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Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester der ... · PDF fileund für die Stadt...

Date post: 22-Feb-2018
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Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge der Hochschule RheinMain – Sommersemester 2018 Architektur (Bachelor of Science) Innenarchitektur (Bachelor of Arts) Media Management (Bachelor of Science) Media: Conception & Production (Bachelor of Arts) Business Administration (Bachelor of Arts) Business and Law in Accounting and Taxation (Bachelor of Laws) Digital Business Management (Bachelor of Science) Gesundheitsökonomie (Bachelor of Science) International Management (Bachelor of Arts) Versicherungs- und Finanzwirtschaft (Bachelor of Science) Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit Teilzeit (Bachelor of Arts) Elektro- und Luftfahrttechnik (Bachelor of Engineering)
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Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge der Hochschule RheinMain – Sommersemester 2018

Architektur (Bachelor of Science)

Innenarchitektur (Bachelor of Arts) Media Management (Bachelor of Science)

Media: Conception & Production (Bachelor of Arts)

Business Administration (Bachelor of Arts) Business and Law in Accounting and Taxation (Bachelor of Laws)

Digital Business Management (Bachelor of Science) Gesundheitsökonomie (Bachelor of Science) International Management (Bachelor of Arts)

Versicherungs- und Finanzwirtschaft (Bachelor of Science)

Soziale Arbeit (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit Teilzeit (Bachelor of Arts)

Elektro- und Luftfahrttechnik (Bachelor of Engineering)

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Impressum Herausgeber Der Präsident der Hochschule RheinMain

Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden

Redaktion Abteilung Studentische und Internationale Angelegenheiten

– Studienbüro Stand: November 2017

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Inhaltsverzeichnis

Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 3

Übersicht grundständige Studiengänge .............................................................................................. 4

1 Zulassungsvoraussetzungen ........................................................................................................ 5 1.1 Bewerberinnen/Bewerber mit in Deutschland erworbenem Vorbildungsnachweis ............... 5

1.2 Bewerberinnen und Bewerber, die eine Hochschulreife im Ausland erworben haben .......... 6

1.3 Praxisvoraussetzungen .......................................................................................................... 6

1.4 Berufliche Voraussetzungen .................................................................................................. 6 1.5 Sonstige Voraussetzungen ..................................................................................................... 7

1.6 Prüfungsanspruch .................................................................................................................. 8

2 Bewerbung .................................................................................................................................... 8 2.1 Allgemeines zur Durchführung der Bewerbung .................................................................... 9

2.2 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen! .......................................................................... 13

2.3 Der Antrag auf Zulassung ................................................................................................... 13

2.4 Unterlagen und Nachweise .................................................................................................. 14

3 Das Auswahlverfahren ............................................................................................................... 15 3.1 Vorabauswahl – Bevorzugte Zulassung ............................................................................... 15 3.2 Sonderquoten ....................................................................................................................... 15

3.3 Hauptquoten im Auswahlverfahren ..................................................................................... 18

3.4 Sonderanträge ..................................................................................................................... 20

4 Bescheid über den Zulassungsantrag ....................................................................................... 21 4.1 Der Zulassungsbescheid ...................................................................................................... 21

4.2 Der Ablehnungsbescheid ..................................................................................................... 22

4.3 Nachrückverfahren .............................................................................................................. 22

4.4 Abschluss des Vergabeverfahrens ....................................................................................... 23 4.5 Restplatzvergabe (Losverfahren) ......................................................................................... 23

5 Semesterbeitrag .......................................................................................................................... 23

6 Auswahlgrenzen der letzten Vergabeverfahren ...................................................................... 23

7 Zeitplan und Termine ................................................................................................................ 23

8 Studien-Informations-Centrum (S!C) ...................................................................................... 24 8.1 i-Punkt ................................................................................................................................. 24

8.2 Studienbüro.......................................................................................................................... 24 8.3 Zentrale Studienberatung .................................................................................................... 25

9 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten ...................................... 25

10 Einverständniserklärung zur Immatrikulation von Minderjährigen .................................... 26

11 Anlagen zum Zulassungsantrag ................................................................................................ 27

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VORBEMERKUNG

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor dem Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für ein erstes Fachsemester der zulassungs-beschränkten Studiengänge an der Hochschule RheinMain (HSRM) wissen sollten.

Damit Sie Nachteile für sich vermeiden, lesen Sie diese Ausführungen bitte zunächst sorgfältig durch.

Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Studiengängen haben, wenden Sie sich gerne an die zentrale Studienberatung. Fragen zum Zulassungs- und Vergabeverfahren beantwortet das Studienbüro der Hochschule.

Adressen und Telefonnummern finden Sie in Kapitel 8.

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ÜBERSICHT GRUNDSTÄNDIGE STUDIENGÄNGE

Die nachstehenden Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen (grundständige Studiengänge) werden an der Hochschule RheinMain angeboten. Studiengänge in Fettdruck sind zulassungsbeschränkt. Informationen zum Zulassungsverfahren für zulassungsfreie Studiengänge finden Sie in dem Dokument „Informationen für die Immatrikulation in das 1. Fachsemester eines zulassungsfreien Studienganges an der Hochschule RheinMain“.

Studienort Rüsselsheim Studienort Wiesbaden Angewandte Mathematik (B. Sc.) 1 Berufsintegr. Studiengang Elektrotechnik (Diplom) 1 9

Berufsintegr. Studiengang Maschinenbau (B. Eng.)1 9

Elektro- und Luftfahrttechnik (B. Eng.) Elektrotechnik (B. Eng.)

Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften (B. Eng.) Intern. Wirtschaftsingenieurwesen (B. Eng) 1 4 5 Koop. Ingenieurstudium Systems Eng. (B. Sc.) 1 2 Koop. Ingenieurstudium Elektrotechnik (B. Eng.) 1 2

Maschinenbau (B. Eng.) 4 Medientechnik (B. Eng.)

Angewandte Physik (B. Sc.) Umwelttechnik (B. Eng.)

Angewandte Informatik (B. Sc. ) 1

Angewandte Informatik (dual) (B. Sc.) 1 10 Architektur (B. Sc.)

Bauingenieurwesen (B. Eng.) 4

Baukulturerbe (B. Sc.) Bildung in Kindheit und Jugend (B. A.) 1

Business Administration (B. A.) Business a. Law in Accounting and Taxation (B. LL) Digital Business Management (B. Sc.) Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit (B. A.) 1 Gesundheitsökonomie (B. Sc.) Immobilienmanagement (B. Eng.)1

Informatik – Technische Systeme (B. Sc.) 1 Informatik – Technische Systeme (dual) (B. Sc.) 1 10 Innenarchitektur (B. A.) 4

International Management (B. A.) Kommunikationsdesign (B. A.) 3 Media Management (B. Sc.) Media: Conception & Production (B. A.) 7

Medieninformatik (B. Sc.) 1 Medieninformatik (dual) (B. Sc.) 1 11 Mobilitätsmanagement (B. Eng.) 1 Recht u. Management in der Sozialen Arbeit (B.LL.) 1 Soziale Arbeit BASA-Online (B. A.) 8

Soziale Arbeit (B. A.)

Soziale Arbeit Teilzeit (B. A.) 6

Versicherungs- und Finanzwirtschaft (B. Sc.) Versicherungs- u. Finanzwirtschaft (AIS) (B. Sc.) 1 2

Wirtschaftsinformatik (B. Sc.) 1

Wirtschaftsinformatik (dual) (B. Sc.) 1 11

_______________________________________ 1 Studienbeginn nur zu einem Wintersemester möglich

2 Voraussetzung: Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule 3 Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur Feststellung der künstlerischen Begabung bzw.

Eignungsprüfung 4 zusätzliche Praxisvoraussetzungen (Vorpraktikum) 5 Sprachvoraussetzungen 6 Voraussetzung: Begründung und Nachweis für ein Teilzeitstudium 7 Sofern eine einschlägige Ausbildung absolviert wurde, ist auch ein Einstieg im 3. Fachsemester möglich. Bitte

beachten Sie hierzu das Dokument „Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge“.

8 zusätzliche Voraussetzungen: siehe Informationsdokument zur Bewerbung BASA-Online 9 berufliche Voraussetzungen 10 Voraussetzung: Ausbildungsvertrag oder Studienvertrag über praxisintegriertes Studium mit einem

kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule 11 Voraussetzung: Studienvertrag über praxisintegriertes Studium mit einem kooperierenden Partnerunternehmen

der Hochschule

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1 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

1.1 Bewerberinnen/Bewerber mit in Deutschland erworbenem Vorbildungsnachweis

1.1.1 Schulischer Vorbildungsnachweis - Hochschulzugangsberechtigung

Zum Studium berechtigen folgende schulische Vorbildungsnachweise (gemäß § 54 Hessisches Hochschulgesetz):

1. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder

2. Zeugnis der Fachhochschulreife oder

3. Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder

4. die Meisterprüfung

Ein Zeugnis der Fachoberschule ist in jedem Fall anerkannt.

Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie vorab eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Studienbüro ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass tel. Anfragen zur Zeugnisanerkennung nicht beantwortet werden können.

Das Zeugnis der Fachhochschulreife besteht in der Regel aus dem schulischen Teil (Schulabgangszeugnis) und dem beruflichen Teil (Praktikum und / oder Berufsausbildung). Erst wenn beide Zeugnisbestandteile erworben und nachgewiesen sind, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife erteilt. Daher sind alle Zeugnisbestandteile mit dem Antrag einzureichen.

Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B.”...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...”, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim

Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95; 64295 Darmstadt Tel. 06151/3682-2

ein und beantragen Sie eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fach-hochschulreife. Nähere Informationen zu dem Antrag auf Gleichstellung finden Sie unter https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bildungsnachweise/fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Gleichstellungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen.

