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Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Date post: 07-Mar-2016
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Der Newsletter der Stiftung Zewo für Organisationen mit Zewo-Gütesiegel, erscheint viermal jährlich.
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ZEWOforum Illustration: Ernst Feurer Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren Für eine wirksame Krisenprävention müssen verschiedene Puzzle-Teile gut ineinander greifen. NEU: IT-Spenden für Hilfswerke Organisationen mit Zewo-Gütesiegel erhalten Zugang zu 230 Produkten von renommierten Informatikfirmen. 4 10 04.2013
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Page 1: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

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Das Vertrauen und den guten Ruf bewahrenFür eine wirksame Krisen prävention müssen verschiedene Puzzle-Teile gut ineinander greifen.

NEU: IT-Spenden für HilfswerkeOrganisationen mit Zewo-Gütesiegel erhalten Zugang zu 230 Produkten von renommierten Informatikfirmen.4 10 04.2013

Page 2: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Inhalt 04.2013

Swissfundraising Award 2014

Fundraising-Aktionen und Innovationen jetzt anmelden!

Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Für eine wirksame Krisen prävention müssen verschiedene Puzzle-Teile

gut ineinander greifen.

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender

Zulässige Abzüge bei der direkten BundessteuerAlle natürlichen Personen können freiwillige Geldleistungen und andere Vermögenswerte, wie Liegenschaften, Kunstgegenstände, Wertschriften, Forderungen, Immaterialgüterrechte an ge mein nüt­zige Organisationen mit Zewo­Gütesiegel steuerlich in Abzug brin­gen, da alle diese Organisationen wegen Gemeinnützigkeit von der Steuer befreit sind ( Art. 33 Abs. 1 Bst. i des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer / DBG; SR 642.11 ). Die Zuwen dung muss im Steuerjahr jedoch mindestens 100 Franken be tragen. Seit dem Steuerjahr 2006 können maximal bis 20 % vom Reineinkommen ab­gezogen werden ( Art. 33 a DBG ).

Dieselbe Rege lung gilt für juristische Personen. Auch diese dürfen bis zu 20% vom Reingewinn von den Steuern abziehen. Zudem wer­den die bisher auf Geldleistungen beschränkten Zuwendungen auf die übrigen Vermögenswerte ausgedehnt. Diese schliessen unbe­wegliches Vermögen wie Liegenschaften und Land, aber auch be­wegliches Vermögen, wie Fahrzeuge oder Kunstgegenstände und Kapital ver mögen wie Wertschriften, Beteiligungen oder Darlehens­forderungen ein sowie Im ma terial güterrechte, also zum Beispiel Markenrechte oder Patente.

Einschränkungen der Abzugsfähigkeit bei der direkten BundessteuerNicht abzugsfähig sind statutarisch geschuldete Mitgliederbeiträge oder andere Zahlungen, auf welche die gemeinnützige Organisation einen Anspruch hat. Diese Beiträge sind insofern keine « freiwilligen Geldleistungen », als die Mitglieder verpflichtet sind, eine Geldleis­tung zu erbringen. Ausserdem ist untentgeltlich geleistete Arbeit, die sogenannte Zeitspende, nicht abziehbar.

Auch Zuwendungen an Organisationen, die einen reinen Kultus­zweck verfolgen, können nicht in Abzug gebracht werden. Werden Zuwendungen an eine Organisation geleistet, die sowohl gemein­nützige als auch Kultuszwecke verfolgt, so muss die Spenderin oder der Spender nachweisen, dass die Zuwendung auf das Konto des gemeinnützigen Teils geleistet wurde.

Mit SpendenSteuern sparen

Spenden an Hilfswerke

mit Zewo-Gütesiegel kön-

nen so wohl bei der direk-

ten Bun des steuer, als auch

bei den Kantons- und

Gemeinde steu ern in Abzug

gebracht werden.

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1110

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Mit gutem Gewissen 2014 Steuern sparen

Steuermerkblatt auf www.zewo.ch

erschienen

NEU: IT-Spenden für

Hilfswerke Organisationen mit Zewo-Gütesiegel

erhalten Zugang zu 230 Produkten von

renommierten Informatikfirmen

DM Heroes 2014 Schweizer Dialogmar-

keting-Preis (SVD Award)

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Page 3: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Liebe Leserinnen und Leser

E d i t o r i a l

Die diesjährige Spendenbeila-ge zeigt mit dem Wimmelbild von Ernst Feurer, wie vielfältig Spenden eingesetzt werden. Hoffentlich hat es viele zum Knobeln angeregt. Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, dass die Themenzei-tung auch 2013 realisiert wer-den konnte.

Gute Wünsche Jetzt ist es wieder Zeit, an Weihnachts- und Neujahrs-grüsse zu denken. Die Ver-fasser von liebevoll gestalte-ten Karten wünschen uns – je nach dem – fröhliche, stim-mungs volle, ruhige oder be-sinnliche Weihnachten und ei-nen guten Rutsch in ein er-freuliches, gelingendes, hei-teres, inspirierendes, erfolg-reiches, gesundes, schwung-volles oder glückliches neues Jahr. Oft sind die Wünsche mit dem Dank für die angenehme, fruchtbare oder anregende Zusammenarbeit, das grosse Engagement und die geleiste-te Unterstützung verbunden. Und fast immer wird auch das entgegen gebrachte Vertrauen in den Dank eingeschlossen.

Ein wertvolles GeschenkOhne Vertrauen kommt weder

die Kommunikation noch unsere Gesellschaft aus. Vertrauen ist eine wichtige Grundlage unseres Han-delns. Das zeigt sich gera-de bei Krisen: Börsen-Crash, Abzockerei, Steuerhinterzie-hung und Eurokrise haben die Glaubwürdigkeit von Perso-nen, Institutio nen und Bran-chen ins Wanken gebracht. Das Vertrauen in sie wurde erschüttert. Wirtschafts-, Finanz- und Unternehmens-krisen sind immer auch Ver-trauenskrisen. Deshalb ist entgegengebrachtes Vertrau-en ein wertvolles Geschenk, das es zu bewahren gilt.

