AÜG 2c - 12/2015 Seite 1 von 1
Agentur für Arbeit3
An die Agentur für Arbeit
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Angaben zur Baubetriebeeigenschaft
Sofern Sie ein Baubetrieb sind, können Sie unter sehr engen Voraussetzungen von einer Ausnahmevorschrift zur Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes Gebrauch machen. Falls Sie dies beabsichtigen, sind folgende Angaben zwingend bei jeder Antragstellung (unabhängig ob Erst- oder Verlängerungsantrag) bzw. bei jeder eintretenden Änderung der Baubetriebeeigenschaft einzureichen:
1. Sind Sie ein Baubetrieb, weil Ihr Betrieb arbeitszeitlich ausschließlich oder zumindest überwiegend eigene Bauleistungen erbringt? Ja Nein
Wenn ja, seit wann (Datum)?
2. An welche Sozialkasse führen Sie Ihre Beiträge ab?
3. Führen Sie eine Winterbeschäftigungsumlage ab? Ja Nein
Wenn ja, seit wann (Datum)?
Ich verpflichte mich, die Erlaubnisbehörde schriftlich unaufgefordert zu informieren, wenn sich Änderungen in meiner Eigenschaft als Baubetrieb bezüglich der obigen Angaben ergeben.
Ort, Datum Unterschrift Antragsteller / Antragstellerin bzw. Unterschriften der Vertreter/innen nach Gesetz / Satzung / Gesellschaftsvertrag