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Anlage 17 zur Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung Theater
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Anlage 17

zur Richtlinie für die Aufgabenstellung und

Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung

Theater

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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HerausgeberFreie und Hansestadt HamburgBehörde für Schule und BerufsbildungHamburger Straße 31, 22083 Hamburg

ReferatUnterrichtsentwicklung Deutsch, Künste, Fremdsprachen

ReferatsleitungHeinz Grasmück

FachreferentinIsabell Jannack

LayoutMatthias Hirsch

Hamburg 2018

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Theater Abiturrichtlinie 2018

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Inhalt

1 Fachliche Anforderungen und Inhalte .............................................................................. 4

2 Anforderungen auf grundlegendem Niveau .................................................................... 4

3 Anforderungsbereiche ........................................................................................................ 4

3.1 Allgemeine Hinweise ...................................................................................................... 4

3.2 FachspezifischeBeschreibungderAnforderungsbereiche ..................................... 6

4 Schriftliche Prüfung ..........................................................................................................13

4.1 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................13

4.2 Aufgabenarten ..............................................................................................................14

4.2.1 AufgabemitstärkererGewichtungdesspielpraktischenoderinszenatorischenAnteils .................................................................................14

4.2.2 AufgabemitstärkererGewichtungdestheoretisch-schriftlichen Anteils ................................................................................................................15

4.2.3 Theoretisch-schriftlicheAufgabe .................................................................16

4.3 Hinweise zum Erstellen einer Prüfungsaufgabe .....................................................16

4.3.1 Konzeptionvon Prüfungsaufgaben..............................................................164.3.2 Aufgabenstellungen .........................................................................................164.3.3 UnterrichtlicheVoraussetzungen ..................................................................18

4.4 BeschreibungdererwartetenPrüfungsleistung (Erwartungshorizont) .................. 18

4.5 Bewertung der Prüfungsleistung...............................................................................18

4.5.1 KriterienderBewertungundKorrektur .......................................................184.5.2 Definitionvon„gut“und„ausreichend“ .......................................................21

5 Mündliche Prüfung .............................................................................................................22

5.1 MündlichePrüfunggemäߧ26Absatz2APO-AH ..............................................22

5.1.1 FormundAufgabenstellung ..........................................................................225.1.2 AnforderungenundBewertung .....................................................................23

5.2 Präsentationsprüfunggemäߧ26Absatz3APO-AH .........................................24

5.2.1 FormundAufgabenstellung ..........................................................................245.2.2 AnforderungenundBewertung .....................................................................26

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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1 Fachliche Anforderungen und Inhalte

Die Abiturrichtlinie, Fachteil Theater1, kennzeichnet dieAnforderungen der Kurse aufgrundlegendemNiveausowiediedreiAnforderungsbereiche,indenendiePrüflingeLeis-tungenzuerbringenhaben,undlegtdieModalitätenzurBewertungderPrüfungsleis-tungenfest.DieindiesemFachzuerreichendenkompetenzorientiertenAnforderungenund zu erarbeitenden Inhalte sind im Bildungsplan Gymnasiale Oberstufe / Rahmenplan Darstellendes Spiel/Theater beschrieben.

2 Anforderungen auf grundlegendem Niveau

DieKurseinderStudienstufeaufgrundlegendemNiveauvermittelnimRahmenästheti-scherBildungproduktions-undrezeptionsästhetischesowiewissenschaftspropädeuti-sche Fähigkeiten im Bereich der darstellenden Künste. Sie zielen darauf, die theateräs-thetischenHandlungskompetenzenderPrüflingeauszuprägen.Diesbedeutet,dassallePrüflingedienachstehendenOperationenbeherrschenmüssen:

• NachweisenundNutzenvonGrundkenntnissenund-fertigkeiteninBezugaufdiethe-atralenBedeutungskonstituentenundperformativenHandlungenzurVerwirklichungundzumVerstehenvoneigenenundfremdenGestaltungsanliegen,

• AuswählenundVerwendendieserGrundkenntnisseund-fertigkeitenzurLösungkom-plexer theatraler Gestaltungsaufgaben,

• Deuten,ReflektierenundEvaluierentheatralerPhänomene,WerkeundProzessealskommunikativeAkte,

• Wiedergeben,Analysierenund InterpretierenexemplarischerKenntnisse einiger fürdasTheaterderGegenwartrelevanterAspektederTheaterkultur,-theorieund-ge-schichte.

3 Anforderungsbereiche

3.1 Allgemeine HinweiseDieAbiturprüfungsolldasLeistungsvermögenderPrüflingemöglichstdifferenzierter-fassen.DazuwerdenimFolgendendreiAnforderungsbereicheunterschieden.

• DerAnforderungsbereichIumfasstdasWiedergebenvonSachverhaltenauseinemab-gegrenztenGebietundimgelerntenZusammenhangunterreinreproduktivemBenut-zeneingeübterArbeitstechniken.(Reproduktion)

• DerAnforderungsbereichIIumfasstdasselbstständigeErklären,BearbeitenundOrd-nenbekannterInhalteunddasangemesseneAnwendengelernterInhalteundMetho-denaufandereSachverhalte.(ReorganisationundTransfer)

• DerAnforderungsbereichIIIumfasstdenreflexivenUmgangmitneuenProblemstel-lungen, den eingesetztenMethoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigen-ständigenBegründungen,Folgerungen,DeutungenundWertungenzugelangen.(Re-flexionundProblemlösung)

DieAnforderungsbereichelassensichwederscharfgegeneinanderabgrenzennochistdie Zuordnung von Teilleistungen, die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe erforderlich

1 DieAbiturrichtlinieverwendetgemäßAPO-AHdieaktuelleBezeichnungdesFaches„Theater“undbeziehtsichaufdenBildungsplanGymnasialeOberstufe,Rahmenplan„DarstellendesSpiel/Theater“(2009),dernochdiealteBezeichnungdesFachesenthält.

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Theater Abiturrichtlinie 2018

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sind,zueinembestimmtenAnforderungsbereich in jedemEinzelfalleindeutigmöglich.DennochträgtdieBerücksichtigungderAnforderungsbereichewesentlichdazubei,einausgewogenesVerhältnisder

Anforderungenzuerreichen,dieTransparenzundVergleichbarkeitderPrüfungsaufga-benzuerhöhensowiedieBewertungderPrüfungsleistungennachvollziehbarzumachen.

GrundsätzlichverlangtdieAufgabenstellunginderAbiturprüfungdenPrüflingenAnfor-derungen aus allen drei Bereichen ab. Der unterschiedliche Schwierigkeitsgrad der Be-reiche spiegelt sich in der Beurteilung der Prüfungsleistung wider. Dabei muss die Aufga-benstellungeineBewertungermöglichen,diedasgesamteNotenspektrumumfasst.

DieZuordnungzudendreiAnforderungsbereichenerfolgtwesentlichdurchdieAufga-benartunddieAufgabenstellung,ohnedassdieseinjedemFallausschließlichaufeinenAnforderungsbereichfestgelegtwerdenkönnten.

DieAnforderungeninderAbiturprüfungliegenschwerpunktmäßigimAnforderungsbe-reich II.AlleinmitderWiedergabevonKenntnissen(Anforderungsbereich I)kanneineausreichende Leistung nicht erbrachtwerden.Gute und bessereBewertungen setzenLeistungenvoraus,diemiteinemwesentlichenAnteildemAnforderungsbereichIIIzuzu-ordnensind.

DieLösungderAufgabenstellungerfolgtinTextformsowiein(szenischen)Präsentatio-nen.DieBewertungberücksichtigtdieEinhaltungstandardsprachlicherNormenunddiestilistischeAngemessenheiteinschließlichderkorrektenVerwendungderFachsprache.

InderAbiturprüfungbeziehensichTeilleistungenimmeraufeinekomplexeschriftlicheDarlegungbzw.aufeinekomplexeszenischePräsentation.BeidieserwerdendieZeichen-systemedesTheatersbzw.dieperformativ-theatralenElemente imRahmeneinesbe-stimmtenGestaltungskonzeptsbewussteingesetzt,inihrerWirkungsästhetikreflektiertundBezügezubestimmtentheatralenFormenundStrukturen,zuTheatertheorieundTheater-sowieKulturgeschichtehergestellt.

InderAufgabeundBeurteilungmussdiespezifischeQualitätdeskünstlerischenFachsTheaterebensoberücksichtigtwerdenwiederBezugaufdieimUnterrichterworbenenKompetenzenunddieReflexions-undAnalysefähigkeitderSchülerinnenundSchüler.DiegestalterischeAufgabesollklarumrissenseinundkonkreteOrientierungshilfenbieten.AndererseitssolldieAufgabeeinegrößtmöglicheOffenheitfürkreativeLösungenge-währen,sodassunterschiedlicheinhaltlicheundgestalterischeLösungenmöglichwer-denundeineBewertungimganzenNotenspektruminfragekommt.

DaherkommtderReflexionderszenischenDarstellungunddesArbeitsprozessesimAn-schlussandenspielpraktischenoderinszenatorischenTeilderPrüfungeinebesondereBedeutungzu.DieAnforderungsbereichesetzeneineUnterrichtspraxisvoraus,diedenSchülerinnenundSchülerninTheaterprojektenGelegenheitgibt,ihreDarstellungs-,Ge-staltungs-undReflexionsfähigkeitzuentwickelnundkünstlerischeEntscheidungenauchaufhistorischeundtheoretischeKenntnissezubeziehen.

AlsGegenständederPrüfungkönnenu.a.dramatische,nicht-dramatischeTexte,medialeProdukte,WerkederszenischenKünste,bildendenKunstoderderMusikherangezogenwerden.InderAufgabenstellungimAbiturkönnenunterschiedlicheTextsortenundmedi-aleProdukteaufeinanderbezogenwerden,sokannz.B.einDramaeinemtheoretischenText,eineRezensioneinerTheaterinszenierunganhandeinesTV-/Video-Mitschnitts,einWerkderbildendenKunstoderderMusikeinemdaraufbezogenenSpielkonzeptgegen-übergestellt werden. Die Aufgabenstellung im Abitur kann diesen Medienaspekt auch angemessen in einer Teilaufgabe berücksichtigen. Die Aufgabenstellung kann auch Ar-beitsanweisungen enthalten, die Hilfe bei der Strukturierung der Arbeit leisten.

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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3.2 Fachspezifische Beschreibung der AnforderungsbereicheImFachTheatergebendieVorgabenzur fachspezifischenBeschreibungderAnforde-rungsbereiche die Möglichkeit, die Teilleistungen, die in den – in der Prüfung gezeigten – Schülerleistungen untrennbar sind, analytisch getrennt zu erfassen und einer nach-vollziehbarenundkommunizierbarenBewertungzugänglichzumachen.DarüberhinausgebendieAnforderungsbereichewichtigeHinweisefürdieGestaltungundFormulierungderPrüfungsaufgaben,derenAufbaunichtdemDreischritt der Anforderungsbereicheentsprechen muss.

