Arbeitsschutzbelehrung PWM 2016
Arbeitsschutzbelehrung, PWM 2016 1
Arbeiten mit gentechnisch veränderten
Organismen bzw. biologischen Arbeitsstoffen
Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeiten mit Lasern
Verhalten im Gefahrenfall
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Organismus, dessen genetisches
Material in einer Weise verändert
wurde, wie sie unter natürlichen
Bedingungen (Kreuzen oder natür-
liche Rekombination) nicht vorkommt
und fähig ist sich zu vermehren oder
genetisches Material zu übertragen.(Gentechnik-Gesetz, GenTG)
img-src: //info.kopp-verlag.de/data/image/Mike_Adams/2010-12
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Biostoffe
GVO Biostoffe
Mikroorganismen, Zellkulturen u.
Endoparasiten einschließlich ihrer
gentechnisch veränderten Formen,
die durch Infektionen, übertragbare
Krankheiten oder Toxinbildung
gesundheitsschädigend wirken
können.(Biostoffverordnung, BiostoffV)
http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2014/biostofftag-2014.html
Es besteht ein potentielles Gesundheitsrisiko.
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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) / Biostoffe
GVO Biostoffe
Zelllinien
bereits gentechnisch verändert aus
anderen Labors
kommerziell erworben
transfiziert in unserer Zellkultur
Gewebeproben aus Uni-Klinikum
aus der Pathologie
Vor Arbeitsaufnahme ist eine Risikobewertung (Bestimmung des
Gefährdungspotentials) für die geplanten Arbeiten vorzunehmen, aus der sich
die Sicherheitseinstufung der Arbeiten ergibt.
Bei Neuerwerb von GVO / Biostoffen muss der Beauftragte für biologische
Sicherheit informiert werden, um die Sicherheitseinstufung vorzunehmen.
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Bei Arbeiten mit Zelllinien GenTG, GenTSV etc.
Zelllinien Risikogruppe 1 Sicherheitsstufe 1
Alle Gesetze, Verordnungen etc. sind bei mir im Büro verfügbar
Sicherheitsstufen / Geltungsbereich
Bei Arbeiten mit klinischen Proben BiostoffV
Gewebeproben aus dem Klinikum Risikogruppe 2
(potentielle Gefahr, können Krankheiterreger enthalten)
Arbeiten dürfen nur in Labors der Sicherheitsstufe 2
durchgeführt werden
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Praktische Umsetzung:
In Labors, in denen Arbeiten mit klinischen Proben durchgeführt werden,
gilt generell Sicherheitsstufe 2 nach BioStoffV (S2)
(unabhängig davon ob eine Arbeit geringerer Sicherheitsstufe durchgeführt wird)
Zellkultur (R. 116 incl. Vorraum)
Raum 117 (Lagerung der Primärzellen)
AFM-Labors (R. 131 a / b)
SpiDi (R. 132, Untersuchung von Primärproben geplant)
OS-Labor (R. 311)
In allen anderen Labors gilt Sicherheitsstufe 1 nach GenTSV (S1)
BONG-Labor (R. 309)
Probenvorbereitung (R. 310)
Betriebsanweisungen, Hygieneplan, Hautschutzplan sind einzuhalten
Sicherheitsstufen / Geltungsbereich
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Schutzausrüstung tragen:
Geschlossener Laborkittel
Einmal-Schutzhandschuhe
Festes, geschlossenes Schuhwerk
Ggf. Schutzbrille (Flüssigstickstoff)
Vor Verlassen des Labors Schutzkleidung ausziehen
Handschuhe!
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Zutritt zu den Labors nur nach Sicherheitsbelehrung
Besucher nur in Anwesenheit unterwiesener Mitarbeiter
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Türen u. Fenster müssen während der Arbeiten geschlossen sein
Spritzen, Kanülen, Skalpelle nur nutzen wenn unbedingt notwendig,
Entsorgung in durchstoßsicheren, autoklavierbaren Behältern
nach Beendigung der Arbeit bzw. vor dem Verlassen des Labors Hände
waschen und desinfizieren (s. Hygieneplan)
Labors sauber u. aufgeräumt halten
Essen, Trinken, Rauchen und Aufbewahrung von Lebensmitteln sind verboten
Kenntnis über Betriebsanweisung, Hygiene- u. Hautschutzplan!
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Aerosolbildung vermeiden (z. B. beim Umfüllen, Rühren, Schütteln,
Pipettieren, Zentrifugieren, Arbeiten mit Ultraschall)
Für innerbetrieblichen Transport von GVO bzw. Biostoffen fest geschlossene,
bruchsichere, flüssigkeitsdichte u. autoklavierbare Behälter benutzen
Lagerung von GVO bzw. Primärproben in Flüssigstickstoff (R. 117)
www.renders-partner.de
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Umgang mit LN2
Hautkontakt mit flüssigem Stickstoff
kann zu Kaltverbrennungen und
Erfrierungen führen,
d.h Schutzausrüstung tragen !!!
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Umgang mit LN2
Die Füllstandsanzeige für LN2 gibt aufgrund von Eisbildung gelegentlich
falschen Alarm.
In diesem Falle und jedes Mal nach dem Öffnen des Behälters sind die Deckel
zu tauschen. Auf diese Weise ist ein lückenloses Monitoring gewährleistet.
