Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel - Nr. 29/10 22.07.2010
Nachdem in dieser Woche die Europäische Kommission zu ih-rer letzten Sitzung zusammenge-kommen ist und beispielsweise mit Blick auf die künftigen Stein-kohlesubventionen auch noch weit reichende Entscheidungen getroffen hat, haben sich viele Mitarbeiter der Europäischen In-stitutionen in den Sommerurlaub verabschiedet. Doch der Ein-druck der Urlaubsstille trügt. Kommissionspräsident Barroso hat die Kommissare zum 1./2. September zu einer Klausurta-gung über die künftigen Perspek-tiven des EU-Haushaltes einge-laden. Auf dieser Tagung sollen die zentralen Eckpunkte, des für September angekündigten Zwi-schenberichts über die EU-Haushaltsreform besprochen werden. Mit Blick auf dieses Da-tum versuchen sich die Kommis-sare und Generaldirektionen so gut es geht vorzubereiten, Allian-zen zu bilden und Argumente zu-rechtzulegen. Insofern wird es für viele Kom-missionsbedienstete in diesem Jahr ein kurzer Urlaub. Thomas Wobben
Aus den Institutionen (S. 2-4 KOM (I) Informationsmanagement im JI- Bereich
KOM (II) Konsultation zum Opferschutz
KOM (III) Drastische Kürzung von Steinkohlebeihilfen
EP MdEP Dr. Schnellhardt – Blickpunkt Europa
Rat Estland reif für den Euro
Belg. Präsidentschaft Forschung und Innovation
Aus den Fachbereichen (S. 5-7) Flugverkehr Fairer Wettbewerb bei Atlantikflügen
Verbraucher Autopreise im Vergleich
Energie „Erneuerbare“ bei 10%
Erweiterung EU hilft Island beim Beitritt
„Überlebenshilfe“ Praktische Hilfe für Bildungsprojekte
Online-Konsultation Zwischenauswertung zum FP7
Was - Wann - Wo (S. 8) Europäische Kontaktseminare COMENIUS Regio
Ausschreibungen (S. 9-24) EFSA Wissenschaftliche Gremine
KOM Stellenausschreibung CPVO
Rat COST (Wissenschaftliche Zusammenarbeit)
KOM Betriebskosten für Verbraucherorganisationen
KOM Stellenausschreibung Chefökonom
EP Auswahlverfahren Verwaltungsrat
Bonner Rechtsjournal Aufsatzwettbewerb
BMBF Concours Laureaten gesucht
Karriere in der EU Übersetzer gesucht
KOM Lorenzo-Natali-Preis
„AZ EU ungelöst“ Europäisches Suchspiel in Brüssel
Kontaktbörse (S. 25) Es liegen keine europäischen Partnergesuche vor
Büro intern - TIPP (S. 26) TIPP (I) Publication – Von Au Pair bis Workcamp
Tipp (II) Handbuch für Junglehrer
So erreichen Sie uns (S. 27-29)
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 2 von 29
Europäische Kommission (I) Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (AL)
In dieser Woche hat die Europäische Kommission eine Mitteilung (Overview of information mana-gement in the area of freedom, security and justice COM(2010)385 final) angenommen. http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/malmstrom/archive/overview_information_management_en.pdf
Organisierten Kriminalität und Terrorismus sind Kriminalitätsphänomene, die durch eine grenzüber-schreitende Tatbegehung gekennzeichnet sind. Eine effiziente Verfolgung und Verhinderung von Straftaten in diesen Bereichen erfordert somit die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Poli-zei-, Justiz- und Zollbehörden. Grundlage hierfür ist u.a. der grenzüberschreitende Austausch von Informationen. Dieser soll u.a. dazu beitragen, Straftaten – wie z.B. terroristische Anschläge - bereits im Stadium ihrer Vorbereitung zu erkennen. Mit der Mitteilung vom 20.07.2010 hat die Kommission nunmehr ein Dokument vorgelegt, das einen vollständigen Überblick über die schon bestehenden, noch in der Umsetzung begriffenen oder in Betracht gezogenen Maßnahmen auf EU-Ebene, mit denen die Erhebung, Speicherung und der grenzübergreifende Austausch personenbezogener Daten zu Zwecken der Strafverfolgung geregelt wird, geben soll. Dieses Dokument soll den Bürgern aufzeigen, welche Informationen über sie erhoben, gespeichert und ausgetauscht werden, und zu welchem Zweck und durch wen dies geschieht. Darüber hinaus werden in dem Dokument Aussagen zu den Grundsätzen bei der Erhebung, der Speicherung und dem Austausch von Daten getroffen. Neben den materiellrechtlichen Grundsätzen zur Wahrung des Rechts auf Privatsphäre und des Datenschutzes sollen die prozessorientierten Grundsätze der technischen Komplexität bei der Informationserhebung und dem Informationsaus-tausch Rechnung tragen.
Europäische Kommission (II) startet Konsultation zur Verbesserung des Schutzes von Opfern von Straftaten (EH)
Zur Verbesserung der Rechte von Verbrechens- und Gewaltopfern leitete die Kommission am 15.07. 2010 eine öffentliche Konsultation ein. Die Ergebnisse sollen in ein für Anfang 2011 geplantes Paket von Maßnahmen und Rechtsvorschriften einfließen, mit dem die Unterstützung von Opfern während eines Verfahrens sichergestellt werden soll. Dieses Paket geht einher mit bereits eingeleiteten Schritten, wie dem Beratungsdienst für Gewaltopfer und dem am 16.07.2010 gestarteten Online-Informationsportal „E-Justiz“.
Aus den Institutionen
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Der thematische Schwerpunkt der Konsultation liegt auf fünf Bereichen: der Anerkennung und re-spektvollen Behandlung der Opfer, dem Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des Täters, der Unter-stützung in Form von Beratung und psychologischer Betreuung, der Einbindung in das Justizverfah-ren und Hilfe bei der Forderung von Entschädigung. Dabei ist die Kommission besonders an der Rückmeldung von Bürgern, Verbänden und Sachverständigen interessiert. Die Möglichkeit dazu besteht noch bis zum 30.09.2010. http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_0053_en.htm
Europäische Kommission (III) schlägt drastische Kürzung der Steinkohlebeihilfen vor (Wo)
In dieser Woche hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Neufassung der VERORDNUNG (EG) Nr. 1407/2002 DES RATES vom 23. Juli 2002 über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau vorgelegt. Diese Verordnung tritt am 31.12.2010 außer Kraft. Dem Kommissionsvorschlag für eine Ratsverordnung zufolge dürften die betroffenen Mitgliedstaaten Bergwerken nur dann Betriebsbeihilfen gewähren, wenn ein endgültiger Stilllegungsplan vorliegt, dessen Durchführung streng überwacht würde. Die Betriebsbeihilfen müssten eindeutig degressiv angelegt sein und in jedem 15 Monats-Zeitraum um mindestens 33 % sinken. Ist das verlustträchtige Bergwerk am 1. Oktober 2014 nicht stillgelegt, müsste der Empfänger die Beihilfen zurückzahlen. Davon sind vor allem Deutschland (NRW, Saarland), Spanien (Asturien) und Rumänien betroffen, deren Steinkohleabbau stark subventioniert wird. Nach Art. 109 des EU-Vertrags wird der Vorschlag der Kommission nach Konsultation des Europäi-schen Parlaments vom Rat angenommen. Da nur einige Mitgliedstaaten betroffen sind bleibt abzu-warten, ob diese eine Sperrminderheit im Rat zusammen bekommen. Da in der aktuellen Richtlinie festgelegt ist, dass diese am Ende des Jahres ausläuft ist müssen danach die entsprechenden nationalen Regelungen in Einklang mit den dann geltenden EU-Regelungen gebracht werden.
Europäisches Parlament MdEP Dr. Horst Schnellhardt – Blickpunkt Europa (EAG)
In seiner Publikation „Blickpunkt Europa“ (Ausgabe Sommer 2010) geht MdEP Dr. Horst Schnell-hardt auf die großen Herausforderungen des zweiten Halbjahres 2010 und die belgische Ratspräsi-dentschaft ein. Ausführlich äußert er sich ebenfalls zur Struktur- und Kohäsionspolitik der EU nach 2013. Neben Eindrücken eines MdEP mit interessanten Fotos sind außerdem eine Übersicht der Europäi-schen Kommission sowie eine Abhandlung zum Thema „Urlaub in Europa“ enthalten.
