11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Zivilschutz
11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
Zivilschutz
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Ziele
Jeder ZSSt-LeiterIn
kennt die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften
kennt die grundlegensten Merkmale einer Dienstplanung
weiss wie mit Nicht-Eingerückten verfahren werden kann
kennt die Grundlagen für das Aufgebotssystem der ELZ
(Einsatzleitzentrale)
ist über den kant. Fahrzeugpool informiert
Ansprechpartner sind bekannt
Zivilschutz
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Gesetzliche Grundlagen
Bund
Bundesgesetz vom 4. Oktober 2002 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)
Verordnung vom 5. Dezember 2003 über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV)
Verordnung vom 6. Juni 2008 über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (VEZG)
Kanton
Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) Zivilschutzgesetz (ZSG) Kantonale Zivilschutzverordnung (KZV)
Zivilschutz
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BZG / ZSV
Regelt die Aufgaben von Bund und Kanton Definiert die Ausbildung und Dienstleistungen
Dauer Rekrutierung Entlassung (vorzeitig / regulär) Rechte und Pflichten Aufgebote Aus- und Weiterbildung
Material und Schutzbauten / Anlagen Beschwerderecht und Verfahren
Zivilschutz
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ZSG / KZV
Definiert die Bereiche des Kantons
Zivilschutzorganisationen / Gliederung
Aufgebot und Kontrollführung
Ausbildung
Material und Fahrzeuge
Finanzierung
Zivilschutz
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Internetseiten
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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV
Frage:
Was heisst „Bevölkerungsschutz“?
Zivilschutz
11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von ZivilschutzstellenZivilschutz
FeuerwehrGesundheits
wesenTechnische
BetriebePolizei
Gemeinsames Führungsorgan
Zivilschutz
BevölkerungsschutzBevölkerungsschutz
Ersteinsatzelemente
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Beispiele und Anwendungen BZG - ZSV
Frage:
Wie lange muss ein AdZS Zivilschutz leisten?
Kann auch freiwillig Dienst geleistet werden?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines
Zivilschutz
Schutzdienstpflicht (Art 13 BZG)Art. 13 Dauer1 Die Schutzdienstpflicht beginnt mit dem Jahr, in dem die
Pflichtigen 20 Jahre alt werden, und dauert bis zum Ende des Jahres, in dem sie 40 Jahre alt werden.
2 Der Bundesrat kann die Schutzdienstpflicht:a. höchstens so weit ausdehnen, dass sie bis zum Ende des
Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 50 Jahre alt werden;
b. höchstens so weit verkürzen, dass sie nur bis zum Ende des Jahres dauert, in dem die Schutzdienstpflichtigen 35 Jahre alt werden.
20
20
20
40
50
35
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Gesetzliche Grundlagen : Allgemeines
Zivilschutz
FrauenMänneraus Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen
freiwillig
freiwilliger Schutzdienst (Art 15 BZG)
Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst1 Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten:a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind;b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig der zivildienstpflichtig sind;c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind;d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden;e. in der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen, mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden.2 Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Rechtsanspruch.3 Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt.4 Sie sind auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht zu entlassen. Sie haben jedoch in der Regel mindestens drei Jahre Schutzdienst zu leisten.
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Beispiele und Anwendungen
Frage:
Wie wird man Zivilschützer?
Wer darf was ausbilden?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen: Allgemeines
Rekrutierung – Zuteilung (BZG Art. 16 -21)
Zivilschutz
Rekrutierungszentrum Rüti/ZHSchaffhausen, Zürich, Thurgau und Zug.
Führungsunterstützung
Stabsassistent
Schutz und Betreuung
Betreuer
Unterstützung Pionier
Tag der ÖffentlichkeitRekrutierungszentrum Rüti ZH
Samstag, 12. Juni 2010, von 09.00-15.00 Uhr
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Gesetzliche Grundlagen : Ausbildung (Art 33-36/27 BZG)
Zivilschutz
Grundkurs
Kaderkurs
Wiederholungs-kurs
Dienst zu Gunsten der
GemeinschaftGemeinde
GemeindeKantonBund
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Beispiele und Anwendungen
Frage:
Was ist ein Wiederholungskurs ?
Was sind Dienstleistungen zu Gunsten der Gemeinschaft?
