Das crossmediale Magazin für die MARKANT Gruppe
MEDIADATENZIELGRUPPE – PREISE – THEMEN
2016Anzeigenpreisliste Nr. 16 – Gültig ab 1. Januar 2016
MEDIADATENInhaltsverzeichnis
3 Titelporträt
4 Zielgruppe
5 Charakteristik
6 – 7 Themenplan und Termine
8 Anzeigenpreise
9 Sonderwerbeformen /Online
10 MARKANT AG im Überblick
11 MARKANT Handelsgruppe in Europa
12 MARKANT Handelspartner in Deutschland
13 MARKANT Handelspartner in Europa
14 MARKANT Handelspartner
15 Technische Angaben
16 – 19 AGB der medialog GmbH & Co. KG
MEDIADATEN
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Titelporträt
Erscheinungsweise: monatlich /11 x im Jahr
Heftformat: Sonderformat 210 mm x 280 mm (Breite x Höhe)
Druckaufl age: 17.250 Ex.
Aufl agenkontrolle: II / 2015
Jahrgang / Jahr: 61/ 2015
Herausgeber: MARKANT AG, Pfäffi kon (CH) Internet: www.markant.com
Verlag: medialog GmbH & Co. KG Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Tel.-Nr.: +49 7225 916-230 Fax-Nr.: +49 7225 916-290 www.medialog.de Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRA 521 321 USt-IdNr. DE813372273 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
persönlich haftende Gesellschafterin medialog Beteiligungs GmbH Medienplatz 1, 76571 Gaggenau Geschäftsführer: Christian Schikora Amtsgericht Mannheim, HRB 522 459 Sitz der Gesellschaft: Gaggenau Bankverbindung: HypoVereinsbank Mannheim IBAN: DE71 6702 0190 0336 3204 96 BIC: HYVEDEMM489 Rücktrittsrecht: bis eine Woche vor Anzeigenschluss
Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto
Verlags-/Anzeigenleiter: Gabor Griego Tel.: +49 7225 916-250 [email protected]
Mediaberatung: Oliver Aufmwasser Tel.: +49 7225 916-273 [email protected]
Tamara Wanken Tel.: +49 7225 916-278 [email protected]
Chefredakteurin: Steffi Simone Müller Tel.: +49 7225 916-253 [email protected]
Anzeigendisposition: Heike König Tel.: +49 7225 916-133 [email protected]
Vertrieb: Kristina Primorac Tel.: +49 7225 916-180 [email protected]
Druck: Senefelder Misset B.V.Mercuriusstraat 35NL-7006 RK Doetinchem
MEDIADATENZielgruppe
MARKANT Magazin
SB-Geschäfte /
Supermärkte
Cash & Carry
Märkte
Inhaber /
Geschäftsführer /
Sortimentsverantwortliche /
Einkaufsleiter /
Vertriebsleiter
Verbraucher-
märkte
und SB-
Warenhäuser
Drogerie-
märkte
Baumärkte /
Gartencenter /
Technikmärkte
Convenience-
Kanäle / Kioske /
Sonstige
MEDIADATEN
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Charakteristik
Der Titel Das MARKANT Magazin ist das offi zielle Mitglieder-Magazin der MARKANT AG. Es richtet sich an die ca. 150 MARKANT Mitgliedsunternehmen (Food, Nonfood und Drogerie) aus Groß- und Einzelhandel sowie den angeschlossenen und selbstständigen Einzelhändlern.
Die Kurzcharakteristik Das MARKANT Magazin ist das crossmediale und markenfördernde Magazin für Handelsunternehmen. Es greift aktuelle Themen auf, stellt sie anschaulich dar, liefert den Lesern praxisnahe Lösungsansätze und Entscheidungshilfen für die tägliche strategische und operative Arbeit. Dabei nutzt das Magazin die crossmedialen Möglichkeiten und fördert erfolgreiche Marken. Das MARKANT Magazin erscheint in der DACH-Region und erreicht dort die Mitgliedsunternehmen und deren Entscheider.
