Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel
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Basel, 2. November 2016
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Büro des Grossen Rates Rathaus, Marktplatz 9 CH-4001 Basel
Regierungsratsbeschluss vom 1. November 2016
Staatsbeitrag an die Regio Basiliensis (Interkantonale Koordinationsstelle): Information betreffend eine Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung 2017 und 2018
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Beschluss Nr. 14/37/15G vom 10. September 2014 hat der Grosse Rat für die Jahre 2015 - 2018 Beiträge an den Verein Regio Basiliensis zu Gunsten der Interkantonalen Koordinationsstelle (IKRB) in der Höhe von 349'860 Franken pro Jahr bewilligt. Dieser Beschluss wurde unter der Bedingung gefasst, dass die Kantone Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn ihre Beiträge im vereinbarten Umfang ebenfalls bewilligen würden, was zum damaligen Zeitpunkt geschehen ist.
Aufgrund von Sparprogrammen haben die Kantone Jura und Basel-Landschaft Anfang 2016 den Partnerkantonen und der Regio Basiliensis mitgeteilt, dass sie ab 2017 bei der IKRB Kürzungen vornehmen werden. In der Folge entschloss sich aufgrund der dadurch entstandenen Dynamik auch der Kanton Aargau für eine solche Kürzung.
Mit vorliegendem Schreiben setzen wir Sie über diese Kürzungsbeschlüsse und den daraus resultierenden neuen Kostenrahmen für die Jahre 2017 und 2018 sowie entsprechenden Änderungen am Leistungsauftrag zur Kenntnis. Da der bereits bewilligte Staatsbeitrag des Kantons BaselStadt unverändert bleibt, bedarf es keines neuen Ausgabenbeschlusses durch den Grassen Rat, sondern lediglich einer Kenntnisnahme der Beschlüsse des Regierungsrates für den erwähnten neuen Kostenrahmen mit überarbeitetem Leistungsauftrag.
Wie den weiterführenden Erläuterungen in den Kapiteln 2 und 3 entnommen werden kann, hatten nach dem definitiven Entscheid einer Kürzung der Beiträge an die IKRB in den Jahren 2017 und 2018 durch die Kantone Basel-Landschaft und Jura, auch die Kantone Basel-Stadt, Aargau und Solothurn Kürzungen in Erwägung gezogen, um den heute geltenden Verteilschlüssel aufrecht zu erhalten. Von diesen drei Kantonen hat schliesslich nur noch der Kanton Aargau an seinem Kürzungsentscheid festgehalten. Wogegen die Kantone Basel-Stadt und Solothurn, aufgrund der nicht vertretbaren Finanzierungslücke, die bei der Regio Basiliensis entstanden wäre, auf die Kürzungen verzichteten.
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16.5606.01
Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 16. Dezember 2016
Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Die Nordwestschweizer Kantone pflegen seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit mit dem Verein Regie Basiliensis. Nebst seinen privatrechtlichen Vereinsaktivitäten betreibt die Regie Basiliensis im Auftrag von Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn und Jura eine interkantonalen Koordinationsstelle (IKRB) zur Abstimmung an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein, im Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) und auf europäischer Ebene sowie zur Koordinierung der Beteiligung an den Förderprogrammen des Bundes (NRP) und der Europäischen Union (INTERREG). Die IKRB ist damit als Koordinationsstelle der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) tätig, die die fünf NWCH-Kantone bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit entlastet und gewährleistet, dass die Nordwestschweiz in den trinationalen Gremien möglichst mit einer konsolidierten Schweizer Position vertreten ist.
Mit den eingangs erwähnten Sparmassnahmen präsentiert sich die Situation zwei Jahre vor Ablauf des laufenden Rahmenvertrages mit der Regie Basiliensis so, dass der Kanton BaselLandschaft per Anfang 2017 die vereinbarte Finanzierungsbeteiligung an die IKRB um jährlich knapp 23% von 349'860 Franken auf 269'860 Franken kürzen wird. Beim Kanton Jura handelt es sich für dieselbe Laufzeit um eine Kürzung von je 20% beziehungsweise von 50'000 Franken auf 40'000 Franken und beim Kanton Aargau um eine Kürzung von 112'000 Franken auf 90'000 Franken pro Jahr. Dies hat für die Jahre 2017 und 2018 eine Reduktion der Staatsbeiträge für die IKRB im Umfang von jährlich 112'000 Franken bzw. von 906'720 Franken auf 794'720 Franken zur Folge.
BS BL AG JU so Gesamt
IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720 (bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)
Gemäss Ziffer 3.1 des oben erwähnten Rahmenvertrags ist es unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jedem Kanton grundsätzlich möglich, seinen kantonalen Beitrag auf Beginn eines neuen Kalenderjahres zu ändern. Aufgrund des partnerschaftlichen Charakters des Geschäftes und da im vorliegenden Fall die beschlossenen Kürzungen eine Änderung des Kastenrahmens während der laufenden Vertragsperiode zur Folge haben, muss jedoch dieser neue Kostenrahmen in einem separaten Anhang zum Rahmenvertrag festgehalten und durch die Regierungen genehmigt werden. Darüber hinaus müssen die Regierungsräte auf der Basis des neuen Kastenrahmens auch einem mit der Regie Basiliensis neu ausgehandelten Leistungsauftrag zustimmen. Dies ist im Kanton Basel-Stadt mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 geschehen.
Der Beschlussfassung ging eine mehrmonatige Verhandlungsphase zwischen den Nordwestschweizer Kantonen und der Regie Basiliensis voraus. Für den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt galt es insbesondere auch die Frage zu klären, wie er auf die Sparankündigung aus dem Kanton Basel-Stadt reagieren und sich im Verbund der Nordwestschweizer Regierungskonferenz gegenüber der Regie Basiliensis positionieren sollte. Der geltende Rahmenvertrag trägt aus juristischer Sicht nicht zu einer abschliessenden Klärung bei, welche Folgen Sparbeschlüsse eines Kantons für die restlichen Kantone nach sich ziehen. Wie in Kapitel 2 erwähnt, erlaubt es der Vertrag gemäss Ziff. 3.1 einerseits, die kantonalen Beiträge auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres zu ändern und diese Änderungen des Kastenrahmens in einem separaten Anhang zum Rahmenvertrag festzuhalten. Andererseits gibt der Vertrag gemäss Ziff. 2.3 vor, dass Änderungen am Leistungsauftrag nur kostenneutral erfolgen dürfen, was je nach Lesart auch als automatische Senkung des Beitrages durch alle Kofinanzierer in Anlehnung an den Verteilschlüssel interpretiert werden kann.
