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B -Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda
BAB A7 zw. NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 6,662 und NK 5223/020 u. 5324/038 Stat. 7,478
BAB A7 Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz UF Tal und K 142
Bau-km 0+000 bis 0+816/ ASB 5223/649 Hessen-10: 22489
Unterlage 01
Erläuterungsbericht
Aufgestellt: Fulda, den 24.02.2017 Hessen Mobil -Dezernat Planung Osthessen-
i.A. gez. Egon Weß
Dezernent
Feststellungsentwurf
Unterlage Nr. 1 zum
Planfeststellun sbeschluss vom 25.4.2018 Gz. 061-k-04#2.188 Wiesbaden, den 09 .5.2018
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr
und Landesentwicklung Abt. VI
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT
Inhaltsverzeichnis
1 DARSTELLUNG DES VORHABENS
Unterlage 1 Seite 1
3
1.1 PLANERISCHE BESCHREIBUNG ___________________ 3 1.2 STRAßENBAULICHE BESCHREIBUNG 5 1.3 STRECKENGESTALTUNG 6
6 BEGRÜNDUNG DES VORHABENS 7
2.1 VORGESCHICHTE DER PLANUNG, VORAUSGEGANGENE UNTERSUCHUNGEN UND VERFAHREN? 2.2 PFLICHT ZUR UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG 8 2.3 BESONDERER NATURSCHUTZFACHLICHER PLANUNGSAUFTRAG (BEDARFSPLAN) 9 2.4 VERKEHRLICHE UND RAUMORDNERISCHE BEDEUTUNG DES VORHABENS 9
2.4.1 ZIELE DER RAUMORDNUNG/ LAt-:JDESPLANUNG UND BAULEITPLANUNG 9 2.4.2 BESTEHENDE UND ZU ERWARTENDEVERKEHRSVERHÄLTNISSE 9 2.4.3 VERBESSERUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT 1 0
2.5 VERRINGERUNG BESTEHENDER UMWELTBEEINTRÄCHTIGUNGEN 11 2.6 ZWINGENDE GRÜNDE DES ÜBERWIEGENDEN ÖFFENTLICHEN INTERESSES 12
~ VERGLEICH DER VARIANTEN UND WAHL DER LINIE 13
3.1 BESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES ____________ 13 3.2 BESCHREIBUNG DER UNTERSUCHTEN V ARtANTEN 13
3.2.1 VARIANTENÜBERSICHT 14 3.3 BEURTEILUNG DER V ARtANTEN 14 3.4 GEWÄHLTE LINIE 14
.1 TECHNISCHE GESTALTUNG DER BAUMAßNAHME 15
4.1 AUSBAUSTANDARD ______________________ 15 4.1.1 ENTWURFS- UND BETRIEBSMERKMALE 15 4.1.2 VORGESEHENE VERKEHRSQUALITÄT 16 4.1.3 GEWÄHRLEISTUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT 17 4.1.4 BETRIEBSDIENSTAUDIT 18
4.2 NUTZUNG I ÄNDERUNG DES UMLIEGENDEN STRAßEN- BZW. WEGENETZES 18 4.3 LINIENFÜHRUNG 19
4.3.1 BESCHREIBUNG DES TRASSENVERLAUFS 19 4.3.2 ZWANGSPUNKTE 19 4.3.3 LINIENFÜHRUNG IM LAGEPLAN 19 4.3.4 LINIENFÜHRUNG IM HÖHENPLAN 21 4.3.5 RÄUMLICHE LINIENFÜHRUNG UND SICHTWEITEN 22
4.4 QUERSCHNITTSGESTALTUNG 22 4.'4.1 QUERSCHNITTSELEMENTE 22 4.4.2 FAHRBAHNBEFESTIGUNG 27 4.4.3 BÖSCHUNGSGESTALTUNG 28 4.4.4 HINDERNISSE IN SEITENRÄUMEN 29
4.5 KNOTENPUNKTE, WEGEANSCHLÜSSE UND ZUFAHRTEN 29 4.6 BESONDERE ANLAGEN 29 4.7 INGENIEURBAUWERKE 29 4.8 LÄRMSCHUTZANLAGEN 31
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
4.9 ÖFFENTLICHE VERKEHRSANLAGEN
Unterlage 1 Seite 2
31 ---------------------------------31 4.10 LEITUNGEN _______________________________________________ .
4.11 BAUGRUND/ERDARBEITEN -------------------------------------32
4.12 ENTWÄSSERUNG--------------~------------------~---------4.12.1 GEOHYDROLOGIE I VORFLUTVERHÄLTNISSE ______________________ _
38 38
4.12.2 VORHANDENE ENTWÄSSERUNG 39 --------------------------------39 4.12.3 VORGESEHENE ENTWÄSSERUNGSMAßNAHMEN ____________________ _ 42 4.13 STRAßENAUSSTATTUNG ----------------------------------------
§. ANGABEN ZU DEN UMWELT AUSWIRKUNGEN (§ 6 ABS. 3 NR. 3 UND 4 UVPG) 44
5.1 MENSCHEN EINSCHLIEßLICH DER MENSCHLICHEN GESUNDHEIT 44 ----------------5.1 .1 BESTAND------------------------------'--------------------44
44 5.1.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN -------------------------------------5.2 NATURHAUSHALT ____________________________________________ __ 44
44 5.2.1 BESTAND ________ ,_------------------------------------------5.2.2 UMWEL TAUSWIRKUNG,EN -------------------------------------44
45 5.3 LANDSCHAFTSBILD --------------------------------------------45 5.3.1 BESTAND ______________________________________________ _
45 46
5.3.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN -----=-----:::--------------------------------5.4 KULTURGÜTER UND SONSTIGE SACHGÜTER --------'----------,----------
5.4.1 BESTAND ______________________________________________ _ 46 46 5.4.2 UMWELTAUSWIRKUNGEN ----------------~--------------------46 5.5 ARTENSCHUTZ ______________________________________________ __
48 48
5.6 NATURA 2000-GEBIETE -----------------------------------------5.7 WEITERE SCHUTZGEBIETE----------------------------------------
§. MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ZUM AUSGLEICH ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN NACH DEN FACHGESETZEN 49
6.1 LÄRMSCHUTZMAßNAHMEN ________________________________________ 49
6.2 SONSTIGE IMMISSIONSSCHUTZMAßNAHMEN 49 6.3 MAßNAHMEN IN WASSERGEWINNUNGSGEBIETEN 49 6.4 LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MAßNAHMEN 50 6.5 MAßNAHMEN ZUR EINPASSUNG IN BEBAUTE GEBIETE 51
Z KOSTEN 52
§ DURCHFÜHRUNG DER BAUMAßNAHME 53
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 3
1 Darstellung des Vorhabens
1.1 Planerische Beschreibung
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Die vorliegende Planung umfasst den beidseitigen Abbruch und Neubau der ca. 326 m
langen Talbrücke Langenschwarz (alt ASB-Nr. 5223/507, neu ASB-Nr. 5223/649) an
der BAß A7 sowie die Streckenanschlüsse der BAß A7 mit einer Länge von ca. 305m
in Fahrtrichtung Kassel bzw. ca. 185 m in Fahrtrichtung Würzburg. Die betrachtete
Baustrecke weist eine Gesamtlänge von 816 m auf.
Der Ersatz des Bauwerks aus dem Jahr 1967 ist eine unabdingbare Folgemaßnahme,
da die Talbrücke Langenschwarz 2019 das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer er
reichen wird.
Die Baumaßnahme befindet sich in Höhe · der Gemeinde Burghaun, Ortsteil Langen
schwarz, an der Kreisgrenze zwischen Fulda (Gemeinde Burghaun) und Hersfeld
Rotenburg (Gemeinde Haunetal).
Die Talbrücke Langenschwarz befindet sich zwischen den Anschlussstellen Niederaula
(Netzknoten (NK) 5223/020) und Hünfeld/Schlitz (NK 5324/038) mit der Stationierung
in Brückenmitte bei 7,130. Der bestehende Betriebskilometer (BAB-km) in der Mitte
des Bauwerkes liegt bei ca. km 541,0. Die Talbrücke der BABA7 überspannt das Tal
und die Kreisstraße FD K142 I HEF-ROF K 46. Die Kreuzungsstation der K142 liegt
zwischen den Netzknoten 5223/004 und 5223/022 bei der Station 1 ,422.
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Abbildung 1: Übersichtskarte Talbrücke Langenschwarz
Unterlage 1 Seite 4
Die Bundesautobahn (BAB) A7 ist mit 962,2 Kilometern die längste deutsche Bundes
autobahn. Sie führt als Nord-Süd-Achse von der dänischen Grenze in Eilund durch die
Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Ba~
den-Württemberg und endet an der Österreichischen Grenze bei Füssen.
Die BAB A7 ist Teil der Europastraßen 40 (von Calais in Frankreich nach Ridder in Ka
sachstan nahe der Grenze zu China), 43 (von Deutschland über Österreich in die
Schweiz), 45 (von Finnland nach Italien) und 532 (von Memmingen in Bayern nach Ti
rol in Österreich).
Innerhalb dieser Kategoriengruppe ist die BAB A7 (als Autobahn) gemäß den Richtli
nien für integrierte Netzgestaltung (RIN)1 als Fernautobahn mit einer großräumigen
Verbindungsfunktion in die Kategorie AS 0/1 (großräumige Autobahn) einzuordnen.
Baulast- und Vorhabenträger der geplanten Maßnahme ist die Bundesrepublik
1 RIN: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN), Ausg.2008, Forschungsgesellschaft I .Sir.- und Verkehrswesen, Köln 2008 (FGSV 121)
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 5
Deutschland ·- Bundesautobahnenverwaltung, endvertreten durch Hessen Mobil - Stra
ßen- und Verkehrsmanagement
Die BAB A7 ist in dem vorgenannten Netzabschnitt nicht Bestandteil von Bedarfs -und
Ausbauplanungen. Es handelt sich bei dem Vorhaben um den Ersatzneubau der be
stehenden Talbrücke aufgrund von Tragfähigkeits- und Dauerhaftigkeitsdefiziten. Hier
durch ergeben sich hinsichtlich der zukünftigen Straßennetzgestaltung oder einer Be
schränkung des Gemeingebrauches keine Änderungen. Folgemaßnahmen werden
nicht ausgelöst.
Das BMVI2 hat der Vergehensweise zum vorgezogenen Ersatzneubau der Talbrücke
Langenschwarz mit Baubeginn im Jahr 2018 aufgrund der vorläufigen Restnutzungs
dauer bis 2019 mit Protokoll vom 27.02.2015 zugestimmt (Abstimmung Brückenpla
nung BMVI StB 17- Hessen Mobil Dezernat BA 4).
1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Die Maßnahme umfasst dem Ersatzneubau des Über- und Unterbaus der im Bestand
8-feldrigen Talbrücke Langenschwarz (Bauwerkslänge = 325,80 m) inklusive der An
passung der nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse der A7 mit einer Länge von
489,76m.
Die Baukilometrierung verläuft wie die Betriebs-Kilometrierung von Norden nach Süden·
und beginnt bei Station 0+000 (BAB-km 540,50) und endet bei der Station 0+816
(BAB-km 541 ,32). Der gesamte Bauabschnitt erstreckt sich auf einer Länge von insge
samt 816 m.
Der Ausbau der Richtungsfahrbahn Würzburg erfolgt als RQ 36, in der Fahrtrichtung
Kassel als RQ 31 mit überbreitem Standstreifen.
Vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Im gesamten Verlauf südlich von Bad Hersfeld ist die BAB A7 5-streifig ausgebaut. Im
Zuge der Planfeststellung der BAB A 7 von 1965 wurde festgelegt, dass in den Stei
gungsstrecken im Abschnitt Kirchheim - Fulda ein zusätzlicher 3. Fahrstreifen angelegt
wird, um eine Behinderung des schnellen Verkehrs durch den langsamen Schwerlast
verkehr auszuschalten. Im Maßnahmenbereich verläuft die Richtungsfahrbahn nach
Kassel 2-streifig, die Richtungsfahrbahn nach Würzburg 3-streifig.
2 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 6
Auf dem gesamten Abschnitt der BAB A7 hat die Richtungsfahrbahn Würzburg eine
Breite von 15,25 m, die Richtungsfahrbahn Kassel eine Breite von 11 ,50 m. Das Brü
ckenbauwerk weist in Fahrtrichtung Würzburg im Gegensatz zur durchgehenden Stre~
cke keinen Standstreifen auf.
Vorgesehene Strecken- und Verkehrscharakteristik
Die Linien- und Höhenführung der BAB A7 im Bereich der Talbrücke "Langenschwarz"
wird nicht wesentlich verändert und entspricht der bestehenden BAB A7.
Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) kann für die BAB A7
aufgrund ihrer Autobahnkategorie AS 0/1 (großräumige Autobahn) die Entwurfsklasse
EKA 1 A (Fernautobahn) abgeleitet werden. Die Festlegung des Regelquerschnitts und
der Entwurfsparameter erfolgt ebenfalls nach RAA3•
Für die Planung wurde eine Achse entworfen, welche längs der Fahrtrichtung zwischen
den beiden Überbauten verläuft und aus Anschlussgründen auf beiden Seiten in den
Bestand der freien Strecke rqgt.
Die BAB A7 weist auf dem Bauwerk eine maximale Längsneigung von ca. 0,8 %, in
den Anschlussbereichen von ca. 0,2%- 2,6%, auf.
Um den Bau der Talbrücke zu vereinfachen, wurde die vorhandene Wendeklothoide
durch eine Gerade über den kompletten Bauwerksbereich ersetzt.
Im geplanten Baubereich kommt in Fahrtrichtung Kassel ein RQ 31 mit überbreitem
Standstreifen bzw. in Fahrtrichtung Würzburg ein RQ 36 zum Einsatz. ln Fahrtrichtung
Würzburg wird der bisher fehlende Standstreifen ergänzt.
Das Bauwerk beginnt am nördlichen Widerlager bei ca. Bau-km 0+304,865 und endet
am südlichen Widerlager bei ca. Bau-km 0+630,665. Die Brückenlänge zwischen den
Auflagerachsen beträgt ca. 325,80 m und wird durch die neue Planung nicht verändert.
1.3 Streckengestaltung
Die BAB A7 von Flensburg bis Füssen verläuft in dem geplanten Abschnitt durch das
Mittelgebirge Rhön. Die Linien- und Höhenführung sind den Erfordernissen für eine
Mittelgebirgsautobahn entsprechend. ln der näheren Umgebung ist die Stre
ckencharakteristik durch mehrere Talbrücken und Einschnitte geprägt. Die Gestaltung
des Ersatzbauwerks orientiert sich am Bestandsbauwerk.
