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Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Regierungspräsidium Kassel
Exposition von Beschäftigten gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metallreinigung
Projektbericht
Regierungspräsidium Kassel
Hessische Ländermessstelle
für Gefahrstoffe
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Exposition von Beschäftigten gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metallreinigung“
Projektbericht
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Impressum Herausgeber: Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Ludwig-Mond-Strasse 33 D-34121 Kassel www.rp-kassel.hessen.de
Autorinnen und Autoren des Berichtes:
Dipl.-Ing. Jürgen Wehde
Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Ludwig-Mond-Straße 33 34121 Kassel
Dr. Lutz Nitschke Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pfarrstrasse 3 80538 München
Dipl. Chem. Regina Zimmermann, Dipl. Chem. Günther Hübner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LAGetSi - Turmstrasse 21 10559 Berlin
Dipl.-Ing. Thomas Lahrz, Dipl.-Ing. (FH) Rafael Burghardt Landeslabor Berlin-Brandenburg Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene Invalidenstrasse 60 10557 Berlin
Dipl.-Ing. (FH) Michael Wolf Berufsgenossenschaft Holz und Metall Wilhelm -Theodor-Römheld-Straße 15 55130 Mainz
Titelbild: Teilewaschtisch (Quelle: RP Kassel)
Stand: November 2011
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Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines ................................................................................................................ 6
2 Zielsetzung ................................................................................................................. 7
3 Arbeitsverfahren ......................................................................................................... 7
3.1 Reinigungsarbeiten in automatischen Anlagen ........................................................... 8
3.2 Manuelle Reinigungsarbeiten ................................................................................... 11
4 Gefahrstoffe und Expositionen .................................................................................. 12
5 Durchführung der Untersuchungen ........................................................................... 15
5.1 Strategie zur Durchführung der Erhebungen ............................................................ 16
5.1.1 Strategische Festlegungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition ....................... 16
5.1.2 Strategische Festlegungen zur Ermittlung der dermalen Exposition ......................... 17
5.2 Messverfahren zur Ermittlung inhalativer Expositionen ............................................. 18
5.3 Beurteilungsverfahren ............................................................................................... 19
5.3.1 Inhalative Exposition ................................................................................................. 19
5.3.2 Dermale Exposition .................................................................................................. 21
6 Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung ..................................................... 22
6.1 Einkammeranlagen mit manueller Be- und entladung ............................................... 22
6.1.1 Inhalative Exposition ................................................................................................. 22
6.1.2 Dermale Exposition .................................................................................................. 25
6.2 Manuelle Reinigungsanlagen (Pinselwaschtische) ................................................... 27
6.2.1 Inhalative Exposition ................................................................................................. 27
6.2.2 Dermale Exposition .................................................................................................. 29
7 Schutzmaßnahmen (optionales Kapitel für Bericht, alternativ nur für VSK vorsehen) 30
7.1 Inhalative Exposition ................................................................................................. 30
7.2 Dermale Exposition .................................................................................................. 31
7.3 Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen ......................................................... 33
8 Fazit ......................................................................................................................... 33
9 Literaturverzeichnis .................................................................................................. 35
Anhang: Messwerte, Schichtmittelwerte und Bewertungsindices ................................................ 37
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1 Allgemeines
Die industrielle Teilereinigung hat als eigenständiger Verfahrensschritt im Fertigungspro-zess zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wurde die Reinigung früher als notwendiges, kostenverursachendes Übel angesehen, haben steigende Anforderungen an die Bauteil-sauberkeit und Faktoren wie Qualität, Ökonomie, Arbeits- und Umweltschutz dazu geführt, dass sie heute ein unverzichtbarer Teil der Wertschöpfungskette im Fertigungsprozess ist. Ziel der Teilereinigung ist es also, die für eine dauerhafte einwandfreie Funktion notwendige Reinheit herzustellen. Die Reinigung stellt während der Teilefertigung die optimale Oberflächenbeschaffenheit des Werkstückes vor jeder Weiterverarbeitung, Montage, Wärmebehandlung oder Be-schichtung sicher. Dies bedeutet, dass im Reinigungsschritt Partikelverunreinigungen sowie organische und anorganische Kontaminationen von der Werkstückoberfläche entfernt werden müssen, um einen vorgegebenen Oberflächenzustand bzw. -reinheit zu erzielen.
Führen Beschäftigte Tätigkeiten mit Reinigungsmitteln aus oder werden bei diesen Tätig-keiten Gefahrstoffe freigesetzt, so ist der Arbeitgeber nach der Gefahrstoffverordnung [1] verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen und Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Substitution (Ersatz durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren), technische Minimierung der Belastungen, organisatorische Maßnahmen und personengetragene Maßnahmen zu beachten.
Im Rahmen des Projektes „Exposition gegenüber Lösemitteln bei der industriellen Metall-reinigung“ wurden zur Darstellung des Ist-Zustandes an einer repräsentativen Anzahl von Arbeitsplätzen der industriellen Metallreinigung Erhebungen und Bewertungen zur inhalativen und dermalen Belastung durchgeführt.
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2 Zielsetzung
Die Messstellen aus den Bundesländern Berlin, Bayern und Hessen sowie der Berufsge-nossenschaft Holz und Metall haben in 2010 Erhebungen bei der manuellen und auto-matisierten industriellen Metallreinigung mit Lösemittel zur inhalativen und dermalen Ex-position an Arbeitsplätzen unter der Federführung des Fachzentrums für Produktsicherheit und Gefahrstoffe im Regierungspräsidium Kassel durchgeführt.
Ziel der Erhebung war die Darstellung der Expositionsverhältnisse und der Arbeitsschutzbedingungen an den Arbeitsplätzen und die Ableitung von Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) nach der Technischen Regel TRGS 420 [2]. Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) beschreiben für konkrete Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art, des Ausmaßes und der Dauer der Gefahrstoffbelastung sowie der Brand- und Explosionsgefahren. Bei Anwendung von VSK mit einem Arbeits-platzgrenzwert (AGW) kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass der AGW eingehalten ist. Betriebliche Ermittlungen zur Exposition sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich (§ 7 und § 10 Gefahrstoffverordnung).
3 Arbeitsverfahren
Oberflächenreinigungsprozesse lassen sich in folgende Anwendungsbereiche unterteilen:
Industrielle Metallreinigung
Herstellung von Elektronikkomponenten
Dienstleistungen im Kfz-Handwerk
Industrielle Spezialanwendungen
Feinoptik
Feinmechanik
Entwachsung von Kfz Bei der im Projekt betrachteten industriellen gewerblichen Metallreinigung (Oberflächen-reinigung) werden wasserunlösliche Verschmutzungen von metallischen Oberflächen entfernt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fette, Schmierfette, Öle, Wachse, Staub, Trennmittel, Schleif-/Polierpasten, Metallspäne, Oxidschichten, Zunder, Flussmittel und Teerrückstände.
Die Aufgaben der industriellen Metallreinigung lassen sich nach verschiedenen Ge-sichtspunkten gliedern:
Reinigen von Halbzeugen, Zwischen- oder Endprodukten in der Fertigung (z.B. Ent-fernen der Kühlschmierstoffe von Dreh- und Frästeilen oder der Ziehmittel von um-geformten Blechen)
Reinigen zur Oberflächenbehandlung vor dem Aufbringen einer funktionellen Schicht (z.B. Phosphatierung, Lackierung, Emaillieren)
Reinigen vor einer Wärmebehandlung (z.B. zur Vermeidung der Aufkohlung bei hoch-legierten Stählen aufgrund von Fett- bzw. Ölrückständen)
Reinigen von betrieblichen Gebrauchsteilen zur Wartung und zur Reparatur (z.B. in Kfz-Werkstätten)
Reinigen zur Sicherung der Funktion während der Nutzung von Produkten (z.B. Flug-zeuge, Eisenbahnen)
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Die industrielle Metallreinigung in Anlagen unterscheidet zwischen nassen Verfahren (lösemittel- und wasserbasierten Reinigungsmitteln, Pflanzenölester) und trockenen Verfahren (z.B. Thermoentfettung, Plasmaentfettung, Entfettung mit Kohlendioxid).
Im Rahmen des Projektes beschränkten sich die Untersuchungen auf die Metallreinigung mit lösemittelbasierte Reinigungsmittel. Die entsprechenden Reinigungsverfahren lassen sich in automatisierte sowie manuelle Reinigungsprozesse unterteilen.
3.1 Reinigungsarbeiten in automatischen Anlagen
Bei der industriellen Lösemittelteilereinigung metallischer Werkstücke in Anlagen ist das geschlossene System Stand der Technik. In automatisierten kontinuierlichen oder taktenden Reinigungsprozessen wird im Wesentlichen zwischen Einkammeranlagen und Mehrkammeranlagen (bei hohen Durchsatzforderungen) sowie Durchlaufanlagen (hohe Durchsatzforderungen, in Fertigungslinien integriert) unterschieden. Die Art der Verschmutzungen, ihre Menge und der geforderte Reinheitsgrad bestimmen vorrangig:
das zu verwendende Reinigungsmittel
die Intensität des Reinigungsprozesses, z.B. ein- oder mehrstufige Reinigungsschritte
die einzusetzenden Wirkprinzipien (z.B. Dampfentfettung, Abkochentfettung etc.) In Abhängigkeit vom Automatisierungsgrad der Anlage erfolgt die Be- und Entladung der Anlagen manuell
händisch durch Absetzen der Reinigungs- bzw. Schüttgutkörbe auf das Rollenband bzw. Aufnehmen der Körbe vom Rollenband bzw.
mit Kranunterstützung bei größeren und schwereren Behältern
oder
automatisiert mit vollautomatischen Be- und Entladungssystemen.
Im Rahmen des Projektes konzentrierten sich die Erhebungen auf Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung. Die wesentlichen Applikation unter Verwendung von lösemittelbasierte Reinigungsmittel lassen sich wie folgt kategorisieren:
Tauchreinigung Unter Tauchreinigung wird das Eintauchen der zu reinigenden Werkstücke in ein flüssiges kaltes oder erhitztes Reinigungsbad verstanden (teilweise mit mechanischer Unterstützung). In der Regel werden wässrige Reinigungsmittel, nichthalogenierte Kohlenwasserstoffe, Wasser-Kohlenwasserstoff-Emulsionen oder pflanzenölbasierte Reinigungsmittel eingesetzt. Bei der Verwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe wird eine Tauchreinigung meist mit Dampfentfetten kombiniert. Reinigung in offenen Be-hältern zur manuellen Reinigung bis hin zu vollautomatisch arbeitenden geschlossenen Mehrkammeranlagen.
Abkochentfettung In einem beheizbaren Reinigungsbehälter wird ein Reinigungsmittel, zumeist ein Kohlenwasserstoff oder ein Chlorkohlenwasserstoff, zum Kochen gebracht. Die zu reinigenden Bauteile werden in die siedende Flüssigkeit gehängt.
Spritzreinigung
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Bei der Spritzreinigung wird ein flüssiges Reinigungsmedium durch Düsen auf die zu säubernden Werkstückoberflächen gespritzt. In der Regel werden wässrige Reini-gungsmittel eingesetzt. Der Einsatz von Kohlenwasserstoffen und sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffe ist aufgrund der Brand- und Explosionsgefahren problematisch und wird nur in Sonderfällen durchgeführt. Das Spritzen mit Chlorkohlenwasserstoffen darf nur in geschlossenen Anlagen erfolgen und wird meistens mit der Dampfentfettung kombiniert. Ausführung in manuellen Becken, Kammer- oder Durchlaufsystemen.
Druckumfluten Von Fluten wird gesprochen, wenn eine zu Beginn leere Reinigungskammer zunächst mit Bauteilen bestückt und anschließend mit Reinigungsflüssigkeit gefüllt (geflutet) wird. Es können alle flüssige Reinigungsmittel zum Einsatz kommen.
Trommelreinigung Unter Trommelreinigung wird die Reinigung von Werkstücken in umlaufenden Trommeln unter Zugabe von Reinigungsflüssigkeit verstanden. Als Reinigungsmittel werden zumeist wässrige Reinigungsmittel oder Kohlenwasserstoffe eingesetzt.