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Nach mehreren Gesprächen und Verhandlungsrunden mit den übrigen NWCH-Kantonen, im Speziellen auch mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, sowie mit dem Präsidium und einem Vorstandsausschuss der Regie Basiliensis, gelangte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zum Schluss, dass es sich bei diesen Sparbeschlüssen um eine de jure zwar legale, de facto aber nicht gerechtfertigte Verletzung einer bestehenden Vereinbarung handelt. Deshalb hat er entschieden, sich für die restliche Laufzeit der Vertragsperiode weiterhin an die vertraglich eingegangenen finanziellen Verpflichtungen zu halten. Hinzu kommt, dass eine zusätzliche Reduktion der Staatsbeiträge per Anfang 2017 einen nicht verantwortbaren Eingriff in das bisherige gute Funktionieren der IKRB zur Folge gehabt hätte. Evtl. wäre sogar in Frage gestellt gewesen, ob die Regie Basiliensis dieses Mandat überhaupt noch weiter hätte wahrnehmen können. Dass dieses Szenario letztlich nicht eingetreten ist, darf mitunter auch dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt verdankt werden, der sich für den Verzicht auf eine solche paritätische Kürzung entschieden hat.
In Anlehnung an diesen Beschluss hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bei den Verhandlungen zur Reduktion des Leistungsauftrages aufgrund des neuen Kostenrahmens darauf hingewirkt, dass dem Kanton Basel-Stadt bezgl. Leistungserbringung durch die IKRB möglichst wenige Nachteile entstehen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der reduzierte Leistungsauftrag für die Jahre 2017 und 2018 keine nachhaltige Schwächung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Folge haben wird. Nichtsdestotrotz führen die beschlossenen Kürzungen gesamthaft zu einem Abbau des bisherigen Dienstleistungsumfangs im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die sich der Regierungsrat weder aus interkantonaler Sicht noch mit Blick auf die zunehmend wichtiger werdende Kooperation mit den Partnern in Deutschland und Frankreich gewünscht hätte.
Auf einen knappen Nenner gebracht kann festgehalten werden, dass der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt für sich selber ein gutes Verhandlungsergebnis erzielen konnte, mit dem sich gleichzeitig auch die wesentlichen Dienstleistungen und Koordinationsaufgaben der IKRB aufrechterhalten liessen. Dazu zählen ein Grossteil der im bisherigen Rahmen in Anspruch genommenen Leistungen bei der institutionellen Oberrheinkooperation (Oberrheinkonferenz, Regierungskommission, lnterreg VA, Neue Regionalpolitik NRP), als auch die Dienstleistungen für den Trinationalen Eurodistrict Basel und die lnfobest Palmrain. Abstriche mussten hingegen im Bereich der institutionellen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene (Dienstleistungs- und Beratungsplattform für VRE, AGEG, Eures-T), bei einem Teil der Förderprogramme des Bundes und der EU (lnterreg VB, lnterreg Europe, INTERACT, ESPON, URBACT) sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und den Beratungsdienstleistungen in Kauf genommen werden, wo die IKRB in den Jahren 2017 und 2018 den Austausch und die Kontakte zu europäischen regionalen Netzwerken sowie die Beiträge zur Meinungsbildung reduzieren wird.
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Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
Für die Fortführung des Mandats in den Jahren 2019-2022 wird sich der Regierungsrat dafür einsetzen, dass die heute geltende Parität mit dem Kanton Basel-Landschaft auch in Bezug auf die Finanzierung der IKRB wieder hergestellt wird. Er begründet dies damit, dass die beiden Kantone in der Vergangenheit mit den wechselnden Präsidien bei der Oberrheinkonferenz und beim TEB, den lnterreg-Projekten oder der lnfobest Palmrain - und damit generell in Fragen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit - stets gleichermassen profitiert haben.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt
;(~; ,,a{ Guy Morin
// Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin
/""
/
Beilagen:
- Neuer Kostenrahmen zum Rahmenvertrag 2015-2018 zwischen den Nordwestschweizer Kantonen und der Regio Basiliensis für die IKRB-Finanzierung 2017 bis und 2018 (Anhang 1)
- Leistungsauftrag der IKRB für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein für die Jahre 2017 und 2018 (Anhang 2)
- Synoptische Darstellung der vorgenommenen Änderungen im Vergleich zum laufenden Leistungsauftrag (Anhang 3)
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ANHANG 1 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN
Anhang zum Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn als Leistungsbesteller nachstehend „Vertragskantone" genannt und dem Verein Regio Basiliensis als Leistungserbringerin über den Betrieb der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) für die Jahre 2015-2018
In Ergänzung zum Rahmenvertrag zwischen den Vertragskantonen und der Regie Basiliensis
wird folgendes beschlossen :
Artikel 1 Gegenstand
Gegenstand dieses Anhangs ist die Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung der
Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regie Basiliensis gemäss Ziffer 3.1. des
Rahmenvertrags:
BS BL AG JU so Gesamt
IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720
(bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)
ORK-Sekretariat 22'941 € 22'941 € 5'883 € 1'177 € 1'177 € 54'119 €
(max. CHF) (32'117) (32'117) (8'237) (1 '648) (1 '648) (75'767)
ORK-CH-Personal 34'118 € 34'118€ 11'765 € 1'177 € 1 '177 € 82'355 €
(max. CHF) (47'765) (47'765) (16'471) (1 '648) (1 '648) (115'297)
ORK- 14'000 € 14'000 € 4'000 € 667€ 667€ 33'355 €
Kooperationsfonds (19'600) (19'600) (5'600) (934) (934) (46'669)
(max. CHF)
Total ORK 71'059 € 71'059 € 21'648 € 3'021 € 3'021 € 169'808 €
(99'482) (99'482) (30'308) (4'230) (4'230) (237'732)
Gesamttotal (CHF) 449'342 369'342 120'308 44'230 49'230 1'032'452
Artikel 2 Verhältnis zum Rahmenvertrag
Alle anderen Regelungen des Rahmenvertrags zwischen den Vertragskantonen und der Regie
Basiliensis bleiben von dieser Zusatzvereinbarung unberührt. Die Reduktion der Beiträge der
Kantone wird im Leistungsauftrag der IKRB ab 1.1.2017 berücksichtigt.
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Zusatzvereinbarung tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ist gültig bis zum 31. Dezember
2018.
