Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110
Klaus Kargoll3. Fachtagung "Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"
14./15.03.2013
3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"
Regelungen - Begriffe
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Anlagenbetreiber
Arbeitsverantwortlicher
Anlagenverantwortlicher
Verantwortliche Elektrofachkraft
Unternehmer
Arbeitgeber
Betreiber
Klaus Kargoll
BGV A3
DIN VDE 0105-100
DIN VDE 1000-10
BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift
ArbSchG Arbeitsschutzgesetz
BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
... für elektrische Anlagen...:
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Arbeitgeber- / Unternehmerverantwortung
Quellen: BGV A1 / ArbSchG / BetrSichV
Arbeitgeber müssen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten sorgen und sind verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten:
� Erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen treffen
� Für die geeignete Organisation sorgen
� Gefährdungsbeurteilung vornehmen
� Betroffene über Gefährdungen unterweisen
Sie können zuverlässige und fachkundige Personen beauftragen, Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Dabei müssen sie die Befähigung der Personen berücksichtigen
� ….
3Klaus Kargoll
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Anlagenbetreiber müssen für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen sorgen und sind u. a. verantwortlich für die Erfüllung der folgenden Pflichten:
� Schädliche Rückwirkungen der Anlagen auf andere Einrichtungen und die Umgebung verhindern
� Nachteilige Einwirkungen von außen auf die Anlagen vermeiden
� Anlagen und Betriebsmittel im sicheren Zustand erhalten
� Inspektions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten veranlassen
� Mit Betreibern verbundener Anlagen abgestimmt arbeiten
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Betreiberverantwortung Quellen: u. a. BetrSichV / DIN VDE 0105-100 und Erläuterungen Bd. 13
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DIN VDE 0105-100 / EN 50110 Betrieb von elektrischen Anlagen
aus Abschnitt 4.3 – Organisation:
� Jede elektrische Anlage muss unter der Verantwortung einer Person, des Anlagenbetreibers stehen......
� Jede elektrische Anlage, an der gearbeitet wird, muss unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen......
� Für jede Arbeit muss ein Arbeitsverantwortlicher festgelegt werden.
� Der Arbeitsverantwortliche und der Anlagenverantwortliche müssen Schaltungen ..und den Arbeitsplan…miteinander vereinbaren…
� Die Vorbereitung komplexer Arbeiten muss schriftlich erfolgen� .....
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Überschaubare Arbeiten
DIN VDE 0105-100 ( aus Abschnitt 4.3)
Eine Elektrofachkraft kann festlegen, wie die Arbeit durchzuführen ist, damit die Sicherheit gewährleistet ist:
a) in übersichtlichen Anlagen oder Anlagenteilen unter eindeutigen oder übersichtlichen Begleitumständen
und
b) wo überschaubare Arbeiten stattfinden oder
c) bei Instandhaltungsarbeiten, die entsprechend vereinbarter Abläufe durchgeführt werden.
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Besondere Vorgaben für Hochspannungsanlagen und für das Arbeiten unter Spannung beachten!
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Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)
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AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber
NetzbetreiberNetzbetreiber
Hersteller/ReparaturbetriebHersteller/
Reparaturbetrieb
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Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)
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AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber
Definition aus DIN VDE 0105-100:� Unternehmer oder eine von ihm beauftragte natürliche oder juristische Person, die die Unternehmerpflicht für den sicheren Betrieb und ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage wahrnimmt
aus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik):
� Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914)
� Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. ….
