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Einführungin die gewerblichen Schutzrechte
-Verfahren in Deutschland mit Ausblick auf europäische und internationale Verfahren
Kurzseminar zu Verwertungs- und Innovationsstrategienin Forschungskooperationen, Saarbrücken, 4. Dezember 2007
Hubert RotheDeutsches Patent- und Markenamt, München
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Gewerbliche Schutzrechte
Technische SchutzrechteMarken
Geschmacks-musterGebrauchs-
musterPatente
Urheberrecht
Sortenschutz(Bundessortenamt,
Hannover)
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Alle Schutzrechte unter einem Dach
Patente und Gebrauchsmuster
Marken
Geschmacksmuster
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Aufgabe des gewerblichen Rechtsschutzes:Wirtschaftsförderung
• Technische Schutzrechte: „Vertragstheorie“• Belohnung des Anmelders für Innovationen
durch zeitlich befristetes ausschließliches Nutzungsrecht(Schutzfunktion des Patentwesens)
• Bekanntmachung der Erfindung gegenüber den Wettbewerbern, Anreiz und Ausgangsbasis für weitere Innovationen(Informationsfunktion des Patentwesens)
• Marken, Geschmacksmuster • Unterscheidbarkeit von Konkurrenzangeboten• Funktion eines Werbeträgers• Verteidigungsmittel im Wettbewerb
(Verbietungsrecht)
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• Schutzvoraussetzungen• Neuheit weltweit• erfinderische Tätigkeit• gewerbliche Anwendbarkeit
• Schutzausschlüsse• Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische
Methoden, Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten,Software an sich
• Verfahren• Formalprüfung, Offenlegung, Prüfung, Erteilung, Veröffentlichung• ggf. Einspruch
• Schutzdauer• maximal 20 Jahre
PatenteSchutz technischer Erfindungen – geprüftes Schutzrecht
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GebrauchsmusterSchutz technischer Erfindungen – ungeprüftes Schutzrecht
• Schutzvoraussetzungen• Neuheit, keine Benutzung vorher im Inland• erfinderischer Schritt• gewerbliche Anwendbarkeit
• Schutzausschlüsse• wie bei Patenten• Verfahrenserfindungen
• Verfahren• Formalprüfung, Eintragung, Veröffentlichung• ggf. Löschungsverfahren
• Schutzdauer• maximal 10 Jahre
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MarkenKennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen
• Markenformen• Wortmarke• Bildmarke• Dreidimensionale Marke• Hörmarke• Farbmarke• Sonstige Formen
• Bedingungen• absolute Schutzhindernisse
• mangelnde Unterscheidungsfähigkeit• Marke darf nicht lediglich beschreibend sein• Sie darf kein Hoheitszeichen u. ä. beinhalten• Irreführung, Verstoß gegen gute Sitten
• relative Schutzhindernisse• Identität oder Verwechslungsfähigkeit mit bestehender Marke
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MarkenKennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen
• Verfahren• Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, Eintragung,
Veröffentlichung• ggf. anschließendes Widerspruchsverfahren
• Schutzdauer• Beliebig lang im 10 Jahresrhythmus
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Geschmacksmuster (neues harmonisiertes Gsm-Gesetz vom 1. 6. 2004) Schutz von Erscheinungsformen von Erzeugnissen (Design)
• Schutzfähige Muster• zweidimensionale Erscheinungsformen,
wie z. B. Tapeten, Stoffe, etc.• dreidimensionale Erscheinungsformen,
wie z. B. Möbel, Bestecke, Autokarosserien, etc.• Schutzvoraussetzungen
• Neuheit • Eigenart
(Gesamteindruck muss sich beim informierten Nutzer vom Gesamteindruck eines anderen Musters unterscheiden)
• Ästhetischer Gehalt nicht gefordert• Verfahren
• Formalprüfung, Eintragung, Veröffentlichung, • ggf. Löschungsklage
• Schutzdauer• 5 bis maximal 25 Jahre
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PatenteVerschiedene Schutzmöglichkeiten• Nationales Patent