Anforderungsbereich I Kennen / Können / Wissen

Anforderungsbereich II Anwenden und Gestalten

Anforderungsbereich III Probleme lösen, Reflektieren

und WertenDazu kann z. B. gehören Dazu kann z. B. gehören Dazu kann z. B. gehören

• grundlegende Fachbegriffe beherr-schen,

• theatrale Zeichensysteme kennen,• Text- und szenische Strukturen

erfassen und beschreiben,• Darstellungstechniken kennen,

• einzelne Gestaltungselemente in begrenzten Kontexten anwenden,

• eine Szene unter Verwendung zen-traler Zeichensysteme gestalten,

• zu einer Rolle eine Figur entwi-ckeln,

• Szenen von einer Spielform in eine andere übertragen.

• Spielformen zielbewusst brechen,• eigene und fremde Szenen analy-

sieren und reflektieren,• eine Präsentation nach einem eige-

nen Konzept gestalten,

• Bezug zu eigenen Erfahrungen und Ideen herstellen,

• Spielformen beschreiben,• den Inhalt einer Szene wiederge-

ben,• Präsenz im Spiel zeigen,

• unterschiedliche Vorlagen zur sze-nischen Gestaltung adaptieren,

• Medien, Raum und andere Gestal-tungsmittel nutzen,

• geeignete und angemessene Spiel-formen auswählen und verwenden,

• den Arbeits- und Gestaltungspro-zess strukturieren,

• einen eigenen Zugang zum Thema oder zur Vorlage finden, eigene Ideen und Konzepte entwickeln, begründen, reflektieren und disku-tieren,

• Alternativen zum gewählten Ar-beits- und Gestaltungsprozess entwickeln und begründen,

• Theater als symbolisches Handeln begreifen,

• Aufführungskonventionen und ästhetische Kriterien zur Wahrneh-mung, Deutung und Bewertung von Aufführungen kennen,

• die eigene Aufführung als Kommu-nikation zwischen Zuschauer und Spieler gestalten,

• Präsentationen eigenständig ana-lysieren und ästhetische Kriterien zur Beurteilung von Aufführungen anwenden,

• Aufführungen kritisch und eigen-ständig beurteilen und bewerten,

• Qualitätskriterien reflektieren.• Alternative Entwürfe und Konzepte

entwickeln und begründen,

• unterschiedliche Medien und ihre gesellschaftliche Funktion kennen,

• Kenntnisse über Theatergeschich-te, -funktionen und fachspezifische Theorien nachweisen.

• lebensweltliche Bezüge in die Ge-staltung einbeziehen.

• Medieneinsatz begründen,• unterschiedliche Medien verglei-

chen.

• Zusammenhänge zwischen Gesell-schaft und Theater herstellen,

• für die eigene Gestaltung Möglich-keiten soziokultureller Partizipation entwerfen,

• Vorteile bestimmter Medien in spe-ziellen Verwendungszusammen-hängen erörtern.

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Theater Abiturrichtlinie 2018

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Operatoren Definitionen Beispieleanwenden I eingeübte Techniken bzw. bekannte

Übungen ins Spiel einbeziehenWenden Sie die Technik des Slow Motion an. / Wen-den Sie eine Spiegelübung an.

benennen I Sachverhalte und Arbeitstechniken ohne Erläuterungen aufzählen

Benennen Sie die theatralen Gestaltungsmittel, die Sie in Ihrer Inszenierung verwendet haben.

beschreiben I-II Sachtexte, Gestaltungsmittel, Ar-beitstechniken oder Übungen struk-turiert und fachsprachlich richtig (evtl. mit Materialbezug) mit eigenen Worten wiedergeben

Beschreiben Sie den Herstellungsprozess der ab-gebildeten bzw. Ihnen vorliegenden Großmaske. Beschreiben Sie Ihre Lösungsstrategien.

Bewegungsmuster finden I

eine einfache Bewegungsfolge entwi-ckeln

Finden Sie zu der Handlung (Warten auf den Bus) ein theatrales Bewegungsmuster.

darstellen I einen bekannten Zusammenhang oder Sachverhalt strukturiert wiederge-ben / einfache bekannte Gestaltungsmit-tel im Spiel anwenden

Stellen Sie dar, welche gestalterischen Mittel Sie be-nutzt haben. / Stellen Sie mittels eines Standbildes die grundlegende Beziehung zwischen den Figuren dar.

erfassen I die Qualität bzw. die Struktur von leicht verständlichen Spielvorlagen erkennen und wiedergeben

Erfassen Sie die Wirkungsabsicht des Autors anhand des Textes „Fernseher“ aus „Franken-stein. Aus dem Leben der Angestellten“ von Wolfgang Deichsel.

erläutern I-II einen Sachverhalt veranschaulichend darstellen und durch zusätzliche Infor-mationen verständlich machen

Erläutern Sie das vorliegende Zitat von Grotowski aus seiner Schrift „Für ein armes Theater“.

erstellen I-II einen einfachen Sachverhalt chronolo-gisch ordnen

Erstellen Sie eine sinnvolle Abfolge der erarbeiteten Szenen.

sammeln I systematische Suche, Beschaffung und Aufbewahrung einer abgegrenzten Art oder Kategorie von Dingen oder Infor-mationen

Sammeln Sie Kriterien für die Beurteilung des Büh-nenbilds in der bekannten Aufführung „Diener zweier Herren“ von Goldoni.

Beziehung/Bezug herstellen I

zu einem Sachverhalt eine persönliche Beziehung herstellen

Stellen Sie einen Bezug zu Ihrer Lebenswelt her.

umsetzen I-II einen einfachen Sachverhalt szenisch lösen

Setzen Sie einen alltäglichen Vorgang (Morgentoilet-te) in einen theatralen Ablauf um.

wahrnehmen I einen theatralen Vorgang beobachten und beschreiben

Nehmen Sie die Positionen der Personen im Büh-nenraum wahr.

wiedergeben I einen bekannten Zusammenhang oder Sachverhalt in eigenen Worten darlegen

Geben Sie Elemente der Dramentheorie von Bertolt Brecht wieder.

zusammenstellen I-II

einzelne Teile zu einem Ganzen fügen Stellen Sie aus den ausgewählten Originalszenen und den hinzugefügten eine Handlungsfolge zusam-men.

Die hier formuliertenArbeitsanweisungen (Operatoren) für den spielpraktischen oderinszenatorischenunddenschriftlich-theoretischen(reflexiven)Prüfungsteilwerdenzu-nächstgenauerbestimmtundanschließenddurcheinBeispielverdeutlicht.

OperatorenerfahrenerstdurchdiekonkreteAufgabenstellungihrepräziseZuordnungzudenintendiertenAnforderungsbereichen.SolassensicheinzelneOperatorenineinerkonkretenAufgabenstellungauchanderenAnforderungsbereichenzuordnen.

Die inderAufgabenstellungderAbiturprüfungverwendetenOperatorenmüssendemPrüflingausdemUnterrichtvertrautsein.

Anforderungsbereich I

DerAnforderungsbereichIumfasstimFachTheaterdieKenntnistheatralerZeichensys-temeunddieErfahrung imUmgangmit ihnen,mitGestaltungsmittelnund-techniken,FormenundStrukturensowiegrundlegendeKenntnisse inabgegrenztenGebietenderTheatertheorieundTheatergeschichte.DieSchülerinnenundSchüler verfügenübereinFachvokabular als Voraussetzung für theatrale Gestaltungsprozesse, zurBeschreibung

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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undBewertung theatralerVorgänge.DieserfordertvorallemReproduktionsleistungen,z. B.

• elementare darstellerische Techniken in einfachen Aufgaben anwenden,

• eineeinfacheRollenbiografiealsTeilaspektderRollengestaltungselbstständigerar-beiten,

• Übungenerläuternunddurchführen,diezueinemkreativ-künstlerischenArbeitspro-zess gehören,

• eine Szene beschreiben,

• alltägliche Bewegungen in theatrale Abläufe umsetzen,

• Sachtexte zusammenfassen und wiedergeben,

• Sachverhalte aus einem der Inhaltsbereiche des Theaters benennen (Dramaturgie,Zeichensysteme,Theorie,Theatergeschichte,Theaterformen),

• Arbeitstechniken,diezurLösungderAufgabebeigetragenhaben,benennenundbe-schreiben,

• dieeigenenkörperlichenAusdrucksmöglichkeiten,dieverwendetenGestaltungsmittelund den bespielten Raum beschreiben,

• eineVorlageinihrerQualitätundStrukturerfassen.

LeistungenausdemAnforderungsbereichIwerdenmitfolgendenOperatoreneingefor-dert:

Anforderungsbereich II

DerAnforderungsbereichIIbeschreibtdieFähigkeit,diesesperformativeundfachlicheWissen auf nicht aus dem Unterricht bekannte Texte, Szenen, theatrale Handlungenund Inszenierungen anzuwenden, um diese zu beschreiben, zu analysieren und zu ge-stalten.ZumAnforderungsbereichIIgehörtauchdieStrukturierungdeskünstlerischenArbeitsprozessessowiedieziel-undaufgabenorientierteAuswahlundderEinsatzvonGestaltungsmitteln, um in einem bestimmten Raum und der gegebenen Zeit einen Gestal-tungsprozessinGangzusetzen.HierzuzähltauchderVergleichmitanderenWerkenderbildendenKunst,MusikundderdarstellendenKünste.DieserfordertvorallemReorgani-sations-undTransferleistungen,z.B.

• füreineRolleeineFigurmiteinemklarenBewegungsmusterfinden,

• AlltagsbewegungenstilisierenoderinBewegungs-bzw.choreografischeMusterum-formen,

• dieWirkungkörpersprachlicherMitteleinschätzenundeinsetzen,

• die Eigenheiten und Gegebenheiten des Bühnenraums wahrnehmen und nutzen,

• beidereigenenUmsetzungdenkonzeptionellenRahmenbeachten,

• dieDifferenzerfahrungzwischenvorgegebenerMusikundeigenemBewegungsmate-rialundassoziierterLebenswirklichkeit formulierenundbeiderGestaltungberück-sichtigen,

• Vergleiche mit anderen Genres anstellen können.

LeistungenausdemAnforderungsbereichIIwerdenmitfolgendenOperatoreneingefor-dert:

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Theater Abiturrichtlinie 2018

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Operatoren Definitionen Beispieleanalysieren II unter gezielten Fragestellungen Elemente,

Strukturmerkmale und Zusammenhänge her-ausarbeiten und die Ergebnisse darstellen

Analysieren Sie den Stückanfang unter den Gesichtspunkten der verwendeten Spielformen und Gestaltungsmittel.

anwenden II eine komplexere Technik oder Übung ins Spiel einbeziehen

Wenden Sie mit Ihrem Partner bei der vorge-gebenen Situation die Statusübung nach Keith Johnstone an.

auswählen II Übung(en) aus einer Sammlung auf ihre Eig-nungsanwendung überprüfen

Wählen Sie für Ihre szenische Lösung eine geeignete aus den Zeitungstechniken von Augusto Boal aus.

beachten II die Einhaltung bestimmter Spielregeln, Spiel-vorgaben berücksichtigen

Beachten Sie dabei den konzeptionellen Rah-men.

begründen II hinsichtlich Ursachen und Auswirkungen nach-vollziehbare Zusammenhänge herstellen

Begründen Sie Ihre Auswahl bezüglich der Spielform.

berücksichti-gen II

konzeptionelle Ideen oder Erfahrungen in Denkprozesse überzeugend mit einbeziehen.