1.1.2 Beruflicher Vorbildungsnachweis

Die Verordnung über den Zugang Beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen vom 16.12.2015 (GVBl. S. 655 ff.) regelt den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter, die ohne Abitur oder Fachhochschulreife in Hessen studieren möchten.

Nähere Informationen sowie den Verordnungstext finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain unter dem Link www.hs-rm.de/beruflich-qualifizierte.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige im Land Hessen können sich nur für die benannte Fachrichtung bewerben.

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1.2 Bewerberinnen und Bewerber, die eine Hochschulreife im Ausland erworben haben

Die Hochschule RheinMain ist Mitglied des Bewerbungsverbunds uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbung).

Alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen sich daher, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, grundsätzlich im uni-assist-Verfahren bewerben, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule RheinMain.

Ausführliche Informationen zu dem Bewerbungsverfahren mit ausländischen Zeugnissen finden Sie unter www.hs-rm.de/international-bewerbung.

1.3 Praxisvoraussetzungen

Für den Studiengang Innenarchitektur ist ein Vorpraktikum von insgesamt 6 Wochen zu absolvieren. Das Vorpraktikum sollte vor der Aufnahme des Studiums absolviert sein. Es muss spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters absolviert sein. Sofern das Vorpraktikum mit dem Immatrikulationsantrag nicht nachgewiesen wird, erfolgt die Einschreibung unter dem Vorbehalt, dass das Vorpraktikum bis zum Ende des zweiten Semesters beim Praktikumsbeauftragten des Studienganges nachgewiesen und anerkannt wird. Das Vorpraktikum soll folgende Praxisbereiche umfassen: Bereich 1: holz-, metall- und kunststoffverarbeitende Betriebe, vornehmlich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes; Bereich 2: Bootsbauerei, Holzbildhauerei, Modellbauerei, Polsterei, Raumausstattung, Schauwerbegestaltung. Das Vorpraktikum kann zur Gänze im Bereich 1 absolviert werden. Mindestens ist in diesem Bereich aber eine dreiwöchige Vorpraxis zu leisten. Eine Berufsausbildung in einschlägigen Ausbildungsberufen kann anerkannt werden.

Das Praktikum ist nachzuweisen durch eine Originalbescheinigung des Betriebes mit a) Auflistung der verschiedenen absolvierten Gewerke des Betriebes (Bereich 1 und/oder Bereich 2) oder den konkreten Tätigkeitsfeldern der Praktikantinnen oder Praktikanten und b) Bestätigung der Wochenzahl und des Zeitraums, in dem die geforderten sechs Wochen ganz oder teilweise durchgeführt wurden.

Ausführliche Informationen zu den Anforderungen des Vorpraktikums finden Sie als Download unter www.hs-rm.de/studienangebot => Bachelor Innenarchitektur => Infos für Studieninteressierte.

Achtung! Sollten Sie unter Vorbehalt der Erbringung fehlender Praktikumswochen zugelassen und immatrikuliert werden, so bedeutet dies, dass Sie den Vorbehalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist erfüllen müssen, sonst wird die Immatrikulation rückwirkend unwirksam. Eventuell erbrachte Leistungen werden Ihnen nicht anerkannt. Darüber hinaus kann der Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. BaföG oder Kindergeld rückwirkend entfallen und somit Rückerstattungen zu leisten sein. Sie können sich dem Vorbehalt nicht dadurch entziehen, dass Sie sich vor Ende des Zeitraums zur Erfüllung des Vorbehaltes exmatrikulieren. In anderen Worten, solange Sie den Vorbehalt nicht erfüllt haben, ist eine Exmatrikulation auf eigenen Antrag nicht möglich. Sie können selbstverständlich die Hochschule verlassen bzw. den Studiengang wechseln, dies hat jedoch zur Folge, dass Ihre Einschreibung als nie erfolgt anzusehen ist, was die oben beschriebenen Konsequenzen nach sich zieht.

1.4 Berufliche Voraussetzungen

Die Zulassung zum berufsintegrierten Studiengang Maschinenbau (nur WS) setzt die Ausbildung zum Techniker oder Industriemeister in einem dem Maschinenbau nahen Fach voraus. Handwerksmeister können nach Prüfung der Vorbildungskompetenzen ebenfalls zugelassen werden. Zusätzlich muss eine Berufstätigkeit während des Studiums als Techniker/in oder Meister/in in einer der Fachrichtung Maschinenbau nahen Ausrichtung nachgewiesen werden. Der Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.

Die Zulassung zum berufsintegrierten Studiengang Elektrotechnik (nur WS) setzt die Ausbildung zum Techniker oder Meister in einem der Elektrotechnik nahen Fach voraus. Voraussetzung für die Aufnahme ist weiterhin, dass eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung als Techniker oder

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Meister vor Studienaufnahme vorliegt und ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis mindestens halbtags während des Studiums fortgesetzt wird. Ein Nachweis über die mindestens sechsmonatige Berufserfahrung als Techniker oder Meister und über die derzeitige Tätigkeit ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.

Die Zulassung zum Studiengang Versicherungs- und Finanzwirtschaft (AIS) (nur WS) setzt einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Partnerunternehmen der Hochschule RheinMain voraus. Beachten Sie hierzu bitte die Studiengangsinformationen. Eine Kopie des Ausbildungsvertrages ist mit dem Zulassungsantrag einzureichen.

Eine Bewerbung für das erste Fachsemester des Studienganges Media: Conception & Production erfordert keine beruflichen Voraussetzungen. Sofern jedoch eine einschlägige Ausbildung absolviert wurde, können Sie sich auch für einen Einstieg im 3. Fachsemester bewerben. Die Ausbildung kann dann im Umfang von 60 ECTS (die ersten 2 Semester des Studienganges) anerkannt werden, so dass Sie damit die Studienzeit verkürzen können. Genaue Informationen zu einer Bewerbung für das 3. Fachsemester unter Anerkennung einer einschlägigen Ausbildung finden Sie in dem Informationsdokument „Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain“. Unabhängig davon, ob die Bewerbung für das 1. oder das 3. Fachsemester erfolgt, ist ein Nachweis englischer Sprachkenntnisse erforderlich (siehe 1.5).

1.5 Sonstige Voraussetzungen

Für den Studiengang Media: Conception & Production müssen Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B1 gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann bei mindestens 6 Jahren Schulenglisch durch eine mindestens ausreichende Note (4,0) in den Zeugnissen des letzten Schuljahres erbracht werden. Alternativ hat der Sprachnachweis anhand einer standardisierten Sprachprüfung zu erfolgen. Nähere Informationen zu den anerkannten standardisierten Sprachprüfungen finden sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Hochschule RheinMain (www.hs-rm.de/sprachen Sprachnachweise Für Bewerberinnen und Bewerber).

Für den Studiengang Soziale Arbeit Teilzeit müssen Sie einen der Gründe für ein Teilzeitstudium (s.u.) nach § 9 (1) und (2) Hessische Immatrikulationsverordnung nachweisen. Ist dies nicht der Fall, hat eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg, da Sie vom Vergabeverfahren auszuschließen sind. Die Begründung für das Teilzeitstudium muss einmal jährlich bei der Rückmeldung erneut nachgewiesen werden, sonst ist ein Weiterstudium in dem Studiengang nicht möglich.

Durch einen der folgenden Gründe ist nachzuweisen, dass ein ordnungsgemäßes Studium in Vollzeit nicht möglich ist:

1. Erwerbstätigkeit In der Regel nachzuweisen durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens 14 und höchstens 28 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit. Der Nachweis ist zu erbringen durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angaben zur wöchentlichen Stundenzahl, Sozialversicherungspflicht und Vertragslaufzeit. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht berücksichtigt.

2. Betreuung von Angehörigen Eine Betreuung von Angehörigen liegt im Regelfall vor bei der Erziehung eines Kindes nach § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der für das Bewerbungssemester gültigen Fassung im Alter von bis zu zehn Jahren oder der nachgewiesenen Pflege von nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung – in der für das Bewerbungssemester gültigen Fassung. Als Kinder des Antragstellers gelten außer den eigenen Kindern a) Pflegekinder (Personen, mit denen ein durch ein familienähnliches, auf längere Dauer

berechnetes Band besteht), b) in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten, c) in den Haushalt aufgenommene Enkel. Bei eigenen Kindern ist der Nachweis zu erbringen durch die Geburtsurkunde des Kindes, bei Personenständen von a)-c) durch eine Haushaltsbescheinigung. Bei Pflege von Angehörigen

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ist als Nachweis ein Pflegestufenbescheid in dem Sie als betreuende Person eingetragen sind vorzulegen bzw. eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Pflegestufe sowie Notwendigkeit, Umfang und Häufigkeit der Pflege die Sie durchführen.

3. wegen einer sich auf das Studium auswirkenden Behinderung oder chronischen Erkrankung Die Erkrankung / Behinderung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die eine Beurteilung ermöglicht, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist (z.B. Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung über Art und Dauer der Erkrankung mit Stellungnahme zu den studienzeitverlängernden Auswirkungen).

4. ein vergleichbar wichtiger Grund, der ausschließt, dass Sie das Studium als Vollzeitstudium betreiben können Der Grund ist gesondert zu benennen und zu erläutern. Er muss durch einen geeigneten Nachweis belegt werden.

Wichtiger Hinweis für interne Bewerber: Sofern Sie eine Zulassung für ein erstes Fachsemester in einem Studiengang beantragen wollen, für den Sie aktuell bei uns immatrikuliert sind, so ist dies nicht möglich. Sie müssen exmatrikuliert sein um als Studienunterbrecher zu gelten, und somit für den gleichen Studiengang einen Zulassungsantrag stellen zu können. Beachten Sie, dass eine Namensänderung eines Studienganges nicht zwangsläufig bedeutet, dass es sich um einen neuen Studiengang handelt. Z.B. handelt es sich bei den Studiengängen International Business Administration mit Namensänderung zu International Management sowie Insurance and Finance mit Namensänderung zu Versicherungs- und Finanzwirtschaft trotz der Namensänderung um jeweils den gleichen Studiengang.