Besondere Achtsamkeit Dazu kann ein Hilfswerk viel selber beitragen. Beispiels-weise indem es sich damit auseinander setzt, was sei-nem guten Ruf schaden kann und welche Risiken das Ver-trauen in den gemeinnützigen Sektor bedrohen. Wer Gefah-ren rechtzeitig erkennt, die-se aufmerksam verfolgt und ihnen mit einem vernünfti-gen Mass an Kontrolle begeg-net, hat schon viel getan, um einem möglichen Vertrauens-verlust entgegen zu wirken. Was für gemeinnützige Spen-

den sammelnde Organisatio-nen besonders heikel ist, was Hilfswerke tun können, um auf Krisen vorbereitet zu sein, und wie sie die Zewo dabei unterstützt, erfahren Sie auf Seite 4.

Was das neue Jahr bringtDer Jahreswechsel ist nicht nur die Zeit der guten Wün-sche. Für viele ist es auch die Zeit, um inne zu halten, zu-rück zu blicken und nach vorn zu schauen. So auch für uns. Wir haben uns vorgenom-men, im neuen Jahr die Regle-mente der Zewo zu überprü-fen. Ein Dutzend Jahre nach der Einführung wollen wir he-rausfinden, was überholt ist

und wo Anpassungen an ver-änderte Rahmenbedingungen nötig sind. Gerne möchten wir dies gemeinsam mit Ihnen tun. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Überlegungen in den Pro-zess einbringen. Mehr dazu erfahren Sie im Zewo-Forum 01/2014.

Bevor wir uns an die Arbeit machen, wünschen wir Ih-nen schöne Festtage und al-les Gute für das kommende Jahr. Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen, das wir als ganz besonderes Geschenk betrachten.

Herzlich

Martina Ziegerer, Geschäftsleiterin Stiftung Zewo

EDITORIAL 3

Page 4: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

4 DAS VERTRAUEN UND DEN GUTEN RUF BEWAHREN

Wenn über mehrere Hilfswerke in kurzer Folge negative be-richtet wird, kann daraus eine Vertrauenskrise für den ge-samten gemeinnützigen Sektor entstehen. Hier erfahren Sie, welche Themen besonders heikel sind und was man tun kann, um einer Krise vorzubeugen.

Je grösser das öffentliche In-teresse an einem Thema ist und je betroffener die Menschen sind, um so eher wird darüber berichtet. Nicht nur Verstösse gegen Gesetz und Moral sind spannend, alles was zu Erstau-nen, Empörung oder Entsetzen führt, eignet sich für negati-ve Schlagzeilen. Das trifft ins-besondere dann zu, wenn die Vorstellung der Öffentlichkeit nicht mit der Realität der Hilfs-werke übereinstimmt.

Drohende VertrauenskriseStehen mehrere Hilfswerke in kurzer Folge in der Kritik, droht dem gesamten gemein-nützigen Sektor eine Vertrau-enskrise. Branchenstandards werden in Frage gestellt, die Durchsetzungskraft wird be-zweifelt und die Kontrollen wer-den bemängelt. Schnell folgt der Ruf nach stärkerer Regu-lierung und mehr staatlicher Aufsicht. Das ist für nieman-den eine angenehme Situati-on. Doch was kann man tun, damit es gar nicht erst so weit kommt? Wichtig ist es, mögli-

che Krisen frühzeitig zu entde-cken und geeignete Massnah-men zu treffen, um ihnen ent-gegen zu wirken. Welche The-men für Hilfswerke besonders heikel sind und was präventiv getan weden kann, ersehen sie aus der Zusammenstellung auf den nächsten Seiten.

Im Spannungsfeld unterschiedlicher AnsprücheAm Beginn einer Krise steht oft ein Konflikt z.B. zwischen stra-tegischer und operativer Ebene oder zwischen der Zentrale und regionalen Stellen. Oft geht es dabei um unterschiedliche An-sichten in strategischen, orga-nisatorischen oder personellen Fragen. Aber auch Vorwürfe von Dritten oder Zwist mit Konkur-renten können der Auslöser für Krisen sein. Verschiedene An-spruchsgruppen haben unter-schiedliche Erwartungen: Hilfs-werke wollen mit dem Gütesie-gel ihre Glaubwürdigkeit unter-streichen und erwarten Unter-stützung und Verständnis für ihre individuelle und ganz be-sondere Situation. Das Gütesie-

gel soll ihren Ruf schützen oh-ne ihren Handlungsspielraum zu sehr einzuschränken. Die Öffentlichkeit möchte Sicher-heit und erwartet unabhängige, strenge und wirksame Kontrol-len. Wo nötig soll mit Sanktio-nen für die Einhaltung der Stan-dards gesorgt werden. Transpa-renz, Vergleichbarkeit und War-nungen sind wichtig. Bei Kon-flikten werden Gütesiegelorga-nisationen auch oft in die Rolle des Schiedsrichters gedrängt.

Wie geht die Zewo vor? Es kommt immer wieder vor, dass die Zewo mit Vorwürfen gegen ein zertifiziertes Hilfs-werk konfrontiert wird. Wir klä-ren dann jeweils ab, ob der ge-schilderte Sachverhalt unse-ren Standards widerspricht. Ist das nicht der Fall, erklären wir, warum das beschriebene Ver-halten unseren Standards ent-spricht und schützen die Orga-nisation. Verletzt der geschil-derte Sachverhalt unsere Stan-dards, holen wir eine Stellung-nahme vom Hilfswerk ein und klären ab, ob wir eine Aufla-ge oder eine Empfehlung ge-macht haben. Je nach Sach-lage können wir das Hilfswerk unterstützen und auf eingelei-tete oder bereits umgesetzte Massnahmen hinweisen. Wich-

tig ist, dass Auflagen möglichst zügig umgesetzt werden und Empfehlungen ernst genom-men werden. Offene Punkte sind für das Hilfswerk und die Zewo ungünstig. Es besteht die Möglichkeit, dass sie gegen-einander ausgespielt werden. Manchmal müssen wir aber auch einfach erklären, dass die betreffende Frage nicht in unseren Tätigkeitsbereich fällt.

