Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 1
24. Jahrgang Strasburg (Um.), den 12. März 2015 ISSN 0941-1674
Nummer 03/2015
Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg
(Uckermark)
Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 13 Neues von
den Strasburger Ruheständlern 13 Uckermärkischer Heimatkreis
Strasburg e. V. 14 Ehrenamt-Messe in Pasewalk 14 Schulfasching in
der Grundschule Strasburg 15 Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“
15 Information der Abfallberatung 15 Ausstellungseröffnung in der
Kleinen Galerie des Museums 16 Veranstaltungskalender März/April 17
Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“ 18 Pasewalker Gespräche 2015 18
Zeitzeugengespräch „Der lange Arm der Stasi“ 19 Gemeinden
aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“ 19
Inhaltsüberblick Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 3
Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) 3
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen 6
Beschlusskatalog der Stadt Strasburg (Um.) 7 Friedhofssatzung wird
überarbeitet 9 Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 9 Neues aus den
Strasburger Unternehmen 10 6. Wellness- & Gesundheitsmesse in
Strasburg (Um.) 10 Kirchliche Informationen 11 Wandern auf
eiszeitlichen Spuren 12 Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg
(Um.) 12
2 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 3
Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ... ... und wünscht viel
Gesundheit und alles Gute!
Geburtstage April 93 Jahre Gerda Krone
89 Jahre Irmgard Stoltenow
88 Jahre Christel Hofschuster Waltraud Jonitz Elisabeth Kirsch
Basil Tenzer
87 Jahre Werner Jonitz
86 Jahre Irmgard Heling Lothar Kaminsky Gerd Briesemeister
85 Jahre Horst Ascher Edith Doll Ida Pfau
84 Jahre Maria Rehfeld Heinz Oesterling Dorothea Kunert Gerda
Manske Traute Steigemann
83 Jahre Luise Kremp Ingetraut Bürgel Konrad Thies
82 Jahre Gerda Lassmann Heinz Hamann
81 Jahre Erika Labs Helga Kaesler Waltraud Maßlau
80 Jahre Hildegard Klemantowitz Erika Horn Helga Nerenz Elsbeth
Schönbeck Wilfried Böhm
79 Jahre Walter Hermann Lothar Härle Helga Schulz Marianne Schmitz
Hans Krienitz Hans Neubauer
78 Jahre Gisela Schröder
76 Jahre Rita Priemer Renate Winter Ingrid Peters Hans-Georg
Buchholz
75 Jahre Else Albrecht Hannes Haubenreißer Helga Pomreinke
74 Jahre Ingrid Brüske Karin Wuttke Manfred Lade
73 Jahre Karl-Heinz Müller
71 Jahre Bärbel Klameth Ursula Albrecht Heinz Richter Barbara
Stern
Henning Förster Peter Moderhack Edith Ferchland Bärbel Rusch Gudrun
Otto Rosemarie Wienke
70 Jahre Waltraut Enskat Ewald Hannemann Christa Keunecke
Ehejubilare April 50. Hochzeitstag im April Erika und Karl-Heinz
Müller
60. Hochzeitstag im April Elsbeth und Richard Schönbeck
Geburten Kira Annabelle Merten 07.02.
Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburts tag bzw. Ihr
Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffent licht wird, können Sie
in der Stadtverwaltung (Ein woh ner meldeamt) eine Übermitt lungs
sperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.
Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen – Anfang
–
1. Änderung vom 2. November 1995 2. Änderung vom 18. Dezember 1997
3. Änderung vom 12. Februar 1998 4. Änderung vom 14. März 2002 5.
Änderung vom 27. März 2003 6. Änderung vom 4. Dezember 2014
§ 1 Sitzungen der Stadtvertretung
(1) Die Stadtvertretung wird vom Präsidenten/Präsidentin
einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens
jedoch einmal im Vierteljahr.
(2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt 10 Tage,
für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist der
Einladung zu begründen.
(3) Die Ladung erfolgt schriftlich an alle Stadtvertreter und
-vertreterin- nen sowie die Gleichstellungsbeauftragte unter
Mitteilung der Tages- ordnung und Sitzungsunterlagen.
Anlage 2 Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) vom
25.08.1994
§ 2 Teilnahme
(1) Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmen
kann, voraussichtlich verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig
verlassen muss, hat dies dem Präsidenten/der Präsidentin der
Stadtvertretung mitzuteilen.
(2) Verwaltungsangehörige nehmen auf Weisung des Bürgermeisters an
den Sitzungen teil. Ihnen kann der Präsident/die Präsidentin der
Stadtvertretung mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort ertei-
len.
(3) Sachverständige können mit Zustimmung der Stadtvertretung bera-
tend teilnehmen.
(4) Mitglieder von Ausschüssen, Ortsvorsteher/innen und Mitglieder
der Ortsteilvertretungen können als Zuhörer an den nicht
öffentlichen Be- ratungen der Stadtvertretung in Angelegenheit
teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt
haben.
(5) Der Bürgermeister sitzt bei der Tagung am Tisch der
Tagesleitung.
Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der
Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.)
Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt: Tel.:
03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848
e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24
e/Anruf)
GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698
Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungs
baugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895 Elektro
0173/9586772 am Wochenende 0172/5337572
Bereitschaftsdienste
(6) Der verantwortliche Mitarbeiter der Protokollführung sitzt
hinter der Tagesleitung und nimmt auch an den nichtöffentlichen
Sitzungen teil.
(7) Die Leiter/innen der Ämter der Stadtverwaltung nehmen an den
öf- fentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung
teil. Ihnen sind besondere Plätze zuzuteilen.
§ 3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen
(1) Die Vertreter der Medien sind zu den öffentlichen Sitzungen der
Stadtvertretung einzuladen. Die Einladung enthält Ort, Tag und
Stun- de der Sitzung und die Tagesordnung. Vertreter der Medien
können Beschlussvorlagen und Anträge für die Beratungspunkte
erhalten, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
(2) Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen. (3)
Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der
Stadt-
vertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig,
soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung
in geheimer Abstimmung widerspricht, Bild und Tonübertragungen von
Sitzungen und Medien nach Satz 1, wenn kein Stadtvertreter wi-
derspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer
Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zu-
schauer dürfen nur nach ihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen
werden.
(4) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind
Ton- aufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind
nach der darauf folgenden Sitzung zu löschen.
§ 4 Beschlussvorlagen und Anträge
(1) Anträge nach § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Stadt-
vertretung Strasburg sollen sich mit einer bestimmten Angelegenheit
befassen, sind der Präsidentin dem Präsidenten der Stadtvertretung
spätestens 15 Tage vor der Sitzung der Stadtvertretung in
schriftlicher Form vorzulegen.
(2) Werden Anträge nach Absatz 1 mit Beschlussanträgen nach § 23
Ab- satz 4 der Kommunalverfassung M-V verbunden, sind diese spätes-
tens 25 Tage vor der Sitzung schriftlich an die Präsidentin/den
Präsi- denten der Stadtvertretung zu übergeben.
(3) Anträge zur Änderung einzelner Beschlusspunkte sind schriftlich
an die Präsidentin/den Präsidenten der Stadtvertretung oder in der
Sit- zung schriftlich zur Niederschrift zu geben.
(4) Anträge nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in kurzer und
verständ- licher Form abzufassen; Anträge nach den Absätzen 2 und 3
sind zu begründen.
(5) Anträge nach den Absätzen 2 und 3 durch die der Stadt Strasburg
(Um.) Mehrausgaben oder Minderausgaben entstehen, sollen vor
Übergabe an die Präsidentin/den Präsidenten mit einem Kostende-
ckungsvermerk versehen werden. Dieser ist vom Bürgermeister oder
Kämmerer zu bestätigen.
(6) Anträge, die in die Ausschüsse oder Verwaltung überwiesen
wurden, sind durch die Ausschussvorsitzenden oder den Bürgermeister
zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der Ausschüsse oder
Verwaltungsberatung zu setzen. Sie werden nach Abschluss der dorti-
gen Behandlung durch den Hauptausschuss bzw. seinen Vorsitzenden
auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung
gesetzt.
§ 5 Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Beratungspunkte hin-
reichend Aufschluss geben, personenbezogene Daten dürfen grund-
sätzlich nicht enthalten sein. Soweit diese Tagesordnung als nicht
öffentliche Tagesordnungspunkte behandelt werden soll, sind sie in
der Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunkte zu be-
zeichnen. Die Beratungspunkte sind so zu umschreiben, dass dadurch
die Nichtöffentlichkeit gewahrt bleibt.
(2) Die Stadtvertretung kann vor Abwicklung der Tagesordnung mit
der Mehrheit der Gewählten beschließen, die Tagesordnung um eine
wichtige dringende Angelegenheit zu erweitern, wenn diese keinen
Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet. Angelegenheiten von der
Tagesordnung abzusetzen oder die Reihenfolge der Tagesordnungs-
punkte zu ändern, kann mit einfacher Mehrheit entschieden werden.
Tagesordnungspunkte, die von einem Stadtvertreter, einer
Ortsteilver- tretung oder dem Bürgermeister beantragt worden sind,
dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung
abgesetzt wer-
den, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben
wurde, seinen Antrag zu begründen.
§ 6 Sitzungsablauf
Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit b)
Änderungsanträge zur Tagesordnung c) Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
der Stadtvertretung d) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse
des Hauptausschus-
ses und wichtigen Angelegenheiten der Stadt und wichtige Anord-
nungen der Aufsichtsbehörde
e) Einwohnerfragestunde f) Abwicklung der Tagesordnungspunkte g)
Beratung und Bestätigung des voraussichtlichen Termins der
nächsten Sitzung h) Schließen der Sitzung
(2) Beschlussanträge/Beschlussvorlagen werden nach ausreichender
Be- ratung zur Abstimmung gebracht. Auf Antrag eines
Stadtvertreters können nachfolgende Verweisungsbeschlüsse gefasst
werden: - Verweisung in die Verwaltung - Verweisung in den
zuständigen Fachausschuss - Verweisung in mehrere Fachausschüsse -
Verweisung in den Hauptausschuss
(3) Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden,
sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheiten noch auf
der Tagesordnung stehen.