1.6 Prüfungsanspruch

Sofern Sie Vorstudienzeiten haben und den Prüfungsanspruch in gleichen bzw. gleichnamigen Studiengängen endgültig verloren haben (endgültig nicht bestanden) werden Sie vom Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang ausgeschlossen. Gemeint ist hiermit z.B.: Sie haben an einer anderen Hochschule Business Administration studiert und wollen sich bei uns für Business Administration bewerben. Eine erfolgreiche Bewerbung ist in diesem Fall nicht möglich.

Gleichnamig bezieht sich hierbei auch auf die entsprechende englische Übersetzung, z.B. Business Administration und Betriebswirtschaftslehre, Bauingenieurwesen und Civil Engineering.

Sofern Sie in einem Studiengang den Prüfungsanspruch verloren haben (endgültig nicht bestanden), aber sich für einen andersnamigen Studiengang bewerben wollen, so ist dies möglich.

Achtung: Die Studiengänge International Business Administration und Insurance and Finance an der Wiesbaden Business School haben zwar im Rahmen einer Reakkreditierung neue Prüfungsordnungsversionen mit den neuen Namen International Management sowie Versicherungs- und Finanzwirtschaft bekommen, dennoch handelt es sich jeweils bei den Studiengängen um den gleichen Studiengang. D.h. ein Verlust des Prüfungsanspruch im Studiengang International Business Administration schließt ein Studium im Studiengang International Management aus, das Gleiche gilt für Insurance and Finance und Versicherungs- und Finanzwirtschaft.

2 BEWERBUNG

Eine Bewerbung für ein erstes Fachsemester kann erfolgen als:

• Studienanfänger - d.h. Sie sind oder waren in dem beantragten Studiengang noch nicht an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben.

• Studiengangs- oder Studienortwechsler, Zweitstudienbewerber oder Studienunterbrecher. Diese Personenkreise haben zusätzlich die Möglichkeit sich für ein höheres Fachsemester zu bewerben.

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2.1 Allgemeines zur Durchführung der Bewerbung

Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren. Den Zugang zur Onlinebewerbung auf HSRM COMPASS als erstem Schritt des Bewerbungsverfahrens finden Sie unter https://bewerbung.hs-rm.de.

Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, bewerben sich für das 1. Fachsemester an der Hochschule RheinMain unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit im uni-assist-Verfahren, also nicht über das Bewerbungsportal der Hochschule. Informationen hierzu finden Sie unter www.hs-rm.de/international-bewerbung.

Das Bewerbungsportal wird für das Bewerbungsverfahren für ein Wintersemester ab Ende Mai / Anfang Juni und für das Bewerbungsverfahren für ein Sommersemester ab Anfang Dezember freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden.

Auf der Startseite von COMPASS finden Sie Informationen dazu, welche Browser zur Nutzung empfohlen sind.

Der Ablauf der Bewerbung unterscheidet sich, je nachdem ob Sie

sich bei uns bewerben und bisher nicht bei uns studiert haben

aktuell Studierende / Studierender bei uns sind

bereits bei uns an der HSRM studiert haben, aber aktuell keinen gültigen Studierendenzugang (HDS-Zugang) zu den Hochschulsystemen mehr besitzen.

2.1.1 Bewerbung an der HSRM, wenn Sie noch nicht bei uns studiert haben

Wählen Sie auf der Startseite den Button .

Auf der sich öffnenden Seite finden Sie links Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Auf der rechten Seite finden Sie den nebenan dargestellten Button. Die Selbstregistrierung ist der erste Schritt der Onlinebewerbung. Nach Klick auf den Button Jetzt

Registrieren! werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Adresse etc. einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerbungsaccount zu wählen. Es wird Ihnen daraufhin eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die von Ihnen bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail um Ihren Bewerbungsaccount freizuschalten. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben.

Die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise müssen Sie auf dem Bewerbungsportal hochladen. Beachten Sie bitte, dass dies nur im Dateiformat PDF möglich ist und dass die einzelnen Dateien nicht zu groß sein dürfen. Für die meisten Dokumente ist eine Dateigröße von bis zu 1 MB möglich. Wir empfehlen daher die Dokumente nicht farbig, sondern in schwarz-weiß einzuscannen. Die genaue Dateigröße wird auf dem Bewerbungsportal immer bei dem entsprechenden Upload angegeben.

Nach abgeschlossener Datenerfassung, Upload Ihrer Unterlagen und Online-Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang Ihrer Bewerbung. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der einseitige Zulassungsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern.

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Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingeht. Nachweise für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausglich sind mit dem Antragsformular in beglaubigter Kopie einzureichen. Andere Nachweise fügen Sie dem Antrag bitte nicht bei, da Sie alle sonstigen Nachweise, die für den Antrag relevant sind, auf dem Bewerbungsportal hochladen müssen. Fügen Sie dem Zulassungsantrag dennoch Unterlagen bei, die sich nicht auf einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich beziehen, so werden diese nicht berücksichtigt und vernichtet (dies gilt auch für beglaubigte Kopien).

Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich auf Ihrem Bewerbungsaccount. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte E-Mail. Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung über Ihren Bewerbungsaccount zu kontrollieren.

Bitte beachten Sie, Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtzeitigkeit der Angaben. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, so ist es nicht möglich diese auf dem Bewerbungsportal hochzuladen. Sie müssen uns die Nachreichung entweder im Dateiformat PDF per E-Mail (an studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm.de für Wiesbadener Studiengänge und an studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm.de für Rüsselsheimer Studiengänge) oder postalisch an das jeweilige Studienbüro schicken. Beachten Sie bitte die Frist für Nachreichungen. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben „Nachzureichende Unterlagen“ bei, das Ihnen als PDF-Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können.

Bei einer Bewerbung zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird.

Sollten Sie sich bereits letztes Semester oder zuvor an unserer Hochschule beworben oder registriert haben und versuchen, sich mit diesem Account auch dieses Semester einzuloggen: Wir sind datenschutzrechtlich verpflichtet nach Ablauf einer Bewerbungsphase alle Bewerberdaten aus dem Bewerbungsportal zu löschen. Von daher sind Ihr Account und Ihre Daten nicht mehr vorhanden und Sie müssen sich neu registrieren.

Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per Email an service-itmz[at]hs-rm.de.

Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 8 dieser Informationsbroschüre.

2.1.2 Bewerbung als Studierende / Studierender

Eine Registrierung als Bewerberin / Bewerber ist nicht möglich. Sie müssen sich wie gewohnt als Studierende / Studierender oben rechts auf COMPASS (https://compass.hs-rm.de) einloggen. Wechseln Sie dann auf der linken Seite auf den Reiter Bewerben .

Auf der sich öffnenden Seite finden Sie links Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Auf der rechten Seite können Sie den Button

auswählen, um mit der Bewerbung zu beginnen.

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Bevor Sie jedoch mit der Bewerbung starten, müssen Sie auf der rechten Seite Ihre aktuelle Adresse und Emailadresse erfassen

.

Die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise müssen Sie auf dem Bewerbungsportal hochladen. Beachten Sie bitte, dass dies nur im Dateiformat PDF möglich ist und dass die einzelnen Dateien nicht zu groß sein dürfen. Für die meisten Dokumente ist eine Dateigröße von bis zu 1 MB möglich. Wir empfehlen daher die Dokumente nicht farbig, sondern in schwarz-weiß einzuscannen. Die genaue Dateigröße wird auf dem Bewerbungsportal immer bei dem entsprechenden Upload angegeben.

Nach abgeschlossener Datenerfassung, Upload Ihrer Unterlagen und Online-Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang Ihrer Bewerbung. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der einseitige Zulassungsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern.

Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingeht. Nachweise für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausglich sind mit dem Antragsformular in beglaubigter Kopie einzureichen. Andere Nachweise fügen Sie dem Antrag bitte nicht bei, da Sie alle sonstigen Nachweise, die für den Antrag relevant sind, auf dem Bewerbungsportal hochladen müssen. Fügen Sie dem Zulassungsantrag dennoch Unterlagen bei, die nicht für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich sind, so werden diese nicht berücksichtigt und vernichtet (dies gilt auch für beglaubigte Kopien).

Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich auf HSRM COMPASS. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte Email. Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren. Nach dem Log-In wählen Sie den Reiter Bewerben und klicken danach auf den Button Für anderen Studiengang bewerben / Bewerbung sichten, um den Status der Bewerbung einsehen zu können.

Bitte beachten Sie, Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtzeitigkeit der Angaben. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, so ist es nicht möglich diese auf dem Bewerbungsportal hochzuladen. Sie müssen uns die Nachreichung entweder im Dateiformat PDF per E-Mail (an studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm.de für Wiesbadener Studiengänge und an studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm.de für Rüsselsheimer Studiengänge) oder postalisch an das jeweilige Studienbüro schicken. Beachten Sie bitte die Frist für Nachreichungen. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben „Nachzureichende Unterlagen“ bei, das Ihnen als PDF-Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können.

Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per Email an service-itmz[at]hs-rm.de.

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Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 8 dieser Informationsbroschüre.

2.1.3 Bewerbung als ehemalige Studierende / ehemaliger Studierender der Hochschule RheinMain

Wenn Sie bereits einmal bei uns studiert haben, also aktuell exmatrikuliert sind, und keinen gültigen HDS-Account mehr besitzen, müssen Sie sich einen Bewerbungsaccount erstellen lassen. Die Registrierung als Bewerber funktioniert in Ihrem Fall nicht. Klicken Sie daher auf den Button

. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie rechts Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. einen Link zu dieser Informationsbroschüre. Sie finden dort auch die E-Mail-Adresse service-itmz[at]hs-rm.de an die Sie sich wenden müssen, um sich einen Bewerbungsaccount erstellen zu lassen. Geben Sie in der Email an, dass Sie bereits bei uns studiert haben und für eine erneute Bewerbung einen Bewerbungsaccount benötigen. Achtung: Die Erstellung des Bewerbungsaccounts funktioniert nicht automatisch, kann also etwas Zeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist sie nur an den Wochentagen Montag bis Freitag möglich. Lassen Sie sich also rechtzeitig vor Fristende einen Bewerbungsaccount erstellen, denn ohne freigeschalteten Bewerbungsaccount ist eine Bewerbung nicht möglich!