Das MARKANT Magazin … stellt Themen anschaulich dar.
… kommentiert die Themen markenfördernd.
… liefert den Lesern praxisnahe Entscheidungshilfen – strategisch wie operativ.
… ist lesefreundlich und kompakt.
… nutzt zusätzlich crossmediale Möglichkeiten.
Großhandelszentralen Inhaber/Geschäftsführer/Einkaufsleiter/Vertriebsleiter
Point of Sale Marktleiter/selbstständige Kaufl eute/Sortimentsverantwortliche
MEDIADATENThemenplan und Termine
Ausgabe Termine Themen Messen/Ausstellungen
2Februar
Erscheinungstermin: 29.01.2016
Anzeigenschluss: 05.01.2016
Druckunterlagen: 12.01.2016
■ Süßwaren /Salzige Snacks■ Molkereiprodukte ■ Frühstücksprodukte■ Alkoholfreie Getränke ■ Fleisch- und Wurstwaren
31.01. – 03.02.2016, ISM
03.02. – 05.02.2016, Fruit Logistica
10.02. – 13.02.2016, Biofach
12.02. – 16.02.2016, Ambiente
14.02. – 16.02.2016, Fish International
23.02. – 25.02.2016, EuroCIS
3März
Erscheinungstermin: 04.03.2016
Anzeigenschluss: 10.02.2016
Druckunterlagen: 16.02.2016
■ ISM-Special■ Spirituosen■ Obst und Gemüse /Spargelzeit■ Speiseeis■ Drogeriewaren
11.03. – 16.03.2016, Internorga
13.03. – 15.03.2016, ProWein
4April
Erscheinungstermin: 06.04.2016
Anzeigenschluss: 10.03.2016
Druckunterlagen: 16.03.2016
■ EM-Special (Schwerpunkt Grillen) ■ Tiefkühlkost ■ Brot und Backwaren ■ Bier und Biermixgetränke■ Tiernahrung
06.04. – 07.04.2016, MARKANT Handels-Forum
5Mai
Erscheinungstermin: 06.05.2016
Anzeigenschluss: 12.04.2016
Druckunterlagen: 18.04.2016
■ Drogeriewaren-Special ■ Süßwaren /Salzige Snacks■ Wein und Sekt ■ Tabakwaren ■ Molkereiprodukte
24.05. – 25.05.2016, PLMA
6Juni
Erscheinungstermin: 06.06.2016
Anzeigenschluss: 10.05.2016
Druckunterlagen: 17.05.2016
■ Frühstücksprodukte■ Feinkost■ Spezialitäten: Bella Italia■ Fertiggerichte■ Schulanfang
7Juli
Erscheinungstermin: 06.07.2016
Anzeigenschluss: 13.06.2016
Druckunterlagen: 17.06.2016
■ Brot und Backwaren■ Tiefkühlkost■ Beilagen■ Drogeriewaren■ Chilled Food
8August
Erscheinungstermin: 05.08.2016
Anzeigenschluss: 13.07.2016
Druckunterlagen: 19.07.2016
■ Bayern /Oktoberfest-Special■ Molkereiprodukte■ Alkoholfreie Getränke■ Süßwaren /Salzige Snacks■ Tabakwaren
9September
Erscheinungstermin: 06.09.2016
Anzeigenschluss: 12.08.2016
Druckunterlagen: 18.08.2016
■ Obst und Gemüse (Zitrusfrüchte)■ Fleisch- und Wurstwaren■ Feinkost■ Heißgetränke■ Spirituosen
16.09. – 18.09.2016, InterTabac
21.09. – 22.09.2016, MARKANT Handels-Forum
10Oktober
Erscheinungstermin: 06.10.2016
Anzeigenschluss: 12.09.2016
Druckunterlagen: 16.09.2016
■ Weihnachts-Special■ Trendsortimente (z.B. Veggie) ■ Wein und Sekt■ Tiernahrung■ Nonfood: Gedeckter Tisch
16.10. – 20.10.2016, SIAL
11November
Erscheinungstermin: 04.11.2016
Anzeigenschluss: 11.10.2016
Druckunterlagen: 17.10.2016
■ Fisch■ Molkereiprodukte■ Tabak■ Festtage /Speiseeis■ Babynahrung
12Dezember
1Januar
Erscheinungstermin: 06.12.2016
Anzeigenschluss: 11.11.2016
Druckunterlagen: 17.11.2016
■ Österreich- und Schweiz-Special■ Tiefkühlkost■ Heißgetränke■ Beilagen■ Bio-Produkte
6
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Konkrete Platzierungswünsche sollten spätestens 14 Tage vor Anzeigenschluss beim Verlag angefragt werden.
