ABTEILUNG 5 – UMWELT
Erörterungstermin
zum Antrag der Firma
Kevin und Karin Renz GbR, Nagold
auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung,
zur Behandlung und zum Umschlag von Abfällen
28. März 2018
Sitzungssaal des Rathauses Nagold, Nagold
Stenografisches Wortprotokoll
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Ort der Erörterung: Sitzungssaal des Rathauses Nagold,
Marktstraße 27-29, 72202 Nagold
Datum: 28. März 2018
Erörterung von: 10:01 bis 12:50 Uhr
Genehmigungsbehörde: Regierungspräsidium Karlsruhe,
Referat 54.2, Markgrafenstr. 46,
76133 Karlsruhe
Verhandlungsleiter: Technischer Direktor Markus Schüller
Antragstellerin: Kevin und Karin Renz GbR
Herrenberger Straße 54, 72202 Nagold
Protokollführung, Stenograf: Christoph Filla, Langenfeld im Rheinland
c/o Norbert Remke, Königswinter
E-Mail: [email protected]
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Tagesordnung
Seite
1 Begrüßung 5
2 Vorstellung 5
3 Ablauf Genehmigungsverfahren 6
4 Vorstellung des Projekts 6
Besprechung der Einwendungen
5 Baurecht 26
6 Immissionsschutz 9
6.1 Luft 9
6.2 Lärm 21
6.3 Geruch 23
6.4 Erschütterung 23
7 Wasser/Boden 24
8 Sonstiges 30
9 Schlusswort 30
Seite
Anlagen 33
Anlage 1: Vorstellung des Projektes 34
Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA 40
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
(Beginn: 10:01 Uhr)
1 Begrüßung
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich begrüße
Sie ganz herzlich hier zu dem Erörterungstermin zum
Vorhaben der Firma Kevin und Karin Renz GbR für die
Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung, zur
Behandlung und zum Umschlag von Abfällen in Nagold.
Ich möchte zunächst Sie als Einwender ganz herzlich
begrüßen. Die Gäste möchte ich ebenfalls begrüßen. Ein
Vertreter der Stadt Nagold ist nicht anwesend. Die Antrag-
stellerin ist auf der linken Seite durch Frau und Herrn
Renz vertreten. Von der Presse ist niemand da.
Ich möchte feststellen, dass dieser Termin öffentlich
und somit nicht nur für die Einwender bestimmt ist, son-
dern jedem Interessenten offensteht.
2 Vorstellung
Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich
zunächst einmal das Präsidium vorstellen. Ich beginne mit
meiner Person. Mein Name ist Markus Schüller. Ich leite
das Referat 54.2 Industrie/Kommunen mit dem Schwer-
punkt Kreislaufwirtschaft beim Regierungspräsidium Karls-
ruhe.
Zu meiner Linken sitzt Frau Dr. Kubala. Sie ist meine
Stellvertreterin, Juristin und begleitet das Verfahren somit
juristisch. Sie wird nachher auch einige wenige einleitende
Worte zum Verfahren sagen.
Daneben sitzt Frau Ünal. Sie ist ebenfalls Mitarbeiterin
in meinem Referat und hat das gesamte Verfahren orga-
nisatorisch begleitet.
Zu meiner Rechten sitzt Herr Mayer. Er ist technischer
Beamter in meinem Referat und wird die Entscheidung im
Wesentlichen vorbereiten.
Außerdem darf ich noch Herrn Filla vorstellen, der das
Protokoll erstellen wird. Herr Filla ist freiberuflicher Ver-
handlungsstenograf, also nicht bei uns beschäftigt und
somit neutral.
Das bringt mich zum nächsten wichtigen Punkt. Es
wird ein Wortprotokoll erstellt. Das ist zwar nicht unbedingt
erforderlich, aber in diesem Fall haben wir uns dazu ent-
schlossen. Das heißt, alle Beiträge werden zum Zweck
der Arbeitserleichterung für den Protokollführer, der alles
mitstenografiert, aufgezeichnet. Das dient lediglich dazu,
die Erstellung des Protokolls zu erleichtern. Die Aufnah-
men werden nach Erstellung des Protokolls gelöscht.
Damit komme ich auf den ersten organisatorischen
Punkt zu sprechen. Wenn Sie nachher etwas sagen oder
einen Einwand vortragen wollen, wovon ich ausgehe, bitte
ich Sie, am Anfang immer zu sagen, welchen Einwender
Sie vertreten, wenn Sie nicht der Einwender persönlich
sind, und Ihren Namen zu nennen. Wir haben dafür Mikro-
fone bereitgestellt. Sie müssen das Mikrofon an der linken
Taste anschalten und, wenn Sie Ihren Redebeitrag been-
det haben, wieder ausschalten. Das hat den einfachen
Grund, dass nicht mehr als vier Mikrofone gleichzeitig
angeschaltet sein können. Ich kann aber von hier vorne
auch alles wieder zurücksetzen. Deshalb gehe ich davon
aus, dass wir das hinbekommen werden.
Das Protokoll wird nach Fertigstellung im Internet ver-
öffentlicht. Wer eine Abschrift zugesandt haben möchte,
möge uns dies bitte mitteilen.
Wir haben eine Teilnehmerliste herumgehen lassen.
Ich möchte Sie bitten, sich dort einzutragen.
Nun möchte ich aber der Antragstellerin die Gelegen-
heit geben, sich selbst und die ihr zugehörigen Personen
kurz vorzustellen, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun
haben.
Karin Renz (Antragstellerin):
Mein Name ist Karin Renz. Ich bin die Inhaberin des An-
tragstellungsobjekts und möchte Ihnen jetzt gerne die
zuständigen Fachbereiche und auch meine Gutachter
vorstellen. Herr Barthelmeß vom Ingenieurbüro SUHM
und Frau Humpert-Zerulla von der DEKRA sind für Staub
zuständig. Herr Schanz ist Mitarbeiter im Architektenbüro
Großmann. Herr Rohrwild ist für den Brandschutz zustän-
dig. Herr Großmann ist mein Hausarchitekt. Herr Hettig ist
für den Lärm zuständig. Herr Sekinger ist vom Landrats-
amt Calw und ist für Wasser zuständig. Er gehört zwar
nicht zu meinem Bereich, aber ich stelle ihn trotzdem vor.
(Heiterkeit)
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank dafür, Frau Renz. – Möchte sich von den
Einwendern schon jetzt jemand persönlich vorstellen? Sie
können das aber auch gerne beim jeweiligen Vortrag Ihres
Einwandes tun. – Da ich keine Wortmeldungen sehe,
fahre ich mit ein paar organisatorischen Anmerkungen
fort.
Wir können jetzt noch nicht genau sagen, wie lange
dieser Termin dauern wird. Im Grunde nehmen wir uns die
Zeit, die wir dafür benötigen. Herr Hilland hat uns schon
gesagt, dass er um 12 Uhr gehen muss. Wir schauen mal,
wie wir das hinbekommen. Wir fangen jetzt einfach an und
schauen dann, wie weit wir kommen. Wir werden nach
Bedarf gegen Mittag eine Pause einlegen. Wenn absehbar
ist, dass wir dann nur noch eine halbe oder Dreiviertel-
stunde benötigen, um die Tagesordnung abzuarbeiten,
dann ziehen wir es ohne Pause durch.
Ich möchte mich bei der Firma Renz bedanken, die
freundlicherweise Getränke, Brezeln und Ostereier zur
Verfügung gestellt hat. Dafür von meiner Seite einen recht
herzlichen Dank.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Ich komme nun zur Tagesordnung. Wir haben einige
Einwendungen, die sich mit der gleichen Thematik befasst
haben, zusammengefasst und gegliedert. Sie sehen das
hier auf der Leinwand; man kann das auch herunterscrol-
len. Sie sehen hier beispielsweise TOP 5, Baurecht, und
den umfangreichen TOP 6, Immissionsschutz“ mit den vier
Unterpunkten, TOP 7, Wasser/Boden, TOP 8, Sonstiges,
und TOP 9, Schlusswort.
Sinn und Zweck dieses Erörterungstermins soll es
sein, Ihnen als Einwendern die Gelegenheit zu geben, Ihre
rechtzeitig schriftlich eingereichten Einwendungen auch
mündlich vorzutragen und mit der Antragstellerin zu disku-
tieren, gegebenenfalls komplexe Sachverhalte darzustel-
len oder möglicherweise auch Missverständnisse aufzu-
klären.
Für uns vom Regierungspräsidium ist es als Genehmi-
gungsbehörde eine Gelegenheit, uns über die vorliegen-
den Antragsunterlagen und die beigefügten Gutachten
hinaus noch einmal ein umfassendes Bild zu machen. Wir
haben auch die Gelegenheit genutzt – ich glaube, auch
Herr Mayer war auch schon draußen – und uns das Ge-
lände noch einmal angeschaut. Wir kennen also die Um-
gebung im Industriegebiet Wolfsberg.
Ich möchte betonen, dass wir bislang noch keine Ent-
scheidung getroffen haben. Eine Entscheidung werden wir
auch erst dann treffen, wenn alle Unterlagen vollständig
sind. Dabei werden wir natürlich auch die Ergebnisse des
heutigen Termins berücksichtigen. Auf die Einwendungen
müssen wir schließlich im Begründungsteil der Genehmi-
gung eingehen.
3 Ablauf Genehmigungsverfahren
Ich möchte nun meine Mitarbeiterin, Frau Dr. Kubala,
bitten, den bisherigen Verfahrensablauf in aller Kürze
darzustellen.
Dr. Birge Kubala (RP Karlsruhe):
Gerne. – Ich möchte Ihnen ein paar Daten zum bisherigen
Verfahrensablauf darlegen. Wir haben den Antrag der
Firma Renz am 2. August 2017 bekommen und haben
den Eingang am 3. August bestätigt. Sodann hat sich die
Anhörung der Träger öffentlicher Belange angeschlossen.
Diese haben wir auch am 03.08.2017 eingeleitet. Am
18.12.2017 konnten wir dann die Vollständigkeit der An-
tragsunterlagen bestätigen. Daraufhin haben wir die UVP-
Vorprüfung am 21.12.2017 veröffentlicht und die öffentli-
che Bekanntmachung des Vorhabens, die verpflichtend
ist, eingeleitet. Diese erfolgte am 29.12.2017 im „Staats-
anzeiger“ und parallel auf der Homepage der Stadt Nagold
sowie auf der Homepage des Regierungspräsidiums.
Die Offenlage begann dann am 19. Januar 2018 beim
Regierungspräsidium und bei der Stadt Nagold und ende-
te am 14. Februar 2018. Die Einwendungsfrist endete
dann einen Monat später am 14. März 2018. Wir haben
insgesamt elf Einwendungen erhalten. – Vielen Dank.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich glaube, der Beginn der Offenlage war nicht am 19.01.,
sondern am 15.01.
Dr. Birge Kubala (RP Karlsruhe):
Ja, das stimmt.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das nur zur Korrektur. – Vielen Dank.
4 Vorstellung des Projekts
Ich möchte der Antragstellerin in Vertretung von Frau
Renz gerne die Gelegenheit geben, ihr Projekt noch ein-
mal kurz darzustellen. Man darf durchaus davon ausge-
hen, dass die meisten, die hier sitzen, das Projekt kennen.
Wir haben das aber immer so gehandhabt, und ich finde,
es gehört zum guten Ton, das so fortzuführen. – Frau
Renz.
Karin Renz (Antragstellerin):
Ich möchte mich zunächst bedanken, dass Sie alle ge-
kommen sind, und kurz unseren Betrieb vorstellen.
Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in
Nagold. Wir führen überwiegend Rückbau- und Abbruch-
arbeiten aus. Unsere Umsatzsteigerungen betragen mo-
mentan jährlich ca. 20 %. Insgesamt haben wir zehn Mit-
arbeiter und feiern dieses Jahr unser 25-jähriges Firmen-
jubiläum.
Unser Sohn Kevin ist seit Jahren aktiv im Betrieb tätig
und wird den Betrieb in Zukunft weiterleiten. Wir sind sehr
überrascht über die vielen Einwendungen zu unserer
geplanten Anlage. Deshalb sind wir jetzt sehr froh, dass
unsere Fachleute die geplante Anlage heute erläutern und
Ihre Fragen beantworten können.
Diese Anlage ist nur in einem Industriegebiet zulässig
und mit Einhaltung der vorgeschriebenen Werte auch
genehmigungsfähig. In einem Industriegebiet dürfen mehr
Lärm und auch mehr Staub verursacht werden als zum
Beispiel in einem Gewerbegebiet. Da wir aber mit unseren
Nachbarn und teilweise auch guten Kunden im Guten
leben möchten, haben wir unsere Antragsplanung überar-
beitet. Wir werden die gesamte Baufläche asphaltieren
bzw. betonieren. Des Weiteren ist angedacht, eine ge-
schlossene Halle im Bereich, wo Bauschutt gebrochen
und Holz geschreddert wird, zu erstellen. Wir denken,
dass somit viele Ängste vor diesem Objekt aufgehoben
sind.
Auf den Tischen haben wir Ihnen Essen und Trinken
bereitgestellt. Sie dürfen sich gerne bedienen.
Danke, dass Sie mir zugehört haben. Ich hoffe auf ein
erfolgreiches und beruhigendes Gespräch.
Ich möchte nun an Herrn Barthelmeß weitergeben, der
das Objekt erläutern wird.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Zunächst auch von meiner Seite einen schönen guten
Morgen! Ich habe heute die Aufgabe, Ihnen das Projekt
kurz vorzustellen.
(Die Ausführungen des Redners werden
von einer Präsentation begleitet.)
Was die einzelnen Inhalte Staub und Lärm betrifft, haben
die Fachbereiche eine bessere Fachkompetenz. Ich
möchte Ihnen, wie gesagt, lediglich kurz das Projekt vor-
stellen und Sie darüber aufklären, was man vorhat. Dazu
habe ich ein paar Folien mitgebracht. Der erste Punkt
betrifft die Antragstellung, zweitens geht es um den Anla-
genstandort, drittens um den Antragsgegenstand. Zu
Letzterem möchte ich Ihnen abfallrechtlich noch einmal
die eine oder andere Zahl, aber auch die Tonnage aus der
genehmigungsbedürftigen Anlage darlegen.
Zunächst möchte ich auf den Zweck der Anlage zu
sprechen kommen. Frau Renz hat es gerade schon ge-
sagt. Das Unternehmen ist im Tätigkeitsfeld Erdbau, Ab-
bruch und Baggerarbeiten zu Hause. Das ist auch mit der
Grund dafür, warum wir hauptsächlich – das werden Sie
gleich im weiteren Schritt sehen – Bauschuttaufbereitung
und Altholzzerkleinerung in Angriff nehmen.
Das heißt, wir planen im Prinzip eine Anlage für die
Behandlung, Lagerung und den Umschlag von nicht ge-
fährlichen Abfällen, wie es die Abfallverzeichnis-
Verordnung hergibt, und gefährlichen Abfällen. Der Hin-
tergrund sind wirtschaftliche Gründe – das hatte Frau
Renz gerade schon erwähnt –, aber auch der, um Ab-
bruchvorhaben als Beispiel zu nennen, dass man die
anfallenden Ressourcen vielleicht konsequenter nutzen
könnte, vor allem in Hinblick auf gesetzliche Änderungen,
die vor der Haustür stehen oder teilweise bereits umge-
setzt sind.
Schwerpunkt der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten soll
das Brechen und Sieben von Bauschutt- und Betonabfäl-
len sein, die Zerkleinerung von Altholz sowie die Lage-
rung, Behandlung und der Umschlag weiterer nicht gefähr-
licher Abfälle und gefährlicher Abfälle, um sinnvolle
Transporteinheiten zusammenstellen zu können. Somit
kann man von Kleingebinden auf große Container umwäl-
zen und die Transporteinheiten sinnvoll nutzen.
Hier sehen Sie die immissionsschutzrechtliche Einstu-
fung nach der 4. BImSchV aufgeführt. Ich habe nicht die
komplette Ziffer dargelegt – ich wollte es einfach halten –,
werde es Ihnen aber gleich noch einmal erläutern.
Bei der Ziffer 8.11 geht es grundsätzlich um die Be-
handlung von Abfällen. Diese Anlage heißt im Genehmi-
gungsantrag der Firma Renz „Anlage zur Behandlung von
gefährlichen Abfällen“. Unter Ziffer 8.11.2 fallen die Anla-
gen zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen
Abfällen; so tituliert es die 4. BImSchV. Bei der Ziffer 8.12
geht es um die Lagerung von Abfällen. Unter 8.12.1 fällt
die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen
Abfällen. Ziffer 8.12.2 beinhaltet die Anlage zur zeitweili-
gen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, und Ziffer
8.12.3 ist die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen-
und Nichteisenschrotten. Unter Ziffer 8.15 wird der Um-
schlag behandelt bzw. das, was man tagtäglich umsetzen
möchte. Ziffer 8.15.1 ist die Anlage zum Umschlagen von
gefährlichen Abfällen, und Ziffer 8.15.3 ist die Anlage zum
Umschlagen von nicht gefährlichen Abfällen.
