9/ 2016
KV-WAHLENKontinuität in der KV
MEDIKATIONSPLANWas die Ärzte wissen müssen
KLARE ANSAGEWie man die Kommunikation
zwischen den Fachgruppen verbessern könnte
journalRundschreiben des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
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I M P R E S S U M
Das KVH-Journal enthält wichtige Informationen für den Praxisalltag, die auch für Ihre nichtärztlichen Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie ihnen den Einblick in diese Ausgabe.
I M P R E S S U M
KVH-Journal der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg für ihre Mitglieder und deren Mitarbeiter
Erscheinungsweise monatlich Abdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers
Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Autors und nicht unbedingt die des Herausgebers wieder.
VISDP: Walter Plassmann
Redaktion: Abt. Öffentlichkeitsarbeit Martin Niggeschmidt, Dr. Jochen Kriens Kassenärztliche Vereinigung Hamburg, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg Tel: 040 / 22802 - 655 E-Mail: [email protected]
Layout und Infografik: Sandra Kaiser www.BueroSandraKaiser.de
Ausgabe 9/2016 (September 2016)
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Liebe Leserin, lieber Leser!Sie haben hoffentlich trotz des unfreundlichen Wetters einen schönen Sommer verbracht. Allerdings fiel nicht nur der Sommer in diesem Jahr weitgehend aus, sondern auch die Sommerpause in der KV-Arbeit.
Gewiss – in Berlin herrschte ungewohnte Ruhe, die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist weitgehend zur Sacharbeit zurückgekehrt, es gab nicht einen einzigen Sondertermin, zu dem man anreisen musste. Das war auch gut so, denn in Hamburg waren die KV-Tage gut gefüllt. Im Mittelpunkt stand der Abschluss einer neuen Prüfvereinbarung mit den Krankenkassen.
Die KVen haben für 2017 zum ersten Mal die Möglichkeit erhalten, die bis dato gesetzlich vorgeschriebene Richtgrößenprüfung im Arzneimittelbereich abzulösen. Richtgrößen basieren auf Durchschnitts-werten, was in der sehr ausdifferenzierten Versorgungslandschaft Hamburgs immer Probleme macht.
So sind wir froh, auf ein passenderes Modell umsteigen zu können. Selbstverwaltung und Vorstand haben entschieden, die „Wirkstoff- vereinbarung“ zu übernehmen, die sich in Bayern seit eineinhalb Jahren bewährt hat. Allerdings bedeutet dies einen großen Paradigmenwechsel: Der Arzt verantwortet künftig nur noch die Auswahl des Arzneimittels in einer Wirkstoffgruppe, die Krankenkassen verantworten die Preise.
Kein Wunder, daß es schwierig war, die Kassen dazu zu bewegen, diesen Schritt mitzugehen. In den nächsten Wochen werden wir intensiv über die neue Vereinbarung informieren. Denn es wird sehr vieles anders werden im Prüfgeschäft der Arzneimittelverordnungen. Aber endlich einmal wird es zum Besseren gehen. Weil wir vor Ort entscheiden dürfen.
KO N TA K T Wir freuen uns über Reaktionen auf unsere Artikel, über Themenvorschläge und Meinungsäußerungen.
Tel: 22802-655, Fax: 22802-420, E-Mail: [email protected]
E D I TO R I A L
Ihr Walter Plassmann,Vorsitzender der KV Hamburg
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9/ 2016
KV-WAHLENWie die KV-Mitglieder entschieden haben
MEDIKATIONSPLANWas die Ärzte wissen müssen
KLARER DIALOGWie Fachgruppen schneller und
besser zusammenarbeiten
journalRundschreiben des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg
S C H W E R P U N K T
06_ Nachgefragt: Was stört Sie an der Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen?
08_ Wie man die Kommunikation zwischen den Fachgruppen verbessern könnte – Die Sprecher der Beratenden Fachausschüsse im Interview
I N H A LT
S E L B ST V E RWA LT U N G
12_ KV-Wahlen: Ergebnisse der Vertreterversammlungs-Wahlen
14_Die neu gewählten Kreisobleute
AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S
16_ Fragen und Antworten
18_ AOK Rheinland-Hamburg: Verordnungen der physio- und physikalischen Therapie müssen wieder genehmigt werden
19_ Neue Online-Fortbildung zur Rehabilitation
Q U A L I TÄT
18_ Ärztliche Stelle: Neue Vereinbarung ab 1. September
19_ QS-Vereinbarung PET, PET/CT zum 1. Juli in Kraft getreten
20_Neue EBM-Leistungen: Stärkung der Pflegeheimversorgung
Seminar "Arbeits- und Gesundheits- schutz - Gefährdungsbeurteilung I"
21_ Ausbildungskurs zur Qualitäts- und Praxismanagerin
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I N H A LT
A RZ N E I - U N D H E I L M I T T E L
22_ Medikationsplan: Was die Ärzte wissen müssen
24_ Evolocumab nur noch in Ausnahme- fällen verordnungsfähig
25_ Aut-Idem: Welche Arzneimittel in der Apotheke nicht substituiert werden dürfen
26_ Gardasil 9: Neuer Neunfach-Impfstoff gegen HPV
27_Dürfen Gynäkologen auch Männer impfen?
F O R U M
30_Plassmann: „Hecken argumentiert fern der Realität“
W E I T E R L E S E N I M N E TZ : W W W. KV H H . D E
Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen rund um den Praxisalltag. Es gibt alphabetisch sortierte Glossare, in denen Sie Formulare, Anträge und Verträge herunterladen können. Sie haben Zugriff auf Patienten-flyer, KV-Veröffentlichungen und eine erweiterte Arztsuche für Mitglieder.
B I L D N AC H W E I S Titelillustration: Sebastian HaslauerSeite 3: Michael Zapf; Seite 8-11: Felix Faller/Alinea; Seite 17: mmphoto/Fotolia; Seite 18: Nonwarit/Fotolia; Seite 24: Amgen; Seite 27: Alexandr Bognat/Fotolia; Seite 30: G-BA, Michael Zapf; Seite 36: Felix Faller/Alinea Icons: iStockfoto
R U B R I K E N
02_Impressum03_Editorial
A M T L I C H E V E R Ö F F E N T L I C H U N G E N27_Bekanntmachungen im Internet
N E TZ W E R K EV I D E N Z - B A S I E RT E M E D I Z I N28_Leitlinienempfehlungen und Evidenzbasierte Medizin – ein Widerspruch?
KO LU M N E29_Hontschiks „Diagnose“
K V I N T E R N30_Steckbrief: Dr. Rolf Eichenauer35_Terminkalender
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N AC H G E F R AG T
Ich finde es problematisch, wenn Laboraufträge zwi-
schen den Fachgruppen hin- und hergeschoben werden.
Jeder Arzt hat sein eigenes Laborbudget. Doch es kommt
immer wieder vor, dass Spezialisten ihre Patienten zu-
rück zum Hausarzt schicken, wenn Blut abgenommen
werden soll. Der Hausarzt ist davon nicht begeistert:
Gibt er zu viel Labor in Auftrag, verliert er seinen Wirt-
schaftlichkeitsbonus.
Man könnte das Problem durch eine einfache Regel
lösen: Wer eine Laboruntersuchung für Diagnosen und
Behandlungen aus dem eigenen Fachgebiet benötigt,
sollte sich selbst darum kümmern. Auch Orthopäden,
Augenärzte und Neurologen können Blut abnehmen.
Man kann diese Aufgabe den MFA überlassen, bei denen
die Blutabnahme ja zur Fachqualifikation gehört. Und
die Labore bieten an, die Proben abzuholen. Es spricht also nichts dagegen, dass Laboruntersuchungen dort in Auftrag gegeben werden, wo sie anfallen.
Immer Ärger mit den Laboraufträgen
Was stört Sie bei der Zusammen- arbeit mit anderen Fachgruppen?
Dr. Götz Schomburg,
Allgemeinmediziner in Eimsbüttel
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N AC H G E F R AG T
Wenn ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird,
übernimmt der niedergelassene Arzt ganz selbstver-
ständlich die weitere Verordnung von Medikamenten.
Wenn ein Patient beim Kardiologen war, medikamentös
gut eingestellt ist und vom Hausarzt weiterbehandelt
wird, scheint die Zuständigkeit nicht ganz so eindeutig
zu sein. Manchmal kommen Patienten wieder zurück
in unsere Praxis und sagen: „Mein Hausarzt möchte,
dass Sie mir nochmals dieses oder jenes Medikament
verschreiben.“ Das passiert natürlich vor allem, wenn es
um teure Arzneimittel geht.
Wir führen dann meist keine langen Diskussionen,
weil das zu Lasten des Patienten gehen würden. Wir wollen, dass die Versorgung gut und reibungslos funktioniert. Doch auch unser Arzneimittelbudget ist begrenzt, und die neuen Richtgrößen sind deutlich abgesackt. Ich wäre für Ideen dankbar, wie man die Verordnung von Medikamenten für schwerkranke
Patienten besser zwischen den Fachgruppen koordinie-
ren könnte.
Wer verordnet teure Arzneimittel?
Kollegen sind schwer erreichbarManchmal ist es schwierig, mit anderen Ärzten schnell
in Kontakt zu treten. Ich bin ärztlicher Psychotherapeut.
Es gibt kein überschaubares Netzwerk aus Ärzten
verschiedener Fachrichtungen, mit denen ich kontinu-
ierlich zusammenarbeite und deren Geheimnummern
ich kenne. Ich habe mit ganz unterschiedlichen Ärzten
zu tun. Wenn ich deren offizielle Praxisnummer wähle,
komme ich oftmals nicht durch, muss es wieder und
wieder versuchen. Es wäre eine Erleichterung, wenn die KV-Mitglieder Zugriff auf die Geheimnummern aller anderen KV-Mitglieder bekämen. Ideal wäre, wenn diese Nummern im geschlossenen Mitgliederbe-
reich der Arztsuche auf der Website der KV hinterlegt
wären.
Dr. Thomas Jaburg,
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Rotherbaum
Dr. Ekkehard Schmidt,
Internist und Kardiologe in Wandsbek
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»Liste mit Geheimnummern«
Wie könnte man die Kommunikation zwischen den Fachgruppen verbessern? Über diese Frage diskutierten in der KV die
Sprecher der beratenden Fachausschüsse – und entwickelten pragmatische Vorschläge.
INTERVIEW
Was ist das Hauptproblem bei der Zusammenarbeit von Psychothera-peuten und Ärzten?Guskowski: Von Problemen würde
ich nicht reden. Was man allerdings
verbessern könnte, ist die Handha-
bung des Konsiliarverfahrens. Wir
müssen ja vor Beginn einer Psycho-
therapie einen ärztlichen Konsili-
arbericht einfordern. Was einige
Ärzte und Ärztinnen offenbar nicht
wissen: Es geht dabei nicht um die
Frage, ob der Arzt eine Indikation für
die Psychotherapie sieht. Die Ärzte
sollen vielmehr die Frage beantwor-
ten, ob eine Psychotherapie aus so-
matischen Gründen kontraindiziert
ist. Für die Bewilligung der Psycho-
therapie durch die Krankenkasse ist
der Konsiliarbericht nur aus diesem
einen Grund relevant: um Kontra-
indikationen aus ärztlicher Sicht
auszuschließen.
Reusch: Zu welchen Ärzten schi-
cken Sie denn Ihre Patienten, um
den Konsiliarbericht zu erhalten?
