INTERNET: www.roecksee.at
Angeln am Röcksee 2017
11. März bis 30. Oktober Einbettzimmer Doppelzimmer
3 Tage Angeln & 2x Nächtigen mit Frühstück 147,00 135,00 7 Tage Angeln & 6x Nächtigen mit Frühstück 377,00 341,00 Preis pro Person inc. aller Abgaben
Nächtigungsabgabe € 1,50, Mwst. (10% & 13%)
Leistung: Zimmer mit DU/WC, Satelliten TV, Telefon & Balkon bez.
Terrasse, Frühstücksbüffet, Liegestuhl, Angeln
Angeln am Anreisetag ab 8,00 Uhr früh, an jedem weiteren Tag
von 6.00 Uhr früh bis 24.00 Uhr (mit 2 Angeln).
Abreisetag bis 20,00 Uhr, generell sind alle Fische zurückzusetzen (gefangene Fische können sie gegen Bezahlung mitnehmen, oder im Gasthaus zubereiten lassen). Beim Fischen muß eine sogenannte ABHAKMATTE ( mit hohem Rand oder Wanne) zum zumachen verwendet werden werden sowie ein ausreichend großer Käscher ( ab. 90 cm. Bügellänge) Wiegesack zum Wiegen. Eimer mit Wasser neben Abhackmatte (zum Kühlen, naß machen) bereithalten. Schlagschnurr mindestens 8m wegen Muschel, Stahlvorfach ( Raubfisch) verwenden mit Boot nur gerade Linien fahren neben Insel sind Baumstöcke und Wurzeln,
mindestens 6m Abstand halten. Fotos nicht stehend, nur Knieend - Bodennähe Was brauche ich noch? Schonhacken , Hackenlöser, Maßband, Waage Um die gefangenen Fische vor Schaden zu bewahren Klinik zur Desinfektion nicht vergessen!!!!!
(Siehe Tageskartenfischer)
Schirm od.Zelt ohne Unterboden erst aufbauen wenn man beim Fischen bleibt, kein Nächtigen im Zelt!!!!!!
Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird die
Fischerlaubnis sofort ( ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der Besitzer behält sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor.
Reservieren leicht gemacht…….
Anreise - ab 8,00 Uhr und gleich zum Fischen.
Buchung per Post, Fax, E-Mail oder über unsere Webseite.
Garantierte Reservierung mit schriftlicher Bestätigung.
Ihr Zimmer steht ab spätestens 14:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, diese bie 10:30 Uhr freizugeben.
Sie Zahlen BAR oder mit EC-Karte Bankverbindung Raika Gosdorf, Konto Nr. 6.000.020, BLZ 38370 IBAN: AT95 3837 0000 0600 0020 Swift-Code/BIC: RZSTAT2G370
Absagen kann mal vorkommen…..
Es gelten die österreichischen Hotelvertagsbestimmungen (AGBH 2006) Stornogebühren: bis 3 Monate vor Ankunft keine Stornogebühr bis 1 Monat vor Ankunft 40% vom gesamten Arrangementpreis; bis 1 Woche vor Ankunft 70% vom gesamten Arrangementpreis;
deshalb ist eine Reiseversicherung immer gut
Europäische Reiseversicherung AG, Sitz in Wien, Firmenbuch HG Wien, FN 55418y
www.europaeische.at gehe zu Produktüberischt gehe zu Hotelstorno Plus
TAGESFISCHKARTE Verbindliche Bestimmungen für das Fischen im Röcksee 2017
Ohne BH- bzw. Landeskarte kein Fischen am Röcksee!!!
Peletts Junks und Ölkuchen verboten. KEIN FETTHALTIGES FUTTER!!!!!
Anzahl der Angelstangen und Preise: 2 Stangen Euro 20,--
3 Stangen Euro 30,-- NACHTFISCHEN: 1.und 3. Freitag im Monat ( von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr früh)
1.und 3. Freitag im Monat (Freitag ab 20.00 Uhr bis Sonntag 8.00 Uhr)
Achtung! Die gefangenen Fische die mitgenommen werden, dürfen das Seegelände nur im
getöteten Zustand verlassen und müssen sofort nach dem Fang in die Fangstatistik Karte)
eingetragen werden. Rot Pod, Zelte ohne Unterplane nur als Regenschutz, erst aufstellen
wenn man beim Fischen bleibt, nach Beendigung des Nachtfischen wieder abbauen. Bei verlassen des Angelplatzes Angel immer einziehen.