§ 7 Worterteilung
(1) Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürgermeister, die zur
Sache sprechen wollen, haben sich bei dem Präsidenten/der
Präsidentin der Stadtvertretung durch Handzeichen zu Wort zu
melden. Den Leitern der Ämter ist auf Verlangen des Bürgermeisters
zur Sache das Wort zu erteilen.
(2) Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung erteilt das
Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit
Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Gehen
mehrere Wort- meldungen gleichzeitig ein, so erteilt der
Präsident/die Präsidentin das Wort nach seinem/ihrem Ermessen.
Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes
sprechen. Die Redezeit des ein- zelnen Wortbeitrages soll fünf
Minuten nicht überschreiten. Zur Ein- bringung der Begründung von
Anträgen beträgt die Redezeit bis zu sieben Minuten. Über eine
Verlängerung der Redezeit entscheidet die Stadtvertretung mit
einfacher Mehrheit. Bei Stadtvertretersitzungen zur Beratung nur
eines Tagesordnungspunktes darf die Anzahl der Wortbeiträge nicht
beschränkt werden. Der Präsident/die Präsidentin darf einen
Sprecher zu der Frage unterbrechen, ob der Sprecher eine
Zwischenfrage eines Stadtvertreters gestattet.
(3) Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und
darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen
Tagesordnungspunkt be- ziehen und nicht länger als 3 Minuten
dauern. Diese Wortmeldung hat durch Anheben beider Hände zu
erfolgen. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen werden.
(4) Das Wort zu persönlichen Bemerkungen ist erst nach Schluss der
Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu erteilen. Persönli-
che Bemerkungen dürfen nur eigene Ausführungen richtig stellen und
persönliche Angriffe abwehren, die während der Beratung gegen den
Sprecher erfolgen. Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten.
(5) Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschlussvorlagen ist auf
Verlangen erst dem Einbringer das Wort zu erteilen.
§ 8 Ablauf und Abstimmung
(1) Über Anträge wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen
ist vor der Abstimmung der Antrag zu verlesen. Der Präsident/die
Präsi- dentin der Stadtvertretung stellt fest, ob die Mehrheit
erreicht ist. Bei Satzungen und Wahlen stellt er/sie die Anzahl der
Mitglieder fest, die a) dem Antrag zustimmen b) den Antrag ablehnen
oder c) sich der Stimme enthalten
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und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Wird das Abstim-
mungsergebnis angezweifelt, so muss die Abstimmung vor Behand- lung
des nächsten Tagesordnungspunktes wiederholt werden.
(2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungs-
anträge vor, wird zuerst über den abgestimmt, der von dem Antrag am
weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen mit
finanziellen Auswirkungen haben diese den Vorrang. In
Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieser Anträge der
Präsident/die Prä- sidentin der Stadtvertretung.
(3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des
Antrages ge- sondert abzustimmen. Ein solcher Antrag bedarf der
einfachen Mehr- heit. Über die Vorlage bzw. den Antrag ist
anschließend insgesamt zu beschließen.
§ 9 Wahlen
(1) Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw.
Zählgemeinschaf- ten dadurch ermittelt, dass die Anzahl der
Mitglieder der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften
nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die
Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.
(2) Für Wahlen innerhalb der Stadtvertretung wird über die Dauer
der Wahlperiode ein Wahlvorstand gebildet; dieser setzt sich aus je
einem Mitglied der Fraktionen zusammen.
(3) Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden. (4) Sind
mehrere Personen zu wählen, so kann die Stadtvertretung diese
in einem Wahlgang wählen, falls kein Stadtvertreter
widerspricht.
§ 10 Ordnungsmaßnahmen
(1) Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung kann Redner,
die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zu Sache rufen.
(2) Stadtvertretungsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder
gegen ein Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom
Präsidenten/ der Präsidentin zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungs- ruf kann der Präsident/die Präsidentin einen
Sitzungsausschluss ver- hängen.
(3) Stadtvertretungsmitglieder, die zur Ordnung gerufen werden oder
ge- gen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen
einer Woche einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der
Ein- spruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu
setzen.
§ 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer
(1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder
Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratung und
Entscheidung der Stadtvertretung auf sonstige Weise zu
beeinflussen, kann vom Präsidenten/von der Präsidentin nach
vorheriger Ermahnung aus dem Sitzungssaal verwiesen werden.
(2) Der Präsident/die Präsidentin kann nach vorheriger Ermahnung
den Zuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn die
störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.
§ 12 Fraktionen und Zählergemeinschaften
(2) Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionen und
frakti- onslosen Stadtvertretern sind ebenfalls unverzüglich dem
Präsidenten/ der Präsidentin der Stadtvertretung anzuzeigen.
§ 13 Niederschrift
(1) Über jede Sitzung der Stadtvertretung ist eine Niederschrift
anzuferti- gen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten: a) Ort,
Tag, Beginn und Ende der Sitzung b) Name der anwesenden und
fehlenden Mitglieder der Stadtvertre-
tung c) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenen
Sach-
verständigen und Gäste d) Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen
e) Feststellen der Beschlussfähigkeit f) Anfragen der
Stadtvertretungsmitglieder g) die Tagesordnung h) Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzun-
gen i) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die
Be-
schlüsse und Ergebnisse der Abstimmung j) sonstige wesentliche
Inhalte der Sitzung k) Ausschluss oder Wiederherstellung der
Öffentlichkeit l) vom Mitwirkungsverbot betroffene
Stadtvertretungsmitglieder
Über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichen Tages-
ordnungspunkten ist eine gesonderte Anlage zu fertigen, die der
Nie- derschrift beizufügen ist. Personenbezogene Angaben sind nur
aufzu- nehmen, wenn sie für die Durchführung des Beschlusses
erforderlich sind.
(2) Sollen einzelne Wortbeiträge wörtlich in die Niederschrift
aufgenom- men werden, ist dies vorher bei der Präsidentin/dem
Präsidenten der Stadtvertretung anzuzeigen bzw. der Wortbeitrag ist
schriftlich bei der Protokollführung abzugeben. In die
Niederschrift aufzunehmende Wortbeiträge sind in ein Mikrofon zu
sprechen.
(3) Die Sitzungsniederschrift ist vom Präsidenten/der Präsidentin
und vom Schriftführer/Schriftführerin zu unterzeichnen und soll
innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern der Stadtvertretung
vorliegen.
(4) Die Versendung der Niederschrift erfolgt schriftlich an alle
Stadtver- treter und Stadtvertreterinnen sowie die
Gleichstellungsbeauftragte.
(5) Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichen
Teil der Sitzungen der Stadtvertretungen ist den Einwohnern zu
gestat- ten. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der
Sitzungen der Stadtvertretung sind über die Homepage der Stadt
unter www.stras- burg.de der Öffentlichkeit zugänglich.
(6) Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung
der Stadt- vertretung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen
ist abzu- stimmen.
§ 14 Anträge zur Geschäftsordnung
(1) Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf das
Verfah- ren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nicht auf die
Sache beziehen.
(2) Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbesondere: a)
Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte b)
Antrag auf Absetzen eines Tagesordnungspunktes c) Antrag auf
Vertagung d) Antrag auf Ausschussüberweisung e) Antrag auf Übergang
zur Tagesordnung f) Antrag auf Redezeitbegrenzung g) Antrag auf
Schluss der Aussprache h) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung
der Sitzung i) Antrag auf namentliche Abstimmung j) sonstige
Anträge zum Abstimmungsablauf k) Antrag auf geheime Wahl
(3) Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträge vor. Sind
mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wird zuerst über
den An- trag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlung am weitesten
wider- spricht. Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzung hat der
Präsident/ die Präsidentin der Stadtvertretung vor der Abstimmung
die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekanntzugeben.
(4) Anträge zur Geschäftsordnung dürfen nur von
Stadtvertretungsmit- gliedern gestellt werden, die sich nicht
bereits zur Sache geäußert haben.
§ 15 Ausschusssitzungen
(1) Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinngemäß für die
Sit- zungen der Ausschüsse der Stadtvertretung.
(2) Abweichend von § 1 Absatz 3 werden Stadtvertretern, welche Mit-
glied in mehreren Ausschüssen der Stadtvertretung Strasburg (Um.)
sind, inhaltlich gleiche Beratungsunterlagen jeweils nur für die
Sit- zung eines Ausschusses zugesandt.
(3) Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der
Stadtver- tretung ist eine Abschrift der Einladung zu
übersenden.
(4) Die Niederschriften der Sitzungen der Fachausschüsse werden
ihren Mitgliedern, den Mitgliedern des Hauptausschusses und der
Gleich- stellungsbeauftragten, die Niederschriften der Sitzungen
des Haupt-
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ausschusses werden allen Mitgliedern der Stadtvertretung und der
Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet.
(5) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden
Fachausschusses gehören, sollen im Hauptausschuss und in der Stadt-
vertretung erst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine
Empfehlung des Fachausschusses vorliegt.
(6) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Beratung zugewie-
sen ist, können diese eine gemeinsame Beratung durchführen. Über
den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner Verständigung zwischen
den Ausschussvorsitzenden kommt, der Präsident/die Präsidentin der
Stadtvertretung. Die Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungs-
punkten sind nach Ausschüssen getrennt vorzunehmen.