Ich möchte Ihnen auch die im Antrag geplante Tonna-
ge darlegen. Es ist geplant, täglich 300 t gefährliche Abfäl-
le gemäß Ziffer 8.11.1 zu behandeln. Dieselbe Menge gilt
für nicht gefährliche Abfälle. Des Weiteren ist geplant, pro
Tag 3.240 t nicht gefährliche Abfälle im Bereich Bau-
schuttrecycling – das ist ein wesentlicher Punkt – zu be-
handeln. Was die Lagerung von gefährlichen Abfällen
betrifft, ist geplant, 600 t zu lagern. Bei den nicht gefährli-
chen Abfällen sind es 20.385 t. Das geht mit der Aufberei-
tung des Bauschutts einher. In Abhängigkeit von der Dich-
te bringt dieser ein entsprechendes Gewicht mit sich.
Außerdem ist geplant, ca. 200 t Schrotte zu lagern. Für
den täglichen Umschlag nach Ziffer 8.15.1 sind 100 t pro
Tag geplant, und für die nicht gefährlichen Abfälle unter
Ziffer 8.15.3 sind 150 t pro Tag geplant.
Zum Anlagenstandort haben wir schon etwas gesagt.
Ich denke, die meisten wissen, worum es geht. Der
Standort befindet sich im Industriegebiet Wolfsberg, Ho-
her-Baum-Weg. In der Aufsicht ist der Standort mit einem
Pfeil markiert. Die Verkehrsanbindung erfolgt überregional
über die Bundesstraße B28 sowie regional über die Lan-
desstraße L361.
Zum Antragsgegenstand. Die Errichtung und Inbe-
triebnahme erfolgt in zwei zeitlich versetzten Bauabschnit-
ten. So haben wir es im Genehmigungsantrag auch be-
schrieben.
Warum hat die Firma Renz das gemacht? Im Bauab-
schnitt 1 werden der aktuelle Bedarf an Lager- und Ab-
stellflächen sowie weitere Einrichtungen gedeckt. Man hat
aufgrund der aktuellen Situation den Bedarf nach weiteren
Lager- und Aufbereitungsflächen. Zudem werden Res-
sourcen durch die Zentralisierung geschont. Das bedeutet,
man hat auf eigenen Baustellen im Wesentlichen die Mög-
lichkeit, das Material auf das eigene Gelände zu fahren,
dort aufzubereiten und dann der entsprechenden Verwer-
tung zuzuführen, je nachdem, wohin das Material trans-
portiert wird.
Bauabschnitt 2 wurde bereits im Antrag aufgenom-
men, soll aber eine Erweiterungsmöglichkeit sein. Wa-
rum? Ein Grund sind die steigenden Anforderungen an die
Ressourcenschonung und die Kreislaufwirtschaft. Gege-
benenfalls gibt es weitere Anforderungen/Klassifizierung
der mineralischen Abfälle. Das bedeutet, man benötigt
mehr Platz für die Klassifizierung unterschiedlicher Abfäl-
le. Ein weiterer Grund ist die Verbesserung der innerbe-
trieblichen Verkehrsführung. Wenn mehr Einzelbereiche
für die Lagerung von Material benötigt werden, braucht
man auch einfachere Möglichkeiten, um die Verkehrsfüh-
rung auf dem Gelände besser darstellen zu können. Sollte
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
es zu größeren Änderungen in der Gesetzgebung kom-
men, soll mit dem Bauabschnitt 2 auch eine Ressourcen-
schonung durch eine verbesserte Zusammenstellung von
Transporteinheiten einhergehen. Ergänzend ist noch da-
rauf hinzuweisen, dass man das Gelände mit einer 5 m
hohen Umfassungsmauer begrenzt hat und der Zugang
von Süden her über den Hoher-Baum-Weg geplant ist.
Im Folgenden möchte ich ganz kurz auf die Anlagen-
technik im Bauabschnitt 1 eingehen. In diesem Abschnitt
sollen die Lagerung und die Behandlung von gefährlichen
Abfällen und nicht gefährlichen Abfällen erfolgen. Des
Weiteren erfolgen dort die Bauschuttaufbereitung, die
Altholzaufbereitung sowie die manuelle Sortierung. Es
wird eine Pultdachhalle „West“ errichtet werden; so haben
wir das in den Antragsunterlagen genannt. Ein Container-
abstellplatz soll auch auf dem Bauabschnitt 1 vorgesehen
sein sowie eine Lkw-Waage, um den Stoffstrom zu erfas-
sen. Außerdem werden eine Waschplatte, eine Diesel-
tankstelle sowie ein Anschluss an den Ölabscheider er-
richtet. Schließlich sollen die Mitarbeiter in einem Büro-
häuschen Platz finden.
Bauabschnitt 2 ist etwas komprimierter. Dort sind die
Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen
sowie die Lagerung von gefährlichen Abfällen vorgesehen,
und zwar in der Pultdachhalle „Ost“. Auch hier soll die
Bauschuttaufbereitung erfolgen und ein Containerabstell-
platz eingerichtet werden.
Hier sind die Lagerbereiche bildhaft dargestellt. Sie
sehen hier die Pultdachhalle „West“ rot eingezeichnet. Die
Lagerung erfolgt im Prinzip unter einem Dach und witte-
rungsgeschützt in loser Schüttung. Der Lagerbereich 2 –
das ist der blaue Bereich – erfolgt in loser Schüttung.
Aktuell ist keine Überdachung geplant; Frau Renz hat das
bereits erwähnt. In Lagerbereich 3 erfolgt die Lagerung in
Containern. Hier unten zur Hofeinfahrt hin sollen die Con-
tainer auf der rechten Seite abgestellt werden.
Im Bauabschnitt 2 ist es genau das Gleiche. Hier
rechts die blaue Fläche ist in loser Schüttung und nicht
überdacht. Die Pultdachhalle „Ost“ ist eine überdachte
Fläche, im Prinzip auch in loser Schüttung und frei von
Wassereintragungen. Im unteren Bereich ist auch eine
Containerabstellfläche angedacht.
Jetzt komme ich nach den Lagerbereichen auf die Be-
handlungsbereiche zu sprechen. Diese sind hier schraf-
fiert. Hier sehen Sie einmal die Bauschuttaufbereitung im
Bauabschnitt 1 sowie im Bauabschnitt 2. Aufbereitet wird
das ganze Material physikalisch durch einen entsprechen-
den Brecher, der das Material zerkleinert und entspre-
chend der Körnungen siebt bzw. auswertet.
Die Altholzaufbereitung ist in dem braun hinterlegten
Feld dargestellt. Hier soll die Altholzaufbereitung auf be-
festigter Fläche erfolgen. Auch das erfolgt mit einem ent-
sprechenden Aggregatschredder, sprich durch physikali-
sche Aufarbeitung.
Der nächste Punkt ist die Beschreibung der Abfallarten
und die Frage, wie die systematisch zusammenkommen.
Dafür gibt es die Abfallverzeichnis-Verordnung. Im Antrag
kann man alle Abfälle, die beantragt werden, anhand der
Abfallschlüssel einsehen. Ich habe einmal die Gruppen
zusammengefasst. Es gibt zunächst gefährliche und nicht
gefährliche Abfälle. Unter die gefährlichen Abfälle fallen
kontaminierte Böden, Dämmmaterial und asbesthaltige
Baustoffe, Holzabfälle und elektrische und elektronische
Abfälle.
Hier geht es nicht darum, von Privatleuten oder Ge-
werben elektrische Geräte anzunehmen. Es handelt sich
vielmehr um Materialien, die aufgrund von eigenen Anla-
genabbrüchen anfallen, die wir dann dort zwischenlagern
wollen. Der Zweck ist, dass man sie nicht auf der Baustel-
le stehen lassen muss, sondern, um sinnvolle Transport-
einheiten bilden zu können, bei uns auf dem Hof abstellen
und dort entsprechend entsorgen kann. Zu den gefährli-
chen Abfällen gehören außerdem kohlenteerhaltige Bi-
tumengemische und Eisen- und Nichteisenabfälle.
Nicht gefährliche Abfälle sind Bau- und Abbruchabfäl-
le, Abfälle zur Verwertung, kohlenteerhaltige Bitumenge-
mische aus der Baustelle, Papier, Glas und Kunststoffe
und Dämmmaterial. Letzteres kennen Sie vielleicht nur als
gefährlichen Abfall in Form der gelben Dämmwolle. Es
gibt aber auch Styropor. Mittlerweile ist durch die POP-
Abfallverordnung klar geregelt, dass Styropor als nicht
gefährlicher Abfall eingestuft ist, deshalb müssen wir es
darunter führen. Es gibt aber klare Regelungen mit der
Nachweisverordnung, die man beachten muss, um den
Stoffstrom zu steuern. Es gibt, wie gesagt, auch nicht
gefährliches Dämmmaterial, das hier richtigerweise aufge-
führt wird.
Weitere nicht gefährliche Abfälle sind Holzabfälle und
sonstige Abfälle, zum Beispiel Altreifen und biologisch
abbaubare Abfälle. Mit biologisch abbaubaren Abfällen ist
nicht gemeint, dass wir Kompostierung oder Ähnliches
betreiben möchten. Es geht hier lediglich um die Möglich-
keit, dass wir auch Grünschnitt annehmen können oder
auch verholztes Material, das über den Schredder geführt
werden soll. Rasenschnitt wird nicht lose gelagert, son-
dern im geschlossenen Container, sodass im Prinzip keine
Gerüche entstehen können. Weitere nicht gefährliche
Abfälle sind Eisen- und Nichteisenabfälle.
Im Folgenden möchte ich kurz auf die Behandlung
eingehen. Die Altholzaufbereitung ist geplant. Dabei han-
delt es sich um Altholzabfälle der Kategorie A I bis A IV.
Des Weiteren erfolgt die Bauschuttaufbereitung von Bau-
und Abbruchabfällen; so ist die Gruppe im Genehmi-
gungsantrag benannt. Überwiegend sind es natürlich die
mineralischen Abfälle. Schlussendlich sollen Abfälle zur
Verwertung sowie Eisen- und Nichteisenabfälle der manu-
ellen Sortierung zugeführt werden. Hintergrund der Frakti-
onierung ist, wie gesagt, die weitere Verwertung. Außer-
dem geht es darum, die Vorschriften der Gewerbeabfall-
verordnung umsetzen zu können.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Ich komme nun zur Betrachtung der Emissionen. Wie
haben wir uns mit dem Regierungspräsidium und den
entsprechenden Gutachtern abgestimmt? Ich möchte zum
Schluss einen kurzen Überblick geben, welche Prognosen
und Bewertungen durchgeführt wurden. Wir haben eine
Staubimmissionsprognose durchgeführt, eine Beurteilung
der Geräuschimmissionen, einen Brandschutznachweis
sowie ein Brandschutzkonzept erstellt. Zudem liegt eine
gutachterliche Stellungnahme gemäß AwSV vor. – Das
wäre es von meiner Seite aus.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank. – Die Antragstellerin ist mit ihrem Kurzvor-
trag fertig.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Wäre es vielleicht möglich, konkrete Fragen zu stellen zu
den Auswirkungen, oder wie ist das gedacht? Das geht
auch später. Das ist mir egal. Ich würde es für sinnvoll
halten, dass, wenn etwas vorgetragen wurde, man kurz
nachfragen kann. Dann ist dieser Punkt abgehakt. Aber
Sie entscheiden das.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Normalerweise ist es so gedacht, dass Sie unter den Ein-
zelpunkten jeweils drankommen, es sei denn, Sie haben
ein verfahrensmäßiges Anliegen, das dort nicht hier aufge-
führt ist.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Nein. Sie entscheiden, wie es gemacht wird. Das ist klar.
Es war nur die Anregung, dass, wenn ein Gutachter sich
äußert, man dann konkret nachfragt. Dann ist der Punkt
abgehakt. Oder Sie sagen, später. Das entscheiden Sie.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir sind noch gar nicht im Fluss.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Nein, es geht jetzt um die Vorstellung des Vorhabens.
Dazu gibt es schon eine Frage.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Die können Sie nachher loswerden.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gut, dann machen wir es so.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Die Frage können Sie auf jeden Fall stellen. Das sichere
ich Ihnen zu.
Der nächste Punkt wäre TOP 5, Baurecht. Wir haben
den aktuellen Stand der Bebauungspläne bekommen. Das
Vorhaben, so wie es jetzt geplant ist, ist nach den Bebau-
ungsplänen zulässig. Ich würde diesen Punkt aber gerne
weiter nach hinten stellen, weil der Kollege des Bauamts
der Stadt Nagold, Herr Schwalbe, erst gegen Mittag hier
sein kann. Sind Sie damit einverstanden? – Dann kom-
men wir direkt zum Immissionsschutz. Das ist auch aus
unserer Sicht – wir haben Ihre Einwendungen gelesen –
der wichtigste Punkt. – Ich sehe keinen Widerspruch.
6 Immissionsschutz
Wir kommen damit zum Immissionsschutz und hier
zuerst zu:
6.1 Luft
Herr Dr. Hilland, vielleicht möchten Sie direkt mit Ihren
Fragen beginnen.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Vielen Dank, dass die Möglichkeit besteht. – Ich habe eine
Frage an den Gutachter Herrn Barthelmeß. Habe ich die
Unterlagen richtig verstanden – bitte berichtigen Sie mich,
wenn es nicht so ist –, dass mineralische Abfälle auch auf
nicht befestigten Flächen gelagert werden, obgleich zum
Zeitpunkt der Anlieferung noch offen ist, worum es geht?
Ist das richtig, oder habe ich das falsch gelesen?
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Zuerst möchte ich klarstellen, dass ich kein Gutachter bin.
Ich habe verfahrensrechtlich nicht das Know-how, wie ich
vorher schon sagte. Dafür sitzen zu meiner Linken die
Fachleute, die sich damit auskennen.
Frau Renz hat gerade schon betont, dass jetzt geplant
ist, die gesamte Hoffläche zu betonieren bzw. zu asphal-
tieren, sodass im Prinzip ein geregelter Abfluss erfolgt.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gut, dann ist diese Frage schon beantwortet. – Es stellt
sich jedoch noch eine zweite Frage für mich. Wenn ich es
recht sehe, sollen auch Materialien der Belastungsklasse
Z 2 angeliefert, gelagert bzw. behandelt werden. Wir be-
finden uns aber in einem Wasserschutzgebiet, oder ist das
verkehrt?
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Wir sind im Wasserschutzgebiet. Das ist schon richtig.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Ja, und da ist es nach meiner Kenntnis nicht zulässig, Z 2
zu lagern. Das hat natürlich dann das Regierungspräsidi-
um zu entscheiden. Dann habe ich es also richtig verstan-
den, dass Sie bis Z 2 lagern wollen und es damit begrün-
den, dass es unverhältnismäßig sei, wenn man da mehr
tun müsste oder weniger Intensität des Materials hätte.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Dr. Hilland, den Sachverhalt Wasser würde ich gerne
unter TOP 7 behandeln.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gerne.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Der Sachverhalt ist für uns im Prinzip geklärt. Aber wir
werden das nachher unter TOP 7 entsprechend darstel-
len.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gut. Das heißt, diese Frage wollen Sie nachher behan-
deln.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja. Wasserschutzgebiete werden wir nachher behandeln.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gut, alles klar. – Das war es zunächst. Bis dahin.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gut. – Wollen Sie direkt mit Ihren Einwendungen zum
Staub fortfahren?
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Ich beziehe mich zunächst auf die schriftlichen Einwen-
dungen vom 13.03.2018, die sehr ausführlich waren, und
mache sie zum Inhalt des heutigen Vortrages. Dort, wo die
Punkte drankommen, brauchen wir generell nicht mehr
lange zu diskutieren. Ansonsten wird darauf verwiesen.
Das wäre es. Was die Einzelpunkte betrifft, so würde ich
zu dem einen oder anderen etwas sagen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gut. – Es sind weitere Einwender anwesend, die zum
Thema „Luft“ bzw. „Staub“ Einwendungen erhoben haben.
Möchte jemand von Ihnen das noch einmal konkretisie-
ren?
RA Olaf König (Einwender):
Mein Name ist Olaf König. Wir vertreten heute hier die
voestalpine Automotive Components Nagold GmbH & Co.
KG. Wir sind ein Automobilzulieferer, kommen eigentlich
aus der klassischen Stanzfertigung von Automobilteilen,
haben jetzt den Wandel hin zur Elektromobilität vollzogen
und kleben als unmittelbarer Nachbar Teile für Elektrobat-
terien zusammen, die sehr staubempfindlich sind. Wir
sehen diese Produktion in Gänze gefährdet.
Wir haben gerade schon gehört, dass es Schotterflä-
chen gibt, wo eine lose Schüttung erfolgt. Diese lose
Schüttung hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Teilequalität, weil sich der Staub auf unseren Teilen sam-
meln wird. Unabhängig davon, ob Ihre Fläche jetzt noch
asphaltiert wird oder nicht, wären unsere 110 Arbeitsplät-
ze dem Standort unmittelbar gefährdet.
