InformationsveranstaltungStudium & Praktikum im Ausland
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Möglichkeiten
mit Erasmus Plus
als Freemover
an unseren Fakultätspartnerschaften (nur Studium)
Praktika
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Warum ins Ausland?
Sprachkenntnisse verbessern
Einblick in anderes Rechtssystem erlangen
Selbstständigkeit steigern
Internationale Kontakte und Freunde finden
Attraktivität für spätere Arbeitgeber steigern
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Leistungen & Funktionsweise des Erasmus-Plus-Programms
3 - 12 monatige Auslandsaufenthalte im Rahmen vereinbarter Kooperationen
Auswahl der Teilnehmer durch Heimathochschule -> Sie müssen nicht das Bewerbungsverfahren der ausländischen Universität durchlaufen
Keine Studiengebühren
Anrechnung der ausländischen Studienleistungen
• als Freisemester
• als Übungsklausur (s.u.)
• als Fremdsprachenschein
Erasmusstipendium als Ausgleich der auslandsbedingten Mehrkosten
Soziale und fachliche Betreuung durch Gastuni
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Erasmus oder LLM?
Schließt sich nicht aus
Erasmus als Vorbereitung eines späteren LLM-Studiums
Oder als Möglichkeit, die Zweit- oder Drittsprache zu verbessern
Möglichkeit, mit Erasmus den Auslandsaufenthalt zu splitten
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Voraussetzungen / Zeitpunkt
Voraussetzungen:
Grds. 4 Semester Studium + Zwischenprüfung
Sprachkenntnisse (ggf. Sprachkurse – s.u.)
Motivation
Bester Zeitpunkt:
Nach viertem Semester
Aufgrund aktueller Studienordnungen kaum anderer Zeitpunkt möglich
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1 Semester oder 1 Jahr?
Beides möglich (bitte bei Bewerbung angeben)
Ein ganzes Jahr zu gehen hat jedoch Vorteile:
Einige Veranstaltungen im Ausland sind Jahreskurse
Möglichkeit, je 1 Semester an zwei verschiedenen Unis zu studieren
Bevorzugung beim Auswahlverfahren
Vorlesungen in Düsseldorf nur zweisemestrig
zweites Freisemester erwerben (bspw. durch Moot-Court)
ggf. Freischuss verlieren, wenn halbes Jahr nach Auslandsaufenthalt ohne Freisemester „frei“ gemacht wird
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Finanzierung
EU-Stipendium
Gruppe 1, Höhere Lebenshaltungskosten = mind. 270€/Monat:
Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen,
Österreich, Schweden
Gruppe 2, Mittlere Lebenshaltungskosten = mind. 210€/Monat:
Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal,
Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern
Gruppe 3, Niedrigere Lebenshaltungskosten = mind. 150€/Monat:
Bulgarien, Estland, Malta, FYR Mazedonien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei,
Ungarn
Auslands-BaföG
Leistungen des Gastlandes (bspw. Wohngeld in Frankreich)
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Unterkunft
Abhängig von Partneruniversität
In der Regel ist die Unterbringung in Wohnheimen möglich. Teilweise werden diese jedoch nur in Doppelbelegung vergeben.
Siehe hier bzgl. der einzelnen Partneruniversitäten
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ECTS – credit points
Anerkennung für die Förderung durch die EU erfolgt über credit points
credit points beschreiben die Arbeitsbelastung
20 - 30 credit points pro Semester
40 - 60 credit points pro Jahr
auch Sprachkurse zählen
ABER: beachte Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten (s.u.)
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Sprachkurse
Breites Angebot an Sprachkursen durch das Universitätssprachenzentrum zur Vorbereitung
Semesterbegleitend oder als Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit
Ablegen von Sprachdiplomen möglich (DELE, IELTS etc.)
Weitere Informationen finden Sie hier
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Was ist mit dem Freischuss?
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Staatl. Pflichtfachprüfung
§ 25 II Nr. 3 JAG - Freiversuch(2) Bei der Berechnung der Semesterzahl nach Absatz 1 Satz 1 bleiben unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung:
3. bis zu drei Semester für ein Auslandsstudium, wenn der Prüfling nachweislich an einer ausländischen Hochschule für das Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war und rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Stunden je Woche, im ausländischen Recht besucht und je halbjährigem Studienaufenthalt mindestens einen Leistungsnachweis im ausländischen Recht erworben hat;
Es können bis zu 3 Freisemester angerechnet werden
Voraussetzungen um ein Freisemester zu erhalten:
• 8 SWS rechtswissenschaftliche Vorlesungen im ausländischen Recht• 1 bestandene Prüfung im ausländischen Recht
Schwerpunktbereich
§ 18 SchwPO HHU - Freiversuch(1) Meldet sich ein Prüfling bis zum Abschluss des sechsten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung der Schwerpunktbereichsprüfung und besteht er 12 die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). § 25 Abs. 2 –5 JAG NRW gilt entsprechend.
