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Abmahnungen im E-Commerce
Düsseldorf, den 14.09.2007
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Abmahnungen
1. Allgemeines2. Was ist eine Abmahnung?3. Wer darf abmahnen?4. Wer darf abgemahnt werden?5. Welche Kosten können entstehen?6. Wie kann man sich wehren?7. Wie kann janolaw Ihnen helfen? 8. Die häufigsten Fehler
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Allgemeines 1/1
Anfang 2000: erste große Abmahnwelle
Grund: neue gesetzliche Pflichtangaben im Online-Impressum wurden nicht beachtet
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Allgemeines 1/2
Aktuell: Abmahnwelle bei eBay – Widerrufsbelehrung
Schätzungen: Abmahnungen bundesweit mehr als 10.000
(Quelle: Verein Abmahnwelle)
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Was ist eine Abmahnung? 2/1
Definition:
Die Abmahnung ist die formale Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen
Problem Zugang:
Nach h.M trägt der Abgemahnte das Verlustrisiko auf dem Postweg (anders bei anderen Willenserklärungen) Grund: Abmahnung als „Wohltat“
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Was ist eine Abmahnung? 2/2
Inhalt:
Vertretungsanzeige des Anwalts (mit Vollmacht) Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und rechtliche
Erläuterung Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Fristsetzung mit Androhung rechtlicher Schritte
(Problem: angemessene Frist ist einzelfallabhängig,
regelmäßig aber eine Woche bis zehn Tage;
Frist zu kurz – angemessene Frist in Lauf gesetzt) Rechnung (zwischen 100,- und 1.000,- Euro)
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Was ist eine Abmahnung? 2/3
Zweck:
außergerichtliches Instrumentarium zur „Marktbereinigung“ Schutz vor Wettbewerbern, die sich nicht an die Gesetze halten
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Wer darf abmahnen? 3/1
Abmahnungsberechtigt:
Mitbewerber, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen anbietet
Verbände, z.B. Verbraucherzentrale, Wettbewerbszentrale
Industrie- und Handelskammer
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Wer darf abmahnen? 3/2
Nicht: Verein „Ehrlich währt am längsten“ oder die e-tail GmbH/BUG AG
Nicht: Anwälte ohne Mandanten Nicht: sog. „Abmahnanwälte“ (LG Heilbronn 23.4.2007)
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Wer darf abgemahnt werden? 4/1
Grundsatz: nur gewerbliche Unternehmer Kennzeichen: planmäßige und dauerhafte Leistungen
gegen Entgelt Abgrenzung: zu Privatpersonen, die z.B. nur einen
Hausstand auflösen wollen
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Wer darf abgemahnt werden? 4/2
Abgrenzungskriterien :
Anzahl der getätigten Geschäfte Zeitraum der Tätigkeit professionelle Gestaltung des Angebotes vermehrte Angebote von Neuware mehrfacher Verkauf von gleichartiger Ware eBay: Powersellerstatus (in den letzten 3 Mo durchschnittlich
mind. 300 Artikel/Monat oder 4 Artikel/Mo bei einem Handels-volumen von mind. 3.000 Euro/Mo)
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Welche Kosten können entstehen? 5/1
insbes. Anwaltskosten (abhängig von der Streitwerthöhe) Streitwerte ab 10.000,- Euro (LG Münster, 4.4.2007: 4.000,-
Euro für falsche Widerrufsbelehrung) 1. Problem: im außergerichtlichen Verfahren erfolgt die
Streitwertfestsetzung durch die Rechtsanwälte 2. Problem: im gerichtlichen Verfahren werden die
Streitwerte durch unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlich beurteilt
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Welche Kosten können entstehen? 5/2
Generell: hohe Streitwertfestsetzung Grund: abschreckende Wirkung Nebeneffekte: hohe Gebührenrechnungen locken
„schwarze Schafe“
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Grundsatz: keine Reaktionspflicht Gefahr: einstweilige Verfügung
- ist eine Entscheidung in einem gerichtlichen Eilverfahren- Gerichtsort: sog. „fliegender Gerichtsstand“- Untersagung, weitere Wettbewerbsverstöße zu begehen- Folgen: Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro oder
sechs Monate Haft
Wie kann man sich wehren? 6/1
