Abschlussbericht
„Weiterführung des Projektes Aufzug statt Auszug“
Im Auftrag des
Erstellt durch:
Dipl.Wirtsch.Ing. (FH) Roger Schneider
in der
Hauptabteilung 5
Bau – Technik – Energie
Paul-Ehrlich-Str. / Gebäude 20
67663 Kaiserslautern
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 5
Tabellenverzeichnis ........................................................................................................................................ 6
Aufgabenstellung ............................................................................................................................................ 1
Methodik ............................................................................................................................................................. 2
Grundsätze der Barrierefreiheit .................................................................................................................. 3
Allgemeines zu Aufzügen ............................................................................................................................. 4
Nachträglicher Einbau von Aufzügen ...................................................................................................... 5
Gesetzliche Bestimmungen, Rechtsvorschriften und Normen ...................................................... 6
Betriebssicherheitsverordnung ............................................................................................................. 7
Maschinenrichtlinie 06/42/EG ............................................................................................................... 8
Aufzugsrichtlinie ......................................................................................................................................... 8
Technische Regeln für Aufzüge (TRA) ................................................................................................ 9
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) .......................................................................... 9
BGI 779 ......................................................................................................................................................... 10
Europäische Norm 81 (EN 81) ............................................................................................................. 10
DIN EN 13015 ............................................................................................................................................ 10
Landesbauordnung RLP ........................................................................................................................ 11
Besondere Problemfelder Wohnungsbau ........................................................................................... 12
Mietrecht ..................................................................................................................................................... 12
DIN 18040 ................................................................................................................................................... 14
Fazit der Analyse der gesetzlichen Bestimmungen ........................................................................ 16
Arten von Aufzügen ..................................................................................................................................... 17
Technische Planungsgrundlagen ...................................................................................................... 17
Seilaufzug ............................................................................................................................................... 17
Hydraulikaufzüge ................................................................................................................................ 19
Spindelaufzug ....................................................................................................................................... 20
Vakuumaufzüge ................................................................................................................................. 22
Arten von Aufzügen an der TU-Kaiserslautern ................................................................................. 23
Anschaffungskosten ..................................................................................................................................... 24
Betriebskosten ............................................................................................................................................... 24
Wartungskosten ............................................................................................................................................. 25
Was kann an den Kosten eines Aufzugs beeinflusst werden ...................................................... 25
Steigerung der Energieeffizienz ............................................................................................................. 26
Energieverbrauch von Aufzügen ........................................................................................................ 26
Hinweise zu Messungen an der TU-Kaiserslautern ............................................................... 28
Energieeffizienzklassen bei Aufzügen ............................................................................................. 28
Nutzungskategorien bei Aufzügen .................................................................................................... 29
Einfluss der Nutzungskategorie auf die Effizienzklasse ........................................................... 31
Verbesserung der Energieeffizienz durch Optimierung des Stillstandsbedarfs ............. 31
Marktabfragen ................................................................................................................................................ 33
Marktabfrage Anbieter von Aufzugssystemen .............................................................................. 33
Ziel der Marktabfrage ............................................................................................................................. 33
Angeschriebene Firmen ......................................................................................................................... 33
Ergebnisse der Marktabfrage Anbieter von Aufzugssystemen .............................................. 36
Aufzüge ................................................................................................................................................... 36
Sonderbauformen ............................................................................................................................... 37
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage senkrechte Aufzugssystemen ............. 38
Vergleich der Kostenentwicklung je nach Stockwerksanzahl bei Aufzügen ......... 39
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage Sonderbauformen ................................... 39
Marktabfrage Wohnungsgesellschaften .............................................................................................. 40
Ziel der Marktabfrage ............................................................................................................................. 40
Angeschriebene Wohnungsgesellschaften .................................................................................... 40
Ergebnisse der Marktabfrage Wohnungsgesellschaften .......................................................... 41
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage Wohnungsgesellschaften ..................... 42
Wartung ................................................................................................................................................... 42
Betriebskosten ...................................................................................................................................... 42
Anteil Stromkosten ............................................................................................................................. 42
Gestalterische Probleme im Bestand .................................................................................................... 43
Ausgangsproblem Gebäude 36 ........................................................................................................... 43
Darstellung der Kosten Variantenumsetzung .............................................................................. 47
Ausgangsproblem Gebäude 20 ........................................................................................................... 48
Darstellung der Kosten Variantenumsetzung .............................................................................. 51
Lösungsvorschläge für Problemstellungen ........................................................................................ 52
Anbindung Zwischenpodeste .............................................................................................................. 52
Überwindung Eingangstreppen .......................................................................................................... 54
Zusammenfassung ....................................................................................................................................... 56
ANLAGE 1 ............................................................................................................................................................. I
ANLAGE 2 .......................................................................................................................................................... III
ANLAGE 3 ............................................................................................................................................................. I
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Übersicht Regeln und Normen für Aufzugsanlagen .............................................................................6
Abbildung 2 - Mindestmaße Aufzugskabinen ................................................................................................................... 15
Abbildung 3 - Bewegungsflächen vor Aufzügen ............................................................................................................ 15
Abbildung 4 - Komponenten des Seilaufzuges ............................................................................................................... 17
Abbildung 5 - Arten von Aufhängungen ............................................................................................................................ 18
Abbildung 6 - direkter hydraulischer Aufzug ................................................................................................................... 19
Abbildung 7 - indirekte hydraulische Aufzüge ................................................................................................................ 19
Abbildung 8 – Spindelantrieb ............................................................................................................................................... 21
Abbildung 9 – Vakuumaufzug .............................................................................................................................................. 22
Abbildung 10 - Anzahl Aufzüge an der TU KL nach Alter ........................................................................................... 23
Abbildung 11 - Verbaute Aufzugstypen an der TU KL .................................................................................................. 23
Abbildung 12 - Stand-by Verbrauch von Aufzügen ....................................................................................................... 26
Abbildung 13 - Leistungsaufnahme Aufzug ..................................................................................................................... 27
Abbildung 14 - Vergleichsmessung der Leistungsaufnahme eine Aufzugs an der TU-KL ............................... 27
Abbildung 15 - Beispielhafte Darstellung Energieeffizienzklassen ......................................................................... 28
Abbildung 16 - Vergleich zweier Anlagen mit untersch. Nutzung ........................................................................... 31
Abbildung 17 - Außensicht Beispielgebäude .................................................................................................................. 43
Abbildung 18 - Mögliche Position für Außenaufzug ..................................................................................................... 43
Abbildung 19 - Rahmenbedingungen im Gebäude ...................................................................................................... 44
Abbildung 20 - Mögliche Varianten EG .............................................................................................................................. 45
Abbildung 21 - Mögliche Varianten 1 OG ........................................................................................................................ 45
Abbildung 22 -Mögliche Positionen 2. OG ...................................................................................................................... 46
Abbildung 23 - Haupteingang und Rahmenbedingungen im Gebäude ................................................................. 48
Abbildung 24 - Mögliche Position für Außenaufzug ..................................................................................................... 49
Abbildung 25 - Mögliche Varianten EG .............................................................................................................................. 50
Abbildung 26 - Mögliche Varianten 1OG .......................................................................................................................... 50
Abbildung 27 - Mögliche Positionen 2. OG ......................................................................................................................... 50
Abbildung 28 - Anbindung Zwischengeschoss an Wohnebene .................................................................................. 53
Abbildung 29 + Abbildung 30 Lifttreppen zur Überwindung von kleineren Treppen ....................................... 54
Abbildung 31 + Abbildung 32 Plattformlifte zur Überwindung kleinerer Treppen .......................................... 55
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Energieeffizienzklassen für Aufzüge mit 1000kg Nennlast ................................................................. 29
Tabelle 2 - Nutzungskategorien Aufzüge nach VDI 4707 Blatt 1 ............................................................................. 30
Tabelle 3 - Preisspiegel Aufzugsfirmen ............................................................................................................................. 37
Tabelle 4 - Preisspiegel Aufzugsfirmen (Sonderbauformen) ...................................................................................... 38
Tabelle 5 - Vergleich Kostenentwicklung nach Stockwerken .................................................................................... 39
Tabelle 6 - Abfrage Wohnungsgesellschaften Wartung- und Betriebskosten ..................................................... 41
Tabelle 7 - Abfrage Wohnungsgesellschaften Stromkostenanteil ........................................................................... 41
Tabelle 8 - Zusammenstellung der Varianten der Nachrüstung ............................................................................... 46
Tabelle 9 - Kostenbeispiel Nachrüstung Aufzug innen ............................................................................................... 47
Tabelle 10 - Zusammenstellung der Varianten der Nachrüstung (Gebäude 20) ................................................. 51
Tabelle 11 - Kostenbeispiel Nachrüstung Aufzug außen in Kombination mit Treppenlift innen ................ 51
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Aufgabenstellung
Bestandsgebäude barrierefrei und altersgerecht umzubauen, stellt eine große Heraus-
forderung für Betreiber und Eigentümer von Liegenschaften dar. Um innerhalb von Ge-
bäuden Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen bspw. Aufzüge und/oder Hebeanlagen
nachgerüstet werden. Der Geltungsbereich des barrierefreien Bauens wird im Behinder-
tengleichstellungsgesetz (BGG) §8 definiert. Weiterführend definieren die DIN 18040-1
und 18040-2 Planungsgrundlagen sowie Mindestangaben bspw. für Aufzugstypen.
Die Ziele dieses Projektes sind das Recherchieren von praktischen Lösungen bzw. Son-
derlösungen, die Möglichkeiten aufzeigen sollen, wie kostengünstig Aufzüge nachgerü-
stet werden können. Auch der Umgang mit bestehenden Aufzugsanlagen hin zu Erhö-
hung der Energieeffizienz und somit zur Reduzierung der Betriebskosten soll dokumen-
tiert werden. Die wirtschaftliche Bewertung der angestrebten Maßnahmen wird unter
Betrachtung der Vollkosten durchgeführt.
Dieses Forschungsvorhaben greift die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Aufzug statt
Auszug“ des Bauforums Rheinland-Pfalz auf. Hier gefundene Ansätze und Lösungen
werden weiter untersucht und vertieft, Chancen und Möglichkeiten des Einsatzes neuer
Technologien näher betrachtet. Der ganzheitliche Gedanke steht hierbei im Vorder-
grund. Es soll gezeigt werden, wie ein solcher Ansatz kostengünstig und planerisch um-
gesetzt werden kann.