Gutes Zusammenspiel ist nötigFür eine wirksame Krisenprä-vention, müssen verschiede Elemente zusammenspielen. Die Einhaltung von etablier-ten Branchenstandards bildet eine solide Grundlage für den Schutz vor Krisen. Sie können jedoch nicht alle Risiken ab-decken. Zusätzlich sollte jede Organisation auf ihre spezifi-schen Verhältnisse angepass-te Massnahmen zur Krisen-prävention treffen. Orientie-rungshilfen, Branchenkenn-zahlen und Empfehlungen der Zewo, die über die Standards hinausgehen, unterstützen sie dabei. Wenn alle Puzzleteile gut ineinandergreifen, ist das die beste Voraussetzung, dass der gemeinnützige Sektor auch in Zukunft von einer Vertrau-enskrise verschont bleibt.

Das Vertrauen und den guten Ruf bewahrenFür eine wirksame Krisen-prävention müssen verschiedene Puzzle-Teile gut ineinander greifen

Page 5: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Das sind besonders heikle Themen

DAS VERTRAUEN UND DEN GUTEN RUF BEWAHREN 5

KorruptionAlles was mit Korruption in Verbindung gebracht werden kann ist heikel. Der Begriff ist allerdings nicht klar definiert. Man kann darunter Betrug und Veruntreuung verste-hen, aber auch den Miss-brauch einer Vertrauens-stellung, um einen Vorteil für sich oder die Organi-sation zu erlangen. Vet-ternwirtschaft, Beste-chung und Bestechlich-keit, Manipulation von Ausschreibungsverfah-ren bei der Vergabe von Aufträgen, Kick-back-Zahlungen bei Auftragsvergaben zu überhöhten Preisen oder Vorteilsgewäh-rung an nahestehende Organisationen und Personen würden darunter fallen.

Was tun ? Nicht alle Organisationen haben die selben Risiken. Wichtig ist, die Gefahren im eigenen Kontext zu identifizieren. Wer die Zewo-Standards mit Gewaltentrenntrennung, Einzelun-terschrift und angemessenen Kont-rollen einhält, hat schon einmal eine gute Basis. Man kann aber noch mehr tun. Beispielsweise interne Richtlinien zur Korruption erlassen. Mitarbeitende werden so für das Thema sensibilisiert. Wer viele Aufträge vergibt, grosse Verga-bungen macht, oder ein substanzielles

Beschaffungwesen hat, sollte diese Verfahren regeln und klare nachvoll-ziehbare Kriterien definieren. Interes-senkonflikte sind zu benennen und zu vermeiden. Beispielsweise indem klare Ausstandsregelungen formuliert und durchgesetzt werden.

Zudem sollte festgelegt werden, an wen man sich wenden kann, wenn die internen Regeln verletzt werden.

Nebst den präventiven Massnahmen gilt es aber auch, realistische Erwar-tungen zu schaffen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nie. Man kann nur die Hemmschellen vernünftig hoch setzen. Der Kontrollaufwand muss vertretbar bleiben.

Schwarze SchafeUnlauteres Handeln und Intransparenz schaden dem Ansehen und der Glaubwürdigkeit des gesamten Sektors. Genau deswegen gibt es die Zewo-Standards, an die sich vertrauenswürdige Organisa-tionen halten.

Für die anderen gibt es unseren Auskunfts- und Informationsdienst. Er nimmt Fragen, Hin-weise und Beschwerden entgegen, informiert oder warnt die Öffentlichkeit und erstattet bei Missbrauch des Gütesiegels Strafanzeige.

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Page 6: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Das sind besonders heikle Themen Fortsetzung

6 DAS VERTRAUEN UND DEN GUTEN RUF BEWAHREN

Ineffizienzen und MissmanagementBei hohen Kosten heisst es bald einmal «Verschwendung von Spendengeldern», bei Überschuldung oder Insolvenz wird nicht nur der Vorwurf von Missmanagement laut, es be-steht auch die Gefahr, dass auf gebundene Mittel zurückge-griffen wird, um die Einstel-lung des Betriebs abzuwen-den. Weitere Vorwürfe sind Horten von Spendengeldern oder Spekulation mit Spenden.

Was tun? Die Einhaltung ei-nes ordentlichen Planungs- und Budgetie rungs prozesses mit regelmässigem Controlling sind die Basis für ein gutes Ma-nagement. Für die Überwa-chung der wichtigsten Grössen

stehen die Branchenkennzah-len aus der Zewo-Kostenstudie zur Verfügung. Es braucht aber auch eigene Benchmarks, zum

Beispiel in Bezug auf die Leis-tungserbringung. Wer ein ho-hes Finanzvermögen hat, sollte zudem Anlagerichtlinien erlas-sen, Reserveziele setzen und für deren Einhaltung sorgen.

Auch in Bezug auf den ad-ministrativen Aufwand und das Fundraising ist es gut, wenn die Erwartungen realis-tisch sind. Bei den administ-rativen Kosten haben wir dies schon ziemlich gut erreicht. Spenderinnen und Spender erwarten nicht mehr, dass 100 Prozent der Spenden in Pro-jekte geht. Sie vermuten, 32 Prozent werde für Fundrai-sing und Administration be-nötigt, angemessen fänden

sie jedoch die Hälfte. Der tat-sächliche Mittelwert liegt bei 21 Prozent.

Auch in Bezug auf die Re-serven gilt es realistische Er-wartungen zu schaffen und sich an den Branchenwerten zu orientieren. Ein gewisses Mass an Reserven ist sinnvoll und nötig. Bei der Hälfte der Organisationen reicht das frei verfügbare Organisationska-pital bis zu einem halben Jahr. Bei einem Viertel der Organi-sationen liegt es zwischen ei-nem halben und einem gan-zen Jahr des Umsatzes und 10 Prozent der Organisationen haben für mehr als zwei Jahre freie Reserven.

Hohe Vergütungen

Im Brennpunkt stehen be zahlte Ehrenämter, hohe Chef-Saläre, aber auch Boni, Abgangsent-schädigungen oder Provisio-nen. Interessant ist, dass Spen- dende Verständnis haben, wenn Hilfswerke ihre Mitarbeiten-den marktgerecht entlöhnen. Skeptisch sind sie allerdings bei erfolgsabhängiger Entlöh-

nung im Non-pro-fit Bereich. Die Vor-stellung, in Hilfswer-ken müssten alle frei-willig und unentgelt-lich arbeiten, ist kaum mehr verbreitet. Das tatsächliche Lohnni-veau bei Hilfswerken wird allerdings un-terschätzt. So finden rund ²⁄³ der Spender, das Maximum für das Geschäftsleiter-Salär sollte auch bei gros-

sen Hilfswerken nicht über 150 000 Franken pro Jahr lie-gen. Sie unterschätzen damit wohl die Anforderungen, die an die Arbeit von Hilfswerken ge-stellt wird. Was tun? Die Orientierung an Branchenkennzahlen dient dazu, Exzesse zu vermeiden. Die Vergütungsstudie und der

Lohnrechner der Zewo stehen Hilfswerken zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt es immer wie-der: Wer auf die intrinsische Motivation achtet, statt über finanzielle Anreize zu motivie-ren, wird keineswegs weniger leistungsbereite Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter gewin-nen. Was aber nicht heisst, Mit-arbeitende sollten nicht ihrer Qualifikation und Verantwor-tung entsprechend entlohnt werden.