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Wie kann man sich wehren? 6/2
Einstweilige Verfügung soll die Angelegenheit nur vorläufig regeln
falls nicht einverstanden: Einspruch, der zum Hauptsacheverfahren beim Landgericht (Streitwert > 5.000,00 Euro) führt
Folge: hohe Gerichts- und Anwaltskosten bei Niederlage
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Außergerichtliche Vorgehensweise:
Abmahnung berechtigt: Gerügten Fehler beseitigen, Unterlassungserklärung unterzeichnen (Wirkung: mind. 30 Jahre). Exkurs: Kündigung der Unterlassungserklärung
Abmahnung zum Teil berechtigt: Modifizierung der Erklärung Verstoß: häufig zu weit formuliert Vertragsstrafe: üblich: ca. 5.000,- Euro Sinnvoll: Versuch der Streitwertreduzierung
Wie kann man sich wehren? 6/3
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Gerichtliche Vorgehensweise:
Gegenabmahnung Schutzschrift (116 Landgerichte oder
www.schutzschriftenregister.de) Negative Feststellungsklage Streitgenossenschaft Beschwerde RAK, Schadenersatz
Wie kann man sich wehren? 6/4
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Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/1
janlaw AG
Produkte Beratung
„Sie können heute wohl leichter Sprengstoff herstellen, als ein rechtlich zutreffendes
Angebot im Internet präsentieren“(RA Rolf Becker in „Abmahnung ist
Anwalts Liebling“, Spiegel Online 15.08.2007)
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Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/2
janolaw AG Urteile (LG, OLG, BGH)
Gesetze
beobachtet
Produkte Beratung
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janoCall
Wie kann janolaw Ihnen helfen? 7/3
janoConsult
janoContract
janoText
jano
Online
jano
Services
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Die häufigsten Fehler 8/1
janoConsult
janoContract
janoText
Widerrufsbelehrung:
Fristbeginn („Die Frist beginnt frühestens...“)* -> KG Berlin 5.12.2006, OLG Hamm 15.3.2007 Fristdauer („vier Wochen“ statt „ein Monat“)
-> OLG Hamburg 26.3.2007 Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung*
-> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“
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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/2
janoConsultWiderrufsbelehrung
Fristbeginn wird falsch beschrieben
-> KG Berlin 5.12.2006, Az.: 5 W 295/06
-> OLG Hamm 15.3.2007, Az.: 4 W 1/07
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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/3
janoConsultWiderrufsbelehrung
Fehlende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung -> § 1 Abs. 4 Satz 3 BGB InfoVO: „...in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form“, nur bei Belehrung in AGB und in Textform
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Die häufigsten Fehler 8/4
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janoContract
janoText
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet*-> widerspricht §§ 474 Abs. 2, 447 Abs. 1 BGB
Gerichtsstands- oder Erfüllungsortklauseln gegenüber Verbrauchern-> §§ 29, 38 ZPO
Angebot freibleibend*-> überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB
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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/5
janoConsultAllgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
Versendungsrisiko wird dem Kunden aufgebürdet-> widerspricht §§ 474 II, 447 Abs. I BGB ontract
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Die häufigsten Fehler – Beispiele 8/6
janoConsultAllgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB)
„Angebot freibleibend“-> LG Hamburg 18.01.2007, Az. 315 O 457/06, überraschende Klausel § 305c Abs. 1 BGB Überraschend eklausel
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Die häufigsten Fehler 8/7
janoConsult
janoContract
janoText
Impressum:
Nur Nachname im Impressum-> KG Berlin 13.02.2007
Keine Angabe der Telefonnummer, str. zurzeit beim EuGH
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janoConsult
janoContract
janoText
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung:
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