Guskowski: Ich sage den Patien-
tinnen und Patienten: Gehen Sie zu
einem Arzt oder einer Ärztin Ihres
Vertrauens. Das ist in der Regel der
Hanna Guskowski Sprecherin des beratenden Fachausschusses Psychotherapie
Dr. Michael ReuschSprecher des beratenden Fachausschusses fachärztliche Versorgung
Volker Lambert Sprecher des beratenden Fachausschusses hausärztliche Versorgung
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Hausarzt, manchmal auch eine
Gynäkologin oder ein Psychiater.
Meine Bitte an diese Ärzte ist:
Schreiben Sie keine F-Diagnosen
auf. Das hilft uns nicht, denn die
Indikation für die Psychotherapie
stellen wir selbst. Für uns wäre der
Konsiliarbericht in anderer Hinsicht
eine wichtige Informationsquelle.
Wir würden gerne wissen: Welche
körperlichen Erkrankungen liegen
vor? Welche Medikamente werden
verordnet? Interessant sind für uns
auch alle Beobachtungen, die für die
Therapie relevant sein könnten: Ha-
ben die Patienten Schlafstörungen?
Reagiert er oder sie ständig gereizt,
verunsichert, ängstlich – oder gibt
es andere Auffälligkeiten? Wir sind
ja dazu verpflichtet, den Patienten
das Formular für den Konsiliar-
bericht mitzugeben. Dort können
solche Informationen eingetragen
werden.
Reusch: Wie sieht denn das Formu-
lar für den Konsiliarbericht aus?
Lambert: Das Formular ist nicht
gut gestaltet. Beispielsweise gibt
es zur Frage, welche Medikamen-
te gegeben werden, keine extra
Zeile. Das wäre aber wichtig. Viele
Medikamentengruppen haben
Einfluss auf die Redefähigkeit, auf
die Denkfähigkeit. Es gibt auch ein
selten gegebenes Mittel gegen ho-
hen Blutdruck, das eine psychogene
Wirkung hat. Wenn der Patient das
einnimmt, müsste der Psychothera-
peut das erfahren. Er sagt sonst: Der
Patient ist verlangsamt, hat Konzen-
trationsschwierigkeiten …
Guskowski: Ja, das sollten wir
erfahren. Auch ein über den Konsi-
liarbericht hinausgehender In-
formationsaustausch wäre wün-
schenswert: Neulich hat mich eine
Psychiaterin angerufen und fragte
mich, was ich von einer Erhöhung
der Medikamentendosis für einen
gemeinsamen Patienten halte. Das
ist natürlich ideal.
Lambert: Zum Informationsfluss in
die umgekehrte Richtung muss ich
sagen: Ich erfahre gar nicht immer,
wenn einer meiner Patienten eine
Psychotherapie macht.
Guskowski: Das kann vorkommen.
Wenn ein anderer Arzt den Konsili-
arbericht schreibt, kann es durchaus
sein, dass Sie davon nichts erfahren.
Nicht alle Patienten wollen, dass ihr
Hausarzt über die Psychotherapie
Bescheid weiß.
Lambert: Meiner Erfahrung nach
gibt es eine regelrechte Wand
zwischen der ärztlichen und der
psychotherapeutischen Versorgung.
Wenn ich einen Psychotherapeuten
anrufe, läuft meist nur ein Band.
Dann wird auf eine bestimmte
Stunde pro Woche verwiesen, zu
der ich ganz sicher nicht nochmals
anrufen kann.
Guskowski: Bei uns läuft meis-
tens ein Band, weil wir während
der Therapiesitzungen nicht ans
Telefon gehen können. Aber wenn
Sie als Arzt bei einer Psychothera-
peutin oder einem Therapeuten
aufs Band sprechen, bekommen Sie
schnellstmöglich einen Rückruf.
Lambert: Von meinem Urologen
und meinem Neurologen habe
ich die Geheimnummern. Bei den
Psychotherapeuten ist ein schneller
Kontakt sehr viel schwieriger.
Könnte man die Geheimnummern oder Handynummern nicht in den Kreisversammlungen austau-schen?Reusch: Ja, und das gilt natürlich
für alle Fachgruppen: Man muss
einander schnell erreichen können.
Und natürlich wäre es wunder-
bar, wenn der Kreisobmann den
Austausch der Kontaktdaten aller
im Kreis tätigen Ärzte und Psycho-
therapeuten organisieren würde
– insbesondere den Austausch der
Geheimnummern.
Lambert: Ja, das wäre eine gute
Lösung. Der kurze Draht zwischen
den Fachgruppen wird ja immer
wichtiger. Demnächst kommt der
neue Medikationsplan. Spätestens
dann müssen wir Hausärzte wis-
sen, was die anderen Ärzte ver-
schreiben, denn am Ende sind wir
verantwortlich. Bekommt der Pati-
ent Augentropfen vom Augenarzt
und gleichzeitig Blutdruckmittel
vom Hausarzt, kann es zum Herz-
stillstand kommen. Das ist selten,
aber möglich. Ich muss beispiels-
weise auch vom Urologen erfahren,
ob er bei einer Prostataverkleine-
rung ein Antihormon oder einen
"Meine Bitte an die Ärzte ist: Schreiben Sie keine F-Diagnosen in den Konsiliarbericht. Die Indikation für die Psychotherapie stellen wir selbst."
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Alphablocker verschreibt – um da-
rauf die Hochdruckbehandlung des
Patienten abstimmen zu können.
Bei innovativen Medikamenten und
Biologicals ist das Risiko von Wech-
selwirkungen noch verschärft.
Reusch: Ideal wäre ein Kurzbrief:
„Schlage vor, dem Patienten dieses
oder jenes Mittel zu geben. Bitte
um Rückruf, falls problematisch.
Hier meine Geheimnummer oder
meine Handy-Nummer. Bin am
besten zwischen 13 und 15 Uhr
erreichbar.“ Schön wäre, wenn
man diese Nachricht elektronisch
verschicken könnte. Das ginge am
schnellsten.
Lambert: Eine Kommunikation
auf elektronischem Wege will ich
keinesfalls ausschließen, das ist die
Zukunft. Ich würde es sehr begrü-
ßen, wenn man Arztbriefe mit
einem Knopfdruck untereinander
austauschen könnte.
Sollten die elektronischen Informa-tionswege in der Hand der Ärzte sein?Reusch: Ja, das Netzwerk sollte in
ärztlicher oder körperschaftlicher
Hand sein. Ich möchte nicht abhän-
gig sein von kommerziellen An-
bietern, deren Absichten ich nicht
durchschauen kann und bei denen
ich nicht sicher sein kann, wo die
Daten im schlimmsten Fall landen.
Guskowski: Ich finde auch, dass der
Informationsweg in ärztlicher Hand
bleiben sollte. Wobei ich sagen
muss: KV SafeNet ist für uns Psy-
chotherapeuten völlig überdimensi-
oniert. Die Anschaffungskosten und
die laufenden Kosten sind relativ
hoch, und wir können es nur für die
Abrechnung verwenden. Dass die
Anschaffung von SafeNet subventi-
oniert wird, haben wir im Beraten-
den Fachausschuss Psychotherapie
mitgetragen, aber wirklich nur aus
politischen Gründen – nicht weil
wir Psychotherapeuten tatsächlich
Verwendung dafür hätten. Für uns
ist derzeit die persönliche Kommu-
nikation mit den Ärzten sinnvoller.
Reusch: Man sollte prüfen, ob
man den Psychotherapeuten eine
abgespeckte Variante anbieten
kann. Das Angebot muss auf die
jeweiligen Bedürfnisse angepasst
werden. Für einige Arztgruppen
könnte ich mir noch wesentlich
umfangreichere Kommunikations-
möglichkeiten vorstellen. Denkbar
wäre beispielsweise die Nutzung
von Videokonferenzen. Wenn man
weiß, dass für einen bestimmten
Fall eine intensivere Kommuni-
kation nötig ist, kann man sich
in der Mittagspause im digitalen
Konferenzraum treffen. Man kann
miteinander sprechen, sich Befun-
de zeigen, etwas demonstrieren.
Alles in HD-Qualität. Wir sollten
uns überlegen, dieses Modell für
spezifische Erkrankungen als
Pilotprojekt im Rahmen der KV
auszuprobieren. Wir haben ja alle
"Natürlich habe ich die Geheimnummer eines Neurologen, den ich direkt anrufen kann. Doch der sagt manchmal: Geht leider nicht. Oder er ist im Urlaub."
Lambert: "Die Kreisversammlungen sind auch deshalb ausgetrocknet, weil
Reusch: "Es wäre wunderbar, wenn der Kreisobmann den Austausch der Kon-taktdaten aller im Kreis tätigen Ärzte und Psychotherapeuten organisieren würde."
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unsere Laptops und könnten über
KV SafeNet angebotene digitale
Konferenzräume problemlos in
Anspruch nehmen.
Lambert: Einen strukturellen Vor-
schlag möchte ich noch machen:
Es wäre hilfreich, Anlaufstellen
bestimmter Fachgruppen einzu-
richten, die dafür sorgen, dass ein
Patient, den ich überweisen muss,
auch wirklich sicher weitervermit-
telt wird. Auf eine Psychotherapie
müssen Patienten ja bekanntlich
monatelang warten. Auch bei
den Neurologen gibt es bisweilen
Schwierigkeiten. Wenn ich einen
Patienten mit einer frischen Läh-
mung, die nicht auf einen Hirn-
schlag zurückzuführen sein kann,
erst nach einer Wartezeit von zwei
Monaten beim Neurologen unter-
bringen kann, ist das ein echtes
Problem.
Reusch: Haben Sie keine Telefon-
nummer von einem Neurologen,
den Sie direkt anrufen können?
Lambert: Doch, aber der sagt
manchmal: „Geht leider nicht.“ Oder
er ist im Urlaub.
Reusch: Und dann sitzen Sie ohne
weitere Telefonnummer da und
können den Patienten nicht wei-
tervermitteln. Das ist tatsächlich
ein Problem, kann ich nachvollzie-
hen. Aber da würde ich gern noch-
mals auf unseren Vorschlag von
vorhin zurückkommen: Könnte
man das nicht über den Austausch
in der Kreisversammlung lösen?
Der Kreis-obmann stellt eine Liste
mit den Geheimnummern und
E-Mail-Adressen von möglichst
vielen Ärzten und Psychotherapeu-
ten des Kreises zur Verfügung.
Wie könnte man das umsetzen?Reusch: Ganz konkret: Wir sollten
die neuen Kreisobleute in unserer
Eigenschaft als Sprecher der bera-
tenden Fachausschüsse im Herbst
einladen und ihnen sagen: „Es ist
unser Wunsch, auf diese Weise die
Kommunikation zu verbessern.“
Guskowski: Das löst nicht das
Problem, dass es wegen der ver-
fehlten Bedarfsplanung zu wenige
Psychotherapie-Plätze in Hamburg
gibt. Ich würde ein solches Vorgehen
aber unterstützen.
Lambert: Im nächsten Schritt sollten
die Kreisobleute das Thema auf die
Tagesordnung der konstituierenden
Sitzung ihrer Kreisversammlung set-
zen: Alle Ärzte und Psychotherapeu-
ten des Kreises kommen zusammen
und tauschen Geheimnummern und
E-Mail-Adressen aus. Man lernt sich
kennen, spricht miteinander. Das
wäre für viele Kollegen sicherlich
ein Anlass, zu kommen. Die Kreis-
versammlungen sind auch deshalb
ausgetrocknet, weil es nur wenig
Nutzwert gab. Was wir vorschlagen,
wäre ein Gewinn für alle.
