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Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der...

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Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades des Magister Artium, Universität Duisburg-Essen, Fachbereich: Geisteswissenschaften, Fach: Kommunikationswissenschaft
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Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen. Wissenschaftliche Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades des Magister Artium Universität Duisburg-Essen Fachbereich: Geisteswissenschaften Fach: Kommunikationswissenschaft Vorgelegt von Tobias Alfons Arns Matrikelnummer: ES0145896501 Eingereicht bei Prof. Dr. H. Walter Schmitz Essen und Wien, 14. November 2008
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Page 1: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

Zum Scheitern verurteilt?

Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden.

Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der

Vereinten Nationen im Rahmen von

Friedenssicherungseinsätzen.

Wissenschaftliche Hausarbeit

zur Erlangung des akademischen

Grades des Magister Artium

Universität Duisburg-Essen Fachbereich: Geisteswissenschaften Fach: Kommunikationswissenschaft

Vorgelegt von Tobias Alfons Arns

Matrikelnummer: ES0145896501

Eingereicht bei Prof. Dr. H. Walter Schmitz

Essen und Wien, 14. November 2008

Page 2: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung .........................................................................................................1

1.1 Erste Annäherung an den Untersuchungsgegenstand ...................................1

1.2 Weiterer Aufbau der Arbeit und Formulierung der Fragestellung....................7

2. Die Vereinten Nationen und die Friedenssicherungseinsätze..................10

2.1 Die Vereinten Nationen – Einführung und Erläuterungen .............................10

2.1.1 Gründung und Geschichte der Vereinten Nationen................................10

2.1.2 Die Charta der Vereinten Nationen – Ziele und Grundsätze

der Weltorganisation...............................................................................12

2.1.3 Die institutionelle Struktur der Vereinten Nationen .................................16

2.1.4 Die Vereinten Nationen zwischen Anspruch und Wirklichkeit –

Was kann die Weltorganisation leisten?.................................................22

2.2 Die Friedenssicherung der Vereinten Nationen – Rahmenbedingungen

und Entwicklung ............................................................................................27

2.2.1 Institutionelle, weltpolitische und völkerrechtliche

Rahmenbedingungen der Friedenssicherung.........................................27

2.2.2 Die Entwicklung der Friedenssicherungseinsätze nach dem

Kalten Krieg ............................................................................................35

3. Öffentlichkeitsarbeit – eine Erörterung unter Berücksichtigung der Bedingungen von Kommunikation ......................................................48

3.1 Öffentlichkeit und öffentliche Meinung ..........................................................48

3.2 Zum Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation ...................53

3.2.1 Ein Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit ...............................................53

3.2.2 Ein Verständnis von Kommunikation ......................................................59

3.2.3 Öffentlichkeitsarbeit unter den Bedingungen von Kommunikation .........67

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4. Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen – im Sekretariat und

im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen ..........................................72

4.1 Die Öffentlichkeitsarbeit des Sekretariats der Vereinten Nationen ...............72

4.2 Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von

Friedenssicherungseinsätzen........................................................................81

4.2.1 Probleme der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von

Friedenssicherungseinsätzen .................................................................81

4.2.2 Friedenssicherung als Erarbeitung und Aufrechterhaltung von

Zustimmung und Kooperation.................................................................84

4.2.3 Die Praxis der Kommunikation mit den Teilöffentlichkeiten im

Konfliktgebiet ..........................................................................................90

4.2.4 Die Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen als Symbol ....................96

5. Fazit ..............................................................................................................102

Literaturverzeichnis...........................................................................................105

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1. Einleitung

„That since wars begin in the minds of

men, it is in the minds of men that the de-

fenses of peace must be constructed.“

(Constitution of the UNESCO: Pream-

ble)

1.1 Erste Annäherung an den Untersuchungsgegenstand

Auch mehr als sechzig Jahre nach ihrer Gründung sind die Vereinten Nationen (VN) im-

mer noch die einzige allgemeine Organisation der internationalen Staatengemeinschaft.

Entsprechend wird den VN in nahezu allen politischen, humanitären, wirtschaftlichen und

sozialen Fragen von globaler Bedeutung eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Der Großteil

der Aktivitäten der VN zur Behandlung dieser Fragen spielt sich jedoch nahezu unbemerkt

von den Massenmedien und der „Weltöffentlichkeit“ in den zahllosen Konferenzen und

Sitzungen der verschiedenen Organe und Ausschüsse ab. Es ist also durchaus nachvoll-

ziehbar, wenn etwa MALLOCH BROWN et al. urteilen, dass die VN in der Wahrnehmung der

Öffentlichkeit zumeist als von den Problemen der Menschen isolierte Bürokratie (vgl. Mal-

loch Brown et al. 1997: 1) in Erscheinung tritt.1 Es ist ebenfalls verständlich, dass eine

solch diffuse und stilisierende Sichtweise auf die VN in denjenigen Ländern vorherrscht, in

denen die Menschen von den tatsächlichen Leistungen und Errungenschaften der Weltor-

ganisation nur durch massenmediale Berichterstattung erfahren:

„Beyond the circle of countries where effective UN programmes can be seen in operation,

however, the UN is seen as a distant ‚talking shop’ rather than an organization that can

bring solutions that matter to ‚me’ – me as an individual, my community, my country.“ (Mal-

loch Brown et al. 1997: 2)

In den zahlreichen Friedenssicherungseinsätzen der VN hingegen werden die Bemühungen

der Staatengemeinschaft für die „internationale Sicherheit“ und den „Weltfrieden“ (vgl.

1 Die Begriffe der Öffentlichkeit, der öffentlichen Meinung sowie der problematische Begriff der „Weltöffentlichkeit“

werden in Kapitel 3.1 genauer diskutiert und als wissenschaftliche Termini eingeführt bzw. verworfen. Vorerst soll eine

umgangssprachliche Bedeutung dieser Begriffe angenommen werden.

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Charta der VN: Präambel) sichtbar.2 Denkt man an die äußere Erscheinung der VN, so

nehmen die Soldaten mit den blauen Helmen und den weißen Fahrzeugen ohne Zweifel

eine herausragende Stellung ein.3 Bilder von Blauhelmsoldaten, die humanitäre Hilfe ver-

teilen, in Konfliktgebieten patrouillieren oder mit Rebellengruppen verhandeln, gehören

sicherlich zu den eindrucksvollsten, die im Rahmen der Arbeit der Weltorganisation her-

vorgebracht werden:

„UN-Symbolik dürfte allerdings [...] mehr über die konkreteren Symbole ‚Blaumützen’ und

besonders die ‚Blauhelme’ durch Bildberichterstattung und vor allem durch das Fernsehen

verbreitet worden sein: Soldaten in Kampfuniformen unter intensiv ‚friedensblauer’ Kopfbe-

deckung [...]. Hinzu kommt, daß in einem derartigen Bild die blaue Friedenssymbolik mit

den Situationen, in denen sie auftritt – den Einsätzen von ‚Friedenstruppen’ - wesentlich

nachvollziehbarer ist, als eine Gremiensitzung unter dem UN-Symbol.“ (Wesel 2004: 143)

Es verwundert mithin nicht, dass in der massenmedialen Berichterstattung und der Wahr-

nehmung der „Weltöffentlichkeit“ Erfolg und Scheitern von Friedenssicherungseinsätzen

einen signifikanten Einfluss auf die Beliebtheit der Organisation als Ganzes haben:

„Peacekeeping has always been one of the most visible symbols of the UN’s role in interna-

tional peace and security. And it was the world’s disappointment with the performance of

UN peacekeeping operation over the years that followed which became so symbolic of the

UN’s failure to emerge from the ashes of the cold war as a rejuvenated key player in inter-

national and, increasingly, internal peace and security.“ (Thakur/Schnabel 2001: 4)

Angesichts einiger nahezu unlösbar scheinender Konflikte und der damit verbundenen

humanitären Not insbesondere in Subsahara-Afrika (vgl. Debiel 2002: 1ff) ist der An-

2 In Übereinstimmung mit einem von der German Translation Section der VN gepflegten Online-Wörterbuch werden in

dieser Arbeit für die englischsprachigen Ausdrücke „peacekeeping“ bzw. „peacekeeping operation“ die deutschen Ent-

sprechungen „Friedenssicherung“ bzw. „Friedenssicherungseinsatz“ oder „Friedenssicherungsmission“ gewählt; die

Ausdrücke „peacekeepers“ oder „peacekeeping forces“ werden entsprechend mit „Friedenssicherungstruppen“ oder

„Friedenssicherungskräfte“ übersetzt. Für „peace enforcement“ wurde der deutsche Ausdruck „Friedenserzwingung“

gewählt. Liegen keine üblichen deutschen Übersetzungen für Verfahren und Abteilungen der VN vor, so wird der engli-

sche Ausdruck verwendet. Das Online-Wörterbuch DETERM ist im Internet unter

http://unhq-appspub-01.un.org/dgaacs/gts_term.nsf abrufbar (Abrufdatum 14.11.2008). 3 Wegen der von DAG HAMMARSKJÖLD eingeführten und für alle Friedenssicherungstruppen gleichen blauen Kopfbedec-

kungen – entweder Helme oder Barette, werden die Friedenstruppen insbesondere in der massenmedialen Berichterstat-

tung auch „blue helmet soldiers“ – auf Deutsch „Blauhelmsoldaten“ – genannt (vgl. Urquhart 2000: 156; Eisele 2003:

134).

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spruch an die Leistung der Weltorganisation jedoch immens – Enttäuschung und Ernüch-

terung sind deshalb ständige Begleiter der massenmedialen Berichterstattung über Frie-

denssicherungseinsätze. Pauschalisierende Kritik wie „UN-Friedensmissionen versagen“

(Thalif Deen in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vom 14.08.2008) oder Vorver-

urteilungen wie „Failure Looms for Darfur Peacekeepers “ (Alexander Schwabe auf „Spie-

gel Online“ vom 23.11.2007) sind Beispiele für Vergröberungen, die die vielfältigen

Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren von Friedenssicherungseinsätzen verkennen.

Zunächst gilt es daher bereits an dieser Stelle festzuhalten, dass jede Friedenssicherungs-

mission einen Spezialfall darstellt, denn es gibt kein allgemein anerkanntes oder gar völ-

kerrechtlich verbindliches Schema, von dem ausgehend die VN alle Einsätze vorbereiten

und entsenden könnten (vgl. Gareis/Varwick 2006: 126; Karns/Mingst 2004: 306f). Mit

dem Ausdruck „Friedenssicherungseinsatz“ werden daher eine Vielzahl höchst unter-

schiedlicher Einsätze bezeichnet, die sich hinsichtlich ihrer Größe und Dauer sowie hin-

sichtlich der Aufgaben und Befugnisse der Friedenssicherungskräfte stark voneinander

unterscheiden. Bereits ein kurzer Blick auf die Anzahl der jeweils entsendeten Friedenssi-

cherungskräfte zeigt, dass es sich bei den einzelnen Missionen um höchst unterschiedliche

Unterfangen handelt: Während die United Nations Observer Mission in Prevlaka

(UNMOP, Februar 1996 bis Dezember 2002) lediglich 28 Militärbeobachter und 3 zivile

Mitarbeiter umfasste4, so wurden im Rahmen der United Nations Protection Force

(UNPROFOR, Februar 1992 bis März 1995) insgesamt 38.599 Blauhelmsoldaten, 648 Mi-

litärbeobachter, 803 Polizeikräfte und 2.017 zivile Mitarbeiter in das Gebiet des ehemali-

gen Jugoslawien entsendet5.

Da das Gesicht der Friedenssicherung ein sich stetig wandelndes ist, wurde auf vielfache

Weise versucht, die Einsätze zu ordnen und auf verschiedene Weise zu klassifizieren. Die

einfachste Unterscheidung wird üblicherweise zwischen „klassischen“ und „komplexen“

Friedenssicherungseinsätzen getroffen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 118ff; Karns/Mingst

2004: 93f), mit Blick auf die Fragestellung dieser Arbeit ist diese einfache Unterscheidung 4 Vergleiche hierzu eine zusammenfassende Darstellung der UNMOP des Departments of Peacekeeping Operations

(DPKO) der VN im Internet unter http://www.un.org/Depts/dpko/missions/unmop/facts.html (Abrufdatum: 14.11.2008). 5 Vergleiche hierzu eine zusammenfassende Darstellung der UNPROFOR des Departments of Public Information (DPI)

der VN im Internet unter http://www.un.org/Depts/dpko/dpko/co_mission/unprofor.htm (Abrufdatum: 14.11.2008).

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hinreichend, weil mit dieser der Untersuchungsgegenstand hinreichend eingegrenzt wer-

den kann.6

„Klassische“ Friedenssicherung während der Zeit des Kalten Krieges

Zum ersten voll ausgebildeten Friedenssicherungseinsatz unter Einsatz von Blauhelmsol-

daten, der United Nations Emergency Force (UNEF I, November 1956 – Juni 1967), kam

es im Rahmen der Suez-Krise nach einer Initiative des damaligen Generalsekretärs DAG

HAMMARSKJÖLD (vgl. Hansen 2004: 132f; Karns/Mingst 2007: 95).7 UNEF I stellt für die

Friedenssicherung der VN so etwas wie einen „Präzedenzfall“ (Hansen 2004: 133) oder

„Prototyp“ (Gareis/Varwick 2006: 123) dar, denn die von HAMMARSKJÖLD im Rahmen

dieses Einsatzes formulierten Grundsätze wurden in der Folge zu den konzeptionellen

Grundpfeilern der Friedenssicherung und haben ihre Gültigkeit bis zu den heute entsende-

ten Missionen im Wesentlichen behalten. MANUEL FRÖHLICH hat diese Grundsätze

HAMMARSKJÖLDS zusammengefasst; die vier bis heute maßgeblichen sollen hier wieder-

gegeben werden:

„The Mission is to be conducted in a strictly impartial manner. [...] The use of force, there-

fore, is limited to self-defence. […] The Mission is to be conducted under a unified interna-

tional command structure by the United Nations. Deployment of the troops is linked to con-

sent by the parties involved, especially with respect to the country allowing the U.N. to enter

its territory.“ (Fröhlich 2001: 200f; Hervorhebungen T.A.)

Rückblickend werden die Einsätze während der Zeit des Kalten Krieges der „klassischen“

(Gareis/Varwick 2006: 123) Friedenssicherung zugerechnet. Während der gesamten Zeit

des Kalten Krieges gab es 15 Friedenssicherungseinsätze der VN8, die nahezu alle dem 6 Die VN selbst verwenden in ihren Veröffentlichungen eine Unterteilung in „Generationen“, die u.a. von GAREIS /

VARWICK aufgegriffen wurde (vgl. Gareis/Varwick 2006: 118ff). Sowohl diese Unterteilung sowie weitere Klassifikatio-

nen von Friedenssicherungseinsätzen wie die von DEBIEL (vgl. Debiel 2003: 462-467), BELLAMY et al. (Bellamy et al.

2006: 93-186) oder JETT (Jett 2001: 21-34) können aufgrund ihres Umfangs und Detailreichtums im Rahmen dieser

Arbeit nicht thematisiert werden. 7 Zwei frühere Missionen, die United Nations Truce Supervision Organization (UNTSO) und die United Nations Military

Observer Group in India and Pakistan (UNMOGIP), die seit Juni 1948 bzw. Januar 1949 bis heute im Einsatz sind,

bestanden nur aus unbewaffneten Militärbeobachtern. Sie wurden von den VN nachträglich als Friedenssicherungsmis-

sionen deklariert. 8 Vergleiche hierzu eine vom DPKO der VN zusammengestellte Zeitreihe. Die Zeitreihe wird laufend aktualisiert und ist

im Internet abrufbar unter: http://www.un.org/Depts/dpko/dpko/timeline/pages/timeline.html (Abrufdatum: 14.11.2008).

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Grundmuster der UNEF I entsprachen und die Aufgrund des Ost-West-Konflikts nur in

solche Krisengebiete entsandt werden konnten, in denen die Interessen der Vereinigten

Staaten oder der Sowjetunion dem nicht entgegenstanden (vgl. Debiel 2002: 463). Die

grundlegenden Aufgaben nahezu aller dieser klassischen Einsätze waren hauptsächlich

militärischer und polizeilicher Art und umfassten die Entflechtung der Konfliktparteien

durch die Errichtung einer Pufferzone, die Überwachung von Waffenstillstands- und Frie-

densabkommen und die Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung

im Krisengebiet (vgl. Karns/Mingst 2007: 99; Eisele 2005: 180f). Das Verfahren der Frie-

denssicherung der VN ist also während der gesamten Zeit des Kalten Krieges recht stabil

geblieben und hat dazu beigetragen, Bedrohungen der internationalen Sicherheit, die aus

zwischenstaatlichen Konflikten insbesondere im Nahen und Mittleren Osten sowie in Afri-

ka in der Zeit der Dekolonialisierung entstanden, einzudämmen.

„Komplexe“ Friedenssicherung nach dem Ende des Ost-West-Konflikts

Der nachhaltige Einfluss der durch die Praxis des ersten Friedenssicherungseinsatzes ein-

geführten Grundsätze HAMMARSKJÖLDS auch über die Zeit des Ost-West-Konflikts hinaus

wird deutlich, wenn sie mit einer von BOUTROS BOUTROS-GHALI wenige Jahre nach dem

Ende des Kalten Krieges vorgeschlagenen Definition von Friedenssicherung verglichen

werden:

„Friedenssicherung bezeichnet die Errichtung einer Präsenz der Vereinten Nationen vor

Ort, was bisher mit Zustimmung aller beteiligten Parteien geschah, im Regelfall unter Betei-

ligung von Militär- und/oder Polizeikräften der Vereinten Nationen und häufig auch von Zi-

vilpersonal.” (Boutros-Ghali 1992: Ziff. 20)

Als erster Befund über die Friedenssicherung nach dem Ende des Ost-West-Konflikts kann

festgehalten werden, dass sich das Aufkommen an Einsätzen innerhalb weniger Jahre ver-

vielfacht hat. ADAM ROBERTS spricht bereits einige Jahre nach dem Ende des Kalten Krie-

ges von einer „dramatic expansion in the number of UN peacekeeping [...] forces (Roberts

1994: 95). In den nunmehr fast zwanzig Jahren, die seit dem Ende des Ost-West-Konflikts

vergangen sind, haben die VN insgesamt 48 Friedenssicherungseinsätze entsendet. Derzeit

unterhält die Organisation 19 Einsätze mit insgesamt 88.754 militärischen und weiteren

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20.692 zivilen Einsatzkräften.9 Im Moment sind die VN also für mehr Missionen zur glei-

chen Zeit verantwortlich als während der gesamten Dauer des Kalten Krieges zusammen.

All diese neueren Friedenssicherungseinsätze werden aufgrund ihres stark erweiterten

Aufgabenspektrums auch als „komplexe“ (Karns/Mingst 2007: 94) Einsätze bezeichnet.

Zusätzlich zu den bereits beschriebenen militärischen und polizeilichen Aufgaben der klas-

sischen Einsätze widmen sich die Friedenssicherungskräfte der komplexen Einsätze einer

Vielzahl ziviler Aufgaben, wie der Verteilung humanitärer Hilfe, dem Wiederaufbau zer-

störter Infrastruktur, der Organisation von Wahlen, dem Aufbau einer funktionierenden

öffentlichen Verwaltung, der Ausbildung von Polizeikräften, der Rückführung von Flücht-

lingen und Vertriebenen sowie der Entwaffnung und Reintegration der ehemaligen ver-

feindeten Kämpfer der Konfliktparteien in die Gesellschaft (vgl. Karns/Mingst 2007: 98;

Roberts 1994: 97). Die Erörterung der Gründe für diese rasante Ausweitung sowohl der

Anzahl als auch der Aufgaben bedarf zuvor einer kurzen Einführung in die institutionelle

Struktur der VN und die weltpolitischen Entwicklungen in der Zeit unmittelbar nach dem

Ende des Kalten Krieges und wird daher in Kapitel 2.2 weitergehend thematisiert.

Eine weitere, recht aktuelle Definition von Friedenssicherung – diejenige, die in den „Prin-

ciples and Guidelines“ der VN an Friedenssicherungskräfte ausgegeben wird (vgl. DPKO

2008), – soll nun abschließend verdeutlichen, dass komplexe Friedenssicherungseinsätze

idealerweise immer in einen übergreifenden Friedensprozess eingebunden sind, der bereits

vor der Stationierung der Friedenssicherungstruppe eingesetzt hat und der nun von den VN

begleitet wird:

„Peacekeeping is a technique designed to preserve the peace, however fragile, where fight-

ing has been halted, and to assist in implementing agreements achieved by the peacemakers.

Over the years, peacekeeping has evolved from a primarily military model of observing

cease-fires and the separation of forces after inter-state wars, to incorporate a complex

model of many elements – military, police and civilian – working together to help lay the

foundations for sustainable peace.“ (DPKO 2008: 18)

Hier wird deutlich, dass mit der komplexen Friedenssicherung die Hoffnung verbunden ist,

– über die Rolle als stabilisierendes Element in einem „schwelenden“ Konflikt hinausge-

9 Diese Daten werden vom DPKO monatlich erhoben und in einer laufend aktualisierten „Background Note“ zusammen-

gestellt. Diese ist im Internet unter http://www.un.org/Depts/dpko/dpko/bnote.htm abrufbar (Abrufdatum: 14.11.2008).

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hend – einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der humanitären, sozialen und auch

wirtschaftlichen Lage in dem betreffenden Konfliktgebiet zu leisten und nicht nur wie bei

der klassischen Friedenssicherung ein Wiederaufflammen der bewaffneten Auseinander-

setzungen durch die überparteiliche Präsenz der VN zu verhindern. Bereits aus den ersten

komplexen Friedenssicherungseinsätzen unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges

hat JOHN BLODGETT in diesem Zusammenhang die Lehre gezogen,

„daß die [...] Blauhelme zwar von Gewalt abschrecken, aber nicht allein die Grundlage ei-

nes dauerhaften Friedens zu schaffen vermögen. Sie schaffen einen Zeitgewinn, bringen aber

keine Lösung. Falls dieses teure Geschäft der Friedenssicherung nicht von einem echten

Friedenswillen der streitenden Parteien, unterstützt von den VN und einer Großmächtedi-

plomatie, begleitet ist, kann es schwer werden, es zum Abschluss zu bringen.“ (Blodgett

1991: 287f)

Die hier angeführten Definitionen sind dennoch mit einer gewissen Skepsis zu behandeln,

zeichnen sie doch ein idealisiertes und statisches Bild von Friedenssicherungseinsätzen,

das in der Realität dieser Missionen nur sehr eingeschränkt wiedergefunden werden kann

(vgl. Broinowski/Wilkinson 2006: 51f). Was die VN und die Blauhelmsoldaten jeweils zu

leisten in der Lage sind, hängt von einer Vielzahl von Einflussfaktoren und Rahmenbedin-

gungen ab, die sich nicht selten im Laufe eines Einsatzes verändern. Trotzdem ist der

Rückgriff auf die hier angeführten Definitionen als Hintergrund der in dieser Arbeit vorge-

nommenen Untersuchung sinnvoll; denn einige der Grundsätze, wie die Zustimmung durch

die Konfliktparteien und die Überparteilichkeit der Friedenssicherungstruppen werden

nach wie vor als „conditio sine qua non“ der Friedenssicherung angesehen (vgl. Dobbie

1994: 121f; Doyle/Sambanis 2006: 1ff).

1.2 Weiterer Aufbau der Arbeit und Formulierung der Fragestel-lung

Vor dem Hintergrund der vorgenommenen Annäherung an den Untersuchungsgegenstand

ist es nun möglich, einen kurzen Aufriss des weiteren Verlaufs der Arbeit vorzunehmen.

In Kapitel 2.1 wird, als Hintergrund für die weitere Argumentation, ein Überblick über die

Geschichte der VN gegeben, um insbesondere deren institutionelle Struktur und die

Grundsätze und Ziele der Charta der VN zu skizzieren. Von besonderem Interesse ist in

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diesem Zusammenhang die Untersuchung der Kluft zwischen den Ansprüchen, die an die

Weltorganisation gestellt werden und der Wirklichkeit dessen, was die VN tatsächlich zu

leisten in der Lage sind. Bereits an dieser Stelle können Probleme identifiziert werden, die

den Handlungsspielraum der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssicherungs-

einsätzen beeinflussen.

In Kapitel 2.2 werden daraufhin, aufbauend auf den bisher gewonnenen allgemeinen Er-

kenntnissen über die VN, die weltpolitischen, institutionellen und völkerrechtlichen Rah-

menbedingungen beleuchtet, in denen Friedenssicherungseinsätze insbesondere seit dem

Ende des Kalten Krieges stattfinden. Auf diese Weise werden die zentralen Zusammen-

hänge und Hintergründe analysiert, die für ein hinreichendes Verständnis des Untersu-

chungsgegenstandes notwendig sind.

Darauf folgt in Kapitel 3 die Erarbeitung eines Verständnisses von „Öffentlichkeitsarbeit“,

das es ermöglicht, sowohl die PR-Praxis des Sekretariats der VN als auch diejenige im

Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen zu untersuchen. Besonderer Wert wird hierbei

darauf gelegt, die theoretische Fundierung und praktische Funktionsweise von Öffentlich-

keitsarbeit ausgehend von der grundlegenden kommunikativen Sozialhandlung zu erklären,

um auf diese Weise Ansatzpunkte für die spätere Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit in

Konfliktgebieten zu gewinnen. Die Möglichkeit der Beeinflussung von Handlungen und

Einstellungen durch Kommunikation steht hierbei im Mittelpunkt. Es geht also um die

Frage, ob und wie Kommunikation von Organisationen wie den VN eingesetzt werden

kann, um damit bestimmte Zwecke zu erreichen.

Vor dem Hintergrund der so gewonnen Erkenntnisse können schließlich in Kapitel 4 die

folgenden Kernfragen beantwortet werden: Was sind die Probleme, denen die Öffentlich-

keitsarbeit der VN im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen gegenübersteht? Und un-

ter welchen Voraussetzungen kann Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssiche-

rungseinsätzen zu einem Friedensprozess beitragen?

Anknüpfend an die in Kapitel 1.1 thematisierte Unterteilung zwischen klassischen und

komplexen Friedenssicherungseinsätzen kann bereits an dieser Stelle eine erste Eingren-

zung des Untersuchungsgegenstandes vorgenommen werden. Die Erweiterung des Aufga-

benspektrums im Zuge des Übergangs zu komplexen Friedenssicherungseinsätzen und die

damit verbundene Hinwendung von zuvor fast nur militärischen zu nun immer mehr zivi-

len Aufgaben bedeutete zwangsläufig auch höhere Ansprüche an die Interaktion und Ko-

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operation mit den Konfliktparteien und der Bevölkerung im Konfliktgebiet. Vor dem Hin-

tergrund dieser Entwicklung bieten die klassischen Friedenssicherungseinsätze in der Zeit

des Kalten Krieges wenig Ansatzpunkte, um der Fragestellung dieser Arbeit nachzugehen.

Es ist daher bereits hier sinnvoll, den Untersuchungsgegenstand entsprechend einzugren-

zen und sich im weiteren Verlauf der Arbeit allein auf die komplexen Friedenssicherungs-

einsätze nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes zu konzentrieren.

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2. Die Vereinten Nationen und die Friedenssicherungs-

einsätze

„Wir, die Völker der VN – fest ent-

schlossen, künftige Generationen vor der

Geißel des Krieges zu bewahren [...], un-

seren Glauben an die Grundrechte des

Menschen [...] zu bekräftigen, [...] den

sozialen Fortschritt und einen besseren

Lebensstandard in größerer Freiheit zu

fördern, [...] den Weltfrieden und die in-

ternationale Sicherheit zu wahren [...] –

haben beschlossen, in unserem Bemühen

um die Erreichung dieser Ziele zusam-

menzuwirken.“ (Charta der VN: Präam-

bel)

2.1 Die Vereinten Nationen – Einführung und Erläuterungen

2.1.1 Gründung und Geschichte der Vereinten Nationen

Als Vorgängerorganisation der VN gilt der Völkerbund, da er im Januar 1920 nach dem

Ende des Ersten Weltkriegs erdacht und gegründet worden war, um Krieg und gewaltsame

Regelung von Streitigkeiten aus den internationalen Beziehungen zu verdrängen. Aufgrund

der mangelnden Unterstützung durch die mächtigsten Staaten – die Vereinigten Staaten

waren nie Mitglied, Deutschland und Japan traten im November bzw. März 1933 aus, die

Sowjetunion wurde im Dezember 1939 ausgeschlossen – war der Völkerbund jedoch nie in

der Lage, die ihm zugedachten Aufgaben zur Wahrung der internationalen Sicherheit zu

erfüllen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 22). Der Völkerbund hörte auf zu existieren, als die in

seinem Rahmen unternommenen Bemühungen zur Verhinderung des Zweiten Weltkriegs

scheiterten.

Im Rahmen einer Expertenkonferenz in Dumbarton Oaks in den Vereinigten Staaten fan-

den daher unter Berücksichtigung der Lehren aus dem Scheitern des Völkerbundes von

August bis Oktober 1944 die Vorverhandlungen über die Ausgestaltung einer neu zu grün-

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denden Weltorganisation statt. Dort konnte zwischen den Vereinigten Staaten, Großbritan-

nien, der Sowjetunion und China Übereinstimmung über den größten Teil der Grundsätze

und Richtlinien hergestellt werden, die später in die Charta der VN eingingen (vgl. Ga-

reis/Varwick 2006: 23; Volger 2000a: 90).

Zur Gründungskonferenz der VN kamen von April bis Juni 1945 schließlich fünfzig Staa-

ten in San Francisco zusammen, um die letzten verbliebenen Details der Charta der VN

auszuarbeiten und diese daraufhin zu verabschieden. Die Charta wurde im Juni 1945 von

den fünfzig vertretenen Staaten unterzeichnet. Polen, das bei der Konferenz nicht vertreten

war, unterzeichnete diese später und zählt daher auch zum Kreis der 51 Gründungsmitglie-

der. Heute zählt die Weltorganisation 192 Mitgliedsstaaten und hat somit das Ziel der

„Universalität“ – also der Mitgliedschaft sämtlicher Staaten der Weltgemeinschaft ver-

wirklicht (vgl. Fassbender 2000: 572ff).10

In der Kritik stand während der Gründungskonferenz insbesondere die „doppelte Privile-

gierung“ der so genannten „Großen Fünf“ – China, Großbritannien, Frankreich, Russland

und die Vereinigten Staaten – aufgrund deren ständiger Mitgliedschaft im Sicherheitsrat in

Kombination mit dem Veto-Recht, mit dem diese Entscheidungen des Sicherheitsrates

verhindern konnten (vgl. Gareis/Varwick 2006: 24). Die übrigen Gründungsstaaten akzep-

tierten die in der Charta festgeschriebene herausgehobene Stellung der Großen Fünf, damit

die von allen Seiten als absolut notwendig angesehene Weltorganisation überhaupt ins

Leben gerufen werden konnte. Nur aufgrund der geschilderten Zugeständnisse waren die

Großen Fünf bereit, die zukünftigen Entscheidungen des Sicherheitsrats zu akzeptieren und

auch zu befolgen. Die bis heute gültige Ausgestaltung der VN spiegelt diesen Aspekt der

Entstehungsgeschichte wider, denn die ständigen Mitglieder üben in vielerlei Hinsicht

einen beherrschenden Einfluss auf die Weltorganisationen aus. Auch in Bezug auf das

noch zu erläuternde Verfahren der Friedenssicherung können die im Sicherheitsrat derart

privilegierten Staaten jede Entscheidung verhindern, die ihren Interessen zuwiderläuft (vgl.

Volger 2000a: 98). Dieser Umstand wird noch von besonderem Interesse sein, wenn in

Kapitel 2.2.1 die Verhandlungs- und Entscheidungsvorgänge innerhalb der VN in Bezug

auf Friedenssicherungseinsätze in den Blick rücken.

10 Einzig der Staat der Vatikanstadt ist kein Mitglied der VN. Der Heilige Stuhl hat stets auf eine Mitgliedschaft verzich-

tet und hat stattdessen den Status eines ständigen Beobachters.

Page 15: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

12

Die Einigkeit unter den Großen Fünf war jedoch nicht von langer Dauer und schlug bereits

kurze Zeit nach der Gründung der VN zuerst in gegenseitiges Misstrauen und schließlich

in offene Konfrontation um, die den Handlungsspielraum der Weltorganisation über mehr

als vierzig Jahre hinweg stark einschränken sollte. Der aufziehende Kalte Krieg und die

damit verbundenen Auseinandersetzungen zwischen den Vereinigten Staaten und der So-

wjetunion insbesondere im Sicherheitsrat, die zum häufigen Einsatz des Veto-Rechts führ-

ten, machten es den VN weitgehend unmöglich, ihre multilateralen Verfahren zur Wah-

rung der internationalen Sicherheit so zu einzusetzen, wie es im Rahmen der Charta mög-

lich gewesen wäre (vgl. Volger 2000b: 192).

Für die im Rahmen dieser Arbeit angestrebte Untersuchung der Friedenssicherungseinsätze

der VN ist es nun hilfreich, sich in aller gebotenen Kürze der „Verfassung“ der Weltorga-

nisation, der so genannten „Charta der VN“ zu widmen. Dabei werden nur diejenigen Ka-

pitel thematisiert, die in direktem Zusammenhang mit dem Verfahren der Friedenssiche-

rung stehen.11

2.1.2 Die Charta der Vereinten Nationen – Ziele und Grundsätze der Welt-organisation

Die Charta ist der völkerrechtliche Vertrag, mit dem die VN als allgemeine Weltorganisa-

tion der internationalen Staatengemeinschaft gegründet wurden, und beinhaltet eine Reihe

von aufeinander aufbauenden Zielen und Grundsätzen, deren Verwirklichung bzw. Einhal-

tung die Weltorganisation unter Mitwirkung ihrer Mitgliedsstaaten anstrebt. Darüber hin-

aus stellt die Charta aber auch die „Satzung“ der VN dar, auf deren Basis innerhalb der

Organisation Verhandlungen durchgeführt und Entscheidungen getroffen werden. Sie ent-

hält somit auch die maßgeblichen Richtlinien für die institutionelle Ausgestaltung und die

Verteilung der Aufgaben und Befugnisse auf die einzelnen Organe der VN (vgl. Rittber-

ger/Zangl 2003: 189).

Da, wie bereits erwähnt, die VN mittlerweile das Ziel der Universalität erreicht haben,

sämtliche Staaten der Weltgemeinschaft also Mitglied der Organisation sind, haben folg-

11 Weiterführende detaillierte Schilderungen und Erläuterungen zur Geschichte der VN finden sich bei KARNS / MINGST

(vgl. Karns/Mingst 2007: 1-52), UNSER / WIMMER (vgl. Unser/Wimmer 1995: 25-106) sowie insbesondere bei HELMUT

VOLGER (vgl. Volger 2008).

Page 16: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

13

lich auch alle Staaten die in der Charta festgeschriebenen Grundsätze anerkannt. Die Char-

ta ist damit zur maßgeblichen Übereinkunft innerhalb des gegenwärtig angewendeten all-

gemeinen Völkerrechts geworden (vgl. Verdross/Simma 1984: 72).12

Die Charta besteht aus einer Präambel und 111 Artikeln, die wiederum in insgesamt 19

Kapitel unterteilt sind. Gleich zu Beginn von Artikel 1 wird als Hauptziel der VN genannt,

„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren“ (Charta der VN: Kap. I,

Art. 1); alle weiteren Ziele der Organisation, etwa die ebenfalls in Artikel 1 vereinbarte

Herbeiführung einer internationalen Zusammenarbeit, dienen diesem Hauptziel, welches

die Existenz der Weltorganisation letztlich alleine rechtfertigt (vgl. Gareis/Varwick 2006:

34; Unser/Wimmer 1995: 33; Ryan 2000: 30). Dieses Hauptziel soll auf zweierlei Weise

erreicht werden: Streitigkeiten unter den Mitgliedsstaaten oder Situationen, die zu einer

Bedrohung oder einem Bruch des Friedens führen können, sollen zunächst nach den

Grundsätzen des Völkerrechts auf friedliche Weise beigelegt oder bereinigt werden. Hat

bereits ein Bruch des Friedens stattgefunden, etwa durch den Angriff eines Staates auf

einen anderen, so soll die Organisation dieser Verletzung mit wirksamen kollektiven Maß-

nahmen begegnen (vgl. Charta der VN: Kap. I, Art. 1).

