Ministerium fürSchule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen
Das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen.Bildungsgänge und Abschlüsse.
NorDrHeiN-WestFaleN
MACHT SCHULE.
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Inhalt
Vorwort 4
Lernen im Berufskolleg 5
Berufsschule 6Berufliche Qualifikationen und allgemein bildende Abschlüsse
Berufsfachschule 10Berufliche Qualifikationen und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Höhere Berufsfachschule 13Berufliche Qualifikationen und Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium 18Berufliche Qualifikationen und allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Fachoberschule 22Fachhochschulreife und allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Fachschulen 26Berufliche Weiterbildung und Fachhochschulreife
Das Berufskolleg praktisch 28
Welche Möglichkeiten bietet mir das Berufskolleg für meineberufliche Ausbildung? 28
Welchen Abschluss habe ich und was kann ich damit im Berufskolleg machen? 31
Das Berufskolleg im Überblick 40
Bildungsgänge am Berufskolleg 40
Berufliche Qualifizierung und allgemein bildender Abschluss 41
Bildungsgänge und Berufsabschlüsse bis zum mittleren Schulabschluss 42
Bildungsgänge und Berufsabschlüsse ab dem mittleren Schulabschluss 44
Berufliche Weiterbildung und Fachhochschulreife 46
Weitere Informationen zur Ausbildung und Berufswahl 48
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Auszubildende,
das Berufskolleg ist die Schulform mit dem breitesten Angebot an schu-lischen Abschlüssen, die in der Regel mit einer beruflichen Qualifizierung ver-bunden werden. Der Erwerb einer umfassenden Handlungskompetenz und dieFörderung von lebensbegleitendem Lernen sind die wesentlichen Ziele derberuflichen Bildung, um junge Menschen auf ein erfolgreiches Berufsleben ineiner zunehmend international geprägten und sich ständig wandelnden Wirt-schafts- und Arbeitswelt vorzubereiten.
Wir setzen in Nordrhein-Westfalen darauf, die Qualität an unseren Schulenweiterzuentwickeln, zu sichern und so die Bildungschancen aller Schüle-rinnen und Schüler zu erhöhen. Das Konzept der Berufskollegs, berufliche mitallgemeiner Bildung zu verknüpfen, ist dabei ein sehr wichtiger Baustein. Mitdem neuen Schulgesetz betont das Land Nordrhein-Westfalen die Gleichwer-tigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung.
Die vorliegende Broschüre soll Ihnen bei der Suche nach einem geeignetenBildungsgang helfen. Im ersten Teil finden Sie eine Beschreibung der verschie-denen Bildungsgänge, im zweiten Teil können Sie gezielt je nach Ihren Voraus-setzungen und persönlichen Zielen einen für Sie passenden Bildungsgangsuchen.
Ich bin davon überzeugt, dass Sie am Berufskolleg den passenden Berufs-abschluss und die für Ihre weitere Laufbahn optimale schulische Qualifikationfinden werden.
Barbara SommerMinisterin für Schule und Weiterbildungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Lernen im Berufskolleg
Die Bildungsgänge des Berufskollegs sind gegliedert nach
� Berufsfeldern� Bereichen� Fachbereichen� Fachrichtungen � fachlichen Schwerpunkten.
Der UnterrichtDer Unterricht in den einzelnen Bildungsgängen ist ineinen berufsbezogenen Lernbereich, einen berufsüber-greifenden Lernbereich und einen Differenzierungsbe-reich unterteilt. Er orientiert sich an beruflichen Qualifi-kationsprofilen, die die berufspraktischen Inhalte in un-terschiedlicher Tiefe betonen.
Die FächerDie Fächer sind inhaltlich auf das berufliche Qualifizie-rungsziel des jeweiligen Bildungsganges ausgerichtet. Derberufsübergreifende Lernbereich bezieht zentrale gesell-schaftliche, kulturelle, ethische und religiöse Fragen imSinne einer allgemeinen Kompetenzentwicklung in dieAusbildung ein.
DifferenzierungSchülerinnen und Schüler können im Berufskolleg ihreKenntnisse und Fertigkeiten entsprechend ihrer indivi-duellen Fähigkeiten und Neigungen vertiefen und erwei-tern. Innerhalb der Bildungsgänge können sie zertifizier-bare Zusatzqualifikationen beispielsweise im Bereich derFremdsprachen oder der Informationstechnologie erwer-ben. Lernschwächere Jugendliche erhalten gezieltenStützunterricht.
DoppelqualifizierungDie Doppelqualifikation ermöglicht den Absolventinnenund Absolventen eines Bildungsgangs, die beruflicheQualifizierung mit dem Erwerb eines allgemein bildendenAbschlusses zu verbinden, der über dem bisher erreich-ten Bildungsstand liegt. Die Aus- und Weiterbildungsan-gebote des Berufskollegs eröffnen Aufstiegsmöglichkei-ten bis zum Hochschulstudium und in Führungsebenenvon Betrieben.
Abschlüsse Alle Bildungsgänge am Berufskolleg führen zu einer beruf-lichen Qualifizierung.
Mit der beruflichen Qualifizierung können in der Regel � alle Abschlüsse der Sekundarstufe I nachgeholt � alle allgemein bildenden Abschlüsse der Sekun-
darstufe II erworben werden.
Berufliche Qualifizierungen, die an Berufskollegserworben werden können.
Kenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldern
Berufliche Grundbildung (in einem Berufsfeld)
Berufliche Kenntnisse
Berufsabschluss nach Landesrecht
Zusatzqualifizierungen
Berufliche Weiterbildung
Schulischer Teil der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (nach Berufsbildungs-gesetz oder Handwerksordnung)
Allgemein bildende Abschlüsse der Sekundarstufe Iund II, die an Berufskollegs erworben werden können.
Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Fachhochschulreife
Fachgebundene Hochschulreife
Allgemeine Hochschulreife
Mittlerer Schulabschluss mit der Berechtigung zumBesuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife„mit Qualifikation“)
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Die BerufsschuleBerufliche Qualifikationen und allgemein bildendeAbschlüsse
1.1 Berufsabschluss in einem Ausbil-dungsberuf und allgemein bildenderAbschluss bis zur Fachhochschulreife
ZielIn den Fachklassen für die rund 350 Ausbildungsberufewird der schulische Teil einer Berufsausbildung nach demBerufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung ver-mittelt. Dies geschieht in enger Abstimmung zwischenden Berufskollegs und den regionalen Betrieben der je-weiligen Branchen.
VoraussetzungenObwohl es keine formalen Eingangsvoraussetzungen fürdie einzelnen Ausbildungsberufe gibt, werden je nachBranche bestimmte Schulabschlüsse von den Bewerbe-rinnen und Bewerbern erwartet.
UnterrichtDer Unterricht ist auf den speziellen Ausbildungsberufausgerichtet sowohl im berufsbezogenen Bereich alsauch in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung, Politik/Gesellschaftslehre undReligionslehre (berufsübergreifender Bereich).
Im Differenzierungsbereich werden Förderunterricht undZusatzqualifikationen oder erweiterte Zusatzqualifika-tionen wie die Europaassistentin/der Europaassistentoder die Betriebsassistentin/der Betriebsassistent imHandwerk angeboten.
Je nach Abstimmung zwischen dem Berufskolleg und denBetrieben werden die durchschnittlich 1,5 Tage Unterrichtpro Woche auf einzelne Schultage oder mehrwöchigeUnterrichtsblöcke verteilt.
BesonderheitenEs gibt Ausbildungsberufe mit zweijähriger, dreijährigeroder dreieinhalbjähriger Dauer. Besonders leistungsstar-ke Auszubildende können die Ausbildungszeit verkürzen.
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1AbschlüsseDie duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor derzuständigen Stelle (Kammer).
In der Berufsschule wird darüber hinaus der Berufsschulabschluss und damitder Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vergeben.
Bei einem bestimmten Notendurchschnitt und dem Nachweis notwendigerEnglischkenntnisse kann auch der mittlere Schulabschluss erworben werden.
Wenn die Berufsschule ein entsprechendes zusätzliches Unterrichtsangebotbereitstellt, kann gleichzeitig mit dem Erwerb des Berufsabschlusses dieFachhochschulreifeprüfung abgelegt werden.
AnschlussmöglichkeitenWer die Berufsabschlussprüfung vor der zuständigen Stelle bestanden undden Berufsschulabschluss erworben hat, kann im Berufskolleg an einer Fach-schule einen Weiterbildungsabschluss erwerben.
Wer zudem den mittleren Schulabschluss besitzt, kann im Berufskolleg durchden Besuch der Fachoberschule Klasse 12 B die Fachhochschulreife und durchden weiteren Besuch der Fachoberschule Klasse 13 die allgemeine Hochschul-reife erwerben.
1.2 Berufsorientierungsjahr
ZielDas Berufsorientierungsjahr zielt auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses.Gleichzeitig werden Kenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldernvermittelt, sodass eine bessere Grundlage für die Berufswahl entsteht.
VoraussetzungenAufgenommen wird, wer die Schulpflicht in der Primar- und der Sekundar-stufe I erfüllt, aber noch keinen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Ab-schluss erworben hat.
UnterrichtDer Bildungsgang dauert ein Jahr. In der Regel werden 34 WochenstundenUnterricht erteilt. In einer Orientierungsphase erlangen die JugendlichenKenntnisse und Fertigkeiten aus mehreren Berufsfeldern. Während der darauffolgenden Einarbeitungsphase wird der Unterricht in einem ausgewählten Be-rufsfeld fortgesetzt.
