German Hydrographic Consultancy Pool
RA Willen 2003
Sven Willen
Rechtsanwalt
Seeblick 13
24106 Kiel
www.kanzlei-willen.de
Rechtlicher Rahmenund Gestaltungsmöglichkeiten
für eine Pool-Struktur
In Kooperation mit:
Mancke
Anwalts- und Notarkanzlei
Kieler Strasse 72
24119 Kronshagen
www.kanzlei-mancke.de
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RA Willen 2003
• Die Geschäftsidee hat Form angenommen
• Konkrete Aufträge sind in Aussicht (Indien, Iran, Sri Lanka)
• Die rechtlichen u. organisatorischen Voraussetzungen zur Ausführung dieser und weiterer Aufträge sind zu schaffen
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Ausgangssituation und Ziele
in Form von:
– Unternehmen
– Vereinen und Verbänden
– Bundes- und Landesbehörden
– Forschungseinrichtungen
• Teilnehmer sind selbstständig bzw. existent, und werden dies auch bleiben
• Heterogene Teilnehmerstruktur (mit verschiedenen Rechtsformen):
Privat-Wirtschaft Öffentl. Sektor Forschung
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Ausgangssituation und Ziele• Kompetenzbündelung
• d.h. Einbindung der unterschiedlichen Teilnehmer in eine gemeinsame Struktur oder Organisationaber
• Trennung der Verantwortungs- und Haftungskreise
• Rechts- und Handlungsfähigkeit von GHyCoP nach innen und außen
• Gemeinsamer Markt- bzw. Außenauftritt („GHyCoP“ als Marke)
• Einfache Handhabbarkeit
in einer konventionellen Gesellschaftsform kaum möglich, da nicht alle Poolteilnehmer immer an allen Projekten beteiligt sind verschiedene rechtliche Hindernisse bestehen
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Lösung
• Schaffung eines flexiblen Organisationsmodells
Kooperationder beteiligten Unternehmen und Einrichtungen
• PPP - Public-Private-Partnership
• (virtuelles) Unternehmensnetzwerk
• Arbeitsgemeinschaft (Arge)
• Konsortium
• Pool
Entweder GmbH, AG etc. oder GbR
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Haftungsrechtliche Bedeutung einer GbR
• Entstehung (auch) durch tatsächliches gemeinschaftliches Handeln• Gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
d.h. volle (persönliche) Haftung aller für alle!Im Außenverhältnis haftet jeder Gesellschafter der GbR unbegrenzt mit seinem gesamten betrieblichen und privaten Vermögen
Regreßansprüche bestehen nur im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern
Haftungsbegrenzung durch Errichtung einer „intelligenten“ Organisationsstruktur und Trennung in eine „Kernstruktur“ und rechtlich selbständige Projektgesellschaften unter der gemeinsamen Dachmarke „GHyCoP“
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• „Kernstruktur“: - verwaltet und organisiert den Pool- akquiriert die Aufträge, unterstützt Akquise
• Projektgesellschaften: arbeiten die über GHyCoP akquirierten Aufträge ab
• Markt- und Außenauftritt jeweils rechtlich getrennt aber unter der Dachmarke „GHyCoP“
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• Außenauftritt unter der Dachmarke „GHyCoP“
• (eigene) Rechtsfähigkeit
um Vertragspartner sein zu können Unterverträge schließen zu können
• Verantwortungs- und Haftungsbegrenzung auf die beteiligten bzw. ausführenden Poolteilnehmer
Anforderungen an die Projektgesellschaften
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Konventionelle wirtschaftl. Betätigung (verschiedener rechtl. selbstständiger Unternehmen unter der Dachmarke GHyCoP)
Grundsätzlich unproblematisch !
Verschiedene Gestaltungen möglich !