Eine detaillierte Sachstandsaufbereitung bildet den Kern der Arbeit. Ausgehend von
einer umfangreichen Marktrecherche, die den jetzigen Stand der Technik aufzeigen, sol-
len neue Innovationspotenziale gefunden werden.
Es handelt sich bei den Lösungsansätzen um reine Umsetzungs- bzw. Kombinations-
maßnahmen von vorhandenen technischen Ansätzen, eine Neuentwicklung bzw. techni-
sche Weiterentwicklung von Komponenten ist nicht Ziel dieses Projektes.
Die Ergebnisse sollen im Rahmen eines Workshops diskutiert werden.
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Methodik
Zwei wesentliche Arbeitsschritte kennzeichnen die Methodik der in diesem Bericht
durchgeführten Arbeitsschritte:
• Ermittlung realisierbarer Umbaumaßnahmen in empirischer Form
• Aufbereitung, Darstellung und Analyse der Fallbeispiele anhand von konkreten
Daten und Fakten
Im Gegensatz zu analytischen Modellberechnungen wurde im Rahmen dieses Berichts
in Kauf genommen, dass jedes Fallbeispiel durch ihm spezielle Randbedingungen cha-
rakterisiert ist. Hierdurch ergeben sich Situationen und Einflüsse, die für andere Situati-
on eventuell nur teilweise oder überhaupt nicht zutreffend sein können.
Es können gleichwohl Ergebnisse abgeleitet werden, die im Rahmen einer Vorplanung
als hilfreiche Informationen dienen können. Jede Baumaßnahme muss somit im Rah-
men einer detaillierten Planung von Fall zu Fall bewertet und unter den speziellen
Randbedingungen gesehen werden.
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Grundsätze der Barrierefreiheit
Im Folgenden sollen einige Begriffe genauer definiert werden. Zunächst welche Perso-
nengruppen Bedürfnisse nach einem barrierefreien Zugang zu Gebäuden fordern.
Die Nutzung der Aufzugs- und/oder Hebeanlagen kann sowohl von Bewegungsbehin-
derten Menschen, sinnesbehinderten Menschen oder alten Menschen erfolgen.
Bewegungsbehinderte Menschen
• Gehbehinderte Menschen: Personen ohne Gehhilfen oder mit Gehhilfen
wie Stock, Krücken u.dgl.
• Arm-/handbehinderte Menschen: einhändige, Einarmige, Greifbehinderte,
Muskelatrophiker, Rheumatiker u. dgl.
• Wachstumsbehinderte Menschen: Kleinwüchsige, Menschen mit verkürz-
ten Extremitäten u.dgl.
• Menschen im mechanischen Rollstuhl: Benützer von muskelkraftbetriebe-
nen Rollstühlen (Solofahrer – Aktivfahrer) oder mit geschobenen Roll-
stühlen (Passivfahrer).
• Menschen im elektrischen Rollstuhl: Benutzer von elektrischen Rollstüh-
len oder von sonstigen elektrischen Kleinstfahrzeugen (Solofahrer – Ak-
tivfahrer), mit eingeschränktem Greifbereich, verringerter Sitz- und Au-
genhöhe, geringerer Muskelkraft, fehlenden Extremitäten, Verkrümmung
der Wirbelsäule und damit veränderter Sitz- oder Liegeposition.
Sinnesbehinderte Menschen
• Sehbehinderte Menschen: Personen mit eingeschränktem Gesichtsfeld,
herabgesetzter Sehschärfe, Farbenblindheit, Nachtblindheit.
• Blinde Menschen: Personen ohne visuelle Informationen.
• Schwerhörige Menschen: Personen mit Einschränkung der akustischen In-
formationen, die sich der Lautsprache bedienen.
• Gehörlose Menschen: Personen ohne akustische Informationen, die sich
der Gebärdensprache bedienen. 1
1 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 44
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Alte Menschen
• Menschen mit allgemeiner Reduktion der physischen Funktionen. 2
Um den genannten Personengruppen der Zugang zum Gebäude und/oder Stockwerken
zu ermöglichen, sind bauliche Anforderungen an Türbreiten, Durchgangsbreiten usw.
zwingend erforderlich. Auf solche Anforderungen wird in folgendem Bericht nur im Zu-
sammenhang mit dem Einbau und Betrieb von Aufzügen eingegangen.
Allgemeines zu Aufzügen
In Deutschland gibt es etwa 800 Aufzugsfirmen. Der Markt wird in erster Linie von den
sogenannten „Big 4“ dominiert, dazu zählen:
o Otis
o Kone
o Schindler
o Thyssen
Aber auch große Mittelständler können sich behaupten hier können bspw. genannt
werden:
o Schmidt & Sohn
o OSMA
Durch die mittelständischen Firmen kann neben der Großserienfertigung der Big-4 der
Markt der individuellen Kundenwünsche bedient werden, das sog. Dual Branding.
Servicetechniker betreuen die Aufzugsanlagen. Gemäß BGI 779 kann ein Servicetechni-
ker als Fachkundiger in der Fördertechnik arbeiten, wenn er eine fachspezifische Aus-
bildung – vorzugsweise als Mechatroniker – und eine aufzugsspezifische Schulung er-
halten hat. Aber auch Personen die eine mehrjährige Erfahrung bei der Montage oder
Instandhaltung vorweisen können und über die jeweilige Aufzugsanlage unterwiesen
wurden und mit den zu benutzenden Werkzeugen vertraut sind. 3
In der ehemaligen DDR gab es das Berufsbild des Aufzugsmonteurs als Ausbildungsbe-
ruf (Facharbeiter).
2 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 44 3 BGI 779, Seite 9
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Die VDI-Richtlinie 2168 „Aufzüge – Qualifizierung von Personal“ vermittelt in einem
mehrwöchigen Lehrgang in drei Stufen die notwendigen Inhalte. Dadurch können sich
Mitarbeiter die notwendigen Inhalte erwerben.
Laut AfA-Tabelle liegt die Nutzungsdauer von Aufzügen bei 15 Jahren. Die Fachwelt
geht von 25 Jahren aus.
Nachträglicher Einbau von Aufzügen
Die AMEV hat hierzu Planungshinweise erstellt. Dort heißt es:
In bestehenden Gebäuden kann die barrierefreie Erschließung durch den nachträglichen
Einbau eines Aufzuges erreicht werden. Dabei sind die Schachtmaße und eine ausrei-
chende Wartezone ohne Überlagerung zu anderen Verkehrsflächen vor den Aufzugstü-
ren zu beachten. Weiterhin gelten die jeweilige Landesbauordnung und die jeweils gül-
tigen Hinweise für den Brandschutz. Beim Einbau in ein Treppenauge reicht ein Stahl-
gerüstbau, ansonsten genügt eine Betonschale (aus statischen Gründen) bzw. ein
Schachtgerüst auch in Teilausführung. Hierbei kann die EN 81 - 21 hilfreiche Informa-
tionen liefern. Unter Umständen ist ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfah-
ren einzuleiten.
In denkmalgeschützten Gebäuden ist bereits im Vorfeld der Planung die untere Denk-
malschutzbehörde in beratender Funktion zu beteiligen. 4
4 AMEV, Hinweise für Planung, Ausschreibung und Betrieb von Aufzugsanlagen in öffentlichen Gebäuden, Seite 30
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Gesetzliche Bestimmungen, Rechtsvorschriften und Normen
Damit ein Aufzug ohne Probleme in einem Wohn- bzw. Nichtwohngebäude installiert
werden kann, sollten im Vorfeld neben den technischen Lösungsmöglichkeiten auch
gesetzliche Bestimmungen beachtet werden.
Abbildung 1 - Übersicht Regeln und Normen für Aufzugsanlagen 5
5 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 8
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Betriebssicherheitsverordnung
Bis 2003 galten die Verordnungen, die auf dem Gerätesicherheitsgesetz aufgebaut ha-
ben. Am 03.10.2003 setzte der Gesetzgeber diese neue Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) in Kraft:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln
und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger
Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheits-
verordnung – BetrSichV) 6
Diese Verordnung enthält neben den allgemeinen Arbeitsschutzanforderungen für die
Benutzung von Betriebsmitteln auch die Vorschriften für überwachungsbedürftige Anla-
gen im Sinne des GSG (Gerätesicherheitsgesetz).
Durch die BetrSichV sind die gesetzlichen Prüffristen entfallen – der Betreiber ist für
die Ermittlung ausreichender Fristen verantwortlich (§15 – (1)). Er muss diese Fristen
mit der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) abstimmen.
Eine erste sicherheitstechnische Bewertung der Anlage muss innerhalb von 6 Monaten
nach Inbetriebnahme erfolgen. 7
Prüfungen müssen alle 2 Jahre durchgeführt werden. Ausnahme bilden alle Maschinen
im Sinne des Anhangs IV Nr. 17 hier muss alle vier Jahre eine Prüfung erfolgen.
Wird eine Prüfung vorgezogen, beginnt die neue 2 Jahresfrist mit dem Monat und Jahr
der Durchführung!
Bsp.: Fälligkeit Mai 2010 → nächste HP Mai 2012;
Durchführung in April 2012 → nächste HP April 2014
Die Prüfung gilt bis 2 Monate nach dem Fälligkeitsdatum als fristgerecht durchgeführt.
Bsp.: Fälligkeit Mai 2010 → fristgerechte Durchführung bis Juli 2012 8
6 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 7 7 Betriebssicherheitsverordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv/__15.html, Stand: 25.03.15 8 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 11
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Maschinenrichtlinie 06/42/EG
Die EU-Maschinenrichtlinie gilt für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme
von Maschinen sowie einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile für Ma-
schinen. Als „Lastträger“ wird der Teil des Aufzugs bezeichnet, in dem Personen
und/oder Güter zur Aufwärts- oder Abwärtsbeförderung untergebracht sind. 9
Diese Richtlinie gilt nicht für
• Hebezeuge mit einer Fahrgeschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s,
• Baustellenaufzüge,
• seilgeführte Einrichtungen einschließlich Seilbahnen,
• speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung konzipierte und gebaute Aufzüge,
• Hebezeuge, von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können,
• Schachtförderanlagen,
• Hebezeuge zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführun-
gen,
• in Beförderungsmitteln eingebaute Hebezeuge,
• Fahrtreppen und Fahrsteige 10
Aufzugsrichtlinie
Die Aufzugsrichtlinie wurde mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert!
Damit wurde eine Abgrenzung zwischen Maschinen- und Aufzugsrichtlinie geschaffen, da
alle Hebezeuge mit einer Geschwindigkeit bis zu 0,15 m/s nicht der Aufzugsrichtlinie unter-
liegen.
