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Die Riester`sche Rentenreform
Auswirkungen aufdie betriebliche Altersversorgung
aus der Sicht des Arbeitgebers
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Versorgung auf den Punkt gebracht.mit dem
ROTSTIFT-VERSORGUNGS-ANALYSE-TOOL
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Inhalte:
Welche Durchführungswege sind zu empfehlen?
Was bleibt zu tun? - Welche Unterstützung bietet Ihr Makler?
Wie sieht die Situation in der betrieblichen Altersversorgung aus?
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Welche Versorgung hatte der Arbeitnehmer bislang?
Die oft zitierte 3 - Säulen -Theorie
betriebl. Alters-
vorsorge
private Vorsorge
gesetzlicheRentenver-sicherung
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1960 2000 2030
15 Mio
35 Mio
30 Mio
25 Mio
20 Mio
Beitragszahler pro Rentner
Beitragszahler Rentner
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Was war bisher in der betrieblichen Altersversorgung möglich?
Die bekannten Durchführungswege:
Direktversicherung
Unterstützungskasse
Direktzusage - (Pensionszusage)
Pensionskasse
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Ziel der Riester‘ schen Rentenreform :
Stabilisierung der Lohnnebenkosten
Maximierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen
Rentenversicherung auf 22 % bis zum Jahr 2030
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Ziel der Riester‘ schen Rentenreform :
Entlastung der Rentenkassen
Aber: Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge
Daher: Senkung des Rentenniveaus
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Ziele der Riester‘ schen Rentenreform :
Fördermaßnahmen
Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung in der
betrieblichen Altersversorgung
Zulagenförderung durchprivate „Riester-Rente“
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Riester-Rente ersetzt nicht die betriebliche und die private Altersversorgung
Die Rentenreform 2001 Betriebliche Altersvorsorge
Private Vorsorge
Gesetzliche Rentenversicherung
Riester-Rente
2000 2010 2030
LetztesNetto-Einkommen 30
70 0
646
90-100
Einkommen während der Berufs- und Pensionsphase (%)
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Wie wird „die betriebliche Altersversorgung“ durch Gehaltsumwandlung aufgewertet ?
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung
Umwandlungsanspruch auf bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
Unverfallbarkeit der Ansprüche von Beginn an
Einführung der Pensionsfonds als zusätzlichen
Durchführungsweg
Bis zum 31.12.2008 sozialversicherungsfrei
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Welche Auswirkungen hat dies für den Arbeitgeber ?
• Er muss Gehaltsumwandlung zu lassen,
• kann aber den Durchführungsweg bestimmen!
Der Arbeitgeber sollte die Initiative ergreifen!
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Gesamteinsparungen für den AG bis 31.12.2008ca. € 30.450,-!
je AN ca. € 435,-
Einsparung des AG-Anteils für die Sozialversicherung (20,15%)
Finanzieller Vorteil für den Arbeitgeber!
Einsparungen bei den Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitgeber: Beispiel: 10 Arbeitnehmer
wünschen Gehaltsumwandlung in Höhe von 4 % der BBG
Gehaltsumwandlungs-betrag je €
2.160,-
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Die wesentlichen Merkmale der
5 Durchführungswege:
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Direktzusage
Arbeitsvertrag
Versorgungsversprechendirekter Anspruch
Arbeitgeber Arbeitnehmer
Auszahlung der Versorgungsleistung
Beitrag zurRückdeckungs-versicherung
Leistung aus derRückdeckungs-versicherung
Lebensversicherung AG
Zustimmung zum Versicherungsvertrag
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Die Direkt- oder Pensionszusage
Unbegrenzte Höhe der Gehaltsumwandlung möglich*
Jedoch hoher Aufwand durch Bilanzierung, Verwaltung und Abwicklung
Wird unabhängig vom neuen Betriebsrentenrecht weiter Anwendung finden
Ideal für individuell gestaltete Zusagen
* Begrenzung besteht durch Angemessenheitsprüfung und Erdienbarkeit
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Klientel für diese Art Altersversorgung wie bereits in der Vergangenheit:GGF und wenige leitende Angestellte ( Keyman-Position )
Findet in der arbeitnehmerfinanzierten Variante meist Anwendung in Formder sogenannten „deferred compensation“ und wird per jeweils Einmalbeitragzur Umwandlung von Tantiemen oder gewinnabhängigen Bezügen verwandt.
