ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 0
Allgemeines
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__________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-1 Aenderung :
AB FDV Infrastruktur und Verkehr
Ausführungsbestimmungen zu den Fahrdienstvorschriften
Gültig ab: 01.07.2010
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Allgemeines
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________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 00-2 Aenderung :
Dokumentinformation
Datum Stelle Name Bemerkungen
Erstellt 02.04.2010 Bahn-Support GmbH
G. Rochat
Geprüft 09.03.2010 Geschäftsleitung W. Niklaus
BAV 03.05.2010 Abt. Infrastruktur J. Lütscher
Freigegeben 13.05.2010 GL ST W. Niklaus
Sursee-Triengen-Bahn Betriebsleitung / Geschäftsstelle
Fahrpersonal (Lokführer, Heizer, Zugbegleiter)
DVS Mitarbeiter im Fahrdienst
Bahn-Support GmbH Zentrale (1x)
Verteiler
SBB
OBZ Olten
Cargo-Team Sursee
Änderungsverzeichnis
Änderung
Änderung durchgeführt
Nr. vom gültig ab Unterschrift Datum
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R 300.1 Allgemeines
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FDV R 300.1, Allgemeines
Inhalt 1 Vorbemerkungen 2 1.1 Betriebskonzept 2 1.2 Netzzugang SBB 2 2 Geltungsbereich 3 2.1 Allgemeines 3 2.2 Einsatz und Verhalten des Personals 3 3 Begriffe 4 3.1 Allgemeines 4 3.2 Erklärung der Abkürzungen und zusätzliche Begriffe 4 4 Allgemeine Bestimmungen 5 4.1 Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke 5 4.2 Zugnummernschema 5 4.3 Zugbegleitung 5
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R 300.1 Allgemeines
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1 Vorbemerkungen
Gestützt auf
• die Eisenbahnverordnung EBV 742.141.1, Art. 12
• die Schweizerischen Fahrdienstvorschriften R 300.1, Ziffer 2.1.4, Ausgabe vom 06.07.2008
• die Vorschriften des BAV über den Erlass von Fahrdienst- und Betriebsvorschriften
erlässt die Sursee – Triengen - Bahn die vorliegenden Ausführungsbestimmungen im Sinne von Betriebsvorschriften für Infrastruktur und Verkehr.
1.1 Betriebskonzept Die Infrastruktur der ST verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen, die Bahnhöfe weisen alle Handweichen auf. Die ST beschäftigt zur Betriebsabwicklung kein örtliches Personal. Alle Fahrten auf der Strecke der ST finden als Rangierbewegungen gemäss R 300.4 Ziffer 4 und diesen Ausführungsbestimmungen statt. Betriebsleiter
Die Aufgaben des Betriebsleiters werden durch einen von der ST situationsbezogen bezeichneten Verantwortlichen wahrgenommen.
Die Funktionen des Fahrdienstleiters werden auf der Infrastruktur der ST
• bei den fahrplanmässigen Rangierfahrten durch den Rangierleiter
• bei den Nostalgiefahrten durch den Lokführer wahrgenommen.
1.2 Netzzugang SBB Der Netzzugang der SBB auf die Infrastruktur der ST ist in Art 10 und 19 der Eisenbahn-Netzugangsverordnung (SR 742.126) insbesondere mit den Ausführungsbestimmungen dazu (SR 744.122) und der Sicherheitsbescheinigung für den Netzzugang Nr. 2003.19 geregelt.
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R 300.1 Allgemeines
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2 Geltungsbereich
2.1 Allgemeines
Diese Ausführungsbestimmungen umfassen die für die Sursee - Triengen - Bahn geltenden Abweichungen, Ergänzungen und Erläuterungen zur Grundvorschrift R 300.1 -.15. Im weiteren gelten die Ausführungsbestimmungen AB FDV sowie die lokalen Bestimmungen der SBB für den Bahnhof Sursee. Diese Vorschriften sind für alle Fahrten verbindlich, welche im Netzzugang der Sursee - Triengen - Bahn geführt werden.
2.2 Einsatz und Verhalten des Personals
Sursee - Triengen - Bahn setzt nach den Richtlinien der VTE ausgebildetes und geprüftes Personal der folgenden Kategorien ein:
• Lokführer der Kategorie "Netz ST, Lf Kat B60" auf dem ganzen Netz der Sursee - Triengen – Bahn
• Führergehilfen / Heizer für den zweimännigen Betrieb der Dampflokomotiven
• Rangierbegleiter der Kategorie A40, auch in der Funktion als Zugbegleiter
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3 Begriffe
3.1 Allgemeines
Es gelten die Begriffe und Abkürzungen der Schweizerischen Fahrdienstvorschriften. Außerdem werden in den vorliegenden Ausführungsbestimmungen zusätzliche Begriffe und Abkürzungen verwendet:
3.2 Erklärung der Abkürzungen und zusätzlichen Begriffe
Abkürzung Erklärung
Lf Lokführer
BLZ Betriebsleitzentrale
FstZ Fernsteuerzentrum
OBZ Ol Operatives Betriebszentrum Olten
Abkürzung der Bahnhofnamen
Bahnhof Abkürzung
Sursee SS
Geuensee GEU
Büron – Bad Knutwil BBK
Triengen - Winikon TRW
Zusätzliche, nicht in R 300.1, Ziffer 3.1 definierte Begriffe sind nachfolgend erklärt:
Begriff Erklärung
Anprall Anfahren an ein stehendes Fahrzeug oder Hindernis mit mehr als 5 km/h
Bediente Handbremse Handbremse, welche im Störungsfall durch Fahrpersonal bedient werden muss, um das notwendige Bremsverhältnis für die Weiterfahrt zu erreichen.
Besetzte Handbremse Handbremse, welche für den Fall einer Zugtrennung zur Erfüllung des Teilbremsverhältnisses durch Fahrpersonal besetzt ist.
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4 Allgemeine Bestimmungen
Auf der ST verkehren Rangierbewegungen auf die Strecke für
- die Güterzustellung, normalerweise mit Dieseltraktion
- Reisende, normalerweise mit Dampftraktion
- dienstliche Bedürfnisse, mit Dampf- oder Dieseltraktion
4.1 Einteilung der Rangierbewegungen auf die Strecke
4.1.1 Nach Fahrplan verkehren nur die Rangierbewegungen für die Güterzustellung. Diese werden durch SBB Cargo abgewickelt.
4.1.2 Als Extrafahrten werden insbesondere die Nostalgiefahrten mit Dampf- und Dieseltraktion und Fahrten für dienstliche Bedürfnisse angeordnet.
4.3 Zugnummernschema
Die Rangierbewegungen auf dem Netz der ST erhalten eine Nummer mit zusätzlichem R nach folgenden Regeln:
• Fahrrichtung Triengen – Sursee ungerade Nummern + R
• Fahrrichtung Sursee – Triengen gerade Nummern + R
Nummerngruppen
• Fahrplanmässige Rangierfahrten
1 … 99 SBB Cargo
• Nostalgiefahrten
351 … 399 Extrafahrten Dampf und Diesel
3351 .. 3399 Leerfahrten Dampf und Diesel
651 … 699 Draisinenfahrten
3651 .. 3699 Leerfahrten Draisine
Ergänzungen zur Nummer:
• Rangierbewegung ohne Bremsrechnung Nummer + R + U
• allein fahrende Lok als Rangierbewegung Nummer + R + L
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4.4 Zugbegleitung
Die Rangierbewegungen für die Güterzustellung sowie für die dienstlichen Bedürfnisse verkehren situationsbezogen als begleitete oder unbegleitete Rangierfahrt. Mit Reisenden besetzte Extrafahrten müssen kundendienstlich begleitet werden. Die Zugbegleiter haben eine vereinfachte Ausbildung in Belangen der Zugvorbereitung, Abfahrt und Einfahrt des Zuges.