Zewo Kostenstudie 2012

Zewo Vergütungsstudie 2012

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DAS VERTRAUEN UND DEN GUTEN RUF BEWAHREN 7

Mangelnde Leistung, fehlende WirkungAuch bei der Arbeit von Hilfs-werken kann einmal etwas schief laufen und Projekte scheitern. Abgegebene Ver-sprechen werden nicht einge-löst und die beabsichtigte Wir-kung wird nicht erreicht oder es gibt unbeabsichtigte negative Nebeneffekte.

Was tun? Wirkungsorientier-te Planung und Kontrolle hilft, Probleme frühzeitig zu erken-nen und korrigierende Mass-nahmen einzuleiten. Natürlich muss auch hier der Aufwand in vernünftigem Rahmen blei-

ben. Wenn Hilfswerke durch die Selektion von positiven Bei-spielen ein perfektes Bild von sich selber schaffen, entste-hen unrealistische Erwartun-gen. Nicht alle Projekte kön-

nen erfolgreich sein, nicht je-des Ziel wird erreicht. Oft berei-tet es aber noch Mühe, Schwie-rigkeiten und Rückschläge zu kommunizieren und Fehler ein-zugestehen.

Geldwäscherei oder SteuerhinterziehungEin weiteres Risiko ist die Inst-rumentalisierung von Hilfswer-ken. Zum Beispiel für Steuer-hinterziehung etwa durch das Ausstellen überhöhter Spen-denbestätigungen. Oder wenn sich bei der Annahme von Gel-dern mit enger Zweckbindung zur Überweisung an eine ganz bestimmte Organisation her-aus stellt, dass diese un seriös

war und der Geldwäscherei diente.

Was tun ? Um solche Miss-bräuche zu vermeiden, braucht es eine entsprechende Ge-schäftspolitik. Verlockende Angebote müssen kritisch ge-prüft werden und man soll-te wissen, mit wem man es zu tun hat. Im Zweifelsfall lieber: Hände weg.

Gezielte AngriffeEs gibt auch gezielte Angriffe auf das Engagement von Hilfswerken. Zum Beispiel zu politischen Themen wie Ausländerpolitik, Entwicklungszusammenarbeit oder Sozialwesen. Gerne werden zur Illustration Ein-zelfälle herausgegriffen, etwa Straftäter, Arbeits lose oder Sozialhilfebezüger.

Was tun ? Nicht für alles gibt es eine Prävention. Es gehört dazu, dass man für die eigenen Werte und Ziele einsteht. Berechtigte Kritik sollte man ernst nehmen. Und wenn es andere betrifft, das eigene Werk nicht auf deren Kosten profilieren.

Wirkungsmessung für NPO im Ge sund heits- , Sozial- und Umwelt bereich, Zewo 2013, und Wirkungsmessung in der Entwicklungszusammen arbeit, Zewo 2011

Page 8: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

8 SWISSFUNDRAISING AWARD 2014

2014 wird es erstmals wieder einen Swissfundraising Award geben. In zwei Kategorien werden Bestleistungen aus-gezeichnet: Fundraising-Aktion und Fundraising-Innovation. Am 16. Dezem-ber 2013 startet die Einreichungsphase. Einzelpersonen, NPO und Agenturen können dann bis zum 15. Februar 2014 Vorschläge einreichen.

Als Fundraising-Aktion sind sämtliche Kampagnen und Aktionen mit kommu-nikativer Ausstrahlung am Markt sowie klaren Fundraising- oder Mobilisierungs-zielen gemeint. Der Erfolg am Markt ist in dieser Kategorie das bahnbrechende, wegweisende Moment und entscheide-ne Kriterium.

Unter der Kategorie Fundraising-Inno-vation laufen kommunikative Massnah-men sowie für den Schweizer Markt neue Techniken, Ansätze und Taktiken. So kann ein Instrument oder ein Kanal wie z.B. SMS-Spenden ebenso eingereicht wer-den wie eine besonders innovative Kanal-wahl, eine neue Form von Sprache oder Bildeinsatz. Als Messkriterien vor allem gelten die bisherigen Standards in den je-weiligen Disziplinen. In dieser Kategorie geht es um Neuerungen und neue Wege und die damit eingeleitete Bewegung und Dynamik am Markt.

Die Jury besteht aus Experten in den Be-reichen Fundraising, DirectMail, Werbung/Kreativität und Innovation/Technik sowie einem Vorstandsmitglied von Swissfund-raising. Sie wird eine Vorauswahl aus allen Einreichungen treffen; die Mitglieder von Swissfundraising haben dann das letz-te Wort und entscheiden, welche Fund-raising-Aktion und welche Fundraising- Innovation die beste ist.

bei Roger Tinner, Geschäftsleiter Swissfundraising> www.swissfundraising.org

Wann wurde der Fund-raising Award letztmals verliehen? Das war 2007, damals wurde aber noch der/die Fundraiser/in des Jahres ausgezeichnet.Hat sich am Wettbewerb etwas verändert? Ja, der Preis ist neu konzipiert: Es wird nicht mehr eine Einzelperson ausgezeichnet. Es geht um die Fundraising-Akti-on des Jahres und die Fundraising-Innovation des Jahres. Der Inhalt der Fundraising-Arbeit steht also im Mittelpunkt.In der Kategorie Fund-raising Innovation werden die bisherigen Standards als Messkri-terien genannt. Was ist damit konkret gemeint? Damit ist gemeint, dass die Innovation des Jah-res wirklich neue Stan-dards in der Schweiz setzen sollte - also dem entsprechen soll, was Innovation bedeutet: Nicht einfach eine Idee, sondern eine neue Quali-tät einer Aktion oder zum Beispiel ein ganz neuer Kanal fürs Fundraising, den in der Schweiz vorher vielleicht noch niemand verwendet hat.

