Generalistische Pflegeausbildung
Wir machen uns auf den Weg!Kommen Sie mit!
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„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen,
sondern auf sie vorbereitet zu sein.“ (Perikles)
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Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Pflegeberufegesetz und die damit verbundene Ausbildungsre-
form stellt alle am Ausbildungsprozess Beteiligten vor große Herausfor-
derungen.
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und des demographischen
Wandels ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir weiterhin junge
Menschen für eine moderne, qualifizierte und zukunftsorientierte Pfle-
geausbildung begeistern. Nur so kann es gelingen, zukünftig eine hohe
Zahl der dringend benötigten Pflegefachkräfte auszubilden und damit
den Fachkräftebedarf in den Einrichtungen der stationären und ambulan-
ten Pflege zu decken.
Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen sind nun gefordert, Struk-
turen zu schaffen, die zu einem guten Gelingen der Ausbildung beitra-
gen.
Mit unserer mehr als 30-jährigen Erfahrung in der Ausbildung von Kran-
ken- und Altenpflegekräften möchten wir uns mit unserer Kompetenz
und Erfahrung gemeinsam mit Ihnen auf den Weg machen. Besonderes
Augenmerk liegt für uns in einer verlässlichen und funktionalen Lernort-
kooperation zwischen unseren ausbildenden Pflegeschulen, den Trägern
der praktischen Ausbildung und weiteren Praxispartnern.
Mit der Informationsbroschüre möchten wir Sie im ersten Teil bei der
Orientierung im Gesetz und nachfolgend in der Ausbildungs- und Prü-
fungsverordnung sowie der Finanzierungsverordnung unterstützen. Im
zweiten Teil präsentieren wir Ihnen unsere Ideen für ein tragfähiges Aus-
bildungsnetzwerk und unseren möglichen Beitrag als IWK mit unseren
regionalen Instituten bei Ihnen vor Ort.
Das IWK ist bereit für die generalistische Ausbildung! Wir freuen uns mit
Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Jeannette Eckert-Ulrich Silke Watzke
Geschäftsführerin Geschäftsführerin
Das IWK startet in die Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung! 2020 ist es soweit!
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort............................................................................................... Seite.3
2 Hintergründe zur Generalistik...................................................... Seite.7
3 Professionalisierung ...................................................................... Seite.8
4 Neue Ausbildungsstruktur............................................................. Seite.11
. . •.Übersicht.der.Ausbildung................................................................. Seite.11
. . •.Abschlüsse./.Wahlmöglichkeiten................................................... Seite.13
. . •.Lernkooperationen........................................................................... Seite.14
. . •.Praktische.Ausbildung...................................................................... Seite.16
5 Praxisanleitung................................................................................ Seite.18
6 Prüfungen.......................................................................................... Seite.20
. . •.Zwischenprüfung.............................................................................. Seite.20
. . •.staatliche.Abschlüsse....................................................................... Seite.23
7 Finanzierung .................................................................................... Seite.24
8 Die Zeit läuft...................................................................................... Seite.34
9 Das IWK an Ihrer Seite.................................................................... Seite.36
10 Wir gestalten Bildung mit Ihnen................................................. Seite.42
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Der allen bekannte demographische Wandel unserer Gesellschaft und der damit
einhergehende steigende Anteil von chronisch und mehrfach erkrankten alten
Menschen, erfordert zielgerichtete Veränderungen im Gesundheitswesen. In der
stationären Altenpflege stellen wir z.B. durch die verkürzten Liegezeiten im Kran-
kenhaus einen höheren Anteil akuter Krankheitsbilder fest und im Krankenhaus
einen höheren Anteil an z.B. dementiell erkrankten Patienten. Gleichzeitig formu-
lieren Patienten/Bewohner und Angehörige eindeutiger als früher ihre Vorstellun-
gen von Gesundheitsversorgung und Pflege. Wir stehen vor der Herausforderung
den veränderten Versorgungsansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden.