3 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
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(
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
2 Begründung des Vorhabens
Unterlage 1 Seite 7
2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Ver
fahren
Die vorhandene Talbrücke Langenschwarz der BAB A7 überspannt das Tal und die
Kreisstraße K142. Die 8-Feld-Spannbeton-Hohlkastenbrücke wurde im Jahr 1967 ge
baut und für die Brückenklasse 60 gemäß DIN 1072 bemessen. Das Bauwerk wurde
im Jahr 2010 nach der Nachrechnungsrichtlinie4 für das Ziellastniveau nach
DIN FB 1 01 5 berechnet. Aufgrund erheblicher Querkraftdefizite soll der Überbau durch
einen Neubau bis spätestens Ende 2019 (vorläufige Restnutzungsdauer) ersetzt wer
den. Um bis zum Ersatz des Überbaue~ die Verkehrssicherheit zu erhalten, wurden die
Koppelfugen in den Jahren 2013 - 2014 im Zuge der Notinstandsetzung durch nach
träglich eingebrachte externe Spannglieder verstärkt. Mit der erfolgten Koppelfugen
verstärkungwurde das Bauwerk auf die erforderliche 4+0-Verkehrsführung ausgelegt.
Im Januar 2015 wurde eine Bauwerksplanung (Vorskizze) mit einer Variantenuntersu
chung verschiedener Überbauquerschnitte zur Entscheidungsfindung, ob es wirtschaft
lich möglich ist die Unterbauten zu erhalten, erstellt. Aufgrund von statischen Defiziten
der Unterbauten und der notwendigen Umbaumaßnahmen zeigen die Ergebnisse,
dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist die Unterbauten zu erhalten. Hessen Mobil
schlägt auf Grundlage dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung, alternativ zur Erneuerung
der Überbauten bei Erhalt der Unterbauten einen vollständigen Ersatzneubau vor, mit
der Vorzugslösung eines einzelligen Spannbetonhohlkastens (Bauverfahren: Takt
schieben). Der Ersatzneubau soll in der bestehenden Trasse erfolgen, mit Anbau des
fehlenden Standstreifens in Fahrtrichtung Würzburg.
Die Vorskizze zum Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz wurde dem Bundes
ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 27.02.2015 im Rahmen einer Pla
nungsbesprechung vorgestellt. Das BMVI6 hat dem Vorschlag von Hessen Mobil, das
Bauwerk und die Unterbauten komplett durch eine Ersatzneubau zu ersetzten, zuge
stimmt. Hessen Mobil wurde vom BMVI aufgegeben zu prüfen, ob dem Bauwerksent
wurf nicht generell 12,80 m zwischen den Schrammborden zugrunde zu legen ist, um
künftigen bauzeitlichen "4+0"-Verkehrsführungen gerecht zu werden. Durch die Zentra-
4 Nachrechnungsrichtlinie: Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand, Ausgabe 05/2011 5 DIN FB 101: Lasten und Einwirkungen auf Brücken einschl. Kombinationsregeln 6 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 8
le von Hessen Mobil, Abteilung PL 2 V, erfolgte die Festlegung im Mai 2015, dass eine
Fahrbahnbreite von 12,80 m zwischen den Schrammborden zu planen ist.
Seit Ende Oktober 2015 wurde auf Grundlage der Bauwerksvorplanung der Bauwerks
entwurf erstellt, welcher im 2. Quartal 2016 abgeschlossen war.
Im 1. Bauabschnitt wird zunächst mit einer 4+0 Verkehrsführung der Verkehr in Fahrt
richtung Kassel über das bestehende Bauwerk geführt, so dass das Teilbauwerk der
Fahrtrichtung Würzburg abgebrochen werden kann. Der Abbruch soll konventionell auf
einem bodengestützten Traggerüst erfolgen. Nach dem Rückbau des Bauwerks wer
den die neuen Fundamente, Pfeiler und Widerlager hergestellt. Aufgrund der vorhan
denen Bauwerksabmessungen bietet sich als Bauverfahren das Taktschieben zur Her
stellung des Überbaues an. Der Vorschub erfolgt durch eine Hub,- Reibeanlage von
der Seite Würzburg in Richtung Kassel. Nach Fertigstellung des Überbaues wird im 2.
Bauabschnitt der Verkehr auf den fertiggestellten Überbau umgelegt, so dass das
zweite Teilbauwerk (Fahrtrichtung Kassel) abgebrochen werden kann. Der weitere Bau
erfolgt wie im 1. Bauabschnitt Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 44 Monate.
Aufgrund der punktuellen Maßnahme (Ersatzneubau der Talbrücke) waren eine Li
nienplanqng, Linienbestimmungsverfahren sowie Raumordnungsverfahren nicht erfor
derlich. Im Zuge der Voruntersuchung wurden umweltfachliche und schalltechnische
Planungsbeiträge beauftragt.
Der vorliegende Planungsentwurf basiert auf den Voruntersuchungen der Maßnahme.
Der Vorentwurf wurde am 24.03.2016 genehmigt.
Aufgrund des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens ist der Baubeginn erst im
2. Quartal 2018 möglich. Dadurch wird die Restnutzungsdauer bis Ende 2019 über
schritten.
2.2 Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Bei der Planung handelt es sich um einen Ersatzneubau, der bezüglich der Umwelt
auswirkungen nicht erheblich vom bestehenden Zustand abweicht.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG7 hat ergeben, dass durch
das oben genannte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
7 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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(_
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 9
erwarten sind, so dass keine Verpflichtung besteht, für dieses Vorhaben eine Umwelt
verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG durchzuführen.
Es wurde in der Veröffentlichung des Staatsanzeigers vom 02. Juni 2014 darauf hin
gewiesen, dass diese Feststellung nach§ 3a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
2.3 Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag (Bedarfsplan)
Das vorliegende Projekt ist keine "Ökosternmaßnahme" des Bedarfsplans.
2.4 Verkehrliehe und raumordnerische Bedeutung des Vorhabens
2.4.1 Ziele der Raumordnung/ Landesplanung und Bauleitplanung
Die BAß A7 ist für den regionalen Raum von ganz entscheidender Bedeutung, da die
Wirtschaftsräume Osthessen und Nordbayern über diese Fernautobahn ange
schlossen sind.
Gemäß den Festsetzungen des Regionalplan Mittelhessen 201 0 entspricht die Maß
nahme Iandes- und regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen.
Insgesamt handelt es sich bei dem geplanten Ersatzneubau der Talbrücke Langen
schwarz im Zuge der BAß A7 um kein raumbedeutendes Projekt.
2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Auf Grund ihrer Verbindungsfunktion ist die BAß A 7 eine sehr wichtige Fernverkehrs
verbindung -im Netz der Bundesfernstraßen. Die BAß A7 wird weiterhin eine Fernauto
bahn bleiben und bei der allgemein prognostizierten Verkehrszunahme noch mehr an
Bedeutung als Nord- Süd Trasse zunehmen.
Der Querschnitt besteht mindestens aus 4 Fahrstreifen, bedingt durch die Steigungs
strecken abschnittsweise auch aus 5 bzw. 6 Fahrstreifen.
Die Verkehrsbelastung der BAß A7 im Bereich AS Niederaula bis AS Hünfeld I Schlitz
beträgt gemäß Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2010 - 40.029 Kfz/24h, der
Schwerverkehrsanteil beträgt mit 8.731 Fz/24h ca. 21,8 %.
An der Zählsteile bei Betriebs-km 537,527 wies die BAß A 7 im Jahr 2014 einen DTV8
von 44.379 Fz/24h bzw. ein DTV8v von 10.548 Fz/24 h (23,8%) auf. -
8 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 10
Als Prognose wurden für den DTV für das Jahr 2030 - 54.600 Kfz/24h und ein pt von
23,8% (Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in
der Nacht) ermittelt.
Der hohe Lkw-Nachtanteil resultiert aus der konstanten Lkw-Belastung über alle
24 Stunden eines Tages. Da auf der BAa A 7 sehr geringe PKW-Nachtbelastungen
auftreten, kommt dieser hohe prozentuale Lkw-Anteil zustande.
Auswertungen der Dauerzählsteile zeigen, dass die bemessungsrelevante 50. Stunde
bei ca. 9,5 %des richtungsbezogenen DTV liegt. Belastungen in der Größenordnung ·
der 50. Stunde treten sowohl am Freitag-Nachmittag als auch am Sonntag-Nachmittag
auf. Aufgrund des Sonntagsfahrverbotes für Lkw ist der Lkw-Anteil an Sonntagen deut
lich geringer (< 5%, statt 15 % an Freitagen), sodass für die Bemessung der höhere
Wert vom Freitag angesetzt wird.
qs von 2.570 Kfz/h bei einem bsv von 15 %
Der 3. Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden hat auf die Kapazität des Querschnittes kei
ne Auswirkungen, da er nicht von der AS Niederaula bis zur AS Hünfeld-Schlitz durch
läuft. Die Dauerzählsteilen zeigen für diesen Bereich der A 7 eine nahezu symmetri
sche Belastung. Dies wird sich auch in der Prognose nicht ändern, sodass für beide
Fahrtrichtungen die gleiche Bemessungsverkehrsstärke angesetzt werden kann.
Durch diesen DTV-Wert wird die Belastungsklasse Bk 100 für die Übergangsbereiche
nach RStO 129 gewählt.
Ein Prognose-Nulltall tritt aufgrund der Restnutzungsdauer der Brücke nicht ein und ist
somit für Vergleichsszenarien nicht relevant.
(
Durch den Brückenersatzbau wird keine weitere Verkehrsmengenzunahme generiert, (
die Zunahme beruht ausschließlich auf der allgemeinen Verkehrsentwicklung.
2.4.3 Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Talbrücke Langenschwarz wurde im Rahmen des Neubaus der BAB A 7 1969 mit
einem 2-bzw. 3-streifigen Querschnitt errichtet.
Der vorhandene Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würzburg besitzt
keinen Standstreifen. Gemäß RAA ist dieser jedoc~ für 3-streifige Richtungsfahrbah
nen erforderlich. Der neue Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würz-
9 RStO 12: Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 11
burg erhält einen zusätzlichen Standstreifen und entspricht somit dem Regelquer
schnitt RQ 36B gemäß RAA10• Der zusätzliche Standstreifen ermöglicht somit das si
chere Abstellen von Pannen- und Betriebsdienstfahrzeugen.
ln Fahrtrichtung Kassel wird der 2-streifige Querschnitt mit Standstreifen von 11,50 m
auf 12,00 m außerhalb des Bauwerkes bzw. 12,80 m auf dem Bauwerk verbreitert. Da
durch wird die notwendige Fahrbahnbreite für 4+0 Verkehrsführung gemäß den Vorga
ben des Baustellenmanagementhandbuch11 für Arbeitsstellen mit Längen L :::; 6 km
bzw. 6 km < L :::; 9 km (Bauwerk) erzielt. Durch die Einhaltung der Mindestbreite der
Behelfsfahrstreifen verbessert sich somit die Verkehrssicherheit bei Baustellen.
Das vorhandene Bauwerk (Bj. 1967) hat, neben vorgeschädigten und offenen Koppel
fugen, ein erhebliches Querkraftdefizit, so dass die vorläufige Restnutzungsdauer
(RND) auf 2019 ausgewiesen ist. Um bis zum Ersatz des Überbaues die Verkehrssi
cherheit zu erhalten, wurde das Bauwerk durch eine . Notinstandsetzung saniert und auf
die erforderliche 4+0 Verkehrsführung ausgelegt.
Die vorhandene Querneigung der Fahrbahn der Talbrücke Langenschwarz ist mit
2,0 % nicht mehr richtlinienkonform. Im Zuge des Ersatzneubaus wird die Querneigung
auf das richtlinienkonforme Minimum von 2,5% erhöht und somit werden wasserab
flussschwache Zonen vermieden.
Die Auswertung der Unfallstatistik ergab im Bereich der Talbrücke Langenschwarz kei
ne signifikanten Unfallhäufungen auf der von der Maßnahme betroffenen Hauptfahr
bahn. Eine Unfallhäufung eines besonderen Unfalltyps konnte hier nicht festgestellt
werden.
Die passiven Schutzeinrichtungen werden durch den Neubau auf dem neuesten Stand
der Technik nach der neuen RPS12 hergestellt.
Durch den Ausbau und die Beseitigung der baulichen Mängel der Talbrücke Langen
schwarz erfolgt eine wesentliche Verbesserung der derzeitigen Verkehrssicherheit.
2.5 Verringerung bestehender Umweltbeeinträchtigungen ·
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Ersatzneubau der beste
henden Talbrücke Langenschwarz. Durch das Vorhaben treten keine zusätzlichen be
lastenden Wirkungen im weiteren Verkehrsnetz auf.
10 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 11 Handbuch zum Baustellenmanagement Hessen Mobil, Ausgabe 01/2016 12 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 12
Aufgrund der vorhandenen Breite der Überbauquerschnitte kann eine Behelfsver
kehrsführung von 4+0 Führung bewältigt werden. Somit ist eine ca. 21 km lange Umlei
tungsstrecke zwischen den Anschlussstellen AS Hünfeld/Schlitz bis zur AS Niederaula
auf der nahezu parallel verlaufenden Landesstraße L 3140 nicht erforderlich. Hierdurch
werden insbesondere die Immissionen auf das Schutzgut Mensch verringert, da die
Umleitungsstrecke durch mehrere Ortschaften führt.
Die Berücksichtigung der aktuellen technischen Vorgaben für die Entwässerung der
Brücke und die Rückhaltung und Vorklärung des anfallenden Oberflächenwassers im
Bereich. der Talbrücke und der benachbarten Tank- und Rastanlage Großenmoor führt
zu einer Verringerung der Einträge in das Gewässer und damit zu einer Verbesserung
der aktuellen Situation.
2.6 Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Eine zusammenfassende Darstellung der zwingenden Gründe des überwiegenden öf
fentlichen Interesses ist beim Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz nicht erfor
derlich, da keine Flora-Fauna-Habitate oder Vogelschutzgebiete (VSG) vorhanden sind
und auch keine Verbotstatbestände gemäߧ 44 Abs.1 BNatSchG13 erfüllt sind.
13 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz
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(
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
3 Vergleich der Varianten und Wahl der Linie
3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Unterlage 1 Seite 13
Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt an der A7 Kassel-Würzburg im Regierungsbezirk
Kassel teils im Landkreis Fulda (Gemeinde Burghaun, Gemarkung Lang·enschwarz),
teils im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Gemeinde Haunetal, Gemarkung Wehrda).
Es ist dem Naturraum 35 "Osthessisches Bergland" (Haupteinheitengruppe 35 "Ost
hessisches Bergland", Haupteinheit 355 "Fulda-Haune-Tafelland", Untereinheit 355.3
"Haune-Hochflächen") zuzuordnen. Gemäß der geologischen Übersichtskarte von
Hessen stehen im Bereich des UG großflächig Formationen des Mittleren Buntsand
steins an (Sandstein, z.T. mit Geröllen, Ton-Schluffstein, HUB14).
