Date post: | 05-Apr-2015 |
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Zukunftsorientierte Versorgung
Strahlentherapie in
Schleswig-Holstein
Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
undKassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Ist-Zustand
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
1995 1996 1997 1998 1999 2000
Leistungen Strahlentherapie 1995 - 2000
Ist-Zustand
Gesetze(Strahlenschutzverordnung, ArbZtG, etc. ...)
Medizinischer/technischer Fortschritt
BetriebswirtschaftlicheKosten
Geld fürVersorgung
Kostendeckung ?
Lösung
Zusammenschluß aller Strahlentherapeutenmit den Zielen:
Sicherung der Versorgung von Krebspatienten.
Kostenstabilität durch langfristige Investitionsplanung.
Einheitliche Behandlungsrichtlinien bei überprüfter und überprüfbarer Qualität.
Lösung
Partner:
Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Landesplanung
Zukunftsorientierte Versorgung
Investitionsplanung
Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
undKassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Beschleuniger-Standorte
KH Flensburg : 1,5 2002
KH Rendsburg : 1 1996 Uni Kiel : 21996/1999
: 1 Kobalt
(2000 neue
Quelle)
Praxis NMS : 1 1999
Praxis Pinneberg : 1
1998
Praxis Kiel : 1 1998
Praxis Uni Kiel : 1 1989
Praxis Lübeck : 1 1994
Uni Lübeck : 21994/1996
KH Heide : 1 1996
Einzugsbereiche
Kiel
Lübeck
Flensburg
Rendsburg
Heide
Pinneberg
Neumünster
Beschleuniger / Einwohner
Einzugsbereich Einwohner Geräte
2002 Plan (1996)
Flensburg 294.000 1,5 1,2 - 1,8
Rendsburg 267.100 1 1,3 - 1,9
Heide 271.200 1 1,0 - 1,4
Kiel 545.900 5 (-2*) 1,3 - 1,9
Pinneberg 374.900 1 1,0 - 1,4
Lübeck 656.100 3 2,8 - 4,2
Neumünster 265.200 1 1,1 - 1,4
2.700.300 13,5 (-2*) 9,7 - 14,1
*) Stehen der allgemeinen Versorgung nicht zur Verfügung.
Investitionsbedarf
Lebensdauer Beschleuniger: 10 - 15 Jahre
abhängig von: täglicher Auslastungtechnischer Ausstattungtechnischen Anforderungen
Lebensdauer übriger Geräte:
Simulator : 10 - 15 Jahre Planungssystem : 10 - 15 Jahre Phys. Messsysteme : 10
Jahre
Investitionsbedarf 2002 - 2006
Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung:
Beschleuniger: 2004 Praxis an der Uni Kiel2005 Uni Kiel2005 Praxis Lübeck2006 KH Heide
Sonstiges: 2004 Rendsburg, Kollimator
Investitionsvolumen: 1 Beschleuniger ca. 1 Mio. € 1 Kollimator ca. 250.000 €
Investitionsvolumen ca. 4.25 Mio. €
Investitionsbedarf 2006 - 2010
Fälligkeiten der Ersatzbeschaffung:
Beschleuniger: 2006 Praxis Kiel 2006 Uni Kiel 2007 Uni Lübeck 2007 KH Rendsburg 2008 Praxis Kiel 2008 Praxis Pinneberg 2010 Praxis
Neumünster
Investitionsvolumen ca. 7 Mio. €
Benchmarking
Schleswig-Holstein Norddeutschland
Einwohner/ Arzt 69.650 68.885
Patienten/ Arzt 158 170
Ärzte/ Gerät 3.1 3.2
Einwohner/ Gerät 213.615 218.625
Serien/ Gerät 566 550
Quelle: Datenbank der Kliniken und Praxen für Strahlentherapie in
Norddeutschland
Schlussfolgerung
Die vorgestellte Investitionsplanung ist:
kalkulierbar,
transparent und
haushalterisch planbar.