Fehler und Themenänderungen vorbehalten.
MEDIADATEN
Formate Satzspiegel-FormateBreite x Höhe in mm
Anschnitt-Formate*Breite x Höhe in mm
Preise
4-farbig
2/1 Seite 383 x 244 420 x 280 14.350,00
1/1 Seite 173 x 244 210 x 280 8.120,00
2/3 Seite
Hochformat 114 x 244 132 x 280
5.450,00
Querformat 173 x 160 210 x 183
1/2 Seite
Hochformat 84 x 244 103 x 280
4.225,00
Querformat 173 x 120 210 x 140
1/3 Seite
Hochformat 55 x 244 73 x 280
2.820,00
Querformat 173 x 80 210 x 95
1/4 Seite
Hochformat 40 x 244 60 x 280
2.230,00Querformat 173 x 60 210 x 70
Blockformat 84 x 120 103 x 140
1/8 Seite
Hochformat 40 x 120 -
1.180,00
Querformat 173 x 30 -
1/16 Seite Hochformat 40 x 60 - 635,00
U2/U3/U4 - 210 x 280 10.120,00
Beihefter
Papiergewicht: bis 170 g / m²
Druckaufl age: 17.250 + 2 % Zuschuss
4-Seiter 4.430,00 €
8-Seiter 6.620,00 €
Nachlässe nach Mal-/Mengenstaffel:
1 Beihefter entspricht 1 Anzeigenseite
Beilagen
bis 25 g je Tsd. 168,00 €
Lieferort für Beilagen:
Senefelder Misset B.V.
Mercuriusstraat 35
NL-7006 RK Doetinchem
Rabatte
Malstaffel Mengenstaffel
3 Anzeigen 3 %
6 Anzeigen 5 %
9 Anzeigen 10 %
12 Anzeigen 15 %
2 Seiten 3 %
3 Seiten 5 %
6 Seiten 10 %
9 Seiten 15 %
ab 12 Seiten 20 %
Anzeigenpreise
* Angegebene Anschnittmaße zuzüglich
3 mm Beschnitt ringsum
Weitere Formate und Farben auf Anfrage.
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt.
MEDIADATEN
8
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Sonderwerbeformen /Online
Wir verstehen uns nicht nur auf klassische Anzeigen, sondern können darüber
hinaus auch mehr für Sie leisten. Mit unseren Sonderwerbeformen bieten wir
einen echten Mehrwert für Ihre Kommunikation, die nicht nur auffällt, sondern
auch für Aufmerksamkeit beim Leser sorgt und nachhaltig in Erinnerung bleibt.
■ Titelfl appe
■ Gate Cover
■ Panorama-Anzeigen
■ Tunnel-Anzeigen
■ Add-a-card
■ Insel-Anzeige
■ Sonderthemen-Strecke
Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Gesprächspartner zur Seite und
fi nden mit Ihnen gemeinsam die ideale und individuelle Sonderwerbeform für
Ihre anspruchsvolle Kommunikation mit nachhaltiger Wirkung.