BesonderheitenWer nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 unmittelbar eine duale Berufsaus-bildung beginnt, diese aber bereits im ersten Jahr abbricht, kann das Berufs-orientierungsjahr besuchen.
Stichwort: Schulpflicht
Die Schulpflicht in der Primarstufe und inder Sekundarstufe I dauert grundsätzlichzehn Jahre. In Ausnahmefällen kann dasBerufsorientierungsjahr anstelle des 10. Vollzeitschuljahres besucht werden (§ 37 Abs. 2 Satz 2 SchulG).
Fachklassen des dualen Systems
Berufsschulabschluss und Fachhochschulreife
Berufsschulabschluss und mittlerer
Schulabschluss
Berufsschulabschluss und Hauptschulab-
schluss nach Klasse 10
Differenzierungs-unterricht und FHR-
Prüfung
Englischkenntnisseund Notendurch-
schnitt 3,0
Berufsabschluss
Berufsabschluss
Berufsabschluss
Betrieb Berufsschule
Lernen im Betrieb und in der Berufsschule
mittlererSchulabschluss
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Abschluss� Berechtigung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres; zugleich ist auch
die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht) erfüllt.� Gegebenenfalls Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
Anschlussmöglichkeiten:� Besuch des Berufsgrundschuljahrs (siehe unten)� Betriebliche Ausbildung
1.3 Berufsgrundschuljahr
ZielWer sich nach dem Hauptschulabschluss bzw. dem Besuch des Berufsorien-tierungsjahres schulisch weiterqualifizieren und zugleich eine beruflicheGrundbildung erwerben möchte, kann das Berufsgrundschuljahr besuchen.
Diese berufliche Grundbildung kann in einem Umfang von 6 bis 12 Monatenals erstes Ausbildungsjahr anerkannt werden. Voraussetzung ist jedoch, dassAusbildende und Auszubildende dieser Anrechnung zustimmen.
VoraussetzungenAufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, die über einen Hauptschul-abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen oder das Berufs-orientierungsjahr erfolgreich besucht haben.
UnterrichtDer Bildungsgang dauert ein Jahr und umfasst in der Regel 34 Wochenstun-den Unterricht.
BesonderheitenWer nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 unmittelbar eine duale Berufsaus-bildung beginnt, diese aber bereits im ersten Jahr abbricht, kann das Berufs-grundschuljahr besuchen und hat die Möglichkeit, den mittleren Schulab-schluss (Fachoberschulreife) zu erwerben.
Abschluss� Hauptschulabschluss nach Klasse 10� Bei einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch/
Kommunikation, Englisch und Mathematik ist der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht.
Anschlussmöglichkeiten� Im Berufskolleg: Einstieg in das zweite Jahr der Bildungsgänge, die zum
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen.� Betriebliche Ausbildung (evtl. Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr)
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11.4 Klasse für Schülerinnen und Schüler ohneBerufsausbildungsverhältnis
ZielDie Jugendlichen erwerben berufliche Kenntnisse, die auf eine betrieblicheAusbildung vorbereiten und ihre Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oderdem Arbeitsmarkt verbessern. Darüber hinaus können sie gegebenenfalls denHauptschulabschluss (nach Klasse 9) nachholen.
Der Besuch des Berufskollegs soll dazu beitragen, sich besser für eine Ausbil-dung oder Beschäftigung zu qualifizieren.
Falls bereits ein guter Hauptschulabschluss oder ein Abschluss nach Klasse10 vorliegt, bietet das Berufskolleg andere Bildungsgänge an, die den Erwerbberuflicher Kenntnisse und weiterer allgemein bildender Abschlüsse ermögli-chen.
VoraussetzungenSchülerinnen und Schüler, die die Schulpflicht in der Sekundarstufe II(Berufsschulpflicht) noch nicht erfüllt haben und sich nicht für einen anderenBildungsgang entscheiden, besuchen die Klassen für Schülerinnen und Schü-ler ohne Berufsausbildungsverhältnis.
UnterrichtIn diesem Bildungsgang findet an zwei Tagen in der Woche 12 Stunden Unter-richt im Berufskolleg statt.
An den übrigen drei Tagen nehmen die Jugendlichen an einer berufsvor-bereitenden Maßnahme der Arbeitsverwaltung oder am Werkstattjahr teiloder sie arbeiten in einem Betrieb als Schülerpraktikantin/Schülerpraktikant.
Die fachliche Ausrichtung orientiert sich so weit wie möglich am beruflichenInteressenschwerpunkt der Jugendlichen.
Absolviert die Schülerin oder der Schüler ein Praktikum, wird der Unterrichtim Berufskolleg eng mit der Arbeit im Betrieb abgestimmt. Es ist vorteilhaft,wenn sich die zukünftigen Schülerinnen und Schüler bereits im Voraus umeinen Praktikantenplatz bemühen. Das Berufskolleg wird bei der Suche nacheinem Praktikumsplatz helfen.
Abschluss� Abschlusszeugnis; zugleich ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II
(Berufsschulpflicht) erfüllt.� Gegebenenfalls Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
Anschlussmöglichkeiten� Betriebliche Ausbildung
Stichwort: Schulpflicht
Nach der Schulpflicht in der Primarstufeund in der Sekundarstufe I beginnt diePflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsgangs desBerufskollegs oder einer anderen Schuleder Sekundarstufe II (§ 38 Abs. 1 SchulG).
Zwei Tage(12 StundenUnterricht)
Arbeit in einem Betrieb als Schülerpraktikant/in
Teilnahme amWerkstattjahr
Teilnahme an einer berufsvorbereitenden
Maßnahme derArbeitsverwaltung
Berufskolleg
Berufskolleg
Berufskolleg
Drei Tage (Praxis)
Alternativ (pro Woche):
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BerufsfachschuleBerufliche Qualifikationen und mittlererSchulabschluss (Fachoberschulreife)
2.1 Berufliche Grundbildung und mittlerer Schulabschluss (Fachober-schulreife)
ZielDie Jugendlichen erwerben eine berufliche Grundbildung,die auf eine Berufsausbildung vorbereitet.
Zugleich wird der Erweb des mittleren Schulabschlusses(Fachoberschulreife) ermöglicht, bei entsprechendenLeistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch dergymnasialen Oberstufe.
Die berufliche Grundbildung kann mit 6 oder 12 Monatenauf eine anschließende Ausbildung in einem Betriebangerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Ausbilden-de und Auszubildende dieser Anrechnung zustimmen.
VoraussetzungenMindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9
UnterrichtDer Bildungsgang dauert zwei Jahre.Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35Unterrichtsstunden erteilt.
BesonderheitenWer diesen Bildungsgang absolviert hat, kann unmittelbarin das zweite Jahr der dreijährigen Höheren Berufsfach-schule des entsprechenden Berufsfeldes oder Bereicheseinsteigen. In der dreijährigen Höheren Berufsfachschulekann ein Berufsabschluss nach Landesrecht und dieFachhochschulreife erworben werden.
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2Abschlüsse und Qualifikationen� Berufliche Grundbildung� Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei
entsprechenden Leistungen auch mit der Berechti-gung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Anschlussmöglichkeiten � Im Berufskolleg: Einstieg in das zweite Jahr der drei-
jährigen Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht (z.B. als Kaufmännische oder Tech-nische Assistentinnen/Assistenten) und zur Fachhoch-schulreife führen (siehe S. 14: Dreijährige Berufsfach-schule).
� Betriebliche Ausbildung (gegebenenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr)
2.2 Berufsabschluss nach Landesrechtund mittlerer Schulabschluss (Fachober-schulreife)
ZielDie Jugendlichen erwerben mit Bestehen der Abschluss-prüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht als Kin-derpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferin/Sozialhelferoder Heilerziehungshelferin/Heilerziehungshelfer.
Mit dem erfolgreichen Abschluss eines dieser Bildungs-gänge in Verbindung mit dem mittleren Schulabschlusssind die Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildungals Erzieherin/Erzieher in der Fachschule erfüllt.
Mit der Zulassung zur Abschlussprüfung ist gleichzeitigder Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachober-schulreife) verbunden, bei entsprechenden Leistungenauch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialenOberstufe.
VoraussetzungenMindestens Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
UnterrichtDie Bildungsgänge dauern zwei Jahre.Es wird Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unter-richtstunden in der Woche erteilt.In den Bildungsgängen sind außerschulische Praktika imUmfang von 4 bis 16 Wochen integriert.
Berufsfelder und BereicheDie Bildungsgänge werden in unter-schiedlichen Berufsfeldern und Be-reichen angeboten, je nach Möglich-keit der einzelnen Berufskollegs:
� Agrarwirtschaft� Bautechnik� Drucktechnik� Elektrotechnik� Ernährung und Hauswirtschaft� Farbtechnik und Raumgestaltung� Gesundheitswesen� Holztechnik� Informations- und
Telekommunikationstechnik� Körperpflege� Medien/Medientechnologie� Medizintechnik� Metalltechnik� Physik/Chemie/Biologie� Sozialwesen� Textiltechnik und Bekleidung� Vermessungstechnik� Wirtschaft und Verwaltung
(Handelsschule).