Wurde gerade im Zusammenhang mit der neuen Definition über „bereitserdiente aber noch nicht ausgezahlte Beträge“ erneut sehr interessant.
Förderung nach Riester nicht nötig...!
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ArbeitgeberArbeitnehmer
Rechtsanspruch gegen
Direktversicherung
Beitragszahlung
Arbeitsvertrag
Versorgungsversprechen
Ver
sorg
ungs
leist
ung
Leistungs - Phase
Anwartschafts - Phase
Vertragsabschluss
Lebensversicherung AGhttp://www.rotstift-consult.de
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Die Direktversicherung
Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich*, steuerfreie Kapital-auszahlung möglich, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei**Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich, dann jedoch nachgelagerte Besteuerung, durch Förderstufen zunächst uninteressant
Interessante Renditen (analog Lebens-oder Rentenversicherungen)
Bekannteste Form der betrieblichen Altersversorgung, kann bereits heute genutzt werden
Geringer Aufwand für den Arbeitgeber
Neu
* max 1.752/2.148 € für 2002 p/a ** bis 31.12.2008
Flexible Beitragszahlung möglich, wenn über Riester (Zulagenförderung)Neu
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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 30.000 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 1.752 €Sozialversicherungspflicht: EntfälltBerechnungszeitraum: Jahr 2002
Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlungbei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt
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Vom Brutto werden1.752,- € gespart
Steuereinsparungvon 232,73 €
Ersparnis Sozialversicherung
von 362,67 €
Effektiver Nettoaufwand von 1.156,60 €
Beispiel : Direktversicherung als Entgeltumwandlungbei jährlicher Zahlungsweise aus dem Sondergehalt
ohne Direktversicherung mit DirektversicherungBruttoarbeitslohn 30.000,00 € 28.248,00 € -Lohnsteuer 5.385,00 € 4.814,00 € -Solidarzuschlag 296,17 € 264,77 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 2.115,00 € 1.991,48 € -Rentenversicherung 2.865,00 € 2.697,68 € -Arbeitslosenversicherung 975,00 € 918,06 € -Pflegeversicherung 255,00 € 240,11 €
Nettolohn 18.108,83 € 17.321,90 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € -369,67 €
Auszahlung 18.108,83 € 16.952,23 €
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Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne DV - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit DV
5.681,17 € 5.078,77 €
Steuervorteil 232,73 €
Sozialversicherung ohne DV - Sozialversicherung mit DV
Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer
Ersparnis Sozialversicherung
1.156,60 €
362,67 €
18.108,83 € 16.952,23 €
6.210,00 € 5.847,33 €
Auszahlung ohne DV - Auszahlung mit DV
Diese Versicherung kostet somit anstatt 1.752 € nur 1.156,60 €
- Pauschale Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. 369,67 €
Beispiel : Entgeltumwandlung bei jährlicher Zahlungsweise
Stand 2002 / ohne Gewähr http://www.rotstift-consult.de
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ArbeitgeberArbeitnehmer
Rechtsanspruch gegen
Pensionskasse
Pensionskasse
Beitragszahlung
Arbeitsvertrag
Versorgungsversprechen
Ver
sorg
ungs
leist
ung
Leistungs - Phase
Anwartschafts - Phase
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Die Pensionskasse
Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG möglich (max 1.752,-/2.148,- €), steuerfreie Kapitalauszahlung, nur aus Sonderzahlungen sozialversicherungsfrei
Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich
Gehaltsumwandlung bis 2.160,- € möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei ( bis 31.12.2008 )
Flexible Beitragszahlung möglich
Bisher kaum als überbetrieblicher Durchführungsweg angeboten
* max 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung
Neu
Neu
Neu
Achtung: Rangfolge beachten!!
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Priorität hat bei der Umwandlung immer die Durchführung nach § 3 Nr.63 EStG vor dem Weg §40b EStG (Pauschalsteuer) !
Erst wenn die 4% BBG nach § 3 Nr.63 EStG vollzogen sind, kann der AN darüber hinausgehende Beträge nach §40b EStG umwandeln - aber dann auch hier wie bei der DV mit max. 1.752/2.148 € p/a !
Wichtig !!
!
!