Die bisherigen Gutachten – das wäre jetzt auch meine
Frage – basieren alle noch darauf, dass Ihr Boden nicht
asphaltiert wird. Nach den bisherigen Gutachten, die ich
kenne, liegen wir jedoch südwestlich von der begehrten
Baufläche und bekommen somit auch die meisten Immis-
sionen ab, nämlich 30,9 Partikel. 61,8 % aller Luftimmissi-
onen landen direkt auf unserer Fertigung. Das ist be-
triebsgefährdend. Das sage ich an dieser Stelle ganz
deutlich. Daher muss man sich im laufenden Verfahren
anschauen, welche Auflagen angebracht wären. Nach
unserem Dafürhalten besteht durch die Betonbau- und
Abbruchabfälle sowie die asbesthaltigen Abfälle das Prob-
lem, dass wir den Elektrobatterieprozess komplett canceln
können.
Nichtsdestotrotz sind wir auf eine gute Nachbarschaft
bedacht. Aber an der Stelle ist es leider in der Automobil-
industrie derart, dass unsere Kunden, die großen OEMs
der Automobilwelt, natürlich keine Qualitätsmängel und
somit keine Verschmutzung der Teile dulden. Wir haben
dazu entsprechend schriftlich ausgeführt. Ich wollte nur
noch einmal die Position der voestalpine Automotive
Components Nagold GmbH & Co. KG bekräftigen.
Mich begleiten übrigens noch Herr Buß und Herr
Lanksweirt, falls es zum technischen Prozess Fragen gibt.
Herr Lanksweirt könnte zum Verfahren „compacore“ auch
noch technische Details ausführen. Wir haben dem Regie-
rungspräsidium aber auch schon eine Präsentation per
Video zugeleitet. Darin wird erklärt, was dieser Klebepro-
zess ist und was in die Autobatterie und den Elektromotor
kommt.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank dafür. – Ich würde vorschlagen, dass wir uns
jetzt noch die anderen Einwendungen zum Thema „Staub“
anhören. Nachdem diese gesammelt vorgetragen worden
sind, werde ich das Wort an die Sachverständige überge-
ben, die das Gutachten erstellt hat. Dann kann man ins
Detail gehen und schauen, welche Annahmen darin ent-
halten sind.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Wir hatten beim Staub – Sie hatten darauf hingewiesen –
noch vorgetragen, dass wir keine staubmindernden tech-
nischen Einrichtungen sehen, sondern nur die Hilfskon-
struktion, unter Zugabe einer wasserbetriebenen Staub-
bindemaschine etwas entgegenzuwirken.
Wir meinen, dass bei den stationären Anlagen eine
stationäre Entstaubungsanlage vorzuziehen ist und dem
Stand der Technik entspricht, und haben darauf hingewie-
sen, dass beim Abwurf des fertigen Recyclingbaustoffes
die Maschinen zum Einsatz kommen und dass die ent-
sprechenden stationären Anlagen zusätzlich – das ist
noch ein Punkt – lärmmindernd ausgerüstet werden. Das
sehe ich bisher noch nicht. Oder ich habe etwas überse-
hen. Dann sagen Sie es bitte.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich sammele zunächst die anderen Einwendungen, und
dann gehen wir auf die Gutachter ein.
Wir haben noch andere Einwendungen bekommen,
zum Beispiel die von der Berner Kunststofftechnik GmbH.
Mir ist es egal, in welcher Reihenfolge Sie das jetzt vortra-
gen. – Bitte schön.
Seite 11
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
RA Christian Heieck (Einwender):
Rechtsanwalt Heieck, ich melde mich für die Firma Berner
Kunststofftechnik GmbH.
Ich habe die Einwendungen für die Firma Berner
Kunststofftechnik GmbH mit Schreiben vom 14.03.2018
dem Regierungspräsidium Karlsruhe zugeleitet. Die Firma
Berner Kunststofftechnik GmbH ist ein zertifiziertes Unter-
nehmen, welches in der Lebensmittelverpackungsindustrie
tätig ist und deswegen besonders hohe Anforderungen
erfüllen muss, insbesondere den sogenannten BRC-
Standard, der dem Standard der Lebensmittelindustrie
entspricht. Das heißt, die Staubfreiheit der Verpackungen
muss lebensmitteltechnischen Anforderungen entspre-
chen, und das scheint in der jetzigen Situation in techni-
scher Hinsicht ausgeschlossen zu sein.
Die Firma arbeitet in Reinraumtechnik. Das heißt, die
Luft wird durch große Anlagen angesaugt, die sich auf
dem Grundstücksteil befinden, der dem beabsichtigten
Firmengelände der Firma Renz zugewandt ist, und die
Ansaugung der Luft, die sowohl zur Kühlung als auch zur
Belüftung als auch zur Heizung herangezogen wird, erfolgt
direkt dort. Das heißt, die anfallenden Stäube werden
ebenfalls mit angesaugt, und dadurch wird die Betriebs-
führung in Gänze gefährdet.
Bisher sind auch, wie Herr Kollege Dr. Hilland schon
sagte, keine staubmindernden Anlagen geplant. Ob diese
genügen würden, wäre die Frage, die dann im techni-
schen Prozess durch die Gutachter geklärt werden müss-
te. Wir sind der Meinung, dass die Anlage an diesem
Standort aufgrund der Umgebungsnutzung insgesamt
ungeeignet ist, und zwar in dem Maße ungeeignet, dass
es auch nicht ausreicht, durch entsprechende staubmin-
dernde Maßnahmen in technischer Hinsicht zu einem
anderen Ergebnis zu kommen.
Zudem sind im Bereich der Lebensmittelindustrie Min-
destabstände geboten. Der International Food Standard
sieht einen Abstand von 1.000 m zu anderen emittieren-
den Anlagen vor. Dieser Standard kann natürlich bei die-
sem Abstand in keiner Weise eingehalten werden. Selbst
wenn man zu dem Ergebnis käme, dass ein geringerer
Abstand ausreichen würde, wäre es sicherlich nicht der,
den wir hier vorfinden. Deswegen bin ich insgesamt der
Meinung, dass die Anlage aus staubtechnischen Gründen
an einem verfehlten Standort ausgeführt werden soll.
Im Übrigen beziehe ich mich auf mein Schreiben vom
14.03. – Danke schön.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank. Wir werden nachher auf die Staubminde-
rungsmaßnahmen und das entsprechende Gutachten
eingehen.
Ich habe eine Frage zu diesem IFS, dem International
Food Standard. Sie haben einen Abstand von 1.000 m
angeführt. Wir hätten gerne die entsprechende Fundstelle
dazu. Wir haben sie auf die Schnelle nicht gefunden.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich werde sie Ihnen vorlegen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja. Das wäre sehr nett. – Gibt es weitere Einwände zum
Thema „Luft/Staub“?
Willy Kohler (Einwender):
Mein Name ist Willy Kohler. Ich bin der Geschäftsführer
der RENZ GmbH Containerdienst & Entsorgung. Ich habe
das Unternehmen vor knapp elf Jahren gekauft und muss-
te den Namen Renz übernehmen. Für mich wäre es im
Nachhinein betrachtet besser gewesen, den Namen Renz
nicht übernehmen zu müssen, weil die Firma Kevin und
Karin Renz eine Betreibergesellschaft mit der Renz GmbH
gegründet hat. Verwechselungen gibt es daher bei uns am
laufenden Band. Zudem machen sie jetzt auch Container-
dienst, nicht nur den Abbruch, und haben auch eine
Website, auf der sie diesen Containerdienst anbieten.
Zum Stichwort „direkter Nachbar“. Ich finde an dem
Verfahren ganz schlecht, dass es nicht öffentlich gemacht
wird. Das habe ich auch bei meinem Einwand deutlich
gemacht. Muss das nicht einmal im Internet und einmal in
der Tageszeitung veröffentlicht werden? In der Tageszei-
tung hat hier niemand etwas gelesen. Das gilt jedenfalls
für den „SchwaBo“. Ist das nicht gesetzlich vorgeschrie-
ben? Das habe ich jedenfalls irgendwo einmal herausge-
lesen. Ob das tatsächlich stimmt, weiß ich nicht. Das ist
die Frage.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das können wir unter TOP 8 beantworten. Das passt nicht
zum Punkt „Luft“.
Willy Kohler (Einwender):
Okay, wenn ich es beantwortet bekomme, dann passt es.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir können Ihnen das – –
Willy Kohler (Einwender):
Ich möchte noch etwas zu der namensgleichen Firma
sagen. So schlecht kann ich mich gar nicht hochgearbeitet
haben, dass man den Namen jetzt so übernimmt. Die
heißen zwar Renz, wollen sich aber direkt hinter mir an-
siedeln. Wir sind jetzt mit dem Namen Renz an unserem
Standort bekannt. Wenn jetzt irgendetwas Negatives pas-
siert – Stichwort „Staubimmissionen“ –, dann wird direkt
meine Firma damit in Verbindung gebracht. Fragen Sie
zum Beispiel einmal Herrn Großmann, den OB – ich habe
ihn auch schon selber gefragt –, ob seit dem 01.07.2007
von unserer Seite irgendwas Negatives rüberkam. Da-
raufhin hat er zu mir gesagt: Nein, Herr Kohler, gar nichts.
Bis jetzt machen Sie alles sauber.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Renz, das ist jetzt nicht – –
Seite 12
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Willy Kohler (Einwender):
Nein, Kohler.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Entschuldigung.
Willy Kohler (Einwender):
Das ist das Nächste. Macht ja nichts.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Entschuldigung.
Willy Kohler (Einwender):
Macht ja nichts.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, das geht ein bisschen von unserer strukturier-
ten Tagesordnung weg.
Willy Kohler (Einwender):
Ich möchte das bloß einmal klarstellen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Die Frage ist, ob die Namensverwechselung überhaupt
genehmigungsrelevant ist oder nicht.
Willy Kohler (Einwender):
Ich habe mich ja zum Staub gemeldet. Deshalb muss ich
den Leuten auch klarmachen – –
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, aber das Thema „Öffentlichkeitsbeteiligung“ würde ich
gerne nach hinten verschieben. Dazu können wir gerne
etwas sagen. Sie werden auch anwaltlich vertreten – –
Willy Kohler (Einwender):
Ich habe aber auch privat Widerspruch eingelegt, für mei-
ne Lebensgefährtin und für mich.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, aber wir müssen das ein bisschen strukturieren.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, das schon.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ihre schriftliche Einwendung liegt uns ja vor. Die müssen
wir sowieso berücksichtigen. Wenn jetzt schon Punkte
zum Staub vorgetragen wurden, wird es nicht besser,
wenn wir die wiederholen. Wir wollen heute schließlich alle
Punkte abarbeiten.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, das ist schon okay.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich will damit sagen, dass der Einwand nicht bedeutender
wird, wenn man ihn dreimal vorträgt. Ihr Einwand ist bei
uns angekommen, und wir möchten der Antragstellerin
hier die Möglichkeit geben, mit ihren Gutachtern die Ein-
wände zu behandeln. Das nur zum Kontext, damit wir
heute möglichst effektiv vorgehen.
Willy Kohler (Einwender):
Noch einmal zum Staub. Die diffusen Staubquellen zum
Beispiel werden durch eine Aufbereitung in der Halle,
wenn die Haufwerke draußen lagern, auch nicht besser.
Die sind genauso vorhanden. Die Geschichte kennen wir
ja.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Dazu wird die Gutachterin nachher sicherlich etwas sa-
gen.
Willy Kohler (Einwender):
Ja.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gibt es noch weitere Einwendungen zum Staub?
Michael Stopper (Einwender):
Mein Name ist Michael Stopper. Ich vertrete die Firma
Dietrich Aldinger GmbH. Unser Chef hat mich heute Mor-
gen, vor zwei Stunden, informiert. Ich bin deshalb ein
bisschen unvorbereitet. Er ist leider im Krankenhaus. Ich
habe mir das alles relativ kurzfristig durchgelesen.
Die Firma Aldinger betreibt 15 Laseranlagen und
braucht daher relativ staubfreie Luft. In der Vergangenheit
hatten wir bereits oft Probleme mit dem Nachbarn, wenn
dieser irgendwelches Zeug verbrannt hat oder wenn ein
Güllewagen vorbeigefahren ist. Man hat solche Dinge
dann zwar mit Filteranlagen behoben, aber wir sehen
trotzdem Probleme, dass uns diese Anlage stillgelegt wird.
Das ist unser Hauptanliegen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja.
Michael Stopper (Einwender):
Die ganze Produktion beruht auf dieser Anlage. Die Luft
muss sehr sauber sein.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja.
Michael Stopper (Einwender):
Ähnlich wie die Firma Berner saugen wir von dieser Seite
her die Luft an.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist angekommen.
RAin Sandra Klumpp (Einwender):
Mein Name ist Klumpp. Ich bin die Rechtsanwältin von
Frau Sigrid Rauser, deren Wohnhaus in nördlicher Rich-
tung des Vorhabens steht.
Seite 13
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Bezüglich des Staubs haben wir bereits vorgetragen,
dass das Wohnen in dieser unmittelbaren Umgebung
aufgrund des Staubs für meine Mandantin unmöglich wird.
Wir haben vorher schon gehört, dass der Lagerbereich 2
nicht unter Dach ist. Das heißt, die Abfälle werden dort
offen gelagert. Wenn jetzt zum Beispiel Luft bzw. Wind in
diese Anlage hereinbläst, dann stellt sich für uns die Fra-
ge, wie sich das zum Beispiel an Sonntagen verhält, an
denen keine Bewässerung in irgendeiner Form stattfindet.
Wie wird dann gewährleistet, dass der Staub nicht in die
nähere Umgebung gelangen kann? Meine Mandantin ist
schließlich nicht nur hauptsächlich an Werktagen durch
den Staub belastet, wie einige andere Einwender, sondern
auch an Sonntagen. Das würde uns interessieren.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank.
Bernd Ziegler (Einwender):
Mein Name ist Ziegler. – Unmittelbar 100 m neben dem
geplanten Betriebsgelände haben wir einen Schafstall. Wir
machen Landschaftspflege für Nagold und die gesamte
Bundesrepublik. Die Tierhaltung findet direkt an der Gren-
ze statt. Das trifft unter anderem auch auf die Produktion
von Futtermitteln zu. Ich habe starke Bedenken, dass
diese verunreinigt werden. Die veterinäramtlichen Aufla-
gen in der Lebensmittelproduktion werden immer massi-
ver. Das betrifft auch die tierschutz- und tierrechtliche
Haltung. Wenn der Staub bis zu uns in den Stall dringt,
atmen die Tiere das ein. Der Asbest setzt sich in der Lun-
ge fest, und dann ist es passiert, dann sterben die Tiere.
Wir haben gerade schon etwas zum Abstand gehört.
Das hat mich übrigens gefreut; denn ich bin auch Le-
bensmittelproduzent. Wo werden die 1.000 m Abstand
eingehalten?
Unter anderem fehlt im Umweltgutachten die Beach-
tung meines Betriebes da draußen, und das veterinäramt-
liche Gutachten fehlt auch. So geht das leider nicht. Da
draußen verliert unser Betrieb immer mehr an Fläche, und
die Stadt Nagold bezahlt dem Grundstückseigentümer
10 €. Das ist der Preis von 1975. Es liegt nicht an den
Grundstückseigentümern, dass die Entwicklung in Nagold
nicht weitergeht. Man nimmt uns Feld weg, will uns
zwangsumlegen, und wenn ich sage, die Stadt kann von
dem Gelände etwas abbekommen, dann sagt Herr Breit-
ling, der Finanzbürgermeister, wortwörtlich zu mir: Sie
bekommen da draußen nichts von uns.
So kann man nicht mit den Leuten umgehen. Wenn
die Entwicklung weitergehen soll, dann brauche ich logi-
scherweise auch Gelände für unseren tierhaltenden Be-
trieb. Der Staat wird in Zukunft Riesenprobleme bekom-
men. Darüber lachen jetzt vielleicht noch ein paar Leute,
aber der Wolf ist da. Viele Schäfereien werden aufhören.
Der Minister hat es bereits gesagt: Für die mechanische
Landschaftspflege müsste Frau Merkel den Geldbeutel
weit aufmachen. – Wir haben aktuell einen Stundenlohn
von 4,50 €. Das ist eine Schande.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Ziegler!
Bernd Ziegler (Einwender):
Ich bin gleich fertig. – Ich würde mich schämen, dann
noch einen Grundstückseigentümer in Nagold über den
Tisch ziehen zu wollen. – Jetzt bin ich fertig.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gut. Vielen Dank. Das war nicht ganz zum Thema, aber
wir haben es im Protokoll.
Möchte noch jemand zum Thema „Luft/Staub“ eine
Einwendung vortragen?
Oliver Muz (Einwender):
Mein Name ist Oliver Muz, ich bin geschäftsführender
Gesellschafter der Nicolay-Gruppe. Ich vertrete hier letzt-
endlich zwei Unternehmen, die Nicolay GmbH und die
SENSOCAB Kabelproduktion GmbH. Das ist deshalb
wichtig, weil diese beiden Unternehmen einen unter-
schiedlichen Geschäftszweck verfolgen.
Die Nicolay GmbH ist ein Medizintechnikzulieferer. In
technologischer Hinsicht kann ich mich den Vorrednern
anschließen. Sämtliche Verfahren – Reinraum-, Verguss-,
Verschäumtechnologien, Kleben – finden in dem Bereich
statt. Dem braucht man jetzt nicht mehr viel hinzufügen.