Die Flächen südlich der Kreisstraße K 142 liegen in einem Wasserschutzgebiet (Trink
wasserschutzzone 111). Weitere Schutzgebiete befinden sich nicht im Untersu
chungsgebiet
Die Waldflächen des UG sind im Regionalplan Nordhessen (RPN 2009) als "Vor
ranggebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Flächen westlich der Autobahn sind als
"Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft" dargestellt. Eine kleine Fläche ist "Vorranggebiet
für Landwirtschaft" (westlich der Autobahn).
Die zu erneuernde Autobahnbrücke überspannt einen Talbereich, der überwiegend
bewaldet ist. Westlich an die Talbrücke grenzen Wiesenflächen mit Grünlandnutzung
an. Der Bereich unterhalb des Bauwerkes bzw. seitlich angrenzend weist teilweise auf
kleinstem Raum, unterschiedliche Durchfeuchtungsstufen und unterschiedliche Nut
zungen auf. Etwa 1 km der K142 in westlicher Richtung folgend, liegt die Ortschaft
Langenschwarz.
3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
Die Variantenbetrachtung entfällt.
14 HUB: (Geologische Übersichtskarte von Hessen 1:300 000.- Wiesbaden (1989)
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
3.2.1 Variantenübersicht
Unterlage 1 Seite 14
Durch die Tatsache, dass es sich um einen Ersatzneubau handelt, entfällt die Vari
antenbetrachtung.
3.3 Beurteilung der Varianten
Die Beurteilung der Varianten entfällt.
3.4 Gewählte Linie
Es handelt sich hier um einen Ersatzneubau der bestehenden Talbrücke aufgrund ein
geschränkter Tragfähigkeit.
Die Restnutzungsdauer für die Talbrücke Langenschwarz ist bis zum Jahresende 2019 (
angesetzt worden. Es lagen keine Gründe vor, die den Ersatzneubau der Autobahn
über eine grundlegend neue Trasse rechtfertigen. Die Neutrassierung würde erhebli-
che Nachteile nach sich ziehen (z. B. in den Belangen Eingriffe in Natur und Land
schaft, Flächenbedarf, Wirtschaftlichkeit).
Der vorliegende Planungsabschnitt hält sich im Grund- und Aufriss weitestgehend an
die vorhandene Trassierung der bestehenden BAB A7.
Die erforderlichen Trassierungsgrenzwerte der technischen Regelwerke werden wei
testgehend eingehalten.
Durch den Anschluss an die bestehende Autobahn ergeben sich in Lage und Länge zu
der mehr als 48 Jahre bestehenden Talbrücke keine wesentlichen Veränderungen. Die
Querschnittsgestaltung des Bauwerkes erfolgt nach den neuesten Richtzeichnungen
und Regelwerken.
Im südlichen Endfeld der Talbrücke wird die BAB A7 von der Kreisstraße K 142 unter
quert. Die Fahrbahnbreite derK 142 unterhalb des Bauwerkes beträgt ca. 5,50 m. Die
lichte Höhe zur Unterkante des bestehenden Überbaues beträgt über die K142 ca.
8,90 m.
HESSE N
c
(
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme
4.1 Ausbaustandard
4.1.1 Entwurfs- und Betriebsmerkmale
Unterlage 1 Seite 15
Die BAB A7 ist als anbaufreie, zweibahnige Straße gemäß den Richtlinien für integrier
te Netzgestaltung (RIN15) als Fernautobahn mit einer großräumigen Verbindungsfunk
tion in die Kategoriengruppe AS 0/1 (großräumige Autob'ahn) einzustufen, die aus
schließlich vom schnellen Kraftfahrzeugverkehr benutzt wird.
Zur Anwendung kommen die Entwurfsparameter der Entwurfsklasse EKA 1 A gemäß
Richtlinie für die Anlage von Autobahnen - RAA.
Die Verkehrsbelastung der BAB A7 im Bereich AS Niederaula bis AS Hünfeld I Schlitz
beträgt gemäß Straßenverkehrszählung 2010 40.029 Kfz/24h, der Schwerverkehrsan
teil beträgt mit 8.731. Fz/24h ca. 21,8 %.
An der Zählsteile bei Betriebs-km 537,527 wies die BAB A 7 im Jahr 2014 eirien DTV
von 44.379 Fz/24h bzw. ein DTV8v von 1 0.548 Fz/24 h (23,8%) auf.
Als Prognose wurden für den DTV für das Jahr 2030 - 54.600 Kfz/24h und ein pt von
23,8% (Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in
der Nacht) ermittelt.
Der hohe Lkw-Nachtanteil resultiert aus der konstanten Lkw-Belastung über alle
24 Stunden eines Tages. Da auf der A 7 sehr geringe PKW-Nachtbelastungen auftre
ten, kommt dieser hohe prozentuale Lkw-Anteil zustande.
Auswertungen der D~uerzählstelle zeigen, dass die bemessungsrelevante 50. Stunde
bei ca. 9,5 %des richtungsbezogenen DTV liegt. Belastungen in der Größenordnung
der 50. Stunde treten sowohl am Freitag-Nachmittag als auch am Sonntag-Nachmittag
auf. Aufgrund des Sonntagsfahrverbotes für Lkw ist der Lkw-Anteil an Sonntagen deut
lich geringer (< 5%, statt 15 % an Freitagen), sodass für die Bemessung der höhere
Wert vom Freitag angesetzt wird.
Für die prognostizierte Verkehrsstärke von 54.600 Kfz/24h ist gemäß R~A 16, Abschnitt
4.4, der Regelquerschnitt RQ 31 für Autobahnen der Entwurfsklasse EKA 1 ausrei
chend.
15 RIN: Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, Ausgabe 2008 16 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 16
Aufgrund der vorhandenen Steigungsstrecken und dem hohen Schwerverkehrsanteil
wurde in der Planfeststellung von 1965 in Fahrtrichtung Würzburg ein zusätzlicher
Fahrstreifen angeordnet. Dieser entspricht gemäß RAA17 dem Regelquerschnitt RQ 36
und wird beibehalten.
Somit ergibt sich für den Planungsbereich ein Mischquerschnitt mit dem RQ 31 (RQ 31
B) für die Fahrtrichtung Kassel und dem RQ 36 (RQ 36 B) für die Fahrtrichtung Würz
burg.
Gemäß RAA sind für die BAB A7 folgende Mindest- bzw. Grenzwerte für den Entwurf
maßgebend:
Stra Benkategorie
Entwurfsklasse
Entwurfsgeschwindigkeit
Länge von Geraden max L min L
AS 0/1
EKA 1 A
130 km/h
2 .. 000 m 400 m
(Länge von Zwischengeraden zwischen gleichsinnig gekrümmten Kurven) .
Radien
Klothoiden
Längsneigung
Kuppenhalbmesser
Wannenhalbmesser
Tangentenlänge
Querneigung
min R min L
minA
maxs
mins min s
min HK
min Hw
minT
q
4.1.2 Vorgesehene Verkehrsqualität
900 m 75 m
300m
4,0%
1 ,0 % im Verwindungsbereich (Ausnahme> 0,7%)
0,7% auf Bauwerken
13.000 m
8.800 m
150 m (Ausnahme: 120 m bei Um- und Ausbau)
2,5%<q<6%18
Gemäß den Vorgaben des Baulastträgers ist nach dem HBS19 für Neu-, Um- und Aus
baumaBnahmen mindestens die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) D einge
halten. Entsprechend dem Leistungsfähigkeitsnachweis gemäß HBS wurde für den be
reits im Bestand 2-streifigen Abschnitt der A7, Fahrtrichtung Kassel die Qualitätsstu-
17 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 18 Bei Unterschreitung von min R kann q gem. RAA auf 7,0% erhöht werden. 19 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), Ausgabe 2015
HESSEN
(
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 17
fe C und für den 3-streifigen Abschnitt in Fahrtrichtung Würzburg die Qualitätsstufe B
ermittelt.
4.1.3 Gewährleistung der Verkehrssicherheit
Bauwerk
Durch die Erhöhung der Querneigung (von 2,0% auf 2,5%) auf der Talbrücke Langen
schwarz wird eine bessere Entwässerung der Fahrbahn ermöglicht, die zur Optimie
rung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Durch den zusätzlichen Standstreifen in Fahrtrichtung Würzburg wird die Verkehrssi
cherheit gegenüber der Bestandssituation weiter erhöht.
ln Fahrtrichtung Kassel wird der Standstreifen im Bauwerksbereich von 2,50 m auf
3,80 m aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteiles verbreitert. Die Breite des linken
Behelfsfahrstreifens darf bei der 4+0 Baustellenverkehrsführung (Arbeitsstelle < 6km)
auf dem Bauwerk 3,00 m und die Breite des rechten Fahrstreifen 3,25 m nicht unter
schreiten. Hintergrund ist die psychologische Wirkung des Bauwerksbereichs bei der
Baustellenverkehrsführung.
Entsprechend den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug
Rückhaltesysteme (RPS) werden die Außenkappen jeweils um 5 cm vergrößert.
Strecke
Durch die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn in den Anschlussbereichen wird die
Verkehrssicherheit verbessert.
ln Fahrtrichtung Kassel wird der vorhandene Standstreifen außerhalb des Bauwerkes
von 2,50 m auf 3,00 m verbreitert, um eine 4+0-Verkehrsführung zu ermöglichen. ln
Fahrtrichtung Würzburg ist der 2,50 m breite Standstreifen im Gegensatz zum Bau
werksbereich bereits vorhanden.
Die Standstreifen werden in Asphalt hergestellt (vorhandene Befestigung: Beton) und
sind somit zukünftig bei bauzeitigen Verkehrsführungen befahrbar. Dadurch wird eine
Verbesserung der Verkehrssicherheit für den laufenden Betrieb und bei Unterhal
tungsmaßnahmen erzielt.
Im Mittelstreifen werden möglichst die vorhandenen Schutzeinrichtungen nach RPS
200920 wieder verwendet.
20 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme 2009
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 18
Es ist nach produktneutralen Gesichtspunkten nur der Einsatz eines von der BASt21
positiv geprüften und zugelassenen Schutzsystemen der entsprechenden Aufhaltestufe
ohne Festlegung, ob Beton- oder Stahlsystem, zu verwenden.
Die äußeren Fahrbahnränder sowie das vorhandene Wasserschutzgebiet werden ent
sprechend RPS 2009 und Schutzerfordernis gesichert.
4.1.4 Betriebsdienstaudit
Die Aspekte des unterhaltungsfreundlichen Entwerfens und Bauens aus Sicht des Be
triebsdienstes wurden berücksichtigt, insbesondere wurden hier die Anregungen zur
Unterhaltung und Wartung der geplanten Regenrückehalte- und Absetzbecken unter
halb der Talbrücke in die Planung einbezogen.
4.2 Nutzung I Änderung des umliegenden Straßen- bzw. Wegenetzes
Eine Änderung des angrenzenden klassifizierten Straßennetzes ist durch die BaumaB
nahme nicht vorgesehen. Im Bereich des ländlichen Wegenetzes unterhalb der Talbrü
cke Langenschwarz werden jedoch Anpassungen erforderlich.
Übersicht kreuzender Straßen und Wege
Kreuzende Querschnitt Querschnitt Bau-
Art der vorge-Straße/
vorhanden geplant klasse sehenen Kreu- Bau-km
kreuzender Weg zung
Wirtschaftsweg 3,00m 3,00m nach Planfreie Kreu- kreuzt Talbrücke
DWA- zung ohne Ver- Langenschwarz am nördlichen
A-904 knüpfung Widerlager bei Bau-km 0+417,962
Kreisstraße 5,50m 5,50m -- Planfreie Kreu- kreuzt Talbrücke FD K142nach zung ohne Ver- Langenschwarz Langenschwarz knüpfung am südlichen = HEF-ROF K46 Widerlager bei von Wehrda Bau-km 608,065,
wird bauzeitig in
l Richtung Süden verlegt
Tabelle 1: Übersicht kreuzender Straßen und Wege
Die Kreuzungsstation der Kreisstraße FD K142 liegt zwischen den Netzknoten
5223/004 und 5223/022 bei der Station 1 ,422.
21 BASt: Bundesanstalt für Straßenwesen
HESSEN
(
(
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Straßen und Wege parallel zur BAB A7
Unterlage 1 Seite 19
Auf der östlichen Seite verläuft parallel zur BAB A7 ein weiterer Wirtschaftsweg. Dieser
dient zukünftig als Zufahrt für das geplante Absetzbecken und die beiden geplanten
Regenrückhaltebecken (RRB) unter der Talbrücke und wird daher im Bereich zwischen
der K142 und dem die BAB kreuzenden Wirtschaftweg grundhaft ausgebaut.
4.3 Linienführung
4.3.1 Beschreibung des Trassenverlaufs
Der Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz im Zuge der BAB A7 soll bestands
gleich erfolgen. Abweichungen von der bestehenden Trassierung der A7 sind daher
nicht vorgesehen. Der Umbau- und Anpassungsbereich der A7 im Zuge des Ersatz
neubaues der Talbrücke Langenschwarz beginnt ca. 305m nördlich der Talbrücke
Langenschwarz (BAß-km 540,50, Bau-km 0+000) und endet ca. 185 m südlich der
Talbrücke Langenschwarz (BAB-km 541,32, Bau-km 0+815,557) mit gleichzeitiger
grundhafter Erneuerung dieser Bereiche. Die BAB 7 verläuft im Planungsabschnitt in
Damm Iage.
4.3.2 Zwangspunkte
Zwangspunkte für die Trassierung sind die Lage und Höhe des vorhandenen Bauwer
kes und die Anschlussbereiche an den Bestand:
• Vorgaben gem. RAA Abschnitt 8.4 hinsichtlich Linienführung im Lage- und Höhenplan: vorzugsweise Lageplangerade (z.B. Möglichkeit zur Anwendung des Taktschiebeverfahrens) und konstanter Längsneigung.
• Zur Gewährleistung der Straßenentwässerung Erhöhung der vorh. Längsneigung im Bauwerksbereich von 0,4% auf min. 0,7% gem. RAA22
•
• Beibehaltung der vorhandenen Mittelstreifenüberfahrten am Baubegin!J und am Bauende (Verkehrsführung)
• Prufauftrag des Straßenbaulastträgers zur Verbreiterung des Brückenquerschnittes in Fahrtrichtung Kassel von 11 ,50 m auf 12,80 m 7 Verziehung der Fahrbahnränder der Richtungsfahrbahn Kassel in östlicher Richtung
4.3.3 Linienführung im Lageplan
Die Linienführung in der Lage orientiert sich in erster Linie an der vorhandenen Tras
sierung der A7. Die Anforderungen gemäß RAA Kapitel 5.2.1, 5.2.2 und 5.2.3 werden
22 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite ·2o
eingehalten. Der Mindestradius beträgt 900 m, die Mindestbogenlänge 75 m. Der Min
destradius ist mit R=4000 m bzw. -6500 m eingehalten.
