Exchange Student Service – Nina Karidio
3Agenda1. Erasmus+ Mehrfachförderung
2. Formalia
3. Learning Agreement
4. Sprachtest und sprachliche Vorbereitung
5. Finanzen
6. Beurlaubung
7. Ankunft an der Gasthochschule
8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt
10. Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
11. Bitte bedenken Sie...
12. Wohnungsbörse
13. Ankündigung: Video-Wettbewerb
14. Kontakt
15. Fragen
16. Raumaufteilung
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1. Erasmus+ Mehrfachförderung
Studierenden stehen pro Studienabschnitt (BA – MA – PhD) je 12 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung.
Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monate.
Staatsexamen – PhD: Bis zum ersten Abschluss stehen den Studierenden 24 Monate Mobilität (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung.
Dies entspricht einer Förderdauer von 1 x 24 plus 1 x 12 = 36 Monate.
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2. Formalia
Online-Registrierung: Sie wurden per e-mail aufgefordert, sich online beim International Office der WWU zu registrieren.
Den PDF-Ausdruck dieser Registrierung haben Sie vom Erasmus-Koordinator/In unterschreiben lassen und im IO eingereicht.
Ihre Nominierung an der Gasthochschule erfolgt durch den Fachbereichskoordinator
Kontakt der Gastuniversität: Bewerbung um Zulassung
Learning Agreement absprechen (ggf. auch mit dem Nebenfach)
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3. Learning Agreement – Antrag auf Anerkennung
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www.uni-muenster.de/international/formulare.html
Vor Beginn des Aufenthaltes ausfüllen und vom Erasmus-Koordinator/in, bzw. demjenigen, der die Anerkennung vornimmt, unterschreiben lassen
Möglichst vier Wochen vor der Abreise als Scan an die Gasthochschule mit der Bitte um Unterschrift
Das LA auf den Stick ziehen und für die weitere Nutzung mit an die Gastuni nehmen
Änderungen innerhalb der ersten sieben Wochen an der Gasthochschule eintragen und wieder von beiden Seiten unterschreiben lassen (als Scan per mail)
Nach der Rückkehr an [email protected] schicken
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4. Sprachtest und Sprachkurs: Online Linguistic Support (OLS)
Der OLS-Sprachtest (Unterrichtssprache) ist vor und nach dem Erasmus-Aufenthalt verpflichtend (außer für Muttersprachler). Das Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Zulassung zum Programm.
Bis Testergebnis B1 werden Sie automatisch für den OLS-Sprachkurs freigeschaltet.
Ab Testergebnis B2 kann das International Office Lizenzen für tutorierte online-Sprachkurse vergeben (Unterrichts- oder Landessprache)
Zurzeit werden die Tests und die Kurse in fast allen europäischen Sprachen durchgeführt.
Der Hintergrund: Die EU-Kommission nimmt den Spracherwerb stärker in den Fokus und möchte gegenüber dem Steuerzahler belastbare Ergebnisse hinsichtlich der verbesserten Sprachkompetenz der Studierenden vorweisen können.
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5. Nach Ländergruppen gestaffelte Mobilitätszuschüsse
Ländergruppe 1: 360 Euro x 4 Monate (= 1.440 Euro pro Semester)Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lichtenstein, Norwegen, Schweden, Großbritannien
Ländergruppe 2: 300 Euro x 4 Monate (= 1.200 Euro pro Semester)Belgien, Kroatien, Tschechien, Zypern, Griechenland, Island, Luxembourg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Türkei
Ländergruppe 3: 240 Euro x 4 Monate (= 960 Euro pro Semester)Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Mazedonien
Sonderregelung für die SCHWEIZ: Der Mobilitätszuschuss wird von der Schweiz ausgezahlt. Informationen zur Beantragung erhalten Sie von der Gasthochschule
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5. Finanzen: Der ERASMUS Mobilitätszuschuss
Grundlage für die Berechnung des Mobilitätszuschusses ist die Online-Registrierung
Auszahlung für Studienbeginn WS im Juli/August (in einer Summe)
Auszahlung für das Sommersemester im Januar (in einer Summe)
Grundsätzlich wird ein Semesteraufenthalt mit 4 Monaten / ein Jahresaufenthalt mit 2 x 4 Monaten gezahlt. Die restliche Zeit sind zunächst „Zero Grant Tage“.
Das Grant Agreement (Bewilligung) wird 2-fach per Post zugesandt. Bitte unterschreiben und ein Original zurück ans IO schicken.
•=> Prüfung der Summe und der zugrundegelegten Daten, anschließend mit Originalunterschrift ans IO
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5. Finanzen: Auslands-BAföG
großzügigere Bemessungsgrenzen als beim Inlands-BAföG
Erasmus-Bescheinigungen im IO erhältlich ([email protected])
zuständiges Amt für das betreffende Gastland suchen: www.auslandsbafoeg.de
Bis 300 Euro pro Monat hat der Erasmus-Mobilitätszuschuss keine Auswirkung auf das Auslands-Bafög
Auslandszuschläge für Stipendiaten von Fördereinrichtungen
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6. Beurlaubung
Keine Erbringung von Studienleistungen an der WWU Münster möglich
ABER: Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Im Studierendensekretariat während der Rückmeldefrist möglich
Nicht zwingend erforderlich, ggf. für BAföG-Empfänger
Semesterticket kann bei einem Auslandsaufenthalt von mind. 4 Monaten auch ohne Beurlaubung beim AStA zurückgegeben werden: Rückerstattung Frist: 15.11.