– Anmeldung beim DPMA, – Prüfung, Erteilung und Veröffentlichung durch das DPMA– Geltungsbereich ist Deutschland
• Europäisches Patent– Anmeldung beim EPA oder beim DPMA– Prüfung, Erteilung und Veröffentlichung durch das EPA– Zerfall nach Erteilung in nationale Patente
der vom Anmelder ausgewählten EPÜ-Mitgliedsstaaten• Internationale Patentanmeldung nach dem PCT
– Anmeldung beim DPMA, EPA oder bei der WIPO für 138 PCT-Mitgliedsstaaten,
– Prüfung und Erteilung und Veröffentlichung durch nationale Ämter oder EPA nach Einleitung der nationalen oder „regionalen“ Phasen
• Gemeinschaftspatent– Von der EU-Kommission geplantes einheitliches Patent für die gesamte EU
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PatentePatentmanagement
• Patentierungsstrategien– Ausschluss von Wettbewerbern– Sicherung der eigenen Handlungsfreiheit– Generierung von Lizenzeinnahmen – Nachweis des eigenen Know-how, z. B. bei Joint-Ventures – Erwerb von fremdem Know-how durch Cross-Licensing– Patente zur Besicherung von Krediten, Aufnahme in Bilanz
• Informationsfunktion des Patentwesens– Vermeidung von Doppelentwicklungen– Vermeidung von Verletzungen von Rechten Dritter– Wettbewerbsanalyse– Überwachung von Verletzungen der eigenen Schutzrechte– Ermittlung von Verwertungsmöglichkeiten– Ermittlung von freien oder lizenzierbaren Technologien
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PatenteAktuelle Diskussion
• Patentierungskosten sind relativ hoch• Amtsgebühren sind relativ gering• Übersetzungskosten• Anwaltskosten
• Sensibilisierung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)• KMU sind überdurchschnittlich für Innovationen verantwortlich• KMU stellen die meisten Arbeitsplätze in Europa• KMU sind bei Patentanmeldungen unterrepräsentiert• KMU haben meist keine bestimmte Patentstrategie
• KMU fällt die Durchsetzung von Schutzrechten schwer• Prozess- und Kostenrisiko• Rechtsstreit ggf. in mehreren Staaten• EU versucht Patentversicherungen zu initiieren
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PatenteAktuelle Diskussion
• Hochschulerfindungen• Wegfall des Hochschullehrerprivilegs im Jahr 2002• Geringe Patentierungsaktivitäten• Gründung von Patentverwertungsagenturen durch BMBF
• Keine „Neuheitsschonfrist“ • Schnelle Technologiezyklen
• Patentschutz möglicherweise zu spät → Gebrauchsmuster
• Lange Zulassungsverfahren im Pharma- und Pflanzenschutzmittelbereich
• Kurze Vermarktungszeit vor Ablauf des Patentschutzes→ Ergänzendes Schutzzertifikat (SPC)
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PatenteAktuelle Diskussion
• Biopatentrichtlinie (98/44/EG vom 6. 7. 1998)• Umgesetzt in Deutschland zum 28. 2. 2005 (vgl. §§ 1a, 2, 2a PatG)• Biologisches Material, durch technische Verfahren hergestellt, ist patentierbar • Entdeckung von menschlichen Genen nicht patentierbar, jedoch z. B. Verfahren
zur Isolierung• Pflanzensorten und Tierrassen nicht patentierbar, keine biologischen Verfahren
(Züchtungen)
• Softwarepatentrichtlinie• Entwurf der Kommission im Juli 2005 vom Europäischen Parlament
zurückgewiesen• EPÜ und nationale Gesetze fordern in Europa eine „Technizität“ der Erfindungen• In USA und Asien werden Patente auf reine Software und Geschäftsmethoden
erteilt• EPA und DPMA erteilen weiterhin Patente auf der Grundlage des EPÜ bzw. des
deutschen Patentgesetzes
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SoftwarepatenteSituation in Deutschland• Software-Programme sind in Deutschland zwar “als solche” - aber
nicht generell - vom Patentschutz ausgenommen
• Kriterium für Patentfähigkeit• die Verwendung technischer Mittel muss Bestandteil der Problemlösung
(d.h. der Gesamtheit der Merkmale des Hauptanspruchs) sein.
• Nach BGH ist der Technikbegriff das brauchbare Unterscheidungskriterium zwischen patentfähigen und anderen Leistungen.