Die SENSOCAB Kabelproduktion GmbH stellt Rohka-
bel her, die sie der Nicolay GmbH zur Verfügung stellt. Sie
ist letztendlich also auch im Medizintechnikbereich tätig,
ist aber auch für andere Industrien offen, zum Beispiel für
die Nahrungsmittelindustrie. Insofern gelten diese Stan-
dards auch für uns.
In diesem Werk an diesem Standort sind ca. 300 Mit-
arbeiter beschäftigt. Die Regularien sind, wie gesagt,
verschiedentlich. Wir unterliegen zum Beispiel auch den
Audits der FDA, der amerikanischen Gesundheitsbehörde,
die uns ab und zu besucht. Daher sind uns Reinigung,
Sauberkeit und Produktereinheit sehr wichtig. Wir machen
eine Hundertprozentprüfung. Das heißt, jedes Teil verlässt
das Werk nur nach einer Endprüfung. Dazu gehört einiges
an Reinigungsaufwand. Deshalb sind für uns vor allem die
Staubimmissionen relevant.
Den letzten größeren Anbau haben wir erst im Jahr
2001 vollzogen, entdecken jedoch ständig neue Bodenris-
se in unseren Hallen. Das betrifft wahrscheinlich eher den
TOP 6.4. Der Grund dafür könnte sein, dass wir mit dem
Schotterwerk Mayer bereits einen Emittenten in der Nähe
haben, der mitverantwortlich sein könnte. Jetzt kann man
sicher sagen, dass das eine andere Baustelle ist, aber ich
meine, in der Gesamtbelastung kann nicht unberücksich-
tigt bleiben, dass die Betriebe auf dem Wolfsberg bereits
durch diesen Betrieb belastet werden.
Ansonsten ist alles im Einspruch dargestellt. Ich kenne
dankenswerterweise teilweise auch die Ausführungen der
Kollegen. Aus technischer Sicht kann man sich dem natür-
lich anschließen.
Seite 14
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank, Herr Muz. – Wenn ich es richtig sehe, wäre
jetzt der geeignete Zeitpunkt, die Gutachterin zum Thema
„Luft“ zu Wort kommen zu lassen. Haben Sie eine Präsen-
tation?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Ja, ich habe eine Präsentation vorbereitet.
(Die Ausführungen der Rednerin werden
von einer Präsentation begleitet.)
Guten Tag! Mein Name ist Corinna Humpert-Zerulla.
Ich bin Sachverständige bei der DEKRA. Wir sind eine
akkreditierte Messstelle für Emissions- und Immissions-
messungen. Ich bin von Hause aus Diplom-Meteorologin.
Mein Aufgabengebiet sind vor allen Dingen Ausbreitungs-
rechnungen für Luftschadstoffe, Gerüche, genehmigungs-
bedürftige Anlagen wie Heizkraftwerke, Steinbrüche, Bau-
schutt- und Recyclinganlagen, aber auch für nicht geneh-
migungsbedürftige Anlagen wie landwirtschaftliche Betrie-
be, wenn es um Geruchsprognosen geht.
Wir wurden von der Firma Karin und Kevin Renz be-
auftragt, die Staubimmissionsprognose für den neuen
Anlagenstandort am Hoher-Baum-Weg in Nagold-
Wolfsberg durchzuführen.
Ich möchte Ihnen zunächst einen kurzen Überblick
darüber geben, wie die Staubimmissionsprognose durch-
geführt wurde. Wenn eine neue Anlage genehmigt und
dann errichtet werden soll, müssen die Beurteilungswerte
der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ein-
gehalten werden. Die gleichen Werte finden Sie auch in
der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes, wo die Vorgaben zur Luftrein-
haltung definiert sind.
Es wurde eine Emissionsprognose durchgeführt. Da
der Bagatellmassenstrom nach TA Luft überschritten wur-
de, wurde zudem eine Immissionsprognose durchgeführt.
In der Immissionsprognose lag die Zusatzbelastung über
der Irrelevanz bei Staubniederschlag und Partikel PM10.
Deshalb wurde auch die Vorbelastung, sprich die schon
vorhandene Belastung, mit einbezogen und daraus die
Gesamtbelastung gebildet. Das heißt, auf Grundlage der
Summe aus der vorhandenen Belastung und der berech-
neten Zusatzbelastung wurde überprüft, ob die Beurtei-
lungswerte eingehalten werden.
Es gibt Vorsorgewerte zum Schutz der menschlichen
Gesundheit und zum Schutz vor erheblichen Belästigun-
gen. Der Schutz der menschlichen Gesundheit bezieht
sich einmal auf die Arbeitnehmer, die sich im Bereich der
Anlage befinden, und auch auf die Menschen, die dort
wohnen. Mit dem Schutz vor erheblichen Belästigungen ist
zum einen der Schutz vor Zusatzbelastung durch den
Staubniederschlag sowie durch Partikel PM10 gemeint. Es
handelt sich hierbei immer um Jahresmittelwerte im Ge-
gensatz zur Schall- bzw. Lärmbewertung, wo wir auf einen
maximalen Stundenwert abheben. Man muss also im
Hinterkopf behalten, dass hier ein Jahresmittelwert be-
rücksichtigt wird, weil die Langzeitbelastung zu bewerten
ist.
Der Jahresmittelwert liegt für Partikel PM10 bei
40 µg/m3. Ein Wert im Tagesmittel von 50 µg/m3 darf aber
nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Das heißt,
aufgrund von Erfahrungswerten weiß man, dass, wenn
diese 35 Tage im Jahr ab einem Jahresmittelwert von 29
bis 32 µg/m3 überschritten werden, dann auch die Anzahl
der Überschreitungstage überschritten wird. Es gibt auch
einen Jahresmittelwert für Partikel PM2,5 von 25 µg/m3, der
nicht überschritten werden darf.
Die Emissionsprognose wurde nach dem Stand der
Technik durchgeführt, und zwar VDI 3790 für diffuse
Staubquellen. Dabei wurde der Betriebsablauf über ein
ganzes Jahr betrachtet, weil der Jahresmittelwert zu beur-
teilen ist. Zudem wurden die beiden Bauabschnitte ge-
trennt betrachtet. Zuerst soll der westliche Teil errichtet
werden, und anschließend soll der östliche Teil in Betrieb
genommen werden. Des Weiteren wurden die Fahrvor-
gänge auf dem Gelände berücksichtigt. Dabei wurden die
asphaltierten Fahrwege berücksichtigt, und die Fahrwege
auf den Lagerflächen mit dem Radlader wurden als ge-
schotterte Flächen berücksichtigt. Diese sollen jetzt, wie
wir gehört haben, auch asphaltiert werden.
Des Weiteren wurden die Umschlagvorgänge mit dem
Radlader berücksichtigt, und zwar das Abkippen vom Lkw,
die Radladeraufnahme sowie die Aufgabe auf den Brecher
oder auf die Häckselanlage. Die Bauschuttaufbereitungs-
anlage selbst mit ihren Staubemissionen wurde ebenfalls
berücksichtigt. Es gibt Emissionswerte für Brecheranla-
gen. Man spricht in der Regel von 15 g/t. Hier wurde eine
Reduzierung von 70 % durch die Bedüsung gewählt. Man
weiß aber auch aus Messungen, dass die Staubemissio-
nen bei bedüstem Brecher um 90 % reduziert werden.
Hier wurde also auch ein konservativer Ansatz gewählt.
Beim Häcksler wurde keine Bedüsung berücksichtigt.
Dieser floss mit dem vollen Emissionsfaktor ein.
Die Bedüsung der Umschläge wurde insofern berück-
sichtigt, als angesetzt wurde, dass das gesamte bearbei-
tete Material zum Teil aus schwach staubenden und aus
nicht wahrnehmbar staubenden Materialien besteht. Das
wurde deshalb berücksichtigt, weil die Materialien beim
Abwurf auch beregnet bzw. bedüst werden können und
auch die Halden durch entsprechende Maßnahmen feucht
gehalten werden können.
Es ist eine Umrandung der Fläche mit 5 m Höhen ge-
plant. Außerdem soll im Bereich der Brecheranlage noch
ein 3 m hoher Holzaufsatz aufgebaut werden. Das wurde
jedoch nicht in der Prognose berücksichtigt. Das heißt,
auch hier wurde ein konservativer Ansatz gewählt. Die
Werte, die sich in der Gesamtbelastung ergeben, sind
dadurch definitiv zu hoch.
Die Immissionsprognose wurde mit dem Ausbrei-
tungsprogramm AUSTAL 2000 erstellt. Die berechneten
Seite 15
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Emissionsstärken und die Emissionsquellen wurden in
dem Modell definiert. Es wurde ein Rechengebiet von
3.200 mal 3.200 m gewählt. Da ging auch das Höhenmo-
dell ein, ebenso die Landnutzung.
Bei den Winddaten wurden synthetische repräsentati-
ve Windjahreszeitreihen verwendet, die im Auftrag der
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
berechnet wurden. Die gibt es für Baden-Württemberg in
einem Raster von 500 mal 500 m. Im Bereich dieses In-
dustriegebiets spricht nichts gegen den Einsatz, da es sich
um eine freie, anströmbare Fläche handelt, also keine
Tallagen, wo Begrenzungen auftreten würden.
In der Mitte ist die mittlere Windrose zu sehen, die im
Rechenmodell verwendet wurde. Die Hauptwindrichtung
sind erwartungsgemäß südwestliche Wetterlagen, womit
auch höhere Windgeschwindigkeiten verknüpft sind. Wir
haben hier eine mittlere Windgeschwindigkeit von 2,6 m/s
im Jahresmittel. Es gibt einen Anteil von 3 % der Windge-
schwindigkeiten im Jahr, die mehr als 5 m/s betragen, mit
einem höheren Anteil an Schwachwindwetterlagen. Es
gibt auch Anteile von nordöstlichen und östlichen Wind-
richtungen. Diese sind wiederum mit den windschwachen
Hochdruckwetterlagen verbunden, die wir im Februar
hatten, als es so kalt war.
Hier sehen Sie das Ergebnis der Berechnung für Parti-
kel PM10. Das kann man leider nicht so gut sehen. Ich
versuche einmal, es mit dem Cursor zu markieren. Im
Bereich der grünen Fläche liegen wir mit der Zusatzbelas-
tung über der Irrelevanz. Hier kann man einen grauen
Bereich erahnen, in dem man unter der Irrelevanz liegt,
sprich unter den 1,2 µg/m3. Das sind 3 % vom Jahresmit-
telwert. Wenn man aus der Messtechnik kommt, weiß
man, dass man einen Wert von unter 1 µg/m3 messtech-
nisch gar nicht auflösen kann. Das heißt, wenn man sich
außerhalb dieses grünen Bereichs befindet, ist die Zu-
satzbelastung messtechnisch gar nicht zu erfassen.
Im Bereich der Anlage selbst hat man natürlich die
höchsten Werte. Hier sehen Sie auch elf Immissionsorte
eingetragen. Hier befindet sich die Berner Kunststofftech-
nik GmbH, hier oben haben wir das Haus der Familie
Rauser, hier unten befindet sich die voestalpine, direkt
benachbart Kohler. Die Dietrich Aldinger GmbH liegt,
glaube ich, hier unten. Die Lise-Meitner-Straße 1 ist weiter
südwestlich. Diese liegen außerhalb der Irrelevanz.
Zur Erinnerung sei noch einmal erwähnt: Jahresmittel
von 40 µg/m3 dürfen in der Gesamtbelastung nicht über-
schritten werden.
Dann haben wir hier die Zusatzbelastung an Staubnie-
derschlag zum Schutz vor eheblichen Belästigungen. Die
ganzen Werte gelten für den Menschen. Für die Landwirt-
schaft bzw. den Boden selbst gibt es Bodenrichtwerte, die
sich aber nicht auf Staubniederschlag, sondern auf die
gefährlichen Staubinhaltsstoffe beziehen. Dabei geht es
vor allen Dingen um Schwermetalle. Hier haben wir es mit
Bauschutt zu tun, bei dem so etwas kein Thema sein
dürfte.
(Bernd Ziegler [Einwender] meldet sich.)
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Lassen Sie Frau Humpert-Zerulla erst einmal ausreden.
Sie kommen noch dran.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Außerhalb der grünen Fläche ist man auch hier wieder
unterhalb der Irrelevanz. Hier ist die Belastung entspre-
chend höher. Im äußeren Bereich sind es bis 0,035 g/m2
und Tag.
Man kennt es auch, dass die Irrelevanz an einigen
Immissionsorten überschritten wird, und darum muss man
die Vorbelastung, die schon vorhanden ist, mit berücksich-
tigen, um sie dann zur Zusatzbelastung zu addieren. Am
Ort selbst in Nagold bzw. in der Umgebung gibt es keine
Messstation der Landesanstalt für Umwelt, Messung und
Naturschutz. Es gibt ein landesweites Messnetz, und ich
habe die Belastungswerte der letzten drei Jahre der städ-
tischen Hintergrundstationen herangezogen. Das Gutach-
ten wurde 2017 erstellt, deshalb sind hier die Jahre 2014
bis 2016 aufgeführt, und zwar der Stationen in Baden-
Baden, Gärtringen, Pforzheim und Villingen-
Schwenningen.
Es handelt sich hierbei um städtische und somit um
stärker verkehrsbelastete Stationen, wie sie hier im Indust-
riegebiet vorkommen. Daraus wurde dann eine Vorbelas-
tung Partikel PM10 von 17 µg/m3 abgeleitet. Partikel PM2,5
wird nicht an allen Stationen gemessen, aber wenn man
sich die städtischen Stationen in Baden-Württemberg
anschaut, liegt man über die letzten Jahre im Bereich von
12 µg/m3.
Beim Staubniederschlag liegen die Werte je nach Sta-
tion zwischen 0,02 bis 0,08 g/m2 und Tag, wobei der hö-
here Wert bei industriell vorbelasteten Stationen zu finden
ist. Daraus lässt sich eine Vorbelastung von 0,12 g/m2 und
Tag im Jahresmittel ableiten.
Daraus ergibt sich dann die Gesamtbelastung. Ich ha-
be hier nur fünf Immissionsorte aufgeführt. Das sind die
mit den höheren Belastungen. Schaut man sich Partikel
PM10 in der ersten Spalte an, sieht man, dass die Vorbe-
lastung 17 µg/m3 und der Jahresimmissionswert, der ein-
gehalten werden muss, 40 µg/m3 betragen.
Vielleicht erinnern Sie sich noch daran, dass ich vorhin
einen weiteren Wert genannt habe, nämlich 29 bis
32 µg/m3. Wenn man darunter liegt, werden auch die
Überschreitungstage von 35 Tagen im Jahr eingehalten.
An den Immissionsorten mit den höheren Belastungen
liegt man maximal bei 24,5 µg/m3 im Jahresmittel.
Auch bei Partikel PM2,5 wird der Jahresimmissionswert
von 25 µg/m3 sicher eingehalten. Beim Staubniederschlag
liegen wir auch weit unter dem Jahresmittelwert, der in der
Gesamtbelastung einzuhalten ist. Das heißt, wenn die
Beurteilungswerte, sprich die Immissionswerte nach der
TA Luft, eingehalten werden, dann ist diese Anlage ge-
nehmigungsfähig.
Seite 16
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Ich möchte noch einmal wiederholen, dass die Mauer
um das Gelände nicht berücksichtigt wurde. Zudem wurde
nicht berücksichtigt, dass die Lagerflächen asphaltiert
werden. Ich denke, damit sind wir mit diesen Ergebnissen
auf der sicheren Seite.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Die Halle ist auch noch nicht berücksichtigt.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Die Halle ist natürlich auch noch nicht berücksichtigt. Da-
von habe ich erst gestern erfahren. – Ich danke Ihnen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank. – Zum Verfahrensablauf ist zu sagen, dass
wir die Änderungen, die relativ kurzfristig genannt worden
sind, noch einmal nachbetrachten lassen werden. Ich
meine die vollständig versiegelte Fläche bzw. die Halle, in
der der Brecher aufgestellt wird. Das versteht sich von
selbst. – Herr Ziegler hat eine Frage.
Bernd Ziegler (Einwender):
Ich habe eine Gegenfrage. Ich habe einen Garten neben
dem Gelände, in dem ich Gemüse anbaue. Der Nieder-
schlag wird jedes Jahr weniger. Würden Sie das mit Ge-
nuss essen?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Das ist eine persönliche Frage. Ich denke, man kann das
Gemüse bzw. den Staub abwaschen. Als Gutachterin
kann ich vom Immissionsschutz her sagen, dass, wenn
die Immissionswerte unterschritten sind, da kein Problem
zu sehen ist.
Bernd Ziegler (Einwender):
Gleich eine Antwort darauf: Ich kann nicht Tausende von
Tonnen Futtermittel abwaschen. Wie machen wir das
dann?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Da der Immissionswert für Staubniederschlag eingehalten
ist, gibt es laut Definition keine Beeinträchtigung.
Bernd Ziegler (Einwender):
Garantieren Sie mir das vor dem Veterinäramt? Wir haben
ein EU-Schlachthaus. Wir schlachten und vermarkten
unsere Tiere selber. Sie geben mir heute eine Garantie,
dass keinerlei Rückstände in meinem Fleisch zu finden
sind. Garantieren das Sie für meine Lebensmittel? Sie
persönlich, am besten noch mit Ihrem Privatvermögen.