(7) Die Ausschüsse können auch gemeinsam mit den
Ortsteilvertretungen tagen.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse, die im
Rah- men der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu
vertrau- lichen Unterlagen, die personenbezogenen Dateien
enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnissen erlangen, dürfen solche
Daten nur zu dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
dienen den Zweck verarbeiten oder offenbaren. Personenbezogenen
Daten sind Einzelan- gaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse einer natürlichen Person. Hierzu zählen auch Daten,
die alleine oder in Kombination mit anderen Daten eine Zuordnung zu
einer bestimmbaren natürlichen Person ermöglichen. Vertrauliche
Unterlagen sind alle Schriftstücke, automatisierte Dateien und
sonstige Datenträger, die als solche ge- kennzeichnet sind oder
personenbezogene Daten enthalten. Hierzu zählen auch mit
vertraulichen Unterlagen in Zusammenhang stehende handschriftliche
oder andere Notizen.
(2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilung
über den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichen Umfang bei
Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig. Dieses gilt
auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Partei bzw. Fraktion, die
nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Stadtvertretung oder dem
jewei-
ligen zuständigen Ausschuss Zugang zu den vertraulichen Unterlagen
erhalten.
(3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen,
wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden.
Bei ver- traulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit
in Zusam- menhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßig
anzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in der der
jeweilige Ta- gesordnungspunkt abschließend behandelt wurde,
genehmigt ist. Alle weiteren vertraulichen Unterlagen sind
spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Beratungen, bei einem
Ausscheiden aus der Stadtver- tretung oder einem Ausschuss sofort,
dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen.
§ 17 Auslegung/Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung
(1) Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfass
ent- scheidet der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. Er
kann sich mit seinen Stellvertretern beraten.
(2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abgewichen werden,
wenn kein Stadtvertreter widerspricht und keine anderen rechtlichen
Bestimmungen dem entgegenstehen.
(3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher Mehrheit
möglich.
§ 18 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft. (2)
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.08.1994, zuletzt
geän-
dert am 27.03.2003, außer Kraft.
Strasburg, den 04.12.2014
Norbert Raulin Bürgermeister
Datum
Strasburg (Uckermark)
1. Das Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die
Ge- meinde
– wird in der Zeit vom Datum
23. März 2015 bis Datum
27. März 2015
Ort der Einsichtnahme
Stadtverwaltung Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg
(Um.), Raum 1.03 (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahl-
berechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner
Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern
ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten
von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprü-
fen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erge-
ben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der
Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrver-
merk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entspre-
chenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.
Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffen- de
Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl,
spätestens am Datum
12.00 Uhr
Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr.
Stadt Strasburg (Um.), Rathaus, Raum 3.07, Schulstr. 1, 17335
Strasburg (Um.)
unter Angabe von Gründen einen Antrag auf Berichtigung des Wäh-
lerverzeichnisses stellen.
Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder durch Erklärung
zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind,
erhalten bis spätestens zum
Datum
21. März 2015 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-
rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ein-
legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht
nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
tragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürger-
meisterin hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebi-
gen Wahlbezirk der Stadt Strasburg (Um.) oder durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das
Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
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5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
tigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
An-
tragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen und
Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2 der Lan-
des- und Kommunalwahlordnung M-V
20. März 2015 oder
die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1
der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V
bis zum Datum
27. März 2015 versäumt hat.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfrist - bei Deutschen und Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2
der
Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, oder der Einspruchsfrist gegen
das Wählerverzeichnis nach
- § 16 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V entstanden
ist
c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt
worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wäh-
lerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt
ist.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerver-
zeichnis eingetragen sind, bis zum
Datum
lich, schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch)
beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkei-
ten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr,
gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl,
12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte kön-
nen aus den unter Nummer 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen
den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag,
15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen
Stimmzettel - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und -
einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift
der Gemeindewahlbehörde
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah- me
der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-
gewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlbehörde vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlan-
gen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem
Stimmzettel und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen
Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass
der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr
eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG
unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Strasburg (Um.), 25. Februar 2015
Roland Franz
Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand
1 05.12.2013 0099-Käm-2013 Hebesatzung der Stadt Strasburg ab
2014
2 05.12.2013 0098-Käm-2013 Hundesteuersatzung ab 2014
3 05.12.2013 0165-Bau-2013 Neufassung der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Strasburg (Um.)
4 05.12.2013 0166-Bau-2013 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)
5 05.12.2013 0102-Käm-2013 Festsetzung von Pachten und Mieten ab
2014
6 05.12.2013 0164-Bau-2013 Rahmen- und Strukturprogramm zur
Entwicklung der Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienst-
leistungsstruktur der Stadt Strasburg (Um.) (BBE-Gutachten)
7 05.12.2013 0002-INK-2013 Beschluss zur Grundinstandsetzung.
Modernisierung der Verwaltungsbaracke an der Reuterkoppel in
Strasburg (Um.)
8 05.12.2013 0075-Bgm-2013 Sitzungskalender für das Jahr 2014
9 05.12.2013 0103-Käm-2013 Aufhebung der B-Vorlage 0030-Käm-2001
über Grundstückspreise im 3. Siedlungsweg in Stras- burg
(Um.)
10 05.12.2013 0100-Käm-2013 Grundstückspreise im Baugebiet 3.
Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
11 05.12.2013 0101-Käm-2013 Grundstücksverkauf im 3. Siedlungsweg
in Strasburg (Um.)
Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Januar bis
Juni 2014
Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand
1 20.03.2014 0173-Bau-2014 Zustimmung zur Wahl Gemeindewehrführer
der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.) und Neuensund, zum
Ortswehrführer und stellv.Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr
2 20.03.2014 0172-Bau-2014 Ernennung zu Ehrenbeamten der Stadt
Strasburg (Um.) - Gemeindewehrführer Strasburg und Neuensund -
Ortswehrführer Strasburg (Um.)
3 20.03.2014 0106-Käm-2014 Haushaltssatzung, Haushaltsplan für das
Jahr 2014 Haushaltssicherungskonzept 2014
8 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015
4 20.03.2014 0109-Käm-2014 Haushaltssatzung, Haushaltsplan des
Städtischen Sondervermögens der Stadt Strasburg (Um.) 2014
5 20.03.2014 0076-Hau-2014 2. Änderung der Hauptsatzung vom
29.03.2012
6 20.03.2014 0104-Käm-2014 Grundstücksverkauf Gemarkung Strasburg
(Um.)
7 20.03.2014 0105-Käm-2014 Ergänzungsbeschluss, Grundstücksverkauf
Gehren-Georgenthal
8 15.05.2014 0178-Bau-2014 Aufstellung eines B-Planes Nr. 11,
„Erweiterung des Grüngürtels um den nördlichen Stadtkern der Stadt
Strasburg (Um.)“
9 15.05.2014 0180-Bau-2014 Veränderungssperre über den Planbereich
des B-Planes Nr. 11
10 15.05.2014 0179-Bau-2014 Ermächtigung des Bürgermeisters zur
Zuschlagserteilung für die Erneuerung der Gehwege und
Straßenbeleuchtung in der Kreisstraße K 68 VG Lindenstr. Strasburg
(Um.)
11 15.05.2014 0112-Käm-2014 Gründung einer
Dienstleistungsgesellschaft mbH
12 15.05.2014 0115-Käm-2014 Auftragsvergabe zur Prüfung der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
13 15.05.2014 0078-Bgm-2014 Jahresabschluss zum 19.08.2008 des ZV
Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flug- zeugbau
Pasewalk-Franzfelde
14 15.05.2014 0110-Käm-2014 Grundstückskauf Gemarkung Strasburg,
Gem. Wobau GmbH
15 15.05.2014 0111-Käm-2014 Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in
Strasburg (Um.)
16 15.05.2014 0114-Käm-2014 Grundstücksverkauf Gemarkung Gehren
(Gutshaus Gehren)
17 15.05.2014 0001-SPD-2014 Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt
Strasburg (Um.) in der Förder- und Entwicklungsgesell- schaft
Uecker Region mbH
18 15.05.2014 0116-Käm-2014 Änderung zum Beschluss
Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
19 15.05.2014 0181-Bau-2014 Nutzungsänderung Erdgeschoss
Gemeindehaus zum Cafe, Anbau eines Liftes am Gemeindehaus,
Kirchplatz 1, Strasburg (Um.)
20 15.05.2014 0182-Bau-2014 Kleinteilige Modernisierungsmaßnahme
Bahnhofstr. 5, Strasburg
21 15.05.2014 0183-Bau-2014 Errichtung eines neuen Dachstuhls und
Errichtung einer Photovoltaikanlage im 3. Siedlungsweg, 17335
Strasburg
Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) – Juli 2014
bis Dezember 2014 Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
1 03.07.2014 0015-Hau-2014 Beschluss zum Einspruch gegen die
Gültigkeit der Wahl vom 25.05.2014
2 03.07.2014 0001-Hau-2014 Wahl der Stadtpräsidentin – Frau Andrea
Reinckene Nyegran
3 03.07.2014 0002-Hau-2014 Wahl der Stellvertreterinnen der
Stadtpräsidentin - Frau Gudrun Maria Riedel und Frau Marina
Raulin
4 03.07.2014 0003-Hau-2014 Wahl der Ersten Stadträtin, Frau Anke
Heinrichs
5 03.07.2014 0004-Hau-2014 Wahl der Zweiten Stadträtin, Frau Andrea
Schilling
6 03.07.2014 0005-Hau-2014 Wahl der Hauptausschussmitglieder
Stadtvertretung Strasburg (Um.)
7 03.07.2014 0006-Hau-2014 Wahl der Ersatzmitglieder des
Hauptausschusses
8 03.07.2014 0007-Hau-2014 Wahl des Finanz- und
Wirtschaftsausschusses
9 03.07.2014 0008-Hau-2014 Wahl des Bau- und
Planungsausschusses
10 03.07.2014 0009-Hau-2014 Wahl der Mitglieder des Ausschusses für
Bildung, Kultur und Soziales
11 03.07.2014 0010-Hau-2014 Wahl des
Rechnungsprüfungsausschusses
12 03.07.2014 0011-Hau-2014 Wahl der Vertreter in den Aufsichtsrat
der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
13 03.07.2014 0012-Hau-2014 Wahl der Vertreter in die
Gesellschafterversammlung der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH
Strasburg (Um.)