Berücksichtigen Sie dabei die Idee, dass das Stück in der heutigen Zeit spielt, die Personen aber aus unterschiedlichen Epochen stammen und entsprechende Kostümen tragen.

darstellen II einen bekannten Zusammenhang oder Sach-verhalt wiedergeben und übertragen / Gestal-tungsmittel im Spiel differenziert anwenden

Stellen Sie die spielpraktischen Veränderungen bei einer Übertragung Ihres Stückes auf eine Arenabühne dar. / Stellen Sie in einer Impro-visation Ihre zu verkörpernde Person so dar, dass die Rollenbiografie, Situation und Inhalt und Ursache der gestörten Kommunikation deutlich werden.

einordnen II mit erläuternden Hinweisen ein Genre, eine Theorie, einen geschichtlichen Hintergrund in einen genannten Zusammenhang einfügen

Ordnen Sie das Tanztheater von Urs Dietrich am Beispiel der Aufführung „Clip“ in die Ent-wicklung des Tanztheaters in Deutschland ein.

einschätzen II-III mit den Mitteln des darstellenden Spiels bestimmte Wirkungen und Reaktionen beim Zuschauer erzeugen

Schätzen Sie die Wirkungen und Reaktionen beim Zuschauer ein, wenn Sie den Dialog ver-fremden – im Sinne des V-Effekts von Brecht.

einsetzen II bekannte Elemente und Mittel in neuen Zu-sammenhängen bei der Gestaltung adäquat verwenden

Setzen Sie stimmige Gestaltungsmittel und Bedeutungsträger ein.

erarbeiten II selbständig dramatische Textvorlagen bzw. komplexere szenische Abfolgen entwickeln

Erarbeiten Sie anhand der vorgegebenen Handlungsskizze eine dramatische Szene.

erläutern II-III Entscheidungen und Arbeitsweisen nachvoll-ziehbar und verständlich veranschaulichen

Erläutern Sie (vor dem Hintergrund des Entste-hungsprozesses des Tanztheaters in Deutsch-land) grundsätzliche inhaltliche Ansprüche und formale Ansätze des Tanztheaters.

finden II etwas Neues oder nicht explizit Formuliertes eigenständig durch Schlussfolgerungen aus etwas Bekanntem entwickeln

Finden Sie verschiedene Dinge, die Frau Berg-mann aus „Frühlings Erwachen“ von Wedekind charakterisieren könnten.

erfinden II ein bekanntes Verfahren in einer neuen Form eigenständig weiterführen

Erfinden Sie einen den eigenen Rollentext begleitenden Subtext und spielen Sie diesen erkennbar mit.

formulieren II-III einen Sachverhalt unter Verwendung von Fachwissen genau in Worte fassen

Formulieren Sie bei der Erarbeitung der Rolle Ihre Differenzerfahrungen.

in Beziehung setzen II-III

Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen

Setzen Sie die Inszenierung von „White Trash“ (Thalia Theater) bzw. Ihr eigenes Spielmaterial in Beziehung zu dem Aufsatz „Postdramatik und Theater“ (Fokus Schultheater 03) von John von Düffel.

nutzen II sich vorhandene Materialien, Gegebenheiten, Strukturen zum Vorteil machen

Nutzen Sie erkennbar die spezifische Raumar-chitektur und -atmosphäre des Treppenhauses für Ihr Spiel.

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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Operatoren Definitionen Beispieleentwickeln II-III hewonnene Analyseergebnisse synthetisieren,

um zu einer szenischen Wirksamkeit zu gelan-gen

Entwickeln und gestalten Sie anhand der vor-liegenden Reproduktion (hier am Beispiel von Edward Hopper: „Hotel am Bahndamm“) eine dramatische Szene.

realisieren, umsetzen II-III

ein Konzept bzw. eine Spielidee anhand einer Problemstellung szenisch übersetzen

Realisieren Sie das Spiel mit dem Objekt in Form expressiven Körpertheaters dergestalt, dass es sich zunehmend seiner ursprünglichen Benutzung widersetzt und als „Gegenspieler“ die Szene bestimmt.

rhythmisieren II einen (Bewegungs-)ablauf zeitlich gliedern bzw. gestalten

Rhythmisieren Sie Ihre Bewegungsabfolge bewusst als choreografische Schleife.

stilisieren II-III von dem Erscheinungsbild, wie es in der Wirk-lichkeit vorkommt, abstrahieren; die Wirklich-keit im Spiel überhöhen, indem nur wesentliche Grundstrukturen sichtbar werden

Stilisieren Sie Ihre Darstellung der Rollenfigu-ren Franz und Maria aus dem gleichnamigen Minidrama von Gustav Ernst.

umformen II existente Formen, Strukturen und Situationen aufnehmen und szenisch überführen

Formen Sie Ihren normalen Tagesablauf in einen theatralen um.

vergleichen II-III nach vorgegebenen oder selbst gewählten Ge-sichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede anderer Genres, Theorien, Aufführungen ermitteln und darstellen

Vergleichen Sie zwischen literarischen und theatralischen „Texten“. Beziehen Sie sich dabei auf Erika Fischer-Lichtes Definition der „Aufführung als theatralischer Text“.

Anforderungsbereich III

DerAnforderungsbereichIIIerfasstdieArtundQualitätdergestalterischenProblemlö-sungundihresKonzepts,dieReflexiondesArbeitsprozessesundseinerfachlichenAn-teilesowiedieBewertungundBeurteilungdereigenenEntwürfe,deseigenenKonzeptsundWerkesaufdemHintergrundtheoretischerundhistorischerBezüge.DazugehörendiekritischeAuseinandersetzungmitderVorlage,anderenundeigenenKonzeptensowiemitdenFragenundKommentarenderPrüfer,außerdemdieselbstständigeAnalyseundsprachlichdifferenzierteInterpretationeinerVorlage.

DieserfordertvorallemLeistungenderReflexionundProblemlösung,z.B.

• dieStruktur,Geschlossenheit,konzeptuelleKlarheitundtheatraleQualitätdesWerkesplanenundrealisierenodererkennenundanalysieren,

• denArbeitsprozessesreflektierenundkritischbewerten,

• eineeigeneKonzeptionentwickeln,umsetzen,reflektierenunddiskutieren,

• eigenständigeinenBezugzuanderenTheaterformenherstellenundtheoretischundhistorischreflektieren,

• die Bedeutung des Musikeinsatzes für die Darstellung analysieren, gestalten, begrün-denundreflektieren.

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Theater Abiturrichtlinie 2018

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LeistungenausdemAnforderungsbereichIIIwerdenmitfolgendenOperatoreneingefor-dert:

Operatoren Definitionen Beispieledarstellen III Gestaltungsmittel im Spiel differenziert und

komplex anwendenStellen Sie die Rollenfigur so dar, dass sie sich durch eine sehr eigenwillige aber stim-mige Semiotik des Körpers, der Gesten und Bewegungen auszeichnet.

Alternativen entwer-fen und begründen III

zu einer komplexen szenischen Lösung nach einer anderen Möglichkeit suchen, die eben-so „stimmig“ erscheint, und durch nachvoll-ziehbare Argumente stützen

Entwerfen Sie für das Stück „Romeo und Julia“ eine andere Spielform als die des Sprechtheaters (in der bekannten Version) und begründen Sie Ihre Alternative.

sich auseinander-setzen III

nach ausgewiesenen Kriterien ein begründe-tes eigenes Urteil zu dargestellten komplexen Sachverhalten und Aufgaben und/oder zur Art der Darstellung entwickeln – unter Einbe-ziehung von Alternativen

Setzen Sie sich am Beispiel der bekannten Aufführung von „Liliom“ (Molnár) mit der These des Autors (Dohnanyi) auseinander, dass klassische Bühnenstücke „werkgetreu“ inszeniert werden müssten.

Bezüge herstellen III eine Verknüpfung der eigenen Spielpraxis bzw. Spielform zu Theorien, zum geschichtli-chem gesellschaftlichen, politischen, philoso-phischen Hintergrund herstellen

Stellen Sie Ihre Inszenierung der „Lysistrate“ (Aristophanes) in Beziehung zum antiken Theater.

begründen III hinsichtlich Ursachen und Auswirkungen nachvollziehbare Zusammenhänge differen-ziert herstellen

Begründen Sie Ihr Bildverständnis, Ihre Konzeption und die Wahl der gestalterischen Mittel in ihrer Wirkungsästhetik.

beurteilen, bewerten III

zu einem Sachverhalt (Text, Arbeitsprozess, Aufführung) ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fach-methoden auf Grund von ausgewiesenen Kriterien formulieren und begründen bzw. eine eigene Position nach ausgewiesenen Normen und Werten vertreten

Bewerten Sie Chaplins künstlerischen Ansatz im Umgang mit Technik unter Berücksichti-gung der spezifischen Mittel des Stummfilms.

erörtern III ein Beurteilungs- oder Bewertungsproblem erkennen und darstellen, unterschiedliche Positionen und Pro- und Kontra-Argumente abwägen und eine Schlussfolgerung in Form von Thesen/Konzepten erarbeiten und ver-treten

Erörtern Sie die grundsätzlichen Bedingun-gen einer Adaption eines nicht-dramatischen Textes anhand der von der Spielgruppe erstellten Bühnenfassung „Candide“ nach Voltaire.

entwerfen III ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen prospektiv/ planend eigenständig und diffe-renziert darstellen

Entwerfen Sie ein Inszenierungskonzept für die „Kleinbürgerhochzeit“ von Bertolt Brecht auf dem Hintergrund seiner theatertheoreti-schen Überlegungen.

gestalten III Ein gestalterische komplexe Aufgabe nach ausgewiesenen Kriterien ausführen

Gestalten Sie auf der Grundlage dieses Gedichts eine Szene, die die wesentliche Aussage der Vorlage beibehält.

interpretieren III ein komplexeres Gestaltungsverständnis nachvollziehbar darstellen: auf der Basis methodisch reflektierten Deutens von Mitteln und szenischen Kompositionen zu einer resümierenden Gesamtdeutung über eine Gestaltungsform kommen

Interpretieren Sie die These von Hans-Thies Lehmann anhand von bekannten Aufführun-gen, dass „mit dem Ende der ‚Gutenberg Galaxis‘ das simultane undnicht-perspektivische Wahrnehmen das line-ar-sukzessive“ ersetzt.

in Beziehung set-zen III

Die eigene Spielpraxis, das eigene Produkt eigenständig verknüpfen mit anderen, aber ähnlichen Ereignissen

Stellen Sie Ihre Adaption in einen Kontext mit dem Bildertheater von Robert Wilson am Beispiel seiner Aufführung „Black Rider“ bzw. deren Videoaufzeichnung.

Konzept entwickeln III

einen klar umrissenen und strukturierten Plan entwickeln

Entwickeln Sie eine Dramaturgie, der die Szenen inhaltlich und formal verknüpft.

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Abiturrichtlinie 2018 Theater

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Operatoren Definitionen Beispieleplanen III einen Arbeitsprozess, ein Produkt beabsich-

tigen und zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranleitung erstellen

Planen Sie eine Szene, in der die Spieler zu „Zuschauern der Grausamkeiten“ werden (Bezug: „Inferno“ von Dante Alighieris „Die Göttliche Komödie“).

reflektieren III einen Arbeitsprozess kritisch und eigenstän-dig hinterfragen

Reflektieren Sie kritisch das Regiekonzept für die Gestaltung der Rollenfiguren Estragon und Wladimir in „Warten auf Godot“.

