Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Fachspezifische Studien- und Prüfungs-
ordnung für den Masterstudiengang
Economics an der Universität Potsdam
Vom 11. Dezember 2013
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen-
schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat
auf der Grundlage der §§ 18 Abs. 1 und 2, 21 Abs. 2
und Abs. 5 S. 2 sowie 62 Abs. 2 Nr. 2 des Branden-
burgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom
18. Dezember 2008 (GVBl. I/08 S. 318), zuletzt
geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. Dezem-
ber 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 37]), in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 der Verordnung über die Gestaltung von
Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der
Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Ab-
schlüssen vom 7. Juni 2007 (GVBl. II/07 S. 134),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juni
2010 (GVBI.II/10, [Nr. 33]), und mit Art. 21 Abs. 2
Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam
(GrundO) vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP
Nr. 4/2010 S. 60) in der Fassung der Ersten Satzung
zur Änderung der Grundordnung der Universität
Potsdam (GrundO) vom 27. Februar 2013 (AmBek.
UP Nr. 4/2013 S. 116) und § 1 Abs. 2 der Neufas-
sung der allgemeinen Studien- und Prüfungsord-
nung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und
Masterstudiengänge an der Universität Potsdam
vom 30. Januar 2013 (BAMA-O) (AmBek. UP Nr.
3/2013 S. 35), zuletzt berichtigt am 3. Juni 2013
(AmBek. UP Nr. 6/2013 S. 274), folgende Studien-
und Prüfungsordnung als Satzung beschlossen:1
Inhalt
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ziele des Studiums
§ 3 Art und Dauer des Studiums
§ 4 Abschlussgrad
§ 5 Inhalt des Masterstudiums
§ 6 Besondere Prüfungsbestimmungen
§ 7 Masterarbeit und Kolloquium
§ 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne
Anlage 2: Modulkatalog
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Ordnung gilt für den Masterstudiengang
Economics an der Universität Potsdam und ergänzt
die Regelungen der Allgemeinen Ordnung für die
nicht lehramtsbezogenen Bachelor und Masterstudi-
engänge an der Universität Potsdam (BAMA-O).
1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam
am 17. März 2014.
(2) Bei Widersprüchen zwischen dieser Ordnung
und der BAMA-O gehen die Bestimmungen der
BAMA-O den Bestimmungen dieser Ordnung vor.
§ 2 Ziele des Studiums
(1) Der Masterstudiengang Economics vermittelt
Kompetenzen, die erforderlich sind, um ökonomi-
sche Prozesse auf der individuellen und gesell-
schaftlichen Ebene beschreiben, erklären und beur-
teilen zu können. Ziel des forschungsorientierten
Studiengangs ist es, die Studierenden mit Theorien,
Ansätzen und Methoden moderner volkswirtschaft-
licher Forschung vertraut zu machen, sie zur kriti-
schen Reflexion dieser Forschung zu befähigen und
sie in die Lage zu versetzen, eigenständige For-
schungsprojekte durchzuführen.
(2) Die Absolventinnen und Absolventen des for-
schungsorientierten Masterstudiengangs verfügen
über breite Kenntnisse der Theorien und Methoden,
die in der modernen Volkswirtschaftslehre zur An-
wendung kommen. Aufgrund ihrer ausgeprägten
analytischen Fähigkeiten sind sie nicht nur in der
Lage, komplexe gesellschaftliche und politische
Prozesse aus der ökonomischen Perspektive zu be-
urteilen, sondern können auch Möglichkeiten zur
Gestaltung solcher Prozesse benennen. Die Absol-
ventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs
Economics sind in der Lage, Problemlösungen im
Team zu entwickeln, sich eigenständig fehlendes
Wissen anzueignen, reflektierte Entscheidungen zu
treffen und diese überzeugend zu begründen.
