SENATSKANZLEI 18. Januar 2016 Geschäftsstelle des Senats Zu 21/2518 PL 311
Berichtigung Betr.: Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, betreffend
ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity - Bau und Finanzierung der S-Bahn-Station Elbbrücken und des Verbindungsbauwerkes zur U-Bahn-Haltestelle Elbbrücken
(Drucksache 21/2518)
In der Mitteilung ist auf Seite 5, linke Spalte, 2. Absatz, Zeile 25 die Textpassage
„Die Verkehrsstationen sind im Ergebnis auch im Hinblick auf eine mögliche Ausrichtung
der Olympischen Spiele geeignet. Die S-Bahn-Station und die Verbindungsbrücke ergän-
zen im Sinne der Nachhaltigkeit die vorhandenen und die für die Olympischen Spiele er-
forderlichen ÖPNV-Kapazitäten. Ergänzend können temporär für Olympische Spiele er-
forderliche bauliche und insbesondere betriebliche Maßnahmen nach der für 2018 geplan-
ten Inbetriebnahme modular ergänzt werden. Eine Umplanung der Station für Olympische
Spiele bzw. dauerhafte Aufrüstung ist aus Gründen der Nachhaltigkeit, in terminlicher
Hinsicht und aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, aber auch nicht erforderlich.“
ersatzlos zu streichen.
BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/2518
08. 12. 15
21. Wahlperiode
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity – Bau und Finanzierung der S-Bahn-Station Elbbrücken
und des Verbindungsbauwerkes zur U-Bahn-Haltestelle Elbbrücken
1
I.
Anlass
Die U-Bahn Linie 4 soll bis zu den Elbbrücken ver-längert werden und dort zunächst mit einer U-Bahn Station „Elbbrücken“ enden. Zur Verknüpfung mit der S-Bahn-Strecke soll eine S-Bahn-Station errichtet und mit einem Verbindungsbauwerk mit der U-Bahn Station verbunden werden. Es wird angestrebt die Bauwerke im Jahr 2018 in Betrieb zu nehmen.
Gemäß Drucksache 20/6542 „Bau und Finanzie-rung der Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 bis zu den Elbbrücken (…)“ vom 15. Januar 2013 kann durch eine die U4-Verlängerung ergänzende S-Bahn-Haltestelle an den Elbbrücken und die dann entstehenden Ver-knüpfungsmöglichkeiten die ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity weiter verbessert werden. Die ent-sprechenden Schnittstellen und Anschlüsse bei der U4 und der S-Bahn-Haltestelle sollten gemäß Drucksache 20/3495 „Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/2696: Planung einer Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 bis zu den Elbbrücken (…)“ vom 7. März 2012 weiter durchgeplant werden. Zudem soll eine wei-tere Wegeverbindung in die östliche HafenCity ge-schaffen werden.
Somit waren Planungen für die Verknüpfung der Verkehrsstationen in Form eines Verbindungsbauwer-kes weiter zu betreiben und die bereits 2010 vorgeleg-ten Machbarkeitsstudien zu konkretisieren.
Mit der Drucksache 20/6542 wurde zugesagt, dass der Senat die Bürgerschaft mit gesonderter Vorlage in-formiert, sobald mit dem Bau der zusätzlichen S-Bahn-Station von der Deutschen Bahn begonnen werden kann.
Die Deutsche Bahn AG (DB Station&Service AG mit den von dort verantwortlich einbezogenen Unterneh-men des DB-Konzerns; im folgenden DB AG) hat als der für den Stationsneubau zuständige Bedarfs- und Realisierungsträger nunmehr die erforderlichen Pla-nungen für eine S-Bahn-Station erstellt; die Planfest-stellung ist beantragt, detaillierte Kostenunterlagen wurden vorgelegt.
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) hat als für das Verbindungsbauwerk zuständiger Realisie-rungsträger ebenfalls die entsprechenden Unterlagen vorgelegt sowie die planungsrechtlichen Veranlassun-gen getroffen.
In Abstimmung mit der zuständigen Behörde und dem Bund wurde zudem eine Standardisierte Bewer-tung als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erarbeitet.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/2518
Mit dieser Vorlage soll die Bürgerschaft über den oben genannten aktuellen Planungsstand der neu vor-gesehenen ÖPNV-Infrastruktur – S-Bahn-Station Elb-brücken und Verbindungsbauwerk zur U-Bahn-Halte-stelle Elbbrücken – sowie über die weiteren Schritte in-formiert werden. Zugleich bittet der Senat die Bürger-schaft um Zustimmung zur Realisierung und Finanzie-rung der neuen S-Bahn-Station aus Regionalisierungs-mitteln sowie um Zustimmung zur Realisierung des Verbindungsbauwerkes und Kenntnisnahme dessen vorläufiger Finanzierung aus dem Sondervermögen „Stadt und Hafen“.
II.