Mindestfanglängen, FANGBESCHRÄNKUNGEN & Schonzeiten Bei Friedfische Hackengröße 2 nicht größer ( Schonhaken )
KARPFEN unter 1,5 KG sowie ab 4 KG sind
AMUR unter 55 cm sowie ab 85cm sind
KOIKARPFEN sind generell zurückzusetzen ga STÖR, SCHWARZER ARMUR, SCHLEIE, SCHWARZBARSCH HECHT ab 60 cm (Stahlvorfach und nur mit Einzelhacken zum Auslegen
Drilling nur Blinker und System)
ZANDER ab 50 cm keine lebenden Fische als Köder (mindestlänge 12 cm)
Wels bis 1m freie Mitnahme ab 1m im Gasthof abgeben
Die oben angeführten Fischarten sind als Edelfische einzustufen.
Unter- und obermaßige Fische sind behutsam zurückzusetzen!
Läßt sich der Hacken schwer lösen, ist die Schnur knapp vor dem Fischmaul abzuschneiden!
Stark blutende unter- oder obermaßige Fische sind zu töten und im Gasthof abzuliefern!
Hackenlöser sowie Maßstab gehören zur Ausrüstung! Fischen ist zu folgenden Zeiten erlaubt November 8-17.00 Uhr Durchfahrt durch Campingplatz
März / Oktober 8-18.00 Uhr bis ½ Std. nach Beendigung des
April / September 8-19.30 Uhr Fischens möglich
Mai 8-20.30 Uhr generelles Fahrverbot
Juni/ Juli / August 8-21.30 Uhr von 22.00 bis 8.00 früh
Ort des Fischens: Nur im 2. See. Im Schongebiet ist jede Angeltätigkeit strengstens untersagt
Beim FISCHEN muß eine sogenannte ABHAKMATTE (Carp Cradle (Wanne) ab 120 cm
zum Zumachen verwendet werdenwerden, (Matte naß machen und Eimer mit Wasser bereithalten
zum bewässern des Fisches)sowie ein ausreichend großer Kescher (ab 90cm Bügellänge)
mit einem feinmaschigen Netz. (Um die gefangenen Fische vor Schaden zu bewahren).
Was brauche ich noch zum Fischen: Schonhacken, Hackenlöser, Waage,
Abhackmatte zum zumachen, Wiegesack zum Wiegen, Kescher ab 90 cm Bügellänge, Eimer
Schlagschnurr mindestens 8m wegen Muschel, verwenden.
Fireline und geflochtene Schnurr sind verboten, nur Monophile Schnurr verwenden
(35 er Schnurr nicht darunter). Mit Boot nur gerade Linien fahren, neben der Insel
sind Baumstöcke und Wurzeln, mindestens 6m Abstand halten. FOTOS NICHT STEHEND; NUR KNIEEND BODENNÄHE (um Fische vor Schaden zu bewahren)
Klinik zur Desinfektion nicht vergessen.
Bitte keinen Müll (Zigarettenstummel, Dosen, Flaschen.....) wegwerfen,
es sind genug Müllsäcke bzw. Ständer im Gelände.
Nach Beendigung des Fischens ist die Fischkarte mit der Fangstatistik bei der See-Einfahrt
bzw. –Ausfahrt in den dafür vorgesehenen Kasten zu werfen.
Bei Nichtabgabe wird keine neuerliche Fischberechtigung ausgestellt.
Auf verlangen Fischkarte vorweisen, auch bei öfteren Kontrolle. Jahresfischkartenbesitzer können Tageskartenfischer kontrollieren.
Bei Regelverstößen, Fischdiebstahl sowie Vandalismus am Seegelände wird die Fischererlaubnis
sofort (ohne Ersatz des Geldes) entzogen und der Besitzer behält sich eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher vor. Betrunken haben das Glände zu verlassen
Leinenpflicht und Badeverbot für Hunde (Landesgesetz)