Dampfentfetten Bei der Dampfentfettung wird in ein geschlossenes oder oben offenes Behältnis ein Lösemittel in einem Sumpf durch eine Heizeinrichtung zum Sieden gebracht. Der ent-stehende Lösemitteldampf ist schwerer als Luft und sammelt sich über dem Siede-sumpf. Das zu reinigende Bauteil wird in die Dampfzone gehängt. Am häufigsten werden Chlorkohlenwasserstoffe, aber auch Kohlenwasserstoffe eingesetzt. Verwendet werden geschlossene oder nach oben offene Anlagen (mit Kondensationszone).
Ultraschallreinigung Bei der Reinigung mit Ultraschall werden die zu reinigenden Teile in ein mit einem geeigneten Reinigungsmittel (wässrige Reinigungsmittel oder organische Lösemittel, meistens Chlorkohlenwasserstoffe) gefülltes Becken gehängt, in das Ultraschall ein-gebracht wird. Die dabei entstehenden Kavitationsbläschen lösen Verunreinigungen von der Bauteiloberfläche.
Powerwasher Als Powerwasher werden all diejenigen Reinigungsanlagen bezeichnet, bei denen verschiedene Reinigungsverfahren wie Spritzreinigung, Tauchreinigung, Druckumfluten oder Trommelreinigung hintereinander oder auch parallel zueinander ablaufen.
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Abbildung 1: Einkammeranlage; Be- und Entladung der Arbeitskammer (RP Kassel)
Die Trocknung der gereinigten Werkstücke sowie die Lösemittel- und Abluftaufbereitung sind in die Anlagen integriert. Die Aufbereitung der Abluft erfolgt nach dem Stand der Technik durch Vakuumtrocknung (Abluftkondensation). Diese Trocknung ist insbesondere bei komplizierten Teilekonstruk-tionen mit Vertiefungen, Hinterschneidungen, Sacklochbohrungen, Sintermetallen, Ka-pillaren etc. effizient. Effizientes Trocknen reduziert den Verbrauch an Reinigungsmedien, leistet einen Beitrag zum Arbeits- und Umweltschutz und vermeidet Staubanlagerungen oder Korrosion.
Nach der Trocknung in den CKW-Anlagen erfolgt in der Arbeitskammer eine Konzentra-tionsmessung über Photometer. Die 2. BImSchV [3] zur Emissionsbegrenzung von leicht-flüchtigen halogenierten organischen Verbindungen begrenzt in §3 „Oberflächenbe-handlungsanlagen“ die Massenkonzentration an Chorkohlenwasserstoff in der Anlagenluft im Entnahmebereich unmittelbar vor der Entnahme des Behandlungsgutes aus der Anlage auf 1 g/m3. Nach Unterschreitung des Wertes von 1 g/m³ gestattet der Grenzwertgeber das Öffnen der Arbeitskammer. Die 31. BImSchV [4] zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei Verwendung organischer Lösemittel (außer CKW) schreibt u.a. vor, dass die für die Anlage festgelegten Grenzwerte für diffuse Emissionen einzuhalten sind. Für Anlagen zur Oberflächenreinigung (Nr. 2.1 Anhang I), bei denen der Schwellenwert für den Löse-mittelverbrauch von 1 t/a überschritten wird (gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen), bestehen gemäß Anhang III, Nr. 2 der 31. BImSchV für die diffusen Emissionen folgende Grenzwerte:
Lösemittelverbrauch > 1 – 10 t/a: 20% der in den Anlagen eingesetzten Lösemittel1)
Lösemittelverbrauch > 10 t/a: 15% der in den Anlagen eingesetzten Lösemittel1)
1) 10% bei krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden flüchtigen organischen Verbindungen sowie bei Verbindungen, denen der R-Satz R40 (neu: H351) zugeordnet ist (Verdacht auf krebserzeugende Eigenschaften)
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Die Programmierung der automatisierten Reinigungsanlagen erlaubt die freie Wahl der Reinigungszeiten, Temperaturen und der Reinigungsschritte selbst. So kann die Art der Applikation bzw. die Kombination von Applikationen gewählt werden. Die Zykluszeit beträgt zwischen 5 und 15 Minuten (Reinigung und Trocknung). Die Programmwahl ist dabei abgestimmt auf die Teilegröße (einzelne große Teile – Schüttgüter), die Teilegeometrie (Vollmaterial, Teile mit durchgängigen Bohrungen, Sacklochbohrungen, schöpfende Einbauten), die Verschmutzung und die Anforderungen an die Reinigungsqualität.
Die Nachbefüllung der Anlagen im geschlossenen System (Gaspendelverfahren, z.B. Safe-Tainer-System von DOW Chemical Company) ist Stand der Technik. Die Anlagen verfügen in der Regel über keine lüftungstechnischen Einrichtungen zur Er-fassung von Emissionen im Bereich der Arbeitskammeröffnung bzw. zur Erfassung diffuser Emissionen.
3.2 Manuelle Reinigungsarbeiten
Manuelle Reinigungsarbeiten mit Teilewaschtischen (Pinselwaschtische) unter Verwendung von Reinigungsflüssigkeiten auf Lösemittelbasis (aliphatische Kohlenwasserstoffe, sog. Kaltreiniger) werden u.a. in Autowerkstätten sowie bei Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten im Maschinen- und Metallbau (betrieblich integriert oder Dienstleistung) durchgeführt. Gleichfalls zu nennen sind Betriebe im Maschinen- und Metallbau, die im Rahmen der betrieblichen Fertigung Entfettungsarbeiten nach dem Drehen, Fräsen, Bohren und Läppen durchführen oder Korrosionsschutzmittel bzw. Kühlschmierstoffe entfernen.
Abbildung 2: Teilewaschtisch (RP Kassel)
Die Reinigungsflüssigkeit wird aus einem Vorratsfass über eine Kreislaufpumpe angesaugt und mit geringem Druck ohne Sprühnebelbildung über eine Schlauchleitung mit angeschlossenem Reinigungspinsel in die Reinigungswanne gefördert. Das verunreinigte Werkstück wird manuell ggf. unter Zuhilfenahme von mechanisch wirkenden Werkzeugen (Bürsten, Spachtel etc.) gereinigt. Die verschmutzte Flüssigkeit fließt zurück in das Fass,
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wo sich die Schmutzpartikel am Fassboden absetzen. Die Unterbrechung des Flüssigkeitsumlaufs erfolgt durch Lösen des Fußschalters. Bei nachlassender Reinigungswirkung wird das Fass mit der verschmutzten Flüssigkeit gegen ein Fass mit frischem Reinigungsmittel ausgetauscht.
Teilereinigungsgeräte in Lackier- und Karosseriebetrieben (ATEX-konforme Systeme) unter Verwendung entzündlicher oder leicht entzündlicher Lösemittel (z.B. „Nitroverdünnung“), die zur Reinigung von Spritzpistolen und Lackierwerkzeugen und zum Entfetten von Teilen und Komponenten vor Lackier- oder Klebeprozessen eingesetzt werden, wurden nicht betrachtet.
4 Gefahrstoffe und Expositionen
Sofern in der industriellen gewerblichen Metallreinigung die technische Notwendigkeit zur Teilereinigung mit Lösemittel besteht und keine Substitution z.B. durch Reinigungsmittel auf wässriger Basis oder durch Pflanzenölester möglich ist, werden in der Regel Reinigungsmittel der nachfolgenden Kategorien verwendet:
Nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe, sauerstofffrei (Flammpunkt von 55-100°C, früher Klasse VbF A III), auch als Kaltreiniger bezeichnet: entaromatisierte paraffinische oder naphthenische Kohlenwasserstoffe
Nicht halogenierte Kohlenwasserstoffe, sauerstoffhaltig (sog. modifizierte Alkohole): Glykolether (Alkoxyalkanole)
Chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW): Trichlorethen (Tri), Tetrachlorethen (Per), Dichlormethan
Stoffe CAS Einstufung
(alt) Kennzeichnung (alt)
Einstufung (neu)
Aliphatische Kohlenwasser-stoffgemische, (Verwendung als Lösemittel, additivfrei)
diverse Xn, R 53-66-65
(Herstellerangabe)
Xn, R 53-66-65
(Herstellerangabe)
--
(Herstellerangabe nicht verfügbar)
Dichlormethan (Methylenchlorid)
75-09-2 Carc. Cat. 3
R40
T, R 21-23/25-37/38-40
Carc. 2 H 351
Trichlorethen
(Trichlorethylen)
79-01-6 Carc. Cat. 2 R45 Muta. Cat. 3 R68 R67 Xi; R36/38
R52-53
T R 45-36/38-52/53-67
Carc. 1B H350 Muta. 2 H341 Eye Irrit. 2 H319 Skin Irrit. 2 H315 STOT SE 3 H336 Aqua. Chronic 3 H412
Tetrachlorethen (Perchlorethylen)
127-18-4 Carc. Cat. 3 R 40 N; R 51-53
Xn; N
R 40-51/53
Carc. 2 H351
Aqua. Chronic 2 H411
3-Butoxy-2-propanol
5131-66-8 Xi; R 36/38 Xi; R 36/38 Eye Irrit. 2 H319
Skin Irrit. 2 H315
Tabelle 1: Einstufung der Reinigungsmittel nach der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP-GHS-
Verordnung [5])
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Legende zu Tabelle 1:
Xn : gesundheitsschädlich Xi : reizend Carc cat./Carc : karzinogen Muta. Cat./Muta : keimzellmutagen R36/38 : reizt die Augen und die Haut R40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 45 : kann Krebs erzeugen R 65 : gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 66 : wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen H 315 : verursacht Hautreizungen H 319 : verursacht schwere Augenreizung H 336 : kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen H 341 : kann vermutlich genetische Defekte verursachen H 350 : kann Krebs erzeugen H 351 : kann vermutlich Krebs erzeugen H 411 : giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung H 412 : schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung Eye Irrit. : Augenreizung Skin Irrit. : Hautreizung STOT SE : spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Aquatic Chronic : wassergefährdend
Dichlormethan wurde in der betrieblichen Praxis nicht angetroffen und kann daher im Rahmen des Projektes nicht bewertet werden.
Für Trichlorethen besteht aufgrund seiner Einstufung als kanzerogen Kategorie Cat. 2 (bzw. 1B nach CLP-VO) ein dringendes Substitutionsgebot. Erfahrungen haben gezeigt, dass die notwendige Reinigungsleistung in vielen Fällen z.B. auch mit modifizierten Al-koholen (Glykolether) erreicht werden kann.