ANHANG 1 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN
Basel,
Liestal,
Aarau,
Delemont,
Solothurn,
Basel,
Für die Regierung des Kantons Basel-Stadt
Präsidialdepartement
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Basel-Landschaft
Sicherheitsdirektion
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Jura
Departement de l'economie et de la sante
Le Ministre :
Für die Regierung des Kantons Solothurn
Volkswirtschaftsdepartement
Die Vorsteherin :
Regio Basiliensis
Die Präsidentin:
Der Geschäftsführer:
Leistungsauftrag der Interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
Produktgruppen und Produkte
A Kooperation am Oberrhein ....... ... .... .... ......... .......... .... ....... ... .......... ...................................... . 2 1. Oberrheinkonferenz und Regierungskommission ..... ......... ..... ..... .. .. ......... ...... ..... .............. 3 2. Trinationaler Eurodistrict Basel .......................................................................................... 5 3. lnfobest Palmrain ... .................... ..... .... ..... .................. ... ........... .. ...................... ......... ...... ... 6
B Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.. ..................................... 7 1. lnterreg Oberrhein ......... .... ..... ... ....... .......... .. ..... ... ............ ... ... .. .... ...... .... ...................... ...... 8 2. Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend) ............................................................. 9
C Supportprodukte und Kommunikation ................................................................................. 10 1. Administration ................... ....... ............. ........ ... ........... ... .... .......... ............. .... .. .... ......... .... 11 2. Information an die Kantone und Knowhow-Pflege .......... ........ ........ ................................. 12 3. Öffentlichkeitsarbeit ..... ....... ... ............... ... ............. ... ...... ..... ...... .............. .................... ..... 13 4. Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain .......... ...... ............ ..... ....... .. .. ... .. .. ..... .... ................. .. ................ ...... .. ....... .. .... 14
D Übersicht Produktrechnung und Ressourceneinsatz .............................. ......... ................... 15
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Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle fllr die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein
A Kooperation am Oberrhein
Produktegruppe Kooperation am Oberrhein
Umschreibung der Produktegruppe: Koordination und Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in den Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein
Leistungsempfänger:
Ziel der Produktegruppe:
Produkte der Gruppe:
Verantwortung: Stellvertretung:
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Alle Nordwestschweizer Kantone
Den Nordwestschweizer Kantonen ist eine aktive Beteiligung an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheinraum ermöglicht und ihre Interessen werden durch die IKRB aktiv vertreten.
Oberrheinkonferenz und Regierungskommission
Trinationaler Eurodistrict Basel lnfobest Palmrain
Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
1. Oberrheinkonferenz und Regierungskommission
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Oberrheinkonferenz und Regierungskommission
Kooperation am Oberrhein
Aufgaben des Schweizer Delegationssekretariats1:
- Sicherstellung des Konferenzbetriebs von Schwei
zer Seite
- Vor- und Nachbereitung und Koordination der poli
tischen Sitzungen der Deutsch-französischschweizerischen Oberrheinkonferenz und der Regierungskommission
- Betreuung der Schweizer AG-Vorsitzenden
- Betreuung des Schweizer ORK Präsidiums
- Information an die Kantone über aktuelle Entwick-
lungen in der TMO
Aufgaben der Koordinationsstelle:
- Aufbereitung und Koordination der kantonalen
strategischen Positionen und Interessen für die
Oberrheinzusammenarbeit sowie Begleitung der
Umsetzung
- Subsidiäre Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in Arbeitsgruppen-Sitzungen sofern zur
Sicherstellung der Nordwestschweizer Interessen erforderlich
- Inhaltliche und formale Führung und Begleitung
des Schweizer Delegationssekretariates
- Situative weitere Unterstützung der Kantone und des Schweizer Delegationssekretariats im Rahmen der Oberrheinkonferenz, insbesondere bei der Wahrnehmung von besonderen Funktionen
Gemeinsame Aufgaben: Mitwirkung und Vertretung der Kantone im Koordina
tionsausschuss KOA der Oberrheinkonferenz
Alle Nordwestschweizer Kantone:
Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche Delegationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für
Aussenbez~hungen
1 Die Leistungen des Schweizer Delegationssekretariates werden nicht über die Finanzierung der IKRB,
sondern über die Kantonsbeiträge an das Sekretariat der Oberrheinkonferenz abgegolten.
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Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Ziel 2 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 2:
Standard zum Indikator 1:
Indikator 2 zum Ziel 2:
Standard zum Indikator 2:
Verantwortung:
Stellvertretung: Ausführung
Produktrechnung
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Die Interessen der Nordwestschweizer Kantone werden gebündelt in den Gremien von Oberrheinkonferenz (KOA, Präsidium und Plenum) und Regierungs
kommission aktiv eingebracht. Durchgeführte Koordinationsprozesse vor politischen Sitzungen von Oberrheinkonferenz und Regierungs
kommission über die Sitzungen BL-BS-IKRB (mit nachrichtlichem Einbezug aller NWRK-Kantone) Erfolgter Koordinationsprozess zur Zufriedenheit der
Kantone vor jeder politischen Sitzung
Koordination der Vertretung und Unterstützung der
Fachleute aus den Nordwestschweizer Kantonalver
waltungen in den Arbeitsgruppen der Oberrheinkonfe
renz. Anzahl Arbeitsgruppen der ORK mit aktiver Mitwirkung mindestens einer Fachperson einer Nordwest
schweizer Kantonalverwaltung. Aktive Vertretung durch mindestens eine Fachperson
aus den Verwaltungen ist in Zusammenarbeit mit den
Kantonen in 1 O von 12 Arbeitsgruppen gewährleistet.
