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Zur Netzkunst

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9 Fall 9: Die Filmgruppe der Universität Lüneburg möchte den Netzkunstfilm „My boyfriend came back from the war“ in einem Programmkino mit anschließender Diskussion zeigen. Entwickeln Sie ein Konzept in dem die Kosten, der Ablauf und die rechtlichen Fragen zur Durchführung des Vorhabens geregelt werden.
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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Fall 9:

Die Filmgruppe der Universität Lüneburg

möchte den Netzkunstfilm „My

boyfriend came back from the war“ in

einem Programmkino mit anschließender

Diskussion zeigen. Entwickeln Sie ein

Konzept in dem die Kosten, der Ablauf

und die rechtlichen Fragen zur

Durchführung des Vorhabens geregelt

werden.

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Zur Netzkunst

• Entwicklung der Netzkunst: 1995 / 1996• spezifische Darstellungsweise: beruht auf

Internet• netzkünstlerische Arbeiten:

– Textproduktionen– Übertragung von Grafiken und Bildern– Bilddarstellungen

• enthaltenes HTML-Programm repräsentiert künstlerische Idee, deshalb Kunstwerk

• Künstler liefert Konzept, Rezipient interagiert

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Netzkunst vs. Kunst im Netz

Kunst im Netz:• z.B. digitalisierte Ölbilder• benutzt Internet als Medium

Netzkunst:• benutzt Internet als Ort und Material• genuines Produkt des Netzes• nimmt sich der spezifischen

Eigenschaften des Raums Internet an und nutzt sie als künstlerisches Material

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Olia Lialina• 1971 geboren in Moskau• „My boyfriend came back from

the war“ erste künstlerische Internetarbeit der Künstlerin

• bekannte Filmkritikerin Russlands• weitere Netzkunstarbeiten• experimentelle Filme• Kuratorin für Filmfestivals und

Film- und Videoprojekte• Professur in an der Merz-

Akademie in Stuttgart

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„My boyfriend came back from the war“

• erste „offizielle“ Ausstellung im Westen 1996

• keine autobiographische Geschichte• kein Zusammenhang mit

Tschetschenien-Krieg • abstrakte Geschichte um Liebe und

Einsamkeit

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„My boyfriend came back from the war“• Text und Grafik wechseln sich ab:

ausgewogenes Verhältnis• schwarzer Bildschirm mit grobkörnigen

Illustrationen, kurzen Sätzen, unregelmäßig aufgeteilte Bildschirmfläche (links)

• Grafiken: private Fotos (Mitte), Filmausschnitte aus „Broken Arrow“ (rechts)

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Darstellung „My boyfriend“

• Nutzung der Arbeitsweise des Films, aber auch typische, internetspezifische Arbeitsweisen und Darstellungsmethoden

• Frame-Technologie, um mehrschichtige Geschichte zu erzählen

• Beginn der Geschichte, zwei Sätze, die Aufmerksamkeit erwecken

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Konzept der Filmgruppe

• bei Veranstaltung selbst:– Computerterminals für interaktive Teilnahme– zusätzlich Projektion, Erläuterung der Arbeit durch die

Künstlerin– anschließender Diskussion (Olia Lialina, Gerd Rocher,

Pierangelo Maset)

• Entscheidung gegen traditionellen Kinosaal, hingegen für die Cafeteria der Universität

• Veranstaltung in Kooperation mit AStA und Rechenzentrum

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Einige Ziele des Projekts

• Steigerung des Bekanntheitsgrades von Netzkunst

• Neue Formen der Kunstrezeption präsentieren

• Motivation zur aktiven Teilnahme an Kunst• Kommunikation und Diskussion fördern:

Happening-Charakter der Veranstaltung• Akzeptanz neuer filmischer Möglichkeiten

und der Netzkunst fördern

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Ablauf der Veranstaltung

Datum: 20.05.2005Ort: Universität Lüneburg. Gebäude 9, CafeteZeit: 20:05 UhrEinlass: 19:30 UhrEintritt frei!