Außerdem Anrechnung der besten ausländischen Leistung als (verpasste oder Ersatz der bisher schlechtesten) Übungsklausur (nicht Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung (§ 5 SchwPO HHU)
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Übungsklausur im 5. Semester Anrechnung der besten ausländischen Leistung als Übungsklausur (nicht
Hausarbeit) für die Schwerpunktbereichsbewerbung (§ 5 SchwPO HHU)
Ersetzt werden kann eine fehlende oder (falls bereits 3 Übungsklausuren bestanden wurden) die bisher schlechteste Übungsklausur
Gilt auch bei einjährigen Aufenthalten
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Partneruniversitäten –Unterrichtssprache Englisch
Hull
• Großbritannien
• 4 Plätze
Maastricht
• Niederlande
• 2 Plätze
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Danzig
• Polen
• 2 Plätze
Prag
• Tschechien
• 2 Plätze
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Partneruniversitäten –Unterrichtssprache Französisch
Paris X –Nanterre
• Frankreich
• 2 Plätze
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Avignon
• Frankreich
• 2 Plätze
Cergy-Pontoise• Frankreich
• 2 Plätze
Nantes
• Frankreich
• 2 Plätze
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Partneruniversitäten – Unterrichtssprache Italienisch/Spanisch
Neapel
• Italien
• 2 Plätze
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Jaén
• Spanien
• 4 Plätze
NEU
Teneriffa
• Spanien
• 2 Plätze
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Partneruniversitäten
Ausführliche Informationen und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Partnerfakultäten finden Sie auf Fakultät Internationales
Konkrete Fragen gerne am Ende an Ehemalige
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Bewerbung Deckblatt
PDF des International Office
Tabellarischer Lebenslauf
Motivationsschreiben (grds.: Englisch; für franz. Universitäten auf Französisch)
Bitte Alternativwünsche angeben!
Nachweis Sprachkenntnisse (falls vorhanden)
Übersicht über alle Noten des bisherigen Studiums -> im SSC anfragen
Kopie bisheriger Scheine (Seminarschein, Praktika, …)
Kopie Abiturzeugnis
Frist: 31.1.2017 Frist Restplätze: 08. April 2017
Abgabe: Lehrstuhl Prof. Kreuter-Kirchhof (Raum 00.52, Geb 24.81) oder zu Sprechzeiten im Büro der Auslandskoordinatorin (Gebäude 24.91, Raum 00.65) oder per Email an [email protected]
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Freemover
Studium an beliebiger Universität weltweit
Grds. Gleiche Voraussetzungen (d.h. Zwischenprüfung bestanden etc.)
mehr administrativer Aufwand, da mit der ausländischen Hochschule selbst „verhandelt“ werden muss über:
• Zulassung zum Studium
• Studiendauer
• Studiengebühren
• Unterkunft/ Kosten
• …
Häufig aber schon viele Infos auf Uni-Homepages
Keine Erasmus-Förderung
Aber Förderung über HHU High Potential Mobility Grants möglich (max. 5 Monate Förderung)
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University of Washington School of Law in Seattle, Washington, USA
Homepage der School of Law: https://www.law.uw.edu/
Der aktuelle akademische Kalender: https://www.law.washington.edu/students/calendar.aspx
Informationen zu den verschiendenen LL.M.-Programmen: https://www.law.uw.edu/apply/llm/
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SULS Boston I
Es besteht die Möglichkeit, während des Studiums 1 Jahr in an der SuffolkUniversity Law School Boston zu studieren.
Semesterzeiten:
• WS: Mitte August (Orientation) bis Mitte Dezember
• SS: Mitte Januar bis Mitte Mai (Graduation)
Kosten:
• Die Studiengebühren werden erlassen.
• stadtnahes möbliertes 1-Zimmer-Apartment kostet ab ca. 800 $/ Monat aufwärts.
• 1300 $ Krankenversicherung für 1 Jahr (Spezialtarif für Studierende -Pflicht!)
• Ca. 300 $ Lehrbücher pro Semester
• Ca. 59 $ ÖPNV/ Monat (falls benötigt)
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SULS Boston II
12 credit points pro Semester sind zu belegen. (4 – 6 Vorlesungen).
Kursauswahl: Kurse können aus über 200 Angeboten frei zusammen gestellt werden.