Sowohl in der Präambel der Charta als auch in Artikel 1 wird die Wahrung des Weltfrie-

dens umschrieben, ohne dass der hier zugrunde gelegte Friedensbegriff näher definiert

wird – dieser lässt sich jedoch aus den weiteren Zielen sowie den Grundsätzen der VN

rekonstruieren. Zuerst einmal richten sich die Anstrengungen der Organisation auf die

Wahrung des Friedens in dem einfachen Sinne, dass Krieg und Anwendung von Gewalt

aus den internationalen Beziehungen verdrängt werden sollen. Dieser eng gefasste, „nega-

tive“ Friedensbegriff bezieht sich also allein auf die Abwesenheit von Krieg und Gewalt.

12 Völkerrecht ist nach SCHUBERT / KLEIN ein Sammelbegriff für alle verbindlichen Vereinbarungen und Verträge, die die

Beziehungen der Staaten untereinander und zu den internationalen Organisationen regeln. Im Gegensatz zum staatlichen

Recht kann das Völkerrecht nicht von einer übergeordneten Instanz durchgesetzt werden, sondern ist von der Anerken-

nung der jeweiligen Staaten abhängig (vgl. Schubert/Klein 2007: 307). Nach ERNST FRAENKEL basiert das Völkerrecht

daher nicht wie das staatliche Recht auf dem Grundsatz der Herrschaft, sondern auf dem Grundsatz der Gleichheit und

Souveränität der Staaten (vgl. Fraenkel 1994: 263). Die Durchsetzbarkeit des Völkerrechts stößt oftmals an Grenzen,

wenn Vereinbarungen des Völkerrechts mit partikularen Interessen von Staaten kollidieren. Das Funktionieren der VN

als Weltorganisation hängt also davon ab, dass alle Beteiligten die „Spielregeln“ (Fraenkel 1994: 286) des Völkerrechts

anerkennen und einhalten. Die aus dem Völkerrecht erwachsenden Rahmenbedingungen für Friedenssicherungseinsätze

werden in Kapitel 2.2.1 umrissen.

Page 17: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

14

Mit Blick auf die Bearbeitung der Fragestellung ist es wichtig hervorzuheben, dass sich die

Anstrengungen der VN zur Wahrung des Weltfriedens stets an einem weiter gefassten,

„positiven“ Friedensbegriff orientiert haben, der, über den negativen Friedensbegriff hi-

nausgehend, die Beseitigung oder zumindest Linderung der tiefer gehenden Ursachen von

Krieg und Gewalt beinhaltet und somit auch die Verbesserung der humanitären, sozialen

und wirtschaftlichen Lage der Menschen in den Blick nimmt (vgl. Gareis/Varwick 2006:

35 u. 75f). Auch die Entwicklung der Friedenssicherungseinsätze der VN zeigt, wie bereits

in Kapitel 1.1 erläutert, insbesondere seit dem Ende des Ost-West-Konflikts eine immer

stärkere Orientierung an diesem positiven Friedensbegriff (vgl. Gareis/Varwick 2006:

128f; DPI 2006: 83f).

Die in Artikel 2 der Charta genannten Grundsätze sind in vielfacher Weise mit den in Arti-

kel 1 dargelegten Zielen verschränkt. Der wichtigste und – mit Blick auf die Friedenssiche-

rungseinsätze der VN – folgenreichste dieser Grundsätze besteht in der „souveränen

Gleichheit“ (Charta der VN: Kap. 1, Art. 2) aller Mitgliedsstaaten der Organisation. Dies

bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten keine höhere Gewalt über sich anerkennen müssen,

sondern die in der Charta festgeschriebenen Vereinbarungen vielmehr freiwillig auf sich

nehmen:

„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der VN zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ih-

rem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören [...] nicht abgeleitet wer-

den.“ (Charta der VN: Kap. I, Art. 2)

Sämtliche aus den Vereinbarungen der Charta resultierenden Einschränkungen können also

die Souveränität der Mitgliedsstaaten nicht angreifen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 38;

Karns/Mingst 2004: 99f). Einzig die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel

VII der Charta durch den Sicherheitsrat der VN bleibt von diesem Grundsatz ausgenom-

men. Unterhalb der Schwelle von Bedrohungen oder Brüchen des Friedens (vgl. Charta der

VN: Kap. VII, Art. 1) ist es der Weltorganisation nicht möglich, sich ohne ausdrücklichen

Wunsch und Zustimmung in die inneren Zuständigkeiten ihrer Mitgliedsstaaten einzumi-

schen (vgl. Unser/Wimmer 1995: 35). Der Souveränitätsgrundsatz betrifft daher auch die

Friedenssicherungseinsätze der VN, da diese keineswegs Zwangsmaßnahmen nach Kapitel

VII darstellen. Das Einverständnis der Regierungen der betroffenen Staaten ist stets unab-

dingbare Voraussetzung für das Zustandekommen eines Friedenssicherungseinsatzes.

Sämtliche Maßnahmen und Interventionen der VN, die keine Reaktion auf eine Bedrohung

oder einen Bruch des Friedens darstellen, bedürfen also stets des Einvernehmens aller be-

Page 18: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

15

troffenen Staaten und können diesen nicht von Seiten der Weltorganisation aufgezwungen

werden.

Obwohl dieses so genannte „Interventionsverbot“ (vgl. Reinery 2000: 284f) ein bis heute

unveränderter Bestandteil völkerrechtlicher Praxis ist, hat insbesondere nach dem Ende des

Ost-West-Gegensatzes eine Diskussion um die Auslegung der aus dem Völkerrecht er-

wachsenden Rechte und Pflichten der VN eingesetzt (vgl. Gareis/Varwick 2006: 35). Die

VN geraten immer dann in ein Dilemma, wenn trotz augenscheinlicher Verstöße gegen die

Menschenrechte sich die betreffenden Mitgliedsstaaten auf das Interventionsverbot beru-

fen, um Maßnahmen von Seiten der Weltorganisation als Eingriff in ihre innere Zuständig-

keiten zu verhindern. Mit Blick auf schwere Verletzungen der Menschenrechte, die im

Inneren von Mitgliedsstaaten der VN geschehen und von deren Regierungen gebilligt oder

gar selbst ausgeführt wurden – so geschehen etwa im Irak unter der Herrschaft Saddam

Husseins oder seit einigen Jahren in Simbabwe unter Robert Mugabe – stellt sich aller-

dings die Frage, ob der Schutz der Menschenrechte nicht doch als gleichrangig gegenüber

dem Grundsatz Souveränität der betreffenden Staaten angesehen werden muss (vgl. Ga-

reis/Varwick 2006: 35). 13

Ein weiterer wichtiger Grundsatz der Charta besteht im so genannten „Gewaltverbot“ (vgl.

Reschke 2000: 197ff), demzufolge allen Mitgliedsstaaten jegliche kriegerische Auseinan-

dersetzung untereinander sowie bereits deren Androhung als Mittel der internationalen

Beziehungen untersagt wird (vgl. Charta der VN: Kap. I, Art. 1-2). Die Anwendung von

Gewalt in den internationalen Beziehungen wird durch die Charta also derart eingeschränkt

und institutionalisiert, dass sie nur noch durch den Sicherheitsrat legitimiert werden kann.

13 Innerhalb der VN wird seit einigen Jahren versucht, Mittel zu etablieren, die es der Weltorganisation erlauben, trotz des

Spannungsverhältnisses zwischen dem Souveränitätsgrundsatz und dem Schutz der Menschenrechte immer dann ein-

zugreifen, wenn eine Bevölkerung vor dem eigenen Staat geschützt werden muss bzw. die betreffende Regierung nicht in

der Lage ist, die Bevölkerung zu schützen, wie dies in der Vergangenheit z.B. während des Völkermords in Ruanda und

des immer noch andauernden Bürgerkrieges in der Region Darfur im Sudan geschehen ist. Maßgeblich geprägt wurden

diese Bemühungen durch einen Bericht der vom damaligen Generalsekretär KOFI ANNAN beauftragten International

Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) aus dem Dezember 2001 (vgl. ICISS 2001). Als zusammen-

fassende Bezeichnung für diese Bestrebungen hat sich, dem Titel dieses Berichts entsprechend, der Ausdruck „Responsi-

bility to Protect“ auch im deutschsprachigen Raum eingebürgert. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit diesen

durchaus interessanten Vorgängen ist im Rahmen dieser Arbeit allerdings nicht zielführend, weiterführende Erläuterun-

gen hierzu finden sich beispielsweise bei RAMESH THAKUR (vgl. Thakur 2006: 244-263) oder EDWARD LUCK (vgl. Luck

2008).

Page 19: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

16

Um den Mitgliedsstaaten die Einhaltung und Umsetzung des Gewaltverbots zu erleichtern,

werden diese vielmehr ausdrücklich dazu aufgefordert, ihre Streitigkeiten durch friedliche

Mittel und unter Beteiligung der VN beizulegen (vgl. Charta der VN: Kap. I, Art. 1).

Die Darstellung und Erläuterung der Ziele und Grundsätze der VN allein nach dem Wort-

laut der Charta kann allerdings im Rahmen dieser Arbeit nur einen ersten Schritt darstel-

len. Nach einer kurzen Schilderung der institutionellen Struktur der Organisation, insbe-

sondere ihrer für die Friedenssicherungseinsätze maßgeblichen Hauptorgane, ist es daher

notwendig, zu einer Einschätzung zu gelangen, inwieweit die VN von ihren Mitgliedsstaa-

ten überhaupt in die Lage versetzt werden, das ihnen überantwortete Ziel der Wahrung der

internationalen Sicherheit zu verfolgen. Es ist verständlicherweise weniger die Theorie der

Charta als vielmehr die alltägliche Praxis der VN und ihrer Mitgliedsstaaten – bzw. die

massenmediale Berichterstattung über diese Praxis – die die öffentliche Meinung gegen-

über der Weltorganisation im allgemeinen und den Friedenssicherungseinsätzen insbeson-

dere prägt.

2.1.3 Die institutionelle Struktur der Vereinten Nationen

Die VN sind eine internationale Organisation, die von den Regierungen ihrer Mitglieds-

staaten getragen wird und zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit einer Reihe eigener Organe

ausgestattet ist. Bei der Verwendung des Ausdrucks „Vereinte Nationen“ muss zwischen

der Hauptorganisation und dem erweiterten „VN-System“ (Gareis/Varwick 2006: 19) un-

terschieden werden, welches eine Vielzahl von Spezialorganen und Sonderorganisationen

mit je eigenem Aufgabenspektrum umfasst.14

Die Hauptorganisation der VN selbst besteht im Kern aus sechs Hauptorganen, deren Auf-

gaben und Befugnisse in jeweils eigenen Kapiteln der Charta geregelt sind. Es sind dies im

Einzelnen die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der

Treuhandrat, der Internationale Gerichtshof und das Sekretariat. Mit Ausnahme des Inter-

14 Die Kompliziertheit und Verschlungenheit dieses VN-Systems kann im Rahmen dieser Arbeit nicht näher thematisiert

werden, dies ist zur Bearbeitung der Fragestellung aber auch nicht notwendig. Einen ersten Überblick bietet ein von den

VN erstelltes Organigramm, das im Internet unter http://www.un.org/aboutun/chart.html abrufbar ist (Abrufdatum:

14.11.2008).

Page 20: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

17

nationalen Gerichtshofs in Den Haag haben alle diese Organe ihren Sitz in New York im

dortigen VN-Hauptquartier.

Im Rahmen dieser Arbeit ist es allerdings sinnvoll, nur den Sicherheitsrat und das Sekreta-

riat genauer in den Blick zu nehmen, da dies diejenigen Hauptorgane sind, die tatsächlich

im engeren Sinne mit der Ausgestaltung und Entsendung von Friedenssicherungseinsätzen

betraut sind.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

Der Sicherheitsrat ist das mächtigste Hauptorgan der VN. In ihm werden alle politischen

und strategischen Beschlüsse der Weltorganisation gefasst, die der Beilegung von Streitig-

keiten dienen oder in denen es um Bedrohungen oder Brüche des Friedens geht. Seit einer

durch die Generalversammlung der VN beschlossenen Erweiterung im August 1965 hat

der Sicherheitsrat 15 Mitglieder, wobei die so genannten Großen Fünf ständige Mitglieder

sind und die weiteren zehn Mitglieder aus den Reihen der anderen Mitgliedsstaaten für

einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren gewählt werden. Für einen Beschluss sind 9

Stimmen notwendig, eingeschlossen die Stimmen der fünf ständigen Mitglieder. Die Gro-

ßen Fünf können aufgrund der als Veto-Recht bekannten Vereinbarung in allen Fragen, die

ihre Partikularinteressen berühren, Entscheidungen des Sicherheitsrats verhindern (vgl.

Gareis/Varwick 2006: 23; Unser/Wimmer 1995: 29).

Nach Artikel 24 der Charta trägt der Sicherheitsrat die Verantwortung für die Wahrung des

Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und hat die Befugnis, stellvertretend für

alle Mitgliedsstaaten der VN zu handeln (vgl. Charta der VN: Kap. V, Art. 24). Folglich

wacht der Sicherheitsrat auch über die Einhaltung des Gewaltverbots, wozu ihm eine Reihe

von Maßnahmen und Verfahren zur Verfügung stehen, die in den Kapiteln VI und VII der

Charta detailliert ausgearbeitet sind.

Kapitel VI enthält Regelungen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten – der Sicher-

heitsrat kann die Konfliktparteien z.B. auffordern, Streitigkeiten durch Verhandlungen,

Schiedssprüche oder Inanspruchnahme regionaler Abmachungen beizulegen (vgl. Charta

der VN: Kap. VI, Art. 33). Unter den Vorzeichen von Kapitel VI bleibt die Funktion des

Sicherheitsrats vermittelnd und empfehlend, er übt keinen Zwang auf die Konfliktparteien

aus. Trotzdem sind alle Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 25 der Charta dazu aufgerufen, den

Beschlüssen des Sicherheitsrates Folge zu leisten.

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18

Kapitel VII hingegen spezifiziert die Zwangsmaßnahmen, die der Sicherheitsrat ergreifen

kann, nachdem er eine Krise oder einen Konflikt zu einer Bedrohung oder einem Bruch

des Friedens erklärt hat. Allerdings ist bereits diese Feststellung angesichts des Rückgangs

eindeutiger zwischenstaatlicher Konflikte mit identifizierbaren „Friedensbrechern“ und der

Zunahme innerstaatlicher Konflikte häufig problematisch und fast immer von den partiku-

laren Interessen der Mitglieder des Sicherheitsrats beeinflusst. Die Zwangsmaßnahmen des

Sicherheitsrats reichen von so genannten „Sanktionen“, also Beugemaßnahmen, die den

betroffenen Staat zur Abkehr von seinen friedensbedrohenden Handlungen bewegen sollen

(vgl. Kulessa 2000: 452ff), bis hin zu militärischen Interventionen, die durch den Sicher-

heitsrat legitimiert und von den „Luft-, See- oder Landstreitkräften von Mitgliedern der

VN“ (Charta der VN: Kap. VII, Art. 42) durchgeführt werden. Jegliche Entscheidungen,

die der Sicherheitsrat unter Berufung auf Kapitel VII trifft, sind für alle Mitgliedsstaaten

völkerrechtlich bindend, die entsprechenden Maßnahmen müssen daher von allen Staaten

mitgetragen und umgesetzt werden. Die Durchsetzung der Entscheidungen des Sicherheits-

rates gelangt jedoch an Grenzen, weil das Völkerrecht als „Recht zwischen Gleichen“

(Gröschner et al. 2000: 95) keine den Staaten übergeordnete Autorität kennt, die in der

Praxis Zwang ausüben könnte.

Da Friedenssicherungseinsätze weder den Maßnahmen zur friedlichen Beilegung von

Streitigkeiten nach Kapitel VI noch den Zwangsmaßnahmen bei Bedrohungen oder Brü-

chen des Friedens nach Kapitel VII eindeutig zugeordnet werden können, diese also gewis-

sermaßen „zwischen“ den Kapiteln VI und VII angesiedelt sind, werden sie sehr häufig

unter Rückgriff auf eine Äußerung HAMMARSKJÖLDS als Maßnahmen nach „Kapitel sechs-

einhalb“ bezeichnet (vgl. Roberts 1994: 93; Schmidl 2000: 155; Eisele 2003: 28;

Karns/Mingst 2004: 306) – eine solche Bezeichnung bringt die flexible Natur dieses Ver-

fahrens treffend zum Ausdruck. Die besonderen Umstände, die während des Kalten Krie-

ges zur Entstehung und nach dessen Ende zur immer weiteren Ausfächerung dieser Art

von Einsätzen geführt haben, werden in Kapitel 2.2 weiter erörtert.

Der Sicherheitsrat ist mit Vertretern der jeweiligen Mitgliedsstaaten und nicht mit Mitar-

beitern der Organisation der VN besetzt. Dies ist für das Zustandekommen der Beschlüsse

des Sicherheitsrats von größter Bedeutung, denn all diese Vertreter gehören den Ständigen

Vertretungen ihres Staates an und handeln entsprechend gemäß den Weisungen ihrer Re-

gierungen (vgl. Rittberger/Zangl 2003: 117). Da der Sicherheitsrat gegenüber der Öffent-

lichkeit stets nur mit einer Stimme spricht, muss im Vorfeld eines Beschlusses in oft lang-

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19

wierigen und kleinschrittigen Verhandlungen ein Kompromiss ausgearbeitet werden, der

den partikularen Interessen insbesondere der Großen Fünf nicht zuwiderläuft und der

gleichzeitig die Zustimmung möglichst vieler der übrigen Mitglieder des Sicherheitsrats

erhält. Ob und in welchem Umfang etwa ein Friedenssicherungseinsatz zustande kommt,

hängt daher nicht immer nur von der tatsächlichen Lage in einem Krisen- oder Konfliktge-

biet ab, sondern von zahlreichen weiteren Faktoren, von denen die wichtigsten in Kapitel

2.2.1 erläutert werden. Sicherlich gilt es an dieser Stelle festzuhalten, dass weder die VN

als Ganzes noch der Sicherheitsrat als deren mächtigstes Hauptorgan so etwas wie eine

„Weltregierung“ darstellen (vgl. Boyd 1967: 21). Der von MICHAEL DOYLE / NICHOLAS

SAMBANIS angestellte Vergleich des Sicherheitsrats mit einer „global jury“ ist hingegen

weitaus treffender, denn der Rat besteht zwar nur aus den jeweils in ihm vertretenen Staa-

ten, beansprucht aber, mit seinen Entscheidungen den Willen der gesamten Staatengemein-

schaft zu repräsentieren (vgl. Doyle/Sambanis 2006: 8). Führen die im Sicherheitsrat getä-

tigten Verhandlungen zu einem Beschluss, so bringt er diesen Willen, schriftlich festgehal-

ten durch so genannte „Resolutionen“, zum Ausdruck. In der Auffassung IAN HURDS be-

ruht diese Autorität des Sicherheitsrates auf einer Zuschreibung von Legitimität, die von

den Mitgliedsstaaten der VN vorgenommen wird. Die Staaten, die nichts von ihrer Souve-

ränität abgeben müssen (vgl. Kap. 2.1.2), erkennen die Entscheidungen des Sicherheitsra-

tes an, weil seine Resolutionen die Ansichten eines maßgeblichen Teiles der Staatenge-

meinschaft widerspiegeln. Seine Beschlüsse haben daher entscheidend mehr Gewicht als

Äußerungen, die von einzelnen Mitgliedsstaaten getätigt werden (vgl. Hurd 2007: 6).

Nahezu während der gesamten Dauer des Kalten Krieges war aufgrund des Ost-West-

Gegensatzes die Handlungsfähigkeit der gesamten Weltorganisation und insbesondere die

des Sicherheitsrats stark eingeschränkt:

„Die machtpolitischen und ideologischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Blöc-

ken, dem ‚aggressiv-imperialistischen’ Westen und dem ‚totalitär-sozialistischen’ Osten, wie

es im jeweiligen Jargon hieß, dominierten fortan die Debatten und Verhandlungen in allen

UN-Gremien, naturgemäß aber am stärksten im Sicherheitsrat.“ (Unser/Wimmer 1995: 37)

Die Ausübung des Veto-Rechts sowie dessen Androhung waren während dieser Zeit stän-

dige Begleiter aller Beratungen und Verhandlungen im Sicherheitsrat. Insbesondere die

Sowjetunion machte intensiven Gebrauch von ihrem Veto-Recht und verhinderte sowohl

zahlreiche Beschlüsse des Sicherheitsrats als auch die Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten,

die von den Westmächten unterstützt wurden (vgl. Karns/Mingst 2004: 101; Ga-

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reis/Varwick 2006: 26; Unser/Wimmer 1995: 39). STEPHEN RYAN argumentiert, dass die

VN aufgrund des Kalten Krieges geradezu „paralysiert“ waren – der häufige Gebrauch des

Vetos war seiner Argumentation zufolge nur ein Symptom der andauernden Spannungen

und des tiefen Misstrauens zwischen den Westmächten und dem Ostblock (vgl. Ryan

2000: 45).15 Die bereits kurz nach der Gründung der VN einsetzende regelmäßige Läh-

mung und Beschlussunfähigkeit des Sicherheitsrats hatte zur Folge, dass gerade das Kapi-

tel VII der Charta mit seinen umfangreichen Zwangsmaßnahmen zur Wahrung der interna-

tionalen Sicherheit kaum angewendet werden konnte (vgl. Unser/Wimmer 1995: 39) – ein

Umstand, der direkt mit der Entstehung und Entwicklung der Friedenssicherungseinsätze

in Verbindung steht und der daher in Kapitel 2.2.2 noch genauer zu erläutern sein wird.

Das „Tauwetter“ (Gareis/Varwick 2006: 31) zwischen den Vereinigten Staaten und der

Sowjetunion, das mit der Ernennung MICHAIL GORBATSCHOWS zum Generalsekretär der

KPdSU das Ende des Kalten Krieges einläutete, führte noch vor dem endgültigen Zusam-

menbruch des Ostblocks zu einer Stärkung des Sicherheitsrates und eröffnete den VN eine

nie gekannte Handlungsfähigkeit und einen stärkeren Einfluss auf die Weltpolitik.16 Die

Häufigkeit der Sitzungen des Rates stieg rasant an, gleichzeitig wurde der fast gewohn-

heitsmäßige Gebrauch des Veto-Rechts zu einer Seltenheit (vgl. Broinowski/Wilkinson

2006: 35ff).

Diese „Renaissance“ (Gareis/Varwick 2006: 31) der VN in den internationalen Beziehun-

gen sowie der deutlich erweiterte Handlungsspielraum des Sicherheitsrates ging auch ein-

15 Ausgehend von dieser Perspektive kann das Veto-Recht daher auch als „safety device“ angesehen werden, welcher

eingerichtet wurde, damit jedes Mitglied des Rates, das einen bestimmten Beschluss herbeiführen möchte, davor gewarnt

werden kann, von den anderen Mitgliedern zuviel zu verlangen (vgl. Ryan 2000: 45). JOSEPH NYE argumentiert ähnlich,

wenn er folgenden treffenden Vergleich anstellt: „The veto is like a fuse box in the electrical system of a house. Better

that a fuse blows and the lights go out than that the house burns down.“ (Nye 2003: 68) 16 Der Anfang vom Ende des Kalten Krieges wird üblicherweise mit der Ernennung Michail Gorbatschows zum General-

sekretär des Zentralkomitees der KPdSU bereits auf den März 1985 datiert, in deren Folge eine Entspannung in den

Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion eintrat. Der sich über Jahre hinziehende Zerfall des

Ostblocks gipfelte schließlich im November 1989 im Fall der Berliner Mauer. Das endgültige Ende des Kalten Kriegs

wird hingegen erst durch die Auflösung des Warschauer Paktes im Juni 1991 markiert. Eine differenzierte Auseinander-

setzung mit den Entwicklungen des Kalten Krieges lieferte kürzlich JOHN LEWIS GADDIS (vgl. Gaddis 2007). In Bezug

auf die Friedenssicherungseinsätze der VN wird in der einschlägigen Literatur der Schnitt zwischen Friedenssicherungs-

einsätzen vor und nach dem Kalten Krieg bereits nach dem August 1988 vorgenommen (vgl. Bellamy et al. 2006: 72 u.

77; Gareis/Varwick 2006: 121f; Karns/Mingst 2007: 93ff).

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her mit einem explosionsartigen Anstieg von Blauhelmeinsätzen, die im Sicherheitsrat

ausgehandelt und von diesem entsendet wurden. Diese turbulente Entwicklung und die

daraus erwachsenden Probleme für die VN selbst und insbesondere für die Ausgestaltung

von Friedenssicherungseinsätzen werden ebenfalls in Kapitel 2.2 thematisiert.

Das Sekretariat der Vereinten Nationen und der Generalsekretär

Das Sekretariat ist das Hauptverwaltungsorgan der Weltorganisation. Es besteht aus dem

Generalsekretär der VN sowie allen weiteren von diesem Hauptorgan benötigten Mitarbei-

tern. Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Sicherheitsrat und dem Sekretariat besteht

in der Tatsache, dass die Mitarbeiter des Sekretariats nur gegenüber der Organisation der

VN weisungsgebunden sind; sie dürfen ausdrücklich nicht die Interessen ihrer jeweiligen

Regierungen befördern (vgl. Gareis/Varwick 2006: 50). Diese Bediensteten der Organisa-

tion stellen auch das im jeweiligen Konfliktgebiet benötigte zivile Verwaltungspersonal

während Friedenssicherungseinsätzen.

Das Amt des Generalsekretärs der VN treffend zu beschreiben und seinen Einfluss auf die

Friedenssicherungseinsätze der Weltorganisation sinnvoll einzuordnen, ist keine leichte

Aufgabe. Mit sarkastischem Unterton wird das Amt bisweilen bezeichnet als „one of the

most ill-defined: a combination of chief administrative officer of the United Nations and

global diplomat with a fat portfolio whose pages are blank“ (Brian Hall im „New York

Times Magazine” vom 02.01.1994).

Der Generalsekretär ist der höchste Angestellte der Organisation, er führt das Sekretariat

der VN und koordiniert die Arbeit der Hauptorgane untereinander. Er ist zudem der sicht-

barste und prominenteste Vertreter der VN sowohl als Unterhändler auf der diplomatischen

Bühne als auch als Vermittler gegenüber der „Weltöffentlichkeit“. Er repräsentiert gegen-

über den Mitgliedsstaaten sowie im internationalen Bereich die Organisation als Ganzes

(vgl. Gareis/Varwick 2006: 50).

Der Generalsekretär bewegt sich dabei in einem ständigen Spannungsfeld zwischen den

partikularen Interessen der Mitgliedsstaaten, insbesondere denen der Großen Fünf, sowie

den Ansprüchen der eigenen Organisation und nicht zuletzt den Erwartungen der „Weltöf-

fentlichkeit“. Dieses ständige und überaus heikle Wechselspiel ist hauptsächlich dafür ver-

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22

antwortlich, dass das Amt des Generalsekretärs bereits von mehreren Inhabern als „the

most impossible job on this world“ bezeichnet wurde.17

Da das Amt des Generalsekretärs derartig exponiert und gleichzeitig so einzigartig ist, gilt

der Amtsinhaber insbesondere in der massenmedialen Berichterstattung mitunter als Per-

sonifikation der Weltorganisation, als Hüter über die Grundsätze der Charta und darüber

hinaus sogar als das „Gewissen“ der Staatengemeinschaft (vgl. Tharoor 2007: 33).

Neben den zuvor geschilderten geradezu übermenschlichen Herausforderungen und teil-

weise kollidierenden Ansprüchen an sein Amt spielt der Generalsekretär aber auch für die

Strategie der Organisation, etwa in Bezug auf ihre Öffentlichkeitsarbeit, eine besonders

prägende Rolle. So gilt KOFI ANNAN als der erste Generalsekretär, der die Wichtigkeit gut

durchgeführter Öffentlichkeitsarbeit für die VN erkannte. Deswegen erhöhte er nachhaltig

deren Stellenwert in der Organisation durch tiefgreifende Reformen aller mit Öffentlich-

keitsarbeit betrauten Abteilungen der Organisation. Insbesondere verstand er es, sich selbst

und sein Amt in viele öffentlichkeitswirksame Bestrebungen der VN einzubinden. Der von

ihm geförderte Blick auf die Organisation als einer „global communications agency“ und

seine Bemühungen zur Schaffung einer „culture of communications“, welche nach seinem

Wunsch die gesamte Organisation durchdringen sollte (vgl. Malloch Brown et al. 1997: ii),

werden daher in Kapitel 4.1 ausführlich thematisiert.

2.1.4 Die Vereinten Nationen zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Was

kann die Weltorganisation leisten?

Seit ihrer Gründung vor über sechs Jahrzehnten sehen sich die VN unentwegt einer auf den

ersten Blick widersprüchlichen Mischung aus begeisterter Zustimmung und geradezu ver-

nichtender Kritik ausgesetzt. Um die Öffentlichkeitsarbeit der VN fundiert erläutern und

bewerten zu können, müssen daher zuerst einige Vor- und Fehlurteile, die es sowohl über

die Weltorganisation als auch über Friedenssicherungseinsätze gibt, angeführt und kritisch

beleuchtet werden. Einige der in den Kapiteln 4.1 und 4.2 thematisierten Probleme, denen

17 So geschehen als der erste Generalsekretär TRYGVE LIE im November 1952 zurücktrat und wenig später seinem Nach-

folger DAG HAMMARSKJÖLD mit diesen Worten zu seinem Amt „gratulierte“. Unter anderem verweist SHASHI THAROOR

auf dieses Ereignis (vgl. Tharoor 2007: 33).

Page 26: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

23

die VN und insbesondere die von ihr unternommene Öffentlichkeitsarbeit gegenüberste-

hen, sind auf die hier angeführten Vor- und Fehlurteile zurückzuführen.

In zahlreichen Arbeiten über die VN wird auf eine frappierende Kluft zwischen den An-

sprüchen, die an die Weltorganisation herangetragen werden, und der Wirklichkeit dessen,

was die VN tatsächlich zu leisten in der Lage sind, verwiesen (vgl. Unser/Wimmer 1995;

Broinowski/Wilkinson 2006; Gareis/Varwick 2006: 15-78). Aufgrund dieser Kluft kommt

es häufig zu Enttäuschungen und pauschalisierender Kritik, wenn die Weltorganisation

„ihren“ Aufgaben nicht gewachsen ist:

„Generell scheint eine Organisation wie die UNO, die mit der Durchsetzung hoher Ansprü-

che wie Weltfrieden, Armutsbekämpfung und Wahrung von Menschenrechten betraut ist, an-

fällig zu sein für moralisch überzogene Erwartungshaltungen. Werden diese dann enttäuscht

oder dauert die Umsetzung zu lange oder kostet zuviel Geld, werden sie leicht als unreali-

stisch abgetan.“ (Lehmann 2003: 577)

Auch INIS CLAUDE urteilt, dass den VN als der allgemeinen Organisation der Staatenge-

meinschaft nach den Zielen und Grundsätzen ihrer Charta offenbar eine schier unüber-

schaubare Menge von Aufgaben zufallen:

„The United Nations was created as a general organization in the additional sense that it

was to deal with a comprehensive range of subject matter. The world was its parish, and all

the problems of mankind which required international attention where to fall within its area

of concern.“ (Claude 1971: 67)

Von solch immensen Erwartungen ausgehend, können die tatsächlichen Leistungen und

Errungenschaften der VN nur klein und mangelhaft erscheinen. So weisen auch UNSER /

WIMMER darauf hin, dass viele der negativen und pauschalisierenden Urteile auf zu hohen

Erwartungen und ungenauem Wissen über die Beschaffenheit der Organisation beruhen.

Seiner Einschätzung nach haben die Mitgliedsstaaten insbesondere in der Zeit direkt nach

dem Kalten Krieg, in der die neue Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrats zu äußerst opti-

mistischen Erwartungen verleitete, die Weltorganisation mit immer neuen Aufgaben gera-

dezu überfrachtet, ohne gleichzeitig deren Budget und Personal angemessen aufzustocken

(vgl. Unser/Wimmer 1995: 21f).

Vereinfacht lassen sich die gegensätzlichen Einstellungen gegenüber den VN folgender-

maßen beschreiben: Den Enthusiasten, denen die Organisation als Ursache für alles Erstre-

benswerte und Gute auf dieser Welt gilt, stehen die Verächter gegenüber, die die Weltor-

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24

ganisation in allen maßgeblichen Belangen der internationalen Beziehungen und der Wah-

rung der internationalen Sicherheit für irrelevant halten:

„For romantics, the United Nations can do no wrong and is the solution to all the world's

problems. Its failures are seen as being really the failures of Member States. […] Cynics

question the respect paid to the United Nations by the credulous. For them, it exists so that

nations, unable to do anything individually, can get together to decide that nothing can be

done collectively.“ (Thakur 1999)

Auf den ersten Blick scheint diese Kritik oft gerechtfertigt, denn häufig folgen den Reden

des Generalsekretärs und auch den Resolutionen des Sicherheitsrats keine oder nur halb-

herzige Taten von Seiten der Staatengemeinschaft. In vielen Fällen beruht solche Kritik

also auf einem Fehlurteil darüber, was die Weltorganisation zu leisten in der Lage ist und

unter welchen Rahmenbedingungen sie ihre Arbeit verrichtet.

Denn die VN sind nach ihrer Charta eine multilaterale, zwischenstaatliche Organisation

und damit in erster Linie ein Instrument ihrer Mitgliedsstaaten sowie ein Forum, in dem

diese für ihre Einzel- oder Gruppeninteressen werben können – nur mit Einschränkungen

kann von der Weltorganisation als eigenständigem Akteur in den internationalen Bezie-

hungen gesprochen werden (vgl. Unser/Wimmer 1995: 23; Rittberger/Zangl 2003: 46f;

Gareis/Varwick 2006: 65f).18 Die VN können demnach nicht mächtiger sein als es ihre

Mitgliedsstaaten zulassen (vgl. Löwe 1994: 58).

18 Je nach Theorie der internationalen Beziehungen bzw. internationaler Organisationen lassen sich drei Perspektiven in

Bezug auf die Stellung der VN in den internationalen Beziehungen einnehmen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 69): Zuerst

können die VN als Instrument der Politik ihrer Mitgliedsstaaten angesehen werden. Aus dieser Perspektive nutzen Staa-

ten die Weltorganisation, um mit ihrer Hilfe ihre eigenen Interessen in einer internationalen Politik durchzusetzen, in der

es grundsätzlich keine den Staaten übergeordnete Instanz geben kann und die deshalb als „anarchisch“ (Gareis/Varwick

2006: 69) betrachtet werden muss. Dann können die VN auch als Forum der internationalen Politik betrachtet werden, in

dem unterschiedliche Themen von internationalem Interesse durch die zusammenarbeitenden Mitgliedsstaaten behandelt

werden und in dem Staaten für die von ihnen bevorzugten Grundsätze und Normen werben können (vgl. Rittberger/Zangl

2003: 46). Schließlich können die VN auch als Akteur der internationalen Politik gelten, der seinerseits in der Lage ist,

die Bedingungen internationaler Politik zu verändern und zu gestalten und deren grundsätzliche anarchische Beschaffen-

heit zu mindern, da dort mitunter international anerkannte Normen und Grundsätze erst erarbeitet und verbreitet werden,

bis diese schließlich ihren Niederschlag in der Politik der Mitgliedsstaaten finden (vgl. Rittberger/Zangl 2003: 47). Eine

tiefergehende Auseinandersetzung mit den verschiedenen Theorien der internationalen Beziehungen bzw. internationaler

Organisationen würde zu weit von der Fragestellung dieser Arbeit wegführen. Zur Diskussion, unter welchen Umständen

die VN als Akteur in den internationalen Beziehungen und der internationalen Sicherheit in Erscheinung treten, haben

auch THOMAS WEISS et al. beigetragen (vgl. Weiss et al. 1997: 1-20).

