Timm Beichelt Europäische Integration aus politikwissenschaftlicher Perspektive Vorlesung Sommersemester 2012 8.5. – 22.5.2012 Institutionen der europäischen Politik
10.4. Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge
29.5. Die Arenen des policy-making in Europa
17.4. Die verschiedenen “loci” der Integrationstheorie
5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik
24.4. Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik
12.6. Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik
19.6. Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit?
8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick
26.6. Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung?
15.5. Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP
3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration
22.5. Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen
10.7. Abschlussklausur
Veranstaltungsplan
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Relevanz von Institutionen
− Anthropologisches bzw. soziologisches Verständnis (mainstream): − Strukturen und Mechanismen sozialer Ordnung (“Regeln”) − Strukturierung (“framing”) sozialen Handelns − Institutionen als Ergebnis menschlichen Verhaltens =
Ausdruck sozialen Sinns − Politikwissenschaftliches bzw. Rechtswissen-
schaftliches Verständnis (mainstream) − Organisationen mit permanenter Struktur − Organisationen mit spezifischen Funktionen/Zielen − Funktionserfüllung im Rahmen von Systemen oder
Subsystemen
Relevanz von Institutionen
Formale Ebene (Rechts-, Politikwissenschaft), z.B.: • Nizza-Vertrag (Genese, Substanz, Folgen) • Lissabon-Vertrag (Genese, Substanz, Folgen)
Informale Ebene (Soziologie, Anthropologie), z.B.: • Orientierung an rechtlichen und sozialen Regeln
sowie deren – Gesellschaftlicher Verankerung, – Kontingenten Ausprägungen + Dynamiken, – Sozialen Konsequenzen
Wessels, Wolfgang, 2008: Das politische System der Europäischen Union. Wiesbaden: VS Verlag
Institutionenanalyse
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Institutionen/Verträge
− European Community for Coal and Steel (1951)
− European Economic Community (1957/58) − Single European Act (1986/87) − Maastricht Treaty (1991/1993) − Amsterdam Treaty (1997/1999) − Nice Treaty (2001/2003) − European Constitution (failed) − Lisbon Treaty (2007/2009)
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Rechtliche vs. faktische Integration/Vertiefung
Perdu: Dreisäulenmodell
Vertrag von Lissabon
IGC 2007
Constitution 2004 Laeken 2001
Dreisäulenmodell und Lissabon EUV, EGV
Die neue Struktur
EUV: EU-Vertrag TEU: Treaty of the European Union VAEU: Vertrag über die Arbeitsweise der EU TFEU: Treaty on the Functioning of the European Union Charta der Grundrechte Charter of Fundamental Rights
Grund-rechts-charta
VAEU/ TFEU
EUV/ TEU
Vertrag von Lissabon Treaty of Lisbon
EU-Vertrag (EUV) Vertrag über die Arbeitsweise der EU (VAEU)
TITEL I Gemeinsame Bestimmungen TITEL II Bestimmungen über die demokratischen Grundsätze TITEL III Bestimmungen über die Organe TITEL IV Bestimmungen über die verstärkte Zusammenarbeit TITEL V Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik TITEL VI Schlussbestimmungen
ERSTER TEIL Grundsätze ZWEITER TEIL Nicht-Diskriminierung und Unionsbürgerschaft DRITTER TEIL Die internen Politiken und Maßnahmen der Union VIERTER TEIL Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete FÜNFTER TEIL Das auswärtige Handeln der Union SECHSTER TEIL Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften SIEBTER TEIL Allgemeine und Schlussbestimmungen
System der Europäischen Politik
EU-Ebene (Brüssel, Luxemburg, Straßburg)
Polity I Politics I Policies
Nationale Ebene 27 EU-Staaten
Europäische Integration
Europa- Strategie
Europäisierung I Europäisierung II
Intergovernmentalismus Supranationalismus
** wichtigste Gründe für Tendenz zum supranationalen Prinzip: -> QMV -> Arbeitsgruppen des Rates und COREPER
Wichtigste Änderungen (Liss.)
www.sozialpolitik.com
Input
Europäischer Rat
Kommission Ministerrat
Europäisches Parlament
EuGH
AdR
WSA
KOM
Mitgliedstaaten (feed back)
Output
EU-Institutionen
Source: Stefan Wessels, 2008
EZB
10.4. Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge
29.5. Die Arenen des policy-making in Europa
17.4. Die verschiedenen “loci” der Integrationstheorie
5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik
24.4. Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik
12.6. Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik
19.6. Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit?
8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick
26.6. Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung?