14 03.07.2014 0013-Hau-2014 Wahl des Vertreters in den ZV
Wasserver- und Abwasserentsorgung
15 03.07.2014 0014-Hau-2014 Wahl der Vertreter der Stadt Strasburg
(Um.) in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages
M-V
16 03.07.2014 0016-Hau-2014 Wahl eines Mitgliedes in den
Aufsichtsrat der Förder- und Entwicklungsgesellschaft mbH Uecker-
Region
17 03.07.2014 0018-Hau-2014 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten,
Frau Andrea Müller
18 18.09.2014 0020-Hau-2014 Besetzung einer Stelle im Aufsichtsrat
der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
19 18.09.2014 0023-Hau-2014 Übertragung der Gesellschafteranteile
aus der Natur Erleben gGmbH Brohmer Berge/Galenbecker See
20 18.09.2014 0001-Bgm-2014 Austritt aus der Gesellschaft „Natur
Erleben gGmbH“
21 18.09.2014 0026-Hau-2014 Festlegung des Termins zur Wahl des
Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin 2015
22 18.09.2014 0027-Hau-2014 Stellenausschreibung für die
Bürgermeisterwahl 2015
23 18.09.2014 0001-INK-2014 Antrag der Fraktion DIE LINKE. –
Änderung der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg
(Um.)
24 18.09.2014 0002-INK-2014 Antrag der Fraktion DIE LINKE. –
Bildung eines Stellvertreterpools für sachkundige Einwohner
25 18.09.2014 0003-Bgm-2014 Rücknahme des gemeinsamen Vorschlages
der Fraktionen der CDU, SPD und Bürgerbündnis zum Verkauf und
Neuausrichtung Schullandheim Gehren
26 18.09.2014 0004-Bgm-2014 Verkauf und Neuausrichtung der
Immobilie Schullandheim Gehren
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 9
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 Ravensmühle 19.03.2015 Glantzhof
19.03.2015
Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neu strelitz
durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung
Strasburg ver- traglich gebunden. Der Zugang zu den
Klärgruben/Sammelgruben ist zu den Terminen abzusichern. Eine
zweite Anfuhr wird kostenplichtig.
Kerstin Heidemann, Betriebsstellenleiterin, Zweckverband für
Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
Friedhofssatzung wird überarbeitet – Ideen sind gefragt, machen Sie
mit
Die derzeit gültige Friedhofssatzung der Stadt Strasburg wird
überarbeitet. In den letzten Jahren befindet sich die
Friedhofskultur im Wandel. Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt
ständig zu und die früher üblichen Sargbestattun- gen werden immer
mehr verdrängt. Zunehmend ist auch die Nachfrage nach pflegefreien
Gräbern. Daher will sich die Stadt Strasburg darauf einstellen und
andere Bestattungsarten anbieten. Im Zuge der Herstellung neuer
Grabarten auf den gemeindlichen Fried- höfen geht es auch darum,
herauszufinden, wo die zusätzlichen Angebote wie
Rasenurnengrabstätten und Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen
geschaffen und wie sie gestaltet werden sollen.
Folgende Grabstättenarten schlägt die Stadtverwaltung künftig vor:
- Erdgrabstätten Liegezeit 30 Jahre auf dem Alten und Neuen
Friedhof möglich - Urnengrabstätten 2 Varianten (2 Urnen oder bis
zu 4 Urnen pro Urnenstelle) – Liegezeit 20 Jahre auf dem Alten und
Neuen Friedhof möglich - Anonyme Urnengrabstätten nur auf dem Neuen
Friedhof - Rasenreihengrabstätten Liegezeit 30 Jahre – Grabstelle
wird komplett mit Rasen eingesät
und durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt;
Grabstätte kann mit Grabplatte versehen werden – nur auf dem Neuen
Friedhof
- Rasenurnengrabstätte Liegezeit 20 Jahre- Grabstelle wird komplett
mit Rasen eingesät und
durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt;
Grab- stein kann aufgestellt werden- auf dem Alten und Neuen
Friedhof möglich (Diese Grabstättenart gibt es bisher noch nicht in
Strasburg)
Wir rufen Sie auf, uns Anregungen und Vorschläge bis zum 23. April
2015 mitzuteilen, z. Bsp. ob weitere Bestattungsformen gewünscht
sind. Gerne nehmen wir auch Hinweise oder Ideen für die Gestaltung
der Friedhöfe entgegen. Die vorgebrachten Anregungen werden dann in
den Ausschüssen beraten und diskutiert.
Anke Heinrichs Erste Stadträtin, Bau- und
Ordnungsamtsleiterin
Lfd.Nr. Datum der Tagung Beschluss-Nr. Beschlussgegenstand
27 18.09.2014 0002-Käm-2014 Grundstücksverkauf im Sanierungsgebiet
der Stadt Strasburg (Um.)
28 18.09.2014 0003-Käm-2014 Änderungsbeschluss zum
Grundstücksverkauf an die Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH
Strasburg (Um.)
29 04.12.2014 0015-Bau-2014 Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes der Stadt Strasburg (Um.)
30 04.12.2014 0016-Bau-2014 Entwurf über die öffentliche Auslegung
des Flächennutzungsplanes
31 04.12.2014 0022-Hau-2014 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Strasburg (Um.) vom 29.03.2012
32 04.12.2014 0037-Hau-2014 Ernennung der Ortsvorsteher/in in den
Ortsteilen der Stadt Strasburg
33 04.12.2014 0033-Hau-2014 6. Änderung der Geschäftsordnung der
Stadtvertretung Strasburg (Um.)
34 04.12.2014 0009-Käm-2014 Finanzierung der Havariebeseitigung
Letzte Str. in 17335 Strasburg (Um.)
35 04.12.2014 0012-Käm-2014 Aufnahme eines Darlehens zum Zwecke der
Umschuldung
36 04.12.2014 0035-Hau-2014 Festlegung eines Wahlbereiches und
Einteilung der Wahlbezirke bei der Bürgermeisterwahl 2015
37 04.12.2014 0036-Hau-2014 Beschluss über die Anzahl der
Mitglieder im Wahlausschuss zur Wahl des hauptamtlichen Bür-
germeisters/Bürgermeisterin 2015
38 04.12.2014 0030-Hau-2014 Wahl des Gemeindewahlleiters für die
Wahl des Bürgermeisters 2015
39 04.12.2014 0007-Käm-2014 Erweiterung des Aufsichtsratsmandates
des Gem. Wohnungsbau GmbH auf die Strasburger
Dienstleistungsgesellschaft mbH
40 04.12.2014 0007-Bgm-2014 Ergänzungsbeschluss „Kündigung der
Mitgliedschaft der Stadt Strasburg in der Förder- und
Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH
41 04.12.2014 0023-Bau-2014 Wahl der Schiedsperson für die
Schiedsstelle Strasburg (Um.)
42 04.12.2014 0008-Bgm-2014 Sitzungskalender für das Jahr 2015 der
Stadtvertretung Strasburg (Um.)
43 04.12.2014 0003-INK-2014 Beitritt zum Kaiserslauterer Appell an
Bund und Länder zur Schaffung eines gerechten Gemein-
definanzsystems
44 04.12.2014 0004-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg
(Um.), Flur 13
45 04.12.2014 0005-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg
(Um.), Flur 12
46 04.12.2014 0008-Käm-2014 Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg
(Um.), Flur 19
47 04.12.2014 0011-Käm-2014 Eintragungen von Dienstbarkeiten in
Grundbücher von Strasburg (Um.) für den Zweckverband Wasserver- und
Abwasserentsorgung Strasburg
48 04.12.2014 0013-Käm-2014 Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in
Strasburg (Um.)
49 04.12.2014 0001-CDU-2014 Beseitigung von Schandflecken in
Strasburg (Um.), Abriss ehem. Gerichtsgebäude an der Bahn- hofstr.
in Strasburg (Um.)
50 04.12.2014 0025-Bau-2014 Teilmodernisierungsmaßnahme Bahnhofstr.
2 in 17335 Strasburg (Um.)
51 04.12.2014 0026-Bau-2014 Vergabe von Leistungen, Abbruchmaßnahme
Pfarrstr. 3, Strasburg (Um.)
10 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015
Neues aus den Strasburger Unternehmen
Eröffnung von Danathi’s Nähparadies Seit dem 16. Februar 2015,
gibt’s was Neues in Strasburg. Ein Näh- paradies in der
Ernst-Thälmann-Straße 15! Nennt sich „Danathi’s Nähparadies“ und
die stolze Geschäftsfrau Daniela Treichel hatte zum Sekt- und
Häppchen-Eröffnungsempfang geladen. Und (fast) alle kamen, die mit
Nähen und Entwerfen und Stoffen etwas anfan- gen oder können oder
in Zukunft selbst etwas entwerfen und nähen wollen. Denn Nähkurse
soll es auch geben, für Erwachsenen und Kinder. Na, ist das nicht
ein Angebot? Die Daniela traut sich was! Kommt aus Milow, gleich
von nebenan und hatte schon auf den Milower Dorffesten erstmalig
ihre Arbeiten gezeigt, den Markt getestet. Das lief so gut auf dem
Fest und nach- her auch, dass sie nun den großen Sprung in die
„Selbständigkeit mit Ladengeschäft“ gewagt hat. Daneben ist sie
auch noch Mutter zweier kleinen Kinder, aber sie hat ja den Heino,
ihren Mann an ihrer Seite. Jetzt müssen alle vier also ran, damit
die Geschäftsidee sich durchsetzen kann. Wenn man sie so reden, so
schwärmen hört von den feinen Stoffen die sie aus Quellen rund um
den Globus bezieht, von dem ganz besonderen Chic, den sie ihren
Kinderkleidungs-Entwürfen ange- deihen lässt, ihren Ideen von
Kissen und Accessoires, dann glaubt man ihr ganz einfach, dass ihr
Motto: „Mit Liebe gemacht“ stimmt - und ihr hoffentlich auch den
gewünschten wirtschaftlichen Erfolg bringen wird. Über’s Internet
hat es schon prima geklappt – und nun im eigenen Geschäft!