Zivilschutz
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Gesetzliche Grundlagen : Wiederholungskurs
Zivilschutz
Art 36 BZG
WiederholungskurseSchutzdienstpflichtige werden nach Absolvierung der Grundausbildung jährlich zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens einer weiteren Woche aufgeboten werden.
§ 10 ZSG
1 Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons erlässt die Aufgebote für die Grundausbildung, die Kaderausbildung und die Weiterbildung aller Angehörigen des Zivilschutzes sowie für die Einsätze der kantonalen Zivilschutzorganisation.2 Die Zivilschutzorganisationen erlassen die Aufgebote zu den Wiederholungskursen.3 Die Gemeinden können Schutzdienstpflichtige für Einsätze aufbieten:a. bei Katastrophen und in Notlagen,b. für Instandstellungsarbeiten,c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
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Gesetzliche Grundlagen : zGG
Zivilschutz
Art 27 BZG
Aufgebot für Einsätze
1Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:d. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene.
2Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:b. für Instandstellungsarbeiten;c. für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.
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Gesetzliche Grundlagen : WK / zGG
Zivilschutz
Merkmale
•Ist eine geplante Dienstleistung
•Aufgebot erfolgt schriftlich
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Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi
Zivilschutz
Art 27 BZG
Aufgebot für Einsätze
1 Die Schutzdienstpflichtigen können durch den Bundesrat aufgeboten werden:a. bei Katastrophen und in Notlagen, welche mehrere Kantone oder das ganze Land betreffen;b. bei Katastrophen und in Notlagen im grenznahen Ausland;c. im Fall bewaffneter Konflikte;
2 Sie können durch die Kantone aufgeboten werden:a.bei Katastrophen und in Notlagen;
3 Die Kantone regeln das Verfahren des Aufgebots für Einsätze.
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Gesetzliche Grundlagen : Kata / Nohi
Zivilschutz
Merkmale
•Ist eine nicht geplante Dienstleistung
•Aufgebot erfolgt via ELZ oder Telefon
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Dienstplanung: Termine
Grundlagen:
Die Kommandantinnen oder Kommandanten erstellen jährlich einen Dienstleistungsplan.
Diese ist bis 30. September des Vorjahres zur Genehmigung an den Gemeindesupport einzureichen.
Sie stellen den Angehörigen der Zivilschutzorganisation bis 15. November die Dienstplanung zu.
Schutzdienstpflichtige, die bis am 15. Dezember keinen Dienstleistungsplan erhalten haben, melden sich bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle der Gemeinde.
Zivilschutz
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Dienstplanung
Zivilschutz
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DienstplanungVor der Dienstleistung:
Das Aufgebot ist dem Gemeindesupport mindestens 8 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen Aufgebot Arbeitsprogramm
Das Aufgebot ist den Schutzdienstpflichtigen mindestens 6 Wochen vor Dienstbeginn zuzustellen.
Wer 3 Wochen vor der Dienstleistung kein Aufgebot erhalten hat, meldet sich bei der Aufgebotsstelle (ZSSt).
Zivilschutz
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Dienstplanung : Aufgebot
Aufgebot enthält minimal: Aufgebotsartikel (Art 27 / 36 BZG) Einrückungs- und Entlassungsdaten
Zeit, Datum Ort
Reisefähigkeit Einrückungspflicht ärztl. Zeugnis (Original)
Kontaktadresse WK - Info
Themen Ziele teilnehmende Formationen
Zivilschutz
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Dienstplanung
Vor der Dienstleistung: bis 10 Tage vor Dienstleistung sind
begründete Urlaubsgesuche / Dispensationen der AdZS an die ZSSt zu senden
Bemerkung:Es sind Dienstverschiebungen
anzustreben und keine Dispensationen
nach der Dienstleistung Abrechnen und Abschliessen der
Dienstleistung Keine Teilnehmerabrechnung an den
Gemeindesupport senden
Zivilschutz
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Dienstleistung
Spezielles Rechte und Pflichten
Anrecht auf Vergütung der Anreise mit ÖV (Wohnort – Dienstort und auf direktem Weg) (Art. 222a BZG)
ZSO hat keine vertragliche Regelung mit ZVV
Keine Fz-Versicherung von Privatfahrzeugen bei Einrücken und Entlassung
Dienstverschiebungen(Art 384 BZG) AdZS bleiben einrückungspflichtig (Art 7
ZSV) Aufbietende Stelle entscheidet über das
Gesuch (Art 9 ZSV)
Zivilschutz
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Dienstleistung : Gesetzliche Grundlagen
Einrückungspflicht (Art 36 / 27 BZG – Art 7 ZSV)
ZSV Art. 7 Einrückungspflicht(Art. 27 und 38 BZG)
Bei einem Aufgebot haben die Schutzdienstpflichtigen gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken..
