Auf dem Berge
Regenr¸ckhaltebecken
K¸sterland
Im Grunde
AKN
K¸sterland
Hinterste Grund
Heidland
Im Grunde
Kamp
Berg im Moor
Im Grunde
Weg
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Norderstrafle
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Zum
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Am Wasserwerk
Kamper Weg
Weg
Kieler Strafle
Grundweg
Tainsik
Küsterland
AKN
Teinsik
Kleiner Teinsik
L 320
Gr¸nanlage
Lagerplatz
Flur 7
3763
3771
3773
3751
3756
3745
3768
3
396
3747
5014
395
374
3746
502
5013
4
3013
375
501
43
485
393
484
404
478
477
45
31
65
3012 75
8
89 8
16
68
52 6
9
308
612
748
431
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4112
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32
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49127
42
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81
83
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4115
422
424
87
815
10810
7640
359
347
355
4513
4514
464
345
124
3116
313
3142
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318
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14531
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3138
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91
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326332
64326532
663267 32
68
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3269 32
70
3227
3272
3271 32
733274 32
75
3244 32
43
3242 32
403239
3238
446
445
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49
487
36
46
3162
416
397
398
6444
6744
486
4810
1214
3163
88
11542114
42 3140
3228
418
3231
3230
3280
3279
3233
814 103
8
3148
3164
3132
3234
4111
568
813
4519
3011
819
827
820
828
821
822
824
825
823
826 8
30
829
3232
481
443
444
445
3253
3278
3130
194 195
AV
20
SO
G
BAUMARKT
Nützen
Kaltenkirchen
OD
SO
G
BAUMARKT
Nützen
Kaltenkirchen
OD
Grenze des räumlichen GeltungsbereichesSonstige Planzeichen
ZEICHENERKLÄRUNG
G
SO
Gewerbliche Bauflächen § 1 (1) 3 BauNVO
Sonstiges Sondergebiet Baumarkt § 11 BauNVOBAUMARKT
Art der baulichen Nutzung § 5 (2) 1 BauGB
Anbauverbotszone (20m) § 29 Straßenwegegesetz S.-H.AV
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME § 9 (6) BauGB
20
OrtsdurchfahrtsgrenzeOD
0 25 250m100
Stadt Kaltenkirchen
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN11. ÄNDERUNG
Übersichtskarte ca. M 1 : 35.000
11. Die Erteilung der Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, sind am ............................... durch Bereitstellung im Internet bekannt gemacht worden. Der Hinweis auf die Bereitstellung im Internet erfolgte am ...................................... in der Segeberger Zeitung Nr. .......... und der Umschau Nr. .......... . In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mithin am ……………………… wirksam.
1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 30.08.2011.Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Bereitstellung im Internet am 12.09.2011 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 07.09.2011 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 209 und der Umschau Nr. 36 hingewiesen.
4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 27.11.2012 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
8. Die Stadtvertretung hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes am 26.02.2013 beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.
9. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 27.03.2013 Az.: IV 267-512.111-60.044 (11. Änd.)mit Nebenbestimmungen und Hinweisen - genehmigt.
Kaltenkirchen, den .......................... Siegel
10. Die Stadtvertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom …………….……….. erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom .......................................... Az.:.......................................... bestätigt.
Kaltenkirchen, den .......................... Siegel ..........................................(Bürgermeister)
..........................................(Bürgermeister)
6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs.2 BauGB am 07.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
5. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung haben in der Zeit vom 18.12.2012 bis 18.01.2013 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können am 10.12.2012 durch Bereitstellung im Internet ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 05.12.2012 durch Abdruck in der Segeberger ZeitungNr. 285 und der Umschau Nr. 49 hingewiesen.
7. Die Stadtvertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.02.2013 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
M 1 : 5.000
11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KALTENKIRCHEN
VERFAHRENSVERMERKE
Endgültige Planfassung26.02.2013 (Stadtvertretung)
Baum • Schwormstede GbR22087 Hamburg, Graumannsweg 69
Tel. 040 / 44 14 19Fax. 040 / 44 31 05
Bearbeitet: Schwormstede, Benthack, Pasdzior Projekt Nr. : 1194
ARCHITEKTUR+ STADTPLANUNG
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.09.2012 bis 25.10.2012 durchgeführt.Die ortsübliche Bekanntmachung ist durch Bereitstellung im Internet am 17.09.2012 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 12.09.2012 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 214 und der Umschau Nr. 37 hingewiesen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs.1 i.V.m. § 3 Abs.1 BauGB am 14.09.2012 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.