Die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise müssen Sie auf dem Bewerbungsportal hochladen. Beachten Sie bitte, dass dies nur im Dateiformat PDF möglich ist und dass die einzelnen Dateien nicht zu groß sein dürfen. Für die meisten Dokumente ist eine Dateigröße von bis zu 1 MB möglich. Wir empfehlen daher die Dokumente nicht farbig, sondern in schwarz-weiß einzuscannen. Die genaue Dateigröße wird auf dem Bewerbungsportal immer bei dem entsprechenden Upload angegeben.

Nach abgeschlossener Datenerfassung, Upload Ihrer Unterlagen und Online-Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Online-Eingang Ihrer Bewerbung. Die Hochschule bestätigt hiermit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der einseitige Zulassungsantrag ist nun für Sie als PDF-Dokument unter dem gewählten Studiengang abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern.

Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingeht. Nachweise für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausglich sind mit dem Antragsformular in beglaubigter Kopie einzureichen. Andere Nachweise fügen Sie dem Antrag bitte nicht bei, da Sie alle sonstigen Nachweise, die für den Antrag relevant sind, auf dem Bewerbungsportal hochladen müssen. Fügen Sie dem Zulassungsantrag dennoch Unterlagen bei, die nicht für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich sind, so werden diese nicht berücksichtigt und vernichtet (dies gilt auch für beglaubigte Kopien).

Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich auf HSRM COMPASS. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Wenn Sie sich nach der letzten Statusänderung mindestens einmal im Bewerbungsportal eingeloggt haben, erhalten Sie bei einer erneuten Statusänderung Ihrer Bewerbung eine automatisch generierte Email. Es wird jedoch empfohlen, unabhängig hiervon, regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung zu kontrollieren.

Bitte beachten Sie, Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die

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Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtzeitigkeit der Angaben. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, so ist es nicht möglich diese auf dem Bewerbungsportal hochzuladen. Sie müssen uns die Nachreichung entweder im Dateiformat PDF per E-Mail (an studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm.de für Wiesbadener Studiengänge und an studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm.de für Rüsselsheimer Studiengänge) oder postalisch an das jeweilige Studienbüro schicken. Beachten Sie bitte die Frist für Nachreichungen. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, fügen Sie Ihrer Nachreichung bitte unbedingt das Schreiben „Nachzureichende Unterlagen“ bei, das Ihnen als PDF-Dokument auf Ihrem Bewerbungsaccount zum Ausdrucken und Ausfüllen zur Verfügung steht, damit wir Ihre Nachreichung zuordnen können.

Bei einer Bewerbung zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird.

Sollten Sie sich bereits letztes Semester oder zuvor an unserer Hochschule beworben oder registriert haben und versuchen, sich mit diesem Bewerbungsaccount auch dieses Semester einzuloggen: Wir sind datenschutzrechtlich verpflichtet nach Ablauf einer Bewerbungsphase alle Bewerberdaten aus dem Bewerbungsportal zu löschen. Von daher sind Ihr Account und Ihre Daten nicht mehr vorhanden und Sie müssen sich über den oben beschriebenen Weg einen Bewerbungsaccount erstellen lassen.

Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte per Email an service-itmz[at]hs-rm.de.

Bei inhaltlichen Fragen zur Bewerbung, Zulassung oder Immatrikulation helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros gerne weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 8 dieser Informationsbroschüre.

2.2 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen!

Einen Ausdruck Ihrer Onlinebewerbung (Zulassungsantrag) müssen Sie zusammen mit den geforderten Nachweisen im Studienbüro Wiesbaden oder Rüsselsheim unterschrieben einreichen. Die entsprechende Adresse findet sich jeweils auf dem Ausdruck Ihres Zulassungsantrages. Der Antrag muss spätestens zum 15.01. (für das Sommersemester) oder zum 15.07. (für das Wintersemester) bei der Hochschule vorliegen. Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen! Antragsergänzende Unterlagen können bis zum 25.01.2018 nachgereicht werden. Nach diesem Termin eingehende antragsergänzende Unterlagen können nur so lange berücksichtigt werden, wie dies verfahrenstechnisch möglich ist.

Fällt das Ende der genannten Ausschlussfristen auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist abweichend von § 31 Absatz 3 des Hess. Verwaltungsverfahrensgesetzes mit Ablauf dieses Tages.

Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann.

Sollten Sie den Antrag außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros an der Hochschule einwerfen wollen, so beachten Sie bitte die Ausführungen zum Fristenbriefkasten der Hochschule unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten.

Anträge, die nicht innerhalb der Ausschlussfrist mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

2.3 Der Antrag auf Zulassung

Bitte überprüfen Sie den Ausdruck des Bewerbungsantrages sorgfältig, verbessern Sie evtl. Fehler gut leserlich und vergessen Sie nicht die Unterschrift.

Sie können sich für maximal drei zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge bewerben. Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben möchten, wählen Sie bitte „Zulassungsantrag für alle

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Studiengänge drucken“. Kontrollieren Sie, ob auch alle Studiengänge, für die Sie sich bewerben möchten, auf dem Antrag aufgeführt sind. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform innerhalb der Bewerbungsfrist im Studienbüro eingeht.

Zulassungsanträge, die per Email oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt!

Auf Ihrem Bewerbungsaccount können Sie Eingang und Bearbeitungsstand Ihrer Anträge verfolgen. Nur dort sind fehlende Unterlagen erkennbar.

Ihre Daten werden zur Durchführung des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet. Sofern eine Zulassung erfolgt, werden die Daten für die Immatrikulation weiterverarbeitet. Ohne Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung ist die Bearbeitung Ihrer Bewerbung nicht möglich. Es werden von jedem Bewerber gespeichert: Name und Vorname(n), Geburtsdatum, -ort und –land, Anschrift, Mailadresse, Studiengang, Hochschulzugangsberechtigung, verfahrenssteuernde Merkmale. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerberdaten spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Semesters für das das Vergabeverfahren durchgeführt worden ist gelöscht (§ 4 Abs. 2 Studienplatzvergabeverordnung Hessen).

2.4 Unterlagen und Nachweise

Eine Auflistung der geforderten antragsergänzenden Unterlagen finden Sie zur Vorabinformation im Kapitel 11 dieser Informationsbroschüre. Die Unterlagen und Nachweise werden auch benötigt, wenn Sie bereits an der Hochschule RheinMain studieren bzw. studiert haben. Nachweise für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausglich sind mit dem Antragsformular in beglaubigter Kopie einzureichen. Alle anderen Nachweise fügen Sie dem Antrag bitte nicht in Papierform bei, da Sie alle sonstigen Nachweise, die für den Antrag relevant sind, auf dem Bewerbungsportal hochladen müssen. Fügen Sie dem Zulassungsantrag dennoch Unterlagen bei, die nicht für einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich sind, so werden diese nicht berücksichtigt und vernichtet (dies gilt auch für beglaubigte Kopien).

Bei der Einschreibung müssen dann die Originaldokumente zur Einsicht vorgelegt, bzw. beglaubigte Kopien eingesandt werden.

Ist ein Praktikum oder eine Ausbildung Teil der Hochschulzugangsberechtigung und ist dieses bzw. diese nicht bis zur Bewerbungsfrist beendet, laden Sie Ihr Abgangszeugnis (mit Angabe der Durchschnittsnote oder erreichten Punktzahl) sowie eine vorläufige Bescheinigung des Praktikums-/Ausbildungsbetriebes mit Angabe des Praktikums- bzw. Ausbildungsendes hoch. In der Bescheinigung muss vom Betrieb bestätigt werden, dass das Praktikum / die Ausbildung (mit Datumsangabe) bis Vorlesungsbeginn beendet sein wird.

Betrifft Bewerberinnen und Bewerber, die einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt haben: Unterlagen von Bewerberinnen / Bewerbern die nicht eingeschrieben werden, werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Falls Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag einen entsprechend großen, ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag bei.

Wenn Sie mehrere Hochschulzugangsberechtigungen vorlegen, müssen Sie diejenige, auf die Sie Ihren Zulassungsantrag stützen bezeichnen. Im Übrigen wird die zuerst erworbene Hochschulzugangsberechtigung Ihrem Antrag zugrunde gelegt.

Bitte beachten Sie, Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtzeitigkeit der Angaben. Sofern Sie Unterlagen nachreichen müssen, so ist es nicht möglich diese auf dem Bewerbungsportal hochzuladen. Sie müssen uns die Nachreichung entweder im Dateiformat PDF per E-Mail (an studienbuero-wiesbaden[at]hs-rm.de für Wiesbadener Studiengänge und an studienbuero-ruesselsheim[at]hs-rm.de für Rüsselsheimer Studiengänge) oder postalisch an das jeweilige Studienbüro schicken. Beachten Sie bitte die Frist für Nachreichungen. Geben Sie mit der Nachreichung bitte unbedingt Ihre Bewerbernummer und den Studiengang an für den die Nachreichung ist.

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Bei einer Bewerbung zum Ende der Frist kann nicht sichergestellt werden, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird.

3 DAS AUSWAHLVERFAHREN

Für die Studienplatzvergabe des Sommersemesters 2018 gelten die Regelungen der Studienplatzvergabeverordnung Hessen vom 07. Mai 2013 (GVBL I, S.172 ff.) zuletzt geändert am 16.05.2017 (GVBl. S. 92) sowie der Zulassungszahlenverordnung in der für das Bewerbungs-semester gültigen Fassung.