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Da die Mitgliedsstaaten nichts von ihrer Souveränität an die VN abgeben, kann die Orga-

nisation nur dann als Akteur zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Si-

cherheit in Erscheinung treten, wenn die Regierungen der Staaten dies zulassen; wenn die-

se also bereit sind, das von der Organisation zur Verfügung gestellte Verfahren der Frie-

denssicherung zu nutzen, deren Möglichkeiten zur Durchführung einer multilateralen Poli-

tik wahrzunehmen und ihre partikularen Interessen im Zweifelsfall hintanzustellen bzw.

diese mit den anderen maßgeblichen Mitgliedern der Weltorganisation in Einklang zu

bringen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 60). Politische und strategische Erwägungen insbeson-

dere der Großen Fünf aber konterkarieren häufig deren Engagement für die Ziele und

Grundsätze der Charta. So haben sich etwa die Vereinigten Staaten häufig in der Geschich-

te der VN – insbesondere unter den Präsidenten Ronald Reagan und George W. Bush –

dagegen entschieden, die Weltorganisation als Forum und Instrument für die multilateralen

Friedenssicherung zu nutzen und es stattdessen vorgezogen ihre partikularen weltpoliti-

schen Interessen unilateral durchzusetzen (vgl. Debiel 2002: 3 u. 440). 19

Bisweilen wird in den Vereinigten Staaten sogar die vollständige Einstellung der Unter-

stützung von Friedenssicherungseinsätzen gefordert. In der Ansicht von HENRY

GRUNWALD etwa befördert ein unilaterales militärisches Eingreifen die weltpolitischen

Interessen der Vereinigten Staaten im Zweifelsfall besser als ein multilaterales Vorgehen

im Rahmen der VN:

„It may be time to ban the word peacekeeping, or at least to limit its use. […] We can use

the U.N. selectively and avoid asking it to undertake things it was never set up to do. To a

large extent we can control it; we certainly cannot be made to do anything against our will.

[...] The U.S. is not rich enough or powerful enough to undertake major international ac-

tions without allies. The U.N. can be useful in marshalling them, as was evident during the

Gulf War, which the U.N. authorized. Without it, the U.S. would have more trouble assem-

bling coalitions from scratch in each crisis, or it might have to invent a new international

19 Diese Haltung der Vereinigten Staaten hat vor einigen Jahren zu einer schweren Krise der VN geführt: So erklärte der

Präsident der Vereinigten Staaten, George W. Bush, während einer Rede vor der Generalversammlung der VN im Sep-

tember 2002 die Organisation für „irrelevant“, weil sich die im Sicherheitsrat vertretenen Staaten – insb. Russland, China

und Frankreich – kurz zuvor geweigert hatten, die von den Vereinigten Staaten aufgrund der angeblich von Saddam

Hussein angehäuften Massenvernichtungswaffen geforderte Invasion in den Irak völkerrechtlich zu legitimieren (vgl.

Bush 2002). Trotz der gegenteiligen Entschließung des Sicherheitsrates wurde die Invasion schließlich im März 2003 von

den Vereinigten Staaten, Großbritannien und weiteren Verbündeten durchgeführt.

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organization (this may become necessary anyway).“ (Henry Grunwald im „Time Magazine“

vom 26.06.1995)

Ob und in welchem Maße das Verfahren der Friedenssicherung zum Einsatz gebracht wer-

den kann, ist daher in hohem Maße von den „politischen Opportunitätserwägungen“ (Ga-

reis/Varwick 2006: 38) der Mitgliedsstaaten abhängig, auch weil diese, insbesondere die

Industriestaaten, für einen Großteil der durch Friedenssicherungseinsätze entstehenden

Kosten aufkommen müssen und die entsprechenden Regierungen ferner damit rechnen

müssen, vor der Öffentlichkeit „zuhause“ aufgrund von Verlusten unter den Blauhelmsol-

daten zur Rechenschaft gezogen zu werden.

In diesem Zusammenhang gilt es, mit WEISS et al. auf ein mit den bisher vorgetragenen

Gegebenheiten in Verbindung stehendes Fehlurteil über die VN hinzuweisen, denn bei

genauerer Betrachtung ist bereits eine verkürzte Redeweise von „den“ VN irreführend:

„[...] many journalists and not a few other observers use phrases like ‚the UN failed’ (to

stop ethnic cleansing in the Balkans), or ‚the UN was unsuccessful’ (in checking Iraqi ag-

gression against Kuwait). This phraseology obscures a complex reality. The UN is most

fundamentally an intergovernmental organization in which key decisions are made by gov-

ernments representing states. The UN Charter may say initially, ‚We the peoples,’ but the

legal members of the UN are states.“ (Weiss et al. 1997: 11f)

Auch ANDREAS ZUMACH betont, dass „die UNO, wie sie auch in der verkürzten Sprache

unserer Medien als angebliches Subjekt vorkommt, [nicht] existiert. Die völlig unabhängi-

ge, objektive Instanz, die quasi wie ein Deus ex machina in Konflikte eingreift, um sie

gerecht zu lösen, ist eine Illusion“ (Zumach 1993: 165). Insbesondere in der oft notwendi-

gerweise verkürzenden Redeweise massenmedialer Berichterstattung kommt es so zu pla-

kativen und pauschalisierenden Urteilen wie „Die UNO hat in Darfur versagt“ (Dominic

Johnson in der „taz, die tageszeitung“ vom 28.07.2008).20

Greifbar wird auch dieser von ZUMACH thematisierte Sachverhalt insbesondere während

Friedenssicherungseinsätzen. Denn da den VN keine Truppen zur dauerhaften Verfügung

20 Angesichts der Probleme, denen die UNAMID tatsächlich gegenübersteht, wäre eine wesentlich kompliziertere

Beschreibung treffender, nach der die Regierungen derjenigen Staaten, die Truppen und Ausrüstungen für den Einsatz

zugesagt, aber bisher nicht zur Verfügung gestellt haben, sowie die Regierung des Sudan, die die Bemühungen der VN

und Afrikanischen Union hintertreibt, für die anhaltende humanitäre Not in Darfur mitverantwortlich sind (vgl. Thalif

Deen für „Inter Press Service“ am 18.01.2008).

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stehen, sind sie bei jedem Einsatz erneut auf die Bereitschaft ihrer Mitgliedsstaaten ange-

wiesen nicht nur Truppen und Ausrüstung an die Organisation „auszuleihen“, sondern

auch politische und strategische Unterstützung zu gewähren:

„What hard power the UN has must be begged and borrowed from the member states. And

when they cannot agree on a course of action, it is difficult for the organization to operate.

As one wag has put it: ‚We have met the UN and it is us!’ When blame is assigned, much of

it belongs to the members.“ (Joseph Nye in „The Daily Times” vom 12.07.2007)

Bevor nun Rahmenbedingungen und Entwicklung der Friedenssicherung ausführlich the-

matisiert werden, soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass es eine beträchtliche Kluft

gibt zwischen den oft sehr hochgesteckten Erwartungen, die an die VN und ihre Friedens-

sicherungseinsätze gestellt werden, und den begrenzten Möglichkeiten, die der Organisati-

on tatsächlich zur Erreichung ihres Hauptziels – nach der Charta nicht weniger als die

Wahrung des Weltfriedens – von ihren Mitgliedsstaaten zugestanden werden. Bei der Be-

urteilung der Leistungen und Errungenschaften der VN sollte daher stets vom weltpolitisch

und institutionell Möglichen als vom Wünschenswerten ausgegangen werden. Besonders

eindringlich hat DAG HAMMARSKJÖLD auf das hier oft zugrunde liegende Fehlurteil hinge-

wiesen: „The United Nations was not created in order to bring us to heaven, but in order to

save us from hell“ (Hammarskjöld zit. in Thakur 2006: 369).

2.2 Die Friedenssicherung der Vereinten Nationen – Rahmen-bedingungen und Entwicklung

2.2.1 Institutionelle, weltpolitische und völkerrechtliche Rahmenbedin-gungen der Friedenssicherung

Nach BRIAN URQUHART, seinerzeit Untergeneralsekretär unter HAMMARSKJÖLD, müssen

die folgenden ineinandergreifenden Gelingensbedingungen erfüllt sein, damit Friedenssi-

cherungstruppen erfolgreich in einem Konfliktgebiet die ihnen vom Sicherheitsrat über-

antworteten Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen können. Diese richten sich in Teilen

nach den von Hammarskjöld im Rahmen des ersten Friedenssicherungseinsatzes, UNEF I,

formulierten Grundsätzen (vgl. Kap. 1.1), gehen aber in einigen wichtigen Punkten über

diese hinaus:

„Over the years, agreement has crystallized on the following essential, interconnected basic

assumptions for peace-keeping operations: the consent of the parties involved in the conflict

Page 31: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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to the establishment of the operation, to its mandate, to its composition and to its appointed

commanding officer; the continuing and strong support of the operation by the mandating

authority, the Security Council; a clear and practicable mandate; the non-use of force except

in the last resort in self-defence – self-defence, however, including resistance to attempts by

forceful means to prevent the peace-keepers from discharging their duties; the willingness of

troop-contributing countries to provide adequate numbers of capable military personnel and

to accept the degree of risk which the mandate and the situation demand; (less often noted)

the willingness of the member states, and especially the permanent members of the Security

Council, to make available the necessary financial and logistical support.“ (Urquhart 1990:

198)

Ausgehend von diesen Gelingensbedingungen soll in diesem Kapitel dargelegt werden,

welche Aufgaben die an Friedenssicherungseinsätzen beteiligten Organe der VN sowie die

Mitgliedsstaaten jeweils haben und welche Probleme für Friedenssicherungskräfte und die

Bevölkerung in den Konfliktgebieten entstehen können, wenn eine oder mehrere dieser

Gelingensbedingungen nicht erfüllt sind.

Aufgaben des Sicherheitsrates und des Sekretariats im Rahmen von Frie-

denssicherungseinsätzen

Der Sicherheitsrat ist das maßgebliche Hauptorgan, in dem über die Ausgestaltung und

Entsendung von Friedenssicherungseinsätzen der VN verhandelt und entschieden wird.21

Der Sicherheitsrat verabschiedet im Fall einer Entscheidung für einen Einsatz eine völker-

rechtlich bindende Resolution, in der sämtliche Aufgaben und Befugnisse der Friedens-

sicherungskräfte im Konfliktgebiet möglichst genau festgelegt werden. Eine solche Reso-

lution wird als das „Mandat“ eines Friedenssicherungseinsatzes bezeichnet (vgl. DPKO

2008: 16).

21 Gleichwohl wurde der erste Friedenssicherungseinsatz UNEF I auf Empfehlung der Generalversammlung der VN

entsendet. Dies geschah ausgehend von der „Uniting for Peace“-Resolution, die im November 1950 im Rahmen des

Korea-Krieges von der Generalversammlung verabschiedet wurde. Diese Resolution sieht vor, dass im Fall der Hand-

lungsunfähigkeit des Sicherheitsrates mangels Einstimmigkeit der ständigen Mitglieder – wenn dieser also seine Aufga-

ben zur Wahrung der internationalen Sicherheit nicht wahrnehmen kann – eine Krise unverzüglich von der Generalver-

sammlung behandelt werden kann (vgl. Generalversammlung 1950: 10ff). Außer UNEF I wurde nur die United Nations

Security Force in West New Guinea (UNSF, Oktober 1962 bis April 1963) ausgehend von einer solchen Empfehlung der

Generalversammlung entsendet.

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Jedes Mandat stellt einen nach schwierigen Verhandlungen erreichten Konsens dar, in

welchem sowohl die politischen Interessen als auch die militärischen Möglichkeiten aller

beteiligten Staaten berücksichtigt werden müssen. Ein solcher Konsens ist das Ergebnis

eines oft langwierigen und zähen Verhandlungsprozesses zwischen einer Vielzahl von

Akteuren: den Mitgliedern des Sicherheitsrats, den Konfliktparteien, den truppenstellenden

Ländern und dem Sekretariat der VN. Es stellt somit immer, wie jede andere Resolution

des Sicherheitsrates auch, einen Kompromiss dar, der auf dem Wettbewerb aller Beteilig-

ten um die Durchsetzung von Interessen und auf zeitweiligen Zusammenschlüssen beruht:

„As a political body, the Security Council focuses on consensus-building, even though it can

take decisions with less than unanimity. But the compromises required to build consensus

can be made at the expense of specificity, and the resulting ambiguity can have serious con-

sequences in the field if the mandate is then subject to varying interpretation by different

elements of a peace operation, or if local actors perceive a less than complete Council com-

mitment to peace implementation that offers encouragement to spoilers.“ (Panel on United

Nations Peace Operations 2000: 10)

Es kann an dieser Stelle also festgehalten werden, dass ein Mandat nicht immer die strate-

gisch beste Antwort zur Behandlung eines Konflikts ist, sondern dass dieses vielmehr das

zu einem gegebenen Zeitpunkt im Sicherheitsrat politisch Machbare darstellt: „In other

words a mandate can suffer from being unrealistic, unsupported, too vague or to weak.

Sometimes it is intentionally so“ (Jett 2001: 39). In den neunziger Jahren etwa, in denen

Friedenssicherungseinsätze wie die United Nations Mission in Somalia II (UNOSOM II,

März 1993 bis März 1995) oder die UNPROFOR auf dem Gebiet des ehemaligen Jugo-

slawien auch in solche Konfliktgebiete entsendet wurden, in denen die Kampfhandlungen

zwischen den Konfliktparteien noch andauerten und kein Waffenstillstands- oder Friedens-

abkommen in Sicht war, haben unklare und in der Praxis kaum erfüllbare Mandate dazu

geführt, dass den Blauhelmsoldaten Aufgaben übertragen wurden, die diese aufgrund der

strategischen Bedingungen vor Ort und des mangelnden politischen und militärischen

Rückhalts durch die Mitgliedsstaaten nicht erfüllen konnten:

„[...] dozens of resolutions gave peacekeepers a long list of jobs in Bosnia-Herzegovina,

none of which directly addressed the central problem of ongoing warfare and some of which

created false hopes among vulnerable populations.“ (Durch et al. 2003: 17)

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Alle maßgeblichen Konfliktparteien müssen bereits während der Ausgestaltung des Man-

dats ihr Interesse am künftigen Friedenssicherungseinsatz bekunden. In den meisten Fällen

sind dies die Regierungen der betroffenen Staaten, aber auch maßgebliche Rebellengrup-

pen, die oft große Teile der betroffenen Länder kontrollieren, werden in die Verhandlun-

gen einbezogen, um die Chancen der Umsetzung eines Waffenstillstands- oder Friedens-

abkommens, auf das ein solches Mandat in den meisten Fällen aufbaut, zu verbessern (vgl.

Löwe 1994: 66). Bei Mandaten, die den Friedenssicherungstruppen den Einsatz von

Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII erlauben, ist diese Zustimmung völkerrechtlich nicht

zwingend notwendig; die Mitgliedsstaaten der VN wären dann aufgrund der Legitimierung

durch den Sicherheitsrat befugt, Truppen auch ohne Zustimmung der Konfliktparteien zu

entsenden. Dennoch wird auch bei solchen Einsätzen versucht, die Zustimmung aller maß-

geblichen Konfliktparteien zu gewinnen, um die Voraussetzung für die Erarbeitung eines

Konsenses in Form eines Waffenstillstands- oder Friedensabkommens zu verbessern und

nicht zuletzt die tagtägliche Kooperation zwischen den Friedenssicherungskräften und den

Konfliktparteien im Konfliktgebiet zu vereinfachen.

Zur Vorbereitung von Friedenssicherungseinsätzen durch das Sekretariat hat sich im Laufe

der sechzigjährigen Geschichte der Friedenssicherung ein von allen Mitgliedsstaaten ge-

tragenes und akzeptiertes Verfahren herausgebildet, das VOLKER LÖWE detailliert be-

schreibt (vgl. Löwe 1994: 65ff). Mit der Betreuung von Friedenssicherungseinsätzen hat

der damalige Generalsekretär BOUTROS-GHALI das von ihm im Juni 1992 als Abteilung

des Sekretariats geschaffene Department of Peacekeeping Operations (DPKO) betraut.

Nachdem der Sicherheitsrat die Entsendung von Friedenssicherungskräften beschlossen

hat, beauftragt dieser den Generalsekretär mit der Umsetzung des Mandats. Der General-

sekretär behält während der gesamten Dauer der Mission den politischen Oberbefehl über

die Mission, ernennt aber einen Missionschef, vorzugsweise einen international anerkann-

ten und respektierten Diplomaten, der diese Aufgabe vor Ort wahrnimmt und der auch dem

zivilen Personal des Einsatzbüros vorsteht – den Special Representative of the Secretary-

General (SRSG):

„The SRSG thus becomes the custodian of the intensely process behind, for lack of any better

name, the peace process. Success in achieving a viable peace will be determined, in part, by

how adroitly the custodian guides the transformation of conflict among rivals in the postwar

period.“ (Covey 2006: 77)

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In der Einschätzung JOCK COVEYS kann das Engagement und das Ansehen des SRSG ge-

genüber den Konfliktparteien und den truppenstellenden Ländern sowie sein Rückhalt

gegenüber dem Sekretariat der VN die Erfolgsaussichten eines Friedenssicherungseinsat-

zes entscheidend beeinflussen. So gehört es unter anderem zu dessen Aufgaben, eine ver-

lässliche und dauerhafte politische und militärische Unterstützung durch die Schlüsselstaa-

ten „hinter den Kulissen“ des Friedensprozesses auszuhandeln und beständig einzufordern

(vgl. Covey 2006: 77).

Die Abhängigkeit der Vereinten Nationen von truppenstellenden Ländern

Da die VN über keine eigenen Truppen verfügen, sind sie bei jedem Friedenssicherungs-

einsatz erneut darauf angewiesen, dass eine Reihe von Mitgliedsstaaten Truppen und Aus-

rüstung zur Verfügung stellen.22

Aus diesem Grund gilt es bereits während der Vorbereitung des Einsatzes und der Ausge-

staltung des Mandats, Zusicherungen potenzieller truppenstellender Länder zu gewinnen.

Üblicherweise fragt das Sekretariat der VN über die Ständigen Vertretungen bei den Re-

gierungen der in Frage kommenden Staaten an, ob und wenn ja, in welchem Umfang diese

bereit sind, Truppen und Ausrüstung für einen in Vorbereitung befindlichen Einsatz zur

Verfügung zu stellen (vgl. Löwe 1994: 66). Das Sekretariat der VN geht im Falle einer

entsprechenden Resolution des Sicherheitsrates daraufhin mit den truppenstellenden Län-

dern Verträge ein, durch die die betreffenden Einheiten für die Dauer des Einsatzes dem

Oberbefehl der VN unterstellt werden:

„Mit der Unterstellung unter den Befehl der VN wird die (zeitweise) Ausgliederung aus der

nationalen Staatsorganisation und die Eingliederung in den Verband der VN bewirkt. Die

Kontrolle über die Truppe liegt nun ausschließlich bei dem allein den VN unterstehenden

Oberbefehlshaber [...]. Die gesamte Streitmacht wird damit Organ der Weltorganisation und

das Kontingent ist Teil dieses Organs.“ (Risse 1991: 54)

Die Konsequenz aus dieser besonderen Zusammensetzung liegt auf der Hand: Sobald die

Friedenssicherungstruppen im Konfliktgebiet eintreffen, sind die VN für diese Einheiten

verantwortlich. Dies bedeutet, dass auch etwaiges Fehlverhalten oder Rechtsbrüche, die

22 Diese so genannten „troop-contributing countries“ (DPKO 2008: 10) werden im weiteren Verlauf der Arbeit in Über-

einstimmung mit dem Online-Lexikon der German Translation Section der VN als „truppenstellende Länder“ bezeichnet.

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von Blauhelmsoldaten begangen werden, auf die VN zurückfallen. In diesem Zusammen-

hang muss jedoch betont werden, dass die VN nur selten Einfluss auf die Qualität der Aus-

rüstung und die Tauglichkeit der Truppen nehmen können:

„[...] the countries with the most capable armies are the least willing to contribute troops for

peacekeeping. Those with the least capable armies are the most eager to provide soldiers

that often prove to be the least capable peacekeepers.“ (Jett 2001: xviii)

Die gesamte militärische Macht der VN ist lediglich von den Mitgliedsstaaten „geliehen“

(Löwe 1994: 59), denn kein Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, Truppen oder Ausrüstung

für Friedenssicherungseinsätze zur Verfügung zu stellen. Die Bereitwilligkeit der truppen-

stellenden Länder hat daher einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Größe und die

Aufgaben des in Planung befindlichen Friedenssicherungseinsatzes; dies führt im Verlauf

eines Einsatzes oft zu Problemen und bringt sowohl die VN als auch die Friedenstruppen

in Bedrängnis, wenn sich die Regierungen einzelner Staaten nicht an ihre Zusagen halten

und einer Friedenssicherungstruppe dadurch dringend benötigte Einheiten oder Ausrüstung

fehlen.23 Bei der Auswahl der Truppen muss darüber hinaus vom Sekretariat der VN be-

achtet werden, dass religiöse und ethnische Vorbehalte die Stationierung von bereits zur

Verfügung gestellten Blauhelmsoldaten erschweren oder gar verhindern können.24

Multinationalität von Friedenssicherungstruppen

Sowohl die militärischen als auch die zivilen Friedenssicherungskräfte stammen immer aus

einer Vielzahl verschiedener truppenstellender Länder. Diese „Multinationalität“ (Eisele

2003: 36) ist aus symbolischer Perspektive eine Stärke der Friedenssicherung: Sie macht

den Anspruch der Überparteilichkeit der VN erst glaubwürdig und ist Ausdruck des politi-

schen und militärischen Engagements einer Vielzahl von Staaten, die gemeinsam dazu

beitragen, einen Konflikt einzudämmen oder einen Friedensprozess voranzutreiben.

23 Der United Nations / African Union Mission in Darfur (UNAMID) im Sudan wurden auch über ein halbes Jahr nach

Beginn der Stationierung der Friedenstruppen im Dezember 2007 die von europäischen Staaten im Vorfeld der Mission

zugesicherten und von den bereits vor Ort befindlichen Truppen dringend benötigten 18 Transport- und sechs Kampfhub-

schrauber nicht zur Verfügung gestellt (vgl. Steve Bloomfield in „The Independent“ vom 31.07.2008). 24 So geschehen etwa im Januar 2008 im Sudan ebenfalls im Zusammenhang mit der UNAMID. Präsident Omar al Ba-

shir weigerte sich, die Stationierung von Einheiten aus Thailand, Nepal, Norwegen und Schweden zu erlauben, mit der

Begründung, nur eine rein afrikanische Friedenssicherungstruppe in Darfur zu dulden (vgl. Thalif Deen für „Inter Press

Service“ am 18.01.2008).

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Aus strategischer Perspektive ist die Multinationalität hingegen eher als Schwäche von

Friedenssicherungseinsätzen einzuschätzen. EISELE weist in diesem Zusammenhang darauf

hin, dass die einzelnen Bestandteile einer multinationalen Friedenstruppe nur selten hinrei-

chend auf ihr Zusammenwirken im Konfliktgebiet vorbereitet sind:

„Sie [die Multinationalität] verhindert zumeist eine einheitliche Kommandostruktur und ent-

schlossenes Handeln. Anders als die Truppen eines zumeist von Interessenidentität gepräg-

ten Bündnisses, das sogar gemeinsame Strukturen entwickeln und gemeinsam ausbilden und

üben kann, sind die multinationalen Friedenstruppen selten auf ihr Zusammenwirken vorbe-

reitet. Während man die Probleme technischer Kommunikation auch mit technischen Mitteln

lösen kann, bedarf die Zusammenarbeit der Blauhelme untereinander, aber auch mit den

Menschen im Krisengebiet, zu deren Unterstützung die Mission ja geschaffen wurde, beson-

derer Anstrengungen.“ (Eisele 2003: 36)

Völkerrechtliche Rahmenbedingungen von Friedenssicherungseinsätzen

In der Charta der VN, der maßgeblichen Übereinkunft des Völkerrechts, sucht man ver-

geblich nach den Ausdrücken „Friedenssicherung“ oder „Friedenssicherungseinsatz“, da

das so bezeichnete Verfahren, wie bereits in Kapitel 1.1 kurz angesprochen, erst elf Jahre

nach der Gründung der Organisation unter der Federführung von DAG HAMMARSJKÖLD

und BRIAN URQUHART im November 1956 im Rahmen der Suez-Krise erdacht und zum

Einsatz gebracht wurde. Auch außerhalb der Charta gibt es keine völkerrechtlich binden-

den Übereinkünfte darüber, wie ein Friedenssicherungseinsatz grundsätzlich beschaffen

sein muss und mit welchen Aufgaben und Befugnissen Friedenssicherungstruppen grund-

sätzlich betraut bzw. ausgestattet werden sollten. Diese völkerrechtliche „Leerstelle“ wird

vielmehr durch das jeweilige Mandat eines Einsatzes ausgefüllt: „Since there a no legal

provisions within the UN charter for peacekeeping operations, the legal basis for each

operation is the mandate given to it“ (Jett 2001: 39).

Nach VÖLKER LÖWE hat sich die fehlende völkerrechtliche Verankerung der Friedenssi-

cherung in der Charta – trotz schlimmer Fehlschläge in den Jahren unmittelbar nach dem

Ende des Kalten Krieges – nicht nachteilig auf die Entwicklung der Friedenssicherung

ausgewirkt. LÖWE geht vielmehr davon aus, dass gerade die Flexibilität bei der Ausarbei-

tung der Mandate einen entscheidenden Vorteil bietet. Jeder Versuch, Friedenssicherung in

völkerrechtlich verbindliche Verfahren zu zwängen, würde eine erhebliche Einschränkung

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der Einsatzoptionen und der zukünftigen Anpassungsmöglichkeiten mit sich bringen (vgl.

Löwe 1994: 65).

Auch SHASHI THAROOR weist darauf hin, dass die VN über Jahre hinweg darauf verzichtet

haben, die Grundsätze der Friedenssicherung verbindlich festzulegen, um die Anpassungs-

fähigkeit dieses Instruments nicht einzuschränken:

„Peacekeeping was an activity the United Nations had been reluctant to define (the [...]

Special Committee on Peacekeeping Operations, for instance, annually considered making a

declaration on the principles of peacekeeping, and annually rejected the idea on the grounds

that to define peacekeeping was to impose a strait-jacket on a concept whose flexibility made

it the most pragmatic instrument at the disposal of the world organisation). Nonetheless a

consistent body of practice and doctrine had evolved over the years [...].“ (Tharoor 1995:

56)

DENNIS JETT weist jedoch darauf hin, dass dieser Mangel an Klarheit und Verbindlichkeit

im Verlauf eines Einsatzes auch die ständige Veränderung und Erweiterung der Aufgaben

der Friedenssicherungstruppen im Konfliktgebiet zur Folge haben kann:

„Clearly, the lack of a common definition can contribute to a PKO [Peacekeeping Opera-

tion; Anm. T.A.] failure. At a minimum, it will complicate communications between civilian

officials and military officers, as the latter try to prevent the former from yielding to ‚mission

creep’ – the process whereby the goals of the PKO are constantly redefined and expanded,

leaving, leaving the military faced with trying to accomplish an ever-changing mission.“

(Jett 2001: 16)

Es kann also an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Friedenssicherungseinsätze der

VN seit jeher einen „ad hoc“-Charakter haben – die Mandate der Einsätze werden immer

vor dem Hintergrund der jeweiligen strategischen Besonderheiten der betreffenden Kon-

flikte ausgestaltet. Schlussendlich ist entscheidend für die Ausgestaltung des Mandates,

welches Risiko die Mitglieder des Sicherheitsrates bereit sind politisch auf sich zu nehmen,

welches Maß an Zustimmung von den Konfliktparteien erwartet werden kann und welche

Länder Truppen und Ausrüstung zur Verfügung stellen (vgl. Bellamy et al. 2006: 4, Löwe

1994: 61).

Ferner kann von einer vollständigen und uneingeschränkten Kontrolle „der“ VN über Frie-

denssicherungseinsätze vor dem Hintergrund des soeben Erläuterten nicht gesprochen

werden, denn Friedenssicherungseinsätze sind in erster Linie Anstrengungen der Mit-

gliedsstaaten der VN. Zwar wurde das Verfahren im Rahmen der VN entwickelt und ange-

Page 38: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

35

passt, die tatsächliche Durchführung sowie die Schaffung der Handlungsfähigkeit eines

Einsatzes liegt jedoch in weiten Teilen in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten. Haben

die Mitgliedsstaaten jedoch einmal den Beschluss gefasst, einen Friedenssicherungseinsatz

zu entsenden, so tragen die VN fortan dennoch vor der „Weltöffentlichkeit“ den Großteil

der Verantwortung sowohl für die Sicherheit der Blauhelmsoldaten als auch für die der

Bevölkerung im Konfliktgebiet.

Nachdem nun die institutionellen, weltpolitischen und völkerrechtlichen Rahmenbedin-

gungen der Friedenssicherungseinsätze der VN erläutert und die Flexibilität dieses Verfah-

rens hervorgehoben wurden, stellt sich die Frage, wie sich die Friedenssicherung nach dem

Ende des Kalten Krieges entwickelt hat und welche Probleme sich für das Verfahren vor

dem Hintergrund der sich seitdem verstärkt verändernden Natur von Konflikten und Krie-

gen ergeben.

2.2.2 Die Entwicklung der Friedenssicherungseinsätze nach dem Kalten Krieg

Die Annäherung zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion und das sich da-

mit abzeichnende Ende des Kalten Krieges führten zu einer bisher ungekannten Hand-

lungsfähigkeit bei den VN insgesamt und ihrem für die Friedenssicherung maßgeblichen

Hauptorgan, dem Sicherheitsrat. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die ständigen Mitglie-

der des Sicherheitsrats auf ein gemeinsames Vorgehen in einem bestimmten Konflikt eini-

gen konnten, stieg mit dem Ende des Ost-West-Konflikts rapide an (vgl. Roberts 1994: 96;

Lehmann 1995: 110).

Auch wenn dieser „Geist der Zusammenarbeit“ (Broinowski/Wilkinson 2006: 40) im Si-

cherheitsrat eher in einer zeitweiligen Übereinstimmung der Partikularinteressen der Mit-

glieder begründet lag und weniger in der Absicht der Großen Fünf, von nun an grundsätz-

lich die eigenen Interessen den Zielen und Grundsätzen der Charta hintanzustellen, so

standen die VN und insbesondere deren Friedenssicherungseinsätze dennoch fast schlagar-

tig wieder im Mittelpunkt des weltpolitischen Geschehens: „The number of UN operations

increased dramatically after the end of the Cold War as the UN was placed centre-stage in

efforts to resolve outstanding conflicts“ (Thakur 2006: 37).

In Kapitel 1.1 wurde bereits angesprochen, dass die soeben beschriebene Renaissance der

VN nach dem Ende des Kalten Krieges den Übergang von der klassischen zur komplexen

Page 39: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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Friedenssicherung ermöglichte. Dieser Übergang äußerte sich gleichermaßen in einer Ver-

vielfachung der Anzahl der Friedenssicherungseinsätze wie auch in einer Erweiterung des

Aufgabenspektrums der Friedenssicherungskräfte, die nun, über militärische Aufgaben

hinausgehend, auch weitreichende zivile Aufgaben wahrnehmen mussten:

„Hilfen für Staaten in Übergangs- oder nationalen Versöhnungsprozessen, Unterstützung

demokratischer Konsolidierungsprozesse, Entwaffnung und Reintegration von Bürger-

kriegsarmeen, Repatriierung von Flüchtlingen und schließlich die zeitweise Übernahme

quasi-hoheitlicher Befugnisse für ein ganzes Land gehörten zu den neuen Aufgaben für Frie-

densmissionen.“ (Gareis/Varwick 2006: 128)

Die Auszeichnung der Friedenssicherungskräfte der VN mit dem Friedensnobelpreis im

Dezember 1988 brachte die Anerkennung der Staatengemeinschaft für die Leistungen

während des Ost-West-Konflikts zum Ausdruck, verwies aber gleichzeitig auch auf eine

gestiegene Erwartungshaltung gegenüber den Blauhelmsoldaten zukünftige Kriege und

Konflikte betreffend (vgl. Debiel 2002: 486). Dieser Optimismus in Bezug auf die Lei-

stungsfähigkeit der Friedenssicherungskräfte hielt für die VN aber auch die Gefahr der

Überforderung bereit (vgl. Roberts 1994: 96; Barnett/Finnemore 2004: 130f)). Zu viele

Konflikte sollten in der Zeit nach dem Ost-West-Konflikt mit Hilfe von Friedenssiche-

rungseinsätzen beigelegt werden; die VN waren nach dem Willen der Staatengemeinschaft

plötzlich für alle neu aufflammenden zwischen- und innerstaatlichen Konflikte zuständig

(vgl. Unser/Wimmer 1995: 21). THAKUR gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass

diese Vervielfachung sowohl der Einsätze als auch der Aufgaben nur selten von konse-

quenter und konzertierter Politik der verantwortlichen Mitgliedsstaaten und strategischer

Führung durch das Sekretariat der VN begleitet wurde (vgl. Thakur 2006: 37). Die in der

Folge eintretende allgemeine Überforderung der Weltorganisation mit der Masse der neuen

Aufgaben sowie die hohe Erwartungshaltung der Regierungen der Mitgliedsstaaten und

der „Weltöffentlichkeit“ an Friedenssicherungseinsätze führten schließlich zu einigen

schwerwiegenden Misserfolgen, z. B. während der Einsätze in Somalia und auf dem Ge-

biet des heutigen Bosnien-Herzegowina. Diese führten schließlich zu einem nachhaltigen

Verlust von Glaubwürdigkeit für die Blauhelmsoldaten und Vertrauen in die Fähigkeiten

der VN insbesondere die komplizierten innerstaatlichen Konflikten dieser Zeit zu behan-

deln (vgl. Roberts 1994: 93; Doyle/Sambanis 2006: 6):

„When the missions encountered problems, the ‚crisis of expectations’ of the late 1980s and

early 1990s in turn gave way to a crisis of confidence-cum-credibility in UN peacekeeping in

Page 40: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

37

the late 1990s, and member states began to limit their military, political and financial expo-

sure.“ (Thakur 2006: 37f).

Friedenssicherung nach dem Kalten Krieg – der „neue Interventionismus“

Die Mitgliedsstaaten stützten in der Zeit nach dem Kalten Krieg eine folgenschwere Er-

weiterung in den Möglichkeiten des Sicherheitsrates zur Intervention auch in innerstaatli-

chen Konflikten und Kriegen, mit dem Ziel, die dort herrschende große humanitäre Not zu

lindern (vgl. Karns/Mingst 2007: 97ff; Gareis/Varwick 2006: 113ff). Diese Verantwortung

wurde den VN von der Staatengemeinschaft in der bereits beschriebenen Zeit des Enthu-

siasmus für Friedenssicherungseinsätze aufgebürdet (vgl. Karns/Mingst 2004: 279). Be-

reits gegen Ende des Kalten Krieges begann somit innerhalb der VN die Herausbildung

einer völkerrechtlichen Neuinterpretation des Souveränitätsgrundsatzes (vgl. Kap. 2.1.2),

des so genannten „neuen Interventionismus“ (vgl. Doyle/Sambanis 2006: 6ff):

„At the end of the Cold War, the member states of the United Nations [...] expanded its ag-

enda, defining a near revolution in the relation between what is in the legitimate realm of

state sovereignty and what is subject to legitimate international intervention. [...] Member

states [...] endorsed a radical expansion in the scope of collective intervention just as a se-

ries of ethnic and civil wars erupted around the globe.“ (Doyle/Sambanis 2006: 1)

Die Staatengemeinschaft hatte erkannt, dass die nach dem Kalten Krieg vermehrt auftre-

tenden innerstaatliche Konflikte auch die internationale Sicherheit gefährden, weil ihre

humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen stets weit über die Grenzen des

betroffenen Staates hinaus spürbar sind.25 Teilweise sahen sich die VN daher gezwungen,

25 In diesem Zusammenhang kann angemerkt werden, dass der zwischenstaatliche Krieg, dessen Verhinderung ein zentra-

ler Grund für die Gründung der VN war, seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunehmend zu einer Ausnahmeerschei-

nung wurde und wird: „An die Stelle des zwischenstaatlichen Krieges trat und tritt zunehmend ein neuer Kriegstyp [...]

der sich wiederum ganz verschiedenartig darstellt und sowohl öffentliche und private, inner- oder zwischengesellschaftli-

che, internationale und nationale, als auch regionale und lokale Kriegsparteien als Akteure umfasst. Dieser Kriegstypus

verbindet miteinander Momente des klassischen Krieges, des Bürgerkrieges, des organisierten Verbrechens und der

planvollen weitreichenden Verletzung der Menschenrechte“ (Gareis/Varwick 2006: 115). HERFRIED MÜNKLER (vgl.