Gemäß Planfeststellung von 1965 ist im Bereich der Talbrücke Langenschwarz eine
Wendeklothoide vorhanden. Statt einer langgezogenen Klothoide wurde im Bereich
des Brückenbauwerks in der Planung eine Gerade trassiert, da sich Übergangsbögen
nicht für alle Bauverfahren eignen. Gemäß RAA23 kann auf Übergangsbögen verzichtet
werden, wenn aufgrund einer geringen Winkeländerung der Kurve (y<1 0 gon, Flach- .
bogen) die Elementfolge Übergangsbogen - Kreisbogen - Übergangsbogen nicht mög
lich ist. Die Richtungsänderungen der Kurven betragen bei dem Radius R=4000 m
4,95 gon, für den Radius R=-6500 m -1,95 gon und .schließen südlich und nördlich der
Talbrücke an die vorhandenen Trassierungsparameter an.
Bei einem Verzicht auf den Übergangsbogen soll die Mindestbogenlänge Lmin = 300 m
betragen. Die Kreisbögen haben eine Länge von L = 311 ,250 m (R=4000 m) bzw.
L=329,835 m (R= - 6500 m).
Die maximale Länge der Geraden soll 2.000 m betragen, dies wurde mit L = 395,760 m
eingehalten.
Parameter im Lageplan Parameter nach RAA Verwendeter Mindest- bzw. fürEKA 1A Maximalwert
maximale Geradenlänge 2.000m 395,760m
max L[m]
Klothoidenmindestparameter 300m --min A {ml
Mindestradius R [m] 900m 4.000m
Winkeländerung der Kurve bei y < 10 gon R=4000 m- y =4,95 gon Verzicht auf Klothoide R=- 6500 m - y =-1,95 gon
Mindestbogenlänge Lm;n [m] bei 300m R=4000 m- L=311,250 m Verzicht auf Klothoide R= - 6500 m- L=329,835 m
Tabelle 2: Übersicht der verwendeten Parameter
Zusätzlich erfolgen Anpassungen der Richtungsfahrbahnen in der Lage durch
Verziehungen des Mittelstreifens (im Anschluss an das Bauwerk) oder als Verziehung
des Fahrbahnrandes für die Anlage des überbreiten Standstreifens auf dem Bauwerk
der Richtungsfahrbahn Kassel.
23 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
c
(
BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
4.3.4 Linienführung im Höhenplan
Unterlage 1 Seite 21
Die Trassierung im Höhenplan orientiert sich genauso wie die Trassierung im Lageplan
am Bestand. Die getrennt trassierten Gradienten der beiden Fahrtrichtungen verlaufen
nahezu gleich. Die linke Gradiente Richtung Kassel liegt höhenmäßig zumeist unter
der Gradiente Richtung Würzburg.
Die Strecke steigt ab Beginn der Baustrecke mit ca. 0,2% bis 0,4% an, wobei sich die
Längsneigung im Bereich der Talbrücke Langenschwarz auf 0,810% (FR Würzburg)
bzw. 0,807% (FR Kassel) erhöht. Im Anschluss an die Talbrücke wird Strecke mit einer
Längsneigung von ca. 2,6% fortgeführt.
Die Forderung der RAA zur Sicherstellung der Entwässerung auf Brückenbauwerken
hinsichtlich der Mindestlängsneigung der Gradiente von S=O, 7% wurde eingehalten.
Da der gesamte Baubereich keine Verwindungsstrecke aufweist, kann die Mindest
längsneigung von s;;::: 1,0% (bzw. s;;::: 0,7 %) gemäß RAA24 außerhalb des Bauwerkes
unterschritten werden. Die Unterschreitung der Längsneigung in den Anschlussberei
chen von 0,2 % - 0,4 % resultiert aus der erforderlichen Anpassung an den Bestand
und der vorhandenen Längsneigung in diesem Bereich von 0,4%.
Aus bautechnischen Gründen wurden die Gradienten der Richtungsfahrbahnen so
trassiert, dass der Wannenhalbmesser nun außerhalb des Bauwerks, vor dem nördli
chen Widerlager liegt. Der erforderliche Mindestwannenhalbmesser gem. RAA wurde
eingehalten.
ln den Anpassungsbereichen am Bauanfang und Bauende werden die Mindesttangen
tenlängen um 42 bis 95 m unterschritten. Diese kurzen Tangentenlängen resultieren
aus der Gradiente der vorhandenen A7 und können unter der Maßgabe der Erforder
nisse für den Bestandsanschluss nicht auf das richtlinienkonforme Maß vergrößert
werden. Da die Neigungsänderung an den TS-Punkten gering ist (::;; 0,204 %) und das
Stichmaß f = 0,01 m bzw. 0,08 m beträgt, ergeben sich aus den kurzen Tangentenlän
gen keine nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich der optischen Wirkung und fahrdy
namischen Eigenschaften für den Verkehrsteilnehmer.
Die nach der RAA für die Entwurfsklasse EKA 1 A empfohlenen Trassierungsparameter
des Höhenplanes sind in der nachfolgenden Tabelle den verwendeten Parametern. der
A7 gegenübergestellt:
24 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Parameter im, Höhenplan
Höchstlängsneigung max s [%}
Mindestlängsneigung in Verwin-dungsbereichen min s [%}
Mindestlängsneigung auf Brü-ckenbauwerken min s [%}
. KUppenhalbmesser HK [m}
Wannenhalbmesser Hw [m}
Mindesttangentenlänge min T[m]
Parameter nach RAA für EKA 1A
4,0
1,0
0,7
13.000
8.800
150 {120 bei Um- und Ausbau)
Tai:Jelle 3: Trassierungsparameter Höhenplan
4.3.5 Räumliche Linienführung und Sichtweiten
Unterlage 1 Seite 22
Verwendeter Mindest-bzw. Maximalwert
2,590
keine Verwindung im Baube-reich
0,807 / 0,810
--
8.800
25,44 ... 78,34
Aus folgenden Gründen sind keine Defizite in der' räumlichen Linienführung durch
Sichtschatten und verdeckte Kurvenanfänge nicht zu erwarten:
• Gerade im Bereich der Talbrücke
• die sich anschließenden großzügigen Radien von R=4.000 m bzw. R ~6 .500 m
• die geringen Längsneigungsänderungen innerhalb der Baustrecke
• die Einhaltung der Mindesthalbmesser der Wannenausrundungen
Die erforderliche Haltesichtweite nach der RAA25 beträgt für die maßgebende Richtge
schwindigkeit v = 130 km/h, in Abhängigkeit der Längsneigung; max. 262 m. Die erfor
derlichen Haltesichtweiten auf der A7 werden im gesamten Planungsabschnitt einge
halten.
4.4 Querschnittsgestaltung
4.4.1 Querschnittselemente
Als Prognose wurden für den DTV 2030 54.600 Kfz/24h und ein pt von 23,8%
(Schwerverkehrsanteil am Tag) bzw. ein pn von 70,9% (Schwerverkehrsanteil in der
Nacht) ermittelt.
25 RAA: Richllinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
(_
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 23
Gemäß RAA26 ergibt sich entsprechend der Entwurfsklasse EKA 1 A keine Verände
rung des vorhandenen Querschnitts RQ 31 I RQ 36. Die Anzahl der Fahrstreifen orien
tiert sich an den bestehenden Verhältnissen.
Das vorhandene Brückenbauwerk weist insgesamt 5 Fahrstreifen auf (3 in Fahrtrich
tung Würzburg, 2 in Fahrtrichtung Kassel).
Der Regelquerschnitt in Fahrtrichtung Kassel wird gemäß RAA, EKA 1A als RQ 31
bzw. RQ 31 B, in Fahrtrichtung Würzburg mit einem RQ 36 bzw. RQ 36B geplant. Ge
mäß Abstimmung BMVI27 I Hessen Mobil vom 27.02.2015 sollte im Zuge der Bau
werksplanung geprüft werden, ob im Zuge der A 7 generell eine Breite von 12,80 m
zugrunde zu legen ist.
Aufgrund des hohen SV-Anteiles wird die Breite der Richtungsfahrbahn Kassel im
Bauwerksbereich auf 12,80 m festgelegt, damit bei einer 4+0 Baustellenverkehrsfüh
rung die Breite des linken Behelfsfahrstreifens von 3,00 m und des rechten Fahrstrei
fens von 3,25 m nicht unterschritten werden. Hieraus ergibt sich ein überbreiter Stand
streifen von 3,80 m statt 3,00 m. Der psychologischen Wirkung des Bauwerksberei
ches bei der Baustellenverkehrsführung wird somit RechnÜng getragen
Die Mindestbreite .bei einer 4+0-Behelfsverkehrsführung von 12,00 m gem. RAA ist in
beiden Fahrtrichtungen gewährleistet.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Talbrücke werden die Anschlussbereiche an den neu
en Brückenquerschnitt gemäß RAA angepasst:
Da die lichte Weite zwischen den Widerlagern mehr als 100 m beträgt, werden die Mit
telkappen (Mittelstreifen) auf dem · Bauwerk gemäß RAA mit einer Gesamtbreite von
3,50 m ausgeführt, im Anschluss an das Bauwerk wird der Mittelstreifen auf 4,00 m
verbreitert.
Die Querschnittsanpassungen an den Bestand werden innerhalb des vorhandenen
Straßenquerschnitts vollzogen.
Querschnitt auf dem Bauwerk
Fahrtrichtung Würzburq:
Der bestehende Überbauquerschnitt der Talbrücke in Fahrtrichtung Würzburg ent
spricht mit seinen 3 Fahrstreifen gemäß RAA dem Regelquerschnitt RQ 36B für Auto
bahnen der EKA 1 auf Brückenbauwerken. Da der bestehende Querschnitt keinen
26 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 27 BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
HESSEN
BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 24
Standstreifen aufweist, wird der neue Überbauquerschnitt um 1, 75 m verbreitert (von
12,75 m auf 14,50 m) und erhält einen zusätzlichen Standstreifen.
Fahrtrichtung Kassel:
Der Überbauquerschnitt in Fahrtrichtung Kassel weist 2 Fahrstreifen auf und entspricht
gern. RAA28 dem Regelquerschnitt RQ 31 B. Die Breite zwischen den Kappen wird aus
Verkehrssicherheitsgründen bei 4+0 Baustellenverkehrsführungen auf 12,80 m festge
legt. Hierzu wird der Standstreifen von 3,0 m auf 3,80 m verbreitert .
• • ••• 0 75 0 75 0 75 0 0
,, "
2.05 3.80 375 375 350 350 350 3.15 2.5 205
1280 14 50
Abbildung 2: Systemskizze Regelquerschnitt mit überbreitem Standstreifen
Da die lichte Weite zwischen den Widerlagern mehr als 100 m beträgt, werden die Mit
telkappen gemäß RAA mit einer Gesamtbreite von 3,50 m ausgeführt.
Entsprechend den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug
Rückhaltesysteme (RPS 2009) werden die Außenkappen jeweils um 5 cm vergrößert.
Die nachfolgende Skizze stellt die neue Querschnittsaufteilung (Neuer Querschnitt =
schwarz, Bestandsquerschnitt =orange) dar.
Fahrtrichtung Kassel Fahrtrichtung Würzburg
Abbildung 3: Regelquerschnitt Talbrücke Langenschwarz (Planung I Bestand)
28 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
HESSEN
(
c
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Querschnitte in den Anschlussbereichen
Unterlage 1 Seite 25
Der vorhandene, bisherige Querschnitt der A7 weist folgende Abmessungen auf:
•• •••
Abbildung 4: Systemskizze Bestandsquerschnitt
Der neue Mischquerschnitt der BAß A7 gern. RAA setzt sich aus dem RQ 31 und
RQ 36 wie folgt zusammen:
RQ36
RQ31
, ..... ---14,50----.-:
'""I ~~~-"'--12;0---
t J Jz.soj"l 3,75J-3.5o~s.so# 4.t o 1,50 0,50 0,75 •
FR Kassel- RQ 31
I 31 ;.00
I ~
FR Würzburg - RQ 36
t t t
, 3.sJ-s.soJ-3.75 Jl.z.soJ J 0,75 0,50 1,50
n
12,00 71 ~9,00"'
~ n t t . n . IILIHIIII :1 r 1 '1111111111
w 3•00 JJ 3,75j_3,75-ll
r 4.~-JJ_ 3.7sJ-3,75 J J 3·
00 J J 1,50 0,75 0,75 0.75 0.75 1,50
I Abbildung 5: Zusammensetzung Mischquerschnitt RQ 31 und RQ 36
Somit ergibt sich folgender Regelquerschnitt RQ 31/36 gemäß RAA:
• • • • • /i 0. 0 ~
150 300 3.75 3.75 4.00 350 3.50 3.75 25 150
1200 14 50
Abbildung 6: Regelquerschnitt RQ31/RQ36
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Fahrtrichtung Kassel - Anpassungslänge 304,865 m:
Unterlage 1 Seite 26
Gemäß RAA29 RQ 31 wird die vorhandene Fahrbahnbreite vor dem Bauwerk von
11,50 m auf 12,00 m und anschließend auf 12,80 m verbreitert, um eine spätere 4+0
Baustellenverkehrsführung über das Bauwerk zu gewährleisten.
Die Querschnittsbreite auf dem Bauwerk beträgt 12,80 m. Der überbreite Standstreifen
von 3,80 m auf dem Bauwerk wird in nördlicher Richtung ca. 146 m und in südlicher
Richtung ca. 85 m über das Bauwerk hinaus, bis zu den Mittelstreifenüberfahrten ver
längert, damit bei einer 4+0-Verkehrsführung aus Gründen der Verkehrssicherheit kei
ne Fahrstreifenbreitenänderung erforderlich wird. Die Verziehung des Standstreifens
erfolgt auf einer Länge von 60,00 m.
Fahrtrichtung Würzburg- Anpassungslänge 184,892 m:
Die vorhandene Fahrbahnbreite wird vor dem Bauwerk gemäß RQ 36 um 0,75 m von
15,25 m auf 14,50 m Breite reduziert. Der Standstreifen hat in Fahrtrichtung Würzburg
durchgehend eine Breite von 2,50 m.
Mittelstreifen:
Der Mittelstreifen weist in den Anschlussbereichen eine Breite von 4,00 m auf. Er wird
auf einer Länge von 30,00 m bzw. 50,00 m von 3,50 m (Bauwerk) auf 4,00 m (freie
Strecke) verzogen.
Die Qualität des Verkehrsablaufs nach HBS30 wurde im Leistungsfähigkeitsnachweis
gemäß HBS der A7 im Bereich der Talbrücke Langenschwarz (Unterlage 22.1, Teil D,)
nachgewiesen.