Muster „Titelfl appe“ Muster „Gate Cover“
Produkt des Monats /Verkaufsaktion des Monats
■ Vorstellung Print und Online
■ Platzierung an erster Stelle
■ Produktabbildung auf der Startseite
■ Produktabbildung unter Neue
Produkte/Aktionen
■ Farbliche Hervorhebung
■ Web- und Social-Media-Verlinkungen
■ Bis zu fünf Bilder
■ Videoeinbindung
■ Aktionstimer
Preis: Produkt des Monats: 3.750,- € (nicht AE-fähig)
VKF-Aktion des Monats: 3.750,- € (nicht AE-fähig)
Technische Angaben:
Datenanlieferung: Bitte liefern Sie die Daten fünf Tage vor Schaltbeginn
Datenübermittlung: E-Mail: [email protected], bis max. 10 MB
FTP: Zugangsdaten auf Anfrage
Dateiformate: Flash, GIF, HTML, JPEG, PNG
www.markant-magazin.com
Der Online-Auftritt des MARKANT Magazins ist der ideale Platz für eine
gezielte Markenkommunikation an die Mitglieder der MARKANT Gruppe.
Interesse? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
MEDIADATENMARKANT AG im Überblick
MARKANT ist die größte Kooperation selbstständiger Handelsunternehmen in Europa.
Sie positioniert sich für über 11.000 Industrie- und über 150 Handelspartner aus
den Sektoren Lebensmittelgroß- und -einzelhandel, Drogeriemarkt, Großverbraucher,
Convenience, E-Commerce, dem Nonfood-Bereich, Baumärkte, Kauf- und Waren-
häuser etc. als kooperative Dienstleistungszentrale.
Die MARKANT Mitglieder sind in 20 Ländern aktiv und generieren dort einen
Brutto-Außenumsatz (2014) von 85 Mrd. €, davon 52 Mrd. € in Deutschland
(22 % Marktanteil). Durch Mitgliederzugänge in 2015 erhöht sich der Außenumsatz
auf rund 100 Mrd. €.
Mit Ländergesellschaften in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien, Slowakei
und Polen unterstützt die MARKANT die Expansion der Mitglieder.
Als Gruppe nimmt MARKANT damit bedeutende Marktpositionierungen in den Ländern
ein: Marktführer in Tschechien und Deutschland, Marktzweiter in Polen und der
Slowakei, Dritter in der Schweiz und Österreich.
MARKANT lebt den kooperativen Ansatz und versteht sich als
■ Mittler und Förderer der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel
■ Garant für die Eigenständigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des
mittelständischen Handels
■ Datendrehscheibe und Informationsplattform für die Branchen
der kooperierenden Mitglieder
■ Optimierer der Prozesskette von Handel und Industrie
■ Türöffner für internationale Märkte und relevante Vertriebskanäle
MARKANT international* in Kürze
■ Mitglieder aktiv in über 20 Ländern
■ über 99,6 Mrd. € Brutto-Außenumsatz der Mitglieder
(davon 68,2 Mrd. € in Deutschland)
■ 38,5 Mrd. € Verrechnungsumsatz (ohne Mitgliederzugänge)
■ Marktführer in Tschechien und Deutschland, Zweiter in
Polen und der Slowakei, Dritter in der Schweiz und
Österreich
■ 1.500 SB-Warenhäuser
■ 2.750 Supermärkte
■ 7.500 Drogeriemärkte
■ 210 C&C-Märkte
■ 700 Bau, Baustoff- und Gartenmärkte
■ Über 100.000 Convenience-Geschäfte
■ Über 150.000 GV-Kunden
*2015/2
MEDIADATEN
1.
2.
3.