Inhaberin Daniela Treichel empfing ihre Gäste mit einem kleinen
Büfett.
Wir drücken ihr und der ganzen Familie alle Daumen.
Wer’s ausprobieren will: E-Mail:
[email protected] Handy und
WhatsApp: 0176/78928754
Angelika Gampe
Kirchliche Informationen
Ev. Pfarramt: Pfarrer Manfred Hojczyk, 17335 Strasburg, Pfarrstraße
22, Tel.: 039753/20258, E-Mail:
[email protected] o.
[email protected] Gemeindebüro Strasburg: Pfarrstraße 22, Frau
Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788 Ev. Altenhilfezentrum
„Matthias Claudius“: Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520 Ev.
Beratungsdienste NordOst gGmbH: Psychologische Beratung,
Erziehungsberatung, Supervision, Schulstr. 27, Frau Ulrike May/Frau
Gudrun Riedel, Tel.: 24402 Diakonie Pflegedienst gGmbH:
Sozialstation Wallstr. 3a, Frau Gehrke, Tel.: 039753/21937 Ev.
Kindertagesstätte „Mutter Eva“: Pfarrstraße 21, Frau Jeanett
Deuter, Tel.: 039753/20223 Kinderarbeit/Christenlehre: Frau Gerlint
Dworek, Tel.: 039745/20082 Wohnbereich für Menschen mit geistiger
Behinderung: „Haus am Wasserturm“, Frau Zimmermann, Lindenstraße 3,
Tel. 039753/24800 Altenbetreuung Blumenhagen: Frau Zärtling, Tel.:
0174/8098485
Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof Gottesdienste
burg Pastor U. Wollenberg
Veranstaltungen 2015 13.03.2015 10.00 Uhr Gottesdienst,
Altenhilfezentrum 15.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus
14.00 Uhr Gottesdienst, Wismar 22.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst,
Pfarrhaus 14.00 Uhr Gottesdienst, Spiegelberg 25.03.2015 14.00 Uhr
Gemeindenachmittag, Blumenhagen 27.03.2015 10.00 Uhr Gottesdienst,
Altenhilfezentrum 29.03.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus
31.03.2015 14.30 Uhr Seniorennachmittag, Pfarrhaus 02.04.2015 18.00
Uhr GD mit Abendmahl, Kl. Luckow 03.04.2015 09.30 Uhr GD mit
Abendmahl, Kirche 04.04.2015 18.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer,
Blumenhagen 05.04.2015 08.00 Uhr Osterfrühstück, Pfarrhaus 09.30
Uhr Gottesdienst, Kirche 11.00 Uhr Gottesdienst, Wismar 14.00 Uhr
Gottesdienst, Blumenhagen 06.04.2015 14.30 Uhr Zentraler
Gottesdienst, Altenhilfezent-
rum 09.04.2015 17.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer, Kita 12.04.2015
09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche
Katholische Pfarrgemeinde St. Otto Gottesdienste in Strasburg
März Wochentags-Gottesdienst 15.03.2015 09.00 Uhr Dienstags 09.00
Uhr 22.03.2015 09.00 Uhr 29.03.2015 09.00 Uhr Kreuzwegandachten
jeden Dienstag in der Fasten- Beichte vor Ostern zeit, vor der hl.
Messe um Sa. 22.03. ab 10.00 Uhr 09.00 Uhr (Pfr. Milz), ab 10.30
Uhr (Pfr. Mazur)
Pastor Grzegorz Mazur Katholische Kirchgemeinde St. Otto
12 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015
Sport
Wandern auf eiszeitlichen Spuren Die Wanderfreunde Haffküste und
viele Gäste begannen die Wande- rung am Sonnabend, dem 21. Februar
2015, an der Kirche in Gehren und über 80 Wanderer waren in die
kleine Ortschaft inmitten den Brohmer Bergen angereist. Das
vorfrühlingshafte Wetter und das Unbekannte dieser bewaldeten
Hügellandschaft, die durch die letzte Eiszeit geprägt wurde, lockte
viele in die Natur. Acht Naturfreunde des ökologischen Vereins
„Larpia“ mit dem Vorsitzenden Wislaw Gawel waren sogar aus dem
polnischen Police (Pölitz) angereist. Der Ortsvorsteher der
Gemeinde Gehren, Herr Bormann, begrüßte die Wanderer und führte sie
in die schöne Feldsteinkirche des Ortes. Informationen gab es zur
barocken Ausstattung des Innenraumes der Kirche und den
umfangreichen Restaurierungsarbeiten der letzten Jahre. Der
Wanderweg führte uns dann hinein in die hüglige Eiszeitland-
schaft. Von einer Bergkuppe hatte die Wandergruppe einen fantasti-
schen Ausblick auf kleine Ortschaften, dazwischen die blauen Augen
der Toteis- und Rinnenseen. Auch Galenbeck, das Zwischenziel der
Wanderung hatten wir schon im Blick. Dann erwartete die Wanderer
der fast undurchdringliche Abschnitt des Ratteyer Waldes. Auf den
zerfahrenen Forstwegen war Wandern nicht möglich und die Gruppe
musste sich durch das Dickicht einen Weg bahnen. Pünktlich zur
Mittagszeit erreichten alle den geschichtsträchtigen Ort Galenbeck.
Bei der Familie Kurenz im Fischerhaus gab es für die Ausfl ügler
eine warme Mahlzeit. Ein Muss war dann der geschicht- liche
Rundgang im Ort, der viele Jahrhunderte im Familienbesitz derer von
Rieben war. Von der alten Burganlage ist nur noch der 9 m hohe und
schiefe Bergfried zu sehen. Die Hauptburg wurde bereits im späten
Mittelalter zerstört. Ein besonderer Besichtigungspunkt war die
einzig erhaltene Tanzlinde Norddeutschlands und wie nicht anders zu
erwarten wagte die Gruppe auch ein Tänzchen auf dem Podest. Ein
schöner Abschluss und alle waren der Meinung, Galen- beck ist immer
wieder einen Besuch wert.
„Völkerwanderung“ nach Galenbeck
Auf dem Naturparkweg zurück nach Gehren wurde bereits wieder über
neue Unternehmungen gesprochen. 11 Kilometer hatten die
Wandersleute zurückgelegt und wieder ein Stückchen Heimat besser
kennengelernt.
Die nächste Wanderung fi ndet am 21. März 2015 statt. Dann wandern
wir zwischen ausgedehnten Wäldern und Ueckerwiesen bei Liepgarten.
Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Parkplatz Liepgarten. Die Länge der
Tour beträgt 11 km. Ein Mittagessen in der Gaststätte
"Lindenhof"und ein DIA-Vortrag sind geplant.
Frisch auf!
Winfried Zimmermann
Die Volkshochschule bietet ab Donnerstag, dem 16.03.2015 in der
Zeit von 17.45 bis 18.15 Uhr oder 19.30 bis 21.00 Uhr sowie ab
Montag, dem 16.03.2015 in der Zeit von 19.15 bis 20.45 Uhr in
Strasburg neue Yoga-Kurse an. Yogaübungen verfolgen einen
ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang
bringen soll. Yoga bietet eine Fülle von Haltungen und Bewe-
gungsabläufen, die bei regelmäßigem Üben kräf- tigend und
stabilisierend auf den Körper wirken, ihn beweglicher und
lebendiger machen. Nachweislich hat Yoga einige positiv bewerte
Effek- te sowohl auf die physische als auch auf die psychische
Gesundheit. Es kann zu einer Linderung bei verschiedenen
Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.) Krankheitsbildern
führen, etwa bei Durchblutungsstörun-
gen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Rücken- schmerzen.
Anmeldung und Infos im Internet unter http://www. kvhs-vg.de/ oder
Telefon 03834/87601856.
Jaroslaw Kracht Pädagogischer Mitarbeiter
Fax: 03834/ 8760 91853, E-Mail: jaroslaw.kracht@ kreis-vg.de,
Internet: http://vhs.kreis-vg.de
Die Volkshochschule bietet ab Donnerstag, dem 16.03.2015
Krankheitsbildern führen, etwa bei Durchblutungsstörun-
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 13
Regelmäßige Veranstaltungen des Demokratischen Frauenbundes
Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei für Bedürftige zum
Selbstkostenpreis
Mo.–Do. 09.00 Uhr Internetcafé
Di. u. Do. 14.00 Uhr Frauentreff 17.03. Milch-Shake’s; 19.03.
Brunchen; 24.03. Gebiurtstagskinder des Monats; 26.03.
Handarbeiten
Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag 18.03. Karten spielen; 25.03.
Rommé
Ansprechpartner: Frau Fritzsche, Tel.: 039753/25348
Änderungen vorbehalten!
Veranstaltungen, Termine und Informationen Angebote des
Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V. - Kleiderbörse: Abgabe von
Bekleidung und Büchern - Suppenküche: Mittagstisch von 11.30 bis
12.30 Uhr - Tafel: Montag, Mittwoch, Freitag von 12.30 bis 14.00
Uhr - Möbelbörse: Annahme und Abgabe von Möbeln und Geschirr,
Thomas-Müntzer-Str., 8.00 Uhr–16.00 Uhr, Tel.: 039753/21510
Weitere Angebote: - Schuldnerberatung, jeden letzten Donnerstag im
Monat - Individuelle Beratungen und Bewerbungshilfe mit
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barung, Telefon: 039753/20334
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in der Falkenberger Straße 30. Der Plan für die Veranstaltungen
hängt bei uns aus.