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Hygienische Maßnahmen
Nach Beendigung der Arbeit:
Arbeitsflächen, Geräte und Instrumente reinigen
Sicherheitswerkbänke nach Reinigung UV-Lampe einschalten
Vor Verlassen des Labors Hände reinigen (s. Hygieneplan)
Auftreten von Ungeziefer (z.B. Ameisen) ist zu melden
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Sachgerechte Entsorgung
Feste Abfälle, die GVO oder Biostoffe enthalten sind vor der Entsorgung zu
deaktivieren u. im Anschluss im Restmüll zu entsorgen
Autoklav (R. 116, Vorraum) 121 °C, 20 min, Programm P3
Andere Gefahrstoffe entsprechend Sicherheitsdatenblatt (MSDS) des
jeweiligen Herstellers
Flüssige Abfälle, die GVO oder Biostoffe enthalten, werden
mit 1%iger Na-Hypochlorid-Lösung deaktiviert und in den
entsprechend gekennzeichneten Behältern gesammelt
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Gefahrstoffe
Stoffe oder Stoffgemische
gesundheitsschädlich
giftig / sehr giftig
ätzend
leichtentzündlich / entzündlich
brandbeschleunigend
umweltgefährdend
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Gefahrstoffe
Kennzeichnung auf Etikett
Hazard statements
Precautionary statements
detailierte Informationen siehe
Sicherheitsdatenblätter (MSDS)
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Umgang mit Gefahrstoffen
vor Beginn der Arbeit über potentielle Gefahren informieren*
möglichst im Abzug arbeiten
Gefäße kennzeichnen: Namen des Stoffes, Name des Nutzers,
entsprechende Gefahrensymbole
Lagerung nur in Behältnissen, die für den Gefahrstoff geeignet sind
sehr giftige, giftige, kanzerogene, fruchtschädigende und erbgutverändernde
Stoffe unter Verschluss halten
sachgerechte Entsorgung (siehe MSDS)
*bei Umgang mit Flusssäure muss gesonderte Einweisung erfolgen
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Austreten oder Verschütten von Gefahrstoffen / GVO / Biostoffen
Gefahrstoffe:
Dekontaminationsmaßnahmen
ergreifen
• Flächen/Geräte:
Material aufnehmen, sachgerecht
entsorgen
• Haut:
kontaminierte Hautstellen
mit viel Wasser abspülen
• Schleimhäute/Augen:
mit viel Wasser abspülen bzw.
Augendusche
• Laborleiter informieren, ggf.
Arzt aufsuchen
GVO / Biostoffe:
Material sofort inaktivieren:
• Flächen/Geräte:
Material mit Papiertüchern oder anderem
autoklavierbarem Stoff aufnehmen und
autoklavieren, danach Wischdesinfektion
• Gefäßbruch:
Glasbruchstücke desinfizieren
• Kleidung:
ablegen und autoklavieren
• Haut:
desinfizieren (Sterillium)
• Schleimhäute/Augen:
mit viel Wasser abspülen bzw.
Augendusche
• Laborleiter/Projektleiter/BBS
informieren, ggf. Arzt aufsuchen
Handschuhe anziehen, betroffenen Bereich sichern
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Arbeiten mit Lasern
Gefährdungspotential durch Laser
Deposition von thermischer Energie im Gewebe
lokale Temperaturerhöhung
räumliches und zeitliches Temperaturprofil
Gewebereaktionen bzw. Schädigung
Klasse 1: grundsätzlich ungefährlich
Klasse 2: ungefährlich bei intakten Reflexen
Klasse 3: gefährlich für Auge und Haut, Brand- und Explosionsgefahr
Klasse 4: bei Unfall immer Arzt aufsuchen
Laserklassen
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Arbeiten mit Lasern
Schutzmaßnahmen
1. Warnleuchte vor der Eingangstür
2. Schutzvorhang trennt Eingangs-
vom Laserbereich
3. Laserschutzbrillen im Eingangs-
bereich
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Arbeiten mit Lasern
Schutzmaßnahmen
Laserschutzbrillen, Justierbrillen
Strahlkapselung, Schwärzung, Absorber
Augenhöhe, Fensterrichtung
Interlocks, Warnlampen
Laservorhänge
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Verhalten im Gefahrenfall
unverzüglich Alarm geben
Dispatcher der Universität Tel 34444 oder bei nicht durch Alarmanlage
(akustisches Signal) angezeigten Brand zusätzlich die Feuerwehr
0-112
Ruhe bewahren - Menschenleben vor Brandbekämpfung
Fenster und Türen schließen, Türen nicht abschließen
elektr. Geräte abschalten, außer Raum- u. Treppenbeleuchtung
sofort Gebäude verlassen u. zum Sammelpunkt gehen
keine Aufzüge benutzen
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Verhalten im Gefahrenfall
Vor Beginn der Arbeiten informieren über:
Standort von Körper- u. Augendusche
(R. 310 fest installiert, sonst Spülflaschen)
Funktion von Desinfektionsmitteln
(Sterillium, Bacillol)
Erste-Hilfe-Einrichtungen
(Sanitätskästen in jedem Labor)
Feuerlöscheinrichtungen
Flucht- u. Rettungswege
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Brandverhütung / Schadensbegrenzung
es besteht generelles Rauchverbot
Brandschutztüren u. and. bauliche Schutzmaßnahmen dürfen nicht verändert oder
zweckentfremdet werden (Brandschutztüren nicht blockieren oder mit
Gegenständen verstellen, Türschließmechanismus nicht aushängen od. verändern)
festgestellte Mängel im Brandschutz sind unverzüglich dem Sicherheits-
beauftragten (Herr Lorenz, Werkstatt) oder dem Dekanatsrat (Dr. Schaefer) zu
melden
Aufstellorte der Feuerlöscher und Löschmittel sind ständig freizuhalten
auf gekennzeichneten Fluchtwegen (Plan) dürfen keine Gegenstände abgestellt
werden, Hinweiszeichen zu den Rettungswegen dürfen nicht verstellt werden