Reusch: Es gibt viele Entwicklungen
in der ambulanten Versorgung, die
schnellere Informationswege
erforderlich machen. Die Verbrei-
tung innovativer Arzneimittel und
die steigende Nachfrage nach
medizinischen und psychothera-
peutischen Leistungen sorgen dafür,
dass das Problem der Kommunikati-
on immer drängender wird. Eine
Rückbesinnung auf die Vernetzung
in den Kreisen könnte hierauf eine
erste pragmatische Antwort sein.
Guskowski: "Nicht alle Patienten wollen, dass ihr Hausarzt über die Psychotherapie Bescheid weiß."
es zu wenig Nutzwert gab. Was wir vor-schlagen, wäre ein Gewinn für alle."
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D ie Hamburger Vertragsärzte und -psychotherapeuten setzen auf berufspolitische Kontinuität.
Bei den Wahlen zur Vertreterver-sammlung der KV Hamburg konnte sich die Liste des Vorsitzenden, Dr. Dirk Heinrich, als stärkste Kraft be-haupten: Die „Hamburger Allianz“ errang elf der insgesamt 30 in der Vertreterversammlung zur Verfü-gung stehenden Sitze. Zweitstärkste Fraktion wird der Hausärzteverband (Listenführer: Dr. Frank Stüven) mit sieben Sitzen. Die ärztlichen Psychi-ater und Psychotherapeuten mit Lis-tenführer Dr. Hans Ramm entsenden drei Vertreter.
Zwei Sitze gehen an die „Freie Ärzteschaft“, die in der laufenden Amtsperiode mit Dr. Silke Lüder die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums stellt. Ebenfalls zwei Ver-treter entsendet die Liste „Netzwerk“ (Listenführer: Dr. Torsten Hemker).
Einen Sitz konnten sich die Kin-derärzte (Dr. Stefan Renz) sichern. Erstmals wird mit Dr. Olaf Degen ein Kandidat der „Kooperativen Liste“ einziehen, die vor allem die Interes-sen der angestellten und in größeren Versorgungseinheiten arbeitenden Vertragsärzte vertritt.
Für die Psychologischen Psy-chotherapeuten sind in der Vertre-terversammlung drei der 30 Sitze reserviert. Zwei davon gehen an die „Allianz Psychotherapeutischer Berufs- und Fachverbände“ (Listen-führerin: Hanna Guskowski), einer an den Listenführer der "Integra-tiven Liste Psychotherapie", Claus Gieseke.
Der Vorsitzende der Vertreter-versammlung, Dr. Dirk Heinrich, zeigte sich zufrieden: „Der Wahlaus-gang zeigt, dass der ruhige, lösungs-orientierte Arbeitsstil in Hamburg von den KV-Mitgliedern wahrge-
nommen und honoriert wird.“ Die weitgehend konfliktfreie Zusam-menarbeit in der Vertreterversamm-lung während der vergangenen Jahre habe allerdings nicht zu einer Mobi-lisierung der Wähler beigetragen, so Heinrich. Dank der Wahlkampagne der KV sei die Wahlbeteiligung dann aber nur leicht gesunken.
Bei den Ärzten ging die Wahl-beteiligung von 57 Prozent im Jahr 2010 auf nunmehr 54 Prozent zu-rück, bei den Psychologischen Psy-chotherapeuten von 68 Prozent auf 61 Prozent. Insgesamt waren 4644 KV-Mitglieder in Hamburg aufgeru-fen, ihre Stimme abzugeben.
Die neue Vertreterversammlung tritt erstmals am 2. Februar 2017 zu-sammentreten, um ihre Vorsitzenden zu wählen. Der hauptamtliche KV-Vorstand wird nicht neu ernannt; die Amtsperioden für diese Ämter begin-nen zeitlich versetzt.
Die KV-Mitglieder haben gewählt
Die Kräfteverhältnisse in der Vertreterversammlung bleiben in etwa gleich. Erstmals zieht ein Delegierter
einer Interessensvertretung angestellter Ärzte in das Gremium ein.
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ALLIANZ PSYCHOTHERA-PEUTISCHER BERUFS- UND FACHVERBÄNDE2 SITZEHanna GuskowskiHeike Peper
INTEGRATIVE LISTE PSYCHO-THERAPIE1 SITZClaus Gieseke
HAMBURGER ALLIANZ11 SITZEDr. Dirk HeinrichAngela DeventerDr. Wolfgang WesiackDr. Wolfgang CremerDr. Peter Bock- LamberlinDr. Michael ReuschDr. Sven-Holger KühnDr. Heinz-Hubert BreuerDr. Gerd FassDr. Andreas Boll- kämperDr. Michael Rösch
HAUSARZT IN HAMBURG7 SITZEDr. Frank StüvenDr. Maria HummesDr. Björn PareyDr. Jana HusemannGregor BrinckmannDr. Mike Müller- GlamannKaren Haß
KOOPERATIVE LISTE1 SITZDr. Olaf Degen
HAMBURGER PÄDIATER1 SITZDr. Stefan Renz
NETZWERK2 SITZEDr. Torsten HemkerDr. Hans-Jürgen Juhl
FREIE ÄRZTE-SCHAFT2 SITZEDr. Silke LüderDr. Jutta Lipke
P-P-P3 SITZEDr. Hans RammDr. Joachim GrefeDr. Martina Koch
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Neue Vertreterversammlung
Sitzverteilung in der Vertreterversammlung
30 Sitze
0
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
Gewinne/Verluste in % -3,08 +8,09 +1,23 +2,02 +2,02 +0,05 - -9,04
Anteil der gültigen Stimmen für die jeweiligen Listen in Prozent
3,655,53
6,969,04
12,15
24,64
35,80
2,22
36,7063,30(+8,21)
(-8,21)
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ALLIANZ PSYCHOTHERA-PEUTISCHER BERUFS- UND FACHVERBÄNDE
INTEGRATIVE LISTE PSYCHO-
THERAPIE
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2
1
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2
3
7
11
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S E L B ST V E RWA LT U N G
Kreis 1: Alsterdorf, Winterhude(1), Ohlsdorf, Fuhlsbüttel, Langenhornunbesetzt
Kreis 5: Lokstedt, Niendorf, SchnelsenKreisobmann: Henrik HeinrichsStellvertreter: Dr. Kirsten Hellner, Dr. Justus Lindschau
Kreis 3: Hoheluft-West, Hoheluft-Ost, Eppendorf, Gr. BorstelKreisobfrau: Dr. Isolde de Vries Stellvertreter: Christian Aust
Kreis 14: Altona, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld, Eidelstedt, StellingenKreisobmann: Frank BethgeStellvertreter: Dr. Holger Butting
Kreis 6: HarvestehudeKreisobmann: Dr. Fritz PieperStellvertreterin: Dr. Grazyna Kaiser
Kreis 4: EimsbüttelKreisobmann: Dr. Robert SchönbergStellvertreter: Dr. Heinrich Goossens-Merkt
Kreis 15: Bahrenfeld, Gr. Flottbek, OthmarschenKreisobmann: Dr. Ulrich WendischStellvertreterin: Dr. Petra Tiedeken
Kreis 7: RotherbaumKreisobfrau: Dr. Yvonne Gagu-KollStellvertreterin: Dr. Friederike Windler
Kreis 16: Lurup, Osdorf, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Sülldorf, RissenKreisobmann: Dr. Thorsten BrunsStellvertreterin: Dr. Cornelia Thies
Kreis 9: Hamburg-Altstadt, NeustadtKreisobmann: Dr. Johannes GöckschuStellvertreter: Dr. Torsten Hemker
Kreis 18: Veddel, Wilhelmsburg, Kl. Grasbrook, Steinwerder Kreisobmann: Dr. Peter WitzelStellvertreter: Dr. Klaus-Jürgen Harloff
Kreis 17: Harburg, Neuland, Gut Moor, Wilstorf, Rönne-burg, Langenbek, Sinstorf, Marmstorf,Eißendorf, Heim-feld, Altenwerder, Moorburg, Hausbruch, Neugraben- Fischbek, Francop, Neuenfelde, CranzKreisobmann: Dr. Philip Kreßin
Kreis 8: St. Pauli, Waltershof, Finkenwerder, Sternschanzeunbesetzt
Obleute in den KreisenDie Kreisobleute wurden gleichzeitig mit den Mitgliedern der Vertreter- versammlung gewählt. Hier die Ergebnisse im Überblick.
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Kreis 22: Bramfeld, Steilshoop, Wellingsbüttel, Sasel, Poppenbüttel, Hummelsbüttel,
Lemsahl-Mellingstedt, Duvenstedt, Wohldorf-Ohlstedt, Bergstedt
Kreisobmann: Dr. Rolf Eichenauer
Kreis 21: Farmsen-Berne, Volksdorf, Rahlstedtunbesetzt
Kreis 2: Winterhude(2)Kreisobfrau: Dr. Rita Trettin
Stellvertreterin: Dr. Elisabeth Lübbers-Klare
Kreis 13: Dulsberg, Barmbek-Nordunbesetzt
Kreis 12: Uhlenhorst, Hohenfelde, Barmbek-Süd, Eilbek Kreisobfrau: Angela DeventerStellvertreter: Dr. Boris Brand,
Dr. Wolfgang Spallek, Dr. Robert Martin
Kreis 20: Wandsbek, Marienthal, Jenfeld, TonndorfKreisobmann: Prof. Dr. Peter Behrens
Kreis 10: Hafencity, St. Georg, Hammer-brook, Borgfelde, Hamm-Nord, Hamm-
Mitte, Hamm-Süd, Rothenburgsort(1)Kreisobmann: Dr. Hans Ramm
Stellvertreter: Dr. Wolfgang Herzog
Kreis 11: Horn, Billstedt, Billbrook, Rothenburgsort(2)
Kreisobmann: Dr. Gerd FassStellvertreter: Dr. Dirk Heinrich
Kreis 19: Lohbrügge, Bergedorf, Curslack, Altengamme, Neuengamme,
Kirchwerder, Ochsenwerder, Reitbrook, Allermöhe, Billwerder, Moorfleth,
Tatenberg, Spadenland Kreisobmann: Dr. Sven-Holger Kühn
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Fragen und AntwortenIn dieser Rubrik greifen wir Fragen des Praxisalltags auf, die unserem Infocenter gestellt wurden. Wenn Sie selbst Fragen haben, rufen Sie bitte an. Infocenter Tel: 22802-900
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Nach der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie können wir das Muster 1 für maximal drei Tage rückwir-kend ausstellen. Gilt das auch, wenn der Patient schon im Kran-kengeldfall ist?
Nein. Sowohl in der Richtlinie als auch auf dem
Muster 1 Teil C steht, dass für den Anspruch
auf Krankengeld ein lückenloser Nachweis der
Arbeitsunfähigkeit vorliegen muss. Die ärztliche
Feststellung muss spätestens an dem Werktag
getroffen werden, der auf den letzten Tag der ak-
tuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt.
ÜBERWEISUNG
Darf man aufgrund einer Überweisung tätig werden, die im Vorquartal ausgestellt wurde?
Ja. Eine Überweisung ist für das gesamte Folge-
quartal gültig. Allerdings muss zum Zeitpunkt
der Behandlung ein gültiger Versicherungs-
nachweis vorgelegt werden.
WIEDEREINGLIEDERUNG
Ein Patient beginnt nach längerer Arbeitsunfähigkeit mit einer stufenweisen Wiedereingliederung. Gilt er während dieser Zeit immer noch als arbeitsunfähig?