Münkler 2005: 13ff) und MARY KALDOR (Kaldor 2005: 15ff) haben für diese nur diffus bestimmbare Art von Krieg den

Begriff des „neuen Krieges“ geprägt. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der sich verändernden Natur von Kon-

flikten und Kriegen und den daraus erwachsenden Folgen für die Friedenssicherung der VN ist im Rahmen dieser Arbeit

weder leistbar noch wäre dies zur Bearbeitung der Fragestellung zielführend. Der versuchte Aufriss dient lediglich der

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Friedenssicherungskräfte auch in solche Krisen und Konflikte zu entsenden, in denen noch

kein Waffenstillstandsabkommen erarbeiten worden war und in denen die Kampfhandlun-

gen zwischen den Konfliktparteien noch andauerten.

Im Zuge des neuen Interventionismus wurden jedoch einige der bis dato als unantastbar

geltenden Grundsätze HAMMARSKJÖLDS (vgl. Kap. 1.1) und Gelingensbedingungen

URQUHARTS (vgl. Kap. 2.2.1) sowohl vom Sicherheitsrat als auch vom Sekretariat der VN

zunehmend aufgeweicht und missachtet. Insbesondere der Verzicht auf die Zustimmung

der Konfliktparteien zur Entsendung der Friedenssicherungstruppen und die Vernachlässi-

gung eines klaren und durchführbaren Mandats führten zu den schwerwiegenden und fol-

genreichen Fehlschlägen während der Missionen in Somalia und auf dem Gebiet des ehe-

maligen Jugoslawien. Daher werden diese beiden Einsätze häufig als Beispiele für die Kri-

se der Friedenssicherung in der Zeit des neuen Interventionismus angeführt (vgl. Roberts

1994: 99ff; Karns/Mingt 2004: 277ff; Gareis/Varwick 2006: 126ff). Mitunter werden diese

Missionen gar als „watershed“ (Roberts 1994: 100; Karns/Mingst 2004: 277) – als Wende-

punkt in der Entwicklung der Friedenssicherungseinsätze der VN bezeichnet.

Wendepunkte der Friedenssicherung: Die UNOSOM II in Somalia und die UNPROFOR auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien

Somalia wurde zu Beginn der neunziger Jahre aufgrund des andauernden Bürgerkriegs

vollständig von Rebellengruppen und „warlords“ (Karns/Mingst 2007: 277) beherrscht; es

gab somit keine Regierung, die einem Friedenssicherungseinsatz ihre Zustimmung oder

Verweigerung hätte aussprechen können (vgl. Roberts 1994: 100).

Im November 1992 informierte Generalsekretär BOUTROS-GHALI den Sicherheitsrat, dass

die dringlichste Aufgabe der United Nations Mission in Somalia I (UNOSOM I, April

1992 bis März 1993) – die Sicherstellung der Verteilung humanitärer Hilfe an die Bevöl-

kerung – aufgrund des gewaltsamen Widerstandes von Rebellengruppen nicht mehr länger

erfüllbar war. Insbesondere die Somali National Front unter MOHAMMED FARAH AIDID

beschlagnahmte Hilfsgüter der VN, um damit die eigenen Kämpfer zu versorgen (vgl. Orientierung in Bezug auf das Dilemma, in dem sich die VN und die Friedenssicherungstruppen insbesondere seit den

neunziger Jahren befinden.

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Bothe 2003: 18). In der Folge erteilte der Sicherheitsrat auf der Grundlage eines Angebots

der Vereinigten Staaten diesen ein Mandat zur Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach

Kapitel VII der Charta und erlaubte somit „to use all necessary means to establish a secure

environment for humanitarian relief“ (Sicherheitsrat 1992: Ziff. 10). Als diese Aufgabe

durch die Unified Task Force (UNITAF, Dezember 1992 bis Mai 1993) scheinbar erreicht

worden war, entsandte der Sicherheitsrat im März 1993 eine weitere Friedenssicherungs-

mission, die UNOSOM II. Deren Mandat umfasste ebenfalls die Anwendung von

Zwangsmaßnahmen und Gewaltanwendung nach Kapitel VII, denn die Krise in Somalia

wurde vom Sicherheitsrat weiterhin als Bedrohung für die internationale Sicherheit einge-

stuft. Nachdem AIDID die Friedenssicherungstruppen wiederholt angegriffen hatte und

Blauhelmsoldaten getötet wurden, gaben die Friedenssicherungstruppen ihre Überpartei-

lichkeit auf und griffen ihrerseits die Somali National Front an. KARNS / MINGST betonen,

dass in der Folge die Blauhelmsoldaten selbst zu einer der Konfliktparteien im somali-

schen Bürgerkrieg wurden, ein Vorgang, der zwar durch das Mandat der UNOSOM II

autorisiert war, der aber den erprobten Grundsätzen HAMMARSKJÖLDS (vgl. Kap. 1.1)

widersprach und bisher im Rahmen der Friedenssicherung stets vermieden werden konnte

(vgl. Karns/Mingst 2004: 278). Statt einen bereits zwischen den Konfliktparteien ausge-

handelten Frieden zu sichern, sollten die Blauhelmsoldaten diesen mit militärischer Gewalt

erzwingen und wurden in der Folge unter erheblichen Verlusten ein Teil des Konfliktes,

den zu lösen sie gekommen waren (vgl. Gareis/Varwick 2006: 130).

Insbesondere die Ereignisse aus dem Oktober 1993 trugen jedoch dazu bei, dass die

UNOSOM II bis heute als Symbol für die Misserfolge der Friedenssicherung der VN nach

dem Kalten Krieg angesehen wird:

„Four months later in October 1993 eighteen U.S. soldiers were killed by Aidid’s soldiers

and the body of one dragged through the streets of Mogadishu, leading to a public outcry in

the United States that echoed unease in other countries over the UN’s role in Somalia.“

(Karns/Mingst 2004: 278)

Die Vereinigten Staaten zogen daraufhin bis zum März 1994 ihre Truppen vollständig aus

Somalia ab und begrenzten in der Folge ihr Engagement auch für andere Friedenssiche-

rungseinsätze. Seitdem haben die Vereinigten Staaten keine Truppen und Ausrüstung mehr

für Einsätze der VN zur Verfügung gestellt, sondern stets unilateral bzw. mit eigenen Ko-

alitionen von Verbündeten in Konflikte eingegriffen (vgl. Karns/Mingst 2004: 278f).

Page 43: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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LEHMANN weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die UNOSOM II faktisch zum

größten Teil eine Mission unter der Verantwortung der Vereinigten Staaten und weniger

ein Friedenssicherungseinsatz war (vgl. Lehmann 2003: 575); den Oberbefehl über die US-

amerikanischen Truppen, die im Konfliktgebiet größtenteils unabhängig von den anderen

Kontingenten operierten, hatte nicht das Sekretariat der VN, sondern die Regierung der

Vereinigten Staaten. Insbesondere deren Vorgehen in Somalia wurde allerdings überaus

kritisch beurteilt:

„ [...] viele [empfanden] die massive und militärisch gestützte Intervention in Somalia als

überzogene Demonstration der Macht. Im Rückblick hat die ‚Schaufensteroperation’ [...] in

Somalia die Autorität, Kompetenz und Glaubwürdigkeit der UNO als designierte Weltpolizei

schwer erschüttert.“ (Unser/Wimmer 1995: 87)

Dennoch wurde die Verantwortung und Schuld von den Regierungen der beteiligten Staa-

ten sowie in der massenmedialen Berichterstattung dem Versagen der VN angelastet und

der Fehlschlag in der Folge als Vorwand von den Regierungen der Großen Fünf verwen-

det, um weitere Einsätze in Afrika zu vereiteln (vgl. Gareis/Varwick 2006: 131; Lehmann

2003: 575). Auf diese Position der VN als „Sündenbock“ in den internationalen Beziehun-

gen, dem mitunter Fehlentscheidungen der Mitgliedsstaaten angelastet werden, wird in

Kapitel 4.1 erneut Bezug genommen.

Die UNPROFOR wurde nach sehr mühsamen Verhandlungen im Sicherheitsrat im Februar

1992 in das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien entsandt (vgl. Gareis/Varwick 2006: 130).

Im Verlauf des Einsatzes stellte sich jedoch heraus, dass das auf der Zustimmung der Kon-

fliktparteien basierende Mandat nicht der Intensität dieses Krieges entsprach, weshalb die

Friedenssicherungskräfte nicht in der Lage waren, Situation unter ihre Kontrolle zu brin-

gen (vgl. Bothe 2003: 19). Die Zustimmung war auf der Ebene der Regierungen bzw. der

Vertreter der Konfliktparteien zwar zu Beginn der Mission ausgehandelt worden, auf stra-

tegischer Ebene im Konfliktgebiet stießen die Blauhelmsoldaten jedoch oftmals auf ge-

waltsamen Widerstand, weswegen die Friedenssicherungstruppen große Teile ihres Man-

dats nicht umsetzen konnten. ADAM LEBOR verweist auf folgende Einschätzung MARRACK

GOULDINGS und SHASHI THAROORS, die nach einer Reise in das Konfliktgebiet im Vorfeld

der UNPROFOR wenig Erfolgsaussichten für eine Friedenssicherungsmission auf dem

Gebiet des ehemaligen Jugoslawien sahen, da ihrer Einschätzung nach von Seiten der Kon-

fliktparteien keine Zustimmung und Kooperation zu erwarten war:

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„Goulding and Tharoor warned after a trip to the conflict zone in January 1992 that peace-

keeping would not work in Bosnia. There was no consent for peacekeepers, no cease-fire, no

suitable environment for peacekeepers to operate in, and no concept of operations accept-

able to all the parties.“ (LeBor 2006: 31f)

Da die UNPROFOR als in einer Umgebung operierte, in der noch kein Waffenstillstands-

abkommen ausgehandelt worden war, sondern in der die Kampfhandlungen weiterhin an-

dauerten und in der zwischen den Konfliktparteien großes Misstrauen herrschte. Aus die-

sem Grund war eine Kooperation der Konfliktparteien untereinander sowie mit den Frie-

denssicherungstruppen nicht erwartbar. In der Folge waren die Blauhelmsoldaten aufgrund

der militärischen Überlegenheit und Aggressivität der verschiedenen Armeen und Milizen

nicht in der Lage, die zum Schutz der Bevölkerung von den VN eingerichteten Schutzzo-

nen gegen die Truppen der Konfliktparteien zu verteidigen (vgl. Eisele 2003: 34). Diese

Fehleinschätzung der Schwere des Konflikts durch die VN sowie die Zögerlichkeit der

Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung des Mandats ermöglichten schließlich den Völker-

mord von Srebrenica an bosnischen Muslimen durch die Armee der Republika Srpska un-

ter RATKO MLADIC im Juli 1995.26

Die nur zögerlich und in schwierigen Verhandlungen im Sicherheitsrat ausgehandelte Er-

weiterung des Mandats um Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII im Juni 1993, die von

den Mitgliedsstaaten ergriffen werden sollten und die insbesondere die Verteidigung der

von den VN eingerichteten Schutzzonen gewährleisten sollten, wurde von diesen nur halb-

herzig umgesetzt und ging nicht mit hinreichender Aufstockung des militärischen Perso-

nals einher (vgl. Bothe 2003: 19). Die Blauhelmsoldaten konnten zu keiner Zeit den Kon-

flikt unter ihre Kontrolle bekommen sondern wurden im Gegenteil von den Konfliktpartei-

en in mehreren Fällen als Geiseln genommen und gerieten aufgrund ihrer militärischen

Unterlegenheit oftmals in Kampfhandlungen zwischen den Armeen und Milizen. Obwohl

das Mandat die Anwendung von Waffengewalt zum Schutz der Bevölkerung vorsah und

die Friedenssicherungstruppen die Verteilung humanitärer Hilfe mit Gewalt hätten durch-

setzen können, waren die Regierungen der Mitgliedsstaaten hierbei stets zögerlich, um die

Überparteilichkeit des Einsatzes nicht zu gefährden. LEBOR beschreibt diesen Sachverhalt

26 Detaillierte Informationen zum Völkermord von Srebrenica sowie zu den politischen und militärischen Versäumnissen

der VN und ihrer Friedenstruppen, die diesem vorausgingen, haben z.B. BOTH / HONIG zusammengestellt (vgl.

Both/Honig 1996).

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recht eindrucksvoll: „A single Serb soldier with a gun was enough to stop passage of a UN

aid convoy“ (LeBor 2006: 34).

Die UNPROFOR gilt aus diesen Gründen auch als Negativbeispiel für das so genannte

„mission creep“ (Gareis/Varwick 2006: 130) – den Prozess der „schleichenden“ Erweite-

rung des Aufgabenspektrums eines Einsatzes ohne den gleichzeitigen Willen der Mit-

gliedsstaaten und der VN, die Blauhelmsoldaten mit der notwendigen militärischen und

politischen Macht für die Umsetzung des Mandats auszustatten.

INGRID LEHMANN urteilt schließlich, dass die so beschriebenen Misserfolge – insbesondere

die von den VN mitverantworteten humanitären Katastrophen sowohl in Somalia als auch

auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien – die öffentliche Meinung gegenüber den VN

allgemein und dem Verfahren der Friedenssicherung im Besonderen nachhaltig negativ

beeinflusst haben:

„Special image problems have arisen for the United Nations as a consequence of the experi-

ences in Somalia and Bosnia. The resulting uncomfortable mix of peacekeeping and military

enforcement has put the United Nations into a situation where its traditional role of an im-

partial broker is impaired. This has affected public perceptions of the organization in the

belingerent countries and the international community as a whole.“ (Lehmann 1995: 118)

Auch GAREIS / VARWICK betonen, dass die VN durch diese Fehlschläge vor der Staaten-

gemeinschaft und der „Weltöffentlichkeit“ als „unfähiger Papiertiger“ (Gareis/Varwick

2006: 131) erschienen.

Obwohl von einem generellen Versagen des Verfahrens der Friedenssicherung auch in der

Zeit unmittelbar nach dem Kalten Krieg keine Rede sein kann, so gelten die beiden soeben

thematisierten Missionen dennoch als „Symbole des Scheiterns“ (Unser/Wimmer 1995:

13) für die ehrgeizigen Friedenserzwingungseinsätze der VN, die mit den Grundsätzen der

Zustimmung der Konfliktparteien und der Überparteilichkeit der Blauhelmsoldaten bra-

chen. Die Unterscheidung zwischen Friedenssicherung und Friedenserzwingung ist aus

diesem Grund für die Bearbeitung der Fragestellung von Bedeutung und soll daher in aller

gebotenen Kürze behandelt werden.

Page 46: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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Unterscheidung zwischen Friedenssicherung und Friedenserzwingung – der

„consent divide“

Wie bereits in Kapitel 2.1.3 erläutert, wird die Friedenssicherung der VN häufig unter

Rückgriff auf eine Äußerung HAMMARSKJÖLDS als Verfahren nach „Kapitel sechseinhalb“

der Charta bezeichnet. Friedenssicherung befindet sich üblicherweise in einer „Grauzone“

(Karns/Mingst 2004: 306) zwischen den Regelungen zur friedlichen Beilegung von Strei-

tigkeiten nach Kapitel VI und den Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII bei einer Bedro-

hung oder einem Bruch des Friedens.

Im Rahmen dieser Arbeit soll der Auffassung von CHARLES DOBBIE gefolgt werden, nach

der die Zustimmung aller Konfliktparteien – nicht nur auf der unabdingbare Vorausset-

zung für einen Friedenssicherungseinsatz innerhalb dieser „Grauzone“ ist. DOBBIE ist der

Ansicht, dass

„[…] the conduct of peacekeeping depends on the presence of a workable modicum of in-

theatre consent and that such consent should determine the manner in which peacekeeping

operations are planned, directed and conducted.“ (Dobbie 1994: 121)

Alle weiteren Grundsätze der Friedenssicherung, wie die Überparteilichkeit der Blauhelm-

soldaten und die Beschränkung der Anwendung von Gewalt auf die Selbstverteidigung

(vgl. Kap. 1.1), hängen nach DOBBIE von der Zustimmung der Konfliktparteien ab (vgl.

Dobbie 1994: 121). SHASHI THAROOR argumentiert in diesem Zusammenhang, dass Ein-

sätze, die diese Voraussetzung erfüllen, für die Friedenssicherungstruppen im Vergleich

die geringsten Risiken und Probleme bereithalten; in den betreffenden Konflikten sind die

gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Konfliktparteien beendet und Waffen-

stillstands- oder Friedensabkommen wurden bereits erarbeitet:

„[The UN’s] least problematic operations are always those where the parties agree to end

their conflicts and only need UN help to keep their word, where the consent and cooperation

of the parties can be assumed and the impartiality of the peacekeepers is unchallenged [...].“

(Tharoor 1995: 53)

Doch Zustimmung und Kooperation von Seiten der Konfliktparteien sind im Rahmen der

komplexen Friedenssicherungseinsätze nach dem Kalten Krieg und vor dem Hintergrund

der bereits kurz erläuterten „neuen Kriege“ (vgl. Münkler 2005: 13ff; Kaldor 2005: 15ff)

keine Selbstverständlichkeit. THAROOR fasst die Probleme, denen Friedenssicherungstrup-

pen in feindlichen Umgebungen gegenüberstehen, folgendermaßen zusammen:

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„The experience of the United Nations in Somalia and former Yugoslavia has in any case

made it clear that those who are determined to fight cannot prevented from doing so. People

who are convinced that they have more to gain on the battlefield than at the negotiating

table are also particularly unreliable partners for the United Nations.“ (Tharoor 1995: 57)

Aufgrund dieser Entwicklungen in der Zeit nach dem Ende des Ost-West-Konflikts sahen

sich die VN im Rahmen der soeben thematisierten Einsätze in Somalia und auf dem Gebiet

des ehemaligen Jugoslawien gezwungen, die seit den Anfängen der Friedenssicherung

bestehende „Grauzone“ aufzugeben und Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII in die ent-

sprechenden Mandate aufzunehmen. Einsätze, die auf solchen Mandaten basieren, werden

üblicherweise als „Friedenserzwingung“ (vgl. Kap. 1.1) bezeichnet, um zu betonen, dass

die Zustimmung der Konfliktparteien bei diesem Verfahren nicht notwendig ist:

„Peace enforcement [...] dispenses with consent and is conducted, in the main in accordance

with standard military principles predicated on the identification of an enemy“ (Dobbie

1994: 121).

Es gilt also an dieser Stelle festzuhalten, dass Friedenssicherung und Friedenserzwingung

voneinander sehr verschiedene Verfahren sind; das Merkmal zur Unterscheidung ist die

An- bzw. Abwesenheit von Zustimmung durch die Konfliktparteien. THAROOR weist eben-

falls darauf hin, dass beide Verfahren sich gegenseitig ausschließen und es daher nicht

möglich ist, Elemente der Friedenssicherung und Friedenserzwingung in Bezug auf einen

Konflikt miteinander zu verbinden: „It is no easy task to make war and peace with the sa-

me people on the same territory at the same time“ (Tharoor 1995: 60).

Der Übergang von Friedenssicherung zur Friedenserzwingung kommt daher in der Ansicht

DOBBIES dem Überschreiten des Rubikon gleich: „To cross the consent divide may also be

to cross a Rubicon. Once on the other side, there is little chance of getting back [...]“

(Dobbie 1994: 131). Denn nach dem Übergang von Friedenssicherung zur Friedenser-

zwingung ändert sich die Rolle der Blauhelmsoldaten im Konfliktgebiet grundlegend. Üb-

licherweise ist die Rolle von Friedenssicherungstruppen und deren Auftreten im Konflikt-

gebiet nahezu paradox, weil die Aufgabe den Frieden zu sichern, von Truppen wahrge-

nommen wird, die ausgebildet und ausgerüstet sind, Krieg zu führen:

„Die UN-Blauhelme haben auf den ersten Blick eine scheinbar widersprüchliche Aufgabe zu

lösen, einerseits eine vollständige militärische Ausrüstung mitzubringen, sich andererseits

jedoch im Einsatzgebiet in mancher Hinsicht soldatisch völlig atypisch zu verhalten und eine

politisch vermittelnde Deeskalatationsfunktion zu übernehmen.“ (Löwe 1994: 75)

Page 48: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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Ist nun die Zustimmung und Kooperation der Konfliktparteien nicht mehr gegeben und

muss die Friedenssicherungstruppe in der Folge Waffengewalt anwenden, um ihre Aufga-

ben zu erfüllen und die eigenen Soldaten zu schützen, dann lassen sich auch das Streben

nach Deeskalation des Konfliktes und der Anspruch der Überparteilichkeit unmöglich wei-

ter aufrechterhalten. Die Blauhelmsoldaten werden damit selbst zu einer der Konfliktpar-

teien und können somit nicht weiterhin ein Vermittler im Friedensprozess sein:

„Turning a peacekeeping mission into a fighting force creates two problems. First it calls

for a long commitment. Foreign armies, including those fighting under the UN’s blue flag,

cannot impose peace on civil wars without also imposing foreign rule: this was the logic of

colonialism. Second they cannot join the fray without taking sides in the civil war. But to

take sides is to become aligned to one and therefore the enemy of the other.“ (Tha-

kur/Schnabel 2001: 308)

Die Blauhelmsoldaten werden im Verlauf eines solchen Prozesses, wie DOBBIE es in einer

äußerst anschaulichen Analogie ausdrückt, vom „Schiedsrichter“ zum „Spieler“:

„An analogy serves to illustrate the importance of impartiality to wider peacekeeping on a

more practical level. In a game of rugby one referee on the field is able to control the course

of a game. He acts as supreme adjudicator between the opposing sides, determining when

the game starts and finishes and supervising all activities in between. On the field the referee

is outnumbered 30:1 and is therefore unable to exert his will by force. A vital part of his

ability to control the players is the perceived legitimacy of his status as referee. A key ingre-

dient of that legitimacy is his impartiality. If his status as a legitimate authority is lost, he

immediately loses control. To protect himself in such an eventuality he would need up to 29

other referees to create a 1:1 ratio with the players. If he wished to control the conflict in

that situation, he would need, say, a minimum ratio of three referees to every one player – in

this case 89 extra referees.“ (Dobbie 1994: 133)

Als Konfliktpartei, die an Kampfhandlungen beteiligt ist, verlieren die Friedenssicherungs-

truppen also die aus ihrer Überparteilichkeit erwachsende Legitimität, mit der sie bisher

auch ohne Waffengewalt in der Lage waren, Kontrolle über die Konfliktparteien auszu-

üben.27 Diese Möglichkeit der Kontrolle beruht nämlich im Fall der Blauhelmsoldaten ge-

27 Legitimität wird in diesem Zusammenhang unter Rückgriff auf IAN HURD als sowohl subjektive wie auch gesellschaft-

liche Größe verstanden, die die Handlungen und Einstellungen von Menschen gegenüber Institutionen beeinflusst. Die

Zuschreibung von Legitimität kann hierbei etwa Organisationen oder Verfahren betreffen: „Legitimacy, as I use the term,

refers to an actor’s normative belief that a rule or institution ought to be obeyed. It is a subjective quality, relational

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rade nicht auf strategischer und militärischer Macht, sondern auf einer Zuschreibung von

Legitimität an die VN und das Verfahren der Friedenssicherung durch die Konfliktparteien

und die Bevölkerung im Konfliktgebiet:

„Die eingesetzten Militärs kennen keinen Feind, streben nicht nach militärischen Siegen und

wenden Gewalt nur zur direkten Selbstverteidigung an. Ihre Wirksamkeit beruht auf der

freiwilligen Kooperation aller Parteien.“ (Greindl 1987: 224)

Auch BOUTROS BOUTROS-GHALI erkannte nach den bereits thematisierten Misserfolgen

der UNOSOM II und UNPROFOR die Notwendigkeit einer klaren Trennung von Frie-

denssicherung und Friedenserzwingung an und warnte insbesondere vor der Gefahr des

„mission creep“ (Gareis/Varwick 2006: 130), wenn Blauhelmsoldaten während laufender

Friedenssicherungseinsätze mit Aufgaben der Kriegsführung betraut werden, ohne dass sie

von den maßgeblichen Mitgliedsstaaten die hierfür notwendigen strategischen Befugnisse

und militärische Macht erhalten:

„In reality, nothing is more dangerous for a peacekeeping operation than to ask it to use

force when its existing composition, armament, logistic support and deployment deny it the

capacity to do so. The logic of peace-keeping flows from political and military premises that

are quite distinct from those of enforcement; [...] To blur the distinction between the two can

undermine the viability of the peacekeeping operation and endanger its personnel.“ (Bou-

tros-Ghali 1995: Ziff. 35)

Zusammenfassend kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass Friedenssicherung und

Friedenserzwingung zwei voneinander zu unterscheidende Verfahren darstellen, in denen

die Blauhelmsoldaten im Konfliktgebiet jeweils vollständig unterschiedliche Rollen ein-

nehmen. Der von DOYLE / SAMBANIS herausgearbeitete Gegensatz zwischen „building

peace“ und „making war“ verdeutlicht diesen Sachverhalt treffend (vgl. Doyle/Sambanis:

2006: 144f u. 197ff). In Konflikten, in denen die Kampfhandlungen noch andauern, wer-

den die Truppen der VN oftmals von überparteilichen Vermittlern zu einer Partei eben

desjenigen Konflikts, den zu lösen sie gekommen waren. Der aus der Zeit des Kalten Krie-

between actor and institution, and is defined by the actor’s perception of the institution. The actor’s perception may come

from the substance of the rule or from the procedure or source by which it was constituted.” (Hurd 2007: 7)

Page 50: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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ges stammende und bis heute häufig bemühte Wahlspruch: „There is no peacekeeping if

there is no peace to keep“ (Gareis/Varwick 2006: 119) hat angesichts der in diesem Kapitel

geschilderten Entwicklungen nichts von seiner Gültigkeit verloren.

Zahlreiche Entwicklungen und Entscheidungen, durch die – insbesondere in der Zeit nach

dem Ende des Ost-West-Konflikts – das Vertrauen der Staatengemeinschaft in die VN und

in das Verfahren der Friedenssicherung Schaden genommen haben, konnten bisher erörtert

werden. Mit Blick auf die Fragestellung dieser Arbeit stellt sich nun allerdings die Frage,

unter welchen Bedingungen eine von den VN unternommene Öffentlichkeitsarbeit Beiträ-

ge dazu leisten kann, einem derartigen Verlust von Vertrauen in Zukunft entgegenzuwir-

ken. Was kann ferner im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit unternommen werden, um die

Glaubwürdigkeit der Blauhelmsoldaten in Konfliktgebieten zu unterstützen?

Um diese Fragen sinnvoll bearbeiten zu können, bedarf es jedoch zunächst der Erarbeitung

eines aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive sinnvollen Verständnisses von

Öffentlichkeitsarbeit, das sowohl die Besonderheiten der VN als Organisation als auch die

Rahmenbedingungen der Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren in Kon-

fliktgebieten, z.B. den Blauhelmsoldaten und den Konfliktparteien, berücksichtigt.

Page 51: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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3. Öffentlichkeitsarbeit – eine Erörterung unter Berück-

sichtigung der Bedingungen von Kommunikation

„Die Sprache ist etwas zwischen den

Menschen, ihr Zweck ist Mitteilung. Aber

die Mitteilung kann ja nicht selbst Zweck

sein, sie ist es nur beim Schwätzer. Im-

mer wollen wir – wenn auch oft indirekt

und unbewußt – das Denken und damit

das Wollen des anderen Menschen nach

unserem Denken und Wollen, das heißt

nach unserem Interesse beeinflussen. Der

Zweck der Sprache ist also Beeinflus-

sung, oder Gedankenlenkung, mit einem

Modeworte: Suggestion.“ (Mauthner

1967: 460f)

3.1 Öffentlichkeit und öffentliche Meinung

Bevor in Kapitel 3.2 ein aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive sinnvolles

Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit herausgearbeitet werden kann, erscheint es ange-

bracht, in aller gebotenen Kürze die Begriffe „Öffentlichkeit“ und „öffentlichen Meinung“

zumindest zu umreißen, da die Bezugnahme auf diese zu den ständigen und zentralen Be-

standteilen allen Nachdenkens über Öffentlichkeitsarbeit gehört.

Ein Verständnis von Öffentlichkeit

DETLEF MATTHIAS HUG hat in den neunziger Jahren die inflationäre und gleichzeitig un-

scharfe Verwendung des Begriffs „Öffentlichkeit“ beklagt und gezeigt, dass der Ausdruck

in unterschiedlichen alltäglichen Zusammenhängen stark variierende Bedeutungen erhält

(vgl. Hug 1997: 291). Mal dient der Begriff schlicht zur Abgrenzung von „Privatheit“, ein

anderes Mal werden damit Seher, Hörer und Leser massenmedialer Berichterstattung be-

zeichnet und mitunter wird Öffentlichkeit in der Bedeutung von „Allgemeinheit“ auf die

Gesamtheit der Menschen in einem Land bezogen (vgl. Westerbarkey 1992: 57). All diese

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alltäglichen Verwendungen dieses Begriffes sind im Rahmen dieser Arbeit eher als irrefüh-

rend denn als hilfreich einzuschätzen.

Zur Bearbeitung der Fragestellung dieser Arbeit und mit Blick auf die noch ausstehende

Erarbeitung eines Verständnisses von Öffentlichkeitsarbeit ist der tragfähigste Ansatz zur

Annäherung an den Begriff der Öffentlichkeit derjenige NIKLAS LUHMANNS, der Öffent-

lichkeit als die „Unterstellbarkeit der Akzeptiertheit von Themen“ (Luhmann 1970: 18)

definiert. LUHMANN stellt so einen doppelten Bezug zu Teilnehmern und Themen her und

legt außerdem die notwendig soziale Reflexivität dieses Bezuges nahe: „Denn da die Ak-

zeptanz von Themen immer erst im Nachhinein festgestellt werden kann, muß sie anderen

unterstellt werden, wenn aktuelle Öffentlichkeit gemeint ist“ (Westerbarkey 1992: 58).

Öffentlichkeit ist in Anlehnung an JOACHIM WESTERBARKEY auch keine „bürgerliche In-

stitution“ (Westerbarkey 1992: 58), an die bestimmte normative Ansprüche gestellt werden

können, sondern vielmehr ein durch Kommunikation hergestelltes soziales Verhältnis und

im weitesten Sinne eine „soziale Qualität von Wissen“ (Merten/Westerbarkey 1994: 198) –

nämlich aktuell und reflexiv geteiltes und mitgeteiltes Wissen – und es genügen streng

genommen zwei Menschen und ein Thema um sie herzustellen (vgl. Westerbarkey 1992:

58). Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Öffentlichkeit grundsätzlich durch zwi-

schenmenschliche, auch massenmedial vermittelte, Kommunikation hergestellt wird und

als die auf ein jeweiliges Thema bezogene, unterstellbare Verbreitung und Akzeptanz von

Wissen angesehen werden kann.

Es bleibt noch anzumerken, dass Öffentlichkeit einen tendenziell „fiktiven“ (Mer-

ten/Westerbarkey 1994: 199) Charakter hat. Denn die Vorstellungen über Verbreitungen

von Themen und Wissen dürften nach MERTEN / WESTERBARKEY die tatsächliche Verbrei-

tung aktuell verfügbaren Wissens erheblich überziehen und „Möglichkeiten an die Stelle

von Wirklichkeit setzen“ (Merten/Westerbarkey 1994: 199). Der massenmedial vermittel-

ten Kommunikation kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu, denn

einerseits begünstigt diese die Instabilität und Flüchtigkeit von Öffentlichkeit durch einen

ständigen und unüberschaubaren Strom von Angeboten, andererseits sind die Massenme-

dien aber auch durch Auswahl, Kategorisierung und unterschiedliche Betonung von The-

men an der Reduktion von Komplexität beteiligt (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 199;

Burkart 2002: 248ff).

Wendet man sich nun der bisher nicht näher beachteten Akzeptiertheit von Themen zu, so

lässt sich mit HUG, der ebenfalls von LUHMANNS Bestimmung des Begriffs der Öffentlich-

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keit ausgeht, annehmen, dass diese eine soziale Funktion erfüllt, da sie aus dieser Perspek-

tive vornehmlich der Bestimmung und Behandlung sozialer Probleme dient (vgl. Hug

1997: 322). Öffentlichkeit repräsentiert demnach gesellschaftlich zu behandelnde Themen

als Aufgaben, deren Lösung in einer Überwindung der Diskrepanz zwischen beobachteten

und wünschenswerten Zuständen gesucht wird. Je größer eine solche Diskrepanz in der

Kommunikation über ein Thema zutage tritt, desto offensichtlicher wird die Unabweisbar-

keit und Dringlichkeit einer Lösung dieses Problems. Auf diese Weise trägt Öffentlichkeit

– in diesem Fall häufig vermittelt durch massenmediale Kommunikation – zur Beschleuni-

gung der Diskussion über Möglichkeiten zur Lösung von Problemen bei (vgl. Hug 1997:

323). Demnach kann Öffentlichkeit in dieser Interpretation zur Linderung oder Beilegung

von Krisen und Konflikten beitragen, wenn versucht wird, einen sozial akzeptierten Ansatz

sowohl zur Definition eines Problems als auch zu dessen Lösung zu finden. Mit Blick auf

den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit muss allerdings mit HUG vor allzu großen

Hoffnungen gewarnt werden, da „die soziale Akzeptanz von Problemdefinitionen [...] in

jedem Falle kein Garant für die Möglichkeit einer konsensuell getragenen Problemlösung

[ist]“ (Hug 1997: 323).

Öffentliche Meinung

Öffentliche Meinung lässt sich nach MERTEN / WESTERBARKEY und im Anschluss an den

nun umrissenen Begriff der Öffentlichkeit begreifen als ein Prozess, in dem durch Kom-

munikation relevante oder für relevant ausgegebene Probleme ausgewählt und als Themen

etabliert werden und zu denen dann – insbesondere durch massenmedial vermittelte Kom-

munikation – Meinungen erzeugt werden (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 202):

„Folglich besteht öffentliche Meinung vor allem aus Meinungen, die andere zu kennen glau-

ben, weil sie sie aufgrund von Kommunikation anderen zuschreiben, also aus der imaginä-

ren Verbreitung und Akzeptanz von Meinungen.“ (Westerbarkey 1992: 61)

Die gesellschaftliche Wirkung von öffentlicher Meinung dient somit der Absicherung oder

Hinterfragung der eigenen Meinung durch die Orientierung an den Meinungen anderer

Menschen (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 201) oder mit den Worten von KLAUS

MERTEN der „Lösung des Unsicherheitsproblems“ (Merten 2008: 140). Dieser Prozess der

Orientierung und sozialen „Versicherung“ kann gleichermaßen in der Anwesenheit anderer

Menschen, also durch Kommunikation face-to-face oder durch massenmedial vermittelte

Kommunikation angestoßen und vorangetrieben werden. Hierbei wird die gesellschaftliche

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Wirkung der öffentlichen Meinung durch die nur imaginierte, also lediglich gegenseitig

unterstellte, aber nicht tatsächlich gegebene Wahrnehmbarkeit „aller für alle“ nicht ge-

schmälert, sondern im Gegenteil sogar gesteigert. Öffentliche Meinung ist somit instabil,

oft irrational und keinesfalls auf Nachprüfbarkeit oder gar Wahrheit verpflichtet. Gerade

dadurch, dass sie zu Themen jederzeit Meinungen beschaffen kann, die nicht durch Wahr-

heit gedeckt sein müssen, wird sie zu einer Triebkraft von Kommunikation, auf die – etwa

durch massenmediale Berichterstattung – vergleichsweise leicht Einfluss genommen wer-

den kann (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 202).

Öffentlichkeit als teilbare Öffentlichkeit

Eine andere, aus der Praxis der Öffentlichkeitsarbeit stammende Perspektive auf Öffent-

lichkeit nimmt CARL HUNDHAUSEN ein, wenn er darauf hinweist, dass unterschieden wer-

den muss zwischen „der“ Öffentlichkeit und „einer“ Öffentlichkeit (vgl. Hundhausen

1951: 35). Sein Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit enthält bereits die wichtige Einsicht,

dass es sich bei „der“ Öffentlichkeit nicht um eine gleichförmige Erscheinung handelt,

sondern dass es vielmehr sinnvoll ist, diese als aus unterschiedlichen Teilen bestehend

anzusehen. Solch ein Teil der Öffentlichkeit umfasst stets nur diejenigen Menschen, die

durch ein gemeinsames Interesse an einem Thema verbunden sind (vgl. Hundhausen 1951:

36), die sich also gemeinsam einem Thema oder Problem zuwenden und über dieses mit-

einander kommunizieren. Wie bei LUHMANN wird also auch in diesem Verständnis von

teilbarer Öffentlichkeit der doppelte Bezug auf Teilnehmer und Themen vorgenommen.