Gemäß den Vorgaben des Baulastträgers ist nach dem HBS für Neu-, Um- und Aus
baumaBnahmen mindestens die Qualitätsstufe des Verkehrsablaufes (QSV) D ist so
wohl für den RQ 36 als_;wch für den RQ 31 eingehalten. Entsprechend dem Leis
tungsfähigkeitsnachweis wurde für den bereits im Bestand 2-streifigen Abschnitt der
A7, Fahrtrichtung Kassel die Qualitätsstufe C und für den 3-streifigen Abschnitt in
Fahrtrichtung Würzburg die Qualitätsstufe B ermittelt.
Die Querneigung beträgt für beide Richtungsfahrbahnen über die gesamte Planungs
strecke durchgängig 2,50% zur Fahrbahnaußenseite. Die Mindestradien nach RAA3\
Tabelle 17 für die Anlage einer zur Kurvenau Benseite gerichteten Querneigung wurden
eingehalten (R = min R = 4.000 m).
, 29 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 30 Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS); Ausgabe 2015 31 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 27
Fahrbahnverbreiterungen in Kurven sind aufgrund der gewählten Radien der Kreisbö- ·
gen nicht erforderlich.
Die Entwässerung der Fahrbahnflächen der freien Strecke der RF Kassel und Würz
burg erfolgt breitflächig ungesammelt über die angrenzenden Bankette und Böschun
gen. Im Bereich der TB Langenschwarz werden die bisher frei rieselnden Straßenab
wässer über Abläufe gefasst und unterhalb der Talbrücke über neu zu errichtende Ab
setz- bzw. Rückhaltebecken gereinigt und dem rvorhandenen unbenannten oberirdi
schen Gewässer mit der Kennnummer 425292 (Gewä~ser 3. Ordnung) zugeführt.
4.4.2 Fahrbahnbefestigung
Die Berechnungen zur Ermittlung der Bauklasse und der Mindestdicke des frostsiche
ren Oberbaues sind in l.Jnterlage 14.1 enthalten.
Gemäß dem Baugrundgutachten zu dem vorhanden Fahrbahnaufbau und nach Ermitt
lung der Verkehrsbelastungszahl wird nach den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaus (RStO 1232), die Belastungsklasse Bk 100 mit 75,0 cm Gesamtdicke
vorgesehen.
Der Untergrund wird in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft. Die Maßnahme
liegt nach den RStO 12 in der Frosteinwirkungszone II.
Aufbau für Fahrstreifen in Richtung Würzburg sowie in Richtung Kassel:
nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 2.2
3,5cm Gussasphalt MA 11 S, 20/30-NV 8,5cm
18,0 cm Asphaltbinderschicht AC 16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (9 cm)
15,0 cm Verfestigung, Durchgang 22mm 2: 25 M.-% 30,0 cm Frostschutzmaterial 0/32 75,0 cm Gesamtaufbaustärke
Aufbau für Mittelstreifenüberfahrt
nach RStO 12. Tafel 1, Zeile 1, aus technologischen Gründen ohne Verfestigung
3,5 cm SMA 88, 25/55-55A (nur Basalt) 8,5 cm Asphaltbinderschicht AC .16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A
22,0 cm Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (11 cm) 41 ,0 cm Frostschutzmaterial 0/32 75,0 cm Gesamtaufbaustärke
32 RStO 12 - Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues, Stand 2012
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Aufbau für Standstreifen:
nach RStO 12. Tafel 1. Zeile 2.2
SMA 8S, 25/55-55 A (nur Basalt)
Unterlage 1 Seite 28
3,5 cm 8,5cm
18,0 cm 15,0 cm 30,0 cm
Asphaltbinderschicht AC 16BS, "Typ SMA", Bindemittel PmB 10/40-65 A Asphalttragschicht AC 22TS, 50/70, 2-lagig (9cm) Verfestigung, Durchgang 22mm ~25M.-% Frostschutzmaterial 0/32
75,0 cm Gesamtaufbaustärke
Aufbau Talbrücke Langenschwarz:
4,0cm 3,5cm 0,5cm
8,0cm
Gussasphaltdeckschicht MA 1.1 S Gussasphaltschutzschicht MA 11 S Bitumenschweißbahn Versiegelunq Asphaltbelag
4.4.3 Böschungsgestaltung
Die BAB A7 verläuft im Baubereich in Dammlage mit Böschungshöhen von ca. 12 m
bis 17 m. Im Zuge des Ersatzneubaus der Talbrücke Langenschwarz sind keine Ände
rungen an den Dammhö~en vorgesehen.
Die Dammböschungen ab 2,00 m Höhe werden entsprechend den Vorgaben der
RAA33 mit einer Regelböschungsneigung 1 :n = ~1 :1 ,5 ausgebildet. Die Verbreiterung
des Standstreifens der Richtungsfahrbahn Kassel in östlicher Richtung erfolgt durch
Anschüttungen an die vorhandene Dammböschung mittels Abtreppungen gemäß
ZTV E- StB34, Abs. 4.3.1.2. Die Stufen haben hierbei eine Höhe von 0,60 m und eine
Länge von 1,00 m. Die Anschüttung erfolgt lagenweise in zwei Lagen a'0,30 m.
Zur ausreichenden Entwässerung des Verzahnungsbereiches sind die Stufen zur Bö
schungsau Benkante geneigt.
Der Übergang zwischen Böschung und Gelände wird ausgerundet Am Fuß der
Dammböschungen werden analog zum Bestand Mulden ausgebildet. Die Böschungen
erhalten eine neue Bepflanzung gemäß den Vorgaben des LBP35•
33 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008 34 ZTV E-StB: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 35 LBP: Landschaftspflegerischer Begleitplan
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
4.4.4 Hindernisse in Seitenräumen
Unterlage 1 Seite 29
Aufgehende Bauteile wie Pfosten und Pfeiler von Schilderbrücken, Masten, Notrufsäu
len, Schilderpfosten u. ä. werden hinter den Schutzeinrichtungen errichtet.
Der Abstand der geplanten Bäume zum Fahrbahnrand beträgt 7,50 m, der erforderli·
che Abstand gemäß ESAB36 wird eingehalten.
Die Notrufsäulenstandorte (jeweils in beiden Fahrtrichtungen) befinden sich kurz vor
dem Bauende (BAB-km 541,3) in Fahrtrichtung Würzburg und kurz hinter dem Bauen
de in Fahrtrichtung Kassel. Seide Notrufsäulenstandorte sind ·nicht Bestandteil dieser
Planungsmaßnahme.
4.5 Knotenpunkte, Wegeanschlüsse und Zufahrten
Im Planungsbereich befinden sich keine Anschlussstellen.
4.6 Besondere Anlagen
Im Planungsbereich' befinden sich keine besonderen Anlagen.
4.7 Ingenieurbauwerke
Außer der Talbrücke Langenschwarz und den vorgesehenen Regenrückhaltebecken/
Absetzbecken unterhalb der Talbrücke sind im Planungsabschnitt keine weiteren Inge
nieurbauwerke vorgesehen.
Das Talbauwerk befindet sich im Zuge der BAB A7 bei ca. BAB-km 541,0 (Brückenmit
te) und überbrückt die Kreisstraße K 142, welche von Langenschwarz nach Wehrda
führt. Die Talbrücke überführt die beiden Richtungsfahrbahnen FR Kassel (Teilbau
werk 1) und FR Würzburg (Teilbauwerk 2) auf zwei getrennten Überbauten. Es handelt
sich um eine 8-feldrige Spannbetonbrücke. Das Bauwerk wird in etwa an gleicher Stel
le durch einen Neubau ersetzt.
Auf dem Brückenbauwerk verläuft die neue Achse in einer Geraden und geht dann ab
Bau-km 0+690,600 in einen Radius R = 6.500 m über. Vor dem Bauwerk schließt an
die Gerade in Bau-km 0+249,840 ein Radius R = 4.000 m an. Das Quergefälle beträgt
im Bauwerksbereich konstant 2,5 %. Das Längsgefälle der Talbrücke beträgt konstant
ca. 0,80 %.
36 ESAB- Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB), Ausgabe 2006
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 30
Die Widerlager werden so in der Böschung angeordnet, dass diese in einem Kreu
zungswinkel von 1 00 gon zu der Achse der Autobahn stehen. Die Pfeiler, -und Wider
lagerstellungen werden wie die ursprünglichen Standorte gewählt.
Das Bauwerk wird in zwei Bauabschnitten hergestellt. Im 1. Bauabschnitt wird der Ver
kehr auf ein Teilbauwerk (4+0) in Fahrtrichtung Kassel geführt, so dass die Fahrtrich
tung Würzburg abgebrochen werden kann. Nach Herstellung des neuen Teilbauwerkes
in Fahrtrichtung Würzburg erfolgt der weitere Bau in umgekehrter Reihenfolge.
Nach Umlegung des Verkehrs auf den neuen Überbau in Richtungsfahrbahn Würzburg
wird das restliche Bauwerk abgebrochen. Der Rückbau des Überbaues erfolgt konven
tionell auf einem bodengestützten Traggerüst
Das neue Bauwerk wird wieder als Durchlaufträger über 8-Feldern mit einem Hohlkas-
tenquerschnitt geplant. Mit einer Konstruktionshöhe von ·2,90 m und einer max. Stütz- (
weite von 42,00 m ergibt sich ein Stützweit~nverhältnis von 1/h = 42,00 m I 2,90 m =
14,5. Die gewählte Schlankheit liegt damit im üblichen Bereich von taktgeschobenen
Hohlkastenbrücken.
Der Überbau wird nur in Längsrichtung vorgespannt. Die Vorspannung erfolgt in
Mischbauweise.
Aufgrund der vorhandenen Bauwerksabmessungen bietet sich als Bauverfahren das
Taktschieben zur Herstellung des Überbaues an. Der Vorschub erfolgt durch eine
Hub,- Reibeanlage von der Seite Würzburg in Richtung Kassel. Die Achse des Neu
baus verläuft im Bauwerksbereich in einer Geraden. Das Längsgefälle und das Quer
gefälle werden konstant ausgeführt und betragen ca. 0,80% bzw. 2,5%.
Der neue Überbauquerschnitt wird in Anlehnung an die RAA37 ausgebildet und erhält (
einen zusätzlichen Standstreifen in der Fahrrichtung Würzburg. Dadurch kommt es zu
·einer Veränderung der Fahrbahnquerschnitte gegenüber dem Bestand.
37 RAA: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, Ausgabe 2008
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT
Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau
Bestand
ASBNr. 5223-507
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.) 3015
Bauwerksname Talbrücke Langenschwarz
Bestand
Brückenklasse · 60 (DIN 1 072)
Stützweiten 36,90 + 6 x 42 + 36,90 m
Gesamtlänge 325,80m
Breite zwischen den Geländern 31,35 m
Brückenfläche 10214,83 m2
Tabelle 4: Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau
4.8 Lärmschutzanlagen
Neubau
5223-649
3015
Unterlage 1 Seite 31
Talbrücke Langenschwarz
Neubau
Eurocode
36,90 + 6 x 42 + 36,90 m
325,80m
34,40m
11207,52 m2
Im betrachteten Bauabschnitt befinden sich keine Lärmschutzanlagen. Gemäß der
lärmtechnischen Berechnung (Unterlage 17) sind im Bereich der Talbrücke Langen
schwarz keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen
Anlagen für den öffentlichen Personennahverkehr sind im Bereich der Baumaßnahme
nicht vorhanden.
4.10 Leitungen
Im Trassenbereich der BAB A7 ist eine Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen
·vorhanden, die in Abstimmung mit dem jeweiligen Leitungsträger unterschiedlichsten
Maßnahmen (z.B. Sicherung) unterzogen werden müssen. Die von den Maßnahmen
des Ersatzneubaus der Talbrücke Langenschwarz im Zuge der A 7 betroffenen Ver
und Entsorgungsleitungen und die mit den Leitungsbetreibern abgestimmten erforderli
chen Maßnahmen sind nachfolgend tabellarisch zusammengefasst. Der im
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 32
Trassenbereich vorhandene Leitungsbestand und die erforderlichen Maßnahmen an
den einzelnen Leitungen sind ebenfalls im Lageplan der Unterlage 5 enthalten.
Folgende Leitungstrassen der öffentlichen Versorgung befinden sich im Maßnahmen
bereich:
Versor-gungs-
Lage der Leitung erforderliche unterneh- · Bezeichnung
(Bau-km) Maßnahme Begründung
men/ Betreiber
VZH Hessen Streckenfernmeldeka- östlich, längs der BAß Ggf. Sicherung Mobil, Frank- bel, erdverlegt Al in FR Kassel furt = KC Neuverlegung Telematik neu geplante, mehrzü- soll östlich der BAß entlang Mulde
gige VZH-Kabeltrasse Al in FR Kassel ver- am Böschungs-in Fahrtrichtung Kassel laufen, Verlegung vor fuß, 0,80 m 2016 im Bau
(SDH - Ring inkl. L WL dieserBM Überdeckung, - TrasseAD Querung für Hattenbach -LGr neuen Standort Hessen I Bayern) Notrufsäule
Osthessen- Elektroleitungen Querung der BAß Al Ggf. Sicherung NETZ, Fulda ( MS-Kabel) im Bereich südliches
Widerlager (Zement-rohr), Bau-km 0+675
Querung der K 142 (Zementrohr) und Verlauf am Fbr (unter der Ta/brücke)
Telekom Telekommunikation an der Talbrücke Neue Leerrohr- BündeJung mit Langenschwarz quert trasse mit Stre- Maßnahme KC Leitung die BAB7 ckenfernmeldeka Telematik Bau-km 0+612 bel
Osthessen- Errichtung Trafo- ca. bei Bau-km Errichtung Trafo- künftig stationä-NETZ, Fulda I Station und Zuleitung 0+620, unter der Station re statt mobile Hessen Mobil für Stromanschluss Talbrücke Stromversor-
Talbrücke gung
Tabelle 5: Übersicht querende Leitungen
4.11 Baugrund/Erdarbeiten
Im Planungsabschnitt wurden durch Hessen Mobil bisher folgende wesentliche Bau
grund- und Fahrbahnuntersuchungen für den Streckenabschnitt durchgeführt:
321-2895/64 F/HM Gutachten des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung:
Baugrunderkundung und Gründungsberatung für die Talbrücke
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
E 233/15
F YA 32/14/01
F Y A 32/14/02
F Y A 32/15/03
Unterlage 1 Seite 33
Langenschwarz, BW 425, im Zuge der BAB Bad Hersfeld -
Heilbronn (21.12.1964)
Untersuchung des Baugrundes, Baugrundbeurteilung und
Grqndungsberatung für das Brückenbauwerk (09.1 0.2015)
Fahrbahngutachten, ·A 7 AS Hünfeld- AS Niederaula, FR Nord,
BAB-km 544,700- BAB-km 0 540,500
Gutachten Entsorgung Straßenausbaustoffe, A 7 AS Hünfeld
AS Niederaula, FR Nord, BAB-km 544,700- BAB-km6540,500
Fahrbahngutachten, A 7 AS Niederaula - AS Hünfeld I Schlitz,
FR Süd
BAB-km 540,500 - BAB-km 0 544, 700
Nach der geologischen Karte wird das Grundgebirge im Bereich der Talbrücke Lan
genschwarz generell von Gesteinen des Mittleren Buntsandsteins der - Rhön
Wechselfolge aus Sandstein und mit unregelmäßig eingelagerten Tonschichten aufge
baut. Der Sandstein ist in seiner Festigkeit einem sehr großen Wechsel unterworfen
und besitzt eine unterschiedlich dicke Aufwitterungszone, in der die Gesteine entfestigt
oder zu Sand und Ton zersetzt sind.