Die AufzR gilt für:
• Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen,
• in Aufzügen verwendete Sicherheitsbauteile, die in Anhang IV aufgeführt sind. 11
9 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 13 10 Amtsblatt der Europäischen Union L 157/24, Maschinenrichtlinie (2006), Artikel 24 (3) 11 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 14
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Inverkehrbringung von Aufzugsanlagen
Wenn eine Aufzugsanlage in Verkehr gebracht wurde, hat der Betreiber folgende Pflichten zu
erfüllen, bzw. sollte er die folgenden Schritte einleiten: 12
1. Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (als Arbeitgeber)
2. Erstellung einer sicherheitstechnischen Bewertung (StB)
3. Ermitteln der erforderlichen Prüffrist
4. Anmeldung der Anlage beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) 13
Durch den Wegfall des Prüfmonopols der technischen Überwachungsvereine ist die Pflicht,
die Aufzugsanlage bei den zuständigen Behörden anzumelden, durch die BetrSichV auf die
Betreiber übergegangen.
Hierdurch sind leider viele Anlagen unangemeldet in Betrieb und werden durch keine Zuge-
lassene Überwachungsstelle (ZÜS) mehr geprüft. Gemäß einer Pressemitteilung des VdTÜV
vom Oktober 2011 werden in Deutschland aktuell 200.000–250.000 Anlagen nicht mehr
von einer ZÜS geprüft. Die Gründe hierfür sind verschieden, zum einen durch mangeln-
de Aufklärung des Herstellers beim Verkauf einer Aufzugsanlage zum anderen vorsätz-
lich, um Kosten zu sparen, zulasten der Sicherheit der Benutzer. 14
Technische Regeln für Aufzüge (TRA)
Die „Technische Regeln für Aufzüge“ (TRA) wurden im März 2011 für ungültig erklärt. Dies
wurde im GMBl Nr. 8, S. 161 vom 02. März 2011 bekannt gemacht. An deren Stelle gelten
nun die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). 15
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik wieder
und dienen im Prinzip als Anleitung, wie die in der BetrSichV dargestellten Gefahrenpoten-
tiale umgesetzt werden sollen. Bei der Umsetzung der Forderungen aus der BetrSichV steht
es dem Betreiber frei, ob er die TRBS anwendet. Bei Nichtanwendung muss er jedoch eine
gleichwertige Lösung wählen. Dies ist zu dokumentieren. 16
12 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 15 13 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 16 14 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 17 15 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 17 16 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 25
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TRBS 1121 bspw. findet Beachtung beim Austausch der Puffer in der Schachtgrube Anwen-
dung.
Bei der Modernisierung einer Aufzugsanlage handelt es sich immer um eine Änderung oder
einer wesentlichen Änderung einer Anlage. Auch in diesem Fall ist die TRBS 1121 „Änderung
von Aufzugsanlagen“ zu beachten. Hierzu zählt zum Beispiel der Austausch einer alten
Steuerung, die in Funktion und Bedienung nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Man kann auch nur den Antrieb austauschen gegen einen neuen Antrieb mit einer Frequenz-
regelung. In diesem Fall spielen Aspekte des Energieverbrauchs eine Rolle. 17
BGI 779
Die berufsgenossenschaftliche Information Nr. 779, kurz BGI 779 gibt erläuternde Hinweise
über die Montage, Demontage und Instandhaltung von Aufzugsanlagen, die der Maschi-
nenverordnung (9. GPSGV) und § 2 Abs. 1 der Aufzugsverordnung (12. GPSGV) entsprechen.
Sie findet keine Anwendung auf Bauaufzüge gemäß der BGR 500. 18
Die Inhalte der Instandhaltung bzw. einer qualifizierten Warten sog. „Instandhaltungs-
anweisungen“ von Aufzügen und Fahrtreppen sind in der DIN EN 13015 definiert. 19
Europäische Norm 81 (EN 81)
Die EN 81 ist der allgemeine Begriff für „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Ein-
bau von Aufzügen.“
Die Norm besteht aus verschiedenen Teilen.20
Bsp: Nach dem Absetzen des Notrufs sollte die Befreiung von eingeschlossenen Perso-
nen nach dieser Norm nicht länger als 1 h dauern.
DIN EN 13015
Hierbei handelt es sich um eine ergänzende Norm.
Jedes Aufzugswartungsunternehmen kann die Zertifizierung nach dieser Norm durchlau-
fen, wenn es bereits nach der DIN EN ISO 9001 zertifiziert wurde. Diese Norm beschei-
nigt nach erfolgreicher Zertifizierung, dass das Wartungsunternehmen als Instandhal-
tungsfachbetrieb arbeitet. 21
17 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 173 18 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 27 19 VDMA (2004), Sicherheit durch qualifizierte Wartung auf höchstem Niveau 20 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 18 21 Unger (2013), Aufzüge und Fahrtreppen, Springer Vieweg Verlag, Seite 149
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Landesbauordnung RLP
In der Fassung vom 24.11.1998 22
§ 36 Aufzüge
(1) Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Schächte haben. In einem Aufzugsschacht
dürfen bis zu drei Aufzüge liegen. In Gebäuden mit nicht mehr als fünf Geschossen über der
Geländeoberfläche dürfen Aufzüge ohne eigene Schächte innerhalb der Umfassungswände des
Treppenraums liegen. Die Aufzüge müssen sicher umkleidet sein.
(2) Die Fahrschächte von Aufzügen im Innern von Gebäuden müssen feuerbeständige Wände
haben; Verkleidungen der Innenseiten müssen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Für
die Decken der Fahrschächte gilt § 31 Abs. 1 entsprechend. Fahrschachttüren und andere Öff-
nungen in Fahrschachtwänden sind so herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Ge-
schosse übertragen werden können.
(3) Die Fahrschächte dürfen nur für Aufzugseinrichtungen benutzt werden. Sie müssen zu lüften
und mit Rauchabzugsöffnungen mit einem freien Querschnitt von 2,5 v. H. der Grundfläche des
Fahrschachts, mindestens von 0,10 m² versehen sein.
(4) Bei Aufzügen, die außerhalb von Gebäuden liegen oder die nicht mehr als drei unmittelbar
übereinander liegende Geschosse verbinden, bei vereinfachten Güter-, Kleingüter-, Mühlen-,
Lagerhaus- und Behindertenaufzügen sowie bei Aufzugsanlagen, die den aufgrund des Geräte-
sicherheitsgesetzes erlassenen Vorschriften nicht unterliegen, sind Abweichungen von den Ab-
sätzen 1 bis 3 zulässig, wenn die Betriebssicherheit und der Brandschutz gewährleistet sind.
(5) In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen über der Geländeoberfläche müssen Aufzüge in
ausreichender Zahl eingebaut und betrieben werden; hierbei zählt das oberste Geschoss nicht,
wenn seine Nutzung einen Aufzug nicht erfordert. Mindestens einer der Aufzüge muss auch zur
Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein; dieser Aufzug soll von den
Wohnungen im Gebäude und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus stufenlos zu erreichen
sein. Fahrkörbe zur Aufnahme einer Krankentrage müssen eine nutzbare Grundfläche von 1,10
m x 2,10 m zur Aufnahme eines Rollstuhls von 1,10 m x 1,40 m haben; Türen müssen eine lich-
te Durchgangsbreite von 0,90 m haben. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungs-
fläche vorhanden sein. Satz 1 gilt nicht beim nachträglichen Ausbau von Geschossen im Dach-
raum bestehender Gebäude.
(6) Der Maschinenraum muss von benachbarten Räumen feuerbeständig abgetrennt sein; seine
Türen müssen feuerhemmend und rauchdicht sein.
22http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/5tu/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p
1=18&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-
BauORPpP36&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint , Stand 19.11.2014
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Besondere Problemfelder Wohnungsbau
Ausgehend von der Aufgabenstellung wird im Folgenden noch näher auf die Problem-
felder im Wohnungsbau und die besonderen Anforderungen an behindertengerechte
Aufzüge dargestellt.
Diese Bestimmungen gelten in erster Linie für
- Kostenweitergabe an Mieter
- Größe der Aufzüge
Im Folgenden soll daher nur auf diese beiden Themenblöcke eingegangen werden.
Mietrecht
Im Mietrecht werden verschiedene Begrifflichkeiten bezgl. der Modernisierung bzw. der
Umlagemöglichkeiten der Kosten definiert. 23
- Erhaltungsmaßnahmen
o Instandhaltung bspw. streichen der Fahrstuhltür
o Instandsetzung bspw. Austausch von alten Seilzügen
In beiden Fällen handelt es sich nicht um Modernisierungsmaß-
nahmen, daher können die Kosten nicht auf die Mieter umgelegt
werden
- Modernisierende Instandsetzung
o Der Vermieter muss abwägen, ob er bspw. ein rissiges Seil altersbedingt
wechselt (Instandsetzung) oder es gegen eine neuartiges Seil, das über
dem technischen Standard des altes Seils liegt, austauscht, dann ist es ei-
ne modernisierende Instandhaltung.
Im ersten Falle der Instandsetzung keine Kostenumlage möglich
Im zweiten Fall kann er die Miete erhöhen, muss aber vom Ge-
samtkostenaufwand die Kosten abziehen, die für die reine Erhal-
tungsmaßnahme angefallen wären.
- Modernisierung (Kostenverantwortung)
o Sanierung / Austausch alter Fahrstuhl
Tauscht der Vermieter einen alten Aufzug gegen, einen neuen aus,
handelt es sich im Allgemeinen um ein Modernisierungsmaßnah-
me. Es muss bei dieser Maßnahme allerdings eine nachhaltige Er-
23 Quelle: http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-aufzug/ , Stand 26.11.2014
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höhung des Gebrauchswert der Mietsache entstehen. Auch eine
Verbesserung der Wohnverhältnisse durch positive Aspekte wie
das Einrichten eines behindertengerechten Zugangs, Reduzierung
des Stromverbrauchs usw.
Der Vermieter kann bis zu 11% seines Kostenaufwands auf den
Mieter umlegen.
o Neubau eines Fahrstuhls
Hier gibt es zwei grundlegende Unterscheidungen, die beachtet
werden müssen.
o Handelt es sich um eine Nachrüstung innen, kann es sich um eine Moder-
nisierung handeln. Dadurch wird der Gebrauchswert des Gebäudes erhöht.