Die Auswahlgrenzen des jeweiligen Verfahrens (NC-Werte) sind abhängig von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie den nachgewiesenen Durchschnittsnoten und Wartezeiten. Aus diesem Grund können keine Vorhersagen bezüglich der Zulassungschancen einzelner Bewerber getroffen werden. In Kapitel 6 finden Sie eine Information zu den Auswahlgrenzen der letzten Semester.

3.1 Vorabauswahl – Bevorzugte Zulassung

Sie werden unabhängig von den Standardquoten zugelassen, wenn Sie sich in einem früheren Vergabeverfahren für den gewählten Studiengang beworben hatten und Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde, den Sie aber nicht annehmen konnten, weil Sie

• Wehrdienst, Zivildienst, Dienst im Bundesgrenzschutz (nur bis zu einer Dauer von drei Jahren),

• einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,

• einen mindestens zweijährigen Dienst als Entwicklungshelfer,

• ein freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr abgeleistet haben oder

• ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zu einer Dauer von 3 Jahren, mind. aber 11 Monate betreut oder gepflegt haben.

Der Studienplatz steht Ihnen jedoch nur dann zu, wenn

• die Hochschulzugangsberechtigung und ein eventuell für das Studium erforderliches Praktikum zu Beginn des Dienstes vorgelegen haben;

• Sie für den gewählten Studiengang zu Beginn oder während Ihres Dienstes von der Hochschule RheinMain zugelassen worden waren – die Kopie des Zulassungsbescheides ist der Bewerbung beizufügen oder für den beantragten Studiengang vor oder während Ihres Dienstes keine Zulassungs-beschränkung bestand

• und seit der Beendigung des Dienstes nicht mehr als ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde.

Soweit Sie die Zulassung während des Dienstes beantragen, müssen Sie nachweisen, dass der Dienst bis 30.04. (für ein Sommersemester) und bis 31.10. (für ein Wintersemester) abgeschlossen sein wird.

3.2 Sonderquoten

3.2.1 Quote für Ausländer (ohne ausländische EU-Bürger)

Bis 10 Prozent der Studienplätze werden an ausländische und staatenlose Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die nicht Deutschen gleich gestellt sind.

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3.2.2 Außergewöhnliche Härte (Härtefallquote)

Bis 5 Prozent der Studienplätze werden auf Antrag an Bewerberinnen / Bewerber vergeben, für die die Nichtzulassung in den im Zulassungsantrag genannten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn besondere gesundheitliche oder soziale Gründe in der Person der Bewerberin / des Bewerbers die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Der Antrag auf Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung ist mit dem Zulassungsantrag zu stellen. Es gelten die gleichen Fristen wie für den Zulassungsantrag.

Für den Härtefallantrag müssen Sie in einer ausführlichen, schlüssigen Begründung Ihre besondere Ausnahmesituation darlegen und entsprechende Nachweise beifügen. Die Rangfolge der Bewerber und Bewerberinnen wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Ausführliche Informationen zum Härtefallantrag, insbesondere beispielhafte Fallkonstellationen und Anforderungen an die einzureichenden Nachweise finden Sie unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren Vergabe von Studienplätzen Regelungen zu Härtefall und Nachteilsausgleich.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegt, beachten Sie bitte auch die Ausführungen zu Anträgen auf Nachteilsausgleich unter 3.3. Es kann in der Regel nur entweder ein Härtefallantrag oder ein Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Antrag die besseren Erfolgsaussichten hat bzw. grundsätzliche Fragen zu den Anträgen haben, wenden Sie sich bitte an die unter 8.2 bezeichnete Ansprechperson für Sonderanträge im Studienbüro.

Im Gegensatz zu den sonstigen geforderten Nachweisen können Nachweise für einen Härtefallantrag nicht auf dem Bewerbungsportal hochgeladen werden, da sie in beglaubigter Kopie einzureichen sind. Sie müssen daher zusammen mit dem Zulassungsantrag in Papierform eingereicht werden.

3.2.3 Zweitstudienbewerberinnen und –bewerber (Zweitstudienquote)

Bis maximal 3 Prozent der Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die ein Zweitstudium beantragen. Dies geschieht mit Rücksicht auf die Studienbewerberinnen und Studienbewerber die noch keinen Studienabschluss oder Ausbildungsplatz haben.

Sie sind Zweitstudienbewerber/-bewerberin, wenn Sie bereits ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben. Hochschulen sind z.B. Universitäten, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, Kunsthochschulen, Musikhochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen. Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen (z.B. Ingenieurschulen) zählen nicht dazu.

Das Studium ist abgeschlossen, wenn es mit einem Diplom, Bachelor, Staatsexamen, einer Magisterarbeit, Promotion oder einer Graduierung beendet wurde.

Die Rangfolge der Bewerber/Bewerberinnen für ein Zweitstudium wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.

Für das Prüfungsergebnis des Erststudiums gibt es folgende Punkte:

Noten ausgezeichnet und sehr gut 4 Punkte

Noten gut und voll befriedigend 3 Punkte

Note befriedigend 2 Punkte

Note ausreichend 1 Punkt

Note nicht nachgewiesen 1 Punkt

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Für die Gründe des Zweitstudiums gibt es folgende Punkte:

Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte

liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann

Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte

liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird

Besondere berufliche Gründe 7 Punkte

liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt; dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und die oder der Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.

Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte

liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.

Sonstige Gründe 1 Punkt.

Liegen wissenschaftliche Gründe vor, ist die Punktzahl innerhalb des Rahmens von 7 bis 11 Punkten davon abhängig, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bisher erbracht worden sind und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind. Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zwecke der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.

Fallen Sie unter die Zweitstudierendenquote müssen Sie zusätzlich auf dem Bewerbungsportal Ihr Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums sowie eine formlose Begründung für Ihr Zweitstudium hochladen. Außerdem müssen Sie – soweit zutreffend – wie Erststudienbewerber auch, den Nachweis über eventuelle sonstige Zulassungsvoraussetzungen (z.B. ein Vorpraktikum) hochladen.

Bitte beachten Sie, dass Zweitstudienbewerber keine Anträge auf Nachteilsausgleich stellen können. Ein Härtefallantrag ist möglich, die Chancen, dass ein Härtefall bewilligt wird, sind jedoch sehr gering, da bei der Beurteilung ein außerordentlich strenger Maßstab angelegt wird, wenn bereits ein Studium abgeschlossen wurde.

3.2.4 Besonders zu berücksichtigender / zu fördernder Personenkreis (Spitzensportlerquote)

Bis maximal 1 Prozent der Studienplätze werden an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die einem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. An der Hochschule RheinMain werden unter diesem Personenkreis solche Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die entweder

- einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C- oder D/C Kader eines Bundesverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und von einem Olympiastützpunkt betreut werden und daher an den Studienort gebunden sind. oder

- einer deutschen Nationalmannschaft angehören und durch Trainingsmöglichkeit und/oder Betreuung an den Studienort gebunden sind.

Sollten Sie unter diesen Personenkreis fallen, müssen Sie auf dem Bewerbungsportal entsprechende Nachweise hochladen, damit Sie zusätzlich in dieser Sonderquote berücksichtigt werden können.

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3.3 Hauptquoten im Auswahlverfahren

Nach Berücksichtigung der Vorabquote sowie unter Berücksichtigung der Sonderquoten werden die verbliebenen Studienplätze zu 20 Prozent nach Wartezeit und zu 80 Prozent nach dem Grad der Qualifikation vergeben (Hauptquoten). Dabei werden alle Bewerberinnen und Bewerber auf beiden Ranglisten der Hauptquote geführt und erhalten jeweils einen der eingebrachten Note bzw. Wartezeit gemäßen Rangplatz.

3.3.1 Auswahl nach Wartezeit

Die Wartezeit wird nach der Zahl der Halbjahre berechnet, die vom Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bis zum Beginn des Semesters, für das Sie sich bewerben wollen, in vollem Umfang verstrichen sind. Ein Halbjahr dauert vom 1. April bis 30. September und vom 1. Oktober bis zum 31. März. Das Halbjahr, in dem Sie Ihre Qualifikation bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Wenn Sie beispielsweise Ihr Abitur im Juni 2012 abgelegt haben (d.h. während des Sommersemesters 2012) beginnt die Zählung der Halbjahre mit dem Wintersemester 2012/2013.

Die Wartezeitberechnung erfolgt unabhängig davon, ob und wie oft Sie sich seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bei einer Hochschule beworben haben.

Bisherige Studienzeiten an einer deutschen Hochschule vermindern die anrechenbare Wartezeit und verschlechtern damit Ihre Zulassungschance nach Wartezeit.

Unter nachfolgenden Voraussetzungen wird die Zahl der tatsächlich verstrichenen Halbjahre zu Ihren Gunsten erhöht um:

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vor dem 16.07.2008 erworben haben wird die Zahl der Wartehalbjahre zusätzlich erhöht um:

• eins für je sechs Monate Berufsausbildung, höchstens jedoch um zwei Halbjahre, wenn die Bewerberin / der Bewerber damit vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt hat, der nicht Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung war, und die Hochschulzugangs-berechtigung vor dem 16.07.2008 erworben wurde; dies gilt entsprechend, wenn die Bewerberin oder der Bewerber wegen Erfüllung von Unterhaltspflichten, der Erfüllung von Wehr- oder Zivildienst, der Ableistung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Entwicklungshelfer, der Ableistung eines freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zu einer Dauer von 3 Jahren, mind. aber 11 Monate betreut oder gepflegt hat und dadurch daran gehindert war, vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule zu erlangen (Nachweise sind beizufügen)

• eins für je sechs Monate Berufsausbildung, höchstens jedoch um vier Halbjahre, wenn die Bewerberin / der Bewerber damit vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt hat, der nicht Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung war, und die Hochschulzugangs-berechtigung vor dem 16.07.2004 erworben wurde; dies gilt entsprechend, wenn die Bewerberin oder der Bewerber wegen Erfüllung von Unterhaltspflichten, der Erfüllung von Wehr- oder Zivildienst, der Ableistung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als Entwicklungshelfer, der Ableistung eines freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres, ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zu einer Dauer von 3 Jahren, mind. aber 11 Monate betreut oder gepflegt hat und dadurch daran gehindert war, vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule zu erlangen (Nachweise sind beizufügen)

• eins, wenn die Bewerberin / der Bewerber nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt oder eine Berufstätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer ausgeübt hat, sofern die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit vor dem 16.01.1998 aufgenommen worden. Bitte machen Sie entsprechende Angaben in einem gesonderten Anschreiben und fügen Sie die Nachweise über die Ausbildung oder Berufstätigkeit bei. Der berufsqualifizierende Abschluss ist durch das Prüfungszeugnis

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sowie eine Bescheinigung über Beginn und Ende der Ausbildung, eine Berufstätigkeit durch eine Bescheinigung über die Dauer der Berufstätigkeit nachzuweisen.