Ausgangslage, Notwendigkeit und Dringlichkeit
Die HafenCity Hamburg ist eines der markantesten sogenannten Waterfront Projekte weltweit. Sie wird bei ihrer Fertigstellung mit 6.000–7.000 Wohnungen und bis zu 45.000 Arbeitsplätzen die Hamburger Innenstadt um etwa 40 Prozent erweitern. Nachdem bereits die Er-schließung der westlichen und mittleren Bereiche der HafenCity durch öffentliche Verkehrsmittel, speziell durch den Bau der Linie U4 in weiten Teilen schon fertig gestellt ist und mit der Verlängerung der U4 in Richtung Osten auch weiter betrieben wird, soll nun in der östli-chen HafenCity bei den Elbbrücken eine ergänzende leistungsfähige ÖPNV-Erschließung geschaffen wer-den. Dieses Vorhaben wurde im Kontext der städtebau-lichen Entwicklung im Rahmen der Masterplanüberar-beitung östliche HafenCity (siehe Drucksache 20/2563 „Fortschreibung des Masterplans HafenCity für die öst-liche HafenCity“ vom 13. Dezember 2011) und eines im September 2015 abgeschlossenen städtebaulichen Wettbewerbs zum westlichen Teil des Quartiers Elbbrü-cken weiter konkretisiert. Die derzeitige Planung sieht die Errichtung einer neuen S-Bahn-Station an der vor-handenen S-Bahnstrecke (S3/S31) nördlich der Elb-brücken vor. Der Übergang zur benachbarten U-Bahn-station „Elbbrücken“ wird durch eine Verbindungsbrü-cke seitens der HOCHBAHN geschaffen. Nur bei einer frühzeitigen Realisierung beider Projekte lassen sich bauzeitliche Konflikte mit der Quartiers- und Infrastruk-turentwicklung minimieren und eine Verzögerung der städtebaulichen Entwicklung der östlichen HafenCity vermeiden.
Mit einer schnellen Sicherstellung der ÖPNV-Anbin-dung wird ein eindeutiges und positives Signal für po-tentielle private Investoren gesetzt, da deren zukünfti-gen Nutzern somit bereits von Anbeginn eine hochwer-tige und attraktive Erschließung zur Verfügung steht. Eine frühzeitige Realisierung ist Voraussetzung für eine hochwertige preisangemessene Vermarktung der städ-tischen Grundstücke.
Die Ausgangslage, Notwendigkeit und Dringlichkeit sowie die verkehrlichen und städtebaulichen Vorteile
wurden bereits ausführlich in den Drucksachen 20/2696, 20/3495, 20/5435 sowie 20/6542 beschrie-ben.
III.Geplante Maßnahmen der HOCHBAHN
Die hier dargestellte Maßnahme der HOCHBAHN umfasst das sogenannte Verbindungsbauwerk als eine weitere Zugangsanlage zu der bereits in Bau befindli-chen U-Bahn-Haltestelle „Elbbrücken“, welche derzeit den vorläufigen Endpunkt der Linie U4 bildet.
Funktional verbindet es als witterungsgeschützte Fußgängerbrücke die beiden Haltestellen der U- und S-Bahn in Röhrenform miteinander und quert barriere-frei oberirdisch sowohl die Versmannstraße als auch die östlich an die Straße angrenzenden Fernbahntras-sen der Strecken 2200 und 1280 der Deutschen Bahn AG. Die Lage ist auf der westlichen Seite durch die im Bau befindliche Haltestelle „Elbbrücken“ der U-Bahn-linie U4 fixiert, der östliche Anschlusspunkt wurde im Zuge der Planungen für die S-Bahn-Station festgelegt. Das Verbindungsbauwerk berücksichtigt in Lage und Höhe die vorhandenen Oberleitungsanlagen der DB AG. Es hat eine Länge von rd. 62 m und eine lichte Geh-weg-Weite von 4,20 m.
Zwischen DB Netz AG/DB Station & Service AG und der HOCHBAHN werden in Abstimmung mit der Freien und Hansestadt Hamburg noch Vereinbarungen zur Ausführung und zur Regelung der Rechtsbeziehungen am Bauwerk abgeschlossen, welche in Vorbereitung sind.
Die Brückenlösung für die Verbindung der U- und S-Bahn-Haltestellen anstelle einer unterirdischen Vari-ante ist im Grundsatz das Ergebnis der bereits im Jahr 2009 erstellten Machbarkeits- und Kostenuntersu-chung „Verkehrliche Erschließung der östlichen Hafen-City und des Kleinen Grasbrooks“.
ln herausragender Lage entstehen an den Elbbrü-cken, dem Stadteingang von Süden, nicht nur zwei neue Stationen des schienengebundenen ÖPNV, son-dern ein bedeutender Umsteigepunkt zwischen U- und S-Bahn. Die Elbbrücken sind baukulturell bedeutsame, denkmalgeschützte Monumente am Stadteingang Hamburgs und bestimmen als Verkehrsbauwerke die Architektur der angrenzenden Quartiere und die neuen Stationen von U4 und S-Bahn. Auf Grund der Höhen-lage der Trassen am Nordufer der Norderelbe werden die beiden Stationen von vielen Orten aus sichtbar sein und als markante Verkehrsbauwerke den Stadteingang Hamburgs prägen.
Die unmittelbare Nachbarschaft der beiden Statio-nen an diesem Ort und die Funktion als Umsteigepunkt erfordern eine auf einander abgestimmte Architektur aller Bauwerke. Das geplante Verbindungsbauwerk
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2518
oberhalb der Gleisanlagen unterstreicht den funktiona-len Zusammenhang in seiner Eigenschaft als architek-tonisch- künstlerische Gesamtkomposition.
Für die Haltestelle der U4 wurde im Jahr 2012 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. Aus dem Wett-bewerbsergebnis mit anschließender Überarbeitungs-phase wurde 2013 der Entwurf des Büros gmp (Ham-burg) für die Realisierung ausgewählt.
