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Page 1: Änderung der Ziegelart bei einer Dachdeckung nach der Beauftragung Nachtragsfall 1: Leistungsänderung Die Leistung wurde NICHT nach STLB-Bau ausgeschrieben.

Änderung der Ziegelart bei einer Dachdeckung nach der Beauftragung

Nachtragsfall 1: Leistungsänderung

Die Leistung wurde NICHT nach STLB-Bau ausgeschrieben

Es wurden KEINE EFB-Blätter mit der Angebotsabgabe eingefordert

Zusätzliche Information/Randbedingungen

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Dieses Angebot führte zur Beauftragung

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Noch vor Beginn der Ausführung änderte derAuftraggeber eine Leistung, weil er anstelleder Hohlfalzziegel nun Biberschwanzziegelwünschte.Der Auftragnehmer fordert nun dafür 44,80 €pro m2 (anstelle der 29,80 € aus dem Hauptauftrag).Diese Forderung soll im folgenden mit x:nachtraggeprüft und bewertet werden.

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Da mit dem Angebot keine EFB-Preisbzw. keine Urkalkulation eingefordert wurden,

müssen nun zunächst Annahmen über dieLohnstruktur getroffen werden.

Anhaltspunkt dafür ist in erster Linieder Stundenverrechnungssatz von 37,50 Euro,

der sich aus dem Hauptauftrag ergibt.

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Da der Stundenverrechnungssatz im Gegensatzzum Verrechnungslohn auch die Zuschläge für Gemeinkosten

sowie Wagnis+Gewinn für Stoffe, Geräte etc. enthält,werden diese in diesem Falle auf „0“ gesetzt.

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Ein Anhaltspunkt für den Mittellohnkönnte einem Tarifvertrag entnommen

werden.Hier eine fiktive Annahme.

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Zuschläge für Lohnzusatz- und nebenkostensowie für die Gemeinkostendeckung undWagnis/Gewinn werden nun so eingestellt,dass sich der vom Auftragnehmer angegebeneStundenverrechnungssatz ergibt.

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Als nächstes wird der Nachtrag erfasst.

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Zur Prüfung der Nachtragsforderung wirdnun eine Vergleichskalkulation vorgenommen.

Als Voraussetzung für die Ermittlung derEinzelkosten derTeilleistung wird eine

vollständige Leistungsbeschreibung nachgebildet.Dieser Schritt entfällt, wenn der Nachtrag mit STLB-Bau

gebildet wurde.

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x:nachtrag enthält einen Textgenerator,der zum STLB-Bau und den DBD-Kalkulationsansätzen kompatibel ist.

Die Bedienung erfolgt in der von daher gewohnten Weise.

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Für jedes Beschreibungsmerkmal-hier: Dachziegelform-

wird die zutreffende Ausprägung gewählt-hier:Biberschwanzziegel-

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Dabei kann die Bearbeitung mit derAutomatischen Textvervollständigung

erheblich verkürzt werden.

Diese trifft Annahmen für alle bislangundefinierten Ausprägungen

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Diese getroffenen Annahmen könnenbei Bedarf selbstverständlich korrigiertwerden.

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Der fertige Text wird nun an die Kalkulationübergeben.

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Dabei wird das Verhältnis der Mengen von dernachgebildeten Position zur originalenNachtragsposition definiert.

Hier ist dieses „1:1“, da beides in m2 abgerechnetwird.

Dieser Umrechnungsfaktor ist vor allem vonBedeutung, wenn ein Nachtrag pauschal abgerechnetwerden soll oder verschiedene Leistungen enthält.

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x:nachtrag enthält Kalkulationswissen für eine immense Zahl von Leistungen aus 51 Leistungsbereichen des STLB-Bau. So auch für die Dachdeckung.Automatisch werden Zeitwerte und Stoffkosten für die aktuelle Leistung ermittelt.

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In Zusammenhang mit den Informationen über Lohnstruktur und Zuschläge aus dem EFB wird ein Vergleichspreis kalkuliert. Dieser liegt in diesem Falle unter dem geforderten Nachtrag. Damit ist die Bearbeitung jedoch noch nicht beendet.

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Entscheidend für die Nachtragsbewertung ist nämlich nicht allein die soeben vorgenommene Vergleichskalkulation, sondern deren Verhältnis zur ursprünglichenKalkulation. Daher wird in gleicher Weise die ursprüngliche Position aus dem Hauptauftrag nachgebildet. Dieser Schritt entfällt, wenn mit dem STLB-Bau ausgeschrieben wurde.

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Hier nun das Ergebnis und seine Bewertung:Für die ursprüngliche Leistung wurde über die Vergleichskalkulation

ein Preis von 27,12 € ermittelt.Beauftragt wurde jedoch für 29,80 €.

Man kann sagen, dass der ursprüngliche Preis aus Sicht des Auftragnehmers ein „guter“ Preis war.

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Aus den Bestimmungen der VOB ergibt sich, dass Nachträge auf der selben Basis zu kalkulieren sind wie der Hauptauftrag.

Daraus ergibt sich verkürzt aber zutreffend:„Gute Preise bleiben gute Preise“

ebenso wie:„Schlechte Preise bleiben schlechte Preise“.

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Für dieses Beispiel bedeutet das:Die geänderte Leistung ist auf Basis einer

neutralen Vergleichskalkulation16 % teurer als die ursprüngliche.

Daraus ergibt sich der Preisänderungsfaktor von 16%.Daher:

Neuer Preis = Alter Preis + 16 %

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Nun könnt der Auftragnehmer die vorgelegte Kalkulation annehmen oder in Frage stellen.

In diesem Fall wendet er ein, dass die Biberschwanzziegel im Einkauf frei Baustelle 0,50 € pro Stück kosten.

Er kann dies nachweisen und der Auftraggeber akzeptiert diesen Nachweis.Was ergibt sich daraus für die Nachtragsbewertung?

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x:nachtrag ist lernfähig.Jeder Kalkulationswert kann geändert werden, wobei diese Änderung nach

drei Kategorien geschehen kann:Entweder als genereller Erfahrungswert für alle zukünftigen Fälle

oder als Wert nur für diese Vergabeeinheit (Auftrag)oder als individueller Wert nur für diese Position.

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Aufgrund der Änderung ergibt sich nun diese Kalkulation

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Der neu kalkulierte Preis ist 23% höher als der ursprüngliche Wert.

Somit ergibt sich eine angemessene Vergütung von 36,63 € für diesen Nachtrag

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Fazit: durch den Einsatz von x:nachtrag gelingt esin diesem Fall, eine Nachtragsforderung um ca 18% zu reduzieren.

In absoluten Zahlen bei diesem Beispiel:250 m2 x (44,80 € ./. 36,63 € ) = 2042,50 €.

Gespart.Dank x:nachtrag.

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Daher unsere Empfehlung für alle Auftraggeber, Architekten und Projektsteuerer:Jetzt mehr Information beim autorisierten Vertriebspartner einholen.

Vertriebspartner x:nachtrag(Internet Verbindung Voraussetzung)


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