Stellung nehmen III zu einem Sachverhalt, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben

Nehmen Sie dazu Stellung, dass „Authentizi-tät“ nach Aussage des Autors auf der Bühne nur inszeniert werden kann.

überprüfen III eine Meinung, Aussage, These, Argumenta-tion, ein Konzept nachvollziehen und auf der Grundlage eigenen Wissens oder eigener (Text)-Kenntnis oder Anschauung kritisch beurteilen, an Fakten oder innerer Logik mes-sen und eventuelle Widersprüche aufdecken

Überprüfen Sie anhand der vorliegenden Rezension kritisch das Ihnen bekannte Spielkonzept, wie es das zentrale Thema des Stücks umsetzt und ob es überzeugend umgesetzt wird.

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4 Schriftliche Prüfung

4.1 Allgemeine HinweiseDieschriftlichenPrüfungsaufgabensindsozuentwerfen,dassfürihreLösungenfachspe-zifischeMethodenundFormenzurErschließungundGestaltungtheatralerPhänomene,WerkeundProzesseanzuwendensind.

FürdiekonkreteAufgabenkonzeptionbedeutetdiesdieBerücksichtigunghinreichenderKomplexität,dienebeneinerangemessenenÜberprüfungerworbenerKompetenzenundentsprechenddifferenziertenWissensauchdiederUrteilsfähigkeitsichert.

DieFähigkeit zurLösungsolcherAufgaben imRahmenderAbiturprüfungbasiert aufeinersituationsangemessenenAktivierbarkeitvonWissensbeständen,diebreit,struktu-riertundgutorganisiertseinmüssen,einerentwickeltenmethodischenKompetenzundeinerangemessenenProblemerfassung,ProblemlösungundUrteilsfindung.

DemAmtfürBildungsindgemäßderjeweiligenTerminplanungdreiAufgabenvorschlägeeinzureichen,diedenobenausgeführtenAnforderungenentsprechen.DieAufgabenvor-schlägedürfennichtalledergleichenAufgabenartentsprechen.DerAnforderungsbe-reichIIImussfürdieAufgabenarten4.2.1und4.2.2bereitsimtheoretisch-schriftlichenAnteilberücksichtigtwerden.EinAufgabenvorschlagmussderAufgabenart4.2.3ent-sprechen.

DiePrüflingeerhaltenzweiAufgaben,vondenensieeinezurBearbeitungauswählen.ZurGewährleistungvonEinzelleistungenkönnendieAufgabenderschriftlichenPrüfungaus-schließlichvomPrüflingalleinundnichtinGruppenbearbeitetwerden.WerdenDarstel-lerinnenoderDarstellerfürdieVeranschaulichungeines Inszenierungsansatzeseinbe-zogen,soistsicherzustellen,dassdiesenurunterAufsichtAnweisungendesPrüflungsentgegennehmen und nicht selbst an der Bearbeitung der Aufgabe beteiligt werden. Es könnenhöchstendreiDarstellerinnenoderDarstellerfüreineninzenatorischenAnsatzeinbezogenwerden.

Die Angabe der Teilzeiten in den Aufgabenarten 4.2.1 und 4.2.2 sind für den Prüfer An-haltspunkte.

Aufgabenart Gesamtzeit Teilzeiten und AbfolgeAufgabenart Aufgabe mit stärkerer Gewichtung des spielpraktischen oderinszenatorischenAnteils(4.2.1)

240 Minuten 120 Minuten schriftlicher Teil / 90 MinutenVorbereitungderspielprakti-schenoderinszenatorischenPräsenta-tion/30MinutenspielpraktischeoderinszenatorischePräsentationinklusivedes Auswertungsgesprächs

Aufgabenart mit stärkerer Gewich-tungdestheoretisch-schriftlichenAnteils(4.2.2)

240 Minuten 180 Minuten schriftlicher Teil /

40MinutenVorbereitungderszeni-schenoderinszenatorischenDemons-tration/

20MinutenPräsentationinklusivedesAuswertungsgesprächs

Theoretisch-schriftlicheAufgabenart(4.2.3)

240 Minuten

EineLese-undAuswahlzeitvon30MinutenistderArbeitszeitvorgeschaltet.IndieserZeitdarfnochnichtmitderBearbeitungbegonnenwerden.

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4.2 AufgabenartenDerprojektbezogeneUnterrichtimFachTheateristsowohlaufeineproduktivealsauchaufeinerezeptivebzw.reflexiveAuseinandersetzungmitfachspezifischenFragestellun-gengerichtet.HierausergebensichfürdieschriftlichePrüfungverschiedeneAufgaben-arten:

4.2.1 Aufgabe mit stärkerer Gewichtung des spielpraktischen oder inszenatorischen Anteils

DieseAufgabenartfordertdieLösungeinesbegrenztenfachspezifischenProblems,über-wiegendinFormeinerszenischenGestaltung.

Imspielpraktischenoder inszenatorischenTeilwirddietheaterästhetischeHandlungs-kompetenzgeprüft,d.h.solchefachbezogenenFähigkeitenundFertigkeiten,diezurLö-sungkomplexertheatralerGestaltungsaufgabenangewendetwerden.

IntentiondesHauptteilsderAufgabekannsein:

• dieeigenständigeEntwicklung,ErschließungoderErweiterungeinerszenischerDar-stellungimRahmeneinerproblembezogenenVorgabe,

• die eigenständige Entwicklung von lösungsorientierten Prozessen zur RealisierungtheatralerPhänomene,

• Experimenteim/alsGestaltungsprozessundderenAuswertung,

• dasPlanen,Entwerfen,KonzipierenvonGestaltungsvorhaben,

• dieszenischeVeranschaulichungvonVorhaben,KonzeptionensowievonSachverhal-ten,Funktionen,BeziehungenundVorgängen.

DieAufgabeistbeiklarenZielvorgabenundRahmensetzungensooffenzuformulieren,dass ein hohesMaßanEigenständigkeit imLösungsprozessermöglichtwird.DerLö-sungsprozessistauchGegenstandderLeistungsbewertung.

DerPrüflingerhältamPrüfungstageinespielpraktischeoderinszenatorischeAufgabenacheinerVorgabe(StruktureinerSzene,BeginnoderSchlusseinerSzene,Personen-konstellation,Thema,Situation,Objekt,Bild,Musiko.Ä.)inangemessenemSchwierig-keitsgradzurLösung.

DerspielpraktischeoderinszenatorischeTeilwirddurcheinanschließendesAuswertungs-gesprächergänzt,derreflexiveElementeenthält,z.B.

• BegründungderspezifischenAufgabenlösung,

• ErörterungalternativerLösungsmöglichkeitenundBegründung,warumsieverworfenwurden,

• ErläuterungderangewendetenLösungsstrategien,

• Erklärung, welche Schwierigkeiten sich ergaben und wie damit umgegangen wurde,

• ReflexionderintendiertenunddertatsächlichenWirkung,

• kritischeEinschätzungvonAnspruchundtatsächlichemErgebnis.

ZuderAufgabemitstärkererspielpraktischeroderinszenatorischerGewichtunggehörteindieSpielpraxisvertiefendertheoretisch-schriftlicherTeil,derElementeallerdreiAn-forderungsbereicheenthält:

• DieAufgabekannderErschließungdesgestelltenGestaltungsproblemsundderRe-flexiondeseinzuschlagendenWegesbeiderGestaltungdienen,indemz.B.einzelneEntscheidungen (Methoden,Techniken,Verfahren)anhandvorgegebeneroderselbstgesetzterundbegründeterKriterienüberprüftundmöglicherweiseandereLösungs-

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ansätze aufgezeigt werden.

• SiekannderEinordnungdesgegebenenProblemsunddergestalterischenLösunginein größeres Umfeld dienen, indem z. B. weitere, mit der Aufgabe nicht unmittelbar angesprochene,aberdamit inZusammenhangstehendeGesichtspunkteaufgezeigtund ggf. kurz erörtert werden.

Der Umfang und das Anforderungsniveau des theoretisch-schriftlichen Teils werdendurch die Schwerpunktsetzung im gestalterischen Teil dieser Aufgabenart bestimmt. StichwortartigeErläuterungenoderBeschriftungenalleinstellenjedochkeineschriftli-che Ausführung in dem hier gemeinten Sinne dar.

Dertheoretisch-schriftlicheTeilwirddemspielpraktischenoderinszenatorischenTeilinderRegelvorangestellt.KanndieunmittelbarezeitlicheAbfolgebeiderTeileausorgani-satorischenGründennichtgewährleistetwerden,soistdaraufzuachten,dassdieAuf-gabenfürdenspielpraktischenoderinszenatorischenunddentheoretisch-schriftlichenTeiljeweilsgetrenntvoneinanderausgegebenwerden.

4.2.2 Aufgabe mit stärkerer Gewichtung des theoretisch-schriftlichen Anteils

DieseAufgabenartfordertdieLösungeinesbegrenztenfachspezifischenProblems,vor-nehmlichinschriftlicherForm.

InderRegelhandeltessichhierumeineBeschreibung,AnalyseundInterpretationvontheatralenPhänomenen,WerkenundProzessen.DabeiwirddasgegebeneMaterialaufseine (wirkungs-)ästhetischenGestaltungselementehinuntersucht.EswerdenBezie-hungenzwischendiesenElementenerschlossenunddiePrinzipien,nachdenensieorga-nisiert sind, dargestellt. Die Ergebnisse werden unter bestimmten Aspekten interpretiert, z. B. durch Einbeziehen bekannter Vergleiche, durch Berücksichtigen des sachbestimmten UmfeldesunddurchÜberprüfenvonHypothesenundUrteilen.

Diese Aufgabenart ist an Materialien wie Medienprodukte (insbesondere TV-/Vi-deo-MitschnittevonTheaterinszenierungen),dramatischeodernicht-dramatischeTexte,Bilder,GegenständeundaufsiebezogeneTextegebunden.

DerschriftlicheHauptteilistmiteinemgestalterischenTeilinFormeinerszenischenDe-monstrationvongeringeremUmfangverknüpft,derabereinewesentlicheunddeutlicherkennbareFunktionbeiderLösungderAufgabehat.DergestalterischeTeilfordertdietheatraleVeranschaulichungeinesTeilproblems;erdientinderRegel

• derVerdeutlichungeinesGestaltungsaspekts(theatraleAusdrucksträger),auchsei-nerWirkung(dieBeschränkungaufbloßesMarkierenistdabeinichtgestattet),

• derHervorhebungeiner theaterspezifischenTechnik (z.B. chorisch-choreografischeTechnik)odereinesGestaltungsmittels(z.B.Körper,Stimme,Kostüme,Objekte,Licht,Ton,Musik,Raum,Medien),

• derKlärungderFunktionvonBewegung,Figur,Objekten,Raum,Zeitu.a.m.,

• derFokussierungaufperformativeHandlungen,

• demMarkierenalternativerdarstellerischerLösungsansätze.

