ERFA 2009Temporäre Arbeitskräfte
ERFA 2009
SWISSMECHANIC /Kunststoff Verband Schweiz
SuvaBereich Gewerbe und IndustrieThomas Soldera / Markus Schnyder
Unfallrisiko
BU-Risiko ist in den ersten Wochen besonders gross:
- Gefahren werden
nicht erkannt
- überfordert durch
neue Eindrücke
- nötige Routine
fehlt
Anstellungsdauer in Wochen
Unfallrisiko
Fallrisiko pro 1000 VB 2005 2006 2007
Klasse 13B 73 75 71Maschinen- und Anlagenbau
Klasse 23C 83 84 83Kunststoff
Klasse 70C 215 205 186Verleih von Personal
Bei einem schweren Unfallereignis… Strafrechtliche
Untersuchung Privatrechtliche
Forderungenund Regress durchVersicherung
Ethische undmoralische Belastung
=> langwierige juristische Auseinandersetzung
… ein aktueller Fall
• Strafuntersuchung läuft => Gerichtsverfahrenwahrscheinlich (Geld- und/oder Freiheitsstrafe)
• Anwalt des Verunfallten stellt Schadenersatz-forderung für nicht gedeckten Schaden=> Haftpflichtprozess (Zahlung von Schadenersatz)
• Suva meldet bei der Haftpflichtversicherung des Betriebes Regressforderungen an=> Haftpflichtversicherung macht Ausschluss für temporäre Mitarbeitenden geltend=> Forderungen gehen direkt an den Betrieb!
… wer steht im Fokus?
• Die strafrechtliche Verantwortung und die privatrechtliche Haftung richten sich nicht gegen eine Firma (z.B. die Aktiengesellschaft XY) …
… sondern gegen verantwortlichePersonen und/oder gegen Schädiger
Hauptbotschaften
Einsatzbetrieb ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Temporärarbeitenden zuständig
Temporäre sind neu am Arbeitsplatz und haben ein höheres Unfallrisiko
Klare Abmachungen mit Ausleihbetrieb, Regelungen betreffend Anforderungsprofil und PSA
Rechte und Pflichten
Pflichten des Arbeitgebers
Der Einsatzbetrieb hat bei Arbeitskräften, die er von anderen Arbeitgebern ausleiht, gleiche Pflichten wie gegenüber eigenen Arbeitnehmern. (VUV, Art. 10)
Der Einsatzbetrieb hat die Arbeitnehmer über auftretende Gefahren zu informieren und über Massnahmen anzuleiten. (VUV, Art. 6, Abs. 1)
Der Einsatzbetrieb sorgt dafür, dass Arbeitnehmer Massnahmen einhalten. (VUV, Art. 6, Abs. 3)
Rechte und Pflichten
Pflichten des Arbeitnehmers
Die Temporärarbeitenden müssen die Weisungen des Arbeitgebers befolgen.
Die Temporärarbeitenden müssen die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen, resp. dürfen deren Wirksamkeit nicht beeinträchtigen.
Die Temporärarbeitenden haben die erforderliche PSA zu benützen.
Schritte der Einführung
Vor dem Arbeitseinsatz Verleihbetrieb auswählen, Anforderungsprofil
definieren, internen Ansprechpartner bestimmen, Belegschaft informieren, PSA bereitstellen
Am ersten Arbeitstag Kenntnisse und Ausweise überprüfen, mit
Ansprechpersonen bekannt machen, Strukturen und Abläufe erläutern, auf Gefährdungen und Risiken hinweisen
Schritte der Einführung
Während des Arbeitseinsatzes Genügend Zeit geben, notwendiges Wissen und
Können überprüfen, festgestellte Mängel sofort korrigieren, Instruktionen dokumentieren
Nach Beendigung des Arbeitseinsatzes Feedback an Temporärarbeitende und an
Verleihbetrieb
Tipps für den Einsatzbetrieb
Sorgfältige Auswahl der Verleihbetriebe Anforderungsprofil genau beschreiben Bereitstellung der PSA regeln Kenntnisse und notwendige Ausweise überprüfen Angemessene Einführung Beobachten in erster Einsatzphase Feedback nach Beendigung des Einsatzes
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Massnahmen„Pull“
• Internetauftritt der Suva
• EKAS Mitteilungsblatt und Benefit der Suva
• Checkliste / Infobroschüren / Filme
• Kleinplakate
• Branchenlösungen / Verbände
• …
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Massnahmen„Push“
• Thematisierung bei Kontrollen der DO's
• Anordnung von Massnahmen…
Wo nötig:Einstieg in ordentliches Durchführungsverfahren
• Überprüfung bei Unfallabklärungen => Regress
• …
Info- und Hilfsmittel
Checklisten und Merkblätter66094, Neu am Arbeitsplatz84020, Neuer Arbeitsplatz - neue Gefahren67019, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Linkswww.suva.ch/temporaerarbeit www.suva.ch/waswowww.suva.ch/lernprogramme
Info- und Hilfsmittel
DVD "Neu am Arbeitsplatz"Suva-Bestell-Nr.: DVD 343.d/f/i
Info- und Hilfsmittel
DVD "Napo: Starte sicher!"Suva-Bestell-Nr.: DVD 356.d/f/i
Aus aktuellem Anlass …
Die neue Regelung für das Arbeiten mit Arbeitskorb und Stapler ist seit 01.01.2009 in Kraft:
www.suva.ch/stapler:
CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“
In Bearbeitung…
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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“
Die Hauptgefahren sind:
• Absturz von Personen• Eingeklemmt- oder gequetscht werden, zwischen festen und beweglichen Teilen der Hubarbeitsbühne, Gebäudeteilen, etc.• Mit der Hubarbeitsbühne umstürzen
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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“
Hauptthemen der Checkliste:
• Kauf / Miete einer Hubarbeitsbühne• Grund-Ausbildung / Einweisung der Bediener• Planung und Durchführung eines Einsatzes
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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“
Hauptthemen der Checkliste:
• Organisation / menschliches Verhalten• Instandhaltung• Massnahmenplanung
Haben Sie noch Fragen?
Suva Hotlines für Arbeitssicherheit :
- Bereich Gewerbe und Industrie Tel: 041 / 419'55'33 e-Mail: [email protected]
- Bereich Technik* Tel: 041 / 419'61'31
e-Mail: [email protected]
* Beratung bei Beschaffung / Änderungen von Maschinen (gegen Verrechnung)