Geringer Aufwand für den Arbeitgeber
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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 2.500 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 150 €Sozialversicherungspflicht: entfälltBerechnungszeitraum: Monat 2002
Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG
Vorrangig bei
Entgeltumwandlung
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ohne Pensionskasse mit PensionskasseBruttoarbeitslohn 2.500,00 € 2.350,00 € -Lohnsteuer 448,75 € 400,25 € -Solidarzuschlag 24,68 € 22,01 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 176,25 € 165,67 € -Rentenversicherung 238,75 € 224,43 € -Arbeitslosenversicherung 81,25 € 76,38 € -Pflegeversicherung 21,25 € 19,98 €
Nettolohn 1.509,07 € 1.441,28 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € 0,00 €
Auszahlung 1.509,07 € 1.441,28 €
Vom Brutto werden150,- € gespartBrutto=Netto
Steuereinsparungvon 51,17 €
Ersparnis Sozialversicherung
von 31,04 €
Effektiver Nettoaufwand von 67,79 €
Stand 2002 / ohne Gewähr
Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG
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Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge
Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne P-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit P-Kasse
473,43 € 422,26 €
Steuervorteil 51,17 €
Sozialversicherung ohne P-Kasse - Sozialversicherung mit P-Kasse
Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer
Ersparnis Sozialversicherung
67,79 €
31,04 €
1.509,07 € 1.441,28 €
517,50 € 486,46 €
Auszahlung ohne P-Kasse - Auszahlung mit P-Kasse
Diese Versicherung kostet also anstatt 150,- € nur 67,79 €
Beispiel: Pensionskasse als Entgeltumwandlung § 3 Nr. 63 EStG
Stand 2002 / ohne Gewähr http://www.rotstift-consult.de
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ArbeitgeberArbeitnehmer
Rechtsanspruch gegen
Pensionsfonds
Beitragszahlung
Arbeitsvertrag
Versorgungsversprechen
Zahlu
ng d
er L
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Leistungs - Phase
Anwartschafts - Phase Pensionsfonds
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Die Pensionsfonds
Renditen wegen liberalerer Kapitalanlagevorschriften interessant (hoher Investmentanteil möglich, aber noch nicht sicher)
Förderung über § 10 a EStG (Riester-Rente) möglich
Geringer Aufwand für den Arbeitgeber
Gehaltsumwandlung bis 2.160,- € möglich*, nachgelagerte Besteuerung, aber sozialversicherungsfrei (bis 31.12.2008)
Flexible Beitragszahlung möglich
Bisher in Deutschland nicht zugelassen, wichtige Durchführungs-verordnungen fehlen, voraussichtlich erst Mitte 2002 einsetzbar
Neu
* max. 4% der BBG der gesetzl. Rentenversicherung http://www.rotstift-consult.de
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Anwartschafts - Phase Leistungs - Phase
Unterstützungskasse
Arbeitsvertrag
VersorgungsversprechenArbeitgeber
Zuwendungen/Beitrag
ArbeitnehmerHUV Renten- oder
Kapitalleistung
Beitrag zurRückdeckungs-versicherung
Leistung aus derRückdeckungs-versicherung
Verpfändungder Rück-deckungs-versicherung
Lebensversicherung AG
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Die Unterstützungskasse
Interessante Renditen wie in der Lebens- und Rentenversicherung
Jedoch nur mit konstanter oder steigender Beitragszahlung möglich
Steuerfreie Gehaltsumwandlung praktisch unbegrenzt möglich, sozialversicherungsfrei bis 2.160,- €
Geringer Aufwand für den Arbeitgeber!!!keine Gebühren des Arbeitgebers an die U-Kasse!
Häufig genutzter Durchführungsweg, insbesondere für besserverdienende Angestellte, kann bereits heute installiert werden
Vorsorgekapital kann bei Bedarf steuerunschädlich in Pensionsfonds übertragen werden
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? Steuereinsparung während des aktiven Arbeitslebens und niedrigere Steuersätze zum Rentenzeitpunkt sowie hohe Freibeträge bei der Unterstützungskasse
? Verwaltungsarbeiten werden von dem HUV übernommen ohne zusätzliche Kosten für den AG
? Der Arbeitgeber braucht nicht Mitglied des HUV werden und somit keine Gebühren zu zahlen
? Kein Nachfinanzierungsrisiko für den AG bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft
? Kein Bilanzausweis? Kapitalwahlmöglichkeit (Einmalauszahlung oder
lebenslange Rente)
Vorteile der Unterstützungskasse
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Steuerklasse: 1Krankenkasse: 14,10%Kirche: NeinKinder: NeinBruttoeinkommen: 6.250 €Geboren: 1968Versicherungsbeitrag: 400 €Sozialversicherungspflicht: entfälltBerechnungszeitraum: Monat 2002
Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung
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ohne Unterstützungskasse mit UnterstützungskasseBruttoarbeitslohn 6.250,00 € 5.850,00 € -Lohnsteuer 2.085,08 € 1891,58 € -Solidarzuschlag 114,67 € 104,03 € -Kirchensteuer 0,00 € 0,00 € -Krankenversicherung 237,94 € 237,94 € -Rentenversicherung 429,75 € 429,75 € -Arbeitslosenversicherung 146,25 € 146,25 € -Pflegeversicherung 28,69 € 28,69 €
Nettolohn 3207,62 € 3011,76 € +Kindergeld 0,00 € 0,00 € +Abzug/Zuzahlung 0,00 € 0,00 €
Auszahlung 3207,62 € 3.011,76
Vom Brutto werden400,- € gespartBrutto=Netto
Steuereinsparungvon 204,14 €
Ersparnis Sozialversicherung
von 0 €
Effektiver Nettoaufwand von 195,86 €
Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung
Stand 2002 / ohne Gewähr
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Steuervorteil und Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge
Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. ohne U-Kasse - Lohn-/Kirchensteuer incl. Soli. mit U-Kasse
2.199,75 € 1.995,61 €
Steuervorteil 204,14 €
Sozialversicherung ohne U-Kasse - Sozialversicherung mit U-Kasse
Effektiver Aufwand für den Arbeitnehmer
Ersparnis Sozialversicherung
195,86 €
0 €
3.207,62 € 3.011,76 €
842,63 € 842,63 €
Auszahlung ohne U-Kasse - Auszahlung mit U-Kasse
Diese Versicherung kostet also anstatt 400,- € nur 195,86 €
Beispiel: Unterstützungskasse als Entgeltumwandlung
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Jahresprämie Alter garantierte Rente* mögliche Rente* garantierte Ablaufleistung*
brutto netto** m w m w m w
1500,- € 636,- € 25 531,84 462,70 1.326,29 1.126,72 107.481 106.449
1500,- € 636,- € 30 435,04 377,80 962,77 817,06 86.048 85.292
1500,- € 636,- € 35 341,23 302,78 667,41 581,48 67.493 67.025
1500,- € 636,- € 40 266,50 236,41 461,44 402,90 51.555 51.275
1500,- € 636,- € 45 200,16 177,64 309,30 270,91 37.848 37.719
1500,- € 636,- € 50 138,00 122,74 189,95 167,43 26.094 26.062
2160,- € 919,- € 25 770,62 670,44 1.921,76 1.632,59 155.737 154.242
2160,- € 919,- € 30 630,36 547,42 1.395,02 1.183,89 124.681 123.585
2160,- € 919,- € 35 494,43 438,72 967,04 842,54 97.795 97.118
2160,- € 919,- € 40 386,15 342,55 668,61 583,78 74.702 74.296
2160,- € 919,- € 45 290,03 257,40 448,17 392,54 54.841 54.655
2160,- € 919,- € 50 199,96 177,84 275,24 242,58 37.810 37.762
Leistungen der Unterstützungskasse Muster AG im Überblick
* Endalter 65 Jahre / Rentengarantiezeit 10 Jahre** Prämie p.a. / Bruttojahresgehalt 30.000 € / Sozialversicherungsfreiheit begrenzt bis 31.12.2008
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DirektzusageUnter-
stützungs-kasse
Direktver-sicherung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
*soweit nicht bereits durch steuerfreien Arbeitgeberbeitrag ausgeschöpft
Besteuerung der Beiträge
Keine Besteuerung der Beiträge;
keine Obergrenze
Beitrag bis zu 4% der BBG
steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG*
pauschale Lohnsteuer nach
§ 40b EStG
Beiträge für nach § 10a geförderte
Entgeltumwandlung werden individuell lohnversteuert;