Dies bestätigen auch die vorliegen geologischen Gutachten E 223/15 des Kompetenz
centers (KC) Geotechnik von Hessen Mobil in Kassel aus dem Jahre 2015 und das
Gutachten 321-2895/64 des Hessischen Landesamtes für Bodenforschung von 1964.
Dem Gutachten E 223/15 des KC Geotechnik wurde das alte geotechnische Gutachten
der Talbrücke Langenschwarz von 1964 zur Beurteilung der Gründung des neuen Tal
bauwerkes zugrunde gelegt. ln Ergänzung zu den in 1964 durchgeführten Schürfgru
ben wurden drei Kernbohrungen BK1 bis BK3 mit Erkundungstiefen von 10 - 30 m ab
geteuft.
Geologie, Bodenarten ·
Im Bereich der Talbrücke wurde bei den ausgeführten Schürfgruben folgender Boden
aufbau vorgefunden:
Unter einer 0,1-0,2 m dicken Oberbodenschicht ist Lehm als schluffiger Sand und san
diger Lehm (Schluff) in steifer Zustandsform bis in Tiefen von 0,4 - 1 ,3 m zu erwarten.
Unter dieser Schicht schließt sandig-steiniger Sandsteinschutt (Hangschutt) an. Ab ei-
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 34
ner Tiefe von 1, 7 -3,2 m unter Geländeoberkante ist laut Gutachten Buntsandstein vor
zufinden.
Bei den durchgeführten Kernbohrungen in den vorhandenen Dammschüttungen der A7
im Bereich der Widerlager wurde folgender Bodenaufbau erkundet:
Die Dammschüttung besteht vorwiegend aus einer Auffüllung aus Buntsandstein der
sich aus Sand und Sandsteinbrocken zusammensetzt. Ab einer Tiefe von 18 m (nördli
ches Brückenwiderlager) bzw. 14,35m (südliches Brückenwiderlager) steht der Bunt
sandstein bis zur Erkundungstiefe von 30m an. Laut Gutachten liegen ab einer Tiefe
von ca. 19,75 m bis 20,6 m im Norden und 20,4m bis 21 ,25ni im Süden, Toneinlage
rungen vor, bei denen es sich um zersetzten Tonstein handelt. Am südlichen Widerla
ger wurde zwischen der Auffüllung und dem Buntsandstein eine Lehmschicht vorge
funden.
Grundsätzlich weisen die Buntsandsteine nur verhältnismäßig geringe Gesteinsfestig
keiten auf. Die anstehenden Böden, Dammschüttung, der gewachsene Lehm und der
Hangschutt sind gem. ZTVE38 in die Bodenklassen 3+5 einzuordnen. Der Buntsand
stein ist der Felsklasse 6+7 nach ZTVE und DIN 1830039 zuzuordnen.
Wasser
Der Bodenaufbau im Bereich der Talbrücke ist sicker- und schichtwasserführend. Die
Sicker und Schichtwässer stehen in Abhängigkeit der Niederschlagsverhältnisse. Bei
den durchgeführten Schürfungen ist gemäß dem Gutachten 321-2895/64 des Hessi
schen Landesamtes für Bodenforschung kein Grundwasser bis zu den Sohltiefen der
Schürfgruben zwischen 2,1 m und 5,0m unter OK Gelände angetroffen worden. Bei den
im März 2015 durchgeführten Bohrarbeiten an den Widerlagern im Dammbereich stell
te sich Schichtwasser ein. Eine durchgängige Grundwasserführung wird im Bereich der
Talbrücke laut Gutachten erst in größeren Tiefen unterhalb des Einflussbereiches der
Brückengründungen vorhanden sein. Laut dem Gutachten sind rezente Erdfälle sehr
unwahrscheinlich. Das Gebirge ist insgesamt stark aufgelockert. Die Senkungsgefähr
dung des Gebirges ist sehr gering.
38 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 39 DIN 18300: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen- Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)- Erdarbeiten
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Bautechnische Hinweise
Unterlage 1 Seite 35
Für die neuen Brückenwiderlager innerhalb der 17 m bzw. 14 m hohen Dammschüt
tungen wird vorgeschlagen die neuen Brückenwiderlager als hochgesetzte Widerlager
auszuführen. Weiterhin wird empfohlen die Gründung der Brückenwiderlager mit Tief
gründung über Bohrpfähle in den tragfähigen Buntsandstein unterhalb der der verblei
benden Altfundamente durchzuführen. Die Einbindung in den felsigen Buntsandstein
ist mit mindestens 2,50 m (Pfahlfußeinbindung) einzuhalten.
Für die Pfahlbemessung wird ein Pfahlspitzendurck von qb,m = 30MN/m2 angegeben.
Eine Lastabtragung über Mantelreibung kann nur in Einbindebereiche des felsigen
· Buntsandsteins angesetzt werden. Hierfür wird eine positive Mantelreibung von
qs,k=0,250 MN/m2 zugelassen. Laut Gutachten sind als Gründungstiefe der Bohrpfähle
folgende Höhen einzuhalten:
329,50 mNN - Brückenwiderlager Nord,
336,00 mNN- Brückenwiderlager Süd
Weiterhin ist eine negative Mantelreibung in Bereich der neuen Hinterfüllung der Brü
ckenwiderlager zu berücksichtigen.
Die Gründung der Brückenpfeiler wird als Flachgründung in den anstehenden tragfähi
gen Buntsandstein unterhalb der abgängigen Altbrückenfundamente empfohlen. Zur
Durchfahrung von Auflockerungen des Untergrundes sind die neuen Brückenfunda
mente in einer Tiefe von 0,3m unterhalb der Unterkanten der abgängigen Altfundamen
te zu gründen. Sollte aufgrund von Schwankungen der Oberfläche des tragfähigen
Buntsandsteins noch kein für die Talbrücke ausreichend tragfähiger Baugrund ange
troffen werden, so sind die Fundamente bis auf den tragfähigen Buntsandstein tiefer zu
gründen.
Da die neuen,Brückenpfeiler unmittelbar an den Standorten der vorhandenen abgängi
gen Pfeiler errichtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Baugrund un
terhalb der vorhandenen Brückenfundamente als ausreichend konsolidiert ist. Für die
Flachgründungen kann durch die Vorbelastung durch das Altbauwerk von Setzungs
verformungen von 1 ,5cm - 2 cm ausgegangen werden. Laut Gutachten können Mit
nahmesetzungen durch die Erstellung der Teilbauwerke in zwei Bauabschnitten auftre
ten.
Für . die Verbauarbeiten im Bereich des Mittelstreifens wird die Ausführung einer
Trägerbohlwand empfohlen.
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT ·
Dammverbreiterung
Unterlage 1 Seite 36
Bei einer Verbreiterung des Dammes mittels Anschüttung sind zur besseren Verzah
nung des Anschüttmaterials mit dem Damm, Stufen entsprechend den ZTV E-StB 0940,
Abschnitt 4.3.1.2, herzustellen. Die Dammverbreiterung ist mit einer untersten Schütt
lage aus gebrochenem, wasserdurchlässigem und verwitterungsbeständigem, gut ab- .
gestuftem Steinmaterial der Körnung 0/150 - 0/250 in einer Dicke von ~ 0,5 m auf
Vliesstoff der Geotextilrobustheitsklasse 5 als kapillarbrechende Schicht herzustellen.
Der weitere Aufbau der Dammverbreiterung kann mit Dammschüttmaterial gemäß
ZTV E-StB 0941 erfolgen. Insbesondere ist zu beachten, dass gemäß ZTV E-StB 09,
Abschnitt 4.3.1.4 das Größtkorn des einzubauenden Baustoffes nicht größer als 2/3
der zulässigen Schütthöhe betragen darf. Um eine ausreichende Verdichtung zu ge
währleisten, ist die Anschüttung zunächst mindestens 1 m über das Sollprofil hinaus zu
schütten (s. ZTV E-StB 09, Abschnitt 4.3.1.5). Die Böschung des Dammes ist maximal (
mit einer Neigung von 1 :1 ,5 herzustellen.
Fahrbahntechnische Hinweise:
Gemäß den vorliegenden Fahrbahngutachten FYA032-01 bis 03 (BAB-km 544,700 -
BAB-km 0 540,500) aus dem Jahr 2014 wurden vom Kompetenzcenter (KC) Bautechnik
Fahrbahn von Hessen Mobil in Wetzlar folgender Fahrbahnaufbau festgestellt:
Die Befestigung des Fahrstreifens weist einen mindestens dreischichtigen Aufbau auf.
Die Dicke der gebundenen Schichten beträgt zwischen 27,0 cm und 30,0 cm auf einer
Verfestigung. Der Seitenstreifen ist aus Betonplatten aufgebaut, die eine Dicke von
18,5 bis 21 ,0 cm aufweisen. Unterhalb der Betonplatten wurde ein kiesiger Sand ange
troffen. An der Unterseite der Betonplatten haftete eine Folie.
Vorhandener Straßenaufbau:
• 1 . Schicht: MA 11
• 2. Schicht: Abi 0/22
• 3. Schicht: ATS 0/32
• Verfestigung
• Unterlage: Sand, kiesig
40 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009 41 ZTVE -StB 09- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2009
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Abbildung 7: Vorhandener Straßenaufbau (Ausbaustücke)
Unterlage 1 Seite 37
Der Untergrund wird in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 eingestuft. Die Maßnahme
liegt nach den RStO 12 in der Frosteinwirkungszone II.
Altlasten
Der anfallende Ausbauasphalt der untersuchten Fläche kann für die Verwertungsklas
se A gemäß RuVA-StB 01/0542 wieder verwertet werden, wobei auf die Anforderungen
gemäß TL AG-StB 0943 hingewiesen wird.
Das Betonmaterial ~er Entwässerungseinrichtungen wurde als Z 1.1 bzw. Z 1.2 nach
LAGA Bauschutt eingestuft und ist bevorzugt in einer Recyclinganlage zu verwerten.
Gemäß der Auskunft aus dem Altflächeninformationssystem Hessen (AL TIS) liegen für
das Planungsgebiet keine Eintragungen vor.
Im Zuge der grundhaften Fahrbahnerneuerung der A7 wurden zwischen BAß-km
541,32 und 544,78 im Bankettbereich und in den Mulden als beurteilungsrelevante Pa
rameter zur Einstufung nach LAGA TR M2044 unter anderem Chlorid und PCB45 fest
gestellt. Eine Verwertung nach der Hessischen Verfüllrichtlinie vom 17.02.2014 ist für
dieses Material nicht zulässig. Als abfalltechnische Beurteilung Nach LAGA wurden die
Böden in die Deponieklassen DK I, DK 0 und Z1.2 (teilweise DK II) eingestuft.
42 RuVA-StB 01/05 ·Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2005 43 TL AG-StB 09 ·Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat im Straßenbau, Ausgabe 2009 44 LAGA TR M20 • Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Technische Regeln Boden, Mittteilung Nr. 20, Ausgabe 2003 45 PCB: Polychlorierte Biphenyle
HESSE N
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 38
Gemäß der Stellungnahme des RP Darmstadt I Kampfmittelräumdienst Hessen befin
det sich der Baubereich in einem Bombenabwurfgebiet sowie in einem Bereich, in dem
Kampfmittel unsachgemäß gesprengt wurden. Daher ist vor Beginn der Baumaßnahme
auf den Flächen, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, eine systema
tische Überprüfung (Kampfmittelsondierung) erforderlich.
4.12 Entwässerung
4.12.1 Geohydrologie I Vorflutverhältnisse
Im Planungsgebiet befindet sich das Gewässer "ohne Namen", das direkt unterhalb der
"Talbrücke Langenschwarz" die Autobahn BAB A 7 von Ost nach Westkreuzt und der
Aufnahme I Ableitung von Niederschlagswasser aus dem zu betrachtenden Entwässe
rungsabschnitt einschließlich der "Talbrücke Langenschwarz" und einem Teilbereich
(Straßenseitengraben) der K 142 dient.
Gemäß der vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie herausgegebenen
Trinkwasserschutzgebietskarte durchquert die geplante Maßnahme von BAB-km
541,000 bis BAB-km 542,000 ein Wasserschutzgebiet der Zone 111 der Trinkwasserge
winnungsanlage Langenschwarz.
HESSEN
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
• Brunnen D Stollen.Qu.etlen.Schürfung
6 Gewinnungsanlagen {Slchtbar zwischen 1:1.000 und 1 :400.000)
INffiJ Trinkwasserschutzgebiete, Zone I
MI Trlnkwasserschu.tzgebiete 1 Zone II
Trinkwa.sserschutzgebiete, Zone 111/IJIA
C l lrinkwassorschutzgebiete, Zone 1118
Abbildung 8: Übersichtskarte der Trinkwasserschutzgebiete 46
4.12.2Vorhandene Entwässerung
Unterlage 1 Seite 39
Im Bestand wird die Talbrücke Langenschwarz durch eine Vielzahl von Einzelabläufen
(Straßenabläufen) entwässert, die über die gesamte Brückenlänge verteilt sind, welche
unterhalb der Brücke diffus in den Taleinschnitt und letztendlich in ein namenloses par
zelliertes Gewässer entwässern. Dies ist nicht mehr zulässig.
Die Ableitung der Streckenentwässerung erfolgt beidseitig der Fahrstreifen in beiden
Richtungsfahrbahnen mittels Straßenabläufen und einer Sammelkanalisation (ON 400
und ON 500). Am südlichen Widerlager wird dem Kanalsystem noch die Straßenent
wässerung (rechter Straßenseitengraben der K 142 in Fahrtrichtung Wehrda) zugelei
tet und zusammen mit dem Niederschlagswasser der BAB A 7 dem Gewässer "ohne
Namen" zugeführt.
