Zukauffläche Kaufland-Markt in Taucha
Potenzialabschätzung Artenschutz Geschützte Pflanzen- und Tierarten
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Taucha, Mai 2018
BioCart Zukauffläche Kaufland-Markt Taucha Ökologische Gutachten & Studien Potenzialabschätzung Artenschutz
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Projekt Potenzialabschätzung Artenschutz Zukauffläche Kaufland-Markt in Taucha
Lage 04425 Taucha, Portitzer Str. 34, Lkr. Nordsachsen, Sachsen Gemeinde Taucha Gemarkung Taucha Flur Flurstück 34/17 Aktenzeichen Auftraggeber (AG) Kaufland Vertrieb KDSN GmbH & Co. KG Rötelstraße 35 74172 Neckarsulm Bauherr dito
Auftragnehmer (AN) BioCart Ökologische Gutachten & Studien
Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Albrecht-Dürer-Weg 8 D-04425 Taucha
Bearbeiter Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping Bearbeitungszeitraum April-Mai 2018 Abgabe Gutachten 04.06.2018 Verfasser: Taucha, der 04.06.2018 Dipl.-Ing. (FH) Jens Kipping
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1 Veranlassung und Einleitung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Kauf einer Grundstücksfläche am bestehenden Kaufland-
Markt in der Portitzer Straße 34 in Taucha. Das ist Grundlage für eine geplante
Markterweiterung am Standort.
Der AG hat Interesse, die Fläche vor dem Kauf auf eventuell auftretende
artenschutzrechtliche Belange hin prüfen zu lassen. Mit einer Potenzialabschätzung, welche
auf Vor-Ortbegehungen und der landschaftsökologischen Kenntnis der örtlichen Situation
des Bearbeiters beruht, sollen solche artenschutzrechtlichen Belange eingeschätzt werden.
Am 26.03.2018 hat der AG das Büro BioCart - Ökologische Gutachten im Namen des
Bauherrn mit der entsprechenden Begutachtung und Anfertigung einer
Potenzialabschätzung zum Artenschutz beauftragt.
Der methodische Ansatz und die Begriffsbestimmung der nachfolgenden
Potenzialabschätzung stützen sich auf das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom
29.07.2009, geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154)
und erneut geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom
15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434). Die Beachtung des speziellen
Artenschutzrechtes nach §§ 44 und 45 BNatSchG ist Voraussetzung für die
naturschutzrechtliche Zulassung eines Vorhabens. Dabei sind in einer Relevanzprüfung die
potenziell betroffenen Arten der besonders und streng geschützten Arten zu beurteilen,
sowie ggf. auftretende Verbotstatbestände und. naturschutzfachliche Ausnahme-
voraussetzungen darzustellen.
Der § 7 BNatSchG definiert, welche Pflanzen- und Tierarten besonders bzw. streng
geschützt sind. Nach § 7 Abs. 2, Nr. 13 BNatSchG sind folgende Arten besonders geschützt
(SCHUHMACHER et al. 2011):
• Tier- und Pflanzenarten der Anhänge A oder B der EG-Artenschutzverordnung
(EG338/97),
• Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
• europäische Vogelarten,
• besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV).
Des Weiteren sind gemäß § 7 Abs. 2, Nr. 14 BNatSchG folgende Arten streng geschützt:
• Tier- und Pflanzenarten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung (EG
338/97),
• Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG),
• streng geschützte Tier- und Pflanzenarten der Bundesartenschutzverordnung
(BArtSchV).
Im Rahmen einer speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung sind grundsätzlich alle
vorkommenden Arten der folgenden Gruppen innerhalb der o.g. Arten zu berücksichtigen
und damit planungsrelevant:
• Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie,
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• europäische Vogelarten entsprechend Art. 1 EU-VSRL,
• Arten nach Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG.
Im Freistaat Sachsen sind die streng geschützten Pflanzen- und Tierarten in der Arttabelle
des LfULG, Version 2.0 definiert (LFULG 2017a), die Vögel in der Tabelle der in Sachsen
auftretenden Vogelarten, Version 2.0 (LFULG 2017b).
Für diese planungsrelevanten Arten werden in der vorliegenden Abschätzung die
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
beurteilt, die durch das Vorhaben möglicherweise erfüllt werden können.