Nordwestschweizer Vorsitze in Arbeitsgruppen der
ORK Im langjährigen Schnitt sind in Zusammenarbeit mit den Kantonen 3-4 von 12 Arbeitsgruppen unter akti
vem Schweizer Vorsitz
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in Schweizer Delegationssekretariat bei ORK (primär)
IKRB (sekundär)
190'972 CHF und 80 %-Dotierung bei IKRB
Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
2. Trinationaler Eurodistrict Basel
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung :
Stellvertretung: Ausführung
Produktrechnung
Seite 5 von 15
Trinationaler Eurodistrict Basel
Kooperation am Oberrhein
- Organisation der Schweizer Koordinationsrunde
im Vorfeld der Vorstandssitzungen
- Komplementäre Vertretung der Kantone an den
Sitzungen der FKG und des Vorstands
- Situative weitere Unterstützung nach Absprache mit den Kantonen
Kantone AG, BL, BS Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche Delegationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für
Aussenbeziehungen
Sicherstellung des Informationsflusses an die Kanto
ne und der Abstimmung und Vertretung der Interes
sen im Hinblick auf Entscheide im TEB
Organisation der Sitzungen der Schweizer Koordina
tionsrunde und komplementäre Vertretung der beteiligten Kantone an den Sitzungen von FKG und Vor
stand Organisation einer Schweizer Koordinationsrunde zu
jeder Sitzungsstaffel FKGNorstand
Stv. Geschäftsführer/in
Geschäftsführer/in
IKRB
32'500 CHF und 1 O %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsste lle fDr die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
3. lnfobest Palmrain
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung :
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
lnfobest Palmrain
Kooperation am Oberrhein
Aufgaben der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin 2:
Vor- und Nachbereitung der jährlichen Sitzung des Aufsichtsgremiums und der Projektgruppe
Aufgaben der Koordinationsstelle:
- Rechnungsstelle und Kassenverantwortung
- Inhaltliche und formale Führung und Begleitung
der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei Info
best Palmrain
Bevölkerung und Wirtschaft der Grenzregion (Träger
schaft BS und BL sowie Drittbeiträge von weiteren Partnern)
Der Betrieb der lnfobest Palmrain ist gewährleistet. Sicherstellung der Schweizer Finanzierung und der
Rechnungslegung für die trinationale Einrichtung. Keine Beanstandungen seitens der Kantone BS/BL
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in
Schweizer lnfobest-Mitarbeiter/in (primär) IKRB (sekundär)
62'500 CHF und 20 %-Dotierung bei IKRB
2 Die Leistungen der/des Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei der lnfobest Palmrain werden nicht über die Kantonsbeiträge an die IKRB abgegolten, sondern über die trinationale Finanzierung der Info
best Palmrain.
Sei te 6 von 15
Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzliberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
B Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Produktegruppe Förderprogramme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Umschreibung der Produktegruppe: Regionalmanagement und Koordination der Beteiligung der Kantone an den Förderprogrammen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Leistungsempfänger:
Ziel der Produktegruppe:
Produkte der Gruppe:
Verantwortung: Stellvertretung:
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Alle Nordwestschweizer Kantone
Initiierung, Lancierung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten mit Beteiligung und Mitwirkung von Akteuren aus der Nordwestschweiz
lnterreg Oberrhein Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)
Leiter/in Förderprogramme Geschäftsführer/in
Leistungsauftrag der interkantonalen Koord inationsstelle für die grenzDberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
1. lnterreg Oberrhein
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 1:
Standard zum Indikator 1:
Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:
Verantwortung: Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
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lnterreg Oberrhein
Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zu
sammenarbeit
- Schweizer Kontaktstelle
- Information und Beratung für (potentielle) Projekt-
träger
- Formale Prüfung von Projektanträgen
- Koordination der Nordwestschweizer Projektbetei-
ligungen
- Vertretung der Kantone in den lnterreg-Gremien
Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen
Aktive Beteil igung von Nordwestschweizer Kantonen
an 1 nterreg-Projekten Anzahl und Volumen der lnterreg-Projekte mit Nordwestschweizer Beteiligung
Anteil der fest zugesprochenen kantonalen lnterreg
Kredite beträgt in Relation zu den Nordwestschweizer Drittmitteln (ohne Bundesmittel , aber inklusive kanto
nale Ämtermittel) höchstens 40% Zielvorgaben aus dem Wirkungsmodell werden erfüllt.
Positives Evaluationsergebnis am Ende der Laufzeit von lnterreg V Oberrhein.
Leiter/in Förderprogramme
Geschäftsführer/in
IKRB
161'500 CHF und 85 %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzü1Jerscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein
2. Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
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Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)
Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zu
sammenarbeit
- Verwaltung des regionalen Bundeskredits
- Umsetzung der Programmvereinbarung
- Information und Beratung für (potentielle) Projekt-
träger
- Aufbereitung der Entscheidgrundlagen für die Mittelzusprache durch die Delegationsleitungskanto
ne
- Vertretung der Kantone in den NRP-Gremien
Alle Nordwestschweizer Kantone:
Kantonale 1 nterreg-F achstellen
Umsetzung einer den verfügbaren NRP-Fördermitteln
angemessener Zahl an NRP-kompatiblen Projekten Beurteilung der Mittelverwaltung und -verwendung
durch das Seco a) Positive Beurteilung, keine substantiellen Bean
standungen b) Weiterführung der Zusammenarbeit des Bundes mit der Region im Rahmen von NRP (grenzüber
schreitend) nach der aktuellen Laufzeit im selben o
der erhöhten Umfang
Leiter/in Förderprogramme
Geschäftsführer/in
IKRB
142'500 CHF und 75 %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
C Supportprodukte und Kommunikation
Produktegruppe Supportprodukte und Kommunikation
Umschreibung der Produktegruppe: Unterstützung der Leistungserbringung in den vorhergehenden Produktgruppen
Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone
Ziel der Produktegruppe: Die Leistungserbringung der Interkantonalen Koordinationsstelle wird optimal unterstützt.
Produkte der Gruppe: Administration
Verantwortung: Stellvertretung:
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Information Öffentlichkeitsarbeit Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain
Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführerin
Leislungsauflrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1rei lende Zusammenarbeit am Oberrhein
1. Administration
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 1:
Standard zum Indikator 1:
Indikator 2 zum Ziel 1:
Standard zum Indikator 2:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Seile 11von15
Administration
Supportprodukte und Kommunikation
Sekretariatsarbeiten (inklusive interner Leitung, In
formatik, Personal, Rechnungswesen, Controlling und
Sicherstellung interner Betriebsabläufe)
Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale
Ansprechstellen für Aussenbeziehungen
Ressourcenschonende Gewährleistung optimaler
Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der in
haltlichen Aufgaben der Interkantonalen Koordinati
onsstelle
Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Anfragen der
Kantone über E-Mail oder Telefon (Montag bis Don
nerstag 9-12 und 14-17 Uhr und Freitag von 9-12
Uhr)
Quittieren von Anfragen der Kantone innerhalb 24h
Elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit
den Kantonen
Anteil Briefpost und postalisch übermittelter Doku
mente der IKRB an die Kantone < 1 %
Leiter/in Administration
Geschäftsführer/in
152'248 CHF und 90 %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzülJerschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
2. Information an die Kantone und Knowhow-Pflege
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
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Information an die Kantone und Knowhow-Pflege
Supportprodukte und Kommunikation
- Stete Information an die Kantone über den Stand
und kommende Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Interesse für
die Oberrheinregion.
- Interne Knowhow-Pflege bei der Regio Basiliensis über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
am Oberrhein.