Ein berufsqualifizierender Abschluss liegt vor bei

• Ausbildungsberufen, die in dem Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 in der jeweils gültigen Fassung enthalten sind,

• Nachweis einer Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder Fachschule oder

• einer abgeschlossenen Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung,

• einer nach Art. 37 Abs. 1 oder 3 des Einigungsvertrages gleichzustellenden Berufsausbildung.

Ein berufsqualifizierender Abschluss mit zweijähriger Ausbildungsdauer vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin / der Bewerber die Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgymnasium, an einem Institut zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) oder aufgrund einer in der Bundesrepublik Deutschland abgelegten Prüfung über die Befähigung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis oder für den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter erworben hat.

Weist die Bewerberin/der Bewerber den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung nicht nach, wird die Zahl der Wartehalbjahre seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht berücksichtigt.

Weist der Bewerber nach, dass er aus in seiner Person liegenden, von ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, zu einem früheren Zeitpunkt die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben, wird auf Antrag der frühere Zeitpunkt der Ermittlung der Wartezeit zugrunde gelegt (siehe hierzu Kapitel 3.4.2 zum Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Wartezeit).

Unter Bewerbern mit gleicher Wartezeit entscheiden der Reihe nach folgende Kriterien über die Rangplätze: Grad der Qualifikation, geleisteter Dienst und Los.

Auf der Rangliste werden der Reihe nach so viele Bewerber ausgewählt, wie für diese Rangliste Studienplätze vorhanden sind. Hat eine Bewerberin/ein Bewerber die Auswahlgrenze nach Wartezeit nicht erreicht, wird geprüft, ob er/sie nach dem Grad der Qualifikation ausgewählt werden kann.

3.3.2 Auswahl nach Qualifikation

Der Grad der Qualifikation wird durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und einem weiteren Kriterium, dem sogenannten Zweitkriterium, gebildet. An der Hochschule RheinMain wurde mit Satzung vom 22.02.2017 (Amtliche Mitteilungen Nr. 472) festgelegt, dass als Zweitkriterium zusätzlich zur Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) eine abgeschlossene Berufsausbildung berücksichtigt werden soll. Dies bedeutet, dass der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung die Durchschnittsnote der HZB verbessern kann, die Bewerberinnen und Bewerber also mit einem besseren Durchschnittsnotenwert, als auf ihrer Hochschulzugangsberechtigung vermerkt, am Vergabeverfahren teilnehmen.

Wichtig: Es werden nur Berufsausbildungen berücksichtigt, die nicht Teil der Hochschulzugangsberechtigung sind, d.h. wenn die Berufsausbildung Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ist, z.B. Berufsausbildung plus ein Jahr Fachoberschule, kann diese nicht erneut als Zweitkriterium anerkannt werden. Die Information darüber, wie und welche Berufsausbildungen für welche Studiengänge hierbei zugrunde gelegt werden, finden Sie auf der Internetseite: www.hs-rm.de/studienangebot - dort den Studiengang anklicken, für den Sie sich interessieren.

Bei der Berufsausbildung muss es sich um eine abgeschlossene, anerkannte und grundständige Berufsausbildung handeln. Anerkannte Berufsausbildungen können in Betrieben, der Verwaltung oder als schulische Ausbildung absolviert werden. Die Dauer der Ausbildung reicht von zwei Jahren bis dreieinhalb Jahren.

Es muss spätestens zum Ende der Nachreichfrist der Nachweis erbracht sein, dass die Berufsausbildung abgeschlossen ist. Eine Notenverbesserung aufgrund einer Bescheinigung über den

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voraussichtlichen Abschluss der Berufsausbildung ist nicht möglich. Eine Bescheinigung über den Abschluss der Berufsschule ist kein Nachweis des Abschlusses der Ausbildung.

Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufsausbildung nehmen mit der Durchschnittsnote ihrer HZB ohne weitere Notenverbesserung am Verfahren teil.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren und zum Zweitkriterium finden Sie unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren.

Bei der Erstellung der Rangliste nach Qualifikation entscheidet die Durchschnittsnote über die Rangfolge. Unter Bewerberinnen und Bewerbern mit gleicher Durchschnittsnote wird die Rangfolge aufgrund der Zahl der Halbjahre seit Erwerb der Qualifikation bzw. Hochschulzugangsberechtigung (= Wartezeit) gebildet.

Haben mehrere Bewerber die gleiche Durchschnittsnote und die gleiche Wartezeit, wird von diesen Bewerbern zunächst die Gruppe auf der Rangliste geführt, die bereits einen Dienst (Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Pflege eines Kindes oder eines nahen Angehörigen) abgeleistet hat oder bis zum 1. Oktober bzw. 15. März vollständig ableisten wird. Danach folgt die Gruppe der Bewerber, die keinen Dienst nachweist. Innerhalb beider Gruppen entscheidet über die Rangfolge das Los.

Auf der Rangliste werden der Reihe nach so viele Bewerber ausgewählt, wie für diese Rangliste Studienplätze vorhanden sind.

Weisen Sie die Durchschnittsnote Ihrer HZB nicht nach, werden Sie hinter die letzte Bewerberin oder den letzten Bewerber mit nachgewiesener Durchschnittsnote eingeordnet.

Weisen Sie nach, dass Sie aus in Ihrer Person liegenden, von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert waren, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, kann auf Antrag eine bessere Durchschnittsnote berücksichtigt werden (siehe Kapitel 3.4.3 Antrag auf Nachteilsausgleich - Verbesserung der Durchschnittsnote).

3.4 Sonderanträge

3.4.1 Härtefallantrag

Siehe Ausführungen im Kapitel 3.1.3.

3.4.2 Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Wartezeit

Ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit kann dann gestellt werden, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben. Zweitstudienbewerber können diesen Antrag nicht stellen.

Ausführliche Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich, insbesondere beispielhafte Fallkonstellationen und Anforderungen an die einzureichenden Nachweise finden Sie unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren Vergabe von Studienplätzen Regelungen zu Härtefall und Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel entweder ein Härtefallantrag (siehe 3.4.1) oder Anträge auf Nachteilsausgleich berücksichtigt werden können. Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Antrag die besseren Erfolgsaussichten hat bzw. grundsätzliche Fragen zu den Anträgen haben, wenden Sie sich bitte an die im Kapitel 8 bezeichnete Ansprechperson für Sonderanträge im Studienbüro.

Im Gegensatz zu den sonstigen geforderten Nachweisen können Nachweise für einen Nachteilsausgleich nicht auf dem Bewerbungsportal hochgeladen werden, da sie in beglaubigter Kopie einzureichen sind. Sie müssen daher zusammen mit dem Zulassungsantrag in Papierform eingereicht werden.

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3.4.3 Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote

Ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann dann gestellt werden, wenn von Ihnen nicht zu vertretende Gründe Sie daran gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen. Zweitstudienbewerber können diesen Antrag nicht stellen.

Ausführliche Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich, insbesondere beispielhafte Fallkonstellationen und Anforderungen an die einzureichenden Nachweise finden Sie unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren Vergabe von Studienplätzen Regelungen zu Härtefall und Nachteilsausgleich.

Bitte beachten Sie, dass in der Regel entweder ein Härtefallantrag (siehe 3.4.1) oder Anträge auf Nachteilsausgleich berücksichtigt werden können. Sollten Sie sich unsicher sein, welcher Antrag die besseren Erfolgsaussichten hat bzw. grundsätzliche Fragen zu den Anträgen haben, wenden Sie sich bitte an die im Kapitel 8 bezeichnete Ansprechperson für Sonderanträge im Studienbüro.

Im Gegensatz zu den sonstigen geforderten Nachweisen können Nachweise für einen Nachteilsausgleich nicht auf dem Bewerbungsportal hochgeladen werden, da sie in beglaubigter Kopie einzureichen sind. Sie müssen daher zusammen mit dem Zulassungsantrag in Papierform eingereicht werden.

4 BESCHEID ÜBER DEN ZULASSUNGSANTRAG

Nach Abschluss des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Auch Sonderanträge werden bis dahin geprüft und fließen im Ergebnis in den jeweiligen Bescheid mit ein.