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MARKANT Handelsgruppe in Europa
MARKANT Brutto-Außenumsatz International* 2014 nach Vertriebskanälen MARKANT – Positionierung in den Ländern
Tschechien, Deutschland
Polen, Slowakei
Österreich, Schweiz
*Addition der Mitglieder-Umsätze Strukturdaten 2015/2
(inkl. Metro/real,-, MPreis)
Quelle: Planetretail, eigene Berechnungen
Bau + Garten
4,8 Mrd. €
5 %
GV
3 Mrd. €
3 %Drogeriemärkte
18,6 Mrd. €
20 %
Pharma-Groß-
handel
2 Mrd. €
2 %
C&C
7,8 Mrd. €
8 %
LEH
59 Mrd. €
59 %
Sonstige
0,7 Mrd. €
1 %
GESAMT99,6 Mrd. Euro
Kauf-/
Warenhäuser
2,7 Mrd. €
3 %
MEDIADATENMARKANT Handelspartner in Deutschland
Verbrauchermärkte und
SB-Warenhäuser
Lieferung zu Handelsketten-
geschäften, Supermärkte
Baumärkte / Gartencenter /
Warenhäuser / Technikmärkte
Online-Shops
Cash & Carry-Märkte
Drogeriemärkte Convenience-Kanäle Großverbraucher
und weitere
MEDIADATEN
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MARKANT Handelspartner in Europa
Österreich
Lieferung zu Handelskettengeschäften,
Supermärkte
Verbrauchermärkte und Supermärkte
Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser Cash + Carry Märkte
Baumärkte / Gartencenter / Warenhäuser /
Technikmärkte
Drogeriemärkte / Pharma
Schweiz weitere Länder
Cash + Carry Märkte
Baumärkte / Gartencenter / Warenhäuser /
Technikmärkte
Drogeriemärkte / Pharma
Drogeriemärkte / Pharma
Convenience-Kanäle
Convenience-Kanäle
Großverbraucher
Großverbraucher
Baumärkte/Gartencenter/Warenhäuser/
Technikmärkte
Lieferung zu Handelskettengeschäften,
Supermärkte und Großverbraucher
Verbrauchermärkte und SB-Warenhäuser
Großverbraucher
Convenience-Kanäle
MEDIADATENMARKANT Handelspartner
Agravis, Bäko, C&C, Bartels-Langness, BayWa, Budnikowsky, Bünting,
Chefs culinar, Citti, dm-Drogeriemarkt, eCola, EMV-Profi , Gafateam, Get
N, Globus Fachmärkte, Globus-SBW, Hamberger, Handelshof Manage-
ment, Hellweg Baumärkte, Intergast-Gruppe, Kaes, Kaiser‘s Tengel-
mann, Kaufl and, Klaas & Kock, Lekkerland, MCS-Gruppe, Metro, Müller,
Nordmann, Okle, Pfl anzen Kölle, real,-, Rossmann, Service-Bund, tegut,
Windeln.de, Zentrag
dm-Drogeriemarkt, Eurogast, Hausmann, Kastner/Brückler, Kiennast,
Lekkerland, MPreis, Müller, Pfeiffer, RWA, Wedl, Weiss, Zielpunkt
Cepos, Chefs Culinar, PK Solvent, Family, dm-Drogeriemarkt, Kaufl and,
Kon-Rad, Globus-SBW, Globus Fachmärkte, Müller, Rossmann
Amedis, Cadar, C+C Angehrn, Crai, Cruspi, Fenaco, Galexis, GDI,
Jumbo, Landi, Lekkerland, Loeb, Manor, Müller, Oettinger, Pistor, Spar,
Valora, Voigt, Volg
Deutschland:
Österreich:
Osteuropa:
Schweiz:
MEDIADATEN
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Technische Angaben
Zeitschriftenformat 210 mm breit x 280 mm hoch,
unbeschnitten: 216 mm breit x 286 mm hoch,
Satzspiegel: 175 mm breit x 224 mm hoch
Druck- und Offsetdruck (Bogenoffset), Rückendrahtheftung
Bindeverfahren
Datenübermittlung Druckunterlagen bitte per E-Mail und farb-
verbindliches Proof postalisch an die Verlags-
adresse senden. Alternativ bitte per CD
mit farbverbindlichem Proof.