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Darüber hinaus beschreiben 3 Praktikantinnen ihre Eindrücke über ihre Zeit in Brüssel. http://www.schnellhardt-europa.de/
Rat Estland reif für den Euro (EAG)
Estlands Weg zum Euro ist frei – der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN-Rat)
hat die Weichen für seine Einführung zum 1. Januar 2011 gestellt. Damit wäre Estland der 17. Mit-
gliedstaat, in dem der Euro alleiniges Zahlungsmittel ist. EU-Kommissar Olli Rehn, zuständig für
Wirtschaft und Währung, sagte: „Estland hat lange klug gewirtschaftet, das verdient unser Lob. Da-
mit der Euro ein Erfolg wird, muss das Land seine vorsichtige Haushaltspolitik fortsetzen.“ www.consilium.europa.eu/showFocus.aspx?id=1&focusId=499&lang=en
Quelle: EU Nachrichten 26/10
Belgische Ratspräsidentschaft Besonderes Augenmerk auf Forschung, Entwicklung und innovation (SL)
Anlässlich des belgischen EU-Vorsitzes spielen in der föderalen Wissenschaftspolitik Forschung und Innovation eine wichtige Rolle. Folgende Themen werden beispielsweise in diversen Veranstaltungen im kommenden Halbjahr aufgegriffen: • die Artenvielfalt, • die Bedeutung der E-Infrastrukturen für die Entwicklung neuer Dienstleistungen, unter anderem
im kulturellen Bereich, • die Mobilität von Forschern, • Sicherheitsforschung, technische Entwicklung und Innovation, • Forschungsinfrastrukturen für Energie, • (sozio-)ökonomische Auswirkungen öffentlicher Finanzierung (Politik und Mittel) für die For-
schung, technische Entwicklung und Innovation, • die Zukunft der meereswissenschaftlichen und technischen Forschung Europas. Informationen zu Veranstaltung (zum Beispiel zur Nacht der Wissenschaften am 24. September 2010 in Brüssel) finden Sie unter folgendem Link: http://www.belspo.be/eu2010/index_de.stm
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Aus den Fachbereichen
Flugverkehr Fairer Wettbewerb bei Flügen über den Atlantik (EAG)
Mit strikten Auflagen an British Airways, American Airlines und Iberia sichert die EU-Kommission Flugreisenden weiter einen fairen Wettbewerb auf den Atlantikrouten. Die drei Fluglinien haben sich zu der neuen Allianz One-World zusammengeschlossen. Die EU-Kommission hatte darauf bestanden, dass die Allianz den Angeboten von Mitbewerbern Chancen einräumen muss. Damit wird ihre zu starke Stellung auf den Strecken zwischen London und New York sowie Dallas, Boston, Miami und Chicago und auf der Route Madrid – New York verhindert. Die Kommission genehmigte zudem den geplanten Zusammenschluss von British Airways und Ibe-ria. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_5747 Quelle: EU Nachrichten 26/10
Verbraucher Autopreise im Vergleich (EAG)
Der Vergleich der Autopreise in Deutschland mit anderen EU-Ländern kann sich für den Verbraucher weiterhin lohnen. Das ergibt sich aus dem jetzt vorgestellten jährlichen EU-Autopreis-Bericht der EU-Kommission. Für den Kunden ist dabei der Vergleich der Netto-Preise ohne Umsatzsteuer und Zulassungsgebühren entscheidend, weil er diese in seinem Heimatland zahlen muss. Deutschland war bei einigen häufig verkauften Modellen weiterhin das teuerste Land innerhalb der EU. So kostete ein VW Passat in Deutschland netto 28,1 Prozent mehr als in Griechenland. Genauso hoch war der Preisunterschied bei einem VW Polo
zwischen Deutschland und Slowenien. Ein Ford Focus kostete in Deutschland 27,9 Prozent mehr als in Finnland. Stichtag der Datenerhebung bei den Herstellern war der 1. Januar 2010. Im Schnitt gab es unter den EU-Staaten zu Beginn des Jahres Preisunterschiede von 8,5 Prozent, innerhalb der Eurozone von 6,5 Prozent. Insgesamt sind die Autopreise in der EU 2009 trotz der Krise nur leicht gefallen. Reparaturen und Ersatzteile sind allerdings teurer geworden. Seit Juni gelten strengere Wettbe-werbsregeln für Reparaturen und Wartungen. Hersteller müssen damit mehr Wettbewerb durch freie Werkstätten zulassen. Der Autopreis-Bericht ist im Internet verfügbar und erlaubt Verbrauchern, die Preise ihrer bevorzugten Modelle zu vergleichen. http://ec.europa.eu/competition/sectors/motor_vehicles/prices/report.html
Quelle: EU Nachrichten 26/10
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Energie „Erneuerbare“ bei zehn Prozent (EAG)
Der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch in der EU liegt bei über zehn Prozent. Wie Eurostat berichtet, stieg ihr Beitrag zur Deckung des Bruttoendenergieverbrauchs 2008 auf 10,3 Prozent gegenüber 9,7 und 8,8 Prozent in den Jahren davor. Im Jahr 2020 sollen in der EU bis zu 20 Prozent der benötigten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Anteil der erneuerbaren Energien war in Schweden, Finnland, Lettland, Österreich und Portugal am höchsten, die niedrigsten Werte meldeten Großbritannien, die Niederlande und Belgien. http://ec.europa.eu/energy/renewables/index_en.htm
Quelle: EU Nachrichten 26/10
Erweiterung EU hilft Island beim EU-Beitritt (EAG)
Island erhält zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt finanzielle Unterstützung. Eine in dieser Woche in Kraft getretene Verordnung sieht vor, dass ab sofort Geld aus dem Instrument für Heranführung-shilfe (IPA) bereitgestellt werden kann. Damit soll vor allem die weitere Angleichung des isländis-chen Rechts an den EU-Besitzstand unterstützt werden. Ein Teil wird auch dazu eingesetzt, das Land auf die Nutzung der EU-Strukturfonds ab dem Beitritt vorzubereiten und die isländische Öffen-tlichkeit über die EU und ihre Politik zu informieren. Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im Juni beschlossen, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen. http://ec.europa.eu/enlargement/index_de.htm
Quelle: EU Nachrichten 26/10
"Überlebenshilfe" Internet-Seite bietet praktische Hilfe für Bildungseinrichtungen, die EU-Projekte beantragen (SL)
Die Antragstellung für EU-Projekte im Programm Lebenslanges Lernen- ob COMENIUS, LEONARDO oder in anderen Disziplinen erfordert spezielle Kenntnisse, ein Maß an Erfahrungen und etwas Geduld. Jetzt gibt es im Internet ein neu aufgelegtes "Erste-Hilfe-Set" (Survival Kit) - eine Hilfestellung für Planung und Koordination von EU-Bildungsprojekten. Neben Handlungsempfehlungen und Leitlinien findet man hier auch praktische Arbeitshilfen für das Projektmanagement, wie Vorlagen, Checklisten, Beispiele und Formulare. Momentan ist die Überlebenshilfe aus dem Netz nur in englischer Sprache verfügbar, soll in Kürze aber auch in Deutsch abrufbar sein. Sie eignet sich vor allem für Projekte, die zentral in Brüssel beantragt werden müssen. http://www.european-project-management.eu
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 7 von 29
Online-Konsultation Zwischenauswertung zum 7. Forschungsrahmenprogramm (SL)
Die Zwischenauswertung zum 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) wird von einer unabhängigen Expertengruppe durchgeführt, die dazu eine erhebliche Menge von Datenmaterial auswertet. Um den Experten auch Meinungen und Bewertungen zu Handhabung und Ergebnissen zukommen zu lassen, wurde eine Online-Konsultation eröffnet. Angesprochen sind alle, die direkt mit dem Forschungsrahmenprogramm Erfahrungen gemacht haben, aber auch alle Einzelpersonen und Gruppen, die hier gern ihre Ansich-ten äußern möchten. Die Konsultation ist als ein interaktiver Fragebogen angelegt, in dem man Themen und Bereiche in vorbereiteten Kästchen anklicken kann, aber auch Platz für Kommentare und Hinweise findet. Es wird darum gebeten, die Texte möglichst kurz zu halten und darüber hinaus empfohlen, erst den ganzen Fragebogen vor dem Ausfüllen kurz zu überfliegen. Die Konsultation ist bis zum 27.August 2010 geöffnet. http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=FP7n
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 8 von 29
Europäische Kontaktseminare für COMENIUS Regio (SL)
Wenn Sie Vertreterin oder Vertreter lokaler oder regionaler Behörden mit Funktion in der Schulbil-dung sind und gemeinsam mit Einrichtungen und Kollegen in Europa Ideen für die Zusammenarbeit entwickeln möchten, könnte COMENIUS Regio eine geeignete Möglichkeit zu internationaler Koope-ration sein. Mit COMENIUS-Regio fördert die EU die europäische Zusammenarbeit im schulischen Bereich auf der Ebene von Regionen und Gemeinden. Um passende Partner zu finden und zu Ideenaustausch und Planung veranstaltet der PAD (Päda-gogischer Austauschdienst) drei Kontaktseminare - in Toledo (Spanien) findet vom 27. bis 30. Sep-tember 2010 ein Kontaktseminar zum Thema "Combating poverty and social exclusion" statt. Das nächste Kontaktseminar wird vom 30. September bis 3. Oktober 2010 in Tallinn (Estland) veranstaltet. Vom 2. bis 4. Dezember 2010 können Sie an einem COMENIUS-Regio-Seminar in Budapest (Ungarn) teilnehmen. Nähere Informationen und die Möglichkeit der online-Anmeldung dinden Sie auf der PAD-Website unter "COMENIUS-Kontaktseminare“: http://www.kmk-pad.org/aktuelles/termine.html
Was - Wann - Wo
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 9 von 29
Die Ausschreibungen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht, diese Dokumente sind unter folgender Webseite nachzulesen: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm
Gegenstand: EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT
Aufruf zur Interessenbekundung für die Mitgliedschaft in den wissenschaftlichen Gremien
der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italien) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildet im Bereich der Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit den Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU). In enger
Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und in offenem Austausch mit ihren Interessengruppen
stellt die EFSA unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Verfügung und informiert klar und ver-
ständlich über vorhandene und aufkommende Risiken.