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Klaus Kargoll
Beispiel Windenergieanlage (komplexe Arbeiten)
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AnlagenbetreiberAnlagenbetreiber
NetzbetreiberNetzbetreiber
Hersteller/ReparaturbetriebHersteller/
Reparaturbetrieb
AnlagenverantwortlicherAnlagenverantwortlicher
ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher
ArbeitskräfteArbeitskräfte
ArbeitgeberArbeitgeberWeisu
ng
intern
ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher
ArbeitskräfteArbeitskräfte
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Erteilung der Freischaltgenehmigung oder Freischaltung, ggf. Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen durch die Netzführung
Erteilung der VE, FWV gemäß der „Richtlinie - Netzführung im Übertragungs- und Verteilungsnetz“
Entgegennahme der FWV oder VEAnlagenver-antwortlicher
Netz-führung
VE FWV Verfügungserlaubnis (VE) oder
Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV)
Beispiel
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Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes(Quelle: RWE Deutschland AG)
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Durchführungserlaubnis
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Arbeitsver-antwortlicher
Arbeits-kräfte Beginn der Arbeiten
Anlagenver-antwortlicher
DE
FzA Freigabe zur Arbeit
Entgegennahme der DE
Kontrolle, ggf. Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle
Einweisung der Arbeitskräfte an der Arbeitsstelle und Freigabe zur Arbeit
Veranlassung, Ausführung oder Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen(5 Sicherheitsregeln) an der Arbeitsstelle / Station
Einweisung des Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle über die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen. Erteilung der Durchführungserlaubnis an den Arbeitsverantwortlichen
Beispiel
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Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes(Quelle: RWE Deutschland AG)
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Anlagenbetreiber sind (ständig) verantwortlich für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage
Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind (ständig) verantwortlich für die Sicherheit der Mitarbeiter und sorgen für
� die geeignete Organisation
� die Unterweisung aller Betroffenen
� die Benennung der Verantwortlichen wenn diese ausreichend qualifiziert sind
Wenn an einer elektrischen Anlage gearbeitet wird
� trägt ein Anlagenverantwortlicher die Verantwortung
� ist ein (oder sind mehrere) Arbeitsverantwortliche (r) benannt
� wurden komplexe Arbeiten schriftlich vorbereitet
12Klaus Kargoll
Zusammenfassung
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13Klaus Kargoll
Das Buch zur DIN VDE 0105-100
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14Klaus Kargoll
Dipl. – Ing. Klaus Kargoll
Tel. 02307 – 3 10 80
mobil 01578 – 94 94 363
E-Mail [email protected]
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110
Klaus Kargoll 15
3. Fachtagung 14. -15.03.2013"Arbeitssicherheit in Windenergieanlagen"
B 12.1 zu § 12 (der BetrSichV) „Betreiber“
Frage:Wer ist als Betreiber einer überwachungsbedürftigen Anlage anzusehen.
Antwort:Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen (vgl. VGH Bad. Württ. DVBl. 1988, 542; VG Gießen BVwZ 1991, 914).
Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. ….
Maßgeblich hierbei ist die privatrechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen dem Eigentümer der Betriebsanlagen und dem Nutzer. Ein Verpächter bleibt Betreiber, wenn er allein über die sicherheitstechnischen Vorkehrungen entscheidet.
16Klaus Kargoll
Betreiberaus den Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik)
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DIN VDE 0105-100 / EN 50110
Betrieb von elektrischen Anlagen
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aus Abschnitt 1: Anwendungsbereich
Diese Norm gilt für das Bedienen von und allen Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.
....
....
Diese Norm gilt nicht beim Benutzen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die den einschlägigen Normen entsprechen und die konstruiert und installiert wurden für den Gebrauch durch Laien.
Klaus Kargoll
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1. Beispiel Mietwohnung
Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler
ElektrofachkraftElektrofachkraft
MieterMieter
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ElektrofachkraftElektrofachkraft
ArbeitsverantwortlicherArbeitsverantwortlicher
AnlagenverantwortlicherAnlagenverantwortlicher
Betreiber(allg. verantwortlich für den sicheren Betrieb)
Betreiber(allg. verantwortlich für den sicheren Betrieb)
Vermieter EigentümerVermieter Eigentümer
1. Beispiel Mietwohnung
Reparaturarbeiten Wohnungsverteiler – Verantwortliche -
MieterMieter Benutzer(trägt hier als Laie keine Verantwortung)
Benutzer(trägt hier als Laie keine Verantwortung)