Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Steuerrechtliche Grundlagen
So einfach wollen wir es dem Finanzamt dann doch nicht machen…
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Steuerrechtliche GrundlagenProblem: Lohn- oder Gehaltserhöhungen erfreuen sich bei Arbeitnehmern immer geringerer Wertschätzung, da ein Großteil der Erhöhung der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer fällt.
J LENTWURF
Steuerrechtliche GrundlagenBeispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:
Petra Müller, 28 JahreSingle (Steuerklasse 1)Keine Kinder
Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten Pflegebetrieb ENTWURF
Steuerrechtliche GrundlagenBeispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:
Bruttoarbeitslohn 1.900,-
-Lohnsteuer 201,08-Solidaritätszuschlag 11,05-Kirchensteuer rk 18,09-AN-Beitrag KV 150,10-AN-Beitrag PV 23,28-AN-Beitrag RV 189,05-AN-Beitrag AV 26,60
Nettoverdient 1.280,75
Die gesetzlichen Belastungen betragen 619,25 und damit rund 33 %.
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Steuerrechtliche GrundlagenEffektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:
Gesamtverdienst 1.900,-
+AG-Anteil KV 133,00+AG-Anteil PV 18,53+AG-Anteil RV 189,05+AG-Anteil AV 26,60+Insolvenzumlage 7,79
Effektivkosten 2.274,97
Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung u.a.
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Zielsetzung
Ziel soll es nun sein, aus dem gleichen Bruttoverdienst einen höheren Nettoverdienst zu erreichen.
Brutto =Netto >
Die ist durch einige steuerrechtliche Kniffe und Gesetzgebungen möglich…
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Fahrtkosten - DienstreisenIn Pflegebetrieben ist es häufiger üblich, dass Angestellte mit ihrem privaten PKW Patienten vor Ort aufsuchen und Hausbesuche tätigen. Diese Fahrten werden im Steuerrecht Dienstreisen genannt. Diese können vom Arbeitgeber steuerfrei gem. R 38 LStR 2005, R 9.5 LStR 2008 wie folgt ersetzt werden.
Benutzt ein Arbeitnehmer einen eigenen PKW, können ihm die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder pauschal 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer steuerfrei ersetzt werden. Zu den tatsächlichen Kosten gehören neben den laufenden Kosten die Abschreibung sowie Finanzierungskosten zur Anschaffung des Fahrzeugs. Der Pauschalsatz enthält keine anfallenden Parkgebühren oder Unfallkosten, welche ggf. zusätzlich steuerfrei erstattet werden können.
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Fahrtkosten - DienstreisenNach Reisekostengrundsätzen können folgende Fahrtkosten steuerfrei erstattet werden:
• Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und auswärtiger Tätigkeitsstätte,
• Fahrten zwischen auswärtiger Unterkunft und auswärtiger Tätigkeitsstätte,
• Fahrten zwischen mehreren auswärtigen Tätigkeitsstätten innerhalb desselben Dienstverhältnisses,
• Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten innerhalb desselben Dienstverhältnisses und
• Fahrten innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgeländes.
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Fahrtkosten – Wohnung / Arbeitsstätte
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Fahrtkostenersatz oder Sachbezug (z.B. Jobticket) für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, können diese Arbeitgeberleistungen ab dem ersten Entfernungskilometer mit 15% pauschal besteuert werden. Die Pauschalbesteuerung hat als positiven Effekt, die Sozialversicherungsfreiheit der Fahrtkostenerstattung zur Folge.ENTWURF
Fahrtkosten - Tankgutscheine
Dem Arbeitgeber ist es gestattet, seinem Arbeitnehmer monatliche Sachbezüge als Warengutscheine in Höhe von 44,- € (brutto) steuerfrei auszustellen.Diese Warengutscheine können in Form von Tankgutscheinen ausgestellt werden.
Jedoch Vorsicht!