InderRegelfindenderschriftlich-theoretischeTeilunddergestalterischeTeilinunmit-telbarerzeitlicherAbfolgestatt.DerPrüflingführtdenFachprüfungsausschusszuBe-ginn des gestalterischen Teils in die wesentlichen Aspekte seiner Überlegungen ein, die derszenischenDemonstrationzugrundeliegen.

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4.2.3 Theoretisch-schriftliche AufgabeDieseAufgabenarteignetsichinderRegelfürsolcheFormenderAnalyseundInterpre-tation(zudenBegriffenvgl.Aufgabenart4.2.2),welcheeinestärkereEinbeziehungundVerarbeitungtheatralerFormenundStrukturensowietheaterhistorischerundtheater-wissenschaftlicherKenntnisseundMethodenverlangen.

Dabei können auch die Erörterung unterschiedlicher Standpunkte und die Auseinander-setzungmitAussagen,Thesen,Theorien,Problemen,FragestellungenausdenBereichenderFachdisziplininargumentativerFormmitdemZieleinerbegründetenStellungnahmeeinbezogenwerden.

AuchhiersindAnalyseundInterpretationanvorgegebeneMaterialienwieMedienproduk-te(insbesondereTV-/Video-MitschnittevonTheaterinszenierungen),dramatischeodernicht-dramatischeTexte,Bilder,GegenständeundaufsiebezogeneTextegebunden.

4.3 Hinweise zum Erstellen einer Prüfungsaufgabe

4.3.1 Konzeption von PrüfungsaufgabenPrüfungsaufgabensindsozuentwerfen,dasssieGelegenheitgeben,aufderGrundlagegesichertenWissensunderworbenerKompetenzenzueinerselbstständigenLeistungzugelangen.DaherentsprichteseinerPrüfungzumErwerbderAllgemeinenHochschulrei-fenicht,diePrüfungsaufgabenalsbloßeWiedergabegelerntenWissenszukonzipieren.EineAufgabenstellung,dieeinerbereitsbearbeitetensonahesteht,dasssichdieAnfor-derungen imWesentlichen lediglichaufdieWiedergabe vonBekanntembeschränken,kanndieseBedingungnichterfüllen.EbensowenigdarfesaberzueinerÜberforderungdurchProblemfragenkommen,dieinderPrüfungssituationnichtangemessenbearbeitetwerdenkönnen.DieSchwerpunktederAnforderungenliegendemnachinderAbiturprü-fungineinemBereich,dergeprägtistvom

• VerarbeitenundDarstellenbekannterSachverhalte,

• ÜbertragendesGelerntenaufvergleichbarNeues,

• selbstständigen Urteilen.

4.3.2 AufgabenstellungenDie Aufgabenstellungen richten sich nach den Zielen und Inhalten, die im Rahmenplan Darstellendes Spiel/Theater2, gymnasiale Oberstufe ausgewiesen werden. Die Prüfungs-aufgabenmüssen inallenAnforderungsbereichenFähigkeitenundKenntnisseabrufen.DerSchwerpunktderAufgabenstellungliegtimAnforderungsbereichII.

Die Prüfungsaufgabenmüssen Kompetenz- und Inhaltsbereiche ausmindestens zweiKurshalbjahrenaufgreifenundsichhinsichtlichihrerInhalte,AspekteundSchwerpunkt-setzungen deutlich unterscheiden. Sie bilden in sich eine thematische Einheit und be-handelnabgegrenzteSachverhalte.DabeisindArt,GegenständeundAnforderungenderPrüfungsaufgabenabhängigvondenInhaltenundArbeitsmethodendesvorausgegange-nenUnterrichts.SieschließendieimRahmenplanverpflichtendenHandlungsfelder„Kör-per“,„Raum“und„Zeit“ein.MindestenseinederAufgabenmusssichaufdasHandlungs-feld„Körper“desRahmenplansbeziehen.

DieFormulierungderAufgabenmussdieArtdergefordertenLeistungeindeutigerken-nen lassen. Die Aufgabenstellung besteht aus höchstens drei Arbeitsanweisungen. Diese GliederungerleichtertdurchEingrenzung,AkzentuierungundPräzisierungdieLösungderAufgabeunddieBeurteilungderPrüfungsleistung.MehrteiligeAufgabenspezifizie-rendiekomplexenOperatorenwie„analysieren“,„interpretieren“,„erörtern“und„gestal-

2 Vgl.Fußnote1.

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ten“.SiesolltenstetsaufeinDarstellungsganzeszielen.

DiePrüfungsaufgabenwerdenanhandfolgendergrundlegenderÜberlegungenentwor-fen:

• FeststellungprüfungsrelevanterZieleundInhalteausdenKursen,

• Auswahl der Sachgebiete, Prüfungsgegenstände und der zu bearbeitenden Fragestel-lungen,

• AuswahlderMaterialien (MedienproduktewieTV-/Video-Mitschnitte,Texte,Musik-stücke,Bilder,Objekte,Kostüme,Maskenetc.),

• Auswahl der Aufgabenart im Hinblick auf die ausgewählten Ziele und Inhalte,

• GliederungderAufgabeundFormulierungdesTextes(Aufgabenabschnitte/Teilaufga-ben,HinweisezurBearbeitung),

• möglicheZuordnungdererwartetenTeilleistungenzudenAnforderungsbereichen,

• VorschlagzurBewertungdererwartetenTeilleistungen.

BeiAufgabenmit stärkerer spielpraktischeroder inszenatorischerGewichtung (4.2.1)dürfensichdieAnforderungennichtaufdenBereichdarstellerischerFertigkeitenimSin-neeinerbloßenTalentprobebeschränken.EsmussvielmehreineeindeutigformulierteundhinreichendeingegrenztegestalterischeProblemstellungvorliegen,dieinKonzepti-onundRealisationselbstständigeEntscheidungenerfordert.

Ferner istbeispielpraktischenoder inszenatorischenAufgabenzubedenken,dassdieMöglichkeitenpraktischerRealisationdurchdiePrüfungssituationgrundsätzlicheinge-schränktsind.DieAufgabensolltendahersoformuliertsein,dasssieinderPrüfungssi-tuationbearbeitetwerdenkönnenunddasskonzeptionelleLeistungenzurIdeenfindung,zurPlanungundzumEntwurfdokumentiertwerden.DiesewerdeninderFormulierungderAnforderungenbedachtundgehenunterdemAspektvonExperimentierfähigkeit,Flexibilität und Einfallsreichtum in die Bewertung ein.

Beitheoretisch-schriftlichenAufgaben(4.2.2und4.2.3)mussdieAufgabenstellungsoangelegtsein,dassdiePrüflingeihrebeobachtendenWahrnehmungen(z.B.anhandvonTV/Video-Mitschnitten) nicht nur aufzählen, sondern ihre Feststellungen zurStrukturundBedeutungderWerke/Gegenstände(z.B.beiInszenierungen,Filmen,Musikstücken,Bildern,Materialien)oderderTexteaucherläutern,andenvorgegebenenMaterialienbe-legen,WichtigesakzentuierenundübergreifendeZusammenhängeherstellen.

FürdieAuswahlfachbezogenerTextegilt,dasssieeinedeutlicheundvielschichtigePro-blemstellungaufweisenundzurDiskussionanregen.EskönntenTexteunterschiedlicherHerkunft herangezogenwerden, z.B. theaterwissenschaftliche, soziologische, literari-sche,kommunikationstheoretischewieauchAussagenvonKünstlern(Theaterkonzepte)undRezipienten(Kritiken).BeidenTextvorlagensollenunbekannteWörtererklärtunddieTextzeilen nummeriert werden.

Bei derAuswahl von Inszenierungsbeispielen stehen deren künstlerischeQualität, ihrexemplarischer Charakter, ihre Eignung zur problemorientierten AuseinandersetzungundihrBezugzuTheatererfahrungenderSchülerinnenundSchülerimVordergrund.DieBild-undTonqualitätentsprechenderTV-/Video-MitschnittemüssendemPrüflingeinereibungsloseBearbeitungderAufgabengarantieren.

Der Umfang des vorgelegten Arbeitsmaterials insgesamt darf die Arbeitszeit desPrüflings nicht unangemessen einschränken.Alle zugelassenen Hilfsmittel sind anzu-geben und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung bereitzustellen, das heißt, allen PrüflingenmüssengleicheHilfsmittelzurVerfügungstehen.

FürunterschiedlicheAufgabenarten(4.2.1oder4.2.2bzw.4.2.3)müssenunterschied-licheRäumeangebotenwerden.FürdenFall,dassmehrereoderallePrüflingediesel-

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beAufgabewählen,müssengenügendArbeitsräumebzw.-plätzevorhandensein(z.B.wennesumspielpraktischeoderinszenatorischeAufgabenoderumdasAnschauenvonTV-/Video-Mitschnittengeht). Je nachArt derspielpraktischenoder inszenatorischenAufgabenstellungmüssenauchentsprechendeVorbereitungen(HerstellungeinesThea-teraktionsraumes,Bereitstellungz.B.vonObjektenundKostümensowieweiterenAus-stattungsgegenständenwiePodeste,Stellwände,Tücher,Mobiliar,Scheinwerfer,Tonträ-ger,analogeoderdigitaleMedien)getroffenwerden,damitdiePrüflingeunterBeweisstellenkönnen,inwelchemUmfangsiedievielfältigenAnforderungenerfüllen.

4.3.3 Unterrichtliche VoraussetzungenMitjederAbituraufgabewerdenAngabenzudenunterrichtlichenVoraussetzungensowiezurerwartetenPrüfungsleistung(Erwartungshorizont)vorgelegt.DieunterrichtlichenVo-raussetzungenverdeutlichen,welcheFachinhalte imUnterrichtbehandeltwordensindundworaufsichdieAbituraufgabebezieht.Darauslässtsicherschließen,worinsiebereitsgeübte Kenntnisse und Fähigkeiten zum Einsatz bringen lässt und neue und eigenständige LeistungeneinfordertundwomitsiedasSpektrumderAnforderungsbereicheauffächert.

AllewichtigenAspektedesUnterrichtswerdenbeidenunterrichtlichenVoraussetzungenaufgeführt wie Semesterthema, theaterästhetischer Schwerpunkt, die bearbeiteten Tex-te,AufbauderpraktischenArbeit, ebensoFilmmaterial, Theaterbesuche, bildnerische/musikalischeGestaltungusw.,schließlichauchdieschongestelltenKlausuraufgaben.UmeinedifferenzierteBeurteilungdurchdieKorreferentenzugewährleisten,mussdieBe-schreibungderunterrichtlichenVoraussetzungenüberdiepauschaleAngabedesSemes-terthemasoderdiebloßeBenennungvonArbeitsbereichendeutlichhinausreichen.

4.4 Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistung (Erwartungshorizont)

Der Erwartungshorizont enthält kurz gefasste Angaben zur erwarteten Schülerleistung. Diese Angabenwerden auf einem angemessenenAbstraktionsniveau formuliert. EinekonkreteVorwegnahmemöglicherodergarallermöglichenLösungenistnichtgefordert.DemPrüflingsolleinSpielraumfüreigeneEinfälle,eigenständigentwickelteFragenundbegründete Deutungen gewährt werden.