Angesichts der beschriebenen Ausgangslage des Standorts ist die Herbeiführung eines architektonisch angemessenen Verbindungsbauwerkes erforderlich, um die städtebauliche Zielsetzung eines einheitlichen Verkehrsbauwerkes aus U- und S-Bahn-Station an den Elbbrücken umsetzen zu können.
Für die Planung und Gestaltung des Verbindungs-bauwerks wurde seitens der HOCHBAHN daher eben-falls das Büro gmp beauftragt. Der vorliegende Entwurf führt den Gestaltungskanon der U4 Haltestelle in Rich-tung S-Bahn-Station mit der verglasten Konstruktion fort. Die gläserne Umhüllung des Stegs dient primär als Wind- und Regenschutz, um die verkehrliche Verknüp-fung zwischen den beiden Stationen allwettertauglich zu gestalten. Ein offener Steg ohne Witterungsschutz erfüllt angesichts der exponierten Lage an den Elbbrü-cken diese Anforderung nicht. Eine Ausführung als fes-tes, geschlossenes Bauwerk zwischen den beiden glä-sernen Stationen wird angesichts der Länge von 62 m und aus Gründen einer weitgehenden Bauwerkstrans-parenz und Nutzerakzeptanz für nicht vertretbar gehal-ten.
Abb. 1: Ensemble der Verkehrsstationen U-/S-Bahn bei den Elbbrücken mit Verbindungs-bauwerk im Grundriss mit Lage zu der Versmannstraße, den Fernbahngleisen und der po-tenziell künftigen Bebauung – ohne Maßstab (Quelle: Entwurfsplanung HOCHBAHN / gmp Architekten Generalplanungsgesellschaft mbH)
Abb. 1: Ensemble der Verkehrsstationen U-/S-Bahn bei den Elbbrücken mit Verbindungsbauwerk im Grundriss mit Lage zu der Versmannstraße, den Fernbahngleisen und der potenziell künftigen Bebauung – ohne Maßstab (Quelle: Entwurfsplanung HOCHBAHN/gmp Architekten Generalplanungsgesellschaft mbH).
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/2518
IV.Geplante Maßnahmen der DB AG
Die DB Station liegt auf Grund der Zwangspunkte zum Teil in einer starken Längsneigung von ca. 3 % sowie im Gleisbogen unmittelbar nördlich der Eisen-bahnüberführungen Norderelbe sowie teilweise auf den Brückenkonstruktionen der Zweibrückenstraße und zur Eisenbahnüberführung Billhafen. Unmittelbar westlich grenzt sie an die Fernbahnstrecke der DB. La-gemäßige Varianten waren nur mit deutlich höheren Kosten alternativ auf der Eisenbahnüberführung Nor-derelbe denkbar.
Für die Station soll an beiden Streckengleisen der S-Bahn Strecke zwischen km 2,8+80 und 3,0+90 je-weils ein 210 m langer Außenbahnsteig errichtet wer-den. Die Bahnsteige verfügen auf Grund des grenz-wertigen Gefälles über seitliche Ruhepodeste; somit beträgt die Bahnsteigbreite 6 m. Die Bahnsteige haben barrierefreie Zugänge und sind seitlich auf ganzer Länge windgeschützt. Im zentralen Bereich ist ein Stationsgebäude vorgesehen, welches auf einer etwa in der Mitte der Station angeordneten Galerie unterge-bracht ist. Die Galerie dient als Übergang zwischen den Bahnsteigen und schließt an das Verbindungsbauwerk an. Auf einer Länge von 88 m (Firstmaß) spannt sich ein in der Gestaltung an die U-Bahnstation angepasstes
Dach über das Galeriebauwerk, die Zugänge und einen Teil der Bahnsteige.
Auf der Galerie wird die DB AG einen Service-Store betreiben, mit dem von DB AG und Stadt verfolgten Ziel, hierdurch objektiv sowie durch subjektiv empfun-denen Schutz für verbesserte soziale Sicherheit der Nutzer zu sorgen. Die Baukosten für den Store werden von der DB AG übernommen. Die Größe der Galerie und der Überdachung sind auf die Funktionalitäten der Station optimiert und deshalb auf die Mindestanforde-rungen zugeschnitten.
Die DB AG hat zur Gestaltung des Stationsdaches aus den unter III genannten Gründen ebenfalls gmp nach Maßgabe der Stadt beauftragt.
V.
Verträglichkeit mit anderen Planungen
Wie seinerzeit die Verlängerung der U4 bis zu den Elbbrücken wurde auch das Verbindungsbauwerk federführend durch die HOCHBAHN geplant. Dies geschah in enger Zusammenarbeit mit der für die Ent-wicklung der HafenCity zuständigen HafenCity Ham-burg GmbH (HCH), der damaligen Behörde für Stadt-entwicklung und Umwelt, der Behörde für Stadtentwick-lung und Wohnen (BSW), der Behörde für Wirtschaft,
Abb. 2: Ensemble der Verkehrsstationen U-/S-Bahn bei den Elbbrücken mit Verbindungs-bauwerk in der Visualisierung (Quelle: Entwurfsplanung gmp Architekten Generalplanungs-gesellschaft mbH / HOCHBAHN)
Abb. 2: Ensemble der Verkehrsstationen U-/S-Bahn bei den Elbbrücken mit Verbindungsbauwerk in der Visua-lisierung (Quelle: Entwurfsplanung gmp Architekten Generalplanungsgesellschaft mbH/HOCHBAHN).
