Anstoß für einen Wandel zu inklusiven Hochschulen und einer inklusiven WissenschaftDas Projekt PROMI – Promotion inklusive
Hintergrund
• Bisher wenig Auseinandersetzung (theoretisch und in Praxisprojekten)
mit Hochqualifizierten mit Behinderung (z.B. auch im Kontext
Fachkräftediskussion) Pilotstudie im Auftrag der Aktion Mensch
(Niehaus & Bauer, 2013)
• Hochschulen in ihrer Doppelfunktion als Bildungseinrichtungen und
Arbeitgeberinnen sind in mehrfacher Weise gefordert die Forderungen
der UN-BRK umzusetzen Beim Thema Promotion werden häufig beide
Rollen vereint nichts über „Promovieren mit Behinderung“ bekannt
Zielsetzungen
1. Individuell: 45 schwerbehinderte (zuvor arbeitssuchende) Absolvent*innen
mit einer Promotionsstelle sozialversicherungspflichtig an Universitäten
beschäftigen erhöhte Chance der nachhaltigen Weiterbeschäftigung
2. Universitäten: Etablierung nachhaltiger Strukturen und neuer
Zugangsmöglichkeiten an den teilnehmenden Universitäten
Erarbeitung von Handlungshilfen
3. Gesellschaft: Bildung bundesweiter Netzwerke, Sichtbarkeit
hochqualifizierter Menschen mit Behinderung erhöhen Vorurteile
reduzieren
Projektstruktur
Universität zu Köln (Prof. Dr. Mathilde Niehaus, Dipl. Psych. Jana Bauer & M.A. Susanne Groth)Projektleitung, Abwicklung, wissenschaftliche Begleitung & Evaluation
Arbeitgeberservice Schwerbehinderte Akademiker der ZAVStellenvermittlung und Beratung
UnternehmensForum e.V.Brücke zur Wirtschaft
21 deutschlandweit kooperierende UniversitätenAuswahl und Beschäftigung schwerbehinderter Promovierender
Projektbeirat
Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Uni Hamburg
Uni Bremen &Hochschule Bremen
Uni Münster
TU Dortmund
Uni Duisburg-Essen
FernUni in Hagen
Uni Köln
Uni Kassel
Uni Mainz
Uni Koblenz-Landau
Uni Stuttgart
HU Berlin
Uni Potsdam
Uni Halle-Wittenberg
TU Ilmenau
TU Dresden
Uni Würzburg
Uni Bayreuth
Uni Augsburg
TU München
Projektstruktur [Projektpartner]
Stimmen aus dem Projekt
„Die vielfältigen Erfahrungsberichte im PROMI-Projekt haben uns die Augen geöffnet, wie stark die Promovierenden durch unnötige bürokratische Hürden im Alltag behindert werden. Diese Schritt für Schritt abzubauen, haben wir uns zur Aufgabe gemacht.“ Koordinatorin
„Das Projekt hat das Rektorat sensibilisiert, mit geringem finanziellem Aufwand Menschen zu fördern -als Investition in die Zukunft.“ Koordinator
„Welch Glück und Zufriedenheit - ich habe trotz meiner Behinderung die Gelegenheit, an einer Universität wissenschaftlich zu arbeiten und gleichzeitig promovieren zu können". Promovend
„PROMI ist auf der einen Seite ein Türöffner in die Forschung für Akademiker/innen mit Behinderung, damit sich die Wissenschaft hoffentlich gegenüber diesem Personenkreis öffnet. Auf der anderen Seite gibt es noch immer einige Barrieren, insbesondere auf der strukturellen Ebene, wenn es um die Beantragung von Persönlicher Assistenz und Arbeitsassistenz geht. Es werden immer noch zu viele Steine in den Weg gelegt, sodass sehr viel Zeit und Energie für die Bürokratie in Anspruch genommen wird. Doppelbelastung!“ Promovendin
• Strukturelle Veränderungen an den Hochschulen wurden angestoßen (z.B. Coaching für Promovierende mit Behinderung)
• Viele Hochschulen haben schon jetzt signalisiert, dass sie weiterhin Stellen für Promovierende mit Behinderungen fördernmöchten auch neue Hochschulen
• Beispiel wie Evaluationsergebnisse in das Projekt zurückfließen: Analyse der Promotionsordnungen
Bauer, J., Groth, S. & Niehaus, M. (2017). Promovieren mit Behinderung. Rahmenbedingungen an deutschen Hochschulen im Fokus. Zeitschrift Recht und Praxis der Rehabilitation – RP Reha, 4 (1/2017), 35-42.
• Promotionsordnungen als formaler Rahmen für den Zugang zur Promotion sowie deren Ablauf (zuständige Fachbereiche bzw. Fakultäten)
• Hochschulrahmengesetz § 16 schreibt vor, dass Prüfungsordnungen „die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit“ berücksichtigen müssen keine parallele Regelung für Promotionsordnungen
• Hochschulgesetz NRW Begründung zu § 67 Promotion „Es ist wünschenswert, dass die Universitäten in den Promotionsordnungen nachteilsausgleichende Regelungen für Doktorandinnen und Doktoranden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung treffen. Hochschulgesetzlich sind sie hieran nicht gehindert“
• Analyse von 199 Promotionsordnungen (und dazugehörige Ordnungen zur Änderung der Promotionsordnung) der 20 Partner-Universitäten
In 41 Ordnungen (20 %) von 10 Hochschulen Regelungen, in denen Promovierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwähnt werden; bei 4 Hochschulen eigene Paragraphen
§ 21 Berücksichtigung der besonderen Belange Behinderter
Zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ist auf die besondere Lage behinderter Bewerber in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. Die Promotionskommission soll auf schriftlichen Antrag des Bewerbers nach der Schwere der nachgewiesenen Prüfungsbehinderung festsetzen, in welcher Form und in welchem Umfang ein behinderter Prüfungskandidat seine Prüfungsleistung erbringt. Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist vom Bewerber durch ein ärztliches Zeugnis zu führen, aus dem hervorgeht, dass er wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. Der Antrag ist dem Antrag auf Zulassung zur Promotion beizufügen; wird der Antrag später eingereicht, gilt er nur für künftige zu erbringende Leistungen“
PROMI in der Öffentlichkeit
• positives und umfangreiches Presseecho: https://promi.uni-koeln.de/pressearchiv/
• Vorträge und Publikationen zum Projekt durch das Projektteam: https://promi.uni-koeln.de/promi-veroeffentlichungen/
• Auszeichnung mit dem Zero Project Award 2017
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Mathilde Niehaus
Dipl.-Psych. Jana Bauer M.A. Susanne Groth
Website: promi.uni-koeln.deEmail: [email protected]