4.10 Anlagen 4.11 Anschlussgleise
Als Anschlussgleise an die ST gelten:
• Ottos
• Münchrüti
• Stöckli
• "Alu Menziken"
4.12 Eigentumsverhältnisse Sursee bis Weiche 15 SBB Weiche 11, Gleise 37, 18 ST und Stadt Sursee Gleise 13, 53, 27 und 17 bis Triengen ST
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R 300.2 Signale
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FDV R 300.2, Signale
Inhalt 2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen 2 2.6 Hinweissignale 2.7 Signale des Personals 2 3 Signale bei Rangierbewegungen 2 3.2.2 Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die Strecke 2
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R 300.2 Signale
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2 Signale bei Zügen und Rangierbewegungen
2.6 Hinweissignale Auf der Strecke Sursee – Triengen sind 5 Bahnübergänge mit funkferngesteuerten Barrieren ausgerüstet. Die Stellen, an denen der Schliessimpuls mit dem Handgerät gesendet werden muss, sind mit Merktafeln gemäss 300.2, Bild 265 gekennzeichnet.
2.7 Signale des Personals Bei der Führung von Nostalgiefahrten können folgende akustischen Signale des Personals angewendet werden:
Signal Bedeutung
Lokführer mit der Lokpfeife
der Zugbegleiter meldet sich beim Lokführer
Signal Bedeutung
Zugbegleiter mit der Mundpfeife
der Zugschluss ist eingetroffen
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R 300.2 Signale
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3 Signale bei Rangierbewegungen
3.2.2 Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf die S trecke Fahrplanmässige Fahrten: Kennzeichnung nach R 300.2, Ziffer 3.2.2 Extrafahrten Diese Fahrten mit Dampf- und Diesellokomotiven tragen folgende Kennzeichnung - Lok nach vorne 3 Lichter nach hinten 1 Licht unten rechts - Zugschluss ein Zugschluss-Signal Bei Dampflokomotiven darf bei Tag und guten Sichtverhältnissen auf das Anzünden der Petrollaternen verzichtet werden.
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R 300.3 Anordnung und Uebermittlung
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FDV R 300.3, Anordnung und Uebermittlung
Inhalt 1 Mittel in der Kommunikation 2 1.1 Wahl der Mittel 2 2 Verfahren 2 2.1 Protokollpflichtige Uebermittlung 2 5 Fahrplan und Streckentabelle 2 5.1 Zuständigkeiten 2 5.3 Fahrordnung 3 5.4 Streckentabelle 3 6 Anordnung mit Sammelformular Befehle 4 6.1 Abgabe und Bestätigung der Befehle 4 6.2 Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen 4
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R 300.3 Anordnung und Uebermittlung
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1 Mittel in der Kommunikation 1.1 Wahl der Mittel
Die Kommunikation zwischen den Rangierbewegungen unter sich sowie mit den Arbeitsstellen wird mit Mobiltelefonen sichergestellt. Die Betriebsleitung führt ein Verzeichnis mit den entsprechenden Teilnehmern und deren Telefonnummern und gibt dieses bekannt. Die eigentlichen Rangieraufgaben werden mit optisch/akustischer Befehlsgebung oder mit Rangierfunk ausgeführt.
2 Verfahren 2.1 Protokollpflichtige Uebermittlung
In der Betriebsabwicklung des Verkehrs auf der ST werden folgende Nachrichten protokollpflichtig übermittelt:
• Anordnung von Extrafahrten
• Verminderung der Geschwindigkeit (Befehl 6)
• Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung (Befehl 11)
• Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung (Befehl 12)
• Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung (Befehl 13)
• Kreuzungsverlegung (Befehl 14) Bei der fernmündlichen Uebermittlung sind auf beiden Nachrichten die Funktion und Namen von Absender und Empfänger sowie die Uhrzeit zu notieren. Das vereinfachte Sprechverfahren nach 300.3, Ziffer 9.4.1 darf bei der Uebermittlung protokollpflichtiger Nachrichten nicht angewendet werden.
5 Fahrplan und Streckentabelle
5.1 Zuständigkeiten 5.1.1 Erstellung
Die Fahrpläne für die regelmässig verkehrenden Zustellfahrten werden in einem Jahresfahrplan mit den entsprechenden Zugnummern + R + U festgelegt. Diese Fahrpläne werden jeweilen für eine Fahrplanperiode in Zusammenarbeit zwischen dem SBB Cargo-Team und der Betriebsleitung der ST erstellt und verteilt. Die Extrafahrten werden durch die Betriebsleitung der ST schriftlich angeordnet.
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R 300.3 Anordnung und Uebermittlung
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5.1.2 Verteilung
Die Verteilung der Anordnungen, Fahrpläne und der Streckentabelle erfolgt nach einem Verteilplan und obliegt der Betriebsleitung der ST. Die Anordnungen für die Extrafahrten sind zusätzlich abzugeben an:
• das OBZ Olten mit folgender Adresse: [email protected]
• das Fahrpersonal der Extrafahrten
• das Rangierteam von SBB Cargo Sursee
• Bahnhof Sursee
• die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST führt eine Kontrolle der Empfangsbestätigungen. Die Empfangsbestätigung kann auch per SMS erfolgen
5.3 Fahrordnung
5.3.1 Inhalt der Fahrordnung Für die Fahrordnungen der fahrplanmässigen Rangierbewegungen wird die vereinfachte Form gemäss R 300.3 Ziffer 5.3.3 angewendet. Ist das Cargo-Team zwischen Sursee und Triengen die einzige Fahrt, so legt es die Fahrlage sowie den Ausfall auf Teilstrecken in eigener Kompetenz fest. Für die Anordnung aller Extrafahrten ist das Formular "Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke" der ST zu verwenden
Vorderseite fahrdienstlicher Teil Rückseite Personal, Kommunikation, weitere Anordnungen,
kommerzieller Teil, Verteiler Finden im Mehrzugbetrieb Kreuzungen statt, so sind diese gemäss R 300.15 als X-Kreuzungen abzuwickeln.
5.4 Streckentabelle Für das Netz der ST ist die Streckentabelle vom 01.05.2010 verbindlich.
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R 300.3 Anordnung und Uebermittlung
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6 Anordnungen mit Sammelformular Befehle
6.1 Abgabe und Bestätigung der Befehle 6.1.1 Art der Befehle
Die ST benützt ein eigenes Sammelformular mit den für ihre Bedürfnisse notwendigen fahrdienstlichen Befehlen. Es sind dies:
• Befehl 6 Verminderung der Geschwindigkeit
• Befehl 11 Ausserordentliche oder fakultative Kreuzung
• Befehl 12 Ausserordentliche oder fakultative Ueberholung
• Befehl 13 Ausfall einer Kreuzung oder Ueberholung
• Befehl 14 Kreuzungsverlegung
6.1.2 Aufbewahrung Erhaltene Befehle, Anordnungen, Meldungen usw. werden durch den Lokführer in einem Leistungscouvert sichergestellt und durch die Betriebsleitung nach internen Richtlinien aufbewahrt. Für die Aufbewahrung der Befehle als Beweismittel im Falle einer Unregelmässigkeit gilt R 300.3, Ziffer 4.2.1. Bei Unregelmässigkeiten oder wenn Abklärungen erwartet werden, sind sämtliche Aufzeichnungen, inklusive handschriftliche Notizen, zuhanden der Untersuchungsorgane während sechs Monaten aufzubewahren.
6.2 Ergänzende Bestimmungen zu Langsamfahrstellen 6.2.1 Bekanntgabe
Der Sicherheitschef der Baustelle hat deren Aufstellung zu melden an:
• das OBZ Olten mit folgender Adresse: [email protected]
• die Betriebsleitung der ST
• das Rangierteam von SBB Cargo Sursee
• die Sicherheitschefs der angemeldeten Arbeitsstellen Die Betriebsleitung der ST verständigt das das Fahrpersonal der fahrplanmässigen und der Extrafahrten in geeigneter Weise.