Trichlorethen und Tetrachlorethen sind gemäß der MAK-Wert-Liste der DFG [6] (Stand 2011) als hautresorptiv zu betrachten (mit „H“ gekennzeichnet). Aliphatische Kohlenwasserstoffe und 3-Butoxy-2-propanol sind aufgrund ihrer Eigen-schaften hautgefährdend. Lösemittelhaltige Emissionen in den Arbeitsraum, die zur inhalativen Exposition führen können, sind bei folgenden Tätigkeiten möglich:
Arbeiten an automatisierten „geschlossenen“ Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung
Austrag von Reinigungsmitteldämpfen nach abgeschlossener Reinigung und Trocknung aus der Arbeitskammer bei Kammeröffnung
Austrag von Reinigungsmitteln mit den gereinigten Teilen aus der Arbeitskammer auf-grund unzureichender Trocknung und / oder unzureichender Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes. Dies ist insbesondere bedeutsam bei Entnahme von kleinteiligen Schüttgütern mit großer Oberfläche, „schöpfenden“ Werkstücken mit Hohlräumen (Sacklochbohrungen, aufwändiger Geometrie, Kapillaren) oder dünnen aneinander haftenden Blechen
Umsortieren und händische Kontrolle gereinigter Teile
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Anlagenüberwachung
o Reinigungsmittelüberwachung (Badanalytik) zur Überwachung der Reinigungswir-kung durch messtechnische Überwachung der Reinigungsmittelqualität (z.B. pH-Wert, Säureaufnahmevermögen), Nachdosierung von Stabilisatorkonzentrat bei CKW-Anlagen
o Entnahme der vom Reinigungsmedium abgetrennten Verunreinigungen wie Späne, Ölschlamm und Kondensat, Reinigung der Spänefilter
Befüllen/Entleeren der Anlage, Reinigungsmittelnachfüllung
Leckagen in der Anlage
Ab- und Umfüllvorgänge von Reinigungsmitteln
Anlagenwartung und Instandsetzung
Manuelle Reinigungstätigkeit an Teilewaschtischen (Pinselwaschtische)
Austrag von Lösemitteln aus dem offenen Becken durch Verdunstung
Austrag von Lösemittel mit den gereinigten Teilen
Austrag durch Tröpfchenverspritzen beim Abpinseln von Teilen
Trocknung der gereinigten Teile im Arbeitsbereich (Trocknung z.B. durch Abdampfen, mit Tüchern oder nicht bestimmungsgemäß mit Druckluftpistolen)
Zusätzlich zur inhalativen Exposition kann bei den Tätigkeiten an den Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung Hautkontakt gegenüber oberflächlich mit Reinigungsmittel benetztem Reinigungsgut vorliegen. Weiterhin bestehen dermale Gefährdungen bei der Anlagenüberwachung sowie Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die von den Anlagenführern, dem Werkstattpersonal des Betriebes und dem Wartungspersonal des Anlagenherstellers durchzuführen sind.
Bei manuellen Reinigungsarbeiten an den Teilewaschtischen besteht Hautkontakt mit der Reinigungsflüssigkeit (Benetzung der Haut) und durch die Tätigkeit bedingtes Verspritzen der Reinigungsflüssigkeit.
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5 Durchführung der Untersuchungen
Im Rahmen einer dem Projekt vorgeschalteten Pilotstudie wurden 2009 verschiedene Fragestellungen zur Vorbereitung des Projektablaufplanes bearbeitet. Hierzu gehörten insbesondere:
Erarbeitung des erforderlichen Grundwissens über die Reinigungsbranche, u.a. An-lagentechnik, Applikations- und Reinigungsmittelarten
Vereinbarungen mit dem Vollzug der hessischen Arbeitsschutzverwaltung und den externen Kooperationspartnern zu den Projektinhalten und zum Projektablauf
Recherche nach Betrieben, die industrielle Reinigungsarbeiten im Metallbereich durch-führen
Durchführung von Betriebsbegehungen; Abklärung, inwieweit bei der manuellen bzw. automatisierten Metallreinigung in Anlagen eine Einhaltung von Grenzwerten unter Berücksichtigung des Standes der Technik erwartet werden kann (Bestimmung der Konzentrationsbereiche durch informative Messungen)
Erarbeitung des Projektablaufplanes und der grundsätzlichen Messplanung Nach Auswertung der Ergebnisse aus der Pilotstudie wurden für den Projektablaufplan folgende Festlegungen getroffen:
1. Erhebungen in Betrieben mit Einkammeranlagen mit manueller Beschickung bzw. Entladung (händisch bzw. Kran)
Die Anlagengröße wird im Projekt begrenzt (Kriterium Gitterkorbgröße max. 250/60/50 cm). Großraumanlagen zur Reinigung großformatiger Bauteile (z.B. zur Reinigung von LKW-Karosserieteilen) werden somit ausgenommen.
Es werden die „Nassverfahren“ unter Verwendung von lösemittelbasierten Reini-gungsmitteln ohne Beschränkung auf einzelne Applikationen einbezogen
Erhebungen bei Verwendung von lösemittelbasierten Reinigungsmitteln der Kategorien „Chlorkohlenwasserstoffe“, „Aliphatische Kohlenwasserstoffe“ und „Modifizierte Alkohole (Glykolether)“
und
2. Erhebungen in Betrieben mit manuellen Reinigungsverfahren (Teilewaschtische) bei Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie bei der betrieblichen Ferti-gung (Drehen, Fräsen, Bohren und Läppen) im Maschinen- und Metallbau
Verwendung von aliphatischen Kohlenwasserstoffen (Kaltreinigern) mit Flammpunkt >55°C.
Reinigungstische, die in Lackierereien zur Spritzpistolenreinigung unter Verwendung von Nitroverdünnung eingesetzt werden, bleiben unberücksichtigt
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5.1 Strategie zur Durchführung der Erhebungen
Die Projektteilnehmer vereinbarten eine Rahmenplanung für die messtechnischen Er-mittlungen einschl. der stoffspezifischen Beurteilungskriterien sowie zur Bewertung der dermalen Exposition.
Weiterhin wurden für die Betriebsbegehungen eine standardisierte Checkliste zur Erhebung betriebsspezifischer Rahmenbedingungen als Grundlage für die detaillierte Messplanung sowie die Mindestanforderungen an die betriebsspezifische Berichtserstellung vereinbart. Die Durchführung der Erhebungen an den Arbeitsplätzen erfolgte auf Basis der
TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Inhalative Exposition“ [7] in Verbindung mit TRGS 900 „Arbeits-platzgrenzwerte“ [8] unter Berücksichtigung der RCP-Methode für KW-Gemische entsprechend Nr. 2.9 der TRGS 900, der Bekanntmachung BekGS 910 [9], der Liste internationaler Grenzwerte
und der
TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung-Beurteilung-Maßnahmen“ [10]
Im Zeitraum der jeweiligen messtechnischen Ermittlungen wurden die expositionsrele-vanten betrieblichen Rahmenbedingungen ermittelt und dokumentiert. Hierzu zählten u.a. die Beschreibung der räumlichen Gegebenheiten, der eingesetzten Gefahrstoffe, der Anlagen und Arbeitsverfahren, der lüftungstechnischen Maßnahmen, das Tätigkeitsprofil der Beschäftigten, die Auslastung des Arbeitsbereichs zum Zeitpunkt der Erhebung sowie die persönlichen und hygienischen Schutzmaßnahmen. Die überbetriebliche Aus- und Bewertung der Ergebnisse aus den Erhebungen der Pro-jektteilnehmer wurde durch das Fachzentrum im Regierungspräsidium Kassel durchgeführt.
5.1.1 Strategische Festlegungen zur Ermittlung der inhalativen Exposition
Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung
Bei dem diskontinuierlichen Betrieb der Einkammeranlagen werden betriebs- und aus-lastungsabhängig unterschiedliche Chargenzahlen je Schicht gefahren. In der Regel wer-den die Anlagen von einem, maximal von zwei Beschäftigten betreut.
Aufgrund dieser Betriebsweise beschränkte sich die personengetragene Beprobung auf den Zeitraum von der Anlagenbeschickung bis zur Entnahme des gereinigten Gutes (Prozesszyklus betriebsabhängig ca. 10-30 Minuten). Betriebe waren nur dann zu be-rücksichtigen, wenn Beschäftigte zeitlich fest oder zumindest weitgehend den Reini-gungsanlagen zugeordnet waren und keine weiteren Tätigkeiten in anderen Bereichen des Betriebes durchführten.
Durch Vereinbarung mit dem Betrieb wurde gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der messtechnischen Ermittlungen eine mindestens durchschnittliche Anlagenauslastung vorlag.
Bei einer Probenahmezeit von ca. 30 Minuten je Probe wurden zur Ermittlung des Schichtmittelwertes mindestens 3 Proben je Proband und Schicht genommen. Sofern erforderlich, konnten auf einen Probenträger auch mehr als ein Prozesszyklus beprobt werden.
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Ergänzend zur personengetragenen Beprobung waren informative ortsfeste Bepro-bungen nahe der Entnahmeöffnung der Arbeitskammer, als dem Ort der vermeintlich höchsten Exposition, möglich.
Teilewaschtische (Pinselwaschtische)
Manuelle Reinigungsanlagen werden diskontinuierlich (auftrags- und auslastungsabhän-gig), teilweise auch nur sporadisch eingesetzt. Hieraus können je Schicht unterschiedliche Einsatzzeiten resultieren, die nicht immer im Voraus planbar sind. Die personengetragene Beprobung sollte sich möglichst auf die Tätigkeit am Waschtisch beschränken. Ansonsten galten hier die Anforderungen an die Probenahme wie sie bereits bei den Einkammeranlagen beschrieben wurden. Für die analytische Auswertung wurden Materialproben der eingesetzten Reinigungsmittel genommen.
5.1.2 Strategische Festlegungen zur Ermittlung der dermalen Exposition
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind entsprechend TRGS 401 [10] Art, Ausmaß und Dauer der dermalen Gefährdung zu ermitteln und zu beurteilen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Minimierung der Gefährdung durch Hautkontakt festzulegen. Bei der Art des Hautkontaktes ist anzugeben, ob der Kontakt z.B. durch Spritzer, Aerosole, durch Benetzung der Haut über die Arbeitsmittel oder indirekt z.B. über verunreinigte Kleidung oder kontaminierte Oberflächen erfolgt. Das Ausmaß des Hautkontaktes ist festgelegt durch die Größe der exponierten Fläche der betroffenen Körperteile sowie die Häufigkeit und Intensität des Kontakts.
Unterschieden wird zwischen
1. großflächigem Hautkontakt (Benetzung der Haut oder Kontakt über die Dampf- bzw. Gasphase bzw. Aerosole) und
2. kleinflächigem Hautkontakt (z. B. Spritzer). Die Dauer des Hautkontakts kann unter Berücksichtigung der folgenden Einteilung abge-schätzt werden:
1. kurzfristige Einwirkung (< 15 Minuten/Schicht),
2. längerfristige Einwirkung (> 15 Minuten/Schicht)
Ist mit einem wiederholten Hautkontakt zu rechnen, sind die Expositionszeiten mit dem jeweiligen Gefahrstoff über eine Schicht zu berücksichtigen. Im Rahmen des Projektes wurde für die im Betrieb beschäftigten Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten an den Anlagen bzw. den Waschtischen Kontakt mit dem Reinigungsmittel haben, das Ausmaß und die Dauer der dermalen Gefährdung ermittelt und dokumentiert.
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5.2 Messverfahren zur Ermittlung inhalativer Expositionen
Die Probenahme zur Ermittlung der Exposition gegenüber Reinigungsmitteln an den Ar-beitsplätzen erfolgte personengetragen mittels entsprechender Personal Air Sampler und Anreicherung auf Probenträgern. Von den Projektteilnehmern wurden folgende Messverfahren eingesetzt:
Regierungs-präsidium Kassel
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit
Landeslabor Berlin-Brandenburg
BG Holz-Metall
Parameter KW, CKW, Glykolether
KW, CKW, Glykolether
KW, CKW, Glykolether
KW
Methode DFG Nr. 5 DFG Nr. 1 u. 3 DFG Nr. 1 (modifi-ziert)
IFA-Arbeitsmappe Kennzahl 7735
Probenahme-geräte
PAS LFS 113 (Gilian)
PAS SG 4000 (GSA)
PAS SG 4000 (GSA)
224-PCTX8 (SKC)
PAS LFS 113
(Gilian)
PN-Volumenstrom
10 ml/min 100 ml/min 100 ml/min 333 ml/min
PN-Volumen 0,3 l bei 30 min Pro-benahme
3 l bei 30 min Pro-benahme
3 l bei 30 min Pro-benahme
40 l bei 120 min Probenahme
Röhrchentyp/ Adsorbens
Tenax TA Aktivkohle
Dräger Typ B/G
Anasorb 747 Aktivkohle
Dräger Typ B
Desorption Thermodesorption CS2 bzw.
