Das Urheberrechtsgesetz
Das Recht am eigenen Bild
Das Urheberrecht
• Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Werk eines Urhebers
Was ist ein Werk?• Ein Werk ist eine „geistige Schöpfung“
Gedicht
Text
Bild
VideoSong
Geistige Schöpfung
Was ist ein Urheber?
• Sobald du einen Text, ein Bild oder Ähnliches erstellt hast, bist du Urheber dieses Werkes.
Was hat der Urheber vom UrhG?
• Das UrhG sichert dem Urheber: - das Nutzungsrecht- das Verwertungsrecht - (z. B. Recht auf Vervielfältigung,
Ausstellung, Veröffentlichung, Wiedergabe, Aufführung, Sendung)
Würde uns ohne das UrhG etwas fehlen?
• Ohne das Urheberrechtsgesetz …- Könnten Musiker nicht von ihrer
Musik leben- Könnten Autoren nur am Feierabend
schreiben- Könnten Filme nur mit geringem
Budget erzeugt werden
Fremde Werke im eigenen Werk
• Das UrhG erlaubt dir das Zitieren von fremden Werken.
• Voraussetzung eines Zitats:- Deine eigene geistige Leistung muss
im Vordergrund stehen- Das Zitat muss einen Zweck erfüllen
(z. B. eine Aussage belegen/erklären)
- Das Zitat muss als Zitat erkennbar sein
Achtung – das ist kein Zitat!
• Aneinanderreihung von fremden Textausschnitten
- z. B. „Die schönsten Liebeserklärungen der zeitgenössischen Literatur“
• Verschönern des eigenen Profils mit fremden Bildern
Bildzitat: Zitatrecht greift nur, wenn sich der Autor mit dem Inhalt des Bildes auseinandersetzt.
Achtung fremde Werke!
• Fremde Werke darfst du nicht …- Als eigene ausgeben- Veröffentlichen- Kommerziell nutzen
Was heißt das für meine Präsentation?
• Bedingungen zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder in einer Präsentation:
- Angabe der genauen Quelle (Link)- Präsentation nicht veröffentlichenOder- Erlaubnis beim Urheber einholen
Welche Alternativen gibt es?
• Gemeinfreie Inhalte• Open Content • Urheberrechtsfreie Inhalte• Schranken des Urheberrechts• Selbst Urheber werden
Gemeinfreie Inhalte• 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers
erlischt das Urheberrecht
Übersicht - Alternativen
Todesjahr des Urhebers 70 Jahre
Werk ist „gemeinfrei“
Creative Commons
Quelle: wikimedia commons
Übersicht - Alternativen
by Namensnennung
sa = share alike Weitergabe unter gleichen Bedingungen
nc = noncommercial Keine kommerzielle Nutzung
nd = noderivs Keine Bearbeitung
Urheberrechtsfreie Inhalte
• z. B. amtliche Werke:- Gesetze- Statistiken- Bildungspläne
Übersicht - Alternativen
Schranken des Urheberrechts
• Zitatrecht• Sonderregelungen für Schulen
Übersicht - Alternativen
Das Recht am eigenen Bild• Keiner darf dich ohne deine
Zustimmung fotografieren!• Frage um Erlaubnis, bevor …- du jemanden fotografierst!- du das Foto veröffentlichst!• Ausnahmen:- Personen als Beiwerk- Konkludente (stillschweigende)
Einwilligung- „Berechtigtes Interesse“