(3) Der Masterstudiengang bietet aufgrund der For-
schungsorientierung die Voraussetzung für eine
Promotion auf dem Gebiet der Volkswirtschaftsleh-
re. Zudem sind die Absolventinnen und Absolventen
des Masterstudiengangs Economics für Tätigkeiten
in der ökonomischen Forschung wie auch für beruf-
liche Tätigkeiten in verschiedenen Praxisfeldern,
etwa im Bereich der öffentlichen Verwaltung, bei
privaten Unternehmen, internationalen Organisatio-
nen oder Verbänden qualifiziert. Der Spezialisie-
rungsbereich des Masters erlaubt zudem den Erwerb
von spezifischen Qualifikationen, die es den Absol-
ventinnen und Absolventen erlauben, auch speziali-
sierte Tätigkeiten in den genannten Berufsfeldern
auszuüben.
§ 3 Art und Dauer des Studiums
(1) Das konsekutive Masterstudium wird an der
Universität Potsdam als Ein-Fach-Studium mit einer
Regelstudienzeit (Vollzeitstudium) von vier Semes-
tern und 120 Leistungspunkten angeboten. Der
Masterstudiengang Economics gliedert sich wie
folgt:
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Grundlagenbereich
Spezialisierungsbereich
Wahlbereich
Masterarbeit und Forschungskolloquium
27 LP
48 LP
24 LP
21 LP
Insgesamt (Total) 120 LP
(2) Ein Studienbeginn ist zum Winter- und Sommer-
semester möglich.
(3) Der Masterstudiengang Economics ist teilzeit-
geeignet. Ein Teilzeitstudium setzt die Beratung bei
der Fachstudienberatung voraus, mit dem Ziel, ei-
nen individuellen Studienplan zu erstellen. Ein
Nachweis über die Beratung ist dem Antrag auf
Teilzeitstudium nach § 3 der Ordnung zur Regelung
des Teilzeitstudiums an der Universität Potsdam
(Teilzeitordnung) beizulegen. Im Übrigen gelten die
Bestimmungen der Teilzeitordnung.
§ 4 Abschlussgrad
Die Universität Potsdam verleiht Studierenden, die
die nach dieser Ordnung erforderlichen Leistungs-
nachweise erbracht haben, den Grad des „Master of
Science“, abgekürzt als „M.Sc.“.
§ 5 Inhalt des Masterstudiums
(1) Das Masterstudium umfasst englisch- und
deutschsprachige Lehrveranstaltungen. Folgende
Module sind zu belegen:
M.Sc. Economics
Modultitel LP
A. Grundlagenbereich
Es sind alle Module zu belegen.
27
Advanced Microeconomics 9
Advanced Macroeconomics 9
Advanced Microeconometrics 9
B. Spezialisierungsbereich
Es sind vier Vertiefungsmodule zu belegen.
48
Political Economics
Urban and Regional Economics
Growth and Distribution
International Political Economics
Development Economics
Public Policy Evaluation
Applied Microeconomics
12
12
12
12
12
12
12
C. Wahlbereich
Studierende müssen Module im Umfang von
24 LP belegen. Bereits absolvierte Module
oder Lehrveranstaltungen dürfen nicht erneut
belegt werden.
24
- Ein weiteres Modul bzw. zwei weitere,
noch nicht absolvierte Module aus dem
Spezialisierungsbereich B mit je 12 LP
und/oder folgende Module im Umfang von je
6 LP:
- Economic Studies I
- Economic Studies II
- Advanced Course in Economics I
- Advanced Course in Economics II
- Cross Disciplinary Studies
12
6
6
6
6
6
D. Masterarbeit und Forschungskolloqui-
um
21
Research Colloquium 3
Master Thesis 18
Gesamt 120
(2) Ein einmal erfolgreich abgeschlossenes Modul
kann nicht erneut belegt werden.
(3) Lehrveranstaltungen, die in mehreren Modulen
aufgeführt werden, können nur einmal belegt wer-
den.
