Die soziale Die soziale PflegeversicherungPflegeversicherung
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
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Leitbild
Verbesserung der häuslichen Versorgung
Verhinderung von Heimaufnahmen
finanzielle Entlastung des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen
(soziale) Absicherung der Pflegepersonen
...trotz Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
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Versicherter Personenkreis
Familienversicherte sind beitragsfrei auch pflegeversichert
... grds. alle versicherungspflichtigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, also z.B. ...
• Arbeitnehmer
• Empfänger von Arbeitslosengeld
• Rentner
• . . .
Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern
SPV erfasst ca. 90 %
der Bevölkerung
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Kurzzeitige Arbeitsfreistellung
Angehörige haben Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsfreistellung von bis zu 10 Arbeitstagen ohne Lohnersatzanspruch
Zweck:Organisation der Pflege eines „nahen“ Angehörigen
auf Verlangen des Arbeitgebers ... Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
Keine Auswirkungen auf eigene Sozialversicherung
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Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 6 Monaten :
• Voraussetzung: Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten ! Pflege eines (pflegebed.) „nahen“ Angehörigen dann ...
• unbezahlte Freistellung von der Arbeit
• mit Rückkehrmöglichkeit
• grds. mit Sozialversicherungsschutz
• Inanspruchnahme 10 Tage vorher ankündigen (Zeitraum/Umfang) Pflegebedürftigkeit durch Bescheinigung PFK / MDK nachweisen
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Leistungen grds. bei „erheblicher Pflegebedürftigkeit“
Wer ist pflegebedürftig?
• Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung
mit
• dauerhaftem ( mind. 6 Monate ) und erheblichem Hilfebedarf
bei den
• Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
Besonderheit: Betreuungsleistungen „PEA“ auch ohne erhebliche Pflegebedürftigkeit
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maßgebliche „Verrichtungen des täglichen Lebens“
Körperpflegew aschen , duschen , baden
Z ahnpflege , käm m en , rasie ren,D a rm -/Blasenentlee rung
Ernährungm undge rech tes au fbe re iten
undA u fnahm e de r N ah rung
MobilitätA u fs tehen/Z u -B e tt-gehen , An - und A usk le iden,
G ehen, S tehen , T reppen ste igen,V e rlassen /A u fsuchen de r W ohnung
Grundpflege
hauswirtschaftliche Versorgung
+
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Die Pflegestufen . . .
Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf 3 x tgl. + Hauswirtschaft
3 Stunden, davon mind. 120 Min. Grundpflege
Schwerstpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts
5 Stunden, davon mind. 240 Min. Grundpflege
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf 1 x tgl., wenigstens 2 Verrichtungen
+ Hauswirtschaft
1 1/2 Stunden, davon > 45 Min GrundpflegeI
III
II
. . . richten sich nach Art und Umfang des regelmäßigen Hilfebedarfs:
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Der Leistungskatalog
Pflegesachleistungen
Pflegegeld
Kombinationsleistungen
Verhinderungspflege
Pflegehilfsmittel / technische Hilfen
wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
Tages- und Nachtpflege
Kurzzeitpflege
vollstationäre Pflege
Pflege in vollstationären Einrichtungen für behinderte Menschen
zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
Kurzzeitige Arbeitsfreistellung
Pflegezeit für Beschäftigte
Pflegeberatung
Pflegekurse für Pflegepersonen
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Leistungen der häuslichen Pflege
Pflegegeld
Voraussetzung: Der Pflegebedürftige muss mit dem Pflegegeld seine erforderliche Grundpflege und hauswirtsch.Versorgung in geeigneter Weise selbst
sicherstellen!
regelmäßiger Beratungsbesuch notwendig (Kostenübernahme durch Pflegekasse)
Pflegegeld bisher 2010 2012Stufe I 205 € 225 € 235 €Stufe II 410 € 430 € 440 €Stufe III 665 € 685 € 700 €
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Leistungen der häuslichen Pflege
Pflegesachleistungen
durch anerkannte Pflegedienste
Pflegesachleistung bisher 2010 2012
Stufe I 384,00 € 440,00 € 450,00 €
Stufe II 921,00 € 1.040,00 € 1.100,00 €
Stufe III 1.432,00 € 1.510,00 € 1.550,00 €
" Härtefall " 1.918,00 € 1.918,00 € 1.918,00 €
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Leistungen der häuslichen Pflege
Sachleistungen• Anspruch bis 980 €
• Rechnung vom Pflegedienst:
588,00 € = 60 %
Pflegegeld• Anspruch bis 420 €
• 100 % - 60 % = 40 %
• 420 € x 40 % = 168,00 €
Kombinationsleistungen
(Beispiel Pflegestufe II)
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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung der Pflegeperson
Pflegeperson muss vorher mind. 6 Monate gepflegt haben
28 Tage im Jahr
bis zu 1510,00€
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Kurzzeitpflege
stationär in anerkannten Pflegeeinrichtungen
(für Kinder auch in anderen geeigneten Einrichtungen)
wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich
geeignet insbes. beim Übergang von Krankenhausbehandlung
zur ambulanten Pflege oder in sog. Krisensituationen
bis zu 28 Tage je Kalenderjahr, maximal 1.510,00 €
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Tages – und Nachtpflege
in zugelassenen Einrichtungen
Betreuung und Pflege ggf. häusliche Krankenpflege
bis zu 150% Leistung
2 anerkannte Einrichtungen in Oldenburg
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Personen mit erheblichen Betreuungsbedarf
unabhängig von einer Pflegestufe
Feststellung ebenfalls d. MDK
reine Sachleistung
qualitätsgesicherte Betreuung
auch für Tagespflege und Kurzzeitpflege
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Vollstationäre Pflege
Voraussetzung:
• häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich
Kostenübernahme der Pflegekasse
• grds. 75 % des Heimentgeltes
• jedoch begrenzt auf ...
vollstationäre Pflege bisher 2010 2012Stufe I 1.023 € 1.023 € 1.023 €Stufe II 1.279 € 1.279 € 1.279 €Stufe III 1.432 € 1.510 € 1.550 €
" Härtefall " 1.688 € 1.825 € 1.918 €
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Pflegehilfsmittel und technische Hilfen
Technische Pflegehilfsmittel
Verbrauchspflegehilfsmittel
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Voraussetzung: • Pflege erleichtern
• Beschwerden lindern
• selbständigere Lebensführung ermöglichen
Hinweise:Pflege im häuslichen Bereichggf. Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenversicherung
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Beratung und Schulung
durch Pflegefachkräfte/Pflegeberater
häusliche Beratung und Schulung
Pflegekurse
Vermittlung an andere Kostenträger
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Soziale Sicherung der Pflegeperson
Pflegepersonen werden für die Zeit ihrer Pflegetätigkeit rentenversichert, wenn:
sie einen Pflegebedürftigen mind. 14 Std. / Woche
in häuslicher Umgebung
nicht erwerbsmäßig pflegen und
nicht mehr als 30 Std. / Woche erwerbstätig sind
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Reform der Pflegeversicherung???
Begriff der Pflegebedürftigkeit?
Finanzierung?
Familienpflegezeit?
Demenzleistungen?
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AOK hilft auch „online“...
www.aok-pflegedienstnavigator.de
www.aok-pflegeheimnavigator.de
... natürlich aber auch persönlich / telefonisch vor Ort !
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit