AUSFUHR (EXPORT)
Ausfüllhilfe zu den Feldern im
Einheitspapier
Für die schriftliche Zollanmeldung ist grundsätzlich das Einheitspapier zu verwenden, es kann von der ACT-Homepage heruntergeladen werden.Die nachstehende Beschreibung der einzelnen Felder des Einheitspapiers behandelt das Zollverfahren
AUSFUHR (EXPORT)
[= Verfahren des Verbringens von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, endgültige Ausfuhr]
HINWEIS:LÄNDERCODES, WÄHRUNGSCODES, UND WARENNUMMERN (ZOLLTARIFNUMMERN) SIND UNTER
http://www.bmf.gv.at
Zoll & Reise Zoll TARIC (Warennummern, Ländercodes, besondere Maßeinheit)
Zoll & Reise Zoll Zollwertkurse (Umrechnungskurse für den Zollwert), Währungscodes und Ländercodes
ZU FINDEN.
BITTE BEACHTEN SIE DAS MUSTER „AUSFUHR“ AUF DER ACT-HOMEPAGE !
(Ausdruck wird empfohlen)
EinheitspapierFelder 1 - 54
Feld 1
Feld 11. Unterfeld: EU
im Warenverkehr mit einem EFTA-Land, [CH, NO, IS],
EX
im Warenverkehr mit einem anderen Drittland
2. Unterfeld: 1
endgültige Ausfuhr
3. Unterfeld: Nicht ausfüllen
EU 1
Feld 2
Feld 2Laut Vordruck: Firmenwortlaut des Versenders/Ausführers und rechts oben:
FA – und Steuernummer:
BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse anführen !
91 5001234Fa. EXPORT AG.Exportstr. 1A-1000 Wiene-mail…………………….
Feld 3Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucke.Beispiel:Es wird ein Einheitspapier mit zwei Fortsetzungsblättern (also insgesamt 3 Vordrucke) verwendet, so ist -im 1. Einheitspapier anzugeben 1 / 3 (~der „erste“ von insgesamt 3 Vordrucken)-im 1. Fortsetzungsblatt 2 / 3 (~der „zweite“ von insgesamt 3 Vordrucken)-im 2. Fortsetzungsblatt 3 / 3 (~der „dritte“ von insgesamt 3 Vordrucken)Hinweis: als Fortsetzungsblatt kann das „normale“ Einheitspapier verwendet werden.
Feld 3
1 3
Feld 4Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls beigefügten Ladelisten.
Feld 4
1
Feld 5
Feld 5Anzugeben ist die Gesamtzahl der angemeldeten Warenpositionen.
Die Anzahl der Warenpositionen entspricht der Zahl der Felder „Warenbezeichnung“ (Feld 31) bzw. der Felder „Warennummer“ (Feld 33).
3
Feld 6
Feld 6Anzugeben ist die Gesamtzahl der in der Anmeldung erfassten Packstücke.(die Anzahl muss mit den Angaben im Feld 31 übereinstimmen)
7
Feld 7
Feld 7Ausfüllung freigestellt.In diesem Feld muss die „firmeninterne“ Bezugsnummer, (Positionsnummer des Firmenaktes, etc.) angegeben werden. (Siehe Beispiel)Diese Nummer sollte auch auf der Export - Rechnung vorhanden sein!
F3 – 655 / 2002
Feld 8
Feld 8Laut Vordruck:
Genauer Firmenwortlaut des EmpfängersBITTE UNBEDINGT e – mail Adresse anführen!
Fa.Schweizer IMPORT AGMühlenstraße 1CH - 4101 Oberwille-mail…………………….
Feld 9 und 10
Feld 9 : Nicht ausfüllen
Bleibt in der Regel leer[Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird]
Feld 10 : Nicht ausfüllen
Feld 11
Feld 11Anzugeben ist das Land, in dem der Vertragspartner des Rechtsgeschäftes, das der Ausfuhr zu Grunde liegt (i. d. Regel der Käufer der Ware), seinen Sitz oder Wohnsitz hat.Fehlt ein solches Rechtsgeschäft, so gilt als Handelsland jenes Land, nach dem die Ware von Österreich direkt versendet wird.Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
Beispiel: Export in die Schweiz (CH)
CH
Feld 12 und 13
Feld 12: Nicht ausfüllen Feld 13: Nicht ausfüllen
Feld 14 (1)
Feld 14Anzugeben ist Name/Firma dessen, der die Anmeldung im eigenen Namen abgibt.Ist dies der Versender (Feld 2) so genügt der Hinweis „VERSENDER“
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld14(2)]
„VERSENDER“
Feld 14 (2)
Feld 14Bei Vertretung – beispielsweise durch einen Spediteur – ist hier der „Name/Firma der Spedition“
anzugeben Achtung ! SPEDITIONSVOLLMACHT erforderlich, d.h. der Versender bevollmächtigt den Spediteur für den Versender die Anmeldung beim Zollamt vorzulegen.(In diesem Fall BITTE UNBEDINGT e – mail Adresse des Vertreters, der Spedition, anführen)
Spedition Transport AGLagerstraße 10A - 1000 Wien e – mail ……
Feld 15, 15a und 15b
Feld 15 Nicht ausfüllenFeld 15 aAnzugeben ist das Land, von dem aus die Waren ausgeführt werden, also in der Regel Österreich
„AT“Feld 15 b Nicht ausfüllen
AT
Feld 16 und 17
Feld 16Bleibt in der Regel leer:[Nur auszufüllen bei Erstattungswaren (Marktordnungswaren) wenn ein Antrag auf Zahlung einer Ausfuhrerstattung gestellt wird]Feld 17 Nicht ausfüllen
Feld 17a - 18
Feld 17 aAls Bestimmungsland ist das letzte zum Zeitpunkt der Ausfuhr bekannte Land anzugeben, in das die Ware verbracht werden soll.Länderangaben jeweils in codierter Form, Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
Feld 17 b Nicht ausfüllen
Feld 18 Nicht ausfüllen
CH
Feld 19
Feld 19Diese Angabe entfällt bei Beförderung im Postverkehr.
Anzugeben ist nach den folgenden Gemeinschaftscodes die (voraussichtliche) Situation beim Überschreiten der EU – Außengrenze der Gemeinschaft, und zwar:
0 - NICHT in Container beförderte Waren
1 - in Container beförderte Waren
0
Feld 20 (1)
Feld 201. Unterfeld: der Incoterm – Code 2. Unterfeld: der darauf bezogene Ort3. Unterfeld: bleibt leer
Beispiel 1:EXW (=ab Werk, Standort des Werkes) SALZBURG
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 20(2)]
EXW SALZBURG
Beispiel 1
Feld 20 (2)
Feld 20Beispiel 2:
DAF (= frei Grenze, vereinbarter Lieferort an der Grenze) ST. MARGARETHEN
Beispiel 3:
DDU (= frei unverzollt vereinbarter Lieferort im Einfuhrland) DAETTLIKON
Weitere Codes für Lieferbedingungen können beim ACT – Zollservice erfragt werden.
DAF ST. MARGARETHEN
DDU DAETTLIKON Beispiel 2Beispiel 3
Feld 21(1)
Feld 21Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr und im Postverkehr bleibt das Feld leer.1. Unterfeld:In diesem Feld ist die Art des Beförderungsmittels sowie das behördliche Kennzeichen des (mutmaßlichen) aktivenBeförderungsmittels, das beim Überschreiten der EU – Außengrenze benutzt wird, einzutragen.Für die Art des Beförderungsmittels sind Codes zu verwenden, zum Beispiel:
„L“ = Lastkraftwagen (LKW)„A“ = Anhänger des Lastkraftwagens
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 21(2)]
L S 123 AB, A S 456 CD AT
Feld 21 (2)
Feld 212. Unterfeld:Hier ist die Staatszugehörigkeit des im ersten Unterfeld angeführten Beförderungsmittels anzugeben.Länderangaben jeweils in codierter Form,Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
L S 123 AB, A S 456 CD AT
Feld 22
Feld 221. Unterfeld:Die Währung, in der die Rechnung fakturiert ist, in codierter Form.Währungscodes siehe unter http://www.bmf.gv.at.2. Unterfeld:Der für die gesamte Sendung in Rechnung gestellte Betrag (Gesamtrechnungspreis), d. i. der Kaufpreis (Entgelt).Liegt ein Kaufpreis oder Entgelt nicht vor (z. B. kostenlose Sendung), so ist hier der Wert der Ware (Gesamtwert) zu erklären.
EUR 5 626,50
Feld 23 und 24(1)
Feld 23 Nicht ausfüllenFeld 24In diesem Feld ist die Art des Geschäftes (= Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) in codierter Form anzugeben.Das Feld 24 besteht aus 2 Spalten, Spalte A und B.Die häufigste Form der Rechtsgeschäfte ist die „Eigentumsübertragung mit Gegenleistung“ (= Code „1“ in Spalte A) in Verbindung mit „Endgültigem Kauf/Verkauf“ (=Code „1“ in Spalte B).Siehe Beispiel [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 24(2)]
1 1
Feld 24(2)
Feld 24Handelt es sich beispielsweise um eine Ansichtssendungen, Probesendungen, Sendungen mit Rückgaberecht, etc. (mit Eigentumsübertragung), wäre in Spalte B Code „2“ zu verwenden. Siehe Beispiel
Weitere Codes können beim ACT – Zollservice erfragt werden.
1 2
Feld 25 und 26Feld 25Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen (vergleiche Feld 21).
Feld 26Hier ist unter Benutzung des entsprechenden Codes die Art des Verkehrszweiges des (mutmaßlichen) aktiven Beförderungsmittels anzugeben, mit dem die Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft befördert werden.(häufig analog zu Feld 25)
Beispiel: Postsendung, Code 5
Code / Verkehrszweig:1 Seeverkehr2 Eisenbahnverkehr3 Straßenverkehr4 Luftverkehr5 Postsendungen
5 5
Feld 27 und 28
Feld 27Anzugeben ist die Postleitzahl jenes Ortes in Österreich (AT) an dem die Waren in Österreich auf das beim Überschreiten der Grenze der Gemeinschaft benutzte aktive Beförderungsmittel verladen werden.
Feld 28 Nicht ausfüllen
5020 AT
Feld 29 und 30
Feld 29Anzugeben ist beim Ausgang der Waren über: Österreich, der für Österreich vorgesehen Ländercode „AT“ und die Zollstelle über die die Sendung ausgeführt wird, also: „ACT-ZA“ (= ACT Zollamt)[ einen anderen Mitgliedstaat der EU, der Mitgliedstaat in codierter Form, über den die Ware das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen soll. Länderangaben jeweils in codierter Form Ländercodes unter http://www.bmf.gv.at
Feld 30 Nicht ausfüllen
AT ACT ZA
Feld 31Feld 31Packstücke:Einzutragen sind Anzahl und Art der Packstücke (z.B. Karton, Kisten, Paletten, Fässer, Drums, lose, etc.) mit Zeichen und Nummern der Packstücke ( Feld 6). Warenbezeichnung:Übliche Handelsbezeichnung der Waren(für die Ausfuhr muss die Warenbezeichnung die zur Identifikation der Waren erforderlichen Angaben nach Handelsübung und Sprachgebrauch enthalten)Container: Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in diesem Feld anzugeben.
3 Karton / Sendermann 26,27 und 28
Joggingschuhe, Typ Response
Feld 32
Feld 32Anzugeben ist die fortlaufende Nummer der betreffenden angemeldeten Warenposition im Verhältnis zu allen auf den verwendeten Vordrucken angemeldeten Positionen (vergleiche Feld 5).Wird nur eine Position angemeldet, so kann dieses Feld leer bleiben. 2
Feld 33(1)
Das Feld 33 besteht aus 5 Unterfeldern.1. Unterfeld (8 Ziffern): Es sind die ersten 8 (ACHT) Ziffern der Warennummer, der Tarifnummer, aus dem „TARIC“ einzutragen. Die Warennummer ist dem TARIC zu entnehmen, zu finden unter
http://www.bmf.gv.at
[Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 33(2)]
6404 1100
Feld 33(2)
Feld 33
ACHTUNG !!!
Bei einem Gesamtwert der SENDUNG bis (derzeit) 1000 .- EUR genügt eine sogenannte „Dummy-Nr.“, und zwar: 9990 0000Diese Warennummer (Tarifnummer) gilt für alle in dieser Sendung deklarierten Waren, auch wenn sie üblicherweise unterschiedlich zu tarifieren (= in den TARIC einzureihen) wären.
9990 0000
Feld 34 und 35Feld 34(Nur für Marktordnungswaren) Nicht ausfüllenFeld 35Angabe der Rohmasse, ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen.(unter Rohmasse versteht man die Masse der Waren mit sämtlichen Umschließungen, mit Ausnahme der Beförderungsmittel insbesondere Container)
ACHTUNG: In einer Anmeldung, die MEHRERE Warenpositionen enthält, ist die GESAMTE ROHMASSE NUR IM Feld 35 DER ERSTEN WARENPOSITION anzugeben.
28, 50
Feld 36 und 37Feld 36 Nicht ausfüllenFeld 37Mit dem hier anzugebenden Code wird das Im Feld 1, zweites Unterfeld, allgemein angegebene Zollverfahren näher bestimmt. 1. Unterfeld:Anzugeben ist ein 4 – stelliger Gemeinschaftscode2. UnterfeldAnzugeben ist ein 1 – stelliger nationaler CodeBeispiel:Waren, die zur endgültigen Ausfuhr aus der Gemeinschaft angemeldet werden:1. Unterfeld: 10002. Unterfeld: 0 Die Codes für andere Zollverfahren können beim
ACT – Zollservice erfragt werden.
1000 0
Feld 38
Feld 38Anzugeben ist die Eigenmasse der im entsprechenden Feld 31 beschriebenen Ware (die Eigenmasse der betreffenden Position, Feld 32), ausgedrückt in Kilogramm mit ZWEI Nachkommastellen.
[Unter Eigenmasse versteht man die Masse der Ware ohne alle Umschließungen]
25. 20
Feld 39 und 40
Feld 39 Nicht ausfüllen
Feld 40Es ist das Zollpapier einer etwa vorangegangenen Zollbehandlung anzugeben.Im Übungsfirmenbetrieb in der Regel:
Nicht ausfüllen
Feld 41. 42 und 43Feld 41Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben bei der zutreffenden Warennummer.Die besondere Maßeinheit ist im TARIC (http://www.bmf.gv.at) bei den „Zollsätzen“ ersichtlich.Die besondere Maßeinheit kann sein:Stückzahl, Paar, Kubikmeter, Quadratmeter, Liter, etc.[Bei der Ausfuhr von 25 Paar Schuhen wäre hier beispielsweise die Anzahl der Paare einzutragen, weil die Warennummer 6404 1100 als besondere als Maßeinheit die „Anzahl der Paare“ verlangt; siehe Beispiel] Nur wenn die Warennummer eine derartige Angabe verlangt, ist die entsprechende Anzahl der Waren hier anzugeben!
Feld 42 Nicht ausfüllenFeld 43 Nicht ausfüllen
25,00
Feld 44(1)
Feld 44In diesem Feld sind vor allem 3 Komponenten zu beachten.a) der Vermerk „UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ ist hier (im linken Bereich des Feldes 44) anzubringen (als Nachweis für das zuständige Finanzamt, dass es sich hierbei um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt) b) Währungseinheit: Hier (neben dem Feld 46) ist die Währungseinheit für den statistischen Wert anzugeben, und zwar immer EUR. [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(2)]
„UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“
EUR
U1/UE
Feld 44(2)
Feld 44c) Präferenznachweis: Die Nummer des verwendeten Präferenznachweises (z.B. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR 1) ist hier anzugeben. Ein EUR 1 ist ab einem Wert von 6001.- EUR erforderlich. Die Codierung würde lauten E1 (=EUR 1) plus Nummer der EUR 1 (siehe Beispiel 1). [Fortsetzung siehe nächste Folie, Feld 44(3)]
„UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ E1 / 0906552
EUR 6001,00
Beispiel 1
Feld 44(3)
Feld 44Bis inkl. 6000.- EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, die Codierung lautet in diesem Fall „U1/UE“ (siehe Beispiel 2)Den Text für eine Ursprungserklärung finden Sie auf der Homepage des ACT – Zollservice).Der Text der Ursprungserklärung wird in der Regel in der Sprache des Ausfuhrlandes verfasst (bei Ausfuhren aus Österreich also i. d. Regel in Deutsch)
„UNVERSTEUERTE ERZEUGNISSE“ U1/UE
EUR 6000,00
Beispiel 2
Feld 45 bis 53
Feld 45 Nicht ausfüllen
Feld 46
Hier ist der Eurobetrag auf ZWEI Kommastellen genau anzugeben.Die Angabe des Währungscodes entfällt, da dieser im Feld 44 erklärt wird.
Feld 47 Nicht ausfüllen(nur bei Erstattungswaren erforderlich)
Felder 48 bis 53 Nicht ausfüllen
1001,23
Feld 54
Wien, am…………….
Fa. EXPORT AGExportstr. 1A-1000 Wien……………………. Susi Schmuggel(Export-Sachbearbeiterin)
Feld 54Neben Ort und Datum ist hier
der volle Firmenwortlaut und Vor – und Zuname des Verfasser der
Anmeldung und seine Stellung im Unternehmen anzugeben.
Feld D/J
Feld D/JNach erfolgter Zollabfertigung der gegenständlichen Anmeldung beim ACT – Zollamt erhalten Sie mittels e – mail ein Exemplar der Anmeldung mit dem Vermerk:„DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DER AUSFUHR ABGEFERTIGT UND IST AUS DER EU AUSGETRETEN“ ACT – Zollamt. Stempel und Unterschrift (siehe Muster)(Damit gilt die Ware als in der Ausfuhr aus der EU abgefertigt und als aus der EU ausgetreten)
KONFORM 20020901 20020901 „DIE GEGENSTÄNDLICHE SENDUNG WURDE IN DER AUSFUHR ABGEFERTIGT UND IST AUS DER EU AUSGETRETEN“ Peter Zöllner
ACTZollamt