- Netzwerkpflege zu potentiellen Kooperationspart
nern am Oberrhein
Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale
Ansprechstellen für Aussenbeziehungen
Personal der Koordinationsstelle
Die relevanten Stellen sind prospektiv über Entwick
lungen und Veränderungen von politischer oder strategischer Bedeutung in der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit informiert. Periodischer Informationsfluss im Rahmen von Sitzungen NWRK/IKRB sowie über den elektronischen
Korrespondenzweg Zufriedenheit der Informationsempfänger
Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in
75'000 CHF und 30 %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsste lle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
3. Öffentlichkeitsarbeit
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Ziel 2 des Produkts:
Indikator zum Ziel 2:
Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Seite 13 von 15
Öffentlichkeitsarbeit über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit der Kantone und aktuelle Entwick
lungen am Oberrhein
Supportprodukte und Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisie
rung über die Notwendigkeit und Wirkung der grenz
überschreitenden Zusammenarbeit der Kantone
Alle Nordwestschweizer Kantone
In den Medien (Print, Online und TV/Radio) wird über
die gemeinsamen Aktivitäten der Nordwestschweizer
Kantone in der grenzüberschreitenden Zusammenar
beit berichtet.
Von der IKRB in die Wege geleitete Beiträge in den
Printmedien und/oder TV/Radio über die Kooperation
der Kantone.
2 /Jahr > 1 '500 Zeichen
Transparente und eigenständige Information auf der
Website der Regio Basiliensis über die Produkte ge
mäss dem interkantonalen Leistungsauftrag und ak
tuelle Entwicklungen am Oberrhein
Vollständigkeit und Nachfrage nach den Informatio
nen
Ausrichtung des Informationsangebots an der Websi
tenutzung und Anzahl der Hits
Stv. Geschäftsführer/in
Geschäftsführer/in
50'000 CHF und 20 %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein
4. Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain
Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Seite 14 von 15
Personaladministration für die Schweizer Mitarbeiten
den in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain
Supportprodukte und Kommunikation
- Administrative Betreuung des Anstellungsverhältnisses der Schweizer Mitarbeitenden in der Info
best Palmrain und der Oberrheinkonferenz
- Gewährleistung des Wissenstransfers und der Einarbeitung bei Stellenwechseln obengenannter
Stellen
Alle Nordwestschweizer Kantone
Die inhaltliche Arbeit der Schweizer Mitarbeitenden ist
sichergestellt. Überbrückung von Vakanzen, Ferien , Ausfällen und
Stellenwechseln 100% (gegebenenfalls reduzierter Wert nach Rücksprache mit BS/BL)
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in
25'000 CHF und 1 O %-Dotierung
Leistungsauftrag der interkantonalen Koordinationsstelle für die grenzüberscl1reitende Zusammenarbeit am Oberrhein
D Übersicht Produktrechnung und Ressourceneinsatz
Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein
CHF Stelleneinsatz3
Oberrheinkonferenz und Regierungskommission 190'972 80 Trinationaler Eurodistrict Basel 32'500 10 lnfobest Palmrain 62'500 20
Total 1 285'972 110
Produktgruppe B: Förderprogramme in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit4
lnterreg Oberrhein
Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)
Total 2
Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation
Administration
Information und Knowhow-Pflege
Öffentlichkeitsarbeit
Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain
Total 3
Gesamttotal IKRB 5
davon kantonale Mittel davon Bundesmittel
CHF Stelleneinsatz 161'500 85
142'500 75
304'000 160
CHF 152'248
75'000
50'000
25'000
302'248
Stelleneinsatz 90
30
20
10
150
CHF 892'220.-
CHF 794'720.CHF 97'500.-
3 Exklusive Schweizer Delegationssekretär/in bei der Oberrheinkonferenz resp. Schweizer Mitarbeiter/in
bei der lnfobest Palmrain; Stelleneinsatz enthält ein Trainee-Stelle mit Arbeitsschwerpunkt Produkt B 4 Inklusive Bundesmittel gemäss der Programmvereinbarung der NWCH-Kantone und der Regio Basiliensis mit dem Seco über die Förderung des Operationellen Programms lnterreg V Oberrhein im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) 5 Kostenstruktur: IKRB ca. 77% Personalkosten (Löhne, Sozialversicherungen, Reisekosten), 13% Sach
kosten (Büro, EDV, Material, Porto, Strom etc.) und 10% Mietkosten, Basis Kostenrechnung 2015.
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ANHANG 5 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018- NEUER KOSTENRAHMEN 2017 UND 2018
Anhang zum Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn als Leistungsbesteller nachstehend „Vertragskantone"
genannt und dem Verein Regio Basiliensis als Leistungserbringerin über den Betrieb der Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis (IKRB) für die Jahre 2015-2018
In Ergänzung zum Rahmenvertrag zwischen den Vertragskantonen und der Regio Basiliensis
wird folgendes beschlossen:
Artikel 1 Gegenstand
Gegenstand dieses Anhangs ist die Änderung des Kostenrahmens für die Finanzierung der
Interkantonalen Koordinationsstelle bei der Regio Basiliensis gemäss Ziffer 3.1. des
Rahmenvertrags:
BS BL AG JU so Gesamt
IKRB 2017-2018 349'860 269'860 90'000 40'000 45'000 794'720
(bisher 2015-2016) (349'860) (349'860) (112'000) (50'000) (45'000) (906'720)
ORK-Sekretariat 22'941 € 22'941 € 5'883 € 1'177€ 1'177 € 54'119 €
(max. CHF) (32'117) (32'117) (8'237) (1 '648) (1 '648) (75'767)
ORK-CH-Personal 34'118 € 34'118 € 11'765 € 1'177 € 1'177 € 82'355 €
(max. CHF) (47'765) (47'765) (16'471) (1 '648) (1 '648) (115'297)
ORK- 14'000 € 14'000 € 4'000 € 667€ 667€ 33'355 €
Kooperationsfonds (19'600) (19'600) (5'600) (934) (934) (46'669)
(max. CHF)
Total ORK 71'059 € 71'059 € 21'648 € 3'021 € 3'021 € 169'808 €
(99'482) (99'482) (30'308) (4'230) (4'230) (237'732)
Gesamttotal (CHF) 449'342 369'342 120'308 44'230 49'230 1'032'452
Artikel 2 Verhältnis zum Rahmenvertrag
Alle anderen Regelungen des Rahmenvertrags zwischen den Vertragskantonen und der Regio
Basiliensis bleiben von dieser Zusatzvereinbarung unberührt. Die Reduktion der Beiträge der
Kantone wird im Leistungsauftrag der IKRB ab 1.1.2017 berücksichtigt.