Können Sie das machen?
(Heiterkeit)
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Ziegler, das hat jetzt nichts mit der Sache zu tun.
Bernd Ziegler (Einwender):
Ich verlange ein Gutachten. Kann man mir heute 100 %
geben auf meine Fragen?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Es ist aber nicht die Aufgabe des Gutachters, Ihnen diese
Bestätigung bzw. Garantie, die Sie gerne hätten, zu ge-
ben.
Bernd Ziegler (Einwender):
Ja, aber ich möchte, dass meine Futtermittel zu 0 % be-
lastet sind. Ich habe es gerade geschildert. Die Nieder-
schläge werden weniger, jede Immission, jeder Staub
setzt sind ab auf die Gebäude. Ich sehe das an meinem
Futtermittel, das ich neben voestalpine gelagert habe. Das
ist mit einer weißen Folie bedeckt. Keine acht Wochen
liegt das und hat Feinstaub drauf. Wie wird es dann erst
sein?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Ziegler, Sie haben das jetzt gesagt. Wir haben es zu
Protokoll genommen und können das jetzt so stehen las-
sen.
Bernd Ziegler (Einwender):
Was ist mit dem Gemüseanbau? Unmittelbar an der
Grenze gibt es Felder. Die Leute machen das. Wer garan-
tiert mir unbelastete Lebensmittel für den Verbraucher?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das müssen wir heute nicht beantworten, denke ich.
Bernd Ziegler (Einwender):
Das denken Sie?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja. – Es gibt eine weitere Wortmeldung.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich habe eine Nachfrage.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Benutzen Sie bitte das Mikrofon, und nennen Sie noch
mal kurz Ihren Namen.
RA Christian Heieck (Einwender):
Rechtsanwalt Heieck aus Altensteig. – Ich habe noch eine
Nachfrage an Sie, Frau Humpert-Zerulla. Haben Sie die
Werte des International Food Standard bei Ihrer Begut-
achtung berücksichtigt?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden die
Immissionsprognosen und die Bewertung der Zusatzbe-
lastung entsprechend der TA Luft bewertet.
RA Christian Heieck (Einwender):
Das ist mir bekannt. Ich wollte Sie auch nur fragen, ob Sie
es berücksichtigt – –
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Ja, und danach habe ich das bewertet.
RA Christian Heieck (Einwender):
Also, die ist in Ihre Bewertung im Gutachten nachlesbar
eingeflossen?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Die Beurteilungswerte nach der TA Luft, ja.
RA Christian Heieck (Einwender):
Also nicht die Beurteilungswerte der TA Luft, sondern die
Beurteilungswerte des International Food Standard.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Die sind nicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
zu betrachten.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich wollte Ihnen auch keinen Mangel oder Fehler in Ihrem
Gutachten nachweisen, sondern nur nachfragen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich glaube, die Frage ist beantwortet.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ja. – Dann wollte ich Sie fragen, ob als Vorbelastung die
auf dem Gebiet der Zuständigkeit des Regierungspräsidi-
ums Stuttgart liegende Firma Mayer eingeflossen ist?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Insofern, als die Vorbelastung mit den städtischen Hinter-
grundstationen maximal abgeschätzt wurde.
RA Christian Heieck (Einwender):
Okay, danke schön.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Maximal.
RA Christian Heieck (Einwender):
Dann habe ich noch eine Frage. Sie haben gesagt, Sie
haben die Bauabschnitte separat betrachtet. Wenn beide
Bauabschnitte umgesetzt sind, dann produzieren sie ge-
meinsam. Haben Sie sie dann auch gemeinsam betrach-
tet?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Beim zweiten Bauabschnitt sind ja die Lagerflächen ver-
teilt, und der Standort vom Brecher soll auf der östlichen
Lagerfläche betrieben werden. Dann wird natürlich der
Gesamtbetrieb betrachtet, –
RA Christian Heieck (Einwender):
Das war meine Frage.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
– mit den Mengen, die beantragt wurden.
RA Christian Heieck (Einwender):
Dann die letzte Frage. Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten
die 3 m hohe, zusätzliche Holzwand, die auf die 5 m hohe
Mauer aufgesetzt werden soll, nicht berücksichtigt, aber
ich hatte Sie so verstanden, dass Sie die Mauer berück-
sichtigt haben.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Ich habe die Mauer nicht berücksichtigt und auch nicht
diesen Aufsatz mit 3 m. Es wurde also mit freier Ausbrei-
tung gerechnet.
RA Christian Heieck (Einwender):
Und die Überdachung haben Sie auch nicht berücksich-
tigt?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Die habe ich ebenfalls nicht berücksichtigt. Man rechnet
bei den Staubprognosen immer mit dem Worst Case und
nimmt keine Umrandungen an.
RA Christian Heieck (Einwender):
Das waren meine Fragen.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Damit sind die Ergebnisse eben deutlich höher, als sie
wirklich sein werden.
RA Christian Heieck (Einwender):
Danke schön.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Bitte.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, Sie haben eine Nachfrage.
Willy Kohler (Einwender):
Wenn der Worst Case betrachtet wird, dann sollte man
vielleicht einmal direkt auf dem Wolfsberg eine Windmes-
sung machen oder eine Maschine aufstellen, die so etwas
bricht, also eine nachbauen oder eine von einem Nach-
barunternehmen nehmen, das Bauschuttaufbereitung
betreibt. Da wurde das so gemacht. Der ist zwar in keinem
Gewerbe oder Industriegebiet – der ist ganz woanders –,
aber der bricht nur sauberen Beton. Diese Bauschuttarten
nach dem Schlüssel 170904 – ich meine das Gemisch,
auch das mineralische Gemisch – sehen doch heutzutage
ganz anders aus. Man sieht ja selbst am Recyclingschot-
ter selber, was da rauskommt.
Wissen Sie, warum das Wolfsberg heißt, woher der
Name Wolfsberg kommt? Dann gehen Sie mal dort hoch.
Ich kann Ihnen einen Film dazu zeigen. Wir haben bloß
den Gehweg absenken lassen. Da habe ich einen Film
gedreht. Da kam erst ein Ostwind, und dann kam ein
Südwestwind. Das war wie in der Sahara, wenn der Sand
abgetragen wird. Aber das war kein Windsturm, das war
das normale Geschehen dort oben. Das zu dem Thema.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Was die diffusen Staubquellen angeht, da können Sie
eine Halle bauen, darin aufbereiten und machen, was Sie
wollen, aber von den Haufwerken haben Sie trotzdem eine
diffuse Staubquelle. Ich bin selbst Entsorger. Ich kann
wenigstens offen und ehrlich sagen, dass der Bauschutt
bei mir staubt, obwohl ich ihn nicht einmal behandele. Bei
mir staubt er.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Darum staubt er, weil Sie ihn nicht befeuchten, genau.
Willy Kohler (Einwender):
Bei Ihnen staubt der Bauschutt aber nicht. Bei Ihnen
staubt er maximal nur schwach.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Das passiert nicht, wenn er befeuchtet wird. Das ist auch
durch Messungen belegt. Man macht diese Immissions-
prognosen schließlich schon jahrelang. Diese Ansätze
sind einfach Stand der Technik.
Willy Kohler (Einwender):
Stand der Technik. Beim Altholz zum Beispiel –
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Darauf muss man sich verlassen.
Willy Kohler (Einwender):
– haben wir verschiedene Kennzeichen nach der 4. BIm-
SchV. In Spalte c ist es einmal mit V gekennzeichnet,
dann mit G gekennzeichnet, dann mit E gekennzeichnet.
Was bedeutet es, wenn es mit E gekennzeichnet ist?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Sagen Sie es mir.
Willy Kohler (Einwender):
Den besten Stand der Technik –
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
BVT meinen Sie jetzt?
Willy Kohler (Einwender):
– müssen Sie da bringen.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Gut, aber das ist, denke ich, Sache der –
Willy Kohler (Einwender):
Der beste Stand der Technik ist der einzige –
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
– Genehmigungsbehörde, entsprechende Auflagen vorzu-
sehen.
Willy Kohler (Einwender):
– (akustisch unverständlich) Brecher. Das kann es ja nicht
sein. Das ist nicht der beste Stand der Technik heutzuta-
ge. Der Stand der Technik ist der Stand heutzutage, und
der beste Stand der Technik ist der beste Stand heutzuta-
ge. Das zu dem Thema.
RA Dr. Bernhard Hilland (Einwender):
Gut. Das wurde vorgetragen. Diese Frage müssen Sie
berücksichtigen. Herr Kohler hat es aber noch einmal
verdeutlicht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja. Das wird selbstverständlich berücksichtigt. Wir müssen
die vorhandenen BVT-Merkblätter in der Genehmigung
erwähnen und berücksichtigen. BVT heißt „Beste verfüg-
bare Techniken“. Das E in Spalte c der 4. BImSchV be-
deutet, dass die Anlagen der Industrieemissions-Richtlinie
unterliegen. Da gibt es Merkblätter der EU und entspre-
chende Schlussfolgerungen dazu, die in nationales Recht
umgesetzt worden sind.
Hat noch jemand eine Frage zum Staub? – Herr Muz.
Oliver Muz (Einwender):
Ja. – Habe ich es richtig verstanden, dass wir zwei An-
nahmen getroffen haben, nämlich einmal sozusagen über
die Vorbelastung – da gibt es irgendwelche städtischen
Messungen – und einmal über die Windverhältnisse? Das
heißt, diese Annahmen gibt es im Prinzip an zwei Stellen.
Ist das korrekt?
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Ja, Sie können sich aber auch auf den Seiten der LUBW
berechnete Belastungswerte auch in Abhängigkeit von
den Emissionen, die gemeldet werden, anschauen. Dort
wird für das Jahr 2010 eine Vorbelastung angegeben.
Selbst wenn man diese ansetzt – ich denke, die liegt bei
20 µg/m3 –, liegt man immer noch unterhalb der Beurtei-
lungswerte, die einzuhalten sind. Jetzt haben wir schon
das Jahr 2018. Die Staubemissionen verringern sich in
den letzten Jahren immer weiter.
Die Windverhältnisse wurden nach tatsächlich gemes-
senen Winddaten berechnet. Wenn Sie irgendwo direkte
Messungen machen, sind die immer auch vom Gelände,
vom Untergrund, von den Gebäuden drum herum beein-
flusst, und die synthetischen repräsentativen Windjahres-
zeitreihen sind anerkannt und abgesichert.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ergänzend dazu: Wir haben uns auch angeschaut, ob das
Gutachten nach den geltenden Regelungen der TA Luft
erstellt worden ist. Darüber hinaus werden wir, wenn wir
bezüglich der vorliegenden Gutachten Nachfragen haben,
dieses unserer Landesanstalt für Umwelt bzw. dem Kom-
petenzzentrum Immissionsschutz noch einmal vorlegen.
Die schauen sich das Gutachten auch noch einmal an.
Im Übrigen muss man wissen, dass die Gutachter, die
solche Gutachten erstellen, gesondert zugelassen wer-
den. Es kann also nicht irgendjemand ein solches Gutach-
ten erstellen, und auch die Regeln, wie man ein solches
Gutachten erstellt, sind vorgegeben. Das können Sie sich
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
auf der Internetseite der LUBW gerne anschauen. Dort
gibt es einen Leitfaden oder eine Handlungsanleitung, wie
man ein solches Gutachten zu erstellen hat.
Oliver Muz (Einwender):
Klar, es ging mir auch nicht um die Ausarbeitung des
Gutachtens, sondern darum, ob es Teil des Verfahrens ist,
dass man in dem Fall nur so arbeiten kann, wie man es
selbst macht. Wir hatten es bereits erwähnt – und auch
der Kollege hat es angesprochen –: Ich kann mir das
einfach nicht vorstellen – aber wir haben auch noch nichts
unternommen –, dass bei dem Schotterwerk unter den
Verhältnissen die Vorbelastung so gering ist.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich glaube, die Folie dazu haben wir nicht. Es gibt jeden-
falls eine Folie zu der Vorbelastung in dem Gutachten. Sie
können sich das nachher gerne in den Antragsunterlagen
anschauen. Dort sieht man ganz deutlich in der Grafik der
Vorbelastung, dass das Schotterwerk einen Einfluss auf
das hiesige Industriegebiet hat. Der ländliche Hinter-
grundwert, den Sie normalerweise hier oben haben, wird
durch das Schotterwerk schon um einige Mikrogramm
erhöht. Das ist aber eine ganz normale Vorgehensweise,
die wir in der Luftreinhaltung ständig haben.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Dann muss man noch Folgendes berücksichtigen: Selbst
wenn Sie ein Jahr lang die Vorbelastung messen, wissen
Sie nicht, ob dieses Jahr dann von der Windsituation, von
der Witterung her mit dem nachfolgenden oder dem Jahr
davor vergleichbar ist. Darum nimmt man für die Vorbelas-
tung auch eine Rückschau über mehrere Jahre.
Das Gleiche gilt für die Messung der Windverhältnisse.
Jedes Jahr gibt es unterschiedliche Häufigkeiten in Wind-
richtungssektoren. Da muss man über zehn Jahre mes-
sen. Darum nimmt man diese Berechnungen aus den
Wetterdaten von über zehn Jahren. Man greift also auf
einen riesigen Datensatz zurück und rechnet das dann
aus. Die Messung aus einem Jahr sagt mir nämlich bei
den Immissionsmessungen und auch bei den Windmes-
sungen nicht, dass es die nächsten Jahre auch so sein
wird. Darum nimmt man diese Mittelwerte.
Oliver Muz (Einwender):
Aber das hängt auch von den Tätigkeiten ab. Die verän-
dern sich möglicherweise auch über die Zeit.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Ja, klar, aber da wird ja auf die maximalen Umschlagmen-
gen zurückgegriffen, die man vielleicht auch nicht immer
hat.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich habe früher mit Luftreinhaltung zu tun gehabt. In dem
Hintergrundwert von den angesprochenen 17 µg/m3 sind
alle Staubimmissionen mit eingerechnet. Grob gesagt gibt
es noch einen sehr weiten regionalen Hintergrund, der
einige Mikrogramm beiträgt, dann haben wir einen ge-
bietsbezogenen engen räumlichen Hintergrund, und dort
werden alle Immissionen mit reingerechnet. Das gilt zum
Beispiel auch für den Auf- und Abrieb des Fahrzeugver-
kehrs. Dieselimmissionen sind darin enthalten, ebenso die
Immissionen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch
die umliegenden Industriebetriebe leisten einen gewissen
Beitrag. Die Feuerungsanlagen, also die Holzöfen, Ölhei-
zungen, Gasheizungen, sind berücksichtigt. Die liefern alle
unterschiedliche Immissionsbeiträge.
Das ist nur ein kurzer Abriss. Wenn sich jemand damit
beschäftigen möchte, haben wir diese Informationen alle
offen dargelegt. Die können Sie alle über die LUBW ein-
sehen. Dort wird auch erklärt, wie das gemacht wird.
Schauen Sie auch gern einmal in einen Luftreinhalteplan
einer Stadt, in der es Umweltzonen gibt. Dort ist das alles
wunderschön in einem vernünftigen Text beschrieben, den
man verstehen kann.
Diese Basis liegt hier quasi auch zugrunde. Bloß be-
finden wir uns hier in einem Gebiet, in dem wir mit Fein-
staub eigentlich keine großen Probleme haben. In einem
Gebiet, in dem die 40 µg/m3 schon überschritten wären,
wäre das Genehmigungsverfahren viel aufwendiger oder
fast nicht möglich.
Es ist wirklich ein komplexes Thema, das nicht einfach
zu verstehen ist. Aber es gibt auch nicht so wahnsinnig
viele Gutachter, die sich damit beschäftigen. Im Grunde
kann man sagen, die verstehen ihr Geschäft. Das war es
aus meiner Sicht. Ich bin zwar nur Verhandlungsleiter,
aber …
RA Christian Heieck (Einwender):
Das Problem, das wir mit diesem fast theoretischen Ver-
fahren haben, ist vielleicht auch, dass es tatsächliche
ähnliche Belastungen wie in der TA Lärm, in der es Lärm-
spitzenbetrachtungen gibt, in der Luftreinhaltung offen-
sichtlich überhaupt nicht gibt.
Betrachtet man insbesondere die Zusatzbelastung,
beispielsweise durch die Firma Mayer, die an bestimmten
Tagen besonders stark ist, über das Jahresmittel, dann
verschwindet diese natürlich, weil es auch Tage gibt, an
denen es regnet und überhaupt kein Staub entsteht. An
anderen Tagen, beispielsweise in Trockenheitsphasen,
entsteht hingegen ein sehr starker Staub. Das wird im
Grunde genommen bei der Begutachtung nur über das
Jahresmittel betrachtet. Das ist aus der Sicht des Sach-
verständigen sicherlich eine korrekte Anwendung der
bestehenden Vorschriften. Die Frage ist nur, ob die Vor-
schriften richtig sind.
Die Firma, die ich vertrete, leidet somit unter Umstän-
den darunter, dass etwas in der Jahresmittelbetrachtung
zwar korrekt ist, aber ihre Filter sich trotzdem zusetzen.
Darauf wird sich unsere Auseinandersetzung mit diesem
Projekt auch beziehen.