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2518
Verkehr und Innovation (BWVI) und mit der für die zu überquerenden Fernbahngleise und die künftige be-nachbarte S-Bahn-Station zuständigen DB AG. Eine entsprechende Zusammenarbeit fand auch bei der S-Bahn-Station statt, die unter Federführung der DB AG geplant wurde.
Die städtebauliche Entwicklung der östlichen Ha-fenCity ist auf Grund der räumlichen und verkehrlichen Wechselwirkungen eng mit dem Bau des Haltestellen-Ensembles verzahnt. Die Überarbeitung des Master-plans für die östliche HafenCity hat die planerischen Grundlagen für die Entwicklung der östlichen HafenCity geschaffen. Durch die einhunderteinunddreißigste Än-derung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 311) und die einhundertfünfzehnte Änderung des Land-schaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Ham-burg vom 19. Juni 2013 (HmbGVBl. S. 312) wurden diese Planungsgrundlagen in die vorbereitende Bau-leitplanung und Landschaftsplanung umgesetzt. Für den westlichen Bereich des Quartiers Elbbrücken, an den die beiden neuen Stationen angrenzen, ist im Sep-tember 2015 ein städtebaulicher Wettbewerb entschie-den worden. Das Ergebnis wird zügig in einen Funk-tionsplan und in verbindliches Planrecht umgesetzt. Bei der Planung des Haltestellen-Ensembles wurden ins-besondere die künftigen Wegebeziehungen in den Quartieren und die Anschlussfähigkeit der zukünftigen östlich gelegenen Bebauung berücksichtigt. Das Zu-gangskonzept wurde intensiv unter Berücksichtigung der zukünftig möglichen Bebauung abgestimmt. Die Verkehrsstationen sind im Ergebnis auch im Hinblick auf eine mögliche Ausrichtung der Olympischen Spiele geeignet. Die S-Bahn-Station und die Verbindungs-brücke ergänzen im Sinne der Nachhaltigkeit die vor-handenen und die für Olympische Spiele erforderlichen ÖPNV-Kapazitäten. Ergänzend können temporär für Olympische Spiele erforderliche bauliche und insbe-sondere betriebliche Maßnahmen nach der für 2018 geplanten Inbetriebnahme modular ergänzt werden. Eine Umplanung der Station für Olympische Spiele bzw. dauerhafte Aufrüstung ist aus Gründen der Nach-haltigkeit, in terminlicher Hinsicht und aus wirtschaft-lichen Gründen nicht sinnvoll, aber auch nicht erforder-lich.
Mit der Vorgehensweise der engen Abstimmung zwischen den Beteiligten wird sichergestellt, dass die Planungen zur U4, zum Bau der S-Bahn-Station, des Verbindungsbauwerkes und die weiteren Planungen verträglich miteinander sind. Im Ergebnis wird die pla-nerische Integration verschiedener Maßnahmen der Infrastruktur und Stadtentwicklung erreicht.
Die HOCHBAHN hat am 16. Oktober 2015 die Plan-genehmigung für das Verbindungsbauwerk beantragt. Die Deutsche Bahn AG hat die Planfeststellung für deren Station am 22. Juli 2015 eingereicht. Da die rele-vanten Punkte im Vorwege mit den Betroffenen weitest-gehend abgestimmt sind, werden die jeweiligen Genehmigungsentscheidungen derzeit für Mitte 2016 erwartet und damit rechtzeitig zum geplanten Baube-ginn im Jahr 2017.
VI.
Kosten, Finanzierung und Auswirkungen auf den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg
Kosten:
Die noch erforderlichen Investitionen der hier dargestellten Maßnahmen der S-Bahn-Station Elb-brücken betragen für Hamburg gemäß der Bau- und Kostenunterlage 40,17 Mio. Euro. Die DB AG trägt die Bau-Kosten für den in der S-Bahn-Station vorgesehe-nen Service-Store. Der mit dieser Drucksache von der Freien und Hansestadt Hamburg an die DB AG zu bewilligende Zuschuss ergibt sich aus den Gesamt-baukosten und den Kosten für Grunderwerb.
Die noch erforderlichen Investitionen der hier dar-gestellten Maßnahmen für das Verbindungsbauwerk betragen für Hamburg gemäß der Bau- und Kosten-unterlage 7,9 Mio. Euro. Der Zuschuss an die HOCH-BAHN entspricht den Gesamtbaukosten in Höhe von 7,9 Mio. Euro.
Die zusätzlich erforderlichen Planungskosten in Höhe von 2,99 Mio. Euro bzw. 0,87 Mio. Euro für die Planungen der S-Bahn-Station und des Verbindungs-bauwerkes (Leistungsphasen 1–4 der HOAI) wurden bereits im Vorfeld per Zuwendung Hamburgs an DB AG und HOCHBAHN aus Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz geleistet.
Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Kostenbestandteile, wie sie gemäß Druck-sache 20/6208 „Kostenstabiles Bauen – Fortentwick-lung des öffentlichen Bauwesens“ auszuweisen sind.