4.12.3Vorgesehene Entwässerungsmaßnahmen
Entwässerungsabschnitte
Abschnitt 1 (Bau-km 0+000 bis 0+325)
Streckenentwässerung vor der Talbrücke:
breitflächige Entwässerung über die Böschung, Ableitung über Böschungstu ßgrabenmulde und weiter über Raubettgrabenmulde
Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen
Abschnitt 2 (Bau-km 0+325 bis 0+623)
Entwässerung der Talbrücke:
Entwässerung der Talbrücke über Straßenabläufe
Ableitung am 2. Pfeilerpaar (nördl. Brückenhälfte) mit Einleitung in das geplante Absetzbecken und das geplante RRB 1 unter der Talbrücke
46 Quelle: Hessisches Landesani für Umwelt und Geologie; www.hlug.de
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 40
Ableitung am 6. Pfeilerpaar (südl. Brückenhälfte) mit Einleitung in das ge-plante RRB 2 unter der Talbrücke ·
Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen
Abschnitt 3 (Bau-km 0+623 bis 0+816):
Entwässerung über die Böschungen und neu herzustellende Raubettmulden am Böschungsfuß ·
Zuleitung der Streckenentwässerung ab der Tank- und Rastanlage Großenmoo'r ·
Einleitung in das geplante Absetzbecken und das geplante RRB 1 unter der Talbrücke
Einleitung in das unparzellierte Gewässer ohne Namen
Die Festlegung der Einzugsgebietsflächen ist aus der Unterlage 18.4, Blatt 1 ersicht
lich.
Entwässerung der Talbrücke und Streckenentwässerung
Die Talbrücke Langenschwarz wird über Straßenabläufe Ueweils halbe Brückenfläche)
mit Ableitung zu den nördlichen Pfeilerpaaren Nr. 2 und zu den südlichen Pfeilerpaaren
Nr. 6, über Fallrohrleitungen DN 200 an den Pfeilern und Tosschächten entwässert.
Das Niederschlagswasser der südlichen Brückenhälfte wird vor der Einleitung in das
RRB 1 zunächst dem Absetzbecken zugeführt, das Niederschlagswasser der nördli
chen Brückenhälfte wird am 2. Brückenpfeilerpaar abgeleitet und direkt dem RRB 2
zugeleitet.
Die Rasenmulden werden nach RiStWag47 mit 20 cm Oberboden ausgebildet. Wegen
des großen Höhenabstandes zum Grundwasserleiter (> 4 m) und der geringen Durch
lässigkeit des Boden (k1-Wert < 1 *1 0-6 m/s) sind keine zusätzlichen Abdichtungsmaß
nahmen der Mulde erforderlich.
Entwässerungsmulden mit einer Längsneigung > 10% werden gemäß RAS-EW48 als
Raubettmulden ausgeführt.
Bereich südliches Widerlager:
Die Streckenentwässerung der BAß A 7 von der TRA49 Großenmoor bis zur Talbrücke
Langenschwarz wird am Bauende in die geplanten Raubettmulden eingeleitet. Die
47 RiStWag: Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten RiStWag, Ausgabe 2002 48 RAS-EW: Richtlinien für die Anlage von Straßen Teil: Entwässerung, Ausgabe 2005
HESSEN
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 41
Weiterführung erfolgt mit Einlaufbauwerken und Querung der K 142 ·I K 46 in der
. Nennweite ON 600 zusammen mit dem anfallenden Niederschlagswasser von der Tal
brücke- Bereich südliches Pfeilerpaar Nr. 6 zum geplanten Absetzbecken (Entwässe- .
rungsabschnitt 2).
Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt breitflächig über die Böschungen in Raubett
mulden am Böschungsfuß.
Bereich nördliches Widerlager:
Im Bereich des nördlichen Widerlagers wird der Böschungsfußgraben - Fahrtrichtung
Kassel auf ca. 155 m als Raubettgrabenmulde neu profiliert - in ein Beton
Muldengerinne eingeleitet und über eine Raubettgrabenmulde dem Gewässer "ohne
Namen" zugeführt. ( Entwässerungsabschnitt 1)
Das Niederschlagswasser der Fahrtrichtung Kassel- Würzburg ·im Bereich des nördli
chen Widerlagers wird wie bisher, über die Böschung breitflächig versickert bzw. abge
leitet. Am Fuß des Böschungskegels wirdauf ca. 60 m eine Raubettgrabenmulde neu
angelegt.
Das Niederschlagswasser der K 142 nebst Zufluss einer Au Bengebietsfläche wird von
den Entwässerungseinrichtungen der BAß A 7 getrennt und kann ohne weitere Be
handlungsmaßnahmen dem Vorfluter direkt zugeführt werden.
Planung Absetzbecken
Das Absetzbecken wurde für den südlichen Streckenabschnitt der BAß A 7 und einen
Teil der neuen Talbrücke (halbe Brückenfläche) bemessen und wird zwischen dem 5.
und 7 in Höhe des 6. Pfeilerpaares der neuen Talbrücke angeordnet.
Das Absetzbecken hat ein Volumen von rd . 305 m3, und eine Oberfläche von rd.
143 m2 und wird mit einer wassergebundenen Zufahrt versehen und umzäunt.
Über die ca. 6,0 m lange Überlaufschwelle wird das mechanisch vorbehandelte Nie
derschlagswasser über einen Kanal ON 600 in das erste von zwei Regenrückhaltebe
cken abgeleitet.
Im Ablaufbauwerk des Absetzbeckens befindet sich zudem ein Grundablass mit Schie
ber ON 300 für eine vollständige Beckenentleerung z.B. zu Reinigungszwecken. Das
Ablaufbauwerk erhält ebenso ein Geländer I Fallschutzeinrichtung und wird mit einem
Stahlgitterrost abgedeckt.
49 TRA: Tank- und Rastanlage
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Planung der Regenrückhaltebecken
Unterlage 1 Seite 42
Das ~rforderliche Rückhaltevolumen beträgt rd. 1.715 m3 bei einem maßgeblichen
Drosselabfluss von 45 1/s.
Die Aufteilung in zwei RRB und die Anordnung der Becken erfolgte in Abstimmung mit
der Unteren Wasserbehörde und ergibt sich aus den geringen zur Verfügung stehen
den Flächen unter der Talbrücke zwischen den Pfeilerpaaren Nr. 3 und den Pfeilerpaa
ren Nr. 5 und der kurzen Entfernung zum Vorfluter . .
Die Becken werden als Trockenbecken mit Spritz-Rasenansaat (nicht gedichtete Erd
becken ohne Dauerstau) mit jeweils einem Drosselschacht mit Drossel- Schieber kon
zipiert.
Wie beim Absetzbecken ist auch beim Regenrückhaltebecken insbesondere beim
RRB 2 vor der Überlastungs- Überlaufschwelle eine Tauchwand angeordnet um die
Leichtflüssigkeiten zurückhalten.
Die Bedienung der Becken zu Wartungs- und Reinigungsarbeiten wird durch einen
wassergebundenen Zufahrtsweg mit vollständiger Umfahrung und Zaunanlage sowie
eine befestigte Zufahrtsrampe gewährleistet.
Die Zufahrt zu den Becken unter der Talbrücke ist von der K 142 I K 46 über den vor
handenen ostwärts gelegenen Forst-Wirtschaftsweg gegeben.
Bauzeitige Entwässerung
Während der Bauphase - vor Fertigstellung der Absetz- und Regenrückhaltebecken -
wird das Oberflächenwasser provisorisch über mobile Absetzbecken einer Vorbehand
lung zugeführt.
4.13 Straßenausstattung
Der Streckenabschnitt der BAB 7 erhält die Grundausstattung mit Markierung sowie,
Schutz- und Leiteinrichtungen.
Die äußeren Fahrbahnränder werden entsprechend RPS 200950 mit einem Rückhalte
system der jeweils erforderlichen Rückhaltestufe gesichert.
50 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 43
Für den Endzustand werden im Mittelstreifen und auf den Au Benkappen H2-
Schutzeinrichtungen vorgesehen. Die Vor- und Nachlauflängen werden außerhalb des
Brückenbauwerkes gemäß RPS angepasst. Da im angrenzenden Streckenbereich in
Fahrtrichtung Würzburg sowohl im Mittelstreifen als auch am Fahrbahnrand bereits ein
Stahlsystem verwendet wird, soll dies auch für das Brückenbauwerk zum Einsatz
-kommen.
Am Baubeginn wird der Übergang von der geplanten Stahlschutzplanke auf die vor
handene Betonschutzwand im Anschluss an die MÜF auf einer Länge von 51 m reali
siert. Die vorhandene BSW wird zur Einhaltung der RPS bis ca. 40 m vor dem Baube
ginn zurückgebaut
Die wegweisende Beschilderung der A7 erfolgt nach den RWBA51 bzw. dem LWBA52•
Die verkehrsregelnde Beschilderung erfolgt nach der StV053•
Die Fahrbahnen erhalten eine Markierung entsprechend der Vorgaben der RMS-1 54
und der RMS-255•
Des Weiteren werden die vorhandenen Wildschutzzäune entlang der BAB A7 erneuert
bzw. wiederhergestellt. Zudem werden das Absetzbecken und die Regenrückhaltebe
cken zum Schutz umzäunt. Für den Betriebs- und Unterhaltungsdienst sind Tore vor
gesehen.
51 RWBA: Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2000 52 LWBA: Leitfaden zur wegweisenden Beschilderung auf Autobahnen, Version 1 .2, Stand Januar 2007, Hessen Mobil 53 StVO: Straßenverkehrsordnung, Stand 2013 . · 54 Richtlinien für die Markierung von Straßen- Teil1 : Abmessungen und geometrischeAnordnungvon Markierungszeichen (RMS-1 ), Ausgabe 1993 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit 55 Richtlinien für die Markierung von Straßen- Teil2: Anwendung von Fahrbahnmarkierungen (RMS-2), Ausgabe 1993 ForschungsgesellSchaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsführung und Verkehrssicherheit
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 44
5 Angal:len zu den Umweltauswirkungen (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 und 4
UVPG56)
5.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit
5.1.1 Bestand I
Das Maßnahmengebiet befindet sich außerhalb bebauter Gebiete.
5.1.2 Umweltauswirkungen
Die Baumaßnahme hat keine negativen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut
Mensch zur Folge.
5.2 Naturhaushalt
5.2.1 Bestand
Die BAB A7 quert ein Trinkwasserschutzgebiet der Zone 111.
Im Umgriff der Talbrücke Langenschwarz befinden sich Nadel- und Mischwälder, Ge
büsche und Hecken I Ackerflächen und Wiesenbrachen. Im Bereich des südlichen Wi
derlagers befindet sich ein Orchideenstandort (Geflecktes Knabenkraut I Großes Zwei
blatt). Der Hohlkörper der Brücke wird als Paarungsquartier des Großen Mausohr ge
nutzt. Die Gehölzbestände und Waldrandsäume sind Lebensraum der Haselmaus.
5.2.2 Umweltauswirkungen
Darstellunq der Umweltauswirkungen
ln der Talbrücke befinden sich Paarungsquartiere des Großen Mausohr. Durch den
Abbruch der Brücke werden diese zunächst beseitigt.
ln den Waldranqbereichen befinden sich im Bereich des Baufeldes nachgewiesene
Lebensräume der Haselmaus. Dementsprechend geht auf diesen Flächen der Le
bensraum verloren.
Im Bereich des im Baufeld liegenden Grünlands sind Orchideenbestände betroffen.
56 UVPG: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Vermeidung Und Ausgleichbarkeil von Umweltauswirkungen
Unterlage 1 Seite 45
Es werden möglichst nur Flächen innerhalb des Baufeldes in Anspruch genommen. Als
Baustraßen wird das vorhandene Straßen- und Wegenetz benutzt.
Die Hohlkästen d.er Brücke dienen in der Sommerzeit als Lebensraum für Fledermäuse
(Großes Mausohr). Der Abbruch und Neubau findet jeweils für eine Richtungsfahrbahn
statt, über die andere Richtungsfahrbahn wird der Verkehr abgewickelt. Vor Abbruch
einer Brückenhälfte wird durch Verschließen der Brückenöffnungen eine Nutzung der
Brücke als Mausohrquartier verhindert. Der Quartierausgleich kann durch aufwertende
Maßnahmen auf der anderen Brückenseite erreicht werden. Durch diese Vermei
dungsmaßnahmen werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44
BNatSchG57 nicht ausgelöst.
Bezüglich der artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Haselmäusen kann das Ein
treten von Verbotstatbeständen durch Vergrämungsmaßnahmen, Bauzeitenregelung
und Ausgleichsmaßpahmen im angrenzenden Bereich vermieden werden.
Die Beeinträchtigung von Orchideenbeständen werden durch Umsiedelungsmaßnah
men angeglichen
Die verbleibenden Umweltauswirkungen beschränken sich auf kleinflächige temporäre
Inanspruchnahme von Waldrandbereichen sowie Grünland- und Ackerstandorten. Die
entsprechenden Nutzungstypen sind wiederherstellbar.
5.3 Landschaftsbild
5.3.1 Bestand
Das Landschaftsbild der näheren Umgebung ist durch die vorhandene BAB A7 durch
. Talbrücken und Einschnitte geprägt.
5.3.2 Umweltauswirkungen
Durch die Planungsmaßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf das Land
schaftsbild.
. 57 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
5.4 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.4.1 Bestand
Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Planungsraum nicht bekannt.
5.4.2 Umweltauswirkungen
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter.
5.5 Artenschutz
Unterlage 1 Seite 46
Es wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Unter der Berücksichtigung
von Vermeidungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen sind die Zugriffsverbote
des BNatschG58 nicht erfüllt. Einzelheiten sind dem Fachbeitrag und dem LBP59 .zu
entnehmen.
Für di.e Haselmaus sind dort für die Vermeidung des Tötungstatbestandes Vermei
dungsmaßnahme festgesetzt worden. Zur Wahrung der Funktion der Fortpflanzungs
und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang sind Ausgleichsmaßnahmen festge
setzt worden. Zur Vermeidung der Erfüllung der Zugriffsverbote für das große
Mausohr, welches den Brückenhohlkörper als Paarungsquartier nutzt, sind umfangrei
che Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen60 festgesetzt worden. Auf Einzelheiten wird
aus Gründen der Vermeidung von Redundanzen an dieser Stelle verzichtet. Die Maß
nahmen sind dem LBP und dem Artenschutzbeitrag zu entnehmen. Zur Vermeidung
des Tötungstatbestandes bei Vögeln erfolgt eine Bauzeitenregelung.
Als Übersicht der Maßnahmenplanung dient die Tabelle im Folgenden. Es gelten je
doch allein die Festsetzungen im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und im Land
schaftspflegerischen Begleitplan.
58 BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz 59 LBP: Landschaftspflegerischer Begleitplan 6° CEF-Maßnahme: continuous eco/ogical functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion
HESSEN
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen
Nummer Bezeichnung der der Vermeidungsmaßnahme Maßnahme
1 VAs Das Fällen von Gehölzen darf nur außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also zwischen 30.9. und 1.3. eines jeden Jahres durchgeführt werden.
10.4 VAs Vermeidung der Tötung von Individuen der Haselmaus: Vor-gaben für eine schonende Baufeldfreiräumung.
Eine schonende Fällung der Gehölze erfolgt wie üblich in der Zeitspanne zwischen 30.9. - 1.3 .. Die Gehölze sind entweder motormanuell dicht über dem Boden abzuschneiden oder müssen von außen z.B. mit einem Harvester entnommen werden. Die Entfernung der Gehölze von der Fläche kann manuell, von außen mit einem Harvester oder mit einer Seil-winde erfolgen. Die Rodungsfläche darf nicht mit Maschinen befahren werden.
