Erfahrungen aus der
Bedarfsplanung
Herzlich Willkommen!
Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 11.04.2016
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 2
Bedarfsplanung: Vorgaben der Kommunalpolitik
Variante 1: Die Politik legt das gewünschte Niveau fest.
Die Feuerwehr ermittelt die Kosten.
Variante 2: Die Politik legt die Geldmenge fest.
Die Feuerwehr liefert die mögliche Qualität.
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 3
Bedarfsplanung: Ergebniskorridor
Extrem A: Keine Feuerwehr – keine Kosten.
Jeder Brand erlischt mangels Masse.
Extrem B: Hinter jedem Baum ein Feuerwehrmann.
Die restliche Verwaltung muss leider
entlassen werden.
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 4
Gesetzliche Vorgaben für die Gemeinde und ihre
Feuerwehr bisher
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr (§ 2 BrSchG)
- Alarmierung, Löschwasser, Ausbildung, Ausrüstung, Unterbringung
ausgehend vom historisch gewachsenen Ausrüstungsstand … das Gefahrenrisiko im Einzelnen beurteilen (§ 1 Mindeststärkenvorschrift)
- Art der Betriebe, Anlagen und Gebäude, Gebäude mit einer größeren
Anzahl von Personen, Schwerpunkte für die Hilfeleistung, Anfahrt für die
Feuerwehr, Löschmittelversorgung …
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 5
Bedarfsplanung: Handlungsempfehlung nach
bisherigem Brandschutzrecht
Einhaltung der gesetzlichen Mindestforderungen
Orientierung an nationalen und internationalen Standards
bei fehlenden konkreten Vorgaben
Vergleichbarkeit herstellen
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 6
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung
von Feuerwehren in Städten (19.11.2015)
Standardisiertes Schadensereignis (Empfehlung S.7):
Wohnungsbrand im Obergeschoss, mehrgeschossiges Gebäude, verrauchte Rettungswege, Menschenrettung aus angrenzenden Wohnungen über Treppenhaus und Leitern
Qualitätskriterien (Empfehlung S.10):
Hilfsfrist, Funktionsstärke, Einsatzmittel, Erreichungsgrad
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 7
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung
von Feuerwehren in Städten (19.11.2015)
Behörden und Gutachter bewerten das „Schutzziel“ der AGBF als
allgemein anerkannte Regel der Technik / untergesetzlichen Standard.
Es wird durch die Mehrheit der Fachleute anerkannt, hat sich bewährt,
ist wissenschaftlich begründet und praktisch erprobt.
Weiterführende Fachliteratur basiert im Wesentlichen auf den
Aussagen der „Schutzzieldefinition“.
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 8
Bedarfsplanung Feuerwehr Stralsund
Standardisierte Risikofälle 2015 (ohne Rettungsmittel)
Brand: Brand im bewohnten Gebäude in einem Obergeschoss mit
verrauchten Rettungswegen und Menschenrettung über Leitern.
(Löschzug BF + FF, 16 EK, ELW , 10 + 15 min, 80 %)
TH: VKU mit eingeklemmter Person in komplexer Schadenslage
(Rüstzug, 10 Einsatzkräfte, 10 min, 80 %)
GG: VKU Straße Tanklastfahrzeug, unbekannte auslaufende Flüssigkeit
(Rüstzug BF + FF, 14 Einsatzkräfte, ELW 1, 10 + 15 min, 80 %)
BMA: objektbezogener Löschzug, mind. 10 Einsatzkräfte, 10 min, 80 %
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 9
Bedarfsplanung Feuerwehr Stralsund
Standardisierte Risikofälle 2015 Brand: Brand im bewohnten Gebäude in einem Obergeschoss mit
verrauchten Rettungswegen und Menschenrettung über Leitern.
Löschzug BF mit LF, TLF, DLK und 12 Einsatzkräften, Hilfsfrist 10 min
Ergänzungseinheit FF mit TLF und 4 Einsatzkräften
Erreichungsgrad 80 %
Erreichungsgrad real: 1. Einheit 82 % gesamt (Funktionsstärke + Hilfsfrist)
2. Einheit 90 % (100 % Nachts, 80 % am Tage)
Ziel bis 2020: Löschzug BF 10 Einsatzkräfte + FF 6 Einsatzkräfte
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 10
Hier steht die Überschrift Hier sehen Sie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr.
Löschzug für den kritischen Wohnungsbrand
11.04.2016 Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. 11
Feuerwehr 2020: „den örtlichen Verhältnissen
entsprechend leistungsfähig“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ende Teil 1
Landesfeuerwehrverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Bertha-von-Suttner-Str. 5 | 19061 Schwerin
Telefon: 0385 3031 – 800 | Fax: 0385 3031 – 806
[email protected] | www.landesfeuerwehr-mv.de