2 Methodik
Für die Untersuchung des Grundstückes fanden im Frühjahr 2018 zwei Begehungen vor Ort
statt. Die Begehungstermine waren der 25.04. und der 26.05.2018. Die Begehungen wurden
bei günstigen Witterungsbedingungen mit Sonnenschein, Temperaturen um 20 °C und
geringen Windgeschwindigkeiten durchgeführt. Dabei konnte das Grundstück vollständig
abgegangen und auf das Vorhandensein von geschützten Pflanzen- und Tierarten
untersucht werden. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf das Vorhandensein von den
oben definierten artenschutzrelevanten Pflanzen- und Tierarten gelegt.
Als Hilfsmittel wurde ein Fernglas benutzt. Zur Begutachtung von eventuell vorhandenen
Baumhöhlen standen eine Leiter, eine Inspektionskamera sowie diverse Lampen und
Inspektionsspiegel zur Verfügung. Es wurde eine Fotodokumentation des Grundstücks
angefertigt.
3 Ergebnisse der Vor-Ortbegehungen
Standörtliche Situation
Die Zukauffläche ist 8.165 qm groß. In die Untersuchung wurden weitere angrenzende
Flächen einbezogen, welche bei einer Markterweiterung potenziell mit in Anspruch
genommen oder beeinträchtigt werden könnten. Die Größe der hier begutachteten Fläche
liegt daher bei etwa einem Hektar.
Das Grundstück ist eine innerstädtische Brachfläche nördlich des bestehenden Kaufland-
Marktes. Sie ist Teil einer großen Brache, für die künftig ein Bebauungsplan erarbeitet wird
und die für überwiegend Wohnbebauung vorgesehen ist. Die hier beurteilte Teilfläche wird
momentan zum Großteil durch die Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG an der
Bahnunterführung der angrenzenden Portitzer Straße als Lagerfläche für Bodenaushub und
Schotter in Anspruch genommen. Die Zufahrt dafür erfolgt über die Zufahrt zum Parkplatz
des Kaufland-Marktes.
Ein anderer bedeutender Teil der Fläche besteht aus spontan aufgewachsenen Gehölzen
und Grasfluren, welche weiter unten näher beschrieben werden. Diese wechseln sich ab mit
durch Beton versiegelte Flächen im Umfeld eines alten Gebäudes im Norden der Fläche. Bei
dem Gebäude handelt es sich um eine Ruine eines ehemaligen temporären Einkaufsmarktes
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aus den frühen 1990er Jahren (Massa Markt), dessen Grundfläche im Rahmen des
Vorhabens teilweise in Anspruch genommen werden soll. Das Gebäude besteht praktisch
nur noch aus der Grundskelettkonstruktion, das Dach ist nahezu vollständig abgedeckt und
das Gebäude überwiegend offen.
Gehölze/Vegetation
Der Gehölzbestand auf dem Gelände dürfte nicht älter als 20 Jahre sein. Es handelt sich um
die folgenden schnellwachsenden Baumarten:
− Hybrid-Pappel (Populus x canadensis) - dominant
− Zitterpappel (Populus tremula) - stellenweise
− Birke (Betula pendula) - vereinzelt
− Robinie (Robinia pseudoacacia) - dominant
− Salweide (Salix caprea) – dominant als Aufwuchs
− Bruchweide (Salix fragilis) - selten
− Spitzahorn (Acer platanoides) – selten als Aufwuchs
− Apfel (Malus sp.) – junge Einzelbäume
Dabei sind alle Bäume wegen des vergleichsweise geringen Alters in einem vitalen Zustand.
Von den größten Bäumen wird ein maximaler Stammdurchmesser (BHD) von 40 cm erreicht.
Hauptsächlich weisen die meisten Bäume jedoch einen BHD von um die 15 cm auf.