(4) Die Beschreibungen der in Abs. genannten Mo-
dule sind im Modulkatalog in Anhang 2 zu dieser
Ordnung aufgeführt.
(5) Exemplarische Studienverlaufspläne für das
Masterstudium sind in Anhang 1 zu dieser Ordnung
aufgeführt.
§ 6 Besondere Prüfungsbestimmungen
(1) Bei Prüfungen, die im unmittelbaren Zusam-
menhang mit einer Lehrveranstaltung stehen, setzt
die Wiederholungsprüfung eine nochmalige Bele-
gung und Teilnahme an der dazugehörigen Lehrver-
anstaltung voraus.
(2) Prüfungen können in deutscher oder englischer
Sprache abgelegt werden. Der Prüfer/die Prüferin
wird die Studierenden zu gegebener Zeit auffordern,
ihm/ihr mitzuteilen, in welcher Sprache die Studie-
rende/der Studierende die Prüfung ablegen möchte.
§ 7 Masterarbeit und Kolloquium
(1) Die Masterarbeit umfasst inklusive Disputation
18 LP. Der Umfang der Masterarbeit soll 54 Seiten
DIN A4 nicht überschreiten. Im Übrigen gilt § 30
BAMA-O.
(2) Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die
zeigen soll, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat
in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist
ein volkswirtschaftliches Problem mit wissenschaft-
lichen Methoden eigenständig zu bearbeiten. Das
Forschungskolloquium dient der Vorbereitung und
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Betreuung der Masterarbeit. Die Masterstudieren-
den nehmen am Forschungskolloquium teil und
berichten dort regelmäßig über den Stand ihrer
Masterarbeit.
(3) Zur Masterarbeit kann sich anmelden, wer min-
destens 90 LP in seinem Studium erreicht hat.
§ 8 In-Kraft-Treten und Übergangsbestim-
mungen
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröf-
fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen
der Universität Potsdam in Kraft.
(2) Die Studierenden, die vor In-Kraft-Treten dieser
Ordnung im Masterstudiengang Volkswirtschafts-
lehre immatrikuliert worden sind, können innerhalb
eines Jahres nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung
auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Gel-
tungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Leistun-
gen, die im Rahmen des Studiums bis dahin er-
bracht wurden, sind dabei ohne Nachteil anzuer-
kennen, sofern Prüfungen spätestens bei der zweiten
Wiederholung bestanden wurden.
(3) Die bisherigen Regelungen für den Masterstudi-
engang (Ordnung für das Bachelor- und Masterstu-
dium im Studiengang Volkswirtschaftslehre ("inter-
national economics") an der Universität Potsdam
vom 22. März 2006, AmBek. UP Nr. 7/2006 S. 461)
treten nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit
nach Veröffentlichung dieser Ordnung am 1. Okto-
ber 2018 außer Kraft. Ohne Wechsel in diese neue
Ordnung, muss das Studium bis zum Zeitpunkt nach
Satz 1 abgeschlossen sein. Bei fehlendem Abschluss
des Studiums verliert die bzw. der Studierende ih-
ren/seinen Prüfungsanspruch.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Anlage 1: Exemplarische Studienverlaufspläne
Master Economics
(Beginn im Wintersemester)
Semester Module ∑ LP
4. Sem.
(SoSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP)
Wahl-
bereich
(6 LP)
27
3. Sem.
(WiSe)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
Wahlbereich
(12 LP)
Wahl-
bereich
(6 LP)
30
2. Sem.
(SoSe)
Advanced
Microeconomics
(9 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
33
1. Sem.
(WiSe)
Advanced
Microeconometrics
(9 LP)
Advanced
Macroeconomics
(9 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
30
Master Economics
(Beginn im Sommersemester)
Semester Module ∑ LP
4. Sem.
(WiSe) Masterarbeit und Forschungskolloquium (21 LP)
Wahl-
bereich
(6 LP)
27
3. Sem.
(SoSe)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
Wahlbereich
(12 LP)
Wahl-
bereich
(6 LP)
30
2. Sem.
(WiSe)
Advanced
Microeconometrics
(9 LP)
Advanced
Macroeconomics
(9 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
30
1. Sem.
(SoSe)
Advanced
Microeconomics
(9 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
Spezialisierungs-
bereich
(12 LP)
33
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Anlage 2: Modulkatalog
A. Grundlagenbereich
Advanced Microeconomics
MA-B-100
Anzahl der Leistungspunkte
9 LP
Modulart: Pflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie
und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen Analyse von Entschei-
dungssituationen bei Unsicherheit und Risiko und von Institutionen,
die eine Diversifikation von Risiken erlauben,
- können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig
mit Hilfe des mikroökonomischen Instrumentariums bearbeiten und
wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen,
- sind in der Lage, mit Fachvertretern über aktuelle Problemstellungen
auf wissenschaftlichem Niveau zu diskutieren,
- können fundierte Kritik äußern und Standpunkte verteidigen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (90 Minuten)
Selbstlernzeit (in h): 210 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 Aufgabenbear-
beitung im Team
(10-15 Seiten)
keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Advanced Macroeconomics
MA-B-200
Anzahl der Leistungspunkte
9 LP
Modulart: Pflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der dynamischen makroökonomi-
schen Theorie und den aktuellen Forschungsstand in diesem Gebiet,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse
dynamischer makroökonomischer Modelle,
- können aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen eigenständig
mit Hilfe makroökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspo-
litische Maßnahmen fundiert beurteilen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (90 Minuten)
Selbstlernzeit (in h): 210 h
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 Aufgabenbear-
beitung im Team
(10-15 Seiten)
keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Advanced Microeconometrics
MA-B-300
Anzahl der Leistungspunkte
9 LP
Modulart: Pflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über die Fähigkeit empirische Zusammenhänge zu erkennen
und zu berechnen,
- kennen und verstehen die wichtigsten mikroökonometrischen Schätz-
verfahren, wie u.a. das multiple Regressionsmodell, Instrumentenvari-
ablen-Schätzer, Schätzer für binäre abhängige Variablen,
- wissen wie die gelernten Modelle anzuwenden sind,
- haben die Fähigkeit komplexe empirische Fragestellungen zu verste-
hen, einzuordnen und zu bearbeiten,
- können mit Hilfe des Softwareprogramms Stata Datensätze auswerten
und die gelernte Theorie praktisch anwenden.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (90 Minuten)
Selbstlernzeit (in h): 210 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Englisch)
2 keine keine keine
Fortgeschrittenenübung
(Englisch)
2 Aufgabenbear-
beitung im Team
(10-15 Seiten)
keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
B. Spezialisierungsbereich
Political Economics
MA-S-100
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der politischen Ökonomie und
kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse
politökonomischer Modelle,
- können aktuelle politökonomische Fragestellungen mit Hilfe ökono-
mischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische Maßnahmen
fundiert beurteilen,
- können Probleme aus dem Bereich der politischen Ökonomie eigen-
ständig bearbeiten und lösen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine Bearbeitung von
Aufgabensets
(10-15 Seiten)
oder
Portfolioprüfung
(20minütiges
Referat mit 15-
20seitiger Haus-
arbeit)
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Urban and Regional Economics
MA-S-200
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Stadt- und Regionalökonomie
und kennen den aktuellen Forschungsstand in diesen Gebieten,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse
stadt- bzw. regionalökonomischer Modelle,
- können aktuelle stadt- und regionalökonomische Fragestellungen mit
Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschaftspolitische
Maßnahmen fundiert beurteilen,