Um die Terminziele erreichen zu können, wurde die Haushaltsunterlage-Bau nach § 19 LHO für die DB Sta-tion auf Grundlage einer Kostenschätzung erstellt. Auf Grund der bei der Planung insgesamt schon vorliegen-den Planungstiefe und der bereits begonnenen Plan-feststellungsverfahren sind die Kostenangaben aber hinreichend belastbar.
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt vor (s. Abschnitt VII.).
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/2518
*) Die DB AG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. **) Nach Vorliegen der Voraussetzungen werden beim Bund noch Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrs-
finanzierungsgesetz beantragt. Es wird eine Förderung von bis zu rd. 50 % der Gesamtkosten angestrebt (maximaler Fördersatz 60 % der förderfähigen Kosten, die i.d.R. 80 % betragen).
***) Es sind für Kostenrisiken bzw. zu nicht exakt bestimmbaren Leistungen in der Kostenschätzung Annahmen getroffen worden und dort in den Basiskosten der Kostenunterlage der DB AG enthalten. Für die aus dem Projekt derzeit bekannten Risiken aus Bauzuständen, Baubehelfen und Logistik wurden Zuschläge nach Planungsstand ermittelt und berücksichtigt. Weitere Risiken (wie z.B. prozesshafter, struktureller, personel-ler, witterungsbedingter Art) sind derzeit nicht bekannt und können deshalb auch nicht belastbar dargestellt werden. Um die vorgegebenen Terminziele erreichen zu können, war die DB-Haushaltsunterlage-Bau nach § 19 LHO auf Grundlage einer Kostenschätzung zu erstellen. Wegen der in Kap. IV. beschriebenen Lage der Station waren dort die besonderen Randbedingungen planerisch zu erfassen (u.a. Geometrie, Baubetrieb unter rollendem Rad, Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs mit komplexen Bauzuständen, Kabel und Leitun-gen etc.). In Erwartung eines begrenzten Bieterkreises wurde auf vorgenannter Grundlage in der Kosten-unterlage der DB AG eine Kostenvarianz von 20 % auf die o.g. Basiskosten beaufschlagt. Die Ansätze für Kostenrisiken, Varianzen und Preissteigerungen können anhand der DB-Haushaltsunterlage nachvollzogen werden.
Tabelle 1: Kosten der S-Bahn-Station bei den Elbbrücken nach den Grundsätzen des Kostenstabilen Bauens
Kostenermittlung (Kosten NETTO)*) S-Bahn-Station bei den Elbbrücken
Kosten-definition
Kosten-bestandteile
Kosten-rahmen
in Mio. €
S-Bahn- Station Kosten-
schätzung
in Mio. €
Kosten-berechnung
in Mio. €
Kosten-anschlag
in Mio. €
Kostenfest-stellung
in Mio. €
Ges
amtk
oste
n
Ges
amtb
auko
sten
„Bau
- ko
sten
“ Basiskosten 28,85 28,25
Ansatz für Kosten-varianz
5,65
Preissteigerungen 2,07
Baunebenkosten (Planungskosten ab Lph. 5)
2,83 3,72
Gesamtbaukosten (Summe Baukosten + Baunebenkosten):
39,69
Grunderwerbs- kosten
0,48
Einrichtungskosten inkl.
Im Rahmen dieser Drucksache zu finanzierende Summe: **)
40,17
Besondere Kosten-risiken***)
inkl.
Zuzüglich Planungskosten Lph. 1–4 (bereits im Vorfeld per Zuwendung bewilligt)
2,99 2,99
Finanzierungsbetrag aus DB-Mitteln für Service-Store - 0,23
Summe, nachrichtlich 34,67 43,39
*) Die DB AG ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
**) Nach Vorliegen der Voraussetzungen werden beim Bund noch Fördermittel nach dem Gemein-deverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt. Es wird eine Förderung von bis zu rd. 50 % der Ge-samtkosten angestrebt (maximaler Fördersatz 60 % der förderfähigen Kosten, die i.d.R. 80% be-tragen).
***) Es sind für Kostenrisiken bzw. zu nicht exakt bestimmbaren Leistungen in der Kostenschätzung Annahmen getroffen worden und dort in den Basiskosten der Kostenunterlage der DB AG enthal-ten. Für die aus dem Projekt derzeit bekannten Risiken aus Bauzuständen, Baubehelfen und Lo-gistik wurden Zuschläge nach Planungsstand ermittelt und berücksichtigt. Weitere Risiken (wie z.B. prozesshafter, struktureller, personeller, witterungsbedingter Art) sind derzeit nicht bekannt und können deshalb auch nicht belastbar dargestellt werden. Um die vorgegebenen Terminziele erreichen zu können, war die DB-Haushaltsunterlage Bau nach §19 LHO auf Grundlage einer Kostenschätzung zu erstellen. Wegen der in Kap. IV be-schriebenen Lage der Station waren dort die besonderen Randbedingungen planerisch zu erfas-sen (u.a. Geometrie, Baubetrieb unter rollendem Rad, Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs mit komplexen Bauzuständen, Kabel und Leitungen etc.). In Erwartung eines begrenzten Bieterkrei-ses wurde auf vorgenannter Grundlage in der Kostenunterlage der DB AG eine Kostenvarianz von 20 % auf die o.g. Basiskosten beaufschlagt. Die Ansätze für Kostenrisiken, Varianzen und Preissteigerungen können anhand der DB-Haushaltsunterlage nachvollzogen werden.