Cornett Pietschmann Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg
e. V.
Aus dem Vereinsleben
CariMobil – Beratung auf Rädern Jetzt auch in unserem
Beratungsmobil
Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei
Fragen: - zu Anträgen, amtlichen Schreiben und
Behördenangelegenheiten - zu Miete, Wohnen und Wohngeld - des
Auskommens und des Lebensunterhalts - zu Arbeit, Arbeitslosigkeit,
ALG I und ALG II (Hartz IV) - zur Erziehung, Schule und den
Berufswegen Ihrer Kinder - zu Krankheiten, Krankheitsfolgen,
Rehabilitation und Pflege - zu Einschränkungen und Behinderungen -
zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter - zu Schulden,
Ratenzahlung und Entschuldung
Das Beratungsmobil ist am Montag, den 30. März 2015 von 11.30 bis
12.30 Uhr in Strasburg auf dem Marktplatz
Wir stellen Kontakte her, informieren und beraten Sie kostenlos
sowie unbürokratisch. Sprechen Sie uns an!
CariMobil Pasewalk Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.
V.
Blutspendetermin 1. April 2015
Neues von den Strasburger Ruheständlern Der Bürgermeister
informierte
Strasburgs jetziger Bürgermeister Norbert Raulin, trat nun schon
zum wiederholten Mal vor den Senioren des BRH auf. Herr Raulin
tritt im April nicht wieder zur Wahl an und wird damit sein Amt
nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit niederlegen. Er hat aber zu
verstehen gegeben, dass er zur weiteren Mitarbeit bereit ist. In
Strasburg wird es weiterhin einen hauptamtlichen Bürgermeister
geben, gab er zu verstehen. Fünf Kan-
didaten haben sich inzwischen um diesen Posten beworben. Einige
werden sich in der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen. Der
Auftritt von Herrn Raulin war einerseits ein kurzes Resümee der
Vergangenheit und ein Ausblick nach vorn. Herr Raulin hob die
Leistungen der aktiven, ehrenamtlichen Verbände hervor, die
schon
lange Zeit eine solide Arbeit leisten (Sportgruppen, Tanzgruppen,
zwei einsatzbereite Feuerwehren in Strasburg und Neuensund).
Bibliothek und Museum sind noch finanzierbar, wenn auch mit
reduzierten Öffnungszeiten. Bei Baumaßnahmen wird manchmal die
Frage gestellt: Warum gerade das und jetzt? Herr Raulin beton- te,
dass finanzielle Mittel dann sofort verbraucht werden müssen (s.
neuer geplanter Nettomarkt in der Feldstraße), ansonsten greift
jemand anders zu. Penkun und Strasburg erhalten die gleiche För-
derung. Ein Problem sind immer noch die Bauruinengebäude, die sich
vielfach in Privatbesitz befinden. Einige Lichtblicke noch für die
nahe Zukunft: der Radweg nach Schönhausen soll kommen, das
Kulturhaus wird nicht geschlossen und soll renoviert werden, zwei
Schulen sind wünschenswert, eine neue Eisdiele gegenüber dem
Fahrradladen Telzerow winkt bereits, das Gewerbegebiet bietet noch
Platz für neue Investitionen. Hoffen wir auf einen regen Kin-
dernachwuchs in unserer Stadt (Appell an die jungen Leute), dann
muss uns um Strasburgs Zukunft nicht bange sein.
H. Schmekel
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. Baugeschehen im
Kirchenkreis Strasburg
Da freute sich am 24. Januar auch Christhard Riedel im Gemeinde-
haus der ev. Kirche. Waren doch viele Mitglieder des Uckermäkischen
Heimatkreises und einige Gäste erschienen. Nachdem unser
Vorsitzender, Herr Salitzky, alle begrüßt hatte, gab er noch eine
kurze Einführung zum Thema des Nachmittags. Herr Riedel wollte mit
den organisierten Vorträ- gen, allen Unterstützern im Baugeschehen
um die Unterhaltung der Kirchen in der Umgebung von Strasburg mal
Danke sagen. Das tat er mit wunderschönen Rosen. So begrüßte er
Frau Finsterbusch und Sohn, stellvertretend für den verstorbenen
Mann und Vater. Er bedankte sich bei Herrn Salitzky Senior, dachte
an Glasermeister Struck, dankte Herrn Blanck und seinen
Mitarbeitern (Zimmerer und Maurerbrigade) und vielen anderen. 120
kirchliche Gebäude konnten insgesamt, auch mit Hilfe von
Westdeutschland, gerettet werden. Zum Beispiel die Lieferung von
Dachziegeln über GENEX an das Pfarramt in Hetzdorf. Tief
beeindruckt waren dann die Anwesenden von dem Film, gedreht von
Gustav Baitinger, den uns der ehemalige Pastor Kurth, zum Aufbau
der Kirche in Hetzdorf zeigte. Von 1989 bis 1992 wurde an der
Kirche in Hetzdorf gebaut. Eigentlich sah am Anfang die Kirche wie
eine Ruine aus. Unter welchen Bedingungen die Bauleute die Kirche
wieder herrichteten war beeindruckend. Es war körperlich schwere
Arbeit aus der Umgebung die Feldsteine heranzuschaffen. Diese
mußten dann noch passgerecht behauen werden. Die Fenster mußten
ausgewechselt werden usw. Im Oktober 1992 konnte endlich die schöne
Kirche zum Erntedankfest eingeweiht werden. Der ganz besondere
Altar und das Taufbecken hatten wieder ihren Platz, zur Freude der
Kirchgänger. Bis dahin war es ein langer Weg, das war im Film voll
ersichtlich. Der Standort der Kirche beeindruckt noch heute die
Besucher. Wir vom Heimatkreis konnten das auch schon feststellen.
Frau Wolf aus Pasewalk hielt dann einen Lichtbilder- vortrag über
die baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen der Umgebung bis
Ueckermünde. Schöne wertvolle Kirchen waren zu bewundern. Da blieb
Herrn Riedel weiter nichts übrig, als sich in seinem Schlusswort
kurz zu fassen und sein „Danke“ zu wiederholen. Bei Kaffee und
Kuchen endete der lehrreiche Nachmittag.
Gundila Meyer
Fortsetzung der Chronik der Roten Schule Wiedereinmal war der
ehemalige Lehrer Roland Brauchler beim Heimatkreis Strasburg zu
Gast. Am 14. Februar führte er seine Vor- tragsreihe über die
Chronik der „Roten Schule“ fort. Herrn Brauchler kennen viele
Bürger in Strasburg aus seiner Lehrer- zeit, schließlich war er
auch der Lieblingslehrer meiner Enkeltochter. Wenn er jetzt auf dem
Land wohnt, ist er doch weiter in Strasburg präsent. Seine
Aktivitäten wurden auch von unserem Vorsitzenden, Herrn Salitzky,
gewürdigt. Setzt sich doch Herr Brauchler für die Flüchtlinge und
Asylbewerber ein, hilft bei alltäglichen Herausfor- derungen,
sammelt Spenden und sorgt mit Arbeitseinsätzen für eine saubere
Stadt. Zum Neujahrsempfang bekam er ein Dankeschön durch die
Stadtverwaltung. In seinem Vortrag hatte sich Herr Brauch- ler die
Jahre 1945 bis 1952/53 vorgnommen. Viele Ältere wissen noch wie es
kurz nach dem Krieg in Strasburg aussah. Nur 4.900 Bürger lebten
damals in Strasburg, dann kamen die Flüchtlinge und es wurden 7.400
Einwohner. Die besetzte Schule musste erst für die Kinder nach dem
Abzug der sowjetischen Soldaten aus dem Gebäude wieder hergerichtet
werden. Hygienische Maßnahmen waren notwendig. Schulbücher mussten
herangeschafft werden. Lehrer wurden entlas- sen, die nicht für
würdig gehalten wurden, Kinder in der Nachkriegs- zeit zu
unterrichten. Noch heute sind die Namen Johanna Christan und die
Geschwister Schmidt ein Begriff für viele ältere Bürger. Hatte ich
doch selbst bei der für meine Begriffe strengen Gertrud Schmidt
Unterricht. Sie halfen, ein neues Schulsystem aufzubauen. Mit der
Zeit entstanden neue Regeln, z. B. die ärztliche Untersuchung aller
Schulkinder wurde angestrebt. Bei 70 Kindern fehlte winterfestes
Schuhwerk. In den Familien sammelte man Saatkartoffeln. Die Schüler
lieferten gesammelte Heilkräuter in der Apotheke ab und halfen bei
der Unkrautvernichtung. 1951 plante man ein weiteres Klassenzimmer
und einen Lehrmittelraum. Ein wahres Problem, deshalb in der
Planung zur Verbesserung – die Toiletten. 1952/53 gab es schon
Klassenfahrten. Beispielsweise nach Thüringen. Ab 1946 beging man
feierlich den 1. Mai, natürlich mit Kundgebung. Ein Vorgeschmack
auf die vielen Kundgebungen, die in den Jahren folgten. Die Zuhörer
vom Heimatkreis konnten an diesem Nachmittag so manche Erinnerung
an die „Rote Schule“ auffrischen. Sie erinnerten sich an bestimmte
Lehrer, die das Bild der Schule nach 1945 mit- geprägt hatten, an
für sie damals wichtige Ereignisse. Was freuten wir uns über die
Schulspeisung, die Tasse Brühe und das trockene Roggenbrötchen. An
Herrn Brauchler ein Dankeschön von uns. Natürlich auch Danke an die
Frauen, die den Nachmittag mit selbtgebackenen Kuchen, Kaffee und
Frühlingsblumen auf den Tischen organisiert hatten. Uns vom
Vorstand ist die wiedermal gute Besucherzahl Ansporn für die
weitere Arbeit.