- können Probleme aus dem Bereich der Stadt- und Regionalökonomie
eigenständig bearbeiten und lösen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine Bearbeitung von
Aufgabensets
(10-15 Seiten)
oder
Portfolioprüfung
(20minütiges
Referat mit 15-
20seitiger Haus-
arbeit)
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im WiSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Growth and Distribution
MA-S-300
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Wachstums- und Verteilungs-
theorie sowie der Ressourcenökonomik und den aktuellen For-
schungsstand in diesen Gebieten,
- lernen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse dy-
namischer ökonomischer Modelle kennen,
- können aktuelle wachstums- und verteilungspolitische Fragestellun-
gen und auch Fragestellungen aus dem Bereich der Ressourcenöko-
nomik mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbeiten und wirtschafts-
politische Maßnahmen fundiert beurteilen,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse
dynamischer ökonomischer Modelle und können diese eigenständig
auf aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen anwenden.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine Bearbeitung von
Aufgabensets
(10-15 Seiten)
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
International Political Economics
MA-S-400
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Außenwirtschaftstheorie und
Außenwirtschaftspolitik, sowie der Institutionen der Weltwirtschaft,
- sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der in-
ternationalen Wirtschaftsbeziehungen mit Hilfe theoretischer und em-
pirischer Methoden zu analysieren,
- können theoretische Modelle und wirtschaftspolitische Maßnahmen
auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und wirt-
schaftspolitische Empfehlungen erarbeiten,
- sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu
präsentieren,
- lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kriti-
scher und ergänzender Weise kommentiert werden.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Seminar
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Portfolioprü-
fung
(20minütiger
Vor-
trag/Korreferat
[25%] mit 12-
15seitiger Haus-
arbeit [75%])
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (WiSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Seminar zusammen zu belegen.
Development Economics
MA-S-500
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Entwicklungstheorie und Ent-
wicklungspolitik, sowie der Institutionen und Organisationen der
Entwicklungspolitik,
- sind in der Lage, komplizierte Sachverhalte aus dem Bereich der
Entwicklungstheorie - und Politik mit Hilfe theoretischer und empiri-
scher Methoden zu analysieren,
- können theoretische Modelle und entwicklungspolitische Maßnahmen
auf ihre Stichhaltigkeit und Realisierbarkeit überprüfen und entwick-
lungspolitische Empfehlungen erarbeiten,
- sind fähig, die Ergebnisse eigenständiger Forschung fachkundig zu
präsentieren,
- lernen Korreferate zu halten, in denen andere Fachvorträge in kriti-
scher und ergänzender Weise kommentiert werden.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Seminar
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine Portfolioprüfung
(20minütiger
Vor-
trag/Korreferat
[25%] mit 12-
15seitiger Haus-
arbeit [75%])
Häufigkeit des Angebots: Vorlesung im WiSe und Seminar im SoSe
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Seminar zusammen zu belegen.
Public Policy Evaluation
MA-S-600
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- beherrschen empirische Methoden um Politikmaßnahmen zu evaluie-
ren,
- kennen verschiedene experimentelle und nicht-experimentelle Schätz-
verfahren und deren zugrunde liegenden Modellannahmen, z.B. Mat-
ching und Difference-in-Differences,
- besitzen vertiefende Kenntnisse der Statistiksoftware Stata,
- haben die Fähigkeit die gelernte Theorie auf reale Problemstellungen
anzuwenden,
- können ihre Ergebnisse strukturiert und verständlich präsentieren.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten)
Fortgeschrittenenübung
(Englisch)
2 keine keine 1 Portfolioprü-
fung
(20minütiger
mündlicher Vor-
trag 25%] mit 15
bis 20seitiger
schriftlicher
Ausarbeitung
[75%])
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: Es wird empfohlen, das Modul MA-B-300 Microeco-
nometrics absolviert zu haben.
