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Page 1: Förderungen in Kärnten   Überblick

Förderungen in Kärnten Überblick

Folie 1

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Förderungen – Überblick

Folie 2

WohnbauförderungNeubau

WohnbauförderungAlthaussanierung

Landes- Wohn- und Siedlungsfond

Erneuerbare Wärme

Arbeiterkammer

Errichtung von Eigenheimen, Revitalisierung, Ersterwerb von Wohnraum, Mehrgeschossiger Wohnbau

Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen

Errichtung/Fertigstellung von Eigenheimen/Wohnungen Schaffung von Wohnraum durch Zu- Ein- oder Umbau

Solaranlagen, Biomasseheizungen, WärmepumpenNahwärmeanschluss, Nahwärmeerrichtung

Wohnbauzuschuss für Neubau und SanierungWohnbaudarlehen für Neubau und Sanierung

GemeindenViele Gemeinden fördern zusätzlich zu den

Landesförderungen

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Kärntner WohnbauförderungFörderklassen

Öko 1 Öko 2 Öko 3 Öko 4

notwendige Punkteanzahl

30 50 60 80

Wärme-versorgung

Gas- od.- Öl-Brennwert-kessel zulässig

Fernwärme, Erneuerbare Energie oder Wärmepumpe

Erneuerbare Energie (auch Fernwärme aus EE) oder Wärmepumpe

Warmwasser-bereitung

Strom, erneuerbare Energie, Fernwärme, Solar, Wärmepumpe

Solar, biogene Fernwärme, Wärmepumpe

Heizwärmebedarf

A/V ≥ 0,8: 65 kWh/(m²a) A/V ≤ 0,2: 35 kWh/(m²a)

dazwischen linear

Eigenheim:Fixsatz / m² fNfl.

€ 350,-- € 550,-- € 650,-- € 750,--

Wohnung:Fixsatz / m² fNfl.

€ 600,-- € 800,-- € 900,-- € 1.000,--

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Punktekatalogfür Förderklassen

Folie 6

MaßnahmePunkt

e

1. Beratung 6

2. Qualitätssicherung 4

3. Thermische Qualität der Gebäudehülle 54

4. Heizsystem 15

5. Warmwasserbereitung im Sommer 2

6. Gruppenwohnbau 8

7. Ökologische Maßnahmen 15

maximal erreichbare Punkteanzahl 107

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Errichtung von Wohnungen in direktem baulichen

Verband mit nicht/nicht mehr bewohnbaren

Altbestand Wenn Bausubstanz Schaffung von Wohnraum oder

Revitalisierung rechtfertigen ( z.B.

Dachbodenausbau)

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Wohnbauförderung, Revitalisierung Errichtung von Wohnungen in nicht (mehr) bewohnbaren Altbestand

Wer und wie wird gefördert ?

Was wird gefördert ?

Förderbedingungen wie Eigenheimförderung -

Neubau

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• Gebäudealter 20 Jahre

• 300,-- €/m²; max. 120 m² = max. € 36.000,--

• förderbare Fläche max. 150 m²darüber Reduktion bis 300 m²

• Energieberatung und Energieausweis bei„Thermischen Sanierungen“ und „Erneuerung von Heizungsanlagen“ erforderlich

• Energieausweis wird zusätzlich gefördert

• Jährlicher Zuschuss über 10 Jahre

6% der als förderfähig anerkannten Sanierungskosten

Wohnhaussanierung

Vor Umsetzung von Sanierung Antrag bei WBF !

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• 30 % der anerkannten Sanierungskosten für „Verbesserungsmaßnahmen“(Öl oder Gas Zentralheizungen; Wohnungszusammenlegung, –teilung od. –vergrößerung bei gleichzeitiger Sanierung des Bestandes; Dacherneuerung, erstmalige Einbau von Aufzügen)

• 36 % zur Erhöhung des Wärmeschutzes und Verminderung des Energieverbrauches(Einzelbauteilsanierung: Fassade, Fenster oberste

Geschoß-decke; Anschluss an fossile Fernwärme; Öl oder Gas Zentral-Heizungen mit Brennwerttechnik; Niedertemperaturheizung;Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen; Wärmepumpeanlage zur Warmwasserbereitung)