CS2/CH2Cl2/MeOH
CS2/Isopropanol CS2
Säule/Säulen-länge
Agilent HP-5, 50m,
Innen- 0,32 mm, Filmdicke 1,05 µm
Zebron ZB-5 MS, 30m,
Innen- 0,25 mm, Filmdicke 0,25 µm
Restek RTX-1, 60m
Innen- 0,25 mm, Filmdicke 1,00 µm
HP-5, 60m, 5% Phenylmethyl-siloxan
Innen- 0,25 mm, Filmdicke 0,25 µm
HP-INNOWAX, 60m, Polyethylen-glykol
Innen- 0,25 mm, Filmdicke 0,25 µm
Detektor FID MS MS FID
Tabelle 2: Messverfahren
Bei den Expositionsermittlungen, die das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt hat, wurden mit Hilfe des tragbaren Infrarotspektro-meters GASMET (Gasmet Technologies Oy, Finnland) zusätzlich Lösemittelkonzentra-tionen an den Arbeitsplätzen direkt vor Ort ermittelt. Das Spektrometer ist in der Lage, die Konzentrationen unterschiedlicher Einzelsubstanzen in Substanzgemischen zu ermitteln und liefert ab einer Lösemittelkonzentration von etwa 1 ppm in der Luft am Arbeitsplatz verlässliche Analysenwerte, die automatisch gespeichert werden und damit die Möglichkeit eröffnen, Konzentrations-Zeit-Verläufe darzustellen. Das Gerät war so eingestellt, dass alle 20 Sekunden ein Messwert ausgegeben wurde.
19
5.3 Beurteilungsverfahren
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung [1] bzw. TRGS 400 [11] sind die mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen unabhängig voneinander zu beurteilen und in der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen. Im Rahmen des Projektes wurden die Erhebungen auf die inhalativen und dermalen Gefahren begrenzt.
5.3.1 Inhalative Exposition
Die ermittelte inhalative Exposition wurde entsprechend TRGS 402 [7] im Hinblick auf eine Gefährdung der Beschäftigten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen beurteilt.
Der Befund als Ergebnis der Beurteilung kann lauten:
1. Schutzmaßnahmen ausreichend
2. Schutzmaßnahmen nicht ausreichend
Zur Beurteilung der Exposition sind vorrangig verbindliche Grenzwerte heranzuziehen (TRGS 900 [8] sowie in nationales Recht umgesetzte verbindliche EU-Grenzwerte). Bei Stoffen ohne verbindliche Grenzwerte können andere Beurteilungsmaßstäbe wie z.B. internationale Grenzwerte [12], Expositions-Risiko-Beziehungen für krebserzeugende Stoffe [9] oder Herstellerangaben eingesetzt werden.
Für die Beurteilung der Exposition gegenüber Reinigungsmitteln wurden im Projekt nachfolgende Beurteilungsmaßstäbe verwendet:
Gefahrstoff CAS-Nr. Beurteilungsmaßstab [mg/m³] Art des Beurteilungs-maß-stabes
Aliphatische Kohlenwasser-stoffgemische, (Verwendung als Lösemittel, additiv-frei)
diverse C5-C8 Aliphaten: 1500
C9-C15 Aliphaten: 600
C7-C8 Aromaten: 200
C9-C15 Aromaten: 100
AGW
RCP-Gruppengrenzwerte (TRGS 900, Nr. 2.9)
Trichlorethen 79-01-6 Akzeptanzrisiko: 33
Toleranzrisiko: 60
Expositions-Risiko-Be-ziehung (BekGS 910)
Tetrachlorethen 127-18-4 50 Niedrigster internationaler GW: Ungarn (GESTIS)
3-Butoxy-2-propanol
5131-66-8 55 Herstellerangabe Fa. DOW gemäß Sicher-heitsdatenblatt
Tabelle 3: Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition
Zur Bestimmung des jeweiligen Gemischgrenzwertes für die aliphatischen Kohlenwasserstoffe gemäß der RCP-Methode wurden die verwendeten KW-Reinigungsmittel mittels GC/MS untersucht. Aus den Einzelmesswerten einer Schicht aus personengetragener Beprobung wird gemäß TRGS 402 [7] der zeitgewichtete Mittelwert gebildet (Schichtmittelwert). Für Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze wird zur Berechnung die Bestimmungsgrenze eingesetzt. Für Messwerte unterhalb der Nachweisgrenze (in den Messwerttabellen im Anhang als n.n. gekennzeichnet) wird zur Berechnung der Wert “Null” eingesetzt.
20
Zur Vergleichbarkeit von Ermittlungsergebnissen wird aus dem Schichtmittelwert für den jeweiligen Gefahrstoff durch Division mit dem zugehörigen Beurteilungsmaßstab der Stoffindex I erhalten:
Darin sind C der Schichtmittelwert und GW der Grenzwert des Stoffes. Als Grenzwert für den jeweiligen Stoff gilt der Stoffindex I = 1. Da an den Reinigungsanlagen während einer Schicht i. d. Regel keine weiteren Stoffe zur Exposition beitragen, ist der Stoffindex gleichzeitig auch der Bewertungsindex BI. Auf die Beurteilung der Kurzzeitwertanforderungen wurde verzichtet, da an den Anlagen während der Expositionszeit nicht mit nennenswerten Expositionsspitzen zu rechnen war. Sind die Stoff- bzw. Bewertungsindices ≤ 1 und kann aufgrund der zu erwartenden Schwankungen der Exposition der Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ begründet werden, sind auch künftig die Voraussetzungen für diesen Befund zu erwarten. Begründungen sind z.B.
die relevanten Randbedingungen ändern sich langfristig nicht oder nur un-wesentlich (z.B. Anlagenart, Verfahrensweise, Reinigungsmittelart, lüftungs-technische Verhältnisse) und
die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Anlagen Die Ergebnisse der Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition wurden dokumentiert und dem jeweiligen Betrieb zur Verfügung gestellt.
21
5.3.2 Dermale Exposition
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß TRGS 401 [10] anhand der Stoffeigenschaften sowie der Informationen zur Art, dem Ausmaß und der Dauer des Hautkontaktes die Gefährdung zu beurteilen und es sind die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die TRGS 401 teilt die Gefährdung in die Kategorien geringe, mittlere und hohe Gefährdung durch Hautkontakt ein. Mit der Gefährdungsmatrix der Anlage 4 zur TRGS 401 [10] lässt sich die Höhe der Gefährdung ermitteln:
Eigenschaft
Kennzeichnung der Stoffe/Zubereitungen mit
Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
Kurzfristig (< 15 min) Längerfristig (> 15 min)
Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig
R 66 g g g m
hautreizend R 38 g m m m
ätzend
pH ≤ 2 bzw. pH ≥ 11,5 m m m h
R 34 m m m h
R 35 m h h h
hautresorptiv
R 21 g m m h
R 24 m m m h
R 24 (in Kombination mit R 34 bzw. R 35)
h h h h
R 27 h h h h
hautresorptiv und sonstige Eigenschaften
R 40 (*), R 68 (*) m m m h
R 62 (*), R 63 (*) m m m m
R 45 (*), R 46 (*), R 60 (*), R 61 (*)
h h h h
sensibilisierend R 43, (R 42/43), sensibilisierende Gefahrstoffe nach Anl. 3 sowie nach Nr. 3.2.1 Abs. 2 oder 3)**
g m m h
(*) = wenn hautresorptiv g = geringe Gefährdung m = mittlere Gefährdung h = hohe Gefährdung ** Abweichend liegt bei allen Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung durch Stoffe, bei denen praktische
Erfahrungen zeigen, dass diese Stoffe oder Zubereitungen eine Sensibilisierung bei einer erheblichen Anzahl von Beschäftigten Durch Hautkontakt hervorrufen können (z.B. unausgehärtete Epoxidharzsysteme), eine hohe Gefährdung vor.
Tabelle 4: Gefährdungsmatrix der TRGS 401 [10] Entsprechend der Höhe der Gefährdung sind technische, organisatorische, hygienische und persönliche Maßnahmen auszuwählen, so dass der Kontakt der Haut mit Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik minimiert wird. Die Ergebnisse zur Ermittlung und Beurteilung der dermalen Exposition wurden dokumentiert und in die Berichte zur inhalativen Exposition integriert.
22
6 Untersuchungsergebnisse und deren Bewertung
Im Rahmen des Projektes erfolgten die Erhebungen in 23 Betrieben (24 Arbeitsbereiche) mit halbautomatischen Reinigungsverfahren und in 9 Betrieben (11 Arbeitsbereiche) mit Teilewaschtischen. Insgesamt konnten 130 personengetragene und 20 ortsfeste Beprobungen durchgeführt werden. Ergänzend wurde an ausgewählten Arbeitsplätzen der Konzentrations-Zeit-Verlauf mittels direktanzeigender Messung aufgezeichnet. In den Betrieben mit halbautomatischen Reinigungsverfahren teilten sich die Erhebungen auf Betriebe mit lösemittelbasierten Reinigungsmitteln der Kategorien „Chlorkohlen-wasserstoffe“, „Aliphatische Kohlenwasserstoffe“ und „Modifizierte Alkohole (Glykol-ether)“ auf.
6.1 Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung
6.1.1 Inhalative Exposition
Nachfolgend werden zusammenfassend die an den überprüften Einkammeranlagen ermittelten Expositionen dargestellt. Die Einzelergebnisse zu den personengetragenen und den ortsfesten Messungen können dem Anhang entnommen werden.
Anlagenart Anzahl Beprobungen
Anzahl
Schichtmittel
Bewertungsindex I
min max 95-Perc.
BI >1 [%]
Einkammeranlagen
(Aliphatische Kohlenwasserstoffe)
16 4 n.n < 0,01 -- 0
Einkammeranlagen (Trichlorethen)
15 3 1,27 2,72 -- 100
Einkammeranlagen (Tetrachlorethen)
45 11 0,01 0,67 0,61 0
Einkammeranlagen (Glykolether)
32 7 n.n 0,11 -- 0
Tabelle 5: Messergebnisse Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung (personen-getragene Probenahme)
Wie aus der Tabelle 5 zu ersehen ist, liegen an den Einkammeranlagen alle Bewer-tungsindices für die Reinigungsmittel Aliphatische Kohlenwasserstoffe und Glykolether unterhalb des jeweils zugehörigen Beurteilungsmaßstabes (Grenzwertes).
Bei den untersuchten Einkammeranlagen mit dem Reinigungsmittel Tetrachlorethen führten die Erhebungen bis auf eine Ausnahme ebenfalls zur Unterschreitung des Beurteilungsmaßstabes. An der Anlage mit Überschreitung (BI=1,85) wurden nach der Erhebung technische Maßnahmen (Verlängerung der Trocknungsphase) und anschließend eine Wirksamkeitsüberprüfung durchgeführt. Die Wiederholungsmessung führte zu einem Bewertungsindex BI von 0,44 (Unterschreitung) und belegte damit erfolgreich die durchgeführte Maßnahme. Bei der statistischen Auswertung blieben die Ergebnisse aus der
23
Erstmessung, die den mangelhaften technischen Zustand der Anlage belegten, unberücksichtigt.
Anlagenart Anzahl Beprobungen
Anzahl
Schichtmittel
Bewertungsindex I
min max 95-Perc.
BI >1 [%]
Einkammeranlagen
Summe Aliphatische Kohlenwasserstoffe, Tetrachlorethen und Glykolether
93 22 n.n 0,67 0,54 0
Tabelle 6: Messergebnisse Einkammeranlagen; summarische Betrachtung der Anlagen, die mit Kohlenwasserstoffen, Tetrachlorethen und Glykolether als Reinigungsmittel einsetzten (per-sonengetragene Probenahme)
Bei summarischer Betrachtung der untersuchten Anlagen, die mit Kohlenwasserstoffen, Tetrachlorethen (PER) und Glykolether arbeiten, ergibt sich das 95-Percentil aus den 22 Schichtmittelwerten zu 0,54 (Tabelle 6). Bei den drei untersuchten Anlagen, in denen mit Trichlorethen gereinigt wurde, lagen die Schichtmittelwerte bei 42, 47 und 90 mg/m³. Hieraus resultiert für die drei Anlagen eine Überschreitung der Akzeptanzschwelle für Trichlorethen (33 mg/m³), in einem Fall auch eine Überschreitung der Toleranzschwelle von 60 mg/m³. Der Vergleich der Schichtmittelwerte mit denen der Tetrachlorethen- und Glykoletheranlagen zeigt, dass an den Tri-Anlagen deutlich höhere Expositionen vorlagen. Eine Erklärung hierfür konnte nicht gefunden werden; eventuell ist der höhere Dampfdruck von Trichlorethen hierfür verantwortlich. Die ausgewählten zeitlich zur personengetragenen Probenahme parallel durchgeführten ortsfesten Beprobungen nahe der Entnahmeöffnung der Arbeitskammer bestätigten grundsätzlich die Ergebnisse aus personengetragener Beprobung (Tabelle 7).