6.2.2 Bekanntgabefrist Die Bekanntgabefrist beträgt 72 Stunden.
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R 300.4 Rangierbewegungen
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FDV R 300.4, Rangierbewegungen
Inhalt 1 Vorbereitung und Abschluss 3 1.4 Rangiergrenzen 3 1.6.2 Fahrrichtung der Rangierbewegung 3 1.7.2 Sichern von Fahrzeugen 3 3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierbewegungen 4 3.2 Ablaufen und Abstossen 4 3.3 Rangierbewegung mit Rangierseil oder Spill 4 3.4 Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanischen Hilfsmitteln 4 3.5 Besonderheiten, Vorsichtswagen 4 3.6 Fahrgeschwindigkeiten 5 3.6.2 Höchstgeschwindigkeiten auf den Bahnhöfen der ST 5 3.6.3 Ausnahmen im Bhf 5 3.6.4 Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke 5 3.6.5 Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen 5 Anlage 1 Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung 6 5 Personenübergänge 6 6 Dampfheizung der Reisezugwagen 6 4 Rangierbewegung auf die Strecke 4.1 Grundsatz, Rangierleiter 7 4.2 Fahrordnung 7 4.3 Bremsvorschriften, Zugvorbereitung 7 4.5 Zustimmung zur Fahrt 8 4.5.1 Fahrten ab Sursee 8 4.5.2 Fahrten an GEU, BBK, TRW 8 4.5.3 Folgefahrten 8 4.5.4 Abfahrt 9
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R 300.4 Rangierbewegungen
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4.5.5 Auf der Strecke 10 4.5.6 Einfahrt in den Bahnhof 10 4.5.7 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten 10 4.5.8 Verlegen von Kreuzungen, Ausfall, a.o. Kreuzung 10 4.5.9 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten 10 4.5.10 Verlegen von Kreuzungen Ausfall einer Kreuzung, a.o.Kreuzung 10 4.8 Ankunftsmeldung 11
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R 300.4 Rangierbewegungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-3 Aenderung :
1 Vorbereitung und Abschluss
1.4 Rangiergrenzen Die Bahnhöfe der Sursee – Triengen – Bahn besitzen keine Einfahrsignale. Die Lage der Rangiergrenze Bahnhof - Strecke wird somit abhängig von der Betriebslage folgendermassen definiert: Nur eine Rangierbewegung zwischen SS und TRW: keine besonderen Rangiergrenzen zu beachten Mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig zwischen SS und TRW:
• Sursee, Seite GEU Zwergsignal 17A, km 1.245
• Geuensee 100m nach letzter Weiche
• Büron – Bad Knutwil 100m nach letzter Weiche
• Triengen – Winikon 100m nach letzter Weiche Die Lokführer bzw. Rangierleiter der anderen Fahrten zwischen SS und TRW sind vor Beginn und nach Beendigung der Rangierarbeit quittungspflichtig zu verständigen.
1.6.2 Fahrrichtung der Rangierbewegung Als Vorwärtsrichtung gelten
• bei den Dampflokomotiven die Seite des Kamins
• bei Diesellokomotiven die Seite des Motorvorbaus
1.7.2 Sichern von Fahrzeugen Zum Sichern von Fahrzeugen mit einlösigen Bremsen darf von der der Bestimmung in 300.4, Ziffer 1.7.2 Absatz 3 nicht Gebrauch gemacht werden. Solche Fahrzeuge sind immer sofort mit von der Luftbremse unabhängigen Mitteln zu sichern.
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-4 Aenderung :
3 Bewegungsarten 3.1 Unbegleitete geschobene Rangierfahrt
Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten 8 Achsen gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11
Fahrten mit historischem Rollmaterial, mit und ohne Fahrgäste verboten
3.2 Ablaufen und Abstossen Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten
gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11
Historisches Rollmaterial - mit Fahrgästen verboten - ohne Fahrgäste mit bedienter Handbremse gestattet, wenn aus betrieblichen Gründen die Rangierbewegung nicht anders ausgeführt werden kann
3.3 Rangierbewegungen mit Rangierseil Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten
gestattet auf der Infrastruktur der SBB und in den Anschlussgleisen gem. AB FDV ST 1//4.11
Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet
3.4 Rangierbewegungen von Hand oder mit mechanische n Hilfsmitteln Planmässiger Güterverkehr, Dienstfahrten gestattet Historisches Rollmaterial mit besetzter Handbremse Historisches Rollmaterial ohne Fahrgäste gestattet
3.5 Besonderheiten, Vorsichtswagen Die historischen Wagen der ST und der WR3 gelten als Vorsichtswagen und dementsprechend zu behandeln
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R 300.4 Rangierbewegungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-5 Aenderung :
3.6 Fahrgeschwindigkeiten 3.6.2 Höchstgeschwindigkeit auf den Bahnhöfen der ST
Im Bereich zwischen erster und letzter Weiche ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Bei Publikumsfahrten gilt entlang der Perronkanten Fahrt auf Sicht und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
3.6.3 Ausnahme in Bahnhöfen Von der Ausnahmeregelung darf in den Bahnhöfen der ST kein Gebrauch gemacht werden.
3.6.4 Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke Für fahrplanmässige und Extrafahrten gelten auf der Strecke und in den Bahnhöfen die Geschwindigkeitsangaben in der Streckentabelle. Geschobene Rangierfahrten dürfen
• ohne Funkverbindung mit höchstens 30 km/h
• mit Funkverbindung nach Streckentabelle verkehren.
3.6.5 Höchstgeschwindigkeiten in Anschlussgleisen
• Angl. Ottos vmax = 10 km/h
• Angl. Münchrüti vmax = 10 km/h
• Angl. Stöckli vmax = 10 km/h
• Angl. "Alu Menziken" vmax = 10 km/h
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R 300.4 Rangierbewegungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-6 Aenderung :
Anlage 1, Kupplungseinrichtungen 2 Schraubenkupplung
Die Nostalgiefahrzeuge der Sursee – Triengen – Bahn (Lok und Wagen) haben 6/10 – Kupplungen und dürfen nicht in normale Züge eingereiht werden.
5 Personenübergänge Alle Reisezug-, Gepäck- und Dienstwagen für die Nostalgiefahrten haben offene Plattformen. Beim Kuppeln sind die Uebergangsbrücken abzuklappen und vorhandene Personensicherungen anzubringen.
6 Dampfheizung der Reisezugwagen Das System der Dampfheizung und der Bedienung ist in folgenden Dokumenten beschrieben:
• R 460. 1, Reglement über die Heizung, Lüftung und Klimatisierung der Wagen, Herausgeber SBB Generaldirektion, Heft7
• Beschreibung der Dampfheizung ST, Dokument von Dani Führer vom 07.10.2008
Die Dampfheizung darf nur durch dafür instruiertes Personal gekuppelt und entkuppelt werden.
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-7 Aenderung :
4 Rangierbewegungen auf die Strecke
4.1 Grundsatz, Rangierleiter Da auf der Sursee – Triengen – Bahn keine Sicherungsanlagen existieren und für die Abwicklung des Betriebs kein Fahrdienstleiter tätig ist, gelten zur Wahrung der Sicherheit folgende Grundsätze:
• Mit dem Verlassen des Bahnhofs Sursee übernimmt der Rangierleiter der fahrplanmässigen Fahrt die Aufgaben des Fahrdienstleiters. Bei Extrafahrten obliegt diese Aufgabe den Lokführern der einzelnen Fahrten.
• Wenn mehrere Fahrten auf der ST verkehren gelten die Vorschriften über die Strecken ohne Block gemäss R 300.15 Ziffer 1.
• In jedem Streckenabschnitt (SS – GEU, GEU BBK, BBK – TRW) darf sich nur eine Fahrt befinden.
• Sind Folgefahrten in einen durch eine vorausfahrende Rangierbewegung belegten Abschnitt notwendig, sind sie durch die Betriebsleitung anzuordnen. Es gelten die Vorschriften in Ziffer 4.5.3 dieser Betriebsvorschrift.
Als Rangierleiter sind bestimmt bei
• Zustellfahrten von SBB Cargo der eingeteilte Rangierbegleiter.
• Dienst- und Nostalgiefahrten der ST der eingeteilte Lokführer. Dieser ist für alle fahrdienstlichen Belange der verantwortliche Ansprechpartner.
4.2 Fahrordnung
Rangierbewegungen, welche von Sursee aus weiter als bis Zwergsignal 17A verkehren, benötigen eine Fahrordnung. Für die Hinfahrt zum Bestimmungsbahnhof bzw. Anschlussgleis und für die Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof sind getrennte Fahrordnungen zu erstellen.
4.3 Bremsvorschriften, Zugvorbereitung Alle Fahrten auf dem Netz der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung mit dem Zusatzbuchstaben U gemäss R 300.5 / Anlage 1 Ziffer 2.3 und AB FDV ST 300.5, Ziffer 4.6.
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-8 Aenderung :
4.5 Zustimmung zur Fahrt 4.5.1 Fahrten ab Sursee:
• Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt.
• Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten.
• Der Fahrdienstleiter stellt anschliessend eine Rangierfahrstrasse bis zum Zwergsignal 37B ein und erteilt dem Lokführer quittungspflichtig die Zustimmung zur Fahrt.
• Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS – TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben.
Der Wortlaut der Zustimmung des Fahrdienstleiters lautet:
"für (Nr. + R) von Sursee bis zum Zwergsignal 37 B eingestellt. Weiterfahrt Richtung Triengen in eigener Verantwort ung"
4.5.2 Fahrten ab GEU, BBK und TRW:
• Nach Beendigung der Zugvorbereitung orientiert der Lokführer das OBZ Olten über die Fahrbereitschaft seiner Fahrt.
• Der Fahrdienstleiter OBZ Ol verständigt den Lokführer quittungspflichtig über andere sich auf der Strecke befindliche Fahrten.
• Der Lokführer meldet seine Abfahrt allen anderen sich im Abschnitt SS – TRW befindlichen Fahrten. Jeder hat dabei seinen genauen aktuellen Standort bekannt zu geben.
4.5.3 Folgefahrten
Als Folgefahrten versteht man Fahrten, welche einer vorausfahrenden Fahrt auf die Strecke folgen, bevor diese den nächsten Bahnhof erreicht hat. Folgefahrten sind in speziellen Fällen auf Anordnung der Betriebsleitung gestattet. Dabei sind folgende Kriterien zu erfüllen:
• Die erste Fahrt im Abschnitt muss über die Folgefahrten quittungspflichtig orientiert sein. Die Nummer der nachfolgenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren
• Die nachfolgenden Fahrten müssen quittungspflichtig darüber orientiert sein, dass sie eine Folgefahrt sind. Die Zugnummer der vorausgehenden Fahrt ist auf der eigenen Fahrordnung unter "Weitere Anordnungen" zu notieren. Die Geschwindigkeit beträgt "Fahrt auf Sicht", höchstens 40 km/h.
• Bei Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen muss der Zugschluss jeder Fahrt mit rotem Licht nach 200.2 Ziffer 5.7.2 gekennzeichnet sein
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-9 Aenderung :
• Bei jeder Fahrt, der eine weitere folgt, sind die Zugbegleiter über diese Situation zu verständigen. Bei ausserplanmässigen Halten auf der Strecke haben diese im Auftrag des Lokführers gegebenenfalls die Fahrt nach hinten zu decken.
4.5.6 Abfahrt
Die Fahrt ab Bahnhof, Haltestelle bzw. Haltepunkt darf erst begonnen werden, wenn die technischen / fahrdienstlichen und kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Zugbegleiter die kundendienstliche Bereitschaft gemeldet hat.
Technische / fahrdienstliche Voraussetzungen
• Die Zugvorbereitung nach R 300.5 Ziffer 3 ist in allen zutreffenden Teilen abgeschlossen.
• Das Fahrpersonal ist im Besitz aller fahrdienstlichen Dokumente (Fahrordnung, Befehle etc.).
• Das Fahrpersonal kennt den aktuellen Standort anderer sich im Abschnitt Sursee – Triengen befindlicher Fahrten und hat ihnen die bevorstehende Abfahrt mitgeteilt. Kreuzungsverlegungen, Ausfälle von Kreuzungen und a.o.Kreuzungen sind protokollpflichtig gem. R 300.15 zu behandeln.
• Der Fahrdienstleiter des OBZ Olten ist über die bevorstehende Abfahrt quittungspflichtig verständigt.
• Arbeitsstellen auf der Strecke sind vor Abfahrt auf dem Nachbarbahnhof quittungspflichtig zu verständigen.
Kundendienstliche Voraussetzungen
• Die Fahrgäste sind vollzählig auf dem Zug
• Ein- und Auslad von Gütern und Inventar sind abgeschlossen
• Wagentüren geschlossen, Schiebetore geschlossen oder Absperrgitter sicher angebracht.
Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft
Sind die kundendienstlichen Voraussetzungen erfüllt, zeigt der Zugbegleiter dem Lokführer nach Abgabe eines Achtungssignals mit der Mundpfeife mit dem Signal "Bereitschaft" gem. 300.2, Bild 409 an, dass die kundendienstlichen Voraussetzungen für die Abfahrt erfüllt sind.
Mit der Erfüllung der technisch/fahrdienstlichen Bereitschaft und der Meldung der kundendienstlichen Bereitschaft durch den Zugbegleiter setzt der Lokführer die Fahrt in Bewegung.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4
R 300.4 Rangierbewegungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-10 Aenderung :
4.5.7 Auf der Strecke
Bahnüberganganlagen werden auf der ST mit einem Funkimpuls von der Lok aus eingeschaltet und können ohne Einschränkungen befahren werden. Die Einschaltorte werden mit der Tafel gem. R 300.2 Bild 265 signalisiert. Die ordnungsgemässe Funktion der Bahnüberganganlage wird dem Fahrpersonal mit Kontrollblinkern gem. 300.2, Bild 206 angezeigt. Die Bahnübergänge weisen einen Zeitverschluss auf, der nach Ablauf der eingestellten Zeit den Uebergang für den Strassenverkehr wieder freigibt. Bei ausserordentlichem Halt zwischen der Abgabe des Funk-Steuerimpulses und dem Uebergang ist wie bei einem gestörten Uebergang nach R 300.9 vorzugehen.
4.5.8 Einfahrt in den Bahnhof GEU, BBK, TRW
Die Bahnhofgeschwindigkeit ist in der Streckentabelle geregelt. Bei Publikumsfahrten sind zusätzlich die Bestimmungen in AB FDV ST 4, Ziffer 3.6.2 zu beachten.
Der richtigen Stellung der Handweichen ist unbedingt Beachtung zu schenken. Sursee
Der Lokführer einer Fahrt mit Bestimmungsort Sursee meldet seine Fahrt rechtzeitig beim OBZ OL an und verlangt die Zustimmung zur Einfahrt in den Bahnhof Sursee. Der Fahrdienstleiter erteilt die Zustimmung mit Zwergsignalen.
4.5.9 Verfahren bei Kreuzung zweier Fahrten
Die auf dem Kreuzungsbahnhof zuerst eintreffende Fahrt benützt das dem Aufnahmegebäude nähere Gleis und hat wenn möglich die Weichen für den Kreuzungszug richtig zu stellen. Die vollständige Ankunft einer Gegenfahrt ist durch
• deren Schlussbesorger mit dem akustischen Signal "Zugschluss ist eingetroffen" oder
• Beachten des Zugschlusses oder
• mündliche Nachfrage beim Fahrpersonal der Gegenfahrt sicherzustellen. Bei der Ausfahrt sind die Weichen wieder in die gerade Grundstellung zu verbringen und zu verschliessen.
4.5.10 Verlegen von Kreuzungen, Ausfall einer Kreuzung, ausserordentliche Kreuzung Muss eine Kreuzung verlegt werden, fällt eine Kreuzung aus oder muss eine ausserordentliche Kreuzung angeordnet werden, so ist protokollpflichtig gemäss den Vorschriften in R 300.15, Ziffer 1 bzw. AB FDV ST Ziffer 15 vorzugehen. Die Lokführer beider Fahrten verwenden dazu das Formular "Befehle für Kreuzung und Ueberholung" mit den Befehlen 11 .. 14.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 4
R 300.4 Rangierbewegungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 04-11 Aenderung :
4.8 Ankunftsmeldung
Die Ankunft am Zielort ist quittungspflichtig zu melden:
• nur eine Fahrt unterwegs OBZ Ol
• mehrere Fahrten unterwegs OBZ Ol und den Lokführern der anderen Fahrten
OBZ Olten hält die Ankunftsmeldung schriftlich fest
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-1 Aenderung :
FDV R 300.5, Zugvorbereitung
Inhalt 1 Zugbildung 2 1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge 2 1.3 Einreihen der Anhängelast 2 2 Anhängelast und Zughakenlast 3 Tabellen der Fahrzeugdaten Tabellen der Anhängelasten 3 Zuguntersuchung 3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST 4 4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe 4 4.7 Sichern stillstehender Züge 4 4.8 Angaben für die Zugführung Tabelle volles Stillhalte-Bremsgewicht Tabelle reduziertes Stillhaltebremsgewicht Auszug aus der Bremstabelle II Anlage 1, Druckluftbremse 1 Bremsprobe 7 2.1 Umstellvorrichtungen 7
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-2 Aenderung :
Für die Rangierbewegungen auf die Strecke der ST gelten die Vorschriften in R 300.5 sinngemäss und auf die einfachen Betriebsverhältnisse angewendet:
1 Zugbildung
1.2 Einreihen der Triebfahrzeuge Die Rangierbewegungen auf die Strecke verkehren generell gezogen oder geschoben.
1.3 Einreihen der Anhängelast 1.3.1 Streckenklasse
Die ganze Strecke von Sursee bis Triengen ist für die Streckenklasse D4 zugelassen:
• Radsatzlast 22.5 t
• Meterlast 8,0 t/m 1.3.2 Zugbildung Fahrzeuge
Die historischen Wagen der ST haben sowohl Wagenkasten wie auch Zug- und Stossvorrichtungen mit reduzierter Festigkeit. Diese Wagen dürfen nur unter sich in Nostalgiezügen verwendet werden, in anderen Fahrten nur als Schlussläufer. Der WR Nr. 34 besitzt keine Luftbremse, sondern lediglich eine durchgehende Hauptleitung. Am Zugschluss ist dieser Wagen folgendermassen zugelassen:
• mit Reisenden besetzt mit besetzter Handbremse
• ohne Reisende als ungebremste Schlussgruppe Die Hauptleitung ist in jedem Fall zu verbinden und eine Durchgangskontrolle vorzunehmen. In Dampfzügen dürfen keine Gefahrgutwagen befördert werden.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-3 Aenderung :
2 Anhängelast und Zughakenlast
Die Tabellen mit den Fahrzeugdaten sowie der Anhängelasten befinden sich in separaten Datenblättern am Schluss von AB FDV Ziffer 5.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-4 Aenderung :
3 Zuguntersuchung
3.1 Grundsatz, Verantwortlichkeiten bei der ST Der Lokführer ist bei den Nostalgiefahrten zugleich der Zugvorbereiter und hat dessen Aufgaben persönlich vorzunehmen oder an geeignete Mitarbeiter zu delegieren. Die Verantwortung für den gesamten Prozess der Zugvorbereitung liegt beim Lokführer.
4 Bremsvorschriften 4.6 Zug- und Bremsreihe
Die fahrplanmässigen Fahrten von SBB Cargo sowie die Extrafahrten der ST verkehren als Fahrten ohne Bremsrechnung nach A 50 mit vmax = 50 km/h. Werden die Bedingungen für das Verkehren ohne Bremsrechnung nicht erfüllt, so ist eine Bremsrechnung durchzuführen. In der Streckentabelle sind dazu die Geschwindigkeiten für die Bremsreihen 40 % und 30 % aufgeführt. Auf die Erstellung einer Meldung an den Lokführer wird verzichtet.
4.7 Sichern stillstehender Züge Mit Rücksicht auf das historische Rollmaterial ist für den Fall, dass der Luftvorrat nicht ergänzt werden kann, sofort das volle Stillhalte-Bremsgewicht anzuwenden. Die Anweisungen zum Sichern erteilt der Lokführer.
4.8 Angaben für die Zugführung Fahrplanmässige Zustellfahrten verkehren als Rangierbewegung auf die Strecke ohne Bremsrechnung. Bei Erfüllung der dazu notwendigen Bedingungen werden keine Angaben für die Zugführung benötigt. Bei Extrafahrten werden die Angaben über die Zugzusammensetzung (Lok und Komposition) durch die Betriebsleitung in die entsprechenden Felder der Extrafahrordnung eingetragen.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-5 Aenderung :
Volles Stillhalte – Bremsgewicht
Streckenneigung [‰] Zugge-
wicht [(]) 0-5 6 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
50 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5
100 5 5 6 6 7 7 8 8 9 9 9 10 10 10
200 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 18 19 20 20
300 14 15 17 18 20 21 23 24 26 26 27 29 30 30
400 18 20 22 24 26 28 30 32 34 34 36 38 40 40
500 23 25 28 30 33 35 38 40 43 43 45 48 50 50
600 27 30 33 36 39 42 45 48 51 51 54 57 60 60
700 32 35 39 42 46 49 53 56 60 60 63 67 70 70
800 36 40 44 48 52 56 60 64 68 68 72 76 80 80
900 41 45 50 54 59 63 68 72 77 77 81 86 90 90
1000 45 50 55 60 65 70 75 80 85 85 90 95 100 100
Reduziertes Stillhalte – Bremsgewicht
Streckenneigung [‰] Zugge-wicht [t]
0-5 6 8 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
50 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2
100 2 2 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4
200 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 8 8 8 8
300 6 6 7 8 8 9 9 10 11 11 11 12 12 12
400 8 8 8 10 11 12 12 13 14 14 15 16 16 16
500 9 10 11 12 13 14 15 16 17 17 18 19 20 20
600 11 12 14 15 16 17 18 20 21 21 22 23 24 24
700 13 14 16 18 19 20 21 23 25 25 26 27 28 28
800 15 16 18 20 21 23 24 26 28 28 29 31 32 32
900 17 18 20 22 24 26 27 29 31 31 33 35 36 36
1000 18 20 22 24 26 28 30 32 34 34 36 38 40 40
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-6 Aenderung :
Auszug aus der Bremstabelle II
Bremsverhältnis für Fahrgeschwindigkeit von [km/h] Gefälle
[‰] 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60
0 6 7 9 12 16 20 24 30 36 42 49
2 7 8 10 13 17 21 26 31 37 43 51
4 8 10 12 15 19 22 27 33 38 45 52
6 10 11 13 16 20 24 28 34 40 47 54
8 11 13 15 17 21 25 30 36 41 48 56
10 12 14 16 19 22 26 31 37 43 50 58
12 14 15 17 20 24 28 33 39 45 52 60
14 16 17 19 22 26 30 35 41 47 54 62
16 17 18 20 23 27 32 36 43 48 56 64
18 19 20 22 25 29 33 38 44 51 58 66
20 20 22 24 27 31 35 40 46 53 60 68
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 5
R 300.5 Zugvorbereitung
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 05-7 Aenderung :
R 300.5, Anlage 1, Druckluftbremse
1 Bremsprobe Die Durchführung der Bremsprobe richtet sich bei allen Fahrten nach den Vorschriften in R 300.5, Anlage 1, Ziffer 1.
2.1 Umstellvorrichtungen Die mit der Westinghouse-Bremse ausgerüsteten Wagen verfügen über ein schnellwirkendes Steuerventil mit einer Umstellvorrichtung mit drei Stellungen
• Normalwirkung Umstellhebel waagrecht
• Bremse ausgeschaltet Umstellhebel schräg gestellt
• Schnellwirkung Umstellhebel senkrecht
Diese Umstellvorrichtung ist generell in der Stellung "Normalwirkung" zu belassen.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8
R 300.8 Arbeitssicherheit
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 08-1 Aenderung :
R 300.8, Arbeitssicherheit
Inhalt
1 Allgemeines Verhalten
1.1 Warn- und Schutzausrüstung 2
2 Ergänzende Verhaltensregeln
2.1 Verhalten im Gleisbereich 2
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 8
R 300.8 Arbeitssicherheit
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 08-2 Aenderung :
1 Allgemeines Verhalten
2.1 Warn- und Schutzausrüstung
Der Lokführer hat bei der Ausübung des Dienstes festes geschlossenes Schuhwerk und zusätzlich folgende Warn- und Schutzausrüstung zu tragen: Tätigkeit Ausrüstung
Aufenthalt im Gleisbereich oder beim Überqueren der Geleise
� - Warnweste
Kuppeln / Entkuppeln � - Warnweste - Schutzhelm oder Anstosskappe - Schutzhandschuhe
Zug- und Reisebegleiter haben im Dienst festes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen. Beim Aufenthalt im Gleisbereich, bei der Zugvorbereitung und beim Ueberqueren von Gleisen ist eine Warnweste zu tragen. Art und Umfang der Schutzausrüstung der Visiteure und Rangierbegleiter werden in einer internen Weisung der Sursee-Triengen-Bahn geregelt.
2 Ergänzende Verhaltensregeln
2.1 Verhalten im Gleisbereich
Der Aufenthalt im Gleisbereich ist auf das Notwendigste zu beschränken. Wo offizielle Gehwege vorhanden sind, müssen diese benützt werden.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-1 Aenderung :
FDV R 300.9, Störungen
Inhalt 4 Weichen, Spezialfall Handweichen 4.1 Grundsatz 2 4.6 Aufschneiden von Weichen, Kontrolle 2 7 Gestörte Bahnüberganganlage 2 8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn 2 11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen 3 114 Unregelmässigkeiten an der Dampflok 3 13 Gefährdungen und Unfälle 13.4 Notruf 4 13.5 Alarmorganisation 4
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-2 Aenderung :
4 Weichen, Spezialfall Handweichen
4.1 Grundsatz Nach dem Umstellen einer Handweiche ist deren einwandfreie Endlage zu kontrollieren. Zur Sicherung gegen Umstellen durch Unbefugte sind die Weichen in den Durchfahrgleisen mit Schliesseinrichtungen versehen.
4.6 Aufschneiden von Weichen, Kontrolle
Wurde trotz Verbot eine Weiche aufgeschnitten, so ist diese von der Wurzel gegen die Spitze freizulegen. Eine aufgeschnittene Weiche darf erst wieder nach Kontrolle und Freigabe durch eine instruierte und berechtigte Person befahren werden. Der Vorfall ist zu melden an
• die Betriebsleitung ST
• die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt Die ST führt eine Liste mit der zur Kontrolle und provisorischen Freigabe einer aufgeschnittenen Weiche berechtigten Personen.
Spitzenverschluss Bauart Jüdel
FHSStVKZ
VerschlussflächeUmstellhebelStellstangeStempelVerschlusskörperZunge
Eine Weiche ist richtig im Verschluss, wenn- der Stempel der anliegenden Zunge eingreiftmindestens 25 mm- die abliegende Zunge Abstand zur Stockschiene hatmindestens 130 mm
Kontrolle in beiden Endlagen:- Weichenzungen weder gebrochen noch verbogen- die anliegende Zunge muss einwandfrei schliessen- die Stempel weder verbogen noch gebrochen sind
ZVK
St
StH
F
Richtig im Verschluss
S
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-3 Aenderung :
7 Gestörte Bahnüberganganlage
Alle Bahnüberganganlagen der ST sind in beiden Fahrrichtungen mit Kontrollblinkern im Bremswegabstand ausgerüstet. Lässt sich eine Bahnüberganganlage nicht mit Funk einschalten oder funktioniert sie nicht ordnungsgemäss, so ist das Vorgehen nach FDV für das Befahren bei örtlich nicht bewachtem Bahnübergang anzuwenden. Ueber die gestörte Bahnüberganganlage sind zu verständigen:
• die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort quittungspflichtig
• die Betriebsleitung
• die Vertragsfirma der ST für die Bahnüberganganlagen
8 Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn Schäden und Unregelmässigkeiten an der Fahrbahn sind durch das Fahrpersonal sofort auf die Fahrbarkeit zu beurteilen. Bei Schäden an der Fahrbahn, welche die Betriebssicherheit in Frage stellen oder eine Geschwindigkeitseinschränkung bedingen, sind zu verständigen
• die Lokführer anderer gleichzeitig stattfindender Fahrten auf der ST sofort protokollpflichtig mit Befehl 6.
• die Betriebsleitung
• die Vertragsfirma der ST für Gleisunterhalt
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-4 Aenderung :
11 Unregelmässigkeiten an Fahrzeugen 11.3 Unregelmässigkeiten an Wagen Achslager
Lagertyp Zustand Massnahmen v max [km/h]
warm Regelmässige Kontrolle von Schmierung und Temperatur bei der weiteren Fahrt
keine Ein-schränkung
wenn Lagermetall nicht ausgelaufen, Notschmierung einrichten, Weiterfahrt unter regelmässiger Kontrolle
30 Gleitlager
heiss wenn Lagermetall ausgelaufen, Notschmierung einrichten, im nächsten Bahnhof aussetzen
30
Wälzlager warm / heiss sofort anhalten, Kontrolle des Laufwerks auf Unregelmässigkeiten und Schäden
Werden abgesehen vom heissen Lager keine Schäden festgestellt, Weiterfahrt bis zum nächsten Bahnhof mit 30 km/h, dort Wagen sofort aussetzen.
Vor weiterem Einsatz Beurteilung durch technischen Dienst
_______
Federung
Federart Zustand Massnahmen v max [km/h]
Einzelblatt gebrochen
Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertigfahren 50
Wagen aussetzen _______ Blattfeder Federbund gebrochen
Unterklotzen des Achslagers durch den technischen Dienst 30 / 10
Schraubenfeder gebrochen Kontrolle durch den technischen Dienst, ev. Tagesleistung fertig fahren 50
in weichenfreien Abschnitten 30 Achslager unterklotzt
über Weichen 10
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-5 Aenderung :
Radreifen, Sprengring
Element Zustand Massnahmen v max [km/h]
lose Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden
Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist Tagesleistung unter regelmässiger Kontrolle fertig fahren
50
Radreifen
gebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden
Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen
30
Sprengring ausgebrochen Bremse ausschalten, Handbremse nicht verwenden
Wenn das Trennen des Radreifens vom Radkörper nicht zu befürchten ist bis TRW, sonst Wagen aussetzen
30
Wagenbrand gelöscht
Nach dem Löschen ist der Wagen 24 Std stehen zu lassen und zu beaufsichtigen
Wagen entgleist
Nach dem Aufgleisen müssen die Fahrzeuge vor der Weiterfahrt durch den technischen Dienst auf Lauffähigkeit untersucht werden.
Personenwagen mit zerbrochenen Fensterscheiben
Personenwagen mit durchgehend gebrochenen Fensterscheiben sind auf der Endstation auszusetzen. Wenn möglich sind den Reisenden Plätze in anderen Abteilen bzw. Wagen zuzuweisen
Schäden an der Zug- und Stossvorrichtung
Wagen aussetzen und vor der Weiterfahrt reparieren, Freigabe durch den technischen Dienst
11.4 Unregelmässigkeiten an der Dampflok
Es gelten die Massnahmen gemäss Wegleitung "Unregelmässigkeiten im Dampflokbetrieb" im technischen Handbuch des Lokpersonals.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 9
R 300.9 Störungen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 09-6 Aenderung :
13.4 Notruf
Bei Unregelmässigkeiten, welche andere gleichzeitig stattfindende Fahrten gefährden könnten, sind diese sofort telefonisch im Sinne eines Notrufs zu benachrichtigen.
13.5 Alarmorganisation
Die Kompetenz und die Pflicht zum Alarmieren und Aufbieten der Rettungs- und Hilfskräfte ist an das Fahrpersonal delegiert. Dabei ist folgendermassen vorzugehen:
• auf dem Netz der ST gemäss Alarmplan der ST
• im Bahnhof Sursee sofortige Meldung an den Fahrdienstleiter im OBZ Ol In jedem Fall ist auch sofort die Betriebsleitung der ST zu informieren. Bei Unfällen, schweren Vorfällen und angedrohter, vermuteter oder ausgeführter Sabotage ist die Meldestelle der UUS unverzüglich zu verständigen. Dazu kann nötigenfalls auch die Vermittlung über OBZ Ol in Anspruch genommen werden. Es gilt in einem solchen Fall die VUU SR 742.161. Das Fahrpersonal bietet wenn nötig und wenn die Betriebsleitung nicht erreichbar ist auch die Vertragsfirmen der ST für beschädigte oder nicht funktionierende Anlageteile auf.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 10
R 300.10 Formulare
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 10-1 Aenderung :
R 300.10, Formulare
Inhalt
1 Formulare der ersten Kategorie 2
Sammelformular Befehle mit den Befehlen 6, 11 .. 14
2 Formulare der zweiten Kategorie
Fahrordnung für Rangierbewegungen auf die Strecke
3 Streckentabelle
• Sursee – Triengen
• Triengen - Sursee
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 13
R 300.13 Lokführer
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 13-1 Aenderung :
FDV R 300.13, Lokführer 2.4 Ausrüstung Der Lokführer hat während der Arbeit folgende Unterlagen mitzuführen:
• Triebfahrzeugführerausweis und Bescheinigung
• Fahrordnungen für den eingeteilten Dienst
• AB FDV ST
• Mobiltelefon ST "Lokpersonal"
• Ersatzsehhilfe wenn vorgeschrieben
• persönliche Schutzausrüstung
Auf den Triebfahrzeugen sind im Inventar vorhanden bzw. sichtbar aufgehängt:
• Streckentabelle ST
• Sammelformular "Befehle" ST
• Leerformulare "Fahrordnung"
• Alarmtabelle ST
2.5.2 Strecken- und Bahnhofkenntnisse 2
Die Strecke Sursee (exkl.) – Triengen darf nur mit besonderer Instruktion befahren werden. Die Instruktion beinhaltet insbesondere
• Strecken- und Bahnhofkenntnisse
• Schulung der AB FDV Infrastruktur und Verkehr der ST
• Modul O
Personal, das ohne die notwendige Instruktion die Strecke befahren soll ist zu pilotieren.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 2
R 300.13 Lokführer
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 03-2 Aenderung :
3.2.3 Zutrittsberechtigung bei Nostalgiefahrten
Neben dem für die Bedienung der Triebfahrzeuge eingeteilten Lokpersonal dürfen sich während der Fahrt zusätzlich auf dem Führerstand aufhalten:
• Dampflok 1 Person
• Diesellok 2 Personen
Die Bewilligung zur Mitfahrt eines Gastes auf dem Führerstand erteilt situationsbezogen der Lokführer. Das Lokpersonal darf bei der Arbeit nicht beeinträchtigt werden. Ist neben dem eingeteilten Lokpersonal eine weitere Person zur Instruktion auf dem Führerstand, dürfen keine Gäste zugelassen werden.
Anlage 1, Zusatzbestimmungen für Dampftraktion 2.1 Besetzung der Lokomotive
Die Dampflokomotiven der ST sowie die Diesellok Em 2/2 1 besitzen weder eine Zugsicherung noch eine Sicherheitssteuerung. Die Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV) ist mit einer bei solchen Fahrzeugen üblichen einfachen Sicherheitssteuerung ausgerüstet. Damit ergeben sich für die Fahrten auf der ST folgende Vorgaben für die Besetzung der Lokomotiven:
Dampflok
Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus Lokführer und Heizer. Der Heizer wird nach einem ST - eigenen Ausbildungsprogramm mit den auf seiner Seite erforderlichen fahrdienstlichen Kenntnissen ausgebildet und geprüft. Die Prüfung berechtigt nur zur fahrdienstlichen Begleitung von Fahrten auf der ST.
Diesellok Em 2/2 Nr. 1
Das Lokpersonal setzt sich zusammen aus dem Lokführer und einem Begleiter. Wegen der fehlenden Sicherheitssteuerung hat der Begleiter die Dienstfähigkeit des Lokführers zu überwachen.
Diesellok Em 2/2 Nr. 2 (Tm IV)
Mit dieser Lok dürfen Fahrten auf dem Netz der ST ohne weitere Bedingungen durchgeführt werden.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14
R 300.14 Bremsen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 14-1 Aenderung :
R 300.14, Bremsen
Inhalt
1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST 2
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 14
R 300.14 Bremsen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 14-2 Aenderung :
1 Bremsausrüstung der Fahrzeuge der ST
Die Fahrzeuge der Sursee-Triengen-Bahn sind zum Teil mit der einlösigen Westinghouse-Bremse ausgerüstet (Wagenliste in AB FDV Ziffer 5.2).
Die Lokführer der Nostalgiefahrten verfügen über die notwendigen Beschreibungen der Bremskomponenten der einlösigen Bremse und sind über deren Handhabung instruiert.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15
R 300.15 Besondere Betriebsformen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-1 Aenderung :
R 300.15, Besondere Betriebsformen
Inhalt
1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block 2
1.2 Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldung en 2
1.3 Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung 2
1.4 Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung 2
1.5 Ueberholungen 3
1.5 Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung 3
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15
R 300.15 Besondere Betriebsformen
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______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-2 Aenderung :
1 Geltungsbereich, Strecke ohne Block
Die Strecke der Sursee-Triengen-Bahn verfügt über keinerlei Sicherungsanlagen. Alle Fahrten finden als Rangierbewegungen auf die Strecke gemäss R 300.4 Ziffer 4 und diesen Betriebsvorschriften statt.
Bezüglich Verkehr auf dem Abschnitt Sursee Zwergsignal 17A und Triengen Winikon muss unterschieden werden zwischen
• Zustellung von Wagen durch SBB Cargo
• Extrafahrten als Nostalgiefahrten der ST
• Extrafahrten als Dienstfahrten der ST
Befindet sich mehr als eine Rangierbewegung gleichzeitig auf der Strecke, sind zum Schutz vor Folge- und Gegenfahrten die Vorschriften in R 300.15 anzuwenden.
1.2 Annahme und Verteilung von Befehlen und Meldung en
Die Abgabe von Befehlen und Meldungen erfolgt grundsätzlich an den Lokführer. Dieser orientiert quittungspflichtig den Heizer und den Zugbegleiter über den Inhalt der Befehle und Meldungen.
1.3 Kreuzungszeichen X in der Fahrordnung
In den Fahrordnungen der Extrafahrten wird das Kreuzungszeichen X immer im Zuge der Planung der Fahrt angewendet.
In den Fahrordnungen der fahrplanmässigen Fahrten werden keine Kreuzungen angeordnet, da diese in der Regel von Montag bis Freitag verkehren und somit die einzige Fahrt auf der ST sind.
Verkehren zu den fahrplanmässigen Fahrten gleichzeitig Extrafahrten, so werden die neu stattfindenden Kreuzungen gemäss 300.15, Ziffer 1.4 mit Befehl angeordnet.
Für den Vollzug der Kreuzungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich.
1.4 Ausserordentliche Kreuzung sowie Ausfall einer Kreuzung
Ausserordentliche Kreuzungen, Ausfall von Kreuzungen und Kreuzungsverlegungen sind protokollpflichtig zu übermitteln.
Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Anordnungen sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren.
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr 15
R 300.15 Besondere Betriebsformen
________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 15-3 Aenderung :
1.5 Ueberholungen
Ueberholungen sind zugelassen, wenn sie in der Fahrordnung angeordnet sind.
Ueberholungsverlegungen (Reihenfolgeänderungen) sind protokollpflichtig zu regeln.
Für die korrekte Anordnung, Uebermittlung und den Vollzug der Ueberholung sind die Lokführer der beteiligten Fahrten verantwortlich. Die Befehle sind mit den übrigen Dokumenten der Fahrt nach den Vorschriften aufzubewahren.
1.5 Rückmelden der Fahrten, Ankunftsmeldung
Bei Folgefahrten auf der Sursee-Triengen-Bahn ist die Rückmeldedistanz gleich der Bahnhofdistanz.
Der Lokführer der vorausfahrenden Fahrt meldet seine Ankunft auf dem Bahnhof quittungspflichtig dem Lokführer der Folgefahrt. Dieser darf anschliessend den folgenden Abschnitt normal befahren.
Für die Ankunftsmeldung gilt AB FDV ST 4 // 4.8.
Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn
Sursee 300
1710
30 30 30 30
km 0.80
km 1.20
km 1.70
km 2.7
Geuensee
Büron - Bad Knutwil
Flugplatz
Triengen - Winikon
km 1.90
km 2.20km 2.65
km 3.00
km 5.10
km 5.90
km 7.88
3.86
5.88
8.92
Zugreihen
Bremsverhältnis in %
A D
304050 vmax
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30
513
13 10
km 1.75 Weiche
km 0,78 WeicheMünchrüti
Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: GEU, BBK, TRW
Ausgabe: 01.07.2010
Zugreihen
Bremsverhältnis in %
A D
304050 vmax
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Weichen, PfeiftafelnImpulsgeber für BUe
km-Lage
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40 40 40 40
50 5040 30
50 50
30
30
30
Triengen - Winikon
Flugplatz
Büron - Bad Knutwil
Geuensee
km 2.7
km 1.7
km 0.80
Sursee
30
km 8.84
km 6.55
km 6.10
km 4.25
km 3.3
km 2.65km 2.20
WeicheWeiche
km 1.75 Weiche
2
1. ZS 17A
Streckentabelle Sursee - Triengen - Bahn
km 1.245
0
3.86
5.88
8.92
1310
5 13
17 10
km 0,78 WeicheMünchrüti
Publikumsfahrten mit Nostalgiezügen: BBK, GEU
Ausgabe: 01.07.2010
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ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Dampflokomotiven
__________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :
E 3/3 Nr. 5 und 8522
Massgebende Steigung
Grösste Zughakenlast Normallast [ t ]
[ ‰ ] [ t ] 20 km/h 30 km/h
0 1200 450 400
2 1200 400 350
4 1200 360 300
6 1200 330 260
8 1200 280 220
10 1200 230 180
12 1200 200 150
14 1200 180 130
16 1200 160 110
18 1100 140 95
20 1000 120 80
22 920 110 70
24 840 100 65
26 780 90 55
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Dampflokomotiven
__________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-2 Aenderung :
Allgemeine Daten Erbauer: SLM Winterthur
Achsfolge: C
Bezeichnung Betriebliches Abmessungen
Serie Nummer Baujahr vmax
[km/h] Zugreihe Zulassung
Dienstgew.
[t]
Länge ü.P.
[mm]
Achsstand
[mm]
Meterlast
[t/m]
1 E 3/3 5 (ex 8479) 1907 45 A CH 35 8'495 3'120 4,1
2 E 3/3 8522 1913 45 A CH 35 8'715 3'320 4,0
Leistungsdaten der Lok, Vorräte
Leistung [kW]
Zugkraft [kN]
Kesseldaten [Rost- bzw. Heizflächen in m2]
Vorräte [ t ] bzw. [ m3 ]
Verbrauch [kg / tkm]
max. max Dampf-Druck
Rost- fläche
Heizfl. direkt
Heizfl. indirekt
Ueber- hitzer
Kohle Wasser Kohle Wasser
1 200 37 12 bar 1,2 5,6 56,5 ------ 1,7 4,2
2 200 37 12 bar 1,2 5,6 63,1 ------ 1,7 4,2
Bremsausrüstung
Bremsausrüstung Bremsgewichte [ t ]
Bremsverh
[%]
Bauart Rangier- bremse
Reibbelag Steuer ventil
P G H Schlepp P G
1 W – P ja Guss W (g) 21 ----- 1 x 12 21 (P-Bremse) 60 ---- 2
2 W - P ja Guss W (g) 21 ----- 1 x 12 21 (P-Bremse) 60 ---- 2
Dampfmaschine Bauart: Nassdampf, 2-Zylinder Steuerung: Walschaert, Flachschieber
Beleuchtung, Hilfsbetriebe
- Beleuchtung mit Petrollampen - Luftpumpe Westinghouse, einfach wirkend, 8 bar
Ausrüstung, Besonderheiten
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotive
__________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :
Tm IV Nr. 2
Massgebende
Steigung Grösste
Zughakenlast Normallast [ t ]
[ ‰ ] [ t ] Rangiergang, 20 km/h
Streckengang, 40 km/h
0 1200 585 275
2 1200 420 200
5 1200 335 155
6 1200 275 120
8 1200 230 100
10 1200 195 85
12 1200 175 70
14 1200 155 60
16 1200 135 55
18 1100 125 45
20 1000 115 40
Kleinste Dauergeschwindigkeit im Rangiergang: 8 km/h
Kleinste Dauergeschwindigkeit im Streckengang: 16 km/h
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotiven
__________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07 .2010 Seite 01-2 Aenderung :
Allgemeine Daten Erbauer: SLM
Bezeichnung Betriebliches Abmessungen
Fahrzeug-Nr. vmax [km/h]
Zugreihe Zulassung Dienstgew.
[t]
Länge ü.P.
[mm]
Achsstand
[mm]
Meterlast
[t/m]
Tm IV Nr. 2 60 / 30 A CH 30,0 7’670 3’570 3,91
Leistungsdaten der Lok Vorräte, Verbrauch
Zugkraft [kN]
Treibstoff- vorrat
Sand vorrat
Verbrauchswerte [g / kWh]
Hydraulikoel Leistung am
Rad [kW] max. 1 Std Liter Liter Rangier Strecke Liter
220 100 ----- 1000 120
Bremsausrüstung
Bremsausrüstung Bremsgewichte
[t]
Bremsverh
[%]
Bauart Elektr Reib-belag
Fsp/ PMS
Steuer Ventil
R P G H Schleppfahrt R P
Ra, Ah, N ----- Guss --- ---- ----- 30 ----- 1 x 10 t 0 --- 100 2
Dieselmotor Bauart: MAN, R8V 16/18, 4 – Takt Anzahl: 1 Leistung: 280 kW bei 1600 U/min (381 PS) Turbolader: keiner Regler: direkt auf Einspritzpumpe Kühlung: Wasser Anlasen DM: ab Batterie mit Anlasser
Kraftübertragung Diesel - Hydraulisch
Dieselmotor � Turbowendegetriebe � Verteilgetriebe (Rangier- / Streckenfahrt) � Achsgetriebe
Ausrüstung, Besonderheiten - keine Zugsicherung - Sicherheitssteuerung mit Zeitfunktion - v-Messer Hasler R10 mit Farbscheibe - Höchstgeschwindigkeit geschleppt: 90 km/h - Führerstandheizung BEHR, Brennstoff Dieselöl
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotive
__________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-1 Aenderung :
Em 2/2 1, "Lisi"
Massgebende
Steigung Grösste
Zughakenlast Normallast [ t ]
[ ‰ ] [ t ] 30 km/h 50 km/h
0 1200 450 240
2 1200 290 170
5 1200 180 120
6 1200
8 1200
10 1200 100 75
12 1200
14 1200
16 1200
18 1100
20 1000 50 40
Kleinste Dauergeschwindigkeit bei Stundenleistung: 14 km/h
ST Sursee-Triengen-Bahn
AB FDV Infrastruktur und Verkehr Tr
Triebfahrzeugdaten – Diesellokomotiven
__________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________________________ Ausgabe: 01.07.2010 Seite 01-2 Aenderung :
Allgemeine Daten Erbauer: SIG / BBC / Saurer
Bezeichnung Betriebliches Abmessungen
Fahrzeug-Nr. vmax [km/h]
Zugreihe Zulassung Dienstgew.
[t]
Länge ü.P.
[mm]
Achsstand
[mm]
Meterlast
[t/m]
Em 2/2 Nr. 1 55 A CH 39,0 7’500 3’500 5,27
Leistungsdaten der Lok Vorräte, Verbrauch
Zugkraft [kN]
Treibstoff- vorrat
Sand vorrat
Verbrauchswerte [g / kWh]
Batterie
[V, Ah] Leistung am Rad [kW]
max. 1 Std Liter Liter Rangier Strecke
170 11,7 5,1 1300 2 l/km 36V, 168 Ah
Bremsausrüstung
Bremsausrüstung Bremsgewichte
[t]
Bremsverh
[%]
Bauart Elektr Reib-belag
Fsp/ PMS
Steuer Ventil
R P G H Schleppfahrt R P
O-P Wid. Guss --- ----- 33 ----- 1 x 10 t 33 t --- 100 2
Dieselmotor Bauart: Saurer, 4 – Takt, Typ SD Anzahl: 1 Leistung: 242 kW (330 PS) Turbolader: keiner Regler: direkt Kühlung: Wasser Anlasen DM: ab Batterie mit Hauptgenerator
Kraftübertragung Diesel - Elektrisch
Dieselmotor � Gleichstromgenerator � 2 Tatzlager-Fahrmotoren, fremdventiliert
Ausrüstung, Besonderheiten - Achsfolge B0 - keine Zugsicherung - v-Messer Hasler R 12 und RT 12 - Hilfsgenerator für Gleichstromverbraucher - 2 Kompressoren "NOVA", 15 bar - Höchstgeschwindigkeit geschleppt: 55 km/h - Führerstandheizung Webasto, Brennstoff Dieselöl
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