Gundila Meyer
Ehrenamt-Messe in Pasewalk Sehr geehrte Damen und Herren,
von Januar bis März finden die Ehrenamt-Messen Norddeutschland
statt. Ziel der Veranstaltung ist es, Vereinen und Verbänden die
Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit vorzustellen, das Engagement der
ehrenamtlichen Helfer ins öffentliche Blickfeld zu rücken und neue
Mitstreiter zu gewinnen. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald
findet die Ehrenamt- Messe am Sonnabend, dem 28.03.2015 von 11.00
bis 16.00 Uhr in Pasewalk im Saal des Bürohauses am Markt 8 statt.
So werden soziale Arbeit und Engagement in Kultur und Sport, für
Kinder oder Senioren, bei Sanitätsdiensten, in Selbsthilfegruppen,
kirchlichen Gemeinden und in vielen anderen Bereichen gemein-
nützig von ehrenamtlichen engagierten Bürgern u. a. in Vereinen,
Verbänden und Stiftungen geleistet. Das ist gut so und es ist auch
notwendig, denn ohne bürgerschaftli- ches Engagement könnte unser
Gemeinwesen nicht funktionieren. Der DRK-Kreisverband Uecker-Randow
e. V. ist Ansprechpartner für die Vorbereitung und Durchführung der
Ehrenamt-Messe 2015 in unserem Landkreis.
Marion Lass, Bereich Ausbildung KAL Ehrenamtskoordinator
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Uecker-Randow e. V.
Oskar-Picht-Straße 60, 17309 Pasewalk
Telefon: 03973/43840, Fax: 03973/438422
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 15
Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen
Schulfasching in der Grundschule Strasburg Am 29. Januar 2015 fand
in der Max-Schmeling-Halle unser dies- jähriger Schulfasching
statt. Für die musikalische Umrahmung und gute Stimmung sorgten
Marko Jablonski, Ines Brand und Simone Ehlert vom Strasburger
Karnevalsverein. Die Kinder hatten viel Spaß an verschiedenen
Sportstationen, die von den Lehrern betreut wurden. Der Beste bekam
jeweils eine von Kindern gebastelte Fa- schingsmedaille. Passend zu
den wunderschönen Kostümen konnte sich jeder von Frau Degelow und
Frau Ebert schminken lassen. Ein buntes Programm gestalteten die
„Powerkids“ mit Hipp-Hopp, Emma Wald (Kl. 4 b) mit
„Mini-Playback-Show“ und die 3. Klassen mit Tanzeinlagen. Die
Brunnen- und Adler-Apotheke, das Kosmetikstudio „Blau- Weiß“, die
Sparkasse Uecker-Randow und das Transportunter- nehmen Großmann
stellten kleine Sach- und Geldspenden für den Fasching zur
Verfügung. Die leckeren Quarkbällchen spendierte unser Schulverein.
Für das Gelingen dieses schönen Kinderfestes danken wir alle, die
dazu beigetragen haben! Schüler der Klasse 3 b
Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“ Wie im Flug verging das erste
Schulhalbjahr. Die Kinder des Hortes „Paul und Paula“ der
Volkssolidarität Uecker Randow in Strasburg freuten sich schon
riesig, denn für die Ferien hatten wir uns einige interessante
Vorhaben ausgedacht. So feierten wir unseren Fasching. Alle
erschienen in tollen Kostü- men. Bei Spiel und Spaß verging die
Zeit viel zu schnell. Aufregend war auch unser Tag, als wir zu
„Kuntibunt“ nach Neu- brandenburg fuhren. Es ist immer wieder
schön, mal mit den Zug oder den Bus zu fahren. Da kann man vieles
erfahren oder bestaunen, denn meistens setzen wir uns ins Auto und
werden überall hinge- fahren. Besonders gefielen unseren Kindern
das große Trampolin und das Kletterhaus. Zwischendurch konnten sie
sich mit belegten Brötchen, selbstgebackenen Kuchen und Süßigkeiten
stärken. Müde und abgekämpft, aber glücklich, kamen wir abends nach
Hause. Während der ersten Ferienwoche nutzten wir das schöne
Winterwet- ter zum Rodeln und Wandern.
Auf diesem Weg möchten wir uns recht herzlich für die Einladung zur
Geflügelausstellung in der Max-Schmeling-Halle bedanken. Wir
erfuhren viel Interessantes über das Gefieder und staunten, wie
viel man bei der Haltung beachten muss. Besonders interessant war
es zu sehen, wie die Küken aus den Eiern schlüpften. Am Donnerstag
ging es sportlich zu. Wir hatten uns zum Kegeln angemeldet. Alle
Kinder waren voller Elan und gaben ihr bestes, denn am Ende
erhielten die drei besten Kegler eine Medaille und die anderen
einen Trostpreis. So vergingen die Ferien viel zu schnell und wir
haben Kraft für das 2. Schulhalbjahr getankt. Wir danken allen, die
uns bei unseren Vorhaben unterstützten.
Die Erzieher des Hortes „Paul & Paula“ Volkssolidarität UER e.
V.
Die Abfallberatung informiert! Duldungsfrist für
Gebührenmarke
läuft Ende März ab Wie in den Vorjahren, wurden auch für 2015
Abfallgebührenmarken mit den Jahresgebührenbescheiden Mitte Januar
an die Haushalte verschickt. Die neuen Aufkleber sollten inzwischen
am Abfallgefäß angebracht sein. Denn ohne Marke erfolgt keine
Entleerung! Nach einer Duldungsfrist bis zum 29. März 2015, somit
ab der 14. Kalenderwoche, werden Abfallbehälter ohne Gebührenmarke
nicht mehr geleert. In diesem Fall weist ein Beanstandungsaufkleber
auf dem Abfallbe- hälter auf das Fehlen der gültigen
Abfallgebührenmarke hin. Bei einer solchen Beanstandung bitte
kurzfristig Kontakt zum Ab- fallgebühreneinzug in Pasewalk
aufnehmen.
Die Sachbearbeiter des Abfallgebühreneinzuges stehen Ihnen diens-
tags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags
von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie montags,
mittwochs und freitags nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Gudrun Blücher Seebad Stadt Ueckermünde Telefon: 03834/87603292 Amt
Torgelow-Ferdinandshof Fax: 03834/876093292 E-Mail:
[email protected]
Evelyn Baumann Stadt Strasburg Telefon: 03834/87603291 Amt „Am
Stettiner Haff“ Fax: 03834/876093291 Amt Löcknitz-Penkun E-Mail:
[email protected]
Jana Runge Stadt Pasewalk Telefon: 03834/87603293 Amt
Uecker-Randow-Tal Fax: 03834/876093293 Amt „Am Stettiner Haff“
E-Mail:
[email protected] (Ueckermünde Land)
Um den Fahrern die Arbeit zu erleichtern bitte die ungültigen Auf-
kleber vollständig entfernen.
Ihre Abfallberatung
Ausstellungen – Museum
Bibliothek
Montag 14.00–16.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag
14.00–16.00 Uhr
Museum
(Montags geschlossen)
Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums
Die Mitglieder des Fotoklubs „Drei Meere“ stellten in einer be-
eindruckenden Fotoausstellung die Stadt Stettin als aufstrebende
Metropole vor. Gezeigt werden unter anderen Kirchen, der
Manzelbrunnen, Tauben auf einer Treppe und viele Straßen und Alleen
der Stadt.
Einmal im Monat treffen sich die Mitglieder, die aus der ganzen
Uecker-Randow-Region kommen, zum Stammtisch im Haus an der Schleuse
in Torgelow. Dort werden Pläne geschmiedet und bestimm- te Themen
besprochen. Dank der mittlerweile sehr guten Kontakte der
Vorsitzenden, Sabine Hanusch, zur Canon academy konnten in den
letzten Jahren zweimal jährlich Foto-Workshops stattfinden. In
verschiedenen Ausstellungsorten kann der Klub seine fotografischen
Werke der Öffentlichkeit präsentieren. Die Gaststätte „Oase – Haus
an der Schleuse“ in Torgelow, die VR-Bank Uckermark-Randow eG in
Pasewalk, das Finanzamt in Greifswald sowie auch die Außen- stelle
in Pasewalk und nun auch das Museum in Strasburg stellen die
Ausstellungsflächen zur Verfügung. Der Fotoklub ist aus der
Jugendkunstschule Eggesin hervorgegan- gen und 2005 gegründet
worden. Die Ausstellung „Impressionen aus Stettin“ ist noch bis zum
1. Mai 2015 im Strasburger Museum zu sehen.
Kerstin Gerhardt
Die musikalische Umrahmung des Abends haben Amy Goth (li.) und
Clara Ruske (re.) von der Musikschule Uecker-Randow
übernommen.
Herr Dietrich Krüseler aus Strasburg ist auch Mitglied im Fotoklub
„Drei Meere“
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 17
Strasburger Veranstaltungskalender
Veranstaltungen in den Monaten März/April 14.03. 10.00–17.00 Uhr
Linchenshöh „Ostermarkt“, Nagels Grünmarkt 14.03. 15.00–21.30 Uhr
Historisches „U“ Pasewalk „Pasewalker Gespräche 2015“ (s. S. 18)
21.03. 14.00 Uhr Max-Schmeling-Halle Hallenfußballturnier der Alten
Herren, FC Einheit Strasburg
22.03. 17.00 Uhr Kulturhaus Otto Reutter-Abend, „Alles weg’n de’
Leut’“, mit Walter Plathe (s. S. 18)
04.04. 19.00 Uhr Kulturhaus Ostertanzparty, CUevent 18.04. 14.00
Uhr Max-Schmeling-Halle Wellnessmesse (s. S. 10) 25.04. 10.00 Uhr
17. Radtour des Brohmer und Helpter Berge Tourismusvereins
e.V., der Stadt Strasburg (Um.) und der AOK Nordost Pasewalk
Ausstellungen/Vorträge bis 27.03. Rathaus Ausstellung der
Grundschule mit Arbeiten der Vollen Halb-
tagsschule bis 01.05. Museum Ausstellung „Impressionen aus
Stettin“, Fotoklub „Drei Mee-
re“ Eggesin (s. S. 16)
Dauerausstellungen Hugenottenkolonie Strasburg/Historische
Schulstube/Stadtge- schichte/
Ständige Ausstellung zum Leben und Wirken Max Schmelings
Vereine und Verbände Chorgemeinschaft Strasburg e. V. jeden
Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V. 14.03. 14.30 Uhr
Pfarrhaus „Heimat und Natur im ehemaligen Kreis Strasburg,
Dia-Vortrag, Herr Arnold Ritter
Freundeskreis „Kiek üm’t Eck“ 13.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u.