Zukunftsorientierte Versorgung
Leitlinien, Therapiekonzepte und Qualitätssicherung in der
Strahlentherapie
Eine gemeinsame Veranstaltung von Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V.
undKassenärztlicher Vereinigung Schleswig-Holstein
Leitlinien
Leitlinien sind systematisch entwickelte
Entscheidungshilfen über die angemessene
ärztliche Vorgehensweise der Krankenversorgung
bei typischen Krankheitsbildern.
Leitlinien verbessern
Qualität des ärztlichen Handelns
(Qualitätssicherung)
Versorgung des einzelnen Patienten
Kalkulation von Kosten
Transparenz des Gesundheitswesens
Vereinheitlichung der Behandlungsprotokolle
Zielvorstellung
Effektive Behandlungsprotokolle für den Patienten.
Ökonomisches Behandlungskonzept für den Kostenträger.
Bestrahlung: Bronchialkarzinom
Kurative Bestrahlung
Früher: Heute:Gesamtdosis: 69 Gy 70 Gy
Fraktionen: 46 x 1,5 Gy 35 x 2,0 Gy
EBM-Punkte: 55.200 42.000
Ergebnis: bis zu 13.200 Punkte Einsparung
Bestrahlung: Bronchialkarzinom
Palliative Bestrahlung
Früher HeuteGesamtdosis: 40 Gy 8 - 40 Gy
Fraktionen: 20 x 2,0 Gy 20 x 2,0 Gy10 x 3,0 Gy5 x 4 Gy1 x 8 Gy
EBM-Punkte: 55.200 42.000
Check-Liste
Strahlentherapie-Audits*
Krankenakte und Bestrahlungsprotokoll
Diagnose und Verordnung
Bestrahlungsplanung
Bestrahlungsverlauf und Nachsorge
*) www.strahlentherapie-nord.de
Zukunftsorientierte Versorgung
Versorgungskonzept Strahlentherapiein
Schleswig-Holstein
Eckwerte einer Modellvereinbarung
gemäß § 63 Abs. 1 und 6, 64 SGB V
Dreiseitiger Vertrag mit den Vertragspartnern:
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein.
Strahlentherapie Schleswig-Holstein e.V. und seine Mitglieder – eine Leistungserbringergemeinschaft, die alle Beschleunigerbetreiber in Schleswig-Holstein zu ihren Mitgliedern zählt.
Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein.
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
Einheitliches Therapiekonzept
Einheitliche Qualitätsrichtlinien
Mit dem Modellvertrag wird von den Leistungserbringern die flächendeckende optimale strahlentherapeutische Versorgung von Krebspatienten im Rahmen von vereinheitlichten ambulanten strahlentherapeutischen Behandlungen in Schleswig-Holstein sichergestellt.
2.1Die Vertragsparteien vereinbaren für die Strahlentherapie in Schleswig-Holstein ein einheitliches Therapiekonzept. Für alle Leistungserbringer auf dem Gebiet der Strahlentherapie ist das einheitliche Therapiekonzept verbindlich(Anlage 1 – Einheitliches Therapiekonzept).
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren einheitliche Qualitätsrichtlinien und die Verbindlichkeit von Qualitätsstandards, und zwar sowohl für die kurative Strahlentherapie als auch für die Palliativstrahlentherapie. Alle Strahlentherapeuten in Schleswig-Holstein erkennen das Regelwerk zur Qualitätssicherung als verbindlich an (Anlage 2 – Regelwerk zur Qualitätssicherung (Richtlinien, verbindliche Leitlinien und eigene Qualitätsstandards)).
2.3 QualitätsausschußEin Qualitätsausschuß (Strahlentherapiekommission/ Ärztliche Stelle) überwacht die Einhaltung des einheitlichen Therapiekonzeptes und der Qualitätsrichtlinien. (Checkliste - Strahlentherapie - Audits).
