P
P
P
P
P
P
P
Kastanie0,15/6,0
Laubbaum0,1/2,0
Kastanie0,15/6,0
8 Laubbäumeje 0,15/3,0
Carport
Schp
Schp
Carport
Zufah
rt Zufahrt
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Carport
Carport
Schp
Zufahrt
Zufahrt
Garage
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Treib-haus
Carport
Garage
Laube
Überdach
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Laube
Carport
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SchpSchp
Schp
Carport
Zufahrt
Zufahrt
Zufahrt
Zufahrt
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Laube
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Schp Carport
Carport
CarportSchp
Schp
Garage
Garage
Winter-garten
Wohnhaus
Carport
Überdach
Garage
Schp
Zufahrt
Zufahrt
Zufahrt
Zufahrt
Carport
Überdach
Carport
Schp
Schp
Schp
Schp
Schp SchpSchp
ZufahrtZufahrt
Zufahrt
CarportCarport
SchpSchp
Zufa
hrt
Carport
Schp
Schp
SchpSchp
Schp
SchpÜber-dach
Zufahr
t
Schp
Überdach
Überdach
Überdach
15 17
42 a 42 b 42 c
40 a 40 b 40 c
21
19
17
62
6466
23
20 a
20 b
16 a
18 a
18 b
19
27
21
29
23
31
46 a 46 b 46 c
44 a 44 b 44 c
54 56 5860
48 50 5252 a
13
25
33 35 3739
36
9
38
34
11 a11 b11 c11 d
7 a 7 b
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9 a-e
5
5
3
1
24
158
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14 b
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7
10
11
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7
8
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12
3
10
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4
4
6
19
11
12
2
Ros
mar
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Gin
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weg
Heidew
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raße
Wacholderweg
53
4
61
47
4
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4
105
4
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41514152
4153
4
115
4
128
4
130
4131
4
132
4
133
4
171
4
112
4
125
4
113
4
126
4114
4
127
4
135
4
148
4
136
4
149
4
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4
175
4
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4
218
4
259
4
246
4
260
4
247
4
261
4
249
4
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4
250
4
263
4
252
4
264
4179
4
180
4
181
4
253
4
265
4
254
4
258
4273
4274
4
240
4
242
4
308
4
317
4
309
4
319
4320
4
310
4
321
4322
4
283
4
311
4
297
4
285
4
298
4
312
4
313
4
305
4
243
4
276
4
288
4
289 4290
4
291
4
279
4
292
4
293
4
266
4
267
4
257
4
272
4
280
4
294
4
281
4
295
4
282
4
286
4
299
4
287
4
300
4
275
4
306
4
315
4
307
4
301
4
302
4
303
40
3
40
4
40
5
4
117
4
134
4
137
4
173
4/177
4
129
4
244
4
248
4
234
4
110
4
278
4
256
4
316
4
318
4
296
4
323
4
314
4
304
1
1
18
3
Spielplatz/Grünfläche
137
INGENIEURQUICKBORNER STR.
VERMESSUNGS-22844 NORDERSTEDT
BESTELLTER
ÖFFENTLICH
@wtnet.de
E-Mail: vermessung
FAX 040/5264672
DIPLOM-INGENIEUR
TELEFON 040/5225757
WILF
RIED
PATZ
ELT
5
4
Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger
Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- u. Entsorgungsträger
Fahr- und Leitungsrecht zug. Ver- und Entsorgungsträger Gehrecht zug. d. Allgemeinheit
6
4
3
G-F-L
zug.
9
10
G-F-L
6 7
F zug. 5
GSt
3
4
GSt
GSt
G-F-Lzug. 1
G-F-Lzug.
23
WA IIGR < 200 qm
4 Wo
1
G zug. 2
G zug. 3
WA IIGRZ 0,4
1 Wo
2 5
o
H
2
3
1
67
8
9
10
11
12 13
14
15
16
17 a
WA IGRZ 0,3
2 Wo
6 17 b
o
E
17 b
18 a
18 b
19
18 c
WA IIGR < 350 qm
8 Wo
18 a-c
WA IIGR < 350 qm
1 Wo
19
H
2
2
3
3
33
33
3
3
3
3
3
4
5,50
3
GStGSt zug. 18 a-c
GSt
St/Ga/Ca
St/Ga/Ca
GSt
GSt
GStzug. 3
Sand
dornw
eg
Sanddornweg
Heideweg
Heidew
eg
Heidew
eg
Verkehrsflächen § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Straßenbegrenzungslinie
Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Öffentliche Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB
ZEICHENERKLÄRUNG / FESTSETZUNGENZUR PLANZEICHNUNG TEIL A
Maß der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß § 16 BauNVO
Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
Grundflächenzahl § 16 BauNVOGRZ 0,4
II
Bauweise und Baugrenzen § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
nur Einzelhäuser zulässig § 22 BauNVO
öffentlicher Fußweg
Baugrenzen § 23 BauNVO
WA Allgemeines Wohngebiet § 4 BauNVO
Zweckbestimmung: Spielstation
z.B.
