Die EU-Wasserrahmenrichtlinie
Referat Öffentliches Umweltmanagement
13.01.2005
Christine Röhl, Margarethe Scheffler, Karen Adriaens
„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein
ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend
behandelt werden muß“ [Wasserrahmenrichtlinie, 1.
Erwägungsgrund]
Gliederung
1. Einführung2. Entstehung der europäischen
Wasserrahmenrichtlinie3. Verhandlungprozesse4. Neue Ansätze der Wasserrahmenrichtlinie5. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in
Deutschland6. Chancen, Möglichkeiten und Kritik7. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in
Berlin
Einführung• Wasser, Süßwasser, ist ein knappes
kollektives Gut: eine erneuerbare, aber begrenzte Ressource
• Zugang zu Wasser ist ungleich verteilt• Es wird eine globale Wasserkrise erwartet• In Europa, und Deutschland, nicht so sehr
ein Problem der Quantität, aber viel mehr der Qualität
Einführung: Wasserkrise?
• Pro-Kopf-Verbrauch steigt (Lebensstil)
• Bevölkerung nimmt zu
• Süßwasservorkommen wird durch Verschmutzung weiter verringert
• Externe Effekte, auch für zukünftige Generationen: Verschmutzung, Wasserdistribution, Transport, Hochwasser
Enstehung der Wasserrahmenrichtlinie
• Seit 1970 eine Vielzahl von Richtlinien im Rahmen des Gewässerschutzes in der EG-Umweltpolitik
• Sektorspezifisch und ordnungsrechtlicher Ansatz
• Folge: eine Aneinanderreihung von Richtlinien, fehlende Abstimmung, Integration und Koheränz
1988, erster Ansatz für die Reform der EU-Wasserpolitik
1994, Anfang der ReformarbeitenIn erster Phase wurde an eine Novellierung der bestehenden Richtlinien gedacht (Trinkwasser, Badegewässer)
1996: Gesamtkonzept für eine europäische Wasserpolitik
1997: Erster Vorschlag für eine neue Wasserrahmenrichtlinie 2000: Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie (22.12.2000)
Es hat 12 Jahre gedauert bis die Wasserrahmenrichtlienen zustande gekommen ist
Instutionen und Verhandlungsprozess
• Wasserrahmenrichtlinie ist im Laufe eines langwierigen Verhandlungsprozesses zustande gekommen
• Unterschiedliche Auffassungen der Mitgliederstaaten (Umweltministerrat) -> Vermittlungsverfahren, u.a. Rechtsverbindlichkeit der Ziele, Zeitplan zur Umsetzung , kostendeckende Wasserpreise, Einbeziehung der Verpflichtungen aus den Meeresschutzabkommen
• Zwischen Umweltministerrat und Europäisches Parlament gab es ein Vermittlungsverfahren u.a. zu Kriterien für die Ausweisung Erheblich veränderter Gewässer, und kostendeckenden Wasserpreise
• Annäherung unterschiedliche Vorstellungen zwischen Rat und Europäischem Parlament ohne Vermittlungsverfahren, z. B. Berücksichtigung bestimmter gefährlicher Stoffe (Meeresschutzabkommen), Aufnahme endokriner Stoffe in Liste der unerwünschten Stoffe
• Ausnahmeregelungen für “künstlichen Gewässer” wurden auf Vorschlag der Kommission übernommen
• Unproblematisch wurde ein Vorschlag einer Expertengruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten übernommen: Begriffsbestimmungen, normative Festlegungen für ökologische Zustand, Chemische Qualitätsnormen und Kriterien zur Überwachung
Inhalt und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ansätze der Richtlinie
• Ziel: einen guten chemischen und biologischen Zustand aller Oberflächengewässer und eine gute chemische und mengenmäßige Qualität des Grundwassers bis 2015 (spätestens 2027) zu erreichen
• Ganzheitlicher ökologischer Ansatz von Quelle bis Mündung (Flußeinzugsgebiete)
• Bewirtschaftungsplan für gesamten Lauf bzw. Flußeinzugsgebiet
• Einbeziehung der Öffentlichkeit (Transparenzerhöhung)
Guter ökologischer Zustand
• 5 stufige Klassifizierung der ökologischen Gewässerqualität
• Güteklasse I entspricht anthropogen unbeeinflusst
Güteklasse Ökologische Qualität
I sehr guter Status
II guter Status
III mäßiger Status
IV unbefriedigender Status
V schlechter Status
Umsetzung der Maßnahmen 1. Schritt: Bestandesaufnahme: Ermitteln der
anthropogenen Belastungen der Oberflächengewässer und Grundgewässer und Einschätzung der Auswirkung