Beim den Fundrai-sing-Aktionen ist der Erfolg am Markt das entscheidende Kriteri-um. Werden die Daten auch publiziert? Die Einreicher haben zuhan-den der Jury dazu Auskunft zu geben. Zumindest zusammen-fassend wird dazu wohl auch bei einer allfälligen Preisverleihung gesagt. Konkrete Zahlen bleiben aber vertraulich.Gibt es auch ethische Kriterien? Nicht speziell auf die Preise bezogen. Aber wenn Swissfundrai-sing Preise vergibt, dann wird die Jury die Aktio-nen auf jeden Fall auch darauf abklopfen, ob die ethischen Richtlinien von Swissfundraising einge-halten wurden.Gibt es für die Gewinner ein Preisgeld? Nein. Aus unserer Sicht liegt der Wert der Preise in der öffentlichen Aner - kennung.Müssen die Hilfswerke für die Teilnahme etwas bezahlen? Nein, die Aufwendungen für den Einreiche- und Jurie-rungsprozess sowie die Award-Verleihung wer- den über den Verband

finanziert - auch mit Unterstützung von Sponsoringpartnern.Sind die Namen der Jury-Miglieder schon bekannt? Die Jury wird bis Ende Januar zusammenge-setzt. Dann werden wir über die Namen informieren.Muss man nebst der Aktion noch weitere Angaben einreichen, zum Beispiel eine Beschreibung oder den Aufwand und den Ertrag der Aktion? Genau, das gehört dazu. Wir verleihen ja Fundrai-sing-, nicht Marketing- oder Gestaltungspreise: Deshalb gehört wesent-lich zur Beurteilung auch der finanzielle Erfolg der Aktionen.Wie viele Einsendungen erwarten Sie? Nicht Hunderte, dafür ist die Fundraising-Szene in der Schweiz zu klein. Zudem stellen wir hohe Ansprüche an die Quali-tät der Aktionen. Um es etwas provokativ zu sagen: Lieber ein Dut-zend sehr erfolgreiche bzw. innovative Aktionen als fünfzig Me-too- Projekte.

Swissfundraising Award 2014 Fundraising-Aktionen und Innovationen jetzt anmelden

NACHGEFR AGT

INFORMATION

• Einsendeschluss am 15. Februar 2014

• Preisverleihung im Anschluss an den SwissfundraisingDay am 5. Juni 2014 im Kursaal Bern

• Teilnahme und Information unter www.swissfundraising.org

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DM HEROES 2014 9

Her mit den Heldentaten, der Schwei-zer Dialogmarketing Preis (SDV Award) 2014 ruft Dialogmarketing Agenturen, Werbeauftraggeber und Non-Profit-Or-ganisationen auf, Ihre erfolgreichen Kampagnen bis 31. Januar 2014 einzu-reichen. Der Schweizer Dialogmarke-ting-Preis wird seit 1999 einmal jähr-lich vergeben. Ausgezeichnet werden die besten Dialogmarketing-Arbeiten in 18 Kategorien.

Beim Schweizer Dialogmarketing-Preis können sich kreative Werberinnen und Werber in klassischen und digitalen Kampfstilen messen: Sie treten beim Batt-le of Justice in den Kategorien Mailings B2C (2D) über 100 000 Exemplare, Mailings B2C (2D) 1 000 bis 100 000 Exemplare und Mailings B2C (2D) bis 1 000 Exemplare an. Oder sie kämpfen gegen den Mainstream in den Kategorien Mailing B2B (2D) und Mailing 3D (B2B und B2C) an; Siegertypen dürften auch in den Kategorien gedruckte, unpersonalisierte Massnahmen, Integrier-te Dialogkampagnen, Ambient-Massnah-men oder im noch jungen Kampfstil Kun-denbindungsprogramme zu finden sein.

In der Heldenkluft kann auch in den di-gitalen Kategorien angetreten werden: So werden Gewinner des Digitale Landingpa-ge/E-Mail/Banner, des Mobile Marketing, inklusive Apps und des Kampfstils Soci-al/Viral gesucht.

Im kommenden Jahr wird die League of Justice wiederum handwerklich bril-lant gelöste Kampagnen werten, die da-rüber hinaus allesamt messbare Reakti-onen und/oder den Dialog mit oder inner-halb einer Zielgruppe auslösen. Dazu ge-hören die Kampfstile Art Direction, Pro-duction und Text.

Nebst den erwähnten Kategorien kön-nen eingereichte Arbeiten mit einem Spe-zialpreis gewürdigt werden. Dazu gehören auch Kampagnen für NPO und Prävention.

DM Heroes 2014 Schweizer Dialogmarketing-Preis (SVD Award)

bei Christian Huldi, Chairman SVD Award Jury

> www.sdv-award.ch > www.sdv-dialogmarketing.ch

Wie hat sich die Jurie-rung in den vergangen vier Jahren seit Sie Chairman der Jury sind verändert? Wir haben in dieser Zeit unterschiedliche Jurie-rungsmodelle geprüft und getestet, die Katego-rien leicht justiert und die Jurorenkompetenz immer den veränderten Anforderungen angepasst.

Was ist für das Jahr 2014 konkret anders?Wir haben die Kategorien etwas anders struktu-riert, so dass jede einge-reichte Arbeit ihren Platz finden sollte.

Welche Neuerungen gibt es im Jurierungsprozess?Das elektronische Einrei-che-Tool erleichtert die Einreichung der rund 200 Arbeiten. Abgefragt werden hier Aufgaben-stellung, Strategie/Lösung, Kreation/Umset-zung und Ergebnis/Wirkung. Die eingereich-ten Kampagnen werden am 3. März 2014 im Foli-um (ehemaliger Papier-saal, in Zürich) im Rahmen einer Ausstel-lung der Öffentlichkeit präsentiert.