Die rechtlich formalen Anforderungen an die Ausstellung von Tankgutscheinen sind sehr hoch!
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Fahrtkosten - TankgutscheineFolgende Anforderungen müssen vorliegen:
• Vereinbarung mit einer bestimmten Vertragstankstelle muss mit dem Arbeitgeber geschlossen werden
• eine entsprechende Tankkarte muss bei der Tankstelle hinterlegt sein und verbleiben; die Tankkarte darf nicht mitgenommen werden, da sie sonst wie ein Zahlungsmittel (Kreditkarte) genutzt wird und Barlohn darstellt
• eine betragsmäßige Begrenzung der Tankung darf nicht erfolgen, da es sich um einen Sachbezug handelt (die Literangabe ist entscheidend)
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Fahrtkosten - Tankgutscheine
• die Grenze von 44,- € darf auf keinen Fall überschritten werden, da ansonsten der gesamte Betrag zu Barlohn und somit steuerpflichtig wird; der Arbeitnehmer hat die Tankrechnung dann selber zu tragen
• der Arbeitnehmer darf den getankten Betrag nicht „vorstrecken“, da es sich dann automatisch um Barlohn handelt
• die Erstattung nicht in Anspruch genommener Beträge in Geld ist nicht zulässig ENTWURF
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
Natürlich sind Arbeitszeiten an Sonntagen, Feiertagen oder bei Nacht im Bereich der Pflege und Heilberufe Gang und Gebe.
Arbeitgeber können diese Arbeitszeiten mit steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen fördern.
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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
Voraussetzung für diese Zuschläge treffen zu…
… für Arbeiten in den begünstigten Zeiten
… für tatsächlich geleistete Arbeiten (Stichwort „monatlicher Stundenzettel“)
… neben dem Grundlohn (zusätzlich zum regulären Festgehalt)
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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
Die Zuschläge teilen sich nach folgenden Kriterien auf:
Nachtarbeit: 25% (von 20 Uhr bis 6 Uhr) bzw. 40% (von 0 Uhr bis 4 Uhr; bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr)
Sonntagsarbeit: 50% (als Sonntagsarbeit gilt auch die Arbeit am Montag von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde)
Gesetzliche Feiertage: 125% (als Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit des auf den Feiertag folgenden Tages von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde
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Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit
Beispiel:Petra Müller arbeitet in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr. Ihr Stundenlohn beträgt 16 €.
Folgender Nachtzuschlag kann steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden:
• 22 Uhr – 0 Uhr: 2 Std. * 16 €= 32 € *25% 8,00 €
• 0 Uhr – 4 Uhr: 4 Std. * 16 €= 64 € * 40% 25,60 €
• 4 Uhr – 6 Uhr: 2 Std. * 16 €= 32 € * 25% 8,00 €
Nachtzuschlag insg. Stf./Svf. 41,60 €
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Kindergartenzuschüsse
Bar- oder Sachleistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen zählen ebenfalls nicht zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.ENTWURF
GesundheitsförderungKörperliche anstrengende Arbeiten gehören zum Tagesgeschäft im Pflegebereich.Der Gesetzgeber fördert Gesundheitsmaßnahmen des Arbeitgebers mit Steuer- und SV-Freiheit.
Darunter fallen…• Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates (z.B. Massagen)• gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung• psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz• Suchtmittelkonsum (z.B. Rauchfrei im Betrieb, etc.)
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GesundheitsförderungEntsprechende Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn des Arbeitnehmers erbracht werden.Der Höchstbetrag für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung beträgt 500,- € pro Jahr je Arbeitnehmer.