Nur "Introduction to US Law and Legal Methods" ist Pflicht.
Am Semesterende jeder Vorlesung erfolgt ein Exam (Mini-Hausarbeit über 3 Tage oder 3-stündige Klausur).
Aber bis 6 von 24 Credits auf LL.M-Studium in Boston anrechenbar
Anrechnung auf Freischüsse und Übungsklausur möglich wie bei Erasmus
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SULS Boston III
Visum:
Für das Visum ist - in Abhängigkeit vom Konsulat und Visaart (J oder F)-einmalig ein bestimmtes Guthaben nachzuweisen oder die schriftliche Bestätigung der Eltern/Bank vorzulegen, dass dem Antragsteller ausreichende Mittel zur Verfügung stehen werden.
Voraussetzungen:
Klausuren
Finanzierung gesichert
Bewerbung bis 31. Januar 2017
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SULS Boston IV - Bewerbung
Bewerbungsanschreiben (englisch)
Tabellarischer Lebenslauf (englisch) + Foto
Abiturzeugnis (in Kopie)
Ggf. Zeugnisse über Praktika und Nachweise sonstiger Aktivitäten (z.B. soziales/gesellschaftliches Engagement)
Nachweise über universitäre Leistungen:
SAK
Übungsscheine,
Seminarschein(e),
ggf. Zeugnis über das Zusatzstudium Anglo-American Law oder sonstiger Sprachennachweis (TOEFL/ Aufenthalt im englischsprachigen Ausland)
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Universitätspartnerschaften
Neben Programmen der Fakultät auch Auslandsaufenthalte im Rahmen von Universitätspartnerschaften möglich
Beispiele:
• Japan (AGU Tokio; Doshisha, Kyoto; Meji, Tokio; Waseda, Tokio; Chiba)• Peking Universität (1 Stipendium pro Jahr)• American University of Washington• University of Reading, Großbritannien• Weitere Informationen hier
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Praktikum im Ausland I
Erasmus Plus fördert auch Praktika im Ausland
Voraussetzungen:
• Ab 3. Fachsemester• Mindestdauer 2 Monate• Praktikumsplatzzusage (nicht dt. Außenvertretungen und EU-Institutionen)• Teilnehmerländer sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island,
Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und die Türkei.
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Praktikum im Ausland II
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Gruppe Länder Förderrate
1
Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden
420 €/Monat bzw. 13,40 €/Tag
2
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern
360 €/Monat bzw. 11,70 €/Tag
3
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn
300 €/Monat bzw. 10,00 €/Tag
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Praktikum im Ausland III
Umfang Bewerbungsunterlagen siehe hier
Vergabe erfolgt nach Bewerbungseingang
Auswahlkriterien sind:
• Vollständigkeit der Unterlagen• Motivation für das Praktikum• Bezug zwischen Studium und Praktikum • ggfs. Studienleistungen.
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Start des Auslandspraktikums** Bewerbungsfrist Online Bewerbung
1. Juni - 30. September 1. März 4. Januar - 1. März
1. Oktober - 31. Januar 1. Juli 1. Mai - 1. Juli
1. Februar - 31. Mai *15. Oktober 2016 4. September - 15. Oktober
ACHTUNG: geänderte Frist!*
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Praktikum im Ausland IV
Nach Zusage, dass Förderung grds. möglich ist, müssen folgende Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden
• Zuschussvereinbarung zwischen Praktikant und Universität, in zwei Ausfertigungen
• Learning Agreement for Traineeships (zwischen Praktikant, Universität und Unternehmen) als Scan oder Kopie
• Es muss ein Online-Sprachtest absolviert werden.
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Praktikum im Ausland V
Grds. werden auch Praktika im Ausland vom JPA als Pflichtpraktika nach dem JAG anerkannt
Voraussetzung ist, dass die Ausbildung einem Praktikum in Deutschland entspricht
• Das ist bei Anwaltspraktika grds. der Fall • Bei Verwaltungspraktika kann das mal zweifelhaft sein
Bitte rufen Sie zuvor im JPA an und vergewissern Sie sich, dass das Praktikum anerkannt wird!!!
Kontakt JPA
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Termine/Erreichbarkeit
Sprechstunden:
jeden Dienstag 12:15 – 14 Uhr
International Lunch:
jeden 2. Mittwoch im Monat um 13 Uhr
Treffpunkt: Internationales Büro (24.91.00.65)
Erreichbarkeit:
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0211 81-10 651
Web: www.jura.uni-duesseldorf.de/internationales
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Appell
Gehen Sie ins Ausland– egal wohin!
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