Die Behörde hat ein Auswahlverfahren zur Aufstellung einer Reserveliste für folgende Personen
eröffnet:
WISSENSCHAFTLICHE SACHVERSTÄNDIGE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT IN ZWEI
WISSENSCHAFTLICHEN GREMIEN
„Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen
(ANS)“ und „Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in
Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
(CEF)“ Ref.: EFSA/E/2010/001 Dieser Aufruf richtet sich an Wissenschaftler, die für eine Mitgliedschaft im
wissenschaftlichen Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln
zugesetzte Nährstoffquellen oder im wissenschaftlichen Gremium für Materialien, die mit Lebensmit-
teln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit in Betracht gezogen werden möchten. Ziel des Aufrufs ist es, für
diese Aufgabe die besten Wissenschaftler Europas zu ermitteln.
Weitere Informationen zur EFSA entnehmen Sie bitte ihrer Gründungsverordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0178:20090807:DE:PDF
Die Rolle der Wissenschaftlichen Gremien und des Wissenschaftlichen Ausschusses der
EFSA Die Wissenschaftlichen Gremien sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Erstellung
der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde verantwortlich und stellen gegebenenfalls sonstige
Beratungsleistungen bereit.
Die Wissenschaftlichen Gremien setzen sich normalerweise aus 21 unabhängigen wissenschaftli-
chen Sachverständigen zusammen.
Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien werden für
eine Amtszeit von drei Jahren ernannt, die zweimal verlängert werden kann. Es wird erwartet, dass
Ausschreibungen
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 10 von 29
die Mitglieder an allen Sitzungen des Gremiums, bei denen Gutachten, Stellungnahmen oder Leitli-
niendokumente angenommen werden, teilnehmen und aktive Beiträge leisten. Der Wissenschaftli-
che Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien kommen je nach Arbeitsanfall voraussichtlich
zwischen sechs und zehn Mal jährlich zu einer zweitägigen Sitzung zusammen, die normalerweise
in Parma, Italien, stattfindet. Von den Mitgliedern der Gremien wird darüber hinaus erwartet, dass
sie, soweit erforderlich, an Arbeitsgruppen teilnehmen. Die Arbeitssprache der Sitzungen und der
meisten Dokumente ist Englisch. Die Bewerber sollten bedenken, dass die Sitzungen in der Regel
mit Vorbereitungsarbeiten verbunden sind.
Im Einklang mit ihren Finanzvorschriften trägt die EFSA die Reisekosten der Experten sowie eine
Tagegeld- und Übernachtungspauschale. Für jeden vollen Sitzungstag wird eine besondere Auf-
wandsentschädigung von 300 EUR gezahlt.
Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) Das ANS-Gremium befasst sich mit Fragen der sicheren Verwendung von:
• Lebensmittelzusatzstoffen (neue Zulassungsanträge sowie Neubewertung aller Lebensmittelzu-
satzstoffe, die vor dem 20.1.2009 zugelassen wurden);
• Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugesetzt werden (z. B. Vitamin- und Mineralienquellen),
und anderen Stoffen, die Lebensmitteln zu Ernährungszwecken zugesetzt werden, sowie
• anderen bewusst zugefügten Substanzen, u. a. Stoffe, die aus anderen als technischen Grün-
den zugefügt werden — z. B. solche mit funktionellen Eigenschaften —, ausgenommen Aroma-
stoffe und Enzyme.
Das Gremium ist überwiegend im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren tätig, und es führt Risi-
kobewertungen durch, um wissenschaftliche Gutachten und Beratung für Risikomanager anzubie-
ten. Zur Vorbereitung von Neuanträgen erarbeitet das Gremium außerdem wissenschaftliche Leitli-
nien für die Industrie.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des ANS-Gremiums auf der Website der EFSA. http://europa.eu/agencies/community_agencies/efsa/index_de.htm
Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe
und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) Das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe
und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung und erarbeitet
Stellungnahmen zur sicheren Verwendung von:
• Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen;
• Lebensmittelenzymen;
• Aromastoffen und
• Verarbeitungshilfsstoffen
sowie zu Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Lebensmittelverarbeitung.
Das Gremium bewertet chemische Stoffe und Verfahren für Zulassungszwecke. Außerdem bietet
das Gremium wissenschaftliche Beratung in dringenden Fällen, wenn in seinen Aufgabenbereich
fallende Stoffe in Lebensmitteln nachgewiesen werden.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 11 von 29
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des CEF-Gremiums auf der Website der EFSA. http://europa.eu/agencies/community_agencies/efsa/index_de.htm
Fundstelle: Abl. C 151 vom 10.06.10
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2010 Mitternacht (Orts-
zeit, MEZ + 1) einzureichen. Bei per Einschreiben eingereichten Bewerbungen gilt der Poststempel
als Nachweis.
Antragsunterlagen: Mehr Informationen über die Auswahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen
Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien finden Sie in dem Dokument „Decision of the
Executive Director concerning the selection of members of the Scientific Committee, Scientific Pa-
nels and external experts (Beschluss der Geschäftsführenden Direktorin über die Auswahl von Mit-
gliedern des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien sowie von ex-
ternen Experten)“. http://www.efsa.europa.eu/en/home/doc/selectionofexperts_decision_signed.pdf Weitere Informationen über die Wissenschaftlichen Gremien sind abrufbar unter: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_ScientificPanels.htm
Mehr Informationen über die Errichtung und Aufgabenstellung der Wissenschaftlichen Gremien und
ihrer Arbeitsgruppen finden Sie in dem Dokument „Decision of the Management Board concerning
the establishment and operations of the Scientific Committee, Scientific Panels and of their Working
Groups (Beschluss des Verwaltungsrates über die Errichtung und Aufgabenstellung des Wissen-
schaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen)“. http://www.efsa.europa.eu/en/keydocs/docs/paneloperation.pdf
Die Bewerber werden gebeten, im Bewerbungsformular die Reihenfolge der beiden Wissenschaftli-
chen Gremien anzugeben, denen sie vorzugsweise angehören wollen, wenn sie sich auf einen Mit-
gliedschaft im ANS- oder CEF-Gremium bewerben und/oder in die allgemeine Reserveliste der Wis-
senschaftlichen Gremien und des Wissenschaftlichen Ausschusses aufgenommen werden möchten.
Mehr Informationen über die Sachverständigendatenbank der EFSA finden Sie unter http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/efsa_locale-1178620753824_1178712806106.htm
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung zusammen mit ihrer Interessenerklärung elektro-
nisch über die Website der EFSA (http://www.efsa.europa.eu ) einzureichen.