Offene Bauweise § 22 BauNVOo
z.B.
Grundfläche § 16 BauNVOGR < 350z.B.
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden § 16 BauNVOz.B. 2 Wo
H nur Hausgruppen zulässig § 22 BauNVO
E
öffentlicher Parkplatz
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
Zweckbestimmung: Trafostation
Zweckbestimmung: Abfall (zentrale Müllsammelstelle)
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB
Bäume, anzupflanzen § 9 Abs. 1 25a BauGB
G-F-L
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Flächen § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche
F Mit Fahrrechten zu belastende Fläche
G Mit Gehrechten zu belastende Fläche
DARSTELLUNGEN OHNE NORMCHARAKTER
Alle Maße sind in Meter angegeben
Vorhandene Flurstücksgrenzen
Flurstücksbezeichnung1428z.B.
Straßenbegleitgrün / Verkehrsgrün
Vorhandene Gebäude
1 Durchlaufende Nummerierung der Grundstückez.B.
Sonstige PlanzeichenGrenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 Abs. 7 BauGB
GSt Gemeinschaftsstellplätze
Flächen für Gemeinschaftsanlagen § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB
Umgrenzung von Flächen für § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB
ST/Ga/Ca Stellplätze oder Garagen/Carports
1z.B. Begünstigter: Baugrundstück einschließlich Versorgungsträger
Bäume, zum Erhalt § 9 Abs. 1 25b BauGB
verkehrsberuhigter Bereich
Zweckbestimmung: Blockheizkraftwerk
Abgrenzung von Art und Maß der Nutzung § 1 BauNVO
11. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. ... am ........................ sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. ... am ........................ und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am ........................ bekannt gemacht worden.In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 GO wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am ....................... in Kraft getreten.
Kaltenkirchen, den ......................... Siegel
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie die Begründung haben in der Zeit vom 05.03.2015 bis 07.04.2015 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 47 am 25.02.2015 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 9 am 25.02.2015 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 25.02.2015 bekannt gemacht.
1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 20.08.2013Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 200 am 28.08.2013 sowie nachrichtlich in der Umschau Nr. 35 am 28.08.2013 und durch nachrichtliche Bereitstellung im Internet am 02.09.2013 erfolgt.
VERFAHRENSVERMERKE
4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 17.02.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
7. Der katastermäßige Bestand am 21.08.2015 sowie die geometrischen Festlegungen der neuen städtebaulichen Planung werden als richtig bescheinigt.
Norderstedt, den .........................
8. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.05.2015 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
..................................Wilfried Patzelt(öffentl. bestell.
Vermessungsingenieur)
..........................................Hanno Krause
(Bürgermeister)
10. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.
Kaltenkirchen, den ......................... Siegel..........................................
Hanno Krause(Bürgermeister)
..........................................Hanno Krause
(Bürgermeister)
9. Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am 26.05.2015 als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.
Kaltenkirchen, den ............................. Siegel
6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB am 23.02.2015 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
..........................................Hanno Krause
(Bürgermeister)
Kaltenkirchen, den ............................. Siegel
3. Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
2. Auf Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 17.02.2015 wurde nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgesehen.Die nach § 13a Abs. 3 BauGB erforderlichen Hinweise wurden im Rahmen der Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gegeben.
5.2 Für festgesetzte Baumanpflanzungen im Straßenraum bzw. auf Stellplätzen sind heimische, mittel- oder großkronige Laubbaumarten in der Mindestqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden.