Während einer stufenweisen Wiedereinglie-
derung besteht die Arbeitsunfähigkeit des
Arbeitnehmers fort. Die Wiedereingliederungs-
phase sollte einen Zeitraum von sechs Monaten
nicht überschreiten. Während dieser Zeit muss
dem Patienten die Arbeitsunfähigkeit mittels
Muster 1 bescheinigt werden zur Vorlage beim
Arbeitgeber.
IMPFUNG
Eine Patientin hat vor ihrem 18. Geburtstag die erste und zweite Impfdosis für die Hepati-tis B-Impfungen erhalten. Vor der dritten Impfdosis ist sie 18 Jahre alt geworden. Können wir die dritte Impfdosis zu Lasten der gesetz- lichen Krankenkasse durchführen?
Nein. Der Anspruch auf eine Nachholung von
Impfungen bzw. die Vervollständigung eines
Impfzyklus besteht laut Schutzimpfungs-
Richtlinie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Darüber hinaus kann nur zu Lasten der GKV
geimpft werden, wenn die in der Richtlinie
definierten Indikationen vorliegen.
Bereits veröffentlichte FRAGEN UND
ANTWORTEN können Sie auf unserer Homepage
nachlesen – nach Stich-worten geordnet in einem
Glossar. www.kvhh.de →
Beratung und Information → Fragen
und Antworten
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AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S
GEBURT
Wir sind unsicher bei der Ausstellung von Überweisungen oder Einweisungen zur Geburt. Immer häufiger werden von schwangeren Patientinnen mehrere Überweisungsscheine für die Besichtigungen der Kreißsäle gefordert. Welche Regelungen gelten diesbezüglich?
Bei einer Entbindung – egal ob es sich um eine
spontane Geburt oder einen Kaiserschnitt
handelt – wird keine Einweisung ausgestellt, da
es sich nach § 24f SGB V nicht um eine Kran-
kenbehandlung und auch nicht um eine Kran-
kenhausbehandlung im Sinne von § 39 SGB V
handelt. Es wird lediglich für die Planung der
Geburtsleitung (GOP 01780 EBM) ein Überwei-
sungsschein ausgestellt. Die Besichtigung von
Kreißsälen ist kein Bestandteil dieser Leistung.
Möchte die Schwangere also mehrere Kreißsäle
besichtigen, ist dafür kein Überweisungsschein
erforderlich. Lediglich für Übertragungskont-
rollen bei Terminüberschreitung ist es möglich,
einen weiteren Überweisungsschein für den
ermächtigten Arzt oder für das ermächtigte
Krankenhaus auszustellen.
SEHBEHINDERUNG
Darf ich für einen Sehbehinderten eine Hilfsmittel-verordnung für eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten ausstellen?
Nein, nach dem GKV-Hilfsmittelverzeichnis
dienen gelbe Armbinden (Blindenarmbinden)
zur Kennzeichnung der Behinderung und fallen
somit nicht in die Leistungspflicht der Gesetzli-
chen Krankenversicherung (GKV).
www.rehadat-gkv.de
ZUZAHLUNGEN
Darf das Muster 55 „Bescheinigung zum Erreichen der Belastungsgrenze bei Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Krankheit im Sinne des § 62 SGB V“ nur von Hausärzten ausgestellt werden?
Nein. Dieses Muster kann von jedem Vertrags-
arzt ausgefüllt werden, der den Patienten
wegen seiner chronischen Erkrankung behan-
delt. Für das Ausfüllen kann die GOP 01610
EBM in Ansatz gebracht werden. Diese Leistung
ist allerdings bei den an der hausärztlichen
Versorgung teilnehmenden Ärzten in der
Versichertenpauschale enthalten. Das ist bei
der Grundpauschale, die von Fachärzten
abgerechnet wird, nicht der Fall.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Infocenter der KV Hamburg (v.l.n.r.): Anna Yankyera, Monique Laloire, Petra Timmann, Katja Egbers, Stefanie Schmidt
Infocenter Tel: 22802-900
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Q U A L I TÄT _ AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S
AOK Rheinland/Hamburg: Verordnungen der Physio- und physikalischen Therapie müssen wieder genehmigt werden
Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Genehmigungsverzicht
für Verordnungen der Physiotherapie und der physikalischen
Therapie außerhalb des Regelfalls widerrufen. Ab dem Verord-
nungsdatum 1. Juli 2016 müssen die Versicherten diese Verord-
nungen vor Behandlungsbeginn der Kasse zur Genehmigung
vorlegen. Hiervon ausgenommen sind die Indikationsbereiche
ZN1, AT3, EX4 und LY2 und LY3.
Zuvor hatte die Kasse bereits das Genehmigungsverfahren
im Bereich Ergotherapie ab dem Verordnungsdatum 1. April 2016
wieder eingeführt.
Mit Wirkung zum 1. September
2016 tritt eine neue Vereinbarung
zwischen der Behörde für Ge-
sundheit und Verbraucherschutz,
der Ärztekammer Hamburg und
der KV Hamburg in Kraft. Diese
Vereinbarung ist die Grundlage
für die Durchführung von Quali-
tätssicherungsmaßnahmen nach
§ 17a Röntgenverordnung und § 83
Strahlenschutzverordnung durch
die Ärztlichen Stellen bei der Ärz-
tekammer Hamburg und der KV
Hamburg.
Die aus dem Jahr 2004 stam-
mende Vereinbarung musste
überarbeitet werden, da Anfang
des Jahres eine aktualisierte Ver-
sion der Richtlinie zur Röntgen-
verordnung und Strahlenschutz-
verordnung „Qualitätssicherung
durch ärztliche und zahnärztliche
Stellen" in Kraft getreten ist. Die
neue Vereinbarung hat eine Um-
stellung des bisherigen Anforde-
rungs- und Prüfungsverfahren
durch die Ärztlichen Stellen zur
Folge. In den nächsten Tagen
erhalten alle betreffenden Ärzte
ein Rundschreiben mit weiteren
Informationen.
Für die Stichprobenprüfungen
im Einzelfall nach § 136 Abs. 2
SGB V ergeben sich hierdurch
keine grundlegenden Änderun-
gen. Diese werden von der KV in
der Regel bei vier Prozent aller
radiologisch beziehungsweise
teilradiologisch tätigen Ärzte
durchgeführt.
Ärztliche Stelle: Neue Vereinbarung ab 1. September
Ansprechpartner: Abteilung Qualitätssicherung / Ärztliche Stelle Heike Malzfeldt, Tel. 22802 - 434 Thomas Müller, Tel. 22802 - 552
Weitere Informationen: www.aok-gesundheitspartner.de Webcode W227635
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Q U A L I TÄT _ AU S D E R P R A X I S F Ü R D I E P R A X I S
Neue Online-Fortbildung zur Reha- bilitation
Seit 1. April 2016 dürfen alle
Vertragsärzte medizinische
Rehabilitation zulasten der
GKV verordnen.
Die KBV hat hierfür eine
Online-Fortbildung erar-
beitet, die insbesondere
jenen Ärzten, die bisher
noch keine Leistungen der
medizinischen Rehabilita-
tion verschrieben haben,
wichtige Informationen
näherbringen soll.
Die Lernzielkontrolle
erfolgt über zehn Multiple-
Choice-Fragen. Beant-
wortet der Arzt alle zehn
Fragen richtig, erhält er
zwei CME-Punkte.
Auf Wunsch werden die
CME-Punkte elektronisch
an die zuständige Ärzte-
kammer übertragen und
dem Fortbildungskonto
gutgeschrieben. Vertrags-
ärzte, die an der Schulung
teilnehmen wollen,
benötigen einen Anschluss
an das sichere Netz der
Kassenärztlichen Vereini-
gungen.
Weitere Informationen: http://www.kbv.de/html/ rehabilitation.php
QS-Vereinbarung PET, PET/CT zum 1. Juli in Kraft getreten
Zum 1. Juli 2016 ist die neue Quali-
tätssicherungs-Vereinbarung zur
Positronenemissionstomographie
(PET) beziehungsweise zur Posit-
ronenemissionstomographie mit
Computertomographie (PET/CT) in
Kraft getreten.
Bereits seit dem 1. Januar 2016
bestand die Möglichkeit, eine
Genehmigung zur Ausführung
und Abrechnung der entsprechen-
den Leistungen auf Grundlage der
„Richtlinie Methoden vertragsärzt-
liche Versorgung“ des Gemeinsa-
men Bundesausschusses (G-BA) zu
erhalten.
Seit dem 1. Juli 2016 können
Radiologen und Nuklearmediziner
unter folgenden Voraussetzungen
die Genehmigung beantragen:
-
tersuchungen zu onkologischen
Fragestellungen unter Anleitung
innerhalb der letzten fünf Jahre
sowie Nachweis über Kenntnisse
und Erfahrungen in der Einord-
nung von 200 CT oder MRT in den
diagnostischen Kontext mit PET-
Befunden
und Abrechnung von Compu-
tertomographien (sofern diese
durchgeführt werden soll) nach der
QS-Vereinbarung zur Strahlendia-
gnostik und -therapie. Der Geneh-
migungsinhaber muss dabei nicht
zwingend der Antragsteller sein,
eine Kooperation zwischen einem
Facharzt für Nuklearmedizin und
einem Facharzt für Radiologie ist
möglich.
gegebenenfalls Nachbesprechung
erfolgt in einem Team in interdiszi-
plinärer Zusammenarbeit. Die Zu-
sammensetzung des Teams erfolgt
in Abhängigkeit von der Indikation
zur Untersuchung. Eine Anwesen-
heitspflicht der beteiligten Ärzte ist
nicht vorgeschrieben.
-
chen Befähigung sind 20 Fortbil-
dungspunkte zu onkologischen
Fragestellungen innerhalb von 2
Jahren nachzuweisen.
-
benprüfung der ärztlichen Doku-
mentation vorgeschrieben. Durch
das Einreichen von Tumorkonfe-
renzprotokollen sollten alle Anfor-
derungen erfüllt sein. Die Stich-
probenprüfung richtet sich auf die
Nachvollziehbarkeit der interdiszi-
plinären Indikationsstellung.
Genehmigungen, die seit dem 1.
Januar 2016 auf Grundlage der
„Richtlinie Methoden vertragsärztli-
che Versorgung“ des G-BA erteilt
wurden, behalten ihre Gültigkeit,
sofern die Anforderungen an die
fachliche Befähigung sowie die
apparativen und organisatorischen
Voraussetzungen erfüllt werden.
Ansprechpartner: Abteilung Qualitätssicherung Kristin Frommelt, Tel. 22802 - 449 Thomas Müller, Tel. 22802 - 552
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Q U A L I TÄT
NEUE EBM-LEISTUNGEN FORTBILDUNGSKURS
Arbeits- und Gesund-heitsschutz: Gefährdungs- beurteilung IFortbildung für Arzthelferinnen
und Medizinische Fachangestell-
te: Verantwortliche Praxismitar-
beiterinnen, die stellvertretend
für den Praxisinhaber die Ar-
beitssicherheit und den Gesund-
heitsschutz in der Praxis organi-
sieren, müssen sich spätestens
fünf Jahre nach der Grundschu-
lung fortbilden. Dieses Seminar
zeigt, wie man entsprechend der
BGW-Vorschriften eine Gefähr-
dungsbeurteilung in der Praxis
durchführt.