Unter Rückgriff auf ROLAND BURKART werden solche Teile von Öffentlichkeit im Rahmen

dieser Arbeit schlicht als „Teilöffentlichkeiten“ bezeichnet (vgl. Burkart 2008: 230). Solch

eine Teilöffentlichkeit zeichnet sich nach GRUNIG / HUNT dadurch aus, dass sie sich aus

Menschen zusammensetzt, die von einem gemeinsamen Problem betroffen sind und über

dieses Problem in Kommunikation miteinander treten:

„Members of a public [...] have something in common – they are affected by the same prob-

lem or issue.“ (Grunig/Hunt 1984: 143)

„[...] a public is a group of people who are confronted by an issue, are divided in their ideas

as to how to meet the issue and engage in discussion over the issue.“ (Grunig/Hunt 1984:

145)

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Das Problem der Weltöffentlichkeit

Selbstverständlich ist es möglich und durchaus nicht unüblich, dass solche Teilöffentlich-

keiten über die Grenzen von Ländern hinaus entstehen (vgl. Rhomberg 2007: 40). Die De-

finition Luhmanns, nach der Öffentlichkeit die Unterstellbarkeit der Akzeptiertheit von

Themen ist (vgl. Luhmann 1970: 18), ist auch hier weiterhin als sinnvoll anzusehen.

„Öffentliches Interesse aber ist in der Regel nur ein partielles Interesse, d.h. ein Interesse,

das sich über einen Teil erstreckt oder das nur anteiligen Charakter hat. Hier erhebt sich die

Frage, ob es überhaupt ein Gesamtinteresse des Universums Öffentlichkeit gibt? Ist der

(Welt-)Friede oder die (Welt-)Gesundheit oder die Sicherung der (Welt-)Ernährung viel-

leicht ein öffentliches Interesse von weltweitem Ausmaß?“ (Hundhausen 1969: 17)

Der Begriff „Weltöffentlichkeit“ drängt sich hier zwar auf, muss aber aufgrund einer ähn-

lich diffusen Verwendungsweise wie der Begriff der Öffentlichkeit zu den bisher in diesem

Kapitel gegebenen Erläuterungen in Bezug gebracht werden. Von einer Weltöffentlichkeit

kann immer nur in dem Sinne gesprochen werden, dass Menschen, vermittelt über mas-

senmediale Berichterstattung, die Unterstellung machen, Betroffenheit in Bezug auf ein

Thema mit Menschen aus anderen Ländern zu teilen. Sie wenden sich zeitweilig den glei-

chen Themen oder Problemen zu, ohne dass sie sich am gleichen Ort aufhalten oder von

den Problemen tatsächlich im gleichen Maße betroffen sein müssen. Die Nähe zum Begriff

der Teilöffentlichkeit ist also aus dieser Perspektive sehr groß:

„Seitdem entsteht Weltöffentlichkeit im gemeinsamen Bezug ganz unterschiedlicher Medien-

landschaften auf bestimmte ‚Weltereignisse’, in denen sich über eine globale Betroffenheit

(im negativen wie im positiven Sinne) Weltöffentlichkeit herstellt und aktualisiert. Dabei

wirkt die symbolische Herstellung von Weltpolitik durch Rituale wie etwa in den ‚Weltkonfe-

renzen’ der VN ebenso als Referenzpunkt für die Konstruktion von Weltöffentlichkeit wie Ka-

tastrophen oder herausragende technische oder wissenschaftliche Leistungen.“ (Al-

bert/Steinmetz 2007)

Weltöffentlichkeit ist aus dieser Perspektive ähnlich wie Öffentlichkeit ein gesellschaftli-

cher Prozess, der gleichzeitig an Themen und Teilnehmer gebunden ist. Der Begriff er-

scheint somit allenfalls dann sinnvoll, wenn er in Abhängigkeit von solchen Themen ver-

wendet wird, denen sich Menschen „vieler“ Länder gleichzeitig zuwenden. Die Frage da-

nach, wie viele und welche Länder dies sein müssen kann allerdings nicht sinnvoll beant-

wortet werden.

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Die Unterstellbarkeit der Akzeptiertheit von Themen ist in diesem Zusammenhang aller-

dings nur vermittelt durch weltweit vertretene Massenmedien möglich, die sich auf die

Berichterstattung über „Weltereignisse“ spezialisiert haben und die zu diesem Zweck Rou-

tinen der globalen Berichterstattung und der Auswahl von Ereignissen etabliert haben (vgl.

Rhomberg 2007: 43f). Diese Massenmedien begünstigen durch Auswahl und Verfertigung

von weltweit verfügbaren Mitteilungen die Konstruktion von einander angenäherten Struk-

turen von Themen auch über Grenzen von Ländern hinweg (vgl. Kettner/Schneider 2000:

397). An dieser Stelle sollte allerdings darauf hingewiesen dass der Begriff der Weltöffent-

lichkeit vor dem Hintergrund der großen Unterschiede zwischen den Industriestaaten und

den Entwicklungsländern bezüglich der Verfügbarkeit von derartigen Massenmedien und

den entsprechenden elektronischen Verbreitungsmitteln sowie der Alphabetisierung der

Bevölkerung durchaus ein Euphemismus ist.

Der von MERTEN / WESTERBARKEY angenommene tendenziell fiktive Charakter von Öf-

fentlichkeit (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 199), der für Weltöffentlichkeit in erhöhtem

Maße zutrifft, sowie der grundsätzlich notwendige Rückgriff auf eine unüberschaubare

Zahl von weltweit vertretenen Massenmedien führen unter den bisher erläuterten Bedin-

gungen zu einer derart schweren Bestimmbarkeit dessen, wer denn nun die Teilnehmer und

was die Themen einer Weltöffentlichkeit sind, dass der Begriff schließlich der Beliebigkeit

anheim fällt. Im Rahmen dieser Arbeit erscheint es daher sinnvoller in dem soeben ge-

schilderten Zusammenhang schlicht von Teilöffentlichkeiten zu sprechen und bei Bedarf

auf deren nationalen oder internationalen Charakter hinzuweisen.

3.2 Zum Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit und Kommuni-

kation

3.2.1 Ein Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit

Zur Bearbeitung der Fragestellung dieser Arbeit ist es nun notwendig – nachdem der erste

Teil des Untersuchungsgegenstandes, die Friedenssicherungseinsätze der VN, in Kapitel

2.2 hinreichend erläutert und eingegrenzt wurde und die Begriffe der Öffentlichkeit und

der öffentlichen Meinung in Kapitel 3.1 präzisiert werden konnten – sich dem zweiten Teil

des Untersuchungsgegenstandes zu widmen. In diesem Kapitel soll nun erörtert werden,

was im Rahmen dieser Arbeit unter Öffentlichkeitsarbeit verstanden werden soll.

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„Öffentlichkeitsarbeit“ oder „Public Relations“ gehören zu denjenigen Begriffen, für die es

eine Vielzahl von Definitionen mit je unterschiedlichen Schwerpunkten gibt28 – ALBERT

OECKL etwa verwies bereits in den sechziger Jahren auf eine Studie, die im englischen

Sprachraum über 2.000 unterschiedliche Verwendungen des Begriffs „Public Relations“

verzeichnete (vgl. Oeckl 1964: 25). In den siebziger Jahren untersuchte RICHARD HARLOW

472 von einander abweichende Definitionen des Begriffs, die er zuvor von 83 Verantwort-

lichen für Öffentlichkeitsarbeit erhoben hatte (vgl. Harlow 1976).

Das Problem aller Definitionen von Öffentlichkeitsarbeit stellt sich ähnlich dar wie bei der

Gegenüberstellung von Definitionen des Begriffs „Friedenssicherung“ in Kapitel 1.1. An-

gewandte Öffentlichkeitsarbeit entspricht selten den in Definitionen angeführten idealisier-

ten und verallgemeinerten Maßgaben und Ansprüchen. Dennoch ist es auch hier unerläss-

lich, eine Reihe von Definitionen von Öffentlichkeitsarbeit gegenüberzustellen, um

schließlich zu einem Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit zu gelangen, das seinen Aus-

gangspunkt in der Kommunikation zwischen Menschen findet.

Als Ausgangspunkt für alle weiteren Überlegungen sollen hier die Überlegungen CARL

HUNDHAUSENS, eines frühen deutschen Theoretikers der Öffentlichkeitsarbeit, dienen.

HUNDHAUSEN verstand Public Relations als Unterrichtung der Öffentlichkeit – oder aus-

gewählter Teilöffentlichkeiten – über das eigene Unternehmen mit dem Ziel, für dessen

Handlungen „um Vertrauen zu werben“ (Hundhausen 1951: 53). Es sollte an dieser Stelle

festgehalten werden, dass die in Kapitel 3.1 umrissenen Teilöffentlichkeiten einer Organi-

sation sich hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Handlungsfähigkeit der entsprechenden

Organisation unterscheiden. Es gibt demnach Teilöffentlichkeiten, von deren Meinungen

und Handlungen die Handlungsfähigkeit einer Organisation in besonderem Maße betroffen

ist.

Die Redeweise vom Unternehmen als Urheber der Öffentlichkeitsarbeit deutet zwar darauf

hin, dass HUNDHAUSEN seine Ausführungen auf solche Organisationen zu beschränken

versucht, die marktwirtschaftlich tätig und darauf ausgerichtet sind, Gewinne zu erzielen.

Dies trifft für die VN als internationale Organisation der Staatengemeinschaft natürlich

28 Der Ausdruck „Öffentlichkeitsarbeit“ wird, seit er von ALBERT OECKL in den fünfziger Jahren als deutsche Überset-

zung für „Public Relations“ – gemeinhin abgekürzt als „PR“ – vorgeschlagen wurde (vgl. Oeckl 1989: 15), mit letzterem

Ausdruck meist gleichbedeutend und für den gleichen Begriff verwendet – so auch in dieser Arbeit.

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nicht zu. HUNDHAUSEN legt jedoch den Schwerpunkt seiner Überlegungen darauf, dass

jedes Unternehmen ein „soziales Gebilde“ (Hundhausen 1951: 28) ist, das von Menschen

geschaffen wurde und aufrecht erhalten wird – marktwirtschaftliche Überlegungen werden

von ihm nur kursorisch behandelt. Public Relations hat ihm zufolge nur eines zum Gegen-

stand: „den Menschen als Mitmenschen“ und das Unternehmen „als ein soziales Gebilde

von Menschen unter Menschen“ (Hundhausen 1951: 28). Dieses soziale Verständnis von

Öffentlichkeitsarbeit kann problemlos von der speziellen Organisationsart des marktwirt-

schaftlichen Unternehmens auf alle Arten von Organisationen ausgeweitet werden.29

Eine weithin bekannte deutsche Definition des Begriffs verfasste ALBERT OECKL in den

sechziger Jahren. Er verstand Öffentlichkeitsarbeit als bewusst und vorausschauend ge-

plantes, dauerhaftes Bemühen, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen in der Öffentlich-

keit aufzubauen und aufrechtzuerhalten (vgl. Oeckl 1964: 43). Ihm zufolge drückt der Be-

griff „ein Dreifaches aus: Arbeit mit der Öffentlichkeit, Arbeit für die Öffentlichkeit, Ar-

beit in der Öffentlichkeit“ (Oeckl 1964: 36; Hervorhebungen im Original).

Der von HUNDHAUSEN und OECKL derart betonte Anspruch, mithilfe von Öffentlichkeits-

arbeit dauerhaft um Vertrauen für die Handlungen und Entscheidungen einer Organisation

zu werben, findet sich auch bei EDWARD BERNAYS, der das Verständnis von Public Relati-

ons in den Vereinigten Staaten prägte. Für BERNAYS ist Öffentlichkeitsarbeit die Herbei-

führung von Übereinstimmung – „the engineering of consent“ (Bernays 1947: 114). Er

beschäftigte sich, ausgehend von sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen seiner Zeit, mit

der Frage, wie man Menschen dazu bewegen kann, bestimmte Ideen oder Pläne einer Or-

ganisation zu unterstützen, und gelangte zu der Annahme, dass:

„[...] any person or organization depends ultimately on public approval, and is therefore

faced with the problem of engineering the public’s consent to a program or goal. [...] The

engineering of consent should be based theoretically and practically on the complete under-

standing of those whom it attempts to win over.“ (Bernays 1947: 114)

29 Auch eine weiterführende Auseinandersetzung mit dem Begriff der „Organisation“ erscheint zur Beantwortung der

Fragestellung dieser Arbeit nicht notwendig. Es genügt anzunehmen, dass Organisationen auf Dauer angelegte „zielori-

entierte, soziale Gebilde“ mit einem angebbaren Kreis von Mitgliedern (Staehle 1999: 415) sind. Menschen leben in

Organisationen und mit Organisationen aller Art, um mit diesen Probleme zu lösen oder Bedürfnisse zu befriedigen (vgl.

Mast 2002: 7). Eine Annäherung an den Begriff der Öffentlichkeitsarbeit aus organisationswissenschaftlicher Perspektive

hat kürzlich ANNA MARIA THEIS-BERGLMAIR vorgelegt (vgl. Theis-Berglmair 2008: 37-49).

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Dass Öffentlichkeitsarbeit keineswegs nur als von der Organisation ausgehende „Einbahn-

straße“ – etwa nach dem Grundsatz „the public should be informed“ – aufgefasst werden

darf (vgl. Grunig/Hunt 1984: 41), machte BERNAYS mit seinem Wahlspruch „the public

should be understood“ (Bernays 1965: 804) deutlich.

Die bereits erwähnte Untersuchung von HARLOW (vgl. Harlow 1976) führte diesen zu ei-

ner eigenen, sehr umfassenden Definition des Begriffs „Public Relations“. Diese steckt das

fragliche Betätigungsfeld aus der Perspektive der Praxis der Öffentlichkeitsarbeiter äußerst

treffend und gründlich ab und bietet auch für die Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit

der VN im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen wichtige Anknüpfungspunkte, wes-

wegen sie trotz ihrer ungewöhnlichen Länge hier wiedergegeben werden soll:

„Public relations is a distinctive management function which helps establish and maintain

mutual lines of communication, understanding, acceptance and cooperation between an or-

ganization and its publics; involves the management of problems or issues; helps manage-

ment to keep informed on and responsive to public opinion; defines and emphasizes the re-

sponsibility of management to serve the public interest; helps management keep abreast of

and effectively utilize change; serving as an early warning system to help anticipate trends;

and uses research and ethical communication techniques as its principal tools.“ (Harlow

1976: 36)

Eine konstruktivistische Perspektive auf Öffentlichkeitsarbeit

Eine mit den Ansprüchen von HUNDHAUSEN und BERNAYS vereinbare Sichtweise, die

ebenfalls den Schwerpunkt auf den Menschen und sein Verhältnis zu den von der Organi-

sation angebotenen Auffassungen von Wirklichkeit legt, vertreten MERTEN /

WESTERBARKEY in ihrer Auffassung von Öffentlichkeitsarbeit. Die Rolle der Öffentlich-

keitsarbeit bei der Erschaffung „wünschenswerter Wirklichkeiten“ (Merten/Westerbarkey

1994: 210) wird hier ausgehend von der Perspektive des Konstruktivismus erörtert.30 Sehr

verkürzt besagt die zentrale Annahme des Konstruktivismus nach MERTEN /

WESTERBARKEY, dass Menschen in all ihrer Wahrnehmung nicht etwa eine sie umgebende

Wirklichkeit wiedergeben oder spiegeln, sondern je subjektive Wirklichkeiten konstruieren

30 MERTEN hat an anderer Stelle die Entwicklung des Konstruktivismus in seinen wichtigsten Schritten nachgezeichnet

(vgl. Merten 2008). Eine umfassende Einführung in verschiedene Ausprägungen des Konstruktivismus und die philoso-

phische Herkunft solchen Denkens hat STEFAN JENSEN vorgelegt (vgl. Jensen 1999).

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(vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 200). Wirklichkeit ist also zuerst immer die von einem

Menschen erfahrene Wirklichkeit. Dennoch entsteht diese nicht willkürlich und in Ein-

samkeit aus der Absicht eines einzelnen Menschen heraus, sondern ist immer auch gesell-

schaftlich fundiert. BERGER / LUCKMANN argumentieren in diesem Zusammenhang, dass

Menschen im Alltag einander stets unterstellen, dass sie in einer gemeinsamen und geteil-

ten Wirklichkeit leben:

„Das Wichtigste, was ich weiß, ist, daß es eine fortwährende Korrespondenz meiner und ih-

rer Auffassung von und in dieser Welt gibt, daß wir eine gemeinsame Auffassung von ihrer

Wirklichkeit haben.“ (Berger/Luckmann 2004: 26)

Sowohl Wirklichkeit als auch Wahrheit werden somit nicht als außerhalb menschlicher

Erfahrung und Interaktion stehend angesehen, sondern sind stets das Ergebnis gesellschaft-

licher Konstruktions- und Institutionalisierungsvorgänge. „Menschen können über Gegen-

stände sprechen, da sie die Gegenstände, über die sie sprechen, eben dadurch erzeugen,

daß sie über sie sprechen“ (Maturana 1982: 264). Anknüpfend an diese Äußerung

HUMBERTO MATURANAS kann gefolgert werden, dass alle soziale Wirklichkeit allein durch

zwischenmenschliche Kommunikation konstruiert werden kann (vgl. Merten 2008: 137).

Die Konstruktion und Institutionalisierung sozialer Wirklichkeit ist somit auf ständige

Koorientierung und Kommunikation angewiesen – unter anderem weil Menschen ständig

bemüht sind, ihre Konstruktionen von Wirklichkeit intersubjektiv zu überprüfen, um sie

schließlich gesellschaftlich zu festigen (vgl. Berger/Luckmann 2004: 25f).

Mit Blick auf die Beschreibung der Wirkungsweise von Öffentlichkeitsarbeit aus der Per-

spektive des Konstruktivismus sind insbesondere zwei Möglichkeiten solch kommunikati-

ver Konstruktion von Bedeutung: der Rückgriff auf die bereits in Kapitel 3.1 umrissene

öffentliche Meinung und die Gestaltung von Images (vgl. Merten/Westerbarkey 1994:

200).

Zum Begriff der öffentlichen Meinung lässt sich nun, nach der Erläuterung der Perspektive

des Konstruktivismus, hinzufügen, dass es sich hierbei um einen reflexiven Prozess han-

delt, der in einer sozialen Konstruktion mündet, die nicht normativ auf Wahrheit, sondern

vielmehr auf gesellschaftliche Viabilität verpflichtet ist (vgl. Merten 2008: 140).

Der Begriff des Image beschreibt nach MERTEN / WESTERBARKEY eine weitere, für das

Verständnis von PR wichtige Größe. Ein Image wird von Menschen gegenüber einem Ob-

jekt – z.B. einer Person, einer Organisation oder einem Ereignis – entworfen und zwar

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entweder anhand der direkten Wahrnehmung bestimmter Eigenschaften des Objekts oder

vermittelt durch andere Menschen und natürlich auch durch Massenmedien (vgl. Mer-

ten/Westerbarkey 1994: 206). Dies geschieht nicht einmalig, „sondern in der Regel wie-

derholt oder gar laufend, so daß sich in einem Image eigene oder fremde Erfahrungen oder

Meinungen resp. Vorstellungen von Erfahrungen oder Meinungen gleichsam absintern“

(Merten/Westerbarkey 1994: 206). Da ein Image stets eine soziale Konstruktion von Wirk-

lichkeit darstellt und als solche mitunter Gebrauch von fiktionalen Größen und nicht nach-

prüfbaren Zuschreibungen und Vermutungen macht, kommt es bei seinem Entwurf nicht

auf Wahrheit, sondern ebenfalls auf Viabilität an (vgl. Merten 2008: 140). Images sind

demnach

„[...] variable unter dem Einfluss von Öffentlichkeit konsentierte Schemata, von Meinungen

und Informationen über ein Objekt. Die Funktion eines Images liegt in der hilfsweisen Er-

zeugung von Wissensbeständen und Perspektiven in Bezug auf Objekte, die durch reale Er-

fahrung nicht beschafft werden können und gegen die ein Image daher unempfindlich sein

darf.“ (Merten/Westerbarkey 1994: 206)

Für die Praxis von Öffentlichkeitsarbeit bedeutet dies: Die Konstruktion von Images lässt

sich von Organisationen instrumentalisieren, denn ein Image ist instabil, variabel und kann

vorsätzlich und nach Bedarf entworfen werden (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 207).

Images sind im Gegensatz zu Einstellungen keine individuellen Konstruktionen, weswegen

Öffentlichkeitsarbeit demnach in Anlehnung an MERTEN / WESTERBARKEY verstanden

werden kann als ein Prozess intentionaler Konstruktion wünschenswerter Wirklichkeiten

durch gezielte Einflussnahme auf soziale Prozesse zur Erzeugung von öffentlicher Mei-

nung und Images (vgl. Merten/Westerbarkey 1994: 210). Allerdings muss mit Blick auf

den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit hervorgehoben werden, dass Öffentlichkeits-

arbeit nicht im „luftleeren Raum“ agiert. Vielmehr trifft jede Organisation während ihrer

Versuche, ein wünschenswertes Image ihrer selbst zu erzeugen, stets auf Konkurrenten, die

ihrerseits an der sozialen Konstruktion dieses Images teilhaben und die die Bemühungen

der Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation unter Umständen konterkarieren.

Nachdem nun ausgehend von der Perspektive des Konstruktivismus gezeigt werden konn-

te, dass alle Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich sozial verankert ist und in hohem Maße

von gesellschaftlichen Prozessen und Konstruktionen von Wirklichkeit abhängig ist, die

mithilfe von Kommunikation erzeugt und aufrecht erhalten werden, soll nun erörtert wer-

Page 62: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

59

den, inwiefern Strukturen und Ziele der Öffentlichkeitsarbeit aus der grundlegenden

menschlichen Sozialhandlung der Kommunikation erklärt werden können. 31

3.2.2 Ein Verständnis von Kommunikation

Folgende Überlegung HUNDHAUSENS, der PR, wie bereits erläutert, als „Werben um Ver-

trauen“ (Hundhausen 1951: 48) bezeichnet, legt bereits nahe, dass Öffentlichkeitsarbeit als

organisierte Erscheinung zwischenmenschlicher Kommunikation angesehen werden kann:

„Die Aufmerksamkeit auf sich lenken ist aber der tiefere Sinn allen Werbens, das bedeutet,

daß sich der Werbende dem Umworbenen verständlich macht [...]. Wir Menschen versuchen

in unserem Werben um die Freundschaft, um die Liebe oder um die Achtung des anderen, an

den sich unsere Werbung richtet, das Beste in uns zu zeigen, wobei der Andere aber hofft,

daß auf die Dauer Eindruck und Wirklichkeit, Versprechen und Erfüllung in Übereinstim-

mung bleiben. Für die Unternehmenspersönlichkeit gibt es keine Ausnahme von den seit

Jahrtausenden geltenden Gesetzen des zwischenmenschlichen Verkehrs.“ (Hundhausen

1951: 49)

Da es aber eine nahezu unüberschaubare Vielzahl von alltäglichen und wissenschaftlichen

Verwendungsweisen des Begriffs „Kommunikation“ gibt – MERTEN hat bereits in den

siebziger Jahren insgesamt 160 verschiedene Definitionen des Begriffs ausfindig gemacht

(vgl. Merten 1977: 168ff) – und da es außerdem keine einheitliche und allgemein aner-

kannte Theorie der Kommunikation gibt, erscheint es zunächst angebracht, ein zur Bear-

beitung der Fragestellung dieser Arbeit geeignetes Verständnis von Kommunikation zu

erarbeiten.

Kommunikation soll hier, in Anlehnung an die Kommunikationstheorie GEROLD

UNGEHEUERS, aufgefasst werden als eine intentionale Sozialhandlung zwischen Menschen:

Mindestens zwei Individuen sind an dieser Sozialhandlung beteiligt mit dem gemeinsamen

Ziel der gegenseitigen Verständigung und Handlungsbeeinflussung. Zum Zwecke der 31 Weder eine ausführliche Erörterung weiterer Theorien der Öffentlichkeitsarbeit noch der Geschichte dieses Betäti-

gungsfeldes erscheinen im Rahmen dieser Absicht zielführend. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Geschichte

der Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland und den Vereinigten Staaten hat beispielsweise MICHAEL KUNCZIK vorgelegt

(vgl. Kunczik 2002). Eine nuancierte Gegenüberstellung system-, gesellschafts- und managementtheoretischer Ansätze

der Öffentlichkeitsarbeit hat SIMONE HUCK durchgeführt (vgl. Huck 2004: 28-83). Zentral für das Verständnis des in

dieser Arbeit vertretenen Verständnisses von Öffentlichkeitsarbeit ist hingegen die Auseinandersetzung mit Beiträgen aus

der Kommunikationswissenschaft im weiteren Verlauf dieses Kapitels.

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60

Kommunikation verwenden und interpretieren Menschen nach Regeln organisierte Zei-

chen und Symbole auf vielfältige Art und Weise (vgl. Ungeheuer 1987: 301f). Im Vorder-

grund steht dabei die gegenseitige Steuerung von Sprecher und Hörer und die Einstellung

beider aufeinander in face-to-face-Situationen. Mitunter kann Kommunikation jedoch

auch, vermittelt durch den Einsatz von Massenmedien und zahlreicher technischer Einrich-

tungen, asynchron und asymmetrisch erfolgen.

Die Zeichen und Symbole, denen sich Menschen in Kommunikation bedienen, sind nun,

wie es UNGEHEUER ausdrückt, nach einem „mehr oder weniger“ festgelegten System von

Regeln organisiert (vgl. Ungeheuer 1987: 301f). Unter Rückgriff auf KARL BÜHLER kann

festgehalten werden, dass diese Zeichen und Symbole sowie die damit verbundenen Be-

deutungen stets einer Gesellschaft entstammen und den Menschen dieser Gesellschaft zur

gegenseitigen Orientierung und Steuerung dienen. Zu diesem Zweck und unter Rückgriff

auf Zeichen und Symbole verfertigen die an Kommunikation beteiligten Personen Mittei-

lungen, die zur „Kundgabe“ und „Kundnahme“ gelangen müssen (vgl. Bühler 2000: 71).

In der Sozialhandlung der Kommunikation produzieren, rezipieren und interpretieren Men-

schen also Zeichen und Symbole, die zu Systemen gebündelt sind. BERGER und

LUCKMANN betonen, dass es zum Zwecke der Kommunikation mehrere dieser Systeme

gibt, z.B. gestische oder mimische (vgl. Berger/Luckmann 2004: 38). Diese liegen dabei

nicht isoliert voneinander vor, sondern werden in der face-to-face-Kommunikation simul-

tan verwendet. Innerhalb dieser Zeichensysteme kann zwar aufgrund der Beschaffenheit

menschlicher Erfahrung nie davon ausgegangen werden, dass die an Kommunikation be-

teiligten Individuen identische Bedeutungen mit den Zeichen und Symbolen meinen – die

Systeme stehen jedoch allen Mitgliedern einer Gemeinschaft zur Verfügung und ermögli-

chen somit intersubjektiv vermittelt und durch koorientierte Bemühungen von Hörer und

Sprecher einen zur Verständigung hinreichenden Grad an angenäherter Übereinstimmung.

Die menschliche Sprache, ein System aus vokalen Zeichen, ist das wichtigste und lei-

stungsfähigste dieser Zeichensysteme (vgl. Berger/Luckmann 2004: 39). Insbesondere

durch die gemeinsame Sprache einer Gemeinschaft wird es daher möglich, intersubjektiv

Verwendungen von Zeichen und Symbolen auszuhandeln und gesellschaftlich viable Kon-

ventionen zu ihrer Produktion und Interpretation zu etablieren.

Die Beschaffenheit der Erfahrungen von Menschen nimmt UNGEHEUER in diesem Zusam-

menhang zum Anlass, um einige grundsätzliche Bedingungen von Kommunikation her-

Page 64: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

61

auszuarbeiten – einige davon können in Kapitel 3.2.3 mit den bereits erläuterten Strukturen

und Zielen von Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll in Verbindung gebracht werden.

Kommunikation und menschliche Erfahrung

Wenn Menschen Erfahrungen machen, so tun sie dies nie angesichts einer objektiven

Wirklichkeit, sondern immer nur nach den subjektiven Vorurteilen, die sie zur Zeit der

Erfahrung bereits haben (vgl. Ungeheuer 1987: 310). Alle Kommunikation zwischen Men-

schen geht daher nicht von objektiv „wahren“ Gegebenheiten, sondern immer von subjek-

tiv geprägten Entwürfen von Wirklichkeit der an Kommunikation Beteiligten aus. Die im

Laufe eines Lebens gemachten Erfahrungen führen bei jedem Menschen zu dem, was Un-

geheuer als „individuelle Welttheorie“ (vgl. Ungeheuer 1987: 312) bezeichnet. Die indivi-

duelle Welttheorie ist hierbei nicht eine bloße Ansammlung von Erfahrungen, sie hat für

das Individuum vielmehr die Funktion, Erfahrungen zu erklären. Vor allem aber beein-

flusst sie den Erwerb neuer Erfahrungen, da sie eine Vielzahl von miteinander verwobenen

„Vor-Urteilen“ (Ungheuer 1987: 299) und Annahmen über die Beschaffenheit aller Berei-

che der subjektiven und gesellschaftlichen Wirklichkeit eines Menschen beinhaltet:

„Was meine Erfahrung steuert sind [...] eine Vielfalt von Gefühlen und Anmutungen [...], ein

Wust von Vorstellungen und Imaginationen, dann auch Gedanken in Systemen zusammenge-

faßt oder wie isoliert herumtreibend, in allen Modifikationen von lustvoller Fiktion bis zu

ernstem Realitätswissen, eine sehr breite Schicht von Annahmen über die Welt, über die

Praxis des Lebens, über die Vergangenheit und die Zukunft, Annahmen auch über mich

selbst, über meinen Innenbereich, über seine Gliederung, über die Klassifikation der dort

möglichen Ereignisse und Bewegungsformen [...], schließlich gehört zu dieser bizarren Ar-

chitektur ein verzweigtes Regelsystem, das meine eigene Arbeit an diesem Bauwerk und mei-

ne Wanderungen in ihm kontrolliert, einiges zuläßt und anderes als unzulässig verwirft.“

(Ungeheuer 1987: 310f)

Festzuhalten ist nach dieser ausführlichen Beschreibung, dass individuelle Welttheorien

stets von vorläufiger Art sind. In der Interpretation von KRALLMANN / ZIEMANN sind die

Vor-Urteile als Annahmen über die Wirklichkeit ein „Filter von Erfahrung“ (Krall-

mann/Ziemann 2001: 261), gleichzeitig können Vor-Urteile jedoch durch neu gemachte

Erfahrungen verändert werden. Hieraus lässt sich schließen, dass die individuelle Welt-

theorie gleichermaßen „Bestand“ und „Prozess“ ist (vgl. Krallmann/Ziemann 2001: 261):

Neue Erfahrungen werden stets durch den Filter bestehender Vor-Urteile hindurch ge-

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macht – während die neuen Erfahrungen die Vor-Urteile und damit die individuelle Welt-

theorie gleichsam stetig verändern. Die Bedingungen und Spielräume zur Veränderung und

Erweiterung der individuellen Welttheorie eines jeden Menschen sind folglich bereits in

dieser selbst enthalten.

Nachdem einige auf den Menschen als Individuum bezogene Bedingungen von Kommuni-

kation aus der Theorie UNGEHEUERS herausgearbeitet werden konnten, gilt es nun, sich den

Bedingungen von Kommunikation für den Menschen in Gesellschaft zu widmen.

Kommunikation als Handlungsbeeinflussung

Ausgehend von UNGEHEUERS Begriff der Handlung gilt es nun zu erörtern, welche Ziele

und Zwecke Menschen mit Kommunikation verfolgen. UNGEHEUER unterscheidet hierbei

zwischen „inneren“ und „äußeren“ Handlungen – innere Handlungen sind nur von dem

handelnden Menschen direkt erfahrbar, äußere Handlungen hingegen sind grundsätzlich

auch von anderen Menschen wahrnehmbar (vgl. Ungeheuer 1978: 7). Somit wird auch

vom Menschen nur Gedachtes, aber nicht Geäußertes, bereits als Handlung angesehen.

Erst unter dieser Voraussetzung kann UNGEHEUERS Feststellung, dass alle Kommunikation

grundsätzlich Handlungsbeeinflussung ist (vgl. Ungeheuer 1978: 7), vollständig nachvoll-

zogen werden:

„Eine Person versucht, durch ihre Handlungen, die Handlungen einer anderen Person zu

beeinflussen. Die beeinflußten Handlungen sind in erster Absicht innere, wodurch dann äu-

ßere Handlungen veranlaßt sein können. Handlungsbeeinflussung heißt Ingangsetzung, Be-

endigung oder Veränderung von Handlungen.“ (Ungeheuer 1978: 12)

Im Laufe der Sozialhandlung der Kommunikation kommt es nun dazu, dass sich der Hörer

in seinen inneren Handlungen zeitweilig der Steuerung durch den Sprecher unterwirft. Die

Verteilung der Rollen in Kommunikation ist daher stets asymmetrisch, die Asymmetrie

wechselt jedoch mit jedem Sprecherwechsel. Die Entscheidung für eine Kommunikations-

handlung bedeutet für die Beteiligten, sich auf den Wechsel von „führender Dominanz“

und „verstehender Subjektion“ einzulassen (vgl. Ungeheuer 1978: 67f; Ungeheuer 1987:

317). Diese Subjektion des Hörers korrespondiert also mit der Dominanz oder Suggestion

des Sprechers, wie dies BÜHLER recht anschaulich verdeutlicht hat.

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63

„Jeder von uns wachenden und kritikgewohnten Menschen, der als Hörer den Worten eines

Sprechers Einlaß gewährt, hängt zunächst einmal in irgendeinem Grade am Leitseil des

Sprechers. Und das ist im strengen Wortsinn Suggestion.“ (Bühler 2000: 115)

Das primäre Ziel aller Kommunikation ist zunächst gegenseitige Verständigung (vgl. Un-

geheuer 1978: 8). Dieses „Kommunikationsziel“ (Ungeheuer 1978: 8) enthält wohlgemerkt

noch nicht den Anspruch, dass der Hörer der Mitteilung des Sprechers zustimmt. Nun gibt

es aber in alltäglicher Kommunikation kaum einen Fall, in dem Menschen mit dem bloßen

Ziel der Verständigung miteinander kommunizieren. Zum Kommunikationsziel der Ver-

ständigung gehören gewöhnlich „Kommunikationszwecke“ (Ungeheuer 1978: 8), – also

die Effekte, die man durch die Kommunikationshandlung hervorrufen will. Solche Effekte

können wiederum innere und äußere Handlungen sein. Will ein Sprecher einen Hörer etwa

von der Richtigkeit des Mitgeteilten überzeugen oder will der Sprecher erreichen, dass der

Hörer seine Meinung, ein Thema oder Problem betreffend, teilt, so ist bereits dies als

Kommunikationszweck anzusehen, der Zweck liegt dann als innere Handlung in der Per-

suasion des Hörers, ist also auf dessen „Denken“ und „Wollen“ gerichtet (vgl. Mauthner

1967: 460f):

„Wenn nämlich neben dem Ziel kommunikativ noch der Zweck verfolgt wird, den Hörer von

der Richtigkeit des vom Sprecher gemeinten Sachverhalts zu überzeugen, wenn der Hörer

akzeptieren soll, daß das vom Sprecher mitgeteilte zutrifft, dann sind gerade diejenigen

Merkmale getroffen, die persuasive Kommunikation erfüllt.“ (Ungeheuer 1978: 8)

Auf UNGHEUERS Verständnis von „Persuasion“ wird im Verlauf dieses Kapitels noch ein-

gegangen – an dieser Stelle soll zunächst hervorgehoben werden, dass Kommunikation

selten bei der Erreichung des Kommunikationsziels verharrt. Vielmehr sind in den meisten

Fällen Kommunikationszwecke dem Ziel nachgeordnet, die Erreichung dieser setzt aber

eine im Kommunikationsziel erreichte Verständigung voraus. Der Erfolg von Kommunika-

tion richtet sich somit nach der Erreichung des Kommunikationsziels, die Frage nach ihrer

Effektivität hingegen nach der Erreichung der mit ihr verbundenen Zwecke.