Sie haben die Juroren-kompetenz angespro-chen, was wurde hier verändert? Es ist dem SDV Vorstand äusserst wichtig, dass die Juroren genügend Kompetenz für die Beur-teilung der eingereichten Dialogmarketing-Kampa-gnen und Erfahrungen aus verschiedenen Berei-chen der gesamten Prozesskette der Dialog-marketing-Branche mitbringen. Um dem gerecht zu werden, wurde die Anzahl der Agentur-vertreter in diesem Jahr ein wenig erhöht. Damit soll das Ziel des Schwei-zer Dialogmarke-ting-Preises, die besten Kampagnen zu finden; erreicht werden.

Warum gibt eine Spe - zial-Kategorie Non-Pro-fit-Organisationen & Prävention und wer kann hier teilnehmen? Nun kommen wir zu einer meiner Lieblingskatego-rien. Diese gibt es zwar schon länger, ich bin aber überzeugt, dass hier noch sehr viel Potenzial besteht. Meiner Erfah-rung nach gibt es gerade im Bereich NPO immer wieder phantastische

Kampagnen, welche alle Anforderungen an gutes Dialogmarketing erfül-len – leider aber nie eingereicht werden.

Gibt es spezielle Bewer-tungskriterien für die Kategorie NPO & Prävention? Wir haben nach reiflicher Überlegung entschieden, dass für alle Kategorien die gleichen Beurtei-lungskriterien gelten werden. Aber sicherlich wird in der dritten Runde bei der Diskussion und Metallvergabe auf die spezielle Situation einge-gangen. Zu beachten ist ferner noch, dass für Mitglieder von SDV-Part-nerverbänden vergüns-tigte Teilnahmebedingun-gen gelten.

Worin bestehen diese Vergünstigungen? Mitglieder der Partner-verbände asw, bsw, SMC, Schweizer Werbung, swissfundraising und VSV erhalten eine Preis-reduktion von 50 Fran-ken. Sie bezahlen für die Einreichung also nur 400 Franken, SDV-Mitglieder bezahlen 350 Franken.

NACHGEFR AGT

INFORMATION

• Einsendeschluss am 31. Januar 2014 • Preisverleihung am 6. Juni 2014

an der glamourösen Award-Night im Kongresshaus Zürich

• Teilnahme und Information: www.sdv-award.ch

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10 NEU: IT-SPENDEN FÜR HILFSWERKE

Stifter-helfen.ch ist das Online-Portal für IT-Spenden in der Schweiz. Es startete im November 2013 und ist ein Angebot von Stiftungszentrum.de in Partner schaft mit der amerika-nischen Nicht regierungsorganisation TechSoup Global.

Auf der Internet- Plattform www.stifter-helfen.ch erhal-ten gemeinnützige Organi-sationen in der Schweiz Zu-gang zu den Produktspen-denprogrammen der IT-Stif-ter Microsoft und SAP. Der-zeit stehen rund 230 Produkte als Spende zur Verfügung. Da die IT-Stifter individuelle Förderkriterien für gemein-nützige Organisationen ha-ben, bestellen Hilfswerke auf der Web site nicht einfach ein Produkt, sondern beantra gen eine IT-Spende. Deshalb müs-sen sie sich erst auf www.stif-ter-helfen.ch registrieren und Fragen zu ihrer gemein nüt -zi gen Tätigkeit beantworten. Grundvoraussetzung für eine Förderberechtigung ist in je-dem Fall ein aktueller Nach-weis der Gemeinnützigkeit.

Bis zu 96 Prozent des Verkaufspreises sparenWenn die Organisation als för-derberechtigt anerkannt ist, kann sie IT-Spenden beantra-gen. Für die Produktspende gilt es daraufhin, eine geringe Ver-waltungsgebühr zu entrich-ten. Dadurch können Non-Pro-fit-Organisationen bis zu 96 Prozent des marktüblichen Verkaufspreises der IT-Pro-dukte sparen. Die Verwaltungs-gebühr dient dazu, Kosten bei der Bereitstellung des Spen-denportals zu decken. Sobald sie eingegangen ist, veranlasst

Stifter-helfen.ch die Ausliefe-rung der Produkte.

Das IT-Spendenportal in DeutschlandDas Online-Portal für IT-Spen-den gibt es in Deutschland be-reits seit Oktober 2008. Dort spenden mittlerweile die 23 IT-Stifter Adobe, Altruja, Braintool, Buhl, Cisco Sys-tems, Citrix Online, CleverRe-ach, Efficient Elements, ELO, Esri, Ex claimer, Fundraising-Box, InLoox, Lap link, Meetyoo Conferencing, Microsoft, O&O Software, SAP, SoGeht’s, Sur-veyMonkey, Syman tec, Te-lefónica Germany und User-like rund 230 aktuelle Pro-dukte. Von dem Engagement der IT-Stifter profitierten seit Start des Online-Portals mehr als 11 000 gemeinnützi-ge Organisationen. Durch mehr als 400 000 Pro duktspenden sparten sie insgesamt 105 Mil-lionen Euro.

Das IT-Spendenportal internationalDas TechSoup Global Network IT-Spendenprogramm gibt es aktuell in 60 Ländern – dar-unter in den USA, Botswana, Chile, England, Indien und Po-len. Bis September 2013 wur-den über das TechSoup Glo-bal Partnernetzwerk 11,6 Mil-lionen gespendete Produkte anmehr als 213 000 gemeinnüt-zige Organisationen mit einem

Verkaufswert von insgesamt 3,75 Milliarden US-Dollar ver-geben. Derzeit betreut Tech-Soup Global in den verschie-denen Ländern die IT-Spen-denprogramme von mehr als 75 führenden IT-Unternehmen wie Adobe, Cisco Systems, Esri, Intuit, Microsoft, SAP und Sym-antec. Die gemeinnützige Or-ganisation TechSoup Global mit Sitz in San Francisco bie-

tet umfangreiche Ressourcen zum Thema IT für Non-Pro-fits weltweit. Neben dem be-reits erwähnten IT-Spenden-programm gibt es auf der Web-site www.techsoup.org kosten-lose Informationen, Beratung und Unterstützung rund um das Thema IT. Pro Monat ma-chen durchschnittlich 238 000 Besucher von diesem Angebot Gebrauch.

NEU: IT-Spenden für HilfswerkeOrganisationen mit Zewo-Gütesiegel erhalten Zugang zu 230 Produkten von renommierten Informatikfirmen

Organisationen mit Zewo-Siegel sind förderberechtigt.Um an IT-Spenden zu kommen, müssen sich die Organisationen auf dem Online-Portal registrieren und ihren Non-Profit-Status nachweisen. Dies ist mit dem Zewo-Gütesiegel möglich. Nach etwa fünf Arbeitstagen erhalten Sie die Förderberechtigung und können IT-Spenden beantragen.