Termin:
Mi. 12.10.2016 (15-18 Uhr)
Weiterer Termin:
Mi. 14.12.2016 (15-18 Uhr)
Ort: KV Hamburg,
Heidenkampsweg 99, 20097
Hamburg
Teilnahmegebühr:
€ 60 (inkl. Imbiss und Schulungs-
material)
Anmeldeformulare bei: AV-2 Arbeits- und Verkehrsme-dizinische Untersuchungsstelle Betriebsarztpraxis Dr. Gerd Bandomer, Fax: 2780 63 48, E-Mail: [email protected]
Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2016 zusätzliche EBM-Gebüh-
renordnungspositionen eingeführt, um die medizinische Versorgung
von Pflegeheimbewohnern zu verbessern.
Kapitel 37: Ärztliche Kooperations- und KoordinationsleistungenMit dem neu in den EBM aufgenommenem Kapitel 37 wird der zu-
sätzliche Aufwand von Haus- und Fachärzten für eine regelmäßige
Abstimmung und Koordination bei der Versorgung von Pflegeheimbe-
wohnern vergütet. Abrechnungsvoraussetzung ist eine Genehmigung
der KV und der Nachweis eines Kooperationsvertrages zwischen Ver-
tragsarzt und Pflegeeinrichtung nach § 119 b SGB V. Der Kooperations-
vertrag muss die Anforderungen der Anlage 27 zum BMV-Ä erfüllen.
Kapitel 38: Delegationsfähige LeistungenGleichzeitig ist ein neues Kapitel 38 geschaffen worden, das die Mög-
lichkeiten der Delegation erweitert.
Das Kapitel 38 unterteilt sich in zwei Abschnitte:
-
schalen 40240 und 40260 für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen
von nichtärztlichen Praxismitarbeitern (jetzt: GOP 38100 und 38105),
für die es nun eine höhere Bewertung gibt. Diese Leistungen können
von allen Vertragsärzten abgerechnet werden und sind nicht geneh-
migungspflichtig.
ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von qualifizierten nichtärztli-
chen Praxisassistenten (NäPa) und ist gegenüber der KV genehmi-
gungspflichtig. Neben den Hausärzten erhalten künftig auch im
fachärztlichen Bereich tätige Vertragsärzte für die Delegation von
Leistungen an NäPa eine zusätzliche Honorierung. Bislang erfolgte
eine Förderung von NäPa nur im hausärztlichen Bereich. Der Einsatz
der NäPa ist auf die Versorgung in Pflegeheimen beschränkt.
Einzelheiten zu den neuen EBM-Leistungen finden Sie auf unserer
Internetseite: www.kvhh.de
Ansprechpartner: Infocenter, Tel: 22802-900
Stärkung der Pflegeheimversorgung und Förderung der Delegation
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Q U A L I TÄT
Praxis Fachrichtung AdresseQEP-
Rezertifi- zierung
2. QEP- Rezertifi- zierung
Dr. Christian Weiß Innere Medizin22419, Diekmoorweg 12a
22.02.2016
Dr. Silke Engelder Allgemeinmedizin22307, Fuhlsbüttler Str. 265
29.03.2016
MVZ Nord, Gesundheitszentrum Mitte-AOZ
Anästhesiologie20099, Lohmühlenstr. 5
31.10.2015
Dr. Matthias Lütten Dermatologie21109, Neuenfelder Str. 31
11.11.2015
Diabeteszentrum Hbg. Nord-West Dr. Kirsten Hellner, Dr. Julia auf dem Höfel
Diabetologie22529, Vogt-Wells-Str. 14
18.02.2016
Proktologie-Zentrum Langenhorn Benjamin Eberhard, Dr. Erik Brandenburg, Dr. Matthias Waldmann
Koloskopie, Proktologie
22415, Tangstedter Landstr. 77
24.03.2016
Culminasceum Präventivmedizin20095, Kurze Mühren 1
24.03.2016
Dr. Kai-Ulrich Köchermann, Dr. Holger Meyer, Christian Bartram
Orthopädie22089, Ritterstraße 16
09.05.2016
Niels Schulz-Ruthenberg, Ursula Charlotte Stucke, Christoph Richter
Allgemeinmedizin20457, Am Kaiserkai 46
10.07.2016
Auskunft und Anmeldung: Ursula Gonsch, Tel: 22802-633 Birgit Gaumnitz, Tel: 22802-889
QUALITÄTSMANAGEMENT-KURS
Ausbildungskurs zur Qualitäts- und PraxismanagerinWegen der anhaltenden Nachfrage findet im Oktober
wieder ein fünftägiger Ausbildungskurs zur „Qualitäts-
und Praxismanagerin“ statt. Der Kurs richtet sich an Me-
dizinische Fachangestellte mit Führungsverantwortung,
Qualitätsmanagementbeauftragte, Erstkräfte an der
Anmeldung sowie an Praxismitarbeiter, die auf zukünfti-
ge Veränderungen in der Praxis vorbereitet sein wollen.
Ziel des Kurses ist es, sich in den wichtigsten Funktionen
und Aufgabengebieten des Praxis- und des Selbstma-
nagements zu stärken. Dies eröffnet die Möglichkeit,
zugewiesene Führungsaufgaben in der Praxis eigenver-
antwortlich zu übernehmen und dadurch den Praxisin-
haber in vielerlei Hinsicht wirkungsvoll zu entlasten.
Themen sind unter anderem: Personalmanagement,
Konfliktmanagement, ärztliches Qualitätsmanagement,
Terminsystem und Kommunikationstraining.
Termin: Mo. 10.10.2016 bis Fr. 14.10.2016
Ort: KV Hamburg, Heidenkampsweg 99
20097 Hamburg
Teilnahmegebühr: € 650 inkl. Verpflegung
Nach dem Qualitätsmanagementsystem QEP zertifizierte oder rezertifizierte Praxen:
Q U A L I TÄT S M A N AG E M E N T
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Der Medikationsplan kommtAb dem 1. Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente gleich- zeitig anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan. Die Ärzte müssen ihre Patienten über diesen Anspruch informieren. So legt es das E-Health-Gesetz fest.
muss vom Arzt nur in den Plan
übernommen werden, wenn
deren Dokumentation aus me-
dizinischer Sicht notwendig ist.
Wird in der Apotheke auf-
grund von Rabattverträgen ein
Fertigarzneimittel mit ande-
rem Handelsnamen abgege-
ben, kann der Apotheker den
Medikationsplan (übergangs-
weise auch handschriftlich)
ändern. Der Arzt entscheidet
ob diese Änderungen über-
nommen werden. Vollständig-
keit und Aktualität des Me-
dikationsplans können nicht
gewährleistet werden; der Plan
trägt einen entsprechenden
Hinweis.
Muss ich mir einen Barcode-Scanner anschaffen?Auf dem Medikationsplan ist
ein optional nutzbarer Barcode
aufgedruckt. Er enthält den
Plan in digitaler Form und er-
möglicht, dass dieser per Scan-
ner eingelesen und aktualisiert
werden kann. Auf diesem Weg
ist eine unkompliziertere Aktu-
alisierung in Praxen, Apothe-
ken und auch in Krankenhäu-
sern möglich. Jedoch ist kein
Arzt verpflichtet, sich einen
Barcode-Scanner anzuschaf-
D ie Patienten sollen durch den Medikationsplan bei der richtigen Einnahme ihrer
Medikamente unterstützt
werden. Vorerst wird der Me-
dikationsplan in Papierform
ausgehändigt. In Zukunft soll
er jedoch auf der elektroni-
schen Gesundheitskarte (eGK)
gespeichert werden.
Der erstausstellende Arzt
ist zur weiteren Aktualisie-
rung des Plans verpflichtet,
Apotheker aktualisieren auf
Wunsch des Versicherten.
Aktualisierungen durch andere
Ärzte und Krankenhäuser sind
ebenfalls möglich.
Was wird dokumentiert?Der Medikationsplan enthält
verschreibungspflichtige und
nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die der Patient
im Rahmen der vertragsärzt-
lichen Versorgung einnimmt.
Dies können auch Arzneimittel
sein, die auf Privatrezept oder
„grünem“ Rezept verordnet
wurden. Selbstmedikation
fen. Die Entscheidung hängt
unter anderem davon ab, ob
ein Arzt häufig in die Situation
kommt, Informationen von
erstellten oder aktualisierten
Medikationsplänen zu über-
nehmen. In diesem Fall ist ein
Barcode-Scanner hilfreich, da
die Medikation sonst abgetippt
werden muss.
Warum wurde ein bundesein-heitlicher Plan beschlossen? Viele Praxissoftwaresysteme
bieten bereits jetzt die Mög-
lichkeit, einen Medikations-
plan zu erstellen. Aussehen
und Qualität der Pläne sind
jedoch sehr unterschiedlich. So
haben manche Pläne beispiels-
weise eine sehr kleine Schrift-
größe, andere enthalten nur
unvollständige Informationen
zur Dosierung oder bieten
keine Möglichkeit, Hinweise
oder Behandlungsgründe
anzugeben. Im Rahmen des
Aktionsplans Arzneimittelthe-
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A RZ N E I - U N D H E I L M I T T E L
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rapiesicherheit des Bundesge-
sundheitsministeriums (BMG)
haben sich Ärzte, Kranken-
kassen, Patientenverbände,
Hersteller von Praxissoftware
und weitere Beteiligte da-
her unter Federführung der
Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
auf einen bundeseinheitlichen
Mindeststandard geeinigt, der
nun umgesetzt wird.
Kann ich meine bestehenden Medikationsdaten in den Plan überführen?Die bestehende Medikation
aus der Patientendokumenta-
tion kann in den neuen Plan
übernommen werden. Die
Praxissoftware-Hersteller müs-
sen die Funktionalitäten ihrer
Medikationsplan-Module von
der KBV zertifizieren lassen. Im
Rahmen dieser Zertifizierung
sind sie verpflichtet, eine Über-
nahme der im Praxisverwal-
tungssystem gespeicherten
Daten zur Medikation eines
Patienten in den Medikations-
plan zu ermöglichen.
Übergangsweise bis zum
31. März 2017 können vorhan-
dene Medikationspläne der
Praxissoftware weiter genutzt
werden. Spätestens ab dem 1.
April 2017 müssen Ärzte dann
den bundesweit einheitlichen
Medikationsplan ausgeben.
für: Rudolf Testmann geb. am: 19.10.1959
ausgedruckt von:Praxis Dr. Michael MüllerSchloßstr. 22, 10555 BerlinTel.: 030-1234567E-Mail: [email protected] ausgedruckt am: 25.04.2016
Wirkstoff Stärke Form Einheit Hinweise GrundMetoprololsuccinat 95 mg Tabl 1 0 0 0 Stück Herz/Blutdruck
Ramipril 5 mg Tabl 1 0 0 0 Stück Blutdruck
Insulin aspart 100 E/ml Lösung 20 0 20 0 I.E. Wechseln der Injektionsstellen, unmittelbar vor einer Mahlzeit spritzen Diabetes
Simvastatin 40 mg Tabl 0 0 1 0 Stück Blutfette
zu besonderen Zeiten anzuwendende Medikamente
Fentanyl 2,375mg Pflast Stück auf wechselnde Stellen aufkleben Schmerzen
Johanniskraut 900 mg Tabl 1 0 0 0 Stück StimmungLaif Balance
Medikationsplan
Selbstmedikation
alle drei Tage 1
HandelsnameMetoprololsuccinat 1A Pharma 95 mg retard
Ramipril-ratiopharm
NovoRapid Penfill
Simva-Aristo
Fentanyl AbZ 75 μg/h Matrixpflaster
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Muster-Medikationsplan: In den Spalten werden unter anderem der Wirkstoff, der Handelsname, die Dosierung, sonstige Hinweise zur Einnahme sowie der Einnahmegrund aufgeführt.
