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Ziele

Date post: 10-Jan-2016
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Ziele. • Schutz vor besonderen Gefahren und schädlichen Einflüssen. • Förderung der Eigenverantwortlichkeit. • Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten. • Verstärkte Verantwortung der - PowerPoint PPT Presentation
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Page 1: Ziele
Page 2: Ziele

Ziele• Schutz vor besonderen Gefahren und

schädlichen Einflüssen

• Förderung der Eigenverantwortlichkeit

• Vorrangige Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten

• Verstärkte Verantwortung der Erwachsenen allgemein (Unter-nehmer, Veranstalter und Liegenschaftseigentümer)

Page 3: Ziele

Begriffe

• Jugendliche: Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

• Erwachsene: Personen über 18 Jahre, verheiratete Jugendliche sowie Präsenz- und Zivildiener

• Erziehungsberechtigte: Eltern(teile) oder sonstige Personen, denen ein Erziehungsrecht zusteht

• Aufsichtsperson: Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht übertragen wurde

Page 4: Ziele

Pflichten der Erwachsenen• Aufsichtspersonen haben dafür zu sorgen,

dass Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden

• Erwachsene dürfen Jugendlichen die Übertretungdes Gesetzes nicht ermöglichen oder erleichtern

• Unternehmer, Veranstalter und Liegenschafts-eigentümer müssen Alter überprüfen und Hinweis auf Oö. JSchG aushängen

Page 5: Ziele

Aufenthalt von Jugendlichenan allgemein zugänglichen Orten

Mit Aufsichtsperson• Unabhängig vom Alter

ohne zeitliche Beschränkung

In Nachtklubs und ähnlichen Vergnügungsbetrieben besteht für Jugendliche absolutes Aufenthaltsverbot

Ohne Aufsichtsperson• Unter 14 J.: 5 - 22 Uhr• 14 und 15 J.: 5 - 24 Uhr• Ab 16 J.: ohne zeitliche Beschränkung

Page 6: Ziele

Nächtigung in Beherbergungsbetrieben

• Unter 14 J.: nur mit Aufsichtsperson erlaubt

• Über 14 J.: ohne Aufsichtsperson erlaubt

• Ausnahmen: betreute Notschlafstellen für Jugendliche und wenn die Nächtigung mit Einverständnis eines Erziehungs-berechtigten erfolgt

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Spielapparate und Glücksspiele• Aufenthaltsverbot in Räumen, wo Glücksspiele

durchgeführt werden

• Ausnahmen: behördlich bewilligte Tombolas, Glückshäfen und Juxausspielungen

• Ab 14 Jahre erlaubt: Zahlenlotto, Klassenlotterie, Nummernlotterie, Sofortlotterien, Lotto, Toto

• Benützung von Glücksspiel- und Geldspielapparaten ist für Jugendliche verboten

• Glücksspiele um Geld oder Geldeswert sind für Jugendliche ebenfalls verboten

Page 8: Ziele

Alkohol und Nikotin• Bis 16 Jahre: Konsum und Erwerb von alkoholischen

Getränken und Tabakwaren verboten

• Ab 16 Jahre: Verbot von harten Getränken (über 14 Volumsprozent) und übermäßigem Alkoholkonsum

NEU: Abgabeverbot von Alkohol und Nikotin an Jugendliche, die diese nicht erwerben oder konsumieren dürfen.Ausnahme: Der Jugendliche kauft diese Waren für den Gebrauch der Eltern. Dazu bedarf es einer Vollmacht und einer schriftlichen Erklärung, aus der Menge und Art der Waren hervorgehen

Page 9: Ziele

Jugendgefährdende Medien, Datenträger, Gegenstände und Dienstleistungen

Dürfen Jugendlichen nicht angeboten, vorgeführt, weitergegeben oder sonst zugänglich gemacht werden, wenn sie

• Kriminelle Handlungen von menschenverachtender Brutalität oder Gewaltdarstellungen verherrlichen

• Menschen wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihres religiösen Bekenntnisses oder ihrer Behinderung diskriminieren

• Pornographische Darstellungen beinhalten

Page 10: Ziele

AltersnachweisWer behauptet, Jugendschutzbestimmungen nicht zu verletzen, weil er das entsprechende Alter schon überschritten hat, hat dies im Zweifel nachzuweisen

Als Nachweis gilt:

• jede amtliche Bescheinigung oder

• ein Lichtbildausweis oder

• eine Erklärung durch eine anwesende Aufsichtsperson, aus der Alter und Identität einwandfrei hervorgehen oder

• 4youCard

Page 11: Ziele

Strafen für Erwachsene• Geldstrafen bis 7.000 Euro (im Fall der Uneinbring-

lichkeit: Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen)

• Ermahnung (bei Verstoß gegen das Abgabeverbot für Alkohol und Tabakwaren), wenn Voraussetzungen vorliegen

• Meldung an Gewerbe- oder Veranstaltungsbehörde

Page 12: Ziele

Folgen für Jugendliche• Absehen von der Einleitung eines

Verwaltungsstrafverfahrens nach Aussprache mit Jugendberater

• Erbringung sozialer Leistungen und Einstellung des Strafverfahrens

• Geldstrafe bis 200 Euro (bei erschwe-renden Umständen bis zu 300 Euro)

Page 13: Ziele

Nähere Infos• LandesJugendReferat

4020 Linz, Waltherstraße 24Tel: 0732/7720-15505www.jugendschutz-ooe.at

• KiJa - Kinder-& Jugendanwaltschaft4021 Linz, Starhembergstraße 14Tel: 0732/1708www.kija.at2 Regionalstellen in Steyr und Bad Leonfelden

• JugendService des Landes OÖ4021 Linz, Waltherstraße 19Tel: 0732/1799www.jugendservice.at13 Regionalstellen für alle Bezirke Oberösterreichs


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