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2Abschlüsse� Berufsabschlüsse nach Landesrecht:
�Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
�Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer
�Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer
� Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), bei entsprechenden Leistungen auch mit der Berechti-gung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Anschlussmöglichkeiten Der erfolgreiche Abschluss ist in Verbindung mit dem mitt-leren Schulabschluss die Aufnahmevoraussetzung für dieAusbildung als Erzieherin/Erzieher in der Fachschule(siehe Seite 26: Fachschulen).
2.3 Berufliche Grundbildung fürSchülerinnen und Schüler mit mittleremSchulabschluss (Fachoberschulreife)
ZielDie Jugendlichen erwerben eine berufliche Grundbildung,die auf eine Berufsausbildung vorbereitet.
Die berufliche Grundbildung kann mit 6 oder 12 Monatenauf eine anschließende Ausbildung in einem Betrieb an-gerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Ausbildendeund Auszubildende dieser Anrechnung zustimmen.
Zugleich kann die Berechtigung zum Besuch der gymna-sialen Oberstufe erworben werden.
VoraussetzungenMindestens mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
UnterrichtDer Bildungsgang dauert ein Jahr.
Es wird Vollzeitunterricht mit wöchentlich 32 bis 35Unterrichtsstunden erteilt.
BesonderheitenWer diesen Bildungsgang absolvierthat, kann unmittelbar in das zweiteJahr der dreijährigen Höheren Be-rufsfachschule des entsprechendenBerufsfeldes oder Bereiches einstei-gen. In der dreijährigen Höheren Be-rufsfachschule können ein Berufs-abschluss nach Landesrecht und dieFachhochschulreife erworben werden.
Abschlüsse und Qualifikationen� Berufliche Grundbildung� Mittlerer Schulabschluss (Fach-
oberschulreife), bei entsprechen-den Leistungen auch mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Anschlussmöglichkeiten � Im Berufskolleg: Einstieg in das
zweite Jahr der dreijährigen Bil-dungsgänge, die zu einem Berufs-abschluss nach Landesrecht (z.B.als Kaufmännische oder Tech-nische Assistentinnen/Assisten-ten) und zur Fachhochschulreife führen (siehe S. 14).
� Betriebliche Ausbildung (gegebe-nenfalls Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr)
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Die Schülerinnen und Schüler können je nach individu-eller Zukunftsplanung beruflich orientierte Schwerpunktesetzen und
� einen Berufsabschluss anstreben und die volle Fachhochschulreife erlangen
oder
� berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.
Zusätzlich werden auch verkürzte Bildungsgänge fürHochschulzugangsberechtigte angeboten, in denen dieSchülerinnen und Schüler eine berufliche Qualifizierungerwerben.
VoraussetzungIn alle Bildungsgänge des Berufskollegs, die zur Fach-hochschulreife führen, werden Schülerinnen und Schüleraufgenommen, die mindestens den mittleren Schulab-schluss (Fachoberschulreife) besitzen.
Höhere BerufsfachschuleBerufliche Qualifikationen und Fachhochschulreife
Stichwort: Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife berechtigt zur Aufnahme einesStudiums an Fachhochschulen in allen Ländern derBundesrepublik Deutschland.
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3.1 Dreijährige Höhere BerufsfachschuleBerufsabschluss und Fachhochschulreife
ZielSchülerinnen und Schüler erlernen in diesen vollzeitschu-lischen Bildungsgängen einen Beruf nach Landesrechtund können gleichzeitig die Fachhochschulreife erwerben.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng ver-zahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lern-ort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werk-stätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten,das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
VoraussetzungMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
UnterrichtDie Bildungsgänge dauern drei Jahre.Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer desfachlichen Schwerpunktes sowie Mathematik, Englischund in der Regel Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunika-tion, Religionslehre, Sport/Gesundheitserziehung undPolitik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individuellerNeigung im Differenzierungsbereich gewählt werden.
In den Jahrgangsstufen 12 und 13 werden in der RegelBetriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochendurchgeführt.
Besonderheiten� Wer bereits eine berufliche Grundbildung im Berufs-
kolleg erworben hat, kann in das zweite Jahr eines fachlich entsprechenden dreijährigen Assistenten-Bil-dungsgangs eintreten.
Abschluss� Berufsabschluss nach Landesrecht� Fachhochschulreife
Anschlussmöglichkeiten � Einstieg in die Berufstätigkeit� Fachhochschulstudium� Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (siehe S. 24)
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BerufsabschlüsseFolgende Berufsabschlüsse können erworben werden:� Staatl. gepr. Assistentin/Assistent
für Betriebsinformatik� Staatl. gepr. bautechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. bekleidungstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. denkmaltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. elektrotechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. Gymnastiklehrerin/Gymnastiklehrer � Staatl. gepr. hauswirtschaftlich-techn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. informationstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. kaufmännische/r Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. Kosmetikerin/Kosmetiker� Staatl. gepr. lebensmitteltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. maschinenbautechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. präparationstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. techn. Assistentin/Assistent für
Metallographie und Werkstoffkunde� Staatl. gepr. textiltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. umweltschutztechn.
Assistentin/Assistent.
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33.2 Zweijährige Höhere Berufsfachschulefür HochschulzugangsberechtigteBerufsabschluss
ZielSchülerinnen und Schüler, die bereits eine Hochschul-zugangsberechtigung erworben haben, erlernen in diesenvollzeitschulischen Bildungsgängen einen Beruf nachLandesrecht.
Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng ver-zahnten Unterricht. Das Klassenzimmer ist hier ein Lern-ort unter anderen. Daneben ermöglichen Labors, Werk-stätten und spezielle Fachräume praxisnahes Arbeiten,das durch integrierte Betriebspraktika vertieft wird.
VoraussetzungMindestens Fachhochschulreife
UnterrichtDie Bildungsgänge dauern zwei Jahre.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer desfachlichen Schwerpunktes sowie Mathematik, Englischund in der Regel Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunika-tion, Religionslehre, Sport/Gesundheitserziehung undPolitik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individuellerNeigung im Differenzierungsbereich gewählt werden.
In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden in der RegelBetriebspraktika von insgesamt mindestens acht Wochendurchgeführt.
Abschluss� Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten� Einstieg in die Berufstätigkeit� Fachhoch- bzw. Hochschulstudium� Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
BerufsabschlüsseFolgende Berufsabschlüsse können angeboten werden:� Staatl. gepr. Assistentin/Assistent für
Betriebsinformatik� Staatl. gepr. bautechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. bekleidungstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. biologisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. chemisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. denkmaltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. elektrotechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. gestaltungstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. hauswirtschaftlich-techn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. informationstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. kaufmännische/r Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. konstruktions- und fertigungstechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. Kosmetikerin/Kosmetiker� Staatl. gepr. lebensmitteltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. maschinenbautechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. physikalisch-techn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. präparationstechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. techn. Assistentin/Assistent für
Metallographie und Werkstoffkunde� Staatl. gepr. textiltechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. umweltschutztechn. Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. Informatikerin/Informatiker
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3.3 Zweijährige Höhere Berufsfachschule Berufliche Kenntnisse und Fachhoch-schulreife
ZielMit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Berufs-fachschule wird neben beruflichen Kenntnissen auch derschulische Teil der Fachhochschulreife erworben.
In Nordrhein-Westfalen hat die „Höhere Handelsschule“im Bereich Wirtschaft und Verwaltung eine lange und er-folgreiche Tradition. Dieses Modell wurde mit der Neuord-nung des beruflichen Schulwesens in NRW auf weitereberufliche Fachrichtungen übertragen.
VoraussetzungMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
UnterrichtDer Bildungsgang dauert zwei Jahre. Es wird Vollzeitun-terricht erteilt.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer desfachlichen Schwerpunktes sowie Mathematik, Naturwis-senschaften, Englisch und Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunika-tion, Religionslehre, Sport/Gesundheitserziehung undPolitik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individuellerNeigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt werden.
Besonderheiten� Wer den Bildungsgang nach dem ersten Jahr verlassen
will, weil er z.B. eine betriebliche Ausbildung anstrebt,kann ein Zertifikat über die erworbenen beruflichen Kenntnisse erhalten.
Abschluss und Qualifikationen� (Erweiterte) berufliche Kenntnisse� Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Anschlussmöglichkeiten� Einschlägiges halbjähriges Praktikum� Berufsausbildung� Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (vgl. Seite 20)� Mit voller Fachhochschulreife: Fachhochschulstudium
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Stichwort: Schulischer Teil derFachhochschulreife
Mit Bestehen der Fachhochschul-reifeprüfung in der zweijährigenHöheren Berufsfachschule wirdAbsolventinnen und Absolventender schulische Teil der Fachhoch-schulreife zuerkannt.
Für den Zugang zu einem Fach-hochschulstudium ist die volleFachhochschulreife erforderlich.Die Absolventinnen und Absolven-ten der zweijährigen HöherenBerufsfachschule erwerben sieentweder nach einer mindestenszweijährigen Berufstätigkeit odernach einer mindestens zweijähri-gen Berufsausbildung.
Alternativ können die Schülerinnenund Schüler auch ein einschlägigeshalbjähriges Praktikum ableisten.Dieses Praktikum kann zeitlich ge-teilt werden. Ein Teil kann auch imVerlauf des Bildungsgangs absol-viert werden.
Über Einzelheiten informiert dasBerufskolleg.
Informationen zum einschlägigengelenkten Praktikum enthält dieBroschüre des Ministeriums fürSchule und Weiterbildung: Fach-hochschulreife in NRW. Hinweisezum Praktikum.
