BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄTFAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
STAATSEXAMEN
Referentin: Evgenija Birillo Studiengang: IR 9. Semester
Probleme des Rechtsschutzesfür menschlichen Embryonen
Minsk, 2012
den rechtlichen Status von
Embryonen zu bestimmen
- Ist der Embryo ein Mensch?
- Wann hat ein Embryo Recht auf Leben?
-Wann hat er Menschenwürde?
Das Ziel der Arbeit:
Inhalt
Kapitel 1. Die internationale Regelung des rechtlichen Status des Embryos
Kapitel 2. Regelung in der Republik Belarus
Kapitel 3. Aktuelle Probleme des Schutzes von menschlichen Embryonen in der Welt
Schlussfolgerung
1) Bürgerliche Gesetzbuche der Republik Belarus
2) Das Embryonenschutzgesetz ,1990
3) Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ,1989
4) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948
5) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1950
6)Deutscher Bundestag: Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung. "Schutz des ungeborenen Lebens". Bonn 1/92
7)Grundrechtsschutz für den menschlichen Embryo? (zusammen mit Christian Hillgruber), in: Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) 17 (2008), S. 43–49.
8)Günther, Hans-Ludwig/: Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz, Verlag- 2008.
Quellen
Internationale Regelung
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte1948
Europäische Menschenrechtskonvention1950
UNO-Kinderkonvention1989
1/20/12
Der "Mensch„ wer geboren ist
Der Fötus "Person„
Zeitpunkt an das Recht auf Leben
im Ermessen der einzelnen Staaten
Regelung in der Republik Belarus
1/20/12
Das Recht auf Leben entsteht zur Zeit der Geburt des Menschen
Ein Embryo = ein physiologischer Teil des Körpers
der Embryo kann ein Erbe sein
die Abtreibungen sind erlaubt
1/20/12
PRO
CONTRA
Entwicklungsstadien
Forschungen an menschlichen Embryonen
Schutz des ungeborenen Lebens
Heilungsmöglichkeiten schwerer Krankheiten
Problem der Abtreibungen
Illegal ohne Ausnahmen
Illegal mit Ausnahmen Regionsabhängige Varianten
Legal ohne Folgen
Schlussfolgerung:
Ein menschliches Embryo hat einen begrenzten rechtlichen Status
Es wäre richtiger, den Anfang des Lebens nicht im Moment der Geburt des Menschen, sondern im Moment der Empfängnis zu bestimmen