Insbesondere die Überprüfung der Erreichung des Kommunikationsziels – also des Kom-

munikationserfolgs – stellt für Sprecher wie Hörer ein offenkundiges Problem dar, da es

grundsätzlich keine Möglichkeit gibt, endgültig festzustellen, ob gegenseitige Verständi-

gung erreicht wurde. Denn das, was der Hörer durch eigene interpretative Leistung in der

Mitteilung des Sprechers verstanden hat, ist der Erfahrung des Sprechers nicht zugänglich

Page 67: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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(vgl. Ungeheuer 1987: 319f). Kommunikation hat nach UNGEHEUER demzufolge einen

„Defekt“ (Ungeheuer 1978: 14), der sich in einem Rest grundsätzlicher Ungewissheit über

den Erfolg dieser Sozialhandlung äußert und der auch durch weitere Anstrengungen der

Kommunikation nicht behoben werden kann. UNGEHEUER bezeichnet diesen Umstand als

das „Prinzip der Fallibilität“ (Ungeheuer 1978: 14) von Kommunikation. Ist Kommunika-

tion eingebunden in einen Zusammenhang von übergeordneten Sozialhandlungen, die den

Kommunikationszweck darstellen und die selber nicht auf Kommunikation angewiesen

sind, so kann am Gelingen eben dieser Handlungen auch auf den Erfolg von Kommunika-

tion geschlossen werden. Das Problem der Fallibilität ist auch in diesem Fall nicht beho-

ben, es bereitet aber in der sozialen Praxis keine Schwierigkeiten mehr (vgl. Ungeheuer

1978: 13; Ungeheuer 1987: 321), da die Kontrolle des Erfolges vom Ziel auf den Zweck

verschoben wird. Handelt es sich aber um Kommunikationshandlungen, bei dem außer

zum Kommunikationsziel zunächst nur die Persuasion des Hörers als Zweck tritt, so wird

die Fallibilität von Kommunikation besonders offenkundig. Verständnis und Missver-

ständnis kann in solcher Kommunikation nur wiederum durch Kommunikation überprüft

werden - die Frage nach der Effektivität von Kommunikation kann hier nicht anhand von

übergeordneten Sozialhandlungen beantwortet werden.

Kommunikation als Persuasion

Ausgehend von den bisherigen Erläuterungen kann nun Persuasion als eine besondere Art

der Handlungsbeeinflussung durch Kommunikation näher untersucht werden. Die Bestand-

teile einer Kommunikationshandlung, die auf Persuasion abzielt, lassen sich nach

UNGEHEUER folgendermaßen zusammenfassen:

„Eine Person P1 möchte, dass eine andere Person P2 eine gewisse Handlung erfolgreich

ausführt [...]. Die einfache Nennung dieser Handlung oder ihre Beschreibung reicht nicht

aus, damit P1 sich durchsetzt. Unter verschiedenen Möglichkeiten der Interaktion (d.h. also

Handlungsbeeinflussung) wählt P1 die Kommunikationshandlung um seinen Wunsch oder

seine Absicht doch noch zu erreichen. Die verbale Kommunikation wird aber direkt, nicht

indirekt verwendet, d.h. nicht dazu, andere als kommunikative Beeinflussungsmittel anzu-

drohen, sondern direkt, um soviel und solches Wissen an P2 zu vermitteln, dass sie schließ-

lich sich zu der von P1 gewünschten Handlung entschließt.“ (Ungeheuer 1978: 61)

Diejenige Person, die die Handlungsbeeinflussung auf diese Weise herbeiführen möchte,

benötigt für den so geschilderten Vorgang eine besondere Kommunikationsstrategie. Eine

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solche Strategie wird, je nachdem, wie gewissenhaft sie ausgearbeitet wird, alles zur Ver-

fügung stehende Wissen über die Person, der die Handlungsbeeinflussung gilt, sowie über

die Rahmenbedingungen der Situation beinhalten; sie wird darüber hinaus sowohl Eigen-

schaften der Überzeugung als auch der Überredung besitzen (vgl. Ungeheuer 1978: 64).

Auf solche Kommunikationsstrategien wird im Zuge der Anwendung der Erkenntnisse der

Kommunikationstheorie Ungeheuers auf Öffentlichkeitsarbeit wieder Bezug genommen.

Wie bereits in HUNDHAUSENS Überlegungen zur Öffentlichkeitsarbeit, so ist auch in

UNGEHEUERS Verständnis von Persuasion Vertrauen von besonderem Belang.32 Im Verlauf

von Kommunikationshandlungen kann die bereits beschriebene asymmetrische Beziehung

durch den Wechsel zwischen Sprecher und Hörer wieder symmetrisch werden. Möchte

eine Person allerdings eine andere „persuasieren“ (Ungeheuer 1978: 70), so bleibt die ge-

samte Handlung über die Verteilung der Rollen asymmetrisch. Der Anspruch lautet in sol-

cher Kommunikation: Diejenige Person, auf die die Absicht der Persuasion gerichtet ist,

soll derjenigen Person, die die Handlungsbeeinflussung herbeiführen möchte, Vertrauen

entgegenbringen (vgl. Ungeheuer 1978: 70).33 Vertrauen kann in der Kommunikationsstra-

tegie der Person, auf die die Persuasion gerichtet ist, einen Teil der Rechtfertigung erset-

zen, die notwendig ist, damit jene Person die gewünschte Änderung ihrer Einstellung vor-

nimmt und davon ausgehend eine entsprechende Handlung ausführt oder unterlässt.

UNGEHEUER argumentiert weiter, dass Vertrauen als Grundlage von Persuasion nicht

grundsätzlich notwendig, in der Praxis aber offensichtlich unentbehrlich ist, denn Vertrau-

en bewirkt die Glaubwürdigkeit der Person, die eine Handlungsbeeinflussung herbeiführen

möchte – diese Glaubwürdigkeit wiederum ruft die Glaubhaftigkeit der Mitteilung dieser

Person hervor (vgl. Ungeheuer 1978: 71f). Sympathie und Antipathie zwischen Menschen

spielen hierbei offenbar eine untergeordnete Rolle. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein

Mensch einem anderen Menschen bereits deswegen vertraut, weil er annimmt, dass dieser

über ein besonderes Wissen in Bezug auf das fragliche Problem verfügt, das ihn zu einem

Spezialisten macht (vgl. Berger/Luckmann 2004: 81ff). 32 Während in den Überlegungen HUNDHAUSENS Vertrauen in die Handlungen einer Organisation als Zweck von Öffent-

lichkeitsarbeit erscheint (vgl. Kap. 3.2.1), so stellt es bei UNGEHEUER vielmehr eine Bedingung persuasiver Kommunika-

tion dar (vgl. Hundhausen 1951: 48; Ungeheuer 1978: 69). 33 UNGEHEUERS Erläuterungen zum Begriff des Vertrauens sind recht ausführlich (vgl. Ungeheuer 1978: 69-74); es wer-

den aber im Rahmen dieser Arbeit nur diejenigen Bestandteile seiner Ausführungen, die auf Öffentlichkeitsarbeit sinn-

voll angewendet werden können, erläutert.

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Von besonderem Interesse ist außerdem, mit Blick auf die angestrebte Annäherung an Öf-

fentlichkeitsarbeit aus der grundlegenden Sozialhandlung der Kommunikation, die von

UNGEHEUER beschriebene Änderung von Einstellungen durch Persuasion (vgl. Ungeheuer

1978: 90). Die Überlegung lautet hier, dass Einstellungen von Personen als deren „Hand-

lungsdispositionen“ (Ungeheuer 1978: 90) aufgefasst werden können – es geht also grob

gesagt um die Möglichkeit, einen Menschen auf dem Wege der Kommunikation zu einem

„Umbau“ (Ungeheuer 1978: 93) seiner individuellen Welttheorie zu bewegen. Auch dieser

Prozess ist schlussendlich Handlungsbeeinflussung:

„Einstellungen nun, das erscheint evident, sind Elemente im Bestand von Welttheorien. Es

gibt auch deskriptiv einen guten Sinn, sie als Handlungsdispositionen zu bezeichnen: mit ei-

ner bestimmten Einstellung ist das Individuum disponiert, gewisse Handlungen zu vollziehen

und gewisse andere Handlungen zu unterlassen.“ (Ungeheuer 1987: 93)

Die Handlungsbeeinflussung zielt in diesem Zusammenhang aber nicht auf eine einzelne

Situation und Handlung, sondern vielmehr auf eine Vielzahl von Handlungen sowohl in

der Gegenwart als auch in der Zukunft eines Menschen ab, die mit einer Einstellung in

Verbindung stehen. Ein Vergleich mit Vorgängen des Lehrens und Lernens ist hier kei-

neswegs abwegig. Obwohl UNGEHEUER das Problem der Veränderung von Einstellungen

durch Kommunikation nur als Aufriss und nicht in seiner Vollständigkeit behandelt hat

(vgl. Ungeheuer 1978: 90), so ist der damit verbundene Gedanke dennoch für die Erarbei-

tung eines Verständnisses von Öffentlichkeitsarbeit in Kapitel 3.2.3 sinnvoll.

Die in diesem Kapitel bereits gegebenen Erläuterungen zur individuellen Welttheorie als

Bestand und Prozess des Menschen gleichermaßen sind hier hilfreich, um herauszuarbei-

ten, was UNGEHEUER unter der Persuasion von Einstellungen (vgl. Ungeheuer 1978: 94)

versteht. Der Zweck der Handlungsbeeinflussung wird hier verschoben von einer Prozess-

änderung auf eine Bestandsänderung der individuellen Welttheorie (vgl. Ungeheuer 1978:

93). Damit abstrahiert UNGEHEUER von der face-to-face-Situation und eröffnet den Blick

auf eine dauerhafte und stimmige Kommunikationsstrategie, die von denjenigen Menschen

ausgearbeitet werden muss, die eine solche Persuasion der Einstellung durch Kommunika-

tion beabsichtigen – denn erwartbar ist keineswegs, dass derartige Änderungen von Ein-

stellungen und Verhalten im Rahmen nur einer Kommunikationshandlung erreichbar

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sind.34 Ebenfalls sollten die Probleme zur Erfolgskontrolle solcher Persuasion unter Be-

rücksichtigung der bereits erläuterten Fallibilität von Kommunikation auf der Hand liegen.

Aus all diesen Überlegungen unter Rückgriff auf die Kommunikationstheorie

UNGEHEUERS ergeben sich nun auch für die Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation wich-

tige Einsichten, die nun näher erläutert werden können.

3.2.3 Öffentlichkeitsarbeit unter den Bedingungen von Kommunikation

Jeder Urheber von Öffentlichkeitsarbeit tut nach HUNDHAUSEN und in Übereinstimmung

mit dem in Kapitel 3.2.2 erarbeiteten Verständnis von Kommunikation und Persuasion das,

was ein jeder Mensch tut, der mit anderen Menschen kommuniziert – er versucht mithilfe

einer Sozialhandlung und unter Verwendung einer Kommunikationsstrategie die Einstel-

lungen und Handlungen anderer Menschen zu beeinflussen:

„Der Initiator, der die bewegende Kraft dieser Prozesse auslöst, wünscht die Situation in

seinem Sinne oder nach seinen Vorstellungen zu ändern. Er ist bemüht, auch die übrigen an

dieser Situation beteiligten Menschen oder Gruppen von Menschen für seine Vorstellungen

zu gewinnen und sie in die von ihm ausgelösten Prozesse mit einzubeziehen.“ (Hundhausen

1969: 23f)

Eine Ergänzung zur Theorie UNGEHEUERS erscheint an dieser Stelle sinnvoll, denn dieser

geht in seinen Überlegungen zumeist von der grundlegenden Situation aus, in der zwei

Menschen face-to-face miteinander kommunizieren. Obwohl diese Situation bisweilen

auch in Kommunikationshandlungen auftritt, die im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit

stattfinden (vgl. Mast 2002: 172ff), kann Öffentlichkeitsarbeit dennoch sinnvoller disku-

tiert werden, wenn die „individuellen Akteure“ (Schimank 2006: 306) für den Moment in

den Hintergrund rücken. Der Ausgangspunkt der nun folgenden Überlegungen zu „überin-

dividuellen Akteuren“ (Schimank 2006: 306) bleibt jedoch, dass jede Handlung letztlich zu

einem individuellen Akteur „gehört“. Unter dieser Voraussetzung bleiben es stets Indivi-

duen, die in Sozialhandlungen über die Produktion und Rezeption von Mitteilungen ent-

34 Die Nähe zum Begriff der Propaganda scheint nach diesen Ausführen offenkundig. Und tatsächlich bietet etwa JAQUES

ELLULS Idee der Unterscheidung zwischen einer „propaganda of agitation“ und einer „propaganda of integration“ (vgl.

Ellul 1965: 70-79) einige auch im Rahmen dieser Arbeit interessante Möglichkeiten der Anknüpfung. Dennoch muss hier

auf eine weitere Auseinandersetzung mit dem Begriff der Propaganda verzichtet werden, da eine hinreichende Würdi-

gung den Umfang der Arbeit erheblich vergrößern und zu weit von der gesetzten Fragestellung wegführen würde.

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scheiden, weswegen die in Kapitel 3.2.2 erörterten Bedingungen von Kommunikation auch

in diesem Zusammenhang nichts von ihrer Gültigkeit verlieren.

Organisationen als überindividuelle Akteure

Jeder überindividuelle Akteur ist zusammengesetzt aus individuellen Akteuren und seine

Handlungen entspringen allein aus dem Zusammenwirken dieses sozialen Gebildes (vgl.

Schimank 2006: 306). HUNDHAUSENS Redeweise von der „Unternehmenspersönlichkeit“

(Hundhausen 1951: 49) weist bereits in die richtige Richtung, denn von Interesse ist in

diesem Zusammenhang eine Betrachtung insbesondere von Organisationen als überindivi-

duellen Akteuren. Streng genommen verbirgt sich hinter der Auffassung, nach der eine

Organisation so handelt und behandelt wird, als sei sie ein Individuum, eine Fiktion und

Abkürzung.35 Diese Fiktion hält jedoch unter gewissen Umständen einige wichtige Er-

kenntnisse über Organisationen bereit:

„Eine Konstellation individueller Akteure ist in dem Maße ein überindividueller Akteur, wie

die Handlungen der einzelnen Konstellationsbeteiligten ein konstruktiv geordnetes Ganzes

ergeben, also nicht bloß gelegentlich sondern systematisch so aufeinander aufbauen, dass

eine übergreifende Zielsetzung verfolgt wird.“ (Schimank 2006: 308)

Im Umkehrschluss wird eine Organisation immer dann nicht als ein Akteur angesehen,

wenn die Handlungen der beteiligten Individuen erkennbar nicht auf ein gemeinsames Ziel

hin ausgerichtet sind, sondern diese eher „nebeneinanderherhandeln“ (Schimank 2006:

307) – die Organisation spricht dann „nicht mit einer Stimme“ (Schimank 2006: 307). Man

merkt bereits, dass die Feststellung, ob eine Organisation ein überindividueller Akteur ist,

eher eine gesellschaftliche Zuschreibung und damit eine soziale Konstruktion ist. Eine

Organisation kann nicht ohne weiteres die Entscheidung treffen, als überindividueller Ak-

teur aufzutreten; diese Entscheidung muss vielmehr zunächst von den Mitgliedern der Or-

ganisation mitgetragen und umgesetzt werden. Die Handlungen der individuellen Akteure

dürfen also diese Entscheidung nicht konterkarieren.

35 Auch die in Kapitel 2.1.4 kritisierte Redeweise von „den“ VN dient aus dieser Perspektive einer Abkürzung und Ver-

einfachung, mit der in der Praxis ein Zweck verfolgt wird: In massenmedialer Berichterstattung etwa kann unmöglich das

VN-System in all seiner Kompliziertheit erörtert werden, weswegen die entstehende Unschärfe in Kauf genommen

werden muss, will man überhaupt über die VN berichten.

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Ob die VN nach den so vorgetragenen Maßgaben einen überindividuellen Akteur darstel-

len, kann bereits an dieser Stelle in Zweifel gezogen werden (vgl. 2.1.4), wird aber im

Rahmen der Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Organisation in Kapitel 4.1 noch

näher zu erörtern sein.

Für die Praxis der Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation ergibt sich aus dem bisher Er-

läuterten der folgende Anspruch: Wenn Öffentlichkeitsarbeit „Werben um Vertrauen“

(Hundhausen 1951: 48) ist und demzufolge Änderungen von Einstellungen durch Persua-

sion zum Zweck hat, so kann dies nur unter der Bedingung passieren, dass alle Kommuni-

kation, die von der entsprechenden Organisation als überindividuellem Akteur unternom-

men wird, einer auf Dauer angelegten Kommunikationsstrategie folgt. Diese auch von

UNGEHEUER im Zusammenhang mit dessen Überlegungen zur Persuasion als Vorausset-

zung erwähnte Kommunikationsstrategie (vgl. Ungeheuer 1978: 61f) ist hier allerdings

nicht der von einem einzelnen Menschen mit Blick auf eine Kommunikationshandlung

erarbeitete „Kommunikationsplan“ (Ungeheuer 1978: 61), sondern vielmehr eine umfas-

sende, übergeordnete Strategie, in der unter anderem versucht wird, innerhalb der Organi-

sation Zuständigkeiten zu bestimmen, die Organisationsziele und Kommunikationszwecke

zu verdeutlichen, maßgebliche Teilöffentlichkeiten zu identifizieren und Möglichkeiten der

Erfolgskontrolle der Kommunikationshandlungen zu erarbeiten (vgl. Mast 2002: 127ff).

Vor dem Hintergrund einer solchen Kommunikationsstrategie können individuelle Akteure

in der Organisation wiederum ihre jeweiligen Kommunikationspläne ausrichten. Somit

kann eine Kommunikationsstrategie dazu beitragen, Beliebigkeit in den Kommunikations-

handlungen einer Organisation zu vermeiden und das Aufkommen von Widersprüchen und

Unglaubhaftigkeiten im Rahmen der „Konstruktion wünschenswerter Wirklichkeiten“

(Merten/Westerbarkey 1994: 210) zu verhindern.

Gegenseitige Kundgabe und Kundnahme in Öffentlichkeitsarbeit

Berücksichtigt man, dass alle Öffentlichkeitsarbeit einer Organisation letztlich auf der So-

zialhandlung der Kommunikation zwischen Menschen beruht, so ergibt sich auch eine

Möglichkeit, den Wahlspruch BERNAYS’ „the public should be understood“ (Bernays

1965: 804) näher zu untersuchen. In Kapitel 3.2.2 wurde unter Rückgriff auf die Theorie

Ungeheuers gezeigt, dass das Kommunikationsziel des Sprechers und im Falle der Persua-

sion auch der Kommunikationszweck im Hörer liegen. Der Hörer muss also während einer

Kommunikationshandlung die Mitteilung des Sprechers für sich neu erschaffen und muss

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das entsprechende Wissen vor dem Hintergrund seiner individuellen Welttheorie und den

Anleitungen des Sprechers selbst erarbeiten (vgl. Ungeheuer 1978: 66). Die vom Hörer

verlangte Leistung beinhaltet nun aufgrund der Beschaffenheit des Zeichensystems der

Sprache stets das Risiko von Missverständnissen (vgl. Kap. 3.2.2). Um dieses Risiko mög-

lichst im Rahmen zu halten, ist alle Öffentlichkeitsarbeit gut beraten, wenn die Kommuni-

kationsstrategie unter Berücksichtigung aller verfügbaren Informationen über das Wissen

derjenigen Teilöffentlichkeiten ausgearbeitet wird, bei denen eine Änderung von Einstel-

lungen und Handlungen angestrebt wird.

Eine Vergleichbarkeit mit dem so umschriebenen Anspruch an Kommunikation in Öffent-

lichkeitsarbeit weist der von HARVEY SACKS et al. geprägte Begriff des „recipient design“

(Sacks et al. 1974: 43) auf:

„With ‚recipient design’ we intend to collect a multitude of respects in which the talk by a

party in a conversation is constructed or designed in ways which display an orientation and

sensitivity to the particular other(s) who are the coparticipants.“ (Sacks et al. 1974: 43)

Obwohl dieser Begriff aus der ethnomethodologischen Gesprächsanalyse stammt, kann

dennoch die darin enthaltene Idee der „Sensibilität“ für die Situation des Hörers und für

alle weiteren maßgeblichen Rahmenbedingungen von Kommunikation, auch im Zusam-

menhang mit der Fragestellung dieser Arbeit, von Interesse sein. Prozesse der Öffentlich-

keitsarbeit sind demnach – wie alle Kommunikationsprozesse – keine „Einbahnstraße“; es

muss vielmehr zu einer gegenseitigen und beständigen Kundgabe und Kundnahme zwi-

schen der Organisation und den maßgeblichen Teilöffentlichkeiten kommen (vgl. Kap.

3.2.1). Die grundsätzliche Fallibilität von Kommunikation kann auch auf diese Weise nicht

aufgehoben werden; wohl aber kann durch solch ein Vorgehen die Wahrscheinlichkeit

erhöht werden, das das Vertrauen der betroffenen Teilöffentlichkeiten in die Organisation

gewonnen wird und das in der Folge die Glaubhaftigkeit der Organisation und ihrer Mit-

glieder sowie die Glaubwürdigkeit der von ihnen unternommenen Kommunikation zu-

nimmt (vg. Ungheuer 1978: 71).

„Getting the message out“ (DPI 2007a: 32) – so lautet in Bezug auf Friedenssicherungsein-

sätze der Wahlspruch der für Öffentlichkeitsarbeit verantwortlichen Abteilung der VN.

„Getting the message in“ – dieses ist die folgerichtige Komplettierung des Wahlspruchs

unter Berücksichtigung der in diesem Kapitel erarbeiteten Annäherung an die Öffentlich-

keitsarbeit einer Organisation, ausgehend von der Sozialhandlung der Kommunikation

zwischen Menschen. Diese so vervollständigte Forderung bezieht sich dabei nicht nur auf

Page 74: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

71

jeweilige Kommunikationshandlung, sondern in übergeordneter Weise auf die Kommuni-

kationsstrategie im Rahmen eines Friedenssicherungseinsatzes und darüber hinaus auf das

Selbstverständnis derjenigen Menschen, die im Namen der VN alltäglich mit der Bevölke-

rung kommunizieren.

Page 75: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

72

4. Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen – im Se-

kretariat und im Rahmen von Friedenssicherungs-

einsätzen

„The history of peacekeeping repeatedly

shows that consent is the only effective

vehicle for carrying peacekeeping oper-

ations forward.“ (Dobbie 1994: 130)

4.1 Die Öffentlichkeitsarbeit des Sekretariats der Vereinten Na-

tionen

Da die Öffentlichkeitsarbeit der VN bisher nur vereinzelt als Untersuchungsgegenstand

Beachtung gefunden hat, kann an dieser Stelle mit MARK ALLEYNE angenommen werden:

„Public Information is one of the least known and understood areas of United Nations

work“ (Alleyne 2003: 6).36 Hervorgehoben werden können hier dennoch Arbeiten zur Ge-

schichte der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der VN seit ihrer Gründung (vgl. Al-

leyne 2003; Wüstenhagen 2007), zu Struktur und Problemen der PR der Organisation (vgl.

Gramberger/Lehmann 1995; Lehmann 2003), zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von

Friedenssicherungseinsätzen (vgl. Lehmann 1999) sowie zur Reform der Öffentlichkeits-

arbeit in den neunziger Jahren (vgl. Lehmann 2006; Wüstenhagen 2007).

Die ursprüngliche Ausgestaltung der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Organisa-

tion war bereits Bestandteil einer der ersten Resolutionen der Generalversammlung in den

vierziger Jahren. In dieser Resolution konnten sich die Mitgliedsstaaten der Organisation

darauf einigen, dass „the United Nations cannot achieve its purposes unless the peoples of

the world are fully informed of its aims and activities“ (Generalversammlung der VN

1946: 15).

In der gleichen Resolution erhielt das Sekretariat der VN von der Generalversammlung

den Auftrag, zu diesem Zweck eine eigene Abteilung ins Leben zu rufen – das Department

36 Üblicherweise wird innerhalb der VN alle Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Organisation als Public Informa-

tion bezeichnet (vgl. Malloch Brown et al. 1997).

Page 76: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

73

of Public Information (DPI). Seitdem wurde die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

der Kernorganisation der VN (vgl. Kap. 2.1.3) vom DPI unter der Führung des Sekretariats

gemäß der folgenden allgemeinen Vereinbarung der Mitgliedsstaaten unternommen:

„The activities of the Department of Public Information should be so organized and directed

as to promote the greatest possible extent an informed understanding of the work and pur-

poses of the United Nations among the peoples of the world.“ (Generalversammlung der VN

1946: 17)

In Kapitel 2.1.4 wurde bereits erläutert, aus welchen Gründen die Handlungsfähigkeit der

VN in hohem Maße von den Mitgliedsstaaten der Organisation und damit von weltpoliti-

schen und strategischen Rahmenbedingungen abhängig ist. Die Informations- und Öffent-

lichkeitsarbeit stellt hier keine Ausnahme dar. Insbesondere während der Zeit der Grün-

dung der VN war innerhalb des Sekretariats die Ausbildung effektiver Strukturen für eine

PR-Abteilung nicht möglich, da die Gründungsväter der VN sich unter Öffentlichkeitsar-

beit vor allem eine Art von Propaganda – verstanden im Sinne von ELLULS Begriff der

„propaganda of agitation“ (vgl. Ellul 1965: 70f) – vorstellten und eine solche Praxis vor

dem Hintergrund des soeben beendeten Zweiten Weltkriegs eher als Bedrohung denn als

Nutzen für die Grundsätze und Ziele der Weltorganisation betrachteten (vgl. Generalver-

sammlung der VN 1946: 17f).37

AXEL WÜSTENHAGEN weist außerdem darauf hin, dass ein allzu eigenständiges Sekretariat,

dessen Öffentlichkeitsarbeit sich, ohne Kontrolle durch die Mitgliedsstaaten, an deren Be-

völkerungen sowie an die lokalen und internationalen Massenmedien richtet, den politi-

schen Interessen insbesondere der Vereinigten Staaten und der Sowjetunion widersprach

(vgl. Wüstenhagen 2007: 333). Das DPI sollte vielmehr unter der Kontrolle der Mitglieds-

staaten deren Bemühungen zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit über die Organisa-

tion unterstützen und konnte unter diesen Bedingungen während der gesamten Zeit des

Kalten Krieges keine eigene konsistente Kommunikationsstrategie zur Unterstützung der

37 Tatsächlich legen einige der zu dieser Zeit verfügbaren Überlegungen zu Öffentlichkeitsarbeit – etwa BERNAYS’ viel-

beachtete Arbeit „Propaganda“ (vgl. Bernays 1928) – durchaus nahe, dass die Praxis der PR mitunter den Charakter von

Manipulation hat: „If we understand the mechanism and motives of the group mind, it is now possible to control and

regiment the masses according to our will without their knowing it“ (Bernays 1928: 47).

Page 77: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

74

Ziele und Grundsätze der VN erarbeiten und umsetzen (vgl. Gramberger/Lehmann 1995:

188f).

Erschwert wurde eine effektive Öffentlichkeitsarbeit auch dadurch, dass das DPI innerhalb

der Führung des Sekretariats der VN stets nur als eine Abteilung von niedriger Wichtigkeit

ohne politische und strategische Bedeutung angesehen wurde (vgl. Wüstenhagen 2007:

335). Vielmehr wurde nach GRAMBERGER / LEHMANN die Öffentlichkeitsarbeit von der

Führung des Sekretariats als „notwendiges Übel“ angesehen: „Wenn es ‚schlechte Presse’

gab, wurde DPI zur Rechenschaft gezogen, im Normalfall jedoch ignoriert“ (Gramber-

ger/Lehmann 1995: 191). Eine Einbindung des DPI in die Führung der Organisation, wie

dies etwa von DAVID DOZIER et al. für PR-Abteilungen empfohlen wird (vgl. Dozier et al.

1995: 14), war unter diesen Umständen bis in die neunziger Jahre hinein undenkbar. Folg-

lich war auch eine Beteiligung des DPI an politischen Entscheidungen der VN ausge-

schlossen; Überlegungen aus der Perspektive der PR hinsichtlich der öffentlichen Meinung

in Bezug auf die VN und des Images der Organisation hatten somit kaum Einfluss auf die

strategische Orientierung des Sekretariats.

Unter den so skizzierten Umständen verwundert es nicht, dass GRAMBERGER / LEHMANN

über die von den VN bis in die neunziger Jahre hinein unternommene Öffentlichkeitsarbeit

urteilen: „Die PR war nicht an den Bedürfnissen der Gesamtorganisation ausgerichtet“

(Gramberger/Lehmann 1995: 189).

Die Reform der Öffentlichkeitsarbeit der VN

Erst im Zuge weitreichender Reformen des Sekretariats der VN, die unter der Federfüh-

rung von Generalsekretär ANNAN nach dessen Amtsantritt im Januar 1997 in Angriff ge-

nommen wurden, konnten auch der Stellenwert und die Qualität von PR innerhalb der Or-

ganisation nachhaltig erhöht werden. WÜSTENHAGEN urteilt in diesem Zusammenhang

rückblickend:

„Was für führende Wirtschaftsunternehmen und auch für Regierungschefs in aller Welt im

Hinblick auf den ständig wachsenden Einfluss der Massenmedien auf wirtschaftliche und vor

allem politische Entscheidungsfindungen schon seit langem zur Selbstverständlichkeit ge-

worden war, nämlich Kommunikationsaufgaben als eine wesentliche, strategische Manage-

mentfunktion zu begreifen, war für die VN geradezu eine revolutionäre Neuerung.“ (Wü-

stenhagen 2007: 331).

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75

ANNAN beauftragte kurz nach seinem Amtsantritt eine Expertengruppe unter dem Vorsitz

von MARK MALLOCH BROWN, eine Bestandsaufnahme der Öffentlichkeitsarbeit der VN

vorzunehmen und Empfehlungen für deren grundlegende Neuausrichtung zu erarbeiten. In

einem Brief an den damaligen Präsidenten der Generalversammlung begründete ANNAN

diesen Auftrag folgendermaßen:

„We must ensure that the tale of the activities of the United Nations is told with more vigour

and purpose and to greater effect. Towards this end, I have concluded that a sweeping re-

vamping of the United Nations’ public information capacity is an urgent requirement.“ (An-

nan 1997b: 6)

Die Expertengruppe legte ihren Bericht „Global Vision, Local Voice“ (vgl. Malloch

Brown et al. 1997) im Juni 1997 vor und identifizierte zunächst neben dem DPI weitere

Abteilungen und Büros des Sekretariats, die ebenfalls Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit

für die Organisation wahrnehmen. Die PR-Abteilungen der Friedenssicherungseinsätze

fanden in dem Bericht hingegen keine Beachtung.

MALLOCH BROWN et al. empfahlen unter anderem die Erarbeitung einer auf Dauer ange-

legten Kommunikationsstrategie für die VN, die Etablierung einer politischen PR-Führung

in der Nähe der Führung der Organisation, die verstärkte Einbeziehung des Generalsekre-

tärs in die Öffentlichkeitsarbeit der Organisation, eine aktive Kooperation mit lokalen und

internationalen Massenmedien und eine bessere Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der

VN auf lokaler und internationaler Ebene (vgl. Malloch Brown et al. 1997: 21; Wüstenha-

gen 2007: 339f; Lehmann 2003: 580ff).

In seinen Vorschlägen an die Generalversammlung zur Reform der Öffentlichkeitsarbeit

der VN folgte ANNAN schließlich in weiten Teilen den Empfehlungen der Expertenkom-

mission (vgl. Annan 1997a: 22f).

Kritik übten MALLOCH BROWN et al. insbesondere an der Qualität der Öffentlichkeitsarbeit

der Organisation. DPI durfte demnach bis in die neunziger Jahre hinein fast ausschließlich

solche Aufgaben wahrnehmen, die dem Sekretariat als dem Verwaltungsorgan der VN von

den Mitgliedsstaaten übertragen wurden. Es waren dies unter anderem:

„[...] responding to the information needs of various constituencies (delegations, NGOs,

media, educational institutions), carrying out the instructions of the General Assembly, cre-

ating and preserving the historical record of the Organization’s work, facilitating public ac-

cess to UN documents and records, publishing accounts of UN actions [...] and so forth.“

(Malloch Brown et al. 1997: 9)

Page 79: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

76

Es fällt auf, dass alle diese vom DPI wahrgenommenen Aufgaben sich nur auf die Aufbe-

reitung und Weitergabe solcher Informationen über die Organisation beziehen, die bereits

zuvor in den politischen Hauptorganen der VN erarbeitet wurden. Ein derart enger Hand-

lungsspielraum ist aufgrund der in der Charta vereinbarten Maßgabe der Überparteilichkeit

der Organisation zwar nachvollziehbar (vgl. Wüstenhagen 2007: 336), stellt aber mit Blick

auf das in Kapitel 3.2 erarbeitete Verständnis von PR ein unüberwindbares Hindernis für

effektive Öffentlichkeitsarbeit dar. Denn das DPI war im Rahmen dieser Befugnisse nicht

in der Lage, ausgehend von einer Kommunikationsstrategie aktiv und dauerhaft Einfluss

auf Prozesse öffentlicher Meinung zu nehmen. Vielmehr entsprechen die von MALLOCH

BROWN et al. beschriebenen Tätigkeiten des DPI der sowohl von BERNAYS (vgl. Bernays

1965: 804) als auch von GRUNIG / HUNT (vgl. Grunig/Hunt 1984: 41) kritisierten Auffas-

sung von PR als schlichter „Informationsarbeit“ (vgl. Kap. 3.2.3).

Tatsächlich konnten aber in der Einschätzung LEHMANNS durch diese Reform, insbesonde-

re in Bezug auf den politischen und strategischen Handlungsspielraum der Öffentlichkeits-

arbeit innerhalb der Organisation, in der Praxis spürbare Verbesserungen erreicht werden:

„Rückblickend muss gesagt werden, dass sich zwischen 1998 und 2000 die politische Lei-

tung des Kommunikationsbereiches weg von DPI und auf die Führungsebene verlagerte. Ei-

nerseits erfolgte in diesen Jahren eine Stärkung des Sprecherbüros [...]. Andererseits verla-

gerte sich die kommunikationspolitische Direktion der UNO nach und nach in die engere

Umgebung des Generalsekretärs.“ (Lehmann 2003: 582)

Auch WÜSTENHANGEN urteilt in diesem Zusammenhang, dass die Führung der Organisati-

on „die strategische Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit in den Vereinten Nationen er-

kannt und für ihre Verankerung im Zentrum des Managements Sorge getragen hat [...]“

(Wüstenhagen 2007: 356).

Die im Rahmen dieser Arbeit beachtenswerteste Empfehlung der Expertengruppe besteht

jedoch in einer Forderung, über deren tatsächliche Umsetzung auch ein Jahrzehnt nach

dem Bericht wenig Gewissheit herrscht: MALLOCH BROWN et al. argumentieren in ihrem

Bericht, dass „[...] in some senses the UN can be thought of as a global communications

agency. A culture of communications must therefore pervade the entire Organization [...]“

(Malloch Brown et al. 1997: ii). An anderer Stelle betonen sie erneut, dass „the reorienta-

Page 80: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

77

tion of communications is not a task for the communication staff alone, but requires build-

ing a ‚communications culture’ throughout the Organization“ (Malloch Brown et al. 1997:

21).

Diese Empfehlung lenkt das Augenmerk zunächst auf das Problem der „Zuteilung von

Wissen“ (Berger/Luckmann 2004: 81) innerhalb der Organisation und in Bezug auf deren

Teilöffentlichkeiten. Allerdings ist in der Einschätzung LEHMANNS die Kommunikation

innerhalb des Sekretariats der Vereinten Nationen nach wie vor mehr von der Wahrung

von Geheimnissen als der Unterstützung von Prozessen der Öffentlichkeit geprägt:

„Dass die Organisationskultur der Vereinten Nationen, wie die vieler anderer zwischen-

staatlicher Organisationen, nicht kommunikationsfreundlich ist, darf nicht überraschen, da

Mitarbeiter und Staatenvertreter häufig nach dem Prinzip ‚Information ist Macht’ eine eher

restriktive Informationspolitik, vor allem im Rahmen der traditionellen ‚stillen’ Diplomatie

bevorzugen.“ (Lehmann 2006: 207)

Diese Empfehlung der Expertengruppe erweitert also das Verständnis von Öffentlichkeits-

arbeit und bezieht, über die für PR zuständigen Abteilungen und ausgebildeten Mitarbeiter

hinausgehend, die alltäglichen Kommunikationshandlungen aller Mitarbeiter der Organisa-

tion mit ein.