In manchen Fällen ist eine Beurlaubung nicht erlaubt: z.B. Medizin und Studiengänge, in denen das Auslandsstudium obligatorisch ist.
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7. Ankunft und Aufenthalt an der Gasthochschule
Abstempeln des data sheets bei der zuständigen Stelle (i.d.R. IO)
Einschreibung (in der Regel kollektiv für Erasmus-Studierende)
Welcome Week
Sprachkurs (Intensivsprachkurs oder semesterbegleitend)
Studium
Tipps für die Freizeit: Sportgruppen, Theater, Musik/Chor…
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8. Verlängerung des Auslandsaufenthaltes
Zustimmung der Gastuniversität einholen (e-mail)
Bestätigung der Gastuniversität an den Fachbereichskoordinator der WWU senden und anfragen (bitte Daten so genau wie möglich angeben)
Fachbereichskoordinator/in sendet eine Bestätigung an das International Office ([email protected]) . Hier wird ein neues grant agreement erstellt
Learning Agreement für das zweite Semester anfertigen
Eventuell Beurlaubung für das zweite Semester
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9. Nach dem Erasmus-Studienaufenthalt
Einreichen der Unterlagen im International Office:
Learning Agreement
Data Sheet im Original (Ausstellungsdatum maximal 3 Tage vor Abreise!)
Fragebogen über den Aufenthalt (Aufforderung per e-mail von der EU-Kommission) + 2. OLS-Sprachtest
Deadline: innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes
Transcript of Records (bis 30.09.), Nachweis der Anerkennung (bis 30.11.)
Bei fehlenden Unterlagen kann der Mobilitätszuschuss zurückgefordert werden.
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10. Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
In das learning agreement werden die geplanten Kurse/Module an der Gastuni eingetragen (Tabelle A)
Gleichzeitig müssen auch die Kurse/Module eingetragen werden, die an der WWU ersetzt werden können (Tabelle B)
i.d.R. keine Anrechenbarkeit von staatsexamensrelevanten oder anderen abschließenden Prüfungsleistungen
Modulabschlussprüfungen: bitte vorher mit Verantwortlichen absprechen
Beweislast für eine nicht erfolgte Anrechnung liegt im Fachbereich/ Prüfungsamt
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11. Bitte denken Sie an:
Europäische Krankenversicherungskarte (+ evtl. Zusatzversicherung)
Haftpflichtversicherung auch im Ausland gültig?
Zulassungsdokumente
Passfotos, Ausweis, Führerschein
evtl. Internationaler Studierendenausweis (AStA)
Studierendenausweis der Uni Münster
Türkei: Studienvisum (kann man auch im Land beantragen, ist aber teurer)
Änderung der Adress-/Kontodaten oder Emailadresse bitte dem IO melden
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12. Wohnungsbörsen: Zwischenmiete für incomings
Während Ihres Auslandsstudiums können Sie Ihr Zimmer an incoming Austauschstudierende zwischenvermieten
Große Hilfe aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt
„Das Brett“ ist die Wohnungsbörse des AStA -www.dasbrett.ms/wohnen/angebote
Posten von Zimmerangeboten über die facebook-Gruppe Housing Münster für Erasmus-Incomings der WWU.
Vielen Dank für die Unterstützung!
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Video Wettbewerb des Int. Office & Career Service
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3. Ausschreibung zum WS 2017
Die 3 besten Beiträge werden prämiert (€150, €100, €50)
Kreativ und vielfältig…
Viel Spaß beim Filmen!
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13. Kontakt
International Office
Schlossplatz 3
48149 Münster
•Nina Karidio
[email protected], Tel. 0251 83 22601
•Heike Afhüppe
[email protected], Tel. 0251 83 24787
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Informeller Austausch
Servicepoint im Foyer
Ländertische mit Alumni und ggf. incomings (siehe Raumaufteilung)
Informationsmaterialien, Poster und Lesezeichen am Servicepoint können mitgenommen werden.
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Raumaufteilung für die Zielländer
• SCH 100. 2 (2. OG): Spanien
• SCH 100.3 (3. OG): Frankreich, Martinique
• Foyer: Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Slowakei,
Kroatien, Ungarn
• Raum 101 (1. OG – Graduate School): Österreich, Schweiz, Liechtenstein
• Raum 102 (1. OG – Graduate School): Tschechien
• Raum 100.124 (1. OG): Belgien, Luxemburg, Niederlande
• Raum 100.125 (1. OG): Großbritannien, Irland
• Raum 100.301 (1. OG): Polen, Türkei
• Raum 100.05 (Keller): Italien
• Aula: Skandinavien: Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Island
• Bistro: Griechenland, Portugal
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