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FOWI
Kreditsicherheiten in BulgarienWahlfach: Wirtschaftsrecht in Mittel- und Osteuropa
Wirtschaftsuniversität Wien, 29.11.2007
Mag. Boris Metodiev
FOWI Forschungsinstitut für Osteuroparecht
DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH
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FOWI
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FOWI
Literatur
Daskalov/Metodiev, Unternehmensgründung in Bulgarien, Lexis Nexis ARD Orac (2006) – erhältlich in der WU-Bibliothek
Kreditsicherheiten (Seite 3 f) und Insolvenzrecht (Seite 6 f).
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FOWI
Zugang zu bulgarischen Rechtsquellen
www.ciela.net (entgeltlich)
Auf Englisch und Bulgarisch
Aktuelle Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung etc.
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FOWI
Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits
Eine österreichische Bank räumt einem Bauunternehmer einen Kredit in der Höhe von EUR 100 Mio. für die Errichtung eines Business Center in Sofia ein
Folgende Sicherheiten werden vereinbart:
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FOWI
Beispiel der Sicherheitenstruktur eines Kredits
Hypothek auf das Grundstück und das zu errichtende Gebäude
Sonderpfand an die Geschäftsanteile der Schuldnergesellschaft
Sonderpfand an die Forderungen aus Vermietung des Business Centers
Sonderpfand an die Bankkonten der Schuldnergesellschaft
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FOWI
Hypothek
Rechtsgrundlage: Art 166 ff Gesetz über die Schuldverhältnisse und die Verträge
Das Hypothekenrecht ist das dingliche Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllen seiner fälligen Forderung aus dem Gegenstand der Hypothek vorrangig zu befriedigen.
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FOWI
Gegenstand der Hypothek
Grundstücke samt Gebäuden
Gebäuden auf fremden Grundstücke
Teile von Gebäuden (Wohnungen etc)
Das dingliche Baurecht an fremden Grundstück
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FOWI
Form und Eintragung der Hypothek
Vertragsform: Notariatsakt
Der Notar muss den Notariatsakt am Tag der Errichtung zur Eintragung im Immobilienregister des Bezirksgerichts anmelden (Eintragung ist konstitutiv)
Das Immobilienregister wird nach Namen geführt (Personalfoliensystem)
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FOWI
Wirkungen der Eintragung
Die Hypothek entsteht ab Eintragung
Der Zeitpunkt der Eintragung bestimmt den Befriedigungsrang der Hypothek
Die Eintragung ist auf 10 Jahre befristet
Verlängerung der Eintragung ist auf Antrag des Gläubigers möglich
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FOWI
Durchsetzung der Hypothek
Der Notariatsakt ist außergerichtlicher Exekutionstitel, d.h.
Im Falle der Nichterfüllung der besicherten (Kredit-) Forderung kann der Gläubiger Exekution führen, ohne die Forderung vorher in einem Streitverfahren feststellen zu müssen
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FOWI
Sonderpfandrechte
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Sonderpfänder
Das Sonderpfandrecht ist das Recht des Gläubigers sich bei Nichterfüllung der fälligen (Kredit-) Forderung durch Freihandverkauf der Pfandsache zu befriedigen
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FOWI
Besonderheiten der Sonderpfandrechte im Verglich zum klassischen Pfandrecht
Es ist keine Übergabe der (beweglichen) Pfandsache am Gläubiger notwendig, sondern
Der Sonderpfandvertrag wird im Sonderpfandregister eingetragen
Pfandbesteller kann nur ein Kaufmann sein Der Pfandgläubiger kann sich durch
Freihandverkauf (außergerichtlich) aus der Pfandsache befriedigen
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FOWI
Gegenstand des Sonderpfandvertrags
Bewegliche Sachen, Forderungen und immaterielle Wertpapiere
Geschäftsanteile Gesamtheiten von Forderungen,
Maschinen, Waren oder immateriellen Wertpapieren
Immateriellgüterrechte Unternehmen
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FOWI
Form und Eintragung des Sonderpfandvertrags
Vertragsform: notarielle Beglaubigung der Unterschriften
Der Sonderpfandvertrag ist im Sonderpfandregister einzutragen
Die Eintragung ist deklarativ, d.h. zwischen den Vertragsparteien wirkt er ab Vertragsabschluss
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FOWI
Wirkungen der Eintragung
Publizitätswirkung: ab Eintragung wirkt das Pfandrecht gegenüber Dritten;
Die Eintragung ist auf 5 Jahre befristet und kann verlängert werden
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FOWI
Durchsetzung der Sonderpfandrechte
Der Gläubiger kann die Pfandsache freihändig (außergerichtlich) verkaufen. Voraussetzung ist:
Einleitung der Exekution durch Eintragung im Register und Benachrichtigung des Schuldners
Der Preis ist einem sog. Depositar zu überweisen, der die Gläubiger ihrem Rang entsprechend befriedigt