Tabelle 1: Kosten der S-Bahn-Station bei den Elbbrücken nach den Grundsätzen des Kostenstabilen Bauens
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2518
Tabelle 2: Kosten des Verbindungsbauwerks nach den Grundsätzen des Kostenstabilen Bauens
Kostenermittlung (Kosten NETTO)*)
Verbindungsbauwerk
Kosten-definition
Kosten-bestandteile
Kosten-rahmen
in Mio. €
Kosten-schätzung
in Mio. €
Verbin-dungsbau-
werk Kosten-
berechnung
in Mio. €
Kosten-anschlag
in Mio. €
Kostenfest-stellung
in Mio. €
Ges
amtk
oste
n
Ges
amtb
auko
sten
„Bau
- ko
sten
“ Basiskosten 5,33
Ansatz für Kosten-varianz
0,53
Preissteigerungen 0,30
Baunebenkosten (Planungskosten)
1,74
Gesamtbaukosten (Summe Baukosten + Baunebenkosten):
16,3 (davon 10,0
ohne Galerie)
7,90
Grunderwerbs- kosten
Seinerzeit nicht be-
kannt 0
Einrichtungskosten Inkl.
Im Rahmen dieser Drucksache zu finanzierende Summe: **)
7,90
Besondere Kosten-risiken***)
Seinerzeit nicht be-
kannt 0,40
Zuzüglich Planungskosten LP 1–4 (bereits im Vorfeld per Zuwendung bewilligt)
Inkl. 0,87
Summe, nachrichtlich 9,17
*) Die HOCHBAHN ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
**) Nach Vorliegen der Voraussetzungen werden beim Bund noch Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt. Es wird eine Förderung von bis zu rd. 50 % der Gesamtkosten angestrebt (maximaler Fördersatz 60 % der förderfähigen Kos-ten, die i.d.R. 80% betragen).
***) Die HOCHBAHN hat in ihrer Kostenunterlage gemäß Drucksache 20/6208 „Kostenstabi-les Bauen (…)“ vom 04.12.2012 neben den Ansätzen für Kostenvarianz und Preissteige-rung Besondere Kostenrisiken benannt (Kampfmittelräumung, Anforderungen der DB und Verzögerungen bei der Herstellung der S-Bahn-Station).
Tabelle 2: Kosten des Verbindungsbauwerks nach den Grundsätzen des Kostenstabilen Bauens
*) Die HOCHBAHN ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. **) Nach Vorliegen der Voraussetzungen werden beim Bund noch Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrs-
finanzierungsgesetz beantragt. Es wird eine Förderung von bis zu rd. 50 % der Gesamtkosten angestrebt (maximaler Fördersatz 60 % der förderfähigen Kosten, die i.d.R. 80 % betragen).
***) Die HOCHBAHN hat in ihrer Kostenunterlage gemäß Drucksache 20/6208 „Kostenstabiles Bauen (…)“ vom 4. Dezember 2012 neben den Ansätzen für Kostenvarianz und Preissteigerung Besondere Kostenrisiken benannt (Kampfmittelräumung, Anforderungen der DB und Verzögerungen bei der Herstellung der S-Bahn-Station).
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/2518
Personalkosten bei der Stadt werden mit dieser Drucksache nicht eingeworben. Prüfungsleistungen Dritter sind bei der Maßnahme veranschlagt.
Finanzierung:
Die Maßnahmen werden per Zuwendung von der Stadt finanziert. Durch die Zuwendungsverfahren ist u.a. die Nachvollziehbarkeit von Kostenvarianz und Preissteigerungen sowie letztlich im Verwendungs-nachweis die transparente Darstellung aller Kosten gewährleistet.
Die Finanzierung der S-Bahn-Station soll entspre-chend Tabelle 1 aus Regionalisierungsmitteln und aus Mitteln der DB AG (Service-Store) erfolgen. Die DB AG ist zuständiger Bedarfsträger und für die Errichtung und den Betrieb von S-Bahn-Stationsinfrastrukturen zuständig. Sie hat damit auch für die Planung und den Bau der Verkehrsstation die Vorhabensträgerschaft.
Nach dem Verkehrswegevertrag vom 21./22. De-zember 1998 ist die Errichtung neuer U-Bahn-Ver-kehrswege in Hamburg Angelegenheit der HOCH-BAHN. Sie hat damit auch für die Planung und den Bau des Verbindungsbauwerks als weitere Zugangs-anlage (zur Verlängerung der U-Bahn-Linie 4 bis zu den Elbbrücken) die Vorhabensträgerschaft.
Die Finanzierung des Verbindungsbauwerks soll wegen der für die Entwicklung der östlichen HafenCity ausgelösten Dringlichkeit und des erzielten Nutzen – wie schon die Verlängerung der U4 – zunächst als In-vestitionszuschuss durch das Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) als Finanzierungsträger erfolgen und zwar mit den in der Kostenunterlage angegebe-nen Gesamtbaukosten in Höhe von maximal 7,9 Mio. Euro. Im Umfeld der Haltstellen waren infolge des Ver-bindungsbauwerkes Kostenoptimierungen bei dem SoV möglich. Die BWVI wird dem SoV jene Kosten zurück zahlen, welche den vom SoV dauerhaft zu tra-genden Anteil in Höhe von 4 Mio. Euro (Obergrenze) übersteigen. Die übersteigenden Kosten – nach der-zeitigem Planungsstand in Höhe von 3,9 Mio. Euro – werden dem SoV 2018/2019 unterjährig aus Regiona-lisierungsmitteln erstattet.