E-Mail: [email protected]
Bei Rückfragen: Heike König
Telefon: +49 7225 916-133
Datenformate Wir empfehlen die Anlieferung von PDF/X-3
Daten. Offene Daten (z. B. InDesign) sind zu
vermeiden. Mindestens muss die Datei druck-
fähig sein, d. h. alle verwendeten Schriften sind
einzubetten, Halbtonbilder benötigen eine Auf-
lösung von 300 dpi, Strichbilder mindestens 600 dpi.
Farben Druckfarben (CMYK) nach ISO 12647-2 (PSO),
Sonderfarben sind in Absprache möglich.
Proof Farbverbindliches Proof nach „Medienstandard
Druck“ (bvdm). Digital erstellte Prüfdrucke müssen
zur Kontrolle der Farbverbindlichkeit den FOGRA
Medienkeil enthalten (kostenpfl ichtig zu beziehen
bei www.fogra.org).
ICC-Profi l: ISOcoated v2 Fogra 39L
Wiederholungs- Unveränderte Wiederholungen sind in der Regel
anzeigen ohne erneute Datenlieferungen möglich.
Gewährleistung Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und
insbesondere Farben übernimmt der Verlag keine
Haftung. Der Druck von Farbanzeigen ohne
druckverbindliches Proof erfolgt ohne Gewähr-
leistung. Wir gehen davon aus, dass es sich bei
den uns zu geleiteten und übergebenen Dateien
um Kopien handelt und übernehmen für deren
Bestand keine Haftung.
Kontakt Ankündigungen, Auskünfte, Abstimmungen usw.
Heike König, Telefon: +49 7225 916-133,
E-Mail: [email protected]
MEDIADATENAGB der medialog GmbH & Co. KG
§1 Allgemeines / Verfahren
(1) „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unserer
Website www.markant-magazin.com gelten andere AGB.
(2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentli-
chung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die
im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten
Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor
Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrück-
lichen Vereinbarung bedarf.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind,
werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
(6) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche,
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
§ 2 Pfl icht des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druck-
unterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
§ 3 Zurückweisungsrecht des Verlages
(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form
nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren
Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für
den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 4 Probeabzüge
(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
(2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
§ 5 Ziffernanzeigen
(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der
Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf
Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
(2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die
eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu
öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der
Verlag nicht verpfl ichtet.
§ 6 Zahlungsbedingungen / Anzeigenbeleg / besondere Kosten
(1) Die Rechnung wird spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die
Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus-
zahlung vereinbart ist.
(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift
bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungs-
betrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus
anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.
(3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der
Auftraggeber zu tragen.
(5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
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§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung – bei Nichtkaufl euten nach er-
folgter Mahnung – Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftrag-
geber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale
geltend zu machen.
(2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag
weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer
Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung
des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 8 Gewährleistung / Haftung
(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine
ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Ver-
richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertrags-
verhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung,
sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es
handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pfl icht. Schadensersatz-
ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche
von Kaufl euten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des
betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
(3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Bei Geschäften mit Kaufl euten müssen Reklamationen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.
§ 9 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift,
Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir
ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten
und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich
zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa
zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende
Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsge-
rechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilli-
gung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung
Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur
Verfügung (s.u.).
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das
Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Re-
gelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestim-
mung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder
telefonisch unter +49 7225 916-133
Gaggenau, August 2015
medialog GmbH & Co. KG
Amtsgericht Mannheim
HRA 521321
Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora
persönlich haftende Gesellschafterin
medialog Beteiligungs GmbH
Amtsgericht Mannheim
HRB 522459
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora
MEDIADATENAGB für auf medialog ONLINE angebotene Werbetools
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für den Verkauf aller Werbefl ächen und sonstigen werblichen Inhalte (nachstehend „Werbung“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlos-sen, auch wenn diese nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen
§ 2 Werbeformen
(1) Als Werbemittel im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die jeweils aktuell vom Verlag angebotenen Werbeformen defi niert.
(2) Andere Werbeformen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestal-tung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
§ 3 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags oder die online erfolgende Verbreitung der Werbung.