15.5. Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP
3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration
22.5. Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen
10.7. Abschlussklausur
Veranstaltungsplan
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
EU-Vertrag (EUV) Titel III, Art. 13 (1) Die Union verfügt über einen institutionellen Rahmen, der
zum Zweck hat, ihren Werten Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen sowie die Kohärenz, Effizienz und Kontinuität ihrer Politik und ihrer Maßnahmen sicherzustellen.
Die Organe der Union sind — das Europäische Parlament, — der Europäische Rat, — der Rat, — die Europäische Kommission, — der Gerichtshof der Europäischen Union, — die Europäische Zentralbank, — der Rechnungshof.
(2) Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse nach den Verfahren, Bedingungen und Zielen, die in den Verträgen festgelegt sind. Die Organe arbeiten loyal zusammen.
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Art. 16 EUV
(1) Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung nach Maßgabe der Verträge.
(2) Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des von ihm vertretenen Mitgliedstaats verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben.
(3) Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, beschließt der Rat mit qualifizierter Mehrheit.
(4) ...
Qualifizierter Mehrheits- entscheid (QMV)
Source: Wessels (2008: 203)
Nizza-Regeln (bis 31.10.2014)
Lissabon-Regeln (ab 1.11.2014)
Vertragsquelle Art. 205 (EUV-alt) + Protokolle
Art. 16 EUV
Zahl der Mitgliedstaaten, die für eine Entscheidung benötigt werden
Einfache Mehrheit der MS (14 von 27)
Zustimmung durch mindestens 55% der MS (15 von 27)
Stimmengewichtung 255 von 345 Stimmen (ca. 74%)
-
Bevölkerungsanteil, der für eine Entscheidung benötigt wird
Nach Prüfung: 62% Zustimmung durch mindestens 65% der Bevölkerung
Weitere Regeln - Mindestens 4 MS
Stimmen+Gewichte
Degressive Proportionalität
Ratsformationen (2012) Der Rat setzt sich aus den Ministern der Mitgliedstaaten zusammen. Er tagt in zehn verschiedenen Formationen, je nach den zur Behandlung anstehenden Themen. So gehören beispielsweise dem Rat in der Formation "Auswärtige Angelegenheiten" die Außenminister an, in der Formation "Justiz und Inneres" die Justiz- und die Innenminister usw. Alle Beratungen des Rates werden vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorbereitet oder koordiniert; diesem Ausschuss gehören die in Brüssel tätigen Ständigen Vertreter der Mitglied-staaten und ihre Stellvertreter an. Die Arbeit dieses Ausschusses wiederum wird von über 150 Ausschüssen und Arbeitsgruppen vorbereitet, die sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten zusammensetzen.
– Allgemeine Angelegenheiten – Auswärtige Angelegenheiten – Wirtschaft und Finanzen – Justiz und Inneres (JI) – Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz – Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt) – Verkehr, Telekommunikation und Energie – Landwirtschaft und Fischerei – Umwelt – Bildung, Jugend, Kultur und Sport
http://www.consilium.europa.eu/council/council-configurations?lang=de (download 24.05.2012)
Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik • “Doppelhut”: HV + Vize-
Präsident der Kommission • Vorsitz des Rats für Auswärtige
Angelegenheiten • Verantwortlich für Europäischen
Auswärtigen Dienst • Derzeit: Catherine Ashton (GB)
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Europäischer Rat Art. 15 EUV (1) Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen
Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird nicht gesetzgeberisch tätig.
(2) Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.
(3) Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen; er wird von seinem Präsidenten einberufen. (...). Wenn es die Lage erfordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein.
(4) Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, entscheidet der Europäische Rat im Konsens.
(5) Der Europäische Rat wählt seinen Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren; der Präsident kann einmal wiedergewählt werden.
Sitzordnung bei Europäischem Rat
Sitzordnung bei Europäischem Rat
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Europäisches Parlament (Art. 14 EUV)
(1) Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.
(2) Das Europäische Parlament setzt sich aus Vertretern der Unions-bürgerinnen und Unionsbürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze. Der Europäische Rat erlässt einstimmig auf Initiative des Europäischen Parlaments und mit dessen Zustimmung einen Beschluss über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, in dem die in Unterabsatz 1 genannten Grundsätze gewahrt sind.
(3) Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
(4) Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.