In der Strauchschicht sind folgende Arten anzutreffen:
− Essigbaum (Rhus typhina) - selten
− Liguster (Ligustrum vulgare) - selten
− Weißdorn (Crataegus sp.) - vereinzelt
− Hartriegel (Cornus sp.) - vereinzelt
− Brombeere (Rubus sp.) - dominant
− Heckenrose (Rosa sp.) – selten
− Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) - häufig
− Forsythia (Forsythia x intermedia) - selten
Die Gras- und Krautschicht wird hauptsächlich aus den folgenden Arten gebildet:
− Glatthafer (Arrhenaterum elatius) - selten
− Landreitgras (Calamagrostis epigejos) – dominant
− Knaulgras (Dactylis glomerata) - vereinzelt
− Quecke (Elymus repens) - vereinzelt
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− Weidelgras (Poa sp.) - vereinzelt
− Wiesen-Labkraut (Galium mollugo) - selten
− Kleblabkraut (Galium aparine) - dominant
− Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) - häufig
− Rainfarn (Tanacetum vulgare) - häufig
− Brennnessel (Urtica dioica) - häufig
− Violette Taubnessel (Lamium purpureum) - selten
− Löwenzahn (Taraxacum agg. sp.) - vereinzelt
− Vogel-Wicke (Vicia cracca) - selten
Eine detaillierte Vegetationsaufnahme erfolgte nicht. Insgesamt handelte es sich auf dem
Standort um eine sehr ruderalisierte Vegetation mit einem hohen Anteil an gebietsfremden
Arten aus ausgewilderten Garten- und Zierpflanzen.
Europäische Vogelarten
Das Vorkommen von Greifvogel- und Eulenarten im Gebiet kann ausgeschlossen werden.
Es haben sich keine Hinweise auf deren Anwesenheit ergeben, es sind keine Horste
vorhanden, keine Kotspuren, keine Gewölle, Mauserfedern und ähnliches. Das einzige
größere Nest in einer Zitterpappel wird von einer Rabenkrähe zur Brut genutzt.
Das Vorkommen von Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Haussperling (Passer
domesticus) und Amsel (Turdus merula) an dem alten Gebäude ist wahrscheinlich.
Hausrotschwänze hielten sich noch an dem Gebäude auf.
In den jungen und vitalen Bäumen wurden keine Baumhöhlen gefunden, welche als
Nistplätze für Spechte und andere Höhlenbrüter dienen könnten. Die beiden festgestellten
Meisenarten brüten irgendwo an dem alten Marktgebäude.
Das Vorkommen von den gebäudebewohnenden Arten Mauersegler (Apus apus),
Rauchschwalbe (Hirundo rustica) und Mehlschwalbe (Delichon urbicum) kann
ausgeschlossen werden. Es gibt keine Spuren oder Hinweise auf alte Nester im und an dem
Gebäude des alten Marktes.
In nachfolgender Tabelle 1 auf der folgenden Seite sind alle Vogelarten angegeben, welche
bei den Begehungen angetroffen wurden, bzw. für die angenommen werden kann, dass sie
aufgrund der Habitatausstattung im Gebiet brüten. Die Quellen für die Roten Listen der
Vögel sind für Sachsen ZÖPHEL et al. (2015) und für die BRD GRÜNEBERG et al. (2015).
Keine der gefundenen Arten ist im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie
aufgeführt.
Nach BNatSchG sind alle genannten Arten als „besonders geschützt“ eingestuft, es wurde
keine als "streng geschützt" klassifizierte Vogelart brütend angetroffen.
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Für keine der vorgefundenen Brutvogelarten besteht die Einstufung als Art mit besonderer
artenschutzrechtlicher Bedeutung, alle Arten gehören zu den sogenannten ‚Allerweltsarten‘.
Alle genannten Arten sind in Sachsen (STEFFENS et al. 2013) und in der Umgebung Leipzigs
(STUFA 1995) weitverbreitet und häufig.
Tabelle 1: Im Gebiet potenziell vorkommende Brutvogelarten und ihre Gefährdungseinstufung, alphabetisch geordnet
RL SN Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens
RL BRD Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere Deutschlands
2 stark gefährdet 3 gefährdet * ungefährdet
4 potenziell gefährdet G Gefährdung anzunehmen
R extrem selten V Vorwarnliste
Art deutsch
Art wissenschaftlich R
ote
Lis
te
Sa
chse
n
Ro
te L
iste
BR
D
Amsel Turdus merula * *
Blaumeise Parus caeruleus * *
Bluthänfling Carduelis cannabina V 3
Buchfink Fringilla coelebs * *
Elster Pica pica * *
Gartengrasmücke Sylvia borin * *
Girlitz Serinus serinus * *
Grünfink Carduelis chloris * *
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros * *
Haussperling Passer domesticus V V
Heckenbraunelle Prunella modularis * *
Klappergrasmücke Sylvia curruca V *
Kohlmeise Parus major * *
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla * *
Nachtigall Luscinia megarhynchos * *
Rabenkrähe Corvus corone * *
Ringeltaube Columba palumbus * *
Rotkehlchen Erithacus rubecula * *
Stieglitz Carduelis carduelis * *
Zaunkönig Troglodytes troglodytes * *
Zilpzalp Phylloscopus collybita * *
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Fledermäuse
Aufgrund der räumlichen Lage und Naturausstattung der Umgebung ist das Auftreten von
Fledermäusen auf der Fläche durchaus möglich. Das Vorhandensein von Quartieren im und
an dem Gebäude ist jedoch wegen der ungeeigneten Gebäudekonstruktion nicht möglich.