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Zusatzvereinbarung tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ist gültig bis zum 31. Dezember
2018.
ANHANG 5 ZUM RAHMENVERTRAG 2015-2018 - NEUER KOSTENRAHMEN 2017 UND 2018
Basel,
Liestal,
Aarau,
Delemont,
Solothurn,
Basel,
Für die Regierung des Kantons Basel-Stadt
Präsidialdepartement
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Basel-Landschaft
Sicherheitsdirektion
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Aargau
Departement Finanzen und Ressourcen
Der Vorsteher:
Für die Regierung des Kantons Jura
Departement de l'economie et de la sante
Le Ministre :
Für die Regierung des Kantons Solothurn
Volkswirtschaftsdepartement
Die Vorsteherin :
Regio Basiliensis
Die Präsidentin:
Der Geschäftsführer:
~ - Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Leistungsauftrag IKRB: Synopse zwischen bestehender Fassung (gültig seit dem 1.1.15) und präzisierter, neu strukturierter Fassung (gültig für die Jahre 2017/18)
Bestehende Fassung
Produkt: Schweizer Beteiligung an Kooperationsgremien
1. Erste Priorität ca. 60%
a) Institutionelle Zusammenarbeit am Oberrhein: - Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz
Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission
Änderungen per Anfang 2017 gemäss neuer Struktur
Neu: it] _drei e__rggukl_({fJ& IW.en A, _§ u!Jsi Q ~J!.§E.mmengfZfB.~~t /IJJd n~_h_t mehr ag_m_PnoriJfilfl.[1 g~gliedf#Ji.
Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein Umschreibung der Produktegruppe: Koordination und Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in den
Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit am Oberrhein Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone
Ziel der Produktegruppe:
Produkte der Gruppe:
Trinationaler Eurodistrict Basel Info best Palmrain Verantwortung:
Stellvertretung:
Den Nordwestschweizer Kantonen ist eine aktive Beteiligung an der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheinraum ermöglicht und ihre Interessen werden durch die IKRB aktiv vertreten . Oberrheinkonferenzund Regierungskommission
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in
Produkt A1 : Oberrheinkonferenz und Regierungskommission Produkt der Produktgruppe: Kooperation am Oberrhein
Umschreibung des Produkts: Aufgaben des Schweizer Delegationssekretariats: • Sicherstellung des Konferenzbetriebs von Schweizer Seite • Vor- und Nachbereitung und Koordination der politischen Sit
zungen der Deutsch-französisch- schweizerischen Oberrheinkonferenz und der Regierungskommission
• Betreuung der Schweizer AG-Vorsitzenden • Betreuung des Schweizer ORK Präsidiums • Information an die Kantone über aktuelle Entwicklungen in der
TMO Aufgaben der Koordinationsstelle: • Aufbereitung und Koordination der kantonalen strategischen
Positionen und Interessen für die Oberrheinzusammenarbeit sowie Begleitung der Umsetzung
• Subsidiäre Vertretung der Nordwestschweizer Kantone in Arbeitsgruppen-Sitzungen sofern zur Sicherstellung der Nordwestschweizer Interessen erforderlich
• Inhaltliche und formale Führung und Begleitung des Schweizer Deleciationssekretariates
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 2
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Ziel 2 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 2:
Standard zum Indikator 1:
Indikator 2 zum Ziel 2: Standard zum Indikator 2:
Verantwortung :
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
• Situative weitere Unterstützung der Kantone und des Schweizer Delegationssekretariats im Rahmen der Oberrheinkonferenz, insbesondere bei der Wahrnehmung von besonderen Funktionen
Gemeinsame Aufgaben: Mitwirkung und Vertretung der Kantone im Koordinationsausschuss KOA der Oberrheinkonferenz
Alle Nordwestschweizer Kantone: Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche Delegationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen
Die Interessen der Nordwestschweizer Kantone werden gebündelt in den Gremien von Oberrheinkonferenz (KOA, Präsidium und Plenum) und Regierungskommission aktiv eingebracht. Durchgeführte Koordinationsprozesse vor politischen Sitzungen von Oberrheinkonferenz und Regierungskommission über die Sitzungen BL-BS-IKRB (mit nachrichtlichem Einbezug aller NWRK-Kantone) Erfolgter Koordinationsprozess zur Zufriedenheit der Kantone vor jeder politischen Sitzung Koordination der Vertretung und Unterstützung der Fachleute aus den Nordwestschweizer Kantonalverwaltungen in den Arbeitsgruppen der Oberrheinkonferenz. Anzahl Arbeitsgruppen der ORK mit aktiver Mitwirkung mindestens einer Fachperson einer Nordwestschweizer Kantonalverwaltung . Aktive Vertretung durch mindestens eine Fachperson aus den Verwaltungen ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen in 10 von 12 Arbeitsgruppen gewährleistet. Nordwestschweizer Vorsitze in Arbeitsgruppen der ORK Im langjährigen Schnitt sind in Zusammenarbeit mit den Kantonen 3-4 von 12 Arbeitsgruppen unter aktivem Schweizer Vorsitz
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in
Schweizer Delegationssekretariat bei ORK (primär) IKRB (sekundär)
190'972 CHF und 80 %-Dotierung bei IKRB
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
b) Förderprogramme:
INTERREG VA-Programm „Oberrhein"
Seite 3
Produktgruppe B: Förderprogramme für die grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Umschreibung der Produktegruppe: Regionalmanagement und Koordination der Beteiligung der Kanto
ne an den Förderprogrammen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Leistungsempfänger:
Ziel der Produktegruppe:
Produkte der Gruppe:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produkt 81: lnterreg Oberrhein Produkt der Produktgruppe: Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 1:
Standard zum Indikator 1:
Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
Alle Nordwestschweizer Kantone
Initiierung, Lancierung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten mit Beteiligung und Mitwirkung von Akteuren aus der Nordwestschweiz
lnterreg Oberrhein, Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend)
Leiter/in Förderprogramme
Geschäftsführer/in
Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Schweizer Kontaktstelle
• Information und Beratung für (potentielle) Projektträger • Formale Prüfung von Projektanträgen • Koordination der Nordwestschweizer Projektbeteil igungen • Vertretung der Kantone in den lnterreg-Gremien
Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen
Aktive Beteiligung von Nordwestschweizer Kantonen an lnterregProjekten Anzahl und Volumen der lnterreg-Projekte mit Nordwestschweizer Beteiligung Anteil der fest zugesprochenen kantonalen lnterreg-Kredite beträgt in Relation zu den Nordwestschweizer Drittmitteln (ohne Bundesmittel , aber inklusive kantonale Ämtermittel) höchstens 40% Zielvorgaben aus dem Wirkungsmodell werden erfüllt. Positives Evaluationsergebnis am Ende der Laufzeit von lnterreg V Oberrhein .