DarüberhinausenthaltendieAngabenzumErwartungshorizontdierelevantenBewer-tungskriterien,dieZuordnungvonArbeitsschrittenund-ergebnissenzudeneinzelnenAnforderungsbereichensowiedieBeschreibungfüreineguteundeineausreichendeLeis-tung.UmdieTransparenzdesPrüfungsverfahrenszufördern,sollteimErwartungshori-zontfestgelegtwerden,inwelchemVerhältniszueinanderdieeinzelnenAnforderungsbe-reicheoderdieAufgabenteilebeiderBewertungderGesamtleistungstehensollen.

4.5 Bewertung der Prüfungsleistung

4.5.1 Kriterien der Bewertung und KorrekturGrundlagefürdieBewertungderPrüfungsleistungensinddiespezifischenVoraussetzun-gen,diedenRahmenplanvorgabenfolgen,unddieErwartungen,diesichausAufgaben-art,AufgabenstellungundAnforderungsbereichergeben.DieBewertungisteineanKri-terienorientierteEntscheidung,welchejeweilsfürdenpraktischenbzw.denschriftlichenAnteil der Prüfung gelten.

ZudenBewertungskriterienfürspielpraktischeoderinszenatorischebzw.gestalterischeAnteilegehörenu.a.:

• EinhaltungderRahmenvorgabenundderkreativeUmgangmitihnen,

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• Wahlbzw.derwirkungsvolleundproblembezogeneEinsatztheatralerBedeutungskon-stituentenundperformativerHandlungen(theatraleAusdrucksträger,theaterspezifi-scheTechnikenundGestaltungsmittel,Performativität),

• Grad der Beherrschung unterschiedlicher Darstellungstechniken,

• problembezogeneEntwicklungeinesKonzeptesundVeranschaulichungdesLösungs-weges,

• OffenheitfürdieEntwicklungverschiedenerLösungenundVariationen,

• Einfallsreichtum,u.a.VielfaltdertheatralenAusdrucksträgerundtheaterspezifischenTechnikenundGestaltungsmittel,evtl.auchdesMedieneinsatzes,AngebotalternativerKonzeptionen,

• ReflexionsgradderdarstellerischenLösung,

• stimmiges Gesamtergebnis.

Die Bewertungskriterien für die schriftlichen Anteile lassen sich in allgemeine und fach-spezifischegliedern.

Allgemeine Bewertungskriterien:

• sachliche Richtigkeit,

• KlarheitundFolgerichtigkeitderAussage,

• Übersichtlichkeit und Stringenz der Gliederung und der inhaltlichen Ordnung,

• Angemessenheit der schriftlichen Darstellung und Ausdrucksweise,

• UnterscheidungvonWichtigemundUnwichtigem,HerausarbeitungdesWesentlichen,

• Differenziertheit des Verstehens, Darstellens und Urteilens,

• Fähigkeit,komplexeZusammenhängeinangemessenerFormdarzustellen,

• stichhaltigeundschlüssigeArgumentation,

• GradderSelbständigkeitinSystematik,MethodenwahlundInterpretation,

• EinfallsreichtumundEinfühlungsvermögen.

Mögliche fachspezifische Bewertungskriterien:

• Umfang,GenauigkeitundDifferenziertheitderKenntnissetheatralerBedeutungskon-stituentenundperformativerHandlungen,

• GenauigkeitderKenntnisseeinigerfürdasTheaterderGegenwartrelevanterAspektederTheaterkultur,-theorieund-geschichte,

• Sicherheit und differenzierter Umgang mit der Fachsprache,

• SensibilitätundsprachlichesAusdrucksvermögenbeiderBeschreibungästhetischerPhänomene,WerkeundProzesse,

• KenntnisseundEinsichtenimtheatergeschichtlichenund-theoretischenBereich,diffe-renzierteBreitederArgumentationsbasis,

• AnspruchsniveauderProblemerfassunginBezugaufAnschauungs-undTextmaterial,

• Fähigkeit zur kritischen Würdigung der Bedingtheit und Problematik eigener undfremdertheatralerGestaltungsversuche,

• VielfaltderFolgerungen,Begründungen,WertungenbeiderInterpretationvontheat-ralenPhänomenen,WerkenundProzessenundderkritischenAuseinandersetzungmittheaterbezogenenTexten,

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• VielfaltderBezüge,diesichbeiderDeutungvonTheaterinhistorischem,soziologi-schem,psychologischem,ethnologischemoderanderemZusammenhangergibt,

• Vielfalt der Aspekte, unter denen theatrale Gestaltungsmittel und Fertigkeiten im Rahmen eigenständiger szenischer Gestaltungen eingesetzt werden,

• Einbeziehung eigener Erfahrungen und Kenntnisse,

• BeurteilungderWirkungeinesWerkes/Textes,auchinBezugzuseinerWirkungsab-sicht,

• EinordnungvontheatralenPhänomenen,WerkenundProzessenodereinerFragestel-lunginübergreifendeZusammenhänge(z.B.Sachgebiet,kulturelle,historischeSitu-ation,politischeodersozialeVerhältnisse,BedingungendermedialenVermittlung),

• EinschätzungderWirkungsmöglichkeiteneinergegebenenoderimUnterrichtselbsterarbeiteten szenischenDarstellung, kritisch-diskursiveWürdigung derBedingtheiteigener und fremder Auffassungen.

Aus derKorrektur undBeurteilung der schriftlichenArbeit soll hervorgehen,welcherWertdenvondemPrüflingvorgebrachtenLösungen,UntersuchungsergebnissenoderArgumentenbeigemessenwirdundwieweitderPrüflingdieLösungdergestelltenAuf-gabendurchgelungeneBeiträgegefördert oder durch sachlicheoder logische Fehlerbeeinträchtigt hat. Die zusammenfassende Beurteilung schließt mit einer Bewertung.

DieimErwartungshorizontbeschriebenenAnforderungensinddieGrundlagefürdieBe-wertungderKlausurleistung.DieBewertungunterliegtderbesonderenpädagogischenVerantwortungderKorrektoren.Leistungen,die imRahmendergestelltenAufgabe insinnvollerWeisevondenErwartungenabweichenoderinsichschlüssigeAlternativlösun-gendarstellen,sollenentsprechendberücksichtigtwerden.

FürdenschriftlichenAufgabenteilsindfolgendeKorrekturzeichenverbindlich:

Korrekturzeichen ErläuterungSprachlich-formale Mängel:

A Ausdruck

Gr Grammatik

R Rechtschreibung

Sb Satzbau

Z Zeichensetzung

ul unleserlich

St Stil

W Wortfehler

Inhaltliche Mängel:

f falsch

F Fachsprache/Fachbegriff fehlt oder wurde falsch verwendet

Log Verstoß gegen die Argumentationslogik

Th Thema bzw. Aufgabenstellung nicht beachtet

ug ungenau

uv unvollständig

Wdh Wiederholung

Zhg falscher Zusammenhang

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DieRandkorrekturhat feststellendenCharakter inBezugaufVorzügeundMängelderArbeitiminhaltlichen,sprachlichenundmethodischenBereich.SiemussdieBewertungunddieaufdieAnforderungsebenenbezogeneGewichtungderPrüfungsleistungtrans-parentmachen und dafürBegründungshinweise liefern.Häufungen lexikalischenWis-sensaufKostenderhöherenAnforderungsebenenminderndieLeistung.AndererseitsmüssenBedeutungsbeimessungenundWertungenaufderGrundlagemöglichstbreiterKenntnisse entwickelt und durch präzise Fakten gestützt und belegt werden.

Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deut-schenSpracheodergegendieäußereFormsindmitbiszuzweiPunktenAbzugzubewer-ten. Unübersichtliche Textstellen werden nicht gewertet. Bei allen Aufgaben mit prakti-schenAnteilenbeziehtsicheineventuellerPunktabzugaufdenschriftlichenTeil.

EinangefügtesabschließendesGutachtenhatdieFunktion,Bezügezwischendenun-terrichtlichenVoraussetzungen,derAufgabenstellung,derPrüfungsleistung,denKorrek-turvermerkenunddenBewertungskriterienherzustellen.HierbeiwerdenabwägendundargumentativVorzügeundMängelderLeistungcharakterisiert.DasGutachtenschätztauch denGrad der Selbständigkeit der Prüfungsleistung ein sowie dieMethodenver-fügbarkeitunddieArtderProblemlösung.EswürdigtdieLeistungenalsGanzesundbegründet die abschließende Bewertung.

4.5.2 Definition von „gut“ und „ausreichend“DieNote„gut“(11Punkte)sollerteiltwerden,wenndasErgebniserkennenlässt,dassdieAufgabenstellunginihrenkomplexenZügenerkannt,ihreIntentionundZielrichtungselbstständig zu einer nachvollziehbaren, zusammenhängenden schriftlichen oder ge-stalterischenLösunggenutztwurde.DabeimüssenfachspezifischeBegriffeundVerfah-renentsprechenddenLeistungserwartungenverwandtunddasErgebnis indergefor-dertenFormgestalterischselbständig, inder schriftsprachlichenDarstellungklarundzielgerichtetgeordnetsowieargumentativschlüssigvorgetragenwerden.ÜberwiegendwerdenhierLeistungenimAnforderungsbereichII,teilsauchIIIerwartet.

DieNote„ausreichend“(05Punkte)kannnurerteiltwerden,wenndasErgebniserkennenlässt,dassderSchwerpunktderAufgabeerfasstundAnsätzezurLösungerbrachtsind.DabeimüssenKenntnissegeeigneterfachspezifischerVerfahrenundBegriffeerkennbarunddieErgebnisseindergefordertenÄußerungsformverständlichundgeordnetdarge-botenwerden.NebenLeistungendesAnforderungsbereichsImüssenauchmindestensLeistungenimAnforderungsbereichIIvorliegen.

BeiallenpraktischenPrüfungsleistungenmussderFachprüfungsausschussvollständiganwesendsein.Derbzw.dieVorsitzendelegtbeieinerDifferenzindenBewertungenderFachlehrkräftevonmehrals3PunktendieendgültigePunktzahlfest.

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5 Mündliche Prüfung

DiemündlichePrüfungerfolgtaufdemAnforderungsniveau,dasderPrüflinginderStu-dienstufe im FachTheater belegt hat. Die jeweils spezifischen kompetenzorientiertenAnforderungenunddiezuerarbeitendenInhaltefürgrundlegendesNiveausindimBil-dungsplan Gymnasiale Oberstufe – Rahmenplan Theater beschrieben.

DieAufgabenstellung istsozugestalten,dassLeistungen inallendreiAnforderungs-bereichenerbrachtwerdenkönnen.DieinderAbiturklausurgestelltenAufgabensowieAufgaben,dieinKlausurengestelltwordensind,könnennichtGegenstandderPrüfungsein. Es muss gewährleistet sein, dass im Verlauf der gesamten mündlichen Prüfung alle dreiAnforderungsbereiche abgedecktwerden, sodass für denPrüfling jedeNote er-reichbar ist.

DieLeistungderPrüflingewirdineinemPrüfungsprotokolldokumentiert.

5.1 Mündliche Prüfung gemäß § 26 Absatz 2 APO-AH

5.1.1 Form und Aufgabenstellung Diemündliche Prüfung bezieht sich auf Inhalts- bzw. Kompetenzbereichemindestenszweier Semester der Studienstufe. Die in der mündlichen Prüfung zu bearbeitenden Auf-gabendürfensichtrotzeinerprüfungsdidaktischenSchwerpunktbildungnichtaufdieInhalts-bzw.KompetenzbereichenureinesSemestersbeschränken.