Per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gegenstand: EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT
Aufruf zur Interessenbekundung für die Aufnahme in die Reserveliste der Wissenschaftlichen
Gremien und des Wissenschaftlichen Ausschusses der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italien) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bildet im Bereich
der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit den Grundpfeiler der Risikobewer-
tung der Europäischen Union (EU). In enger Zusammenarbeit mit nationalen
Behörden und in offenem Austausch mit ihren Interessengruppen stellt die
EFSA unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Verfügung und informiert klar und verständlich
über vorhandene und aufkommende Risiken.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 12 von 29
Die Behörde möchte dafür sorgen, dass bei den Mitgliedern der Wissenschaftlichen Gremien und
des Wissenschaftlichen Ausschusses durchgehend ein angemessenes Gleichgewicht der geografi-
schen Regionen, der Geschlechter und der benötigten Fachkenntnisse gewährleistet ist. Deshalb
hat die Behörde ein Auswahlverfahren zur Erweiterung einer Reserveliste für folgende Personen
eröffnet:
WISSENSCHAFTLICHE SACHVERSTÄNDIGE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT IN
WISSENSCHAFTLICHEN GREMIEN UND IM WISSENSCHAFTLICHEN AUSSCHUSS DER EFSA
mit nachgewiesenen Fachkenntnissen und herausragenden wissenschaftlichen Leistungen
in der wissenschaftlichen Risikobewertung und/oder der wissenschaftlichen Beratung im
Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
Ref.: EFSA/E/2010/002 Dieser Aufruf wendet sich an Wissenschaftler mit einem wissenschaftlichen Hintergrund in Gebieten
wie Humantoxikologie, Ökotoxikologie, Veterinärtoxikologie, Umweltwissenschaften, Chemie, Bio-
chemie, Lebensmitteltechnologie, Pharmakologie, Veterinärmedizin, Humanmedizin, Tierernährung,
Pharmazie, Biologie, Biowissenschaften, Agronomie/Agrarwissenschaft, Lebensmittelmikrobiologie,
Epidemiologie, Arbeitsmedizin/Toxikologie, Öffentliche Gesundheit und/oder in verwandten Berei-
chen der öffentlichen Gesundheit.
Weitere Informationen zur EFSA entnehmen Sie bitte ihrer Gründungsverordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2002R0178:20090807:DE:PDF
Die Rolle der Wissenschaftlichen Gremien und des Wissenschaftlichen Ausschusses der
EFSA Die Wissenschaftlichen Gremien sind in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für die Erstellung
der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde verantwortlich und stellen gegebenenfalls sonstige
Beratungsleistungen bereit. Die Wissenschaftlichen Gremien setzen sich normalerweise aus 21
unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen zusammen. Mitglieder des Wissenschaftlichen
Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien werden für eine Amtszeit von drei Jahren er-
nannt, die zweimal verlängert werden kann. Es wird erwartet, dass die Mitglieder an allen Sitzungen
des Gremiums, bei denen Gutachten, Stellungnahmen oder Leitliniendokumente angenommen wer-
den, teilnehmen und aktive Beiträge leisten. Der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissen-
schaftlichen Gremien kommen je nach Arbeitsanfall voraussichtlich zwischen sechs und zehn Mal
jährlich zu einer zweitägigen Sitzung zusammen, die normalerweise in Parma, Italien, stattfindet.
Von den Mitgliedern der Gremien wird darüber hinaus erwartet, dass sie, soweit erforderlich, an
Arbeitsgruppen teilnehmen. Die Arbeitssprache der Sitzungen und der meisten Dokumente ist Eng-
lisch. Die Bewerber sollten bedenken, dass die Sitzungen in der Regel mit Vorbereitungsarbeiten
verbunden sind.
Die Vorsitzenden jedes Wissenschaftlichen Gremiums sind zusammen mit sechs weiteren wissen-
schaftlichen Sachverständigen auch Mitglieder des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA.
Im Einklang mit ihren Finanzvorschriften trägt die EFSA die Reisekosten der Sachverständigen so-
wie eine Tagegeld- und Übernachtungspauschale. Für jeden vollen Sitzungstag wird eine besondere
Aufwandsentschädigung von 300 EUR gezahlt.
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EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 13 von 29
Die Wissenschaftlichen Gremien und der Wissenschaftliche Ausschuss führen Risikobewertungen
durch, um wissenschaftliche Gutachten und Beratung für Risikomanager anzubieten. Dadurch wer-
den europäische Politiken und Rechtsvorschriften auf eine solide Grundlage gestellt und Risikoma-
nager bei der Entscheidungsfindung unterstützt.
Gremium für Tiergesundheit und Tierschutz (AHAW) Das AHAW-Gremium bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu sämtlichen Aspekten von
Tierkrankheiten und des Tierschutzes. Seine Arbeit betrifft hauptsächlich Tiere, die zur Lebensmit-
telerzeugung genutzt werden, einschließlich Fische.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des AHAW-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) Das ANS-Gremium befasst sich mit Fragen der sicheren Verwendung von:
• Lebensmittelzusatzstoffen (neue Zulassungsanträge sowie Neubewertung aller Lebensmittelzu-
satzstoffe, die vor dem 20.1.2009 zugelassen wurden);
• Nährstoffquellen, die Lebensmitteln zugesetzt werden (z. B. Vitamin- und Mineralienquellen),
und anderen Stoffen, die Lebensmitteln zu Ernährungszwecken zugesetzt werden sowie
• anderen bewusst zugefügten Substanzen, u. a. Stoffe, die aus anderen als technischen Grün-
den zugefügt werden — z. B. solche mit funktionellen Eigenschaften —, ausgenommen Aroma-
stoffe und Enzyme.
Das Gremium ist überwiegend im Zusammenhang mit Zulassungsverfahren tätig. Zur Vorbereitung
von Neuanträgen erarbeitet das Gremium außerdem wissenschaftliche Leitlinien für die Industrie.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des ANS-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) Das Gremium für biologische Gefahren (BIOHAZ) bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu
biologischen Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit und durch Lebensmittel verur-
sachten Krankheiten. Dies umfasst:
• lebensmittelbedingte Zoonosen (bei Tieren auftretende und auf Menschen übertragbare Krank-
heiten);
• transmissible spongiforme Enzephalopathien (BSE/TSE);
• Lebensmittelmikrobiologie sowie
• Lebensmittelhygiene und damit zusammenhängende Fragen der Abfallwirtschaft.
Das Gremium ist die wichtigste treibende Kraft der EFSA bei der Arbeit zu BSE und TSE.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des BIOHAZ-Gremiums auf der Website der EFSA. http://europa.eu/agencies/community_agencies/efsa/index_de.htm
Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe
und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) Das Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe
und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF) bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung und erarbeitet
Stellungnahmen zur sicheren Verwendung von:
• Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen;
• Lebensmittelenzymen;
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• Aromastoffen und
• Verarbeitungshilfsstoffen
sowie zu Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der Lebensmittelverarbeitung.
Das Gremium bewertet chemische Stoffe und Verfahren für Zulassungszwecke. Außerdem bietet
das Gremium wissenschaftliche Beratung in dringenden Fällen, wenn in seinen Aufgabenbereich
fallende Stoffe in Lebensmitteln nachgewiesen werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des CEF-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM) Das CONTAM-Gremium bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung über Kontaminanten in der
Lebensmittelkette und unerwünschte Stoffe wie natürliche Giftstoffe, Mykotoxine und Rückstände
von nicht genehmigten Stoffen, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Gremiums fallen.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des CONTAM-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für Zusatzstoffe, Erzeugnisse und Substanzen in der Tierernährung (FEEDAP) Das FEEDAP-Gremium bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit und/oder
Wirksamkeit von in der Tierernährung verwendeten Zusatzstoffen, Erzeugnissen und Stoffen. Das
Gremium bewertet, wie sicher diese Stoffe und Erzeugnisse für die Zieltierart, den Anwender, den
Verbraucher von Erzeugnissen tierischen Ursprungs und für die Umwelt sind. Es untersucht zudem
die Wirksamkeit biologischer und chemischer Erzeugnisse/Stoffe, die für die absichtliche Verwen-
dung in Futtermitteln bestimmt sind.
Das Gremium leistet einen großen Teil seiner Arbeit im Rahmen spezifischer Zulassungsverfahren
für Stoffe, die vor ihrer Zulassung zur Verwendung in der EU von der EFSA bewertet werden müs-
sen. Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des FEEDAP-Gremiums auf der Website der
EFSA.
Gremium für gentechnisch veränderte Organismen (GMO) Das GMO-Gremium bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zur Sicherheit von:
• genetisch veränderten Organismen (GVO) wie beispielsweise Pflanzen, Tieren und Mikroorga-
nismen sowie
• genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln.