KontaktStifter-helfen.ch – IT for NonprofitsPia PrangenbergStiftungszentrum.de ServicegesellschaftBüro SiegburgAm Brauhof 1D – 53721 Siegburg

> [email protected]

> www.stifter-helfen.ch

Telefon +49 (0) 22 41 / 14 64 08 - 0 Telefax +49 (0) 22 41 / 14 64 08 - 99

Page 11: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

MIT GUTEM GEWISSEN 2014 STEUERN SPAREN 11

Die Wotreva AG bietet ab kommendem Jahr (September 2014) an zentraler Lage in der Stadt Bern diverse Büroräumlichkeiten an. Bevor das Angebot öffentlich publiziert wird, soll ein ausgesuchter Kreis von Interessenten – dazu gehören auch Hilfswerke – angespro-chen werden.

Eckdaten des Angebotes

Standort: Die Liegenschaft Effingerstrasse 15 befin-det sich in der Innenstadt von Bern, ca. 5 Gehminuten vom HB Bern (Ausgang West – «Welle») und ist erreichbar via Bubenberg-platz – Hirschengraben – Kocherpark. Die Liegenschaft ist durch den öffentlichen Verkehr (Strassenbahn der Linien 3, 6, 7 und 8) optimal erschlossen. Die Fahrzeit zum Bahnhof dauert ca. 2 Minuten und die Haltestelle «Kocherpark» liegt nur 30 Meter von der Liegenschaft entfernt. Vom nächstge-legenen Autobahnanschluss «Forsthaus» ist die Liegenschaft in ca. 5 Minuten erreichbar. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Parkhaus «City West» (ca. 2 Gehminuten).

Das Büro- und Geschäftsgebäude beinhaltet folgende Räumlichkeiten:

• Büro- und Sitzungszimmer (ca. 352 m2) im Erdgeschoss (Richtpreis Fr. 340.00/m2/J)

• Büroflächen (ca. 500 m2) im 1. Oberge-schoss (Richtpreis Fr. 325.00/m2/J)

• Büroflächen (ca. 495 m2) im 2. Oberge-schoss (Richtpreis Fr. 325.00/m2/J)

• Büroflächen (ca. 505 m2) im 3. Oberge-schoss (Richtpreis Fr. 320.00/m2/J)

• Büroflächen (ca. 505 m2) im 4. Oberge-schoss (Richtpreis Fr. 320.00/m2/J)

• Lager- und Abstellraum im Dachgeschoss (6. OG) (Richtpreis Fr. 60.00/m2/J)

Interessenten wenden sich bitte an Herrn Peter Neuhaus, Wotreva AG:[email protected] 031 340 33 33Telefax 031 340 33 32

Wotreva AGImmobiliendienstleistungenAllmendstrasse 73000 Bern 22Tel. +41 31 340 33 33Fax +41 31 340 33 32www.wotreva.ch

Mit gutem Gewissen 2014 Steuern sparen

Das Merkblatt mit den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spenden ist aktuali-siert. Zuwendungen an Organisationen mit Zewo-Gütesiegel können bei der Bun-des-, Staats- und Gemeindesteuer in Abzug gebracht werden.

Wer im Jahr 2013 gespendet hat, kann seine nächste Steuerrechnung redu-zieren. In vielen Kantonen kann bei der Staats- und Gemeindesteuer bis zu 20 Prozent des Reineinkommens für Zuwen-dungen an gemeinnützige Organisatio-nen in Abzug gebracht werden. Neu auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wie letztes Jahr angekündigt wurde.

Damit die Abzüge vom Steuer-amt auch tatsächlich angerechnet werden, sind einige Punkte zu beach-ten. Nicht abzugsfähig sind zum Bei- spiel:

• Mitgliederbeiträge, auf die eine Organisation einen statutarischen Anspruch hat

• Spenden an Organisationen ohne Steuerbefreiung

• Spenden zu Kultuszwecken von religiösen Gemeinschaften

• Zeitspenden, also unentgeltlich geleistete Arbeitszeit

Unabhängig von der kantonalen Praxis können Spenderinnen und Spender zu-dem bis zu 20 Prozent ihres Reineinkom-mens bei der direkten Bundessteuer in Abzug bringen.

Es sind nicht nur Geldspenden abzugs-fähig, sondern auch Spenden anderer Ver-mögenswerte wie zum Beispiel:

• Liegenschaften • Kunstgegenstände• Wertschriften• Forderungen• Patente

Die Abzüge sind der Behörde auf Ver-langen nachzuweisen. In einigen Kanto-nen kann mehr geltend gemacht werden als in anderen und auch die Mindestbe-träge sind unterschiedlich. Was in Ihrem Kanton aktuell gilt, erfahren Sie aus dem neuen Merkblatt der Zewo.

> www.zewo.ch/steuernsparen

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender

Seite 2

Zulässige Abzüge bei den Kantons- und Gemeindesteuern

Spenden an Organisationen mit Zewo­Gütesiegel können auch

bei der Kantons­ und Gemeindesteuer in Abzug gebracht wer­

den. Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt den Kantonen die

Gemeinnützig keit als Steuerbefreiungsgrund vor. Die maxi male Ab­

zugshöhe ist von Kanton zu Kanton verschieden. Eine Übersicht

über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden sind in der nach­

folgenden Tabelle zu finden. Grundsätzlich müssen die Zuwendun­

gen in allen Kanto nen belegt werden können. Im nahen Ausland,

dem Fürstentum Liechtenstein, können Zuwendung an juristische

Personen, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht

befreit sind und deren Sitz in Liechtenstein oder in der Schweiz ist,

ebenfalls abgezogen werden, die Neuerungen dazu ersehen Sie auf

der letzten Seite.

© by Stiftung Zewo Zürich, Dezember 2012

Die Urheberrechte für die an dieser Adresse

veröffentlichten Texte bleiben bei der Stiftung

Zewo. Jegliche kommerzielle Vervielfältigung

oder Ver wertung unseres Angebots oder von

Teilen davon in anderen elektronischen oder

gedruckten Publikationen ist nur nach unserer

Zustimmung erlaubt. Für gemeinnützige Zwe-

cke dürfen Sie unsere Inhalte gerne verwen-

den, die Stiftung Zewo muss aber namentlich

mit Adresse genannt sein.