Seite 20
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielleicht noch ein Satz zur Ergänzung: Es sind auch
Tagesmittelwerte einzuhalten.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Genau.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Denn die dürfen die 50 µg/m3 – –
(RA Christian Heieck [Einwender]: Davon
war jetzt aber nicht die Rede!)
– Ja, aber Sie haben es angesprochen, Herr Heieck.
Auch wir müssen uns an das geltende Recht halten.
(RA Christian Heieck [Einwender]: Ich
auch!)
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Es gibt bei Staub eher eine Langzeitwirkung auf den Men-
schen und weniger eine Kurzzeitwirkung, und die Immissi-
onsgrenzwerte sind medizinisch abgeleitet. Das muss
man sich auch in Erinnerung rufen. Diese Jahresmittelwer-
te gibt es schließlich nicht ohne Grund.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Und in unserem Rechtssystem ist die Einwirkung auf
fremde Anlagen und Maschinen leider nicht berücksichtigt.
Wir haben eine übergeordnete Regelung, wir haben Flä-
chennutzungspläne, wir haben Bebauungspläne und Ge-
bietsausweisungen. Das haben wir im Hintergrund.
RA Christian Heieck (Einwender):
Wir müssen uns trotzdem damit auseinandersetzen; denn
die Firma leidet darunter. Und auch wenn die Vorschrif-
ten – jedenfalls die Gutachtervorschriften – eingehalten
werden, kann es sein, dass es zu Beeinträchtigungen
kommt.
Die Überprüfung mit der 1.000-m-Linie muss ich mir im
Gutachten noch einmal anschauen. Das haben Sie mir
jetzt zwar gerade beantwortet, aber wie das bei Ihnen ins
Gutachten eingeflossen ist, weiß ich noch nicht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Nein, nein, da liegt, glaube ich, ein Missverständnis vor.
Der International Food Standard ist nicht im Gutachten
abgearbeitet.
RA Christian Heieck (Einwender):
Aha, dann habe ich Sie vorhin falsch verstanden. Umso
besser. – Danke schön.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das war es eigentlich zum Thema „Luft“. Wir haben noch
nicht – das habe ich schon einmal gesagt – die kurzfristig
angekündigten Verbesserungen der Firma Renz berück-
sichtigt. Das werden wir im Gutachten noch einmal nach-
arbeiten müssen. Es wird also veranlasst, das Gutachten
entsprechend zu berichtigen.
Dazu muss man sagen, dass das, was die Gutachterin
vorgetragen hat, bereits dem geltenden Recht Genüge tun
würde. Ich gehe davon aus, dass sich mit dem Bau einer
Halle sowie der Versiegelung der Flächen insgesamt
nichts verschlechtern wird. Wir müssen letztendlich abwar-
ten, was das Gutachten ergibt.
Willy Kohler (Einwender):
Die 20.000 t Lagermenge sind ja noch da. Die sind ja
vorhanden. Ich gehe davon aus, dass die nicht in der
Halle liegen. Ansonsten wird es eine große Halle.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, wenn Sie sich das Gutachten angeschaut
haben –
(Willy Kohler [Einwender]: Ich habe es mir
angeschaut!)
– das war jetzt kein Vorwurf –, haben Sie gesehen, dass
ein Großteil der Immissionen aus den Fahrbewegungen
auf den geschotterten Flächen resultiert.
(Willy Kohler [Einwender]: Und aus den
Haufwerken!)
– Zu den Haufwerken selbst habe ich jetzt keine Zahlen im
Kopf, aber vielleicht kann die Gutachterin noch mal sagen,
welche Immissionsbeiträge von den liegenden Haufwer-
ken ausgehen.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Die Haufwerke sollen in der Höhe auf 5 m begrenzt wer-
den, und damit liegen diese innerhalb dieser Umrandung.
Es gibt auch Untersuchungen, die belegen, dass
Staubabwehungen von den Halden – das wurde alles
berechnet – so gering sind, dass Sie diese vernachlässi-
gen können.
Willy Kohler (Einwender):
Das Schotterwerk Mayer hat auch keine Probleme mit
dem Brechen. Das sind die diffusen Staubquellen, die da
auftreten.
Corinna Humpert-Zerulla (Antragstellerin):
Alle Staubquellen, die wir heute bei der Staubprognose
behandeln, sind diffuse Staubquellen. Eine geführte
Staubquelle wäre eine Leitung über einen Kamin, wenn
Sie beispielsweise einen Brecher einhausen würden. Wir
haben es hier nur mit diffusen Staubquellen zu tun. Daher
sind keine Abwehungen von Halden zu erwarten, da sich
die Haufwerke innerhalb der Umrandung befinden und
beregnet werden können.
Willy Kohler (Einwender):
Na klar, das Material hat einen so positiven Marktwert,
dass es vom Hof weg verkauft wird. Logisch. Man sieht es
überall. Man sieht es wirklich überall. Das zu dem Thema.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gut. – Können wir zum nächsten Punkt kommen? – Dann
kommen wir zum Thema „Lärm“.
6.2 Lärm
Wer hat von Ihnen einen Einwand zum Thema
„Lärm“? – Bitte.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Es ist hier zu beachten, dass 50 Lkws pro Tag dieses
Gelände anfahren sollen. Ich habe das mal ausgerechnet.
Bei diesen Lkws werden Durchschnittswerte von
100 dB(A) zugrunde gelegt, und zwar beim Türenschla-
gen, beim Abladen, beim Aufhaldevorgang, bei allen mög-
lichen Vorgängen, sodass das Ganze über den gesamten
Tag 3,125 Mal stündlich stattfindet. Das heißt, dass alle
15 Minuten eine Lärmbelästigung von ca. 100 dB(A) er-
reicht wird. Dass dann das Wohnen in unmittelbarer Nähe
für meine Mandantin unmöglich wird, wenn alle 15 Minu-
ten so ein Geräuschpegel entsteht, ist aus meiner Sicht
völlig klar.
Des Weiteren war für uns ein ausschlaggebender
Punkt, dass der Betrieb von 6 Uhr früh bis 22 Uhr abends
stattfinden soll. Ein Wohnen unter diesen Umständen ist
meiner Mandantin nicht zumutbar. Das Wohnhaus meiner
Mandantin steht in einem Mischgebiet. Zwar handelt es
sich um ein Mischgebiet, in dem meine Mandantin wohnt,
allerdings muss meiner Meinung nach Berücksichtigung
finden, dass das Industriegebiet direkt an das Mischgebiet
grenzt, in dem Wohnen grundsätzlich zulässig ist. Das ist
ein ausschlaggebender Punkt. Die Geräuschimmissionen
müssen auf jeden Fall Berücksichtigung finden, außerdem
wurden – so habe ich das Gutachten verstanden – die
Vorbelastungen nicht berücksichtigt. Auch das ist nicht
zulässig, da hier der Sonderfall vorliegt, dass das Vorha-
ben in einem Industriegebiet geplant ist, das an ein
Mischgebiet grenzt. Daher muss die Vorbelastung am
Wohnhaus meiner Mandantin in diesem Mischgebiet ge-
messen werden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich glaube, dazu kann Herr Hettig direkt etwas sagen.
Christian Hettig (Antragstellerin):
Sie haben auch schon in Ihrem Schriftsatz Entsprechen-
des vorgebracht. Dazu kann ich zwei Dinge sagen.
Sie haben es gerade noch mal erwähnt, nämlich den
Durchschnittswert für Lkw usw. von 100 dB(A), den Sie als
ankommend bezeichnet haben. Da liegt ein Missverständ-
nis vor. Diese Werte, die wir ab Seite 10 im Gutachten
dokumentiert haben, sind die Schallemissionswerte. Das
heißt, das ist das, was von der Anlage abgestrahlt wird.
Was dann bei Ihrer Mandantin ankommt, sind die Im-
missionswerte, und dazwischen liegt ein Ausbreitungs-
weg. Das heißt, es kommt zu einer Minderung auf dem
Ausbreitungsweg; dieser ist insbesondere durch den Ab-
stand geprägt. Die Zusatzbelastung am Objekt Graf-
Zeppelin-Straße 9, die wir berechnet haben, finden Sie in
den entsprechenden Tabellen weiter hinten. Wir haben
beim Durchschnittswert, den sogenannten Beurteilungs-
pegel, eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um
12 dB(A) am Immissionsort festgestellt. Die TA Lärm sagt
dazu im Prinzip, dass der Immissionsort außerhalb des
Einwirkungsbereichs der Anlage liegt und die Anlage so-
mit genehmigungsfähig ist. Auch bei einer so hohen Un-
terschreitung sagt die TA Lärm ganz klar, dass eine Un-
tersuchung der Vorbelastung nicht erforderlich ist und die
Anlage in einer solchen Situation in jedem Fall genehmi-
gungsfähig ist, weil sie irrelevant ist; das ist ein Begriff, der
in der TA Lärm geprägt wird.
Das direkte Angrenzen eines GI an ein Mischgebiet
haben Sie noch erwähnt. Wenn man das Feld dazwischen
nicht betrachtet, dann ist das wohl so. Dazu kann ich aber
nicht viel sagen. Das ist ein planungsrechtlicher Sachver-
halt, der in der Vergangenheit liegt, noch bevor wir in
dieses Verfahren eingestiegen sind.
Was die Vorbelastung – das ist der dritte Punkt – an-
geht, so ist die TA Lärm wirklich sehr eindeutig. Die wäre
nur dann zu berücksichtigen, wenn die Anlage relevant zu
einer Überschreitung beitragen würde, und das ist immer
dann der Fall, wenn die Immissionsrichtwerte durch die
Zusatzbelastung weniger als 6 dB(A) unterschritten wer-
den. Die Zusatzbelastung wäre das, was die zu beurtei-
lende Anlage, also der Recyclinghof der Firma Kevin und
Karin Renz, in der Nachbarschaft hervorrufen würde.
Noch etwas zur Vorbelastung. Wenn man sich den
Abschnitt 3.2.1 Absatz 2 der TA Lärm anschaut, sieht
man, dass diese Anlage selbst dann genehmigungsfähig
wäre, wenn durch die Vorbelastung bereits eine Über-
schreitung vorliegen würde. Da ist die TA Lärm wiederum
sehr eindeutig.
Dann noch eine Bemerkung zu den hohen Pegelwer-
ten. Also, bei Pegelwerten über 100 dB(A) verweise ich
auf Tabelle 5 in unserem Gutachten. Wir haben auch
diese einzelnen Geräuschspitzen – so heißt das im Fach-
jargon – berücksichtigt. Hier haben wir einen Tagesmaxi-
malwert am Gebäude Ihrer Mandantin von 62 dB(A) be-
rechnet; von 100 dB(A) liegen wir also weit weg. Die An-
forderung, die die TA Lärm für ein Mischgebiet tagsüber
zulässt, liegt bei 90 dB(A). Das heißt, da hätten wir noch
Luft von 29 dB(A) zwischen dem Wert, der als einzelne
Geräuschspitze zu erwarten ist, und dem Anforderungs-
wert der TA Lärm.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank, Herr Hettig. – Herr Ziegler.
Bernd Ziegler (Einwender):
Ich möchte noch mal auf die Lärmbelästigung eingehen,
die meine Tierhaltung betrifft. Zwischen diesem Gelände
und meinem Schafstall liegen nur 100 m. Jeder, der mal
auf einer Baustelle war, weiß, wie ein Lkw-Schlag knallt.
Die Tiere erschrecken, gebären ihre Lämmer, stehen
Seite 22
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
während des Geburtsvorgangs auf, und die Lämmer ersti-
cken im Leib ihrer Mutter. Können Sie das verantworten?
Wer überprüft den Lärm in dieser Arbeitszeit? Mir ist da
nicht zum Grinsen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Hettig, Sie können es beantworten, müssen es aber
nicht.
Christian Hettig (Antragstellerin):
Zum Thema „Garantie“. Ich denke, dazu ist vorhin schon
alles gesagt worden. Wir als Gutachter sind jetzt nicht
dafür da, Ihnen irgendwelche Garantien zu geben. Das ist
aus Ihrer Sicht sicherlich leider so, aber so ist es nun
einmal.
Im Hinblick auf die Belästigung Ihrer Tiere gilt bei der
TA Lärm das Gleiche wie bei der TA Luft. Hier haben wir
leider keine Anforderungen. Wenn Sie die zusätzliche
Belästigung Ihrer Tiere gedanklich berücksichtigen, dann
denken Sie bitte auch daran, dass die Einfriedung des
Geländes 5 m hoch ist und einen Lärmschirm darstellt. Sie
haben hier keine freie Ausbreitung, wie sie bei der Luft-
prognose berücksichtigt war, sondern Sie haben rings um
das Gelände und auch innerhalb des Geländes eine inter-
ne Abschirmung aufgrund der einzelnen Boxenwände.
Das heißt, es wird nicht alles frei in die Landschaft emit-
tiert.
Bernd Ziegler (Einwender):
Es fehlt immer das tierärztliche Gutachten, und das Um-
weltgutachten hat unseren Betrieb nicht berücksichtigt.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, Sie hätten gerne ein veterinärmedizinisches Gutach-
ten. Wir haben das von unserer Landwirtschaftsabteilung
prüfen lassen, und wir haben eine vergleichbare Aussage
erhalten, wie sie gerade auch Herr Hettig getätigt hat. Wir
müssen im Rahmen der TA-Lärm-Betrachtung die Tiere
nicht berücksichtigen. Insofern haben wir kein veterinär-
medizinisches Gutachten angefordert. Das ist der Fakt. –
Sie haben noch eine Frage?
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Ja, ich habe noch eine Rückfrage. – Sehe ich es richtig,
dass die Zusatzbelastung am Wohnhaus meiner Mandan-
tin 48 dB(A) beträgt?
Christian Hettig (Antragstellerin):
Einen Moment! Das muss ich kurz nachschauen. Den
Wert weiß ich nicht auswendig. – Genau, ich schaue in die
Tabelle 4 der Schallimmissionsprognose. Bei der Graf-
Zeppelin-Straße 9 beträgt die Zusatzbelastung 48 dB(A).
Richtig.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Und die höchste beträgt 60 dB(A) im Mischgebiet.
Christian Hettig (Antragstellerin):
Richtig.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Und wie hoch wäre die Vorbelastung in einem normalen
Wohngebiet? In welchem Bereich würde die liegen?
Christian Hettig (Antragstellerin):
Das ist völlig situationsabhängig. Da kann man überhaupt
nicht allgemein beantworten. Wenn Sie die Anforderung
ansprechen, dann liegt die Anforderung, also der Immissi-
onsrichtwert, bei 55 dB(A). Das hat aber mit der Vorbelas-
tung überhaupt nichts zu tun. Wenn Sie irgendwo auf
einem freien Feld sind, ist die Vorbelastung quasi null.
Denn die Vorbelastung ist nur der Anteil der gewerblichen
Geräusche – so nenne ich es mal –, die nicht von der zu
beurteilenden Anlage kommen. Also, Straßenverkehr,
Fluglärm, Vogelgezwitscher zählen nicht zur Vorbelas-
tung.
Wenn Sie ein Wohngebiet haben, das sich in der Nähe
einer großen Industrieanlage befindet, dann haben Sie im
Tagzeitraum durchaus auch mal eine Vorbelastung von 50
bis 55 dB(A).
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Genau. Das ist hier der Fall. Deshalb muss man sich mei-
ner Meinung nach die Frage gefallen lassen, warum in
diesem Mischgebiet – hier grenzt ein Mischgebiet, in dem
das allgemeine Wohnen zulässig ist, direkt an dieses
Vorhaben an – eine Vorbelastung nicht berücksichtigt
wird. Schließlich handelt es sich bei dem Wohnhaus mei-
ner Mandantin um ein Haus, das durch das Industriegebiet
Wolfsberg und die anliegenden Gewerbebetriebe belastet
ist, und zwar nicht unerheblich.
Christian Hettig (Antragstellerin):
Das sehen Sie so, aber hier muss ich auf Abschnitt 3.2.1
Absatz 2 der TA Lärm verweisen. Da ist die TA Lärm wirk-
lich eindeutig, und insofern muss man den Vorwurf auch
entsprechend zurückweisen.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Na ja, hier liegt meiner Meinung nach trotzdem ein beson-
derer Umstand vor, und auch aufgrund des Gebots der
Rücksichtnahme ist das zu beachten.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Hettig hat gesagt, dass er streng nach TA Lärm vor-
gegangen ist, und auch aus unserer Sicht ist nicht zu
beanstanden, was er gemacht hat.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Gut.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das wäre es zum Thema „Lärm“, glaube ich. Ich schaue in
die Runde. – Damit kommen wir zum nächsten Tagesord-
nungspunkt.
Seite 23
Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
6.3 Geruch
Ich meine, ein Einwender hat das Thema „Geruch“ an-
gesprochen. Kam das aus Ihrer Richtung, Herr Hilland? –
Die Antragstellerin hat über Herrn Barthelmeß erwähnen
lassen, dass sie im Prinzip keine geruchsemittierenden
Abfälle dort lagert, behandelt und umschlägt.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich habe das unter Ziffer 4 angesprochen, habe dazu aber
keine weiteren Fragen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Prima. Wir werden aber auch dieses Thema selbstver-
ständlich mit abarbeiten.