Anlagenart Anzahl Beprobungen
Anzahl Schichtmittel-werte
Schichtmittelwerte [mg/m³]
Beurteilungsmaß-stab [mg/m³]
min- max
Einkammeranlagen (Aliphatische Kohlenwasserstoffe)
3 1 < 3 600
Einkammeranlagen (Trichlorethen) 4 1 51,8 33
Einkammeranlagen (Tetrachlorethen) 21 7 2,6 - 71
*) 50
Einkammeranlagen (Glykolether)
17 5 n.n. – 4,7 55
*) Ein Schichtmittelwert mit Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes (50 mg/m³)
Tabelle 7: Messergebnisse Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung (ortsfeste Probenahme nahe der Arbeitskammeröffnung)
24
Mit dem direktanzeigenden, tragbaren Infrarotspektrometer kann der Konzentrations-Zeit-Verlauf dargestellt werden u.a. auch zur Aufklärung von Expositionsspitzen bzw. Leckagen. Abbildung 3 zeigt den Konzentrations-Zeit-Verlauf von Tetrachlorethen (PER) an einer nicht ordnungsgemäß arbeitenden Einkammeranlage während des Reinigungsprozesses. Die dargestellten Expositionsspitzen treten in diesem Fall beim Programmschritt „Trocknen“ bei geschlossener Anlage auf. Nach dem Programschritt „Trocknen“ wird die Anlage ohne erkennbare Erhöhung der PER-Konzentration geöffnet.
Abbildung 3: Konzentrations-Zeit-Verlauf von Tetrachlorethen (PER) in der Luft im Arbeitsbereich einer automatischen Reinigungsanlage
Bei Überwachungs- und Wartungsarbeiten sowie der Reinigungsmittelnachfüllung konnten keine messtechnischen Ermittlungen durchgeführt werden. Die Reinigungsanlagen werden nach Aussage des jeweiligen Betreibers jedoch regelmäßig durch den Anlagenhersteller bzw. das betriebliche Personal gewartet und instand gehalten. Bei Wartungsarbeiten mit zu erwartender hoher Exposition wie z.B. der Anlagenreinigung oder bei Betriebsstörungen wird auf das Lösemittel abgestimmter Atemschutz getragen.
Die Nachfüllung der Einkammeranlagen erfolgte überwiegend im geschlossenen Stoff-kreislauf (Gaspendelverfahren), an einzelnen Anlagen jedoch auch manuell (Abfüllen von Teilmengen aus Vorratsbehältern).
In der Regel wurden an den überprüften Anlagen die Reinigungs- und Trocknungspro-gramme zur Minimierung des Lösemittelaustrags auf die Art der zu reinigenden Teile ab-gestimmt.
Die Anlagenüberwachung wird nach Angabe der Betreiber durch regelmäßige Kontrollen der Reinigungsbäder sowie der Kondensat- und Ölschlammentsorgung durch den An-lagenführer bzw. das entsprechende Betriebspersonal nach Vorgabe des Anlagenher-stellers und des Anlagenbetreibers gewährleistet.
Arbeitsplatzwirksame lüftungstechnische Einrichtungen zur Erfassung von Emissionen lagen nur in einigen wenigen Betrieben vor.
0
40
80
120
160
09:43 09:57 10:12 10:26 10:40 Zeit
mg/m3
Programmschritt "Trocknen"
25
6.1.2 Dermale Exposition
Für die an den Einkammeranlagen eingesetzten Reinigungsmittel ergeben sich unter Be-rücksichtigung der hautrelevanten Kennzeichnung und des Ausmaßes des Hautkontaktes folgende Gefährdungskategorien:
Reinigungsmittel
Kenn-zeichnung mit
Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
Kurzfristig (< 15 min)
Längerfristig (> 15 min)
Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig
Aliphatische Kohlen-wasserstoffe
R 66 g g g m
Trichlorethen R 38 g m m m
R 45 (H) h h h h
R 68 (H) m m m h
Tetrachlorethen R 40 (H) m m m h
3-Butoxy-2-propanol R 38 g m m m
Tabelle 8: Gefährdungskategorien nach TRGS 401 für die im Projekt untersuchten Reini-gungsmittel; für Trichlorethen ist die höchste Gefährdungskategorie maßgebend (h).
Die Untersuchungen zur dermalen Exposition hatten folgendes Ergebnis:
1. Anlagenbedienung (Entnahme der Waschkörbe mit den gereinigten Teilen, ggf. manuelle Kontrolle der Teile, ggf. manuelle Umsortierung der gereinigten Teile in Transportkisten)
In der Regel kann durch entsprechende Anlagenprogrammierung die Zykluszeit für die Reinigung und die Trocknung auf die zu reinigenden Teile abgestimmt werden. In diesen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die gereinigten Teile ausreichend ge-trocknet wurden und frei von Lösemittel sind. Bei einigen angetroffenen Anlagen, bei denen keine Programmwahlmöglichkeit bestand und/oder Schüttgüter bzw. Teilen mit komplexer Struktur (Hohlräume) zu reinigen waren, war ein Austrag von Teilen mit anhaftendem Lösemittel nicht auszuschließen. Bei der weiteren Handhabung der Teile (z.B. manuelle Kontrolle, Umsortierung) bestand dann die Gefahr durch Hautkontakt. Bei den o.a. Tätigkeiten wurden von den Beschäftigten in den untersuchten Betrieben ausnahmslos Mehrzweckhandschuhe mit Mechanikschutz (Kat. II) oder Baumwollhand-schuhe getragen. Für die o.a. kritischen Anlagen, bei denen mit den gereinigten Teilen Reinigungsmittel ausgetragen werden kann, ist dieser Hautschutz nicht ausreichend. 2. Anlagenüberwachung durch den Anlagenführer bzw. Wartungspersonal des
Betriebes (u.a. Lösemittelnachfüllung, Überprüfung der Lösemittelqualität, Reinigen der Spänefilter, Kondensat- und Ölschlammentsorgung)
Bei diesen Tätigkeiten ist grundsätzlich von einem Hautkontakt auszugehen. Das Ausmaß des Hautkontaktes beschränkt sich in der Regel auf Spritzer, die auf die Hände oder Unterarme gelangen können (kleinflächiger Hautkontakt). Die Expositionszeit beträgt nach
26
Auskunft der Betriebe in der Regel weniger als 15 Minuten je Schicht (kurzfristiger Hautkontakt). Für die Reinigungsmittel Aliphatische Kohlenwasserstoffe und 3-Butoxy-2-propanol re-sultiert entsprechend Tabelle 8 eine geringe, für Tetrachlorethen und Trichlorethen eine mittlere bzw. hohe Gefährdung. Den im Projekt zur Verfügung stehenden Sicherheitsdatenblättern konnten nachfolgende Informationen zur Eignung von Chemikalienschutzhandschuhen entnommen werden:
Aliphatische Kohlenwasserstoffe : Nitrilkautschuk/Nitrillatex-NBR, empf. Materialstärke: 0,35 mm Fluorkautschuk (Viton); empf. Materialstärke: ≥ 0,4 mm Polychloropren; empf. Materialstärke: 0,5 mm
Trichlorethen : Fluorkautschuk (Viton), Polyvinylalkohol, EVAL (Ethyl-Vinylalkohol-Laminat); Bei nur kurzem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 1 oder
höher empfohlen (Durchbruchszeit > 10 Minuten)
Tetrachlorethen : EVAL (Ethyl-Vinylalkohol-Laminat), Polyvinylalkohol, Fluorkaut-schuk (Viton);
Bei nur kurzem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 3 oder höher empfohlen (Durchbruchszeit > 60 Minuten)
3-Butoxy-2-propanol: u.a. Viton, Butylkautschuk, Neopren, PVC, Naturkautschuk (Latex), Nitrilkautschuk;
Bei nur kurzem Kontakt wird ein Handschuh mit Schutzindex 1 oder höher empfohlen (Durchbruchszeit > 10 Minuten)
Erläuterung: maximale Tragedauer (Durchdringungszeit) = 1/3 der ermittelten Durch-bruchszeit (TRGS 401)
Abbildung 4: Einkammeranlage; Kontrolle gereinigter Teile (RP Kassel)
27
In der überwiegenden Zahl der untersuchten Betriebe standen den Beschäftigten geeig-nete, d.h. auf das Reinigungsmittel abgestimmte Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitril-, Butyl- oder Chloroprenkautschuk zur Verfügung, die nach Aussage der Beschäftigten auch genutzt werden. In Einzelfällen wurden Chemikalienschutzhandschuhe mit zu geringer Materialstärke, handelsübliche Gummihandschuhe, Arbeitshandschuhe oder keine Schutzhandschuhe angetroffen. Probleme bestehen teilweise bei der Nutzungsdauer dieser Schutzhand-schuhe, da diese über längere Zeiträume verwendet und nicht gewechselt werden. Neben den Chemikalienschutzhandschuhen werden von den Beschäftigten bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Schutzbrillen mit Seitenschutz verwendet.
6.2 Manuelle Reinigungsanlagen (Pinselwaschtische)
6.2.1 Inhalative Exposition
Die Ergebnisse aus den Ermittlungen an 11 Teilewaschtischen sind in Tabelle 9 dargestellt. Das 95-Percentil der Bewertungsindices lag bei 0,39 (Grenzwerteinhaltung). Die Einzelergebnisse können dem Anhang entnommen werden.
Anlagenart Anzahl Beprobungen
Anzahl
Schichtmittel-werte
Bewertungsindex I
min max 95-Perc.
BI >1 [%]
Teilewaschtische (Aliphatische Kohlenwasser-stoffgemische, Verwendung als Lösemittel, additivfrei)
29 11 0,08 0,45 0,39 0
Tabelle 9: Messergebnisse Teilewaschtische (personengetragene Probenahme)
Anlagenart Anzahl Beprobungen
Anzahl Schichtmittel-werte
Schichtmittelwerte [mg/m³]
Beurteilungs-maßstab [mg/m³]
Min - max
Teilewaschtische (Aliphatische Kohlenwasser-stoffgemische, Verwendung als Lösemittel, additivfrei)
12 6 4,5 – 54,7 600
Tabelle 10: Messergebnisse Teilewaschtische (ortsfeste Probenahme)
An den untersuchten Teilewaschtischen wurden jeweils aliphatische Kohlenwasserstoffe (Kaltreiniger) mit einem Flammpunkt >55°C verwendet.
Alle Geräte waren offen, d.h. nicht gekapselt; teilweise wurde auch in offenen Bädern gereinigt.
28
An drei der 11 untersuchten Waschtische war eine lüftungstechnische Quellenerfassung vorhanden.
Die Reinigung wurde jeweils sorgsam ohne auffälliges Verspritzen der Reinigungs-flüssigkeit durchgeführt. Doch trotz sorgfältiger Arbeitsweise kommt es immer wieder zum Verspritzen winziger Tröpfchen. Bei Messungen mit dem tragbaren Infrarotspektrometer unmittelbar am Arbeitsplatz wurde festgestellt, dass das Gerät in unregelmäßigen Abständen Konzentrationsspitzen anzeigt (Abbildung 5). Dies ist mit großer Wahr-scheinlichkeit darauf zurückzuführen, dass Aerosole aus der Reinigungsflüssigkeit in den Ansaugschlauch des Spektrometers gelangt und dort verdampft sind.
Abbildung 5: Direktanzeigende Messung am Waschtisch mittels tragbarem Infrarot-spektrometer
Die Trocknung der Teile erfolgte meist durch offene Lagerung im Raum. Teilweise wurde auch das Abblasen mit Druckluft im offenen Raum oder in einem Abzug („Trockenkabinett“) beobachtet.