Wohnhaussanierung

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• 42 % für Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Heizungsanlagen mit Nutzung der Umweltenergie(Scheitholz-, Hackgut- und Pellts-Zentralheizungsanlagen;Wärmepumpen; Anschluss an biogene Fernwärme, Komfortlüftungsanlagen)• 60 % für thermische Gesamtsanierungen(Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Verbesserungsmaßnahmen mind. 95 % der Gebäudehülle betreffen)• 60 % für behindertengerechte Maßnahmen(Auffahrtsrampen, Behindertenaufzüge, Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC), Verbreiterung von Türöffnungen)

Wohnhaussanierung

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Sanierung eines Musterhauses

Gesamte Wohnnutzfläche ca. 150 m²

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Sanierung MusterhausBaustandard der 60-er Jahre

Was wurde saniert? Außenwand (U-Wert 1,1 0,2 W/m²K):

Aufbringung eines 16 cm Vollwärmeschutzes. Oberste Geschoßdecke (U-Wert 0,6 0,2

W/m²K):

Aufbringung einer Wärmedämmung mit 20 cm Kellerdecke (U-Wert 0,7 0,3 W/m²K):

Aufbringung eines 8 cm Vollwärmeschutzes Fenster:

Anstelle von Fenstern mit dem U-Wert von 2,2

W/m²K werden Fenster mit U-Wert = 0,9 W/m²K

eingebaut. Folie 15

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KostenübersichtSanierung

Außenwand €

17.500,-- Geschossdecken €

8.000,-- Fenster €

13.500,--

Summe €

39.000,--

Wohnbauförderung (Sanierung)

Maximale Förderhöhe (Deckelung) €

36.000,--

davon

60 %

mit Rechnungen nachgewiesen €

39.000,--

Zuschuss (in zehn Jahren) €

21.600,--

entspricht

55,4 %

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EnergieausweisSanierung Musterhaus

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Kostenübersicht

Kosten pro Jahr

1) Jahresnutzungsgrad der Heizungsanlage ca. 89 %2) Berechnet auf einen Zeitraum von 10 Jahren, Zinssatz 6 %, halbjährliche Rückzahlung3) Ölpreis: 0,6 €/Liter, Ölpreissteigerung: 2,5 % pro Jahr

Jährliche Finanzierungskosten nach

Abzug der Wohnbauförderung 3.080,--

€/Jahr2) Verringerung der Heizkosten 2.065,--

€/Jahr3)

Mehrkosten nach 10 Jahren 10.180,-- € Amortisierung der Sanierung in ca. 14

Jahren .

Nutzenergie 24.270

kWh/a Endenergie1) 30.500

kWh/a

Reduktion des Heizwärmebedarfs

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„Erneuerbare Wärme“

Thermische Solaranlagen

Holzheizungsanlagen für Ein- und

Zweifamilienhäuser

Holzheizungsanlagen für den

mehrgeschossigen Wohnbau und als

Gemeinschaftsanlage für mehrere

Gebäude (Mikronetze)

Nahwärmeanschlussförderung

Nahwärmeerrichtungsförderung

Wärmepumpen

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Förderung durch Investitionskostenzuschuss begrenzt mit Höchstsätzen

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Maximal 50 % der ak. Kosten oder 5000 € für

E/ZFH Grundförderung € 350,- Flachkollektor pro m² zusätzlich €

50,-- Vakuumkollektor pro m² zusätzlich €

70,-- Pro Anlage jedoch maximal €

5.000,--

Warmwasserbereitung 4m²; Raumzusatzheizung 15m²

Warmwasserbereitung €

300,-- Raumzusatzheizung €

500,--

Zusatzförderung

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Kumulationsförderung zusätzlich zu Förderung Holzheizungen,

WP und Nahwärmeanschluss €

300,--

Thermische SolaranlagenEin/Zweifamilienhäuser

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Danke für ihr Interesse

Klimabündnis Kärnten Moosburgerstraße 99201 Krumpendorf04229/ 40373www.klimabuendnis.at Mag.Christian Finger0699/ 122 60 60 [email protected]


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