1.1
TEXT TEIL B
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)1.0
4.0 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
4.1
In dem in der Planzeichnung Teil A festgesetzten "Allgemeinen Wohngebieten" (WA) sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 1 u. Abs. 9 BauNVO die Ausnahmen des § 4 Abs. 3 BauNVO Nr. 4. Gartenbaubetriebe Nr. 5 Tankstellen nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die Angaben über die Höhenlage der baulichen Anlagen beziehen sich auf die Oberkante des Erdgeschossfußbodens gemessen in der Mitte der erschließungsseitigen Gebäudeseite.Bauliche Anlagen dürfen nicht höher als 0,60 m über dem Bezugspunkt liegen. Bezugspunkt ist die Oberkante der zugehörigen Straßenmitte. (§ 18 Abs. 1 BauNVO)
Stellplätze, Gemeinschaftsstellplätze und Parkplätze sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung und Betonierung sind hier nicht zulässig. Sofern Stellplätze nachträglich überdacht werden sollen (Carports, Garagen), sind die Dachflächen vegetationsfähig zu gestalten und zu begrünen.
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)2.0
2.1
SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 54 "NÖRDLICH DER ALVESLOHER STRAßE", 2. ÄNDERUNGFür den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO)vom 23. Jan. 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändertam 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551)
PLANZEICHNUNG (TEIL A) M 1 : 1000
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a+b BauGB)
5.0
Gestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)7.0
Baum • Schwormstede GbR22087 Hamburg, Graumannsweg 69
Tel. 040 / 44 14 19Fax. 040 / 44 31 05
ARCHITEKTUR+ STADTPLANUNG
Bearbeitet: Schwormstede / Gomes Martinho / Pasdzior Projekt Nr. : 1303
Für den Bereich:nördlich der Alvesloher Straße,
südlich des Grünzuges Krauser Baum undöstlich der BAB A7
SATZUNG DER STADT KALTENKIRCHEN
Übersichtsplan
ÜBER DENBEBAUUNGSPLAN NR. 54
"Nördlich der Alvesloher Straße",2. Änderung
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landes- bauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 26.05.2015 folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 54 "Nördlich der Alvesloher Straße", für den Bereich: nördlich der Alvesloher Straße, südlich des Grünzuges Krauser Baum und östlich der BAB A7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.
PRÄAMBEL
Endgültige Planfassung26.05.2015 (Stadtvertretung)
0 10 50 100m
LAGEPLANGemeinde: KaltenkirchenGemarkung: KaltenkirchenFlur: 16
Planungsgrundlage:Daten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation sowie VermessungstechnischeErgänzungsmessungen/Berechnungen aus 3/2014 durch VERMESSUNGSBÜRO PATZELT
Dipl.-Ing. W. PatzeltÖffentlich bestellter VermessungsingenieurQuickborner Straße 13722844 NorderstedtTel.: 040/5225757FAX: 040/5264672
Garagen sind in gleicher Farbe und gleichem Material wie der Hauptbaukörper herzustellen. Bei überdachten Stellplätzen (Carports) sind Holzkonstruktionen zulässig.Flachdächer sind generell zulässig.
Einfriedungen zur öffentlichen Verkehrsfläche und zu den festgesetzten privaten Wohnwegen sind bis zu einer Höhe von maximal 1,2m zulässig.
7.1
5.1
5.3
Maßnahmen für besondere Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
6.0
6.1 Die Ausführung der Außenbauteile der Wohngebäude im gesamten Plangeltungsbereich hat nach den Anforderungen der DIN 4109 für den Lärmpegelbereich III zu erfolgen.
5.4
7.2
3.0 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO)
Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Wintergärten und Überdachungen ist bis zu einer Tiefe von 1,0 m zulässig. (§ 23 Abs. 3 BauNVO)
3.1
Gehölzschnittmaßnahmen, die zu einer Verunstaltung des gehölztypischen Habitus führen, sind verboten.
Bei Abgang der zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind als Mindestqualität Hochstamm 3 x verpflanzt, mit Drahtballen, 20-25 cm Stammumfang zu verwenden.
Für alle neu zu pflanzenden Bäume innerhalb befestigter Flächen sind Pflanzgruben mit mindestens 12 cbm durchwurzelbaren Raumes mit geeignetem Substrat bei einer Breite von mindestens 2,0 m und einer Tiefe von mindestens 1,5 m herzustellen und durch geeignete Maßnahmen gegen das Überfahren und Beparken durch Kfz zu sichern. Die Baumscheiben sind dauerhaft zu begrünen oder der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Standorte für Leuchten, Verkehrsschilder, Trafostationen etc. sind innerhalb der Baumscheiben nicht zulässig.
03 [B-Plan]Planzeichnung_Rahmen Legende