4.1 Der Zulassungsbescheid

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen der Termin mitgeteilt bis zu dem Sie die im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen zur Einschreibung an die Hochschule schicken und den Semesterbeitrag gezahlt haben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Ihr Immatrikulationsantrag nicht innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist eingeht. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht. Der Zulassungsbescheid steht Ihnen jedoch auch direkt nach erfolgter Zulassung online auf Ihrem Bewerbungsaccount zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Der Zulassungsbescheid ist für das 1. Fachsemester. Sollten Sie bereits in demselben oder einem ähnlichen Studiengang Leistungen erbracht haben, und die Anerkennung beantragen wollen, so ist dies grundsätzlich nach Einschreibung beim Prüfungsausschuss des gewählten Studienganges möglich. Wenn Sie jedoch im 1. Fachsemester eingeschrieben wurden, haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Sie in einem höheren Semester studieren können, auch wenn Ihnen die Leistungen inhaltlich anerkannt werden können. Wenn eine Leistung z.B. dem 4. Semester zugeordnet ist, kann es sein, dass ein Antrag auf Anerkennung auch erst in diesem Fachsemester genehmigt wird. Wenn Sie sich also Leistungen anerkennen lassen wollen und mit dem Studium in einem höheren Fachsemester beginnen möchten, sollten Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben (siehe gesondertes Informationsdokument zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester). Ergänzend können Sie sich parallel für ein erstes Fachsemester bewerben.

4.1.1 Einschreibung

Nach Erhalt des Zulassungsbescheides müssen Sie zuerst online auf dem Bewerbungsportal die Immatrikulation beantragen. Im Anschluss müssen Sie den ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, kontrollieren, ggf. Angaben ergänzen, unterschreiben und dann mit allen auf dem Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen einsenden.

Zur Einschreibung müssen die in dem Zulassungsbescheid genannten Unterlagen (u.a. unterschriebener Immatrikulationsantrag) innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten

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Frist bei der Hochschule eingehen. Für Ihre Planung können Sie die voraussichtlichen Immatrikulationsfristen vorab online unter www.hs-rm.de/de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/#immatrikulation-einschreibung-1116 einsehen. Bitte beachten Sie, sollte die im Internet veröffentlichte Immatrikulationsfrist von der in Ihrem Zulassungsbescheid abweichen, so ist die Frist im Zulassungsbescheid maßgeblich. Achtung: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Posteingang bei der Hochschule, nicht der Poststempel! Geben Sie Ihre Unterlagen also rechtzeitig zur Post, ein Postweg von drei Tagen ist keine Seltenheit.

Alternativ können Sie die Unterlagen auch persönlich im Studienbüro vorbeibringen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Unterlagen ggf. nur entgegengenommen, also weder geprüft werden können noch die Immatrikulation vollzogen werden kann. Ebenfalls können Sie Ihre Unterlagen in Wiesbaden am i-Punkt des Studien-Informations-Centrums abgeben. Dieser hat etwas ausgedehntere Öffnungszeiten als das Studienbüro. Des Weiteren können Sie in Wiesbaden Ihre Unterlagen in den Fristenbriefkasten einwerfen (24 Stunden am Tag zugänglich). Informationen zum Fristenbriefkasten finden Sie unter www.hs-rm.de/fristenbriefkasten. Bitte nutzen Sie, um eine schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, nur diesen Fristenbriefkasten des Studienbüros am Kurt-Schumacher-Ring, also z.B. nicht den Fristenbriefkasten der Wiesbaden Business School!

Neben den geforderten Immatrikulationsunterlagen muss auch der Semesterbeitrag fristgerecht auf dem Konto der Hochschule RheinMain eingehen, ansonsten ist eine Immatrikulation nicht möglich. Fristwahrend ist also nicht die Zahlung, sondern der Zahlungseingang. Überweisen Sie den Semesterbeitrag also rechtzeitig, am besten direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheides. Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auch im Kapitel Semesterbeitrag.

Hinweis: Mit dem Immatrikulationsantrag muss nicht nur bei gleichen / gleichnamigen Studiengängen, sondern auch bei vergleichbaren Studiengängen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung über vorhandenen Prüfungsanspruch) eingereicht werden. Während bei gleichen / gleichnamigen Studiengängen eine negative Unbedenklichkeitsbescheinigung zu einer Versagung der Immatrikulation führt, so steht bei vergleichbaren Studiengängen (= inhaltlich ähnliche, aber andersnamige Studiengänge) eine negative Unbedenklichkeitsbescheinigung der Immatrikulation nicht im Wege. Sie wird nur für statistische Zwecke benötigt. Geht z.B. aus der Exmatrikulationsbescheinigung der Exmatrikulationsgrund „endgültig nicht bestanden“ hervor, dann muss nicht zusätzlich noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingereicht werden. (vgl. auch Kapitel Prüfungsanspruch)

4.2 Der Ablehnungsbescheid

Im Ablehnungsbescheid werden Ihnen die Auswahlgrenzen nach Note und Wartezeit und der von Ihnen jeweils erreichte Rangplatz mitgeteilt. Der Ablehnungsbescheid geht Ihnen postalisch zu. Ebenfalls steht er Ihnen direkt nach erfolgter Ablehung auch online auf Ihrem Bewerbungsaccount zur Verfügung. Soweit Ihnen auch im Nachrückverfahren kein Studienplatz zugewiesen werden kann, haben Sie die Möglichkeit, auf der Internetseite des Hochschulkompass nach freien Studienplätzen im gewünschten Studiengang an anderen Hochschulen zu recherchieren und sich dort für eine evtl. Restplatzvergabe zu bewerben (vgl. hierzu Punkt 4.5).

Gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben.

Sollten Sie nicht mehr an einem Studienplatz interessiert sein, so ziehen Sie Ihren Antrag auf dem Bewerbungsportal bitte online zurück, damit Ihr Platz ggf. weitervergeben werden kann.

4.3 Nachrückverfahren

Nach Ablauf der ersten Einschreibungsfrist werden die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt innerhalb der Quoten Wartezeit und Qualifikation nach den gleichen Kriterien wie im Hauptverfahren. Alle nicht zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber nehmen ohne zusätzlichen Antrag daran teil.

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4.4 Abschluss des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren eines Studiengangs ist abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerberinnen und Bewerber für diesen Studiengang auswählen konnte oder alle verfügbaren Studienplätze vergeben hat.

4.5 Restplatzvergabe (Losverfahren)

Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem Studiengang noch Studienplätze verfügbar, werden diese Studienplätze der Studienplatzbörse gemeldet. Für die Vergabe der Reststudienplätze können sich deutsche und ausländische Studienbewerber jeweils bis 1. Oktober für das jeweilige Wintersemester und bis Ende März (SoSe 2018: 28.03.2018) für das jeweilige Sommersemester an der entsprechenden Hochschule schriftlich bewerben.

Den entsprechenden Antrag stellt die Hochschule RheinMain zum Download unter www.hs-rm.de/de/studium/studienorientierung/antrag-zur-restplatzvergabe bereit. Nur für in dem Antrag genannte Studiengänge wird eine Restplatzvergabe durchgeführt. Wenn kein Antrag verfügbar ist, bedeutet dies, dass aktuell keine Studienplätze im Rahmen der Restplatzvergabe zu vergeben sind. Beizufügen sind dem Antrag ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, gegebenenfalls darüber hinaus Nachweise über zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studienganges (z.B. Vorpraktikum).

Nicht ausgeloste Bewerber erhalten keinen Ablehnungsbescheid. Wird die Bewerbung nicht mit allen geforderten Unterlagen eingereicht erfolgt ebenfalls keine Benachrichtigung. Die Bewerbung nimmt in diesem Fall nicht an der Restplatzvergabe teil.

Bitte beachten Sie auch die sonstigen Informationen zur Restplatzvergabe unter www.hs-rm.de/restplatzvergabe.

5 SEMESTERBEITRAG

Mit dem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert den Semesterbeitrag zu überweisen. Ist der geforderte Betrag am Tag der persönlichen Einschreibung bzw. am Tag der Bearbeitung Ihres postalisch zugesandten Immatrikulationsantrages auf dem Konto der Hochschule eingegangen und liegen alle sonstigen geforderten Unterlagen vor, erhalten Sie direkt Ihr „Stammdatenblatt“, d.h. Ihre Immatrikulationsbescheinigungen, die Bescheinigung für das BAföG-Amt und Ihr vorläufiges Semesterticket. Bitte beachten Sie, dass Ihre Überweisung, je nach Kreditinstitut, einige Werktage in Anspruch nehmen kann. Der Semesterbeitrag beinhaltet den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil.

Auf der Internetseite der Hochschule www.hs-rm.de/semesterbeitrag finden Sie Erläuterungen zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages, die in jedem Semester geringfügig abweichen.

6 AUSWAHLGRENZEN DER LETZTEN VERGABEVERFAHREN

Die Auswahlgrenzen (NC-Werte) der Zulassungsverfahren der letzten Semester finden Sie unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren Vergabe von Studienplätzen N.C. und N.C.-Werte der Vergangenheit.

7 ZEITPLAN UND TERMINE

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungstermine immer Ausschlussfristen sind! Ihre Unterlagen müssen bis zu diesem Termin bei der Hochschule vollständig vorliegen.

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SS 2018 WS 2018/19

Studienplatzbewerbung 15.01.2018 15.07.2018

Versand der Zulassungsbescheide Ab Anfang Februar 2018 Ab Anfang August 2018

Immatrikulationsfrist (voraussichtlich) bis 19.02.18

Einzelheiten

unter www.hs-

rm.de/einschreibung

noch nicht bekannt

Beginn der Lehrveranstaltungen* 09.04.2018 15.10.2018

Ende der Lehrveranstaltungen* 13.07.2018 15.02.2019

*Bitte beachten Sie, dass je nach Fachbereich der Beginn und das Ende der Lehrveranstaltungen von den hier genannten Terminen abweichen können. Die abweichenden Vorlesungszeiten finden Sie unter www.hs-rm.de/semestertermine.

8 STUDIEN-INFORMATIONS-CENTRUM (S!C)

Das Studien-Informations-Centrum (S!C) ist der zentrale Ort für Studieninteressierte, Bewerberinnen und Bewerber sowie Studierende. Sie erhalten hier Informationen rund um das Studium an der Hochschule RheinMain.

8.1 i-Punkt

Im Foyer des Gartengeschosses am Kurt-Schumacher-Ring in Wiesbaden finden Sie einen Infopoint (i-Punkt). Hier können einfache Fragen ohne lange Wartezeiten geklärt werden oder Bewerbungsunterlagen außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros abgegeben werden.