Die Prävention von Krankheit und Pflegebedürftigkeit sowie die Aufrechterhaltung
größtmöglicher Selbstständigkeit mit und trotz gesundheitlicher Beeinträchtigun-
gen ist das herausgehobene Gesundheitsziel unserer Zeit.
Die Förderung der Autonomie, der Gesundheitskompetenz und Selbstmanage-
mentfähigkeiten der Nutzer sind hierbei von entscheidender Bedeutung.
Diese gesellschaftlichen Anforderungen haben u.a. zur Novellierung der Ausbil-
dungen in den Pflegeberufen geführt und damit gleichzeitig eine Veränderung des
Pflegeverständnisses bewirkt.
Im neuen Pflegeberufegesetz ist deshalb festgehalten:
Pflege umfasst:
Präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen
zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und
psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Be-
gleitung in allen Lebensphasen bis zum Tod.
Pflege erfolgt:
Nach dem allg. anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer, und
weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionel-
len Ethik
Pflege berücksichtigt:
Die konkrete Lebenssituation und Lebensphase mit ihrem sozialen, kulturellen und
religiösen Hintergrund
Pflege unterstützt:
Die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf
Selbstbestimmung
Dieses Pflegeverständnis spiegelt sich letztendlich in den Ausbildungszielen wider.
Folgende Ziele sind dort definiert:
Erreichen
• Fachlicher Kompetenzen sowie personaler, methodischer, sozialer,
kultureller und kommunikativer Kompetenzen
• Von Lernkompetenz und der Fähigkeit zum Wissentransfer
sowie zur Selbstreflexion
• Einsicht der Bedeutung von lebenslangem Lernen
FÜR
• Eine selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege
• Von Menschen aller Altersstufen
• In akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen
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Hintergründe zur GeneralistikWas steckt inhaltlich dahinter?
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Professionalisierung des Pflegeberufes
Vorbehaltene Tätigkeiten nach §§ 4+5 PflBG stellen ein Novum in der pflegerischen
Gesetzgebung dar.
Für den Pflegebereich werden damit erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten, die
dem Pflegeberuf nach diesem Gesetz vorbehalten sind, also nur von entsprechend
ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen, geregelt und tragen somit zur
Klärung von Aufgaben und der Aufwertung der Bedeutung professioneller Pflege
in Deutschland bei.
Die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und
Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Ent-
wicklung der Pflegequalität ist demnach ausschließlich Pflegefachfrauen und -män-
nern erlaubt.
Die genannten Tätigkeiten sind für die Pflegequalität und den Patientenschutz von
besonderer Bedeutung und verfolgen das Ziel die Patientensicherheit und die Ver-
sorgungsqualität sicherzustellen.
Seite 9Bestandsschutz für pflegerische Berufsabschlüsse bis 31.12.2019. Zugleich gelten die „vorbehaltenen Tätigkeiten“ auch für diese Abschlüsse in allen Bereichen der Pflege.
Professionalisierung – neu definierte „vorbehaltene Tätigkeiten“ für exam. Pflegekräfte
Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität
Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
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Übersicht der Ausbildung
3 Jahre in Vollzeit (Teilzeit und Verkürzungen möglich)
Praktische Ausbildung
• 2500 Stunden
(davon mind. 1300 Stunden beim
Träger der praktischen Ausbildung)
• 1 Orientierungs- und 1 Vertiefungseinsatz,
5 Pflichteinsätze
• davon 80-120 Stunden Nachtdienst
(unter Aufsicht Pflg.fachkraft/ab Mitte 2.AJ)
• 10% der Ausbildungszeit = Praxisanleitung
(auch für externe Azubis)
Theoretischer und praktischer Unterricht
(Pflegeschule)
• 2100 Stunden (Bundeslandentscheidung:
ggf. zusätzliche Stunden für allgemeinbildende
Fächer)
• Aufgeteilt in 5 Kompetenzbereiche
• Pflegeprozesse und Pflegediagnostik
• Kommunikation und Beratung
• Intra- und interdisziplinäres Handeln
• Recht und Ethik
• Pflegewissenschaft und Berufsethik
• Praxisbegleitung: je Einsatz 1 Praxisbegleitung
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Wahlmöglichkeiten für die Auszubildenden
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch
ausgerichtete Ausbildung.
Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fort-
setzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der
Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt
die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in
der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.
Sie erwerben dann den Berufsabschluss Altenpfleger/-in oder Gesundheits- und
Kinderkrankenpfleger/-in. Diesen „alternativen“ Berufsabschlüssen fehlt die uni-
verselle Einsetzbarkeit in allen Bereichen der Pflege sowie die EU-weite Anerken-
nung.
Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildungen soll überprüft werden, ob für die
gesonderten Berufsabschlüsse in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinder-
krankenpflege weiterhin Bedarf besteht.
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Abschlüsse der Ausbildung Übersicht
3. Jahr
1. + 2. Jahr
Fachabschluss
Gesundheits- und
Kinderkranken-
pfleger/-in
Generalistischer Abschluss
Pflegefachmann / Pflegefachfrau
EU-weite Anerkennung und
universelle Einsatzmöglichkeit
Fachabschluss
Altenpfleger/-in
Wahlrecht des Azubis 4-6 Monate vor dem 3. Ausbildungsjahr
Generalistische Pflegeausbildung für alleZwischenprüfung nach 2/3 der Ausbildung
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Lernortkooperationen
• Die Pflegeschule
• der Träger der praktischen Ausbildung und
• die weiteren, an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen,
wirken bei der Ausbildung auf Grundlage entsprechender Kooperationsverträge zu-
sammen.
Die Leistungen, die der Träger der praktischen Ausbildung, die Pflegeschule und
alle weiteren an der Ausbildung beteiligten Institutionen erbringen, sind refinan-
zierbar. In welcher Höhe die Refinanzierung erfolgt, steht zum Zeitpunkt der Erstel-
lung dieser Informationsbroschüre noch nicht fest.
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Verantwortungsbereiche und Kooperationen innerhalb der Ausbildung
Träger der praktischen Ausbildung Pflegeschule
Verantwortung für die Durchführung
der praktischen Ausbildung und deren Organisation
Gesamtverantwortung für die Koordination
des Unterrichts mit der praktischen Ausbildung
Schließt Ausbildungsvertrag
mit Azubi
Schließt Vereinbarung
mit den weiteren beteiligten Einrichtungen
Erstellt Ausbildungsplan für die gesamte praktische
Ausbildung. Ggf. zur Anpassung verpflichtet
Muss prüfen, ob Ausbildungsplan den Anforderungen des schulischen Curriculums entspricht
Erstellt Curriculum
Überprüft Ausbildungsnachweis
mit praktischem Ausbildungsplan
Praxisbeglei-tung
gewährleistet:
• alle vorgeschriebenen Einsätze
• Ausbildung nach zeitlich und sachlich gegliedertem Ausbildungsplan, damit
• Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht wird
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Praktische Ausbildung
Ziel ist es, dass der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der
praktischen Ausbildung stattfindet.
Der Umfang dessen ist abhängig von den Fachgebieten, die der Träger der prakti-
schen Ausbildung abdecken kann.
Für alle anderen Einsätze ist es erforderlich Kooperationsvereinbarungen mit ande-
ren Einrichtungen zu schließen.
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Ausbildungsverlauf
1. Ausbildungsjahr
• Orientierungseinsatz
• Pflichteinsatz 1 (stationäre/ambulante Akut- oder Langzeitpflege)
2. Ausbildungsjahr
• Pflichteinsatz 2 (Wechsel analog zum ersten Pflichteinsatz)
• Pflichteinsatz 3 (ambulante Akut- oder Langzeitpflege)
• Pflichteinsatz 4 (Pädiatrie)
3. Ausbildungsjahr
• Pflichteinsatz 5 (Psychiatrie mit verschiedenen Möglichkeiten, z. B. Gerontopsychiatrie)
• Kurzeinsatz mit Wahl- möglichkeit (z. B. Palliativ/Reha)
• Vertiefungseinsatz
In der Regel externe EinsätzeIm Ausbildungshaus Im Ausbildungshaus (weitestgehend)
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An jedem praktischen Lernort entfallen mindestens 10% der Ausbildungszeit auf
die Praxisanleitung. Dies gilt auch für betriebsfremde Auszubildende.