2.4 Wissenschaftliche BegleitungAktualisierung der Qualitätsrichtlinien
Sicherstellung durch Vereinheitlichung
der Behandlung
Die Vertragsparteien stellen den sich aus dem Investitionsplan I. ergebenden Gerätebestand (Linearbeschleuniger und andere Bestrahlungsanlagen, wie z.B. Afterloading-Geräte, die im Hochvolt-Bereich arbeiten) verbindlich fest. Die Vertragsparteien vereinbaren die Verbindlichkeit der Investitionsplanung für die Dauer der Modellvereinbarung. Der Investitionsplan ist für zehn Jahre festgelegt. Die verbindlichen Festlegungen ergeben sich aus:
Investitionsplan I. (2002 bis 2005) Investitionsplan II. (2006 bis 2010)
Anlage 3.
Investitionsplan für Bestrahlungsanlagen
1. Die Vertragsparteien vereinbaren auf der Grundlage des einheitlichen Therapiekonzeptes Leistungskomplexe (Anlage 4).
2. Die Vertragsparteien vereinbaren als Honorar für die Leistungskomplexe Leistungspauschalen (Anlage 5)
3. Die Gesamtvergütung wird von den Partnern des Gesamtvertrages bereinigt (Bereinigungsgrundsätze – Anlage 6).
4. Die Vergütungsregelung ist anzupassen, wenn im EBM die Bewertung strahlentherapeutischer Leistungen angehoben wird.
5. Die Vergütungen aufgrund des Modellvertrages werden außerhalb der Gesamtvergütung gezahlt.
Leistungsumfang/Vergütung/
Bereinigung der Gesamtvergütung
Diese Modellvereinbarung ist die erste Stufe zur Entwicklung eines mehrstufigen Behandlungskonzeptes, das unterschiedliche Therapieformen miteinander verbinden und die Kooperation mit onkologisch tätigen Ärzten und den Hausärzten in Basisbetreuung und Nachsorge regeln soll.
Die Modellvereinbarung verbessert die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung
zur Verkürzung stationärer Aufenthalte.
zur Vermeidung der Unterbrechung der Therapie durch stationäre Aufnahme.
Die Neuorganisation der Strahlentherapie im Rahmen der Modellver-einbarung soll der Anfang zu breiter angelegten Therapiekonzepten in der gesamten Onkologie sein.
Geplante Mehrstufigkeit
(integrierte Versorgung)
Zukunftsorientierte Versorgung
Vertrag Strahlentherapie
Was ist das Besondere?Was ist das Neue?
Besonderheit der Behandlung
Die Behandlung ist notwendig und unterliegt
keiner Kosten-Nutzen-Überlegung (wie z. B.
Screening, Prävention).
Die Behandlung ist nicht aufschiebbar.
Alternativen sind kostenträchtiger
Die Behandlung fordert einen hohen
Abstimmungsbedarf mit anderen
Fachspezifitäten (Tumorchirurgie –
Chemotherapie).
Besonderheit des Patienten
Aufgrund Krebsinzidenzen ist die Fallzahl abschätzbar
Der Patient setzt sich hohen physischen und psychischen Belastungen aus. Er hat deshalb Anrecht auf ein Höchstmaß an Sicherheit.
Behandlungsergebnis ist meßbar hinsichtlich
– Verlängerung der Überlebenszeiten
– Steigerung der Lebensqualität bei palliativer Indikation
Neu für Leistungserbringer
Keine falschen Dynamiken aufgrund „konkurrierender Angebote“ – Konkurrenz verbietet sich bei dieser Therapie.
Abgestimmte Investitionsentscheidungen verleiten nicht zur leistungsinduzierenden Amortisation
Erhöhte Transparenz durch einheitliche Therapiekonzepte
Der Verein Strahlentherapie stärkt seine Immunität gegen Verlockungen der Industrie
Neu für Krankenkassen
Lückenlose Versorgung der Versicherten für die Zukunft
Gemeinsame Planung von Niedergelassenen und Klinikärzten vermeiden redundante Strukturen
Einheitliche Therapiekonzepte machen Leistungsumfang und Mitteleinsatz transparent
Morbidität und kalkulierte Kosten machen Behandlungsausgaben planbar
Vermeidung von Medizintourismus – Reduzierung von Ausgaben
Vertrag mit Vorteilen für alle
Patient wird auch zukünftig mit allen notwendigen
Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau versorgt.
Arzt kann sich zukünftig auf die Behandlung
konzentrieren, wenn Kapitaleinsatz abgesichert ist.