Tel.: 0611 9495 - 1555 Email: [email protected] Telefon- und Öffnungszeiten des i-Punkts: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 15:00 Uhr Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr

8.2 Studienbüro

Hier erhalten Sie Informationen und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen. Das Studienbüro bearbeitet die Studienplatzbewerbungen und Anträge auf Immatrikulation und führt die Zulassung zum Studium sowie die Einschreibungen durch.

Studienort Wiesbaden

Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr

Tel. 0611 9495 - 1560 Fax 0611 9495 - 1569 Email: [email protected] Gebührenverbuchung und Erstattung, Produktion/ Zweitausfertigung StudentCard Tel. 0611 9495-1567 Frau Dormann

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Sonderanträge (Anträge auf Nachteilsausgleich, Härtefälle, Spitzensportlerquote), Zweitstudium Tel. 0611 9495-1576 Frau Gerster

Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel. 0611 9495-1568 Frau Weiler

Vertretung der Studienbüroleitung, sachgebietsübergreifende Angelegenheiten, Vergabeverfahren Tel. 0611 9495-1565 Frau Schumacher

Studienort Rüsselsheim

Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 Uhr und Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr

Tel. 06142 898 – 4114 Fax 06142 898 – 4183 Email: [email protected]

8.3 Zentrale Studienberatung

Information zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangswahl und der Studienverlaufsplanung und Anmeldung zu Studienberatungs-gesprächen.

Sekretariat der Zentralen Studienberatung: Tel. 0611 9495 - 1590 Frau Untergasser

Beratungszeiten nur nach Anmeldung und persönlicher Terminabsprache:

Studienort Wiesbaden – Chantal Mommertz, Alexander Kallenberg, Marlene Schulz Studienort Rüsselsheim –Marlene Schulz

9 BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren.

Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert.

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und -speicherung nicht möglich.

Es werden folgende Daten gespeichert (§ 4 Vergabeverordnung Hessen in der jeweils gültigen Fassung):

Name und Vorname(n), Geburtsdatum, -ort und -land

Geschlecht

Anschrift, E-Mail Adresse, Staatsangehörigkeit

verfahrenssteuernde Merkmale

Die Löschung der Daten erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Vergabeverordnung Hessen spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Semesters, für das das Vergabeverfahren durchgeführt worden ist.

Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens (§ 13 Hessisches Datenschutzgesetz).

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10 EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR IMMATRIKULATION VON MINDERJÄHRIGEN

Mit der Immatrikulation (Einschreibung) werden Sie nach den Regelungen des § 55 Abs. 1 Hessischem Hochschulgesetz vom 14.12.2009 (GVBl. I S.666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30.11.2015 (GVBl. S. 510) Mitglied der Hochschule RheinMain (HSRM). Damit sind sowohl Rechte (u. a.: Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen und Exkursionen, Teilnahme am Hochschulsport, Teilnahme an der Selbstverwaltung der Hochschule, Wahlrecht zu den Gremien, Bibliotheksbenutzung) als auch Pflichten (u. a.: Zahlung des Semester- und des Verwaltungskostenbeitrags, Rückmeldeverpflichtung, verschiedene Vorlage- und Nachweispflichten) verbunden. Die oben genannten personenbezogenen Daten werden von der HSRM zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben und gespeichert. Während des Studiums stehen Sie bei allen Tätigkeiten, die dem organisatorischen Verantwortungsbereich der HSRM zuzurechnen sind, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zur Immatrikulation von Minderjährigen an der Hochschule RheinMain ist die Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten erforderlich. Informationen und den entsprechenden Vordruck finden Sie unter www.hs-rm.de/de/studium/bewerbung-und-immatrikulation Immatrikulation (Einschreibung) Immatrikulation von Minderjährigen.

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* Bewerber, mit einer Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Modellversuchs für Beruflich Qualifizierte beachten bitte: 1. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung = a) mittlerer Schulabschluss und b) Abschlusszeugnis einer mind. dreijährigen, nach dem 01.01.2011 abgeschlossenen anerkannten Berufsausbildung mit mindestens der Note 2,5. 2. Bei Immatrikulation ist der Abschluss einer Studienvereinbarung erforderlich. Bitte bestätigen Sie handschriftlich auf dem Zulassungsantrag: "Mir ist bewusst, dass ich zum Zeitpunkt der Immatrikulation eine unterschriebene Studienvereinbarung im Rahmen des Modellversuchs für Beruflich Qualifizierte nachweisen muss". Alternativ können Sie auch bereits der Bewerbung die unterschriebene Studienvereinbarung in 2facher Ausfertigung beifügen. 3. Informationen zum Modellversuch und die Studienvereinbarung finden Sie unter www.hs-rm.de/beruflich-qualifizierte.

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11 ANLAGEN ZUM ZULASSUNGSANTRAG In welcher Form muss ich meine Unterlagen einreichen?

Bis auf die Nachweise für einen Härtefallantrag und Anträge auf Nachteilsausgleich, die in beglaubigter Kopie mit dem Zulassungsantrag in Papierform eingereicht werden müssen, sind alle anderen Nachweise auf dem Bewerbungsportal hochzuladen. Zulassungsantragsformulare, die per Fax oder Email eingehen, sind ungültig.

Welche Unterlagen muss ich einreichen / auf dem Bewerbungsportal hochladen? 1. Einseitigen Zulassungsantrag (kontrolliert, ggf. ergänzt und unterschrieben) – in Papierform einzureichen 2. Hochschulzugangsberechtigung* (z.B. Zeugnis der Allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Zeugnis

der Fachhochschulreife - ggf. mit Nachweis des schulischen und beruflichen Teils der FH-Reife, Meisterprüfungszeugnis) - hochzuladen

3. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis) für die Anerkennung einer Notenverbesserung im Rahmen des Zweitkriteriums – falls zutreffend hochzuladen

4. Nachweis eines abgeleisteten Dienstes/Nachweis über die Pflege eines eigenen Kindes – falls zutreffend hochzuladen 5. Studien-/Exmatrikulationsbescheinigungen mit Angabe der Fach- und Hochschulsemester für alle bisherigen

Studienzeiten in der Bundesrepublik Deutschland – falls zutreffend hochzuladen 6. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Aussage über noch vorhandenen Prüfungsanspruch), falls Sie in einem

gleichen bzw. gleichnamigen Studiengang immatrikuliert waren - hochzuladen 7. Für den Studiengang Innenarchitektur (sofern zur Bewerbung bereits ein Praktikum absolviert wurde):

Praktikumsbestätigung (Originalbescheinigung des Betriebes mit a) Auflistung der absolvierten Gewerke der Betriebe oder Ihren konkreten Tätigkeitsfeldern und b) Bestätigung der Wochenanzahl und des Zeitraums des Praktikums - hochzuladen

8. Berufsintegrierte Studiengänge für Techniker und Meister: Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach Erwerb des Meister-/ Technikerabschlusses sowie eine aktuelle Tätigkeitsbeschreibung - hochzuladen

9. Ausbildungsintegrierter Studiengang Versicherungs- und Finanzwirtschaft: Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem Partnerunternehmen der Hochschule RheinMain - hochzuladen

10. Für den Studiengang Media: Conception u. Production: Englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 (CEFR). Nachweis bei mind. 6 Jahren Schulenglisch durch eine mind. ausreichende Note (4,0) in den Zeugnissen des letzten Schuljahres. Alternativ: standardisierte Sprachprüfung (siehe www.hs-rm.de/sprachen - Sprachniveau/Sprachnachweise) - hochzuladen

11. Für den Studiengang Soziale Arbeit Teilzeit: Nachweis der Gründe für ein Teilzeitstudium - hochzuladen Wer muss noch zusätzliche Nachweise erbringen? Ich bin Zweitstudienbewerber:

1. Diplom-/ Bachelorzeugnis mit Angabe der Durchschnittsnote - hochzuladen 2. Begründung für das Zweitstudium - hochzuladen

Ich habe bei einer Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15.01. bzw. bei einer Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15.07. das 55. Lebensjahr vollendet:

Formlose Begründung, dass für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen - hochzuladen

Ich habe einen Antrag auf Berücksichtigung in der Spitzensportlerquote gestellt (Nachwiese sind hochzuladen): 1. Nachweis Kaderzugehörigkeit in einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C-, oder D/C - Kader eines Bundes-

verbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes / Zugehörigkeit zu einer deutschen Nationalmannschaft 2. Nachweis der Bindung an den Studienort durch Betreuung eines Olympiastützpunkt oder durch Betreuung und/oder

Trainingsmöglichkeit in der deutschen Nationalmannschaft Ich habe einen Härtefallantrag und/oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt:

1. Formlose, ausführliche Begründung - hochzuladen 2. Beglaubigte geeignete Nachweise gemäß den Informationen unter www.hs-rm.de/vergabeverfahren -

Vergabe von Studienplätzen - Regelungen zu Härtefall und Nachteilsausgleich – in Papierform einzureichen Was ich sonst noch wissen muss?

Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages und Angaben zu fehlenden und/oder nachzureichenden Unterlagen finden Sie ausschließlich auf dem Bewerbungsportal (https://bewerbung.hs-rm.de). Reichen Sie nur den einseitigen Zulassungsantrag in Papierform ein. Alle antragsergänzenden Unterlagen müssen Sie auf dem Bewerbungsportal hochladen (Ausnahme: Nachweise für Härtefallantrag/Antrag Nachteilsausgleich. Wenn Sie nach Abschluss des Verfahrens diese Unterlagen zurückgesendet haben wollen, reichen Sie einen adressierten und frankierten Briefumschlag (DIN A 4) mit ein). Den Antrag nicht in einer Bewerbungsmappe einreichen, Mappen können aus Platz- und Kostengründen nicht aufbewahrt und zurückgegeben werden!


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