Die Kosten der Praxisanleitung sind refinanzierbar.
Für Praxisanleiterabschlüsse (200 Stunden)
bis 31.12.2019 gilt ein Bestandsschutz!
Alle Praxisanleiter mit 200 Std., die bis 31.12.19 ihre Weiterbildung erfolgreich
abgeschlossen haben, fallen unter eine Bestandsschutzregelung. Das heißt, sie
müssen später keine Anpassungen durchlaufen und können uneingeschränkt als
Praxisanleiter auch weiterhin tätig sein (§4 Ausbildungs- und Prüfungs-VO).
Das IWK wird ab 2020 die Praxisanleiter-Weiterbildung mit den dann erforderli-
chen 300 Stunden sowie die jährlich erforderlichen berufspädagogischen Fortbil-
dungen von 24 Stunden anbieten. Dazu informieren wir Sie rechtzeitig im laufen-
den Jahr 2019.
Bis dahin können alle Einrichtungen bedenkenlos und kostengünstiger (im Ver-
gleich zu 300 Std.) ihre Praxisanleiter qualifizieren!
Sollte sich 2019 ein sehr hoher Weiterbildungsbedarf abzeichnen, wird das IWK
Zusatzkurse anbieten.
Der Praxisanleitung fällt zukünftig eine besondere Bedeutung zu
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Anforderungen Praxisanleiter/in
Bestandsschutz für Praxisanleiterabschlüsse (200 Stunden) bis 31.12.2019!
Mindestens 1-jährige Berufserfahrung im Einsatzbereich (innerhalb der letzten 5 Jahre)
Jährliche berufspädagogische Fortbildung (24 Stunden)
Berufspädagogische Zusatzqualifikation (300 Stunden)
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Zwischenprüfung (Ende des 2. Ausbildungsjahres)
Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des
Ausbildungsstandes eingeführt.
Den Ländern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, die mit der Zwischenprüfung
festgestellten Kompetenzen im Rahmen einer Pflegeassistenz- oder Pflegehelfer-
ausbildung anzuerkennen. (Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsbroschüre
lagen noch keine länderspezifischen Regelungen dazu vor.)
Ein Bestehen der Prüfung ist nicht erforderlich, um die Ausbildung fortzuführen.
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Übersicht
als schulische Prüfung angelegt zur Ermittlung des Ausbildungsstandes
Bundesländer können es als Abschluss für Assistenzberufe gestalten
Nichtbestehen führt nicht zum Ausbildungsabbruch!
Bei Gefährdung des Ausbildungsziels: Beratung mit allen Beteiligten über geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolges.
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Staatliche Abschlussprüfung – in Kürze
Prüfungsausschuss
• Vertreter der zuständigen Behörde• Schulleiter/-in• 2 Lehrkräfte der Schule als Fachprüfer• Praxisanleiter als Fachprüfer (praktische Prüfung)
Zulassung Analog der bisherigen Regelungen
Vornoten Keine Einzelnoten, sondern jeweils Gesamtnote für schriftlich/mündlich/praktisch
Prüfung• schriftlich• mündlich• praktisch (Pflege von 2 Personen)
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Warum?Ziel der Finanzierungsgrundsätze nach § 26 PflBG ist es unter anderem eine aus-
reichende Zahl qualifizierter Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner auszubilden,
Nachteile im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrich-
tungen zu vermeiden und die Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen
zu stärken.
Wer?Die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege erfolgt zum einen im
Umlageverfahren durch alle Einrichtungen der ambulanten- und stationären Pfle-
ge und zum anderen durch Direkteinzahlungen (entsprechend der nebenstehenden
Übersicht).