Begegnung „Kinner un Lüüd“
IG Bauen-Agrar-Umwelt 17.04. 16.00 Uhr Gaststätte „Bierstübchen“
Vorstandssitzung 17.00 Uhr Kegelbahn 2 Stunden Kegeln und
Information
Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und
Hinterbliebenen) 12.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
Vorstandssitzung 16.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
Handarbeit & Chor 26.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
Mitgliederversammlung – Vorstellung der Kandidaten zur
Bürgermeisterwahl
Sozialverband Strasburg 01.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
Mitgliederversammlung
Veranstaltungen und Feste in der Umgebung 14.03. 19.00 Uhr
Mühlenstadthotel Woldegk Frühjahrsimkerball, Imkerverein
Windmühlenstadt Woldegk
e. V. 14.03. 8.00–18.00 Uhr Woldegk 18. Damen-und 22.
Herrenvolleyballturnier, Sporthalle Got-
teskamp, Woldegker Volleyballverein
Nächste Ausgabe 02.04.2015
Beiträge an:
[email protected]
Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpfl ichtung
der Veröffent- lichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten
sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die
Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.
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Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der
Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos
dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert
oder heruntergeladen werden. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck
Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 ISSN 0941-1674
18 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015
Weitere Veranstaltungen
Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“ Walter Plathe begeistert bestimmt
auch Sie mit seinem Programm. Wenn der Schauspieler Walter Plathe
seinem roten Faden folgt und immer wieder fragt: „Wie hat der Otto
Reutter das nur gemacht?“ ..., dann schwindelt er natürlich sehr
charmant, denn dass er das Rezept ... längst herausgefunden hat,
beweist sein Programm. Im dunklen Anzug mit Weste und Fliege
liefert er schweißtreibenden Körpereinsatz, singt mit kräftiger
Stimme, spielt gestenreich, geht ins Publikum, pickt sich genau
jene Typen heraus, die Otto Reutter in seinen Couplets anspricht.
So beweist Walter Plathe in 50 Jahren ist doch nicht alles vorbei.
Plathe und sein Pianist zeigen, wie aktuell die Couplets von 1900
bis 1930 sein können. Als Schauspiel-Entertainer mixt Plathe Klein-
kunstgeschichte mit komödiantischen Miniszenen. Da steht ein Typ
auf der Bühne und schickt sich an, die Couplets von Otto Reutter
nicht nur zu präsentieren, sondern auch zu aktualisieren. Und das
funktioniert auch. Es ist einfach köstlich, wie Walter Plathe diese
70 Jahre alten Attacken auf die menschlichen Schwächen - die
offensichtlich zeitlos schön sind – präsentiert. Karten für diese
Veranstaltung erhalten sie im Vorverkauf im Buch- haus Görl,
Ernst-Thälmannstraße 12 und in der Geschäftsstelle der VR- Bank
Uckermark-Randow e. G. Altstädter Straße 2.
Matthias Lindner
Pasewalker Gespräche 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Pasewalk
und ganz Vorpommern- Greifswald, liebe Nachbarinnen und
Nachbarn,
„Hier Leben – Bleiben – Ankommen“ ist das Motto, unter dem wir Sie
zu einem Austausch über Liebens- und Lebenswertes in unse- rer
Region einladen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, Ideen sammeln
und vielleicht auch Pläne schmieden zu den Fragen: Wie können wir
das bewahren, was unsere Heimat ausmacht? Wie kann es uns gelingen,
dass auch andere heimisch werden? Kurzum: Was können wir gemeinsam
tun, damit unsere Region eine lebenswerte Zukunft hat? In einem
vielfältigen Programm, das wir speziell für Sie gemacht haben,
können Sie diskutieren, Ihre Fragen stellen, gemeinsam tanzen, mit
Ihren Kindern basteln und einen spannenden Tag miteinander
verbringen. Wir laden ein zu Kuchen und Tanz, bieten Bilder,
Informationen und ein tolles Programm für Groß und Klein, Jung und
Alt. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Liebe Asylsuchende in Pasewalk, Torgelow, Strasburg, Anklam und
Greifswald,
wir freuen uns, wenn wir Dich und Sie zu den „Pasewalker Gesprä-
chen“ am 14. März in Pasewalk begrüßen dürfen! Wir sind Leute vom
Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, de- mokratisch, bunt!“ und
einige sind Dir und Ihnen bekannt. Die Veranstaltung „Pasewalker
Gespräche“ ist ein Treffpunkt für friedliebende Menschen aus der
Region. Sie wollen gemeinsam darüber nachdenken, diskutieren und
Ideen entwickeln, was Heimat oder Fremde für sie bedeutet, was sie
unternehmen können, damit auch Zugereiste sich hier heimisch fühlen
können, wie Verändern und Bewahren in Einklang gebracht werden
können und nicht zuletzt,
Nr. 03/2015 Strasburger Anzeiger März 2015 19
wie die Zukunft der Region gemeinsam gestaltet werden kann. Es geht
aber auch um die Begegnung und das miteinander Feiern bei Kaffee
und Kuchen, Musik und Tanzen und vieles mehr. Es geht auch um Dich
& Sie und mögliche Begegnungen mit Flücht- lingen und
Asylsuchenden, die in Torgelow, Strasburg, Anklam oder Pasewalk
ihre Unterkünfte haben und ebenfalls eingeladen sind. Oder die hier
bereits ansässig gewordenen Migranten, sowie pol- nische Mitbürger.
Sich zu treffen und miteinander reden ist sicherlich schön und tut
gut! Es geht aber auch um Begegnungen mit deutschen Mitbürgern,
eine Möglichkeit sich näher zu kommen, voneinander etwas zu
erfahren. Sprachbarrieren lassen sich überwinden, z. B. beim
gemeinsamen Tanzen oder in der Kinderstube beim Basteln, Spielen
und Filme ansehen. Wir haben auch Dolmetscher vor Ort und Leute,
die sich als Sprach- paten anbieten. Alles eine Frage des Mutes und
der Lust auf ein paar Stunden unter Freunden in einem fremden Land.
Wir freuen uns auf Deinen und Ihren Besuch! Der Eintritt ist kos-
tenlos und für Essen und Trinken ist auch gesorgt. Deine und Ihre
Freunde vom Aktionsbündnis „Vorpommern: welt- offen, demokratisch,
bunt!“
Weitere Informationen sowie den Programmablauf finden Sie unter
www.vg-weltoffen.eu oder
Der lange Arm der Stasi – Einweisung aus politischen Gründen
Zu einem Zeitzeugengespräch lädt Marita Pagels-Heineking, die
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR, am 18. März um 18.00 Uhr in die Neustrelitzer
Straße 120 nach Neubrandenburg ein. Die beiden Zeitzeugen Christian
Czollek und Roland Militz erzählen über die Gründe ihrer
Einweisung, ihren Leidensweg durch die Spe- zialkinderheime, den
Jugendwerkhof und letztendlich die politische Haft. Mit der
Einweisung begann für sie eine einschneidende Etappe in ihrem
Leben. Eine Zeit, über die sie lange nicht reden durften und erst
nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, mit dem Erlebten an
die Öffentlichkeit zu gehen.
Zeitzeugengespräch
Wir sind für Sie erreichbar: Aktionsbündnis Vorpommern: weltoffen,
demokratisch, bunt! c/o Verein „Demokratisches OVP“, Burgstr. 9,
17389 Anklam, Tel.: 0160/98081129, E-Mail:
[email protected]
Aktionsbündnis Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!
Sonstiges
Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“ Noch bis zum 30.
April 2015 können sich Gemeinden und Ortsteile mit weniger als
5.000 Einwohnern am bundesweiten Wettbewerb „Kerniges Dorf!“
beteiligen. Auch ein Verbund von Dörfern wird anerkannt, wobei die
Einwohnerhöchstgrenze in diesem Fall für jedes einzelne Dorf gilt.
Ausgezeichnet werden Orte, die sich in ihrer baulichen Gestaltung
an die Bevölkerungssituation anpassen und dabei nachhaltig mit
ihren Flächen und Gebäuden umgehen. Dabei können verschiedene
Ansatzpunkte das Rennen machen – Rückbau, Gestaltung von Frei-
flächen oder auch die Stärkung von Innenentwicklung. Besonders
gewichtet wird aber das Ziel, welches durch die Maßnahmen letzt-
endlich erreicht werden soll. Insgesamt wird es fünf Gewinner
geben, die während der Interna- tionalen Grünen Woche 2016 vom
Bundesministerium für Ernäh- rung und Landwirtschaft ausgezeichnet
werden. Dafür stiftet die Landwirtschaftliche Rentenbank
Preisgelder für jeden Gewinner in Höhe von 2.000 Euro.
Teilnahmeformulare und weitere Informationen, z. B. über die Ge-
winner aus dem Jahr 2013, gibt es auf der Homepage der Agrarso-
zialen Gesellschaft unter www.asg-goe.de/wettbewerb Förder- und
Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH
20 Strasburger Anzeiger März 2015 Nr. 03/2015