Ist eine maschinelle Baufeldfreiräumung erforderlich, darf diese erst ab Ende April, wenn die Haselmäuse die Winter-quartiere verlassen haben, erfolgen. Da dann schon Vogelar-ten auf der noch nicht beräumten Fläche brüten könnten, ist vorher eine Kontrolle durch einen Ornithologen durchzufüh-ren .. Die Beräumung ist dann nur zulässig, wenn keine Vögel auf der Fläche brüten.
11.1 VAs Vermeidung der Tötung von Individuen des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern durch rechtzeiti-ges Verschließen der Einflugmöglichkeiten.
Es ist vorgesehen, dass im Jahr vor dem Abriss der jeweili-gen Brückenhälfte rechtzeitig vor Einsetzen der Paarungszeit das zugehörige Hohlkammersystem verschlossen wird, so dass keine Tiere mehr einfliegen können.
Tabelle 6: Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen
Unterlage 1 Seite 47
Betroffene Arten
Vögel
Haselmaus
Großes Mausohr
Übersicht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahm~m {CEF-Maßnahmen)
Nummer Bezeichnung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Betroffene Arten der Maßnahme
Säugetiere
10.1ACEF Entfernung des Nadelwaldes nahe der Autobahnbrücke in Haselmaus Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laubbäume, insbe-sondere die älteren Eichen, bleiben stehen
10.2Acef Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Haselmaus Pflanzung von Sträuchern
10.3Acef Aufhängen von Haselmausnesttubes sowie Futterstationen Haselmaus
11.2ACEF Montage zusätzlicher Hohlblocksteine in den Hohlkörpern der Großes Mausohr jeweils verbleibenden Brückenhälfte
Tabelle 7: Ubers1cht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
HESSEN
BAB A7 Talbrücke Langenschwarz . ERLÄUTERUNGSBERICHT
5.6 Natura 2000-Gebiete
Im Wirkbereich des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000 Gebiete
5. 7 Weitere Schutzgebiete
Im Maßnahmengebiet befinden sich keine weiteren Schutzgebiete.
Unterlage 1 Seite 48
Im westlichen Rand des Baufeldes ist ein Wasserschutzgebiet (Zone 111) betroffen.
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT,
Unterlage 1 Seite 49
6 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
erheblicher Umweltauswirkungen nach den Fachgesetzen
6.1 Lärmschutzmaßnahmen
Es handelt sich bei der vorliegenden Maßnahme nicht um eine wesentliche Änderung
gemäß § 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV61- Verkehrslärmschutz
verordnung vom 12.06.1990 (veröffentlicht: Bundesgesetzblatt (BGBI) 1990, S. 1 036ff).
Es sind demnach weder aktive noch passive Maßnahmen des Schallschutzes im
Rahmen der Lärmvorsorge notwendig.
6.2 Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen
Es sind keine sonstigen Immissionsschutzmaßnahmen vorgesehen.
6.3 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten
Die Maßnahme liegt teilweise in einem Wassergewinnungsgebiet der Zone 111. Die
Vorgaben nach RiStWag62 werden eingehalten. Das auf den Verkehrsflächen am nörd
lichen Widerlager anfallende Niederschlagswasser wird ungesammelt breitflächig über
standfeste Bankette und bewachsene Böschungen (20 cm Oberboden gemäß
RiStWag) abgeführt. Für die Ableitung des gesammelten Oberflächenwassers sind
Straßengräben bzw. Straßenmulden mit 20 cm bewachsenem Oberboden vorgesehen.
Wegen des großen Höhenabstandes zum Grundwasserleiter (> 4 m) und der geringen
Durchlässigkeit des Boden (kr~Wert < 1 *1 o-6 m/s) sind keine zusätzlichen Abdichtungs
maßnahmen der Mulde erforderlich.
Anschließend wird das Oberflächenwasser Regenrückhaltebecken mit vorgeschalte
tem Absetzbecken zugeführt und außerhalb der Wasserschutzzone 111 gereinigt in den
Vorfluter eingeleitet.
61 BlmSchV: Bundes-Immissionsschutzverordnung 62 RIStWag: Richtlinie für die Anlage von Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2002
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BAB A? Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 50
6.4 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Laut dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) sind folgende Maßnahmen
(Nr. laut LBP) vorgesehen:
' Nr. Maßnahme
1VAS Baumfä/1- und Rodungszeiten außerhalb der Brutzeit von Vögeln, also zwischen 30.9. und 1.3. eines jeden Jahres.
10.VAS Die Gehölze werden manuell, d.h. ohne den Einsatz von Maschinen, auf den Stock gesetzt. Ein Befahren der Flächen ist bis einschließlich April zum Schutz der überwinternden Ha-selmäuse nicht möglich.
3A Einsaat der unter der Brücke liegenden Flächen mit einer Regiosaatgut-Mischung (trockene Standorte); Zielbiotop: 06.930 naturnahe Grünlandeinsaat
5 Wiederherstellung von Lebensräumen der Haselmaus
5.1A Bepflanzung der Autobahnböschung mit (vorwiegend beerentragenden) Sträuchern (Zielbi-otop: 02.600, straßenbegleitende Gehölze)
5.2A Anlage von Hecken unterhalb der Brücke mit (vorwiegend beerentragenden) Sträuchern (Zielbiotop: 02.600, straßenbegleitende Gehölze)
5.3A Aufbau eines naturnahen Waldrandes mit Beeren tragenden Sträuchern (Zielbiotop: 01. 117 Aufbau naturnaher Waldränder)
6A Aufforstung der vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen mit Eichen (Zielbio-top: 01.127 Eichenaufforstung vor Kronenschluss)
8 Grünlandextensivierung und Gewässeranlage am Schwarzbach
8.1A Umwandlung von intensiv genutzter Frischwiese in extensiv genutztes Mähgrünland (Zielbi-otop: 06.310 extensiv genutzte Frischwiese)
8.2A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in nährstoffreiche Feuchtwiese (Zielbio-top: 06.120 extensiv genutzte Frischwiese)
8.3A Umsiedlung von Orchideen (Geflecktes Knabenkraut)
Umsetzung der Maßnahme erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme
8.4A Umwandlung von intensiv genutzter Weide in extensiv genutzte Weide (Zielbiotop: 06.210 extensiv genutzte Weiden)
"
Nr. Maßnahme
8.5A Umwandlung von intensiv genutzter Feuchtwiese in extensiv genutzte Feuchtweide (Zielbio-top: 06.020 extensiv genutzte Feuchtweide)
8.6E Neuanlage von Kleingewässern ( Zielbio top: 05.339 Neuanlage naturnaher Stillgewässer in naturnaher Umgebung)
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 51
9E Umwandlung von mehrjähriger Ackerbrache in extensiv genutztes Mähgrünland (Zielbiotop: 06.310 extensiv genutzte Frischwiese) und Anlage von Teichen.
10 CEF-Maßnahmen Haselmaus (befristete Maßnahmen)
10.1AcEF Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laubbäume, insbesondere die älteren Eichen, bleiben stehen (CEF-Maßnahme Haselmaus)
10.2AcEF Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Pflanzung von Sträuchern
10.3AcEF Aufhängen von Haselmausnesttubes sowie Futterstationen
11VAs Vermeidung der Zerstörung oder Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern
Tabelle 8. Maßnahmen lt. LBP
V As = Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme,
Acet = Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme, s.g. CEF-Maßnahme
Näheres ist dem LBP zu entnehmen.
6.5 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete
Die Maßnahme befindet sich außerhalb bebauter Gebiete.
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
7 Kosten
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Die Gesamtkosten für den beidseitigen Abbruch und Neubau der326m langen Talbrü
cke Langenschwarz, die Anpassung des nördlichen und südlichen Streckenanschlüsse
der BAB A 7 mit einer Länge von 489 m, die Herstellung der Entwässerungsanlagen
(Absetzbecken, zwei Regenrückhaltebecken, Mulden und Leitungen) einschl. Ausbau
der Wirtschaftswege wurden berechnet und wie folgt beziffert:
Der wesentliche Teil der Kostenmasse beträgt dabei der Ersatzneubau der Talbrücke:
Zusammenstellung Kosten (brutto):
1 Grunderwerb
2 Baustelleneinrichtung
3 Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
4 Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung, etc.)
5 Oberbau
6 Konstruktiver Ingenieurbau
7 Landschaftsbau
8 Ausstattung
9 Bauzeitige Verlegung der Kreisstraße FD 142 I HEF-ROF 46
Gesamtkosten (brutto)
0,070 Mio. €
0,071 Mio. €
0,833 Mio. €
0,430 Mio. €
1,169 Mio. €
22,960 Mio. €
0,184 Mio. €
0,136 Mio. €
0,148 Mio. €
26,001 Mio. € (
Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschlan.d, Bundesautobahnen
verwaltung,- endvertreten durch Hessen Mobil- Straßen- und Verkehrsmanagement,
als Baulastträger der BAB A7. Dritte sind an der Brückenbaumaßnahme nicht beteiligt
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 26,001 Mio € (brutto).
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
8 Durchführung der Baumaßnahme
Die CEF-Maßna,hmen63 Haselmaus wurden Ende 2015 umgesetzt:
Unterlage 1 Seite 53
• Entfernung des Nadelwaldes in Teilbereichen, Pflanzung von Sträuchern; Laubbäume, insbesondere die älteren Eichen, bleiben stehen (CEF-Maßnahme Haselmaus)
• Entfernung der Nadelbäume im Bereich der Baumhecke + Pflanzung von Sträuchern
• Aufhängen von Haselmaus-Nesttubes sowie Futterstationen
• Vermeidung der Zerstörung oder Schädigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Großen Mausohrs in den Brückenhohlkörpern
Die Baudurchführung des Ersatzneubaues ist für den Zeitraum von 2018 bis 2021 ge
plant. Die Gesamtbauzeit für beide Teilbauwerke beträgt ca. 44 Monate.
Dabei soll das Teilbauwerk in Fahrtrichtung Würzburg im Zeitraum von 2018 .bis 2020,
in Fahrtrichtung Kassel von 2020 bis 2022 ~rneuert werden.
Zur .Gewährleistung der bauzeitlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der BAB A7
erfolgt der Bauablauf wie folgt:
2018 - 2020: Abriss und Neubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung
Würzburg inkl. Streckenanschlüsse (geschätzte Bauzeit 24 Monate)
2020 - 2022: Abriss und Neubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung
Kassel inkl. Streckenanschlüsse (geschätzte Bauzeit 20 Monate)
Bauzeitliche Verkehrsführung
Der Ersatzneubau der Talbrücke Langenschwarz in Fahrtrichtung Würzburg erfolgt im
1. Bauabschnitt unter Einrichtung einer 4+0 Verkehrsführung auf der Richtungsfahr
bahn Kassel, um den Verkehr auf der A 7 während der gesamten Bauzeit aufrecht zu
erhalten.
Die Überleitung der 2 bauzeitlichen Fahrspuren der Richtungsfahrbahn Würzburg auf
die Richtungsfahrbahn Kassel erfolgt an der vorhandenen Mittelstreifenüberfahrt nörd
lich der Talbrücke Langenschwarz am Baubeginn.
63 CEF-Maßnahmen: continuous eco/ogical functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion "
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Unterlage 1 Seite 54
Nach Fertigstellung des Überbaues in Fahrtrichtung Kassel wird im 2. Bauabschnitt der
Verkehr auf den fertiggestellten Überbau umgelegt, so dass das zweite Teilbauwerk
(Fahrtrichtung Würzburg) erneuert werden kann.
Die bauzeitlichen Breiten der Behelfsfahrstreifen betragen für den ersten Bauabschnitt
3,25 m für die rechten Fahrstreifen und 2,725 m für die linken Überholfahrstreifen. Zur
Trennung der bauzeitlichen Richtungsfahrbahnen und Absicherung des Arbeitsberei
ches werden transportable Schutzeinrichtungen aus Stahl oder Beton entsprechend
der RSA64 und der RPS65 eingesetzt.
Die Erschließung und Andienung der Baustelle erfolgt vorrangig über die gesperrten
Bereiche der Autobahn. Es ist vorgesehen, den Baustellenverkehr weitestgehend au
ßerhalb der 4+0-Verkehrsführung zu organisieren.
Zum Abbruch und zum Ersatzneubau wird die Kreisstraße vor der Baumaßnahme (
temporär in Richtung des südlichen Widerlagers verlegt, um die offenen Baugruben
des Pfeilers Achse 80 herstellen zu können. Nach der Fertigstellung der Gesamtbau
maßnahme wird die Kreisstraße wieder in ihre ursprüngliche Lage zurückverlegt und
die in Anspruch genommene Fläche renaturiert.
Für die Dauer der Bauarbeiten wird die Kreisstraße K142 I K46 mittels Schutzgerüst
geschützt.
64 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen das Straßen, Ausgabe 1995 65 RPS 2009: Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009
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BAB A7 Talbrücke Langenschwarz ERLÄUTERUNGSBERICHT
Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1: Übersicht kreuzender Straßen und Wege ................ : ..... .... .................................. 18 Tabelle 2: Übersicht der verwendeten Parameter ...... ......................... , ..... ........ ................... 20 Tabelle 3: Trassierungsparameter Höhenplan .. ... ....... ... .... .............. ..... ... .. ............. .... ......... 22 Tabelle 4: Bauwerkskenndaten Bestand I Neubau ............................................. ..... ............. 31 Tabelle 5: Übersicht querende Leitungen ..... ... ................................................. .. ........ .......... 32 Tabelle 6: Übersicht der Vermeidungsmaßnahmen ....... ... .................... .... ............... ..... .. ..... 47 Tabelle 7: Übersicht der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) .......... 47 Tabelle 8: Maßnahmen lt. LBP ..... ; ................................................................. ... ..... .............. 51
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtskarte Talbrücke Langenschwarz ........ ........ .... ... ................................ 4 Abbildung 2: Systemskizze Regelquerschnitt mit überbreitem Standstreifen ........... .. ..... ..... 24 Abbildung 3: Regelquerschnitt Talbrücke Langenschwarz (Planung I Bestand) ................... 24 Abbildung 4: Systemskizze Bestandsquerschnitt ...................................................... ... ...... .. 25 Abbildung 5: Zusammensetzung Mischquerschnitt RQ 31 und RQ 36 ..... ....... ......... .. .. ..... ... 25 Abbildung 6: Regelquerschnitt RQ31IRQ36 .... .. ................................. .................................. 25 Abbildung 7: Vorhandener Straßenaufbau (Ausbaustücke) .................................................. 37 Abbildung 8: Übersichtskarte der Trinkwasserschutzgebiete ........ .............. .............. ........... 39
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