29
6.2.2 Dermale Exposition
Bei den Tätigkeiten an den Teilewaschtischen ist von einem Hautkontakt auszugehen. Das Ausmaß des Hautkontaktes bezieht sich auf die Hände und die Unterarme (großflächiger Hautkontakt). Bei Nutzung der Tische beträgt die Expositionszeit im günstigsten Fall wenige Minuten, im ungünstigsten Fall bis 8 Stunden je Schicht. Für das Reinigungsmittel Aliphatische Kohlenwasserstoffe resultiert in Abhängigkeit von der Expositionsdauer entsprechend Tabelle 11 eine geringe bzw. bei längerfristigen Rei-nigungsarbeiten eine mittlere Gefährdung.
Reinigungsmittel
Kenn-zeichnung mit
Dauer/Ausmaß des Hautkontaktes
Kurzfristig (< 15 min)
Längerfristig (> 15 min)
Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig Kleinflächig (z.B. Spritzer)
großflächig
Aliphatische Kohlenwasser-stoffgemische
R 66 g g g m
Tabelle 11: Gefährdungskategorien für das Reinigungsmittel „Kohlenwasserstoffgemische“
In allen untersuchten Betrieben wurden von den Beschäftigten geeignete Chemikalien-schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk getragen. Probleme bestehen teilweise auch hier bei der Nutzungsdauer dieser Schutzhandschuhe, da diese über längere Zeiträume verwendet und nicht gewechselt werden (z.B. „Austausch bei mechanischer Zerstörung“). Neben den Chemikalienschutzhandschuhen wurden von den Beschäftigten bei Tätigkeiten an den Teilewaschtischen Schutzbrillen mit Seitenschutz verwendet. Hautschutzmittel als Ersatz für Chemikalienschutzhandschuhe wurden nicht angetroffen.
30
7 Schutzmaßnahmen
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfolgt die Auswahl der Schutzmaßnahmen nach der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ [13] in Verbindung mit TRGS 600 „Substitution“ [14], TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ [10] und TRGS 720 ff. „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre“ [15].
Werden die Anforderungen der genannten Technischen Regeln sowie der im Projekt er-mittelten konkreten Mindestschutzmaßnahmen zur inhalativen und dermalen Exposition an den Arbeitsplätzen der Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung bzw. der Teilewaschtische berücksichtigt, ist eine Einhaltung der Bewertungsmaßstäbe für die je-weils eingesetzten Reinigungsmittel möglich. Die durchgeführten Maßnahmen sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
7.1 Inhalative Exposition
Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung und Teilewaschtische
Durchführung einer Substitutionsprüfung Mit dieser Prüfung ist zu klären, ob z.B. Reinigungsmittel auf wässriger Basis oder bei notwendigerweise erforderlicher Reinigung mit Lösemitteln z.B. aliphatische Kohlenwasserstoffe oder Glykolether anstelle von chlorierten Kohlenwasserstoffe verwendet werden können Das Ergebnis der Prüfung sowie die Begründung für eine ggf. nicht durchführbare Substitution sind zu dokumentieren
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Anlagen nach den Vorgaben der Anlagenhersteller bzw. bei fehlenden Vorgaben durch Festlegung des Anlagenbetreibers
Schulung der Beschäftigten an den Reinigungsanlagen durch den Hersteller
Regelmäßige Unterweisung anhand der Betriebsanweisung (Dokumentationspflicht) Diese Unterweisung beinhaltet die Verhaltensweise für den störungsfreien Reini-gungsbetrieb und für Unregelmäßigkeiten (z.B. Störungen, Leckagen)
Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung
Das Reinigungs- und Trocknungsprogramm ist zur Minimierung des Lösemittelaustrags an die Art der zu reinigenden Teile anzupassen. Bei Reinigung schöpfender Teile oder Teilen mit Kapillaren ist ein Programm mit verlängerter Trocknungszeit zu wählen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die gereinigten Teile trocken aus der Anlage kommen und die Beschäftigten bei der Entnahme und ggf. durchzuführenden Umsortierungstätigkeiten nicht belastet werden.
Die Anlagenüberwachung ist durch regelmäßige Kontrolle der Reinigungsbäder, Kon-densat- und Ölschlammentsorgung durch den Anlagenführer bzw. das entsprechende Betriebspersonal nach Vorgabe des Anlagenherstellers und des Anlagenbetreibers durchzuführen
Kondensate, Späne und Destillationsrückstände sind möglichst emissionsarm aus der Anlage auszuschleusen
Bei Wartungsarbeiten mit zu erwartender hoher Exposition wie z.B. der Anlagenreini-gung oder bei Notfällen ist auf das Lösemittel abgestimmter Atemschutz zu tragen (Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt).
31
Die Nachfüllung der Einkammeranlagen erfolgt vorrangig im geschlossenen Stoffkreislauf (Gaspendelverfahren). Sofern dies technisch nicht möglich ist, sind zur Erfassung von Lösemittelemissionen lüftungstechnische Maßnahmen durchzuführen.
Teilewaschtische
An Teilewaschtischen dürfen nur aliphatische Kohlenwasserstoffe, sogenannte Kaltreiniger mit einem Flammpunkt >55°C verwendet werden (vgl. BGR 180 [16]).
Veränderungen der Reinigungsmittelzusammensetzung, z.B. durch Zusatz anderer Lösemittel, sind unzulässig
Geschlossene Teilewaschtische mit klappbaren/verschiebbaren Abdeckungen und integrierten Durchgriffen sind zu bevorzugen
Offene mit Reinigungsmittel gefüllte Bäder sollten vermieden werden
Teilewaschtische sind mit einer technischen Lüftung auszustatten (vgl. BGR 180, s. Abbildung 6)
Bei der Reinigung ist darauf zu achten, dass möglichst keine Reinigungsflüssigkeit verspritzt wird
Das offene Ab/Verblasen von Kaltreinigern mit Druckluft zur Trocknung der Teile ist unzulässig. Für die Trocknung der Teile sind entsprechend belüftete Bereiche oder belüftete Schränke bzw. Abzüge einzurichten (Abblaskabinette)
Abbildung 6: Beispiel für einen Teilewaschtisch mit Randabsaugung
7.2 Dermale Exposition
Auf der Grundlage der ermittelten Informationen zu den Stoffeigenschaften der Reini-gungsmittel sowie dem Ausmaß und der Dauer des Hautkontaktes bei der Reinigungs-tätigkeit ist die Gefährdung zu beurteilen und es sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen.
32
Schutzmaßnahmen bei geringer Gefährdung
Liegt nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine geringe Gefährdung vor, sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen nach der TRGS 401 [10] und der TRGS 500 [12] zu ergreifen. Zu diesen Maßnahmen zählen u.a. die Zurverfügungstellung von Waschgelegenheiten mit milden Hautreinigungsmitteln, die sofortige schonende Reinigung der Haut nach Ge-fahrstoffkontakt und die Verwendung von Hautpflegemitteln. Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei mittlerer und hoher Gefährdung
Bei den zusätzlichen Schutzmaßnahmen ist die Rangfolge Substitution, technische, or-ganisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu beachten. Für die jeweilige Reinigungsaufgabe ist zu prüfen, ob anstelle des vorgesehenen Reini-gungsmittels, von dem eine mittlere oder hohe Gefährdung ausgeht, ein Reinigungsmittel mit geringerer Gefährdung eingesetzt werden kann (s. Nr. 7.1).
Wenn eine Substitution nicht durchführbar ist, sind zusätzlich zu den allgemeinen Hygie-nemaßnahmen grundsätzlich technische und organisatorische sowie ggf. notwendige persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Da zur Vermeidung des Hautkontaktes technische Schutzmaßnahmen an den Reini-gungsanlagen in der Regel nicht möglich sind, müssen organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen den Schutz der Beschäftigten gewährleisten. Zu den organisatorischen Maßnahmen zählen z.B.:
Mit Reinigungsmittel durchtränkte Arbeitskleidung ist sofort zu wechseln
Verschüttetes oder ausgelaufenes Reinigungsmittel ist mit Bindemittel aufzunehmen
Reinigungstücher für die Anlagen nicht auch für die Reinigung der Hände einsetzen Zur Vermeidung des Kontaktes von Reinigungsmittel mit Händen und Unterarmen sind als personenbezogene Schutzmaßnahme Chemikalienschutzhandschuhe zu verwenden. Die Auswahl der Schutzhandschuhe muss abgestimmt auf die Reinigungsmittel und weiteren individuellen Arbeitsplatzfaktoren wie z.B. Temperatur, mechanische Beanspruchung und Abrieb erfolgen. Informationen zum Handschuhmaterial und dessen erforderliche Materialstärke (ggf. auch zu konkreten Fabrikaten) sowie der maximalen Tragedauer können dem Sicher-heitsdatenblatt (Abschnitt 8) entnommen werden oder sind erforderlichenfalls beim Liefe-ranten des Reinigungsmittels bzw. bei den Handschuhherstellern zu erfragen. Weitere Informationen zur Auswahl des geeigneten Schutzhandschuhs können der TRGS 401 entnommen werden. Bei Reinigungsarbeiten an Teilewaschtischen sollten möglichst Chemikalienschutzhand-schuhe mit Stulpen zum Schutz der Hände und der Unterarme verwendet werden. Es wird empfohlen, beim Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen Baumwollunter-ziehhandschuhe zu verwenden. Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen (regelmäßig mehr als 2 Stunden je Tag) ist belastend für die Haut (Feuchtarbeit) und muss durch Einhaltung der Tragezeiten und/oder Tätigkeitswechsel unterbunden werden.
33
Sind die Handschuhe defekt oder ist ihre Tragedauer überschritten, sind die Handschuhe zu entsorgen. Neben Chemikalienschutzhandschuhen sind von den Beschäftigten bei folgenden Tätig-keiten zusätzlich Schutzbrillen mit Seitenschutz zu verwenden:
an Einkammeranlagen bei den Überwachungstätigkeiten „Entnahme der vom Reini-gungsmedium abgetrennten Verunreinigungen wie Späne, Ölschlamm und Kondensat, Reinigung der Spänefilter“ sowie bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
bei Tätigkeiten an Teilewaschtischen.
Bei Reinigungsarbeiten an den Teilewaschtischen sollte zur Vermeidung der Kontamination der Arbeitskleidung zusätzlich eine lösemittelbeständige Schürze getragen werden.
7.3 Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen
Die Wirksamkeit der durchgeführten Schutzmaßnahmen ist regelmäßig zu überprüfen, bei technischen Schutzmaßnahmen mindestens alle drei Jahre sowie bei Veränderung des Arbeitsverfahrens (§ 7 Abs. 7 und 9 Gefahrstoffverordnung [1]).
Die Anlagen sind regelmäßig zu warten und erforderlichenfalls instand zu setzen.
Die Beschäftigten sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Schutzmaßnahmen be-stimmungsgemäß zu verwenden.
Die Umsetzung der getroffenen Schutzmaßnahmen und die sachgerechte Anwendung von Schutzmaßnahmen sind vom Arbeitgeber zu überwachen.
8 Fazit
Mit dem vorliegenden Projektbericht werden die Ergebnisse aus den Erhebungen der Ländermessstellen aus Berlin, Bayern und Hessen sowie der BG Holz und Metall zu den Expositionsverhältnissen an Arbeitsplätzen der industriellen Metallreinigung mit löse-mittelbasierenden Reinigungsmitteln vorgestellt. In 2010 wurden an 24 automatisch arbeitenden Einkammer-Reinigungsanlagen mit manueller Be- und Entladung sowie an 11 Teilewaschtischen mit manueller Reinigungs-tätigkeit die Belastungen durch die inhalative und dermale Exposition ermittelt und be-wertet. In den Einkammeranlagen kamen als Reinigungsmittel aliphatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe (Trichlorethen, Tetrachlorethen) sowie modifizierte Alkohole (Glykolether) und in den Teilewaschtischen Kaltreiniger (aliphatische Kohlenwasserstoffe mit Flammpunkt >55°C) zum Einsatz. Bei den untersuchten automatisierten Anlagen lag das 95-Percentil der Bewertungsindices für diejenigen Anlagen, in denen die Reinigungsmittel Aliphatische Kohlenwasserstoffe, Tetrachlorethen und Glykolether eingesetzt wurden bei 0,54 (Grenzwerteinhaltung).