Zusammensetzung
• Wahl im Juni 2009: 736 Mitglieder (auf der Grundlage der Sitzverteilung des Nizza-Vertrags)
• Erweiterung auf 754 Mitglieder in der Legislaturperiode 2009-2014; Nachbesetzung von 18 Mitgliedern seit Dezember 2011
• Allgemeine Regel des Vertrags von Lissabon: 750+1 Mitglieder
• Sitzverteilung ab 2014 unklar: – Potentielle Neumitglieder – Initiative des SP zur grundlegenden Reform des
Wahlrechts
EP – Zusammensetzung
Member State MEP
Germany 99 France 74 Italy 73 United Kingdom 73 Spain 54 Poland 51 Romania 32 Netherlands 26 Belgium 22 Czech Republic 22 Greece 22 Hungary 22 Portugal 22 Sweden 20 Austria 19
Member State MEP
Bulgaria 18 Finland 13 Denmark 13 Slovakia 13 Ireland 12 Lithuania 12 Latvia 9 Slovenia 8 Cyprus 6 Estonia 6 Luxembourg 6 Malta 6
Total: 753
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Europäisches Parlament Fraktionen 1979 – 2009
− Conservative/Christian Democrat (CD,EPP (79-92), EPP (92-99), FE,EPP-ED)
− Conservatives only (C,ED,ECR) − Social Democrats
(S,SOC,PES,S&D) − Communist/Far-Left
(COM,LU,EUL,EUL/NGL) − Liberal/Centrist
(L,LD,LDR,ERA,ELDR,ALDE) − Greens only (G) − Green/Regionalist (RBW (84-89),
RBW (89-94),G/EFA) − Heterogeneous (CDI,TGI) − Independents (NI) − Eurosceptics (EN,I-
EN,EDD,IND/DEM,EFD) − Far-Right Nationalist (ER,DR,ITS)
EP – Funktionen
Nominierung: – Wahl des Kommissionspräsidenten – Bestätigung der EU-Kommission – Abwahl der Kommission mit 2/3-Mehrheit
Legislativ: – Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Gemeinsame Entscheidung mit dem
Rat in vielen Politikfeldern – Zustimmung bei Erweiterung – Zustimmung bei Verträgen mit Drittstaaten – Mitzuständigkeit für Haushaltsentscheidungen
Öffentlichkeit: – Einziges direkt legitimiertes Organ der EU
Ordentliches Gesetzgebungs- verfahren, Art. 294 AEUV
Prozedur (Darstellung des EP):
• Die Kommission übermittelt dem Parlament und dem Rat ihren Vorschlag.
• Wird nach zwei Lesungen zwischen beiden keine Einigung erzielt, so wird der Vorschlag an einen Vermittlungsausschuss weitergereicht, der aus einer gleichen Anzahl von Vertretern des Rates und des Parlaments zusammengesetzt ist.
• Die Vertreter der Kommission nehmen ebenfalls an den Sitzungen dieses Ausschusses teil und tragen zur Diskussion bei
• Vermittlungsausschuss: – Nachdem der Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt hat, wird der vereinbarte Text an das Parlament
und an den Rat für eine dritte Lesung weitergeleitet, damit diese ihn schließlich als Gesetzestext verabschieden können.
– Für eine Verabschiedung des Textes ist die endgültige Zustimmung beider Organe unbedingt notwendig. – Das Parlament kann den vorgeschlagenen Rechtsakt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen
ablehnen, selbst wenn sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf verständigt hat.
Europäisches Parlament Entscheidungsregeln
Andreas Maurer, The EP after Lisbon: policy-making and control 2008
Entscheidungsregeln Council
EP Unanimity einstimmig QMV Single
Majority Sum EP
Difference to Nice
No participation Keine Beteiligung 25 44 4 73 -24
Information Unterrichtung 2 11 - 13 +8
Consultation Anhörung 24 29 4 57 -13
Cooperation Zusammenarbeit - - - 0 -4
Assent Zustimmung 13 8 5 26 -4
„Regular Procedure“ Mitentscheidung - 93 - 93 +47
Sum Council 64 185 13 262
Difference to Nice -22 +30 +1
Entscheidungsregeln Council
EP Unanimity einstimmig QMV Single
Majority Sum EP
Difference to Nice
No participation Keine Beteiligung 25 44 4 73 -24
Information Unterrichtung 2 11 - 13 +8
Consultation Anhörung 24 29 4 57 -13
Cooperation Zusammenarbeit - - - 0 -4
Assent Zustimmung 13 8 5 26 -4
„Regular Procedure“ Mitentscheidung - 93 - 93 +47
Sum Council 64 185 13 262
Difference to Nice -22 +30 +1
10.4. Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge
29.5. Die Arenen des policy-making in Europa
17.4. Die verschiedenen “loci” der Integrationstheorie
5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik
24.4. Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik
12.6. Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik
19.6. Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit?
8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick
26.6. Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung?