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Applied Microeconomics
MA-S-700
Anzahl der Leistungspunkte
12 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der mikroökonomischen Theorie
und überblicken den aktuellen Forschungsstand in wichtigen Teilge-
bieten,
- beherrschen die Methoden zur theoretischen und empirischen Analyse
mikroökonomischer Fragestellungen,
- können aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich der Mikroökono-
mik mit Hilfe ökonomischer Theorien eigenständig bearbeiten und
wirtschaftspolitische Maßnahmen fundiert beurteilen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
Siehe Modulteilprüfungen unten. Die Modulteilprüfungen werden im Rah-
men der jeweils zugeordneten Lehrveranstaltung abgelegt.
Selbstlernzeit (in h): 300 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine 1 Klausur
(90 Minuten.)
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine Bearbeitung von
Aufgabensets
(10-15 Seiten)
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich (im SoSe)
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
* Es wird dringend empfohlen, Vorlesung und Übung zusammen zu belegen.
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
C. Wahlbereich
Economic Studies I
MA-W-110
Anzahl der Leistungspunkte
6 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volks-
wirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem
der nachfolgenden Bereiche:
- Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik
- Außenwirtschaftstheorie und Außenwirtschaftspolitik
- Umweltökonomie oder internationale Besteuerung
- Labour Economics
- Dynamische Makroökonomie
- kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle De-
batte fundiert beurteilen,
- vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirt-
schaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbei-
ten und Maßnahmen bewerten.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-
ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-
arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung oder Seminar oder
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
Economic Studies II
MA-W-120
Anzahl der Leistungspunkte
6 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- erweitern ihre Kenntnisse auf einem ausgewählten Gebiet der Volks-
wirtschaftslehre und erwerben fundiertes Überblickswissen in einem
der nachfolgenden Bereiche:
- Stadt- und Regionalökonomie,
- Entwicklungstheorie und Entwicklungspolitik
- Energy Economics
- Microeconomics
- kennen den aktuellen Forschungsstand und können eine aktuelle De-
batte fundiert beurteilen,
- vertiefen ihre Kenntnisse in Methoden und können aktuelle volkswirt-
schaftliche Fragestellungen mit Hilfe ökonomischer Theorien bearbei-
ten und Maßnahmen bewerten.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-
ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-
arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Vorlesung oder Seminar oder
Fortgeschrittenenübung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
Advanced Course in Economics I
MA-W-210
Anzahl der Leistungspunkte
6 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten
Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.B.
- Political Economics
- Wachstums- und Verteilungstheorie und Ressourcenökonomik
- Applied Econometrics
- Topics in Empirical Economics)
- Applied Microeconomics
- können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theore-
tische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysie-
ren und eigenständig Lösungen entwickeln,
- sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden,
- verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissen-
schaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen For-
schungsstand vertraut zu machen,
- können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert
argumentieren,
- sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu
bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbei-
tung im Umfang von 15-20 Seiten [75%])
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur
Modulprüfung
Seminar
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:
Es wird dringend empfohlen, vorab das dazugehörige
Modul aus dem Spezialisierungsbereich absolviert zu
haben oder aber die dazugehörige Vorlesung zu belegen.
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Advanced Course in Economics II
MA-W-220
Anzahl der Leistungspunkte
6 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- vertiefen ihre Methoden- und Fachkenntnisse auf einem ausgewählten
Gebiet der Volkswirtschaftslehre, wie z.B.
- Urban and Regional Economics
- Applied Econometrics
- Topics in Empirical Economics
- Energy Economics
- können unter Rückgriff auf Methoden und Theorien komplexe theore-
tische Zusammenhänge oder praktische Problemstellungen analysie-
ren und eigenständig Lösungen entwickeln,
- sind in der Lage, theoretische und empirische Modelle zu verbinden,
- verfügen über die Fähigkeit, sich eigenständig in wirtschaftswissen-
schaftliche Themen einzuarbeiten und sich mit dem aktuellen For-
schungsstand vertraut zu machen,
- können Vorträge/Korreferate halten und wissenschaftlich fundiert
argumentieren,
- sind in der Lage, eigenständig eine wissenschaftliche Fragestellung zu
bearbeiten und Forschungsergebnisse schriftlich darzustellen.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat [25%] mit schriftlicher Ausarbei-
tung im Umfang von 15-20 Seiten [75%])
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Seminar
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: einmal jährlich
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:
Es wird dringend empfohlen, das dazugehörige Modul
aus dem Spezialisierungsbereich absolviert zu haben
oder aber die dazugehörige Vorlesung zu belegen.