Damit kommen wir zu:
6.4 Erschütterung
Ich glaube, dazu kam auch ein Einwand. Ich glaube,
jemand von der Industrieseite hat das erwähnt. Ich weiß
allerdings nicht, ob das die Firma Aldinger war. Ich bin mir
nicht mehr ganz sicher.
RA Christian Heieck (Einwender):
Der kam von mir.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Der kam auch von Ihnen. Okay.
Michael Stopper (Einwender):
Wir haben es nicht erwähnt, aber die Hersteller unserer
Maschinen haben es zur Prüfung gegeben. Man müsste
eigentlich eine vergleichbare Anlage prüfen und schauen,
wie weit die Erschütterungen reichen. Denn da sind viele
Laser und Glasrohre verbaut, und die könnten brechen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Sie machen Metallbearbeitung, richtig?
Michael Stopper (Einwender):
Genau, mit Lasern.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Laserschneiden, -stanzen oder was genau?
Michael Stopper (Einwender):
Laserschneiden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Laserschneiden?
Michael Stopper (Einwender):
Ja.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Also nicht 3D oder so was.
Michael Stopper (Einwender):
Doch, da ist auch eine 3D-Anlage dabei. Alles. Und diese
Erschütterungen wären zu prüfen mit einer vergleichbaren
Anlage.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Sie liegen aber relativ weit weg.
Michael Stopper (Einwender):
Ja, schon. Aber wer kann uns garantieren, dass es auf
längere Sicht nicht bricht? Das bricht ja nicht von heute
auf morgen. Das kann sich über Monate ziehen. So ein
Laser kostet 100.000 bis 200.000 €, und wir haben 20
Stück in unserer Anlage stehen. Insofern ist das schon ein
Thema für uns.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir haben die Einwendungspunkte mit der Antragstellerin
kommuniziert, und soweit ich weiß, wollte die Antragstelle-
rin in diese Richtung noch etwas machen. Herr Barthel-
meß, können Sie kurz darauf eingehen?
Michael Stopper (Einwender):
Das wurde ja schon im Nachgang beanstandet.
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Ich denke, es ist für die Firma Renz schon wichtig, dass
man klare Kante bekennt und sagt, wo was nicht passt,
damit man es auch ins richtige Licht rückt.
Also, zum Thema „Erschütterungen“ haben Sie in den
Antragsunterlagen wahrscheinlich nichts gefunden. Da
haben Sie auch nichts finden können; denn dazu haben
wir auch nichts in Auftrag gegeben. Allerdings hat man
sich hier schon geeinigt. Man ist dabei, ein Angebot ein-
zuholen. Die Anfrage ist schon gestartet worden. Also, das
wird auf alle Fälle noch mit in die Antragsunterlagen ein-
fließen.
Michael Stopper (Einwender):
Dann gibt es dazu ein Gutachten, oder was?
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Genau. Es ist geplant, einen Auftrag zu vergeben, um ein
Gutachten nach den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen,
damit die entsprechenden Werte herauskommen und die
Ausbreitung ersichtlich sein soll.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das Thema werden wir noch abarbeiten. Insofern war es
gut, dass die Einwendung kam und wir das Thema mit
abarbeiten können. – Herr Heieck.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich habe das Thema unter Ziffer 5 meines Einwendungs-
schreibens angesprochen und warte nun dieses Gutach-
ten ab.
Die Firma Berner Kunststofftechnik GmbH betreibt
sehr empfindliche Maschinen im Bereich der Lebensmit-
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
telverpackung, beispielsweise Tiefziehkunststoffverbin-
dungen, die bei bestimmten Erschütterungen auslösen
und zu einer Unterbrechung des Betriebs führen. Solche
Betriebsstillstände mit dem danach erforderlichen Wieder-
anfahren sind sehr schädliche Ereignisse, und deswegen
muss das Gutachten auch auf diese Frage eingehen.
Dabei möchte ich es im Moment bewenden lassen
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Würden Sie es begrüßen, wenn wir Ihnen das Gutachten
vor Genehmigungserteilung – natürlich mit Zustimmung
der Antragstellerin – zukommen ließen?
RA Christian Heieck (Einwender):
Das würde ich begrüßen. Das würde mir die Arbeit erleich-
tern. – Danke schön.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das haben wir notiert.
Und Sie, Herr Stopper?
Michael Stopper (Einwender):
Ja, natürlich.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gut.
(Oliver Muz [Einwender]: Können wir das
auch haben?)
– Nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben Sie je-
derzeit die Möglichkeit der Akteneinsichtnahme.
Willy Kohler (Einwender):
Ich habe nur noch die Frage, ob nachher auch die Ma-
schinen, die bei der Prognose berücksichtigt werden,
wirklich eingesetzt werden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, wir können doch kein Gutachten gelten las-
sen, das nachher mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat.
(Bernd Ziegler [Einwender]: Man kann ja
nachher nachmessen!)
– Das ist dann eine Frage der Überwachung, und bei
der Überwachung von IE-Anlagen gelten strenge Vorga-
ben. Die werden regelmäßig überwacht, und Abnahme-
messungen finden selbstverständlich auch statt. – Herr
Muz.
Oliver Muz (Einwender):
Das Gutachten zu den Erschütterungen hätten wir auch
gerne.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, das steht jetzt im Protokoll. Vielleicht können wir es
auch auf unserer Homepage veröffentlichen. Dann be-
kommen Sie von uns eine E-Mail, dass Sie es downloa-
den können.
Damit sind wir mit dem Thema „Immissionsschutz“
durch und kommen zu:
7 Wasser/Boden
Herr Hilland, Sie hatten eingangs eine Frage zum
Wasserschutzgebiet.
Dr. Bernhard Hilland:
Ja, es ging um das Wasserschutzgebiet und um Z 2. Was
ist da der Stand?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ist ein Gutachter anwesend, der sich zur AwSV äußern
kann?
Philipp Barthelmeß (Antragstellerin):
Nein, mein Kollege, der das Gutachten geschrieben und
die Thematik „Zuordnungswerte“ behandelt hat, lässt sich
entschuldigen. Er ist heute nicht anwesend. Die Frage
wäre, ob wir Ihre Fragen schriftlich beantworten lassen.
Ich habe das mit ihm besprochen. Er kann gerne eine
Stellungnahme dazu schreiben.
Vielleicht darf ich den Ball an Sie abgeben; denn Sie
hatten die Unterlagen vielleicht. Ich weiß nicht, ob Sie
etwas zu den Fragen, die anstehen, direkt beisteuern
können. Es geht um die Lagerung.
Dr. Bernhard Hilland:
Es geht einfach darum, dass es sich dort um Wasser-
schutzgebiet handelt. Bei Z 1.1 ist es schon kritisch, und
jetzt wollen Sie Z 2 lagern. Sie begründen das damit, dass
es – so war auch Ihre Formulierung – unwirtschaftlich sei,
wenn man sich mit Z 1.1 begnüge. Daher die Frage: Wie
ist das Schutzgut Wasser bearbeitet worden?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Also, wir haben im Rahmen der Behördenanhörung das
Landratsamt Calw angehört, auch die Untere Wasser-
schutzbehörde, und wir haben von ihnen eine entspre-
chende Stellungnahme mit Nebenbestimmungen erhalten,
wonach die Lagerung zulässig wäre.
Dr. Bernhard Hilland:
Gut. Ich kann bei Ihnen ja noch mal Akteneinsicht neh-
men. Das ist ja nicht das Problem.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Sie können es auch schriftlich anfordern, wenn Sie möch-
ten.
Dr. Bernhard Hilland:
Ja gut, wenn das Protokoll da ist, kann man es sehen.
Dann möchte ich mich jetzt ausklinken und abschlie-
ßend eine – so möchte ich es mal nennen – höfliche An-
regung geben: Wenn Sie in der Veröffentlichung schrei-
ben, dass noch geprüft wird, ob der Termin tatsächlich
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
stattfindet, sollten Sie nachher auch schreiben, ob der
Termin wirklich stattfindet oder nicht. Das nur als Anre-
gung.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, das haben wir vernommen. – Danke.
Philipp Auer (Einwender):
Mein Name ist Philipp Auer, und ich vertrete die Stadtwer-
ke Rottenburg. Das Bauvorhaben liegt in der Schutzge-
bietszone III A der Bronnbachquelle. Die Bronnbachquelle
dient der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Für dieses
Wasserschutzgebiet gibt es eine Schutzgebietsverord-
nung. Danach ist gemäß Punkt 12 das Errichten und Be-
treiben von Anlagen zur Behandlung, Beseitigung oder
zum Umschlag von Abfällen, ausgenommen Deponien für
Erdaushub, unbelasteten mineralischen Straßenaufbruch
und bitumenhaltigen Straßenaufbruch in geringen Mengen
verboten.
Ich denke, bei den Tagesdurchsätzen kann man nicht
mehr von geringen Mengen sprechen, und sehe mit dem
ursprünglichen Antrag das Grundwasser nicht ausrei-
chend geschützt. Wir haben in der Vergangenheit mehrere
Markierungsversuche durchgeführt. Dabei wurden Tracer
ins Grundwasser gegeben, um die Fließwege des Grund-
wassers zu erforschen. Es wurde in unmittelbarer Nähe
nachgewiesen, dass diese Tracer in der Bronnbachquelle
ankommen. Ich konnte in dem ursprünglichen Antrag nicht
erkennen, dass die Gefährdung des Trinkwassers wirk-
sam ausgeschlossen wird. Wir können dem Vorhaben
nicht zustimmen und haben daher unsere Einwendungen
eingereicht.
Ein weiterer Punkt betrifft die Löschwasserrückhaltung.
Es werden mehrere Hundert Tonnen Holz gelagert. Ich
denke, es muss berücksichtigt werden, dass es zu einem
Brand kommen kann, bei dem Löschschäume etc. einge-
setzt werden. Diese Löschmittelrückstände müssen ent-
sprechend zurückgehalten werden, um eine Versickerung
ins Grundwasser zu verhindern.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ein Brandschutzsachverständiger ist heute anwesend.
Thomas Rohrwild (Antragstellerin):
Soweit mir bekannt ist, ist in den Planunterlagen darge-
stellt, dass die Löschwasserrückführung rings um das
Gelände geführt wird und somit auch vorhanden ist.
Mit einer großen Belastung bzw. einem Schaum-
löscheinsatz ist eigentlich nicht zu rechnen, weil natürli-
ches Löschmittel wie Wasser zum Einsatz kommt. Da
sehe ich vonseiten des Brandschutzes keine Schwierigkei-
ten.
Philipp Auer (Einwender):
Laut Antrag ist die Bodenfläche nicht versiegelt, sondern
teilweise geschottert.
Thomas Rohrwild (Antragstellerin):
Die wird ja versiegelt.
Philipp Auer (Einwender):
Das wird entsprechend berücksichtigt, und dann fließt
alles Löschwasser in die Kanalisation.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Nein, erst einmal haben wir eine Rückhaltung, oder?
Frieder Großmann (Antragstellerin):
Wir haben, wie Herr Rohrwild schon sagte, ein geschlos-
senes Ringleitungssystem und könnten es im Havariefall
abtrennen, sodass wir das Wasser auf dem Gelände
sammeln, auch das Löschwasser, sodass es nicht direkt
in den Kanal eingeleitet wird.
Philipp Auer (Einwender):
Und wie viel Löschwasser kann gesammelt werden?
Frieder Großmann (Antragstellerin):
Das müssten wir jetzt ausrechnen. Wie gesagt, wir haben
auf dem Grundstück ein Gefälle von rund 1,20 m zum
tiefsten Punkt. Das kann ich jetzt aus dem Stegreif nicht
sagen.
Philipp Auer (Einwender):
Es ist nämlich so, dass in einem Industriegebiet ein
Löschwasserbedarf von 192 m3/h über einen Zeitraum von
zwei Stunden vorgeschrieben ist, und entsprechend muss
berücksichtigt werden, dass mindestens dieses Wasservo-
lumen aufgenommen werden kann.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das werden wir berücksichtigen. Es ist übrigens gängige
Praxis, dass, wenn wider Erwarten doch mit Löschschaum
gelöscht werden sollte – man weiß ja nicht, womit die
Feuerwehr letztendlich löschen will; die lassen sich im
Einsatzfall auch wenig vorschreiben –, dieser Lösch-
schaum nicht ohne Weiteres in die Kanalisation fließt,
sondern erst einmal im Rückhaltebereich bleibt. Und dann
wird erst nach einer Analyse entschieden, ob dieser
Löschschaum der Kläranlage oder einer entsprechenden
Entsorgungseinrichtung zugeführt wird.
Thomas Rohrwild (Antragstellerin):
Da kann ich Ihnen vollkommen recht geben. Wenn die
Feuerwehr im Industriegebiet im Einsatz ist, werden als
Erstes immer die Kanalschächte verschlossen.
Wenn ich mir das Industriegebiet Wolfsberg und all die
Betriebe, die dort oben ansässig sind, genauer schaue,
stellt dieser Betrieb das kleinste Risiko dar. Denn hier gibt
es, was die brennbaren Materialien angeht, eine sehr
große Einschränkung. In einem normalen Produktionsbe-
trieb gibt es auch Gefahrstoffe, und selbst wenn diese nur
in geringen Mengen vorhanden sind, sind sie da. Wir ha-
ben dort unwahrscheinlich viel PVC-Belastung durch
elektronische Bauteile und Kabelführungen usw. Also, da
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
würde man übers Ziel hinausschießen, wenn man dort
andere Kriterien ansetzen würde als bei einer normalen
Industriehalle.
Philipp Auer (Einwender):
Gut, aber wir müssen trotzdem berücksichtigen, dass dort
diese gefährlichen Abfälle lagern und dass aufgrund der
erheblichen Menge Holz eine Brandgefahr besteht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
200 bis 300 t Holz sind es, glaube ich.
Thomas Rohrwild (Antragstellerin):
Also, wenn es um die Brandentstehung geht, ist das Risi-
ko noch geringer einzuschätzen, weil wir es nicht mit
Mischabfällen zu tun haben.
Philipp Auer (Einwender):
Ja, aber es kommt doch trotzdem regelmäßig auf Depo-
nien, Recyclinghöfen etc. zu Bränden.
Thomas Rohrwild (Antragstellerin):
Ja, es gibt natürlich schärfere Betrachtungen für Recyc-
linghöfe, die zum Beispiel mit gelben Säcken arbeiten.
Das ist natürlich eine ganz andere Hausnummer. Hier, in
diesem Bereich, sind wir ganz anders aufgestellt und auch
die Anforderungen deutlich anders anzusetzen. Das ist
ganz klar.
Philipp Auer (Einwender):
Ich möchte noch mal auf diese Schutzgebietsverordnung
zurückkommen. Laut dieser Schutzgebietsverordnung ist
es verboten, solche Betriebe im Schutzgebiet anzusiedeln.
Wie ist da das weitere Vorgehen angedacht?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Es liegt schon die Zustimmung des Landratsamtes vor,
dass wir dort eine Befreiung für diese Art von Tätigkeiten
erteilen können.
Philipp Auer (Einwender):
Und gibt es da noch weitere Auflagen?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Darin sind Auflagen erwähnt, und die werden wir in der
Genehmigung natürlich mit berücksichtigen. Im Einzelnen
müsste ich jetzt aber schauen. Sie liegen aber hier vorne
aus. Sie können sie nachher einsehen.
Philipp Auer (Einwender):
Danke.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Damit haben wir auch den Tagesordnungspunkt
„Wasser/Boden“ abgearbeitet und kommen zu:
5 Baurecht
Unser Baurechtler ist leider momentan nicht anwe-
send. – Wie war Ihre konkrete Frage zum Baurecht? Wir
haben das überprüft. Es liegt ein aktueller Bebauungsplan
vor. In diesem Gebiet sind die Tätigkeiten, die nach den
entsprechenden Ziffern von der Firma Kevin und Karin
Renz beantragt wurden, erlaubt. – Herr Kohler, ich glaube,
Sie hatten eine Frage zum Baurecht.
Willy Kohler (Einwender):
Zum Baurecht hatte ich eigentlich keine Frage.
RA Olaf König (Einwender):
Ich habe aber eine Frage zum Baurecht. Sind die bauli-
chen Veränderungen, die jetzt spontan angekündigt wor-
den sind, überhaupt berücksichtigungsfähig im Rahmen
des Verfahrens?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Sie meinen jetzt die Gebäude usw.?
RA Olaf König (Einwender):
Ja, ich meine, jetzt soll ja mal eben so die Mauer um 3 m
erhöht werden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Es ist natürlich so: Wenn jetzt Änderungen kommen, muss
man die die baurechtliche Stellungnahme bei der zustän-
digen Baubehörde natürlich noch mal einholen.
RA Olaf König (Einwender):
Es stellt sich jetzt auch die Frage, in welchem Verfahrens-
stand die Baugenehmigung ist. Schlusspunkttheorie?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Nein, nein. In der immissionsschutzrechtlichen Genehmi-
gung ist die baurechtliche Genehmigung inkludiert.
RA Olaf König (Einwender):
Okay, aber auch da gibt es Verfahrensschritte.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist eine konzentrierte Entscheidung, und selbstver-
ständlich werden wir uns dabei an die Verfahrensschritte
halten.