Leiter/in Förderprogramme
Geschäftsführer/in
IKRB
161 '500 CHF und 85 %-Dotierung
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) - regionale Koordinationsstelle für die NRP für alle Vertragskantone betreffend INTERREG sowie Abwicklung und Koordination des Umsetzungsprogramms zur NRP der Kantone BaselStadt und Basel-Landschaft
2. Zweite Priorität ca. 30%
a) Institutionelle Zusammenarbeit auf regionaler und europäischer Ebene:
Trinationale Metropolregion Oberrhein (in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der D-F-CH Oberrheinkonferenz)
Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen
INFOBEST PALMRAIN
Seite 4
Produkt 82: Neue Regionalpolitik NRP (grenzüberschreitend) Produkt der Produktgruppe: Förderprogramme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
Umschreibung des Produkts: Verwaltung des regionalen Bundeskredits
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1: Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
• Umsetzung der Programmvereinbarung Information und Beratung für (potentielle) Projekt- träger Aufbereitung der Entscheidgrundlagen für die Mittelzusprache durch die Delegationsleitungskantone Vertretung der Kantone in den NRP-Gremien
Alle Nordwestschweizer Kantone: Kantonale lnterreg-Fachstellen
Umsetzung einer den verfügbaren NRP-Fördermitteln angemessener Zahl an NRP-kompatiblen Projekten Beurteilung der Mittelverwaltung und -verwendung durch das Seco a) Positive Beurteilung, keine substantiellen Beanstandungen b) Weiterführung der Zusammenarbeit des Bundes mit der Region im Rahmen von NRP (grenzüberschreitend) nach der aktuellen Laufzeit im selben oder erhöhten Umfang
Leiter/in Förderprogramme
Geschäftsführer/in
IKRB
142'500 CHF und 75 %-Dotierung
Produktgruppe A: Kooperation am Oberrhein
Fällt weg bzW,JJ1.J[1Jmif TJQO'!JiJ1dige7}i§n§Jj_~i.ß.ßi!Jgr;m wercf.e_IJ nfill ausschf(e§§l{ch VQ.IJI $_chwel zer Qflk-Sekretari?J W.§/](g!JQQlil...fVgri
Fä!J.t 1.r~g
Produkt A3: lnfobest Palmrain Produkt der Produktgruppe: Umschreibung des Produkts:
Kooperation am Oberrhein Aufgaben der/s Schweizer Mitarbeiters/Mitarbeiterin : Vor- und Nachbereitung der jährlichen Sitzung des Aufsichtsgremiums und der Projektgruppe Aufgaben der Koordinationsstelle: • Rechnungsstelle und Kassenverantwortung • Inhaltliche und formale Führung und Begleitung der/s Schweizer
Mitarbeiters/Mitarbeiterin bei lnfobest Palmrain
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Tri nationaler Eurodistrict Basel (TEB)
b) Regionale Förderprogramme:
EURES-T Oberrhein
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts: Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator: Verantwortung : Stellvertretung: Ausführung Produktrechnung
Seite 5
Produkt A2: Tri nationaler Eurodistrict Basel Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung :
Stellvertretung:
Ausführung
Produktrechnung
F&J.t w..eg
Bevölkerung und Wirtschaft der Grenzregion (Trägerschaft BS und BL sowie Drittbeiträge von weiteren Partnern) Der Betrieb der lnfobest Palmrain ist gewährleistet. Sicherstellung der Schweizer Finanzierung und der Rechnungslegung für die trinationale Einrichtung. Keine Beanstandungen seitens der Kantone BS/BL Geschäftsführer/in Stv. Geschäftsführer/in Schweizer lnfobest-Mitarbeiter/in (primär) IKRB (sekundär) 62'500 CHF und 20 %-Dotierung bei IKRB
Kooperation am Oberrhein
Organisation der Schweizer Koordinationsrunde im Vorfeld der Vorstandssitzungen • Komplementäre Vertretung der Kantone an den Sitzungen der
FKG und des Vorstands • Situative weitere Unterstützung nach Absprache mit den Kanto-
nen
Kantone AG, BL, BS, Schweizer Delegationsleitung, regierungsrätliche Delegationsmitglieder, kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen
Sicherstellung des Informationsflusses an die Kantone und der Abstimmung und Vertretung der Interessen im Hinblick auf Entscheide imTEB Organisation der Sitzungen der Schweizer Koordinationsrunde und komplementäre Vertretung der beteiligten Kantone an den Sitzungen von FKG und Vorstand Organisation einer Schweizer Koordinationsrunde zu jeder Sitzungsstaffel FKGNorstand
Stv. Geschäftsführer/in
Geschäftsführer/in
IKRB
32'500 CHF und 10 %-Dotierung
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 6
Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation Umschreibung der Produktegruppe: Unterstützung der Leistungserbringung in den vorhergehenden Pro-
duktgruppen
Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone
Ziel der Produktegruppe: Die Leistungserbringung der Interkantonalen Koordinationsstelle wird optimal unterstützt.
Produkte der Gruppe: Administration Information Öffentlichkeitsarbeit, Personaladminist-ration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain
Verantwortung: Geschäftsführer/in
Stellvertretung: Stv. Geschäftsführerin
c) Dienstleistungsplattform (Informations- und Vermittlungs- Produkt C2: Information an die Kantone und Knowhow-Pflege massnahmen im Hinblick auf eine Verbreitung der Kenntnisse Produkt der Produktgruppe: Supportprodukte und Kommunikation über Ziele, Instanzen, Partner und Resultate der grenzüber- Umschreibung des Produkts: Stete Information an die Kantone über den Stand und kommende schreitenden Zusammenarbeit der Vertragskantone) Entwicklungen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von
Interesse für die Oberrheinregion.
• Interne Knowhow-Pflege bei der Regie Basiliensis über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Oberrhein .
• Netzwerkpflege zu potentiellen Kooperationspartnern am Ober-rhein
Leistungsempfänger: Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen Personal der Koordinationsstelle
Ziel 1 des Produkts: Die relevanten Stellen sind prospektiv über Entwicklungen und Ver-änderungen von politischer oder strategischer Bedeutung in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit informiert.