2. Schritt: Bewirtschaftungsplan: Welche Maßnahmen müssen betrieben werden um das Umweltziele zu erreichen?
3. Schritt: Umsetzung
Zeitplan
2.Schritt
1.Schritt
3.Schritt
Wirtschaftliche Analyse I
• wirtschaftliche Bedeutung von Wassernutzung in jeder Flussgebietseinheit
• Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten
• Wie entwickeln sich die Wirtschaftsfaktoren im Laufe der Zeit, und wie wirkt sich das auf die Belastungen aus?
Wirtschaftliche Analyse II
• Wie entwickeln sich Wassernachfrage und Wasserangebot im zeitlichen Verlauf und welche Probleme dürften sich hieraus ergeben
• Beurteilung aktueller Kostendeckungsgrade
• Kostenwirksamkeitsanalyse für Maßnahmen
Weitere neue Ansätze • kostendeckende Preise erheben
(betriebswirtschaftliche Kosten und Umwelt- Ressourcenkosten)
• Anwendung des kombinierten Ansatzes von Emissionsobergrenzen und Qualitätsstandards
• Strenge Fristen für Zielerreichung
Insgesamt ein Schritt auf dem Weg zur Insgesamt ein Schritt auf dem Weg zur Verbesserung des ökologischen Zustands der Verbesserung des ökologischen Zustands der Gewässer auf einem europaweiten Gewässer auf einem europaweiten einheitlichen Niveaueinheitlichen Niveau
Umsetzung ins deutsche Recht• Knapp 3 Jahre Zeit für Umsetzung (bis 22.12.2003)
• Novellierung des WHG im Juni 2002
• Umsetzung in 16 Länderwassergesetze notwendig
• Für Bewirtschaftungspläne: Kooperationsmechanismen erforderlich unter Ländern (bzw. Wasserwirtschaftsverwaltungen)
• Facharbeitsgruppen in Länderarbeitsgemeinschaften Wasser und Bund sind für die fachliche Umsetzung verantwortlich
• Kommission arbeitet aktiv mit um interpretationsbedürftige Teile harmonisch zu lösen
Flußgebietseinheiten
Novellierung des WHG
• Nachhaltige Entwicklung bei der Gewässerbewirtschaftung
• Koordinierungspflicht• Bewirtschaftungsziele• Deckung der Kosten der
Wasserdienstleistungen• Öffentlichkeitsarbeit• Bewirtschaftungsplan und
Maßnahmenprogramme
Stand der Umsetzung in LandesgesetzeBundesland Landeswassergesetz
verabschiedet ?Verordnung erlassen ?