Dienstverschiebungen sind persönlich einzureichen mit allen notwendigen Bestätigungen wie:•Buchungsunterlagen•Schul- und Prüfungsbestätigungen•Arztzeugnisse / -bescheinigungen•Arbeitgeberbescheinigungen•…
„nur“ Schreiben von Arbeitgebern nicht
akzeptieren(BZG Art. 384)
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Umgang mit Nicht-Eingerückten
Frist ca. 10 Tag
Zivilschutz
Aufforderung zur Stellungsnahme
Akte zusammenstellen:- Liste der Nichteingerückten- Dienstanzeige- Aufgebot- ev. Korrespondenz
VerzeigungEinvernahme durch die Polizei, Strafentscheid durch Statthalter/ Gericht
Eingang der Stellungs-
nahme
Verschulden
Verwarnung Einstellung
Leichte Fälle:- glaubhaft und akzeptabel- Bereitschaft zur NachholungSchwere Fälle- vorsätzlich- Wiederholung
nein ja
schwer
kein
leicht
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Umgang mit Nicht-Eingerückten
Strafverfügungen (Beispiel …)Erster Fall Busse inkl. Schreibgebühren CHF 359.—
Wiederholungsfall Busse inkl. Schreibgebühren CHF 800. – Staatsgebühr CHF 900. – Geldstrafe 15 Tagessätze à CHF 90 CHF 1350.—
--------------Total CHF 3050.—
auf 2 Jahre Probezeit ausgesetzt
Zivilschutz
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Inhalt
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Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Fahrzeugpark AZA Personentransporter „Renault Trafic T29“ (9 Plätze) Personentransporter „VW T5 4 Motion“(9 Plätze) 2 x PUCH 230 GE (8 Plätze) 3 x Mitsubishi L200 (5 Plätze) IVECO Massif (5 Plätze) Lieferwagen „Renault Master T35 dCi 120“(7 Plätze) Pick-Up „VW T5 4 Motion“(6 Plätze) Materialanhänger Saris ZW3500 „MAZS 05“ 4 x Materialanhänger Saris ZW3500 „FUMAZS“ Transportanhänger Unsinn GTP 20-30 Mobile Modulfeldküche Kärcher MFK 2/96
Bilder und genaue Spezifikationen sämtlicher Fahrzeuge sind auf unserer Website als Download verfügbar.
Zivilschutz
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Fahrzeug-Pool
Kanton
Reservation der kantonalen Fahr-zeuge bei Gemeindesupport,[email protected] 052 304 21 37
Zustellung des Mietvertragesim Doppel
kantonale Fahrzeuge sindkaskoversichert
Zivilschutz
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Fahrzeug-Pool
Zivilschutzorganisationen
Abklärung über Teilnahme weiterer ZSO am Fahrzeug-Pool
Formular zur Meldung von Anzahl, Fahrzeugtyp, Spezifikationen an Gemeindesupport
Vorlage Mietvertrag wird zur Verfügung gestellt
Liste der im Pool vorhandenen Fahrzeuge wird zur Verfügung gestellt
Verhandlungen / Reservation / Verrechnung direkt mit jeweiliger ZSO
Kasko-Versicherung anmelden
Zivilschutz
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Kaskoversicherung
Download der nachfolgend aufgeführten Unterlagen unter www.amz.zh.ch -Zivilschutz – Downloads:Weisung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz Formular Anmeldung Kaskoversicherung für Fahrzeuge im Zivilschutz Formular Schadenmeldung Kaskoversicherung
Die Kaskoanmeldung mussvor Beginn des Dienstanlassesper Post oder Fax erfolgen.
Zivilschutz
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Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
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Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Aufgebotssystem ELZ - Ausbaustand
Zivilschutz
Aufgebot der Einsatzkräfte der Zivilschutzorganisationen mittels Telefon-Alarmierung durch die Einsatzleitzentralen Zürich und Flughafen
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Aufgebotssystem ELZ - Gruppeneinteilung
Einteilung in Aufgebotsgruppen
vorgegebene OM-Struktur ver-wenden (Menü Datei_Gruppen)
nicht benötigte Untergruppenlöschen
bei Bedarf zusätzlicheGruppen erstellen
Mannschaft nachEinsatzgruppen einteilen, Vorgehengemäss OM Hilfe
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ – Zivile Gemeindeführung Mitglieder der zivilen Gemeindeführung können ebenfalls
ins Aufgebotssystem aufgenommen werden.