Auf Grund der besonderen Dringlichkeit der Um-setzung des Projektes haben HOCHBAHN und DB AG bei der Stadt die zuwendungsrechtlich erforderlichen Anträge auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme ge-stellt. Die FHH hat diesen Anträgen mit den zuwen-dungsrechtlich gebotenen Vorbehalten zugestimmt.
Die Finanzierungszusage gegenüber der HOCH-BAHN und der DB AG wird erst erteilt, wenn die Bür-gerschaft dieser Drucksache zugestimmt hat. Mit der DB AG soll wegen der Eilbedürftigkeit bereits im Vor-feld ein Zuwendungsvertrag geschlossen werden, der
jedoch ausdrücklich unter den Vorbehalt der Zustim-mung der Bürgerschaft gestellt wird.
Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) können im Rahmen der Mittelverfügbarkeit Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV mit einem Investitionsvolumen von mehr als 50 Mio. Euro zuwen-dungsfähiger Kosten voraussichtlich seitens des Bun-des bezuschusst werden. Grundlegende Voraus-setzung für diese Zuwendungen ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit anhand einer Nutzen-Kosten-Unter-suchung nach dem bundeseinheitlich vorgegebenen Verfahren der Standardisierten Bewertung. Hierzu siehe Abschnitt VII.
Es ist mit dem Bund vereinbart, dass die „U4 bis zu den Elbbrücken“ ergänzende Anträge für die ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity mit S-Bahn- Station und Verbindungsbauwerk zur endgültigen Programmaufnahme (in Kategorie A) gestellt werden, wenn seitens der Freien und Hansestadt Hamburg die Finanzierung sichergestellt ist.
Auswirkungen auf den Haushalt der Freien und Han-sestadt Hamburg:
Es ist vorgesehen, den Bau der S-Bahn-Station Elbbrücken mit einem Investitionszuschuss in der Höhe von 40,17 Mio. Euro an die DB AG aus Regiona-lisierungsmitteln (Zuweisungen des Bundes gem. § 5 Regionalisierungsgesetz zu finanzieren.
Regionalisierungsmittel sind für den Öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere den Schienenper-sonennahverkehr, einzusetzen und dienen in Ham-burg insbesondere zur Finanzierung der S-Bahn-verkehre. Weitere Verwendungen sind u.a. für die Mit finanzierung der Haltestelle Ottensen und die Planung der S4 vorgesehen. Weiter ist eine Revision des Regionalisierungsgesetzes vorgesehen, über die allerdings noch keine abschließende Entscheidung vorliegt, sodass auch die künftige Höhe der Hamburg zustehenden Regionalisierungsmittel noch nicht fest-steht. Nach jetzigen Kenntnissen und Prognosen ist die Finanzierung der S-Bahn-Station „Elbbrücken“ aus den noch nicht verplanten Regionalisierungs-mitteln möglich.
Da die Maßnahme des Verbindungsbauwerks zu-nächst vollständig durch das Sondervermögen finan-ziert werden soll, muss der Wirtschaftsplan 2015/2016 des Sondervermögens „Stadt und Hafen“ angepasst werden (siehe Anlage 1). Die Bewilligung und Prüfung der Verwendung des Zuschusses obliegt der BWVI.
Auf Grund der erwarteten Bezuschussung aus dem GVFG-Bundesprogramm würde sich der von
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/2518
Hamburg zu erbringende Mitteleinsatz entsprechend reduzieren. Dies gilt auch für die S-Bahn-Station.
VII.
Wirtschaftlichkeit
Die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit großer Maßnahmen im ÖPNV wird durch das bundesweit ein-geführte einheitliche Verfahren der Standardisierten Bewertung ermittelt, soweit diese GVFG-gefördert werden. Durch die Anwendung dieses Verfahrens soll erreicht werden, dass die Auswirkungen einer beab-sichtigten Investition in transparenter Form offenge-legt werden. In dieses Verfahren fließen neben den Kosten der Maßnahme u.a. Faktoren wie Verkehrs-nachfrage, Reisezeitgewinne, Taktzeiten, Größe der Fahrzeuge, eingesparte Pkw-Betriebs kosten und ein-gesparte CO2-Emissionen auf Grund vermiedener Pkw-Fahrten durch Umsteiger auf den Nahverkehr, Betriebs- und Personalkosteneinsparungen auf ÖPNV-Seite, Energiekosten, Kapitaldienst sowie ver-miedene Unfallkosten ein. Verglichen wird der so-genannte Mit-Fall (der Fall mit der U4-Verlängerung, S-Bahn-Station und Verbindungsbauwerk) mit dem Ohne-Fall (nur Buserschließung), jeweils mit den zu erwartenden Strukturveränderungen zum Planungs-horizont 2025. Ermittelt wird der Nutzen-Kosten-Fak-tor; ist er größer als 1, so ist der monetarisierte Ge-samtnutzen größer als die Kosten der Investition und damit die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nach-gewiesen. Ein Nutzen-Kosten-Faktor größer als 1 ist zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Zu-wendungen des Bundes nach dem GVFG. Für den Bau der U-Bahn-Linie U4 bis zu den Elbbrücken wurde im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg eine Standardisierte Bewertung (Nutzen-Kosten-Unter-suchung nach dem Standardisierten Bewertungsver-fahren von Verkehrsinvestitionen des öffentlichen Per-sonennahverkehrs) durchgeführt. Mit einem ermittel-ten Nutzen-Kosten-Faktor über 1 wurde 2013 die ge-samtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit der U4-Verlänge-rung nachgewiesen. 2013 war bereits mit dem Bund vereinbart worden, für eine die U4-Verlängerung ergänzende zweite Stufe der ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity mit S-Bahn-Station und Verbin-dungsbauwerk ebenfalls eine standardisierte Bewer-tung zu erstellen. Diese liegt nun – abgestimmt mit dem Bund – vor. Das Ergebnis belegt auf Grund des gegenüber der Maßnahme „U4-Verlängerung“ noch einmal gesteigerten verkehrlichen Nutzens die Ge-samtwirtschaftlichkeit der zweiten Stufe der ÖPNV-Erschließung der östlichen HafenCity mit S-Bahn-Sta-tion und Verbindungsbauwerk: Anhand der zwischen-zeitlich fortgeschriebenen Planungen und Kosten-daten konnte nunmehr in Abstimmung mit dem Bund
ein Nutzen-Kosten-Faktor von 1,38 nachgewiesen werden, der deutlich über 1 liegt.