RA Olaf König (Einwender):
Gut.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Für die Halle ist bisher aber noch kein Antrag gestellt
worden.
RA Olaf König (Einwender):
Genau das wollte ich wissen. – Vielen Dank.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Gibt es noch weitere Fragen zum Baurecht?
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Ich habe noch eine Frage. Welcher Bebauungsplan gilt
denn momentan? Mir ist bekannt, dass die 4. Änderung
Wolfsberg II gilt.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich habe ihn auf dem PC und auch auf dem Tablet, aber
das dauert noch einen Moment, bis die hochgefahren
sind. – Wir haben alle gültigen Bebauungspläne vorliegen.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Also, der, der mir vorliegt, ist der Entwurf. Der hat aber
Planreife erreicht, und da sind genau diese Anlagen unzu-
lässig.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich zeige es Ihnen gleich. Ich hoffe, es kommt.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Einen neueren Bebauungsplan habe ich nicht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich höre gerade, wir haben ein kurzes Update des Rech-
ners machen müssen. Jetzt müssen wir das suchen, weil
es nicht mehr auf dem Desktop ist. Wir können nichts
selbst einspielen. Wir müssen erst alles sichern lassen.
Ich meine, es ist 16.4.2, 4. Änderung, erneute Offenla-
ge. – Mir liegt hier eine 4. Änderung Wolfsberg II vom
08.04.2016 vor. Das ist der Bebauungsplan Nummer
16/2010.
RA Christian Heieck (Einwender):
Können Sie ihn bitte noch mal genau bezeichnen zum
Mitschreiben, damit man ihn in der Planauflage einsehen
kann?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, textliche Festsetzung zum Bebauungsplan 4. Ände-
rung Wolfsberg II in Nagold vom 08.04.2014.
RA Christian Heieck (Einwender):
Und welches Satzungsdatum?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist leider auch nur ein Entwurf, den ich hier habe.
08.04.2014.
RA Christian Heieck (Einwender):
Das ist der aktuelle Bebauungsplan, der auch dem immis-
sionsschutzrechtlichen Verfahren planungsrechtlich zu-
grunde gelegt wird?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
So sieht es aus.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Das ist eigentlich genau der Punkt, die Ziffer 1. Danach
sind die Anlagen, die von der Firma Kevin und Karin Renz
geplant sind, unzulässig.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja, da steht aber unter 1.1, dass die nachfolgend aufge-
führten unzulässig sind: Anlagen gemäß Anhang 1, Nr. 7
und 8 – und jetzt kommt es, also die Klammer – (mit Aus-
nahme der Nummer 8.11, 8.12 und 8.15) der 4. BImSchV.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Das steht bei mir nicht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das war die Änderung.
Sigrid Rauser (Einwenderin):
Wann ist das geändert worden?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich habe die Vorlage der Stadt Nagold vom 08.04.2014.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Genau die liegt mir in Kopie vor, aber da steht bei mir
nichts in Klammern.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist uns so vom Baurechtsamt zur Verfügung gestellt
worden.
RA Olaf König (Einwender):
Es gab ja auch noch Klageverfahren gegen den Bebau-
ungsplan, soweit ich weiß. Sind noch Verfahren anhän-
gig?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir haben die Mitteilung bekommen, dass der Bebau-
ungsplan Planreife hat.
RA Olaf König (Einwender):
Okay.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Und wenn der Bebauungsplan Planreife hat, können wir
den quasi als Grundlage für unsere Entscheidung neh-
men.
RA Christian Heieck (Einwender):
Das heißt, er ist noch gar nicht beschlossen. Sie würden
dann im Baurecht nach § 33 BauGB genehmigen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ja. – Also, vielleicht machen wir doch eine Pause und
warten, bis Herr Schwalbe da ist. Er wollte um 12:30 Uhr
erscheinen. Er kann die Frage sicherlich beantworten.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Möchten Sie noch etwas unter „Sonstiges“ einbringen,
oder sollen wir jetzt den Break machen und auf Herrn
Schwalbe warten? – Bitte.
Frieder Großmann (Antragstellerin):
Wir haben die Rückhaltemenge geschwind überschlagen.
Beim jetzigen Antrag mit der nicht befestigten Gesamtflä-
che haben wir für den Bauabschnitt 1 1.200 m3. Wenn wir
die Fläche komplett befestigen, sind es ca. 2.000 m3. Und
so ist es dann auch für den Bauabschnitt 2.
Philipp Auer (Einwender):
Vielen Dank.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Dann schlage ich vor, dass wir uns die Zeit nehmen. Wir
machen jetzt bis halb eins Pause und hoffen, dass Herr
Schwalbe dann da ist, damit wir die baurechtlichen Punkte
klären können.
(Unterbrechung von 12:10 bis 12:35 Uhr)
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir fahren fort mit der Erörterung.
Wenn ich es richtig überblicke, geht es jetzt nur noch
um den Punkt „Baurecht“. Herr Schwalbe, ich begrüße
Sie. Sie sind Leiter des Baurechtsamts der Stadt Nagold?
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Ja.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist prima.
Wir haben schon mal kurz reingeschaut in die uns vor-
liegenden Auszüge des B-Plans. Hier ist die Frage aufge-
kommen, welcher Bebauungsplan letztendlich gültig ist.
Das ist das, was wir als Letztes hatten: Bebauungsplan
4. Änderung Wolfsberg II, 08.04.2014.
Und zwar geht es hauptsächlich um diese Ausnahme
der Ziffern 8.11, 8.12 und 8.15. Das haben wir nur als
Entwurf einer Sitzungsunterlage vorliegen.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Nach meinem Kenntnisstand ist er noch nicht rechtskräf-
tig. Der Bauherr hat allerdings die Festsetzungen schrift-
lich anerkannt. Also, es ist der Planungsstand nach § 33
Baugesetzbuch.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Okay. Er hat also die sogenannte Planreife erreicht.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Genau. So hat es uns unser Stadtplanungsamt bestätigt.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ist die Frage damit beantwortet?
RA Christian Heieck (Einwender):
Nein. Herr Schwalbe, von wann datiert die Erklärung,
wonach die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs
schriftlich anerkannt werden?
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Vom 01.12.2016. Die wurde abgegeben im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens für die Geländeauffüllung für
den Recyclinghof.
RA Christian Heieck (Einwender):
Der Entwurfsstand, der hier zugrunde liegt, ist der vom
08.04.2014. Das ist also nahezu vier Jahre her. Was war
der Grund dafür, dass man diesen Bebauungsplanentwurf
nicht fortgeführt hat? Schließlich kam die Zustimmungser-
klärung erst im Jahr 2016.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Das weiß ich nicht. Das müsste unser Stadtplanungsamt
klären.
RA Christian Heieck (Einwender):
Lassen sich irgendwelche Verfahrensschritte im Bebau-
ungsplanverfahren nach dem 08.04.2014 feststellen?
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Also, über das Bebauungsplanverfahren müssten Sie mit
unserem Stadtplanungsamt sprechen. Das weiß ich nicht.
Das führe ich nicht durch. Wir machen das Baurecht.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ich weiß, Sie sind von der Stadt.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Ich bin Leiter der Baurechtsbehörde. Wir haben auch ein
Stadtplanungsamt.
RA Christian Heieck (Einwender):
Gut. Dann müssen wir dem noch nachgehen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Also, soweit wir wissen, wurde diese planrechtliche Fest-
setzung auch schon in einem anderen Verfahren in An-
spruch genommen.
RA Christian Heieck (Einwender):
Ebenfalls nach § 33? Das kann ja nicht anders sein.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Da müssen wir nachfragen. Das lief nicht bei uns. Das lief
beim Landratsamt.
RA Christian Heieck (Einwender):
Beim Landratsamt? Bei der Stadt? Die haben ihre eigenen
Planungszuständigen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das war auch ein immissionsschutzrechtliches Verfahren.
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RA Christian Heieck (Einwender):
Ach so. Okay.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Da wurde das praktisch als Planungsgrundlage genom-
men.
RA Christian Heieck (Einwender):
Können wir bei Ihnen Akteneinsicht auch in den aktuellen
Planungsstand des Bebauungsplanverfahrens nehmen,
oder müssen wir uns da an die Stadt Nagold wenden?
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wir haben nur die Pläne hier vorliegen.
RA Christian Heieck (Einwender):
Okay. Also, fürs Verfahren müsste man sich dann an die
Planauflage beim Planungsamt der Stadt Nagold wenden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Wenn man die Entwicklungen des Bebauungsplans sehen
möchte, ja.
RA Christian Heieck (Einwender):
Es ist doch immerhin bemerkenswert, dass der Bebau-
ungsplan vor rund vier Jahren gestoppt wurde und bis
heute nicht zur Rechtskraft geführt wurde. Das kommt
zwar hin und wieder vor, dass ein Bebauungsplan über-
haupt nicht zur Rechtskraft geführt wird, wenn vorher nach
§ 33 genehmigt wird. Aber in diesem Fall überrascht mich
das natürlich schon.
Gut, dann muss ich da zur Planauflage gehen und
brauche hier keine weiteren Fragen zu stellen. – Danke
schön.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Ich habe noch eine weitere Frage – ich weiß nicht, ob Sie
die beantworten können –, nämlich die, ob der Planent-
wurf in der hier vorliegenden Fassung, nämlich mit dieser
Ausnahme bezüglich der Punkte 8.11, 8.12 und 8.15,
bereits in einer Offenlegung ausgelegt wurde.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Das weiß ich nicht.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Denn mir liegt ein anderer Plan in einer anderen Fassung
vor, der bei der Offenlage so bekannt wurde und in dem
nichts von den Ausnahmen drinsteht.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Den Plan, den wir vom Stadtplanungsamt für das Verfah-
ren haben, hat den Stand 08.04.2014, und darunter steht
„erneute Offenlage“.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Das steht bei mir genau so drauf.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Und da ist ausgeführt: mit Ausnahme der Nummern 8.11,
8.12 und 8.15.
RAin Sandra Klumpp (Einwenderin):
Bei mir nicht. Und genau das ist der Punkt.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Das müsste man dann mit dem Stadtplanungsamt be-
sprechen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Dann, denke ich, kommen wir hier in der Sache nicht
weiter, oder, Herr Heieck? – Möchte sich noch jemand
dazu äußern? – Herr Kohler.
Willy Kohler (Einwender):
Was die Auffüllung angeht, wurde von der Stadt die Ge-
nehmigung erteilt. Da steht aber drin in den Auflagen:
Sofern auch Bodenmaterial bis maximal Z 1.1 eingebaut
werden soll, so darf dieses nicht auf Flächen eingebaut
werden, wo das Wasser versickert.
Begonnen wurde eigentlich auf dem Hoher-Baum-
Weg, rechte Seite, also auf der Südseite. Und da wurde
der öffentliche Weg schon aufgerissen, und da wurde mit
dem Recyclingmaterial, das hundertprozentig kein Z 1.1
ist, angefangen, wo nachher die Stellplätze errichtet wer-
den sollen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, das ist aber nicht Gegenstand dieses Verfah-
ren.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, aber gerade ging es auch um die Auffüllung und da-
rum, wo was steht. Okay, das mag nicht das Verfahren
sein, aber vom Bauamt ist ja auch jemand da.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Dann können wir die Frage an Herrn Schwalbe weiterge-
ben.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, dann geben wir sie weiter.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Was möchten Sie denn wissen?
Willy Kohler (Einwender):
Wurde so was überprüft? Hier steht, sie dürfen maximal
mit Z 1.1 einbauen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Und Sie sagen, es wurde anderes Material eingebaut.
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Ja, das wurde als Auflage formuliert. Da haben wir das
Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz,
beteiligt, und deswegen kam diese Auflage da hinein.
Willy Kohler (Einwender):
Und wer überprüft dann so was? Schließlich wurde schon
mit dem ersten Spatenstich falsch begonnen.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Also, eine Abnahme wurde nicht angeordnet.
Willy Kohler (Einwender):
Na gut, dann kann man halt machen, was man möchte.
Das ist halt so.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Das trifft auf viele Auflagen zu.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, aber wenn ich Ihnen jetzt doch sage, dass an der
falschen Stelle begonnen wurde, dass Humus abgezogen
und das Material eingebaut wurde und dass wir uns nach
wie vor in einer Wasserschutzzone III A befinden, wo
nachher nicht vollständig versiegelt wird, dann stimmt
doch was nicht.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Kann das Landratsamt etwas dazu sagen?
Alfons Sekinger (Landratsamt Calw):
Wir sind zu dieser Auffüllung gehört worden. Wir haben
diesen Antrag beurteilt und haben der Stadt als zuständi-
ge Baurechtsbehörde unsere Vorgaben gemacht, die aus
unserer technischen, wasserwirtschaftlichen und Grund-
wasserschutzsicht notwendig sind. Die Baurechtsbehörde
setzt dieses dann um, und somit obliegt die Verantwortung
für die Einhaltung irgendwelcher Baugenehmigungsaufla-
gen letztlich der Baurechtsbehörde. Also, wir haben kei-
nen Hinweis bekommen, dass da gegen die Genehmigung
verstoßen wird. Daher sind wir auch nicht tätig geworden.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Danke. – Direkt dazu?
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Das kann ich direkt ergänzen. Zunächst einmal liegt die
Verantwortung beim Bauherrn und beim Bauleiter. Wir
können nicht jede Auflage überwachen. Das ist nun ein-
mal so. Also, dazu sind wir personell nicht in der Lage. Wir
stellen jedes Jahr 500 Baugenehmigungen mit was weiß
ich wie vielen Auflagen aus. Es werden sicherlich etliche
Punkte überwacht – das ist ganz klar –, aber nicht jede
Auflage.
Willy Kohler (Einwender):
Ja, das ist eben das Problem.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Herr Kohler, ich verstehe Sie, dass Sie aus Ihrer Sicht
sagen, das habe etwas mit dem Verfahren zu tun, weil
diese Anlage letztendlich dort errichtet werden soll. Aber
das ist jetzt leider nicht Gegenstand dieser Erörterung.
Das müssen Sie im Prinzip mit der örtlich zuständigen
Behörde und dem Landratsamt ausmachen.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Wir können uns das gerne mal anschauen, zumal ich jetzt
von dem Sachverhalt weiß. Das ist kein Thema.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Das ist ein guter Vorschlag. – Frau Renz, Sie möchten
noch etwas dazu sagen?
Karin Renz (Antragstellerin):
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass unser Material von
einem Sachverständigen nach LAGA PN 98 überprüft
wird.
Gunter Schwalbe (Stadt Nagold):
Und dazu haben Sie sicherlich Unterlagen.
Karin Renz (Antragstellerin):
Ja.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Ich glaube, damit haben wir diesen Sachverhalt – –
Willy Kohler (Einwender):
Nein, ich habe noch einen Satz. – Dann weiß die Firma
Kevin und Karin Renz sicherlich auch, dass sie das zu
dokumentieren hat, genauso wie bei jeder anderen Abfall-
art, also Art, Menge, Herkunft und Verbleib. Und wenn
man RC-Material einbaut, dann hat man einen Liefer-
schein, obliegt einer Dokumentationspflicht und einer
Analyse. Und egal wo man es einbaut, muss man es do-
kumentieren. Aber wenn all das vorhanden ist, ist es ja
super.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Damit haben wir aus meiner Sicht die Punkte der Einwen-
der besprochen.
8 Sonstiges
Bevor ich jetzt offiziell Schluss mache, frage ich noch
mal: Gibt es noch einen Punkt, den hier jemand unter
„Sonstiges“ ansprechen möchte? – Damit kommen wir
zum Schluss.
9 Schlusswort
Als Erstes möchte ich mich ganz herzlich bei den Ein-
wendern und der Firma Kevin und Karin Renz und ihren
Gutachtern bedanken. Aus meiner Sicht herrschte heute
ein extrem fairer Umgangston, und ich fand die Diskussi-
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Erörterungstermin Kevin und Karin Renz GbR, Nagold, 28.03.2018
on, die wir heute miteinander geführt haben, auch sehr
interessant. Es waren einige wesentliche Punkte dabei,
die wir heute aufhellen konnten.
Ich bedanke mich auch bei unserem Stenografen, der
das Protokoll erstellt – er schreibt immer noch fleißig alles
mit –, und bei der Stadt Nagold bzw. bei der Firma Kevin
und Karin Renz für die organisatorische Unterstützung.
Es hat sich bei uns eingebürgert, dass wir zum
Schluss noch einmal der Antragstellerin das Wort erteilen.
Karin Renz (Antragstellerin):
Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Erscheinen und den
fairen Umgang miteinander. Dafür möchte ich Danke sa-
gen.
Verhandlungsleiter Markus Schüller:
Vielen Dank. – Damit schließe ich die Erörterung offiziell
und wünsche Ihnen allen einen guten Heimweg. Auf Wie-
dersehen!
(Allgemeiner Beifall)
(Ende des Erörterungstermins: 12:50 Uhr)
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Anlagen
zum Antrag der Firma
Kevin und Karin Renz GbR, Nagold
auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung,
zur Behandlung und zum Umschlag von Abfällen
28. März 2018
Sitzungssaal des Rathauses Nagold, Nagold
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 1: Vorstellung des Projektes
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Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA
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Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA
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Anlage 2: Immissionsprognose der DEKRA