Was?Es wird eine einheitliche Finanzierung aller Ausbildungskosten erreicht.
Wie?Die Finanzierung wird über Ausgleichszuweisungen (Fondsystem) sichergestellt.
Der gesetzliche Vergütungsanspruch aus dem zu bildenden Ausgleichsfonds basiert
auf der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zur Finanzierung der Ausbildungs-
kosten. Die Ausgleichsfonds werden auf Länderebene durch zu bildende zuständige
Stellen organisiert und verwaltet.
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Ausbildungsfinanzierung
Einzahlungen (§ 33 Pfl.BG)
• Krankenhäuser: 57,2 %
• Ambulante + stationäre Pflegeeinrichtungen: 30,2 %
• Pflegeversicherung: 3,6 %Ausbildungs-
fonds
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Die Finanzierung der Ausbildung enthält 3 Parameter:
1. die Mehrkosten der praktischen Ausbildung des Trägers der praktischen Aus-
bildung (TPA), die über eine einrichtungsindividuelle Berechnung der tatsäch-
lichen Kosten des Auszubildenden nach dem Anrechnungsschlüssel stationär
9,5:1 und ambulant 14:1 für die Anrechnung der wirtschaftlich verwertbaren
Mehrleistung der Auszubildenden erfolgt. Für die Berechnung ist die Bestim-
mung der Personalkosten der Pflegefachkräfte die Bezugsgröße.
2. die Kosten der praktischen Ausbildung, insbesondere der Praxisanleitung des
TPA (siehe Abbildung)
3. die Kosten der Pflegeschule (ohne Investitionskosten)
Aktuell sieht der Kabinettsentwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG)
ab 2019 für die (Kinder-) Krankenpflege (und Krankenpflegehilfe) eine Nichtan-
wendung des Anrechnungsschlüssels im 1. Ausbildungsjahr vor, da nur eine gerin-
ge wirtschaftlich verwertbare Leistung der Auszubildenden im 1.Ausbildungsjahr
erwartet werden kann. Eine Berücksichtigung im Pflegeberufegesetz steht noch
aus.
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Ausbildungsfinanzierung
Ausbildungs-fonds
Auszahlungen an Träger der praktischen Ausbildung (Darstellung ohne Ausbildungsvergütung)
• Kosten der Praxisanleitung
• Sonst. Personalaufwand, z.B. zentrale Dienste (Sekretariat, Personalabteilung etc.)
• Betriebskosten (z.B. Mietnebenkosten, inkl. Reinigungskosten)
• Sachaufwandskosten (z.B.Lehr- und Lernmittel für die praktische Ausbildung, Bürokosten etc.)
• Refinanzierung der Kosten für die Ausbildungsorganisation
• Refinanzierung der Praxisanleiterweiterbildung (einschließlich der Ausfallzeiten!)
• Erstattung der Zusatzkosten der Auszubildenden während der externen Einsätze (z. B. Fahrtkosten)
Besonderheiten:
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Differenzierung der Budgets
Im überwiegenden Teil der Bundesländer gibt es mit Stand 01/19 eine klare Ten-
denz zur Verhandlung von Pauschalbudgets. Kein Bundesland hat bisher eine Ent-
scheidung für Individualbudgets getroffen.
Im Wesentlichen ist die Finanzierung über Pauschalbudgets für alle gleich. Die Fi-
nanzierungsverordnung erlaubt in § 4 jedoch eine Differenzierung mit sachlichem
Grund bis einschließlich des Finanzierungsjahres 2028 um, lt. Kommentar zur Ver-
ordnung, jetzige Unterschiede miteinander in Einklang zu bringen. Die zuständigen
Stellen der Länder legen mögliche Differenzierungskriterien fest.
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Ausbildungsbudgetszur Refinanzierung der Ausbildungskosten
Individualbudget
Pauschalbudget
Jeder Schulträger bzw. Träger der praktischen Ausbildung verhandelt individuell über „sein“ benötigtes Budget
Refinanzierung im jeweiligen Bundesland für alle gleich.