Die KBV stellt auf ihrer Home-
page neben der maßgeblichen
Vereinbarung weiterführendes
Informationsmaterial (Fragen-
Antworten-Katalog, Tipps zum
Umgang mit dem Medikati-
onsplan, Muster Medikations-
plan) zur Verfügung:
www.kbv.de/html/
medikationsplan.php
oder:
www.kbv.de → Praxis Info →
Verordnungen → Arzneimittel
→ Therapiesicherheit
Ansprechpartner: Abteilung Praxisberatung Tel. 22802-571 / -572
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Für den Lipidsenker Evolocumab (Repatha®),
den ersten Vertreter der Wirkstoffgruppe
der PCSK9-Inhibitoren, hat der Gemeinsame
Bundesauschuss (G-BA) Anfang Juni 2016 einen
Verordnungsausschluss erlassen. Als Grund
wurde „Unwirtschaftlichkeit“ angegeben. Die
Kosten einer Jahrestherapie mit Evolocumab
liegen bei 9.000 bis 12.400 Euro. Für eine
Behandlung mit Statinen hingegen fallen nur
Kosten ab etwa 83 Euro pro Jahr an.
Hinzu kommt, dass für Evolocumab im
Rahmen der frühen Nutzenbewertung kein
Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen
Vergleichstherapie festgestellt werden konnte.
Allerdings wurden im Beschluss Ausnahmen
benannt.
Vom Verordnungsausschluss für Evolocumab
ausgenommen sind:
-
percholesterinämie, bei denen medikamentöse
und diätetische Optionen zur Lipidsenkung
ausgeschöpft wurden
nichtfamiliärer Hypercholesterinämie oder
gemischter Dyslipidämie bei therapierefrak-
tären Verläufen, bei denen grundsätzlich trotz
einer über einen Zeitraum von zwölf Monaten
dokumentierten maximalen diätetischen und
medikamentösen lipidsenkenden Therapie der
LDL-C-Wert nicht ausreichend gesenkt werden
kann. Es wird daher davon ausgegangen, dass
die Indikation zur Durchführung einer LDL-
Apherese besteht.
Es kommen nur Patienten mit gesicherter
vaskulärer Erkrankung sowie regelhaft weite-
ren Risikofaktoren für kardiovaskuläre Ereig-
nisse infrage sowie Patienten mit gesicherter
familiärer heterozygoter Hypercholesterinämie
unter Berücksichtigung des Gesamtrisikos fami-
liärer Belastung.
Es wurde zudem festgelegt, dass die Einlei-
tung und Überwachung der Therapie mit
Evolocumab nur durch bestimmte Facharzt-
gruppen erfolgen darf.
Den vollständigen Text des Beschlusses finden
Sie unter folgendem Link
www.g-ba.de → Informationsarchiv →
Richtlinien → Arzneimittelrichtlinie →
Anlage III
PCSK9-Inhibitor Evolocumab nur noch in Ausnahmefällen verordnungsfähig
Ansprechpartner: Abteilung Praxisberatung, Tel. 22802-571 / -572
KV H - J O U R N A L | 2 59 / 2 0 1 6 KV H - J O U R N A L | 2 5
Aut-Idem: Welche Arzneimittel in der Apotheke nicht substituiert werden dürfen
A RZ N E I - U N D H E I L M I T T E L
Wirkstoff Darreichungsform
Buprenorphin Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (z.B. bis zu 3 bzw. bis zu 4 Tage) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.
Carbamazepin Retardtabletten
Hydromorphon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden
Oxycodon Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit (z.B. alle 12 bzw. 24 Std.) dürfen nicht gegeneinander ersetzt werden.“
Phenobarbital Tabletten
Phenprocoumon Tabletten
Primidon Tabletten
Valproinsäure Retardtabletten
Betaacetyldigoxin Tabletten
Ciclosporin Lösung zum Einnehmen, Tabletten
Digitoxin Tabletten
Digoxin Tabletten
Levothyroxin Tabletten
Levothyroxin-Na + Kaliumiodid (fixe Kombination)
Tabletten
Phenytoin Tabletten
Tacrolimus Hartkapseln
D er Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2016 die zweite Tranche der Arzneimittel festgelegt, die von den Apothe-
ken generell nicht durch ein wirkstoffgleiches
Produkt ersetzt werden dürfen ("Substitutions-
auschlussliste").
Folgende weitere Wirkstoffe in der jeweils
genannten Darreichungsform hat der G-BA in
seine Arzneimittel-Richtlinie aufgenommen
(neue Wirkstoffe sind kursiv gedruckt):
Die Substitutionsausschlussliste umfasst damit
insgesamt 16 Wirkstoffe bzw. Fixkombinatio-
nen. Arzneimittel, die diese Wirkstoffe enthal-
ten, darf der Apotheker nicht gegen wirkstoff-
gleiche, preisgünstigere oder rabattierte
Präparate austauschen – auch wenn das
Aut-idem-Feld nicht angekreuzt ist. Die Wahl
des notwendigen und wirtschaftlichen Präpa-
rates obliegt in diesen Fällen wieder ausschließ-
lich dem verordnenden Arzt.
Die Wirkstoffe und die dazugehörigen
Darreichungsformen sind in der Arzneimittel-
Richtlinie Anlage VII Teil B aufgeführt
(www.g-ba.de).
Ansprechpartner: Abteilung Praxisberatung Tel. 22802-571 / -572
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Gardasil 9: Neuer Neunfach-Impfstoff gegen HPVDer neue HPV-Impfstoff Gardasil 9 kann ebenso wie die anderen verfügbaren HPV-Impfstoffe Gardasil und Cervarix zulasten der gesetzlichen Krankenkassen für die empfohlene HPV-Impfung verwendet werden. Er wird über die Rezeptstelle Duderstadt als Impfbedarf angefordert.
Seit April 2016 hat Gardasil® 9 zusätzlich zum 3-Dosen-Impfschema eine Zulassung für ein 2-Dosen-Impfschema bei Personen im Alter
von 9 bis 14 Jahren erhalten und ist seit Anfang
Mai auf dem deutschen Markt erhältlich. Der
neue neunvalente HPV Impfstoff immunisiert
zusätzlich zu den HPV-Typen 6, 11, 16 und 18
auch gegen die HR HPV-Typen 31, 33, 45, 52 und
58. Diese fünf zusätzlichen HPV-Typen werden
für weitere 15 bis 20 Prozent aller Zervixkarzi-
nome verantwortlich gemacht. Die STIKO weist
darauf hin, dass ein vollständiger Impfschutz
für die zusätzlichen HR HPV-Typen 31, 33, 45, 52
und 58 nach momentanem Wissen nur nach
zwei bzw. drei Impfstoffdosen (je nach Alter bei
Beginn der Impfserie) des neunvalenten HPV-
Impfstoffs erwartet werden kann.
Mit der Markteinführung des neunvalenten
HPV-Impfstoffs ergibt sich keine Änderung der
bestehenden STIKO-Impfempfehlung. Alle drei
nun verfügbaren HPV-Impfstoffe können ver-
wendet werden, um das Impfziel der Reduktion
der Krankheitslast durch Zervixkarzinom und
dessen Vorstufen zu erreichen.
Nach Markteinführung des neunvalenten
HPV-Impfstoffs wird nach Angaben des Her-
stellers über einen gewissen Zeitraum parallel
der quadrivalente HPV-Impfstoff (Gardasil®)
noch verfügbar sein, bevor dieser voraussicht-
lich vom Markt genommen wird. In dieser
Übergangszeit sollten die entsprechenden
Anwendungshinweise beachtet werden.
Grundsätzlich sollte eine Impfserie gegen
HPV, soweit verfügbar, mit dem gleichen HPV-
Impfstoff komplettiert werden, mit dem die
Impfserie begonnen wurde.
Quelle: Anwendung des neunvalenten Impfstoffs gegen Humane Papillomviren (HPV) – (Epidemiologisches Bulletin Nr.16/2016 – www.rki.de)
STIKO-Impfempfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren mit dem Ziel, die Krankheitslast durch Zervixkarzinom und dessen Vorstufen zu reduzieren. Im Alter von 9 bis 13 (Gardasil®) bezie-hungsweise 14 Jahren (Cervarix®, Gardasil® 9) sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von 6 Monaten notwendig. Mädchen, die bis zum Alter von 13 bzw. 14 Jahren noch keine HPV-Impfung erhalten haben, sollten bis zum Alter von 17 Jahren nach-geimpft werden; dann sind drei Impfstoffdosen erforderlich.
Ansprechpartner für Fragen zu Arznei- und Heilmitteln: Abteilung Praxisberatung Tel. 22802-571 / -572
KV H - J O U R N A L | 2 79 / 2 0 1 6
A RZ N E I - U N D H E I L M I T T E L _ B E K A N N TM AC H U N G E N
Immer wieder erreicht uns die Frage, ob Ärz-
te auch Patienten impfen dürfen, die nicht in
ihre Spezialisierung fallen. Dürfen beispiels-
weise Gynäkologen auch Männer impfen?
Deshalb hier zur Klarstellung: Im Bereich der
KV Hamburg dürfen alle Vertragsärzte die
Versicherten aller gesetzlichen Krankenkas-
sen gemäß den Impfvereinbarungen (Basis:
Schutzimpfungsrichtlinie – STIKO Empfeh-
lung) zulasten der GKV impfen. Soweit es
sich im normalen Praxisalltag ergibt, dürfen
Gynäkologen auch Männer impfen (z.B. die
Partner ihrer Patientinnen) und Kinderärzte
auch Erwachsene (z.B. Eltern und Großeltern).
Weitere Informationen zum Thema Impfen
finden Sie auf unserer Homepage:
www.kvhh.de → Verordnung →
Schutzimpfung
Wer darf impfen?
Amtliche Veröffentlichungen
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh. de wird unter der Rubrik „Recht und Verträge / Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekannt gegeben:
Hinweis: Kündigung von Beitritten:
-den Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 73c SGB V mit dem BKK-Landesverband NORDWEST:Die BKK Beiersdorf hat ihren Beitritt zum o.g. Ver-trag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
-pathie als besonderen Versorgungsauftrag gemäß § 73c SGB V zwischen der SECURVITA BKK und der AG Vertragskoordinierung Die Deutsche BKK hat ihren Beitritt zum o.g. Ver-trag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
Hinweis: Kündigung von Verträgen:
SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krank-heiten bei privaten Auslandsreisen (Impfverein-barung - Ausland) zwischen der KV Hamburg und der Deutsche BKK:
Die Deutsche BKK hat die o.g. Vereinbarung zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
Hinweis: Aufhebung eines Vorbehaltes:
April 1996 mit der AOK Rheinland/Hamburg über die Zahlung der Gesamtvergütung:
Der 41. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 mit der AOK Rheinland/Hamburg über die Zahlung der Gesamtvergütung wurde im Ham-burger Ärzteblatt 07/08-2016 unter dem Vor-behalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) gem. § 71 Abs. 4 SGB V veröffentlicht. Nach Ablauf der Vorbehaltsfrist bzw. Nichtbeanstandung der BGV ist der Vorbehalt zur Veröffentlichung damit gegenstandslos.