Indikator zum Ziel 1: Periodischer Informationsfluss im Rahmen von Sitzungen NWRK/IKRB sowie über den elektronischen Korrespondenzweg
Standard zum Indikator: Zufriedenheit der Informationsempfänger
Verantwortung: Geschäftsführer/in
Stellvertretung: Stv. Geschäftsführer/in
Produktrechnung 75'000 CHF und 30 %-Dotierung
3. Dritte Priorität ca. 10 % Fillf_t ~~g - INTERREG VB und VC - Weitere EU- und Bundes-Programme zur regionalen und eu-
ropäischen Zusammenarbeit (z.B. INTERACT, ESPON, URBACT)
- Austausch und Kontakte zu europäischen regionalen Netzwer-ken
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
Teilprodukte
11 Interessenvertretung (Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Inhaltliche Beiträge in Gremien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Hinblick auf die grenzüberschreitende Integration des Oberrheins unter Berücksichtigung der regionalpolitischen Interessen der Nordwestschweiz, inkl. Leitungs- und Geschäftsführungsfunktionen für bestimmte Gremien)
12 Schriftliche Beiträge für Schweizer Delegationen (Interkantonal bzw. zwischen den Schweizer Partnern koordinierte Entscheidungsgrundlagen und Dokumente: Triage, Briefings, Berichte, Beschlussvorschläge, Stellungnahmen, Konzepte, Reden, Statements, u.a.)
13 Projektberatung und -begleitung (Vermittlung von Kenntnissen über Beteiligungsmöglichkeiten und erfolgreiche Beteiligungen von Schweizer Partnern an grenzüberschreitenden Initiativen und Programmen, insbesondere INTERREG- und NRP-Projektberatung)
14 Beratung für Dritte (im Hinblick auf den Zugang zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Förderprogrammen sowie auf erfolgreiche Kooperationsprojekte; Wirtschafts- und Sozialpartner, Verbände, Vereine, Bildungs- und Forschungs- einrichtungen, Kommunen, Bevölkerung, andere Grenzregionen)
15 Sekretariat und Finanzmonitoring (Übernahme von Sekretariatsfunktionen sowie Bereitstellung von Finanzübersichten für die Schweizer Beteiligung an grenzüberschreitenden Vorhaben, Personalmanagement für Schweizer Mitarbeiter/in INFOBEST PALMRAIN und ORKSekretariat)
16 PR-Massnahmen und Öffentlichkeitsarbeit (im Hinblick auf eine bessere grenzüberschreitende Vernetzung unserer Region im Interesse von Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft)
17 Beiträge zur Meinungsbildung (Wahrnehmung von lnfor-
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Produktgruppe C: Supportprodukte und Kommunikation
Produkt C1: Administration Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator 1 zum Ziel 1:
Standard zum Indikator 1: Indikator 2 zum Ziel 1: Standard zum Indikator 2:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Supportprodukte und Kommunikation
Sekretariatsarbeiten (inklusive interner Leitung, Informatik, Personal, Rechnungswesen, Controlling und Sicherstellung interner Betriebsabläufe)
Alle Nordwestschweizer Kantone, insb. kantonale Ansprechstellen für Aussenbeziehungen
Ressourcenschonende Gewährleistung optimaler Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der inhaltlichen Aufgaben der Interkantonalen Koordinationsstelle Erreichbarkeit der Geschäftsstelle für Anfragen der Kantone über EMail oder Telefon (Montag bis Donnerstag 9-12 und 14-17 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr) Quittieren von Anfragen der Kantone innerhalb 24h Elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs mit den Kantonen Anteil Briefpost und postalisch übermittelter Dokumente der IKRB an die Kantone < 1 %
Leiter/in Administration
Geschäftsführer/in
152'248 CHF und 90 %-Dotierung
Produkt C2: Information an die Kantone und Knowhow-Pflege (Beschreibung siehe oben)
Produkt C3: Öffentlichkeitsarbeit Produkt:
Produkt der Produktgruppe:
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Öffentlichkeitsarbeit über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kantone und aktuelle Entwicklungen am Oberrhein
Supportprodukte und Kommunikation
Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Sensibilisierung über die Notwendigkeit und Wirkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Kantone
Alle Nordwestschweizer Kantone
In den Medien (Print, Online und TV/Radio) wird über die gemeinsamen Aktivitäten der Nordwestschweizer Kantone in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit berichtet. Von der IKRB in die Wege geleitete Beiträge in den Printmedien und/oder TV/Radio über die Kooperation der Kantone.
Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt
mations- und Vermittlungsmassnahmen im Auftrag der Vertragskantoneim Hinblick auf eine Verbreitung der Kenntnisse über Ziele, Instanzen, Partner und Resultate der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Vertragskantone im Interesse von Bevölkerung, Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft)
18 Überprüfung bestehender lnitativen (im Hinblick auf Vermeidung von Doppelspurigkeiten bzw. zwecks optimaler Arbeitsteilung sowie Prüfung im Rahmen der NWRK der Idee eines Hauses der Region)
19 Dokumentation
20 Supportprodukte: Administration und Sekretariat für die IKRB
21 Diverses
Standard zum Indikator: Ziel 2 des Produkts:
Indikator zum Ziel 2: Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Seite 8
2 I Jahr > 1 '500 Zeichen Transparente und eigenständige Information auf der Website der Regio Basiliensis über die Produkte gemäss dem interkantonalen Leistungsauftrag und aktuelle Entwicklungen am Oberrhein Vollständigkeit und Nachfrage nach den Informationen Ausrichtung des Informationsangebots an der Websitenutzung und Anzahl der Hits
Stv. Geschäftsführer/in
Geschäftsführer/in
50'000 CHF und 20 %-Dotierung
Produkt C4: Personaladministration für die Schweizer Mitarbeitenden in Oberrheinkonferenz und lnfobest Palmrain Produkt der Produktgruppe: Supportprodukte und Kommunikation
Umschreibung des Produkts:
Leistungsempfänger:
Ziel 1 des Produkts:
Indikator zum Ziel 1:
Standard zum Indikator:
Verantwortung:
Stellvertretung:
Produktrechnung
Administrative Betreuung des Anstellungsverhältnisses der Schweizer Mitarbeitenden in der lnfobest Palmrain und der Oberrheinkonferenz • Gewährleistung des Wissenstransfers und der Einarbeitung bei
Stellenwechseln obengenannter Stellen
Alle Nordwestschweizer Kantone
Die inhaltliche Arbeit der Schweizer Mitarbeitenden ist sichergestellt. Überbrückung von Vakanzen, Ferien, Ausfällen und Stellenwechseln 100% (gegebenenfalls reduzierter Wert nach Rücksprache mit BS/BL)
Geschäftsführer/in
Stv. Geschäftsführer/in
25'000 CHF und 10 %-Dotierung