Organisation der Projektgesellschaften
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• Kommunikation nach innen und außengemeinsamer einheitlicher Außenauftritt
• Koordination der Aktivitäten des Pools• Datensammlung, -bereitstellung und - pflege
Mitgliederpool Leistungsbeschreibungen Wissenspool
• (Anmeldung und) Verwaltung der Marke „GHyCoP“• Einwerben von Fördermitteln• Akquisitionstätigkeit• Entscheidungsfindung unterstützen
Aufgaben der „Kernstruktur“
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• Erstellung und Überwachung von „Spielregeln“ für den Pool(z.B. Erstellung Satzung oder Mitgliedskodex)
• Koordination und Moderation innerhalb des Poolsggf. Schlichtung und Entscheidung
• Verwaltung der Rahmen-, Netzwerks- und Projekt(gesellschafts)verträge
• Beratung u. Betreuung der jeweiligen Projektgesellschaften(ggf. auch mittelbar durch andere Poolteilnehmer oder Dritte)
Aufgaben der „Kernstruktur“
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Phasen 0 - 1 - 2
• Projektgesellschaften
schließen sich zur Abwicklung der jeweiligen Aufträge (aus dem Teilnehmerpool) zusammen
lösen sich anschließend wieder auf
Es können mehrere Projektgesellschaften parallel aktiv sein
• „Kernstruktur“ besteht dauerhaft um die laufende Akquisetätigkeit und Organisation des Pools zu gewährleisten das Zusammenspiel zwischen den Poolmitgliedern und den jeweiligen Projektgesellschaften zu organisieren
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• Rechtsfähigkeit eigenes Personal + Geschäftsausstattung rechtliche Kompetenzen (als „Vertragsanbahner“ u. Verhandlungspartner)
• Handlungsfähigkeit nach innen und außen(klare Strukturen und Kompetenzverteilung)
• Flexibilität und Erweiterbarkeit bzw. günstige Beendigungsmöglichkeit
• Einfacher Wechsel bzw. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft bei Ein- und Austritten von Poolmitgliedern
• Offenheit für alle Arten von Rechtsformen
• Positive Außenwirkung
• Fördermitteltauglichkeit
Anforderungen an die „Kernstruktur“
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
• Formal kommen alle zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisations-formen in Betracht.
• Wegen den besonderen Anforderungen und der Komplexität des GHyCoP-Projektes wird es eine 100% perfekte Lösung nicht geben können. Jede Rechtsform hat unmittelbare oder mittelbare, rechtliche und/oder steuerliche Vor- oder Nachteile.
• Es ist die augenblicklich geeignete Form zu wählen. Diese kann sich im Laufe der Zeit ändern und mit den Anforderungen wachsen.
• Während der Projektphasen 0 bis 1 soll diese Struktur möglichst einfach flexibel und kostengünstigsein.
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
• Wenig geeignet: Klassische Kapitalgesellschaften wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) AG (Aktiengesellschaft) da
• Hoher Kapitalbedarf bei Gründung durch Bereitstellung des (haftenden) Stammkapitals GmbH (25.000/12.500 EUR) AG (50.000/25.000 EUR)
• Registerpflicht und strenge Formvorschriften Änderungen im Mitgliederbestand bedürfen notarieller Änderung der Satzung (einschl. Anpassung der Gesellschaftsanteile zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse) sowie notarieller Anmeldung der Änderungen beim Registergericht hoher Aufwand u. lfd. Kosten
• Maximale Fördermittelquote 50 %• Außenauftritt gewerblich (engl. „corporation“, „limited liability Company“ etc.)
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
Bedingt geeignet sind Personen(handels)gesellschaften wie GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) KG (Kommanditgesellschaft) oHG (offene Handelsgesellschaft)da
• Volle (gesamtschuldnerische) Haftung aller Gesellschafter
• Registerpflicht (allerdings Vertrags- und weitgehende Formfreiheit)
• Außenauftritt gewerblich geprägt (engl. „civil law association“)
Sonderfall GmbH & Co. KG:
Verbindet die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften - aber auch die Nachteile
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
(eingetragene) Genossenschaft
• Definition: Gesellschaft (Verein) mit nicht geschlossener Mitgliederzahl
Zweck: Förderung von Erwerb und Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinsamen Geschäftsbetriebs
• Rechtsfähigkeit und Haftungsbegrenzung
• Registerpflicht
• Außenauftritt (engl. „cooperative“, cooperative society“, „companionship“)
grds. geeignet; Zulässigkeit fraglich
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
(eingetragener) Verein
• Als Idealverein (ohne wirtschaftliche Betätigung)
• Als Wirtschaftsverein (mit wirtschaftlicher Betätigung)
Definition:
• Körperschaftlicher Zusammenschluß mehrerer (natürlicher oder juristischer) Personen als eigenständige juristische Person des Privatrechts mit einheitlichen Namen und unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder
• Rechtsfähigkeit
• Eigenes Vereinsvermögen (auf Außenhaftung beschränkt)
• Außenauftritt (engl. „association“, „society“, „union“)
grds. geeignet, aber nur in Form eines wirtschaftlichen Vereins
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Mögliche Organisations- und Rechtsformen für die GHyCoP-Kernstruktur
Wirtschaftsverein:
• Geschäftsbetrieb eines Vereins ist auf wirtschaftliche Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet
• Darüberhinaus keine inhaltlichen Unterschiede zur rechtlichen Struktur eines Idealvereins
ABER:
• Es bedarf einer staatlichen Verleihung (Konzession) nach § 22 BGB
• Grundsatz der Subsidiarität: Konzession wird nur erteilt, wenn die Wahl einer konventionellen Rechtsform „unzumutbar“ ist.
Klärung mit Innenministerium S-H läuft !
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• Mitgliederversammlung / Gesellschafter
• Vorstand / Geschäftsführung
• Beirat / Aufsichtsrat
jeweils unabhängig von der tatsächlich gewählten Rechtsform
Organisation der „Kernstruktur“
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go !