Das Gremium leistet einen großen Teil seiner Arbeit im Rahmen von Zulassungsanträgen, da alle
genetisch veränderten Lebensmittel und Futtermittel durch die EFSA bewertet werden müssen, be-
vor eine Zulassung durch die EU erfolgt.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des GVO-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) Das NDA-Gremium befasst sich mit diätetischen Erzeugnissen (Lebensmittel, die bestimmten ernäh-
rungsbezogenen Anforderungen spezifischer Bevölkerungsgruppen genügen müssen), Humaner-
nährung und Lebensmittelallergien. Es berät zudem bei damit zusammenhängenden Fragen, wie
beispielsweise neuartigen Lebensmitteln (Lebensmittel oder Lebensmittelinhaltsstoffe, die in der EU
vor dem 15. Mai 1997 nicht in beträchtlichem Ausmaß konsumiert wurden).
Die Arbeit des Gremiums basiert auf der Überprüfung wissenschaftlicher Informationen und Daten.
Diese dienen der Risikobewertung (beispielsweise in Bezug auf Lebensmittelallergien und neuartige
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 15 von 29
Lebensmittel) sowie der Erstellung wissenschaftlicher Gutachten bezüglich der Humanernährung
und des Nährwerts von Lebensmitteln, Lebensmittelinhaltsstoffen und -erzeugnissen. Zu den Tätig-
keiten des Gremiums zählt ferner die Erstellung von Gutachten darüber, ob die gesundheitlichen
Vorteile bzw. der Nährwert eines Lebensmittels wissenschaftlich belegt sind, sowie das Thema „Re-
ferenzwerte für die Nährstoffaufnahme der Bevölkerung“. Weitere Informationen zur Rolle der EFSA
im Hinblick auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden Sie unter „Nährwert- und ge-
sundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ bzw. im Abschnitt „Hauptthemen A-Z“ auf der
Website der EFSA.
Gremium für Pflanzengesundheit (PLH) Das PLH-Gremium bietet unabhängige wissenschaftliche Beratung zu Risiken durch Pflanzenschäd-
linge, die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder die Artenvielfalt in der EU schädigen können. Die
Risiken im Hinblick auf den Schutz und die Sicherheit für die Lebensmittelkette werden vom Gremi-
um überprüft und bewertet.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des PLH-Gremiums auf der Website der EFSA.
Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR) Das Gremium für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände (PPR-Gremium) bietet unabhängige
wissenschaftliche Beratung für die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln (allgemein als Pesti-
zide bezeichnet) und ihre Rückstände.
Das Gremium arbeitet eng mit der Arbeitsgruppe Peer Review der Risikobewertung von Pestiziden
(PRAPeR) zusammen. Diese ist zuständig für die Überprüfung der von den Mitgliedstaaten durchge-
führten Bewertungen von Wirkstoffen, die in neuen und existierenden Pflanzenschutzmitteln ver-
wendet werden. Bei allen Fragen, die im Rahmen dieses Verfahrens nicht gelöst werden können,
oder wenn Bedarf an weiteren wissenschaftlichen Leitlinien besteht, wie insbesondere in Bereichen
der Toxikologie, Ökotoxikologie, Verbleib und Verhalten von Pestiziden und Rückständen, wird das
PPR-Gremium um ein Gutachten gebeten. Eine weitere Aktivität ist die Aktualisierung der bereits
vorhandenen europäischen Leitlinien zur Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln und die Aus-
arbeitung derartiger Leitlinien in neuen Wissenschaftsbereichen.
Weitere Informationen zur Arbeit der EFSA im Bereich der Pestizide finden Sie im Abschnitt „Pesti-
zide“ bzw. im Abschnitt „Hauptthemen A-Z“ auf der Website der EFSA.
Wissenschaftlicher Ausschuss (SC) Der Wissenschaftliche Ausschuss setzt sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Wissenschaftli-
chen Gremien und sechs (6) weiteren wissenschaftlichen Sachverständigen zusammen.
Aufgabe des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA ist es, die EFSA bei interdisziplinären wis-
senschaftlichen Themen zu unterstützen und den Geschäftsführenden Direktor der EFSA strate-
gisch zu beraten. Er ist ferner für die allgemeine Koordinierung verantwortlich, um die Kohärenz der
von den Wissenschaftlichen Gremien erstellten wissenschaftlichen Gutachten zu gewährleisten. Der
Wissenschaftliche Ausschuss konzentriert sich auf die Entwicklung harmonisierter Verfahren für die
Risikobewertung in Bereichen, in denen noch keine EU-weiten Konzepte festgelegt wurden.
Weitere Einzelheiten finden Sie im Abschnitt des Wissenschaftlichen Ausschusses auf der Website
der EFSA.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 16 von 29
Mehr Informationen über die Sachverständigendatenbank der EFSA finden Sie unter: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/efsa_locale-1178620753824_1178712806106.htm
http://www.efsa.europa.eu/en/keydocs/docs/doiconflicts.pdf#
Fundstelle: Abl. C 151 vom 10.06.10
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungen sind bis spätestens 15. September 2010 Mitternacht (Orts-
zeit, MEZ +1) einzureichen. Bei per Einschreiben eingereichten Bewerbungen gilt der Poststempel
als Nachweis.
Antragsunterlagen: Mehr Informationen über die Auswahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen
Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien finden Sie in dem Dokument „Decision of the
Executive Director concerning the selection of members of the Scientific Committee, Scientific Pa-
nels and external experts (Beschluss der Geschäftsführenden Direktorin über die Auswahl von Mit-
gliedern des Wissenschaftlichen Ausschusses und der Wissenschaftlichen Gremien sowie von ex-
ternen Sachverständigen)“: http://www.efsa.europa.eu/en/keydocs/docs/expertselection.pdf
Weitere Informationen über die Wissenschaftlichen Gremien sind abrufbar unter: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_ScientificPanels.htm
Mehr Informationen über die Errichtung und Aufgabenstellung der Wissenschaftlichen Gremien und
ihrer Arbeitsgruppen finden Sie in dem Dokument „Decision of the Management Board concerning
the establishment and operations of the Scientific Committee, Scientific Panels and of their Working
Groups (Beschluss des Verwaltungsrates über die Errichtung und Aufgabenstellung des Wissen-
schaftlichen Ausschusses, der Wissenschaftlichen Gremien und ihrer Arbeitsgruppen)“.
http://www.efsa.europa.eu/en/keydocs/docs/paneloperation.pdf
Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung zusammen mit ihrer Interessenerklärung elektro-
nisch über die Website der EFSA (http://www.efsa.europa.eu ) einzureichen.
Per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION
Ausschreibung der Stelle des Präsidenten (m/w) des Gemeinschaftlichen Sortenamtes
(CPVO) (Besoldungsgruppe AD 14) KOM/2010/10274 Das Gemeinschaftliche Sortenamt (CPVO) wurde 1994 mit der
Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den
gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227 vom 1. September
1994, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr.
15/2008 vom 20. Dezember 2007 (ABl. L 8 vom 11. Januar 2008, S.
2), errichtet.
Als rechtlich, verwaltungstechnisch und finanziell autonome Einrichtung der Europäischen Union hat
das Amt die Aufgabe, das Sortenschutzsystem der EU zu verwalten. Dabei handelt es sich um eine
besondere Art von gewerblichen Schutzrechten für neue Pflanzensorten. Das Amt hat insbesondere
über Anträge auf Erteilung solcher Rechte zu entscheiden, die einheitlichen Schutz in der gesamten
Europäischen Union bieten.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 17 von 29
Das Amt hat seinen Sitz in Angers, Frankreich, und beschäftigt derzeit 46 Mitarbeiter. Der Jahres-
etat des Amtes beläuft sich auf rund 13 Mio. EUR und wird direkt aus den von ihm erhobenen Ge-
bühren finanziert.
Website: http://www.cpvo.europa.eu
Ausgeschrieben wird die Stelle des Präsidenten, der das Amt repräsentiert und leitet. Ihm obliegen
insbesondere folgende Aufgaben:
• Veranlassung sämtlicher Maßnahmen, einschließlich des Erlasses interner Verwaltungsvor-
schriften und der Veröffentlichung von Mitteilungen, die für den Betrieb des Amtes gemäß den
Bestimmungen, Vorschriften und Leitlinien der Europäischen Union erforderlich sind;
• Erstellung des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben des Amtes und Ausführung seines
Haushaltsplans;
• Ausübung der den Organen der Europäischen Union durch das Statut und die Beschäftigungs-
bedingungen für die sonstigen Bediensteten übertragenen Befugnisse gegenüber den Bediens-
teten des Amtes;
• Ausarbeitung von Entwürfen für Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2100/94, der Gebühren-
ordnung und anderer Durchführungsbestimmungen sowie jeglicher Vorschriften betreffend den
gemeinschaftlichen Sortenschutz und deren Vorlage beim Verwaltungsrat.
Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die Folgendes enthalten:
1. ein Begleitschreiben, UND 2. einen formlosen Lebenslauf. Der Lebenslauf ist nach Möglichkeit
unter Verwendung des Europass-Formats zu erstellen (http://europass.cedefop.europa.eu/htm/ ). Die Be-
werber werden ausdrücklich ersucht, einen kurzen Überblick über einschlägige Berufserfahrung und
Know-how zu geben und detaillierte Angaben zur Größe, der Zahl der Mitarbeiter, dem verwalteten
Etat und der Art der Abteilungen zu machen, die sie früher geleitet haben.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Weitere Unterlagen (z. B. beglaubigte Kopien der Abschlüsse bzw. Diplome, Zeugnisse, Referenzen
und Nachweise der Berufserfahrung) sind in einem späteren Stadium des Verfahrens auf Verlangen
einzureichen. Um das Auswahlverfahren zu vereinfachen, erfolgt der gesamte Schriftverkehr mit den
Bewerbern in englischer Sprache. Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren nur in englischer
und/oder französischer Sprache stattfindet.
Fundstelle: Abl. C 190 A vom 14.07.10
Bewerbungsfrist: Bewerbungen sind per E-Mail oder per Einschreiben bis zum 10. September
2010 (es gilt das Datum der E-Mail bzw. des Poststempels) einzureichen.
Die Bewerbungen sind vorzugsweise auf Englisch, Französisch oder Deutsch per E-Mail an folgen-
de Adresse zu senden: [email protected]
Bewerber, denen es nicht möglich ist, ihre Bewerbung per E-Mail einzureichen, können sie per Ein-
schreiben oder über einen Eilkurierdienst an folgende Anschrift senden:
DG SANCO.A.5 (F101-5/62)
Europäische Kommission
200 Rue de la Loi
1049 Brüssel BELGIEN
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 18 von 29
Die Bewerber werden gebeten, eine eventuelle Änderung ihrer Anschrift unverzüglich an die oben
genannte Adresse zu melden.
Antragsunterlagen: Weitere Auskünfte erteilt Herr Jacques GENNATAS, Berater des stellvertre-
tenden Generaldirektors, GD Gesundheit und Verbraucher, Telefon: +32 22959713, E-Mail: [email protected]
Gegenstand: RAT
OFFENE AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und technischen For-
schung (COST) COST führt Forscher und Experten aus
verschiedenen Ländern zusammen, die in
speziellen thematischen Bereichen tätig sind.
COST finanziert jedoch NICHT die
Forschungsmaßnahmen selbst, sondern unterstützt Vernetzungsmaßnahmen wie Tagungen, Konfe-
renzen, Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Öffentlichkeitsarbeit. Derzeit werden über 280
wissenschaftliche Netze (so genannte Aktionen) unterstützt.
COST erbittet Vorschläge für Aktionen, die zur wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftli-
chen, kulturellen oder gesellschaftlichen Entwicklung Europas beitragen sollen. Besonders willkom-
men sind Vorschläge, die als Wegbereiter für andere europäische Programme dienen und/oder von
Nachwuchswissenschaftlern kommen.
Die verstärkte Vernetzung europäischer Forscher ist eine entscheidende Voraussetzung für die
Schaffung des Europäischen Forschungsraums. COST schafft Anreize für den Aufbau ausgedehnter
neuer, innovativer, interdisziplinärer Forschungsnetze in Europa. Mit den von Forscherteams durch-
geführten COST-Aktionen sollen die Grundlagen für herausragende wissenschaftliche Leistungen in
Europa geschaffen werden.
COST ist in neun große Fachbereiche untergliedert (Biomedizin und Molekulare Biowissenschaften;
Chemie und Molekularwissenschaften und -technologien; Erdsystemwissenschaften und Umwelt-
management; Ernährung und Landwirtschaft; Wald, forstwirtschaftliche Erzeugnisse und forstliche
Dienstleistungen; Bürger, Gesellschaft, Kultur und Gesundheit; Informations- und Kommunikations-
technologien; Werkstoffe, Physikalische Wissenschaften und Nanowissenschaften; Verkehr und
Stadtentwicklung). Auf der Internetseite http://www.cost.eu wird erläutert, welches Themenspektrum die
einzelnen Fachbereiche abdecken sollen.
Die Antragsteller haben anzugeben, welchem Bereich ihr Vorschlag zuzuordnen ist. Allerdings sind
disziplinübergreifende Vorschläge, die sich nicht ohne weiteres einem einzigen Fachbereich zuord-
nen lassen, besonders willkommen; sie werden gesondert begutachtet.
Die Vorschläge sollten die Beteiligung von Forschern aus mindestens fünf COST-Ländern vorsehen.
Es kann mit einer finanziellen Unterstützung in der Größenordnung von 100 000 Euro pro Jahr in der
Regel für einen Zeitraum von vier Jahren gerechnet werden.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 19 von 29
Die Bewertung der Vorschläge erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist — unter Verwendung des unter
http://www.cost.eu/opencall verfügbaren Online-Formulars — ein vorläufiger Vorschlag (maximal 1 500
Worte/3 Seiten) mit einer Kurzdarstellung des Vorschlags und seiner vorgesehenen Effekte einzu-
reichen. Vorschläge, die den COST-Kriterien für die Zuschussfähigkeit nicht entsprechen (z. B.
wenn im Vorschlag die Finanzierung von Forschungsvorhaben beantragt wird), werden nicht be-
rücksichtigt. Zuschussfähige Vorschläge werden von den zuständigen Bereichsausschüssen an-
hand der unter http://www.cost.eu veröffentlichten Kriterien bewertet. Diejenigen Antragsteller, deren
vorläufige Vorschläge ausgewählt wurden, erhalten dann eine Aufforderung zur Einreichung eines
ausführlichen Vorschlags. Die ausführlichen Vorschläge werden von Gutachtern nach den unter
http://www.cost.eu/opencall aufgeführten Bewertungskriterien geprüft. Der Zuschlag wird in der Regel
binnen sechs Monaten nach dem Stichtag erteilt; die Aktionen sollten danach binnen drei Monaten
anlaufen.
Fundstelle: Abl. C 191 vom 15.07.10
Bewerbungsfrist: Der Stichtag für die Abgabe der vorläufigen Vorschläge ist der 24. September
2010, 17.00 Uhr Brüsseler Zeit. Ca. 80 Bewerber erhalten dann eine Aufforderung zur Einreichung
eines ausführlichen Vorschlags für die Endauswahl, aus der ca. 30 neue Aktionen hervorgehen wer-
den. Die Aufforderung zur Einreichung der ausführlichen Vorschläge erfolgt bis 12. November 2010;
diese müssen spätestens am 14. Januar 2011 vorgelegt werden; mit einer Entscheidung ist im Mai
2011 zu rechnen. Als nächster Abgabestichtag ist der 25. März 2011 vorgesehen.
Antragsunterlagen: Die Antragsteller können sich gegebenenfalls an ihren nationalen COST-
Koordinator wenden, um Auskünfte einzuholen oder sich beraten zu lassen — siehe unter http://www.cost.eu/cnc Die Vorschläge selbst sind online über die Webseite des COST-Büros einzureichen.
Die Koordinierungstätigkeit von COST wird aus dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und tech-
nologische Entwicklung finanziell unterstützt. Das von der Europäischen Wissenschaftsstiftung
(EWS) eingerichtete COST-Büro, das als Durchführungsbevollmächtigter von COST fungiert, stellt
die administrativen, wissenschaftlichen und technischen Sekretariatsdienste für COST, die COST-
Bereichsausschüsse und die COST-Aktionen bereit und verwaltet diese Dienste.
Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 für Finanzhilfe zur Deckung der Be-
triebskosten der europäischen Verbraucherorganisationen (Maßnahme 5 des Beschlusses Nr. 1926/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich Verbraucherpolitik (2007-2013))
(Text von Bedeutung für den EWR) Nach Maßgabe von Artikel 7 des Beschlusses Nr. 1926/2006/EG nahm die Europäische Kommissi-
on am 21. Dezember 2009 den jährlichen Arbeitsplan im Bereich Verbraucherpolitik 2010 an. Der
Arbeitsplan enthält weiterführende Informationen zu den Zielen, Prioritäten, der vorläufigen Mittel-
ausstattung und den Arten der Maßnahmen sowie die Zulässigkeitsregeln für die Beantragung einer
Finanzhilfe bei der Europäischen Union, im Rahmen des Programms im Bereich Verbraucherpolitik.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 20 von 29
Dieses Dokument ist auf der Website der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher unter
folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/eahc/consumers
Insbesondere zielt diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen darauf ab, Finanzhilfe zu
gewähren (in Form von Zuschüssen zu den Betriebskosten der europäischen Verbraucherorganisa-
tionen), und zwar durch den Abschluss von Rahmenverträgen über eine Partnerschaft mit einer
Laufzeit von vier Jahren (für die Haushaltsjahre 2012, 2013 und 2014), wodurch eine langfristige
Zusammenarbeit (Partnerschaften) zwischen der Agentur und ausgewählten Partnern geschaffen
wird.
Fundstelle: Abl. C 191 vom 15.07.10
Bewerbungsfrist: 27.09.10
Antragsunterlagen: Der vollständige Text der Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen und damit zusammenhängende
Dokumente sind auf der Website der Exekutivagentur für
Gesundheit und Verbraucher unter folgender Adresse einsehbar: http://ec.europa.eu/eahc/consumers/consumers_calls.html
Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Wettbewerb (COMP) - Ausschreibung der Stelle eines Chefökonomen/einer
Chefökonomin für Wettbewerbsangelegenheiten (Besoldungsgruppe AD 14) - Einstellung
eines Zeitbediensteten gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen für die
sonstigen Bediensteten - KOM/2010/10275 Die Generaldirektion Wettbewerb sucht einen Ersatz für den Chefökonomen für Wettbewerbsange-
legenheiten, dessen Stelle am 1. Januar 2011 frei wird.
Der Chefökonom/Die Chefökonomin ist für die Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Fusionskon-
trolle und der kartell-und beihilferechtlichen Vorschriften zuständig.
Die Stelle wird auf Direktorenebene (AD 14) besetzt. Der Vertrag ist auf drei Jahre befristet und nicht
verlängerbar.
Sie sind dem Generaldirektor direkt unterstellt. Ihre Hauptaufgaben sind:
• Beratung und Anleitung in methodischen Fragen ökonomischer und ökonometrischer Natur bei
der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts. Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören gegebenen-
falls auch die Ausarbeitung allgemeiner Politikinstrumente oder Analysetätigkeiten;
• allgemeine Beratung und Anleitung bereits im Anfangsstadium der Wettbewerbsverfahren;
• detaillierte Beratung und Anleitung in besonders bedeutenden und mit komplexen wirtschaftli-
chen Fragestellungen verbundenen Wettbewerbsfällen, insbesondere, wenn sie einer schwieri-
gen quantitativen Analyse bedürfen. In diesem Zusammenhang könnte auch die Abordnung ei-
nes Ihrer Mitarbeiter/einer Ihrer Mitarbeiterinnen zu dem Team, das mit der Bearbeitung dieses
Falls betraut ist, erforderlich sein.
Ihre Empfehlungen zu den einzelnen Wettbewerbsfällen werden sowohl dem für Wettbewerb zu-
ständigen Kommissionsmitglied als auch dem Kollegium der Kommissionsmitglieder übermittelt.
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 21 von 29
Sie verfügen über einen Mitarbeiterstab von rund 24 spezialisierten Ökonomen, der sich je zur Hälfte
aus Beamten und aus Bediensteten auf Zeit zusammensetzt. Der Chefökonom/Die Chefökonomin
und seine/ihre Mitarbeiter arbeiten bei Bedarf mit den anderen Bediensteten der Generaldirektion
zusammen, insbesondere mit denjenigen, die über wirtschaftliche Fachkenntnisse verfügen.
Der Chefökonom/Die Chefökonomin für Wettbewerbsangelegenheiten wird von der Europäi-
schen Kommission nach ihren üblichen Auswahl- und Einstellungsverfahren ausgewählt und ernannt
(siehe auch: Compilation Document on Senior Officials Policy). Während des Auswahlverfahrens
wird die Kommission von externen Beratern, darunter international anerkannten Fachleuten auf dem
Gebiet der Wirtschaftswissenschaften, unterstützt.
Die Einstellung erfolgt in Brüssel. Die Entscheidung über die Einstellung ist für Dezember 2010 vor-
gesehen.
Es wird erwartet, dass der ausgewählte Bewerber/die ausgewählte Bewerberin die Stelle danach so
bald wie möglich antritt.
Im Falle einer Bewerbung ist eine Registrierung per Internet unter folgender Adresse erforderlich: https://ec.europa.eu/dgs/human-resources/seniormanagementvacancies/
Folgen Sie den dortigen Anleitungen zu den einzelnen Verfahrensschritten.
Fundstelle: Abl. C191A vom 15.07.10
Bewerbungsfrist: Bewerbungsschluss ist der 15. September 2010. Online-Anmeldungen werden
nach 12.00 Uhr mittags, Brüsseler Ortszeit, nicht mehr angenommen.
Antragsunterlagen: Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie
sich bitte per E-Mail an: [email protected]
Gegenstand: EUROPÄISCHES PARLAMENT
Stellenausschreibung PE/124/S Das Europäische Parlament veranstaltet folgendes Auswahlverfahren:
— PE/124/S — Bedienstete(r) auf Zeit — Verwaltungsrat/Verwaltungsrätin für die parlamentarischen
Gremien (AD 10)
Für dieses Auswahlverfahren ist ein Bildungsniveau erforderlich, das einem abgeschlossenen Hoch-
schulstudium, bescheinigt durch ein Diplom, entspricht.
Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen
und nach Erlangung der oben angeführten Befähigungsnachweise mindestens zwölf Jahre Berufser-
fahrung, davon mindestens acht Jahre bei einer nationalen Verwaltungsstelle oder bei einem Organ
oder einer Einrichtung der Europäischen Union, erworben haben.
Fundstelle: Abl. C192 vom 16.07.10
Bewerbungsfrist: 27.08.10
Antragsunterlagen: Diese Stellenausschreibung wird nur in englischer, französischer und deut-
scher Sprache veröffentlicht. Der vollständige Text ist in diesen drei Sprachen dem Amtsblatt C 192
A zu entnehmen http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2010:192A:SOM:DE:HTML
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 22 von 29
Bonner Rechtsjournal Aufsatzwettbewerb (EAG)
Das Bonner Rechtsjournal ruft zum zweiten Mal Studentinnen und Studenten – unabhängig von ihrem Studiengang – auf, sich wissenschaftlich mit der Frage „Reformvertrag von Lissabon – mehr als ein Vertrag?“ auseinanderzusetzen. Der Aufsatz darf einen Umfang von 25.000 Zeichen nicht überschreiten. Er kann auf Deutsch oder auf Englisch verfasst sein. Die Gewinner erhalten Preisgelder in Höhe von 200 bis 500 Euro. Der beste Text wird auszugsweise in einer der kommenden Ausgaben des Bonner Rechtsjournals
veröffentlicht. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin. Abgabetermin ist der 31. August 2010. www.bonner-rechtsjournal.de/wettbewerbe/ Quelle: EU Nachrichten 26/10
BMBF Concours Laureaten gesucht (EAG)
Das Bundesministerium der Finanzen sucht für eine befristete Tätigkeit (1 Jahr) kurzfristig
zwei Laureatinnen/Laureaten für folgende Referate:
1. Referat "Europäische Finanz- und Wirtschaftspolitik" (E B 1):
• Koordinierung der Finanzpolitik in der EU/Eurozone
• Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU/Eurozone
• Wirtschaftslage- und -entwicklung sowie wirtschaftpolitische Ausrichtung in der EU/Eurozone
• Wirtschaftslage sowie Finanz- und Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten
Anforderung: Wirtschaftswissenschaftler/in
2. Referat "Europäische Wirtschafts- und Währungsunion; Europäische Zentralbank;
Koordinierung ECOFIN und Eurogruppe; Wirtschafts- und Finanzausschuss der EU"
(E B 2):
• Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) (außer Budgetrat) und Eurogruppe: Un-
terrichtung und Beratung in BT- und BR-Ausschüssen über diese EU-Gremien; Öffentlichkeits-
und Pressearbeit vor und nach den jeweiligen Sitzungen dieser EU-Gremien
• Bürgeranfragen
• Verfolgen des Standes der wissenschaftlichen Forschung zu den Aufgabenbereichen des Refe-
rats
Anforderung: Volljurist/in, Wirtschaftswissenschaftler/in, Politikwissenschaftler (mit europäischem
Hintergrund) o.ä.