Ob diese ehrgeizige Forderung und die daraufhin von der Führung der Organisation ausge-

hende Reform allerdings tatsächlich solch weitreichende Folgen hatten, darüber liegen in

den verfügbaren Arbeiten zu diesem Thema keine gesicherten Erkenntnisse vor. Auch

LEHMANN kann lediglich auf Indizien verweisen, die eine Verbesserung in Richtung der

von ANNAN und MALLOCH BROWN et al. geforderten „communications culture“ (Malloch

Brown et al. 1997: 21) nahelegen. Die Annahme LEHMANNS, dass durch den Einsatz von

elektronischen und digitalen Kommunikations- und Archivierungsmitteln – namentlich E-

Mail, Internet und Digitalisierung von Dokumenten (vgl. Lehmann 2006: 207) – die

Durchsetzung von mehr Transparenz in der Kommunikation innerhalb der VN und mit

ihren Teilöffentlichkeiten erreicht wurde, ist hier wenig hilfreich, da nahezu jede Organisa-

tion in den neunziger Jahren eine ähnliche Durchdringung mit diesen Kommunikations-

und Informationsmitteln erfahren hat.

Page 81: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

78

Weiterhin bestehende Probleme der Öffentlichkeitsarbeit der VN

Obwohl die von ANNAN unternommenen Reformen der Öffentlichkeitsarbeit der VN in

den verfügbaren Arbeiten durchgehend als Erfolg gewertet werden, steht die PR der Orga-

nisation weiterhin Problemen gegenüber, die aus der institutionellen Struktur der Organisa-

tion und ihrer Eingebundenheit in weltpolitische Rahmenbedingungen erwachsen und die

daher im Rahmen einer Reform der Öffentlichkeitsarbeit der VN nur schwer bearbeitet

werden können.

Eines dieser Probleme entsteht aus der institutionellen Struktur der Hauptorganisation der

VN sowie des erweiterten VN-Systems. Im Sicherheitsrat und in der Generalversammlung

treffen die Mitgliedsstaaten politische und strategische Entscheidungen, auf die das Sekre-

tariat nur in Form von Beratungen und Vorschlägen Einfluss nehmen kann (vgl. Kap.

2.1.3). Mitunter werden so Maßnahmen der PR des Sekretariats von den Entscheidungen

dieser Organe der VN konterkariert. Diese treffen ihre Entscheidungen unabhängig vom

Sekretariat und hauptsächlich vor dem Hintergrund weltpolitischer Gegebenheiten sowie

der Interessen der Mitgliedsstaaten, weshalb im Zweifelsfall keine Orientierung an einer

vom Sekretariat erarbeiteten Kommunikationsstrategie stattfindet (vgl. Kap. 2.1.4).

Vor diesem Hintergrund ist es bereits für die Hauptorganisation der VN schwierig, „mit

einer Stimme“ (Lehmann 2003: 572) zu sprechen und im Rahmen von Öffentlichkeitsar-

beit ein konsistentes und widerspruchsfreies Image der Organisation zu erarbeiten (vgl.

Kap. 3.2.3). Mit Blick auf das erweiterte VN-System (vgl. Kap. 2.1.3) ist die Situation

noch komplizierter. Hier gibt es zahlreiche Spezialorgane und Sonderorganisationen, die

mit der Kernorganisation der VN über verschiedenartige Abkommen mehr oder weniger

eng in Beziehung stehen (vgl. Gareis/Varwick 2006: 52ff), die ihre strategischen und poli-

tischen Entscheidungen aber im Rahmen ihres jeweiligen Aufgabenspektrums zum größten

Teil in Eigenverantwortlichkeit treffen. Das Bestreben einiger dieser Organisationen, sich

von der Kernorganisation „abzunabeln“ und ihre Autonomie auch durch eigene Öffent-

lichkeitsarbeit zu untermauern, ist vor dem Hintergrund der Konkurrenz im System inter-

nationaler Organisationen durchaus begründbar und aus der Perspektive der jeweiligen

Organisation mitunter auch sinnvoll, verhindert aber bei fehlender Kooperation und Ab-

stimmung mit dem Sekretariat der VN die Umsetzung einer konsistenten und wider-

spruchsfreien Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Lehmann 2003: 572).

Page 82: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

79

In diesem Zusammenhang gilt es allerdings festzuhalten, dass trotz der Diversifizierung

des VN-Systems dessen Kompliziertheit in Prozessen öffentlicher Meinung kaum auf-

rechterhalten werden kann. Vielmehr dient vor diesem Hintergrund die bereits in Kapitel

2.1.4 thematisierte „Illusion“ (Zumach 1993: 165) „der“ VN als Grundlage für die weit

verbreitete Annahme, das Sekretariat habe die tatsächliche Autorität und dementsprechen-

de Kontrolle über alle diese mehr oder minder eigenständigen Organe und Organisationen.

Die Vereinten Nationen als „Sündenbock“

Schlussendlich trägt also auch die Diversifizierung innerhalb des VN-Systems zu der Kluft

zwischen den Ansprüchen, die an die Organisation herangetragen werden, und der Wirk-

lichkeit dessen, was die VN tatsächlich zu leisten in der Lage sind, bei und führt in der

Folge zu einer oft unfairen Aburteilung der VN.

So ermöglichten z.B. während der in Kapitel 2.2 thematisierten UNPROFOR auf dem Ge-

biet des ehemaligen Jugoslawien oder während der United Nations Mission for Rwanda

(UNAMIR, Oktober 1993 bis März 1996) hauptsächlich Fehlentscheidungen von Mit-

gliedsstaaten und deren unentschlossenes Handeln im Sicherheitsrat die schweren Verlet-

zungen der Menschenrechte durch die Kriegsparteien und schließlich die Völkermorde von

Srebrenica und Ruanda. Da diese Konflikte aber im Sicherheitsrat und damit im Rahmen

der VN behandelt wurden, konnte in Prozessen öffentlicher Meinung und der damit fast

notwendig einhergehenden Vereinfachung der Zusammenhänge der Eindruck entstehen,

die Konsequenzen seien den VN anzulasten:

„Da nur wenige Menschen wirklich hinter die internationalen Kulissen schauen und Ent-

scheidungen von nationalen Regierungen in internationalen Gremien wie dem Sicherheitsrat

überprüfen können, ist für die Öffentlichkeit häufig nicht auszumachen, wo die Verantwor-

tung wirklich liegt.“ (Lehmann 2003: 573)

LEHMANN weist ferner darauf hin, dass dieser Umstand mitunter von Mitgliedsstaaten aus-

genutzt wird, um eigene Versäumnisse und Fehlentscheidungen zu kaschieren, sich der

Verantwortung für das eigene Handeln bzw. die eigene Untätigkeit zu entledigen oder die

VN gegebenenfalls gar für das eigene Versagen anzuprangern (vgl. Lehmann 2003: 574ff).

Nach GRAMBERGER / LEHMANN haben die VN aus dieser Perspektive oft die „Funktion des

internationalen Sündenbocks“ (Gramberger/Lehmann 1995: 195).

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80

Denn einerseits wird den VN in nahezu allen politischen, sozialen, humanitären und wirt-

schaftlichen Fragen von globaler Bedeutung in zunehmendem Maße eine Schlüsselrolle

zugeschrieben, andererseits aber haben die Mitgliedsstaaten den VN kaum tatsächliche

Macht und Autorität zur effektiven Bearbeitung entsprechender Probleme und Aufgaben

gegeben. Zwar ergibt sich aufgrund zunehmender Interdependenz im System internationa-

ler Beziehungen für Regierungen die Notwendigkeit, im Rahmen der VN zusammenzuar-

beiten und effektive Lösungen für solche Probleme zu erarbeiten, die nicht mehr in ihrem

alleinigen Einflussbereich liegen – die Mitgliedsstaaten haben jedoch seit der Gründung

der Organisation versucht, den damit einhergehenden Verlust von Macht und Souveränität

möglichst gering zu halten. Dies kann mit GRAMBERGER / LEHMANN als „paradoxer“

(Gramberger/Lehmann 1995: 195) Prozess angesehen werden, weil die Verlagerung von

Aufgaben und Macht an die VN nicht annähernd in gleichem Maße stattfindet.

Dennoch gilt, dass Regierungen ihre politischen Interessen im System internationaler Be-

ziehungen nur im Kompromiss mit anderen Mitgliedsstaaten und deshalb meistens nur mit

Einschränkungen verfolgen können. Gleichzeitig müssen Regierungen aber entsprechende

als Kompromiss getroffene Entscheidungen „zuhause“ – das heißt vor der eigenen Bevöl-

kerung, den heimischen Massenmedien und gegebenenfalls einer Opposition – begründen

oder gar verteidigen. Die Versuchung ist daher für Regierungen groß, in der nationalen

Auseinandersetzung über internationale Zugeständnisse oder gar Misserfolge, Schuld und

Verantwortung den VN anzulasten, obwohl das Scheitern eigentlich auf dem Handeln oder

Unterlassen der Mitgliedsstaaten fußt.

Von Seiten der Öffentlichkeitsarbeit der VN gab es aufgrund der geschilderten Vernach-

lässigung bis in die neunziger Jahre hinein keine Möglichkeit zu einer effektiven Verteidi-

gung gegen ein solches Vorgehen von Mitgliedsstaaten. Doch auch nach der Stärkung der

mit Öffentlichkeitsarbeit betrauten Abteilungen durch die Reformen ANNANS ist es dem

Sekretariat der VN immer noch nur mit Einschränkungen möglich, auf derartige Schuld-

zuweisungen zu antworten und zumindest eine Mitteilung über die eigene Darstellung der

Umstände zu machen. Zum einen ist es aus Gründen der Überparteilichkeit nicht vorgese-

hen, dass sich das Sekretariat öffentlich zu derlei Schuldzuweisungen äußert und bestimm-

te Mitgliedsstaaten für ihr Handeln gegenüber den VN in die Kritik nimmt, zum anderen

sind die VN aufgrund der in Kapitel 2.1.3 beschriebenen institutionellen Struktur von der

Finanzierung durch Mitgliedsstaaten abhängig, so dass eine unverblümte Kritik des Sekre-

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tariats an deren Verhalten durchaus mit Risiken verbunden ist (vgl. Gramberger/Lehmann

1995: 195f).

Nahezu alle der hier angesprochenen Probleme, denen die Öffentlichkeitsarbeit der VN

gegenübersteht, betreffen nicht nur die im VN-Hauptquartier unternommene PR, sondern

auch die Arbeit der PR-Abteilungen in den Missionsbüros der jeweiligen Friedenssiche-

rungseinsätze. Ferner kann nun anknüpfend an die in diesem Kapitel dargestellten Struktu-

ren und Probleme der Öffentlichkeitsarbeit der Hauptorganisation die Kooperation zwi-

schen dem Sekretariat der VN und den PR-Abteilungen der Missionsbüros untersucht wer-

den.

4.2 Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen

4.2.1 Probleme der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssiche-rungseinsätzen

Der in Kapitel 4.1 thematisierte mangelhafte Rückhalt für Öffentlichkeitsarbeit im Sekreta-

riat der VN hatte natürlich auch Auswirkungen auf die PR im Rahmen von Friedenssiche-

rungseinsätzen. Noch im Oktober 1993 stellten GRAMBERGER / LEHMANN fest, dass neue

Friedenseinsätze vom Sekretariat vorbereitet werden, ohne hierbei die Öffentlichkeitsarbeit

strategisch und finanziell zu berücksichtigen (vgl. Gramberger/Lehmann 1993: 191).

Darüber hinaus war die Herangehensweise des Sekretariat der VN an Öffentlichkeitsarbeit

im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen bin in die neunziger Jahre hinein von Vor-

sicht und Zurückhaltung geprägt (vgl. Thompson/Price 2003: 197f). Ebenso wie das DPI

war auch das DPKO aufgrund der in Kapitel 4.1 geschilderten Umstände innerhalb des

Sekretariats der VN bis zu dieser Zeit nicht in der Lage, ein über „Informationsarbeit“ hi-

nausgehendes Verständnis von PR für Friedenssicherungseinsätze zu erarbeiten.

Folgende Schilderung ADAM LEBORS verdeutlicht darüber hinaus die noch in den neunzi-

ger Jahren im Sekretariat der VN wenig vorhandene Sensibilität für die einfachsten Not-

wendigkeiten in Bezug auf die Kommunikation mit den Missionsbüros der Friedenssiche-

rungseinsätze:

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„It was not the DPKO’s decision to send UNPROFOR to Bosnia, but it was its responsibility

to provide adequate guidance and backup to the peacekeepers in the field. This did not hap-

pen [...]. The DPKO was not properly staffed in the evenings and on weekends. Outside of

Eastern Standard Time office hours it was impossible to get any decision at all.“ (LeBor

2006: 32)

Ein grundlegender Sinneswandel innerhalb der Organisation gelang auch in diesem Zu-

sammenhang erst im Rahmen der bereits geschilderten Reform der Öffentlichkeitsarbeit

der VN durch ANNAN, wie dies in einer seiner zahlreichen Reden über dieses Thema deut-

lich wird:

„A [...] form of leverage that will be important to future successes in peacekeeping is the

power of communication with the population living in the mission area. [Peacekeeping] can

only work if the people are actively engaged and made a part of the process. If not, they will

have no faith in the outcome, and this lack of faith will quickly become a self-fulfilling

prophecy. We must be able to communicate with the population directly, explaining why we

are in the country, what we expect from them and their leaders, and what they may expect

from us. We must do that in the country or territory.“ (Annan 2000)

ANNAN war demnach der Überzeugung, dass durch anhaltende Kommunikation zwischen

den Friedenssicherungskräften und der Bevölkerung in den Konfliktgebieten Vertrauen in

die Bemühungen der VN in einem Konfliktgebiet aufgebaut werden kann. Auf den ersten

Blick erscheint diese Einsicht des damaligen Generalsekretärs eher unkontrovers und unter

Berücksichtigung des in Kapitel 3.2 erarbeiteten Verständnisses von Öffentlichkeitsarbeit

nahezu als Selbstverständlichkeit – schließlich entspricht dies durchaus HUNDHAUSENS

Auffassung von PR als „Werben um Vertrauen“ (Hundhausen 1951: 48). Diese Äußerung

verweist jedoch darüber hinaus auf ein weitaus besseres Engagement des Sekretariats der

VN für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen, als das unter

früheren Generalsekretären der Fall war (vgl. Thompson/Price 2003: 198).

Auch das Panel on United Nations Peace Operations spricht in seiner vom Sekretariat der

VN beauftragten Studie über die Zukunft von Friedenssicherungseinsätzen (vgl. Panel on

United Nations Peace Operations 2000) die Empfehlung aus, dass die Bemühungen der

VN bei der Unterstützung eines Übergangs vom Krieg zum Frieden vom Zeitpunkt der

Entsendung der Blauhelmsoldaten an durch Öffentlichkeitsarbeit ergänzt werden müssen:

„An effective public information and communications capacity in mission areas is an opera-

tional necessity for virtually all United Nations peace operations. Effective communication

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83

helps to dispel rumour, to counter disinformation and to secure the cooperation of local

populations. It can provide leverage in dealing with leaders of rival groups, enhance secu-

rity of United Nations personnel and serve as a force multiplier. It is thus essential that

every peace operation formulate public information campaign strategies, particularly for

key aspects of a mission’s mandate, and that such strategies and the personnel required to

implement them be included in the very first elements deployed to help start up a new mis-

sion.“ (Panel on United Nations Peace Operations 2000: Ziff. 146)

Schließlich wurde im November 2003 in dem vom DPKO herausgegebenen „Handbook on

United Nations Peacekeeping Operations“ die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Frie-

denssicherungseinsätzen ausführlich thematisiert (vgl. DPKO 2003: 45-54). Dieses Hand-

buch wird üblicherweise an Friedenssicherungskräfte ausgegeben, bevor sie in ein Kon-

fliktgebiet entsendet werden, und dient diesen als Einführung in die verschiedenen Aufga-

benbereiche komplexer Friedenssicherungseinsätze. Es vermittelt darüber hinaus die kei-

neswegs triviale Einsicht, dass effektive Öffentlichkeitsarbeit und eine stimmige Kommu-

nikationsstrategie mittlerweile vom Sekretariat der VN als unverzichtbarer Bestandteil

eines jeden Friedenssicherungseinsatzes angesehen wird:

„A good public information strategy enhances the credibility and effectiveness of a

peacekeeping mission and contributes to the security of mission personnel. Public informa-

tion should be among the first elements to be deployed in the mission area and should be-

come operational as soon as possible.“ (DPKO 2003: 45)

Wie bereits erläutert wurde, war dies bis in die neunziger Jahre hinein keine Selbstver-

ständlichkeit. Schlussendlich werden die vom DPKO im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

von Friedenssicherungseinsätzen verfolgten Ziele im Handbuch auf folgende Weise zu-

sammengefasst:

„Ensure the peacekeeping operation’s mandate and responsibilities are fully and widely un-

derstood; promote all aspects of the work of the peacekeeping operation to the national and

international community; implement a communications strategy that actively supports the

peacekeeping operation’s objectives; advance the peace process through the creation of

timely and relevant information products; defend and protect the peacekeeping operation

from unjustified criticism and misinformation; and counter propaganda, false information

and hate messages that are harmful to the objectives of the UN and the peace process.“

(DPKO 2003: 48)

Diese recht allgemein gehaltene und diffuse Aufstellung lässt allerdings den Eindruck ent-

stehen, als setze das Sekretariat der VN in Konfliktgebieten auch weiterhin auf eine solche

Page 87: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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Praxis der Öffentlichkeitsarbeit, die über schlichte „Informationsarbeit“ nicht hinausgeht

(vgl. Kap. 4.1). Die so zusammengefassten Ziele lassen vielmehr die Unterstellung zu, dass

sich die von den VN in Konfliktgebieten unternommene PR immer noch auf ein „getting

the message out“ (vgl. DPI 2007a: 32) verlässt und das zur Vervollständigung des Kom-

munikationsprozesses – auf dem, wie in Kapitel 3.2.3 dargelegt wurde, alle Öffentlich-

keitsarbeit beruht – notwendige „getting the message in“ vernachlässigt.

Es kann dennoch an dieser Stelle unter Rückgriff auf eine Studie ALBERTO CUTILLOS fest-

gehalten werden, dass die Führung des Sekretariats der VN im Zuge der Reformen

ANNANS die Wichtigkeit von Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssicherungs-

missionen erkannt hat und entsprechende strategische und finanzielle Vorkehrungen in die

Verfahren des DPKO zur Betreuung eines Einsatzes aufgenommen wurden (vgl. Cutillo

2006: 5).

Nun stellt sich vor dem Hintergrund der soeben erläuterten Entwicklungen die Frage, was

denn Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen tatsächlich zur

Behandlung eines Konfliktes beitragen kann. Vor dem Hintergrund der in Kapitel 2.2.2

erarbeiteten Unterscheidung zwischen Friedenssicherung und Friedenserzwingung soll an

dieser Stelle nochmals betont werden, dass in solchen Konflikten, in denen die Kampf-

handlungen noch andauern, die Friedenssicherungstruppen nicht auf das Mindestmaß an

Zustimmung und Kooperation durch die Konfliktparteien hoffen können, das für Friedens-

sicherungseinsätze unabdingbar ist (vgl. Dobbie 1994: 121). Auch der Handlungsspielraum

für Öffentlichkeitsarbeit ist demnach in derartigen Konflikten und Kriegen stark einge-

schränkt. Daher beschränken sich die nun folgenden Überlegungen auf solche Konflikte, in

denen aufgrund eines tragfähigen Waffenstillstandes die militärischen Maßnahmen der

Friedenssicherungstruppen in den Hintergrund treten und die zivile Komponente des Man-

dats in den Vordergrund tritt.

4.2.2 Friedenssicherung als Erarbeitung und Aufrechterhaltung von Zu-stimmung und Kooperation

Die massive Ausweitung des Aufgabenspektrums im Zuge des Übergangs zu komplexen

Friedenssicherungseinsätzen und die damit verbundene Hinwendung von zuvor fast nur

militärischen zu nun immer mehr zivilen Aufgaben (vgl. Kap. 2.2.2) bedeutete für die

Friedenssicherungskräfte der VN zwangsläufig auch höhere Ansprüche an die Interaktion

und Kooperation mit der Bevölkerung im Konfliktgebiet. Im Zuge dessen hat sich die Art

Page 88: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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und Anzahl der Teilöffentlichkeiten – derjenigen Akteure also, die ihre Zustimmung zu

einem Friedenssicherungseinsatz geben müssen und deren Kooperation die Friedenssiche-

rungskräfte bedürfen – grundlegend verändert (vgl. Pouligny 2006: X-XI). In komplexen

Einsätzen (vgl. Kap. 1.1) stehen den Friedenssicherungskräften eine Vielzahl von Teilöf-

fentlichkeiten aus nahezu allen Bereichen der Gesellschaft gegenüber – z.B. aus der Poli-

tik, dem Militär, der Verwaltung und den Massenmedien. Nach BEATRICE POULIGNY sind

komplexe Friedenssicherungseinsätze äußerst voraussetzungsreiche und anspruchsvolle

Unterfangen, da sie letztendlich zum Ziel haben, die Struktur der Gesellschaft in einem

Konfliktgebiet nach den Maßgaben der VN zu beeinflussen:

„Present-day missions [...] imply much further intervention in restructuring domestic politi-

cal and social orders. By their nature, their mandates affect crucial aspects of the organiza-

tion of the societies concerned as well as the values on which they are founded.“ (Bouligny

2006: X)

Sowohl aus der Ausweitung des Aufgabenspektrums als auch der Art und Anzahl der be-

teiligten Akteure ergibt sich auf diese Weise geradezu die Notwendigkeit von Öffentlich-

keitsarbeit. Das Vertrauen und die Kooperation der maßgeblichen Teilöffentlichkeiten im

Konfliktgebiet ist unter diesen Voraussetzungen zu einer weiteren Gelingensbedingung

von komplexen Friedenssicherungseinsätzen geworden (vgl. Kap. 2.2.1).

An dieser Stelle ist es hilfreich, erneut auf EDWARD BERNAYS zu verweisen, der Öffent-

lichkeitsarbeit als „the engineering of consent“ (vgl. Bernays 1947: 114) bezeichnet hat.

Bringt man dieses Verständnis von PR nun in Verbindung mit der in Kapitel 2.2.2 erläuter-

ten Einsicht DOBBIES, dass Friedenssicherung stets die Zustimmung und Kooperation der

maßgeblichen Konfliktparteien benötigt, so erhält man sich eine zur Bearbeitung der Fra-

gestellung dieser Arbeit aufschlussreiche Perspektive auf Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen

von Friedenssicherungseinsätzen:

„Then, as now, it appeared that popular support, building a framework of confidence, trust

and cooperation, and patiently conducting negotiations were foundational to success. It

seemed that seeking to promote and sustain consent was the most important activity in which

peacekeeping missions could engage.“ (Dobbie 1994: 130)

DOBBIE stellt allerdings zunächst die Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen

Aufgaben in den Hintergrund und eröffnet einen Blick auf Friedenssicherungseinsätze, der

die Kommunikation zwischen den Friedenssicherungskräften und den maßgeblichen Teil-

öffentlichkeiten im Konfliktgebiet in den Mittelpunkt stellt:

Page 89: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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„Given the importance of consent, the main effort of any peacekeeping campaign should ad-

dress the perceptions and attitudes of the parties to the conflict and the local population.“

(Dobbie 1994: 121)

LEHMANN argumentiert ähnlich, wenn sie betont, dass

„[...] the need for peacekeeping operations to be credible in the eyes of significant parts of

the population(s) in question […] becomes a factor of strategic importance in implementing

peace accords.” (Lehmann 1999: 15)

Unter Rückgriff auf UNGEHEUERS Verständnis von Kommunikation und Persuasion (vgl.

Kap. 3.2.2) kann dieser von DOBBIE und LEHMANN erhobene Anspruch an Glaubwürdig-

keit und Vertrauen durchaus mit einer auf Verständigung abzielenden Öffentlichkeitsarbeit

in Verbindung gebracht werden. Insbesondere UNGEHEUERS Überlegung, dass Menschen

auf dem Wege der Kommunikation zu einer Änderung ihrer „Handlungsdispositionen“

(Ungeheuer 1978: 90) und zu einem „Umbau“ (Ungeheuer 1978: 93) ihrer individuellen

Welttheorien bewegt werden können, ist in diesem Zusammenhang von Interesse.

Allerdings kann nur mit einer auf Dauer angelegten Öffentlichkeitsarbeit, die einer konsi-

stenten Kommunikationsstrategie folgt, der von UNGEHEUER an Persuasion gestellte An-

spruch erfüllt werden (vgl. 3.2.3). Die von ihm beschriebene Änderung von Handlungsdis-

positionen sowie der angestrebte Umbau der individuellen Welttheorie ist in diesem Zu-

sammenhang schlussendlich mit der Erwartung verbunden, dass die maßgeblichen Teilöf-

fentlichkeiten im Konfliktgebiet den Friedenssicherungskräften Zustimmung, Vertrauen

und Kooperation entgegenbringen. Indes wurde im Rahmen dieser Arbeit bisher noch nicht

versucht, die Beschaffenheit von Zustimmung und Kooperation im Rahmen von Friedens-

sicherungseinsätzen genauer zu untersuchen.

Arten von Zustimmung – „operational consent“ und „strategic consent“

Die Zustimmung zur Entsendung von Friedenssicherungstruppen durch die Konfliktpartei-

en ist, wie bereits in Kapitel 1.1 und 2.2 zur Sprache kam, einer der elementaren Grundsät-

ze und eine wichtige Gelingensbedingung von Friedenssicherungseinsätzen der VN. Fol-

gende Beobachtung von DOYLE / SAMBANIS warnt allerdings vor dem vorschnellen

Schluss, in der Zustimmung der Konfliktparteien eine Erfolgsgarantie zu sehen:

„Clearly, consent does not guarantee success. The wars in Angola refuted each of the many

agreements that supposedly settled them, and the Rwanda genocide belied the peace agree-

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ment signed in Arusha. Weak implementation undermines even the best agreements.“ (Doy-

le/Sambanis 2006: 2)

Es kann also zunächst festgehalten werden, dass ein im Sicherheitsrat in Form eines Man-

dats ausgehandelter Konsens zwischen den VN und den Konfliktparteien keine Garantie

für eine tatsächliche und fruchtbare Kooperation zwischen den Friedenssicherungskräften

und den maßgeblichen Akteuren im Konfliktgebiet darstellt. Insbesondere in den komple-

xen Einsätzen in der Zeit unmittelbar nach dem Ende des Kalten Krieges mussten die Frie-

denssicherungskräfte der VN mitunter erfahren, dass die formale Zustimmung der Kon-

fliktparteien zu den Befugnissen und Aufgaben des Einsatzes sie nicht notwendigerweise

mit der Autorität und Legitimität ausstattete, diese Aufgaben im Konfliktgebiet auch zu

erfüllen (vgl. Thompson/Price 2003: 189; Kap. 2.2.2).

DOBBIE trifft in diesem Zusammenhang, ausgehend von Begriffen des Militärs, eine auf-

schlussreiche Unterscheidung: Er differenziert zwischen Zustimmung auf der „operationa-

len Ebene“ und Zustimmung auf der „taktischen Ebene“ (vgl. Dobbie 1994: 124). Wäh-

rend die erstgenannte Ebene sich lediglich auf die Zustimmung zu einer Mission bezieht,

bezieht sich letztere auf die Zustimmung während eines Einsatzes:

„At the tactical (field operations) level, consent derives from local events and the many in-

fluences that shape prevailing popular opinion. It is subject to frequent change and its boun-

dary is therefore mobile, unpredictable and poorly defined. At the operational (i.e. theatre)

level, consent largely devolves from formal agreements and its boundary is consequently

relatively clear cut and stable.“ (Dobbie 1994: 124)

Die Zustimmung auf der operationalen Ebene bedingt demnach allein das Zustandekom-

men eines Einsatzes und führt, ausgehend von einem Mandat des Sicherheitsrates, zur Sta-

tionierung von Friedenssicherungskräften im Konfliktgebiet. Obwohl dies die Vorausset-

zung für einen Friedenssicherungseinsatz ist, kann aufgrund von Zustimmung auf der ope-

rationalen Ebene nur wenig über die Möglichkeiten der Friedenssicherungskräfte ausgesagt

werden, die Aufgaben des Mandats auch tatsächlich zu erfüllen. Hierzu muss vielmehr das

Maß an Zustimmung zu den Aktivitäten der Friedenssicherungskräfte auf der taktischen

Ebene betrachtet werden. Vor dem Hintergrund des in Kapitel 3.2.3 erarbeiteten Verständ-

nisses von Öffentlichkeitsarbeit kann nun angenommen werden, dass Zustimmung zu ei-

nem Friedenssicherungseinsatz auf der taktischen Ebene von den Einstellungen der betrof-

fenen Teilöffentlichkeiten gegenüber der Anwesenheit und den Zielen der Friedenssiche-

rungstruppen abhängt: „Consent equates more realistically to a general public attitude that

Page 91: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

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tolerates a peacekeeping presence and represents a quorum of cooperation“ (Dobbie 1994:

124). Unter Rückgriff auf Ungeheuers Überlegungen zu Kommunikation als Persuasion

(vgl. Kap. 3.2.2) sind Menschen aufgrund ihrer Einstellungen dazu geneigt, bestimmte

Handlungen zu vollführen, andere hingegen zu unterlassen (vgl. Ungeheuer 1978: 93).

Einstellungen von Menschen sind aus dieser Perspektive ihre „Handlungsdispositionen“

(vgl. Ungeheuer 1978: 90). In diesen Handlungsdispositionen offenbart sich also schluss-

endlich das Maß an Zustimmung und Kooperation, auf das die Friedenssicherungskräfte

im Konfliktgebiet treffen.

Ausgehend von der Unbeständigkeit der Lage in einem Konfliktgebiet kann jedoch davon

ausgegangen werden, dass Friedenssicherungskräfte über Zustimmung auf der taktischen

Ebene niemals vollständig und von der gesamten Bevölkerung, sondern immer nur teilwei-

se, also von bestimmten Teilöffentlichkeiten für bestimmte Zeiträume und bestimmte Ak-

tivitäten, verfügen:

„Consent is a commodity of which a peacekeeper may expect to possess certain portions,

from certain people, for certain activities and for certain periods of time. It is evidently

anything but an absolute.“ (Dobbie 1994: 122)

Auch MARK MALAN versteht Zustimmung eher als unverlässliche und wechselhafte Größe;

als ein Spektrum von Möglichkeiten, das von verschiedenen Akteuren und Faktoren beein-

flusst wird, von denen die meisten hingegen nicht der Kontrolle durch Friedenssicherungs-

kräfte unterliegen:

„The concept of consent […] has a variable scope, both in terms of the number and status of

parties to an agreement, and to the content of that agreement. The intensity of consent will

also vary from situation to situation. Agreements may be reached on issues of fundamental

importance to the actors involved, or on more peripheral matters. There is also a temporal

dimension to the concept of consent. What one is willing to agree to at a specific time and

under a specific set of circumstances may vary with the passage of time and the changing of

circumstances.“ (Malan 1997)

Dies führt schließlich zu dem für Friedenssicherungskräfte schwerwiegenden Problem,

dass Zustimmung und Kooperation ebenso gewährt wie aufgekündigt werden können. Zu-

stimmung auf der taktischen Ebene ist demnach ebenso voraussetzungsreich wie unbere-

chenbar. Als einige dieser Voraussetzungen für Zustimmung rücken daher nun die Über-

Page 92: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

89

parteilichkeit der Friedenssicherungskräfte und die Folgen der Anwendung von Gewalt

durch Blauhelmsoldaten im Konfliktgebiet ins Blickfeld.

Überparteilichkeit und die Anwendung von Gewalt

Bereits in Kapitel 2.2.2 wurde die Wichtigkeit der Überparteilichkeit von Friedenssiche-

rungskräften betont. Auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit eines Friedenssicherungs-

einsatzes verspricht eine nähere Auseinandersetzung mit den Bedingungen von Überpartei-

lichkeit interessante Erkenntnisse. Ausgangspunkt sind hier erneut die Überlegungen DOB-

BIEs, in dessen Auffassung Überparteilichkeit und Zustimmung sich wechselseitig bedin-

gende Größen sind:

„Impartial conduct by peacekeepers will derive from and, in turn, sustain content. If consent

is to be protected, sustained and developed, impartiality must characterise all peacekeeping

activities at all levels, form the formulation of mandates to the conduct of individual soldiers

in theatre.“ (Dobbie 1994: 133)

Friedenssicherungstruppen der VN sind stets ein zusätzlicher Akteur, der in einen Konflikt

eingebracht wird – ihre Rolle im Konfliktgebiet ist hingegen nicht mit denen üblicher

kämpfender Truppen vergleichbar (vgl. Kap. 2.2.2). Ihre wichtigste Aufgabe ist es, wie

bereits gezeigt werden konnte, die Zustimmung und Kooperation aller maßgeblichen Ak-

teure zu erarbeiten und aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen die

Friedenssicherungstruppen in der Wahrnehmung der Konfliktparteien als überparteilich

gelten: „It will not be enough for a peacekeeping mission to operate impartially – it must

be seen to operate impartially [Hervorhebung im Original].“ (Dobbie 1994: 135).

Die Entscheidung von Friedenssicherungstruppen, Gewalt anzuwenden, ist nun stets mit

der Gefahr verbunden, die eigene Überparteilichkeit und damit die Grundlage der Koope-

ration mit den maßgeblichen Konfliktparteien aufs Spiel zu setzen:

„Impartiality is the oxygen of peacekeeping: the only way peacekeepers can work is by being

trusted by both sides, being clear and transparent in their dealings, and keeping lines of

communication open. The moment they lose this trust, the moment they are seen by one side

as the 'enemy', they become part of the problem they were sent to solve.“ (Tharoor 1995: 58)

Die Anwendung von Gewalt kann also mitunter zum Abbruch von Kommunikation mit der

betreffenden Konfliktpartei führen. Bereits in Kapitel 2.2.2 wurde darauf hingewiesen,

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90

dass das Überschreiten des „consent divide“ (Dobbie 1994: 131) möglicherweise keinen

Weg zurück zum Friedensprozess mehr erlaubt, weil die Friedenssicherungstruppen nun

selbst zur Konfliktpartei werden und damit ihre auf Legitimität basierende Autorität einbü-

ßen. Ein Ende der Kommunikation mit einer maßgeblichen Konfliktpartei aufgrund von

Gewaltanwendung bedeutet aber für die Friedenssicherungstruppen unweigerlich einen

Verlust von Kontrolle über das Konfliktgebiet. Die Blauhelmsoldaten werden möglicher-

weise verstärkt in Kampfhandlungen mit der betreffenden Konfliktpartei eingebunden und

können sich nicht länger der Erfüllung der Aufgaben ihres Mandats widmen. Dies wieder-

um bedeutet einen Rückschritt im Friedensprozess und außerdem einen Verlust von Si-

cherheit für die Friedenssicherungskräfte und die Bevölkerung im Konfliktgebiet.

Vor dem Hintergrund der so erläuterten Schwierigkeiten und Herausforderungen, die mit

der Erarbeitung von Zustimmung und Kooperation verbunden sind, stellt sich nun die Fra-

ge, welcher Beitrag zur Verhinderung derartiger Entwicklungen und zur Aufrechterhaltung

des Friedensprozesses durch die Praxis der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedens-

sicherungseinsätzen geleistet werden kann.

4.2.3 Die Praxis der Kommunikation mit den Teilöffentlichkeiten im Kon-fliktgebiet

Von den zahlreichen Maßnahmen, die in der Praxis der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen

eines Friedenssicherungseinsatzes zur Anwendung gelangen, können im Rahmen dieser

Arbeit nur einige wenige exemplarisch behandelt werden (vgl. Vereinte Nationen 2008:

10f).38 Dabei liegt der Fokus auf solchen Maßnahmen, die unter Rückgriff auf das in Kapi-

tel 3.2 erarbeitete Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit und in Bezug auf die alltägliche

Kommunikation zwischen den Friedenssicherungskräften und den verschiedenen Teilöf-

fentlichkeiten von besonderem Interesse sind.