Baden-Württemberg 22.12.2003 30.8.2004
Bayern 24.07.2003 16.03.2004
Berlin 16.09.2004
Brandenburg 29.06.2004 24.08.2004
Bremen 18.12.2003 24.02.2004
Hamburg 04.02.2004 09.07.2004
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern 22.12.2003
Niedersachsen 19.02.2004 03.08.2004
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz 22.01.2004 10.11.2004
Saarland 31.03.2004 17.09.2004
Sachsen 24.06.2004
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein 18.06.2003 10.11.2003
Thüringen 04.12.2003 27.05.2004
Beeinflussung anderer nationaler Politikfelder
• Landwirtschaft: Berücksichtigung diffuser Stoffeinträge
• Naturschutz: Schutz der Lebensräume und Arten (bessere Wasserqualität-> Verbesserung der Lebensräume)
• Küsten- Meeresschutz: WRRL betrifft Übergangsgewässer und Küstengewässer -> Qualität der Meere unmittelbar betroffen
Kritik
• Abweichung von strengen Ziel möglich (Schlupflöcher), großer Ermessungsspielraum -> enger Abstimmungsprozess nötig
• keine konkreten Kriterien zur Bestimmung und Sicherstellung einer guten chemischen Qualität des Grundwassers (Tochterrichtlinie)
Ausblick
• große Herausforderung für Verwaltung durch ganzheitliche Bewirtschaftungsansatz -> Umorientierung
• Bewirtschaftungsplan für gesamtes Flussgebiet-> Einflussnahme der Unterlieger höher
• Wasserpreisaspekt als offener Prozess der nur schrittweise gelingen wird, Methoden zur Berechnung der Umwelt- und Ressourcenkosten stehen noch aus
• Muss in andere Politikfelder hineinreichen (Energie, Chemie)
Umsetzung der WRRL
Berlin
Umsetzung der WRRLBerlin
Flussgebiet und Koordinierungsraum• Flusseinzugsgebiet Elbe
– Zusammenschluss Bundesländer an der Elbe zu national organisiertem Koordinationsbund Flussgemeinschaft Elbe
• Bildung von Koordinierungsräumen innerhalb der Flusseinzugsgebiete– Berlin:
Koordinierungsraum Havel
Institutionen & Akteure• Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
– Oberste Wasserbehörde• 15 weitere nachgeordnete Behörden mit Umsetzung WRRL befasst
(Oberste Naturschutzbehörde, Berliner Forsten etc.)• Enge Zusammenarbeit m. Brandenburg (grenzüberschreitende
Gewässer) Ministerium f. Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
• Öffentlichkeit– Wasserbetriebe– Industrie & Handelskammer– Landesfischereiamt– Berliner Umwelt- und Naturschutzverbände
Stand der Umsetzung
• Umsetzung in Landesrecht noch nicht abgeschlossen– Berliner Wassergesetz novelliert, aber noch
nicht in Kraft
• Bestandesaufnahme abgeschlossen– Zuordnung Einzugsgebiete– Typisierung Ökosysteme– Erfassung signifikanter Belastungen
Oberflächengewässer
Ammonium- Stickstoffgehalt der Gewässer
Ausnahmen
• Künstliche Gewässer & erheblich veränderte Oberflächengewässer (naturnaher Rückbau aus ökonomischen und nutzungsbedingten Gründen nicht möglich)
• Ziel: gutes ökologisches Potenzial erreichen– Maßnahmen zur Verbesserung der
ökologischen Gewässereigenschaften ohne Nutzung aufzugeben
Grundwasser
• Einteilung in Grundwasserkörper– Ziel: guter mengenmäßiger
und chemischer Zustand d. Grundwassers
• Grundwasserabhängige Landökosysteme (Wald, Feuchtwiesen, Quellen etc.)– Ziel: keine signifikanten
Schädigungen im Wasser- und Stoffhaushalt
Grundwasserabhängige Landökosysteme
Endergebniss
• Oberflächenwasser– 250km Fliessgewässer, 100km künstlich, 110 erheblich
verändert, 2 Gewässer annähernd naturnah– Zielstellung bisher bei 1% erreicht, bei 25% unklar, bei
74% unwahrscheinlich (beinhaltet auch künstl. & erheblich veränderte Gewässer)
• Grundwasser– 4 Grundwasserkörper– Zielstellung: mengenmäßig ok, Zielerreichung
chemischer Zustand bei 3 GWK unwahrscheinlich
Ausblicke• Bestandesaufnahme Grundlage für Monitoring
Programm ab 2006• Handlungsfelder d. Maßnahmenprogramme
– Oberflächenwasser: Maßnahmenprogramme gemäß Abfallbeseitigungsplan 2001 ausreichend um Nähr- und Schadstoffe zu reduzieren ggf. Zeitliche Raffung; Strukturverbessernde Maßnahmen
– Grundwasser: keine Handlungsfelder erkennbar, zur Verbesserung d. schlechten chemischen Zustands greift Erlass d. Trinkwasserschutzgebiete, abwassertechnische Erschließung in Siedlungsgebieten & Altlastensanierung
Bewertung & Probleme
• WRRL Grundwasser „nur“ Verschlechterungsverbot
• WRRL in vielen Behörden und bei Betroffenen noch nicht angekommen
• Sehr ökologisch orientierter Ansatz – kaum Nutzerfreundlich
• Vorhandene Nutzung und guter ökologischer Zustand kaum vereinbar – Zielerreichung unklar