Ein Gebrauchsvorteil ist nicht anzunehmen, wenn das Gebäude lediglich zwei
Geschosse hat!
o Wird der Aufzug im Außenbereich an das Gebäude angebaut, handelt es
sich in der Regel um eine bauliche Veränderung. Ob sich hierdurch der
Gebrauchswert ändert, ist an strenge Anforderungen geknüpft.
Die bauliche Maßnahme muss den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen.
Dies setzt voraus, dass der Nutzungswert der Räumlichkeiten nicht unerheblich und auf
Dauer erhöht wird. Ein erhöhter Gebrauchswert der Mietsache ist anzunehmen, wenn
der dem Mieter zustehende Mietgebrauch durch die bauliche Änderung hinsichtlich der
eigentlichen Mieträume oder der mitvermieteten Haus- und Grundstücksteile erleich-
tert, verbessert oder vermehrt wird. Das Wohnen muss also infolge der Maßnahme an-
genehmer, bequemer, sicherer, gesünder oder weniger arbeitsaufwendig werden.
Praxis-Beispiel
Aufzug als bauliche Verbesserungsmaßnahme
Hierzu gehört der Einbau eines Aufzugs, weil diese Maßnahme zur Folge hat, dass die
Wohnung bequemer zu erreichen ist. Dies gilt auch dann, wenn die jeweiligen Aus- und
Einstiegsmöglichkeiten nicht auf der Höhe der betreffenden Wohnung liegen, sodass
der Mieter weitere Treppenstufen überwinden muss, um zu seiner Wohnung zu gelan-
gen.
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Der Gebrauchswert von Wohnungen kann auch durch besondere bauliche Maßnahmen
für behinderte und alte Menschen erhöht werden, wenn die Wohnungen auf Dauer für
sie bestimmt sind. 24
Die Aufteilung der Kosten muss über einen Verteilungsschlüssel erfolgen. Der Mieter im
obersten Geschoss muss anteilig mehr bezahlen als der Mieter in der ersten Etage. 25
DIN 18040
Die DIN 18040-1 barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: öffentlich zugäng-
liche Gebäude Ausgabe: 2010-10 definiert im Punkt 4.3.5, dass Aufzugsanlagen minde-
stens dem Typ 2 nach DIN EN81-70, Tabelle 1 entsprechen müssen.26
Dort heißt es in der Tabelle 1:
Aufzüge vom Typ 2 haben eine Mindestabmessung des Fahrkorbs von 1100x1400mm
(630kg). Bezüglich des Zugänglichkeitsgrades heißt es weiter „dieser Fahrkorb nimmt
einen Rollstuhlbenutzer mit einer Begleitperson auf“.
Unter Bemerkungen wird hierzu konkretisiert Typ 2 ermöglicht den Zugang für Perso-
nen, die einen Rollstuhl nach EN 12183 oder einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl
der Klassen A oder B nach EN 12184 benutzen.
Rollstühle der Klasse B sind für den Einsatz in Innenbereichen vorgesehen und in der
Lage, auch einige Hindernisse in Außenbereichen zu ̧überwinden.27
DIN 18040-2 barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen Ausgabe:
2011-09 definiert im Punkt 4.3.5, dass Aufzugsanlagen mindestens dem Typ 2 nach DIN
EN81-70, Tabelle 1 entsprechen müssen.
24 Quelle: http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/modernisierung-miete-142-
einzelheiten_idesk_PI9865_HI3660457.html , Stand 26.11.14 25 Quelle: http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-aufzug/ , Stand 26.11.2014 26 DIN 18040-1 , Seite 14 27 DIN EN 81-70, Seite 11
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Abbildung 2 - Mindestmaße Aufzugskabinen 28
Neben den Mindestmaßen für den Fahrkorb müssen auch bei der Planung der Aufzugs-
anlagen Mindestmaße für den Zugang und die Bedienung der Aufzüge gewährleistet
werden. In der DIN 18040-1 und der DIN 18040-2 heißt es hierzu übereinstimmend:
Gegenüber von Aufzugstüren dürfen keine abwärts führenden Treppen angeordnet
werden. Sind sie dort unvermeidbar, muss ihr Abstand mindestens 300 cm betragen.
Vor den Aufzugstüren ist eine Bewegungs- und Wartefläche von mindestens 150 cm ×
150 cm zu berücksichtigen. Bei einer Überlagerung dieser Fläche mit anderen Ver-
kehrsflächen muss ein Passieren des wartenden Rollstuhlnutzers möglich sein. Dies
wird z. B. erreicht durch eine zusätzlich anzuordnende Durchgangsbreite von 90 cm. 29
Abbildung 3 - Bewegungsflächen vor Aufzügen 30
28 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 56 29 DIN 18040-1, Seite 14 und DIN 18040-2, Seite 15 30 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 56, angepasst an deutsches Recht
durch TU
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Fazit der Analyse der gesetzlichen Bestimmungen
Für den Betrieb von Aufzugsanlagen müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Bestim-
mungen, Rechtsvorschriften und Normen eingehalten bzw. beachtet werden.
Damit eine behindertengerechte Nutzung der Aufzugsanlagen durch Rollstuhlfahrer
gewährleistet ist, müssen Aufzüge eine Mindestabmessung einhalten. Dies setzt Maß-
stäbe für den Platzbedarf speziell im Innenbereich von Gebäuden. Durch diese Vorgabe
wird das grundlegende Platzproblem einer Anlagennachrüstung erschwert. Gäbe es
Plätze, wie bspw. ein Treppenauge das die Nachrüstung eines Aufzugs zuließen, kann
hier durch die Vorgabe des Mindestmaßes nicht immer eine Nachrüstung erfolgen. Hier
bleibt der Weg eines Anbaus an die Außenseite des Gebäudes oftmals die einzige Alter-
native. Fehlen im Außenbereich allerding geeignete Flächen bleibt noch die variante
Sanierung im inneren.
Die Differenzierung ob ein Aufzug im inneren oder im Außenbereich angebracht werden
kann beeinflusst auch die Kostenweitergabe an die Mieter. Der Einbau im inneren kann
als Modernisierung mit Wertsteigerung gesehen werden, eine teilweise Kostenweiter-
gabe ist möglich. Wird der Aufzug außen angebaut, handelt es sich in der Regel um eine
bauliche Veränderung. Ob hierdurch der Gebrauchswert der Immobilie erhöht wird, ist
von strengen Anforderungen abhängig.
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Arten von Aufzügen
Prinzipiell können Aufzüge nach der Art und der Anordnung der Antriebe differenziert
werden:
- Seilaufzüge
- Hydraulikaufzüge
- Spindelaufzüge
- Vakuumaufzüge
Technische Planungsgrundlagen
Inwieweit eine Aufzugsart einer anderen vorgezogen wird, ist im Wesentlichen von den
Vor- und Nachteilen der jeweiligen Art ab. Im Folgenden werden die oben genannten
Arten kurz vorgestellt.
Seilaufzug
Aufzüge dieser Art bestehen aus einem Fahrkorb und einem Gegengewicht, die über
Seile miteinander verbunden sind.31 Über eine Treibscheibe, welche über Reibung die
Hälfte der Nutzlast trägt, wird das Seil mithilfe eines Elektromotors angetrieben. Die
andere Hälfte und das Eigengewicht der Kabine werden durch das Gegengewicht aus-
geglichen. 32
Abbildung 4 - Komponenten des Seilaufzuges 33
31 Quelle: http://www.thyssenkrupp-elevator.com/Glossar.95.0.html#st, Stand 11.03.2015 32 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 123 33 Quelle: http://www.kaeuferportal.de/bauen/aufzuege/antriebe/#0, Stand:20.11.2014
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Vorteile
• mehrere Tragseile können über die Treibscheibe geführt werden, dadurch erhöht
sich die Lastenkapazität
• Tragseile können beliebig lang sein
• größere Förderhöhen und –Geschwindigkeiten
Nachteile
• im Vergleich zu Hydraulikaufzügen höhere Wartungskosten
• Ersatzteile sind vergleichsweise teurer
• hohe Anschaffungskosten
Folgende Arten von Aufhängungen wären möglich:
Abbildung 5 - Arten von Aufhängungen 34
34 Quelle: http://www.kaeuferportal.de/bauen/aufzuege/antriebe/#0, Stand: 20.11.2014
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Hydraulikaufzüge
Aufzüge dieser Art werden über einen Hydraulikzylinder bewegt. Hier wird die Hubar-
beit über einen elektrisch angetriebene Pumpe geleistet.35 Eine Anordnung des Hub-
stempels seitlich oder unterhalb der Kabine ist möglich.36
Abbildung 6 - direkter hydraulischer Aufzug 37
Abbildung 7 - indirekte hydraulische Aufzüge 38
35 Öko Institut Freiburg, PROSA Kurzstudie Personenaufzüge, 2011, Seite 4 36 Pech (2005), Baukonstruktionen Band 10 Treppen / Stiegen, Seite 121 37 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage, Stand: 20.11.2014 38 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage, Stand: 20.11.2014
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Vorteile
• keine Last auf der Hausdecke
• eignen sich gut für den nachträglichen Einbau
• Triebwerksräume müssen nicht in unmittelbarer Nähe des Aufzugs sein
• keine schnelle Erhitzung
• vergleichsweise geringere Anschaffungskosten
• besserer Zugang zur Technik, wartungsarm und günstige Ersatzteile
Nachteile
• geringe Förderhöhe (max. 25 Meter, es wird jedoch bereits ab 15 – 18 Meter eine
Kosten-Nutzen-Rechnung empfohlen)
• geringe Fördergeschwindigkeiten
• vergleichsweise höhere Anschaffungskosten
• ungeeignet für stark frequentierte Gebäude
Spindelaufzug
Die sogenannten Spindelaufzüge gehören in die Klasse der Senkrechtlifte. Diese Aufzü-
ge richten sich nach der Maschinenrichtlinie. Hierbei handelt es sich um eine Art des
Antriebs für Plattformaufzüge. Eine starr stehende Spindel befindet sich in dem Maschi-
nenraum neben dem selbsttragenden Schacht auf der gesamten Höhe des Plattform-
lifts. Der Motor, der sich auf der Plattform befindet, treibt eine Mutter an, sodass sich
die Plattform hebt oder senkt. 39
39 Quelle: http://www.ammann-rottkord.de/service/lexikon, Stand: 27.11.2014
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Abbildung 8 – Spindelantrieb 40
Vorteile:
• Maschinenraum bzw. Schachtgrube werden nicht benötigt
• Nutzer können sich selbst befreien, in dem über das Drehen eines Hebels die An-
triebsmutter bewegt wird. 41
40 Quelle: http://www.gs-aufzuege.at/technik.html, Stand: 27.11.14 41 Quelle: http://www.graedler-aufzug.de/leistungen/kundendienst_spindelaufzug.php, Stand: 30.03.2015
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Vakuumaufzüge 42
Antrieb erfolgt über eine Druckluftpumpe, pneumatisch wird der Aufzug in die jeweilige
Geschosshöhe gebracht.