(2) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich.
(3) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Aufträ-ge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbungtreibende angenommen,
deren Firmenanschrift dem Verlag bekannt ist.
§ 4 Ablehnungsbefugnis
(1) Der Verlag behält sich vor, Werbung – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
§ 5 Platzierung von Werbeformen
(1) Die Platzierung erfolgt ausschließlich auf den Seiten bzw. in Rubriken, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
(2) Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch geäußert, kommt der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang zustande.
§ 6 Abwicklungsfrist
(1) Werbetools sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.
(2) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Menge gebuchter Werbetools hinaus weitere Werbetools abzurufen.
§ 7 Datenanlieferung / Pfl ichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Vorlagen bis spätestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind dem Verlag unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
(2) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag Ersatz an. Das Vorstehende gilt auch für die vom Auftraggeber benannte Internet-Adresse, auf die das Werbemittel verweisen soll.
(3) Bei der Gestaltung und Herstellung der Vorlagen wird der Auftraggeber geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Auftraggeber nachträglich fest, dass die Vorlagen Rechte Dritter verletzen, hat er den Verlag unverzüglich zu unter-richten. – In jedem Fall der Verletzung von Rechten Dritter wird der Auftraggeber den Verlag von deren Ansprüchen freistellen und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen.
(4) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird
keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbetools übernommen.
§ 8 Preisliste
Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 5 Tage nach Veröffentlichung der Werbung übersandt.
(2) Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notifi cation-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notifi cation erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung
gestellten Unterlagen (z. B. der Rechnung) ergibt.
§ 10 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen dem Auftraggeber als Unternehmer ohne Mahnung Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungse-rinnerungen verursachten Kosten zur Last.
(2) Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basis-zinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug tritt Fälligkeit aller offenstehenden Forderungen sofort ohne jeden Abzug ein.
(3) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstel-len und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen.
(4) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiterhin berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem
Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 11 Kosten für Änderungen
Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
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§ 12 Gewährleistung des Verlages
Der Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels.
§ 13 Einschränkungen der Gewährleistung des Verlages
Dem Auftraggeber ist aber bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlervorkommen freies Programm zu erstellen. Eine Gewährleistung besteht deshalb nicht, wenn ein Fehler hervorgerufen wird
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-und/oder Hardware (z. B. Browser)
• Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
• Rechnerausfall beim Provider oder Internet-Angeboten
• unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern Zwischenspei-chern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Internet-Angebote
• den Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von
30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, hervorgerufen wird.
§ 14 höhere Gewalt / Nachholung der Leistung
(1) Fällt die Durchführung des Auftrages aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat, etwa aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. Providern), so wird der Auftrag nach Möglichkeit nachgeholt.
(2) Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergü-tungsanspruch des Verlags bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
§ 15 Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat selbst unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
(2) Der Verlag sorgt umgehend nach Erhalt der Mängelrüge für deren Beseitigung. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung oder einen einwandfreien Ersatz, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde.
(3) Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut
nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 16 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Personen oder Sachen oder einer wesentlichen Vertrags-(Kardinal-)pfl icht oder sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Haftet der Verlag nach den vorstehenden Regelungen auch für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haf-tung dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt.
§ 17 Kündigung
Werbeaufträge müssen, sofern sie nicht ohnehin zeitlich begrenzt sind, schriftlich oder per E-Mail gekün-digt werden.
§ 18 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsda-tum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.
(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Än-derung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungs-
daten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur Verfügung (s.u.).
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzge-richt des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende
Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Support unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder telefonisch unter +49 7225 916-133Gaggenau, August 2015medialog GmbH & Co. KG
Amtsgericht MannheimHRA 521321Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273Sitz der Gesellschaft: GaggenauGeschäftsführer: Christian Schikora
persönlich haftende Gesellschafterinmedialog Beteiligungs GmbH
Amtsgericht MannheimHRB 522459Sitz der Gesellschaft: GaggenauGeschäftsführer: Christian Schikora
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