Sollte eine Einsichtnahme im Internet nicht mög-lich sein, stellen wir Ihnen gern den entsprechen-den Ausdruck zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Ansprechpartner Infocenter: Tel: 22802 – 900
9 / 2 0 1 62 8 | KV H - J O U R N A L
R U B R I KR U B R I KN E TZ W E R K
Evidenzbasierte Medizin (EbM) ist die Integration von
bestverfügbarer wissenschaftlicher Evidenz, klinischer Ex-
pertise und Patientenwerten. Klinische Expertise definiert
sich in diesem Kontext als die Fähigkeit, medizinisches
Wissen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedin-
gungen und Präferenzen des Patienten zu nutzen, um
dem Patienten optimale Entscheidungen zu ermöglichen.
Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin
(DNEbM) nennt in seinem „mission and vision state-
ment“ die evidenzbasierte, informierte und partizipative
Patientenentscheidung als ein vorrangiges Ziel.
Das Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 legiti-
miert den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf
eine Aufklärung, die eine informierte Partizipation an
medizinischen Entscheidungen erlaubt.
Kürzlich wurde im Deutschen Ärzteblatt sogar ge-
fordert, die „informierte Patientenentscheidung“ als
patientenrelevanten Ergebnisparameter bei der Nutzen-
bewertung gleichwertig zu Mortalität, Morbidität und
Lebensqualität anzuerkennen.
Diese Entwicklungen werden gestützt durch aktuelle
Beiträge in international führenden wissenschaftli-
chen Zeitschriften (1,2). Die Autorengruppen fordern
eine radikale Änderung des informed consent und in
Konsequenz der Leitlinienentwicklung und Leitlinien-
empfehlungen. Andernfalls könnten die berechtigten
Ansprüche der Patientinnen und Patienten, informiert
an medizinischen Entscheidungen teilzuhaben, nicht
umgesetzt werden.
Was ist das Problem? Informierte Entscheidungen
erfordern evidenzbasierte Patienteninformationen.
Kriterien hierfür wurden unter anderem vom DNEbM
in der aktualisierten Version der Guten Praxis Gesund-
heitsinformation (GPGI 2.0) formuliert. Erforderlich sind
verständliche Informationen zum persönlichen Krank-
heitsrisiko und zu Nutzen und Schaden aller Behand-
lungsoptionen, einschließlich der Option der Nichtinter-
vention. Solche Informationen sind in nutzbarer Form
aktuell nur für wenige Entscheidungsprozesse verfügbar.
Leitlinien stellen solche Informationen derzeit nicht
bereit, obwohl zunehmend auch ein shared decision
making in den Leitlinien empfohlen wird. Patientenleit-
linien versuchen die Inhalte der medizinischen Leitlinie
patientengerecht zu formulieren, können jedoch nicht
als Grundlage für informierte partizipative Patientenent-
scheidungen genutzt werden.
Leitlinien konzentrieren sich meist auf einen einzigen Behandlungsweg. Doch zur evidenzbasierten Medizin gehört, den
Patienten verschiedene Optionen aufzuzeigen.
AUS DEM DEUTSCHEN NETZWERK EVIDENZBASIERTE MEDIZIN
VON INGRID MÜHLHAUSER IM AUFTRAG DES DEUTSCHEN NETZWERKS EVIDENZBASIERTE MEDIZIN (DNEBM – WWW.EBM-NETZWERK.DE)
Leitlinienempfehlungen und evidenz- basierte Medizin – ein Widerspruch?
E
9 / 2 0 1 6 KV H - J O U R N A L | 2 9
N E TZ W E R K
In Leitlinien werden üblicherweise Empfehlungen
für singuläre Behandlungswege ausgesprochen. Andere
mögliche Optionen werden nicht empfohlen. Es gibt je-
doch fast immer mehrere Optionen. Oft auch die Option,
vorerst abzuwarten. Zwar mögen diese weniger wirk-
sam erscheinen, könnten jedoch ärmer an Nebenwir-
kungen oder praktikabler sein. Bei Anwendung auf den
individuellen Patienten unter Berücksichtigung seiner
Begleiterkrankungen und seiner Lebenssituation bezie-
hungsweise Präferenzen könnten sie für den Patienten
vorteilhafter und akzeptabler sein.
Nach dem Konzept der EbM ist es die Rolle des Arztes,
zu prüfen, welche der wissenschaftsbasierten Optionen
für den individuellen Patienten aus medizinischer Sicht
in Frage kommen. Er muss prüfen, ob die Ergebnisse
aus wissenschaftlichen Studien beziehungsweise den
Leitlinien auf den individuellen Patienten mit seinen
spezifischen Begleiterkrankungen oder Lebensbedingun-
gen übertragbar sind. Patienten mit einer begrenzten
Lebenserwartung durch Alter oder schwere Begleiter-
krankungen können von präventiven Verfahren nicht
profitieren, werden jedoch durchaus den unerwünschten
Effekten der Intervention ausgesetzt. Die Abschätzung
der Prognose des individuellen Patienten im Kontext der
Evidenz ist eine der wichtigsten und verantwortungs-
vollsten ärztlichen Tätigkeiten.
Ein weiteres mögliches Hindernis für die Umsetzung
von informierter partizipativer Patientenentscheidung
sind Qualitätsindikatoren, die den Grad der Implemen-
tierung von Leitlinienempfehlungen als Maßstab benut-
zen. Dies steht dem Konzept des informed shared decision
making entgegen.
Die Weiterentwicklung von Leitlinien sollte sich daher
zukünftig primär an den für die betroffenen Patienten
und Patientinnen relevanten Entscheidungssituationen
orientieren. Gleichzeitig sollten bei der Erarbeitung der
Informationen Daten zu Nutzen und Schaden aller Op-
tionen präsentiert werden. Entscheidungshilfen sollten
parallel dazu mitentwickelt werden.
Auf diese Weise kann der behandelnde Arzt zusam-
men mit dem jeweiligen Patienten prüfen, inwieweit die
Evidenz auf die körperliche und lebensweltliche Situati-
on des Patienten übertragbar ist, die für diese spezielle Si-
tuation verfügbaren Behandlungsoptionen besprechen,
und dann mit der Patientin oder dem Patienten eine für
sie/ihn optimale Entscheidung treffen.
Dies würde die Umsetzung von Evidenzbasierter
Medizin im Sinne der von den Patienten zunehmend
geforderten informierten Entscheidung erleichtern. Eine
entsprechende Arbeitsgruppe hat sich im DNEbM kürz-
lich formiert.
Literatur: 1. Spatz ES, Krumholz HM, Moulton BW. The new era of informed consent: getting to a reasonable patient standard through shared decision making. JAMA. 2016 May 17;315(19):2063-4. doi: 10.1001/jama.2016.3070.
2. McCartney M, Treadwell J, Maskrey N, Lehman R. Making evidence based medicine work for individual patients. BMJ. 2016 May 16;353:i2452. doi: 10.1136/bmj.i2452.
Univ.-Prof. Dr. med.
Ingrid Mühlhauser
Universität Hamburg, MIN Fakultät,
Gesundheitswissenschaften
Martin-Luther-King Platz 6
D-20146 Hamburg
Tel: 040 42838-3988
Fax: 040 42838-3732
http://www.chemie.uni-hamburg.de/igtw/Gesundheit/
gesundheit.htm
http://www.gesundheit.uni-hamburg.de/
3 0 | KV H - J O U R N A L 9 / 2 0 1 63 0 | KV H - J O U R N A L
D ie medizinische Versorgung der Bevölkerung darf nicht zum Experimentierfeld von realitätsfer-
nen Theoretikern werden. Mit dieser
Warnung reagierte der Vorsitzende
der KV Hamburg, Walter Plassmann,
auf den Vorwurf des Vorsitzenden
des Gemeinsamen Bundesaus-
schusses (G-BA), Joseph Hecken, das
Gesundheitssystem sei innovations-
feindlich und würde den Fortschritt
„viel zu schleppend“ umsetzen.
„Wer so etwas sagt, hat noch
nie an der Front der Versorgung
gearbeitet“, so Plassmann. Die im
internationalen Vergleich enorm
hohe Qualität der ambulanten
medizinischen Versorgung gebe es
nur, weil sie auf stabilen Strukturen
beruhten. „Nur auf einer solchen Ba-
sis können die Ärzte flexibel auf die
sich täglich verändernden Anforde-
rungen reagieren.“ Wer jede Woche
eine andere „Innovations-Sau“
durchs Dorf treiben wolle, gefährde
genau diese Basis – und damit die
Versorgung allgemein.
Tatsächliche Innovationen
würden sich auch durchsetzen.
Plassmann erinnerte an die Flexibi-
lisierung der Versorgungsstrukturen
über Anstellungen und Teilzeit-
Arbeitsverhältnisse sowie an die
beginnende Digitalisierung der ärzt-
lichen Kommunikation. „Dass auch
hier mit Augenmaß vorgegangen
wird, liegt nicht zuletzt im wohlver-
standenen Interesse des Patienten.“
An der Sache vorbei gehe auch
Heckens Kritik an einer „doppelten
Facharztschiene“. „Dass auch heute
noch solche Zombies aus der Kiste
geholt werden, ist erschütternd“,
sagte Plassmann. „Wie häufig muss
eigentlich noch nachgewiesen
werden, dass die ambulant tätigen
Fachärzte eine komplett andere
Versorgungsleistung erbringen als
die Klinikärzte?“ Gerade die breite
niedergelassene Fachärzteschaft sei
der Grund für die guten Noten des
deutschen Gesundheitswesens.
Hecken konterte diesen Vorwurf
gegenüber facharzt.de damit, er
habe nur unterversorgte Regio-
nen im Blick gehabt. "Wenn das so
gewesen sein sollte, wird es ja noch
abstruser", so Plassmann. In unter-
versorgten Gebieten könne man als
Patient froh sein, wenn es wenig-
stens eine Facharzt-Schiene gebe.
"Was wir brauchen", so Plass-
mann, "ist eine Reduzierung der
vollstationären Betten zugunsten
einer intermediären Behandlung für
wenige Nächte." Bei dieser „beobach-
tenden Betreuung“ vor allem für alte,
multimorbide Menschen gebe es
eine empfindliche Lücke im System.
Schließe man sie, werde man nicht
nur erhebliche Mittel einsparen,
sondern auch die betroffenen
Patienten adäquat versorgen
können. „Das wäre eine sinnvolle
Innovation“, so Plassmann.
Plassmann wirft G-BA-Chef Hecken vor, gesundheitspolitische Mythen zu verbreiten
„Fern der Realität“
Plassmann: "Theorie der doppelten Facharztschiene ist widerlegt."
Hecken: "Innovationen werden viel zu schleppend umgesetzt."
F O R U M
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9 / 2 0 1 6 KV H - J O U R N A L | 3 3
R U B R I KR U B R I KKO LU M N E
Man muss sich nicht jede Arztserie im Fernsehen angeschaut haben, um zu wis-
sen, was ein Defibrillator ist. An
der Erfindung des Defibrillators,
wie er heute in jeder Bahnhofs-
halle, in jedem Flugzeug, in je-
dem Notfallkoffer zu finden ist
und unzählige Leben gerettet
hat, war vor etwa sechzig Jah-
ren ein Herzspezialist namens
Bernard Lown beteiligt.
Man muss kein Herzspezia-
list sein, um den Namen Lown
schon einmal gehört zu haben.
Die Einteilung der Herzrhyth-
musstörungen „nach Lown“
gehört zum Grundwissen
eines jeden Medizinstudenten,
benannt nach diesem weltbe-
rühmten amerikanischen Arzt
Bernard Lown.