15.5. Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP
3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration
22.5. Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen
10.7. Abschlussklausur
Veranstaltungsplan
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Europäische Kommission Art. 17 EUV (1) Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck. Sie sorgt für die Anwendung der Verträge sowie der von den Organen kraft der Verträge erlassenen Maßnahmen. Sie überwacht die Anwendung des Unionsrechts unter der Kontrolle des Gerichtshofs der Europäischen Union. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme. Sie übt nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen aus. Außer in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen in den Verträgen vorgesehenen Fällen nimmt sie die Vertretung der Union nach außen wahr. Sie leitet die jährliche und die mehrjährige Programmplanung der Union mit dem Ziel ein, interinstitutionelle Vereinbarungen zu erreichen. (2) Soweit in den Verträgen nichts anderes festgelegt ist, darf ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden. (…)
Europäische Kommission Art. 17 EUV (3) Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung und ihres Einsatzes für Europa unter Persönlichkeiten ausgewählt, die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Die Kommission übt ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder der Kommission dürfen (…) von einer Regierung, einem Organ, einer Einrichtung oder jeder anderen Stelle weder einholen noch entgegennehmen. (…) (4) Die Kommission, die zwischen dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon und dem 31. Oktober 2014 ernannt wird, besteht einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der einer der Vizepräsidenten der Kommission ist, aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats. (5) Ab dem 1. November 2014 besteht die Kommission, einschließlich ihres Präsidenten und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, aus einer Anzahl von Mitgliedern, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht, sofern der Europäische Rat nicht einstimmig eine Änderung dieser Anzahl beschließt (…)
(6) Der Präsident der Kommission a) legt die Leitlinien fest, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt, b) beschließt über die interne Organisation der Kommission, um die Kohärenz, die Effizienz und das Kollegialitätsprinzip im Rahmen ihrer Tätigkeit sicherzustellen, c) ernennt, mit Ausnahme des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Vizepräsidenten aus dem Kreis der Mitglieder der Kommission. (…) (7) Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament nach entspre-chenden Konsultationen mit qualifizierter Mehrheit einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vor; dabei berücksichtigt er das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament. (…). Der Präsident, der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die übrigen Mitglieder der Kommission stellen sich als Kollegium einem Zustimmungs-votum des Europäischen Parlaments. Auf der Grundlage dieser Zustimmung wird die Kommission vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.
Europäische Kommission Art. 17 EUV
(8) Die Kommission ist als Kollegium dem Europäischen Parlament verantwortlich. Das Europäische Parlament kann nach Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einen Misstrauensantrag gegen die Kommission annehmen. Wird ein solcher Antrag angenommen, so müssen die Mitglieder der Kommission geschlossen ihr Amt niederlegen, und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik muss sein im Rahmen der Kommission ausgeübtes Amt niederlegen. Siehe außerdem: Art. 244-250 AEUV
Europäische Kommission Art. 17 EUV
Europäische Kommission Generaldirektionen P O L I C I E S Agriculture and Rural Development Information Society and Media Competition Internal Market and Services Economic and Financial Affairs Justice, Freedom and Security Education and Culture Regional Policy Employment, Social Affairs and Equal Opportunities
Research
Energy and Transport Enterprise and Industry E X T E R N A L R E L A T I O N S Environment Development Enlargement Executive Agencies EuropeAid - Co-operation Office Maritime Affairs and Fisheries External Relations Health and Consumers Humanitarian Aid Taxation and Customs Union Trade
Europäische Kommission Dienste I N T E R N A L S E R V I C E S G E N E R A L S E R V I C E S Budget Communication Bureau of European Policy Advisers European Anti-Fraud Office Informatics Eurostat Translation Joint Research Centre Infrastructures and Logistics Publications Office Internal Audit Service Secretariat General Interpretation Legal Service Office For Administration And Payment Of Individual Entitlements Personnel and Administration European Commission Data Protection Officer
Source: European Commission – http://ec.europa.eu/dgs_en.htm
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Europäischer Gerichtshof, Art. 19 EUV
(1) Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichts-hof, das Gericht und Fachgerichte. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. (…)
(2) Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedstaat. Er wird von Generalanwälten unterstützt. Das Gericht besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedstaat. (…)
(3) Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet nach Maßgabe der Verträge a) über Klagen eines Mitgliedstaats, eines Organs oder natürlicher oder
juristischer Personen; b) im Wege der Vorabentscheidung auf Antrag der einzelstaatlichen
Gerichte über die Auslegung des Unionsrechts oder über die Gültigkeit der Handlungen der Organe;
c) in allen anderen in den Verträgen vorgesehenen Fällen.