Förderung durch Zulagen/ Sonderausgabenabzug
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DirektzusageUnter-
stützungs-kasse
Direktver-sicherung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
Pauschal besteuerte Entgeltumwandlung bis 2008
beitragsfrei möglich, sofern aus zusätzlichem Lohn/Gehalt
Arbeitgeberbeiträge sind beitragsfrei
im Rahmen des § 40b EStG
Nach § 10a geförderteBeiträge sind immer sozialversicherungspflichtig
Beitragspflicht zur Sozialversicherung
Bis 2008 ist der Beitrag aus Entgeltumwandlung bis zu 4% der
BBG beitragsfrei,
Arbeitgeberbeiträge bis 4 % der BBG beitragsfrei
bis 2008 ist der Beitrag aus
Entgeltumwandlung bis zu 4% der BBG beitragsfrei
Arbeitgeberbeiträge sind generell beitragsfrei
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DirektzusageUnter-
stützungs-kasse
Direktver-sicherung
Pensions-kasse
Pensions-fonds
Besteuerung der Leistungen
Lohnsteuerpflichtig (§ 19 EStG); aber diverse Freibeträge
bei Kapitalauszahlung fiktive Fünftelung nach § 34 EStG möglich
alternativ
Verteilung des Kapitals auf
5 Jahre möglich, bei U-Kasse nur, wenn ein entsprechender Auszah-lungsplan mit dem Rück-deckungsversicherer vereinbart ist (beim HUV nicht möglich)
Soweit der Aufwand steuerfrei
(nach § 3 Nr.63 EStG) :
volle Versteuerung der Leistungen nach § 22 [5] EStG
Pauschalbesteuerung der Beiträge
Renten: mit dem Ertragsanteil
Kapital: i.d.R. steuerfrei
Nach § 10a geförderte Entgeltumwandlung:
volle Versteuerung der Leistungen nach § 22[5] EStG
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Förderkonzepte im Überblick ( §10a + §§79-99 EStG )
2002/2003
Förderfähig*:fester Betrag€ 525
Mindesteigenbeitrag
1% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 45/38/30bei 0/1/2 oder mehrKindern
Grundzulage: € 38
Kinderzulage: € 46
2004/2005
Förderfähig*:fester Betrag € 1.050
Mindesteigenbeitrag
2% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 45/38/30bei 0/1/2 oder mehrKindern (bis 2004)
Grundzulage: € 76
Kinderzulage: € 92
2005/2006
Förderfähig*:fester Betrag€ 1.575
Mindesteigenbeitrag
3% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 90/75/60bei 0/1/2 oder mehr
Kindern (ab 2005)
Grundzulage:€ 114
Kinderzulage:€ 138
Ab 2008
Förderfähig*:fester Betrag€ 2.100
Mindesteigenbeitrag
4% der im Vorjahrerzielten RV-beitragspflichtigenEinnahmen,mind. € 90/75/60bei 0/1/2 oder mehrKindern
Grundzulage: €154
Kinderzulage: €185
*maximal als Sonderausgaben abzugsfähig
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Zielgruppen der DurchführungswegeDirektversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage
Berufsstarter junge
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im mittleren Alter
Leitenede AN, Geschäftsführer und Vorstände
einer AG
(Ältere) Arbeitnehmer mit
mittleren bis hohen
Einkommen
Arbeitnehmer mit Familien
Fondsorientierte Arbeitnehmer
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
?
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Die Durchführungswege aus Arbeitgebersicht:
Riester-Produkte Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse Direktzusage
Arbeitsaufwand keiner gering
externe Kosten keine keine keine PSV-Beiträge
Haftung keine Subsidiärhaftung Haftung Haftung
Direktversicher-ung
geringer als bei Direktversicher-ung darstellbar
geringer als bei Direktversicher-ung darstellbar
höher als bei Direktversicherung
erheblicher Aufwand wg.
Bilanzierung der Zusagen
Verwaltungskosten für U-Kasse und
PSV-Beiträge
evtl. Kosten für Bilanzgutachten
und PSV-Beiträge
theoretische Subsidiärhaftung
theoretische Subsidiärhaftung
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Über die Rotstift-Consult stehen Ihnen alle Formen der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung !
Jederzeit: Direktversicherungen
Seit 2001: Optimierte Unterstützungskasse
Seit 2002: Pensionskasse und Pensionsfonds
jederzeit: Individuelle Pensions-/Direktzusagen
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Gerne stehen wir Ihnen jetzt für Fragen zur Verfügung!
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
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