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Gefährdungsbeurteilungen
nach dem
Arbeitsschutzgesetz als
Instrument der Entlastung
Aufstehen für die Pflege
13. und 14. Juni 2016, Göttingen
Bernd Fischer
Aufsichtsperson
BGW Dresden
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Inhalt
1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
2. Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?
3. Was bringt Entlastung?
4. Wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung?
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1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
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Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
gesunde Mitarbeitende.
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Rechtsvorschriften
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Vorschriften und Regelwerke
Grund- gesetz
Gesetze, wie Arbeits- schutzgesetz, SGB VII
Verordnungen, wie Biostoff- oder
Gefahrstoffverordnung
Richtlinien und Regeln
wie TRBA 250, RKI-Richtlinien, TRGS 530
UVVen wie DGUV Vorschrift 1
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Aufgaben im Arbeitsschutz
Persönliche
Schutzausrüstung
(PSA) bereitstellen
Arbeitsschutz
organisieren
Team beteiligen
Gefährdungs-
beurteilung erstellen Arbeitsschutz
verantwortlich
gestalten
Beschäftigte
unterweisen
Für sichere
Geräte und Anlagen
sorgen
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Arbeitsmedizinische
Vorsorge
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Die Gefährdungsbeurteilung
Rechtsgrundlage ist das
Arbeitsschutzgesetz von 1996:
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer
Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des
Arbeitsschutzes erforderlich sind.“
Außerdem wird die Gefährdungsbeurteilung in verschiedenen Verordnungen
gefordert wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung,
Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung,
Lastenhandhabungsverordnung, Arbeitsstättenverordnung usw.
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Grundpflichten des Unternehmers
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Grundpflichten des Unternehmers
1. Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
treffen
2. Gefährdungsbeurteilung
3. Unterweisung aller Beschäftigten
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Eine Gefährdungsbeurteilung ist ..
1. Gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers
2. Dokument über die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten
3. Maßnahmenplan für Arbeits- und Gesundheitsschutz
4. Arbeitsgrundlage des Arbeitsschutzausschusses
5. Grundlage betrieblicher Entscheidungen im
Arbeitsschutz
6. in den jeweiligen Arbeitsbereichen bekannt zu machen
und die Ergebnisse sind umzusetzten
7. Unterweisungsgrundlage
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2. Wozu dient die Gefährdungsbeurteilung?
1. Rechtssicherheit
2. Mitarbeitergesundheit
3. Auswahl der richtigen Maßnahmen
4. Steuerung des Arbeitsschutzes
5. Arbeits- und Diskussionsgrundlage
6. Maßnahmen- und Finanzierungsplan
7. Unterweisungsplan
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Wichtigste Orientierung im Arbeitsschutz
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3. Was bringt Entlastung?
1. Rechtssicherheit
2. Mitarbeitergesundheit
3. Risikominimierung, Störungsminimierung
4. Weniger Ausfallzeiten, mehr Personalpräsenz
5. Arbeitsmedizinische Vorsorge
6. Klarheit der Verantwortung
7. Entlastung durch Handlungssicherheit, Orientierung
8. Weniger psychische Belastung
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3. Was bringt Entlastung?
Die Gefährdungsbeurteilung und insbesondere
die daraus resultierenden Maßnahmen müssen
bekannt sein.
Die Unterweisungsthemen müssen unmittelbar
aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
werden.
Der Unternehmer wird seiner Verantwortung
gerecht und legt Maßnahmen fest.
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4. Wie entsteht eine Gefährdungsbeurteilung?
Teamwork !
1. Verantwortung des Unternehmers
2. Beratung durch Fachkraft für
Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
3. Zusammenarbeit mit Arbeitsbereich
4. Sicherheitsbeauftragte, andere Fachleute
unterstützen
5. Mitarbeitervertretung/Betriebsrat
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Gefährdungsbeurteilung ist zentrales Thema im
Arbeitsschutzausschuss
§11 ASiG: ab >20 Mitarbeiter, 4 mal jährlich!
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Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten
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Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (2)
Schritt 1 – Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
z. B.:
Wohnbereich A (Arbeitsbereich)
Transfer immobiler Menschen (Tätigkeit)
Weitere Informationen beschaffen:
Mitarbeiterbefragungen, Verbandbuch, Unfälle ...
Betriebliche Besonderheiten (Konzept etc.)
Allgemeine Informationen (Recht, Forschung ... )
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Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (3)
Schritt 2 – Gefährdungen ermitteln
Liste der Gefährdungsfaktoren
(ist in der GDA Leitlinie enthalten)
Nur vorhandenen Gefährdungen nachgehen!
Schritt 3 – Gefährdungen beurteilen
Riskio für die Beschäftigen abschätzen
Grenzwerte und Normen einhalten
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Mögliche Gefährdungen
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Mögliche Gefährdungen
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Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (4)
Schritt 4 – Maßnahmen festlegen
Rangfolge nach dem Arbeitsschutzgesetz §4:
Gefahren an der Quelle beseitigen
Technische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen
Personenbezogene Maßnahmen
Verhaltensbezogene Maßnahmen
„Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu
anderen Maßnahmen!“ (Absatz 5)
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Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (5)
Schritt 5 – Maßnahmen durchführen
Gesagt ist noch nicht getan! Verantwortliche und Zeitrahmen festlegen!
Mittel müssen zur Verfügung stehen!
Schritt 6 – Wirksamkeit überprüfen
Ist die Gefährdung gebannt? Sind neue Gefahren entstanden?
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Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung (6)
Schritt 7 – Gefährdungsbeurteilung fortschreiben Die Arbeitswelt ist im Wandel (Umbauten, Konzeptwechsel etc.), deshalb
muss die Gefährdungsbeurteilung ständig angepasst und überprüft werden.
Dokumentation: Die Ergebnisse schriftlich festhalten und allen Beschäftigten
und Beteiligten transparent machen! Bringt Rechtssicherheit, Entlastung und Zufriedenheit!
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Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsbereich:
Einzeltätigkeit:
Beschäftigte:
Gefährdungen ermitteln Gefährdungen beurteilen Maßnahmen festlegen / Bemerkungen
Maßnahmen durchführen
Wirksamkeit überprüfen
Risiko- klasse
Schutzziele Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht?
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Leistungen der Prävention
1. Schriften: z.B. Gefährdungsbeurteilung Pflege
2. Seminare: z.B. für MAV/BR
3. Information, Beratung und Überwachung
durch dezentrale Präventionsdienste
4. Beratungsangebote vor Ort: z.B.
Strategietag Rücken, Strategietag Psyche,
Arbeitssituationsanalyse (z.T. kostenpflichtig)
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Leistungen der Rehabilitation
1. Rehabilitation/Entschädigung bei
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
2. Wiedereingliederung/soziale und berufliche
Teilhabe, Berufshilfe
3. Sekundäre Individualprävention beim
Entstehen einer Haut- oder
Rückenerkrankung
„… mit allen geeigneten Mitteln“ (SGB VII)
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…. alles gar nicht so
schwer!
Die BGW ist Ihr Partner!