Es verhandelt ein Zusammenschluss aus verschiedenen Vertretern der unterschiedlichen Träger (z. B. VDP, BPA, Paritätischer etc.) mit den Kostenträgern
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Verpflichtung des Trägers der praktischen Ausbildung vor Festsetzung des Ausbildungsbudgets
Die Stichtagsregelung, nach der die voraussichtliche Zahl der Ausbildungsverhält-
nisse bereits im Juni des jeweiligen Ausbildungsjahres der zuständigen Stelle ge-
meldet werden muss, erfordert von den beteiligten Trägern und der Pflegeschule
eine gute Abstimmung und frühzeitige Ausrichtung des Bewerbungsverfahrens um
eine entsprechende Finanzierung zu sichern.
Gerade in den letzten Jahren wurden oft kurz vor Ausbildungsbeginn im August/
September noch kurzfristig Ausbildungsverträge geschlossen. Nach der neuen Re-
gelung besteht zukünftig nur 2 Monate nach Stichtag (d.h. konkret Mitte August)
die Möglichkeit einer Nachmeldung von Ausbildungsverhältnissen.
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Ausbildungsvergütung: Ist die Ausbildungsvergütung unangemessen niedrig, muss diese angehoben werden (§6 Abs.1+2). Erfolgt dieses nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat, wird die Eignung des Betriebes als Ausbildungsbetrieb geprüft. Ist die Vergütung unangemessen hoch, erfolgt die Refinanzierung nur bis zur Höhe einer angemessenen Vergütung.
Stichtag
15. Juni 2020
Zusatzmeldungen
Meldung der voraussichtlichen Zahl der Ausbildungsverhältnisse + Ausbildungsverträge mit „angemessener” Vergütung
Angaben zur Berechnung der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung, d.h.für stat. Einrichtungen 9,5 Fachkräfte : 1 AzubiFür amb. Einrichtungen 14:1
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Wie wird das Ausbildungsbudget festgesetzt?
Das Ausbildungsbudget wird je Auszubildenden und Monat berechnet und durch den
Ausbildungsfonds finanziert.
Änderungen an der Auszubildendenzahl sind sowohl durch den TPA, als auch durch die
Pflegeschule unverzüglich an die fondsverwaltende Stelle zu melden.
Höhere Ausgaben durch den Träger der praktischen Ausbildung (TPA) werden im Fol-
gezeitraum berücksichtigt – d.h. bei Erhöhung der Anzahl der Auszubildenden (§34
Abs. 6 PflBG).
Überzahlungen sind unverzüglich an die fondsverwaltende Stelle zurückzuzahlen – d.h.
bei Verringerung der Anzahl der Auszubildenden (§34 Abs. 5 PflBG).
Somit differieren die Auszahlungen aus dem Ausbildungsfonds von Monat zu Monat
für den TPA.
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Höhe des Ausbildungsbudgets(§8 PflAFinV)
Verhandeltes Pauschalbudget + gemeldete und voraussichtliche Schülerzahlen
= Ausbildungsbudget pro Schüler/Monat
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Vorbereitung auf die Umstellung
Nutzen Sie mit uns gemeinsam das Jahr 2019 um sich rechtzeitig auf die neue Pfle-
geausbildung vorzubereiten.
Bis Ende April wird das Ausbildungsbudget verhandelt und es gilt für die Träger der
Praktischen Ausbildung (oder bei Delegation die Pflegeschule) für alle Praxisberei-
che, die nicht beim Träger abgedeckt werden können, Kooperationen zu schließen.
Wir möchten Sie dabei unterstützen!
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Die Zeit läuft!2019 wird das entscheidende Jahr der Neuausrichtung
2018
01.01.2020
2019 letztmalig Ausbildung in den getrennten Berufen möglich
• Abschluss neuer Kooperationen
• Verhandlung des Ausbildungsbudgets
• Anpassung der Lehrpläne
• Erstellung des praktischen Ausbildungsplans
• Ggf. Qualifizierung des Personals (insbesondere Praxisanleiter)
Prozess der Neuausrichtung
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Das IWK an Ihrer Seite
Neben unseren traditionellen Aufgaben der theoretischen und fachpraktischen Aus-
bildung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamte Koordination der praktischen
Ausbildung in unsere Hände zu legen.