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)
Cross Disciplinary Studies
MA-W-300
Anzahl der Leistungspunkte
6 LP
Modulart: Wahlpflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- erwerben vertiefte Kenntnisse in wichtigen Nachbardisziplinen der
Volkswirtschaftslehre,
- können die im Masterbereich erworbenen Methodenkenntnisse auf
Fragestellungen aus Nachbardisziplinen anwenden,
- sind in der Lage, Methoden aus Nachbardisziplinen auf ökonomische
Fragestellungen anzuwenden,
- können einen fachlich fundierten Vortrag halten und auf kritische Fra-
gen souverän antworten,
- können mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachdisziplinen auf
hohem fachlichen Niveau diskutieren und unter Rückgriff auf Er-
kenntnisse der Volkswirtschaftslehre gemeinsam Lösungen entwi-
ckeln.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Klausur (max. 120 Minuten) oder 1 schriftliche Ausarbeitung (12-20 Sei-
ten) oder 1 Portfolioprüfung (20minütiges Referat mit 15-20seitiger Haus-
arbeit) [lehrveranstaltungsbegleitend]
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 9 vom 24.6.2014 - Seite 459 - 473
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Seminar oder Vorlesung
(Deutsch oder Englisch)
2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: mindestens einmal im Jahr
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul: keine
Anbietende Lehreinheit(en):
Wirtschaftswissenschaften (70%), Sozialwissenschaften
(Politik und Verwaltung und Soziologie) (25%), Ma-
thematik (5%)
D. Forschungskolloquium
Research Colloquium
MA-F-100
Anzahl der Leistungspunkte
3 LP
Modulart: Pflichtmodul
Inhalte und Qualifikationsziele
des Moduls:
Die Studierenden
- können wissenschaftliche Arbeiten zu spezifischen ökonomischen
Fragestellungen eigenständig bearbeiten,
- sind in der Lage, ein Forschungsdesign zu erstellen, ihr Forschungs-
vorhaben zu strukturieren und einen Arbeitsplan zu entwickeln,
- können ihr Forschungsvorhaben überzeugend präsentieren und gegen
kritische Einwände verteidigen,
- sind in der Lage, zur Lösung der Forschungsfrage adäquate wissen-
schaftliche Methoden anzuwenden und die Methodenwahl zu begrün-
den.
Modulprüfung (Anzahl, Form,
Umfang):
1 Referat (20 Minuten) [unbenotet]
Selbstlernzeit (in h): 150 h
Veranstaltungen (Lehrformen) Kontaktzeit
(in SWS)
Prüfungsnebenleistungen
(Anzahl, Form, Umfang) Modulteilprü-
fung
(Anzahl, Form,
Umfang)
Für den Ab-
schluss des Mo-
duls
Für die Zulas-
sung zur Mo-
dulprüfung
Kolloquium 2 keine keine keine
Häufigkeit des Angebots: jedes Semester
Voraussetzung für die Teilnahme am Modul:
Das Forschungskolloquium soll parallel zur Erstellung
der Masterarbeit besucht werden. Daher wird den Stu-
dierenden dringend empfohlen, sich rechtszeitig zur
Masterarbeit anzumelden. Gemäß § 7 kann sich zur
Masterarbeit anmelden, wer mindestens 90 LP in seinem
Studium erreicht hat.
Anbietende Lehreinheit(en): Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre)