5. IV-Revision
Josef Nauer IVS GR
Nach WHO ist Gesundheit ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.
Gesundheitsbegriff WHO
Armut in der Schweiz
Einkommen und Vermögen
Einkommensvorsorge
Nutzen
Globalisierung
Tägliche Neuverschuldung der IVCHF 4 Mio.
Jährliche Neuverschuldung der IVCHF 1.6 Mia.
Schulden Ende 2006: CHF 9.3 Mia.
Schulden Ende 2007: CHF 11 Mia. (Schätzung)
AHV und IV haben gemeinsamen Fonds, aber getrennte Rechnungen
IV-Schulden wachsen unsichtbar!
Schulden der IV
Ursachen für IV-NeurentenIV-Neurenten wegen Krankheiten in der Schweiz 2005
0
500
1'000
1'500
2'000
2'500
3'000
18,19 20-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64
Psychische Erkrankungen Andere Krankheiten
AHV-Kapitalkonto
-5 000
0
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017 2019
in M
io. F
ran
ken
Verfügbare Mittel der AHV
IV-Schulden
Verfügbare Mittel der AHV (AHV-Kapitalkonto abzüglich IV-Schulden; ab 2007 Schätzungen)
Langfristige Sicherung und finanzielle Sanierung der IV
Ausgaben reduzieren durch Sparmassnahmen
Verstärkung der Eingliederung
Dämpfung der Zunahme von Neurenten
Korrektur von negativen Anreizen
Harmonisierung der Praxis
Ziele der 5. IV-Revision
1 Verfahrensvorlage: Verfahrensstraffung
2 Die materielle Revision: 5. IV-Revision
3 Die Zusatzfinanzierung
Die 5. IV-Revision in 3 Vorlagen
Vorbescheid statt Einsprache
Verfahren vor Gericht kostenpflichtig(CHF 200.00 bis CHF 1000.00)
Beschränkung der Kognition beim Bundesgericht
VerfahrenIn Kraft seit 01.07.2006
Materielle Revision - wesentliche Punkte
Früherfassung/Frühintervention neu CHF plus
Integrationsmassnahmen neu CHF plus
Verstärkung der Mitwirkungspflicht Recht
Verstärkung der Zumutbarkeit Recht
Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten Recht
Anpassung des Invaliditätsbegriffes Recht
Erhöhung der Mindestbeitragsdauer CHF minus
Wegfall Karrierezuschlag CHF minus
Aufhebung der laufenden Zusatzrenten CHF minus
Anpassung IV-Taggeldsystem CHF minus
Finanzierung Medizinische Massnahmen Abtretung
Leistungskürzungen bei Überversicherung Koordination
Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Recht
Materielle RevisionFrüherfassung/Frühintervention
Neue IV-Leistung
Das Problem: Späte IV-Anmeldung
vP melden sich im Durchschnitt 15 Monate nach dem Eintrittdes Gesundheitsschadens an.
Wie sollen nun vP, die lange aus dem Erwerbsprozessausgeschieden sind, wieder eingegliedert werden?
Materielle RevisionFrüherfassung/Frühintervention
Ziel
Die IV-Stelle soll so früh wie möglich mit Personen in Kontakt treten, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind.
Neue IV-Leistung
• Nach wiederholten Kurzabsenzen• Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit• Bei Leistungsabfall
Ohne Rechtsanspruch!
Ziel
Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung aneinem anderen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgebenden oderbei einem neuen Arbeitgebenden.
Materielle RevisionFrühintervention
Neue IV-Leistung
Der Kostenrahmen liegt bei durchschnittlich CHF 5’000.00, imEinzelfall höchstens bei CHF 20’000.00.
Es besteht kein Rechtsanspruch!
Materielle RevisionFrühintervention - Kostenrahmen
Neue IV-Leistung
IV-Eingliederungsverantwortung
Meldung Ende der Eingliederungsmassnahmen
Arzt RAVKTG
AG EL
BVG
SOZ
UVG
IV Eingliederungsverantwortung
H3
KVG
AN
Leistungen der IVS GR
Es gibt gegenwärtig keine gesetzlich verankerten Pflichten oderAnreize im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen für Behinderte.
Pflichten, Anreize für Arbeitgebende
Ziel
Die Eingliederungsfähigkeit von Personen mit psychischen Handicaps wieder aufbauen.
Materielle RevisionIntegrationsmassnahmen
Neue IV-Leistung
vP muss aktiv an den Massnahmen der IV mitwirken.
vP muss aktiv eine ihrer Restarbeitsfähigkeit entsprechendeStelle suchen.
Im Gesetz sind die konkreten Schadenminderungs- undMitwirkungspflichten mit den entsprechenden Sanktionengeregelt.
Materielle RevisionVerstärkung der Mitwirkungspflicht
Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz
Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Massnahme, die der Ein-gliederung dient.
Der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird weiterhin Rechnunggetragen. Führt die Ausübung einer Tätigkeit aus medizinischerSicht nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschadens,so ist die Tätigkeit der vP objektiv auch zumutbar.
Bereiche der Zumutbarkeit Medizinische Behandlung Eingliederungsmassnahmen Wechsel des Aufgabenbereiches Wechsel des Berufes
Materielle RevisionVerstärkung der Zumutbarkeit
Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz
vP müssen alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen auf sich nehmen.
vP müssen bei allen zumutbaren Eingliederungsmassnahmenaktiv mitwirken.
Renten werden nur dann zugesprochen, wenn die vP tatsächlichnicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange arbeiten kann.
Materielle RevisionAusschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten
Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz
Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeit für eine Invalidität,die direkt auf einen Gesundheitsschaden zurückzuführen ist -Erfordernis der strikten Kausalität.
Es liegt keine Invalidität vor, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch invaliditätsfremde Gründe verursacht wurde.
Erwerbsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie aus objektiverSicht nicht überwindbar ist.
Materielle RevisionAnpassung des Invaliditätsbegriffes
Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz
Die minimale Beitragsdauer, welche Anrecht auf Rentenleistungender IV eröffnet, wird von 1 auf 3 Jahre erhöht.
Für junge vP gelten Schutzklauseln.
Materielle RevisionErhöhung der Mindestbeitragsdauer
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 1 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Leistungsabbau
Der Zuschlag simulierte die Lohnsteigerung, die nach demEintritt der Invalidität bei vP vor dem 45. Altersjahr theoretisch möglich gewesen wäre.
Der Karrierezuschlag wird bei künftigen Renten nicht mehrangewendet.
vP die schon vor Erreichen der Volljährigkeit invalid wurden,erhalten weiterhin eine ausserordentliche Rente (133%der IV-Minimalrente).
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 83 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Materielle RevisionWegfall Karrierezuschlag
Leistungsabbau
Die noch laufenden Zusatzrenten für Ehefrauen und Ehemännervon IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern werden aufgehoben.
Seit 01.01.2004 werden im Zuge der 4. IV-Revision keine Zusatzrenten mehr zugesprochen.
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 104 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Materielle RevisionAufhebung der laufenden Zusatzrenten
Leistungsabbau
Keine IV-Taggelder mehr für vP, die vor einer IV-finanzierten Umschulung nicht erwerbstätig waren.
Zukünftig erhalten diese vP eine Entschädigung für die Kostender Betreuung von Kindern und Familienangehörigen währendder Eingliederungsmassnahme.
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 28 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Materielle RevisionAnpassung IV-Taggeldsystem
Leistungsabbau
Die Finanzierung der medizinischen Massnahmen zurEingliederung von über 20-jährigen vP erfolgt zukünftigdurch die Krankenversicherung.
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 31 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Materielle RevisionFinanzierung Medizinische Massnahmen
Leistungsabtretung
Die Rentenleistungen der IV dürfen zu keinem höheren Einkommenführen, als das mit Erwerbsarbeit erzielte.
Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 8 Mio. bei einemZeithorizont von 2008 bis 2026.
Materielle RevisionLeistungskürzungen bei Überversicherung
Leistungskoordination
Die IV-Stellen müssen entschlossen gegen Versicherungs-missbrauch vorgehen.
Die IV-Stellen können zu diesem Zweck Spezialisten beiziehen.
Materielle RevisionBekämpfung des Versicherungsmissbrauchs
Schaffung Rechtsgrundlage
Sanieren durch Eingliedern
Neue Leitsätze des BSV
Streng aber fair
Geschwindigkeit vor Präzision
Gespräch vor Akten
Wirkung und Ergebnis vor Reglement
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.