BGH-Definition des Technikbegriffs:Technisch ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs(BGH-“Logikverifikation” = BGH-“rote Taube”)
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PatenteRechtsstreitigkeiten
• Verletzungsverfahren• Zuständigkeit von bestimmten Land- und Oberlandesgerichten
sowie des BGH
• Nichtigkeitsverfahren• Zuständigkeit des Bundespatentgerichts und des BGH• Verletzungsverfahren wird unterbrochen, falls Partei die
Gültigkeit des Patents anzweifelt• Ausland
• In der Regel gemeinsames Verfahren (Verletzung und Nichtigkeit)
• Einheitliches europäisches Patentgerichtssystem in Aufbau
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MarkenVerschiedene Schutzmöglichkeiten
• Nationale Marke– Anmeldung beim DPMA, – Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das DPMA– Geltungsbereich ist Deutschland
• Gemeinschaftsmarke– Anmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) oder beim DPMA– Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das HABM– Einheitliches Schutzrecht für die gesamte EU
• Internationale Markenanmeldung nach dem MMA / Protokoll zum MMA– Nationale Marke ist Basis – Anmeldung bei der WIPO über das DPMA, Bestimmung der gewünschten
Staaten– Registrierung durch die WIPO, vorläufiger Schutz– Prüfung auf nationaler Ebene innerhalb von 18 Monaten
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Geschmacksmuster Verschiedene Schutzmöglichkeiten
• Nationales Geschmacksmuster– Anmeldung beim DPMA– Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das DPMA, – Schutz für 5 bis max. 25 Jahre– Geltungsbereich ist Deutschland
• Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster– Anmeldung beim Harmonisierungsamt (HABM) oder beim DPMA– Prüfung, Eintragung und Veröffentlichung durch das HABM, – Schutz für 5 bis max. 25 Jahre– Einheitliches Schutzrecht für die gesamte EU
• Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Schutz für drei Jahre
• Internationale Musterhinterlegung nach dem Haager Abkommen– Keine vorherige nationale Anmeldung erforderlich – Anmeldung bei der WIPO, Bestimmung der gewünschten Staaten (max. 46 u. der EU als Ganzes)– Registrierung durch die WIPO – Wirkung in den benannten Ländern wie nationale Muster
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Informationsaufgaben des Amtes auf gesetzlicher Grundlage
• Veröffentlichung von• Patentblatt• Markenblatt• Geschmacksmusterblatt
• Führen von Registern(https://dpinfo.dpma.de)
• Patent- und Gebrauchsmusterregister
• Markenregister• Musterregister
• Offenlegungs- und Patentschriften
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Amtliche Publikationsplattform DPMApublikationen (http://publikationen.dpma.de)
PDF-Version• Layout wie bei den früheren Papierausgaben von
• Patentblatt• Markenblatt• Geschmacksmusterblatt
• PDF-Dateien sind herunterladbar• Daten ab Januar 2004Recherchierbare Version• Bibliographische Daten, Rechts- und Verfahrensstandsdaten • Einsteiger-, Experten und Assistentenmodus • Funktionalitäten und „look-and-feel“ wie bei DEPATISnet• Daten verfügbar
• ab 01/1997 für Patente und Gebrauchsmuster• Alle in Kraft befindlichen Marken und Geschmacksmuster
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• http://www.dpma.de2,5 Mio. Zugriffe pro Monat;
• http://depatisnet.dpma.de- die Internetversion von DEPATIS
- mehr als 28 Mio Patentdokumente- ca. 1,4 Mio Recherchen / Monat- ca. 3,75 Mio. PDF-Einzelseiten / Monat
• https://dpinfo.dpma.de - Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu allen Schutzrechtsarten
• https://datenabgabe.dpma.deWebserver-Rohdatenabgabe
InternetdiensteDPMA-WEBSITE
DEPATISnetDPMApublikationen
DPINFO
Unser Internetangebot
• http://publikationen.dpma.de- die amtliche Publikationsplattform
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• Auskunftsstellen des DPMA in München, Berlin und Jena• Klärung allgemeiner Verfahrensfragen, kostenlose Auskünfte
• persönlich• schriftlich, auch per e-mail ([email protected])• telefonisch
• keine Rechtsberatung• kostenlose Erfindererstberatung durch Patentanwälte• Verfahrensstandsauskünfte
Beratung und Hilfestellung
• Regionale Patentinformationszentren• Patentanwälte, Rechtsanwälte
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Recherchen im gewerblichen RechtsschutzNutzen und Notwendigkeit
• Stand-der-Technik-Recherchen• Vermeidung von Doppelentwicklungen• Verhinderung der Verletzung bestehender Rechte• Einschätzung der Schutzfähigkeit der eigenen Entwicklungen
• Marken- und Geschmacksmusterrecherchen• Ermittlung identischer und ähnlicher Schutzrechte im Vorfeld einer
Anmeldung
• Überwachungsrecherchen• Information über Entwicklungsaktivitäten der Wettbewerber• Überwachung neuer Anmeldungen auf Kollisionen mit eigenen
Rechten
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Recherchen Informationsangebote und Recherchedienstleistungen
• Anbieter von Recherchedienstleistungen• Regionale Patentinformationszentren• Patentberichterstatter• Patentanwaltskanzleien u. a.
• Informationsangebote für die Öffentlichkeit
• DPMA• Amtliche Internetdienste
• Auslegehallen in München und Berlin• Regionale Patentinformationszentren• kommerzielle Datenbanken
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Vielen Dank fürIhre Aufmerksamkeit.
http://www.dpma.de