Krankenkassen erhalten Planbarkeit der Ausgaben
für eine lebensnotwendige Versorgung
Zukünftige Sicherheit
Gewonnen wird
kostenorientierte und qualitätsbezogene Behandlung durch
Einheitliche Therapiekonzepte
Transparenz Planbarkeit
Vermieden wird
gefährliche Dynamikdurch
Unkontrollierte Neuinvestionen
Doppelte Strukturen Angebote der Industrie
Zukunftsorientierte Versorgung
Onkologisches Versorgungskonzept
Onkologisches Versorgungskonzept
Versorgungs-ebene 2
onkologischverantwortlicher
Arzt
Chemotherapie
Versorgungs-ebene 1
Hausarztbzw.
primärtätiger Facharzt
Versorgungs-ebene 3
Krankenhaus
OP
Falls Strahlentherapie nicht in KKH erbringbar
Nachsorge
Psychosoziale BegleitungLabor SterbebegleitungSchmerztherapie
Strahlentherapie
In Akutfällen
Obligatorische Überweisung anonko. Arzt und permanenter
Austausch
*) bei speziellem Qualifikationsnachweis
* **
**) bei speziellem
Qualifikationsnachweis(Onkologie)
Zukunftsorientierte Versorgung
Analyse und Prognose der
Entwicklung der
Strahlentherapie in Schleswig-
Holstein
Im Blickpunkt:
Warum muß gehandelt werden ?
Wo besteht Handlungsbedarf ?
Was wird für die Versorgung der
Patienten benötigt ?
Was kostet die Korrektur ?
Die Zunahme der Morbidität
4.5344.947
6.3786.778
7.1287.428
5.428
3.974
5.928
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Realität Prognose
Zahl der Behandlungsfälle
Das Dilemma der Deckelung
2.2
61
DM
1.5
32
DM
1.9
46
DM
0 DM
500 DM
1.000 DM
1.500 DM
2.000 DM
2.500 DM
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Fallwert
0
2.000
4.000
6.000
8.000
Behandlungsfälle
Fallwert Zahl der Behandlungsfälle
Der falsche Ausweg
1.3
12
DM
1.9
46
DM
2.2
61
DM
1.7
52
DM
0 DM
500 DM
1.000 DM
1.500 DM
2.000 DM
2.500 DM
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Fallwertohne Leistungsausweitung
mit Leistungsausweitung
Was bezahlt der Fallwert?
Strahlentherapeutische Einrichtung( max. 800 Patienten, 1 Großgerät )
Personalkosten Mitarbeiter AnzahlMTRA 6Physiker 1 ... 2Arzthelferin 1Schreibkraft 1Verwaltung 1
weitere Kosten - Raumkosten- Betriebskosten- Gerätekosten- Kapitalkosten
und, falls möglich, 3 Ärzte
Was bleibt den Ärzten?
1.030 1.030 1.030
375 250 313
663
442188
125156
552
108
135
163
0 DM
500 DM
1.000 DM
1.500 DM
2.000 DM
2.500 DM
3.000 DM
im Jahr 2000 im Jahr 2006 mitPersonalaufstockung
im Jahr 2006 mit Personal-,Raum- und
Geräteaufstockung
Personalkosten ( ohne Ärzte ) Raumkosten Betriebskosten Gerätekosten Kapitalkosten
DM 2.800,-
DM 1.897,-
Verteilung der Kosten im Fallwert ( Beispielpraxis )
Was kostet die Korrektur ?
Eine vorsichtige Annäherung ( Beispielpraxis )
Festschreibung des Status Quo ( 2000 ) :
Mit 800 Fällen ein Überschuß von ca. DM 320.000,-
also etwa DM 110.000,- pro Arzt und Jahr.
Um im Jahr 2006 mit 1.200 Fällen den selben
Überschuß
zu erzielen, müßte der Fallwert um etwa DM 550,-
höher sein.
Übertragen auf die Gesamtheit der Strahlentherapie
liegt dann der zusätzliche Finanzbedarf bei DM 4,2
Mio. im Jahr 2006.