Dafür weist das ruinenhafte und sehr offene Gebäude des alten Marktes keine von
Fledermäusen benötigten Strukturen auf. Es fehlen dunkle Dachräume, tiefe Spalten, Ritzen
und Hohlräume.
In keinem Gebäudeteil ergaben sich irgendwelche Hinweise auf die aktuelle und vormalige
Anwesenheit von Fledermäusen.
In den vitalen und relativ jungen Bäumen befanden sich keine Baumhöhlen, welche als
Quartiere für Fledermäuse geeignet sind.
Das Vorkommen von Quartieren von Fledermäusen auf der Zukauffläche kann daher
ausgeschlossen werden. Die Fläche wird maximal als Nahrungsrevier genutzt.
Reptilien
Von der Verbreitung in Sachsen (NABU SACHSEN 2014), der innerstädtischen Lage und
Naturausstattung her ist auf der Zukauffläche in erster Linie die Zauneidechse (Lacerta
agilis) zu erwarten und so wurde während des Maitermines besonders nach dieser Art
gesucht. Dabei wurden alle für die wärmeliebende Art relevanten Strukturen visuell
abegsucht. Das sind potenzielle Sonnplätze auf und an Stein- und Reisighaufen, an
Wegrändern, auf Betonplatten und ähnlichem. Im Gebiet herumliegende Steinplatten,
Dachpappestücke und Bretter wurden gewendet und kontrolliert.
Bei den beiden Begehungen wurden keine Tiere der Zauneidechse gefunden.
Möglicherweise hängt das Fehlen zusammen mit der Befahrung mit LKW und der Nutzung
als Lagerplatz. Dabei sind die Aufschüttungen mit Bodenaushub und Schotter recht frisch,
sodass eine Besiedlung mit Eidechsen von daher ausgeschlossen werden kann. Eine
weitere Rolle spielen sicherlich die anwesenden streunenden Hauskatzen. Die Gras- und
Krautschicht ist überwiegend sehr dichtschließend und verfilzt. Die in BLANKE (2004)
angegebenen notwendigen Habitateigenschaften für die Zauneidechse werden auf der
Zukauffläche derzeit nicht erfüllt.
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4 Fazit
Es konnten bei den Begehungen im April und Mai 2018 keine der besonders und streng
geschützten Pflanzen- und Tierarten auf der Zukauffläche am Kaufland-Markt Taucha
nachgewiesen werden.
Durch die Umnutzung der Fläche ergeben sich für einige Tierarten Beeinträchtigungen durch
den absehbaren Verlust von Lebensstätten. Dabei handelt es sich bei den europäischen
Vogelarten durchweg um Arten, welche in der Umgebung Leipzigs und in der Stadt Taucha
weitverbreitet und häufig anzutreffen sind. Bei allen Arten handelt es sich gemäß der
Definition des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um sogenannte
‚Allerweltsarten‘, für die keine besondere artenschutzrechtliche Bedeutung bestehen.
Bei den Begehungen konnten keine Hinweise auf das Vorkommen von geschützten
Fledermaus- und Reptilienarten erbracht werden.
Nach derzeitigem Stand ist die Beantragung einer naturschutzrechtlichen Befreiung
nach § 67 Abs. 2 BNatSchG von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht
erforderlich.
Es wird eingeschätzt, dass sich keine artenschutzrechtlichen Belange ergeben,
welche dem Bauvorhaben grundsätzlich entgegenstehen.
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5 Verzeichnisse Quellenverzeichnis
Gesetze und Richtlinien
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und
Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 285, 896), zuletzt geändert
durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG),
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31.
August 2015 (BGBl. I S. 1474) und zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434).
Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November
2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in kodifizierter Fassung vom 30.
November 2009.
Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997 zur Änderung der Richtlinie
79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten. - Amtsblatt Nr.