In folgenden Fachrichtungen bzw.fachlichen Schwerpunkten könnendie Berufskollegs Bildungsgängeanbieten:� Agrarwirtschaft � Ernährung und Hauswirtschaft� Gestaltung� Sozial- und Gesundheitswesen� Technik:
- Bau- und Holztechnik- Drucktechnik- Elektrotechnik- Metalltechnik- Physik, Chemie, Biologie- Textiltechnik und Bekleidung
� Wirtschaft und Verwaltung („Höhere Handelsschule“).
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33.4 Einjähriger Lehrgang der HöherenBerufsfachschule für Hochschulzugangs-berechtigte(Erweiterte) berufliche Kenntnisse
ZielHochschulzugangsberechtigte können in der „HöherenHandelsschule für Abiturienten“ im Bereich Wirtschaftund Verwaltung erweiterte berufliche Kenntnisse erwer-ben.
VoraussetzungenMindestens Fachhochschulreife
UnterrichtDer Lehrgang dauert ein Jahr. Es wird Vollzeitunterrichterteilt.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer desfachlichen Schwerpunktes sowie Mathematik, Naturwis-senschaften, Englisch und Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunika-tion, Religionslehre, Sport/Gesundheitserziehung undPolitik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individuellerNeigung aus dem Differenzierungsbereich gewählt wer-den.
Besonderheiten� Dieser Bildungsgang wird nur in der Fachrichtung
Wirtschaft und Verwaltung („Höhere Handelsschule fürAbiturienten") angeboten.
Abschluss� (Erweiterte) berufliche Kenntnisse
Anschlussmöglichkeiten� Berufsausbildung (in der Regel im kaufmännischen
Bereich)� Fachhoch- bzw. Hochschulstudium
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Berufliches GymnasiumBerufliche Qualifikationen und allgemeineHochschulreife (Abitur)4
Die Schülerinnen und Schüler können beruflich orientier-te Schwerpunkte setzen, um das Abitur zu erlangen und
� einen Berufsabschluss zu erwerben
oder
� berufliche Kenntnisse zu erwerben.
In die Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge der gymna-sialen Oberstufe des Berufskollegs) werden Schülerinnenund Schüler aufgenommen, die den mittlerenSchulabschluss (Fachoberschulreife) mit derBerechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufebesitzen.
Stichwort: Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) berechtigt zumStudium an allen Hochschulen in der BundesrepublikDeutschland.
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44.1 Berufsabschluss und Abitur
ZielSchülerinnen und Schüler erlernen in vollzeitschulischen Bildungsgängeneinen Beruf nach Landesrecht und können gleichzeitig die allgemeine Hoch-schulreife erwerben. Dies erfolgt in einem praktisch und theoretisch eng ver-zahnten Unterricht. Betriebspraktika sind verpflichtend vorgeschrieben.
Mit der Doppelqualifizierung stehen den Absolventinnen und Absolventenviele Wege offen: Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Universitäten,Hochschulen und Fachhochschulen. Der Berufsabschluss als staatlich geprüf-te technische bzw. kaufmännische Assistentinnen und Assistenten oder alsstaatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher bietet interessante beruflichePerspektiven.
VoraussetzungMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zumBesuch der gymnasialen Oberstufe
UnterrichtDie Assistenten-Bildungsgänge dauern 3 1/4 Jahre.Der Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskursegegliedert. Die Fächer der Stundentafel sind nach Aufgabenfeldern geordnet(sprachlich-literarisch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathema-tisch-naturwissenschaftlich-technisch sowie Religionslehre und Sport).
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer des fachlichen Schwer-punktes sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, diezweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Ein Fachdes fachlichen Schwerpunktes ist immer Leistungskursfach.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesell-schaftslehre mit Geschichte. Der Differenzierungsbereich beinhaltet ein Wahlfach.
In der Jahrgangsstufe 12 muss ein Betriebspraktikum von mindestens vierWochen durchgeführt werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 sind die Abiturprüfung und der erste Teil derBerufsabschlussprüfung abzulegen.
Der zweite Teil der Berufsabschlussprüfung zu staatl. geprüften Assisten-tinnen und Assistenten erfolgt nach einem schulisch begleiteten zwölfwöchi-gen Betriebspraktikum in der Jahrgangsstufe 14.
Die Erzieherinnen und Erzieher absolvieren nach der Abiturprüfung und demersten Teil der Berufsabschlussprüfung in der Jahrgangsstufe 14 ein zwölfmo-natiges Berufspraktikum, das mit dem zweiten Teil der Berufsabschluss-prüfung endet.
BerufsabschlüsseFolgende Berufsabschlüsse könnenerworben werden:� Staatl. gepr. bautechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. biologisch-techn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. chemisch-techn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. elektrotechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. gestaltungstechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. informationstechn.
Assistentin/Assistent� Staatl. gepr. konstruktions- und
fertigungstechn. Assistentin/Assistent
� Staatl. gepr. physikalisch-techn.Assistentin/Assistent
� Staatl. gepr. umwelttechn.Assistentin/Assistent
� Staatl. gepr. techn. Assistentin/Assistent für Betriebsinformatik
� Staatl. gepr. kaufmännische/r Assistentin/Assistent
� Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher (vier Jahre unter Einschluss eines fachprak-tischen Ausbildungsjahres).
20
Besonderheiten� Schülerinnen und Schüler, die die volle Fachhochschulreife der zweijährigen
Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangs-stufe 12 des Abitur-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11) nachweisen.
� Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11 oder 12 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Abschlüsse� Allgemeine Hochschulreife (Abitur)� Berufsabschluss nach Landesrecht
Anschlussmöglichkeiten� Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen� Einstieg in die Berufstätigkeit
4.2 Berufliche Kenntnisse und Abitur
ZielIn der Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung gelangen dieSchülerinnen und Schüler in diesen Bildungsgängen zum Abitur. In folgendenFachbereichen werden Bildungsgänge angeboten:� Erziehung und Soziales� Informatik� Kunst und Gestaltung� Technik� Wirtschaft und Verwaltung.
VoraussetzungMittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zumBesuch der gymnasialen Oberstufe
UnterrichtDer Unterricht in Beruflichen Gymnasien ist in Grund- und Leistungskursegegliedert. Die Fächer sind nach Aufgabenfeldern geordnet (sprachlich-litera-risch-künstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwis-senschaftlich-technisch sowie Religionslehre und Sport).
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer des fachlichen Schwer-punktes sowie in der Regel Mathematik, Naturwissenschaften, Englisch, diezweite Fremdsprache, Informatik und Wirtschaftslehre unterrichtet. Ein Fachdes fachlichen Schwerpunkts ist immer zweites Leistungskursfach.
4
21
4Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport undGesellschaftslehre mit Geschichte. Der Differenzierungsbereich beinhaltet einWahlfach.
Besonderheiten� Schülerinnen und Schüler, die die volle Fachhochschulreife der zweijährigen
Höheren Berufsfachschule am Berufskolleg erworben haben, können unter Beibehaltung des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangs-stufe 12 des Abitur-Bildungsgangs aufgenommen werden. Sie müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11) nachweisen.
� Wer den Bildungsgang nach der Jahrgangsstufe 11 oder 12 verlässt, kann den schulischen Teil der Fachhochschulreife zuerkannt bekommen.
Abschluss� Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Anschlussmöglichkeiten� Studium an allen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen� Berufsausbildung
22
FachoberschuleFachhochschulreife und allgemeineHochschulreife (Abitur)
Mit erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule (FOS)können Schülerinnen und Schüler an Fachhochschulenbzw. an Universitäten studieren.
Die Fachoberschule kann in folgenden Fachrichtungenbzw. fachlichen Schwerpunkten angeboten werden:� Agrarwirtschaft � Ernährung und Hauswirtschaft� Gestaltung� Sozial- und Gesundheitswesen� Technik:
- Bau- und Holztechnik- Biologie, Chemie, Physik- Drucktechnik- Elektrotechnik- Metalltechnik- Textiltechnik und Bekleidung
� Wirtschaft und Verwaltung.
In der Fachoberschule gibt es drei Bildungsgänge.
5
23
55.1 Fachoberschule Klasse 11 und 12Erwerb der Fachhochschulreife
ZielErwerb der Fachhochschulreife
VoraussetzungSchülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss(Fachoberschulreife) können unmittelbar nach Abschlussder Sekundarstufe I in diesen Bildungsgang eintreten.
UnterrichtIn Klasse 11 arbeiten Schülerinnen und Schüler in derRegel an vier Wochentagen im Rahmen eines Praktikumsin einem Betrieb oder einer sonstigen Ausbildungsstelle.
Daneben erhalten sie 12 Stunden Unterricht pro Wocheim Berufskolleg (Teilzeitunterricht). Es werden die Fächerdes fachlichen Schwerpunktes sowie Mathematik, Eng-lisch, Deutsch/Kommunikation, Religionslehre und Poli-tik/Gesellschaftslehre unterrichtet.
In Klasse 12 erweitern die Schülerinnen und Schüler ihreberuflichen Kenntnisse und bereiten sich im Vollzeitunter-richt auf die Fachhochschulreifeprüfung vor. Hier werdenim berufsbezogenen Lernbereich die Fächer des fachli-chen Schwerpunktes sowie Mathematik, Naturwissen-schaften, Englisch, Informatik bzw. Wirtschaftsinformatikund Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunika-tion, Religionslehre, Sport/Gesundheitserziehung undPolitik/Gesellschaftslehre. Weitere Fächer können je nachindividueller Neigung und Angebot aus dem Differenzie-rungsbereich gewählt werden.