Stiftung Zewo, Lägernstrasse 27, 8037 Zürich

Telefon 044 366 99 55, [email protected]

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender

AdressanhangKanton Adresse

SteuerabzugRechtliche Grundlage

AG Steueramt des Kantons AargauTelli­Hochhaus5004 AarauTel. 062 835 25 40

Bis zu 20 % des Reineinkommens, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.

Art. 40 lit. k StG AGAI Kantonale SteuerverwaltungMarktgasse 2

9050 AppenzellTel. 071 788 94 01

Bis zu 20 % des Nettoeinkommens, bei einem Selbstbehalt von 100 CHF. Art. 35 Abs 1 Bst. j StG AIAR Kantonale SteuerverwaltungGutenberg­Zentrum9102 Herisau

Tel. 071 353 62 90

Bis zu 10 % des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen. Neu: Die Anpassung auf 20% ist für 2013 geplant.

Art. 36 lit. b StG AR

BE Steuerverwaltung des Kantons BernPostfach 83343001 BernTel. 031 633 60 01

Bis zu 20 % des Reineinkommens, bei Zuwendungen von insgesamt mindestens 100 CHF.

Art. 38a Bst.a StG BE

BL Steuerverwaltung Kanton Basel LandschaftRheinstrasse 334410 LiestalTel. 061 552 51 20

Unbeschränkte Abzugsfähigkeit. § 29 Abs. 1 lit. l StG BL

BS Kantonale SteuerverwaltungFischmarkt 104001 BaselTel. 061 267 81 81

Zuwendungen sind bis zur Höhe von 20 % des Einkommens bzw. Reinge­winns abziehbar, sofern die Zuwen­dungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.

Art. 33 lit. b StG BS

Art. 70 lit.c StG BSFR Service cantonal

des contributionsrue Joseph­Philler 131701 Fribourg

Tel. 026 305 32 76

Bis zu 20 % des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.

Art. 34a LICD FR

GE Département des financesrue du Stand 26case postale 39371211 GenèveTel. 022 327 55 06

Bis zu 20 % des Nettoeinkommens bei natürlichen Personen, bis zu 20 % des Reingewinns bei juristischen Personen. Der Abzug kann im entsprechenden Formular «Attestation de dons» geltend gemacht werden.

Art. 37 LIPP GEArt. 13 c) LIPM

GL Kantonale SteuerverwaltungHauptstrasse 11/178750 GlarusTel. 055 646 61 70

Bis zu 20 % des Nettoeinkommens, sofern die Zuwendungen insgesamt mindestens 100 CHF betragen.

Art. 31 Abs. 1 Nr. 9 StG GLGR Kantonale SteuerverwaltungSteinbruchstrasse 18/207001 Chur

Tel. 081 257 33 32

Maximal 20 % des Reineinkommens. Art. 36 lit. i StG GRJU Service cantonal

des contributionsrue de la Justice 22800 DelémontTel. 032 420 55 66

Bis zu 10 % des Nettoeinkommens für natürliche Personen, bis zu 10 % des Reingewinnes für juristische Personen.

Art. 32 al. 1 litt. d StG JUArt. 71 al. 1 litt. c StG JU

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender

Zulässige Abzüge bei der direkten BundessteuerAlle natürlichen Personen können freiwillige Geldleistungen und andere Vermögenswerte, wie Liegenschaften, Kunstgegenstände, Wertschriften, Forderungen, Immaterialgüterrechte an ge mein nüt­zige Organisationen mit Zewo­Gütesiegel steuerlich in Abzug brin­gen, da alle diese Organisationen wegen Gemeinnützigkeit von der Steuer befreit sind ( Art. 33 Abs. 1 Bst. i des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer / DBG; SR 642.11 ). Die Zuwen dung muss im Steuerjahr jedoch mindestens 100 Franken be tragen. Seit dem Steuerjahr 2006 können maximal bis 20 % vom Reineinkommen ab­gezogen werden ( Art. 33 a DBG ).

Dieselbe Rege lung gilt für juristische Personen. Auch diese dürfen bis zu 20% vom Reingewinn von den Steuern abziehen. Zudem wer­den die bisher auf Geldleistungen beschränkten Zuwendungen auf die übrigen Vermögenswerte ausgedehnt. Diese schliessen unbe­wegliches Vermögen wie Liegenschaften und Land, aber auch be­wegliches Vermögen, wie Fahrzeuge oder Kunstgegenstände und Kapital ver mögen wie Wertschriften, Beteiligungen oder Darlehens­forderungen ein sowie Im ma terial güterrechte, also zum Beispiel Markenrechte oder Patente.

Einschränkungen der Abzugsfähigkeit bei der direkten BundessteuerNicht abzugsfähig sind statutarisch geschuldete Mitgliederbeiträge oder andere Zahlungen, auf welche die gemeinnützige Organisation einen Anspruch hat. Diese Beiträge sind insofern keine « freiwilligen Geldleistungen », als die Mitglieder verpflichtet sind, eine Geldleis­tung zu erbringen. Ausserdem ist untentgeltlich geleistete Arbeit, die sogenannte Zeitspende, nicht abziehbar.

Auch Zuwendungen an Organisationen, die einen reinen Kultus­zweck verfolgen, können nicht in Abzug gebracht werden. Werden Zuwendungen an eine Organisation geleistet, die sowohl gemein­nützige als auch Kultuszwecke verfolgt, so muss die Spenderin oder der Spender nachweisen, dass die Zuwendung auf das Konto des gemeinnützigen Teils geleistet wurde.

Mit SpendenSteuern sparen

Spenden an Hilfswerke

mit Zewo-Gütesiegel kön-

nen so wohl bei der direk-

ten Bun des steuer, als auch

bei den Kantons- und

Gemeinde steu ern in Abzug

gebracht werden.

INS

ER

AT

Page 12: Zewoforum 4 | 2013: Das Vertrauen und den guten Ruf bewahren

Stiftung ZewoLägernstrasse 278037 ZürichTelefon 044 366 99 55Fax 044 366 99 [email protected]


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