• Bis ca. 21 Uhr Nutzung der Terminals• Projektion des Filmes und Erläuterung zum

Film• Anschließend: Diskussion• Bewirtung durch Kulturreferat

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Diskussion

Thema: Netzkunst als Spiegel? – Netzkunst im Kontext von moderner Kunst, Film und neuen MedienGäste: Prof. Olia Lialina und Prof. Gerd RoscherModeration: Prof. Pierangelo Maset

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Diskussionspunkte

• Kunst im Zeitalter der neuen Medien und globaler Vernetzung - net.art als ein Spiegelbild der heutigen Zeit

• Möglichkeiten und Grenzen von net.art• Netzkunstfilm • Differenz von Realität und Wahrnehmung,

Wirklichkeit, Ideologie und Simulation • Warum Netzkunst?• Forderung nach einer freien Gestaltung des

Netzraums – Freiheit der Kunst

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Rechtliche Aspekte

• Zur Zeit existieren kaum international verbindliche rechtliche Regelungen zur Nutzung und Verwertung von Netzkunst

• Netzkunst selbst kann als Computerprogramm definiert werden und wird im vorliegenden Fall dementsprechend bei der Klärung der rechtlichen Fragen betrachtet werden

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§ 52 Öffentliche Wiedergabe

(1) 1Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§73) eine besondere Vergütung erhält. ²Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. [...]

(3)Öffentliche bühnenmäßige Darstellung, öffentliche Zugänglichmachungen und Funksendungen eines Werkes sowie öffentliche Vorführungen eines Filmwerkes sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

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Folgende Aspekte bedürfen der Klärung:

• Handelt es sich um ein veröffentlichtes Werk?• Wer räumt die Nutzungsrechte ein?• Höhe der Vergütung?• Dient die Wiedergabe einem Erwerbszweck?• Sind ausübende Künstler anwesend und

erhalten diese ein Entgelt?

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Handelt es sich veröffentlichtes Werk?

§ 2 Geschützte Werke(1) Zu den zu schützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

1. Sprachwerke wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; [...]

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§ 69a Gegenstand des Schutzes(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind

Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfmaterials.

(2) 1Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. [...]

(3) 1Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. ²Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. [...]

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• geistige Schöpfungen:Werke, in denen sich der persönliche Ausdruck und die Individualität des Künstlers widerspiegeln

• § 7 Urheber Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Olia Lialina ist Urheberin

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• § 12 Veröffentlichungsrecht• § 6 Abs.1 Veröffentlichte und erschienene

Werke(1) Ein Werk gilt nach als veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

Ein digitales Werk gilt als veröffentlicht, wenn es im Internet auf einen für jedermann zugänglichen Server hinterlegt worden ist

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Gewährung von Nutzungsrechten

§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten(1) 1Der Urheber kann einem anderen das

Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). ²Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. [...]

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Besonderheiten bei digitalen Werken

• Netzkunst nur über das Internet zugänglich• Durch Upload auf einen Server, wird das Werk

im Sinne des § 15 Abs. 2 in einer unkörperlichen Form öffentlich wiedergegeben

• § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht(4) Recht, ein Werk der bildenden Künste, [...] oder technischer Art durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.

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• „Right of making available“ - Übermittlung des Werkes auf Nachfrage

• § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung...das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Bei Betrachtung und Nutzung auf dem eigenen Bildschirm werden keine Urheberrechte berührt

Filmgruppe stellt nur technische Voraussetzung zur Verfügung, keine Einräumung von Nutzungsrechten erforderlich

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Höhe der Vergütung

• Keine Nutzungsrechte erforderlich = keine Zahlung einer Vergütung notwendig

• Gesetzlich keine Vergütungssätze bislang festgelegt für Internet, keine Verwertungsgesellschaften

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Erwerbszweck und Entgelder

• Veranstaltung dient keinem Erwerbszweck, kein Eintritt

• Keine Zahlung von Entgelder, da Olia Lialina nicht als ausübende Künstlerin gilt (§73)

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Kulturökonomie und neue Medien: Fall 9

Schlussfolgerung

• Bedingungen erfüllt: Es handelt sich um ein veröffentlichtes Werk, dass zu keinem gewerblichen Zweck, in Rahmen einer öffentlichen, entgeltfreien Veranstaltung mit Zustimmung der Urheberin, zugänglich gemacht wird. Die Zahlung einer Vergütung entfällt. Die Künstlerin selbst erhält ebenfalls keine Vergütung.

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Empfehlung

• Vertrag über die Einräumung von (Nutzungs-)Rechten mit der Künstlerin abzuschließen.

• Oder schriftliche (Individual-)Vereinbarung mit Künstlerin, in der die beabsichtigte Nutzung geregelt und die technisch-wirtschaftliche Verwendungsform festgelegt wird.

• Klären inwieweit das Heraufladen, Speichern und das Verfügbarmachen auf anderen Medien gestattet wird.