Abschluss� Fachhochschulreife
Anschlussmöglichkeiten� Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit� Fachhochschulstudium� Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
24
5.2 Fachoberschule Klasse 12 BMit Berufserfahrung zur Fachhochschulreife
ZielSchülerinnen und Schüler können neben vertieften beruflichen Kenntnissendie Fachhochschulreife erwerben.
Voraussetzung� Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) � Eine abgeschlossene „einschlägige Berufsausbildung“ bzw. eine mindes-
tens vierjährige Berufserfahrung. Die Berufsausbildung muss an den schu-lischen Fachrichtungen bzw. fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.
UnterrichtIm berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer des fachlichen Schwer-punktes sowie Mathematik, Naturwissenschaft, Englisch, Informatik bzw.Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftslehre unterrichtet.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch/Kommunikation, Religionslehre,Sport/Gesundheitserziehung und Politik/Gesellschaftslehre.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus demDifferenzierungsbereich gewählt werden.
Der Ausbildungsgang wird in einem Vollzeitschuljahr oder alternativ in zweiTeilzeitschuljahren angeboten.
Besonderheit Die Fachoberschule Klasse 12 B kann zugleich die erste Stufe für den Bil-dungsgang Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) sein, der berufserfahreneSchülerinnen und Schüler zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) führt.
Abschluss� Fachhochschulreife
Anschlussmöglichkeiten� Fachhochschulstudium� Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) (vgl. FOS 13)
5.3 Fachoberschule Klasse 13Mit Fachhochschulreife und Berufserfahrung zumAbitur
ZielBerufserfahrene Schülerinnen und Schüler, die über die Fachhochschulreifeund eine Berufsausbildung bzw. langjährige Berufspraxis verfügen, können amBerufskolleg in einem Jahr das Abitur erlangen.
5
25
5Die Fachoberschule Klasse 13 (FOS 13) bildet die zweite Stufe eines insgesamtzweijährigen vollzeitschulischen Fachoberschul-Bildungsganges, der zur allge-meinen oder fachgebundenen Hochschulreife führt.
Voraussetzungen� Fachhochschulreife � Eine mindestens zweijährige, erfolgreich abgeschlossene, „einschlägige
Berufsausbildung“ bzw. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufs-tätigkeit. Die Berufsausbildung muss an den schulischen Fachrichtungen bzw. fachlichen Schwerpunkten orientiert sein.
UnterrichtDer Vollzeitunterricht erstreckt sich über ein Jahr.
Im berufsbezogenen Lernbereich werden die Fächer des fachlichen Schwer-punktes unterrichtet, darüber hinaus auch Mathematik, Naturwissenschaften,Englisch sowie Wirtschaftslehre.
Berufsübergreifende Fächer sind Deutsch, Religionslehre, Sport und Gesell-schaftslehre mit Geschichte.
Weitere Fächer können je nach Angebot und individueller Neigung aus demDifferenzierungsbereich gewählt werden.
Schülerinnen und Schüler, die die zweite Fremdsprache zum Erwerb der allge-meinen Hochschulreife fortsetzen wollen, finden ein entsprechendes Angebotim Umfang von vier Wochenstunden vor.
Abschlüsse� Allgemeine Hochschulreife (Abitur)� Wer keine zweite Fremdsprache im geforderten Umfang nachweisen kann,
erwirbt die fachgebundene Hochschulreife.
Anschlussmöglichkeiten� Mit allgemeiner Hochschulreife: Studium an allen Universitäten, Hochschu-
len und Fachhochschulen� Mit fachgebundener Hochschulreife:
� Studium in einschlägigen (an den schulischen Fachrichtungen bzw.fachlichen Schwerpunkten orientierten) Studiengängen an allen Hoch-schulen in Deutschland� Studium an allen Fachhochschulen.
Stichwort: Allgemeine Hochschulreifeund zweite Fremdsprache
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschul-reife müssen Kenntnisse in einer zweitenFremdsprache nachgewiesen werden. Inder Fachoberschule (FOS) 13 ist dies u.a.möglich durch:� Nachweis des Unterrichts in den
Klassen 7 bis 10 der Sekundarstufe Ioder
� Unterricht im gesamten Bildungsgang im Umfang von zusammen 320 Stun-den und der Abschlussnote „ausrei-chend“ oder
� Erwerb eines Fremdsprachenzertifi-kates auf der Stufe II gemäß KMK-Rahmenvereinbarung vom 20. Novem-ber 1998 oder
� eine mindestens mit der Note „aus-reichend“ bestandene Ergänzungs-prüfung.
Absolventinnen und Absolventen der FOS 13 ohne den Nachweis von Kennt-nissen in einer zweiten Fremdsprachewird die fachgebundene Hochschulreifezuerkannt.
26
FachschulenBerufliche Weiterbildung und Fachhochschulreife
In Nordrhein-Westfalen bieten die Fachschulen in denBerufskollegs eine berufliche Weiterbildung in mehr als60 Fachrichtungen und Schwerpunkten an.
Es gibt Fachschulen für� Agrarwirtschaft� Ernährung und Hauswirtschaft� Gestaltung� Sozialwesen� Technik� Wirtschaft.
ZielArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits im Be-rufsleben stehen, können sich in der Fachschule beruflichweiterbilden und sich für die Übernahme erweiterterVerantwortung und einer Führungstätigkeit qualifizieren.Zusätzlich kann auf Wunsch mit der Fachhochschulreifeeine Studienberechtigung erworben werden.
Voraussetzungen� Eine abgeschlossene Berufsausbildung� Ein Berufsschulabschluss � Eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem
erlernten Beruf
6
27
6Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann aucheine langjährige Berufstätigkeit anerkannt werden. Bei einem Besuch derFachschule in Teilzeitform können die Studierenden die geforderte einjährigeBerufserfahrung während des Fachschulbesuchs nachholen.
BerufsabschlüsseMit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule ist die Berechtigung verbun-den, die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/staatlich geprüfter …“ mitAngabe des Fachbereichs, der Fachrichtung und gegebenenfalls des Schwer-punktes zu führen.
In dem Fachbereich Sozialwesen wird die Berufsbezeichnung „staatlich aner-kannte/staatlich anerkannter …“ vergeben.
UnterrichtDie Studierenden der Fachschule erwerben in der Vollzeitform einen Ab-schluss in der Regel nach zwei Jahren. Viele Bildungsgänge in Fachschulenwerden für Berufstätige auch in drei- oder vierjähriger Teilzeitform angeboten.
Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich werden die Fächer der fachlichenAusrichtung unterrichtet. Fächer des fachrichtungsübergreifenden Lernbe-reichs sind Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre und eineFremdsprache. Weitere Fächer können das Angebot ergänzen.
Im Differenzierungsbereich können ergänzende Fächer, z.B. zum Erwerb derFachhochschulreife oder für beruflich orientierte Zusatzqualifikationen, ange-boten werden.
BesonderheitenDer Besuch der Fachschule des Sozialwesens dauert in der Regel drei Jahre.Das dritte Jahr ist in Form eines Berufspraktikums organisiert. Auch wer sichin einem Berufsausbildungsverhältnis befindet, kann in die Fachschule aufge-nommen werden, wenn die Schule eine inhaltliche Verknüpfung der Fach-schulausbildung mit der beruflichen Erstausbildung vorsieht.
AbschlussMit dem Bestehen des Fachschulexamens erhalten die Studierenden einenstaatlichen Abschluss.
Der Erwerb der Fachhochschulreife ist von dem Besuch des entsprechendenunterrichtlichen Zusatzangebotes abhängig und wird ebenfalls mit Besteheneiner Abschlussprüfung erlangt.
AnschlussmöglichkeitenDie Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulenund entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.
28
Das Berufskolleg praktisch
Frage 1:Ich habe einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und besuche die Berufsschule.Wie kann ich meine Ausbildungszeit in der Berufsschule optimal nutzen?
Frage 2:Ich habe mich vergeblich um einen Ausbildungsplatz beworben.Ich habe eine klare Vorstellung, in welchem Berufsfeld ich eine Ausbildung machen möchte.Welche Berufsausbildungen bietet mir das Berufskolleg?
7.1 Welche Möglichkeiten bietet mir das Berufskolleg für meine berufliche Ausbildung? Fünf häufig gestellte Fragen.
Angebote Siehe
1. Zusatzqualifikationen im Differenzierungsbereich
2. Stützangebote im Differenzierungsbereich
3. Erwerb der Fachhochschulreife
4. Verzahnung der Ausbildung mit dem Einstieg in eine Weiterbildung an der Fachschule
Seite 6(1.1)
Seite 6(1.1)
Seite 6(1.1)
Seite 26(6)
Angebote Siehe
1. Ich habe mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben.Dann kann ich eine Ausbildung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger,Sozialhelferin/Sozialhelfer oder Heilerziehungshelferin/Heiler-ziehungshelfer machen.
2. Ich habe mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).Dann kann ich einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife (Technische oder Kaufmännische Assistentinnen/Assistenten, Gymnastiklehrerinnen/Gymnastiklehrer)erwerben.