Esistwedererforderlichnochuntersagt,schondieAufgabenstellungfürdieVorberei-tungszeitaufzweiInhalts-bzw.Kompetenzbereichezubeziehen.SoferndieAufgaben-stellung für die Vorbereitungszeit sich nur auf einen Inhalts- bzw. Kompetenzbereichbezieht, wird der zweite Bereich durch einen entsprechenden Impuls der Prüferin bzw. des Prüfers in die Prüfung eingebracht. Die mündliche Prüfung berücksichtigt in ihrer GesamtheitbeideBereicheineinemmöglichstausgewogenenVerhältnis.

Der Referent bzw. die Referentin legt den Mitgliedern des Fachprüfungsausschusses spä-testensamTagvorderPrüfungdieAufgabenstellung,denErwartungshorizontunddieVorgabenzurBewertungderPrüfungsleistungsowiedieunterrichtlichenVoraussetzun-genvor.DerErwartungshorizontenthält:

• AngabenzurZuordnungderAufgabenzudenAnforderungsbereichen,

• AngabenzudenerwartetenLösungenundderenZuordnungzudenAnforderungsbe-reichen,

• ggf. eine Gewichtung der Teilaufgaben.

DieVorgabenzurBewertungderPrüfungsleistungenthaltenspezifischeAussagenüberdieAnforderungenaneine „gute“Leistungbzw.aneine „ausreichende“Leistung.DerErwartungshorizontunddieVorgabenzurBewertungderPrüfungsleistungsindTeilderNiederschrift über den Verlauf der mündlichen Prüfung.

DiePrüflingekönnendemFachprüfungsausschussbiszueinemvonderSchulezube-stimmendenTerminnureinenInhalts-bzw.Kompetenzbereichschriftlichangeben.LehntdieoderderVorsitzendedesFachprüfungsausschussesdiesenBereichnicht inange-messener Zeit als ungeeignet ab, ist er Gegenstand der Prüfung. Der Referent bzw. die ReferentinergänztdenVorschlagdesPrüflingsumdenInhalts-bzw.KompetenzbereicheinesweiterenSemestersundgibtbeideBereichedemPrüflingzweiWochenvorderPrüfungschriftlichbekannt.DieAngabederInhalts-bzw.KompetenzbereichedarfdieAufgabenstellungnichtvorwegnehmen.

DerPrüferentscheidet inAbsprachemitdemPrüfling,obsichdiemündlichePrüfunganAufgabenart4.2.1 (mitstärkererGewichtungdesspielpraktischenoder inszenato-

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rischenAnteils),an4.2.2(mitstärkererGewichtungdestheoretischenAnteils)oderan4.2.3(mittheoretisch-konzeptionellemSchwerpunkt)orientiert.

Die Prüfung dauert etwa 30 Minuten. Sie besteht aus zwei gleichwertigen Teilen, die jeweilsdieFähigkeitendesPrüflingszurPräsentation, zumVortragundzum themen-gebundenenGesprächzeigensollen.AlsAusgangspunktderPrüfungdienenbegrenzte,gegliederte,schriftlichverfassteAufgabenaufderGrundlagevorgelegterMaterialien.DieAufgabenstellungwirddemPrüflingvorderPrüfungschriftlichvorgelegt,zurVorbe-reitungsindetwa30MinutenZeitvorgesehen.

Für die Erstellung der mündlichen Prüfungsaufgabe gelten grundsätzlich dieselben Krite-rien wie für die schriftliche Prüfung. Aufgabenstellung und Material tragen der begrenz-tenVorbereitungs-undPrüfungszeitRechnung.EineAufgabenstellung,dieeinerbereitsbearbeitetensonahestehtoderderenThematikbzw.GegenstandimUnterrichtsovor-bereitetist,dasssichdieAnforderungenimWesentlichenlediglichaufdieWiedergabevonbereitsBearbeitetemoderErarbeitetembeschränken,istnichtzulässig;inderAbi-turklausur behandelte Inhalte können nicht Gegenstand der Prüfung sein.

DieAufgabenstellungmussinihremUmfangdiekreativ-gestalterischeLeistungrealis-tisch berücksichtigen. Als Ausgangspunkt für gestalterische Aufgabenteile eignen sich vorgelegteMaterialienwieObjekteundandereAusstattungsgegenstände,Bilder,Texte,Musikstückebzw.-sequenzen.BeiderVorbereitungkönnengegebenenfalls technischeHilfsmittel benutzt werden.

FürdiemündlichePrüfungwirdeineschriftlicheAufgabevorgelegt.Aufgabenartensind

• dieLösungeinerProblemstellungbezogenauftheatralePhänomene,WerkeundPro-zesse und ihre inhaltlich anschauliche und strukturierte Darstellung zusammen mit demArbeitsprozess,

• dieEinordnungeinestheaterspezifischenSachverhaltsoderProblemsinübergeord-nete Zusammenhänge,

• dieselbständigeAuseinandersetzungmitdentheaterspezifischenSachverhaltenundProblemenvonvorgegebenemMaterialodermittheaterspezifischenProblemstellun-gen.

5.1.2 Anforderungen und BewertungDieunter3.2beschriebenenAnforderungsbereicheundunter4.5dargelegtenBewer-tungskriteriengeltengrundsätzlichauchfürdiemündlichePrüfung.ImVordergrundderBewertungstehtdiefachlicheBewertungdesPrüflings.SpezifischeAnforderungenandiemündlichePrüfungsind:

• sichklarunddifferenziertauszudrückenunddievorbereitetenArbeitsergebnisseingegliedertemZusammenhangfreivorzutragenundadressatenbezogendarzustellen,

• ein themengebundenes Gespräch zu führen, dabei auf Impulse einzugehen und gege-benenfallseigenesach-undproblemgerechteBeiträgezuweiterenAspekteneinzu-bringen,

• eineEinordnungvonSachverhaltenoderProblemeninübergeordneteZusammenhän-gevorzunehmen,

• sichmit denSachverhaltenundProblemen selbstständig auseinanderzusetzenundggf.eineeigeneStellungnahmevorzunehmen.

• FürdieBewertunggeltenfolgendezusätzlicheKriterien:

• ArtundStrukturierungdesVortrags,

• FähigkeitzurverbalenundnonverbalenKommunikation,

• Eingehen auf Gesprächsimpulse,

• situationsbezogeneArgumentations-undUrteilsfähigkeit.

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Für die Bewertung der Prüfungsleistung einer mündlichen Prüfung dieses Typs gelten im WesentlichendiegleichenGrundsätzewiefürdieschriftlichePrüfung..

5.2 Präsentationsprüfung gemäß § 26 Absatz 3 APO-AH

5.2.1 Form und Aufgabenstellung DiePräsentationsprüfungbeziehtsichaufInhalts-bzw.KompetenzbereichemindestenszweierSemesterderStudienstufe.DieinderPräsentationsprüfungzubearbeitendePrü-fungsaufgabedarfsichtrotzeinerprüfungsdidaktischenSchwerpunktbildungnichtaufdieInhalts-bzw.KompetenzbereichenureinesSemestersbeziehen.

DerPrüferentscheidetinAbsprachemitdemPrüfling,obsichdiePräsentationsprüfunganAufgabenart4.2.1oder4.2.2derschriftlichenPrüfungorientiert.

BeiderPräsentationsprüfungweisendiePrüflingeLeistungenindenviertheaterästhe-tischen Kompetenzbereichen Sachkompetenz, Gestaltungskompetenz, kommunikativeKompetenz,soziokulturelleKompetenz–aufgefächertnachdendreiAnforderungsberei-chen–nach(vgl.dazuauchdiefachspezifischenBeschreibungenderAnforderungsberei-cheI,IIundIII,Abschnitt2.2,sowiedenBildungsplanGymnasialeOberstufe,RahmenplanDarstellendesSpiel/Theater).

DiePräsentationsprüfungbestehtauszweiTeilen:DerersteTeilumfassteine15MinutenlangePräsentation,imzweitenTeilfolgteinebenfalls15MinutenlangesFachgesprächmit dem Fachprüfungsausschuss.

WähltderPrüflingeinePräsentationsprüfungnachAufgabenart4.2.1, liegt imerstenTeilderPrüfungeinstärkeresGewichtaufdemspielpraktischenoderinszenatorischenAnteileinschließlicheinerReflexiondesPrüflings.

BeiderFestlegungderVorbereitungszeitenfürdiePräsentationsprüfungsinddieBe-sonderheitendesFachesjeweilsangemessenzuberücksichtigen.DabeikönnenfürdieVorbereitungszeitderspielpraktischenoderinszenatorischenPräsentationbiszu60Mi-nuten gegeben werden.

WähltderPrüflingeinePräsentationsprüfungnachAufgabenart4.2.2oder4.2.3 liegtderSchwerpunktimerstenTeilderPrüfungaufdemtheoretischenAnteil,dereinenme-dienunterstütztenVortragodereinenszenisch-inszenatorischenAnteilenthaltenkann.

DiePrüflingekönnendemFachprüfungsausschussbiszueinemvonderSchulezube-stimmendenTermineinenInhalts-bzw.Kompetenzbereichschriftlichangeben.Lehntdiebzw.derVorsitzendedesFachprüfungsausschussesdiesennichtinangemessenerZeitals ungeeignet ab, ist er Gegenstand der Prüfung. Der Referent bzw. die Referentin er-gänztdenVorschlagdesPrüflingsumdenKompetenz-bzw.InhaltsbereicheinesanderenKurshalbjahresundentwickeltdarausdiePrüfungsaufgabeeinschließlich eineserstenErwartungshorizonts,diedaskurslicheAnforderungsniveauangemessenberücksichtigtunddemPrüflinginseinemLösungsansatzeinenGestaltungsraumlässt.BeideInhalts-bzw.Kompetenzbereichewerdenmit derAufgabenstellung schriftlich angegeben.DieAufgabenstellungistsozuformulieren,dassbeidegewähltenKompetenz-bzw.Inhalts-bereicheineinemmöglichstausgewogenenVerhältniszurGeltungkommen.EineAuf-gabenstellung,dieeinerbereitsimUnterrichtbearbeitetengleichtodersoähnelt,dasssichdieAnforderungenandenPrüflingimWesentlichenaufdieWiedergabevonbereitsErarbeitetem beschränken, ist nicht zulässig.

DerPrüflingerhältdieAufgabenstellungfürdiePräsentationsprüfungzwei Wochenvordem Prüfungstermin und gibt eine WochevordemPrüfungstermineineschriftlicheDo-kumentationüberdengeplantenAblaufsowiealleInhaltederPräsentationbeideroderdemVorsitzendendesFachprüfungsausschussesab.DieDokumentationumfasstmaxi-malzweiDIN-A4SeitenzuzüglichdesQuellen-undLiteraturverzeichnissesundistTeilder Prüfungsleistung.

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AnhanddervorgelegtenDokumentationpräzisiertderReferentbzw.dieReferentindenErwartungshorizontinHinblickaufInhaltundVerlaufderPräsentationsprüfungundlegtihn den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zusammen mit der Aufgabenstellung spä-testensamTagvorderPräsentationsprüfungvor.ImÜbrigengeltendieVorgabenzumErwartungshorizontausZiffer5.1.1.DieserErwartungshorizontistTeilderNiederschriftüberdenVerlaufderPräsentationsprüfung.