Zivilschutz
Stab
Stabschef
Infobeauftragter
Führungsunterstützung
Ressort Chefs- Polizei- Feuerwehr- Gemeindebetriebe- Gesundheitswesen- Zivilschutz- Weitere
Gde Verwaltung
Einsatzleiter
Einsatzkräfte
Gemeindeexekutive(Führungsorgan)
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Aufgebotssystem ELZ – Erfassung ZGF
Gruppe ZGO/ZGF neu erstellen,Code beginnt mit 0.x
Nicht schutzdienstpflichtigeMitglieder des ZGF unter Adressen erfassen
Mitglieder ZGF in Gruppe ZGO/ZGFeinteilen
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ – Mutationen, Probealarm
Halbjährliche Aktualisierung der Aufgebotsdaten,d.h. Auftrag an Nelly Bolt ([email protected], 052 304 21 37) zur Übermittlung der aktuellen OM-Daten an die GVZ/ELZ.
Jährlich Probealarm via ELZdurchführen
gemäss AnleitungZS-Telefonaufgebot fürEinsätze
Aufgebot der Gruppe 9.9ganze ZSO aus technischenGründen nicht möglich
Zivilschutz
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Aufgebotssystem ELZ - Ablauf Telefonaufgebot
Zivilschutz
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Für die Lotus-Zivilschutz-Datenbank an Gemeindesupport melden:
Personelle Mutationen bei den Zivilschutzstellen, Kommandanten oder Kommandanten-Stellvertreter
Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse
Zivilschutz
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Inhalt
Zivilschutz
Gesetzliche Grundlagen
Dienstplanung
Dienstanlässe der ZSO
Umgang mit Nicht-Eingerückten
Fahrzeuge
Aufgebotssystem ELZ
Schnittstelle ZS-Kommando - Adminstrativstelle
Ausbildungsthemen ZSStL
Fragen
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Fragen
Zivilschutz
11.04.23Tagung für Leiterinnen und Leiter von Zivilschutzstellen
Kontakte Gemeindesupport:Werner Balmer Chef Einsatz
Zivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 25Natel 079 370 81 20Fax +41 52 304 21 71werner.balmer(at)amz.zh.ch
Reto Haltinner Instruktor, Stellvertreter Chef EinsatzZivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 84Fax +41 52 304 21 71reto.haltinner(at)amz.zh.ch
Nelly Bolt AdministratorinZivilschutz Einsatz / Gemeindesupport
Tel. +41 52 304 21 25Fax +41 52 304 21 71nelly.bolt(at)amz.zh.ch
Zivilschutz
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Von der Rekrutierung zum WK
Zivilschutz
Ablauf Vororientierung im Jahr, in dem 16. Lebensjahr vollendet wird Orientierungstag im Jahr, in dem 18. Lebensjahr vollendet wird
obligatorisch Rekrutierung im Jahr, in dem 19. Lebensjahr vollendet wird
ältere Stellungspflichtige bis zu der festgelegten oberen Alterspflicht Kantone ZH, SH, TG, ZG in Rüti ZH Leistungsprofil der Stellungspflichtigen wird ermittelt Eidg. Jugendbefragung über Kaderausbildung und Kaderfunktionen in der Armee und im
Zivilschutz wird orientiert Zuteilung in Armeedienst oder Zivilschutzdienst, den
Zulassungsbehörden für Zivildienst oder als untauglich definiert beginn und Ort der Militär- und Zivilschutzausbildung Dauer 2 – 3 Tage
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Ausbildung im Zivilschutz
Grundaus-bildung
Grundaus-bildung
SpezialistSpezialist KaderKader
AnlagewartAnlagewart
MaterialwartMaterialwart
Kü GehKü Geh
Four GehFour Geh
Betreu SanBetreu San
KGS SpezKGS Spez
GrfhrGrfhr
FourFour FwFw ZfhrZfhr
KdtKdt
Stabsassistent
C LageC LageC TmC Tm
Grfhr TmGrfhr Tm
Im Kt ZH nichtbevorzugt
Im Kt ZH nichtbevorzugt
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