3. Ich habe mindestens den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.Dann kann ich einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die allgemeine Hochschulreife (Technische oder Kaufmännische Assistentinnen/Assistenten, Erzieherinnen/Erzieher) erwerben.
Seite 11(2.2)
Seite 14(3.1)
Seite 19(4.1)
7
29
Frage 3:Ich habe noch keine genaue Vorstellung von meiner beruflichen Ausbildung.Welche Möglichkeiten bietet mir das Berufskolleg, um mich zu orientieren?
Angebote Siehe
1. Ich habe noch keinen allgemein bildenden Abschluss.Dann sollte ich das Berufsorientierungsjahr besuchen.
2. Ich habe mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben.Dann kann ich � das Berufsgrundschuljahr besuchen.� den Bildungsgang zum Erwerb „Beruflicher Grundbildung und des
„mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)“ besuchen (Zweijährige Berufsfachschule).
3. Ich habe den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).Dann kann ich � den Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Kenntnisse und
(des schulischen Teils) der Fachhochschulreife besuchen.� die Fachoberschule Klasse 11 und 12 besuchen und
die Fachhochschulreife erwerben.
4. Ich habe den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.Dann kann ich das Berufliche Gymnasium (Berufliche Kenntnisse und Abitur) besuchen.
5. Ich habe die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und interessiere mich für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung.Dann kann ich den einjährigen Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte besuchen.
Seite 7(1.2)
Seite 10(2.1)
Seite 8(1.3)
Seite 23(5.1)
Seite 20(4.2)
Seite 17(3.4)
Seite 16(3.3)
Frage 4:Nach meiner Berufsausbildung habe ich nun schon einige Zeit Berufserfahrung gesammelt.Bietet das Berufskolleg auch Weiterbildungsmöglichkeiten?
Angebote Siehe
1. Besuch der Fachschule zum Erwerb einer verbesserten beruflichen Qualifikation.
2. Ich habe zusätzlich den mittleren Schulabschluss (FOR) erworben.Dann kann ich die Fachoberschule Klasse 12 B zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen.
3. Ich habe zusätzlich die Fachhochschulreife erworben. Dann kann ich die Fachoberschule Klasse 13 zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife besuchen.
Seite 26(6.)
Seite 24(5.2)
Seite 24(5.3)
7
30
Frage 5:Ich habe nach der Klasse 9 eine duale Ausbildung (inSchule und Betrieb) begonnen und abgebrochen. Jetztmöchte ich zuerst wieder eine Schule besuchen undspäter einen Beruf erlernen.
Angebote Siehe
1. Wenn Sie mehrere berufliche Fachrichtungen kennen lernen möchten,dann ist das Beruforientierungsjahr zu empfehlen.
2. Wenn Sie eine bestimmte berufliche Fachrichtung kennen lernenmöchten, dann ist das Berufsgrundschuljahr zu empfehlen.
Seite 7(1.2)
Seite 8(1.3)
7 Wichtig:
In diesem Fall besteht nochdie Schulpflicht in der Sekun-darstufe II. Es muss einer derbeiden folgenden Bildungs-gänge besucht werden.(§ 38 des Schulgesetzes für dasLand Nordrhein-Westfalenregelt die Schulpflicht in derSekundarstufe II.)
Tipp
Lassen Sie sich an einemBerufskolleg oder in einerBeratungseinrichtung beraten,bevor Sie sich für einen be-stimmten Bildungsgang ent-scheiden.
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Ich habe mindestens den folgenden allgemeinbildenden Abschluss erworben ...
... dann lesen Sie bitte weiterauf Seite
keinen allgemein bildenden Abschluss
den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)
den Hauptschulabschluss nach Klasse 10
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)
die Fachhochschulreife
die allgemeine Hochschulreife (Abitur)
den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife)mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialenOberstufe
77.2 Welchen Abschluss habe ich und was kann ich damitim Berufskolleg machen?
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Ich habe keinen allgemein bildenden Abschluss erworben und ...
möchte weiter die Schule besuchen, weiß aber nicht,in welcher beruflichen Fachrichtung ich einen Beruf erlernen möchte.
BerufsorientierungsjahrSeite 7(1.2)
möchte ein ganzjähriges Praktikum machen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde eine berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis Seite 9(1.4)
werde das Werkstattjahr besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
7
33
Ich habe den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9)erworben und ...
möchte weiter die Schule besuchen und weiß, in welcher beruflichenFachrichtung ich einen Beruf erlernen möchte.
Berufsgrundschuljahr
Berufliche Grundbildung und mittlerer Schulabschluss(Fachoberschulreife)(Zweijährige Berufsfachschule)
Seite 8(1.3)
Seite 10(2.1)
möchte weiter die Schule besuchen und Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferin/Sozialhelfer oder Heilerziehungshelferin/Heilerziehungshelfer werden.
Berufsabschluss nach Landesrecht undmittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Seite 11(2.2)
werde eine berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde das Werkstattjahr besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
7
34
Ich habe den Hauptschulabschluss nach Klasse 10erworben und ...
möchte weiter die Schule besuchen und weiß, in welcher beruflichenFachrichtung ich einen Beruf erlernen möchte.
Berufsgrundschuljahr
Berufliche Grundbildung und mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)(Zweijährige Berufsfachschule)
Seite 8(1.3)
Seite 10(2.1)
möchte weiter die Schule besuchen und Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialhelferin/Sozialhelfer oder Heilerziehungshelferin/Heilerziehungshelfer werden.
Berufsabschluss nach Landesrecht undmittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Seite 11(2.2)
werde eine berufsvorbereitende Maßnahme der Agentur für Arbeit besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde das Werkstattjahr besuchen.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
werde ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben.
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne BerufsausbildungsverhältnisSeite 9(1.4)
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und kann eine Berufstätigkeit von einem Jahr vorweisen.
FachschuleSeite 26
(6)
7
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Ich habe den mittleren Schulabschluss(Fachoberschulreife) erworben und ...
möchte weiter die Schule besuchen und weiß, in welcher beruflichenFachrichtung ich einen Beruf erlernen möchte.
Berufliche Grundbildung für Schülerinnen und Schülermit mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife)
Seite 12(2.3)
möchte weiter die Schule besuchen und weiß, in welcher beruflichen Fachrichtung ich einen Beruf anstrebe und/oder eventuell später ein Studium an einerFachhochschule aufnehmen möchte.
Berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife
Fachoberschule Klasse 11 und 12
Seite 16(3.3)
Seite 23(5.1)
möchte eine vollzeitschulische Berufsausbildung an einem Berufskolleg machen,um eventuell später ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
Berufsabschluss nach Landesrecht (Technische oder KaufmännischeAssistentinnen/Assistenten) und Fachhochschulreife
Gymnastiklehrerinnen/Gymnastiklehrer und Fachhochschulreife
Seite 14(3.1)
Seite 14(3.1)
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchte eventuell später einStudium an einer Fachhochschule aufnehmen.
Fachoberschule Klasse 12 BSeite 24
(5.2)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und kann eine Berufstätigkeit von einem Jahr vorweisen.
FachschuleSeite 26
(6)
7
36
Ich habe den mittleren Schulabschluss(Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuchder gymnasialen Oberstufe erworben und ...
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und kann eine Berufstätigkeit von einem Jahr vorweisen.
FachschuleSeite 26
(6)
möchte weiter die Schule besuchen und weiß, in welcher beruflichen Fachrichtung ich einen Beruf anstrebe, um eventuell später ein Studium an einer Universität aufzunehmen.
Berufliche Kenntnisse und allgemeine Hochschulreife(Berufliches Gymnasium)
Seite 20(4.2)
möchte eine vollzeitschulische Berufsausbildung an einem Berufskolleg machen,um eventuell später ein Studium an einer Universität aufzunehmen.
Berufsabschluss nach Landesrecht und allgemeine Hochschulreife(Berufliches Gymnasium einschließlich Technische oder KaufmännischeAssistentinnen/Assistenten oder Erzieherinnen/Erzieher)
Seite 19(4.1)
7
37
Ich habe die Fachhochschulreife erworben und ...
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
möchte weiter die Schule besuchen und in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einen Beruf erlernen, um eventuell später ein Studium an einer Fachhochschule aufzunehmen.
Einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule fürHochschulzugangsberechtigte
Seite 17(3.4)
möchte in dem bisherigen fachlichen Schwerpunkt die allgemeine Hochschulreife(Abitur) erwerben, in dieser beruflichen Fachrichtung (Schwerpunkt) einen Beruf erlernen, um eventuell später ein Studium an einer Universität aufzunehmen.
Berufliche Kenntnisse und allgemeine Hochschulreife (Berufliches Gymnasium)
Seite 20(4.2)
möchte in dem bisherigen fachlichen Schwerpunkt eine vollzeitschulischeBerufausbildung und die allgemeine Hochschulreife (Abitur) an einem Berufskollegerwerben, um eventuell später ein Studium an einer Universität aufzunehmen.
Berufsabschluss nach Landesrecht und allgemeine Hochschulreife(Berufliches Gymnasium einschließlich Technische oder KaufmännischeAssistentinnen/Assistenten oder Erzieherinnen/Erzieher
Seite 19(4.1)
möchte eine vollzeitschulische Berufsausbildung an einem Berufskolleg machen,um eventuell später ein Fachhochschulstudium aufzunehmen.
Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte(Technische oder Kaufmännische Assistenten/innen)
Seite 15(3.2)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchte eventuell später einStudium an einer Hochschule aufnehmen.
Fachoberschule Klasse 13Seite 24
(5.3)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und kann eine Berufstätigkeit von einem Jahr vorweisen.
FachschuleSeite 26
(6)
7
38
Ich habe die Allgemeine Hochschulreife erworben und ...
mache eine Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung) in einem Ausbildungsbetrieb.
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
mache ein Praktikum im Rahmen des Sonderprogramms„Einstiegsqualifizierung Jugendlicher“ (EQJ).
Fachklasse des dualen SystemsSeite 6
(1.1)
habe bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und kann eine Berufstätigkeit von einem Jahr vorweisen.
FachschuleSeite 26
(6)
möchte weiter die Schule besuchen und in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einen Beruf erlernen, um eventuell später ein Studium an einer Universitätaufzunehmen.
Einjähriger Lehrgang der Berufsfachschule für Hochschulzugangsberechtigte
Seite 17(3.4)
möchte eine vollzeitschulische Berufsausbildung an einem Berufskolleg machen.
Berufsabschluss nach Landesrecht für Hochschulzugangsberechtigte(Technische oder Kaufmännische Assistentinnen/Assistenten)
Seite 15(3.2)
7
39
7
40
Berufsschule
Berufsfachschule
Höhere Berufsfachschule
Berufliches Gymnasium
Fachoberschule
Fachschule
Bildungsgänge der Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems nachdem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO))
Bildungsgänge, in denen eine berufliche Grundbildung und der mittlereSchulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden können.
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht undzum mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) führen.
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und/oder zur Fachhochschulreife führen.
Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur allgemeinen Hochschulreife führen.
(Vertiefte) berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife
Bildungsgänge in denen berufliche Kenntnisse und dieFachhochschulreife erworben werden können.
Bildungsgänge, in denen berufliche Kenntnisse und die allgemeineHochschulreife erworben werden können.
Bildungsgänge für berufserfahrene Schülerinnen und Schülermit Fachhochschulreife, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.
Einjähriger Lehrgang für Hochschulzugangsberechtigte
Bildungsgänge für Schülerinnen und Schüler mit mittleremSchulabschluss, die zu beruflicher Grundbildung führen.
Bildungsgänge der Berufsschule (Fachklassen des dualen Systems nachdem BBiG oder der HwO mit dem Erwerb der Fachhochschulreife)
Berufsorientierungsjahr
Berufsgrundschuljahr
Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis
(1.1)Seite 6
(1.1)Seite 6
(1.2)Seite 7
(1.3)Seite 8
(1.4)Seite 9
(2.1)Seite 10
(2.2)Seite 11
(2.3)Seite 12
(3.3)Seite 16
(3.4)Seite 17
(4.1)Seite 19
(5.3)Seite 24
(6)Seite 26
(4.2)Seite 20
(3.1) Seite 14(3.2) Seite 15
(5.1) Seite 23(5.2) Seite 24
Das Berufskolleg im Überblick8.1 Bildungsgänge am Berufskolleg
Bildungsgänge
Das Berufskolleg um-fasst ein differenziertesSystem von Bildungs-gängen, die aufeinan-der abgestimmt sind.Die folgenden Über-sichten dienen der ers-ten Orientierung undverweisen auf die ent-sprechenden Informa-tionen in dieser Bro-schüre.
8
41
8.2 Berufliche Qualifizierung und allgemein bildender Abschluss
Allgemein bildender Abschluss
Ber
ufl
ich
e Q
ual
ifik
atio
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pts
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(1.2)S. 7
(1.4)S. 9
(3.3)S. 16
(5.3)S. 24
(4.2)S. 20
(3.4)S. 17
(2.3)S. 12
(3.2)S. 15
(4.1)S. 19
(5.1)S. 23(5.2)S. 24
(1.2)S. 7
(1.3)S. 8
(1.3)S. 8(2.1)S. 10
(2.1)S. 10(2.3)S. 12
(2.2)S. 11
(2.2)S. 11
(3.1)S. 14
(2.2)S. 11
(1.1)S. 6
(1.1)S. 6
(1.1)S. 6
(6)S. 26
(6)S. 26
(6)S. 26
* * *
Kenntnisse undFertigkeiten aus mehrerenBerufsfeldern
Berufliche Grundbildung(in einem Berufsfeld)
Berufliche Kenntnisse
Zusatzqualifikationen
Berufliche Weiterbildung
Berufsabschluss nachLandesrecht
Schulischer Teil derBerufsausbildung in einemanerkannten Ausbildungs-beruf (nach dem Berufs-bildungsgesetz oder der Handwerksordnung)
* Zusatzqualifikationen werden im Rahmen des Differenzierungsbereiches entsprechend des regionalen und branchenspezifischen Bedarfs angeboten. Für erweiterte Zusatzqualifikationen, wie z. B. Europa-assistentin/Europaassistent oder Betriebsassistentin/Betriebsassistent im Handwerk, ist ein erhöhter Unterrichtsumfang erforderlich.
Die Bildungsgänge amBerufskolleg führen zueiner beruflichenQualifizierung und inder Regel auch zueinem allgemein bil-denden Abschluss. Sieunterscheiden sichdurch die jeweiligeKombination aus beruf-licher Qualifizierungund allgemein bilden-den Abschlüssen. Ineinzelnen Bildungs-gängen können auchmehrere allgemein bil-dende Abschlüsseerreicht werden.
8
(1.1)S. 6
42
Mittlerer Schulabschluss (FOR)
Berufsgrundschuljahr (BGJ)
AbschlussDurchschnittsnote der Fächer D/K, M, E: mind. 3
Zweijährige Berufsfachschule (Berufsabschluss nachLandesrecht und mittlerer Schulabschluss (FOR) oderBerufliche Grundbildung und mittlerer Schulabschluss (FOR)
Abschluss
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Hauptschulabschluss
Berufsgrundschuljahr (BGJ)
Abschluss
Zweijährige Berufsfachschule(Berufsabschluss nach Landes-recht* und mittlerer Schulab-schluss (FOR) oder BeruflicheGrundbildung und mittlererSchulabschluss (FOR)
Versetzung nach dem 1. Jahr
Fachklassen des dualenSystems der Berufsausbildung
Berufsschulabschluss
Klasse für Schüler/innen ohneBerufsausbildungsverhältnis
Abschlussnoten:� mind. 4 in D/K, P/G, M und� mind. 4 in E oder N und� Durchschnittsnote 4
Berufsorientierungsjahr (Vollzeit, 1 Jahr)
Abschluss
Abschlussnoten:� mind. 4 in D/K, P/G, M und� mind. 4 in E oder N und� Durchschnittsnote 4
Ohne Hauptschulabschluss
8.3 Bildungsgänge und Bildungsabschlüsse bis zum mittleren Schulabschluss
43
* - Staatlich geprüfte Heilerziehungshelferin/Staatlich geprüfter Heilerziehungshelfer
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Staatlich geprüfte Sozialhelferin/Staatlich geprüfter Sozialhelfer
D/K: Deutsch/KommunikationP/G: Politik/GesellschaftslehreM: MathematikE: EnglischN: Naturwissenschaft
Berechtigung zum Besuch der gymnasialenOberstufe: „Qualifikationsvermerk“
Fachklassen des dualen Systemsder Berufsausbildung
Berufsabschluss und BerufsschulabschlussBerufsschulabschlussnote: mind. 3 und diefür den mittleren Schulabschluss (FOR) notwendigen Englischkenntnisse
Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
Berufsabschluss undBerufsschulabschlussBerufsschulabschlussnote: mind. 3 und die für den mittlerenSchulabschluss (FOR)notwendigen Englischkenntnisse
Berufsabschluss
Einjährige Berufsfachschule fürSchüler/innen mitmittlerem Schulab-schluss (FOR)
Zweijährige Berufsfachschule
Abschlussnoten:� mind. 2 in D/K,
M, E oder� mind. 3 in D/K,
M, E und in dreiweiteren Fächern
Abschlussnoten:� mind. 2 in D/K,
M, E oder� mind. 3 in D/K,
M, E und in dreiweiteren Fächern
44
AllgemeineHochschulreife
(AHR)
Einjährige
Berufsfachschule
Berufliche
Grundbildung
8.4 Bildungsgänge und Bildungsabschlüsseab dem mittleren Schulabschluss
FOS 13Bildungsgänge fürBerufserfahrene
Fachhochschulreife - (FHR)
Zweijährige
Höhere
Berufsfachschule
Erweiterte beruf-
liche Kenntnisse
und Fachhoch-
schulreife in Ver-
bindung mit
einem halbjährigen
einschlägigen
Praktikum oder
einer Berufsaus-
bildung oder einer
mindestens 2-jähri-
gen Berufstätigkeit
Dreijährige
Höhere
Berufsfachschule
Berufsabschluss
nach Landesrecht
und Fachhoch-
schulreife (Doppel-
qualifikation).
Berufsabschlüsse:
Kaufmännische
oder Technische
Assistentinnen/
Assistenten, Gym-
nastiklehrerinnen/
Gymnastiklehrer
Berufsausbildung
im dualen System:
Berufsabschluss
und Berufsschul-
abschluss mit
Zusatzqualifikation
zum Erwerb der
FHR
Fachoberschule
FOS
Kl. 11 und 12
(im ersten Jahr mit
fachbezogenem
Praktikum).