38 Eine Aufstellung der im Rahmen eines Friedenssicherungseinsatzes der VN unternommenen Maßnahmen und Aktivi-

täten der Öffentlichkeitsarbeit wurde im Zuge von Recherchen zu dieser Arbeit im Büro der Vereinten Nationen in Wien

von einem ehemaligen Mitarbeiter dieses Einsatzes zur Verfügung gestellt (vgl. Vereinte Nationen 2008). Die Aufstel-

lung ist Teil eines unveröffentlichten Abschlussberichts, der im April 2008 von diesem Mitarbeiter verfasst wurde. Der

Mitarbeiter war als Chief of Public Information / Spokesperson für alle PR-Maßnahmen und -Aktivitäten dieses Friedens-

sicherungseinsatzes zuständig. Derselbe Mitarbeiter stand auch für ein informelles Gespräch zur Verfügung, auf das im

Folgenden ebenfalls Bezug genommen wird. Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mitarbeiter kann an

dieser Steller weder dessen Name noch der Name des Einsatzes genannt werden.

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91

Der in Kapitel 3.2 erhobene Anspruch an Öffentlichkeitsarbeit als „Werben um Vertrauen“

(Hundhausen 1951: 48) und als „Konstruktion wünschenswerter Wirklichkeiten“ (Mer-

ten/Westerbarkey 1994: 210) erscheint in der Theorie durchaus einleuchtend und sinnvoll

zu sein, ist aber in der Praxis der Friedenssicherungseinsätze an eine Vielzahl von Voraus-

setzungen und Faktoren geknüpft, die nicht immer im Einflussbereich der Friedenssiche-

rungskräfte liegen. So weisen etwa DOYLE / SAMBANIS darauf hin, dass es in erster Linie

die für die Bevölkerung spürbaren Erleichterungen und Verbesserungen der alltäglichen

Lebensbedingungen sind, die die Bevölkerung zur Kooperation mit den Friedenssiche-

rungskräften bewegen und die die Glaubwürdigkeit der Mission bedingen:

„International economic relief and productive jobs are the first signs of peace that can per-

suade rival factions to truly disarm and take a chance on peaceful politics. Institutions need

to be rebuilt, including a unified army and police force and (even more challenging) a

school system that can assist the reconciliation of future generations.“ (Doyle / Sambanis

2007: 340)

In einem informellen Gespräch vom 21.10.2008 im Büro der Vereinten Nationen in Wien

mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines Friedenssicherungseinsatzes wurde in diesem Zu-

sammenhang bestätigt, dass die VN alleine mit Öffentlichkeitsarbeit keinen Konflikt be-

handeln und keine Krise lindern können. Der Mitarbeiter verwies ebenfalls auf die Wich-

tigkeit sichtbarer Erfolge, die das Leben der Bevölkerung im Konfliktgebiet normalisieren

und deren Zustandekommen als Leistung der Friedenssicherungskräfte der VN angesehen

wird. Es sind dies nach Auskunft des Mitarbeiters zunächst relativ bescheidene Ziele wie

die Wiederherstellung der Wasser- und Stromversorgung, die Sicherstellung einer ausrei-

chenden Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln sowie die Herstellung der allgemeinen Si-

cherheit und der Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur.

Betrachtet man nun die Empfehlungen aus dem „Handbook on United Nations Peacekee-

ping Operations“ des DPKO für die Wahl der Kommunikationsmittel im Konfliktgebiet, so

fällt auf, dass hierbei durchaus Wert auf ein Verständnis der Kommunikationskultur der

Bevölkerung gelegt wird (vgl. DPKO 2003: 50f). Aus diesem Grund besteht ein hoher

Anteil des zivilen Personals von Friedenssicherungseinsätzen aus Einheimischen. Deren

Wissen über die Beschaffenheit der eigenen Gesellschaft ist oft die verlässlichste Informa-

tionsquelle für die Friedenssicherungskräfte und vermindert die Gefahr von groben Miss-

verständnissen:

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„Local staff of the peacekeeping operation can play a crucial role in community outreach.

Their thorough knowledge and understanding of the society, culture, languages and history

of the mission area is essential to the success of public information activities.“ (DPKO

2003: 51)

Ferner wird, unter Berücksichtigung der Alphabetisierung der Bevölkerung und der Infra-

struktur zur Verbreitung von Mitteilungen, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit tendenzi-

ell häufiger auf Mittel der face-to-face Kommunikation zurückgegriffen, als dies in Indu-

striestaaten aufgrund der vorherrschenden Durchdringung mit Massenmedien geschehen

würde:

„Depending on the level of literacy, communications infrastructure, media environment and

level of civil society activity in the mission area, the public information programme can in-

clude public relations activities targeted at community groups, including briefings, ‚town

hall’ meetings, concerts and theatrical performances.“ (DPKO 2003: 51)

Dass das so geschilderte Vorgehen tatsächlich in der Praxis der Öffentlichkeitsarbeit in

Konfliktgebieten zum Einsatz kommt, wurde während des informellen Gesprächs mit dem

Mitarbeiter der VN bestätigt. Während des Gesprächs berichtete der Mitarbeiter, dass man

im Rahmen desjenigen Einsatzes, für den er zuständig war, wegen des sehr hohen Anteils

von Analphabeten in der Bevölkerung und der entsprechend nur in Ansätzen vorhandenen

Massenmedien, sehr oft Besuche in Städte und Dörfer unternahm und dort vielfältige kul-

turelle und erzieherische Programme durchführte. In Anknüpfung an die im Konfliktgebiet

traditionellen Wege der Verbreitung von Mitteilungen wurden während dieses Einsatzes

auch so genannte „town crier“, aus der Bevölkerung stammende Stadtausrufer, ausgebildet,

die z.B. die Aufgabe hatten, den Grund für die Anwesenheit der Blauhelmsoldaten zu er-

läutern, Nachrichten aus der Hauptstadt zu übermitteln oder Bedürfnisse und Probleme der

Bevölkerung an das Missionsbüro zu übermitteln (vgl. Vereinte Nationen 2008: 11). Das

Konzept der Stadtausrufer wird auch im Rahmen anderer Friedenssicherungseinsätze an-

gewendet, wie das Handbuch des DPKO belegt (vgl. DPKO 2003: 52).

Auch die Erarbeitung einer konsistenten Kommunikationsstrategie für Friedenssicherungs-

einsätze wird vom DPKO mit Anregungen bedacht, die vor dem Hintergrund des in Kapi-

tel 3.2 erarbeiteten Verständnisses von PR durchaus Sinn ergeben (vgl. DPKO 2003: 52).

Die Identifikation der maßgeblichen Teilöffentlichkeiten – z.B. lokale und internationale

Massenmedien, die Konfliktparteien, lokale Meinungsführer aus unterschiedlichen Berei-

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chen der Gesellschaft, truppenstellende Länder und nicht zuletzt die Friedenssicherungs-

truppen selbst – ist hier der Ausgangspunkt aller Bemühungen.

Im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer konsistenten und widerspruchsfreien Kom-

munikationsstrategie (vgl. Kap. 3.2.3) treten jedoch wiederum Probleme auf, die aus der

institutionellen Struktur des VN-Systems erwachsen (vgl. Kap. 4.1). Der Mitarbeiter der

VN wies während des informellen Gesprächs darauf hin, dass im Verlauf von Friedenssi-

cherungseinsätzen nicht nur das Sekretariat der VN eine Präsenz im Konfliktgebiet errich-

tet; vielmehr beteiligen sich andere Spezialorgane und Sonderorganisationen aus dem VN-

System an der Behandlung des entsprechenden Konflikts. Diese entsenden zu diesem

Zweck ebenfalls Mitarbeiter, die sich entweder zeitweilig oder permanent im Konfliktge-

biet aufhalten, um solche Maßnahmen zu ergreifen, die in den Aufgabenbereich der jewei-

ligen Sonderorganisation fallen. Aufgrund der bereits erläuterten mitunter weitreichenden

Autonomie einiger dieser Organisationen geschieht bisweilen nur eine unzureichende Ori-

entierung dieser Maßnahmen am Mandat der Mission und damit an den Aufgaben der

Friedenssicherungskräfte. Einige der Präsenzen dieser Sonderorganisationen bestehen nur

aus einem einzelnen Mitarbeiter, während andere vollständig ausgebildete Missionsbüros

einrichten, die mitunter eine eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben und eine eigene Kom-

munikationsstrategie verfolgen.

Der Versuch einer lokalen Koordination der PR-Maßnahmen des Missionsbüros mit den

Büros der anderen Organisationen und eine Koorientierung der Kommunikationsstrategien

ist nach Informationen des Mitarbeiters der VN von Mission zu Mission als unterschied-

lich erfolgversprechend einzuschätzen. Im Rahmen desjenigen Einsatzes, für den er zu-

ständig war, ist es dem Mitarbeiter nach eigener Aussage gelungen, die Vertreter der Son-

derorganisationen für regelmäßige Treffen zu gewinnen, in denen sowohl die PR-

Maßnahmen als auch die Kommunikationsstrategien für die nächste Zeit aufeinander abge-

stimmt werden konnten (vgl. Vereinte Nationen 2008: 8).

Nichtsdestoweniger werden die Bemühungen der Friedenssicherungskräfte zur Erarbeitung

von Zustimmung und Kooperation durch die Vielzahl der Akteure, die unter dem Dach der

VN im Konfliktgebiet handeln, erschwert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass

die Bevölkerung im Konfliktgebiet sich mit den Feinheiten des VN-Systems auseinander-

setzt und Erfolge wie Misserfolge der jeweils verantwortlichen Sonderorganisation zuord-

nen kann. Insbesondere in Prozessen der Öffentlichkeit kann die Vielfalt der VN-

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Organisationen und einer jeweils unterschiedlichen Öffentlichkeitsarbeit vor Ort unmög-

lich sinnvoll verarbeitet werden.

Die Rolle der lokalen Massenmedien

Öffentlichkeitsarbeit unter Rückgriff auf face-to-face-Kommunikation, ist wie soeben be-

tont wurde, ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zahlreicher Friedenssicherungsmis-

sionen. Dennoch ist es mit Blick auf eine effektive PR unerlässlich, sich auch der Förde-

rung lokaler Massenmedien zu widmen.

Die Präsenz der Friedenssicherungskräfte konzentriert sich häufig auf die Hauptstädte der

betreffenden Länder, auf Gebiete, in denen die Sicherheitslage eher kritisch ist, sowie auf

Patrouillen entlang strategisch wichtiger Versorgungsrouten (vgl. Pouligny 2006: 28ff). Es

ist deshalb so gut wie unmöglich, in face-to-face-Kommunikation alle maßgeblichen Teil-

öffentlichkeiten auf hinreichende Weise zu erreichen.

In den meisten Konfliktgebieten, in die Friedenssicherungskräfte entsendet werden, ist

aber eine massenmediale Infrastruktur nur rudimentär vorhanden. Entsprechend kann auch

nicht von einer ausgeprägten Kompetenz in der Bevölkerung in Bezug auf die Produktion

und Rezeption massenmedialer Mitteilungen ausgegangen werden. Aufgrund der ver-

gleichsweise anspruchslosen Technik und vor dem Hintergrund der oft problematischen

Alphabetisierung der Bevölkerung sind in den betreffenden Gebieten zumeist Radiosender

die bestimmenden Massenmedien (vgl. Durch et al. 2003: XXVI).

In den neunziger Jahren konnte allerdings von einer vom Sekretariat ausgehenden Unter-

stützung für eine Zusammenarbeit mit lokalen Massenmedien bzw. dem Aufbau VN-

eigener Massenmedien noch keine Rede sein, wie die folgende Schilderung ROMEO

DALLAIRES, des Oberbefehlshabers UNAMIR in Ruanda, eindrucksvoll verdeutlicht:

„In meinem dritten Bericht [an das Sekretariat der VN; Anm. T.A.] schlug ich vor, wie sich

die Waffensuche und Beschlagnahmungen in transparenter Weise durchführen ließen, indem

wir eine koordinierte Öffentlichkeitskampagne führten, um die Bevölkerung vor Ort über un-

sere Ziele zu informieren. Ich bat um die Errichtung eines Radiosenders für UNAMIR. [...]

Wir mussten den Falschinformationen entgegenwirken, die den Menschen von den lokalen

Medien aufgetischt wurden.“ (Dallaire 2007: 204)

DALLAIRE schildert weiterhin, dass der damalige Leiter des DPKO, KOFI ANNAN, ihm die

Erlaubnis zu einer derartigen Kampagne und zur Einrichtung eines Radiosenders nicht

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erteilte, sondern stattdessen auf die Überparteilichkeit der UNAMIR verwies. DALLAIRE

sah jedoch sehr wohl in seinen alltäglichen Beobachtungen die Notwendigkeit für Öffent-

lichkeitsarbeit und die Einrichtung eines missionseigenen Radiosenders:

„Es war klar, dass die allgemeine Öffentlichkeit immer noch nicht wussten, was all die

Blauhelme in ihren weißen Fahrzeugen wirklich bedeuteten. Ich verfluchte im Stillen das

DPKO und die FOD [Field Operations Division des DPKO; Anm. T.A.], weil sie nicht be-

griffen, wie entscheidend es für die Mission war, über einen Radiosender oder ein kompeten-

tes Öffentlichkeitsbüro zu verfügen, damit wir auf der Friedenssehnsucht der großen Mehr-

heit der Ruander aufbauen konnten.“ (Dallaire 2007: 210)

Von den Extremisten unter den Hutu, der zahlenmäßig größeren Volksgruppe in Ruanda,

hingegen wurden Massenmedien, insbesondere der einzige landesweite Radiosender Radio

Télévision Libre des Mille Collines (RTLM), gezielt eingesetzt, um Kampagnen gegen die

Minderheit der Tutsi und auch gegen das bereits ausgehandelte Friedensabkommen durch-

zuführen. Insbesondere in der Zeit zwischen Juli 1993 und Juli 1994 unterstützte RTLM

schließlich den Völkermord der Hutu an den Tutsi (vgl. Dallaire 2006: 236; Thomp-

son/Price 2003: 184).

Die Reform Annans hat auch im Zusammenhang mit der Einbindung von lokalen Mas-

senmedien in die Öffentlichkeitsarbeit von Friedenssicherungseinsätzen Erfolge erzielt. So

führen das DPKO und das DPI im Rahmen der Vorbereitung eines Einsatzes üblicherweise

Untersuchungen der massenmedialen Infrastruktur und der entsprechenden Kompetenzen

der Bevölkerung durch:

„Before a peace operation is deployed, DPKO and DPI usually conduct assessment missions

to determine the media landscape and the best means of reaching the local population to

help them understand and support the peace process and the UN’s mandate and presence.“

(DPI 2007a: 32)

Ein Einfluss der Friedenssicherungskräfte auf lokale Medien sowie die Einrichtung eigener

massenmedialer Verbreitungswege kann sich direkt auf die Fähigkeit des Missionsbüros

auswirken, unabhängig von den Konfliktparteien und gemäß der Kommunikationsstrategie

des Einsatzes Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben:

„While the interveners might consider media and information to be a ‚soft’ issue, the hosts

usually regard them, with reason, as a crucial political tool. When the hosts are playing for

the highest prizes – territorial control, recognition, sovereignty, or simple electoral victory –

Page 99: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

96

they may not hesitate to undermine wider support for a mission by distorting local percep-

tion of international objectives.“ (Thompson/Price 2003: 189)

Der Einsatz und die Ausbildung einheimischer Journalisten, die unter der Anleitung der

VN für einheimische Massenmedien in den Konfliktgebieten arbeiten, können darüber

hinaus das Vertrauen maßgeblicher Teilöffentlichkeiten mitunter leichter gewinnen als

Ableger von massenmedialen Einrichtungen der VN oder gar private ausländische Betrei-

ber. Der Sinn solcher Unterstützung lokaler Medien besteht allerdings nicht nur in der

Verbreitung bestimmter Miteilungen, sondern auch in der Ausbildung von Medienkompe-

tenz und professionellen Medienarbeitern, die auch nach Abzug der Friedenssicherungs-

kräfte im Konfliktgebiet weiterarbeiten (vgl. Thompson/Price 2003: 195).

4.2.4 Die Blauhelmsoldaten der Vereinten Nationen als Symbol

Im Zuge der bisher unternommenen Untersuchung der Probleme und Möglichkeiten von

PR und Kommunikation im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen wurde ein bisher ein

Aspekt lediglich impliziert thematisiert. Dieser Aspekt bezieht sich auf die Art und Weise,

in der die Präsenz von Blauhelmsoldaten von den Teilöffentlichkeiten im Konfliktgebiet

erfahren und interpretiert wird. Im weitesten Sinne geht es im Folgenden um den Einfluss

des Images der Blauhelmsoldaten auf einen Friedensprozess und die Möglichkeiten der PR

des Einsatzes, von diesem Image zielgerichtet Gebrauch zu machen (vgl. Kap. 3.2.1). Zu

diesem Zweck empfiehlt sich eine Perspektive auf die symbolische Wirkung von Blau-

helmsoldaten und Friedenssicherungseinsätzen. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit

dieser neuen, im Rahmen der Arbeit bisher nicht explizit behandelten, Perspektive, kann an

dieser Stelle nicht geleistet werden. Diese wäre letztendlich umfangreich genug, um eine

weitere eigenständige Arbeit zu rechtfertigen. Dennoch verspricht die Behandlung dieses

Aspekts einige aufschlussreiche Erkenntnisse und soll aus diesem Grund zumindest kurz

angerissen werden.

DAG HAMMARSKJÖLD entschied vor der Entsendung des ersten Friedenssicherungseinsat-

zes UNEF I, dass alle Soldaten, gleich aus welchem Land sie stammen, die im Auftrag der

VN eingesetzt werden, blaue Helme bzw. blaue Barette als Zeichen ihrer Zusammengehö-

rigkeit zu einer multinationalen Friedenssicherungstruppe tragen sollten. Diese Praxis

wurde bis heute beibehalten. Darüber hinaus sind die von Friedenssicherungskräften einge-

setzten Fahrzeuge grundsätzlich weiß lackiert (vgl. Urquhart 2000: 156; Eisele 2003: 134).

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97

In Kapitel 1.1 wurde bereits mit WESEL (vgl. Wesel 2004: 143) darauf hingewiesen, dass

die Blauhelmsoldaten das sichtbarste und einprägsamste Symbol der Vereinten Nationen

und deren Einsatz für den Weltfrieden sind. Für PAUL KENNEDY sind Blauhelmsoldaten im

Einsatz gar ein Symbol für den Fortschritt der Menschheit und für die in der Charta veran-

kerte Hoffnung auf die Überwindung der „Geißel des Krieges“ (Charta der VN: Präambel):

„Of all the images and ideas we have about the United Nations, one surely is the most famil-

iar: blue-helmed soldiers patrolling a cease-fire zone, distributing food to displaced villag-

ers, and guarding election centers. When it works well, and there are many examples of that,

it is perhaps one of the highest expressions of our common humanity and a testimony of hu-

man progress. Despite mankind’s dreadful deeds and follies over the past centuries, we have

advanced.“ (Kennedy 2006: 77)

Nach EISELE ist bereits die Präsenz einer multinationalen Truppe im Konfliktgebiet ein

Symbol für die Aufmerksamkeit und die Hinwendung der internationalen Staatengemein-

schaft auf die entsprechende Krise:

„Das vertrauensvolle Zusammenwirken vieler Soldaten über alle ihre nationalen, sprachli-

chen, ethnischen und religiösen Unterschiede hinweg zur friedlichen Beendigung eines Kon-

flikts und zum beginnenden Wiederaufbau nach Kriegszerstörung kann man in seiner symbo-

lischen Wirkung auf die Menschen in diesen Gebieten kaum überschätzen.“ (Eisele 2003:

38)

Auch DALLAIRE beschreibt die Eröffnung des Missionsbüro der UNAMIR in Ruanda und

die Wichtigkeit dieses Ereignisses für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit dieses Einsat-

zes unter Rückgriff auf die Symbolik des Anlasses:

„Gekleidet in meine kanadische Generalsuniform mit den UN-Insignien an den Schultern

und einem blauen Barrett auf dem Kopf, empfing ich Präsident Habyarimana am Hauptein-

gang des Hotelkomplexes. [...] Wir wurden von anhaltendem Applaus und Jubel empfangen.

[...] Die Flaggen der UNO und Ruandas verbanden sich an der Wand in symbolischer Har-

monie.“ (Dallaire 2007: 142f)

All diese Schilderungen sind Interpretationen von Blauhelmsoldaten und Friedenssiche-

rungseinsätzen, die ausdrücklich oder implizit den Begriff des „Symbols“ bemühen. Es

erscheint daher mit Blick auf die Argumentation in diesem Kapitel sinnvoll, zumindest

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eine Annäherung an diesen Begriff zu vorzunehmen.39 Nach SCHÜTZ / LUCKMANN ist es

die Leistung von Symbolen, dass sie „von einem gegenwärtig Gegebenen auf etwas ge-

genwärtig Nichtgegebenes [verweisen]“ (Schütz/Luckmann 2003: 637). Das gegenwärtig

Gegebene können hierbei etwa Gegenstände oder Ereignisse sein, die einem Menschen als

„Wahrnehmungsdatum“ (Schütz/Luck,mann 2003: 637) zur Verfügung stehen. Im hier

untersuchten Zusammenhang können dies z.B. blaue Helme und weiße Fahrzeuge, aber

auch die Zeremonie der Eröffnung des Missionsbüros oder die Tatsache der Multinationa-

lität der Truppe sein. Das gegenwärtig Nichtgegebene ist hingegen etwas, das eine andere

„Gegebenheitsweise“ (Schütz/Luckmann 2003: 637) als das Wahrnehmungsdatum hat. Es

kann dies etwa eine Vorstellung sein oder eine „Abstraktion natürlicher und gesellschaftli-

cher Wirkungszusammenhänge“ (Schütz/Luckmann 2003: 637).

Die Gegenstände und Ereignisse sind nun aber keineswegs das Symbol selbst – sie sind

lediglich sein Träger. Der Träger ist jedoch notwendiger Bestandteil einer symbolischen

Beziehung mit dem Abwesenden, das in der Erfahrung des Symbols wiederum gegenwär-

tig wird (vgl. Schütz/Luckmann 2003: 637). Durch den Rückgriff auf Erfahrung wird deut-

lich, dass die symbolische Beziehung nicht etwas ist, was Gegenstand oder Ereignisse so-

zusagen als Eigenschaft „besitzen“. Denn erst durch die Interpretation eines Menschen

wird die symbolische Beziehung vollständig und das Symbol erhält seine Bedeutung. Dem

Gegenstand oder Ereignis als Träger wird auf diese Weise eine Bedeutung zugeschrieben,

die über den Gegenstand hinausgeht. Gelangt das Tragen der blaue Helme und das Umher-

fahren in weißen Autos also zur Wahrnehmung der Bevölkerung im Konfliktgebiet, so

gelangen hierbei Symbole zur Kundgabe und Kundnahme und die Bedingungen für einen

Kommunikationsprozess sind erfüllt (vgl. Kap. 3.2.2).

Auch BERGER / LUCKMANN betonen nun, dass Gegenstände an sich keine Symbole sein

können. Damit Gegenstände wie blaue Helme und weiße Fahrzeuge beispielsweise zu

Symbolen für eine Institution werden, müssen Menschen sie zunächst in konkreten Hand-

lungen verwenden: 39 Eine umfassende Untersuchung des Symbolbegriffs in all seinen vielfältigen Verwendungsweisen kann an dieser Stelle

allerdings nicht geleistet werden. ALFRED SCHÜTZ weist bezeichnenderweise darauf hin, dass „Symbol“ zu denjenigen

Begriffen gehört, „die sich jedem Versuch, auch der bedeutendsten Denker, sie genau zu definieren, entziehen“ (Schütz

1971: 331).

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„Auch symbolisch können Institutionen durch konkrete Objekte repräsentiert werden, und

zwar durch natürliche und durch von Menschenhand gemachte. Alle diese Repräsentationen

wären jedoch ‚tot’ (das heißt in diesem Falle subjektiver Wirklichkeit beraubt), wenn nicht

akutes menschliches Verhalten sie ständig ‚zum Leben’ erwecken würde. Die Repräsentation

einer Institution in und durch Rollen ist die Repräsentation par excellence.“ (Ber-

ger/Luckmann 2004: 80).

Der Blauhelmsoldat nimmt aus dieser Perspektive eine bestimmte Rolle in der institutio-

nellen Ordnung der Vereinten Nationen oder allgemeiner in der internationalen Politik

wahr. „Rolle“ und „Symbol“ bezeichnen hierbei keineswegs identische Begriffe, diese

bedingen sich jedoch gegenseitig. Die Rolle des Blauhelmsoldaten etwa kann eher aus der

institutionellen Ordnung heraus, in die er eingebunden ist, verstanden werden. Um zum

Symbol für diese Ordnung und die mit ihr verbundenen Grundsätze und Ziele zu werden,

ist hingegen Interpretation und Zuschreibung von Bedeutung notwendig.

Aufgrund der Zuschreibung von Bedeutung können allerdings auch Rollen zu Symbolen

werden (vgl. Berger/Luckmann 2004: 80). In Bezug auf Blauhelmsoldaten ist eine solche

Interpretation eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Konzepts von Frie-

denssicherungseinsätzen. Denn die Macht und Autorität, über die Blauhelmsoldaten verfü-

gen, existiert fast ausschließlich in Form der Zuschreibung von Legitimität, wie bereits in

Kapitel 2.2.2 gezeigt werden konnte. HURD betont in diesem Zusammenhang, dass Die

Macht der Blauhelmsoldaten beruht demnach nicht auf militärischer Überlegenheit, son-

dern ist vielmehr mit der Autorität und Legitimität der VN als Institution verbunden:

„A symbol, once constituted, is a form of power: it allows a person or object to do things

that could not be done before. Objects (such as a flag, a uniform, or a scepter), phrases (a

judge saying “I sentence you to…”), procedures (the General Assembly making a decision

by majority vote), or manners of speaking (the dialect speaker meeting with disrespect in the

capital) all become imbued with power, because they are associated in the minds of the

audience with the authority the audience perceives in a particular institution.” (Hurd 2007:

52f)

Die Rolle der Blauhelmsoldaten und die über Symbole und Rollen vermittelte Macht und

Autorität sind also entscheidende Bestandteile für das Funktionieren von Friedenssiche-

rungseinsätzen. Die Unterschiede zwischen den Friedenssicherungstruppen und rein militä-

rischen Truppen sind hierbei von grundsätzlicher Art, denn Friedenssicherungstruppen

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wenden die im militärischen Kontext üblichen Strategien und Taktiken nur in Ausnahme-

fällen an:

„Da die Peacekeeping-Einheiten keine militärisch-operativen Ziele verfolgen, gehören we-

der das Tarnen noch der Einsatz von Waffengewalt zu ihrem Standardrepertoire. Im Gegen-

teil: die Blauhelme haben möglichst auffällig Flagge zu zeigen, um den Konfliktparteien die

Präsenz der UN-Kontingente unmissverständlich deutlich zu machen.“ (Löwe 1994: 78)

Aus der so thematisierten Signifikanz der Blauhelmsoldaten als Symbol ergeben sich mit-

unter auch schwerwiegende Probleme für die jeweiligen Friedenssicherungseinsätze und

für die VN als Ganzes. Die folgende Schilderung JAMES BLOOMFIELDS fasst die desaströse

Lage der UNAMID im Sudan ein Jahr nach Verkündung des Mandats zusammen:

„Almost six months after the UN launched its largest, most expensive and most hyped peace-

keeping mission, promising to send 26,000 peacekeepers to Darfur, the operation is failing

to protect the people it was sent to save […]. It is now threatening to turn into its most cata-

strophic failure. No new equipment has arrived. Peacekeepers have had to paint their hel-

mets blue (or put blue plastic bags over them).” (James Bloomfield in „The Independent”

vom 11.06.2008)

Mit Blick auf den Blauhelmsoldaten als Symbol ist der Verlust bzw. die Verzerrung des

Symbolträgers keine Nebensache. Die Anspruch der Blauhelmsoldaten auf Autorität wird

konterkariert, durch die Tatsache dass sie von der VN keine blauen Helme erhalten. Die

Verzerrung des Symbolträgers kann somit wiederum zum Symbol werden – diesmal aller-

dings für das Unvermögen der Weltorganisation.

Gravierendes Fehlverhalten von Blauhelmsoldaten – Fälle von Korruption, Veruntreuung,

Hehlerei bis hin zu Vergewaltigung – ist zwar nicht an der Tagesordnung, hat aber insbe-

sondere im Rahmen der großen Einsätze bereits einige Male dazu geführt, dass ganze Kon-

tingente von Friedenssicherungstruppen suspendiert und aus dem Einsatz entfernt werden

mussten. So wurden im Juli 2007 vom Sekretariat VN selbst ein Bericht über Vergewalti-

gungen durch Blauhelmsoldaten veröffentlicht, um einer „Enthüllung“ in massenmedialer

Berichterstattung zuvorzukommen (vgl. DPI 2007b). Im Rahmen der United Nations Ope-

ration in Côte d'Ivoire (UNOCI, seit Februar 2004) und der United Nations Organization

Mission in the Democratic Republic of Congo (MONUC, seit November 1999) waren

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Blauhelmsoldaten des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger überführt worden (vgl. Gun-

ther Müller in „profil” vom 30. Juli 2007; Marc Engelhardt in der „taz, die tageszeitung“

vom 22. Juli 2007).

Abgesehen von dem menschlichen Leid, das auf diese Weise von Blauhelmsoldaten verur-

sacht wird, konterkariert ein solches Fehlverhalten die Bemühungen der Friedenssiche-

rungskräfte zur Erarbeitung von Zustimmung und Kooperation auf gravierende Weise. Die

Macht und Autorität der Friedenssicherungstruppen im Konfliktgebiet, die auf der Zu-

schreibung von Legitimität und damit zu einem nicht unerheblichen Teil auch auf der Inte-

grität der Inhaber der Rolle beruht, wird durch solches Fehlverhalten nachhaltig in Mitlei-

denschaft gezogen.

Page 105: Zum Scheitern verurteilt? Öffentlichkeitsarbeit für den Weltfrieden. Eine Untersuchung der Öffentlichkeitsarbeit der Vereinten Nationen im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen.

102

5. Fazit

Im Zuge der Untersuchung der institutionellen, weltpolitischen und völkerrechtlichen

Rahmenbedingungen von Friedenssicherungseinsätzen konnte dargelegt werden, dass das

Sekretariat der VN, sowohl während der Ausarbeitung des Mandats als auch während der

Betreuung eines Einsatzes auf die Interaktion und Kooperation mit einer Vielzahl von Ak-

teuren angewiesen sind. Mit ZUMACH kann demnach hier erneut darauf hingewiesen wer-

den, dass die Vorstellung von den VN, die wie ein „deus ex machina“ in einen Konflikt

eingreifen, um ihn gerecht zu lösen, eine Illusion ist (vgl. Zumach 1993: 165). Alles „Wer-

ben um Vertrauen“ für die Ziele und Aufgaben eines Einsatzes ist demnach für die VN ein

mit großen Schwierigkeiten verbundenes Unterfangen, da die Handlungen bzw. das Unter-

lassen der Mitglieder des Sicherheitsrates und anderer Schlüsselstaaten oft die Bemühun-

gen des Sekretariats und damit der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Friedenssiche-

rungseinsätzen konterkarieren.

Die zahlreichen Einflussfaktoren, die über Erfolg und Misserfolg eines Friedenssiche-

rungseinsatzes entscheiden, unterliegen in den wenigsten Fällen der Autorität oder gar

Kontrolle durch das Sekretariat der VN. Dennoch tragen die VN auf symbolische Weise

die Verantwortung für alle Einsätze, die unter Beteiligung von Blauhelmsoldaten in

Konfliktgebiete entsendet werden. Den Mitgliedsstaaten der VN bietet sich hingegen auf-

grund der institutionellen Struktur der Organisation die Möglichkeit, diese als „Sünden-

bock“ zu nutzen, um ihre eigenen Fehlentscheidungen oder Unterlassungen der Organisa-

tion anzulasten. Eine wechselhafte und den Friedensprozess in einem Konfliktgebiet un-

terminierende Politik seitens der Mitgliedsstaaten kann durch die Organisation kaum sank-

tioniert werden. Diese Kombination aus symbolischer Verantwortung und institutionell

bedingter Machtlosigkeit lässt wenig Spielraum für effektive Öffentlichkeitsarbeit und

widerspruchsfreie Kommunikationsstrategien.

In Bezug auf Friedenssicherungseinsätze können die VN mit Öffentlichkeitsarbeit daher

keinesfalls die vielen Unzulänglichkeiten und Unwägbarkeiten überwinden, die im System

internationaler Beziehungen, in der eigenen institutionellen Struktur der Organisation und

nicht zuletzt in der hochgradig volatilen Natur heutiger innerstaatlicher Konflikte begrün-

det liegen. Die VN sind ferner nicht in der Lage, allein mit Anstrengungen der Öffentlich-

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keitsarbeit Konflikte zu lösen; dazu bedarf es einer dauerhaften Anstrengung einer Viel-

zahl von Staaten im humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Bereich. Vor allem bedarf

es spürbarer Erfolge, die dazu geeignet sind, das alltägliche Leben der Menschen im Kon-

fliktgebiet wieder zu normalisieren.

Unter gewissen Voraussetzungen aber, wenn in einem Konfliktgebiet ein gewisses Maß an

Zustimmung bei den maßgeblichen Teilöffentlichkeiten vorhanden ist, kann Öffentlich-

keitsarbeit auf diese Zustimmung aufbauen und dazu beitragen, Vertrauen und Kooperati-

on zwischen den verschiedenen Akteuren im Konfliktgebiet aufrechtzuerhalten. Das Ver-

trauen und die Kooperation der maßgeblichen Teilöffentlichkeiten im Konfliktgebiet wird

vor diesem Hintergrund zu einer weiteren Gelingensbedingung von komplexen Friedenssi-

cherungseinsätzen. Öffentlichkeitsarbeit ist aus dieser Perspektive ein unerlässlicher Be-

standteil von Blauhelmeinsätzen.

Wie die verfügbaren Arbeiten und Dokumente zeigen, lernen die VN seit der umfassenden

Reform ANNANS, den Faktor Öffentlichkeitsarbeit nutzbringend im Rahmen der Friedens-

sicherung einzusetzen. Zumindest sind, wie gezeigt werden konnte, diejenigen Zeiten vor-

bei, in denen innerhalb des Sekretariats der VN Gleichgültigkeit und Unwissenheit in Be-

zug auf die Probleme des Unterlassens von Öffentlichkeitsarbeit herrschten. LEHMANN

stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die VN offenbar ihre Lektion gelernt haben und

PR nun zu den festen Komponenten einer Mission gehört:

„The perils of excluding information components from modern peacekeeping operations are

public relations desasters for which the United Nations, due to repeated omissions, has al-

ready borne far more than its share of blame.“ (Lehmann 1999: 153)

Die VN erarbeiteten in den vergangenen Jahren durchaus konsistente Ansätze und Strate-

gien, die mitunter über das traditionelle Verständnis von PR als schlichter Informationsar-

beit hinausgingen. Es stellt sich aber an dieser Stelle die Frage, ob diese Ansätze und Stra-

tegien auch tatsächlich im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen zum Einsatz gelan-

gen. Eine Analyse von Fachliteratur, offiziellen Dokumenten der VN und massenmedialer

Berichterstattung kann hier nur erste Anhaltspunkte und Indizien liefern. Die Frage, ob PR

im Rahmen von Friedenssicherungseinsätzen einen tatsächlichen Beitrag zu einem Frie-

densprozess leistet, kann auf Basis der in dieser Arbeit gewonnen Erkenntnisse nicht ab-

schließend beantwortet werden. Für eine weitere Untersuchung der Fragestellung emp-

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fiehlt sich daher ein Ansatz, in dem von einer empirischen Erhebung ausgehend – z.B.

unter Rückgriff auf Interviews mit Mitarbeitern des Sekretariats VN und von Friedenssi-

cherungseinsätzen – versucht wird, ein noch fundierteres und spezifischeres Wissen über

den Untersuchungsgegenstand zu erhalten.

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Versicherung an Eides Statt

Ich, Tobias Alfons Arns, Matrikelnr.: ES0145896501

versichere an Eides Statt durch meine Unterschrift, dass ich die vorstehende Ar-

beit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und alle Stellen, die ich wört-

lich oder dem Sinne nach aus Veröffentlichungen entnommen habe, als solche

kenntlich gemacht habe, mich auch keiner anderen als der angegebenen Literatur

oder sonstiger Hilfsmittel bedient habe.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem

Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der Wahrheit ent-

sprechen und ich nichts verschwiegen habe.

Die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt, na-

mentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe

oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Begehung der Tat bzw. gemäß § 163 Abs.1

StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung.

____________________ ____________________

Ort, Datum Unterschrift


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