Dazu schaffen wir Ausbildungsverbünde zwischen allen beteiligten Praxispartnern.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Gewinnung Ihrer zukünftigen Auszubil-
denden und sorgen für die Weiterbildung benötigter Praxisanleiter/-innen. Im Jahr
2019 noch im Umfang von 200 statt dann 300 Stunden.
Für alle Leistungen ist eine Finanzierung über den Ausbildungsfonds möglich.
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Alles aus einer Hand!IWK Pflegeschule
Organisation
praktische Ausbildung*
Azubi- management*
Organisation
theoretische Ausbildung
WeiterbildungPraxis-
anleiter/-in
• Praktische Einsatzplanung: effektiv und bedarfsgerecht
• Praktischer Ausbildungsplan: Vernetzung mit Lehrplan + Lernaufgaben
• Unterstützung bei der Gewinnung und Auswahl neuer Azubis
• Muster-Ausbildungsvertrag
• Lehrplan: handlungsorientiert und praxisnah
• Lehrerteam: professionell in Theorie und Praxis
• Gewährleistung aller schulrechtlichen Vorgaben
• Weiterbildung der Praxisanleiter/-innen passend zu den Ausbildungsplänen
* Refinanzierung über den Fonds möglich.
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Ausbildungsnetzwerk gestaltenWIN-WIN für alle!
*Delegation an die Pflegeschule durch die Träger der praktischen Ausbildung lt. PflBG möglich / Refinanzierung über den Fonds.
Ausbildungskoordinationfür alle Netzwerkpartner*
Träger der praktischen Ausbildung
• Orientierungs- und Vertiefungs- einsatz für eigene Azubis
• Pflichteinsätze für Netzwerkpartner
Träger der praktischen Ausbildung
• Orientierungs- und Vertiefungs-einsatz für eigene Azubis
• Pflichteinsätze für Netzwerkpart-ner
Träger der praktischen Ausbildung
• Orientierungs- und Vertiefungsein-satz für eigene Azubis
• Pflichteinsätze für Netzwerkpart-ner
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Wir gestalten Bildung mit Ihnen!
Das IWK mit seiner über 30-jährigen Erfahrung in der
Aus-, Fort- und Weiterbildung ist einer der größten
Bildungsanbieter im Gesundheits- und Sozialwesen
in der Bundesrepublik. Mit Hauptsitz auf dem histori-
schen Nordwollegelände in Delmenhorst und 16 wei-
teren Standorten von Leer über Lüneburg bis Pots-
dam, Halle und weiter bis Köln qualifizieren wir als
Fachinstitut für pflegerische und soziale Berufe, die
Spezialisten von morgen.
Mehr als 160 motivierte und engagierte Mitarbeiter/-
innen arbeiten in einem permanenten Entwicklungs-
prozess daran, die Bedürfnisse der Kunden/Kundin-
nen und des Arbeitsmarktes zu koordinieren und
unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingun-
gen in zeitgemäße und zukunftsweisende Bildungs-
angebote fließen zu lassen.
Mit einem starken Partner in die Zukunft
Das Spektrum der Ausbildungen in unseren mehr als
60 staatlich anerkannten Fach- und Berufsfachschu-
len reicht von der einjährigen Helferqualifikation z.B.
für die Altenpflege, über zweijährige Ausbildungen
wie Sozialbetreuer/in oder Kinderpfleger/in bis hin
zur dreijährigen Ausbildung an den Berufsfachschu-
len in nahezu allen Bereichen des Gesundheits- und
Sozialwesens.