Vorteil für den Arbeitnehmer: Entspanntes und stressfreies Arbeiten, Abwechslung im Betriebsalltag
Vorteil für den Arbeitgeber: Geringerer Krankenstand bzw. Arbeitnehmerausfall
WIN-WIN-Situation
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Computer / InternetnutzungDie Überlassung eines betrieblichen – also im Eigentum des Pflegebetriebes verbleibenden - Computer zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer z.B. in dessen Privathaushalt wird ebenfalls steuerlich begünstigt.Die Abgabefreiheit ist unabhängig von der Höhe und dem Verhältnis von beruflicher und privater Nutzung.Neben der Überlassung eines beruflichen PCs können darüber hinaus auch Kosten für die Internet-Nutzung für den Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt werden.Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber diesen Zuschuss mit 25 % pauschal versteuert.ENTWURF
Computer / Internetnutzung
Es sollte bestenfalls vertraglich vereinbart werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Erstattung für die Aufwendung von Internetnutzungen (z.B. in Höhe von 40,- €; maximal 50,- € pro Monat) zahlt.
Dieser Betrag taucht in der monatlichen Gehaltsabrechnung als steuer- und sv-freier Zuschuss auf.ENTWURF
Zielsetzung
Was bewirken all diese Extras für Mitarbeiter nun in der Gehaltsabrechnung?
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ZielsetzungBeispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:
Petra Müller, 28 JahreSingle (Steuerklasse 1)Keine Kinder
Ausgebildete Krankenschwester; angestellt in einem privaten Pflegebetrieb ENTWURF
Zielsetzung: Alte Gehaltsabrechnung
Beispiel einer typischen Gehaltsabrechnung:
Bruttoarbeitslohn 1.900,-
-Lohnsteuer 201,08-Solidaritätszuschlag 11,05-Kirchensteuer rk 18,09-AN-Beitrag KV 150,10-AN-Beitrag PV 23,28-AN-Beitrag RV 189,05-AN-Beitrag AV 26,60
Nettoverdienst 1.280,75
Summe der gesetzlichen Abzüge: 619,25 €.
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Zielsetzung: Alte EffektivkostenEffektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:
Gesamtverdienst 1.900,-
+AG-Anteil KV 133,00+AG-Anteil PV 18,53+AG-Anteil RV 189,05+AG-Anteil AV 26,60+Insolvenzumlage 7,79
Effektivkosten 2.274,97
Hinzu kommen noch Beiträge für Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung u.a.
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Zielsetzung:Neue Gehaltsabrechnung
Gehalt 1.700,-Interneterstattung 25% 50,-Fahrtkosten Whg. Arbeitsst. 15% 22,50Tankgeld stfr. 44,00Nachtzuschlag stf. 41,60Gesundheitsförderung stf. 41,00Bruttolohn 1899,10
- Gesetzliche Abzüge 559,04
Nettoverdienst 1.340,06
-Tankgutschein 44,00- Gesundheitsförderung (Massage) 41,00
Auszahlungsbetrag 1.255,06
Unser Ziel:Minderung der gesetzl. Abzüge = mehr Netto
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Zielsetzung: Neue EffektivkostenEffektivkosten des Arbeitgebers für Petra Müller:
Gesamtverdienst 1.899,10
+AG-Anteil KV 119,00+AG-Anteil PV 16,58+AG-Anteil RV 169,15+AG-Anteil AV 23,80+Insolvenzumlage 6,97+pauschale Steuer 17,84
Effektivkosten 2.252,44
Unser Ziel:Senkung der
Effektivkosten
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Zielsetzung
Der Mitarbeiter erhält bei gleichem Bruttolohn mehr Nettolohn.
Der Arbeitgeber spart Personalkosten hinsichtlich der Sozialversicherungsabgaben.
WIN-WIN-SituationENTWURF
Was gilt es zu tun?
Ggf. Anpassung der aktuellen Gehaltsabrechnung bei Verzicht auf einen Anteil vom Festgehalt(Achtung: individuellen Arbeitsvertrag prüfen, Stichwort „Gewohnheitsrecht“)
oder
Einzelne Sachverhalte bei der nächsten Gehaltsverhandlung ansprechen und diskutierenENTWURF