Abbildung 9 – Vakuumaufzug 43
Vorteile:
• geringe Einbaumaße
• sanfte Start- und Stoppvorgänge
Nachteile:
• niedrige Förderhöhe
• relativ hohe Energiekosten
42 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage#Vakuumaufzug; Stand: 26.11.2014 43 Technisches Datenblatt PVE Vacuumelevators, Seite 4
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Arten von Aufzügen an der TU-Kaiserslautern
An der TU-Kaiserslautern sind eine Vielzahl von Aufzügen verbaut. In jedem Gebäude
kann ein barrierefreier Zugang gewährt werden. Optimierungsmöglichkeiten liegen im
Bereich der Steigerung der Energieeffizienz und der besseren Erreichbarkeit (speziell
Rollstuhlfahrer) einzelner Bereiche auf dem Campus.
Abbildung 10 - Anzahl Aufzüge an der TU KL nach Alter 44
Abbildung 11 - Verbaute Aufzugstypen an der TU KL 45
An der TU-Kaiserslautern sind in der Vielzahl Seilaufzüge verbaut.
44 Darstellung eigen, Daten eigene Erfassung 45 Darstellung eigen, Daten eigene Erfassung
0
2
4
6
8
10
12
Anzahl Baujahr
30
8
4 3
67%
18% 9% 7% 0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
0
5
10
15
20
25
30
35
Seil Hydr. Behin. Kleingüter
Anzahl pro Art
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Anschaffungskosten
Pauschale Aussage zu den Anschaffungskosten eines Personenaufzuges sind schwer
durchzuführen. Je nach Ausstattungswunsch und Gegebenheiten vor Ort können sich auf
die Preise der einzelnen Anbieter auswirken.
Bei einer Förderhöhe von 9m werden hier Kosten von etwa 30.000€ angegeben. 46
Inwieweit die Anschaffungskosten sich auf verschiedene Mustergebäude auswirken,
wird im Abschnitt „Marktabfrage“ näher betrachtet.
Betriebskosten
Das Mietermagazin gibt an, dass die Betriebskosten von Aufzügen bei etwa 0,12 bis
0,77€/m² und Monat liegen. Diese Schwankungsbreite ist auf die unterschiedlichen
Größen von Wohnanlagen und Häusern zurückzuführen. 47
Setzt man die Stromkosten mit den Nutzungszeiten in Relation ergeben sich je nach
Nutzungszeit Betriebskosten eines Aufzugs von 33€/Jahr bis zu 990€/Jahr. Diese Bei-
spielrechnung bezieht sich auf folgende Eckdaten:
Effizienzklasse: A
Leistung: 2,5kW
Geschwindigkeit: 1m/s
Strompreis: 28,7 Cent/kWh
Nutzungstage: 230
Zu den Betriebskosten in der Praxis wird im Abschnitt Marktabfragen näher eingegan-
gen.
46 Quelle: http://www.deutsche-treppenlift-beratung.de/personenaufzug/personenaufzug-kosten, Stand:
26.11.2014 47 Quelle: http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0303/030309.htm,
Stand: 27.11.2014
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Wartungskosten
Entscheidendes Kriterium für die Lebensdauer eines Aufzuges ist die fachgerechte War-
tung der Anlage. 48
Das Ökoinstitut nennt hier in einer Arbeit zu Aufzügen folgende Zahlen:
Die Deutsche Treppenlift Beratung (DTB 2011) gibt die jährliche Kosten für Wartung
und Reparatur mit 2.000€ bis über 6.000€ im Jahr an.
Eine Expertenabschätzung (Nissen&Wenzlaf 2011) beziffert die Instandhaltungskosten
mit ca. 2.000€–4.000€ pro Jahr.
Als Mittelwert für die Lebenszykluskostenanalyse wurden daher 3.000€ pro Jahr für die
Instandhaltung und Reparaturen veranschlagt. 49
Verträge bewegen sich zwischen 700€/Jahr und 2000€/Jahr, je nachdem ob Standart-
oder Vollwartungsvertrag abgeschlossen wird.
http://www.leltec.de/?page_id=783
Was kann an den Kosten eines Aufzugs beeinflusst werden
Nach Analyse der vorliegenden Daten und Erkenntnisse wird schnell klar, dass nur we-
nige Faktoren kostenseitig beeinflusst werden können.
JA NEIN Bemerkung
Größe des Aufzugs
(Anschaffungskosten)
Gesetzliche Bestimmungen geben die Größe
eines Aufzugs für Rollstuhlnutzung vor.
Daraus ergibt es ein Mindestmaß, das anbieter-
übergreifend sehr ähnlich ist.
Stromkosten Durch Steigerung der Energieeffizienz kann hier
eine Kostenbeeinflussung erfolgen
Wartungskosten
Es gibt zwar Differenzen in den angeboten ein-
zelner Hersteller – große Unterschiede sind
nicht erkennbar.
48 Unger, Aufzüge und Fahrtreppen, (2013), Seite 145 49 Öko Institut Freiburg, PROSA Kurzstudie Personenaufzüge, 2011, Seite 40
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Steigerung der Energieeffizienz
Um im Bereich der Energieverbräuche von Aufzugsanlagen Einsparungen zu erzielen,
bietet sich die Steigerung der Energieeffizienz an. Bevor auf die Möglichkeiten der
Energieeinsparung näher eingegangen werden kann, erfolgt ein kleiner Exkurs über den
prinzipiellen Energieverbrauch von Aufzügen in Gebäuden.
Energieverbrauch von Aufzügen
Laut Unger verbraucht eine Aufzugsanlage etwa 5% des Gesamtenergieverbrauchs eines
Gebäudes. 50 Wie in folgender Abbildung zu sehen ist, haben sich im Laufe der Jahre
durch eine anhaltende „Technisierung“ immer höhere Anteile an Standby-verbräuchen
ergeben.
Abbildung 12 - Stand-by Verbrauch von Aufzügen 51
Etwa 30% bis 80% können laut Literatur hierbei auf den Stand-by Betrieb entfallen.
Vergleichsmessungen an der TU Kaiserslautern konnten diese Werte bestätigen. Im
konkreten Fall waren ca. 46% des täglichen Stromverbrauchs für den Stand-by Betrieb.
Folgendes Leistungsaufnahme eines Aufzuges im Betrieb zu finden
50 Unger, Aufzüge und Fahrtreppen, (2013), Seite 189 51 Öko Institut Freiburg, PROSA Kurzstudie Personenaufzüge, 2011, Seite 15
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Abbildung 13 - Leistungsaufnahme Aufzug 52
Der im Rahmen einer Messkampagne der TU durchgeführten Messungen an einem Auf-
zug zeigen den annähernd gleichen charakteristischen Verlauf.
Abbildung 14 - Vergleichsmessung der Leistungsaufnahme eine Aufzugs an der TU-KL 53
52 Quelle: http://www.lift-report.de/index.php/news/406/301/Energieeffizienz-bei-Aufzugen,
Stand 20.11.14 53 Eigene Erfassung und Auswertung
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Hinweise zu Messungen an der TU-Kaiserslautern
Zur Überprüfung der Annahmen, die aus der Literatur entnommen werden konnten,
wurden an der TU-Kaiserslautern an einer Aufzugsanlage Referenzmessungen durchge-
führt.
Bezüglich der Methodik der Erfassung muss erwähnt werden, dass es sich hierbei nicht
um Messungen nach VDI 4707 handelt. Die in der Richtlinie unter Punkt 4.4.1 genann-
ten „Anforderungen an die Messgeräte zur Messung des Kraftstromkreises“ konnten nicht
eingehalten werden. Daher ergeben sich Abweichungen vor allem durch die „grobe“
Taktung der Messintervalle.
Energieeffizienzklassen bei Aufzügen
Die Betrachtung der Anschlusswerte eines Aufzugs gibt keinen Ansatzpunkte bzw. hin-
reichende Genauigkeit um Aufzugssystem miteinander zu vergleichen. Um dies zu er-
möglichen, wurden in der VDI 4707 Energieeffizienzklassen A bis G definiert, ähnlich
den Energielabels, die man von Kühlschränken und Glühbirnen kennt.54 Folgende Abbil-
dung zeigt beispielhaft ein solches Label.
Abbildung 15 - Beispielhafte Darstellung Energieeffizienzklassen 55
54 Quelle: http://www.lift-report.de/index.php/news/408/301/VDI-4707-Energieeffizienz-von-Aufzugen,
Stand: 27.03.2015 55 Quelle: http://www.liftbetreiber.de/html/energieeffizienz.html, Stand: 27.03.2015
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Um die Energieeffizienzklasse eines Aufzugs zu bestimmen, müssen zunächst einige
Parameter bestimmt bzw. gemessen werden:
• Spezifischer Fahrtbedarf in mWh/(kg m)
• Stillstandsbedarf in W
• Stillstandszeit in h
• Nennlast in kg
• Nenngeschwindigkeit in m/s
• Fahrtzeit in h
Aus diesen Werten kann mit der in der Richtlinie definierten Formeln der spezifische
Energiebedarf des Aufzugs bestimmt werden. 56 Folgende Abbildung zeigt die Grenz-
werte für einen beispielhaften Aufzug mit einer Nennlast von 1000kg und einer Nenn-
geschwindigkeit von 1m/s. Die Bestimmung der Nutzungskategorie wird im folgenden
Kapitel näher betrachtet.
Tabelle 1 - Energieeffizienzklassen für Aufzüge mit 1000kg Nennlast 57
Nutzungskategorien bei Aufzügen
Es hat sich gezeigt, dass der Gesamtenergiebedarf eines Aufzugs neben der Bauart in
erster Linie von seiner Nutzung abhängt.
Die VDI 4707 „Energieeffizienz von Aufzugsanlagen“ hat hierzu fünf Nutzungskategorien
festgelegt:
56 VDI 4707, Seite 11 57 VDI 4707, Seite 13
Seite 30 von 56
Tabelle 2 - Nutzungskategorien Aufzüge nach VDI 4707 Blatt 1 58
An einem Beispiel soll die Bestimmung der Nutzungskategorie dargestellt werden
Gebäudeart Kleines Bürogebäude
Nennlast 630kg
Geschwindigkeit 0,6m/s
Haltestellen 5
Förderhöhe 12m
Durchschnittliche Fahrstrecke 6m
Geschätzte Fahren pro Tag 200
Aus diesen Eckdaten ergibt folgende tägliche Fahrzeit:
6𝑚 ∙ 200[𝐹𝐹ℎ𝑟𝑟𝑟𝑟]0,6𝑚 𝑠⁄
= 1.200𝑠 = 0,55ℎ
Laut der Tabelle aus der VDI 4707 fällt der Aufzug aus diesem Beispiel in die Nutzungs-
kategorie 2
58 VDI 4707 – Energieeffizienz Aufzüge, Seite 6
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Einfluss der Nutzungskategorie auf die Effizienzklasse
Im vorigen Kapitel wurde bereits der Aufbau der Tabelle laut VDI 4707 dargestellt. Wie
hier zu sehen ist, sind Aufzüge der Nutzungskategorie 1 „sehr selten“ in Betrieb.
Wie sich eine Veränderung der Nutzungszeiten auswirkt, kann in folgender Abbildung
verdeutlicht werden. Hier wurden zwei identische Anlagen mit verschiedenen Nut-
zungszeiten verglichen.
Abbildung 16 - Vergleich zweier Anlagen mit untersch. Nutzung 59
Der gleiche Aufzug verschlechtert sich der Effizienzklasse von B auf E obwohl bei 15-
facher Mehrnutzung des Aufzugs lediglich das etwa 8,5-fache an Jahresenergie anfällt.
Bei Nutzungskategorie 1 würden also etwa 9,56kWh/Fahrt anfallen. Bei Nutzungskate-
gorie 4 lediglich 5,47kWh/Fahrt!!
Verbesserung der Energieeffizienz durch Optimierung des Stillstandsbedarfs
Wie bereits im Kapitel „Energieverbrauch von Aufzüge“ gezeigt werden konnte hängt
mittlerweile ein Großteil des Energieverbrauchs von Aufzügen vom Stillstandsverhalten
des Aufzugs ab. Im Folgenden werden einige Optimierungsmöglichkeiten kurz darge-
stellt.
Folgende Veränderungen sind möglich 60 61:
59 Quelle: http://www.lift-report.de/index.php/news/408/301/VDI-4707-Energieeffizienz-von-Aufzugen;
Stand: 20.11.2014
Seite 32 von 56
- Ausschalten des Kabinenlichtes im Stillstand
(Anmerkung: Hohes Einsparpotenzial)
- Einsatz von Energiesparlampen
- Intelligente Steuerung mit geringem Verbrauch und Sleep-Modus
- Fahrkorbtürantrieb sollte nur bei Türbewegung aktiv sein
- Vollständiges Ausschalten aller Antriebskomponenten im Stillstand
Bei allen Maßnahmen muss in enger Abstimmung mit dem Hersteller bzw. der War-
tungsfirma abgestimmt werden, welche Maßnahmen im verbauten System möglich
sind!
60 Quelle: http://www.lift-report.de/index.php/news/408/301/VDI-4707-Energieeffizienz-von-Aufzugen;
Stand: 20.11.2014 61 Quelle: VDMA Flyer, Energieeffizienz von Aufzugsanlagen und Komponenten
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Marktabfragen
Um die möglichen Potenziale einer Optimierung der Aufzugsnachrüstung ausfindig zu
machen, wurden Marktabfragen durchgeführt.
Zum einen waren die Anbieter verschiedener Aufzugssystem von Interesse, zum ande-
ren wurden Wohnungsgesellschaften angeschrieben um einzelne Kosten Abzufragen.
Marktabfrage Anbieter von Aufzugssystemen
Hierzu wurden 25 Firmen angeschrieben mit der Bitte einen kurzen Fragebogen auszu-
füllen. Bei der Auswahl der Firmen sollten für jeden Aufzugstyp mindestens 3 Anbieter
angeschrieben werden.
In der Anlage 1 ist der Fragebogen dargestellt.
Ziel der Marktabfrage
Durch diesen Fragebogen sollte eine Bandbreite an Preisen dargestellt werden können.
Weiterhin von Interesse war es die Steigerungsraten mit zunehmenden Stockwerken
darzustellen. Abschließend konnten die Firmen noch die zu erwartenden jährlichen
Wartungskosten bzw. Betriebskosen angeben.
Angeschriebene Firmen
Folgende Firmen wurden per Mail gebeten an der Marktbefragung teilzunehmen.
Seilaufzüge
• Kone GmbH
• Hiro Lift GmbH
• Lödige Fördertechnik GmbH
• Weiland Liftdienst GmbH
• Schmitt+Sohn GmbH & Co. KG
• ATC Lift GmbH
• Vestner Aufzüge GmbH
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Hydraulikaufzüge
• Lift Reith GmbH & Co. KG
• Garaventa Lift GmbH
• Thyssen Krupp Aufzüge GmbH
• Dictator Technik GmbH
• ATC Lift GmbH
Spindelantriebe
• Ammann & Rottkord GmbH
• Cama Treppenlift GmbH
• Garaventa Lift GmbH
• Liftdirekt
• Lutz Aufzüge
• Schneider Aufzüge
• ATC Lift GmbH
Zahnriemenantrieb
• Thoma Aufzüge GmbH
Kettenradantrieb
• Hauck Liftsysteme
• Senkrechtstar
Vakuumtechnik
• Futura SL
• ISA GmbH
Treppenlifte
• Lödige Fördertechnik GmbH
• ATC Lift GmbH
• Friedrich Aufzüge GmbH
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Treppenplattformlifte
• Garaventa Lift GmbH
• Hauck Liftsysteme
• Sani-Trans GmbH
• Ango Reha Technik Vertriebs GmbH
• Hiro Lift GmbH
• Thyssen Krupp Aufzüge GmbH
• Cama Treppenlift GmbH
Ohne Spezielle Zuordnung
• Spittelmeister GmbH & Co. KG
• Hütter Aufzüge GmbH
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Ergebnisse der Marktabfrage Anbieter von Aufzugssystemen
Von den 27 angeschriebenen Firmen haben 9 geantwortet, dies entspricht einer Rück-
laufquote von etwa 33%.
Aufzüge
Art Geschw. Leistung Preis
Wartung Betrieb V1 V2 V3
Seil 1,00 m/s 2,50 kW 35.000 € 41.000 € 47.000 € 480 € 800 €
Seil 1,00 m/s 2,50 kW 50.000 € 61.000 € 72.000 € 840 € 2.000 €
Seil 0,15 m/s 1,75 kW 14.280 € 15.830 € 17.300 € 0 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 21.750 € 27.750 € 32.000 € 268 € 650 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 36.400 € 41.700 € 46.800 € 350 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 19.000 € 22.000 € 25.000 € 200 € 300 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 28.000 € 33.000 € 40.000 € 450 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 19.000 € 22.000 € 25.000 € 200 € 300 €
Spindel 0,15 m/s 2,20 kW 28.000 € 33.000 € 40.000 € 450 €
Spindel 0,15 m/s 1,90 kW 16.000 € 19.000 € 22.000 € 200 € 300 €
Spindel 0,15 m/s 1,90 kW 24.000 € 28.000 € 33.000 € 450 €
Vakuum 0,15 m/s 6,00 kW 44.600 € 51.000 € 60.600 € 0 €
Vakuum 32.000 € 39.000 € 46.000 €
Hydraulik 0,15 m/s 2,20 kW 24.000 € 30.000 € 35.000 € 650 €
Zahnriemen 0,60 m/s 5,00 kW - - - - -
Min 14.280 € 14.700 € 17.300 €
Max 50.000 € 61.000 € 72.000 €
Gesamt
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 0,15 m/s 2,20 kW 26.000 € 31.500 € 37.500 € 350 € 475 €
Mittelwert 0,29 m/s 2,50 kW 28.002 € 33.163 € 38.693 € 349 € 725 €
Seil
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 1,00 m/s 2,50 kW 24.343 € 28.386 € 33.114 € 480 € 1.400 €
Mittelwert 0,72 m/s 2,25 kW 24.000 € 28.000 € 33.000 € 440 € 1.400 €
Hydraulik
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 0,15 m/s 2,20 kW 24.000 € 30.000 € 35.000 € 650 € -
Mittelwert 0,15 m/s 2,20 kW 24.000 € 30.000 € 35.000 € 650 € -
Seite 37 von 56
Spindel
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 0,15 m/s 2,11 kW 24.343 € 24.529 € 30.543 € 321 € 388 €
Mittelwert 0,15 m/s 2,20 kW 24.000 € 22.000 € 28.000 € 309 € 300 €
Vakuum
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 0,15 m/s 6,00 kW 38.300 € 45.000 € 53.300 € - -
Mittelwert 0,15 m/s 6,00 kW 38.300 € 45.000 € 53.300 € - -
Zahnriemen
Geschw. Leistung V1 V2 V3 Wartung Betrieb
Median 0,60 m/s 5,00 kW - - - - -
Mittelwert 0,60 m/s 5,00 kW - - - - - Tabelle 3 - Preisspiegel Aufzugsfirmen 62
Sonderbauformen
Art Geschw. Leistung Treppenlift Treppe Wartung Betrieb
Zahnrad 0,12 m/s 0,55 kW 8.000 € 100 € 300 €
Zahnrad 0,12 m/s 0,55 kW 13.000 € 200 €
Hubsäulen-
antrieb 18.000 €
Hubsäulen-
antrieb 23.000 €
Stützket-
ten-antrieb 0,08 m/s 0,55 kW 14.000 € 100 €
Zahnrad 0,15 m/s 10.000 € 250 €
Min 0,08 m/s 0,55 kW 8.000 € 18.000 € 100 € 300 €
Max 0,15 m/s 0,55 kW 14.000 € 23.000 € 250 € 300 €
Gesamt
Median 0,12 m/s 0,55 kW 13.500 € 150 € 300 €
Mittelwert 0,12 m/s 0,55 kW 14.333 € 163 € 300 €
Hubsäulenantrieb
Median 0,00 m/s 0,00 kW 0 € 20.500 € 0 € 0 €
Mittelwert 0,00 m/s 0,00 kW 0 € 20.500 € 0 € 0 €
62 Eigene Auswertung
Seite 38 von 56
Stützkettenantrieb
Median 0,12 m/s 0,55 kW 14.000 € 0 € 100 € 0 €
Mittelwert 0,12 m/s 0,55 kW 14.000 € 0 € 100 € 0 €
Zahnrad
Median 0,13 m/s 0,55 kW 10.333 € 0 € 183 € 300 €
Mittelwert 0,12 m/s 0,55 kW 10.000 € 0 € 200 € 300 € Tabelle 4 - Preisspiegel Aufzugsfirmen (Sonderbauformen) 63
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage senkrechte Aufzugssystemen
Ausgehend von den erhobenen bzw. erfragten Daten sollen im Folgenden Zunächst sol-
len Aussagen zu den genannten Gruppe von möglichen Antrieben getroffen werden:
• Seilantriebe
• Spindelantriebe
• Vakuumantriebe
• Hydraulikantriebe
Im Vergleich der Varianten liegen die Preise aller Systeme in einem weiten Band von
14T€ bis 72T€. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede der teuersten Anbieter durch
eine höhere Geschwindigkeit oder der benötigten Anschlussleistung.