L 223/9 vom 13.8.1997.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert in konsolidierter Fassung vom 01.
Januar 2007.
Sächsisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Sächsisches
Naturschutzgesetz (SächsNatSchG), rechtsbereinigt mit Stand vom 06. Juni 2013.
Literatur
BLANKE, I. (2004): Die Zauneidechse. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie 7. Laurenti
Verlag Bielefeld, 160 S.
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und
Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und biologische Vielfalt – Heft 70
(1). Bonn-Bad Godesberg: Landwirtschaftsverlag. 386 S.
GRÜNEBERG, C., H.-G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2016): Rote
Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung, 30. November 2015. - Berichte zum
Vogelschutz 52, S. 19-67.
LFULG (2017a): Streng geschützte Tier- und Pflanzenarten (außer Vögel) in Sachsen,
Version 2.0 (Bearbeitungsstand 12.05.2017) - http://
www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm - download am 15.01.2018.
LFULG (2017b): In Sachsen auftretende Vogelarten, Version 2.0 (Bearbeitungsstand
30.03.2017) - http:// www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20403.htm - download am
15.01.2018.
NABU SACHSEN (2014): Aktueller Stand der Reptilienerfassung für den Atlas der Reptilien in
Sachsen. Karten mit der Verbreitung der Arten auf Quadrantenbasis (Stand Januar 2011).
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- http://www.nabu-sachsen.de/images-/stories/pdf/feldichthy (letzter Zugriff am
15.01.2018).
SCHUHMACHER, J. & C. FISCHER-HÜFTLE (Hrsg.) (2011): Bundesnaturschutzgesetz -
Kommentar. Verlag W. Kohlhammer. Stuttgart.
STEFFENS, R., W. NACHTIGALL, S. RAU, H. TRAPP & J. ULBRICHT (2013): Brutvögel in Sachsen.
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden, 656 S.
STUFA (1995): Brutvogelatlas der Stadt und des Landkreises Leipzig. – Staatliches
Umweltfachamt Leipzig, Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege, Leipzig, 137
S.
ZÖPHEL, U., H. TRAPP & R. WARNKE-GRÜTTNER (2015): Rote Liste der Wirbeltiere Sachsens -
Kurzfassung (Dezember 2015). - http://www.smul.sachsen.de/lfulg.
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Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ad. adult
AG Auftraggeber
Anh. Anhang
Anl. Anlage
Art. Artikel
BArtSchV Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) – Verordnung zum Schutz wild lebender Tier und Pflanzenarten. Fassung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 285, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG), vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), geändert durch Artikel 421 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) und zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I Nr. 64, 3434).
BV Brutvogel
EU-VSRL EU Vogelschutzrichtlinie, Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979
FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zuletzt geändert in konsolidierter Fassung vom 01. Januar 2007.
Ind. Individuum / -en
mdl. mündlich
MTBQ Messtischblattquadrant
RL BRD / RL SN
Rote Liste Deutschland/ Rote Liste Sachsen
Tab. Tabelle
UF Untersuchungsfläche
UG Untersuchungsgebiet
UNB Untere Naturschutzbehörde (hier Landkreis Nordsachsen)
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6 Fotodokumentation
Abbildung 1: Blick in die ehemalige Halle des alten Marktes. Das Gebäude ist vollkommen offen und bspw. für Fledermäuse ungeeignet.
Abbildung 2: Blick in die alte Halle.
Abbildung 3: dito.
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Abbildung 4: Blick auf die Zukauffläche mit dem Schleppdach der alten Halle und den Bodenablagerungen der Bahn-Baustelle.
Abbildung 5: Blick auf die alte Halle von Süden.
Abbildung 6: Blick nach Westen entlang der alten Halle.
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Abbildung 7: Ablagerungen von Baumaterial der Bahn-Baustelle.
Abbildung 8: Bodenablagerungen.
Abbildung 9: Junger Gehölzbestand hinter den Bodenablagerungen.
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Abbildung 10: Grasfluren und Gehölzaufwuchs östlich der alten Halle.
Abbildung 11: Salweide als einer der älteren Bäume.
Abbildung 12: Junger Gehölzbestand.
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Abbildung 13: Grasfluren mit erkennbaren Bodenversiegelungen.
Abbildung 14: Krähennest in
Zitterpappeln.
Abbildung 15: Junger Gehölzbestand.