VIII.Auswirkungen auf die Vermögenslage der Freien und Hansestadt Hamburg
S-Bahn-Station:
Der beabsichtigte Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 40,17 Mio. Euro an die DB AG ist als immaterieller Vermögensgegenstand von der Stadt zu aktivieren und über die Bindungsdauer des bezu-schussten Vermögensgegenstandes abzuschreiben. Auswirkungen auf das Eigenkapital der Stadt ergeben sich durch die jährlichen Abschreibungsraten und Finanzierungsaufwendungen. Der Bau der Verkehrs-station wird bei der DB AG – bis auf den Service-Store – zu 100 % durch Zuschüsse finanziert. Ihren Service-Store wird die DB AG selbst finanzieren.
Kosten für Instandhaltung und Betrieb sämtlicher DB-Stationen werden in Hamburg über das Stations-preissystem verrechnet, bei dem pro Zughalt Kosten kalkuliert werden. Es ist deshalb vorgesehen, auch die Folgekosten für die S-Bahn-Station Elbbrücken über das Stationspreissystem auszugleichen.
Verbindungsbauwerk:
Der beabsichtigte Investitionszuschuss in Höhe von insgesamt 7,9 Mio. Euro an die HOCHBAHN ist – gekürzt um Erstattungen Dritter (GVFG, BWVI) – als immaterieller Vermögensgegenstand vom Sonderver-mögen zu aktivieren und über die Bindungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes abzuschrei-ben. Auswirkungen auf das Eigenkapital des Sonder-vermögens ergeben sich durch die jährlichen Ab-schreibungsraten und Finanzierungsaufwendungen. Der Bau des Verbindungsbauwerkes wird bei der HOCHBAHN zu 100 % durch Zuschüsse finanziert.
Da das Verbindungsbauwerk eine weitere Zu-gangsanlage zur U-Bahn-Haltestelle ist, werden Kos-ten für Instandhaltung und Betrieb auf Grund des Ver-kehrswegevertrages durch die HOCHBAHN getragen. Soweit Aufwendungen höher als Einnahmen ausfallen und damit das Unternehmensergebnis belasten soll-ten, sind diese im Rahmen des Ergebnisausgleichs nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungs-vertrag von der HGV zu übernehmen und über deren Verlustausgleich von Hamburg zu tragen; dieser Auf-wand belastet entsprechend das Eigenkapital.
IX.Realisierung und weiteres Vorgehen
Die Planfeststellungsbeschlüsse werden derzeit bis Mitte 2016 erwartet. Der Baubeginn ist bei plan-mäßigem Verlauf der an die Zustimmung der Bürger-
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. WahlperiodeDrucksache 21/2518
schaft anschließenden Vergabeverfahren, im Jahr 2017 vorgesehen, wobei die DB vorbereitende Gleis- und Bauweichenarbeiten bereits 2016 durchführt, um terminliche und kostenmäßige Synergieeffekte mit dort entlang der Strecke sowieso geplanten Oberbau-arbeiten zu erzielen.
Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2018 – zusam-men mit der Verlängerung der U4 bis zu den Elb-brücken – vorgesehen. Das Galeriehallendach der S-Bahn-Station soll auf Grund der räumlichen und terminlichen Zwänge hiernach in 2019 fertig gestellt werden.
Es ist vorgesehen, den weitergehenden Antrag zur Förderung nach dem GVFG-Bundesprogramm unmit-telbar nach Zustimmung der Bürgerschaft zu dieser Drucksache zu stellen. Die Finanzierungsentschei-dung des Bundes ist dann 2016 zu erwarten.
X.
Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle
1. die Ausführungen dieser Drucksache zur Kenntnis nehmen sowie
2. der Realisierung der S-Bahn-Station bei den Elb-brücken und deren Finanzierung aus Bundes-mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz (40,17 Mio. Euro) zustimmen sowie
3. der Realisierung des Verbindungsbauwerks zu-stimmen und die Neufassung des Wirtschaftsplans 2015/2016 des Sondervermögens „Stadt und Hafen“ zur Finanzierung des Verbindungsbau-werks gemäß Anlage 1 zur Kenntnis zu nehmen.
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/0000
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