Für die drei weiteren Anlagen, in denen mit Trichlorethen gereinigt wurde, lag jeweils eine Überschreitung der Akzeptanzschwelle vor (33 mg/m³). Für Trichorethen besteht aufgrund seiner Einstufung als kanzerogen Cat. 2 (bzw. 1B) und seiner hautresorptiven Eigenschaft ein dringendes Substitutionsgebot. Ist die Verwendung begründet notwendig, müssen die
34
Reinigungs- und Trocknungsprogramme so gewählt werden, dass eine Unterschreitung der Akzeptanzschwelle gewährleistet werden kann.
Bei den Tätigkeiten zur Anlagenüberwachung und Anlagenwartung/-instandsetzung ist grundsätzlich von einem Hautkontakt auszugehen. In der überwiegenden Zahl der unter-suchten Betriebe standen den Beschäftigten geeignete, d.h. auf das Reinigungsmittel abgestimmte Chemikalienschutzhandschuhe zur Verfügung, die nach Aussage der Be-schäftigten auch genutzt werden. Das 95-Percentil der Bewertungsindices führte bei den 11 Teilewaschtischen zur Grenz-werteinhaltung (0,39). Bei den Tätigkeiten an den Reinigungsgeräten ist von einem Hautkontakt auszugehen. In allen untersuchten Betrieben wurden von den Beschäftigten geeignete Chemikalienschutzhandschuhe getragen. Aufgrund der Ergebnisse ist vorgesehen, für Einkammer-Reinigungsanlagen mit manueller Be- und Entladung (Reinigungsmittel: aliphatische Kohlenwasserstoffgemische, Tetrachlorethen, 3-Butoxy-2-propanol) sowie für Teilewaschtische mit manueller Reini-gungstätigkeit (aliphatische Kohlenwasserstoffgemische, Flammpunkt >55°C) beim UA II des Ausschusses für Gefahrstoffe ein Verfahrens- und stoffspezifisches Kriterium (VSK) zur Aufnahme in die TRGS 420 zu beantragen.
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9 Literaturverzeichnis [1] Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643)
[2] TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung“; Ausgabe: Januar 2006, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2010 Nr. 12 S. 253-254 (v.25.2.2010)
[3] Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen vom 10. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2694), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist
[4] 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen) vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2180), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2194) geändert worden ist
[5] Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
[6] MAK- und BAT-Werte-Liste 2011 der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe
[7] TRGS 402 “Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition“; Ausgabe: Januar 2010 GMBl 2010 Nr. 12 S. 231-253 (25.2.2010), berichtigt: GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9]
[8] TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“; Ausgabe: Januar 2006, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2011 S. 193-194 [Nr. 10]
[9] BekGS 910 „Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“; Ausgabe: Juni 2008, zuletzt geändert: GMBl 2011 S. 194 [Nr. 10]
[10] TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“, Ausgabe: Juni 2008 zuletzt berichtigt GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9]
[11] TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“; Ausgabe: Dezember 2010 GMBl 2011 Nr. 2 S. 19-32 (v. 31.1.2011)
[12] GESTIS - Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen; http://www.dguv.de/ifa/de/gestis/limit_values/index.jsp
[13] TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, Ausgabe: Januar 2008 ergänzt: Mai 2008
[14] TRGS 600 „Substitution“, Ausgabe: August 2008
[15] TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“; Bundesanzeiger Nr. 103a vom 2. Juni 2006
[16] BGR 180 „Richtlinien für Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Löse-mitteln“ (04/1992)
36
Basiswissen
Portal „Bauteilreinigung“; www.bauteilreinigung.de
Cleantool - Gute-Praxis Datenbank für die Teilereinigung im Metall-Sektor; www.cleantool.org
Fachverbände
Fachverband „Industrielle Teilereinigung“ FIT; www.fit.online.org
Zentralverband Oberflächentechnik ZVO; www.zvo.org
Fachmesse
Leitmesse für Reinigung in der Produktion „parts2clean“; www.parts2clean.de
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Anhang: Messwerte, Schichtmittelwerte und Bewertungsindices
Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung Ergebnisse aus personengetragener Probenahme
Betriebs- und Arbeits-bereichs-kennung
Hessen: H Berlin: B Bayern: BY BG Holz- Metall: BGM
Anlagenbe-zeichnung Hersteller/Typ
Technische Lüftung vorhanden ? RLT/Quellenerfassung/ keine
Anmerkungen zur Lufttechnik anlagenwirksame markante Luftströmung durch geöffnete Fenster/Türen
Chem. Zusammensetzung Reinigungsmittel gem. Sicherheitsdatenblatt
Bewertungsmaß-stab in mg/m³ AGW, ERB, EU-GW, Liste internat. GW (LIG), …
Messwerte in mg/m³ Proband 1
Zeitge-wichteter Schicht-
mittelwert in mg/m³
Proband 1
Bewer-tungsindex
BI
Einkammeranlagen - Aliphatische KW
H1 - 1 REK, Typ Fluid Cleaner 1500/2
keine keine Isoparaffinischer Kohlenwasserstoff C9-C12 iso (90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: n.n Messwert 2: n.n Messwert 3: n.n Messwert 4: n.n Messwert 5: n.n Messwert 6: n.n
0 0
H2 - 1 Dürr Ecoclean Compact 80C
RLT Luftkanäle im Deckenbereich für Zu- und Abluft; Sollleistung 60.000 m³/h; keine Angabe zur wirksamen Leistung im Bereich der Reinigungsanlage
Naphta, wasserstoffbehandelt, C9-C12 Alkane (CAS 64742-48-9/90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: n.n Messwert 2: n.n Messwert 3: n.n
0 0
38
H2 - 2 Dürr Ecoclean 71C Universal
RLT Luftkanäle im Deckenbereich für Zu- und Abluft; Sollleistung 30.000 m³/h; keine Angabe zur wirksamen Leistung im Bereich der Reinigungsanlage
Naphta, wasserstoffbehandelt, C9-C12 Alkane (CAS 64742-48-9/90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: n.n Messwert 2: n.n Messwert 3: n.n Messwert 4: n.n
0 0
B 6 - 1 Ecoclean Universal 81C
RLT (Volumenstrom: 8000 m³/h)
3 Fenster offen, 1Tor zum benachbarten Arbeitsbereich offen
Isoparaffinische KW Reinigungsmittel: Renoclean KU (CAS 90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1:< 3 Messwert 2: 3,0 Messwert 3: 3,3
2,5 < 0,01
Einkammeranlagen - Tetrachlorethen (CAS 127-18-4)
H4 - 1 Dürr Ecoclean 81S
keine keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 14,3 Messwert 2: 19,7 Messwert 3: 4,9 Messwert 4: 23,7
15,6 0,31
H5 - 1 Proband 1
EMO-Doppelkammer, Typ Vaiocs
keine keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: n.n Messwert 2: 1,29 Messwert 3: n.n Messwert 4: n.n Messwert 5: 1,33
0,53 0,01
H5 - 1 Proband 2
EMO-Doppelkammer, Typ Vaiocs
keine keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: n.n Messwert 2: 2,17 Messwert 3: n.n Messwert 4: n.n Messwert 5: n.n
0,45 0,01
H6 - 1 Dürr Ecoclean 81S
keine keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 1,59 Messwert 2: 3,49 Messwert 3: 4,09 Messwert 4: 3,36 Messwert 5: 3,26 Messwert 6: 3,03
3,13 0,06
B 3 - 1 DÜRR Ecoclean 13S
RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h)
geöffnetes Tor: 1 (5 x 3 m)
Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 16,1 Messwert 2: 49,3 Messwert 3: 34,9
33,4 0,67
39
B 4 - 1 Stahlfix Coolcleaner
keine Tor zum benachbarten Arbeitsbereich offen
Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 27,6 27,6 (0.55) *nur ein
Messwert
B 5 - 1 REK Clean Lift Typ 1500/2
Quellenerfassung über Rohr mit Lüfter hinter der Anlage
8 Fenster auf Kippe, 1 Fenster ganz auf
Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 2,7 Messwert 2: 2,4 Messwert 3: 2,7 Messwert 4: 2,0
2,5 0,05
B 8 - 1 Roll Typ K4162
keine 1 Tor in der Halle auf 8 m² geöffnet, 1 kleines Fenster auf Kippe
Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 6,6 Messwert 2: 3,6 Messwert 3: 3,8
4,7 0,09
B 12 - 1 Pero RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h) und Quellenerfassung: (Volumengeschwindigkeit: 500 m³/h)
keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 62,0 Messwert 2: 112 Messwert 3: 103
92,3 1,85
B 12 – 2 Kontroll-messung von B12-1
Pero RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h) und Quellenerfassung: (Volumengeschwindigkeit: 500 m³/h)
keine Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 28,0 Messwert 2: 41,3 Messwert 3: 19,5 Messwert 4: 13,9 Messwert 5: 11,3
22,0 0,44
BY1 - 1 Multimatic FP 50V
keine geöffnete Hallentür Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 9,0 Messwert 2: 7,6 Messwert 3: 4,8 Messwert 4: 8,3 Messwert 5: 4,8
6,7 0,13
40
BY2 - 1 Multimatic FP 50V
keine geöffnete Türen - Durchzug
Tetrachlorethen 50 (LIG Ungarn) Messwert 1: 6,2 Messwert 2: 9,7 Messwert 3: 9,7 Messwert 4: 6,9
8,1 0,16
Einkammeranlagen - Trichlorethen (CAS 79-01-6)
H7 - 1 Dürr Ecoclean 80S
keine Umluftventilator oberhalb der Reinigungsanlage auf der Bedienerseite; in Betrieb
Trichlorethen 33 mg/m³ (Akzeptanzschwelle BekGS 910)
Messwert 1: 84,1 Messwert 2: 56,7 Messwert 3: 79,0 Messwert 4: 136,7 Messwert 5: 91,5
89,9 2,72
H8 - 1 EVT Eiberger
keine keine Trichlorethen 33 mg/m³ (Akzeptanzschwelle BekGS 910)
Messwert 1: 43,0 Messwert 2: 58,7 Messwert 3: 48,2 Messwert 4: 50,1 Messwert 5: 30,0 Messwert 6: 26,9
42,0 1,27
41
B 9 - 1 Pero, Typ: 2503/027
Quellenerfassung über eine Pero Lufttechnische Anlage (Volumengeschwindigkeit: 19 m³/min)
2 Tore offen, 1 Fenster auf Kippe
Trichlorethen 33 mg/m³ (Akzeptanzschwelle BekGS 910)