Unionsrechtlicher Rechtsschutz EuGH
• Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258 – 260 AEU) • Nichtigkeitsklage (Art. 262 – 264 AEU) • Untätigkeitsklage (Art. 265 AEU) • Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEU) • Schadenersatzklage (Art. 268 AEU)
EuGH – Verfahrensformen Antrags- / Klageziel Antrags- / Klageberechtigter
Vertragsverletzungsverfahren (Art. 258-260 AEUV)
Feststellung von Vertragsverletzungen durch einen MS Rüge durch Pauschalbetrag oder Zwangsgeld
Kommission (Art. 258 AEU) und MS (Art. 259 AEU)
Nichtigkeitsklage (Art. 263-264 AEUV)
Rechtmäßigkeitskontrolle von Organhandlungen Beseitigung eines rechtswidrigen Gemeinschaftsaktes
MS, Unionsorgane, natürliche und juristische Personen (unmittelbare und individuelle Betroffenheit)
Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)
Feststellung von Vertragsverletzung durch Untätigkeit der Unionsorgane (EP, Europäischer Rat, Rat, Kommission, EZB)
MS, Unionsorgane, natürliche und juristische Personen
Vorabentscheidungs-verfahren (Art. 267 AEUV)
Auslegung der Verträge (PR, SR), Gültigkeitsprüfung der Organhandlungen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherangigem Unionsrecht
Nationale Gerichte der MS
Schadenersatzklage (Art. 268 AEUV)
Klage auf Schadenersatz, welcher durch die Union entstanden ist
MS, Unionsorgane, natürliche und juristische Personen, nichtrechtsfähige Vereine
Unionsrechtlicher Rechtsschutz
Verfahren vor dem EuGH
Source: ECJ – Statistics: 2008
Vertragsverletzungsverfahren (2004-08)
Source: ECJ – Statistics: 2008
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I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Structure of lecture I. Why and how are institutions important ? II. Characteristics of the European Polity III. EU level institutions
a. Council of Ministers b. European Council c. European Parliament d. European Commission e. European Court of Justice f. Further Institutions
IV. Outlook: dynamism ahead?
Ausschuss der Regionen Wirtschafts- und Sozialausschuss • Art. 301-304 VAEU (WSA) und Art. 305-307 VAEU (AdR) • Konsultationsorgane für sektorale bzw. regionale
Partialinteressen • Derzeit jeweils 344 Mitglieder; Vorschlag durch Regierungen
– D, F, I, UK – 24 Mitglieder – Malta – 5 Mitglieder
• Wirtschafts- und Sozialausschuss, Gruppen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, „Sonstige“
• Ausschuss der Regionen; Fachkommissionen: Territoriale Kohäsionspolitik; Wirtschafts- und Sozialpolitik; Umwelt,
Klimawandel und Energie; Bildung, Jugend, Kultur und Forschung; natürliche Ressourcen (NAT); Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen
Europäische Zentralbank
EU-Politik: Institutionen
I. Relevanz von Institutionen II. Charakteristika der Europäischen Polity III. Institutionen der EU-Ebene
a. Ministerrat b. Europäischer Rat c. Europäisches Parlament d. Europäische Kommission e. Europäischer Gerichtshof f. Weitere Institutionen
IV. Ausblick: vor einem neuen Integrationsschritt?
Institutionen und Funktionen
Europäischer Rat Ministerrat EP Kommission EuGH
Interessen-artikulation
Interessen-aggregation
Legislatives Entscheiden
Exekutives Entscheiden
Kontrolle
10.4. Einführung: Europa-Studien und politikwissenschaftliche Bezüge
29.5. Die Arenen des policy-making in Europa
17.4. Die verschiedenen “loci” der Integrationstheorie
5.6. Politikfelder I: Wirtschafts-, Kohäsions-, Agrarpolitik
24.4. Integration, politisches System, Europäisierung: auf dem Weg zu einem integrierten Konzept zur Analyse europäischer Politik
12.6. Politikfelder II: Außenpolitik, Europäische Innenpolitik
19.6. Gibt es ein europäisches Demokratiedefizit?
8.5. Institutionelle Entwicklung im Überblick
26.6. Wachsende EU-Skepsis: Legitimitätskrise oder notwendige Politisierung?
15.5. Institutionen der EU-Ebene I: Europäischer Rat, Rat, EP
3.7. Stagnation oder Vertiefung? Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise auf die Integration
22.5. Institutionen der EU-Ebene II: Kommission, EuGH, sonstige Institutionen
10.7. Abschlussklausur
Nächste Woche
Danke für die
Aufmerksamkeit