Berufliche Kennt-
nisse und
Fachhochschulreife
FOS 12 B
Vertiefte berufliche
Kenntnisse und
Fachhochschulreife
(Voll- und Teilzeit)
Mittlerer Schulabschluss (FOR)
und mindestens
zweijährige abge-
schlossene
Berufsausbildung
oder gleichwertige
Vorbildung
45
Berufsabschluss:„Staatl. gepr.Assistent/in“
oder „Staatl. anerk.Erzieher/in“
Berufsabschluss:„Staatl. gepr.Assistent/in“
Erweiterte beruflicheKenntnisse
Nicht in allen Bundesländern anerkannt
Betriebspraktikum/Berufspraktikum
(Erzieher/in)
am Ende derJahrgangsstufe 13
Berufliches
Gymnasium
Berufsabschluss
nach Landesrecht
und allgemeine
Hochschulreife
oder berufliche
Kenntnisse und
allgemeine
Hochschulreife
Technische/Kauf-
männische
Assistentinnen/
Assistenten
für Hochschulzu-
gangsberechtigte
Einjähriger
Lehrgang der
Berufsfachschule
zur Vermittlung
beruflicher
Kenntnisse
Hochschulzugangsberechtigte(AHR oder FHR)
Mittlerer Schulabschluss (FOR) mit der Berechtigungzum Besuch der gymnasialen Oberstufe
(berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe; Schüler/innen des
Gymnasiums können mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eintreten)
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Berufliches Gymnasium
Mind. zweijährige
Berufsausbildung
Einjähriges gelenk-
tes Praktikum oder
zweijährige
Berufsausbildung
Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe 12
AllgemeineHochschulreife
(AHR)
46
Berufsabschluss:„staatlich geprüfte ... /staatlich geprüfter ... “
„staatlich anerkannte ... /staatlich anerkannter ...“
8.5 Berufliche Weiterbildung und Fachhochschulreife
Berufspraktikum: 1 Jahr(nur Sozialwesen)
Bei Zusatzprüfung: Fachhochschulreife (FHR)
Option Zusatzprüfung: Fachhochschulreife (FHR)
Fachschule(Fachbereiche: Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Gestaltung,
Sozialwesen, Technik und Wirtschaft)
Berufsabschluss undBerufsschulabschluss(ggf. mittlerer Schul-abschluss (FOR))
Berufsabschluss undBerufsschulabschlussoder gleichwertigeQualifikation und mitt-lerer Schulabschluss(FOR) (nur Sozialwesen)
OhneBerufsschulabschlussoder Berufsabschluss
Mind. 1 JahrBerufstätigkeit
Einschlägige Berufs-tätigkeit von mindes-tens 5 Jahren
47
8
48
Weitere Informationen zur Ausbildung und Berufswahl
9.1 Literatur
Blätter zur Berufskunde. (Hrsg. v. der Bundesagentur für Arbeit)Die ca. 600 Blätter zur Berufskunde beschreiben ausführlich einzelne Berufe.Jede Beschreibung informiert über Aufgaben und Tätigkeiten, Ausbildung undWeiterbildung, Entwicklung und Situation des Berufes. Mit einer Bestellkartekönnen zwei Hefte kostenlos beim Bertelsmann-Verlag angefordert werden.Die Karte ist bei der Bundesagentur für Arbeit erhältlich sowie in den Taschen-büchern „Beruf aktuell“ und „Studien- und Berufswahl“ zu finden.
Beruf aktuell. (Hrsg. v. der Bundesagentur für Arbeit)Das Buch wendet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler, die vor derBerufswahl stehen. Aber auch für Erwachsene, die vor einem beruflichenNeuanfang stehen, ist es eine wichtige Informationsquelle. Beruf aktuell wirdkostenlos an alle Schülerinnen und Schüler der Schulen der Sekundarstufe Iverteilt. Es ist als Einzelexemplar auch bei den Arbeitsagenturen erhältlich.
Studien- und Berufswahl. Informationen zu Studium und beruflicherAusbildung für Hochschulzugangsberechtigte.Das Taschenbuch wendet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler anGymnasien, Fachoberschulen und vergleichbaren Einrichtungen. Herausgebersind die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsför-derung und die Bundesagentur für Arbeit. Die Schrift wird kostenlos über dieSchulen verteilt; sie ist in Einzelfällen auch bei der Arbeitsagentur (Berufs-informationszentrum) oder im Buchhandel erhältlich. Weiterführende Litera-turtipps zur Berufswahl, Bewerbung und zum Berufseinstieg unter www.studienwahl.de und www.berufswahl.de
Fachhochschulreife in NRW. Hinweise zum Praktikum.Wer das Studium an einer Fachhochschule anstrebt, benötigt außer einementsprechenden schulischen Abschluss die „volle“ Fachhochschulreife. Diesekann u. a. durch ein Praktikum erworben werden. Wer solch ein Praktikummachen kann, wie lange es dauert und welche fachlichen Inhalte es umfasst –darüber informiert diese Broschüre. Sie kann kostenlos beim Ministerium fürSchule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen bestellt werden (Bestelladresse: s. Impressum - Seite 51).
9
49
9.2 Internet
www.schulministerium.nrw.deIm Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen gibtes Informationen und ein Beratungsangebot zum Thema„Berufswahl in NRW“.
www.berufsschulen.deNichtkommerzielle Portalseite für berufliche Schulen inDeutschland mit Links zu nordrhein-westfälischen Be-rufskollegs
www.arbeitsagentur.deInformationen zur Ausbildung sowie zur Berufs- undStudienwahl
www.machs-richtig.deOnline-Angebot der Bundesagentur für Arbeit: Interakti-ves zur Berufswahl, Kurzinformationen über die Ausbil-dungsberufe, Linkliste, Berufswahl-Chat
www.ihk-ausbildung.deEine Initiative der Industrie- und Handelskammern desLandes Nordrhein-Westfalen; Informationen zum ThemaAusbildung; Interaktive Lehrstellenbörse.
www.dgb-jugend.deDiese Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundesrichtet sich speziell an Jugendliche. Das Angebot umfasstKurzbeschreibungen von Ausbildungsberufen und neuenBerufen, Bewerbungstipps, Orientierungshilfen für die Be-rufswahl, Informationen über finanzielle Hilfen für Azubis.
www.it-berufe.deInformationen über IT-Berufe vom Gesamtverband dermetallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. (Gesamt-metall) und dem Zentralverband der Elektrotechnik- undElektronikindustrie e.V. (ZVEI)
www.zdh.deWebsite des Zentralverbandes des deutschen Handwerks
9
9.3 Adressen
Bezirksregierung ArnsbergSeibertzstraße 159821 ArnsbergTelefon 02931 82-0Fax 02931 822520poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.dewww.bezreg-arnsberg.nrw.de
Bezirksregierung DetmoldLeopoldstraße 1532754 DetmoldTelefon 05231 71-0Fax 05231 7112 [email protected]
Bezirksregierung DüsseldorfCecilienallee 240474 DüsseldorfTelefon 0211 475-0Fax 0211 [email protected]
Bezirksregierung KölnZeughausstraße 2- 1050667 KölnTelefon 0221 147-0Fax 0221 [email protected]
Bezirksregierung MünsterDomplatz 1- 348143 MünsterTelefon 0251 411-0Fax 0251 411-2525poststelle@bezreg-muenster.nrw.dewww.bezreg-muenster.nrw.de
50
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für ArbeitJosef-Gockeln-Str. 740474 DüsseldorfTelefon 0211 4306-0Fax 0211 4306-377nordrhein-westfalen@arbeitsagentur.dewww.arbeitsagentur.de
BIBB - Bundesinstitut für BerufsbildungRobert-Schuman-Platz 353113 BonnTelefon 0228 107-0Fax 0228 [email protected]
Deutscher Industrie- undHandelskammertag (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon 030 20308-0Fax 030 [email protected]
Westdeutscher Handwerkskammertag(Dachorganisation der sieben Handwerks-kammern in NRW)Sternwartstraße 27 - 2940223 DüsseldorfTelefon 0211 3007700Fax 0211 [email protected]
Landwirtschaftskammer NRWSchorlemerstraße 2648143 MünsterTelefon 0251 5990Fax 0251 [email protected]
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Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriumsfür Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgege-ben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und -bewer-bern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zumZwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundes-tags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäi-schen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahl-veranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen,Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwer-bung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstüt-zende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglie-der bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in wel-cher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Be-zug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, dieals Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstan-den werden könnte.
ImpressumHerausgeberMinisterium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-WestfalenVölklinger Straße 4940221 DüsseldorfTelefon 0211 5867-40Telefax 0211 [email protected]
© MSW 11/2008
LektoratPetra Kolberg-Bürk
GestaltungElke Steinrötter, Visuelle Kommunikation, Düsseldorf
DruckDruckzentrum Hußmann GmbH
Abkürzungen
AHR – Allgemeine HochschulreifeAPO-BK – Ausbildungs- und Prüfungsordnung BerufskollegBBiG – BerufsbildungsgesetzBFS – BerufsfachschuleBGJ – BerufsgrundschuljahrEQJ – Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung JugendlicherFHR – FachhochschulreifeFOR – FachoberschulreifeFOS – FachoberschuleHwO – HandwerksordnungKMK – Kultusministerkonferenz
Ministerium für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Telefon 0211 5867-40
Telefax 0211 5867-3220
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