Messwert 1: 38,2 Messwert 2: 47,8 Messwert 3: 51,8 Messwert 4: 50,3
47,1 1,43
Einkammeranlagen - 3-Butoxy-2-ethanol (CAS 5131-66-8)
H9 - 1 Pero, Typ V1/059
keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: n.n Messwert 2: n.n Messwert 3: n.n Messwert 4: n.n Messwert 5: n.n
0 0
H10 - 1 REK, Typ Fluid Cleaner 1500/1-V
keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: 2,54 Messwert 2: 3,76 Messwert 3: 6,98 Messwert 4: 3,31 Messwert 5: 5,23 Messwert 6: 7,31
4,91 0,09
H11 - 1 Roll RCTS keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: 1,73 Messwert 2: 8,31 Messwert 3: 2,15 Messwert 4: 10,4 Messwert 5: 2,39 Messwert 6: n.n Messwert 7: 2,32
3,07 0,06
42
B 7 - 1 EMO VAIOCS S
keine Tore geöffnet, jeweils ca. 2,5 x 5m (H x B)
3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: < 0.7 Messwert 2: < 0.7 Messwert 3: < 0.7 Messwert 4: < 0.7
< BG (<0,7)
< 0,1
B 10 - 1 Roll, Typ RCTS081-081-050-02 Bj 3/2007
RLT mit Zuluft (Abluft nicht erkennbar)
keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: 0,6 Messwert 2: 0,7 Messwert 3: 0,8
0,7 < 0,1
B 11 - 1 EMO VAIOCS S, Bj. 2009
keine Oberlichtkippfenster auf
3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: 0,6 Messwert 2: 0,7 Messwert 3: 0,9 Messwert 4: 1,0
0,8 < 0,1
BY4 - 1 EMO Oberflächentechnik
keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (Herstellerangabe DOW entspr. Sicherheitsdatenblatt 11/2008)
Messwert 1: 3,9 Messwert 2: 10,3 Messwert 3: 4,0
6,1 0,11
43
Teilewaschtische (Pinselwaschtische) Ergebnisse aus personengetragener Probenahme Betriebs- und Arbeits-bereichs-kennung
Hessen: H Berlin: B Bayern: BY BG Holz- Metall: BGM
Anlagenbe-zeichnung Hersteller/ Typ
Technische Lüftung vorhanden ? RLT/Quellenerfassung/ keine
Anmerkungen zur Lufttechnik anlagenwirksame markante Luftströmung durch geöffnete Fenster/Türen
Chem. Zusammensetzung Reinigungsmittel gem. Sicherheitsdatenblatt
Bewertungsmaß-stab in mg/m³ AGW, ERB, EU-GW, Liste internat. GW (LIG), …
Messwerte in mg/m³
Zeitge-wichteter Schicht-
mittelwert in mg/m³
Bewer-tungsindex
BI
H12 - 1 IBS-Scherer keine keine Isoparaffinische KW (CAS 68551-17-7)
600 (AGW) Messwert 1: 127,7 Messwert 2: 97,1 Messwert 3: 173,3
131,2 0,22
H12 - 2 IBS-Scherer keine keine Isoparaffinische KW (CAS 64742-48-9)
600 (AGW) Messwert 1: 119,1 Messwert 2: 131,1 Messwert 3: 147,5
132,2 0,22
H3 - 1 IBS-Scherer, Typ M
keine keine Naphta, wasserstoffbehandelte (CAS 64742-48-9)
600 (AGW) Messwert 1: 119,6 Messwert 2: 177,7 Messwert 3: 104,3 Messwert 4: 61,9
116,4 0,19
B 1 - 1 MAFAG P 103.58D
Quellenerfassung (Volumenstrom: 1158 m³/h)
geöffnete Fenster: 4 in Kippstellung
Isoparaffinische Kohlenwasserstoffe (CAS 90622-58-5)
600 (AGW) Messwert 1: 35,8 Messwert 2: 79,5 Messwert 3: 49,2 Messwert 4: 65,6 Messwert 5: 30,8
47,1 0,08
B 2 - 1 ELUTEC Combi-Clean
Quellenerfassung über ELUTEC Staub- und Lufttechnische Anlage (Volumenstrom: 4000 m³/h)
geöffnete Tür: 1 Isoparaffinische Kohlenwasserstoffe (CAS 68551-17-7)
600 (AGW) Messwert 1: 137,9 Messwert 2: 84,8 Messwert 3: 81,5
104,7 0,17
44
BY3 - 1 ohne Hersteller/ Typangabe
keine geöffnete Türen KW, aliphatisch (Isoparaffine) (CAS 64741-65-7)
600 (AGW) Messwert 1: 182 Messwert 2: 303 Messwert 3: 331
272 0,45
BY3 - 2 ohne Hersteller/ Typangabe
Abzugshaube über dem Waschtisch in ca. 2 m Höhe
keine KW, aliphatisch (Isoparaffine) (CAS 64741-65-7)
600 (AGW) Messwert 1: 106 Messwert 2: 194 Messwert 3: 216
172 0,29
BGM - 1 ohne Hersteller/ Typangabe
keine keine mit Wasserstoff behandelte schwere Naphta (CAS 64742-48-9)
600 (AGW) Messwert 1: 136 136 0,23
BGM - 2 Karberg&Hennemann Typ RT 40
RLT keine Kerosin CAS 64742-47-8 bzw. Naphta wasserstoffbehandelt C9-12 Alkane (CAS 90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: 78,0 Messwert 2: 192
90,7 0,15
BGM - 3 Safety Clean Typ 342
RLT keine aliphatische und naphtenische Kohlenwasserstoffe C9-C13 (CAS 64742-48-9)
600 (AGW) Messwert1: 139 139 0,23
BGM - 4 ohne Hersteller/Typangabe
keine keine aliphatische Kohlenwasserstoffe C9-C14 (CAS 90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: 192 192 0,32
45
Einkammeranlagen mit manueller Be- und Entladung und Waschtische Ergebnisse aus ortsfester Probenahme (nahe Arbeitskammeröffnung bzw. unmittelbarer Nähe des Waschtisches)
Betriebs- und Arbeits-bereichs-kennung
Hessen: H Berlin: B Bayern: BY BG Holz- Metall: BGM
Anlagenbe-zeichnung Hersteller/ Typ
Technische Lüftung vorhanden ? RLT/Quellenerfassung/ keine
Anmerkungen zur Lufttechnik anlagenwirksame markante Luftströmung durch geöffnete Fenster/Türen
Chem. Zusammensetzung Reinigungsmittel gem. Sicherheitsdatenblatt
Bewertungsmaß-stab in mg/m³ AGW, ERB, EU-GW, int. GW (LIG)
Messwerte in mg/m³
Zeitge-wichteter Schicht-
mittelwert in mg/m³
Bewer-tungsindex
BI
B 6 - 1 Ecoclean Universal 81C
RLT (Volumenstrom: 8000 m³/h)
3 Fenster offen, 1Tor zum benachbarten Arbeitsbereich offen
Isoparaffinische KW Reinigungsmittel: Renoclean KU (CAS 90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: < 3 Messwert 2: < 3 Messwert 3: < 3
< BG (< 3) < 0,01
BY1 - 1 Multimatic FP 50V
keine geöffnete Hallentür Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 6,2 Messwert 2: 23,5
14,9 0,30
BY2 - 1 Multimatic FP 50V
keine geöffnete Türen - Durchzug
Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 26,9 Messwert 2: 42,1
34,5 0,69
B 12 - 1 Pero RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h) und Quellenerfassung: (Volumengeschwindigkeit: 500 m³/h)
keine Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 107 Messwert 2: 272 Messwert 3: 152
177,0 3,54
46
B 12 – 2
(Kontroll-messung zu
B 12-1)
Pero RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h) und Quellenerfassung: (Volumengeschwindigkeit: 500 m³/h)
keine Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 23,2 Messwert 2: 33,8 Messwert 3: 14,8
Messwert 4: 10,0
Messwert 5: 9,7
17,7 0,3
B 3 - 1 DÜRR Ecoclean 13S
RLT (Volumenstrom: 24000 m³/h)
geöffnetes Tor: 1 (5 x 3 m)
Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 13,7 Messwert 2: 42,6 Messwert 3: 23,5
26,6 0,53
B 4 - 1 Stahlfix Coolcleaner
keine Tor zum benachbarten Arbeitsbereich offen
Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 17,5 Messwert 2: 20,1 (Probenahmedauer je 15 min)
18,8 (0,38) *nur Kurzzeitwert
B 5 - 1 REK Clean Lift 1500/2
Quellenerfassung über Rohr mit Lüfter hinter der Anlage
8 Fenster auf Kippe, 1 Fenster ganz auf
Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 2,7 Messwert 2: 2,0 Messwert 3: 2,6 Messwert 4: 2,9
2,6 0,05
B 8 - 1 Roll K4162 keine 1 Tor in der Halle auf 8 m² geöffnet, 1 kleines Fenster auf Kippe
Tetrachlorethen 50 (Ungarn) Messwert 1: 29,1 Messwert 2: 81,3 Messwert 3: 102,7
71,0 1,42
B 9 - 1 Pero, Typ: 2503/027
Quellenerfassung über eine Lufttechnische Anlage (Volumengeschwindigkeit: 19 m³/min)
2 Tore offen, 1 Fenster auf Kippe
Trichlorethen 33 (Akzeptanzschwelle BekGS 910)
Messwert 1: 42,5 Messwert 2: 55,8 Messwert 3: 59,4 Messwert 4: 49,6
51,8 1,57
H9 - 1 Pero, Typ V1/059
keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (10 ppm) laut Sicherheitsdatenblatt DOWCLENE 1601 (Stand: 18.11.2008)
Messwert 1: n.n Messwert 2: n.n Messwert 3: n.n
0 0
B 10 - 1 Roll, Typ RCTS081-081-050-02 Bj 3/2007
RLT mit Zuluft (Abluft nicht erkennbar)
keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (10 ppm) laut Sicherheitsdatenblatt DOWCLENE 1601 (Stand:
Messwert 1: 0,5 Messwert 2: 0,7 Messwert 3: 0,8
0,7 < 0,1
47
18.11.2008)
B 11 - 1 EMO VAIOCS S Bj. 2009
keine Oberlichtkippfenster auf
3-Butoxy-2-propanol 55 (10 ppm) laut Sicherheitsdatenblatt DOWCLENE 1601 (Stand: 18.11.2008)
Messwert 1: 0,6 Messwert 2: 0,6 Messwert 3: 0,7 Messwert 4: 0,7
0,7 < 0,1
BY4 - 1 EMO Oberflächentechnik
keine keine 3-Butoxy-2-propanol 55 (10 ppm) *laut Sicherheitsdatenblatt DOWCLENE 1601 (Stand: 18.11.2008)
Messwert 1: 3,7 Messwert 2: 4,0 Messwert 3: 6,3
4,7 0,09
B 7 - 1 EMO VAIOCS S
keine Tore geöffnet, jeweils ca. 2,5 x 5m (H x B)
3-Butoxy-2-propanol 55 (10 ppm) laut Sicherheitsdatenblatt DOWCLENE 1601 (Stand: 18.11.2008)
Messwert 1: < 0.7 Messwert 2: < 0.7 Messwert 3: < 0.7 Messwert 4: < 0.7
< BG (<0,7)
< 0,1
BY3 - 1 Waschtisch ohne Hersteller/ Typangabe
keine geöffnete Türen KW, aliphatisch (Isoparaffine)
600 (AGW) Messwert 1: 8,3 8,3 0,01
BY3 - 2 Waschtisch ohne Hersteller/ Typangabe
Abzugshaube über dem Waschtisch in ca. 2 m Höhe
keine KW, aliphatisch (Isoparaffine)
600 (AGW) Messwert 1: 4,5 4,5 0,01
B 1 - 1 Waschtisch MAFAG P 103.58D
Quellenerfassung über Radialventilator "EPNE 200" an der MAFAG-Anlage. (Volumenstrom: 1158 m³/h)
geöffnete Fenster: 4 in Kippstellung
Isoparaffinische Kohlenwasserstoffe
600 (AGW) Messwert 1: 51,9 Messwert 2: 82,2 Messwert 3: 62,9 Messwert 4: 76,8 Messwert 5: 24,4
54,7 0,09
48
B 2 - 1 Waschtisch ELUTEC Combi-Clean
Quellenerfassung über ELUTEC Staub- und Lufttechnische Anlage (Volumenstrom: 4000 m³/h)
geöffnete Tür: 1 Isoparaffinische Kohlenwasserstoffe
600 (AGW) Messwert 1: <15 Messwert 2: <15 Messwert 3: <15
<15 < 0,025
BGM - 1 Waschtisch ohne Hersteller/ Typangabe
keine keine mit Wasserstoff behandelte schwere Naphta (CAS 64742-48-9)
600 (AGW) Messwert 1: <40 <40 <0,07
BGM - 4 Waschtisch ohne Hersteller/ Typangabe
keine keine aliphatische Kohlenwasserstoffe C9-C14 (CAS 90622-57-4)
600 (AGW) Messwert 1: <20 <20 <0,03