Hinzu kommen die entsprechend vielfältigen IWK-
Weiterbildungen für ein lebenslanges Lernen und
Karriere im Beruf. Die angebotenen Kurse ermögli-
chen den Fachkräften auf dem aktuellsten Stand zu
bleiben, erweitern die beruflichen Kompetenzen und
eröffnen neue berufliche Perspektiven durch Vorbe-
reitung auf die Übernahme von Funktions- oder Lei-
tungsstellen.
Berufliche Bildung braucht System, Kontinuität
und Praxistransfer
Mit unseren Inhouse-Schulungen kommt die Bildung
direkt zu unseren Kooperationspartnern. Ausgerichtet
an Ihren individuellen Unternehmenszielen, sorgen
unsere betrieblichen Bildungskonzepte und maßge-
schneiderten Praxisprojekte für einen erfolgreichen
Praxistransfer und somit für eine nachhaltige Anwen-
dung von Wissen. Ziel ist es, das erworbene Wissen
der Mitarbeiter im Betrieb zu verankern und somit ei-
nen nachhaltigen praktischen Nutzen zu generieren.
Ebenso interessant für Berufstätige ist die Kooperation
des IWK mit der Hamburger Fern-Hochschule (HFH).
Hier bietet sich an den Studienzentren in Aschers-
leben, Delmenhorst, Potsdam und Magdeburg die
Möglichkeit eines berufsbegleitenden Bachelor- oder
Master-Studiums, das bei entsprechender Vorbildung
auch ohne Abitur absolviert werden kann. Zu den
Studiengängen gehören Pflegemanagement, Ge-
sundheits- und Sozialmanagement, Berufspädagogik
für Gesundheits- und Sozialberufe sowie der ausbil-
dungsbegleitende Studiengang Therapie- und Pfle-
gewissenschaften. Die Hamburger Fern-Hochschule
(HFH) ist die größte Fernhochschule Deutschlands in
privater Trägerschaft. Die Abschlüsse an der HFH sind
bundes- und europaweit anerkannt.
Das IWK ist zertifiziert nach AZAV und arbeitet mit ei-
nem umfangreichen Qualitätsmanagementsystem.
Für die meisten Bildungsangebote können deshalb
Fördergelder der Arbeitsagentur in Anspruch genom-
men werden (Bildungsgutscheine).
Erfahren Sie mehr
Besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage
(www.iwk.eu) und verschaffen Sie sich selbst einen
Eindruck von unserem Bildungsangebot, oder kom-
men einfach bei uns vorbei und sprechen Sie persön-
lich mit uns.
Wir freuen uns auf Sie!
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IWKInstitut für Weiterbildung in der Kranken-und Altenpflege gemeinnützige GmbH
Lahusenstraße 5 . 27749 DelmenhorstTelefon: 04221 - 93510Telefax: 04221 - 120117E-Mail: [email protected]
06449 AscherslebenLindenstraße 34/36Telefon: 03473 22256
38114 BraunschweigErnst-Amme-Str. 24Telefon: 0531 6180144
27749 DelmenhorstLahusenstraße 5Telefon: 04221 93510
06847 Dessau Junkersstraße 52Telefon: 0340 52109429
38820 HalberstadtWehrstedter Straße 16Telefon: 03941 613162
06130 HalleMerseburger Straße 237Telefon: 0345 5205640
50679 KölnKaltenbornweg 1-3Telefon: 0221 4229498
06366 KöthenLohmannstraße 1aTelefon: 03496 215024
26789 LeerBahnhofsring 27Telefon: 0491 9279470
21337 LüneburgStadtkoppel 14Telefon: 04131 671388
39104 MagdeburgErzberger Straße 2Telefon: 0391 2538841
99734 NordhausenGerhart-Hauptmann-Str. 3Telefon: 03631 9792991
49074 OsnabrückKlosterstraße 29Telefon: 0541 1811628
14482 PotsdamFritz-Zubeil-Straße 14Telefon: 0331 5503636
39576 StendalDr.-Kurt-Schumacher-Str. 1-5Telefon: 03931 519686
51545 WaldbrölBrölbahnstraße 19Telefon: 02291 901333
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