Vorgesehen ist eine befristete Beschäftigung von einem Jahr. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis
zum 30.07.2010 unmittelbar an
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 23 von 29
Inge Almstedt
Bundesministerium der Finanzen
Referat Z A 2 (Personal)
Tel.: 030 18 682 - 1358 / Fax: 030 18 682 - 88 1358
E-mail: [email protected]
Frau Almstedt bzw. Ihr Vertreter stehen auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Quelle: Rundmail AA
Karriere in der EU Übersetzer gesucht (EAG)
Am 13. Juli startete das nächste Auswahlverfahren der EU-Kommission für Übersetzerinnen und Übersetzer (siehe WS 28/10). Gesucht werden Sprachexperten für Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Slowenisch. Es handelt sich um das erste EPSO- Auswahlverfahren für den Sprachendienst, das nach den neuen vereinfachten Regeln durchgeführt wird, die im März vorgestellt wurden. EPSO wird künftig jedes Jahr im Sommer Auswahlverfahren für den Sprachendienst organisieren. Die nachgefragten Sprachen sind je nach Einstellungsbedarf der Organe und Agenturen von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Anmeldeschluss ist der 12. August 2010. www.eu-careers.eu
Quelle: EU Nachrichten 26/10
Europäische Kommission Lorenzo-Natali –Preis (EAG)
Die EU-Kommission schreibt den Lorenzo-Natali-Preis 2010 für hervorragende journalistische Leistungen im Bereich der Entwicklungspolitik aus. Mit dem internationalen Preis werden seit 1992 hervorragende journalistische Leistungen zu den Themen Entwicklung, Demokratie und Menschenrechte ausgezeichnet. Beteiligen können sich Journalistinnen und Journalisten, die im Fernsehen oder im Radio, in einem Printmedium oder im Internet einen Beitrag zu dem Thema veröffentlicht haben. Interessierte können sich bis zum 31.August 2010 bewerben. Die Preisträger werden im Dezember im Rahmen einer Preisver-leihungszeremonie in Brüssel in Anwesenheit von EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs bekannt gegeben. 2009 haben über 1.000 Journalisten aus 130 Ländern teilgenommen. www.nataliprize2010.eu
Quelle: EU Nachrichten 26/10
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 24 von 29
"Aktenzeichen EU ungelöst" Europäisches Suchspiel in Brüssel (SL)
Haben Sie Interesse an einer spielerischen Suche durch das Europaviertel von Brüssel, einer Preis-frage, speziellen Angeboten für Kinder und einem Fotowettbewerb? Das Spiel „Aktenzeichen EU ungelöst“ rückt Brüssel als Hauptstadt der Europäischen Union von Juli bis November 2010 ins Rampenlicht. Hier lernen die Teilnehmer auf ungezwungene Weise die eu-ropäischen Institutionen und die Ergebnisse von deren Arbeit kennen, entdecken eine weniger be-kannte, doch schöne Seite von Brüssel und nehmen an einem schönen Tagesausflug teil. Bei „Aktenzeichen EU ungelöst“ wird nach dem Vermissten Eugène Van Ryckevelde gesucht. Die Website der Kampagne www.youcanbe.eu bietet alle erforderlichen Informationen – einschließlich Fahndungsmeldung und besorgten Aufrufen seiner Frau – um dieses Suchspiel in Brüssel durchzu-führen. In den Suchaufträgen finden die Teilnehmer zahlreiche Aspekte der europäischen Zusammenarbeit. Wer alle Aufträge des Suchspiels ausführt und den Aufenthaltsort von Eugène Van Ryckevelde ent-deckt, nimmt an einer Preisverlosung teil. Für Kinder, die ihre Eltern bei diesem Suchspiel begleiten, gibt es spezielle kindgerechte Fragen und Aufträge. Auch die Kinder können attraktive Preise gewinnen. Zum Schluss können die Teilnehmer auch ein originelles Gruppenfoto ihres Ausflugs auf der Website der Kampagne veröffentlichen. Die Einsender des originellsten (und „europäischsten“) Fotos erhalten einen Preis. Dieses Suchspiel läuft im Rahmen der Kampagne „be.eu“ von Ryckevelde VoG, mit der den Bürgern der große Einfluss von Europa auf unser Leben bewusst gemacht werden soll. Das Suchspiel ist für Jung und Alt konzipiert und findet von Juli bis November 2010 statt. Die Ge-winner werden Anfang Dezember bekannt gegeben. Die Teilnahme ist völlig kostenlos. Jeder ist herzlich willkommen und kann teilnehmen! „Gruppen“ können aus Erwachsenenorganisa-tionen, aber auch aus Schülergruppen, Familien, Vereinen, Kollegen- oder Freundeskreisen usw. bestehen! Organisiert durch: Ryckevelde vzw zum Spiel: http://www.eutrio.be/de/aktenzeichen-eu-ungeloest-europaeisches-suchspiel-bruessel
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 25 von 29
Der Vertretung liegen derzeit keine aktuellen Partnerschaftsgesuche für europäische Projekte vor.
Kontaktbörse
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 26 von 29
Tipp (I) Publikation - Von Au-Pair bis Workcamp (EAG)
Mit der Broschüre „Anna will raus von zu Haus“ gibt Eurodesk einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten von Auslandsaufenthalten für junge Menschen. Welche Möglichkeiten haben junge Europäer, wenn sie ein Jahr ins Ausland gehen wollen? Was bringt so ein Aufenthalt und wie wird er finanziert? Ergänzt wird die Broschüre durch „Liveberichte“ junger Leute, die erzählen, was sie im Ausland erlebt haben und nützliche Tipps und Adressen. www.ijab.de/downloads/download-
brosch%C3%BCren/anna_will_raus_Jan08.pdf
Quelle: EU Nachrichten 26/10
Tipp (II) Handbuch zur Entwicklung von Einführungsprogrammen für Junglehrer (SL)
Unlängst stellte die Europäische Kommission ein neues Handbuch vor mit dem Titel: „Entwicklung kohärenter und systemweiter Einführungsprogramme für Junglehrer: ein Handbuch für politische Entscheidungsträger“. Das Handbuch in deutscher Fassung kann abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/education/school-education/doc/handbook0410_de.pdf
Es ist das Ergebnis einer Redaktionsgruppe aus zwei Peer-Learning-Aktivitäten, die Bildungsexperten aus EU-Ländern gemeinsam mit der Europäischen Kommission aufbereitet und ausgewertet haben. Ziel ist es insgesamt, jungen Lehrerinnen und Lehrern europaweit optimale Startbedingungen und vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit zu bieten.
Weitere Handbücher sind zu den Themen IKT in der Bildung, Schlüsselkompetenzen und früher Schulabbruch in Arbeit.
Büro intern - TIPP
Eine Veröffentlichung der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union
EU-Wochenspiegel Nr. 29/10 22.07.2010 Seite 27 von 29
Ansprechpartner
Leiter des Büros Thomas Wobben (Wo) Grundsatzangelegenheiten der EU
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Stellvertretender Leiter Peter Schwägele (PS)
Presse ÖA,
Info-Gesellschaft, Medien
...33 E-Mail
Dr. Gábor Spuller (GS) Landwirtschaft, Umwelt
...12 E-Mail
Susanne Lüders (SL)
Bildung, Kultur, Forschung
...19 E-Mail
Christine Bormann (CBn) Finanzen, Landesentwicklung, Verkehr
...38 E-Mail
Elke Andrea Große (EAG)
Redaktion Wochenspiegel, Besucherbetreuung, Tourismus
...32
So erreichen Sie uns
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU Boulevard Saint Michel 80 B-1040 Brüssel Tel (Sekretariat) ++32.2.741.09.31 Fax ++32.2.741.09.39
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Thomas Rieke (TR) Wirtschaft, Arbeit
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Ermano Meichsner (EM)
Gesundheit, Soziales
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Christine Kuhn (CK) Gesundheit, Soziales
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André Lange (AL)
Justiz, Innen u. AdR
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Céline Liessem (CL)) Assistenz Leiter und Sekretariat
...31 E-Mail
Doris Bergner (DB)
Verwaltung
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NN Hospitation Ungarn
...23 E-Mail
Félix Coloma (FC)
Hospitation Valencia
...34
Praktikantin Daniela Kaczmarczyk (DK)
...14 E-Mail
Praktikant
Eric Heinecke (EH)
...21 E-Mail
Praktikant Christoph Sinnecker (CS)
...22 E-Mail
Praktikant
Johannes Thim (JT)
...22 E-Mail
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I m p r e s s u m Herausgeber: Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80 1040 Brüssel
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