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Zeit- und Organisationsplan

Oktober 2004 erste konzeptionelle ÜberlegungenFestlegung des genauen Termins

November 2004 Fertigstellung des KonzeptsAnfrage Kooperationspartner, Vorstellung des Projektes (AStA-Kulturreferat, AStA-Kinoreferat, Rechenzentrum)Beginn der organisatorischen PlanungErste Kontaktaufnahme mit Bitte um Rückmeldung bis Anfang Dezember - Prof. Gerd Roscher (HfbK)- Prof. Olia Lialina (Künstlerin, Merz-Akademie)

• Vorstellung des Projektes• Generelle Anfrage: Interesse an Teilnahme an der Veranstaltung und an der anschließenden Diskussion• rechtliche Belange (Künstlerin)

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Dezember 2004 bis spätestens 15. Dezember: verbindliche Zusage oder Absage auf unsere Teilnahmeanfragen, ggf. neue Anfrage an ??? mit Frist bis 15. Januar

Januar 2005 Anschreiben Teilnehmer, inklusive schriftlicher Vereinbarungen über verbindliche Teilnahme, Erstattung der Reisekosten (oder Besorgen der Tickets) sowie Aufwandsentschädigung (20.01.05)Klärung der Raumfrage mit dem Studentenwerk BraunschweigAnfrage Moderator für die Diskussion (Prof. Pierangelo Maset)Klärung mit Rechenzentrum- Termin, Anzahl Rechner, technische Fragen und personelle UnterstützungKlärung mit AStA (Kultur- und Kinoreferat)- Technische Ausstattung (Beamer, Leinwand, Mikrophone, Lautsprecher, Mischpult, Verstärker, technisches Personal)Kontaktaufnahme mit Univativ- Bitte um Ankündigung und Berichterstattung in der Ausgabe von Mitte März

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Februar 2005 (Klausurenzeit und Semesterferien)

März 2005 evtl. Beschaffung und Versand der Tickets (Zug)Hotelbuchung für Künstlerin

April 2005 Mitteilung der Veranstaltung an - monatliche Veranstaltungskalender (Salzgehalt, Vamos)- andere Veranstaltungstipps (Uniradio)Gestaltung Popupfenster zur Ankündigung der VeranstaltungGestaltung und Druck der FlyerBeantragung der Schankgenehmigung

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Mai 2005 Auslage der Flyer (Mensa, Hörsaalgang, Kneipen, Bibliotheken, HfbK u.a.)Popupfenster auf allen Rechenzentrumsrechnern beim Öffnen des InternetexplorersPressemitteilung an Lüneburger Landeszeitung

Do, 20. Mai 2005 Durchführung der Veranstaltung mit anschließender Diskussion

Juni 2005 Nachbereitung der Veranstaltung, Finanzabrechnung

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Kostenplan

Stuttgart – Lüneburg 1 Person, Bahn, Hin- und Rückfahrt,2. Klasse ohne BahnCard

€ 150

Hamburg – Lüneburg 1 Person, Bahn, Hin- und Rückfahrt2. Klasse ohne BahnCard

€ 25

     

Übernachtungskosten 1 Person, EZ, 1 Nacht (Hotel Heiderose) € 46

     

Transfer Privat-PKW -

Reisepauschale

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Vergütung Teilnehmer

Sonstige Kosten

Aufwandsentschädigungen 2 Personen * € 50 € 100

Raummiete Cafete -

Erwerb von Rechten   -

Schankgenehmigung   € 50

Bewirtung und Verpflegung:Getränke, belegte Brötchen

 € 150

Porto und Telefon   € 25

Material   € 25

Ton und LichtKaution

AStA Ton und Licht € 70€ 100

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Pressearbeit

Druckkosten Flyer Papier bunt, s/w-Kopien € 20 

Gesamt   € 761

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FinanzierungsplanEinnahmen durch Bewirtung

Einnahmen durch Spenden

Einnahmen durch Kooperationspartner

Einnahmen durch Fördermittel

 

Getränke und belegte Brötchen € 200

AStA-Kulturreferat (Ton und Licht + Kaution) € 200

AStA-Kinoreferat (Rechte, Personal) € 100

Privatmäzen € 200

freiwillige Spende (geschätzte Teilnehmerzahl 60 Personen) € 100

Gesamt € 800

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Materielle und personelle Hilfe:

• Kooperationspartner:– AStA-Kulturreferat: Mithilfe bei Aufbau und

Bewirtung– AStA-Kinoreferat: Beamer, Leinwand, Mithilfe

Aufbau und Betreuung der Veranstaltung– Rechenzentrum: Rechner, Aufbau der

Computerterminals, technische Betreuung der Terminals

• Filmgruppe der Universität:– Organisation der Veranstaltung, Einkauf,

Aufbau, Betreuung der Gäste


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