Und man muss kein Berufs-
politiker sein, um den Namen
Lown schon einmal gehört
zu haben. Ist das wirklich der
selbe Arzt, der gemeinsam mit
dem Russen Chasow 1985 den
Friedensnobelpreis erhalten
hat für den Kampf der von ihm
mit gegründeten Ärzteorgani-
sation gegen den Wahnsinn der
weltweiten atomaren Aufrüs-
tung (IPPNW)? Ist das derselbe,
der mit Reagan, Gorbatschow
und den Mächtigen dieser Welt
gestritten hat, auf den sie sogar
gehört haben bei den kleinen,
mühsamen Schritten zu diesen
und jenen Abrüstungsverträ-
gen? Ja, das ist ein und derselbe
Mann.
Bernard Lown hat vor über
zehn Jahren ein Buch mit
dem denkwürdigen Titel: „Die
verlorene Kunst des Heilens“
geschrieben. Vielfach übersetzt
und weltweit diskutiert hilft
dieses Buch bis heute vielen
Ärztinnen und Ärzten in aller
Welt, nicht an den politischen
und ökonomischen Attacken
gegen die Humanmedizin
zu verzweifeln, sondern sich
weiter für eine menschliche,
nicht-industrialisierte, nicht an
Investorenprofiten orientierte
Humanmedizin einzusetzen.
Bernard Lown hat inzwi-
schen einen Folgeband zur
„Verlorenen Kunst des Heilens“
vorgelegt. Das Buch baut auf
seinen über fünf Jahre im
Internet veröffentlichten Essays
zu allen wichtigen Fragen
zwischen Gesundheit und
Krankheit auf, und sozusagen
als Sahnehäubchen gibt es noch
einen Online-Blog mit seiner
Enkelin Melanie obendrauf. Das
sind nicht die üblichen Erin-
nerungen eines großen Arztes,
sondern sehr viel mehr. Mit
dem Furor eines Mahners und
Anwalts der Menschlichkeit
geißelt er die Zerstörung der
ärztlichen Tätigkeit durch die
Industrialisierung des Gesund-
heitswesens.
Lown ist ein berühmter
Arzt. Lown ist ein begeisterter
Wissenschaftler. Lown ist so
eminent politisch, gerade weil
er von ganzem Herzen Arzt ist.
Und Lown ist ein begnadeter
Erzähler. Diese Kombinati-
on ist etwas ganz besonders
Wertvolles. Und so ist auch
dieses Buch voller Verknüpfun-
gen zwischen menschlichen
Schicksalen und ärztlichem
Tun, voller Verbindungen zwi-
schen ärztlichem Denken und
politischem Handeln, voller
Weisheiten über das Schicksal
von Menschen und über das
Schicksal der Menschheit.
In diesem Jahr ist Bernard
Lown 95 Jahre alt geworden. Als
ich ihn deswegen vor kurzem
in Boston besuchte, sagte er zu
mir: „Ein profitorientiertes Ge-
sundheitswesen ist ein Oxymo-
ron, ein Widerspruch in sich. In
dem Augenblick, in dem Fürsor-
ge dem Profit dient, hat sie die
wahre Fürsorge verloren.“ Wir
gratulieren zum Geburtstag!
BUCHTIPP Bernard Lown: Heilkunst –
Mut zur Menschlichkeit.
Schattauer Verlag, Stuttgart
2015; 24,99 Euro.
OxymoronKolumne von Dr. Bernd Hontschik, niedergelassener Chirurg in Frankfurt/Main
[email protected], www.medizinHuman.deZuerst abgedruckt in der Frankfurter Rundschau – Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors
R U B R I K
9 / 2 0 1 63 4 | KV H - J O U R N A L
K V I N T E R N
STECKBRIEFFür Sie in der Selbstverwaltung: Dr. Rolf Eichenauer, Moderator der Qualitäts- zirkel Uroonkologische Fortbildungsinitiative (FBI), Uro-Onko Nord, Fortgeschrittenes Urothelkarzinom
Haben sich die Wünsche und Erwartungen, die mit Ihrer Berufswahl verbunden waren, erfüllt? Ja!
Was ist der Grund für Ihr Engagement im Qualitätszirkel? Grundlage unserer ärztlichen Tätigkeit sollte der aktuelle Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Austausch unserer Erfahrungen sein. Mein Interesse ist es,
hier für unseren Fachbereich immer wieder ein interessantes Forum zu schaffen und einen Austausch zwischen
Niedergelassenen und Klinikern, erfahrenen Praktikern und jungen Ärzten zu ermöglichen, um in Hamburg und
Umgebung für die Patienten den hohen Qualitätsstand unserer ärztlichen Arbeit weiter zu sichern.
Wo liegen die Schwerpunkte Ihres Qualitätszirkels? Was sind die Herausforderungen? Uro-Onkologische Fort- und Weiterbildung unterliegt aktuell so vielen Innovationen (wie personalisierte Therapien), dass es ohne stetige
Aktualisierung schwierig wird, der Versorgung der Patienten gerecht zu werden. Hier helfen Experten, die wir zu
unseren Veranstaltungen einladen und anhand von Fallbeispielen Vor- und Nachteile sowie Risiken der Diagnos-
tik und Therapien inklusive der aktuellen Probleme im Gesundheitssystem diskutieren. Aufgrund der aktuellen
Diskussion über das Antikorruptionsgesetz und den Pharmakodex besteht im Moment eine große Unsicherheit
darüber, wie man weiterhin Experten für solche Fortbildungen gewinnen kann; ich werde mich weiterhin dafür
einsetzen, dass das hohe Niveau beibehalten wird und man Innovationen aus erster Hand erfahren kann!
Welche berufspolitischen Ziele würden Sie gerne voranbringen? Ich sehe die Qualität der Ausbildung unserer Nachfolger als gefährdet und damit als gefährlich für die zukünftige Versorgung an. Die knappen Ressourcen und
vorgegebene Gewinnorientierung führen in vielen Krankenhäusern dazu, dass Ärzte „in Weiterbildung“ allein für
die Stationsarbeit inkl. Codierung/Krebsregister „abgestellt“ sind, Operationen werden nur noch von Fachärzten
durchgeführt (Zeitmanagement im OP), selbst Haken halten, wobei man die Operation wenigstens mal gesehen
hat, wird von spezialisierten Nurses übernommen. Wer soll mich in 10 Jahren dann kompetent operieren/therapie-
ren? Dieses Problem existiert für andere Fachrichtungen in ähnlicher Weise. Hier müssen wir wachrütteln und die
Politik aktivieren! Auch die neue Weiterbildungsordnung muss dieser Entwicklung Rechnung tragen!
Welchen Traum möchten Sie gerne verwirklichen? Ich würde mich freuen, wenn unsere Nachfolger Frage 1 ebenso mit „Ja“ beantworten könnten. Gerne trage ich dazu bei.
Name: Dr. Rolf EichenauerGeburtsdatum: 21.03.1957Familienstand: Verheiratet, 1 KindFachrichtung: Urologie Weitere Ämter: Obmann Kreis 22, Stellvertretendes Mitglied im Beratenden Facharztaus-schuss der KV, Stellvertretender Vorsitzender des Vereins Hamburger Urologen (VUHH)Hobbys: Musik, Sport, Reisen
KV H - J O U R N A L | 3 5
R U B R I K
9 / 2 0 1 6
K V I N T E R N
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Q U A L I TÄT S M A N AG E M E N T- S E M I N A R E
Effiziente Praxisorganisation
Realistische Einschätzung der eigenen Abläufe – und Anregungen für eine weitere Optimierung
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Hygiene in der Arztpraxis
Aufgaben einer Hygienebeauftragten; Erstellung von Hygiene-, Hautschutz- und Reinigungsplänen; Gesetzeslage
10 FORTBILDUNGSPUNKTE
Ausbildungskurs „Qualitäts- und Praxismanagerin"
Für Praxispersonal: Fünftägiger Kurs zur Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsaufgaben in der Praxis
Mi. 7.9.2016 (9.30–17 Uhr) € 149 inkl. Getränke und Imbiss
Mi. 14.9.2016 (9.30–17 Uhr) € 149 inkl. Getränke und Imbiss
Mo. 10.10.2016 bis Fr. 14.10.2016 € 650 inkl. Verpflegung
Ort: KV Hamburg, Heidenkampsweg 99 / Infos zur Anmeldung: www.kvhh.de → Qualität → Qualitätsmanagement Telefonische Auskunft und Anmeldung: Ursula Gonsch Tel: 22802-633 / Birgit Gaumnitz Tel: 22802-889
A R B E I T S - U N D G E S U N D H E I T S S C H U TZ - S E M I N A R E
Grundschulung für Unternehmer
Qualifizierung für Praxisinhaber, die die Organisation des Arbeits- und Gesundheitschutzes ihrer Mitarbeiter selbst in die Hand nehmen wollen. BGW-zertifiziertes Seminar
8 FORTBILDUNGSPUNKTE
Fortbildung für Mitarbeiterinnen: „Gefährdungsbeurteilung I“
Zur Durchführung einer systematischen Gefährdungsbeur-teilung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den BGW-Vorschriften
Mi. 5.10.2016 (15 - 20 Uhr) Weitere Termine: Fr. 7.10.2016, Mi. 30.11.2016, Fr. 2.12.2016 € 226 (inkl. Imbiss und Schulungsmaterial)
Mi. 12.10.2016 (15 - 18 Uhr) Weiterer Termin: Mi. 14.12.2016 (15 - 18 Uhr) € 60 (inkl. Imbiss und Schulungsmaterial)
Ort: KV Hamburg, Heidenkampsweg 99 / Anmeldeformulare bei: AV-2 Arbeits- und Verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle Betriebsarztpraxis Dr. Gerd Bandomer, Fax: 2780 63 48, E-Mail: [email protected]
F O RT B I L D U N G S K U R S E I N D E R Ä RZ T E K A M M E R
DMP Patientenschulungen
Für Ärzte und Praxispersonal – Kursteil-nahme ist eine der Voraussetzungen für die Genehmigung zur Abrechnung von Patientenschulungen
Hörgeräteversorgung bei Kindern und Erwachsenen
Für Ärzte – Kursteilnahme ist eine der Voraussetzungen für die Genehmigung zur Abrechnung dieser Leistungen
Sprechstundenbedarf
Für Praxispersonal - Vertiefung der Kenntnisse zum Umgang mit der Sprechstundenbedarfsvereinbarung, Vermeidung von Regressen
Termine und weitere Infos: www.aerztekammer-hamburg.org/ akademieveranstaltungen.html → ins Feld „Stichwort“ bitte den Suchbegriff „Zi-DMP“ eingeben
Mi. 21.9.2016 (14-19 Uhr) Weiterer Termin: Mi. 30.11.2016 (14-19 Uhr) € 90
Mi. 12.10.2016 (15-17 Uhr) Weiterer Termin: Mi. 14.12.2016 (15-17 Uhr) € 25
Ort: Fortbildungsakademie der Ärztekammer, Weidestr. 122 b; Anmeldung: Fortbildungsakademie, Tel: 202299-300, E-Mail: [email protected]; Online-Anmeldung: www.aerztekammer-hamburg.org/akademieveranstaltungen.html
TERMINKALENDER
Mi, 21.9.2016 (ab 19.30 Uhr) – KV Hamburg (Casino, 1. Stock), Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg
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Wie erreichen Sie uns?Infocenter der KVH
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Telefon: 22 802 - 900
Telefax: 22 802 - 420
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Wann sind wir für Sie da?Montag, Dienstag, Donnerstag
8.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.30 Uhr
Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
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