DieAufgabenermöglichendemPrüflingeinezusammenhängendePräsentationseinervorbereitetenInhalteundeinPrüfungsgespräch.DiePrüfunggibtdemPrüflingGelegen-heit, Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen, die unterschiedliche Ansprüche an die SelbstständigkeitbeiderLösungderAufgabenstellen.Diesemüssensogestelltwerden,dassdiePrüflingenichtnurerlernteFertigkeitenundKenntnissereproduzieren,sonderndasGelernteselbstständiginneuenSituationenoderaufFragestellungeninneuenZu-sammenhängen anwenden können. Die Aufgabenstellung muss

• denNachweisvonFähigkeiteninallendreiAnforderungsbereichenermöglichen,

• sichandenAnforderungendesvorausgegangenenUnterrichtsindenunterschiedli-chenProjekteninderStudienstufeorientieren,

• nachUmfangundKomplexitätineinemangemessenenVerhältniszurVorbereitungs-zeit stehen.

Die Aufgabenteile stehen in einem erkennbaren inhaltlichen Zusammenhang miteinander sowiemitdemvorangegangenenUnterricht,d.h.insbesondereineinemZusammenhangzwischendemeigenentheatralenHandelnunddemkulturellenLebeninVergangenheitund Gegenwart.

BeiderAngabedes Inhalts-bzw.KompetenzbereichsgibtderPrüflingan,obereineAufgabenstellungmitSchwerpunktaufdemspielpraktischenoderinszenatorischen(vgl.4.2.1)oderaufdemtheoretischenAnteil(vgl.4.2.2)bearbeitenmöchte.DerPrüflinger-hältdieAufgabeinschriftlicherForm,gegebenenfallsmitbeigefügtenMaterialien(z.B.Texte,Abbildungen,Objekte,Arbeitsmaterialien,Medienprodukte).

DasGesprächüberdenArbeitsprozessistBestandteilderPrüfung.DieDokumentationderspielpraktischenoderinszenatorischenPräsentationmussdenArbeitsprozesstrans-parent machen.

DieDokumentationberücksichtigt,

• welcheVorlagenoderwelchesselbsterarbeiteteMaterialerszenischpräsentierenwill,

• obgegebenenfallsauchMitschülerinnenund-schüler(auchausanderenJahrgangs-stufen)beteiligtwerdensollen,diekeinePrüflingesind,

• welche Ausstattung benötigt wird.

DarüberhinausistdemPrüflingeinTheateraktionsraumzumEinrichtenderspielprakti-schenoderinszenatorischenPräsentationundggf.einangemessenerRaumzumProbenvorderPrüfungzuüberlassen.

DiePräsentationsprüfungkannimAusnahmefallalsGruppenprüfungdurchgeführtwer-den.GruppenprüfungenmüssenschriftlichbegründetundbiszueinemvonderSchulefestgesetztenTerminbeimVorsitzendenderPrüfungskommissionbeantragtwerden.

Für Gruppenprüfungen gilt, dass entweder thematisch klar abgrenzbare Teilbereiche markiertundindieAufgabenstellungaufgenommenwerden.AnGruppenprüfungenkön-nenmaximal3Prüflingeteilnehmen.FürjedenPrüflingmussinderspielpraktischenoderinszenatorischenPräsentation inklusivedesPrüfungsgesprächsder individuelleAnteilerkennbar und bewertbar sein.

DasFachgesprächgehtvonderAufgabenstellungund-lösungderPräsentationsprüfungaus.SiekannsichunteranderemauffolgendePrüfungsgegenständebeziehen:

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• HintergrundeinesProjekts(kulturell,historischodertheoretisch),andemdiePrüflin-gebeteiligtwaren (Dramentheorie,Kunst-oderTheatertheorie,Theatergeschichte,Theaterkonzepteetc.),

• LösungenoderVariantenzueinemProjekt,andemdiePrüflingebeteiligtwaren,vordemHintergrundtheoretischeroderwirkungsästhetischerÜberlegungen(Textbear-beitung,StilderDarstellung,AnlagederRollen-undRaumkonzeption,Licht-undTon-regie).

5.2.2 Anforderungen und BewertungInderPräsentationinklusivedesAuswertungsgesprächswerdenvorwiegendSachkom-petenz, Gestaltungskompetenz und kommunikative Kompetenz, in der theoretischenPräsentationundindemFachgesprächvorwiegendkommunikativeundsoziokulturelleKompetenzengefordert.

BeieinerPräsentationsprüfungmitstärkererGewichtungdesspielpraktischenoderin-szenatorischenAnteilsderPrüfunggehtesum

• eigenständigeszenischeLösungderAufgabemittheatralenMittelnundTechniken,

• angemessene und differenzierte Gestaltung theatraler Figuren,

• performativesbzw.zeichenhaftesSpielmitKörper,RaumundZeit,

• schlüssige dramaturgische Struktur.

Andiespielpraktischeoder inszenatorischePräsentationschließtsichunmittelbareinAuswertungsgesprächüberdieAufgabenlösungunddieverwendetenLösungsstrategienan.

Bei dem Fachgespräch geht es in beiden Prüfungsarten um

• BegründungderspezifischenszenischenAufgabenlösung,

• ErörterungalternativerszenischerLösungsmöglichkeitenundBegründung,warumsieverworfenwurden,

• ErläuterungderangewendetenLösungsstrategien,

• Erklärung, welche Schwierigkeiten sich bei der szenischen Gestaltung ergaben und wie damit umgegangen wurde,

• ReflexionderintendiertenunddertatsächlichentheatralenWirkung,

• kritischeEinschätzungvonAnspruchundtatsächlichemErgebnis,

• eineEinordnungderPräsentationinübergeordneteZusammenhänge,

• AuseinandersetzungmitdentheoretischenAspektenderPräsentationunddesvor-gegebenen Materials,

• dieFormulierungeinerauchtheoretischbegründetenStellungnahme.

Bei einer Präsentationsprüfung mit stärkerer Gewichtung des theoretischen AnteilsweistderPrüflingnach,oberinderLageist,

• imgegebenenZeitraumfürdieProblemstellungbezogenauftheatralePhänomene,WerkeundProzesseeineerkennbarnachvollziehbareeigenständigeLösungzufindenunddiesezusammenmitdemArbeitsprozessinhaltlichanschaulichundstrukturiertdarzustellen,

• eineEinordnungdestheaterspezifischenSachverhaltsoderProblemsinübergeordneteZusammenhängevorzunehmen,sichmitdentheaterspezifischenSachverhaltenundProblemenvonvorgegebenemMaterialodermittheaterspezifischenProblemstellun-genselbständigauseinanderzusetzenundggf.eineeigeneStellungnahmevorzutragen

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und zu begründen,

• fachspezifischeGrundbegriffe,theatraleBedeutungskonstituentenundperformativeHandlungen zu kennen, einzubringen und anzuwenden,

• dieArbeitsergebnisseunterangemessenerMediennutzungzupräsentieren.EineKom-binationvonPräsentationsformenistdabeimöglich(z.B.VortragmitHilfevonStich-wortkarten oder Thesenpapier, softwaregestützte Präsentation, Plakat, OHP-Folien,Flipchart,Tafel,interaktivesWhiteboard,szenischePräsentation/LecturePerformance).

Der spielpraktische oder inszenatorische Anteil dieser Prüfung mit theoretischemSchwerpunkt fällt entsprechend weniger ins Gewicht.

IndieBewertungderAufgabenlösungfließensowohldieQualitätderspielpraktischenoder inszenatorischenPräsentation inklusive desAuswertungsgesprächs als auch dieQualitätdertheoretischenPräsentationunddiedesFachgesprächsein.Dabeiistzube-rücksichtigen,obdiespielpraktischeoderinszenatorischePräsentationvorbereitetoderunvorbereitetwar.

DieBewertungderzweiPrüfungsteilemündetineinegemeinsameNote.

DieBewertungderPrüfungsleistungberücksichtigtdieAnforderungenderAufgaben-stellungen und die Eigenständigkeit der Aufgabenlösungen vor dem Hintergrund derunterrichtlichen Voraussetzungen. Sie orientiert sich an der Beschreibung erwarteterPrüfungsleistungen.

Leistungen,dieinsinnvollerWeisevondenErwartungenabweichen,müssenindieBe-wertungeinbezogenwerden,sofernsieimRahmenderAufgabenstellungenliegen.

Dieunter3.2beschriebenenAnforderungsbereicheundunter4.5dargelegtenBewer-tungskriteriengeltengrundsätzlichauchfürdiePräsentationsprüfung:

• erkennbarer Zusammenhang sowohl zwischen szenischerAufgabenlösung und denmündlichen Ausführungen im Auswertungsgespräch dazu als auch zwischen szeni-scherAufgabenlösungunddertheoretischenPräsentationsowiezwischenszenischerAufgabenlösungundursprünglichemVorhaben,

• erkennbare,nachvollziehbareEigenleistungdesPrüflings,

• anschauliche Verdeutlichung der sprachlichen Aussagen,

• Verständlichkeit der Darlegung und Angemessenheit des Ausdrucks,

• Gliederung und Aufbau der Darstellung,

• EingehenaufFragen,notwendigeEinwände,Hilfen,

• begründete Verdeutlichung des eigenen Standpunktes.

Einmit„gut“(11Punkte)beurteiltesPrüfungsergebnissetztvoraus,dassIntentionundZielrichtungenderAufgabendifferenzierterfasstundselbstständige,derKomplexitätderAufgabenangemesseneLösungengefunden,präsentiertunderläutertwerden.Da-beimussdasErgebnisderAufgabezeigen,dassderPrüflingüberfundiertetheateräs-thetischeFähigkeitenundFertigkeitenverfügt,diesezurGestaltungeines szenischenWerkeseinsetzenundGestaltungsentscheidungenbegründenkann.BeiderLösungderReflexionsaufgabemüssenfachspezifischeSachverhalteklar,zielgerichtetgeordnetundargumentativ schlüssig vorgetragen werden. Insbesondere muss der ZusammenhangzwischenderspielpraktischenoderinszenatorischenAufgabeundderReflexionsaufgabeerkanntunderläutertwerden.ÜberwiegendwerdenhierLeistungenimAnforderungsbe-reich II und III erbracht.

DieNote„ausreichend“(05Punkte)kannnurerteiltwerden,wenndieErgebnisseerken-nenlassen,dassdieSchwerpunktederAufgabenerfasstundAnsätzezuLösungener-bracht wurden. Dabei müssen darstellerische und gestalterische Fähigkeiten und Fertig-

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keitenerkennbarsein,AnsätzezurAufgabenlösungbeschriebenwerdensowiefachlicheGrundkenntnisseverständlichdargebotenwerden.NebenLeistungenimAnforderungs-bereichIundIImüssenzumindestansatzweiseauchLeistungenimAnforderungsbereichIII nachgewiesenwerden. Sind in der spielpraktischen oder inszenatorischenAufgabeungenügendeLeistungenerbrachtworden,sokanndiegesamtePrüfungsleistungnichtmehr„ausreichend“(05Punkte)genanntwerden.


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