Aufgrund der vorliegenden Datenlage würde hier die Variante
• Seilantrieb
• Geschwindigkeit von 1,00m/s
• Anschlussleistung von 2,5kW
• 47T€ (Preis Variante 3)
den Vorzug erhalten, da hier das beste Preis/Leistungsverhältnis vorherrscht.
Die Vakuumaufzüge erscheinen zu teuer und Aufgrund der hohen Anschlussleistungen
zu teuer in den Betriebskosten.
63 Eigene Auswertung
Seite 39 von 56
Vergleich der Kostenentwicklung je nach Stockwerksanzahl bei Aufzügen
Innerhalb dieses Vergleichs stellt die Variante 3 als teuerste untersuchte Variante die
Basis dar.
V1 V2 V3
Min 68% 83% 100%
Max 83% 92% 100%
Median 73% 86% 100%
Mittel 73% 86% 100% Tabelle 5 - Vergleich Kostenentwicklung nach Stockwerken 64
Bei den betrachteten Antriebsarten fallen zwischen 68% und 83% der zu erwartenden
Kosten des Aufzugs (ohne Planungskosten) für die ersten beiden Stockwerke an. Ein
Einbau in einem drei- bzw. viergeschossigen Objekt verursacht zwischen 9% bis 18%
Mehrkosten je Stockwerk. Im Mittel kann von etwa 70% für die beiden ersten Stockwer-
ke und Steigerungsraten von etwa 14% je weiterem Stockwerk angenommen werden.
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage Sonderbauformen
Die Treppenlifte bewegen sich zwischen 8T€ bis 14T€ für das erste Stockwerk, das
überwunden werden muss. Folgende Stockwerke schlagen mit einem etwas geringerem
Grundpreis zu buche, da Faktoren wie bspw. Anlieferung und Anfahrt der Monteure nur
einmal zu buche schlagen. Als überschlägiger Faktor sollten bei mehr als einem Stock-
werk hier 10T€ pro Anlage (max. 3m) kalkuliert werden. Aufgrund von Sonderkonditio-
nen ab 3 Anlagen sind hier detaillierte Angebote nach Einbauort zwingend notwendig.
Die Treppen stellen eine sehr interessante Alternative für die Überwindung von Hinder-
nissen speziell im Innenbereich dar. Aufgrund der Nutzung sowohl als Treppe oder Lift
für Rollstuhlfahrer sind sie eine sinnvolle Ergänzung. Als einzige reglementierende kann
hier die maximal überwindbare Höhe von 6 Stufen. Für Interessante Außentreppen an
der TU-Kaiserslautern war diese maximale Höhe nicht ausreichend, hier würde wieder
der Einsatz von Lifttreppen eine Alternative bilden.
64 Eigene Auswertung
Seite 40 von 56
Marktabfrage Wohnungsgesellschaften
Durch einen kurzen Fragebogen wurde bei 8 Wohnungsgesellschaften nach Kosten für
Wartung- und Betrieb von Aufzügen nachgefragt.
Der sehr kurze Fragebogen ist als Anlage 2 angefügt.
Ziel der Marktabfrage
Durch diesen Fragebogen sollte eine Bandbreite an Preisen dargestellt werden können.
Weiterhin von Interesse war es die Steigerungsraten mit zunehmenden Stockwerken
darzustellen. Abschließend konnten die Gesellschaften noch den Anteil der Betriebsko-
sten an den Stromkosten des Gebäudes angeben
Angeschriebene Wohnungsgesellschaften
Folgende Wohnungsgesellschaften wurden per Mail gebeten an der Marktbefragung
teilzunehmen.
- GeWoBau GmbH Zweibrücken (Zweibrücken)
- Aktiengesellschaft für Kind und Familie
- Alzeyer Baugesellschaft mbH & Co. KG
- Bau AG Kaiserslautern
- Bauhilfe Pirmasens GmbH
- Baugesellschaft Frankenthal (Pfalz) GmbH
- Baugenossenschaft Bahnheim eG
- Wohnbau Mainz GmbH
Seite 41 von 56
Ergebnisse der Marktabfrage Wohnungsgesellschaften
Von den 8 angeschriebenen Gesellschaften haben sich 2 gemeldet, das entspricht einer
Rücklaufquote von 25%
Die gefunden Ergebnisse in diesem Bereich sind nicht repräsentativ für Rheinland-Pfalz.
Geschosse Anzahl der
Whg.
Ø Wartungskosten
pro m²/mtl.
Ø Betriebskosten
pro m²/mtl.
Gebäudegruppe 1 kleiner 5 123 0,14€ 0,02€
Gebäudegruppe 2 5 72 0,27€ 0,19€
Gebäudegruppe 3 6 113 0,19€ Keine Daten
Gebäudegruppe 4 7 21 0,14€ Keine Daten
Gebäudegruppe 5 8 und größer 316 0,10€ 0,02€
Tabelle 6 - Abfrage Wohnungsgesellschaften Wartung- und Betriebskosten 65
Ausgehend aus dieser Befragung kann bezüglich des Anteils der Stromkosten am Ge-
samtenergieverbrauch folgendes Ergebnis dargestellt werden:
Anteil Stromkosten am Gesamtenergieverbrauch Gebäu-
de
Geschosse Ø Anteil
Gebäudegruppe 1 kleiner 5 Keine Daten
Gebäudegruppe 2 5 Keine Daten
Gebäudegruppe 3 6 Keine Daten
Gebäudegruppe 4 7 4,27%
Gebäudegruppe 5 8 und größer 14,61% Tabelle 7 - Abfrage Wohnungsgesellschaften Stromkostenanteil 66
65 Eigene Auswertung 66 Eigene Auswertung
Seite 42 von 56
Interpretation der Ergebnisse der Marktabfrage Wohnungsgesellschaften
Wartung
Die Bandbreite der erfassten Kosten liegt zwischen 0,08€ pro m² und 0,30€/m². Die Ko-
stenstruktur der teilnehmenden Wohnungsbaugesellschaft passt somit in die Struktur
die, an der TU-Kaiserslautern erfasst werden konnte. Werden alle Wartungskosten auf
die Fläche bezogen, ergibt sich an der TU-Kaiserslautern eine Bandbreite von 0,04€ pro
m² und 0,48€ pro m².
Betriebskosten
Die Bandbreite der erfassten Kosten liegt zwischen 0,02€/m² und 0,19€/m². Die an der
TU-Kaiserslautern und den abgefragten Wohnungsbaugesellschaften erfassten Be-
triebskosten erscheinen im Vergleich zu den gefundenen Kosten in der Literatur sehr
gering. Die Spanne von max. 0,19€/m² stellen hier das untere Drittel dar.
Anteil Stromkosten
Der Anteil bewegt sich zwischen 4,27% und 14,64%. Die Zahlen der Wohnungsbauge-
sellschaft finden Deckung sowohl mit den Werten der Literatur und Werten der TU-
Kaiserslautern.
Seite 43 von 56
Gestalterische Probleme im Bestand
Anhand eines Beispiels sollen die gestalterischen Probleme der Umsetzung eines Auf-
zugsprojektes im Bestand kurz dargestellt werden.
Ausgangsproblem Gebäude 36
In einem Gebäude befindet sich im 1OG eine Bibliothek. Durch Nachrüstung eines Auf-
zugs soll Behinderten Personen ein besserer Zugang ermöglich werden.
Abbildung 17 - Außensicht Beispielgebäude 67
Abbildung 18 - Mögliche Position für Außenaufzug 68
67 Eigene Aufnahme 68 Eigene Aufnahme
Seite 44 von 56
Abbildung 19 - Rahmenbedingungen im Gebäude 69
Die Rahmenbedingungen im Gebäude sind im Bereich des Treppenhauses schlecht, da
hier das Platzangebot nicht ausreicht einen Aufzug nachzurüsten.
Im Bereich der Flure stellen sich große Flächen dar die eine Nachrüstung theoretisch
ermöglichen. Wie sich die tatsächliche Einbindung eines Aufzugs im Innen- und Außen-
bereich tatsächlich darstellt, wurde im Rahmen einer Variantenanalyse untersucht.
In Abbildung 19 ist eine mögliche Position für einen Außenaufzug dargestellt. Da keine
direkte Verbindung von dieser Position in ein Treppenhaus möglich ist, muss auch hier
eine Betrachtung der Räumlichkeiten im inneren erfolgen.
69 Eigene Aufnahmen
Seite 45 von 56
Abbildung 20 - Mögliche Varianten EG 70
Abbildung 21 - Mögliche Varianten 1 OG 71
70 Darstellung: Eigen 71 Darstellung: Eigen
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Abbildung 22 -Mögliche Positionen 2. OG 72
In den Abbildungen sind 10 gefundene Varianten dargestellt. Inwieweit sich diese Vari-
anten umsetzen lassen, ist in folgender Tabelle aufgezeigt.
Variante Position Möglich Sinnvoll Begründung
1 Außen JA NEIN Zuviel Flächenverlust im 1 + 2 OG
2 Innen JA JA Alle Stockwerke erreichbar
3 Innen NEIN NEIN Im EG würde der Aufzug direkt im Flur ohne
genügend Platz liegen
4 Innen JA NEIN Letztes OG kann nicht angefahren werden
5 Innen JA JA Alle Stockwerke erreichbar
6 Innen NEIN NEIN Lediglich im obersten OG wäre eine sinnvol-
le Anbindung möglich
7 Innen JA NEIN Letztes OG kann nicht angebunden werden
8 Innen JA NEIN Letztes OG kann nicht angebunden werden
9 Innen NEIN NEIN Letztes OG kann nicht angebunden werden,
im 1 OG Probleme werden Tür
10 Innen JA NEIN Letztes OG kann nicht angebunden werden
Tabelle 8 - Zusammenstellung der Varianten der Nachrüstung 73
72 Darstellung: Eigen 73 Eigene Auswertung
Seite 47 von 56
Von den 10 Varianten bleiben lediglich 2 Varianten die als sinnvoll in der Umsetzung
erscheinen.
Darstellung der Kosten Variantenumsetzung
Aufgrund der Untersuchten Varianten wird nachfolgend beispielhaft Variante 2 kosten-
mäßig betrachtet
Bezeichnung Betrag
Aufzug (Spindel) inkl. Schacht 40.000€
Statiker 4.000€
Kernbohrungen 5.000€
Sonstige Kosten (Absperrung, Sicherung…) 2.500€
Gesamt (netto) 51.500€
Tabelle 9 - Kostenbeispiel Nachrüstung Aufzug innen 74
74 Auswertung: Eigen (Schätzpreise)
Seite 48 von 56
Ausgangsproblem Gebäude 20
Innerhalb des zweigeschossigen Gebäudes ist der Haupteingang im Erdgeschoss nur
über eine Treppe zu erreichen. Die Büros im ersten Stock und der Archivbereich im
Dachgeschoss sind im Moment für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich.
Abbildung 23 - Haupteingang und Rahmenbedingungen im Gebäude 75
Die Rahmenbedingungen innerhalb des Gebäudes sind ungünstig, da der Platz nicht
ausreicht um einen Aufzug nachzurüsten. Alternativ kann an der Außenwand ein Aufzug
nachgerüstet werden. Als Besonderheit wäre hier die Anbindung des Erdgeschosses als
75 Aufnahme: Eigen
Seite 49 von 56
Halbgeschoss. Ausgang im 1 Stockwerk wäre auf der Brücke. Eine Anbindung des 2
Stockwerks wäre mit Außenaufzug nur Möglich, wenn eine Aufstockung in diesem Be-
reich erfolgen würde. Im Moment ist hier ein Schrägdach vorhanden. Daher wurde im
Rahmen der Betrachtung eine Variante 1 und Variante 1a dargestellt. Ohne den vorab
beschriebenen Ausbau des Dachgeschosses ergibt sich die Möglichkeit der Anbindung
des 2 Stockwerks mit einem Treppenlift.
Abbildung 24 - Mögliche Position für Außenaufzug 76
76 Aufnahme: Eigen
Seite 50 von 56
Abbildung 25 - Mögliche Varianten EG 77
Abbildung 26 - Mögliche Varianten 1OG 78
Abbildung 27 - Mögliche Positionen 2. OG79
77 Darstellung: Eigen 78 Darstellung: Eigen 79 Darstellung: Eigen
V1
V2
V1
V2
V2
V1
Seite 51 von 56
Die mögliche Umsetzung der in den Abbildungen dargestellt Varianten ist in folgender
Tabelle dargestellt.
Variante Position Möglich Sinnvoll Begründung
1 Außen JA NEIN Nicht alle Stockwerke erreichbar*
1a Außen JA JA EG und 1OG sind erreichbar
2 Innen NEIN NEIN Platz im inneren nicht ausreichend Tabelle 10 - Zusammenstellung der Varianten der Nachrüstung (Gebäude 20) 80
Darstellung der Kosten Variantenumsetzung
Aufgrund der Untersuchten Varianten wird nachfolgend beispielhaft Variante 1a ko-
stenmäßig betrachtet
Bezeichnung Betrag
Aufzug (Seil) inkl. Schacht 50.000€
Treppenlift 16.000€
Sonstige Kosten (Absperrung, Sicherung…) 2.500€
Gesamt (netto) 68.500€
Tabelle 11 - Kostenbeispiel Nachrüstung Aufzug außen in Kombination mit Treppenlift innen 81
80 Auswertung: Eigen 81 Auswertung: Eigen (Schätzpreise)
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Lösungsvorschläge für Problemstellungen
Innerhalb dieses Kapitels sollen bestehende Problemsituationen anhand von Ausgangs-
lagen kurz dargestellt werden. Zu jedem Problem werden, wenn möglich, Lösungsvor-
schläge dargestellt
Anbindung Zwischenpodeste
Ausgangslage: Im Auftaktprojekt wurde festgestellt, dass bei Wohneinheiten mit
genug Raum vor den Gebäuden eine Nachrüstung eines Aufzuges
in einem separaten Schacht sinnvoll ist. Allerdings heißt es hierzu
auf Seite 11 des Abschlussberichtes
Bei allen Gebäuden ist eine Anbindung nur auf den Zwischenpodesten
der Treppenhäuser möglich. Eine vollständige behindertengerechte
Ausführung ist damit nicht möglich. 82
Problemstellung: Mit den Aufzügen können lediglich Zwischenpodeste angefahren
werden.
Lösungsvorschlag: Nachrüsten von klassischen Treppenliften, die die Distanz zwischen
dem Ausgang des Aufzugs auf dem Zwischenpodest und der Etage
mit den Wohnungen ermöglicht.
Bewertung der Maßnahme:
- Bekannte Technik
- Ermöglicht die Tatsächliche Barrierefreiheit in Treppenhäu-
sern
Folgende Abbildung zeigt beispielhaft für ein Stockwerk die Umsetzung dieser Maß-
nahme.
82 Bauforum RLP, Zusammenfassung und Ergebnisse des Forschungsprojektes Aufzug statt Auszug, Seite
11
Seite 53 von 56
Abbildung 28 - Anbindung Zwischengeschoss an Wohnebene 83
83 Darstellung eigen mit Elementen von http://www.leoba.de/plattformlift_t100-gallerie.html und
https://3dwarehouse.sketchup.com/model.html?id=cf174b9a7f7624dd3b442f64b1315c8f, Stand 24.03.15
Seite 54 von 56
Überwindung Eingangstreppen
Ausgangslage: In manchen Gebäuden gibt es im Eingangsbereich und/oder im
Inneren der Gebäude kleinere Treppen die überwindet werden
müssen.
Problemstellung: Wie kann man einem Rollstuhlfahrer ermöglichen diese Treppen zu
überwinden.
Lösungsvorschlag: Der Eingangsbereich von Gebäuden kann mit Lift-Treppen oder
Plattformliften ausgestattet werden. Gleiches Prinzip im inneren
von Gebäuden anwendbar.
Bewertung der Maßnahme:
- Bekannte Technik
- Lifttreppen sind auf eine Höhe von max. 6 Stufen begrenzt
Folgende Abbildungen zeigen beispielhaft, wie eine solche Lösung (hier im Innenbe-
reich) aussehen könnte.
Abbildung 29 + Abbildung 30 Lifttreppen zur Überwindung von kleineren Treppen 84
84 Quelle Bilder: http://www.cama.de/produkte/cama-lifttreppe/galerie.html , Stand 25.11.2014
Seite 55 von 56
Abbildung 31 + Abbildung 32 Plattformlifte zur Überwindung kleinerer Treppen 85
85 Quelle Bilder: http://www.sani-trans.de/plattformlifte/p-500.html , Stand: 25.11.2014
Seite 56 von 56
Zusammenfassung
Inwieweit Aufzüge und/oder Treppenlifte im Innen- oder Außenbereich eines Wohnhau-
ses eingebaut werden können, hängt von vielen Faktoren ab. Neben der prinzipiellen
Machbarkeit sollten Kosten, Nutzen aber auch Aspekte der Nachhaltigkeit beachtet
werden.
Grundsätzlich sollten die Empfehlungen der DIN 18040-1 und 18040-2 „Barrierefreies
Bauen Teil 1 und Teil 2“. Alle hier dargestellten Varianten sind unter dem Aspekt der
Barrierefreien Nutzung eines Gebäudes zu sehen, sie ersetzen keinen vollwertigen Auf-
zug!
Die Anforderungen der jeweils gültigen Landesbauordnung sind auszunutzen.
Seite 1 von 3
ANLAGE 1
Fragenkatalog zum Forschungsprojekt „Nachrüstung von Aufzügen in Bestandsgebäuden“
Rahmenbedingungen:
Allgemein bezieht sich diese Anfrage auf 3 Mustergebäude
Variante Anzahl Stockwerke Anzahl Türen Förderhöhe
1 2 2 2,8m
2 3 3 5,6m
3 4 4 8,4m
Kellergeschosse werden nicht berücksichtigt
Es wird unterstellt, dass der Platz im inneren (Treppenauge – Schacht…) für die Nachrüstung eines Aufzugs ausreicht
Behindertengerechte Ausführung nach DIN EN81-70 Typ 2 – Fahrkorbgrundfläche 1,1m x 1,4m
Für den Fall der Anbindung der Aufzüge außen muss u.u. eine Anbindung der Halbgeschosse zu den Wohnungen mit Treppenliften (gerade)
erfolgen
Seite 2 von 3
Sonderfall– Treppenlift
gerade
1. TYP
2. Unser Aufzug ist geeignet für den Einbau
a. Innen x
b. Außen
3. Der Antrieb erfolgt über
a. Seil
b. Hydraulik
c. Spindel
d. Vakuum
e. Zahnriemen
f. Kettenrad
g. Sonstige
4. Ist eine Schachtgrube erforderlich?
a. Ja
b. Nein x
5. Fahrgeschwindigkeit [m/s]
6. Motorleistung [kW]
7. Preise (netto) inkl. Schachtgerüst/Schachtausführung
Variante 1 – 2 Haltestellen – Förderhöhe 2,8m
Variante 2 – 3 Haltestellen – Förderhöhe 5,6m
Variante 3 – 4 Haltestellen – Förderhöhe 8,4m
Sonderfall Treppenlift -
8. Wartungskosten / Jahr
9. Betriebskosten / Jahr
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ANLAGE 2
Fragenkatalog für Wohnungsgesellschaften zum Forschungsprojekt „Nachrüstung von Aufzügen in Bestandsgebäuden“
Abfrage Betriebs- und Wartungskosten pro m² und Monat
Die Abfrage bezieht sich ausschließlich auf Gebäude, die einen Aufzug haben.
Betrachtungszeitraum: 2013
Geschosse der Gebäude mit
Aufzug kleiner 5 5 6 7 8 und größer
Anzahl Wohnungen
Wartungskosten
pro m²/Monat
Betriebskosten
pro m²/Monat
Anteil Betriebskosten am
Gesamtenergieverbrauch
der Gebäude [%]